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Document 32002M2176

Entscheidung der Kommission vom 10/01/2002 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall COMP/M.2176 - K+S / SOLVAY / JV) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich)

ABl. C 130 vom 1.6.2002, p. 6–6 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

52002XC0601(02)

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

Amtsblatt Nr. C 130 vom 01/06/2002 S. 0006 - 0006


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(2002/C 130/05)

Datum der Annahme des Beschlusses: 29.4.2002

Mitgliedstaat: Deutschland (Bayern)

Beihilfe Nr.: N 301/01

Titel: Qualitätsverbesserungsmaßnahmen und Verkaufsförderung

Zielsetzung: Abstimmung der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf Nachfrage und Marktentwicklung

Rechtsgrundlage: Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten für die Durchführung des Programms zur Förderung der Vermarktung ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte und Vollzugshinweise für Messen, Regionalausstellungen und Öffentlichkeitsarbeit für Lebensmittel

Haushaltsmittel: Durchschnittlich 5 Mio. EUR/Jahr

Beihilfeintensität oder -höhe: Unterschiedlich

Laufzeit: Unbegrenzt

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 29.4.2002

Mitgliedstaat: Deutschland (Nordrhein-Westfalen)

Beihilfe Nr.: N 85/02

Titel: Förderung von Biomilch

Zielsetzung: Förderung der Vermarktung von Biomilch in Kindergärten und Schulen mit Festsetzung eines teilweisen Ausgleichs der höheren Erzeugungskosten der Molkereien für Sammlung, Transport und Verarbeitung von Biomilch

Rechtsgrundlage: Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen, Schulmilch-Beihilfen-Verordnung vom 8. November 1985, vorgeschlagene Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bio-Schulmilch

Haushaltsmittel: 1000000 EUR jährlich

Beihilfeintensität oder -höhe: 0,0511 EUR (0,10 DM) je 0,25 Liter Biomilch oder Bio-Milcherzeugnisse

Laufzeit: 2002-2007

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

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