Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32001L0003

    Richtlinie 2001/3/EG der Kommission vom 8. Januar 2001 zur Anpassung der Richtlinie 74/150/EWG des Rates über Betriebserlaubnis für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern und der Richtlinie 75/322/EWG des Rates über die Funkentstörung land- und forstwirtschaftlicher Zugmaschinen auf Rädern an den technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. L 28 vom 30.1.2001, p. 1–42 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2009; Stillschweigend aufgehoben durch 32009L0064

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2001/3/oj

    32001L0003

    Richtlinie 2001/3/EG der Kommission vom 8. Januar 2001 zur Anpassung der Richtlinie 74/150/EWG des Rates über Betriebserlaubnis für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern und der Richtlinie 75/322/EWG des Rates über die Funkentstörung land- und forstwirtschaftlicher Zugmaschinen auf Rädern an den technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)

    Amtsblatt Nr. L 028 vom 30/01/2001 S. 0001 - 0042


    Richtlinie 2001/3/EG der Kommission

    vom 8. Januar 2001

    zur Anpassung der Richtlinie 74/150/EWG des Rates über Betriebserlaubnis für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern und der Richtlinie 75/322/EWG des Rates über die Funkentstörung land- und forstwirtschaftlicher Zugmaschinen auf Rädern an den technischen Fortschritt

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Richtlinie 74/150/EWG des Rates vom 4. März 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen(1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2000/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(2), insbesondere auf Artikel 11,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Einige Artikel der Richtlinie 74/150/EWG müssen genauer festgelegt und ihre Anhänge angepasst werden, um sie mit denjenigen der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger(3), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2000/40/EG(4) und denjenigen der Richtlinie 92/61/EWG des Rates vom 30. Juni 1992 über die Betriebserlaubnis von zweirädrigen und dreirädrigen Kraftfahrzeugen(5), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2000/7/EG(6), in Einklang zu bringen.

    (2) Die Richtlinie 75/322/EWG des Rates(7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2000/02/EG der Kommission(8), umfasst einen Beschreibungsbogen, der aufgrund der durch diese Richtlinie eingeführten Nummerierung einer neuen Nummerierung bedarf.

    (3) Die Richtlinien 74/150/EWG und 75/322/EWG sollten entsprechend angepasst werden.

    (4) Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des durch Artikel 12 der Richtlinie 74/150/EWG eingesetzten Ausschusses zur Anpassung an den technischen Fortschritt.

    HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Richtlinie 74/150/EWG wird wie folgt geändert:

    1. In Artikel 2 Buchstabe b) wird das Wort "Einzelrichtlinien" durch den Ausdruck "im Anhang II festgelegten Einzelrichtlinien" ersetzt.

    2. In Artikel 3 Absatz 1 erhält der zweite Satz folgende Fassung:"Dem Antrag ist eine abschließende Liste der Beschreibungsmerkmale nach den Mustern des Anhangs I und die darin bezeichneten Unterlagen beizufügen."

    3. In Artikel 4 erhält der Einleitungssatz folgende Fassung:"Jeder Mitgliedstaat erhält die Betriebserlaubnis für jeden Zugmaschinentyp, der im Anhang II definiert ist und für den die Klasse, zu der er gehört, angegeben ist:"

    4. Die Anhänge werden durch den Text in Anhang I der vorliegenden Richtlinie ersetzt.

    Artikel 2

    Anhang II A (ohne Anlagen) der Richtlinie 75/322/EWG wird durch den Text in Anhang II der vorliegenden Richtlinie ersetzt.

    Artikel 3

    Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie spätestens am 30. Juni 2002 nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.

    Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in diesen Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Sie regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.

    Artikel 4

    Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlich im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

    Artikel 5

    Diese Richtlinie ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

    Brüssel, den 8. Januar 2001

    Für die Kommission

    Erkki Liikanen

    Mitglied der Kommission

    (1) ABl. L 84 vom 28.3.1974, S. 10.

    (2) ABl. L 173 vom 12.7.2000, S. 1.

    (3) ABl. L 42 vom 23.2.1970, S. 1.

    (4) ABl. L 203 vom 10.8.2000, S. 9.

    (5) ABl. L 225 vom 10.8.1992, S. 72.

    (6) ABl. L 106 vom 3.5.2000, S. 1.

    (7) ABl. L 147 vom 9.6.1975, S. 28.

    (8) ABl. L 21 vom 26.1.2000, S. 23.

    ANHANG I

    "VERZEICHNIS DER ANHÄNGE

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    ANHANG I

    MUSTER DER BESCHREIBUNGSBÖGEN

    (Alle Beschreibungsbögen in dieser Richtlinie und in den Einzelrichtlinien bestehen nur aus Auszügen aus diesem Gesamtumfang und verwenden das gleiche Nummerierungsschema)

    Die nachstehenden Angaben sind, soweit sie in Frage kommen, zusammen mit dem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein und hinreichende Einzelheiten in geeignetem Maßstab enthalten. Liegen Fotografien bei, so müsssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten.

    MUSTER A

    Gesamtumfang

    Dieses Muster A ist auszufuellen, wenn kein nach einer Einzelrichtlinie ausgestellter Beschreibungsbogen oder Typgenehmigungsbogen vorliegt

    0 ALLGEMEINES

    0.1 Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): ...

    0.2 Typ (ggf. Varianten und Versionen angeben): ...

    0.2.1 (Ggf.) Handelsbezeichnung(en): ...

    0.3 Merkmale zur Typidentifizierung, sofern an der Zugmaschine vorhanden: ...

    0.3.1 Herstellerschild (Lage und Anbringungsart): ...

    0.3.2 Identifizierungsnummer am Fahrgestell (Anbringungsstelle): ...

    0.4 Zugmaschinenklasse (4): ...

    0.5 Name und Anschrift des Herstellers: ...

    0.6 Lage und Anbringungsart der vorgeschriebenen Schilder und Aufschriften (Fotos oder Zeichnungen): ...

    0.7 Im Fall von Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten, Anbringungsstelle und Anbringungsart des EG-Typgenehmigungszeichens: ...

    0.8 Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): ...

    1 ALLGEMEINE BAUMERKMALE DER ZUGMASCHINE

    (Es sind Lichtbilder oder Zeichnungen 3/4 Vorderansicht und 3/4 Rückansicht einer repräsentativen Version sowie eine Maßskizze der gesamten Zugmaschine beizufügen)

    1.1 Anzahl der Achsen und Räder: ...

    1.1.1 (Gegebenenfalls) Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

    1.1.2 Anzahl und Lage der gelenkten Achsen: ...

    1.1.3 Antriebsachsen (Anzahl, Lage, Ausrückvorrichtung des Antriebs einer weiteren Achse): ...

    1.1.4 Gebremste Achsen (Anzahl, Lage): ...

    1.2 Lage und Anordnung des Motors: ...

    1.3 Rechts-/Links-/Zentrallenker (1)

    1.4 Umkehrbarer Fahrerplatz: ja/nein (1)

    1.5 Fahrgestell: Blockbauweise/mit Längsträgern/Knicklenker/sonstige (1)

    1.6 Die Zugmaschine ist für Links-/Rechtsverkehr (1) ausgelegt

    2 MASSEN UND ABMESSUNGEN (5) (in kg und mm)

    (gegebenenfalls Bezugnahme auf Zeichnungen)

    2.1 Leermasse(n): ...

    2.1.1 Leermasse(n) der fahrbereiten Zugmaschine (15) (die als Bezugsfahrzeug für die Einzelrichtlinien dient), (einschließlich der Umsturzschutzvorrichtung, onhe Sonderzubehör, jedoch mit Kühlfluessigkeit, Schmiermittel, Kraftstoff, Werkzeug und Fahrer) (6):

    - Hoechstmasse: ...

    - Mindestmasse: ...

    2.1.1.1 Verteilung dieser Masse(n) auf die Achsen: ...

    2.2 Technisch zulässige Hoechstmasse(n) nach Angabe des Herstellers: ...

    2.2.1 Hoechstmasse(n) der beladenen Zugmaschine unter Berücksichtigung der Art der Bereifung: ...

    2.2.2 Verteilung dieser Masse(n) auf die Achsen: ...

    2.2.3 Grenzwerte der Verteilung dieser Masse(n) auf die Achsen (Angabe der prozentualen Mindestgrenzen für die Vorderachse und die Hinterachse): ...

    2.2.3.1 Masse(n) und Reifen:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    2.2.4 Nutzlast (15): ...

    2.3 Belastungsmassen (Gesamtgewicht, Werkstoff, Stückzahl): ...

    2.3.1 Verteilung dieser Massen auf die Achsen: ...

    2.4 Technisch zulässige Anhängemasse(n) (nach Typ der Anhängevorrichtung)

    2.4.1 Nichtgebremste Anhängemasse: ...

    2.4.2 Anhängemasse mit unabhängiger Bremsung: ...

    2.4.3 Anhängemasse bei Auflaufbremsung: ...

    2.4.4 Anhängemasse bei Hilfskraftbremsung (hydraulisch oder pneumatisch): ...

    2.4.5 Technisch zulässige Gesamtmasse(n) der Einheit Zugmaschine/Anhänger (je nach Konfiguration der Anhängerbremsanlage): ...

    2.4.6 Lage des Kupplungspunkts

    2.4.6.1 Bodenfreiheit:

    2.4.6.1.1 höchstens: ...

    2.4.6.1.2 mindestens: ...

    2.4.6.2 Abstand von der durch die Mittellinie der Hinterachse verlaufenden senkrechten Ebene (mm): ...

    2.5 Radstand (7): ...

    2.6 Hoechst- und Mindestspurweite der einzelnen Achsen (gemessen zwischen den Symmetrieebenen der ordnungsgemäß angebrachten Einzel- oder Doppelreifen) (vom Hersteller anzugeben) (8): ...

    2.7 Abmessungen über alles der Zugmaschine mit Anhängevorrichtung

    2.7.1 Länge (9): für den Einsatz im Straßenverkehr

    - höchstens: ...

    - mindestens: ...

    2.7.2 Breite (10): für den Einsatz im Straßenverkehr

    - höchstens: ...

    - mindestens: ...

    2.7.3 Höhe (11): für den Einsatz im Straßenverkehr

    - höchstens: ...

    - mindestens: ...

    2.7.4 Überhang vorn (12)

    - höchstens: ...

    - mindestens: ...

    2.7.5 Überhang hinten (13)

    - höchstens: ...

    - mindestens: ...

    2.7.6 Bodenfreiheit (14)

    - höchstens: ...

    - mindestens: ...

    3 ANTRIEBSMASCHINE

    3.1 Teil 1 - Allgemeines

    3.1.1 Repräsentativer Motor/Motortyp (1), (20)

    Fabrikmarke(n) des Herstellers: ...

    3.1.2 Typ und Handelsbezeichnung des repräsentativen Motors und (gegebenenfalls der Motorenfamilie(n) (1): ...

    3.1.3 Merkmale zur Typidentifizierung, sofern an dem (den) Motor(en) vorhanden und Anbringungsart:

    3.1.3.1 Anbringungsstelle, Anbringungsart und Anbringungsverfahren der Baumusterbezeichnung: ...

    3.1.3.2 Anbringungsstelle und Anbringungsart der Typgenehmigungsnummer: ...

    3.1.4 Name und Anschrift des Herstellers: ...

    3.1.5 Anschrift der Fertigungsstätten: ...

    3.1.6 Arbeitsweise:

    - Fremdzündung/Selbstzündung (1)

    - Direkteinspritzung/indirekte Einspritzung (1)

    - Zweitakt/Viertakt (1)

    3.1.7 Kraftstoff:

    Diesel/Benzin/LPG/sonstige Kraftstoffarten (1):

    3.2 Teil 2 - Motortyp

    Grundlegende Merkmale des Motortyps

    3.2.1 Beschreibung des Selbstzündungsmotors

    3.2.1.1 Hersteller: ...

    3.2.1.2 Vom Hersteller angebrachte Baumusterbezeichnung: ...

    3.2.1.3 Zyklus: ... Viertakt/Zweitakt (1)

    3.2.1.4 Bohrung: ... mm

    3.2.1.5 Hub: ... mm

    3.2.1.6 Anzahl und Anordnung der Zylinder:

    3.2.1.7 Hubraum: ... cm3

    3.2.1.8 Nenndrehzahl: ... min-1

    3.2.1.9 Drehzahl bai maximalem Drehmoment: ... min-1

    3.2.1.10 Volumetrisches Verdichtungsverhältnis (2): ...

    3.2.1.11 Beschreibung des Verbrennungsverfahrens: ...

    3.2.1.12 Zeichnung(en) des Brennraumes und des Kolbenbodens: ...

    3.2.1.13 Mindestquerschnitt der Einlass- und Auslasskanäle: ...

    3.2.1.14 Kühlsystem

    3.2.1.14.1 Flüssigkeitskühlung

    3.2.1.14.1.1 Art der Flüssigkeit: ...

    3.2.1.14.1.2 Kühlmittelpumpe(n): ja/nein (1)

    3.2.1.14.1.3 Kenndaten oder Marke(n) und Typ(en) (falls zutreffend): ...

    3.2.1.14.1.4 Übersetzungsverhältnis(se) des Antriebs (falls vorhanden): ...

    3.2.1.14.2 Luftkühlung

    3.2.1.14.2.1 Gebläse: ja/nein (1)

    3.2.1.14.2.2 Kenndaten oder Marke(n) und Typ(en) (falls zutreffend): ...

    3.2.1.14.2.3 Übersetzungsverhältnis(se) des Antriebs (falls zutreffend): ...

    3.2.1.15 Vom Hersteller zugelassene Temperatur:

    3.2.1.15.1 Flüssigkeitskühlung: Hoechste Temperatur am Motoraustritt: ... K

    3.2.1.15.2 Luftkühlung: Bezugspunkt: ...

    Hoechste Temperatur am Bezugspunkt: ... K

    3.2.1.15.3 Hoechste Ladelufttemperatur am Austritt des Zwischenkühlers (falls zutreffend): ... K

    3.2.1.15.4 Hoechste Abgastemperatur an der Anschlussstelle zwischen Auspuffsammelrohr(en) und Auspuffkrümmer(n): ... K

    3.2.1.15.5 Schmiermitteltemperatur: min.: ... K, max.: ... K

    3.2.1.16 Aufladung: ja/nein (1)

    3.2.1.16.1 Fabrikmarke: ...

    3.2.1.16.2 Typ: ...

    3.2.1.16.3 Beschreibung des Systems (z. B. maximaler Ladedruck, Druckablassventil (falls zutreffend)): ...

    3.2.1.16.4 Zwischenkühler: ja/nein (1):

    3.2.1.17 Ansaugsystem: höchstzulässiger Ansaugunterdruck bei Nenndrehzahl des Motors unter Volllast. ... kPa

    3.2.1.18 Auspuffanlage: Hoechstzulässiger Abgasgegendruck bei Nenndrehzahl des Motors unter Volllast: ... kPa

    3.2.2 Zusätzliche schadstoffmindernde Einrichtungen (falls vorhanden und nicht unter einer anderen Ziffer erfasst:

    Bezeichnung und/oder Zeichnung(en): ...

    3.2.3 Kraftstoffsystem

    3.2.3.1 Kraftstoffpumpe

    Druck (2) oder Kennlinie: ... kPa

    3.2.3.2 Einspritzanlage

    3.2.3.2.1 Pumpe

    3.2.3.2.1.1 Fabrikmarke(n): ...

    3.2.3.2.1.2 Typ(en): ...

    3.2.3.2.1.3 Einspritzmenge(n): ... mm3 (2) je Hub oder Takt bei einer Pumpendrehzahl von: ... min-1 (nominal) und von ... min-1 bei Vollförderung oder Kennlinie:

    Angabe des angewandten Verfahrens: am Motor/auf dem Pumpenprüfstand (1)

    3.2.3.2.1.4 Einspritzzeitpunkt

    3.2.3.2.1.4.1 Verstellkurve des Spritzverstellers (2): ...

    3.2.3.2.1.4.2 Einstellung des Einspritzzeitpunktes (2): ...

    3.2.3.2.2 Einspritzleitungen

    3.2.3.2.2.1 Länge: ... mm

    3.2.3.2.2.2 Innendurchmesser: ... mm

    3.2.3.2.3 Einspritzanlage

    3.2.3.2.3.1 Fabrikmarke(n): ...

    3.2.3.2.3.2 Typ(en): ...

    3.2.3.2.3.3 Öffnungsdruck (2): ... kPa, oder Kennlinie (1): ...

    3.2.3.2.4 Regler

    3.2.3.2.4.1 Fabrikmarke(n): ...

    3.2.3.2.4.2 Tpy(en): ...

    3.2.3.2.4.3 Abregeldrehzahl bei Volllast (2): ... min-1

    3.2.3.2.4.4 Größte Drehzahl ohne Last (2): ... min-1

    3.2.3.2.4.5 Leerlaufdrehzahl (2): ... min-1

    3.2.3.3 Kaltstarteinrichtung

    3.2.3.3.1 Fabrikmarke(n): ...

    3.2.3.3.2 Typ(en): ...

    3.2.3.3.3 Beschreibung: ...

    3.2.4 Ventileinstellung

    3.2.4.1 Maximale Ventilhübe und Öffnungs- sowie Schließwinkel, bezogen auf die Totpunkte, oder entsprechende Anlagen: ...

    3.2.4.2 Bezugs- und/oder Einstellbereiche (1): ...

    3.2.5 Elektronische Steuerungsfunktionen

    Umfasst der Motor elektronische Steuerungsfunktionen, sind ihre Leistungsmerkmale anzugehen, einschließlich

    3.2.5.1 Fabrikmarke: ...

    3.2.5.2 Typ: ...

    3.2.5.3 Nummer des Bauteils: ...

    3.2.5.4 Lage der elektronischen Steuerung: ...

    3.2.5.4.1 Ermittelte Elemente: ...

    3.2.5.4.2 Gesteuerte Elemente: ...

    3.3 Teil 3 - Familie der Selbstzündungsmotoren

    Grundlegende Merkmale der Motorenfamilie

    3.3.1 Liste der Motortypen, aus denen sich die Familie zusammensetzt

    3.3.1.1 Name der Motorenfamilie...

    3.3.1.2 Spezifikationen der Motorentypen innerhalb der Familie

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3.4 Teil 4 - Motortyp innerhalb der Familie

    Grundlegende Merkmale des für die Familie repräsentativen Motortyps (20)

    3.4.1 Beschreibung des Selbstzündungsmotors

    3.4.1.1 Hersteller: ...

    3.4.1.2 Vom Hersteller eingebauter Motortyp: ...

    3.4.1.3 Arbeitsverfahren: Viertakt/Zweitakt (1)

    3.4.1.4 Bohrung: ... mm

    3.4.1.5 Hub: ... mm

    3.4.1.6 Anzahl und Anordnung der Zylinder:

    3.4.1.7 Hubraum: ... cm3

    3.4.1.8 Nenndrehzahl: ... min-1

    3.4.1.9 Drehzahl bei maximalem Drehmoment: ... min-1

    3.4.1.10 Volumetrisches Verdichtungsverhältnis (2):

    3.4.1.11 Beschreibung des Verbrennungsverfahrens: ...

    3.4.1.12 Zeichnung(en) des Brennraumes und des Kolbenbodens: ...

    3.4.1.13 Mindestquerschnitt der Einlass- und Auslasskanäle: ...

    3.4.1.14 Kühlsystem

    3.4.1.14.1 Flüssigkeitskühlung

    3.4.1.14.1.1 Art der Flüssigkeit: ...

    3.4.1.14.1.2 Kühlmittelpumpe(n): ja/nein (1)

    3.4.1.14.1.3 Kenndaten oder Marke(n) und Typ(en) (falls zutreffend): ...

    3.4.1.14.1.4 Übersetzungsverhältnis(se) des Antriebs (falls vorhanden): ...

    3.4.1.14.2 Luftkühlung

    3.4.1.14.2.1 Gebläse: ja/nein (1):

    3.4.1.14.2.2 Kenndaten oder Marke(n) und Typ(en) (falls zutreffend): ...

    3.4.1.14.2.3 Übersetzungsverhältnis(se) des Antriebs (falls zutreffend): ...

    3.4.1.15 Vom Hersteller zugelassene Temperatur

    3.4.1.15.1 Flüssigkeitskühlung: Hoechste Temperatur am Motoraustritt: ... K

    3.4.1.15.2 Luftkühlung: Bezugspunkt: ...

    Hoechste Temperatur am Bezugspunkt: ... K

    3.4.1.15.3 Hoechste Ladelufttemperatur am Austritt des Zwischenkühlers (falls zutreffend) ... K

    3.4.1.15.4 Hoechste Abgastemperatur an der Anschlussstelle zwischen Auspuffsammelrohr(en) und Auspuffkrümmer(n): ... K

    3.4.1.15.5 Schmiermitteltemperaur: min.: ... K, max.: ... K

    3.4.1.16 Aufladung: ja/nein (1)

    3.4.1.16.1 Fabrikmarke: ...

    3.4.1.16.2 Typ: ...

    3.4.1.16.3 Beschreibung des Systems (z. B. maximaler Ladedruck, Druckablassventil (falls zutreffend)):...

    3.4.1.16.4 Zwischenkühler: ja/nein (1):

    3.4.1.17 Ansaugsystem: höchstzulässiger Ansaugunterdruck bei Nenndrehzahl und bei Volllast: ... kPa

    3.4.1.18 Auspuffanlage: höchstzulässiger Abgasgegendruck bei Nenndrehzahl und bei Volllast: ... kPa

    3.4.2 Zusätzliche schadstoffmindernde Einrichtungen (falls vorhanden und nicht unter einer anderen Ziffer erfasst)

    Beschreibung und/oder (1) Zeichnung(en): ...

    3.4.3 Kraftstoffsystem

    3.4.3.1 Kraftstoffpumpe

    Druck (2) oder Kennlinie: ... kPa

    3.4.3.2 Einspritzanlage

    3.4.3.2.1 Pumpe

    3.4.3.2.1.1 Fabrikmarke(n): ...

    3.4.3.2.1.2 Typ(en): ...

    3.4.3.2.1.3 Einspritzmenge(n): ... mm3 (2) je Hub oder Takt bei einer Pumpendrehzahl von: ... min-1 (nominal) und: ... min-1 bei Vollförderung oder Kennlinie:

    Angabe des angewandten Verfahrens am Motor/auf dem Pumpenprüfstand (1)

    3.4.3.2.1.4 Einspritzzeitpunkt: ...

    3.4.3.2.1.4.1 Verstellkurve des Spritzverstellers (2): ...

    3.4.3.2.1.4.2 Einstellung des Einspritzzeitpunktes (2): ...

    3.4.3.2.2 Einspritzleitungen

    3.4.3.2.2.1 Länge: ... mm

    3.4.3.2.2.2 Innendurchmesser: ... mm

    3.4.3.2.3 Einspritzdüsen

    3.4.3.2.3.1 Fabrikmarke(n): ...

    3.4.3.2.3.2 Typ(en): ...

    3.4.3.2.3.3 Öffnungdruck (2) oder Kennlinie: : ... kPa

    3.4.3.2.4 Regler

    3.4.3.2.4.1 Fabrikmarke(n): ...

    3.4.3.2.4.2 Typ(en): ...

    3.4.3.2.4.3 Abregeldrehzahl bei Volllast (2): ... min-1

    3.4.3.2.4.4 Größte Drehzahl ohne Last (2): ... min-1

    3.4.3.2.4.5 Leerlaufdrehzahl (2): ... min-1

    3.4.3.3 Kaltstarteinrichtung

    3.4.3.3.1 Fabrikmarke(n): ...

    3.4.3.3.2 Typ(en): ...

    3.4.3.3.3 Beschreibung: ...

    3.4.4 Ventilsteuerzeiten

    3.4.4.1 Maximale Ventilhübe und Öffnungs- sowie Schließwinkel, bezogen auf die Totpunkte, oder entsprechende Anlagen: ...

    3.4.4.2 Bezugs- und/oder Einstellbereiche (1): ...

    3.4.5 Elektronische Steuerfunktionen

    Umfasst der Motor elektronische Steuerfunktionen, sind ihre Leistungsmerkmale anzugeben, insbesondere:

    3.4.5.1 Fabrikmarke: ...

    3.4.5.2 Typ: ...

    3.4.5.3 Nummer des Bauteils: ...

    3.4.5.4 Lage der elektronischen Steuerung

    3.4.5.4.1 Ermittelte Elemente: ...

    3.4.5.4.2 Gesteuerte Elemente: ...

    3.5 Kraftstoffbehälter

    3.5.1 Anzahl, Fassungsvermögen, Werkstoff: ...

    3.5.2 Zeichnung, Foto oder Beschreibung, aus denen die Lage des (der) Behälter(s) im Fahrzeug klar hervorgeht:

    3.5.3 Reservekraftstoffbehälter

    3.5.3.1 Anzahl, Fassungsvermögen, Werkstoffe: ...

    3.5.3.2 Zeichnung, Foto oder Beschreibung, aus denen die Lage des (der) Behälter(s) im Fahrzeug klar hervorgeht:

    3.6 Nennleistung: ... kW bei ... min-1 mit Serieneinstellung (gemäß der Richtlinie 97/68/EG) (ABl. L 54 vom 27.2.1998, S. 1)

    3.6.1 Leistung an der Zapfwelle (nach dem OECD-Code 1 oder 2 oder ISO 789 Teil 10), falls vorhanden, bei normaler(en) Drehzahl(en)

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3.7 Maximales Drehmoment: ... Nm bei ... min-1 (gemäß der Richtlinie 97/68/EG)

    3.8 Andere Antriebsmaschinen (Fremdzündungsmotoren, usw.) oder Kombinationen von Motoren (Angaben über die Bauelemente)

    3.9 Luftfilter

    3.9.1 Fabrikmarke(n): ...

    3.9.2 Typ(en): ...

    3.9.3 Volumetrisches Verdichtungsverhältnis (2): ... kPa

    3.10 Auspuffsystem

    3.10.1 Beschreibung und Skizzen: ...

    3.10.2 Fabrikmarke(n): ...

    3.10.3 Typ(en): ...

    3.11 Elektrisches System

    3.11.1 Nennspannung in V an der positiven/negativen Masse (1) ... Volt

    3.11.2 Lichtmaschine

    3.11.2.1 Typ: ...

    3.11.2.2 Nennleistung: ... W

    4 KRAFTÜBERTRAGUNG (15)

    4.1 Kraftübertragungsschema: ...

    4.2 Art der Kraftübertragung (mechanisch, hydraulisch, elektrisch usw.): ...

    4.2.1 Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile (sofern vorhanden): ...

    4.3 Trägheitsmoment des Motor-Schwungrads: ...

    4.3.1 Zusätzliches Trägheitsmoment ohne eingelegten Gang: ...

    4.4 Kupplung (Typ), sofern vorhanden: ...

    4.4.1 Hoechstwert der Drehmomentwandlung, sofern gegeben: ...

    4.5 Schaltgetriebe (Typ, direkter Gang, Betätigungsart), sofern vorhanden: ...

    4.6 Übersetzungsverhältnis mit und ohne Zwischengetriebe, sofern gegeben (16)

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    4.6.1 Hoechstabmessungen der Reifen der Antriebsachsen: ...

    4.7 In km/h berechnete, bauartbedingte Hoechstgeschwindigkeit der Zugmaschine im höchsten Gang (Berechnungsart angegeben) (16): ... km/h

    4.7.1 Gemessene Hoechstgeschwindigkeit: ... km/h

    4.8 Tatsächlich zurückgelegte Strecke bei einer Umdrehung der Antriebsräder: ...

    4.9 Fahrzeug-Geschwindigkeitsregler: ja/nein (1)

    4.9.1 Beschreibung: ...

    4.10 Geschwindigkeitsmesser, Umdrehungs- und Stundenzähler, soweit vorhanden:

    4.10.1 (Gegebenenfalls) Geschwindigkeitsmesser

    4.10.1.1 Arbeitsweise und Beschreibung des Antriebsmechanismus: ...

    4.10.1.2 Gerätekonstante: ...

    4.10.1.3 Messwerttoleranz: ...

    4.10.1.4 Gesamtübersetzungsverhältnis: ...

    4.10.1.5 Zeichnung der Skala des Geschwindigkeitsmessers oder entsprechender anderer Arten der Anzeige: ...

    4.10.1.6 Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile: ...

    4.10.2 Drehzahlmesser und Zeituhr, sofern vorhanden: ja/nein (1)

    4.11 Differentialsperre, soweit vorhanden: ja/nein (1)

    4.12 Zapfwelle(n) (Drehzahl und Verhältnis dieses Wertes zur Motordrehzahl) (Anzahl, Typ und Anordnung)

    4.12.1 Hauptzapfwelle(n): ...

    4.12.2 sonstige Zapfwellen: ...

    4.12.3 Zapfwellenschutzschild (Beschreibung, Abmessungen, Zeichnungen, Fotos):

    4.13 Schutz der Antriebselemente, der vorstehenden Teile und der Räder (Beschreibungen, Zeichnungen, Skizzen, Fotos)

    4.13.1 Einseitiger Schutz: ...

    4.13.2 Mehrseitiger Schutz: ...

    4.13.3 Vollkapselung: ...

    4.14 Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile (sofern vorhanden): ...

    5 ACHSEN

    5.1 Beschreibung jeder Achse: ...

    5.2 Fabrikmarke (sofern vorhanden): ...

    5.3 Typ (sofern vorhanden): ...

    6 RADAUFHÄNGUNG (sofern vorhanden)

    6.1 Extreme (maximale-minimale) Reifen/Rad-Kombination(en) (sofern vorhanden) (Abmessungen, Eigenschaften, Reifendruck auf der Straße, zulässige Hoechstlast, Felgengröße(n) und Vorder-Hinterradkombinationen): ...

    6.2 Bauart der etwaigen Aufhängung jeder Achse oder jedes Rades: ...

    6.2.1 Höheneinstellung: ja/nein/fakultativ (1)

    6.2.2 Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile (sofern vorhanden): ...

    6.3 Sonstige Einrichtungen (sofern vorhanden):...

    7 LENKANLAGE (Skizze)

    7.1 Art der Lenkanlage: Muskelkraft-/Hilfskraft-/Fremdkraftlenkanlage (1)

    7.1.1 Umkehrbarer Fahrerplatz (Beschreibung): ...

    7.2 Übertragungs- und Betätigungseinrichtung

    7.2.1 Art der Übertragungseinrichtung (gegebenenfalls Angaben für Vorder- und Hinterräder): ...

    7.2.2 Verbindung zu den Rädern (einschließlich anderer als mechanischer Mittel, gegebenenfalls Angaben für Vorder- und Hinterräder): ...

    7.2.2.1 Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauelemente (sofern vorhanden): ...

    7.2.3 Gegenbenenfalls Art der Lenkhilfe: ...

    7.2.3.1 Arbeitsweise und Betriebsschema, Fabrikmarke(n) und Typ(en): ...

    7.2.4 Schematische Darstellung der gesamten Lenkanlage, aus der die Lage der einzelnen, das Lenkverhalten beeinflussenden Einrichtungen im Flugzeug hervorgeht: ...

    7.2.5 Schematische Darstellung(en) der Betätigungseinrichtung(en): ...

    7.2.6 Gegebenenfalls Verstellbereich und Betätigung der Lenkradverstellung: ...

    7.3 Größter Einschlagwinkel der Räder (ggf.):

    7.3.1 Nach rechts: ... (Grad) Anzahl der Lenkradumdrehungen: ...

    7.3.2 Nach links: ... (Grad) Anzahl der Lenkradumdrehungen: ...

    7.4 Kleinster Wendekreisdurchmesser (ohne Bremsbetätigung) (17):

    7.4.1 nach rechts: ... mm

    7.4.2 nach links: ... mm

    7.5 Art der Regelung der Lenkbetätigung (sofern vorhanden): ...

    7.6 Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile (sofern vorhanden): ...

    8 BREMSANLAGE (Skizze und Betriebsschema) (18)

    8.1 Betriebsanlage: ...

    8.2 Hilfsbremsanlage, sofern vorhanden: ...

    8.3 Feststellbremsanlage: ...

    8.4 Zusätzliche Bremsanlage(n), soweit vorhanden (insbesondere Dauerbremsanlage): ...

    8.5 Bei Zugmaschinen mit Blockierverhinderern: Funktionsbeschreibung des Systems (einschließlich der elektronischen Teile, sofern vorhanden), elektronisches Blockschaltbild, Darstellung der hydraulischen oder pneumatischen Kreise: ...

    8.6 Liste der eindeutig bezeichneten Teile, aus der die Bremsanlage besteht: ...

    8.7 Größte zulässige Abmessungen der Reifen der gebremsten Achsen: ...

    8.8 Berechnung der Bremsanlage (Verhältnis zwischen der Summe der Bremskräfte am Radumfang und der Betätigungskraft: ...

    8.9 Verriegelung der Bremsbetätigungseinrichtung links und rechts: ...

    8.10 Etwaige Fremdkraftquelle(n)

    (Merkmale, Kapazität der Energiespeicher, Hoechst- und Mindestdruck, Druckmesser und Warneinrichtung, die an der Instrumententafel ein unzulässiges Absinken des Drucks anzeigt, Vakuumbehälter und Speiseventil, Verdichter, Einhaltung der Vorschriften für Druckgeräte): ...

    8.11 Zugmaschinen, die zum Bremsen von Anhängern ausgerüstet sind

    8.11.1 Betätigung der Bremsanlage des Anhängers (Beschreibung, Merkmale): ...

    8.11.2 Mechanische/hydraulische/pneumatische Verbindung (1)

    8.11.3 Anschlüsse, Kupplungen, Sicherheitseinrichtungen (Beschreibung, Zeichnung, Skizze): ...

    8.11.4 Anschluss an 1 oder 2 Bremsleitung(en) (1)

    8.11.4.1 Überdruck am Bremsanschluss (einfacher Leitungsanschluss): ... kPa

    8.11.4.2 Überdruck am Bremsanschluss (Anschluss mit zwei Leitungen): ... kPa

    9 SICHTFELD, VERGLASUNG, SCHEIBENWISCHER UND RÜCKSPIEGEL

    9.1 Sichtfeld

    9.1.1 Zeichnung(en) oder Foto(s), aus der/dem (denen) die Lage der Bauteile ersichtlich ist, die sich im Sichtfeld nach vorne befinden: ...

    9.2 Verglasung

    9.2.1 Angaben, nach denen ohne weiteres der Bezugspunkt identifiziert werden kann: ...

    9.2.2 Windschutzscheibe(n)

    9.2.2.1 Werkstoff(e): ...

    9.2.2.2 Art des Einbaus: ...

    9.2.2.3 Neigungswinkel: ... Grad

    9.2.2.4 Typgenehmigungszeichen: ...

    9.2.2.5 Zusätzliche Ausrüstung(en) der Windschutzscheibe sowie deren Anordnung und kurze Beschreibung eventueller elektrischer/elektronischer Bauteile: ...

    9.2.3 Sonstige Scheiben

    9.2.3.1 Anordnung: ...

    9.2.3.2 Werkstoff(e): ...

    9.2.3.3 Typgenehmigungszeichen: ...

    9.2.3.4 Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile (sofern vorhanden) des Fensterhebermechanismus: ...

    9.3 Scheibenwischer: ja/nein (1) (Beschreibung, Anzahl, Betriebsfrequenz): ...

    9.4 Rückspiegel

    9.4.1 Klasse(n): ...

    9.4.2 Typgenehmigungszeichen: ...

    9.4.3 Anordnung in Bezug auf den Fahrzeugaufbau (Zeichnungen): ...

    9.4.4 Anbringungsart(en): ...

    9.4.5 Zusatzausstattung, die das Sichtfeld nach hinten beeinträchtigen kann: ...

    9.4.6 Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile (sofern vorhanden) der Einstelleinrichtung: ...

    9.5 Entfrostungs- und Trocknungsanlagen

    9.5.1 Techische Beschreibung: ...

    10 UMSTURZSCHUTZ UND WETTERSCHUTZ, SITZE UND LADEPRITSCHE

    10.1 Umsturzschutzvorrichtungen (Zeichnung mit Maßangaben, Fotos (gegebenenfalls) und Beschreibung)

    10.1.1 Rahmen

    10.1.1.1 Fabrikmarke(n): ...

    10.1.1.2 Typgenehmigungszeichen: ...

    10.1.1.3 Innere und äußere Abmessungen: ...

    10.1.1.4 Verwendete(r) Werkstoff(e) und Bauweise: ...

    10.1.2 Führerhaus(-häuser)

    10.1.2.1 Fabrikmarke(n): ...

    10.1.2.2 Typgenehmigungszeichen: ...

    10.1.2.3 Türen (Anzahl, Abmessungen, Öffnungsrichtung, Schlösser und Scharniere): ...

    10.1.2.4 Fenster und Notausstiege (Anzahl, Abmessugen, Lage): ...

    10.1.2.5 Sonstige Wetterschutzeinrichtung(en) (Beschreibung): ...

    10.1.2.6 Innen- und Außenabmessungen: ...

    10.1.3 Bügel: vorne/hinten (1), herunterklappbar oder nicht (1)

    10.1.3.1 Beschreibung (Anordnung, Befestigung usw.): ...

    10.1.3.2 Fabrikmarke(n) (oder Handelsbezeichnung): ...

    10.1.3.3 Typgenehmigungszeichen: ...

    10.1.3.4 Abmessungen: ...

    10.1.3.5 Verwendete(r) Werkstoff(e) und Bauweise: ...

    10.2 Betätigungsraum und Zugänge zum Fahrersitz (Beschreibung, Merkmale, Zeichnungen mit Maßangaben): ...

    10.3 Sitze und Fußstützen

    10.3.1 Fahrersitz(e) (Zeichnungen, Fotos, Beschreibung): ...

    10.3.1.1 Fabrik- oder Handelsmarke: ...

    10.3.1.2 Typgenehmigungszeichen: ...

    10.3.1.3 Kategorie des Sitztyps: Kategorie A Klasse I/II/III, Kategorie B (1)

    10.3.1.4 Anordnung und Hauptmerkmale: ...

    10.3.1.5 Einstelleinrichtung: ...

    10.3.1.6 Verstell- und Verriegelungseinrichtung: ...

    10.3.2 Beifahrersitze (Anzahl, Abmessungen, Anordnung und Merkmale): ...

    10.3.3 Fußstützen (Anzahl, Abmessungen und Anordnung): ...

    10.4 Ladepritsche

    10.4.1 Abmessungen: ... mm

    10.4.2 Anordnung: ...

    10.4.3 Technisch zulässige Nutzlast: ... kg

    10.4.4 Verteilung der Last auf die Achsen: ... kg

    10.5 Funkentstörung

    10.5.1 Beschreibung und Zeichnungen (oder Fotos) der Form und verwendeten Werkstoffe desjenigen Teils des Fahrzeugaufbaus, der den Motorraum bildet, sowie des daran angrenzenden Teils des Fahrgastraums: ...

    10.5.2 Zeichnungen oder Fotos der Lage der im Motorraum untergebrachten Metallteile (z. B. Heizung, Reserverad, Luftfilter, Lenkanlage usw.) ...

    10.5.3 Tabelle und Zeichnung der Entstörmittel: ...

    10.5.4 Angabe des Nennwerts des Gleichstromwiderstandes und bei Widerstandszündkabeln, des Widerstands-Nennwertes je Meter: ...

    11 BELEUCHTUNGS- UND LICHTSIGNALEINRICHTUNGEN (Außenansicht der Zugmaschine mit Maßangaben über die Lage der Lichtaustrittsflächen aller Einrichtungen; Anzahl, Schaltplan, Typgenehmigungszeichen und Farbe des ausgestrahlten Lichts)

    11.1 Verbindlich vorgeschriebene Einrichtungen

    11.1.1 Scheinwerfer für Abblendlicht: ...

    11.1.2 Begrenzungsleuchten: ...

    11.1.3 Schlussleuchten: ...

    11.1.4 Fahrrichtungsanzeiger

    - vorn: ...

    - hinten: ...

    - an der Seite: ...

    11.1.5 Hintere Rückstrahler: ...

    11.1.6 Hintere Kennzeichenbeleuchtung: ...

    11.1.7 Bremsleuchten: ...

    11.1.8 Warnblinklicht: ...

    11.2 Fakultative Einrichtungen

    11.2.1 Scheinwerfer für Fernlicht: ...

    11.2.2 Nebelscheinwerfer: ...

    11.2.3 Nebelschlussleuchte: ...

    11.2.4 Rückfahrscheinwerfer: ...

    11.2.5 Arbeitsscheinwerfer: ...

    11.2.6 Parkleuchten: ...

    11.2.7 Umrissleuchten: ...

    11.2.8 Funktionskontrollleuchte(n) der Blinkanlage des (der) Anhänger(s): ...

    11.3 Kurze Beschreibung anderer elektrischer/elektronischer Bauelemente als Leuchten (sofern vorhanden): ...

    12 VERSCHIEDENES

    12.1 Einrichtungen für Schallzeichen (Anordnung): ...

    12.1.1 Typgenehmigungszeichen: ...

    12.2 Mechanische Verbindungen zwischen Zugmaschine und Anhängefahrzeugen

    12.2.1 Typ der Verbindung: ...

    12.2.2 Fabrikmarke(n): ...

    12.2.3 Typgenehmigungszeichen: ...

    12.2.4 Einrichtung für eine horizontale Hoechstlast von: ... kg; ggf. für eine vertikale Hoechstlast von: ... kg (19)

    12.3 Hydraulische Hubvorrichtung - Dreipunktgerätekupplung: ja/nein (1)

    12.4 Stromanschluss für die Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen des Anhängers (Beschreibung): ...

    12.5 Einbau, Anordnung, Betrieb und Identifizierung der Betätigungseinrichtungen (Beschreibung, Fotos oder Zeichnungen): ...

    12.6 Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen (Form und Abmessungen): ...

    12.7 Abschleppeinrichtung vorn (Zeichnung mit Maßangabe): ...

    12.8 Beschreibung der für den Betrieb und die Steuerung beförderter oder gezogener Geräte verwendeten On-board-Elektronik: ...

    Anmerkungen

    (1) Gegebenenfalls Nichtzutreffendes streichen.

    (2) Toleranz angeben.

    (3) Bei jedem Fahrzeugteil, für das eine Typgenehmigung erteil worden ist, kann die Beschreibung durch einen Hinweis auf diese Typgenehmigung ersetzt werden. Ebenso ist eine Beschreibung nicht nötig bei Fahrzeugteilen, deren Bauweise aus den beigefügten Diagrammen oder Zeichnungen klar ersichtlich ist.

    Bei jedem Merkmal, bei dem Zeichnungen oder Fotos beizufügen sind, sind die Nummern der entsprechenden Anhänge anzugeben.

    (4) Einstufung nach den Begriffsbestimmungen in Anhang II.

    (5) ISO-Norm 612 - 1978 und 1176 - 1990

    (6) Masse des Fahrers wird mit 75 kg veranschlagt. "Werkzeug" ist als "Werkzeugkasten" zu verstehen.

    (7) ISO-Norm 612 - 1978 (Nummer 6.4)

    (8) ISO-Norm 4004 - 1983

    (9) ISO-Norm 612 - 1978 (Nummer 6.1)

    (10) ISO-Norm 612 - 1978 (Nummer 6.2)

    (11) ISO-Norm 612 - 1978 (Nummer 6.3)

    (12) ISO-Norm 612 - 1978 (Nummer 6.6)

    (13) ISO-Norm 612 - 1978 (Nummer 6.7)

    (14) ISO-Norm 612 - 1978 (Nummer 8)

    (15) Die geforderten Angaben sind für jede vorgesehene Variante zu machen.

    (16) Eine Toleranz von 5 % ist zulässig. Bei dieser Bestimmung muss eine gemessene Hoechstgeschwindigkeit von bis zu 43 km/h, einschließlich der Toleranz von 3 km/h, (siehe Richtlinie 98/89/EG der Kommission (ABl. L 322 vom 1.12.1998, S. 40)), eingehalten werden.

    (17) ISO-Norm 789/3 - 1993

    (18) Für jede Bremsanlage ist näher anzugeben:

    - Art und Ausführung der Bremsen (Maßskizze) (Trommelbremse, Scheibenbremse usw.; gebremste Räder, Verbindung mit den gebremsten Rädern, Bremsbeläge, ihre Beschaffenheit, ihre wirksame Bremsfläche, Halbmesser der Trommeln, Bremsbacken oder Bremsscheiben, Trommelgewichte, Einrichtungen für Bremseinstellung),

    - Betätigung und Übertragungseinrichtung (Skizze beifügen) (Bauart, Einstellung, Hebelübersetzungen, Zugänglichkeit der Betätigungseinrichtung, deren Lage, Bedienung durch Hebel mit Sperrklinke bei mechanischer Übertragung, Merkmale der wichtigsten Übertragungsteile, Hauptzylinder und -kolben, Bremszylinder).

    (19) Werte hinsichtlich des mechanischen Widerstands der Zugeinrichtung.

    (20) Im Fall eines Antrags, der sich auf mehrere repräsentative Motoren bezieht, ist für jeden einzelnen ein gesondertes Formular auszufuellen.

    MUSTER B

    Vereinfachter Beschreibungsbogen für die Zwecke der EG-Typgenehmigung eines Zugmaschinentyps

    Teil I

    Muster B ist auszufuellen, wenn ein oder mehrere Typgenehmigungsbogen (-bögen) nach Einzelrichtlinien vorliegen. Die Nummern des (der) entsprechenden Typgenehmigungsbogens (-bögen) sind in der Tabelle des Teils III anzugeben.

    Die Angaben des Anhangs III (Übereinstimmungsbescheinigung) sind für jedes nachstehende (von 1 bis 12 nummerierte) Kapitel und für jeden Typ / jede Variante / jede Version einer Zugmaschine bereitzustellen.

    Liegt (liegen) kein(e) nach einer Einzelrichtlinie ausgestellte(r) Typgenehmigungsbogen (-bögen) vor, sind die entsprechenden Kapitel durch die in dem Beschreibungsbogen, Muster A, angeforderten Angaben zu ergänzen.

    0 ALLGEMEINES

    0.1 Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): ...

    0.2 Typ (ggf. Varianten und Versionen angeben): ...

    0.2.1 (ggf.) Handelsbezeichnung(en): ...

    0.3 Merkmale zur Typidentifizierung, sofern an der Zugmaschine vorhanden

    0.3.1 Typenschild (Lage und Anbringungsart): ...

    0.3.2 Identifizierungsnummer am Fahrgestell (Anbringungsstelle): ...

    0.4 Zugmaschinenklasse(1): ...

    0.5 Name und Anschrift des Herstellers: ...

    0.7 Bei Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten Lage und Anbringungsart der EG-Typgenehmigungszeichen: ...

    0.8 Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): ...

    1 ALLGEMEINE BAUMERKMALE DER ZUGMASCHINE

    (Es sind Fotos oder Zeichnungen 3/4 Vorderansicht und 3/4 Rückansicht einer repräsentativen Zugmaschine sowie eine Maßskizze der gesamten Zugmaschine beizufügen)

    2 MASSEN UND ABMESSUNGEN

    3 ANTRIEBSMASCHINE

    4 KRAFTÜBERTRAGUNG

    5 ACHSEN

    6 RADAUFHÄNGUNG

    7 LENKANLAGE

    8 BREMSANLAGE

    9 SICHTFELD, VERGLASUNG, SCHEIBENWISCHER UND RÜCKSPIEGEL

    10 UMSTURZSCHUTZ, WETTERSCHUTZ, SITZE UND LADEPRITSCHE

    11 BELEUCHTUNGS- UND LICHTSIGNALANLAGEN

    12 VERSCHIEDENES

    Teil II

    In der nachfolgenden Matrix sind die zulässigen Kombinationen von Merkmalen aufgeführt, für die in Teil I Mehrfachangaben gemacht wurden. Im Falle von Mehrfachangaben ist jede einzelne Angabe mit einem Kennbuchstaben zu versehen, der so in die Matrix einzutragen ist, dass deutlich wird, welche Angabe(n) zu einem bestimmten Merkmal für welche Version gültig ist (sind).

    Für jede Variante eines Typs ist eine gesonderte Matrix zu erstellen.

    Mehrfachangaben, für die es hinsichtlich ihrer Kombination innerhalb der Variante keine Einschränkungen gibt, sind in der Spalte mit der Überschrift "Alle Versionen" einzutragen.

    >PIC FILE= "L_2001028DE.002201.EPS">

    Diese Angaben können auch in anderer Form bereitgestellt werden, sofern das damit verfolgte Ziel eingehalten wird.

    Jede Variante und jede Version ist durch einen numerischen oder alphanumerischen Code zu bezeichnen, der auch in der Übereinstimmungsbescheinigung (Anhang III) für die betreffende Zugmaschine anzugeben ist.

    Teil III

    Typgenehmigungsnummern nach Einzelrichtlinien

    In der nachfolgenden Tabelle sind die erforderlichen Angaben über die für die jeweilige Zugmaschine geltenden Merkmale(2) einzutragen. Für die Zwecke der EG-Typgenehmigung sind alle betroffenen Typgenehmigungsbögen (mit den jeweiligen Anhängen) den zuständigen Typgenehmigungsbehörden vorzulegen.

    >PIC FILE= "L_2001028DE.002301.EPS">

    Unterschrift:

    Dienststellung:

    Datum:

    (1) Einstufung nach den Begriffsbestimmungen in Anhang II.

    (2) Genehmigungen für Bauteile brauchen nicht angegeben zu werden, sofern sie in dem jeweiligen Typgenehmigungsbogen für den An- oder Einbau enthalten sind.

    ANHANG II

    KAPITEL A

    Begriffsbestimmungen für Klassen und Typen der Zugmaschinen

    1. DIE KLASSEN DER ZUGMASCHINEN WERDEN GEMÄSS DER FOLGENDEN EINTEILUNG DEFINIERT:

    - Klasse T1: Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h, einer Mindestspurweite mindestens einer Achse von 1150 mm oder mehr, einer Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit von bis zu 1000 mm.

    - Klasse T2: Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h, einer Mindestspurweite von weniger als 1150 mm, einer Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit von bis zu 600 mm. Liegt der Wert für die Höhe des Schwerpunkts der Zugmaschine(1) (gemessen zum Boden), geteilt durch die mittlere Mindestspurweite jeder Achse jedoch über 0,90, so ist die bauartbedingte Hoechstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.

    - Klasse T3: Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h und einer Leermasse in fahrbereitem Zustand von bis zu 600 kg.

    - Klasse T4: Sonstige Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h (gemäß der Definition der Anlage 1).

    2. DER TYP EINER ZUGMASCHINE WIRD WIE FOLGT DEFINIERT:

    Ein "Typ" umfasst Zugmaschinen der gleichen Klasse, die sich zumindest hinsichtlich der folgenden wesentlichen Merkmale nicht unterscheiden:

    - Hersteller;

    - Bezeichnung des Typs durch den Hersteller;

    - wesentliche Bau- und Konstruktionsmerkmale von:

    - Fahrgestell Blockbauweise/mit Längsträgern/Knicklenker (im Sinne von klar erkennbaren und erheblichen Unterschieden);

    - Motor (Verbrennungsmotor/Elektromotor/Hybridantrieb);

    - Achsen (Anzahl);

    Eine "Variante" umfasst Zugmaschinen des gleichen Typs, die sich zumindest hinsichtlich der folgenden wesentlichen Merkmale nicht unterscheiden:

    - Antriebsmaschine:

    - Funktionsweise;

    - Anzahl und Anordnung der Zylinder;

    - Unterschied in der Motorleistung von nicht mehr als 30 % (wobei die Hoechstleistung 1,3 mal höher ist als die niedrigste Leistung);

    - Unterschied im Hubraum von nicht mehr als 20 % (wobei der höchste Wert 1,2 mal über dem niedrigsten Wert liegt);

    - Antriebsachsen (Anzahl, Anordnung, Verbindung untereinander);

    - Gelenkte Achsen (Anzahl und Anordnung);

    - Hoechstmasse des beladenen Fahrzeugs nicht mehr als 10 % abweichend;

    - (Art der) Kraftübertragung;

    - Umsturzschutzvorrichtung;

    - Gebremste Achsen (Anzahl).

    Eine "Version" einer Variante umfasst Zugmaschinen, die aus einer Kombination von Merkmalen bestehen, die in den Typgenehmigungsunterlagen gemäß Anhang I aufgeführt sind.

    KAPITEL B

    Liste der im Hinblick auf die EG-Typgenehmigung eines Zugmaschinentyps zu erfuellenden Anforderungen

    TEIL I

    Liste der Einzelrichtlinien

    (Bei der Zuordnung sind jeweils der Geltungsbereich und der letzte Änderungsstand jeder der unten angegebenen Einzelrichtlinien zu beachten)

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    TEIL II

    Die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten technischen Anforderungen der Einzelrichtlinien für Kraftfahrzeuge (in der jeweils letzten gültigen Fassung) können alternativ zu denjenigen der entsprechenden Richtlinien für landwirtschaftliche Zugmaschinen herangezogen werden.

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    ANLAGE 1

    Teil I

    Begriffsbestimmungen für Zugmaschinen T4 und diesbezügliche Vorschriften

    1 Zugmaschinen T4

    1.1 T4.1 Stelzradzugmaschinen:

    Zugmaschinen, die für den Einsatz in hohen Reihenkulturen wie Reben konzipiert sind. Sie sind durch ein überhöhtes Fahrgestell oder einen überhöhten Fahrgestellteil gekennzeichnet, so dass sie parallel zu den Pflanzenreihen über diese hinwegfahren und dabei eine oder mehrere Reihen zwischen ihre Räder nehmen können. Sie sind speziell zur Beförderung oder zum Betrieb von Geräten konzipiert, die vorne zwischen den Achsen, hinten oder auf einer Plattform angebracht sind. Befindet sich die Zugmaschine in der Arbeitsposition ist die Bodenfreiheit, senkrecht zu den Pflanzenreihen gemessen, größer als 1000 mm. Liegt der Wert des Schwerpunkts der Zugmaschine(2) (gemessen zum Boden und unter Verwendung normaler Reifen), geteilt durch die mittlere Mindestspurweite sämtlicher Achsen über 0,90, darf die bauartbedingte Hoechstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigen.

    1.2 T4.2 Überbreite Zugmaschinen:

    Zugmaschinen, die durch ihre besonderen Abmessungen gekennzeichnet und speziell zur Bearbeitung großer landwirtschaftlicher Flächen bestimmt sind.

    Teil II

    Anwendbarkeit der Einzelrichtlinien auf Zugmaschinen T4

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    ANLAGE 2

    Bei der EG-Fahrzeug-Typgenehmigung anzuwendende Verfahren

    1. Wird ein Antrag gemäß Artikel 3 (Anhang I, Muster B) gestellt, haben die Genehmigungsbehörden die Aufgabe,

    a) zu überprüfen, ob die nach Einzelrichtlinien ausgestellten Typgenehmigungen anwendbar sind, und erforderlichenfalls zu veranlassen, dass die in den fehlenden Einzelrichtlinien verlangten Prüfungen und Kontrollen durchgeführt werden:

    b) sich hinsichtlich der eingereichten Unterlagen zu vergewissern, dass die Merkmale und Daten in Teil I des Beschreibungsbogens für die Zugmaschine in den Beschreibungsunterlagen und/oder den Genehmigungsbögen nach den einschlägigen Einzelrichtlinien enthalten sind. Falls ein Merkmal in Teil I des Beschreibungsbogens in den Beschreibungsunterlagen zu Einzelrichtlinien nicht angegeben ist, ist zu überprüfen, ob das jeweilige Teil oder Merkmal mit den Angaben der Beschreibungsmappe des Herstellers übereinstimmt;

    c) an einer ausgewählten Stichprobe von Zugmaschinen des zu genehmigenden Typs Kontrollen von Fahrzeugteilen und -systemen durchzuführen oder durchführen zu lassen, um die Übereinstimmung der Zugmaschine(n) mit den maßgeblichen Angaben in den Beschreibungsunterlagen mit den nach Einzelrichtlinien erteilten Genehmigungen festzustellen;

    d) falls erforderlich, Überprüfungen des Einbaus selbständiger technischer Einheiten durchzuführen oder durchführen zu lassen.

    2. Die Anzahl der gemäß Absatz 1 Buchstabe c) zu überprüfenden Zugmaschinen ist so zu bemessen, dass eine angemessene Begutachtung der verschiedenen zu genehmigenden Kombinationen hinsichtlich der nachfolgenden Merkmale ermöglicht wird:

    - Motor;

    - Getriebe;

    - Antriebsachsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung);

    - gelenkte Achsen (Anzahl und Lage);

    - gebremste Achsten (Anzahl);

    - Umsturzschutzvorrichtung;

    3. Wird ein Antrag gemäß Artikel 3 (Anhang I, Muster A) gestellt, haben die Genehmigungsbehörden die Aufgabe,

    a) die nach jeder der einschlägigen Einzelrichtlinien erforderlichen Versuche und Prüfungen zu veranlassen;

    b) zu überprüfen, ob die Zugmaschine mit den Merkmalen in der Beschreibungsmappe übereinstimmt und die technischen Anforderungen der einschlägigen Einzelrichtlinien erfuellt;

    c) falls erforderlich, Überprüfungen des Einbaus selbständiger technischer Einheiten durchzuführen oder durchführen zu lassen.

    KAPITEL C

    EG-Typgenehmigungsbogen eines Zugmaschinentyps

    TEIL I

    MUSTER (Größtformat: A4 (210 × 297 mm) oder ein DIN A4-Bogen)

    Stempel der Behörde

    Benachrichtigung über

    - die Typgenehmigung(3)

    - die Erweiterung der Typgenehmigung(4)

    - die Verweigerung der Typgenehmigung(5)

    - den Entzug der Typgenehmigung(6)

    eines Zugmaschinentyps gemäß der Richtlinie 74/150/EWG, in der Fassung der Richtlinie .../.../EG.

    Typgenehmigungsnummer: ...

    Grund für die Erweiterung: ...

    0 ALLGEMEINES

    0.1 Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): ...

    0.2 Typ (ggf. Varianten und Versionen angeben): ...

    0.2.1 (Ggf.) Handelsbezeichnung(en): ...

    0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern an der Zugmaschine angegeben: ...

    0.3.1. Fabrikschild (Lage und Anbringungsart): ...

    0.3.2. Identifizierungsnummer am Fahrgestell (Lage): ...

    0.4. Zugmaschinenklasse: ...

    0.5. Name und Anschrift des Herstellers: ...

    0.8. Name(n) und Anschrift(en) des(der) Fertigungsstätte(n): ...

    Der Unterzeichnete bestätigt hiermit die Richtigkeit der Herstellerangaben in dem beigefügten Beschreibungsbogen der oben genannten Zugmaschine(n) sowie die Gültigkeit der beigefügten Prüfergebnisse in Bezug auf den Zugmaschinentyp.

    Der Zugmaschinentyp erfuellt/erfuellt nicht(7) die technischen Anforderungen aller einschlägigen Einzelrichtlinien.

    Die Typgenehmigung wird erteilt/verweigert/entzogen(8).

    ... ... ...

    (Ort) (Datum) (Unterschrift)

    Anhänge:

    Beschreibungsunterlagen (einschließlich gegenbenenfalls Teil II und III des Beschreibungsbogens Muster B)

    Prüfergebnisse

    Name(n), Unterschriftsprobe(n) und Dienststellung(en) der zur Unterzeichnung von Übereinstimmungsbescheinigungen berechtigten Personen.

    TEIL II

    Prüfergebnisse

    (von der Genehmigungsbehörde auszufuellen und dem Typgenehmigungsbogen für die Zugmaschine beizufügen)

    1. Ergebnisse der Geräuschpegelmessungen (außen)

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    2. Ergebnisse der Abgasemissionsmessungen

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3. Geräuschpegel in Ohrenhöhe des Fahrers

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    ANLAGE 1

    Nummerierungsschema der Typgenehmigungsbögen

    1. Die Typgenehmigungsnummer besteht wie nachstehend im einzelnen beschrieben bei Typgenehmigungen der vollständigen Zugmaschine aus vier und bei Typgenehmigungen von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten aus fünf Abschnitten. Die Bauteile und die selbständigen technischen Einheiten werden entsprechend den Bestimmungen der jeweiligen Einzelrichtlinie gekennzeichnet. In allen Fällen werden die Abschnitte jeweils durch ein Sternchen getrennt.

    Abschnitt 1: Der Kleinbuchstabe "e", gefolgt von der Kennziffer des Mitgliedstaats, der die Typgenehmigung erteilt hat:

    1 für Deutschland, 2 für Frankreich, 3 für Italien, 4 für die Niederlande, 5 für Schweden, 6 für Belgien, 9 für Spanien, 11 für das Vereinigte Königreich, 12 für Österreich, 13 für Luxemburg, 17 für Finnland, 18 für Dänemark, 21 für Portugal, 23 für Griechenland, 24 für Irland.

    Abschnitt 2: Die Nummer der Basisrichtlinie.

    Abschnitt 3: Die Nummer der letzten Änderungsrichtlinie, nach der die Typgenehmigung erteilt wurde.

    Im Fall von Typgenehmigungen für Zugmaschinen bedeutet dies die letzte Richtlinie zur Änderung eines Artikels (oder von Artikeln) der Richtlinie 74/150/EWG.

    Im Fall von Typgenehmigungen nach Einzelrichtlinien die letzte Richtlinie, die die jüngsten Bestimmungen enthält, denen das System, das Bauteil oder die selbständige technische Einheit entspricht.

    Enthält eine Richtlinie unterschiedliche Umsetzungsdaten für unterschiedliche technische Vorschriften, ist ein Buchstabe hinzuzufügen, der angibt, nach welcher Vorschrift die Typgenehmigung erteilt wurde.

    Abschnitt 4: Eine vierstellige fortlaufende Nummer (mit ggf. vorangestellten Nullen) für die Grundgenehmigung. Die Reihenfolge beginnt mit 0001 für jede Basisrichtlinie.

    Abschnitt 5: Eine zweistellige fortlaufende Nummer (mit ggf. vorangestellten Nullen), die die Erweiterung angibt. Die Reihenfolge beginnt mit 00 für jede Grundgenehmigungsnummer.

    2. Bei einer Typgenehmigung für eine Zugmaschine entfällt Abschnitt 2.

    3. Lediglich auf dem (den) Fabrikschild(ern) entfällt Abschnitt 5.

    4. Beispiel: Die dritte von Frankreich erteilte Typgenehmigung nach der Richtlinie über den Betätigungsraum und die Zugänge (noch ohne Erweiterung):

    e 2*80/720*88/414*0003*00

    oder

    e 2*88/77*91/542A*0003*00

    im Fall einer Richtlinie, die in zwei Stufen, A und B, umzusetzen ist.

    5. Beispiel: Die zweite Erweiterung zur vierten vom Vereinigten Königreich erteilten Typgenehmigung für eine Zugmaschine:

    e 11*97/54*0004*02

    Die Richtlinie 97/54/EG ist bisher die letzte Richtlinie zur Änderung von Artikeln der Richtlinie 74/150/EWG.

    6. Beispiel der auf dem (den) Fabrikschild(ern) der Zugmaschine aufgestempelten Typgenehmigungsnummer:

    e 11*97/54*0004

    (1) Nach der ISO-Norm 789 Teil 6.

    (2) Gemäß der ISO-Norm 789, Teil 6.

    (3) Nichtzutreffendes streichen.

    (4) Nichtzutreffendes streichen.

    (5) Nichtzutreffendes streichen.

    (6) Nichtzutreffendes streichen.

    (7) Nichtzutreffendes streichen.

    (8) Nichtzutreffendes streichen.

    ANHANG III

    EG-ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG

    TEIL I

    MUSTER (Größtformat: A4 (210 × 297 mm) oder ein DIN A4-Bogen)

    Der Unterzeichner: ...

    (vollständiger Name)

    bestätige hiermit, dass die Zugmaschine

    0.1 Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): ...

    0.2 Typ (ggf. Varianten und Versionen angeben): ...

    0.2.1 (Ggf.) Handelsbezeichnung(en): ...

    0.3 Merkmale zur Typidentifizierung, sofern an der Zugmaschine vorhanden: ...

    0.3.1 Fabrikschild (Lage und Anbringungsart): ...

    0.3.2 Identifizierungsnummer am Fahrgestell (Lage): ...

    0.4 Zugmaschinenklasse: ...

    0.5 Name und Anschrift des Herstellers: ...

    0.6 Anbringungsstelle des Fabrikschilds: ...

    Zugmaschinen-Identifizierungsnummer: ...

    Numerischer oder alphanumerischer Identifizierungscode: ...

    auf der Grundlage des (der) in nachstehender(n) Typgenehmigung(en) beschriebenen Zugmaschinentyps (-typen)

    mit dem in ...

    - Typgenehmigungsnummer: ...

    - vom ... beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt.

    Die Zugmaschine kann zur fortwährenden Teilnahme am Straßenverkehr ohne weitere Typgenehmigung für Links-/Rechtsverkehr(1) zugelassen werden.

    ... ...

    (Ort) (Datum)

    ... ...

    (Unterschrift) (Dienststellung)

    1 ALLGEMEINE BAUMERKMALE DER ZUGMASCHINE

    1.1 Anzahl der Achsen und Räder: ...

    davon:

    1.1.3 - Antriebsachsen: ...

    1.1.4 - gebremste Achsen: ...

    1.4 Umkehrbarer Fahrersitz: ja/nein(2)

    1.6 Das Fahrzeug ist für Links-/Rechtsverkehr(3) ausgelegt

    2 MASSEN UND ABMESSUNGEN

    2.1.1 Leermasse(n) in fahrbereitem Zustand:

    - mindestens: ...

    - höchstens: ...

    2.2.1 Zulässige Gesamtmasse(n) der Zugmaschine je nach den vorgesehenen Reifentypen:

    2.2.2 Verteilung dieser Masse(n) auf die Achsen: ...

    2.2.3.1 Masse(n) und Reifen: ...

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    2.3 Belastungsmassen (Gesamtmasse, Werkstoff, Anzahl der Bestandteile): ...

    2.4 Technisch zulässige Anhängemasse: ...

    2.4.1 Ungebremste Anhängemasse: ... kg

    2.4.2 Anhängemasse mit unabhängiger Bremsung: ... kg

    2.4.3 Anhängemasse bei Auflaufbremsung: ... kg

    2.4.5 Technisch zulässige Gesamtmasse der Einheit Zugmaschine/Anhänger (je nach Konfiguration der Anhängerbremsanlage): ... kg

    2.4.6 Lage des Kupplungspunkts

    2.4.6.1 Höhe des Kupplungspunktes über dem Boden:

    2.4.6.1.1 höchstens: ... mm

    2.4.6.1.2 mindestens: ... mm

    2.4.6.2 Abstand der durch die Mittellinie der Hinterachse verlaufenden senkrechten Ebene: ... mm

    2.5 Radstand: ... mm(4)

    2.6 Hoechst- und Mindestspurweite: .../... mm(5)

    2.7.1 Länge: ... mm(6)

    2.7.2 Breite: ... mm(7)

    2.7.3 Höhe: ... mm(8)

    3 ANTRIEBSMASCHINE

    3.1.1 Fabrikmarke: ...

    3.1.3 Merkmale zur Typidentifizierung, ihre Anbringungsart und -stelle ...

    3.1.6 Funktionsweise:

    - Fremdzündung/Selbstzündung(9)

    - direkte/indirekte Einspritzung(10)

    - Zweitakt/Viertakt(11)

    3.1.7 Kraftstoff:

    Diesel/Benzin/LPG/sonstige Kraftstoffarten(12)

    3.2.1.2 Typ:

    Genehmigungsnummer: ...

    3.2.1.6 Anzahl der Zylinder: ...

    3.2.1.7 Hubraum: ... cm3

    3.6 Nennleistung: ... kW bei ... min-1(13)

    3.6.1 Leistung an den Zapfwellen: ... kW(14) bei ... min-1 (Leistung an der Zapfwelle bei normaler Drehzahl)

    4 KRAFTÜBERTRAGUNG

    4.5 Schaltgetriebe: ...

    Zahl der Gänge: ...

    - vorwärts: ...

    - rückwärts: ...

    4.7 berechnete, bauartbedingte Hoechstgeschwindkeit: ... km/h

    4.7.1 gemessene Hoechstgeschwindkeit: ... km/h

    7 LENKANLAGE

    7.1 Art der Lenkanlage: Muskelkraft-/Hilfskraft-/Fremdkraftlenkanlage(15)

    8 BREMSANLAGE (Kurzbeschreibung des Bremssystems)

    8.11.4.1 Überdruck am Bremsanschluss (1 Leitung): ... kPa

    8.11.4.2 Überdruck am Bremsanschluss (2 Leitung): ... kPa

    10 UMSTURZSCHUTZVORRICHTUNG, WETTERSCHUTZ, SITZE UND LADEPRITSCHE

    10.1 Rahmen/Führerhaus(16)

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    10.1.3 Bügel

    - vorn/hinten(17)

    - herunterklappbar/nicht herunterklappbar(18)

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    10.3.2 Beifahrersitz(e):

    - Anzahl: ...

    10.4 Ladepritsche:

    10.4.1 Abmessungen: ... mm

    10.4.3 Technisch zulässige Nutzlast: ... kg

    11 BELEUCHTUNGS- UND LICHTSIGNALEINRICHTUNGEN

    11.2 Fakultative Einrichtungen: ...

    12 VERSCHIEDENES

    12.2 Mechanische Verbindungen zwischen Zugmaschine und Anhänger:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    12.3 Hydraulische Hubvorrichtung - Dreipunktgerätekupplung: ja/nein(19)

    13 GERÄUSCHPEGEL AUSSEN

    Nummer der Basisrichtlinie und der letzten Änderungsrichtlinie, nach der die Typgenehmigung erteilt wurde. Im Falle einer Richtlinie mit zwei oder mehreren Umsetzungsphasen ist auch die Umsetzungsphase anzugeben:

    14 GERÄUSCHPEGEL (INNEN) IN OHRENHÖHE DES FAHRERS

    Nummer der Basisrichtlinie und der letzten Änderungsrichtlinie, nach der die Typgenehmigung erteilt wrude. Im Falle einer Richtlinie mit zwei oder mehreren Umsetzungsphasen ist auch die Umsetzungsphase anzugeben:

    14.1 Standgeräusch: ... dB(A)

    14.2 Fahrtgeräusch: ... dB(A)

    15 AUSPUFFGAS(20)

    Nummer der Basisrichtlinie und der letzten Änderungsrichtlinie, nach der die Typgenehmigung erteilt wurde. Im Falle einer Richtlinie mit zwei oder mehreren Umsetzungsphasen ist auch die Umsetzungsphase anzugeben: ...

    15.1

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    15.2

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    16 FISKALLEISTUNG(EN) BZW. STEUERKLASSE(N)

    - Italien: ...

    - Belgien: ...

    - Dänemark: ...

    - Vereinigtes Königreich: ...

    - Österreich: ...

    - Frankreich: ...

    - Deutschland: ...

    - Niederlande: ...

    - Irland: ...

    - Finnland: ...

    - Spanien: ...

    - Luxemburg: ...

    - Griechenland: ...

    - Portugal: ...

    - Schweden: ...

    17 ANMERKUNGEN(21)

    ...

    ...

    (1) Nichtzutreffendes streichen.

    (2) Nichtzutreffendes streichen.

    (3) Nichtzutreffendes streichen.

    (4) Mindestwerte angeben.

    (5) Mindestwerte angeben.

    (6) Mindestwerte angeben.

    (7) Mindestwerte angeben.

    (8) Mindestwerte angeben.

    (9) Nichtzutreffendes streichen.

    (10) Nichtzutreffendes streichen.

    (11) Nichtzutreffendes streichen.

    (12) Nichtzutreffendes streichen.

    (13) Unter Angabe des Prüfverfahrens.

    (14) Unter Angabe des Prüfverfahrens.

    (15) Nichtzutreffendes streichen.

    (16) Nichtzutreffendes streichen.

    (17) Nichtzutreffendes streichen.

    (18) Nichtzutreffendes streichen.

    (19) Nichtzutreffendes streichen.

    (20) Mindestwerte angeben.

    (21) Unter anderem alle erforderlichen Angaben über die verschiedenen fakultativen Bereiche oder Werte und Wechselbeziehungen (gegebenenfalls in Form einer Tabelle)."

    ANHANG II

    "ANHANG IIA

    Beschreibungsbogen Nr. ... gemäß Anhang I der Richtlinie 74/150/EWG über die EG-Typgenehmigung einer land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschine hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit (75/322/EWG) entsprechend ihrer letzten Änderung durch die Richtlinie 2000/2/EG

    Die nachstehenden Angaben sind, soweit sie in Frage kommen, zusammen mit dem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein und hinreichende Einzelheiten in geeignetem Maßstab enthalten.

    Liegen Fotografien bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten. Verfügt ein System, ein Bauteil oder eine technische Einheit über eine elektronische Steuerung, sind Angaben über ihre Funktion zu machen.

    0 Allgemeines

    0.1 Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): ...

    0.2 Typ (ggf. Varianten und Versionen angeben): ...

    0.3 Merkmale zur Typidentifizierung, sofern an der Zugmaschine vorhanden: ...

    0.3.1 Herstellerschild (Lage und Anbringungsart): ...

    0.4 Zugmaschinenklasse: ...

    0.5 Name und Anschrift des Herstellers: ...

    0.8 Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): ...

    1 Allgemeine Baumerkmale der Zugmaschine

    Fotografie(-n) und/oder Zeichnung(-en) der repräsentativen Zugmaschine:

    1.2 Lage und Anordnung des Motors: ...

    3 Antriebsmaschine

    3.1.2 Typ und Handelsbezeichnung des repräsentativen Motors (wie auf dem Motor oder anderen Merkmalen zur Typidentifizierung angegeben): ...

    3.1.4 Name und Anschrift des Herstellers: ...

    3.1.6 Arbeitsweise:

    - Fremdzündung/Selbstzündung(1)

    - Direkteinspritzung/indirekte Einspritzung(2)

    - Zweitakt/Viertakt(3)

    3.2.1.6 Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

    3.2.1.9 Drehzahl bei maximalem Drehmoment: ... min-1

    3.2.3 Kraftstoffsystem: ...

    3.2.3.1 Kraftstoffpumpe:

    Druck(4) oder Kennlinie ... KPa

    3.2.3.2 Einspritzanlage:

    3.2.4.2.1 Beschreibung der Anlage: ...

    3.2.5 Elektronische Steuerungsfunktion: ...

    Beschreibung der Anlage: ...

    3.11 Elektrisches System: ...

    3.11.1 Nennspannung in V an der positiven/negativen Masse(5) ... Volt

    3.11.2 Lichtmaschine: ...

    3.11.2.1 Typ: ...

    3.11.2.2 Nennleistung: ...

    4 Kraftübertragung

    4.2 Art der Kraftübertragung (mechanisch, hydraulisch, elektrisch usw.): ...

    4.2.1 Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile (sofern vorhanden): ...

    6 Radaufhängung (sofern vorhanden)

    6.2.2 Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile (sofern vorhanden): ...

    7 Lenkanlage

    7.2.2.1 Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile (sofern vorhanden): ...

    7.2.6 Gegebenenfalls Verstellbereich und Betätigung der Lenkradverstellung: ...

    8 Bremsanlage

    8.5 Bei Zugmaschinen mit Blockierverhinderern: Funktionsbeschreibung des Systems (einschließlich der elektronischen Teile), elektronisches Blockschaltbild, Darstellung der hydraulischen oder pneumatischen Kreise: ...

    9 Sichtfeld, Verglasung, Scheibenwischer und Rückspiegel

    9.2 Verglasung: ...

    9.2.3.4 Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile (sofern vorhanden) des Fensterhebermechanismus: ...

    9.3 Scheibenwischer: ...

    Technische Beschreibung: ...

    9.5 Entfrostungs- und Trocknungsanlagen: ...

    9.5.1 Technische Beschreibung: ...

    9.4 Rückspiegel (Anordnung jedes Rückspiegels): ...

    9.4.6 Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile (sofern vorhanden) der Einstelleinrichtung: ...

    10 Umsturzschutz und Wetterschutz, Sitze und Ladepritsche

    10.3 Sitze und Fußstützen: ...

    10.3.1.4 Anordnung und Hauptmerkmale: ...

    10.3.1.5 Einstelleinrichtung: ...

    10.3.1.6 Verstell- und Verriegelungseinrichtung: ...

    10.5 Funkentstörung: ...

    10.5.1 Beschreibung und Zeichnung (oder Fotos) der Form und verwendeten Werkstoffe desjenigen Teils des Fahrzeugaufbaus, der den Motorraum bildet, sowie des daran angrenzenden Teils des Fahrgastraums: ...

    10.5.2 Zeichnungen oder Fotos der Lage der im Motorraum untergebrachten Metallteile (z. B. Heizung, Reserverad, Luftfilter, Lenkanlage usw.): ...

    10.5.3 Tabelle und Zeichnung der Entstörmittel: ...

    10.5.4 Angabe des Nennwerts des Gleichstromwiderstandes und bei Widerstandszündkabeln, des Widerstands-Nennwertes je Meter: ...

    11 Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen

    11.3 Kurze Beschreibung anderer elektrischer/elektronischer Bauelemente als Leuchten (sofern vorhanden): ...

    12 Verschiedenes

    12.8 Beschreibung der für den Betrieb und die Steuerung beförderter oder gezogener Geräte verwendeten On-board-Elektronik: ...

    ...

    (1) Nichtzutreffendes streichen.

    (2) Nichtzutreffendes streichen.

    (3) Nichtzutreffendes streichen.

    (4) Toleranz angeben.

    (5) Nichtzutreffendes streichen."

    Top