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Document 32000D0248

    2000/248/EG: Beschluß des Rates vom 20. März 2000 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Zypern

    ABl. L 78 vom 29.3.2000, p. 10–16 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2000/248/oj

    32000D0248

    2000/248/EG: Beschluß des Rates vom 20. März 2000 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Zypern

    Amtsblatt Nr. L 078 vom 29/03/2000 S. 0010 - 0016


    Beschluß des Rates

    vom 20. März 2000

    über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Zypern

    (2000/248/EG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 555/2000 des Rates vom 13. März 2000 über die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Heranführungsstrategie für die Republik Zypern und die Republik Malta(1),

    auf Vorschlag der Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, daß die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt.

    (2) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 555/2000, welche die Verordnung (EG) Nr. 622/98(2) ergänzt, beschließt der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen für jede einzelne Beitrittspartnerschaft, die jedem beitrittswilligen Staat unterbreitet werden, sowie über weitere wichtige Anpassungen.

    (3) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere von den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig. Ist eine der wesentlichen Voraussetzung nicht erfuellt, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission entsprechende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Heranführungshilfe für einen beitrittswilligen Staat beschließen.

    (4) Der regelmäßige Bericht der Kommission des Jahres 1999 enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen der Republik Zypern auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe prioritärer Bereiche für die künftige Arbeit.

    (5) Im Rahmen der Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft sollte die Republik Zypern ein Nationales Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorlegen. Dieses Programm sollte einen Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartnerschaft enthalten -

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Zypern sind nach Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 555/2000 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

    Artikel 2

    Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird gegebenenfalls im Rahmen der Gremien des Assoziationsabkommens und durch die zuständigen Gremien des Rates, denen die Kommission regelmäßig Bericht erstattet, überwacht.

    Artikel 3

    Dieser Beschluß tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 20. März 2000.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. Gama

    (1) ABl. L 68 vom 16.3.2000, S. 3.

    (2) Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften. (ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1).

    ANHANG

    ZYPERN: BEITRITTSPARTNERSCHAFT 1999

    1. ZIELE

    Die Beitrittspartnerschaft setzt den einheitlichen Rahmen für eine Gesamtdarstellung der von der Kommission in ihrem regelmäßigen Bericht des Jahres 1999 über die Fortschritte Zyperns auf dem Wege zum EU-Beitritt genannten Handlungsprioritäten sowie der Zypern für die Verwirklichung dieser vorrangigen Ziele zur Verfügung stehenden Finanzmittel, einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden. Aufgrund der Beitrittspartnerschaft kann eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden. Solche Instrumente sind unter anderem das revidierte Nationale Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, die gemeinsame Bewertung der mittelfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten, der Pakt gegen die organisierte Kriminalität, die innerstaatlichen Entwicklungspläne sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach erfolgtem Beitritt erforderlich sind. Diese Instrumente sind alle voneinander verschieden und werden jeweils nach eigenen Verfahren vorbereitet und umgesetzt. Sie sind zwar nicht Bestandteil der Beitrittspartnerschaft, doch ihre Prioritäten sind mit denen der Beitrittspartnerschaft vereinbar.

    2. GRUNDSÄTZE

    Die als prioritär ausgewiesenen Bereiche beziehen sich auf die Fähigkeit der einzelnen Bewerberländer, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen:

    - institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten;

    - die Existenz einer funktionsfähigen Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten;

    - die Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen zu machen.

    Der Europäische Rat von Madrid wies mit Nachdruck darauf hin, daß die Bewerberländer ihre Verwaltungen anpassen müssen, damit die Gemeinschaftspolitiken nach erfolgtem Beitritt reibungslos durchgeführt werden können. In Luxemburg betonte er, daß die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber an sich nicht ausreichend ist; es muß auch eine effektive Anwendung gewährleistet sein.

    3. PRIORITÄTEN UND ZWISCHENZIELE

    Die regelmäßigen Kommissionsberichte haben deutlich gemacht, welch große Anstrengungen die Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch unternehmen müssen. Diese Situation erfordert es, in den prioritären Bereichen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land genau definierte Zwischenziele festzulegen; die Verwirklichung dieser Ziele, die in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern erarbeitet werden, bedingt den Umfang der Unterstützung und entscheidet darüber, inwieweit die laufenden Beitrittsverhandlungen mit einigen Ländern vorangetrieben bzw. entsprechende Verhandlungen mit anderen Ländern aufgenommen werden können. Bei diesen Prioritäten und Zwischenziele wird wiederum zwischen kurz- und mittelfristigen Zielen unterschieden. Als kurzfristig werden Ziele eingestuft, von denen realistischerweise anzunehmen ist, daß Zypern in der Lage ist, sie bis Ende 2000 zu erreichen bzw, sich ihnen erheblich anzunähern. Bei den mittelfristigen prioritären Zielen wird davon ausgegangen, daß ihre Verwirklichung mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt; sie sollten aber, soweit möglich, bereits im Jahr 2000 in Angriff genommen werden.

    Zypern wurde ersucht, ein Nationales Programm für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands vorzulegen. Dieses soll einen Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele enthalten, für den die Beitrittspartnerschaft die Grundlage abgibt; ferner ist darin der Bedarf an Verwaltungsstrukturen und Finanzmitteln darzulegen.

    In der Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen Zypern seine Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muß. Zypern wird jedoch auf allen Gebieten tätig werden müssen, für die der regelmäßige Bericht Handlungsbedarf anmahnt. Wichtig ist ferner, daß Zypern seinen Verpflichtungen nachkommt, die es mit dem Assoziationsabkommen, anläßlich des Screenings bzw. in den Beitrittsverhandlungen mit Blick auf die Rechtsangleichung und die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht, eingegangen ist. Es sei daran erinnert, daß es mit der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes allein noch nicht getan ist; es muß darüber hinaus sichergestellt sein, daß das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen im folgenden genannten Bereichen muß eine glaubwürdige und effektive Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gewährleistet sein.

    Aufgrund der Analyse des regelmäßigen Berichts wurden für Zypern folgende kurz- und mittelfristige Ziele in den prioritären Bereichen ermittelt.

    3.1. Kurzfristige Prioritäten für das Jahr 2000

    Politische Kriterien

    - Größtmögliche Anstrengungen unter der Schirmherrschaft der UN, um zu einer Lösung zu gelangen.

    Wirtschaftliche Kriterien

    - Korrektur der zunehmenden Steuer- und Handelsbilanzdefizite;

    - effizientere Geldpolitik und echte Liberalisierung des Kapitalverkehrs durch Abschaffung der Zinsplafonierung bei allen Kreditoperationen;

    - Anpassung der Genossenschafts-, des Kredit- und des Sparsektors an den gemeinschaftlichen Besitzstand.

    Binnenmarkt

    - Öffentliches Auftragswesen: weitere Harmonisierung aller Rechtsvorschriften hinsichtlich Veröffentlichung, Fristen für den Eingang von Angeboten, Prüfungsgremien; Ausweitung der Rechtsvorschriften zur Einbeziehung der kommunalen Körperschaften und öffentlich-rechtlichen Anstalten;

    - Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum: Anpassung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften über Warenzeichen, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte; Ausbau der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und verstärkte Bekämpfung von betrügerischen Nachahmungen insbesondere durch Verstärkung der Grenzkontrollen;

    - freier Warenverkehr: Verabschiedung von Querschnittsrechtsvorschriften zur Normung und Zertifizierung; Umsetzung der sektoriellen Rechtsvorschriften in bezug auf Kraftfahrzeuge, Arzneimittel, Chemikalien, Kosmetika und Hygieneanforderungen bei Nahrungsmitteln in innerstaatliches Recht; beschleunigte Annahme von EN-Normen; Stärkung der Verwaltungsstrukturen insbesondere auf dem Gebiet der Normung, Zertifizierung und Zulassung sowie weitere Umsetzung der zum "neuen Konzept" gehörenden Richtlinien in innerstaatliches Recht;

    - freier Kapitalverkehr: weitere Angleichung der Bestimmungen für mittel- und langfristige Kapitalbewegungen und Vorbereitung - insbesondere durch Einführung von Marktzinssätzen - der nachfolgenden Liberalisierung der kurzfristigen Kapitalbewegungen;

    - Wettbewerb: Vervollständigung des Kartellrechts; Angleichung der Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen und erhöhte Transparenz bei den indirekten Beihilfen;

    - Telekommunikation: Ausarbeitung neuer Telekommunikationsrechtsvorschriften zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands; Einrichtung einer unabhängigen Regulierungsbehörde;

    - Steuern: weitere Harmonisierung der Mehrwertsteuer, Reduzierung des "Nullsatzes" und Abschaffung von Mehrwertsteuersonderregelungen für Offshore-Unternehmen; Abschaffung jeglicher Diskriminierung von EU-Importen durch Verbrauchsteuern, Einführung eines Steuerlagersystems und von Verfahren für die Bewegung von verbrauchsteuerpflichtigen Gütern; Sicherstellung, daß die neuen Steuermaßnahmen den Grundsätzen des Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung entsprechen;

    - Zoll: Festlegung einer Heranführungsstrategie zur Harmonisierung der zyprischen Zollgesetze; beschleunigte Umstellung auf EDV.

    Landwirtschaft

    - Vorbereitung der notwendigen Maßnahmen zur Schaffung von Verwaltungsstrukturen für die gemeinsame Agrarpolitik und für Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung;

    - Veterinärwesen und Pflanzenschutz: weitere Angleichung und Ausbau des Inspektionssystems, insbesondere an den künftigen Außengrenzen.

    Fischerei

    - Weitere Anpassung der Rechtsvorschriften für Genehmigungen für Fischereifahrzeuge unter zyprischer Flagge; weiterer Ausbau der Verwaltungskapazitäten, insbesondere mit Blick auf die Inspektion und Kontrolle der Fischereifahrzeuge und Schaffung eines gesonderten Fischereiflottenregisters.

    Umwelt

    - Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung in innerstaatliches Recht und tatsächliche Anwendung dieser Rechtsvorschriften;

    - Festlegung einer Strategie und eines detaillierten, nach den einzelnen Richtlinien aufgegliederten Programms für die Übernahme, Durchführung und Durchsetzung des EU-Besitzstandes im Umweltbereich;

    - beschleunigte Umsetzung insbesondere in den Bereichen Wasserqualität, Abfallwirtschaft und Luftqualität;

    - Ausarbeitung eines Plans für Investitionen (jeweils richtlinienspezifisch) auf der Grundlage eines Voranschlags der Angleichungskosten und einer realistischen Einschätzung der öffentlichen und privaten Finanzierungsquellen, auf jährlicher Basis.

    Beschäftigung und Soziales

    - Unterstützung der Sozialpartner beim Aufbau der nötigen Kapazitäten zur Entfaltung und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes;

    - Verstärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung in den Bereichen Arbeitsrecht, Chancengleichheit und Koordinierung der sozialen Sicherheit;

    - Verstärkung der Durchsetzungsstrukturen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (insbesondere der Arbeitsinspektion).

    Verkehr

    - Anpassung der Rechtsvorschriften im Seeverkehr und Durchsetzung der Sicherheitsnormen (Verringerung der hohen Zahl zurückgehaltener Schiffe unter zyprischer Flagge); Verabschiedung eines Aktionsplans für die Überwachung der Klassifikationsgesellschaften und Verbesserung der Leistungsfähigkeit des zyprischen Flaggenregisters.

    Justiz und Inneres

    - Verabschiedung und Umsetzung von Rechtsvorschriften zum Aslyrecht in Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand;

    - Gewährleistung regelmäßiger und umfassender Berichterstattung seitens des Offshore-Bankensektors;

    - Modernisierung der Grenzkontrollausrüstung und Verbesserung der Ausbildung des Personals, um illegale Einwanderung zu verhindern; weitere Fortschritte bei der Feststellung gefälschter Dokumente;

    - Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen und des zugehörigen Protokolls, des Europäischen Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechnung, Unterzeichnung des OECD-Übereinkommens zur Bekämpfung der Bestechung;

    - Geldwäsche: Stärkung der Verwaltungsstrukturen; Stärkung der Ressourcen der Meldestelle für Geldwäscheverdachtsanzeigen, vor allem zum präventiven Aspekt; Verbesserung der strategischen Analyse insbesondere für von der Zentralbank und anderen Finanzinstituten vorgelegte Daten über verdächtige Kapitalbewegungen.

    Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungs- und Justizbehörden, einschließlich der Fähigkeit zur Verwaltung und Kontrolle von EU-Mitteln

    - Vervollständigung des rechtlichen Rahmens für die interne und externe Finanzkontrolle; Schaffung einer zentralen staatlichen Stelle zur Harmonisierung der internen Rechnungsprüfung/Kontrolle; Schaffung interner Rechnungsprüfungs-/Kontrolleinheiten in den Ausgabeverwaltungen; Einführung der "funktionalen Unabhängigkeit" für nationale interne Kontrolleure/Rechnungsprüfer auf zentraler und dezentraler Ebene sowie Einführung einer "Ex-ante"-Finanzkontrolle; Herausgabe eines Prüfungshandbuchs und Entwicklung eines Prüfpfads für die Kontrolle von EU-Mitteln;

    - Bereitstellung von Daten über das Pro-Kopf-BIP entsprechend der EU-Methodik.

    3.2. Mittelfristige Prioritäten

    Wirtschaftliche Kriterien

    - Umsetzung eines Programms zur Liberalisierung von Versorgungsdiensten;

    - Abschluß der Strukturreformen insbesondere im Finanzbereich;

    - weitere Liberalisierung von Kapitaltransaktionen bei Direktinvestitionen, Anlagen in Grundstücken, Portfoliotransaktionen, Finanzkrediten und der Eröffnung von Einlagenkonten im Ausland; Liberalisierung der Auslandsbeteiligung an Unternehmen der Bereiche Finanzdienstleistungen, Mineralölverarbeitung, Tourismus und Handel;

    - fortgesetzte Anstrengungen zur Verbesserung der Bedingungen für Unternehmensgründung und -entwicklung, mit dem Schwerpunkt kleine und mittlere Unternehmen;

    - fortgesetzte Anstrengungen zur Umstrukturierung des Textilsektors;

    - Schaffung eines Verfahrens für die jährliche Finanzkontrolle, um die Berichterstattung, Überwachung und Kontrolle der öffentlichen Finanzen, insbesondere der Haushaltslage, mit den EU-Verfahren in Übereinstimmung zu bringen.

    Binnenmarkt

    - Öffentliches Auftragswesen: Abschaffung der Präferenzklausel zugunsten lokaler Unternehmen bis Ende 2002;

    - Gesellschaftsrecht: Umsetzung der 2. und der 12. Gesellschaftsrechtsrichtlinie; weitere Angleichung an die 1., 3. und 6. Richtlinie; Übernahme des Besitzstandes bei Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen; Angleichung an die EU-Rechnungslegungsgrundsätze für Familienunternehmen (private exempt companies);

    - Datenschutz: Verabschiedung nationaler Rechtsvorschriften, Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde;

    - freier Warenverkehr: weitere Umsetzung im Bereich gesetzliches Meßwesen sowie bei Maschinen, Aufzügen, Baustoffen, gasbetriebenen Geräten, Elektroausrüstungen, medizinischen Geräten und persönlichen Schutzausrüstungen; vollständige Umsetzung der zum "neuen Konzept" gehörenden Richtlinien in innerstaatliches Recht;

    - freier Kapitalverkehr: Abschaffung der verbleibenden Einschränkungen und Genehmigungsverfahren;

    - Freizügigkeit: Vervollständigung der Angleichung bei der gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen;

    - Wettbewerb: Verstärkung unabhängiger Wettbewerbsaufsichtsbehörden; Sicherstellung, daß die Rechtsvorschriften über die staatlichen Beihilfen Anwendung finden;

    - Telekommunikation: vollständige Anpassung des Regulierungsrahmens an den Besitzstand, insbesondere bei Lizenzvergabe, Zusammenschaltung und Universaldiensten, Numerierung und Datenschutz; Schaffung einer unabhängigen Regulierungsbehörde bis Ende 2002; Beendung des Monopols beim Sprach-Telefondienst;

    - Steuern: völlige Angleichung des Mehrwertsteuersystems und Anhebung der Verbrauchsteuersätze auf die EU-Mindestsätze; Überprüfung bestehender Rechtsvorschriften und Gewährleistung der Übereinstimmung mit dem Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung;

    - Verbraucherschutz: weitere Angleichung, Stärkung der Marktüberwachungs- und Durchsetzungsbehörden;

    - Zoll: beschleunigte Harmonisierung einschließlich der Einführung von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung und vereinfachter Verfahren; Stärkung der institutionellen und administrativen Leistungsfähigkeit; Fortsetzung der Bekämpfung von Betrug und Korruption.

    Landwirtschaft

    - Forstsetzung der Vorbereitungen zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums.

    Umwelt

    - Vollständige Umsetzung; weitere Stärkung der instituionellen, administrativen und Überwachungskapazitäten zur Durchsetzung des Umweltschutzes;

    - Umsetzung einer Strategie für die Abfallwirtschaft;

    - Einbeziehung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung bei der Festlegung und Durchführung der Politik auch in allen anderen Bereichen.

    Energie

    - Angleichung der Ölbevorratungsanforderungen; Einbeziehung nationaler Energieziele zur Emissionskontrolle bei Kraftwerken und zur Verwendung unverbleiten Kraftstoffs sowie von Dieselkraftstoff mit niedrigem Schwefelgehalt in den Gesetzesrahmen; weitere Verbesserung der Energieeffizienz;

    - Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt, insbesondere im Hinblick auf die Elektrizitäts- und die Gasrichtlinie (einschließlich Anpassung der Energiepreise an das Kostenniveau und Einrichtung einer Aufsichtsbehörde);

    - weitere Verbesserung der Energieeffizienz.

    Beschäftigung und Soziales

    - Umsetzung des EU-Rechts in innerstaatliches Recht und Anwendung dieser Rechtsvorschriften in den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht, Gleichberechtigung von Frau und Mann und öffentliche Gesundheit; Ausbau der entsprechenden Verwaltungsstrukturen sowie der für die Koordinierung der sozialen Sicherheit notwendigen Strukturen;

    - Entwicklung einer nationalen Beschäftigungsstrategie auf der Grundlage der gemeinsamen Überprüfung der Beschäftigungslage und im Hinblick auf die spätere Beteiligung an der europäischen Beschäftigungsstrategie.

    Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

    - Entwicklung einer nationalen Politik zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, um interne Ungleichgewichte zu verringern und auf den Einsatz der Strukturfonds vorzubereiten, einschließlich mehrjähriger Haushaltsverfahren und der Schaffung von Strukturen für Überwachung, Analyse und Bewertung.

    Verkehr

    - vollständige Angleichung und Umsetzung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Straßenverkehr (Marktzugang, Straßenverkehrssicherheit, Gefahrgutvorschriften und Steuervorschriften), Seeverkehr und Luftverkehr (insbesondere Flugsicherheit und Flugverkehrsmanagement).

    Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres

    - Weiterer Ausbau der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz (Personalbestand, Ausbildung und Ausrüstung) im Hinblick auf die Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Drogenhandel und Korruption; bessere Koordinierung zwischen den Strafverfolgungsbehörden;

    - weitere fortschreitende Angleichung der Visabestimmungen und der Visapraxis an die der EU;

    - wirksame Anwendung internationaler Instrumente der justitiellen Zusammenarbeit, insbesondere des Europäischen Übereinkommens über Amtsbhilfe in Strafsachen einschließlich seiner Protokolle, des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung der Korruption sowie des Haager Übereinkommens über den Zivilprozeß und über den Zugang zum Recht.

    Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungs- und Justizbehörden, einschließlich der Fähigkeit zur Verwaltung und Kontrolle von EU-Mitteln

    - Verstärkung der Kontrolle der öffentlichen Finanzen durch Einstellung von geeignetem Personal, entsprechende Ausbildung und Ausrüstung.

    4. DIE PROGRAMMIERUNG DER FINANZMITTEL

    Das vierte Finanzprotokoll (30. Oktober 1995-31. Dezember 1998) wurde um ein Jahr (bis Ende 1999) verlängert. Das Protokoll ist (neben den EIB-Darlehen) das einzige Finanzinstrument der EU zur Unterstützung von Maßnahmen, die sich aus Zyperns Heranführungsstrategie ergeben.

    1998 wurden 4,65 Mio. EUR bereitgestellt, für 1999 stehen 5 Mio. EUR zur Verfügung. Aus diesen Mittelzuweisungen kann Zypern seine Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen einschließlich des 5. Rahmenprogramms und des Rahmenprogramms im Bereich Forschung und technologische Entwicklung teilweise finanzieren.

    Die finanzielle Unterstützung ab dem Jahr 2000 wird festgelegt, sobald der Entwurf einer Verordnung über die Finanzhilfe im Rahmen der Heranführungsstrategie vom Rat verabschiedet ist.

    Maßnahmen, die ab 2000 finanziert werden, konzentrieren sich auf die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes auf der Grundlage der Prioritäten im Rahmen dieser Beitrittspartnerschaft sowie auf die Förderung gemeinsamer Maßnahmen der griechisch-zyprischen und der türkisch-zyprischen Volksgruppe auf der Insel.

    Derzeit kann Zypern EIB-Darlehen aus der Euro-Med-Partnerschaft und der Heranführungsfazilität in Anspruch nehmen. Darüber hinaus stehen im Rahmen des vierten Finanzprotokolls zwischen Zypern und der EU EIB-Darlehen in Höhe von 50 Mio. EUR zur Verfügung.

    5. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

    Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten davon abhängig, daß Zypern seinen sich aus dem Assoziationsabkommen ergebenden Verpflichtungen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kriterien von Kopenhagen unternimmt und im Jahre 2000 Fortschritte bei der Bewältigung der spezifischen Prioritäten dieser Beitrittspartnerschaft erzielt. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat die Aussetzung der Finanzhilfe aufgrund von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschliessen.

    6. BEGLEITENDE BEOBACHTUNG

    Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Assoziationsabkommens und insbesondere des Assoziationsausschusses überwacht. Die Beitrittspartnerschaft wird gegebenenfalls in Einklang mit Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 erneut geändert.

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