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Document 31999D0850

1999/850/EG: Beschluß des Rates vom 6. Dezember 1999 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Ungarn

ABl. L 335 vom 28.12.1999, p. 1–7 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1999/850/oj

31999D0850

1999/850/EG: Beschluß des Rates vom 6. Dezember 1999 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Ungarn

Amtsblatt Nr. L 335 vom 28/12/1999 S. 0001 - 0007


BESCHLUSS DES RATES

vom 6. Dezember 1999

über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Ungarn

(1999/850/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften(1), insbesondere auf Artikel 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, daß die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt.

(2) Nach der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließt der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen für jede einzelne Beitrittspartnerschaft, die dem jeweiligen beitrittswilligen Staat unterbreitet werden, sowie über sie betreffende wichtige spätere Anpassungen.

(3) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Europa-Abkommen und den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig. Ist eine der wesentlichen Voraussetzungen nicht erfuellt, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission entsprechende Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heranführungshilfe beschließen.

(4) Nach dem Beschluß des Europäischen Rates von Luxemburg werden der Stand der Umsetzung der Beitrittspartnerschaften und die Fortschritte bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Rahmen der in den Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien geprüft.

(5) Der regelmäßige Bericht der Kommission des Jahres 1999 enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen der Republik Ungarn auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe von prioritären Handlungsbereichen.

(6) Im Rahmen der Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft muß die Republik Ungarn ihr Nationales Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes aktualisieren; dieses Programm muß einen Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartner enthalten -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Ungarn sind nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Artikel 2

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen der in den Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien und durch die zuständigen Gremien des Rates, denen die Kommission regelmäßig Bericht erstattet, überwacht.

Artikel 3

Dieser Beschluß wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 1999.

Im Namen des Rates

Der Präsident

T. HALONEN

(1) ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1.

ANHANG

UNGARN: BEITRITTSPARTNERSCHAFT 1999

1. ZIELE

Die Beitrittspartnerschaft setzt den einheitlichen Rahmen für eine Gesamtdarstellung der von der Kommission in ihrem regelmäßigen Bericht des Jahres 1999 über die Fortschritte Ungarns auf dem Wege zum EU-Beitritt genannten Handlungsprioritäten sowie der Ungarn für die Verwirklichung dieser vorrangigen Ziele zur Verfügung stehenden Finanzmittel, einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden. Aufgrund der Beitrittspartnerschaft kann eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden. Solche Instrumente sind unter anderem das revidierte Nationale Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, die gemeinsame Bewertung der mittelfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten, der Pakt gegen die organisierte Kriminalität, die innerstaatlichen Entwicklungspläne sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach erfolgtem Beitritt und für die Umsetzung der Instrumente ISPA und Sapard in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Diese Instrumente sind alle voneinander verschieden und werden jeweils nach eigenen Verfahren vorbereitet und umgesetzt. Sie sind zwar nicht Bestandteil der Beitrittspartnerschaft, doch ihre Prioritäten sind mit denen der Beitrittspartnerschaft vereinbar.

2. GRUNDSÄTZE

Die als prioritär ausgewiesenen Bereiche beziehen sich auf die Fähigkeit der einzelnen Bewerberländer, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen:

- institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten;

- die Existenz einer funktionsfähigen Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten;

- die Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen zu machen.

Der Europäische Rat von Madrid wies mit Nachdruck darauf hin, daß die Bewerberländer ihre Verwaltungen anpassen müssen, damit die Gemeinschaftspolitiken nach erfolgtem Beitritt reibungslos durchgeführt werden können; in Luxemburg betonte er, daß die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber an sich nicht ausreichend ist; es muß auch eine effektive Anwendung gewährleistet sein.

3. PRIORITÄTEN UND ZWISCHENZIELE

Die regelmäßigen Kommissionsberichte haben deutlich gemacht, welch große Anstrengungen die Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch unternehmen müssen. Diese Situation erfordert es, in den prioritären Bereichen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land genau definierte Zwischenziele festzulegen; die Verwirklichung dieser Ziele, die in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern erarbeitet werden, bedingt den Umfang der Unterstützung und entscheidet darüber, inwieweit die laufenden Beitrittsverhandlungen mit einigen Ländern vorangetrieben bzw. entsprechende Verhandlungen mit anderen Ländern aufgenommen werden können. In der revidierten Fassung der Beitrittspartnerschaften wird wiederum zwischen kurz- und mittelfristigen Zielen unterschieden. Als kurzfristig werden Ziele eingestuft, von denen realistischerweise anzunehmen ist, daß Ungarn in der Lage ist, sie bis Ende 2000 zu erreichen bzw. sich ihnen erheblich anzunähern. Bei den mittelfristigen prioritären Zielen wird davon ausgegangen, daß ihre Verwirklichung mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt; sie sollten aber, soweit möglich, bereits im Jahr 2000 in Angriff genommen werden. Im regelmäßigen Bericht 1999 wird der Fortschritt bewertet, der bei der Umsetzung der Beitrittspartnerschaft 1998 erreicht wurde. Diese Bewertung wurde bei der Ausarbeitung der Prioritäten der revidierten Partnerschaft berücksichtigt.

Ungarn hat am 6. Juli 1999 eine revidierte Fassung seines Nationalen Programms zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorgelegt. Darin ist ein Zeitplan für die Verwirklichung der kurz- und mittelfristigen Ziele in den prioritären Bereichen enthalten, der sich auf die erste Beitrittspartnerschaft stützt; ferner ist darin der Verwaltungs- und Finanzbedarf ausgewiesen.

In der Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen Ungarn seine Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muß. Ungarn wird jedoch auf allen Gebieten tätig werden müssen, für die der regelmäßige Bericht Handlungsbedarf anmahnt. Wichtig ist ferner, daß Ungarn seinen Verpflichtungen nachkommt, die es mit dem Europa-Abkommen, anläßlich des Screenings bzw. in den Verhandlungen mit Blick auf die Rechtsangleichung und die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht eingegangen ist. Es sei daran erinnert, daß es mit der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes allein noch nicht getan ist; es muß darüber hinaus sichergestellt sein, daß das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen im folgenden genannten Bereichen muß eine glaubwürdige und effektive Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gewährleistet sein.

Aufgrund der Analyse des regelmäßigen Berichts wurden für Ungarn folgende kurz- und mittelfristigen Ziele in den prioritären Bereichen ermittelt.

3.1. Kurzfristige Prioritäten für das Jahr 2000

Politische Kriterien

- Beginn der Umsetzung des mittelfristigen Aktionsprogramms betreffend die Roma-Minderheit bei gleichzeitiger Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel auf gesamtstaatlicher und kommunaler Ebene; Durchführung von Maßnahmen gegen Diskriminierung (auch innerhalb der Polizeidienste); Beschäftigungsförderung und Verbesserung des Zugangs zum Bildungswesen.

Wirtschaftliche Kriterien

- Beschleunigte Umstrukturierung der öffentlichen Finanzen und damit verbunden die Reform des Gesundheitswesens;

- Umsetzung eines Umstrukturierungsplans für den Stahlsektor in Übereinstimmung mit den EU-Auflagen;

- Einrichtung eines funktionierenden Grundstücksmarkts; Fertigstellung des Katasters.

Binnenmarkt

- Freier Warenverkehr: beschleunigte Angleichung an die europäischen Normen und die europäischen Regeln für Zertifizierung und Konformitätsbewertung, Verabschiedung der Durchführungsbestimmungen für den pharmazeutischen Sektor, Ausbau der Marktaufsicht und der Konformitätsbewertungsstellen durch Bereitstellung von Ausrüstung und Ausbildung;

- freier Dienstleistungsverkehr: Änderung der Bankgeschäftsregeln zwecks Verhinderung der Eröffnung neuer anonymer Konten;

- Wettbewerb: Ermächtigung der Aufsichtsbehörde für die Überwachung der staatlichen Beihilfen zur Kontrolle sämtlicher Beihilfemaßnahmen; Anpassung des Verzeichnisses zur Erfassung der staatlichen Beihilfen;

- Telekommunikation: Sicherstellung der vollen Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen bis Juni 2000;

- audiovisuelle Medien: vollständige Angleichung der Gesetzgebung einschließlich der Einführung einer Aufsicht für den Bereich Satellitenübertragungen;

- Steuern: weitere Anstrengungen zur Angleichung der Mehrwertsteuerregelung, insbesondere bei Fällen von ermäßigten Mehrwertsteuersätzen und Mehrwertsteuerbefreiungen; Beseitigung diskriminierender Verbrauchsteuern auf Spirituosen; Bekräftigung der Anerkennung der Grundsätze des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung und Gewährleistung, daß neue steuerrechtliche Maßnahmen mit diesen Grundsätzen im Einklang stehen;

- Zoll: weitere Angleichung der Rechtsvorschriften, insbesondere im Zusammenhang mit der Reform des Zollkodex, Integrierter Zolltarif und ein System der verbindlichen Zolltarifauskünfte.

Wirtschafts- und Währungsunion

- Festigung der Unabhängigkeit der Nationalbank, insbesondere was die staatliche Kreditaufnahme anbelangt.

Landwirtschaft

- Veterinärwesen und Pflanzenschutz: Fortsetzung der Angleichung und Verbesserung der Inspektionsregelungen, namentlich an den künftigen Außengrenzen der EU, im Bereich des internationalen Flughafens Budapest und im Bereich internationaler Wasserstraßen;

- Weiterführung der Modernisierung der Fleisch- und milchverarbeitenden Betriebe mit Blick auf die Erfuellung des EU-Standards im Bereich Hygiene und öffentliche Gesundheit;

- Erstellung eines Weinbauregisters.

Beschäftigung und Soziales

- Ausarbeitung einer nationalen Beschäftigungsstrategie im Hinblick auf die spätere Teilnahme an der europäischen Beschäftigungsstrategie zu einem späteren Zeitpunkt, u. a. durch die gemeinsame Überprüfung der Beschäftigungslage;

- Unterstützung der Anstrengungen der Sozialpartner, ihre Leistungsfähigkeit zu steigern, um den gemeinschaftlichen Besitzstand umsetzen und effektiv anwenden zu können, insbesondere auf dem Wege des sozialen Dialogs zwischen den beiden Parteien.

Umwelt

- Angleichung an die IPPC-Richtlinie;

- Beschleunigung der Umsetzung und Anwendung der Rahmengesetzgebung für die Abfallentsorgung; weitere Angleichung der Sicherheitsnormen im Bereich Strahlenschutz;

- Entwicklung und Einleitung der Umsetzung eines Plans zur Finanzierung von (richtlinienspezifischen) Investitionen, auf der Grundlage einer Abschätzung der Kosten der Angleichung und einer Vorausschätzung der realistischerweise jeweils pro Jahr zu erwartenden öffentlichen und privaten Gelder;

- vollständige Umsetzung und effektive Anwendung der Richtlinie über Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Justiz und Inneres

- Grenzüberwachung: Ausbau der Grenzübergangsstellen und Überwachung der "grünen Grenze"; Verbesserung der Daten- und Telekommunikationsinfrastruktur im Hinblick auf die volle Teilnahme am Schengener Informationssystem;

- Bereitstellung von zahlenmäßig ausreichendem qualifiziertem Personal für die Bearbeitung von Asylanträgen und Koordinierung der für Asylfragen auf den einzelnen Verfahrensebenen zuständigen Stellen;

- Ratifizierung des Europäischen Geldwäsche-Übereinkommens und des Strafrechtsübereinkommens des Europarats zur Korruption;

- Kampf gegen die organisierte Kriminalität; Weiterentwicklung des Netzes der Verbindungsoffiziere; Einrichtung regionaler gerichtsmedizinischer Laboratorien (Drogenbekämpfung); Entwicklung spezialisierter Lehrgänge für Personal und Zuständigkeiten in prioritären Bereichen des Kampfes gegen die organisierte Kriminalität.

Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Justiz, einschließlich in den Bereichen Verwaltung und Kontrolle von EU-Mitteln

- Phare(1), ISPA(2) und Sapard(3): Weiterentwicklung des Nationalen Entwicklungsplans und des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum; Schaffung des rechtlichen, budgetären und administrativen Rahmens (Leitfaden für die Rechnungsprüfung und Rechnungsprüfungsverfahren) für die Programmierung und Verwaltung von ISPA und Sapard, einschließlich eines Verfahrens zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen, EU-konformer Regeln für das öffentliche Auftragswesen, anwendbar bei Projekten, die die Gemeinschaft mitfinanziert sowie der Einrichtung einer funktionsfähigen Zahlstelle für Sapard;

- Verbesserung der Kapazitäten für die Programmierung, Durchführung und Begleitung von Phare-Projekten;

- Verstärkung der internen und externen Finanzkontrolle; Aufbau eines umfassenden informationstechnologischen Systems; klare Trennung von interner Rechnungsprüfung und Aufgaben der technischen Begleitung; Verstärkung der funktionalen Unabhängigkeit der inländischen Mitarbeiter der internen Kontrolle und Rechnungsprüfung auf zentralstaatlicher und dezentraler Ebene sowie vorherige Finanzkontrolle,

- Schaffung zusätzlicher Kapazitäten zur Bewältigung des Problems der Geldwäsche.

3.2. Mittelfristige Prioritäten

Politische Kriterien

- Weiterführung des mittelfristigen Aktionsprogramms zugunsten der Roma.

Wirtschaftliche Kriterien

- Vollständige Umstrukturierung der öffentlichen Finanzen, einschließlich Reform des Gesundheitswesens;

- Einführung eines jährlichen Steuerüberwachungsverfahrens, mit dem die Berichterstattung, die Überwachung und die Kontrolle im öffentlichen Finanzwesen, insbesondere hinsichtlich der Haushaltslage, mit den EU-Verfahren in Einklang gebracht werden;

- Weiterführung der Anstrengungen zur Verbesserung der Bedingungen für Gründung und Entwicklung privater Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen.

Binnenmarkt

- Öffentliche Auftragsvergabe: Angleichung der Schwellenwerte bis Ende 2001, Fristen für die Angebotseinreichung, Definition des Begriffs öffentliche Arbeiten, Durchsetzungs- und Rechtsmittelverfahren im Versorgungssektor; Aufhebung der Inländerpräferenzklausel über nationale Präferenz im Rahmen der öffentlichen Aufträge bis Ende 2002 und Gewährleistung des Zugangs sämtlicher Gemeinschaftsunternehmen zum ungarischen Auftragsmarkt;

- freier Warenverkehr: vollständige Angleichung der Normungs-, Zertifizierungs- und Konformitätsbewertungsverfahren;

- freier Kapitalverkehr: Aufhebung der Restriktionen im Bereich der mittel- und kurzfristigen Kapitaltransaktionen und Geldmarktgeschäfte;

- freier Personenverkehr: vollständige Angleichung im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen und Diplomen;

- freier Dienstleistungsverkehr: Beseitigung von anonymen Bankkonten;

- Wettbewerb: lückenlose Anwendung der Wettbewerbsregeln und der Vorschriften über staatliche Beihilfen, Stärkung der Kartellbehörden und der Aufsichtsbehörde zur Überwachung der staatlichen Beihilfen, Intensivierung der Ausbildung auf allen Verwaltungsebenen;

- Steuern: vollständige Angleichung der allgemeinen Mehrwertsteuerbestimmungen; Einführung besonderer Bestimmungen (Reisen, Gebrauchtwaren und Gold) und von Übergangsbestimmungen; Anhebung der Verbrauchsteuersätze auf Spirituosen und Zigaretten auf EU-Mindestniveau; Überprüfung bestehender Rechtsvorschriften und Gewährleistung der Vereinbarkeit mit dem Verhaltenskodex zur Unternehmensbesteuerung; Verstärkung der administrativen Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe; Verbesserung der Effizienz der Steuerprüfung;

- Zoll: vollständige Angleichung, namentlich Harmonisierung der Rechtsvorschriften über Freizonen, vereinfachte Verfahren und Aufstellung eines integrierten Zolltarifs; Verstärkung der administrativen und operativen Kapazitäten, einschließlich Informatisierung; Aufbau effizienter Grenzkontrollstellen.

Landwirtschaft

- Verstärkung der Verwaltungsmechanismen und -strukturen füt die Gemeinsame Agrarpolitik (Überwachung der Agrarmärkte und Durchführung von strukturpolitischen Maßnahmen und von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, Schaffung von Einrichtungen und Kontrollmechanismen);

- Fortsetzung der Umstrukturierung des Lebensmittelsektors; Verstärkung der Verwaltung der Lebensmittelaufsicht

- veterinärmedizinischer und pflanzenschutzrechtlicher Bereich: Vervollständigung des Systems der Tierkennzeichnung, Umsetzung des Qualitätssicherungssystems (HACCP), Behandlung von Tierabfällen, Modernisierung der Fleisch- und Milchverarbeitungsbetriebe, Programm über Rückstände und Bekämpfung der Zoonose; Vervollständigung der Inspektionssysteme an den künftigen Außengrenzen der Europäischen Union.

Energie

- Vorbereitung auf den Beitritt zum Energiebinnenmarkt, Schwerpunkt Strom- und Gasrichtlinie (einschließlich kostendeckender Energiepreise und Einführung eines Regulators);

- Verbesserung der Energieeffizienz;

- fortgesetzte Gewährleistung des hohen Sicherheitsniveaus des KKW Paks;

- Verstärkung der Regelungsstrukturen in den Bereichen nukleare Sicherheit und Strahlenschutz.

Verkehr

- Vollständige Anpassung in den Bereichen Straßenverkehr (Marktzugang, Sicherheit im Straßenverkehr, Vorschriften für Gefahrguttransporte und Besteuerung), Schienenverkehr, Luftverkehr (insbesondere Luftraumsicherung und Verwaltung des Luftverkehrs) und Binnenschiffahrt (technische Auflagen für Wasserfahrzeuge).

Beschäftigung und Soziales

- Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in nationales Recht und Anwendung dieser Rechtsvorschriften in folgenden Bereichen: Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz; Arbeitsrecht; Chancengleichheit von Mann und Frau, öffentliches Gesundheitswesen; Ausbau der entsprechenden Verwaltungsstrukturen sowie derjenigen, die für die Koordination der sozialen Sicherheit nötig sind.

Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

- Entwicklung einer nationalen Politik zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts; Vorbereitung der Umsetzung von Regionalprogrammen und Gemeinschaftsinitiativen; Verbesserung der Verwaltungsstrukturen und -verfahren, insbesondere interministerielle Koordinierung für die Strukturfonds und Klärung der Verantwortlichkeiten bei regionalpolitischen Themen; Verbesserung des Haushaltssystems und der Haushaltsverfahren zur Gewährleistung mehrjähriger Verpflichtung und Verwaltung gemäß EU-Standards einschließlich Bewertung und Evaluierung.

Umwelt

- Vollständige Umsetzung und praktische Anwendung von Rechtsvorschriften in den Bereichen Naturschutz, Wasserqualität, Bekämpfung von Umweltbelastung durch die Industrie, Risikomanagement, Lärmbekämpfung, chemische Stoffe, genetisch veränderte Organismen, Abfallentsorgung sowie Strahlenschutz und spezifische Investitionsprogramme;

- Entwicklung eines Netzwerks zur Überwachung der Luftqualität und Verstärkung der zugelassenen Laboratorien (zuständig für die Umsetzung der Rechtsvorschriften);

- Integrierung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung bei der Formulierung und Umsetzung der Politik auch in allen anderen Sektoren.

Justiz und Inneres

- Weitere Verbesserungen im Bereich der Strafverfolgungsorgane und fortgesetzter Kampf gegen die organisierte Kriminalität, Drogenschmuggel und Korruption; bessere Koordinierung der einzelnen Strafverfolgungsorgane untereinander;

- Weiterführung der schrittweisen Angleichung der Visabestimmungen und der Visapraxis an die EU-Bestimmungen;

- Einrichtung neuer Aufnahmezentren für Asylbewerber.

Verstärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Justiz, einschließlich Verwaltung und Kontrolle von EU-Mitteln

- Verbesserung der Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes, namentlich durch Gewährleistung einer adäquaten personellen Besetzung der Dienststellen;

- weitere Verbesserung der Arbeit der Justiz und Ausbildung der Richter im Gemeinschaftsrecht;

- Verstärkung der Betrugsbekämpfungs- und Finanzkontrollfunktionen durch Bereitstellung von adäquatem Personal, Ausbildung und Ausrüstung;

- Verstärkung der Kapazitäten der Statistik.

4. PROGRAMMIERUNG DER FINANZMITTEL

Für den Zeitraum 1995-1999 wurden Ungarn im Rahmen von Phare insgesamt 476 Mio. EUR bereitgestellt. Aufgrund der Vereinbarung des Europäischen Rates vom 24. und 25. März 1999 in Berlin umfaßt die Finanzhilfe für die Bewerberländer im Zeitraum 2000-2006 auch eine Unterstützung der Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, wofür die spezifischen Instrumente Sapard (Verordnung (EG) Nr. 1268/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87) und das strukturpolitische Instrument ISPA (Verordnung (EG) Nr. 1267/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73) bereitstehen, mit denen in der Zeit bis zum Beitritt vorrangig ähnliche Maßnahmen finanziert werden wie im Rahmen des Kohäsionsfonds. Aus diesen nationalen Zuweisungen kann Ungarn auch zum Teil seine Mitwirkung an Gemeinschaftsprogrammen einschließlich des Fünften Rahmenprogramms über Forschung und technologische Entwicklung (ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 1) finanzieren. Außerdem hat Ungarn Zugang zu Finanzmitteln aus Mehrländerprogrammen mit direktem Bezug zum gemeinschaftlichen Besitzstand. Sämtliche Investitionsprojekte sind grundsätzlich auch von den Bewerberländern mitzufinanzieren. Die Kommission arbeitet seit 1998 mit der EIB und internationalen Finanzinstitutionen wie der EBWE und der Weltbank zusammen, um die Kofinanzierung von Projekten im Bereich der Beitrittsprioritäten in die Wege zu leiten.

5. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten zur Vorbereitung auf den Beitritt aus Mitteln der Instrumente Phare, ISPA und Sapard davon abhängig, daß Ungarn seinen Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kriterien von Kopenhagen unternimmt und im Jahr 2000 vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der in dieser Beitrittspartnerschaft als Prioritäten ausgewiesenen spezifischen Ziele vorweisen kann. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat die Aussetzung der Finanzhilfe aufgrund von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließen.

6. ÜBERWACHUNG

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft unterliegt der Überwachung im Rahmen des Europa-Abkommens. Wie der Europäische Rat von Luxembug betonte, kommt es wesentlich darauf an, daß die Institutionen des Europa-Abkommens auch weiterhin der Rahmen sind, in dem die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes stets nach den gleichen Modalitäten überprüft werden kann, unabhängig davon, ob Beitrittsverhandlungen bereits eingeleitet wurden oder nicht. Die einzelnen Kapitel der Beitrittspartnerschaft werden in den jeweiligen Unterausschüssen behandelt. Der Assoziationsausschuß erörtert die allgemeine Entwicklung und die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Ziele und Zwischenziele in den prioritären Bereichen wie auch spezifische Fragen, die die Unterausschüsse an ihn verweisen.

Der Phare-Verwaltungsausschuß sorgt gemäß der Verordnung zur Koordinierung der Hilfe für die Bewerberländer (Verordnung (EG) Nr. 1266/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 68) dafür, daß die Finanzierungsbeschlüsse im Rahmen der drei Instrumente zur Vorbereitung auf den Beitritt - Phare, ISPA und Sapar - untereinander ebenso wie mit den Beitrittspartnerschaften vereinbar sind.

Aufgrund von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wird die Beitrittspartnerschaft gegebenenfalls erneut geändert.

(1) Phare: Action plan for coordinated aid to Poland and Hungary (Aktionsplan für eine koordinierte Hilfe für Polen und Ungarn).

(2) ISPA: Instrument for Structural Policies for Pre-Accession (Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt).

(3) Sapard: Special Accession Programme for Agriculture and Rural Development (Sonderprogramm für die Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung).

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