EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 31998H0288

98/288/EG: Empfehlung der Kommission vom 23. April 1998 zu Dialog, laufender Beobachtung und Information zur Erleichterung des Übergangs zum Euro

ABl. L 130 vom 1.5.1998, p. 29–31 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/1998/288/oj

31998H0288

98/288/EG: Empfehlung der Kommission vom 23. April 1998 zu Dialog, laufender Beobachtung und Information zur Erleichterung des Übergangs zum Euro

Amtsblatt Nr. L 130 vom 01/05/1998 S. 0029 - 0031


EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 23. April 1998 zu Dialog, laufender Beobachtung und Information zur Erleichterung des Übergangs zum Euro (98/288/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 155,

in Erwägung nachstehender Gründe:

1. Am 1. Januar 1999 wird der Euro zur Währung der teilnehmenden Mitgliedstaaten. Der Euro tritt zum jeweiligen Umrechnungskurs an die Stelle der nationalen Währungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten. Während der Übergangszeit stehen Geld- und Finanzinstrumente in Euro mit Ausnahme von Banknoten und Münzen zur Verfügung. Die nationalen Währungseinheiten werden Untereinheiten des Euro entsprechend den Umrechnungskursen sein. Nach Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro (1) werden die Umrechnungskurse für Umrechnungen sowohl der Euro-Einheit in nationale Währungseinheiten als auch umgekehrt verwendet.

2. Die Gesamtheit der Arbeiten, die seit dem Runden Tisch vom Mai 1997 durchgeführt worden sind (2), die Mitteilungen der Kommission, die daraus hervorgegangen sind (3), und die Diskussion des Runden Tisches vom 26. Februar 1998 sollten Berücksichtigung finden. Die Kommission erachtet es als notwendig zu empfehlen, daß im Rahmen der Umstellung auf den Euro Regelungen über den Dialog zwischen Berufs- und Verbraucherverbänden getroffen werden, insbesondere zur Errichtung von Beobachtungsstellen, zur Bildung und Ausbildung. Das Europäische Parlament hat die Kommission aufgefordert, diesen Weg fortzusetzen (4).

3. Die Empfehlungen 98/286/EG zu Bankentgelten im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Euro (5) und 98/287/EG zur doppelten Angabe von Preisen und sonstigen Geldbeträgen (6) sind zu dem auf nationaler und Gemeinschaftsebene laufenden Dialog komplementär.

4. Aufgrund der Arbeiten des Ausschusses für Handel und Vertrieb und des Ausschusses der Verbraucher sowie der gemeinsamen Arbeiten dieser Ausschüsse (7) sind auf Gemeinschaftsebene Verhandlungen aufgenommen worden zwischen den Berufsverbänden des Vertriebs, des Tourismus, der Kleinunternehmen, des Handwerks und den Verbraucherverbänden. Die Kommission beabsichtigt, diesen Dialog fortzusetzen und zu intensivieren.

5. Die Mitgliedstaaten sollten im Einklang mit dem anwendbaren nationalen Recht und gemäß bestehenden Verwaltungsstrukturen Beobachtungsstellen einrichten, die dem Dialog und der Unterstützung der Bürger dienen. Das Europäische Parlament hat dazu aufgefordert, diesen Ansatz weiter zu verfolgen.

6. Verträge, die mit Verbrauchern geschlossen werden, müssen den Vorschriften des anwendbaren Rechts, einschließlich der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (8), entsprechen.

7. Die Kommission beabsichtigt, über die sonstigen Beobachtungsmaßnahmen hinaus die Umsetzung des Standards des guten Verhaltens für Bankentgelte im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Euro zu überwachen, und fordert alle Beteiligten und insbesondere die Bankenverbände auf, ihr die hierzu erforderlichen Informationen zu liefern.

8. Zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und ihren Geschäftspartnern sollte ein kontinuierlicher Dialog geführt werden. Bei ihren internen Vorbereitungen auf die Umstellung auf den Euro in der Übergangszeit können vor allem Kleinunternehmen auf besondere Schwierigkeiten stoßen. Es liegt im Interesse aller Kleinunternehmen die Umstellung auf den Euro zu erleichtern. Dies kann u. a. dadurch geschehen, daß die Unternehmen in Verhandlungen miteinander eintreten, um sich über Regeln zu verständigen, die Kleinunternehmen die Umstellung auf den Euro erleichtern.

9. Kleinunternehmen haben schwer Zugang zu herkömmlichen Informationsquellen. Gezielte Informationsmaßnahmen für Kleinunternehmen sind erforderlich. Fachorganisationen, einschließlich der Handels- und Handwerkskammern, und ähnliche Einrichtungen, die mit Kleinunternehmen in Kontakt stehen, sollten ihre Sensibilisierungs- und Informationsarbeit fortführen. Wie bereits zur Zeit der Fall, wird die Kommission kleinen Unternehmen bedarfsgerechte praktische Instrumente an die Hand geben, insbesondere über die Euro-Infozentren.

10. Die Mitgliedstaaten sollten weiter prüfen, welche Rolle das Bildungssystem bei der Information von Jugendlichen und der breiten Öffentlichkeit spielen kann. Die Mitgliedstaaten sollten Informationen und bewährte Verfahren in diesem Bereich austauschen; zu diesem Zweck ist ein Netzwerk der Bildungsverantwortlichen in den Mitgliedstaaten geschaffen worden. Es ist wichtig, daß Jugendliche im Schulalter rasch die Bedeutung des Euro erfassen, ihn voll akzeptieren und sich auf das neue Wertgefüge einstellen, denn gerade sie sind in der Familie wichtige Informationsvermittler. Damit der Euro-Unterricht wirkungsvoll ist, müssen Bildungsverantwortliche, Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal eng an dieser Aktion mitwirken. Getragen werden muß die Aktion nicht allein von den allgemeinbildenden Schulen, sondern von sämtlichen Bildungseinrichtungen. Jugendliche, die nicht vom Bildungssystem erfaßt werden, bedürfen besonderer Berücksichtigung -

EMPFIEHLT:

Artikel 1

Dialog

(1) Damit die praktische Vorbereitung des Übergangs zum Euro fortschreitet, sind die nationalen Behörden aufgefordert, einen aktiven Dialog zwischen Verbraucher- und Berufsverbänden zu fördern. Ebenso wird die Kommission diesen Dialog weiter auf Gemeinschaftsebene fördern und die Mitgliedstaaten auffordern, diese Ergebnisse zu berücksichtigen.

(2) Im Rahmen des Dialogs sind Verbraucher- und Berufsverbände aufgefordert, zu verhandeln und gegebenenfalls eine Vereinbarung bezüglich eines Standards des guten Verhaltens auf dem Gebiet der doppelten Angabe von Beträgen und der Zahlung abzuschließen und Mindeststandards für die Kundeninformation festzulegen.

(3) Die Unternehmen sind aufgefordert, sich auf geeigneter Ebene über Regeln zu verständigen, die Kleinunternehmen die Umstellung auf den Euro erleichtern. Diese Regeln sollten unter anderem folgendes vorsehen:

a) Unternehmen sollten Rechnungen in Euro erst nach einer Vorlaufzeit ausstellen oder verlangen, so daß sich ihre Geschäftspartner, insbesondere wenn es sich um Kleinunternehmen handelt, entsprechend darauf einstellen können.

b) Bittet ein Kleinunternehmen seine Geschäftspartner, auf Rechnungen neben den Preisen in Euro auch die Preise in nationaler Währung anzugeben, so sollte diesem Wunsch entsprochen werden.

c) Großunternehmen sollten ihren Zulieferern die erforderliche Hilfestellung leisten, um ihnen die Umstellung auf den Euro zu erleichtern.

Artikel 2

Beobachtungsstellen und laufende Beobachtung

(1) Die Mitgliedstaaten, gegebenenfalls einschließlich örtlicher Gebietskörperschaften, sind aufgefordert, angemessene Mittel bereitzustellen, insbesondere Beobachtungsstellen für die Umstellung auf den Euro als bevorzugtes Mittel, die die laufende Beobachtung der Einführung des Euro und der Fairneß von Transaktionen und der Transparenz der Verhaltensregeln gestatten.

(2) Jede Beobachtungsstelle sollte sämtliche betroffenen Berufszweige, die zuständigen Stellen der öffentlichen Verwaltung und die Bürger sowie Vertreter der entsprechenden Verbände, insbesondere der Verbraucher, einbinden.

(3) Die Beobachtungsstellen sollten auf örtlicher Ebene die Funktion eines Ansprechpartners übernehmen, Hinweise auf Informationsquellen geben, vermittelnd wirken und die Bürger unterstützen. Außerdem sollte ihnen gestattet werden, auf der Grundlage der Auswertung ihrer Praxis ihre Erfahrungen den zuständigen nationalen Stellen oder Stellen der Gemeinschaft weiterzugeben.

(4) Um die Kontrolle der Anwendung des Standards des guten Verhaltens durch die Banken auf dem Gebiet der Bankentgelte bei der Umstellung auf den Euro zu erleichtern, werden - über die sonstigen Beobachtungsmaßnahmen hinaus - die nationalen und europäischen Bankenverbände aufgefordert, unverzüglich den Ersuchen der Kommission um Informationen über die in diesem Rahmen erreichten Fortschritte nachzukommen. Um die Umsetzung des Standards des guten Verhaltens noch vor Ende 1998 erstmals prüfen zu können, sind die nationalen Bankenverbände aufgefordert, der Kommission bis zum 1. November 1998 über die europäischen Dachverbände darüber Bericht zu erstatten, wie die Banken den Standard umzusetzen beabsichtigen.

(5) Die Mitgliedstaaten werden ebenso aufgefordert, aufmerksam die Umsetzung des Standards des guten Verhaltens und die entsprechende Informationsarbeit der Banken zu verfolgen.

Artikel 3

Information und Ausbildung

(1) In Anbetracht der besonderen Schwierigkeiten von Kleinunternehmen bei ihren internen Vorbereitungen auf die Umstellung auf den Euro und des Umstands, daß sie schwer Zugang zu herkömmlichen Informationsquellen haben, werden Fachorganisationen, einschließlich der Handels- und Handwerkskammer, und ähnliche Einrichtungen, die mit Kleinunternehmen in Kontakt stehen, aufgefordert, ihre Sensibilisierungs- und Informationsarbeit durch gezielte Maßnahmen fortzuführen und dabei den Schwerpunkt auf die erforderlichen konkreten Vorbereitungen zu legen, z. B. in Form von Beratung und Diagnosehilfe.

(2) Die Mitgliedstaaten werden ersucht, Bildungs- und Schulsysteme so rasch wie möglich dazu zu bringen, sich mit dem Thema des Euro zu befassen, und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um Lehrkräfte und sonstige Bedienstete der Ausbildungseinrichtungen zu sensibilisieren, zu informieren und zu schulen.

(3) Die Bildungsaktionen sollten spezielle Maßnahmen für alle Ausbildungsformen vorsehen, wie z. B. für den Fernunterricht, den Erwachsenenunterricht, den Hochschulunterricht, die Berufsbildung und die Lehrlingsausbildung. Die neuen Informationstechnologien sollten sowohl für die Sensibilisierung und Schulung der Lehrkräfte als auch für die Information der Jugendlichen eingesetzt werden. Die Mitgliedstaaten werden außerdem aufgefordert, von den Lehrkräften leicht einsetzbares Lehrmaterial zu entwickeln.

Wünschenswert wäre es auch, daß besondere Aufmerksamkeit auf Kinder gerichtet wird, die nicht vom Schulsystem erfaßt werden, indem für sie geeignete Informationsmaßnahmen vorgesehen werden.

Artikel 4

Schlußbestimmung

Die Mitgliedstaaten werden ersucht, die Umsetzung dieser Empfehlung zu unterstützen.

Artikel 5

Adressaten

Diese Empfehlung ist an die Mitgliedstaaten, die Berufsverbände, Verbraucherverbände, Handels- und Handwerkskammern, Bankenverbände, Unternehmen sowie jede andere Organisation oder Institution, die mit diesen in Verbindung steht, gerichtet.

Brüssel, den 23. April 1998

Für die Kommission

Yves-Thibault DE SILGUY

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 162 vom 19. 6. 1997, S. 1.

(2) Bericht der Sachverständigengruppe zu den technischen und finanziellen Aspekten doppelter Preis- und Betragsangaben, Texte zum Euro Nr. 13; Bericht der Sachverständigengruppe über Bankentgelte im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Euro, Texte zum Euro Nr. 14; Bericht der Sachverständigengruppe über die Gewöhnung an das neue Preis- und Wertgefüge in Euro, Texte zum Euro Nr. 18; Bericht der Sachverständigengruppe über die Rolle des Bildungswesens beim Übergang zum Euro, Texte zum Euro Nr. 19; Bericht der Sachverständigengruppe über Kleinunternehmen und Euro, Texte zum Euro Nr. 21.

(3) Vgl. Mitteilung der Kommission über die Informationsstrategie zum Euro, KOM(1998) 39 endg. vom 6. 2. 1998; Mitteilung der Kommission - Praktische Aspekte der Einführung des Euro, KOM(1998) 61 endg. vom 11. 2. 1998.

(4) Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 1998 zum Thema "Der Euro und der Verbraucher".

(5) Siehe Seite 22 dieses Amtsblatts.

(6) Siehe Seite 26 dieses Amtsblatts.

(7) Ausschuß für Handel und Vertrieb: "Stellungnahme zu Schlüsselpunkten der Einführung der einheitlichen Währung" vom 20. Februar 1998: Ausschuß der Verbraucher: "Vereinfachung der Umstellung auf den Euro für Verbraucher", Vorschläge der Arbeitsgruppe Euro des Ausschusses der Verbraucher vom 10. Februar 1998; Bericht der Arbeitsgruppe "Akzeptanz der neuen Preise und Wertmaßstäbe in Euro", Texte zum Euro Nr. 18.

(8) ABl. L 95 vom 21. 4. 1993, S. 29.

Top