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Document 31996Y0810(01)

Entschliessung des Beratenden Ausschusses der EGKS über das Weißbuch "Eine Energiepolitik für die Europäische Union"

ABl. C 232 vom 10.8.1996, p. 3–5 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

31996Y0810(01)

Entschliessung des Beratenden Ausschusses der EGKS über das Weißbuch "Eine Energiepolitik für die Europäische Union"

Amtsblatt Nr. C 232 vom 10/08/1996 S. 0003 - 0005


ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EGKS über das Weißbuch "Eine Energiepolitik für die Europäische Union" (96/C 232/03)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(in der 330. Vollsitzung am 27. Juni 1996 mit einer Stimmenthaltung angenommen)

DER BERATENDE AUSSCHUSS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL

unter Bezugnahme:

- auf das Dokument KOM(94) 659 endg. vom 11. Januar 1995 mit dem Titel "Grünbuch für eine Energiepolitik der Europäischen Union",

- auf die Annahme durch das Europäische Parlament des Berichts von Herrn van Velzen über das Grünbuch (Dok. A4-0212/95),

- auf die Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Grünbuch (1),

- auf die Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS zu dem Grünbuch (2),

in Kenntnis:

- des Dokumentes KOM(95) 682 (Weißbuch) mit dem Titel "Eine Energiepolitik für die Europäische Union",

- der Entschließung des Ministerrates "Energie" vom 7. Mai 1996 (Pressemitteilung Nr. 6803/96),

- der Ausführungen des Vertreters der Kommission zu dem gleichen Thema anläßlich der 328. Vollsitzung des Beratenden Ausschusses am 14. März 1996,

möchte seine Haltung zu dem Inhalt des Weißbuchs zur Kenntnis bringen und durch die folgende Entschließung zur Ausrichtung des von der Kommission vorgeschlagenen indikativen Arbeitsprogramms einen Beitrag leisten:

DER BERATENDE AUSSCHUSS

A. stellt fest, daß:

- das Weißbuch der Energiepolitik im Hinblick darauf, einen Beitrag zu den zentralen Zielen der europäischen Verträge zu leisten, für die Energiepolitik zu Recht drei Ziele festsetzt, nämlich:

- globale Wettbewerbsfähigkeit,

- Sicherung der Energieversorgung,

- Umweltschutz,

und anerkennt, daß das Ineinklangbringen der Kohärenz dieser drei Ziele die Entscheidung für Prioritäten impliziert, die sich allerdings so weit wie möglich in die langfristige Vorstellung einfügen müssen;

- das Weißbuch zwar anerkennt, daß die wirtschaftliche und soziale Kohäsion ein weiterer in Betracht zu ziehender Aspekt ist, diese Notwendigkeit aber gegenüber den Regionen und Unterregionen der Union nicht hinreichend genug betont;

- das Weißbuch zu Recht die "Kosten-Nutzen"-Analyse als ein wesentliches Instrument einer Strategie ansieht, die Umweltziele im Zusammenhang mit der globalen Wettbewerbsfähigkeit und der Versorgungssicherheit in Betracht zu ziehen;

- der Anstieg des Energieverbrauchs außerhalb der OECD beträchtliche Veränderungen auf allen Märkten zur Folge haben wird und die ganze Welt, besonders aber Europa, betreffen könnte, da die traditionellen Schemata der Energieströme erheblich verändert werden könnten. Diese Veränderungen könnten Spannungen auf den Märkten der verschiedenen Energieträger, mit Folgeauswirkungen auf die Kohle, verursachen, wenn man die Entwicklung der Märkte für feste Brennstoffe in der übrigen Welt (Südost-Asien, z. B.) in Betracht zieht;

- die Kommission in ihrem Weißbuch davon ausgeht, daß sich der Erdgasverbrauch bis zum Jahr 2020 zumindest verdoppeln dürfte;

- das Mißverhältnis zwischen den verfügbaren Reserven an festen Brennstoffen einerseits und den Kohlenwasserstoffen andererseits, sowohl weltweit als auch auf europäischer Ebene, von allen Energiestudien anerkannt wird und daß die Energieabhängigkeit der Europäischen Union nach Ansicht des Weißbuchs von z. Zt. 50 % auf ± 75 % im Jahr 2020 steigen wird;

- die Kommission in erster Linie auf die Kräfte des Marktes als Instrument zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit setzt. Nun können sich diese aber für den Energiesektor als unzureichend erweisen, dessen notwendigerweise langfristigen Investitionen sich in den Rahmen einer zuverlässigen Energiepolitik, welche den Regeln des Binnenmarktes Rechnung trägt, einfügen lassen müssen.

B. in Erwägung, daß

- das Weißbuch den (einheimischen wie importierten) Festbrennstoffen eine unzureichende Rolle beimißt:

a) aufgrund der Höhe ihrer Reserven im Vergleich zu denen der Kohlenwasserstoffe sind sie nämlich die einzigen, die eine wirkliche Versorgungssicherheit bieten;

b) außerdem verhilft ihnen unter den fossilen Brennstoffen die geopolitisch günstige Verteilung der Standorte weltweit zu einer Stabilitätssicherheit;

- der enorme Anstieg des Anteils des Erdgases am allgemeinen Energiebedarf, wie im Weißbuch vorgesehen, Versorgungs- und Preisprobleme mit sich zu bringen droht;

- die Diversifizierung der Primärbrennstoffe ("Energiemix") - wie vom Weißbuch anerkannt - das beste Mittel darstellt, die Versorgungssicherheit zu garantieren, die Umweltrisiken zu minimieren und die globale Wettbewerbsfähigkeit zu garantieren;

- die weltweite wirtschaftliche Verflechtung dazu verpflichtet, der globalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken, zu der die Energiepolitik durch Integration des Binnenmarktes, Koordinierung der EG- und nationalen Politiken bei Wahrung der Solidarität und der Subsidiarität und durch stärkeres Inbetrachtziehen der energiepolitischen Aspekte bei den internationalen Wirtschaftsbeziehungen der Union einen Beitrag leisten muß.

DER BERATENDE AUSSCHUSS, AUS ALLEN DIESEN GRÜNDEN

1. PFLICHTET der allgemeinen Philosophie des Weißbuchs und vor allem dem Willen der Kommission BEI, in Kürze eine Reihe von konkreten Initiativen zu ergreifen;

2. FORDERT die Kommission AUF, vorrangig ihre Bemühungen um eine wirkliche Integration des Elektrizitätsmarktes, die auf gutem Wege ist, und danach die des Gasmarktes fortzusetzen, dabei aber gleichzeitig die nationalen Besonderheiten bei der Energieversorgung gebührend zu berücksichtigen;

3. FORDERT, daß die Kommission die Umsetzung von Instrumenten untersucht, die mittelfristig zu einer echten Energiediversifizierung führen, indem sie den Einsatz aller Energieformen, einschließlich der erneuerbaren Energien und der einheimischen Ressourcen vorsieht und Sorge dafür trägt, daß keiner dieser Energieträger benachteiligt wird. Diese Instrumente der Diversifizierung müssen alle sozialen Auswirkungen ihrer Umsetzung in Betracht ziehen;

4. ERSUCHT die Kommission, ihre Forschungsanstrengungen auf dem Gebiet der sauberen Kohleverbrennung und -verwendung zu intensivieren, die, wie das Weißbuch feststellt, einen großen Teil des Kraftwerksmarktes erhalten und stets eine wichtige Rolle für die Versorgung der Stahlindustrie spielen werden;

5. ERMUTIGT die Kommission, ein Programm zur regelmäßigen Überwachung der energiepolitischen Tendenzen aufzustellen und einen beratenden Ausschuß für Energie, wie im Weißbuch vorgeschlagen, zu schaffen. Dieser Ausschuß soll sich nicht nur aus den wichtigsten wirtschaftlichen und sozialen Akteuren der verschiedenen Energiesektoren zusammensetzen, sondern auch, und zwar gleichberechtigt, aus Vertretern der industriellen Großverbraucher von Energie und Energieverteiler, um sicherzustellen, daß alle Interessen berücksichtigt werden und eine maximale Transparenz gewährleistet ist;

6. WEIST MIT NACHDRUCK auf die Bedeutung der einheimischen Stein- und Braunkohleressourcen HIN, die mehr als 50 % der Versorgung der Europäischen Union mit festen Brennstoffen sicherstellen, und dazu beitragen, die Abhängigkeit im Energiebereich zu vermindern;

7. FORDERT in bezug auf den Umweltschutz, daß die Kommission nichtsteuerliche Instrumente (Normen, freiwillige Vereinbarungen, Energieeinsparungen etc.) begünstigt, daß einer jeden Maßnahme (z. B. CO2/Energie-Steuer) eine "Kosten-Nutzen-Analyse" vorausgeht und daß keinerlei diskriminierende Maßnahme gegen einen besonderen Energieträger oder bei Fehlen eines mit den anderen großen weltwirtschaftlichen Regionen abgestimmten Konzeptes ergriffen wird - das einzige Mittel, um die umweltpolitischen Ergebnisse zu optimieren und Störungen der globalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu vermeiden;

8. BITTET die Kommission, in ihre Energiepolitik die zweckdienlichen Bestimmungen des EGKS-Vertrages aufzunehmen, vor allem - über den Zeitraum des Auslaufens dieses Vertrages hinaus - die Unterstützung der Forschungsaktivitäten auf den Gebieten von Kohle und Stahl, die zu den Zielen, die das Weißbuch für die Energiepolitik festsetzt (siehe das am 28. Juni 1995 gebilligte Memorandum des Beratenden Ausschusses der EGKS über die Aspekte im Zusammenhang mit dem Auslaufen des EGKS-Vertrages im Jahr 2002 (3) einen Beitrag leisten.

(1) ABl. Nr. C 256 vom 2. 10. 1995.

(2) ABl. Nr. C 206 vom 11. 8. 1995.

(3) ABl. Nr. C 206 vom 11. 8. 1995.

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