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Document 31996D0749
96/749/JHA: Council Decision of 16 December 1996 on monitoring the implementation of instruments adopted by the Council concerning illegal immigration, readmission, the unlawful employment of third country nationals and cooperation in the implementation of expulsion orders
96/749/JI: Beschluß des Rates vom 16. Dezember 1996 zur Beobachtung der Durchführung der vom Rat erlassenen Rechtsakte im Bereich der illegalen Einwanderung, der Rückübernahme, der illegalen Beschäftigung von Staatsangehörigen dritter Länder und der Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Ausweisungsanordnungen
96/749/JI: Beschluß des Rates vom 16. Dezember 1996 zur Beobachtung der Durchführung der vom Rat erlassenen Rechtsakte im Bereich der illegalen Einwanderung, der Rückübernahme, der illegalen Beschäftigung von Staatsangehörigen dritter Länder und der Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Ausweisungsanordnungen
ABl. L 342 vom 31.12.1996, p. 5–5
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
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In force
96/749/JI: Beschluß des Rates vom 16. Dezember 1996 zur Beobachtung der Durchführung der vom Rat erlassenen Rechtsakte im Bereich der illegalen Einwanderung, der Rückübernahme, der illegalen Beschäftigung von Staatsangehörigen dritter Länder und der Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Ausweisungsanordnungen
Amtsblatt Nr. L 342 vom 31/12/1996 S. 0005 - 0005
BESCHLUSS DES RATES vom 16. Dezember 1996 zur Beobachtung der Durchführung der vom Rat erlassenen Rechtsakte im Bereich der illegalen Einwanderung, der Rückübernahme, der illegalen Beschäftigung von Staatsangehörigen dritter Länder und der Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Ausweisungsanordnungen (96/749/JI) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe a), gestützt auf das vorrangige Arbeitsprogramm, das der Rat am 30. November 1993 in Brüssel angenommen hat und wonach insbesondere jedes Jahr ein Bericht über die konkreten Maßnahmen in den Bereichen Justiz und Inneres erstellt werden soll, sowie auf die Entschließung des Rates vom 14. Oktober 1996, in der die Prioritäten für die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres für die Zeit vom 1. Juli 1996 bis 30. Juni 1998 festgelegt sind (1), in Erwägung nachstehender Gründe: Gemäß Artikel K.1 Nummer 3 Buchstabe c) des Vertrags betrachten die Mitgliedstaaten die Bekämpfung der illegalen Einwanderung, des illegalen Aufenthalts und der illegalen Arbeit von Staatsangehörigen dritter Länder im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse. Die Beobachtung der Durchführung der vom Rat in diesem Bereich angenommenen Rechtsakte durch die Mitgliedstaaten wird es gestatten, die praktische Tragweite der diesbezüglichen Arbeit des Rates zu ermitteln und nützliche Informationen für seine künftige Arbeit zu erhalten - BESCHLIESST: Artikel 1 Erstellung eines Fragebogens Der Vorsitz übermittelt den Mitgliedstaaten alljährlich einen Fragebogen, anhand dessen sich ermitteln läßt, wie diese die vom Rat erlassenen Rechtsakte im Bereich der illegalen Einwanderung, der Rückübernahme, der illegalen Beschäftigung von Staatsangehörigen dritter Länder und der Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Ausweisungsanordnungen durchgeführt haben. Artikel 2 Inhalt des Fragebogens Der Fragebogen enthält Fragen zu folgenden Punkten: - Vorschriften, die von den Mitgliedstaaten im abgelaufenen Jahr in allen Bereichen, auf die sich die in Artikel 1 genannten Rechtsakte beziehen, verabschiedet worden sind; - Schwierigkeiten, die bei der Verabschiedung dieser Vorschriften aufgetreten sind; - eventuell demnächst bevorstehende Verabschiedung von Vorschriften in den im ersten Gedankenstrich genannten Bereichen; - Durchführung der genannten Rechtsakte und Vorschriften in der Praxis. Artikel 3 Auswertung der Antworten Anhand der Antworten der Mitgliedstaaten wird vom Generalsekretariat des Rates ein Bericht erstellt, der dem Rat vorgelegt wird. Artikel 4 Erstmalige Durchführung Der erste Fragebogen, der sich auf den Zeitraum seit dem Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union bezieht, wird den Mitgliedstaaten bis spätestens 30. Juni 1997 übermittelt. Geschehen zu Brüssel am 16. Dezember 1996. Im Namen des Rates Der Präsident M. D. HIGGINS (1) ABl. Nr. C 319 vom 26. 10. 1996, S. 1.