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Document 31994D1110

Beschluß Nr. 1110/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. April 1994 über das Vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994 - 1998)

ABl. L 126 vom 18.5.1994, p. 1–33 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1998

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1994/1110/oj

31994D1110

Beschluß Nr. 1110/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. April 1994 über das Vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994 - 1998)

Amtsblatt Nr. L 126 vom 18/05/1994 S. 0001 - 0033
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 26 S. 0055
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 26 S. 0055


BESCHLUSS Nr. 1110/94/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. April 1994 über das Vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 130i Absatz 1,

auf Vorschlag der Kommission (1),

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (2),

gemäß dem Verfahren des Artikels 189b des Vertrages (3),

in Erwägung nachstehender Gründe:

Gemäß Artikel 130f des Vertrages hat die Gemeinschaft im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung zum Ziel, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie der Gemeinschaft zu stärken und die Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern sowie alle Forschungsmaßnahmen zu unterstützen, die für die Durchführung anderer Gemeinschaftspolitiken für erforderlich gehalten werden.

Für die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten kommt es wesentlich darauf an, daß sie ihre Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung und der technologischen Entwicklung koordinieren, um die Kohärenz der einzelstaatlichen Politiken und der Politik der Gemeinschaft sicherzustellen.

Gemäß Artikel 130f Absatz 3 und Artikel 130i Absatz 1 des Vertrages wird ein mehrjähriges Rahmenprogramm aufgestellt, in dem alle Aktionen der Gemeinschaft im Bereich Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich der Demonstrationsvorhaben (im folgenden FTE), zusammengefasst werden.

Mit dem Beschluß 90/221/Euratom, EWG (4) hat der Rat ein Drittes Rahmenprogramm für den Zeitraum 1990-1994 verabschiedet, das zur Zeit durchgeführt wird. Die Kommission hat am 9. April 1992 eine Bewertung der Fortschritte bei der Durchführung des Dritten Rahmenprogramms vorgelegt. Durch den Beschluß 93/167/Euratom, EWG wurden zusätzliche finanzielle Mittel für die beiden letzten Jahre des Dritten Rahmenprogramms zur Verfügung gestellt.

Die Kommission hat am 18. November 1992 ein Dokument über die Zukunft des EGKS-Vertrags und seiner finanziellen Maßnahmen bis zum Jahr 2002, in dem er ausläuft, vorgelegt.

Die gemeinschaftlichen FTE-Aktionen sollten weiterhin auf eine generische und vorwettbewerbliche Forschung von branchenübergreifendem Charakter ausgerichtet sein; zwischen diesen Aktionen und den Maßnahmen im Rahmen von EUREKA sollte eine bessere Synergie angestrebt werden.

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 12. Dezember 1992 in Edinburgh erklärt, daß die Entwicklung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung mit der Gesamtentwicklung der Ausgaben für interne Politikbereiche der Kategorie 3 der Finanziellen Vorausschau in Einklang stehen und sich zwischen der Hälfte und zwei Dritteln des Gesamtbetrags halten sollte.

Bei den FTE-Aktionen der Gemeinschaft müssen ethische Gesichtspunkte berücksichtigt werden.

Die Gemeinschaft sollte nur FTE-Aktionen von hoher Qualität unterstützen.

Die FTE-Maßnahmen der Gemeinschaft sollten im Einklang mit den im Vertrag festgelegten Zielen bezwecken, den Wohlstand der Gemeinschaft auf der Grundlage von industrieller Wettbewerbsfähigkeit, Lebensqualität sowie dauerhafter Entwicklung zu fördern; ausserdem sollten sie auch zum wirtschaftlichen Wachstum und zu einem hohen Beschäftigungsniveau beitragen.

Die kleinen und mittleren Unternehmen können einen wichtigen Beitrag zu dem technischen Neuerungsprozeß leisten; bei der Durchführung der gemeinschaftlichen FTE-Maßnahmen sollte ihnen eine wichtige Rolle zukommen. Daher ist den speziellen Bedürfnissen dieser Unternehmen besondere Aufmerksamkeit zu widmen, um ihnen den Zugang zu Informationen zu erleichtern, sie zur Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen zu ermutigen sowie ihre Fähigkeit, die Ergebnisse dieser Programme zu nutzen, erforderlichenfalls zu fördern.

Bei der Konzeption und Durchführung der Gemeinschaftspolitiken und -aktionen müssen die Ziele des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts berücksichtigt werden. Das Rahmenprogramm der Gemeinschaft sollte zusammen mit anderen Gemeinschaftsinstrumenten dazu beitragen, daß die wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten und das entsprechende Potential in allen Teilen der Gemeinschaft gestärkt werden.

Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Gemeinschaft nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können.

Ausserdem sollten die FTE-Anstrengungen der Gemeinschaft auf Aktionen ausgerichtet sein, die nach genau festgelegten Kriterien sorgfältig ausgewählt werden.

In Artikel 130g des Vertrages sind vier Aktionsbereiche festgelegt, die von der Gemeinschaft bei der Verfolgung der Ziele nach Artikel 130f zu ergreifen sind.

Der erste dieser Aktionsbereiche, der die Durchführung von FTE-Programmen betrifft, sollte den Hauptbestandteil des Rahmenprogramms darstellen.

Der zweite, der dritte und der vierte Aktionsbereich gelten jeweils der internationalen Zusammenarbeit, der Verbreitung und Verwertung der FTE-Ergebnisse sowie der Förderung der Ausbildung und der Mobilität der Forscher. Dabei kann es im Rahmen jedes der unter den ersten Aktionsbereich fallenden spezifischen Programme entsprechende Maßnahmen geben, soweit dies angemessen und für die sachgerechte Durchführung der Programme erforderlich ist.

Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) trägt zur Durchführung des Rahmenprogramms bei, insbesondere auf den Gebieten, auf denen sie über entsprechende Kompetenzen verfügt, um objektives und unabhängiges Sachwissen zum Nutzen der Gemeinschaftspolitiken bereitzustellen. Die GFS wird auch allmählich in den Wettbewerb um die Mittel eintreten, die durch indirekte Aktionen und für wissenschaftliche und technische Unterstützungsmaßnahmen, die für einen wettbewerbsorientierten Ansatz geeignet sind, verfügbar gemacht werden.

Die Regeln für die Beteiligung der Unternehmen, der Forschungszentren und der Hochschulen sowie die Regeln für die Verbreitung der Forschungsergebnisse sind gemäß Artikel 130j des Vertrages vom Rat durch einen gesonderten Beschluß festzulegen.

Die Durchführung des Rahmenprogramms erfolgt gemäß Artikel 130i Absatz 3 des Vertrages durch spezifische Programme; sie kann auch durch den Rückgriff auf die in den Artikeln 130k bis 130n des Vertrages vorgesehenen Mittel erfolgen.

Der interdisziplinäre Charakter der nach diesem Rahmenprogramm durchzuführenden Maßnahmen erfordert eine enge Koordinierung zwischen den verschiedenen disziplinübergreifenden Forschungsprogrammen.

Die Bewertungs- und Überwachungsmaßnahmen sollten intensiviert und ausgeweitet werden, um eine möglichst grosse Effizienz der FTE-Politik zu erreichen.

Der Stand der Verwirklichung des Vierten Rahmenprogramms sollte ständig und systematisch überwacht werden. Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 130p des Vertrages zu Beginn jeden Jahres Informationen über die Durchführung des Rahmenprogramms. Auch sollten die Verwaltung des Programms und die Durchführung der Maßnahmen von unabhängiger Seite überprüft werden, bevor die Kommission ihren Vorschlag für das Fünfte Rahmenprogramm vorlegt.

Ausserdem bedarf es einer technologischen Überprüfung, um mögliche Risiken sowie Vor- und Nachteile neuer Technologien, die nach diesem Rahmenprogramm entwickelt werden, zu überwachen.

Gemäß Artikel 130i Absatz 1 des Vertrages ist es erforderlich, den Gesamthöchstbetrag und genaue Regelungen für die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an dem Rahmenprogramm sowie die jeweiligen Anteile der vorgesehenen Aktionsbereiche festzulegen.

Zur Sicherstellung der Kohärenz zwischen den FTE-Maßnahmen der Gemeinschaft und den Maßnahmen aufgrund des Euratom-Vertrages sollte der Beschluß über das Rahmenprogramm für Gemeinschaftsmaßnahmen auf dem Gebiet der Forschung und Ausbildung im Nuklearbereich zum gleichen Zeitpunkt wie das vorliegende Rahmenprogramm und für die gleiche Laufzeit verabschiedet werden.

Der Ausschuß für wissenschaftliche und technische Forschung (AWTF) wurde gehört - BESCHLIESSEN:

Artikel 1

(1) Für den Zeitraum 1994-1998 wird ein mehrjähriges gemeinschaftliches Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration, im folgenden "Viertes Rahmenprogramm" genannt, beschlossen.

(2) Das Vierte Rahmenprogramm enthält alle Maßnahmen der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Forschung und der technologischen Entwicklung, einschließlich der Demonstrationsvorhaben. Der Begriff des Demonstrationsvorhabens wird in Anhang III definiert.

(3) Der Gesamthöchstbetrag für die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft am Vierten Rahmenprogramm beläuft sich auf 11 046 Mio. ECU. Davon werden 5 472 Mio. ECU als Richtbetrag für den Zeitraum 1994-1996 und 5 574 Mio. ECU als Richtbetrag für den Zeitraum 1997-1998 angesetzt. Das Europäische Parlament und der Rat werden nach dem Verfahren des Artikels 130i Absätze 1 und 2 des Vertrages unter Berücksichtigung einer Beurteilung des Stands der Durchführung des Rahmenprogramms, des Beitrags des Programms zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaftsindustrie, des Ergebnis/Aufwand-Vergleichs und der Entwicklung der finanziellen Vorausschau der Europäischen Union den Gesamthöchstbetrag bis spätestens 30. Juni 1996 mit der Möglichkeit überprüfen, ihn auf 11 641 Mio. ECU aufzustocken.

In Anhang I ist der Anteil festgesetzt, der auf die einzelnen vorgesehenen Aktionsbereiche entfällt; er gibt für den ersten Aktionsbereich eine Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Themen an.

(4) Die bei der Durchführung des Vierten Rahmenprogramms zugrunde zu legenden Auswahlkriterien sind in Anhang II festgelegt.

(5) In Anhang III werden die wissenschaftlichen und technologischen Ziele, die in den Aktionsbereichen nach Maßgabe der vorgenannten Kriterien erreicht werden sollen, sowie die jeweiligen Prioritäten festgelegt und die Grundzuege der betreffenden Maßnahmen angegeben.

Artikel 2

(1) Die Durchführung des Vierten Rahmenprogramms erfolgt durch spezifische Programme, die innerhalb eines jeden Aktionsbereichs entwickelt werden, wobei für jedes Programm genaue Ziele in Übereinstimmung mit den in Anhang III beschriebenen wissenschaftlichen und technologischen Zielsetzungen festgelegt werden; in jedem Programm werden ferner die genauen Regelungen für seine Durchführung, seine Laufzeit und die für notwendig erachteten Mittel festgelegt.

(2) Die Durchführung des Vierten Rahmenprogramms kann erforderlichenfalls auch zu Zusatzprogrammen entsprechend Artikel 130k, zu einer Beteiligung der Gemeinschaft an FTE-Programmen mehrerer Mitgliedstaaten entsprechend Artikel 130l oder zur Gründung gemeinsamer Unternehmen oder zur Schaffung anderer Strukturen entsprechend Artikel 130n führen. Ferner kann sie zum Abschluß von Kooperationsabkommen mit dritten Ländern oder internationalen Organisationen entsprechend Artikel 130m Absatz 2 Anlaß geben.

Artikel 3

Die genauen Regelungen für die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft am Vierten Rahmenprogramm werden durch die besonderen Bestimmungen zu den FTE-Mitteln, die in der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften enthalten sind, ergänzt durch Anhang IV dieses Beschlusses, geregelt.

Artikel 4

(1) Die Kommission überwacht die Durchführung des Vierten Rahmenprogramms ständig und systematisch mit angemessener Unterstützung seitens unabhängiger externer Sachverständiger im Hinblick auf die in Anhang II festgelegten Kriterien, zu denen auch der Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Gemeinschaft zählt, und im Hinblick auf die in Anhang III festgelegten wissenschaftlichen und technologischen Zielsetzungen. Sie überprüft insbesondere, ob die Ziele, Prioritäten und Finanzmittel der jeweiligen Lage noch entsprechen. Erforderlichenfalls legt sie Vorschläge zur Anpassung oder Ergänzung des Rahmenprogramms entsprechend den Ergebnissen dieser Bewertung vor.

Zu Beginn jeden Jahres unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die FTE-Aktionen und die Verbreitung der Ergebnisse dieser Aktionen während des Vorjahrs sowie das Arbeitsprogramm des laufenden Jahres.

(2) Die Kommission beauftragt unabhängige qualifizierte Experten mit der externen Bewertung der Verwaltung und Durchführung der gemeinschaftlichen FTE-Maßnahmen während der letzten fünf Jahre vor dieser Bewertung. Sie übermittelt diese Bewertung und deren Schlußfolgerungen zusammen mit ihren Bemerkungen dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß, bevor sie ihren Vorschlag für das Fünfte Rahmenprogramm vorlegt.

(3) Um dazu beizutragen, daß unter anderem eine kosteneffiziente Durchführung des Rahmenprogramms gewährleistet ist, sind in allen spezifischen Programmen systematische Kontrollen mit angemessener Unterstützung seitens unabhängiger externer Sachverständiger vorzusehen sowie eine Bewertung, die nach Abschluß des Programms von unabhängiger Seite im Hinblick auf die genauen Ziele, auf die in Artikel 2 Bezug genommen wird, vorzunehmen ist; die Einzelheiten für die Bewertung werden in den einzelnen spezifischen Programmen festgelegt.

Geschehen zu Brüssel am 26. April 1994.

Im Namen des Europäischen Parlaments Der Präsident E. KLEPSCH Im Namen des Rates Der Präsident C. SIMITIS

(1) ABl. Nr. C 230 vom 26. 8. 1993, S. 4.

(2) ABl. Nr. C 34 vom 2. 2. 1994, S. 90.

(3) Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 18. November 1993 (ABl. Nr. C 329 vom 6. 12. 1993, S. 264). Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 14. Januar 1994 (ABl. Nr. C 101 vom 9. 4. 1994, S. 21). Beschluß des Europäischen Parlaments vom 9. Februar 1994 (ABl. Nr. C 61 vom 28. 2. 1994).

(4) ABl. Nr. L 117 vom 8. 5. 1990, S. 28. Beschluß geändert durch den Beschluß 93/167/Euratom, EWG (ABl. Nr. L 69 vom 20. 3. 1993, S. 43).

ANHANG I

VIERTES RAHMENPROGRAMM (1994-1998): BETRAEGE UND AUFTEILUNG

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Indikative Aufteilung auf Themen und Bereiche des ersten Aktionsbereichs Millionen ECU (zu laufenden Preisen) A. Informations- und Kommunikationstechnologien 3 405 1. Telematik 843 2. Kommunikationstechnologien 630 3. Informationstechnologien 1 932 B. Industrielle Technologien 1 995 4. Industrielle und Werkstofftechnologien 1 707 5. Meß- und Prüfverfahren 288 C. Umwelt 1 080 (7) 6. Umwelt und Klima 852 7. Meereswissenschaften und -technologien 228 D. Biowissenschaften und -technologien 1 572 8. Biotechnologie 552 9. Biomedizin und Gesundheitswesen 336 10. Landwirtschaft und Fischerei (einschließlich Agrarindustrie, Lebensmitteltechnologie, Forstwirtschaft, Aquakultur und Entwicklung des ländlichen Raums) 684 E. 11. Nichtnukleare Energien 1 002 F. 12. Verkehr 240 G. 13. Sozioökonomische Schwerpunktforschung 138 9 432 (1) (2) (1) Davon 600 Millionen ECU für die operationellen Mittel der GFS.

(2) Davon 91 Millionen ECU für in Programmen enthaltene wissenschaftliche und technische Unterstützungsmaßnahmen, die wettbewerbsorientiert sein müssen.

(3) Neben den Mitteln für den dritten Aktionsbereich wird durchschnittlich 1 % der Gesamtmittel des Vierten Rahmenprogramms für die Verbreitung und Verwertung der Ergebnisse im Rahmen des ersten Aktionsbereichs bereitgestellt. Eine enge Koordinierung der Verbreitungs- und Verwertungsaktivitäten im Rahmen der spezifischen Programme des ersten Aktionsbereichs mit den Verbreitungs- und Verwertungsaktivitäten im Rahmen des dritten Aktionsbereichs wird sichergestellt.

(4) Davon 37 Millionen ECU für die wissenschaftliche und technische Ad-hoc-Unterstützung anderer Gemeinschaftspolitiken, die auf wettbewerbsorientierter Grundlage bereitgestellt werden.

(5) Zusammen mit diesem Rahmenprogramm wird ein Rahmenprogramm 1994-1998 im Bereich der Forschung und Ausbildung für die Europäische Atomgemeinschaft mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 1 254 Millionen ECU beschlossen. Somit erhöht sich der Gesamtbetrag für sämtliche FTE-Maßnahmen der Gemeinschaft auf 12 300 Millionen ECU.

(6) Mit der Möglichkeit einer Aufstockung auf 11 641 Millionen ECU nach Artikel 1 Absatz 3.

(7) Umweltbezogene Forschungsvorhaben werden auch im Rahmen anderer Bereiche des ersten Aktionsbereichs durchgeführt, insbesondere in den Bereichen industrielle Technologien, Energie und Verkehr.

ANHANG II

AUSWAHLKRITERIEN FÜR GEMEINSCHAFTLICHE MASSNAHMEN

Die Tätigkeiten der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung sowie der Demonstration sollten die Maßnahmen in den Mitgliedstaaten ergänzen und auf genau definierte Ziele ausgerichtet sein. Die Vorhaben werden aufgrund ihrer wissenschaftlichen und technischen Qualität ausgewählt. Die Tätigkeiten sollten - die technologische Grundlage der Gemeinschaftsindustrie stärken und ihr das zur Verbesserung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit notwendige Wissen und Know-how liefern und/oder - zur Durchführung anderer Gemeinschaftspolitiken beitragen.

Die Gemeinschaft wird nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können. Die Maßnahmen der Gemeinschaft gehen nicht über das für die Erreichung der Ziele des Vertrages erforderliche Maß hinaus.

Die Maßnahmen sollten dazu beitragen, die allgemeinen Ziele der Gemeinschaft wie Förderung einer dauerhaften Entwicklung und Verbesserung der Lebensqualität der Bürger der Gemeinschaft zu erreichen. Die Maßnahmen sollten auf der Grundlage einer eingehenden Vorabbeurteilung ausgewählt werden. Sie sollten ferner kurfristige, mittelfristige oder langfristige Vorteile (Mehrwert) erbringen und dazu beitragen, daß eine maximale Kostenwirksamkeit erzielt wird, wobei die eingesetzten Mittel der Zielsetzung angemessen sein müssen.

Die Forschungstätigkeiten sollten weiterhin auf die generische und vorwettbewerbliche Forschung branchenübergreifenden Charakters ausgerichtet sein.

Zur Rechtfertigung gemeinschaftlicher Aktionen sollten insbesondere die nachstehenden Kriterien dienen:

- sehr groß angelegte Forschungen, für die die Mitgliedstaaten nicht oder nur unter Schwierigkeiten die notwendigen Mittel und das erforderliche Personal bereitstellen könnten;

- Forschungen, deren gemeinsame Durchführung - selbst nach Berücksichtigung der bei jeglicher internationaler Zusammenarbeit anfallenden Sonderkosten - offensichtliche Vorteile bieten würde;

- Forschungen, die es aufgrund der einander ergänzenden Natur der einzelstaatlichen Arbeiten in Teilen eines bestimmten Gebiets ermöglichen, daß in der Gemeinschaft als Ganzes wesentliche Ergebnisse bei Problemen erzielt werden, für deren Lösung Forschungen in einem - insbesondere geographisch grösseren - Rahmen erforderlich sind;

- Forschungen, die zur Vollendung des Binnenmarktes beitragen und die - wo es notwendig erscheint - zur Erstellung einheitlicher Normen und Standards führen;

- Forschungen, die zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Gemeinschaft und zur Förderung ihrer harmonischen Entwicklung in allen Bereichen beitragen und zugleich mit dem Streben nach wissenschaftlicher und technischer Qualität übereinstimmen;

- Forschungsaktionen, die zur Mobilisierung oder zur Verbesserung des wissenschaftlich-technischen Potentials in Europa beitragen, und Aktionen, die die Koordinierung zwischen einzelstaatlichen FTE-Programmen, zwischen einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen FTE-Programmen und zwischen Gemeinschaftsprogrammen und Arbeiten in anderen internationalen Gremien verbessern.

ANHANG III

WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNOLOGISCHE ZIELSETZUNGEN

Dieser Anhang enthält eine Beschreibung der wissenschaftlichen und technologischen Zielsetzungen einschließlich der zu ihrer Umsetzung erforderlichen Mechanismen.

Die vom Vierten Rahmenprogramm abgedeckten Aktionsbereiche umfassen das gesamte Bündel der gemeinschaftlichen FTE-Anstrengungen. Sie sollen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und die Lebensqualität erhöhen und die wissenschaftliche und technologische Grundlage liefern, die zur Förderung einer dauerhaften Entwicklung, des Umweltschutzes und anderer gemeinsamer Politiken erforderlich ist.

Entsprechend der gemeinschaftlichen Industriepolitik und zur Befriedigung der steigenden gesellschaftlichen Bedürfnisse müssen diese Maßnahmen insbesondere einen Beitrag zur Verwirklichung einer Reihe ganz spezifischer Ziele leisten:

- leistungsfähige und verläßliche Infrastrukturen, beispielsweise für Information und Kommunikation, sowie Infrastrukturen, die den Anforderungen der gemeinschaftlichen Verkehrs- und Energiepolitik genügen;

- effiziente, saubere, ungefährliche und umweltschonende Fertigung auf der Grundlage moderner Fertigungsorganisation, bei der menschliche Faktoren berücksichtigt werden;

- Förderung des Umweltschutzes als eine Möglichkeit für die Industrie, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern;

- Erhöhung der Lebensqualität mit besonderem Augenmerk auf Gesundheit und Hygiene;

- Sicherstellung der technologischen und industriellen Integration innerhalb des Binnenmarktes (insbesondere durch stärkere Koordinierung von FTE- und Normungspolitik);

- frühzeitige Berücksichtigung technologischer und industrieller Veränderungen, um den Bedürfnissen des Marktes und der Gesellschaft besser gerecht zu werden, wie etwa im Hinblick auf einen hohen Beschäftigungsgrad;

- Verstärkung der Synergieeffekte zwischen der internationalen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie und den Aussenbeziehungen der Gemeinschaft;

- Sicherstellung der wirksamen Verbreitung der wissenschaftlichen und technologischen Errungenschaften in Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere bei den KMU;

- Förderung der Beherrschung neuer Technologien.

Zur Verwirklichung dieser Ziele wird die Gemeinschaft in vier Aktionsbereichen tätig:

- Der erste Aktionsbereich umfasst die Programme auf dem Gebiet der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration;

- im zweiten Aktionsbereich geht es um die Förderung der Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen auf dem Gebiet der gemeinschaftlichen FTE;

- der dritte Aktionsbereich betrifft die Verbreitung und Verwertung der Ergebnisse der gemeinschaftlichen FTE-Maßnahmen;

- im vierten Aktionsbereich geht es um die Förderung der Ausbildung und Mobilität der Forscher in der Gemeinschaft.

Bei der Auswahl der FTE-Maßnahmen im Rahmen dieser Aktionsbereiche ist zu berücksichtigen, daß eine stärkere Konzentration erforderlich ist, um den durch die FTE-Anstrengungen der Gemeinschaft erzielten Mehrwert zu erhöhen.

Die Gemeinschaft muß eine ausgeglichene Entwicklung ihrer wissenschaftlichen und technologischen Ressourcen anstreben. Bei der Festlegung der vorrangigen Forschungsthemen des ersten Aktionsbereichs sind die Interessen und Möglichkeiten aller Mitgliedstaaten, einschließlich der am wenigsten fortgeschrittenen, zu berücksichtigen. Die Tätigkeiten im dritten und vierten Aktionsbereich werden in den weniger entwickelten Regionen und Ländern wachsende Auswirkungen haben.

Die Unterstützung der Gemeinschaft für die FTE-Maßnahmen, die in den ersten Aktionsbereich fallen, wird sich weiterhin auf generische und vorwettbewerbliche branchenübergreifende Forschung konzentrieren. Hierzu gehören auch Forschungs- und Unterstützungstätigkeiten der GFS institutioneller Art sowie wissenschaftliche und technische Unterstützungstätigkeiten, die sich für einen wettbewerbsorientierten Ansatz eignen. Darüber hinaus konzentrieren sich die Gemeinschaftsmaßnahmen auf mehrere grosse Themenbereiche, die zum Ziel haben, daß europäische Forschung zur Lösung der Probleme von Industrie und Gesellschaft besonders wirksam beitragen kann. Eine Finanzierung von Produkt- bzw. Verfahrensentwicklung findet nicht statt.

Es muß ein operationeller Ansatz entwickelt werden, mit dem eine effektive Schnittstelle zwischen den disziplinübergreifenden Forschungsprogrammen und den Bedürfnissen der Industrie geschaffen werden kann. Zu diesem Zweck konsultiert die Kommission Vertreter der Industrie, der Forschungsstellen und der Anwender. Die Kommission koordiniert auch die Maßnahmen der einzelnen disziplinübergreifenden Forschungsprogramme.

EUREKA bleibt weiterhin Hauptträger der eher marktorientierten FTE-Maßnahmen. Die Synergie zwischen den Gemeinschaftstätigkeiten und EUREKA wird verbessert. Zu diesem Zweck werden unter Wahrung der spezifischen Merkmale des jeweiligen Programmrahmens folgende Ziele verfolgt: flexible und aktive Zusammenarbeit zwischen den Vertretern von EUREKA- bzw. Gemeinschaftsvorhaben mittels regelmässigen Informationsaustauschs, Weiterleitung der Vorschläge für FuE-Vorhaben an den jeweils geeignetsten Rahmen und verbesserte Interaktion zwischen Gemeinschaftspolitiken und EUREKA-Vorhaben, insbesondere durch verstärkte Beteiligung der Gemeinschaft an diesen Vorhaben unter gleichzeitiger Einhaltung der Gemeinschaftsverfahren.

Den Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskapazitäten von kleinen und mittleren Unternehmen, Hochschuleinrichtungen und Forschungszentren wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Entsprechende Partnerschaften werden gefördert.

Besonderer Wert wird darauf gelegt, die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an den Gemeinschaftsprogrammen zu fördern, indem das Konzept der raschen Reaktion auf spontan eingereichte Vorschläge ausgeweitet wird (technologischer Anreiz); dabei wird auf den Erfahrungen aufgebaut, die mit der CRAFT-Aktion und den Durchführbarkeitsprämien im Rahmen von BRITE-EURAM gesammelt wurden.

Was die Demonstrationsvorhaben anbelangt, so wird das Ziel angestrebt, die technische Machbarkeit einer neuen Technologie sowie gegebenenfalls ihre möglichen und wirtschaftlichen Vorteile zu belegen. Die Vorhaben betreffen den vorwettbewerblichen Bereich und sollten daher auf die Anwendung neuer Technologien ausgerichtet sein und eine Beteiligung der Hersteller und der Anwender vorsehen.

In den einzelnen Aktionsbereichen wird ausserdem der Grundlagenforschung Aufmerksamkeit gewidmet, soweit dies angebracht ist.

In jedem Forschungsbereich wird auf die Zusammenarbeit und die Koordinierung der einzelstaatlichen, der gemeinschaftlichen, und, wenn dies angemessen ist, der europäischen Maßnahmen besonderes Gewicht gelegt. Über die Aktionen auf Kostenteilungsbasis in ausgewählten Forschungsbereichen hinaus wird es durch den verstärkten Rückgriff auf konzertierte Aktionen möglich sein, diese Zusammenarbeit auf vielfältigeren Gebieten - unter Einhaltung der Auswahlkriterien des Anhangs II - voranzutreiben. Ferner ist auf die Komplementarität zwischen den institutionellen Forschungsaktionen der GFS und Aktionen auf Kostenteilungsbasis zu achten.

Die GFS wird zudem allmählich in den Wettbewerb um die Mittel eintreten, die im Rahmen der nicht direkte Aktionen betreffenden Aktivitäten des Rahmenprogramms verfügbar gemacht werden, was auch Unterstützungsaktivitäten einschließt, die für einen wettbewerbsorientierten Ansatz geeignet sind. Im Rahmen des staatenübergreifenden Charakters der Gemeinschaftsforschung können die GFS-Institute Netze mit einem oder mehreren Forschungsinstituten in den Mitgliedstaaten bilden.

Die Konsultation repräsentativer Stellen aus Wissenschaft, Technik und Industrie der Gemeinschaft wird ausgebaut, vor allem bei der Festlegung der wissenschafts- und technologiepolitischen Optionen auf europäischer Ebene.

Über die im ersten Aktionsbereich vorgesehene sozioökonomische Forschung hinaus werden in allen Themenbereichen des ersten Aktionsbereichs sowie im zweiten, dritten und vierten Aktionsbereich geistes- und gesellschaftswissenschaftliche Forschungsarbeiten mit Forschungsarbeiten der exakten Wissenschaften, der Natur- und Ingenieurwissenschaften koordiniert. Dadurch sollen insbesondere das wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld der geplanten Maßnahmen sowie ihre möglichen Auswirkungen erforscht werden.

Forschungsarbeiten, die auch für die Kohle- und Stahlindustrie von Interesse sein könnten, werden in die entsprechenden Themen des ersten Aktionsbereichs übernommen, sofern sie die Auswahlkriterien des Rahmenprogramms erfuellen, insbesondere hinsichtlich der vorwettbewerblichen und branchenübergreifenden Ausrichtung.

Die Maßnahmen von gegenseitigem Interesse zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen werden einerseits zentral (zweiter Aktionsbereich), andererseits innerhalb der Themen des ersten Aktionsbereichs durchgeführt, wenn sie zur Erfuellung der Ziele dieser Themen beitragen. Die internationale wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit kann ein Faktor zur Bestimmung des wirtschaftlichen Nutzens der FTE-Maßnahmen der Gemeinschaft sein. Hier ist Kohärenz zwischen einzelstaatlicher und gemeinschaftlicher Forschungspolitik sicherzustellen.

Der Rat legt die Regelungen für die Verbreitung der Erkenntnisse aus den spezifischen Programmen und die übrigen Modalitäten für die Durchführung des Rahmenprogramms fest. Innerhalb dieses Rechtsrahmens müssen die Verbreitungsmaßnahmen kohärent und abgestimmt sein. Dies setzt nicht nur eine zentrale Leitung (dritter Aktionsbereich), sondern auch Vorkehrungen bezueglich der Verbreitung innerhalb der einzelnen spezifischen Programme des ersten Aktionsbereichs voraus.

Bei diesen Maßnahmen geht es auch darum, kleinen und mittleren Unternehmen sowie privaten und öffentlichen Forschungslabors den Zugang zu Informationen über Gemeinschaftsprogramme und -maßnahmen zu erleichtern. Mit der gleichen Zielsetzung werden im Rahmen des dritten Aktionsbereichs die Gründung und Erweiterung von Zentren auf nationaler oder regionaler Ebene unterstützt, die als Schnittstelle für die Verbreitung und optimale Verwertung von Ergebnissen fungieren.

Auch wenn die Verwertung der Ergebnisse in erster Linie Aufgabe der Unternehmen und Laboratorien ist, erfordert sie dennoch in einigen Fällen - vor allem auf nationaler bzw. regionaler Ebene (einschließlich insbesondere obengenannter Verbindungsstellen) - eine konzertierte Gemeinschaftsaktion mit den jeweils Beteiligten und mit den zuständigen öffentlichen bzw. privaten Stellen, damit bestimmte Ergebnisse geschützt, der Einsatz der Technologien vereinfacht und der bestmögliche Innovationstransfer sichergestellt werden. In den dritten Aktionsbereich fallen ferner nicht vom ersten Aktionsbereich abgedeckte wissenschaftliche Ad-hoc-Dienste auf Wettbewerbsbasis, die zugunsten anderer Kommissionsdienststellen zur Unterstützung der Gemeinschaftspolitiken dienen.

Innerhalb sämtlicher Themen des ersten Aktionsbereichs werden Maßnahmen im Hinblick auf Ausbildung und Mobilität von Forschern durchgeführt, damit den Anwendern in den für die Gemeinschaft vorrangigen Bereichen nicht nur die notwendigen Ergebnisse der FTE, sondern auch die für deren Anwendung erforderlichen personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dank solcher Maßnahmen kann der wirtschaftliche Nutzen der Tätigkeiten in diesen vorrangigen Bereichen erhöht werden.

Jedoch muß die europäische Dimension auch für allgemeinere Maßnahmen zur Entwicklung der personellen Ressourcen genutzt werden, um auf wissenschaftlich-technische Entwicklungen in neuen Fachgebieten sofort reagieren zu können. Im vierten Aktionsbereich, der auf eine fortgeschrittene Ausbildung und Mobilität in den Laboratorien in der gesamten Gemeinschaft abzielt, wird daher das Konzept der Öffnung beibehalten und das Schwergewicht auf Partnerschaften zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Industrie gelegt.

Zur Durchführung dieser von der Gemeinschaft unterstützten Forschungsarbeiten wird ein zweigleisiges Konzept verfolgt: zum einen die Konzentration der Finanzmittel auf eine begrenzte Anzahl von Themen, die nach den Kriterien des Anhangs II ausgewählt wurden (Aktionen auf Kostenteilungsbasis), und zum anderen eine verbesserte Koordinierung zwischen den einzelstaatlichen FTE-Programmen sowie zwischen den einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen FTE-Programmen durch zweckentsprechende Verfahren.

Neben den herkömmlichen Netzen, die bisher im Rahmen der Gemeinschaftsaktionen realisiert wurden, könnten insbesondere folgende organisatorische Mittel zum Einsatz kommen:

- themenbezogene Forschungsnetze, in denen Hersteller, Anwender, Universitäten und Forschungszentren mit dem gleichen technologischen oder industriellen Ziel zusammenfinden. Diese Netze sollen die Integration und den Transfer von Wissen und Technologie erleichtern und dafür sorgen, daß die Markterfordernisse besser berücksichtigt werden. Sie werden mit Unterstützung der Gemeinschaft nach dem bereits während der Durchführung des Dritten Rahmenprogramms in den Bereichen Mikrosysteme, Linguistik und flexible Fertigung erprobten Modell eingerichtet, wobei die Gemeinschaft unterstützend tätig wird. Konzeption und Management dieser Netze bleiben der Initiative der Forscher überlassen;

- Konzertierungsnetze, die mit Unterstützung der Kommission organisiert werden und sich an dem bereits früher, beispielsweise in den biomedizinischen Programmen, verwendeten Modell orientieren;

- Arbeitsgemeinschaften für integrierte Projekte nach dem für das Fusionsprogramm in früheren Rahmenprogrammen gewählten Modell. Die Mitgliedstaaten unterstützen die Kommission bei der Auswahl der Laboratorien und Institute, die in ein integriertes, durch Bündelung der Mittel in der Gemeinschaft gefördertes Projekt einbezogen werden. Grosse europäische Forschungseinrichtungen wie CERN, ESA und EMBL können eine Beteiligung beantragen, wobei von der Gemeinschaft jedoch grundsätzlich keine Mittel bereitgestellt werden.

Die GFS kann einen Beitrag zur Umsetzung dieses neuen Konzepts leisten. Als wichtige Forschungseinrichtung, die direkt an der Formulierung und Durchführung der gemeinschaftlichen Politik beteiligt ist, könnte sie in den Bereichen von Wissenschaft und Technik, die in ihre Zuständigkeit fallen, eine Rolle bei der Organisation von Netzen und Arbeitsgemeinschaften spielen, die öffentliche und private Laboratorien aus den Mitgliedstaaten umfassen.

In den folgenden Abschnitten werden der wissenschaftliche und technologische Inhalt der geplanten Maßnahmen sowie die Gründe für deren Aufnahme in das Rahmenprogramm für 1994 bis 1998 beschrieben.

ERSTER AKTIONSBEREICH (a)

Durchführung von Forschungs-, technologischen Entwicklungs- und Demonstrationsprogrammen durch Förderung der Zusammenarbeit mit und zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen Dieser Aktionsbereich umfasst einen Grossteil der Gemeinschaftstätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung. Das Grundkonzept besteht in der Beteiligung transnationaler Zusammenschlüsse von Organisationen, Forschungszentren - einschließlich der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) -, Hochschulen und Unternehmen. Der Aktionsbereich weist im Vierten Rahmenprogramm folgende Grundzuege auf:

ALLGEMEINE ZIELE: Drei Hauptziele bilden die Grundlage des Vierten Rahmenprogramms: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie; Beitrag von Wissenschaft und Technologie zur Erfuellung der Anforderungen der Gesellschaft; Unterstützung der verschiedenen gemeinsamen Politiken. Bei der Verwirklichung dieser Ziele wird eine ausgewogene Kombination von Kontinuität und Innovation angestrebt. Ferner werden Forschungstätigkeiten, die derzeit verstreut in Verbindung mit gemeinsamen Politiken oder ausserhalb vom Rahmenprogramm durchgeführt werden, in diesem Programm zusammengefasst.

1. INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIEN

Die übergreifende Funktion der Informations- und Kommunikationstechnologien in allen Bereichen von Industrie und Gesellschaft ist für die FTE-Politik von entscheidender Bedeutung. Die Grenzen zwischen der Informations- und Kommunikationstechnologie und anderen Wirtschaftszweigen, zwischen Anbietern und Anwendern sowie zwischen gewerblichen und privaten Benutzern verwischen immer mehr, da die Informations- und Kommunikationstechnologien in allen Dienstleistungs- und Produktionsbranchen vermehrt Anwendung finden. Eine neue "Digitalindustrie" entsteht. Verwaltung, Gesundheitswesen, Ausbildung, Verkehr, Umwelt und Unterhaltung, Arbeitsplatz und Haushalt - überall steigt die Abhängigkeit von der Informations- und Kommunikationstechnologie. Was diese Industrie selbst angeht, so müssen die Anbieter aufgrund des Tempos des technologischen Fortschritts immer mehr Anstrengungen unternehmen, um wettbewerbsfähig zu bleiben; dabei steigen jedoch die FTE-Kosten selbst für grosse Firmen in schwindelerregende Höhen. Dahinter steht die Ausbildung einer neuen Informations- und Kommunikationsinfrastruktur, die Informationsinhalt, Speicherung, Rechenkapazität, Kommunikation, Dienste und Anwendungen miteinander verknüpft.

Die doppelte Zielsetzung der gemeinschaftlichen FTE im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien ist die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Industrie angesichts der Vorteile des Binnenmarktes und die Befriedigung der Bedürfnisse der Gesellschaft nach besserer Lebensqualität. Zur Erfuellung dieses Ziels und in Anbetracht der technologiebestimmten, auf eine wachsende Informations- und Kommunikationsindustrie ausgerichteten Politik der 80er Jahre wird künftig ein benutzer- und marktorientiertes Vorgehen im Vordergrund stehen, das auf die Entwicklung der neuen Infrastruktur abgestimmt ist. Dabei werden sich die Arbeiten auf die Ergebnisse des Zweiten und Dritten Rahmenprogramms stützen, da deren Programme wie ESPRIT (Informationstechnologie), RACE (Kommunikationstechnologie) sowie DRIVE, AIM, DELTA und sonstige Telematikanwendungen eine solide wissenschaftliche und konzeptuelle Grundlage für die Einbindung der Informations- und Kommunikationstechnologien in die Gesellschaft und für den Aufbau der neuen Infrastruktur geliefert haben. Die Tätigkeiten werden weiterhin vorwettbewerblicher Art sein und den Schwerpunkt auf Demonstration, Validierung und Integration von Technologien, Spezifikationen und Normen legen. Sie werden unterstützt durch längerfristige weiterführende Forschungsarbeiten, vor allem durch interdisziplinäre Forschung auf Gebieten, die für mehrere Industriezweige von Belang sind.

Bei der neuen Ausrichtung der FTE auf die grundlegenden Technologien und Anwendungen, die für eine europaweit angelegte Informationsinfrastruktur entscheidend sind, wird auf sorgfältige Koordinierung mit einzelstaatlichen Maßnahmen geachtet und so das Subsidiaritätsprinzip gewahrt.

Darüber hinaus stärken der Ausbau und die Erweiterung der Infrastruktur den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, indem Informationen, Dienstleistungen und moderne Kommunikationsdienste Unternehmen und Bürgern in entlegenen Regionen zugänglich gemacht werden. KMU können dadurch ihr gesamtes Wettbewerbspotential entfalten. Anhand der Erfordernisse der Infrastruktur lassen sich die vorrangigen FuE-Bereiche festlegen; dies sichert eine effiziente Nutzung der Ressourcen.

Die Informations- und Kommunikationsinfrastruktur setzt sich aus vier Hauptbereichen zusammen: Anwendungen, integrierte Systeme, Kommunikationsdienste und unterstützende Informationstechnologien. Die Bereiche der grundlegenden Informations- und Kommunikationstechnologien umfassen die Technologien, die den Kern der Infrastruktur bilden und die für die Technologien für das digitale, insbesondere hochauflösende Fernsehen ebenfalls von grosser Bedeutung sind; hierzu gehören Bauelemente, Computer, Software, Datenbanken, Hochgeschwindigkeitsnetze für Informationen und Videodisplays. Sie stellen die Bausteine für die komplexen integrierten Systeme dar, die Technologien wie Sprachdatenverarbeitung, Hochleistungsrechnen und Multimediaschnittstellen zusammenführen. Diese wiederum bilden die Grundlage für Anwendungen auf Gebieten wie Gesundheits- und Verkehrswesen, offene Lernsysteme, Statistik, Bibliotheken und Unternehmensstruktur.

Die wachsende Verzahnung von Informationstechnologien und Kommunikationstechniken in der Informationsinfrastruktur führt zu einer grösseren Komplexität der Systeme, was wiederum von der Verfügbarkeit von Technologien zur Integration der Systeme abhängt.

Die FTE-Tätigkeiten in den verschiedenen Bereichen sind eng miteinander verwoben; dies spiegelt die zunehmende Integration der Informations- und Kommunikationstechnologien wider. Ausserdem hat die breite Anwendung dieser Technologien zur Folge, daß es Berührungspunkte mit vielen anderen Themenbereichen des Rahmenprogramms gibt.

Projekte, die eine Zusammenarbeit zwischen Anbietern und Benutzern vorsehen, werden stärker berücksichtigt. In Verbindung mit rationellen Verfahren für kleinere Projekte wird somit insbesondere die Mitwirkung von KMU erleichtert.

Um die industriellen und sozialen Auswirkungen von FTE-Ergebnissen zu verstärken, wurden FTE-Maßnahmen in eine Reihe in sich geschlossener industriepolitischer Aktionen eingebettet. Danach werden flankierende Maßnahmen vor allem durch eine kontinuierliche Analyse der Entwicklung des Marktes sowie der industriellen und technologischen Entwicklung systematisch ermittelt. Diese Analysen fungieren als Leitlinien für künftige Aktionen und bereiten die Durchführung geeigneter industriepolitischer Maßnahmen vor.

FTE-Aktivitäten, die über die Bereiche der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur hinausgehen, werden in drei Themenbereiche untergliedert.

A. Allgemeinrelevante Telematikanwendungen In diesem Unterbereich geht es um FTE-Maßnahmen für Anwendungen der Informations- und Kommunikationstechnologien, die einerseits den Anforderungen aus den einzelnen Bereichen der Gemeinschaftspolitik und den Grundbedürfnissen der modernen Gesellschaft auf Gebieten wie Gesundheits-, Verkehrs- oder Bildungswesen beizutragen suchen und andererseits die europäische Industrie auf die neuen Märkte, die sich aus den Forschungstätigkeiten ergeben, vorbereiten. Allgemeines Ziel sind die Verbesserung der Effizienz bei der Entwicklung von Telematikanwendungen und die Interoperabilität von Systemen und Telematiknetzen durch pränormative Forschung und Entwicklung sowie Versuche zur technischen Validierung. Dabei wird auf die Erfahrungen aus dem Dritten Rahmenprogramm zurückgegriffen, wobei sich jedoch der Schwerpunkt von der Datentelematik auf die Multimediatelematik verlagert. Die Arbeiten werden sich auf sieben Themen konzentrieren und eng mit anderen einschlägigen Tätigkeiten der Gemeinschaft koordiniert. In die FTE-Tätigkeiten zu Telematikanwendungen werden die potentiellen Benutzer eng miteinbezogen, und diese Tätigkeiten werden auch darauf abzielen, den allgemeinen Gegenstand jedes Projekts und die Gemeinsamkeiten zwischen den Anwendungsmöglichkeiten in den einzelnen Bereichen optimal zu nutzen; hierbei wird den Bedürfnissen, die sich aufgrund der im Rahmen der einschlägigen Programme (z. B. Verkehrswesen) durchgeführten Tätigkeiten ergeben, Rechnung getragen und eine angemessene Koordinierung mit diesen Programmen sichergestellt, um den Transfer von Forschungsergebnissen zu erleichtern.

Ziel der Arbeiten im Themenbereich Sprach- und Nachrichtenverarbeitung sind die Entwicklung von Technologien für die Verarbeitung gesprochener und geschriebener Sprache in Informations- und Kommunikationssystemen sowie die Demonstration ihrer Integration in viele verschiedene Anwendungsbereiche. Hierzu gehören auch Forschungsarbeiten über elektronische Sprachdatenträger, einschließlich Wörterbücher und Korpora, und allgemeine Linguistik. Unter die Informationstechnik fallen elektronische Publikationssysteme, neue Datenbankstrukturen zur Verbesserung des Zugriffs auf Informationen, Verbesserungen bei der Nutzbarkeit von Informationen und bei der Informationsverwaltung, kooperative FTE-Netze und Normungsarbeiten.

Entwicklung und Verbesserung transeuropäischer Telematikanwendungen. Die europäische Forschung braucht heute, um effizienter zu sein, moderne transeuropäische Netze und Dienste. Ausserdem ist durch den Binnenmarkt der Bedarf an Diensten und Informationsaustausch zwischen Verwaltungen gewachsen. Diesem Bedürfnis nach verbesserten Telematikdiensten wird mit FTE-Maßnahmen Rechnung getragen, mit denen auf der Grundlage der ständig zunehmenden Palette neuer Technologien und mit Hilfe verbesserter europäischer Telekommunikationsnetze kostengünstige Lösungen entwickelt und validiert werden sollen. Die Maßnahmen konzentrieren sich vor allem auf Anwendungen, die verteilte Dienste für Informationsaustausch und Videokonferenzschaltungen zusammenführen. Die Ergebnisse der FTE-Tätigkeit in diesem ersten Bereich, der sich ausschließlich mit transeuropäischen Anwendungen befasst, werden für die übrigen Telematikanwendungen nutzbar gemacht.

Anwendungen für die Gesundheitsfürsorge dienen der Förderung von Telematiktechnologien für die nicht ortsgebundene Gesundheitsfürsorge, einschließlich der medizinischen Diagnose und der Chirurgie. Im Mittelpunkt stehen hier der Zugang zu Informationen, Datenaustausch und -verwaltung, Telemedizin sowie Fragen der Sicherheit und Privatsphäre, während bei Anwendungen für Behinderte und ältere Menschen Systeme und Dienste entwickelt und validiert werden, die die Integration älterer und behinderter Personen ermöglichen.

Durch Maßnahmen auf dem Gebiet der flexiblen Aus- und Weiterbildung sowie des Fernunterrichts und des Informationsaustauschs zwischen Bibliotheken wird eine effiziente Aus- und Weiterbildung gewährleistet, die einen breiten Kreis erreicht und auf die Bedürfnisse einzelner, der Industrie und der Forscher zugeschnitten ist. Zu diesen Maßnahmen gehört die Entwicklung von Technologien und Systemen für den Entwurf und die Verwirklichung von Lernprodukten und -dienstleistungen sowie ihre Integration in experimentelle Netze. Ferner erstrecken sich die Maßnahmen auf den Aufbau der wissenschaftlichen und technologischen Grundlage für europäische Bibliotheken und eine vernetzte Bibliotheksinfrastruktur.

Auf dem Gebiet der FTE für Telematikanwendungen im Verkehr werden gemeinsame Funktionsspezifikationen, Praktiken und Leitlinien für Telematiksysteme und -dienste für alle Verkehrsmittel einschließlich des multimodalen Verkehrs entwickelt und validiert. Besonderes Augenmerk gilt dabei Telmatiksystemen als Beitrag zum Management des Schienen-, Schiffs- und Strassenverkehrs einschließlich des innerstädtischen und städteverbindenden Verkehrs und des multimodalen Verkehrs sowie der Schaffung eines harmonisierten und schließlich einheitlichen europäischen Luftverkehrsmanagementsystems. Die praktische Umsetzung dieser Anwendungsmöglichkeiten setzt die Entwicklung geographischer Informationsdienste für das Verkehrswesen voraus.

Bei den Anwendungen für Stadtgebiete und ländliche Regionen werden Lösungen validiert, wie Telearbeit und Teledienst, die Arbeit und Dienstleistungen zu den Bürgern bringen und so unnötige Fahrten vermeiden helfen. Es wird auch der Abwanderung von Firmen und Bewohnern aus ländlichen Regionen vorgebeugt, und das tägliche Leben wird erleichtert. Besondere Aufmerksamkeit wird der Benutzerfreundlichkeit dieser Telematikdienste geschenkt, insbesondere im Hinblick auf die Allgemeinheit und kleine und mittlere Unternehmen.

Schließlich wird in Sondierungsaktionen erkundet, welche Fragen in neuen Bereichen wie der Umwelt durch Telematikdienste gelöst werden können (Beobachtung, Überwachung und Kontrolle der Umweltverschmutzung, Frühwarnung vor grossen Naturkatastrophen, Umgang mit Umweltgefährdungen und Nachweis gefährlicher Stoffe) und in welchen anderen Bereichen sinnvollerweise Telematikdienste im Zuge des Vierten Rahmenprogramms entwickelt werden sollten.

B. Technologien für fortgeschrittene Kommunikationsdienste Telekommunikationsnetze sind ein unerläßlicher Bestandteil der Informationsinfrastruktur. Generelles Ziel dieses Themenunterbereichs ist die Entwicklung fortgeschrittener und kostengünstigerer Kommunikationssysteme und -dienste für die Festigung des Binnenmarktes, den wirtschaftlichen Fortschritt und den sozialen Zusammenhalt in Europa unter Berücksichtigung der raschen technologischen Entwicklung, der geänderten ordnungspolitischen Lage und der Möglichkeiten für die Entwicklung fortgeschrittener transeuropäischer Netze und Dienste. Für die Innovation der Nutzungsmöglichkeiten und die weite Verbreitung europäischer Technologien und Fachkenntnisse soll ein effizienter Rahmen geschaffen werden. Fünf Themen stehen im Vordergrund.

Ziel der Arbeiten im Bereich der digitalen Multimediadienste ist die Stimulierung der Entwicklung von modernen Technologien und Standardaustauschformaten für die Wiedergewinnung und Verbreitung elektronischer Multimediainformationen (Text, Sprache, Bilder, Audio und Video). Hierin inbegriffen ist die Entwicklung der Technologie für bodengestützte Funk-, Satelliten-, Glasfaser- und Kabelübertragung interaktiver Digitalvideodienste. Ferner soll die Entwicklung von Vermittlungs-, Verarbeitungs- und Aufnahmetechniken für Diensteanbieter, Netzbetreiber und Benutzer gefördert werden; hierzu gehören auch Technologien für Bildkompression, variable Bit-Ratencodierung, drahtlose Netze, Netzschnittstellen und Aufzeichnung. Die Arbeiten im Bereich der digitalen Audio- und Videotechnik erstrecken sich auf die Entwicklung von Technologien für die gesamte Signalverarbeitungs- und -übertragungskette. Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Photonentechnologie dienen der Förderung und Beschleunigung der europäischen Entwicklung integrierter Photonensysteme; ausserdem geht es um die Entwicklung integrierter optischer Subsysteme, modular integrierbare Bauelemente "free packaging") und Massenfertigungstechniken und optische Rangierleitungen sowie um Schlüsseltechnologien für das 21. Jahrhundert: dreidimensionale holographische Displays, Erkennung bewegter Bilder und neue Signalkompressionstechniken. Hinter dem Thema mobile Kommunikation steht das Ziel, die Mobilität in ortsfesten Netzen sicherzustellen und fortgeschrittene Funk- und Satellitensysteme in ganz Europa zu nutzen. Gegenstand der Forschungsarbeiten sind die Entwicklung von Technologien der Zeichencodierung, Zugriffsysteme, Kanal-, Netz- und Diensteverwaltung, die Entwicklung neuer Zeichengabeprotokolle und die Sicherung der Kompatibilität und Interoperabilität von Netzen durch Protokolle für einen transparenten gemeinsamen Netzbetrieb. Mit den Vorhaben zur Intelligenz in Netzen und dem Dienste-Engineering sollen Technologien entwickelt werden für das flexible und das Echtzeitmanagement von Kommunikationsbeständen, die schnelle und flexible Einführung neuer Dienste in fortgeschrittenen Netzen und eine effiziente Netzverwaltung und Nutzung von Diensten in einer mannigfaltigen und wettbewerbsbestimmten Umgebung. Die Arbeiten konzentrieren sich auf die Entwicklung von Werkzeugen für die Integration von Diensten und unterstützen die Erarbeitung von Protokollen und Normen. Die Entwicklung, der Ausbau und die Prototyperstellung von Umgebungen für die Schaffung neuer Dienste sowie die Entwicklung moderner "Betriebssysteme" für Kommunikationsdienste sollen ebenfalls behandelt werden.

Die Arbeiten zur Sicherheit der Informations- und Kommunikationssysteme erstrecken sich auf die Entwicklung und Demonstration von Technologien für die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Informationen in integrierten Systemen. Geforscht werden soll auf dem Gebiet neuer technologischer Möglichkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit, zur Entwicklung von Software, Protokollen und Komponenten und zu ihrer Integration in sichere Systeme und Dienste; hinzu kommen Validierung und Erprobung in integrierten Systemen. Besonders wichtig sind die Bereiche elektronischer Zahlungsverkehr, Gesundheitsfürsorge und Telearbeitssysteme.

C. Informationstechnologien Den Schwerpunkt dieses Themenunterbereichs bilden Technologien zur Unterstützung der Informationsinfrastruktur, wobei Maßnahmen ausgewählt werden, die von entscheidender Bedeutung und auf europäischer Ebene am ertragreichsten sind. Hier besteht ein enger Zusammenhang mit den drei anderen Bereichen der Informations- und Kommunikationstechnologien: Arbeiten auf dem Gebiet der Informationstechnologien liefern wichtige Ergebnisse, die in den anderen Bereichen verwertet werden, umgekehrt bestimmen diese Bereiche die Arbeiten zu den Informationstechnologien. Letztere umfassen sechs Themengebiete.

Ziel des Themas Halbleitertechnologien einschließlich anwendungsspezifischer Schaltungen (ASICs) ist die Erstellung wichtiger mikrölektronischer Bauelemente, die die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Hochtechnologieindustrie untermauern. Im Mittelpunkt der Forschungstätigkeit stehen Halbleitertechnologien, die gegen Ende der 90er Jahre viel genutzt werden dürften; hierzu gehören auch digitale CMOS und CMOS-gestützte analoge Schaltkreise und A/D-Mischschaltkreise, Hochleistungsschaltkreise (smart power) und Hochleistungssensoren (smart sensors) sowie auf III-V-Werkstoffe (z. B. GaAs) gestützte Technologien im Hinblick auf deren Verwendung in künftigen informations- und kommunikationstechnologischen Systemen. Darüber hinaus werden passive Bauteile und Leistungsbauteile behandelt, so daß gleichzeitig ein Beitrag zur Ermittlung ihrer Merkmale geleistet wird; im Mittelpunkt dieser Tätigkeit stehen die Verkleinerung, die Integration von Bauteilen, die Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit und die Senkung der Kosten. Alle Aspekte des Prozesses einschließlich Entwurf, Betriebsmittel und Fertigung werden unterstützt. Die Systemintegration fortgeschrittener Bausteine in ASICs ist ein Schlüsselbereich. Die Arbeiten über offene Mikroprozessorsysteme sollen Europa zu einer allgemein anerkannten Kompetenz auf dem Gebiet der Mikroprozessorsysteme verhelfen und deren weltweite Akzeptanz in Anwendungssystemen vorantreiben. Es soll eine offene Bibliothek von Hardware-Bausteinen erstellt werden, die in Ein-Chip-Systeme für eine ganze Palette von Anwendungen, Software für offene Systeme und sowohl Hardware- als auch Software-Integrationswerkzeuge integriert werden können. Im Themenbereich integrierte Mikrosysteme geht es um Technologien für den immer bedeutenderen Bereich der Mikrosysteme, in dem die Mikrölektronik mit anderen Mikrotechnologien wie Mikromechanik und Mikrooptik verbunden wird. Im Vordergrund stehen multidisziplinäres Entwerfen, Herstellung von Miniatur-Multitechnologiesystemen sowie Integrations- und Packungsmethoden. Die Anwendbarkeit von Mikrosystemen wird für spezifische Anwendungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Die Maßnahmen im Rahmen der fortgeschrittenen peripheren Technologien konzentrieren sich auf Technologien, die für kostengünstige, hochauflösende Flachbildschirme und Speicherungssubsysteme für Computer, Fernsehgeräte und intelligente Systeme im Bereich der Luftfahrtelektronik, der Kraftfahrzeugindustrie, der Telekommunikation, der Fertigung und im Einzelhandel benötigt werden. Bei den Displays geht es um die Sichtqualität sowie um Grösse und Dicke des Bildschirms; die LCD-Technologie steht hierbei im Vordergrund. Bei der Entwicklung von Speicherungssubsystemen wird auf erhöhte Kapazität, Kompaktheit und Lese-/Schreibleistung geachtet. Mit dem Thema beste Softwarepraxis sollen Produktivität, Qualität und Zuverlässigkeit bei der europäischen Softwareherstellung verbessert werden, indem der optimale Einsatz von Softwarewerkzeugen und -techniken, einschließlich Hilfen für den erneuten Einsatz und die Übertragbarkeit in eine verteilte Umgebung, gefördert wird. Neben der Weiterentwicklung heutiger Techniken stehen auch industrielle Experimente, Aufklärungskampagnen und Ausbildungsmaßnahmen für die Einführung neuer Verfahren auf dem Programm; hierbei wäre gegebenenfalls auch das Europäische Software-Institut zu beteiligen. Im Vordergrund des Themenbereichs verteilte Datenverarbeitung stehen Fragen der Vereinbarkeit von Informationensverarbeitung und Kommunikationstechnologien, verteilte Datenbankverwaltung, verteilte Statistiksysteme, offene verteilte Datenverarbeitung und fortgeschrittene Mensch/Maschine-Schnittstellen.

Im Themenbereich Hochleistungsrechner und -netze sollen die Nutzung der Technologien der Hochleistungsrechner und der verteilten Systeme für den breitgestreuten Einsatz in Bereichen wie Herstellung, Ingenieurtechnik und Vertrieb im Hinblick auf Anwendungen untersucht werden, die von der zerstörungsfreien Simulation der Kollision von Kraftfahrzeugen und der Entwicklung von Arzneimitteln und modernen Bildtechniken für die Erdbeobachtung bis zu Hoechstleistungsdatenbanken reichen. Der Transfer von Anwendungen und die Implementierung von Benutzerumgebungen für die Nutzung paralleler, verteilter und eingebetteter Systeme sowie die Entwicklung ausgewählter neuer Anwendungen und Technologien wie Simulation und Echtzeit-Verarbeitung gehören ebenfalls in diesen Bereich.

Die Arbeiten auf dem Gebiet der integrierten Privatkommunikationssysteme (personal systems) dienen der Entwicklung von Systemen zur Unterstützung des ortsunabhängigen individuellen Zugangs zu Diensten der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur und der lokalen Datenbearbeitung. Die Maßnahmen umfassen Miniaturisierung, neuartige multimodale Benutzerschnittstellen-Paradigmen, hochgradige Systemintegration, Integration der "Smart card"-Technologie und individuelle Anwendungen. Die Anwendbarkeit wird bei Systemen demonstriert wie der Computerunterstützung durch "personal digital assistants" und Systemen für Einzel- und Gruppenarbeit.

Die Forschungstätigkeiten zu den Multimedia-Systemen werden leistungsfähige Hardware- und Softwarewerkzeuge für Entwurfts- und Entwicklungssysteme, Server für Multimedia-Informationen, Hypermedia-Vorführungen, Dokumenten-Management, fortgeschrittene Kompressionsalgorithmen, Software für den Schutz von Urheberrechten, Techniken der "virtüllen Realität" und Pilotanwendungen, insbesondere im Bereich der Arbeitsabläufe in Unternehmen, abdecken.

Eine informations- und kommunikationstechnologische Unterstützung der funktionsspezifischen Integration im Bereich der Fertigung zielt auf die Entwicklung neuer Lösungen für die Fertigung und Konstruktion ab, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und einen besseren Wirkungsgrad sowie umweltfreundliche und sichere Arbeitsabläufe nach dem Konzept der "schlanken Produktion" zu erreichen. Es werden eine spezifische Informations- und Kommunikationsinfrastruktur und moderne Informations- und Kommunikationstechnologien für verteilte Arbeitsabläufe an verschiedenen Standorten zur Unterstützung der Innovation entwickelt. Die Maßnahmen werden auf die Nutzung neuer Organisationskonzepte unter Einbindung grundlegender Softwaretechniken, offener Systeme, der Datenmodellierung und Datenbankerstellung, des rechnergestützten Entwerfens, der Mikrölektronik, der Mikrosysteme und - gezielt - der Mechatronik zugeschnitten.

2. INDUSTRIELLE TECHNOLOGIEN

Die weltweite Ausrichtung der Märkte, das Auftreten neuer Wettbewerber, die Internationalisierung der Beschaffungsverfahren für neue Technologien und die notwendige Verstärkung des Umweltschutzes zwingen die europäische Industrie, ihre Strukturen und ihre Kooperations- und Wettbewerbsstrategien anzupassen. In den Industrieländern geht der Anteil der verarbeitenden Industrie, der etwa 30 % des BIP (Baugewerbe eingeschlossen) ausmacht, zurück. Dieser Wirtschaftszweig muß angekurbelt und wettbewerbsfähiger gemacht werden, insbesondere durch eine verbesserte Zusammenarbeit mit den wissensorientierten Bereichen (z. B. Dienstleistungen, Ingenieurtechnik, Ausbildung, Gesundheitswesen und Sicherheit). Denn trotz der bisherigen Bemühungen befindet sich Europa noch immer in einer schwierigen Lage. Die FuE-Ausgaben der Industrie und die Zahl der Forscher liegen noch beträchtlich unter denen Japans und der Vereinigten Staaten (1,3 % des BSP gegenüber 2,2 % bzw. 1,9 %). Diese Kluft könnte sich noch vergrössern. Vor diesem Hintergrund muß die Strategie der Gemeinschaft eine bedeutende Katalysatorfunktion übernehmen und die Initiativen der Industrie sowie die weitere technologische Innovation und die Ausarbeitung europäischer Normen unterstützen.

Die für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie immer wichtigere Beherrschung eines breiten Spektrums an Technologien rechtfertigt verstärkte Gemeinschaftsmaßnahmen in diesem Bereich.

Die vorgeschlagenen Forschungsmaßnahmen stellen eine Fortführung der früheren dar. Sie konzentrieren sich aber disziplinen- und branchenübergreifend auf die Entwicklung und Anwendung grundlegender Wissenschaften und Technologien (wie die auf Industriesysteme angewandte Mathematik und Physik, die neuen Entwurfs- und Organisationsmethoden, die Entwicklung von Hochleistungswerkstoffen, die schnelle Entwicklung von Prototypen oder die Molekulartechnik). Darüber hinaus werden die Entwicklung harmonisierter Meß- und Prüfverfahren sowie die pränormative Forschung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie beitragen und gleichzeitig die gemeinschaftliche Rechtsetzung unterstützen.

Die Forschungsaktionen zu den industriellen Technologien werden sich in Anlehnung an die neue Industriepolitik der Gemeinschaft auf industrielle Technologien konzentrieren, deren Anwendung sich rasch auf zahlreiche Industriezweige auswirken könnte. Die Erforschung neuer Technologien, die umweltfreundliche ("saubere") Fertigungsverfahren oder flexible Fertigung ermöglichen, ist hierfür ein anschauliches Beispiel, und ihr wirtschaftlicher Nutzen ist beträchtlich. Zahlreiche Unternehmen, darunter auch kleine und mittlere Unternehmen, könnten sich diese Forschungstätigkeiten zunutze machen, die sich auf strategische Ziele konzentrieren und bei denen Zulieferer, Hersteller, Benutzer, Hochschulen und Forschungszentren gemeinsam mitwirken. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen und insbesondere die Koordinierungsbemühungen wird der Aufbau technologischer Netze angeregt, die vor allem über die Ausarbeitung von Industrienormen und -spezifikationen eine verbesserte Kohärenz der Forschungsvorhaben sowie eine bessere Verwertung und Verbreitung der Ergebnisse nach sich ziehen. Die Forschungsmaßnahmen der und für die kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Ausbildung im industriellen Umfeld werden ebenfalls ausgebaut.

Die vorgeschlagene Aktion teilt sich auf vier Bereiche auf: Die ersten drei dienen der Integration der Technologien des Lebenszyklus von Werkstoffen und Produkten (einschließlich der Anwendung der bereits verfügbaren Informations- und Kommunikationstechnologien), während der vierte Bereich sich eher der pränormativen Forschung widmet.

A. Entwurfs- und Konstruktionstechnologien sowie Systeme für eine menschlichere Organisation der Fertigung Dieser Themenbereich ist von entscheidender Bedeutung; er betrifft die gesamte Fertigungs- und Verarbeitungsindustrie, einschließlich der traditionellen Industriezweige. Ziel ist die auf Umweltverträglichkeit und Verbesserung der Lebensqualität und der Arbeitsbedingungen und speziell der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer ausgerichtete Entwicklung und Anwendung neuartiger Methoden, Techniken, Verfahren und Werkzeuge in jeder Phase des industriellen Prozesses, die für die Wettbewerbsfähigkeit ausschlaggebend ist (Entwurf, Konstruktion, Fertigung und Wartung, Qualität der Produkte), die verschiedenen Verbreitungstechnologien werden so in Fertigungssystemen integriert und angewendet, daß sie den Bedürfnissen unternehmensübergreifender Netze und der menschlichen Organisation der Fertigung angepasst sind.

Hier geht es vor allem um die Anpassung und Anwendung grundlegender Lösungen für computerintegrierte Technologien (CIT) (einschließlich der computerintegrierten Fertigung und Konstruktion - CIME), die Technologie der Mikrosysteme, die Mensch/Maschine-Schnittstellen, die "schlanke" Produktion/JIT-Produktion, die rasche Prototyperstellung und die für umweltfreundliche Fertigung erforderlichen Technologien (z. B. biotechnologische Verfahren und andere energiesparende und die natürlichen Ressourcen schonende Technologien) und die rasche Entwicklung neuer Produkte insbesondere in den Bereichen Industriemaschinen, Verkehrswesen, chemische Verfahren und menschliche Siedlungsstruktur.

B. Werkstoffe und Werkstofftechnologien (einschließlich Werkstoffbearbeitung und -verwertung) Das Ziel ist ein doppeltes: Zum einen sollen die derzeit üblichen Verfahren der werkstoffbezogenen Industriezweige (Bergbau, Hüttenwerke, Chemie, Bau) verbessert werden, zum anderen soll sichergestellt werden, daß für die Fertigungsindustrie (Elektromechanik, Werkzeugmaschinen, Verkehrsmittel usw.) und die Spitzenindustrie (wie Luftfahrt- und Elektronikindustrie) die modernsten Werkstoffe verfügbar sind und daß Verfahren der Spitzentechnologie auf herkömmliche Werkstoffe angewandt werden. Vorrang erhalten Forschungstätigkeiten zu Hochleistungswerkstoffen (Strukturwerkstoffe, aber auch biologische, magnetische und optische Werkstoffe sowie Supraleiter) und auf dem Gebiet der Verbesserung der Qualität, der Zuverlässigkeit und der Leistung von Werkstoffen und Produkten sowie längerfristige Forschungsarbeiten, die trotz ihres exploratorischen Charakters rasch zu konkreten Anwendungen führen können und somit der europäischen Industrie zu einem technologischen Vorsprung verhelfen können. Das Programm beinhaltet das Recycling und die Behandlung von Abfällen, die Rückgewinnung von Werkstoffen am Ende des Lebenszyklus der Produkte und die erforderliche Qualitätssicherung. Besondere Aufmerksamkeit wird den Technologien für eine rationelle Nutzung der Primärrohstoffe und die Wiederverwendung der Sekundärstoffe und -produkte geschenkt, um der Entwicklung umweltfreundlicher Verfahren und Technologien Vorschub zu leisten. Der Substitution gefährlicher Werkstoffe sollte mit Blick auf eine umweltfreundliche und sichere Fertigung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

C. Technologien auf dem Gebiet der Verkehrsmittel Die europäische Integration und die wirtschaftliche Entwicklung schaffen einen wachsenden Bedarf an flexiblen und effizienten Verkehrssystemen, die von wettbewerbsfähigen europäischen Unternehmen entwickelt und gebaut werden und mit denen den Bedürfnissen aufgrund einer grösseren individuellen Mobilität und einer Zunahme des Güterverkehrsaufkommens entsprochen werden kann. Die Verkehrsmittel müssen ganz konkreten Zielen entsprechen, damit Komfort, Qualität, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Beförderungskapazität, Schnelligkeit und Umweltverträglichkeit im Rahmen der europäischen Verkehrspolitik gewährleistet werden. Die Forschungsthemen betreffen vorrangig Entwurf, Konstruktion und Fertigung neuer Produkte.

Die Forschung erstreckt sich auf die praktische Anwendung fortgeschrittener Ausrüstungen und Systeme im Wege der Anwendung und Integration der verschiedenen Technologien, wie Entwurf, Produktion und Wartung, Modellierung und Simulation, Einsatz fortgeschrittener Werkstoffe und Verringerung der Umweltbelastung. Besondere Beachtung finden Antriebssysteme, Ärodynamik, Überwachungs- und Steuersysteme sowie fahrzeugintegrierte Ausrüstungen.

Die Zuweisung von Mitteln für diesen Bereich bewirkt, daß Forschungsarbeiten für die Automobil-, die Schienenfahrzeug- und die Schiffbauindustrie unternommen werden; dabei wird jedoch auch weiterhin besonderer Nachdruck auf die Luftfahrtforschung gelegt, um die Kontinuität der Tätigkeiten des Dritten Rahmenprogramms sicherzustellen und die wesentlichen Spitzentechnologieanforderungen dieser Industrie und ihre Fähigkeit, die Anwendbarkeit fortgeschrittener grundlegender Technologien zu erproben, weiter zum Tragen kommen zu lassen; diese Technologien können dann auf andere Verkehrs- oder Industriebereiche übertragen werden.

D. Forschungsarbeiten in den Bereichen Normung sowie Meß- und Prüfverfahren Hauptziel sind Forschungsarbeiten für die Entwicklung neuer Meß- und Prüfmethoden sowie die raschere Ausarbeitung von europäischen Richtlinien und Normen, die zur Stärkung des Binnenmarktes - insbesondere in bezug auf die Aspekte Gesundheit, Sicherheit und Verbraucherschutz sowie Ernährungswirtschaft - und zur Verwirklichung der sonstigen Politik der Gemeinschaft, insbesondere auf dem Gebiet des Umweltschutzes, erforderlich sind. Im industriellen Bereich wird auf die Verbesserung der Schnittstelle von Normung und Rechtsetzung mit Entwurf, Bau und Qualität der Produkte besonderes Gewicht gelegt. Mit der Entwicklung wirksamerer Meß- und Prüfverfahren und einer umfassenderen gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbescheinigungen wird die Anerkennung der Zulassungs- und Auditsysteme, die im Rahmen von industriellen Partnerschaften oder der Vergabe von Unteraufträgen entwickelt wurden, erleichtert. Die organisatorische Infrastruktur wird auf europäischer Ebene ausgebaut, wobei bestehende Vereinbarungen optimal genutzt werden. Die Koordinierung mit den Arbeiten des CEN/CENELEC wird verstärkt. Zusammen mit den Netzen einzelstaatlicher Laboratorien werden koordinierte Maßnahmen und Aktionen auf Kostenteilungsbasis durchgeführt. Ausbildungsseminare und -praktika ermöglichen die Verbreitung bewährter Messpraktiken in allen Mitgliedstaaten.

Die Aktionen werden hauptsächlich im Weg der Forschungszusammenarbeit durchgeführt. Auf der Grundlage der Erfahrungen aus dem Dritten Rahmenprogramm (CRAFT, Durchführbarkeitsprämien) werden die spezifischen Maßnahmen zur Förderung der Forschungstätigkeit der und für die kleinen und mittleren Unternehmen verbessert und verstärkt, insbesondere durch Anwendung vereinfachter Verfahren, die sich stärker auf ein dezentralisiertes Netz stützen. Ein verstärkter Rückgriff auf konzentrierte Aktionen sollte, wenn sich der gemeinschaftliche Zusatznutzen mit derartigen Aktionen erreichen lässt, eine gezieltere Auswahl der Aktionen auf Kostenteilungsbasis (Schwergewicht auf strategischen Themen mit einer kritischen Mindestgrösse) ermöglichen. Bei der Festlegung der Verfahren für die Aktionen wird auf Flexibilität geachtet, da dadurch eine grösstmögliche Effizienz der Aktionen und eine schnelle Reaktion auf neue Erfordernisse gewährleistet werden.

Begleitmaßnahmen, mit denen der Nutzen der Gemeinschaftsmaßnahmen erhöht werden soll, werden optimiert. Dazu gehören Studien, Evaluierungen, Ausbildungsmaßnahmen, Förderung und Verbreitung und Verwertung von FTE-Ergebnissen, gemeinsame Aktionen mit den Unterstützungsnetzen für die KMU, Maßnahmen zum dezentralisierten Management und Abstimmung der Forschungstätigkeiten der Industrie auf gemeinsame Ziele. Damit soll die Integration von Technologien und der Wissenstransfer zwischen Projekten und Branchen sowie die Koordinierung mit anderen europäischen Initiativen, wie EUREKA, erleichtert werden.

Die GFS wird diese Maßnahmen mit Forschungsarbeiten über fortgeschrittene, keramische und Verbundwerkstoffe (insbesondere für Hochtemparturanwendungen) und zerstörungsfreie Prüfverfahren ergänzen. Die pränormative Forschung erstreckt sich auf Arbeiten zur Sturkturmechanik, Messungen und Referenzwerkstoffe. Diese Arbeiten umfassen ferner die wissenschaftlich-technische Unterstützung der gemeinschaftlichen Industrie- und Binnenmarktpolitik durch die GFS.

3. UMWELT

Die Forschung im Umweltbereich trägt wesentlich zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und zur Verbesserung der Lebensbedingungen in der Gemeinschaft bei. Dies sind wesentliche Elemente bei der Festlegung und Durchführung der Umweltpolitik der Gemeinschaft und einem auf dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung basierenden Wirtschaftsaufschwung im Sinne der Zielsetzungen des Fünften Umwelt-Aktionsprogramms der Gemeinschaft. Dort wurde eine neue Strategie mit dem Ziel festgelegt, Maßnahmen, die sich auf die natürlichen Ressourcen auswirken bzw. die Umwelt schädigen, im Geiste einer Verantwortungsgemeinschaft anzugehen. Damit soll umweltzerstörenden Tendenzen und Praktiken entgegengewirkt werden, damit sowohl die Lebensqualität als auch die soziale und wirtschaftliche Entwicklung heute und für künftige Generationen gesichert werden können. Hierzu wird die Palette der Instrumente, mit denen Veränderungen im Verhalten der Beteiligten erreicht werden können, erweitert. Zu berücksichtigen sind ebenso die Verpflichtungen, die die Gemeinschaft auf der UNCED-Konferenz in Rio de Janeiro eingegangen ist.

Die Umweltforschung und ihre wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgeeffekte haben eine weltweite Dimension bekommen. Ihr zunehmend multidisziplinärer Charakter und der Aufwand und die Finanzmittel, die sie erfordert, verlangen ein weitgehend integriertes und koordiniertes internationales Vorgehen, das in einigen Fällen die Möglichkeiten einzelner Mitgliedstaaten übersteigt. Die Gründe für die aktive Beteiligung der Europäischen Gemeinschaft an den Bemühungen liegen in den politischen und geostrategischen Herausforderungen in Bereichen wie weltweite Veränderung (global change) oder Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen.

Vor diesem Hintergrund verfolgt die Gemeinschaft mit ihren FTE-Arbeiten im Umweltbereich vorrangig folgende Ziele:

a) Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Grundlage für die Festlegung und Umsetzung der gemeinschaftlichen Umweltpolitik mit dem Ziel eines hohen Umweltschutzniveaus;

b) Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie durch i) Förderung der Entwicklung grundlegender Technologien, in denen die Umweltbelastungen vor dem Hintergrund einer dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung berücksichtigt sind, und ii) Verbesserung der Möglichkeiten zur Lösung und frühzeitigen Berücksichtigung von Umweltproblemen;

c) Beitrag zur Beobachtung des Ablaufs und zur Verdeutlichung der Prozesse, die sich im System Erde abspielen, sowie Untersuchung der Auswirkungen der Tätigkeiten des Menschen auf diese Merkmale und Prozesse;

d) Suche nach Technologien für die ökologische Sanierung schadstoffbelasteter Gebiete;

e) Weiterentwicklung der Forschung und der Technologie zur Beschreibung, Überwachung, Prognostizierung und zum Schutz der Meeresumwelt.

Art und Tragweite dieser Probleme verlangen die Konzentration der Gemeinschaftstätigkeit auf vorrangige Forschungsthemen: natürliche Umwelt und weltweite Veränderung, neue Technologien für den Umweltschutz sowie Meereswissenschaften und -technologien.

Die konzertierten Aktionen sowie die Aktionen auf Kostenteilungsbasis stellen wie schon im Dritten Rahmenprogramm die wichtigsten Durchführungsarten dar. Um die Forschungstätigkeiten der Gemeinschaft zu konzentrieren, werden im Bereich Forschung über die Umweltqualität und die globale Veränderung jedoch die Aktionen gegebenenfalls in themenbezogene Forschungsnetze eingebunden, in denen die nationalen Forschungseinrichtungen zusammengeschlossen sind. Die Netze werden gemeinsam mit der GFS und in enger Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Forschungsprogrammen (EWS, IGBP, WCRP und HDP) sowie den Raumfahrtbehörden errichtet.

Zur Bewältigung der spezifischen Probleme einzelner europäischer Regionen im Bereich sowohl der Böden als auch der Gewässer werden interdisziplinäre regionale Forschungsnetze errichtet.

Darüber hinaus wird auch auf Behandlung der sozioökonomischen Gesichtspunkte der drei vorrangigen Themenbereiche geachtet, die mit dem allgemeinen Thema der dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung in Zusammenhang stehen. Diese Gesichtspunkte sind für eine Veränderung des Verhaltens der Beteiligten von grosser Bedeutung und werden gleichzeitig im Rahmen jeder Aktion und mit spezifischen Maßnahmen für die methodologische und konzeptuelle Entwicklung angegangen.

A. Natürliche Umwelt, Umweltqualität und weltweite Veränderung In diesem Bereich liegt das Schwergewicht der Gemeinschaftstätigkeit auf den Gesichtspunkten im Vorfeld der Normen- und Rechtsetzung, wodurch die Umsetzung des Fünften Programms der Europäischen Gemeinschaft für Umweltpolitik und Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung unterstützt werden soll. Zu den gemeinschaftlichen Maßnahmen gehören auch die Arbeiten der GFS auf dem Gebiet der mit chemischen Produkten verbundenen Risiken (Europäisches Büro für chemische Produkte) und der Validierung alternativer Prüfmethoden (Europäisches Zentrum zur Validierung alternativer Methoden). Im Vordergrund stehen folgende Ziele:

- Schaffung einer wissenschaftlichen Grundlage für die Beurteilung des Zustands der Umwelt und zur frühzeitigen Schärfung des Bewusstseins für Umweltprobleme; dies verlangt die Entwicklung ökologischer Indikatoren und Parameter sowie moderner Systeme für die Überwachung und Evaluierung der Auswirkungen des menschlichen Tuns und von Naturereignissen, die eine Gefahr für Mensch und Gesellschaft darstellen;

- Verdeutlichung der grundlegenden Umweltprozesse sowie der Auswirkungen des menschlichen Tuns. Hier sind langfristige, strategische Forschungsarbeiten gefordert, die es der Gemeinschaft ermöglichen, ihr Konzept in bezug auf die globale Veränderung unter Berücksichtigung der UNCED-Schlußfolgerungen von Rio sowie der auf europäischer Ebene angenommenen Schlußfolgerungen festzulegen. Hierbei werden der Schutz empfindlicher Ökosysteme, die biologische Vielfalt und die integrierte Bewirtschaftung gefährdeter natürlicher Ressourcen gebührend berücksichtigt.

In diesem Rahmen konzentrieren sich die Gemeinschaftsmaßnahmen auf folgende Aufgaben: a) Beobachtung der Merkmale und Verdeutlichung der Grundprozesse und der Veränderungen der natürlichen, der Erd-, Meeres- und Klimasysteme sowie der Atmosphäre mit Betonung der europäischen Dimension und ihrer Zusammenhänge, aber auch unter globalem Gesichtspunkt; b) Bestimmung und Beurteilung der Auswirkungen der Tätigkeiten des Menschen auf diese Merkmale und Prozesse und c) Beurteilung der Auswirkungen eventueller Veränderungen des Klimas, der Biosphäre oder der Atmosphäre auf Mensch, Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. Diese Aufgaben werden innerhalb themenbezogener Forschungsnetze angegangen, die konzertierte Aktionen, Arbeitsgemeinschaften für integrierte Projekte und Arbeiten der GFS umfassen. Die themenbezogenen Forschungsnetze werden im Hinblick auf Konsistenz, insbesondere bei der Verbreitung der Ergebnisse und der Erstellung von Modellen untereinander, koordiniert. Die GFS wird hierbei eng einbezogen. Die Maßnahmen werden im Rahmen des ENRICH-Netzes (European Network for Research on Global Change) und in Zusammenarbeit mit dem CEO (Centre for Earth Observation) durchgeführt.

B. Neue Technologien für den Umweltschutz Hier richtet sich das Augenmerk der Gemeinschaft auf drei vorrangige Themen: Instrumententechnologie, Technologien für Industrieprozesse und Produkte und Technologien zur ökologischen Sanierung und Vorbeugung gegen natürliche Gefahren.

Im Bereich der Instrumententechnologien geht es um einen Beitrag zur Entwicklung von Technologien zur Beobachtung, Überwachung und Erforschung der Umwelt. Dies beinhaltet in erster Linie die Entwicklung von Technologien zur weltraumgestützten Erdbeobachtung einschließlich Sensoren, Technologien zur Beobachtung und Überwachung der einzelnen Bereiche der Biosphäre, der Weiterentwicklung von Technologien zur Untersuchung der Ökosysteme sowie Technologien zur Verarbeitung, Validierung und Verbreitung der Daten. Miteinbezogen werden auch Frühwarninstrumente für natürliche Gefahren und Geräte zur Überwachung von Kontaminationen, die von Industrieanlagen ausgehen. Mit diesen Forschungstätigkeiten sollen auch die übrigen Bereiche der Gemeinschaftspolitik unterstützt werden.

Ziel bei den Technologien für Industrieprozesse und Produkte ist - unter Berücksichtigung des spezifischen Bedarfs der kleinen und mittleren Unternehmen - a) die Entwicklung von Techniken zur Verringerung und Vermeidung von Umweltbelastungen durch industrielle und agroindustrielle Vorgänge, Produkte und Stoffe einschließlich einer Risikobewertung, b) die Erarbeitung von Methoden zur Untersuchung des Lebenszyklus von Produkten und zur Umweltverträglichkeitsprüfung industrieller Verfahren und Produkte, c) die Entwicklung von Technologien zur Behandlung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen mit dem Ziel, zu einem möglichst geschlossenen Wirtschaftskreislauf zu gelangen, d) die Entwicklung von Technologien für die Wasseraufbereitung mit Blick auf den Schutz und die Sanierung der Umwelt sowie die Bekämpfung der Umweltverschmutzung, e) die Entwicklung von Technologien auf dem Gebiet der Siedlungsstrukturen und des Verkehrs, die Umwelterfordernissen Rechnung tragen und zu besseren Lebensbedingungen beitragen, in enger Verbindung mit den übrigen relevanten Themenbereichen, f) die Entwicklung von wertsteigernden Verfahren im Bereich der Erdbeobachtung.

Bei den Technologien zur ökologischen Sanierung liegt der Schwerpunkt auf der Wiederherstellung der Qualität der Umwelt, während im Bereich der natürlichen Gefahren den Technologien zur Überwachung und Warnung die grösste Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Die Bildung von Netzen bei der europäischen seismologischen Forschung sollte gefördert werden.

Bei der technologischen Forschung auf Gebieten, in denen der Aufbau eines Forschungspotentials mit europäischer Dimension vonnöten ist, wird vorzugsweise auf Konzertierungsnetze und Arbeitsgemeinschaften für integrierte Projekte zurückgegriffen. Die GFS stellt ihr Fachwissen zur Verfügung. Die Maßnahmen können in Abstimmung mit EUREKA durchgeführt werden. Die Industrie und die Benutzer der Produkte werden einbezogen. Branchenübergreifende und Verbreitungstechniken stehen im Mittelpunkt der Forschung. Mit begleitenden Maßnahmen soll der Technologietransfer zu den Unternehmen verbessert werden.

C. Meereswissenschaften und -technologien Zwar ist ein Verständnis der Wechselbeziehungen zwischen dem Meeressystem und anderen globalen Systemen bei der Untersuchung der Klimaveränderungsvorgänge und ihrer Auswirkungen erforderlich, doch werden sich die Anstrengungen der Gemeinschaft mit einer weiteren Phase des Programms für Meereswissenschaft und -technologie auf die Weiterentwicklung und Verstärkung der europäischen Maßnahmen im Bereich richten.

Diese Tätigkeiten konzentrieren sich auf die Klärung und die Beschreibung biologischer, chemischer und physikalischer Prozesse, und zwar hauptsächlich im Rahmen disziplinübergreifender Prozessuntersuchungen, die für die europäischen Meere von besonderem Interesse sind. Darunter fallen die Küstengebiete, die Tiefsee und auch das Nördliche Eismeer, um so die Wechselbeziehungen zwischen Meeres- und Eiszonen miteinzubeziehen.

Zu den Zielen gehört die Entwicklung von Methoden und grundlegenden Technologien, die insbesondere in rauher Umgebung zum Einsatz kommen, zur Beschreibung, Überwachung, Prognostizierung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung der Meeresumwelt als Ressource. Hierunter fallen sowohl Küstengebiete als auch die Tiefsee und Gebiete des Nördlichen Eismeeres; auf Gemeinschaftsebene wird somit ein Beitrag zu internationalen Tätigkeiten unter anderem im Rahmen des Global Ocean Observation System (GOOS) geleistet. Spezifische Projekte werden sich mit der Untersuchung europäischer Regionalmeere befassen.

Mit den Tätigkeiten wird die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in bezug auf Grossanlagen gefördert (ozeanographische Schiffe, ferngesteuerte Fahrzeuge, hydrodynamische Kanäle usw.); dies betrifft auch ihren effizienteren Einsatz im Wege einer verbesserten Koordinierung zwischen nationalen und Gemeinschaftstätigkeiten.

4. BIOWISSENSCHAFTEN UND -TECHNOLOGIEN

Betrachtet man die Schwierigkeiten von Landwirtschaft und Industrie in Europa sowie die Bedürfnisse der Gesundheitsdienste in den einzelnen Mitgliedstaaten und die technologischen Aspekte der Umsetzung der Gemeinschaftspolitiken, so wird deutlich, daß noch viel getan werden muß, um das Forschungspotential im Bereich der Biowissenschaften und -technologien besser zu nutzen und so allen sozioökonomischen Gruppen in der Gemeinschaft die Möglichkeit zu geben, unmittelbar von den künftigen technologischen Errungenschaften zu profitieren. Darüber hinaus sind die auf Gemeinschaftsebene zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt. Daher ist es von grösster Bedeutung, das wissenschaftlich-technische Angebot und den wirtschaftlichen und sozialen Bedarf aufeinander abzustimmen, wie dies in den politischen Konzepten und Maßnahmen der Gemeinschaft zum Ausdruck kommt.

In Europa zeichnet sich das wissenschaftliche Angebot zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nur durch eine hohe Qualität der Grundlagenforschung, sondern auch durch eine Zersplitterung in zu viele Fachbereiche aus, deren jeweilige Beiträge zum Gesamtnutzen oft unausgewogen sind. Gleichzeitig wurde noch nie ein so starkes und deutliches soziales Verlangen nach Schutz und Organisation der gesamten Umwelt des Menschen geäussert. In einer Gesellschaft, die drastischen demographischen Veränderungen unterliegt, entstehen immer grössere therapeutische - und damit ökonomische - Bedürfnisse, die auf die Krankheitsforschung in weitergesteckten geographischen und kulturellen Dimensionen einwirken. Die Liberalisierung des Handels und die weltweite Beeinträchtigung der Biosphäre stellen in neuer Form die Frage der Wettbewerbsfähigkeit zahlreicher Industriezweige, die sich traditionell auf die Nutzung biologischer Ressourcen stützen.

Der neue Gesichtspunkt ist hier die grosse Vielfalt der neuen wissenschaftlichen Herausforderungen, die insbesondere mit den modernen Methoden der Biotechnolgie, gegebenenfalls in enger Verzahnung mit anderen industriellen Technologien, gemeistert werden können. Es steht mittlerweile fest, daß Biowissenschaften und -technologien eine gesellschaftliche Rolle spielen, so daß es nun zu ergründen gilt, wo und wie dieser Forschungsbereich zum grössten wirtschaftlichen und sozialen Gemeinwohl beitragen kann. Dabei geht es in diesem Themenbereich insgesamt um die Verpflichtung, Biowissenschaften und -technologien so harmonisch wie möglich in bezug auf die gängige Praxis einzusetzen, um die gesellschaftlichen Grundbedürfnisse zu decken.

Wo immer möglich, sollten Tierversuche und Tests an Tieren durch In-vitro-Verfahren oder andere Methoden ersetzt werden. Dieses Rahmenprogramm wird keine Forschung ermöglichen, bei der der genetische Aufbau des Menschen durch Eingriffe in Keimzellen oder in Embryos gleich welcher Entwicklungsstufe so geändert wird oder geändert werden soll, daß diese Änderungen erblich werden, noch wird es Forschung zulassen, die darauf ausgerichtet ist, Zellkerne von Embryos durch Zellkerne von Personen, Embryos oder Weiterentwicklungen von Embryos zu ersetzen, also die sogenannte Klonierung.

Die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten sind heutzutage viel weiter entwickelt als noch vor einem Jahrzehnt, wenn auch in sehr unterschiedlicher Weise. In bestimmten Schlüsselbereichen sind sie so zersplittert, daß weder eine kritische Masse erreicht wurde noch ein Synergieeffekt durch die Integration von komplementären Konzepten möglich ist, während an anderer Stelle unnötige Doppelarbeit geleistet wird. Die Schaffung von wissenschaftlichen Netzen hat bereits den Wert eines solchen Instruments gezeigt, das allerdings noch nicht ausreichend entwickelt ist. Die unter diesem Aspekt angezeigten Vorgehensweisen werden zuallererst den Möglichkeiten einer gegenseitigen Ergänzung der einzelstaatlichen Maßnahmen Rechnung tragen. Davon ausgehend sollen die nachstehenden drei Bereich behandelt werden:

- Biotechnologie,

- Biomedizin und Gesundheitswesen,

- Landwirtschaft und Fischerei (einschließlich Agrarindustrie, Lebensmitteltechnik, Forstwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes).

Die wichtigsten Tätigkeiten sollen durch eine Reihe von Maßnahmen unterstützt werden, mit denen günstigere Rahmenbedingungen für die rechtzeitige Anwendung von Biowissenschaften und -technologien geschaffen werden sollen. Dabei werden Demonstrationsvorhaben durchgeführt, um das Verständnis und die Akzeptanz technologischer Alternativen zu erhöhen. Die Auswahl der Demonstrationsprojekte muß besonders sorgfältig erfolgen, damit der erwartete Erfolg sichergestellt werden kann. Unter entsprechenden Voraussetzungen sollen auch Verbindungen zum EUREKA-Programm geknüpft werden. Aufmerksamkeit gilt den Untersuchungen und Diskussionen über ethische und ordnungspolitische Aspekte technologischer Innovationen. Darüber hinaus sollen weitere Vorhaben wie "Weiterbildungsbörsen" und spezielle Maßnahmen für die Beteiligung von KMU (z. B. nach dem Muster der CRAFT-Initiative) realisiert werden.

A. Biotechnologie Eine spezifische Schwäche Europas angesichts des Durchbruchs der Biotechnologie besteht in der Aufsplitterung der Verantwortlichkeiten und einem nur wenig ausgeprägten sozialen Konsens über die erforderlichen wissenschaftlichen Aufgaben. Diese übermässige Zurückhaltung bei der Festlegung und Verwirklichung der notwendigen Aktivitäten muß dadurch überwunden werden, daß die breite Palette der verfügbaren wissenschaftlichen Möglichkeiten systematischer berücksichtigt wird und daß man sich auf die Punkte konzentriert, die mit zentralen Problemen von Industrie und Gesellschaft im Zusammenhang stehen.

Im Programm der Gemeinschaft sollen umfassende Konzepte Vorrang vor reduktionistischen Konzepten erhalten, die Integration verschiedener Disziplinen sollte einer übermässigen Spezialisierung vorgezogen werden. Das Programm sollte den Bedürfnissen der Industrie Rechnung tragen und gleichzeitig die Auffassungen unterschiedlicher Interessengruppen - einschließlich Verbraucherverbände, ordnungspolitische Instanzen, Berufsverbände - berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wird auch EUREKA-Projekten und nationalen Programmen Rechnung getragen. Es liegt auf der Hand, daß die thematische Auswahl zahlenmässig auf die Bereiche beschränkt werden muß, bei denen alle oben beschriebenen Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene vorliegen.

Im Bestreben, die Biotechnologie auf das zurückzuführen, worin sie sich grundlegend von alternativen Technologien unterscheidet, muß der Klärung der Frage, wie die lebende Zelle eine so hohe Produktivität erzielt und wie die Industrie aus Zellprozessen Nutzen ziehen kann, höchste Priorität eingeräumt werden.

Beträchtliche Fortschritte können durch vier vorrangige integrierte Aktionen erzielt werden, bei denen einzelstaatliche und gemeinschaftliche Bemühungen zusammenlaufen könnten. Dabei gibt es folgende Schwerpunkte:

- Verständnis des Konzepts der Zellfabrik und seine Übertragung auf die Auslegung neuer industrieller Bioprozesse. Dies erfordert die Förderung eines multidisziplinären Ansatzes der biochemischen Verfahrenstechnik, der durch Forschungsarbeiten in den Wissenschaftszweigen der biochemischen Verfahrenstechnik untermauert wird;

- Analyse und Sequenzierung von Modellgenomen, Auswertung vergleichender Ansätze bei der Genom-Kartierung, einschließlich der Kartierung des menschlichen Genoms, und Entwicklung von geeigneten Verfahren und Infrastrukturen;

- Weiterentwicklung der Molekular- und Zellbiologie von Pflanzen, einschließlich des Protein-Engineerings sowie der Physiopathologie von Pflanzen und Tieren, insbesondere im Hinblick auf landwirtschaftliche und agrarindustrielle Anwendungen;

- Forschungsarbeiten verschiedener Disziplinen wie Pharmakologie, Zellbiologie, Molekularbiologie und medizinische Chemie zum Verständnis der inter- und intrazellularen Vorgänge, die für die Informationsverarbeitung in der Nervenzelle verantwortlich sind, und zur Förderung von Neurowissenschaften, die sich der gemeinsamen Grundlage dieser Disziplinen bedienen.

Drei weitere Ziele werden im Rahmen von FTE-Projekten oder Konzertierungsnetzen zur Ergänzung nationaler Bemühungen verfolgt:

- Anbau der wissenschaftlich-technischen Forschung in den Bereichen Tierphysiologie, Immunologie und Strukturbiologie;

- Beibehaltung eines einheitlichen Rahmens für pränormative Forschungsarbeiten und für Studien zur Artenvielfalt und zur Bioethik unter Berücksichtigung der Arbeiten an der Europäischen Übereinkunft über die Bioethik sowie für ökologische Aspekte;

- Bereitstellung von Informationstechnologien und Telematikmitteln und Sammlungen genetischen Materials zur Unterstützung der obengenannten Forschungsarbeiten, wobei für die sachgerechte Koordinierung der Ziele von Informationstechnologie und Biotechnologie gesorgt wird.

Auf der Grundlage all dieser Tätigkeiten sollen unter Anwendung des der Biotechnologie eigenen multidisziplinären Arbeitskonzepts die Kenntnisse erworben werden, die für den industriellen Fortschritt in den durch Gemeinschaftsmaßnahmen unterstützten Bereichen unerläßlich sind. Der Erfolg der Tätigkeiten wird davon abhängen, inwieweit die Kontinuität der in diesem Bereich durchgeführten grundlegenden Maßnahmen im Verhältnis zu den anderen biomedizinischen oder agrarindustriellen Anwendungsbereichen gewahrt wird.

B. Forschung in den Bereichen Biomedizin und Gesundheitswesen Die Gesundheit ist nicht nur das kostbarste Gut jedes europäischen Bürgers: Mit einem Anteil von 6 bis 8 % am BSP und über 6 Millionen Beschäftigten stellt das Gesundheitswesen auch einen der wichtigsten Wirtschaftsbereiche dar. Die Forschung auf diesem Gebiet dient der Bekämpfung der häufigsten Krankheiten. AIDS ist eine der besorgniserregendsten Ansteckungskrankheiten, die eine bessere Koordinierung der Forschungsarbeiten verlangen. Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nerven- und Geisteskrankheiten, andere chronische Erkrankungen sowie altersbedingte Krankheiten und Behinderungen bedürfen ebenfalls besonderer Beachtung. Die Kostensteigerung im Gesundheitswesen ist in allen Ländern zu einem grossen Problem geworden, während die Bürger in den Mitgliedstaaten eine hochwertige Gesundheitsfürsorge fordern. Von den neuen medizinischen Technologien und den Gesundheitsfürsorgesystemen wird erwartet, daß sie sich diesen gemeinsamen Problemen stellen. Eine zentrale Herausforderung für Europa besteht darin, im Interesse sowohl des Gesundheitswesens als auch der europäischen Industrie, einschließlich der Gesundheitsfürsorge, ein positives Verhältnis zwischen Grundlagenforschung und klinischer Forschung sicherzustellen. Die folgenden Ziele sollen verfolgt werden:

- Entwicklung der wissenschaftlich-technischen Grundlagen, die für die Bewertung neuer Arzneimittel - insbesondere zur Behandlung von Nerven- und Geisteskrankheiten sowie von Krankheiten des Immunsystems und von Viruserkrankungen - erforderlich sind (dabei sollten auch die Tätigkeiten der Europäischen Arzneimittelagentur unterstützt werden). Eingeschlossen sind neue In-vitro-Prüfungen, Zellinien und, soweit notwendig, Tiermodelle sowie deren Validierung, klinische Tests in verschiedenen Kliniken und die Überwachung der Arzneimittelsicherheit. Die Forschungsarbeiten werden gemeinsam von Unternehmen, Forschungszentren, Krankenhäusern, Hochschulen und den für die Prüfung von Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität der neuen Arzneimittel verantwortlichen Behörden durchgeführt;

- Weiterentwicklung der biomedizinischen Technik, insbesondere durch Forschungsarbeiten über medizinische Geräte und Instrumente für minimal-invasive Chirurgie sowie über Abbildungstechniken, Biosensoren, Biowerkstoffe und die Rechnersimulation von Humanfunktionen;

- Beteiligung am "Jahrzehnt des Gehirns" durch molekül- und zellorientierte sowie klinische Ansätze zur Bekämpfung von Erkrankungen des menschlichen Gehirns und Nervensystems und durch die Entwicklung und Anwendung der Methoden, Instrumente und der modernsten Technologien und Infrastrukturen, die für die Erforschung des Nervensystems als notwendig angesehen werden. Dieser Ansatz basiert auf Beiträgen unterschiedlicher Disziplinen;

- Integration der Grundlagenforschung und der klinischen Forschung zur Verbesserung der Verhütung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten mit starken sozioökonomischen Auswirkungen (z. B. Krebs, AIDS, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Erkrankungen oder berufsbedingte Krankheiten usw.) und bisher vernachlässigte Krankheiten einschließlich der Sammlung und Analyse statistischer und epidemiologischer Daten;

- Analyse und Sequenzierung des menschlichen Genoms, Auswertung vergleichender Ansätze bei der Kartierung, Entwicklung geeigneter Technologien und Anwendung der Erkenntnisse zur Verbesserung der menschlichen Gesundheit, einschließlich der somatischen Gentherapie; gemeinsame Nutzung und Harmonisierung der Datenbanken über genetische Krankheiten, einschließlich einer Gemeinschaftsbeteiligung an der Verwaltung der internationalen Datenbank über das menschliche Genom;

- Forschungsarbeiten über Systeme und gesundheitsbezogene Technologien des Gesundheitswesens sowie über gesundheitsbezogene Information und Ausbildung. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Basis-Gesundheitsdienst, der Bewertung des Bedarfs im Gesundheitswesen, den Leistungskriterien für die Gesundheitspolitik und der Bewertung der gesundheitsbezogenen Technologien. Der Einfluß des Binnenmarktes auf die grenzueberschreitende Erbringung von Gesundheitsdiensten soll untersucht werden. Weitere Themen sind die Reglementierung und Liberalisierung, das Gleichgewicht zwischen privat und öffentlich finanzierten Systemen des Gesundheitswesens, die Notwendigkeit der Festlegung eines europäischen Konzepts für die Einführung neuer Technologien in den Gesundheitssystemen;

- Forschungsarbeiten zur biomedizinischen Ethik zwecks Erarbeitung allgemeiner Normen für die Achtung der Menschenwürde und den Schutz des einzelnen in der biomedizinischen Forschung und bei der klinischen Anwendung ihrer Ergebnisse.

C. Landwirtschaft und Fischerei (einschließlich Agrarindustrie, Lebensmitteltechnologie, Forstwirtschaft, Aquakultur und Entwicklung des ländlichen Raumes) In den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raumes, Agrarindustrie und Fischerei bestehen die Zielsetzungen und Herausforderungen darin, die FTE-Grundlage für eine wettbewerbsfähige, effiziente und umweltgerechte Primärproduktion (Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft und Fischerei) und Agrarindustrie (für Ernährung und Non-Food-Anwendungen, einschließlich Biönergie und Biokunststoffe) zu schaffen, die Durchführung der sich weiterentwickelnden Gemeinschaftspolitiken (insbesondere Landwirtschaft und Fischerei) zu unterstützen, den Bedarf der Gesellschaft an einer breiten Palette von gesundheitlich unbedenklichen und nahrhaften Lebensmitteln und umweltfreundlichen sonstigen Produkten zu decken und zu einer umweltgerechten Entwicklung des ländlichen Raumes und zur Erhaltung und Pflege der Umwelt auf dem Land und an der Küste beizutragen. Zur Erreichung der Ziele des Programms wurden vier Hauptthemen festgelegt, die Gegenstand von FTE-Projekten sowie von Konzertierungsnetzen und themenbezogenen Forschungsnetzen zur Unterstützung der einzelstaatlichen Anstrengungen sein sollen. Diese Themen betreffen:

- integrierte Produktions- und Verarbeitungsketten, in denen alle erforderlichen Qualifikationen und Technologien in bezug auf die Verwendung biologischer (einschließlich aquatischer) Rohstoffe durch eine bestimmte Branche vereint sind, wobei der Schwerpunkt auf die Produktionszweige gelegt werden soll, die ein bedeutendes Marktpotential aufweisen und wirtschaftlich machbar sind;

- Entwicklung und Verbesserung der Verfahren (z. B. strukturierte Modelle und Simulationsmethoden) zur Hochskalierung, zur Auslegung und zum Test von Produktionsprozessen in der Agrarindustrie;

- allgemeine Lebensmittelwissenschaft und neue Technologien zur besseren Erfuellung der Verbraucherbedürfnisse für eine sichere und gesundheitsfördernde Diät; die Forschungsarbeiten sollen auf grundlegende Technologien für die Verarbeitung von Lebensmitteln konzentriert werden, die der molekularen Grundlage für die Umwandlung von biologischen Rohstoffen in fertige Lebensmittel Rechnung tragen und neue fortgeschrittene Technologien in diesen Bereich einbeziehen;

- Land- und Forstwirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raumes und Fischerei zur Unterstützung der Reform der gemeinsamen Politiken sowie zur Festlegung von Konzepten, die auf die Veränderungen in ländlichen Raum zugeschnitten sind. Hier sollten neue Produktionssysteme und -ketten entwickelt werden, die nicht nur wirtschaftlich, sondern auch umweltverträglich sind und darüber hinaus ein ausreichend hohes Beschäftigungsniveau bieten. Ferner ist über hochwertige Produkte, durch die Diversifizierung der Produktion (Lebensmittel und Non-food-Produkte) und anderer Aktivitäten sowie durch Kostensenkungen eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation in Landwirtschaft und Fischerei anzustreben. Voraussetzung für Kostensenkungen ist die Einführung neuer Technologien und die bessere Nutzung effizienterer Einsatzmittel. Aufgrund der Anforderungen der Verbraucher und der Vollendung des Binnenmarktes sind Anstrengungen in den Bereichen Tier- und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz erforderlich. Ferner sollten neue Nutzungsmöglichkeiten, beispielsweise für stillgelegte Anbauflächen, gefunden werden. In der Forstwirtschaft besteht das Ziel in einer multifunktionellen Waldbewirtschaftung (Holzproduktion, Freizeitangebot und Umweltschutz). Besondere Aufmerksamkeit soll schließlich - in Übereinstimmung mit der verstärkten Gemeinschaftspolitik in diesem Bereich - auch der Entwicklung des ländlichen Raumes zuteil werden. Das gleiche gilt für die Entwicklung der Küstengebiete.

Mit den nachstehend genannten Hauptaufgaben soll die Primärproduktion (einschließlich aquatischer Primärproduktion) im Einklang mit den Gemeinschaftspolitiken in die Lage versetzt werden, den Bedarf von Verbrauchern und Industrie durch die Bereitstellung von Rohstoffen in ausreichender Menge und Qualität im Interesse der Produzenten und zum ökonomischen Nutzen der Landwirtschaft zu decken. Als vorrangige Koordinierungs-/Netzaktionen sollen sie die bereits bestehenden beträchtlichen Anstrengungen der Mitgliedstaaten insbesondere in folgenden Bereichen unterstützen:

- Primärproduktion in Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie der Aquakultur mit dem Schwerpunkt auf einer dauerhaften, qualitativ hochwertigen und sicheren Versorgung sowie der Umweltverträglichkeit;

- Entwicklung des ländlichen Raumes und der Küstengebiete unter besonderer Berücksichtigung der Weiterbildung und alternativer Wirtschaftstätigkeiten;

- Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln unter Berücksichtigung sozioökonomischer und gesundheitsbezogener Aspekte sowie der Lebensmittelsicherheit.

In diesem Bereich sollen auch Maßnahmen der GFS erfolgen, die wie folgt zum Programm beiträgt:

- durch die Nutzung eines Labors zur Analyse von pharmazeutischen Produkten und Lebensmitteln;

- durch ein Projekt zur technischen Unterstützung der Durchführung und Überwachung der gemeinsamen Agrarpolitik mit Hilfe der Satellitenkommunikation;

- durch Fortführung des Projekts zur Anwendung der Fernerkundung für landwirtschaftliche Statistiken und durch Förderung der Fernerkundung von Pflanzenkrankheiten.

In diesem Bereich sollen die in der Biotechnologie, der Biomedizin und der Fernerkundung entwickelten grundlegenden Technologien breitere Anwendung finden.

5. ENERGIE

(Technologien für eine umweltfreundlichere und rationellere Energieerzeugung und -nutzung) Die Energiepolitik, deren Aufgabe darin besteht, die Versorgungssicherheit (insbesondere durch die Förderung und bessere Nutzung einheimischer Technologien und Ressourcen und die Streuung der Versorgungsquellen) zu gewährleisten, sieht sich heute einer neuen Herausforderung gegenüber: der Vereinbarkeit von Energie und Umweltschutz. Die Nutzung verschiedener Energiequellen beinhaltet jetzt und auch in Zukunft Risiken, die Mensch und Umwelt sowohl auf europäischer Ebene als auch weltweit, sowohl lokal als auch regional und global bedrohen: wachsende Verschmutzung, Treibhausgase usw. Ziel der Gemeinschaftsmaßnahmen ist die Entwicklung und Demonstration effizienter Technologien, die zugleich sauberer und sicherer sind und die Vereinbarkeit von Energienutzung, biologischem Gleichgewicht und wirtschaftlicher Entwicklung unter den verschiedenen Gesichtspunkten (Wettbewerbsfähigkeit sowie wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt) gewährleisten.

Während der Laufzeit des Zweiten und des Dritten Rahmenprogramms konnten mit gemeinschaftlichen FuE-Vorhaben und Demonstrations- bzw. Verbreitungsmaßnahmen im Energiebereich Netze für die Forschungskooperation und Netze zur Förderung und Verbreitung von ausgereiften Energietechnologien eingerichtet werden (insbesondere das OPET-Netz).

Diese Tätigkeiten sollen weiterverfolgt werden, wobei die Integration von FuE und Demonstration (im Anschluß an das Thermie-Programm) verstärkt werden soll, um die Hauptzielsetzungen der Gemeinschaft im Hinblick auf die Energieerzeugung, eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung und die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit zu verwirklichen. Auf der Grundlage dieser Integrationsbemühungen wird es möglich sein, die relative Effizienz von FuE und Demonstration für jeden Technologiezweig besser zu bewerten, grössere Synergieeffekte zu erzielen und die notwendigen Anpassungen zwischen vorgelagerten und nachfolgenden Tätigkeiten vorzunehmen. Darüber hinaus wird eine gegenseitige Ergänzung zwischen den Aktionen auf Kostenteilungsbasis in diesem Bereich und den direkten Aktionen der GFS angestrebt.

In bezug auf FuE sollen die Arbeiten auf die kritischen wissenschaftlich-technischen Bereiche konzentriert werden, um mittel- bis langfristig signifikante technologisch-ökonomische Durchbrüche erzielen zu können. Dabei sollen die europäische und weltweite Dimension der neuen Energieproblematik genauso berücksichtigt werden wie eventuell anwendbare Lösungsmöglichkeiten. Mit Modellberechnungen und Systemstudien zum besseren Verständnis der Schnittstellen zwischen Energie, Umwelt und Wirtschaft soll zur Analyse und Festlegung der Gemeinschaftsstrategie im Energiebereich beigetragen und das weitere Vorgehen genauer bestimmt werden. Den Themen Energieeinsparung, erneuerbare Energiequellen und umweltverträgliche Nutzung fossiler Energieträger wird unter Berücksichtigung der Ziele Umweltschutz und Versorgungssicherheit gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Im Hinblick auf Demonstration und Verbreitung werden sowohl auf dem Gebiet der rationellen Energienutzung als auch im Bereich der erneuerbaren Energien und bei den sauberen Technologien zur Kohleverbrennung besondere Anstrengungen unternommen. Diese Gemeinschaftsaktion wird notwendig sein, um eine sichere Energieversorgung zu akzeptablen Preisen gewährleisten zu können. Gleichzeitig wird dadurch die bessere Nutzung der Ressourcen in den einzelnen Regionen der Gemeinschaft ermöglicht und ein entscheidender Beitrag zum Technologietransfer im Rahmen der Kooperationsmaßnahmen mit Entwicklungsländern geleistet.

Die gemeinschaftlichen Bemühungen im Hinblick auf Forschung (einschließlich pränormativer Gesichtspunkte), technologische Entwicklung, Demonstration und Verbreitung/Nutzung konzentrieren sich auf drei Hauptgebiete: die rationellere Energienutzung, die Einführung erneuerbarer Energiequellen in grossem Maßstab und die effizientere und umweltfreundlichere Verbrennung fossiler Brennstoffe.

Die rationellere Energienutzung betrifft im wesentlichen den Verkehrssektor und die Industrie. Im Hinblick auf den Verkehrssektor konzentrieren sich die Arbeiten auf integrierte Projekte zum innerstädtischen Verkehr und die Erforschung und Entwicklung von Technologien wie Batterien, Brennstoffzellen oder neue Kraftstoffe. In bezug auf die Industrie liegt der Schwerpunkt der Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben auf Technologien, mit denen sich der Energieverbrauch deutlich senken lässt. Beim Wohnungsbau und im Dienstleistungssektor sollten die Maßnahmen insbesondere auf die Entwicklung, die Prüfung und die Marktvorbereitung effizienterer Technologien, auf Alternativen zu energieverschwendenden Systemen, die Änderung des Verbraucherverhaltens hin zu sparsamerer Energienutzung und die pränormative Forschung über den Energieverbrauch in Gebäuden abzielen. Diese Tätigkeiten sollten durch Schwerpunktprojekte zur Förderung einer effizienteren Energienutzung (intelligentes Haus) sowie durch integrierte Projekte im Zusammenhang mit bestimmten Verbrauchsstrukturen (Wärme-Kraft-Koppelung und Gestaltung von Industriegebieten) verstärkt werden.

Mit dem zweiten Hauptgebiet soll - in kohärenter und integrierter Form - ein Beitrag zur Erforschung, Entwicklung und Demonstration erneuerbarer Energien - sauberer heimischer Ressourcen - geleistet werden, um eine bessere Integration von Energien und Umwelt sowie eine grössere Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Mit den geplanten Maßnahmen soll ein europäischer industrieller und technologischer Rahmen geschaffen werden, durch den die Einführung erneuerbarer Energien in grossem Maßstab gefördert wird. In gleicher Weise sollte mit diesem Programm die Bildung von themenorientierten Forschungsnetzen angeregt werden, die spezialisierte Forschungszentren, Elektrizitätserzeugungsunternehmen, Städte, Regionen und Inseln sowie Architekten und Bauingenieure einschließen.

Das Programm ist gekennzeichnet durch einen Kompromiß zwischen Kontinuität und Innovation. Zur Weiterverfolgung und Beschleunigung der bereits laufenden Tätigkeiten wird das Hauptaugenmerk auf die Erforschung, Entwicklung und Demonstration der aussichtsreichsten Technologien gelegt: Photovoltaik, Solarheizung, Klimatisierung und natürliche Beleuchtung von Gebäuden sowie Windenergie und Biomasse. Weitere Erkundungen können z. B. der Meeresenergie, der Solarenergie über einen thermodynamischen Kreislauf, der Erdwärme (Hot-Dry-Rock-Verfahren) und der umweltfreundlichen Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff gelten.

Die GFS wird diese Tätigkeiten in erster Linie durch pränormative Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Photovoltaik und der Energieerhaltung in Gebäuden unterstützen.

Es sollen neue Initiativen ergriffen werden, um die Integration erneuerbarer Energien unter technischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten zu erleichtern. Integrierte Grossprojekte wie die Weiterentwicklung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesondere aus Biomasse, oder die bessere Integration erneuerbarer Energien in künftigen elektrischen Systemen sind vorrangige Ziele.

Die in grossem Maßstab realisierte Integration von erneuerbaren Energien im ländlichen Raum, auf regionaler und städtischer Ebene und auf Inseln ist ebenfalls äusserst wichtig. Ein grosses Potential bietet die Nutzung erneuerbarer Energien ebenso für die ländliche Entwicklung in der Dritten Welt, wo auch beträchtliche Folgeeffekte zu erwarten sind.

Für eine wirkungsvolle Durchführung dieser integrierten Projekte sind enge Verbindungen zu anderen Gemeinschaftspolitiken und -programmen erforderlich.

Das dritte Hauptgebiet betrifft die Erzeugung und Umwandlung von Energien aus fossilen Brennstoffen. Vorrang erhält dabei das Thema Verbrennung als ein Hauptgebiet der Grundlagenforschung sowohl für die rationelle Energienutzung als auch für die Umwandlung fossiler Brennstoffe. Bei der Umwandlung fossiler Brennstoffe geht es um die umweltfreundlichere und kostengünstigere Entsorgung der bei der Umwandlung anfallenden Stoffe. Die Arbeiten werden sich auf Schlüsseltechnologien wie integrierte kombinierte Prozesse (Heißgasreinigung und Verbrennung unter Druck) oder Brennstoffzellen für die dezentrale Elektrizitätserzeugung konzentrieren. Ebenso sollen Verfahren zum Ersatz fossiler Brennstoffe durch Biomasse oder brennbare Abfälle eingehender behandelt werden.

Ergänzende Forschungsarbeiten sollten langfristig eine höhere Versorgungssicherheit gewährleisten. Bei den Kohlenwasserstoffen werden die Arbeiten hauptsächlich die Entwicklung und Demonstration von effizienteren Technologien im Hinblick auf Exploration (Geophysik), Förderung, Umwandlung und Transport betreffen. In diesem Zusammenhang wird ein ergänzendes Programm zur geowissenschaftlichen Grundlagenforschung durchgeführt.

6. VERKEHR

Die Mobilität von Personen und Gütern und der damit einhergehende Kapital- und Informationsfluß innerhalb Europas, seiner Länder, Regionen und Inseln sowie innerhalb der Ballungsräume ist eine Erscheinung unserer modernen Gesellschaft, die immer schwierigere Probleme aufwirft. In diesem Zusammenhang soll in erster Linie mit der Entwicklung der transeuropäischen Verkehrsnetze im Hinblick auf den Zusammenschluß und die Kompatibilität der nationalen Netze sowie mit dem Zugang zu diesen Netzen ein Schlüsselbeitrag zu einem offenen und wettbewerbsorientierten Markt geleistet werden.

Diesbezueglich wird in der Mitteilung der Kommission an den Rat über die künftige Entwicklung der gemeinsamen Verkehrspolitik ausgeführt, daß es oberstes Ziel der Forschung für eine europäische Verkehrspolitik sein muß, einen Beitrag zur Entwicklung, zur Integration und zum Management effizienterer, sichererer und mit der Umwelt und der Lebensqualität im Einklang stehender Verkehrssysteme zu leisten, um eine dauerhaft tragfähige Mobilität von Personen und Gütern zu fördern.

Zur Erreichung dieses Ziels wird ein europäisches Konzept entwickelt, um die Synergien zwischen den verschiedenen einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Tätigkeiten sowie den von anderen internationalen Organisationen durchgeführten Maßnahmen auszuschöpfen. Die Forschungsarbeiten werden auf zwei Ebenen erfolgen:

- zum einen auf europäischer strategischer Ebene,

- zum anderen auf der Ebene der Netzwerkoptimierung.

Die Forschungsarbeiten sollen in einem einheitlichen und koordinierten Rahmen durchgeführt werden, wobei die Ergebnisse anderer Programme, insbesondere in den Bereichen "Industrietechnologien", "Telematik", "Umweltschutz" und "Energie" sowie auf dem Gebiet der sozioökonomischen Schwerpunktforschung berücksichtigt werden, um die Ziele der gemeinsamen Verkehrspolitik zu erreichen.

Die Tätigkeiten zu diesem Thema werden sich auf die für die Interoperabilität und den Zusammenschluß verschiedener Netze notwendigen Voraussetzungen konzentrieren, wobei vor allem der kombinierte Verkehr und die Zugangsmöglichkeiten zu den Netzen berücksichtigt werden. Dies soll die Planung und das Management von Infrastrukturen erleichtern, damit sie umweltverträglicher und für die Benutzer sicherer und kostengünstiger sind.

In diesem Sinn werden sich die Forschungsarbeiten im wesentlichen auf die Ermittlung des Bedarfs, zu dessen Deckung neue Technologien erforderlich sind, auf die Bewertung und die umfassende Integration der innerhalb anderer Themenbereiche entwickelten technologischen Innovationen und auf deren Validierung konzentrieren.

Ziel ist dabei ein Beitrag zur Optimierung der transeuropäischen Verkehrsnetze, zur Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit der Verkehrsmittel und einzelner Verkehrsunternehmer, zur Fähigkeit jedes Verkehrsträgers, mit den anderen zusammenzuarbeiten, zur Zugänglichkeit für die Benutzer sowie zur Unterstützung der Entwicklung eines multimodalen Verkehrssystems auf städtischer, ländlicher, regionaler und transeuropäischer Ebene.

Um dies zu erreichen, wird den Tätigkeiten im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung ein ganzheitlicher integrierender Ansatz zugrunde liegen, wobei zum einen die strategischen Ausrichtungen der europäischen Verkehrspolitik und zum andern die Ergebnisse der innerhalb der anderen Themenbereiche des ersten Aktionsbereichs durchgeführten Forschungsarbeiten berücksichtigt werden, damit spezifische Lösungen entwickelt werden, die auf den Verkehrssektor anwendbar sind.

Diese Arbeiten können erforderlichenfalls zur Durchführung von Demonstrationsvorhaben führen.

Die Forschungsarbeiten werden sich vor allem mit der Optimierung der Verkehrssysteme - einschließlich vom Standpunkt der Benutzer aus - der Verbesserung der Sicherheit, der Verminderung von Schadstoffemissionen und der sozialen Akzeptanz befassen. Dieser Ansatz wird insbesondere in folgenden Bereichen entwickelt:

- Beim kombinierten Verkehr sollten die Forschungsarbeiten zu Spezifikationen für die Anforderungen an multimodale integrierte Verkehrswege sowie zu Pilotvorhaben führen, mit denen die neuen Technologien für den Umschlag, sein Management und seine Überwachung integriert und bewertet werden können.

- Beim Schienenverkehr soll mit den Forschungsarbeiten insbesondere die Interoperabilität der Eisenbahnnetze - einschließlich der Hochgeschwindigkeitsnetze - durch den schrittweisen Abbau der technischen, ordnungspolitischen und operationellen Schranken gewährleistet werden.

- Im Bereich des Luftverkehrs werden die Forschungsarbeiten darauf abheben, die Überlastung des Luftraums und der Flughäfen insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisse im Bereich der Verkehrstelematik abzubauen, die Sicherheit der Passagiere weiter zu verbessern und die Umweltbelastung zu verringern.

- Im Bereich des städtischen Verkehrs sind durch eine ganzheitliche Vorgehensweise und geeignete Modelle spezifische Lösungen zu entwickeln, um das Bedarfsmanagement zu verbessern, Verkehrsstaus und den Energieverbrauch zu reduzieren und eine ausgewogenere Verteilung zwischen den Verkehrsträgern, insbesondere zwischen öffentlichem Verkehr und Individualverkehr, zu erzielen, wobei die in den anderen Programmen erzielten und ausgewerteten Ergebnisse über grundlegende Technologien mit einzubeziehen sind.

- Im Bereich des Seeverkehrs sollten integrierte Forschungs- und Demonstrationsvorhaben die Möglichkeit bieten, die Leistungsfähigkeit von schnellen Kurzstreckenverkehrssystemen und von neuen Schnittstellen zwischen Seeverkehr, Landverkehr und Binnenschiffahrt, einschließlich neuer Hafenanlagen, bei einem Personaleinsatz zu optimieren, der die Anforderungen der Sicherheit und des Umweltschutzes und ein effizientes Verkehrsmanagementsystem nicht ausser acht lässt.

- Im Bereich des Strassenverkehrs müssen geeignete Methoden zur Bestimmung der Instrumente entwickelt werden, die für die Verwirklichung einer gemeinsamen Politik der Sicherheit im Strassenverkehr - Fußgänger und Radfahrer einbegriffen - und die Optimierung der Verkehrsverbindungen zwischen Städten sowie der Strassenverkehrsvermeidung erforderlich sind; dabei müssen die technologischen Lösungen vor allem hinsichtlich des Verkehrsmanagements und der Gestaltung der Infrastruktur integriert und bewertet werden.

Bei allen diesen Tätigkeiten wird der Ergonomie und den menschlichen Faktoren in einem funktionellen Rahmen sowie dem Umweltschutz besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

1110.2Diese Tätigkeiten werden auf europäischer strategischer Ebene von Forschungsarbeiten begleitet, die sich auf die Erstellung von Verkehrsmodellen und -szenarien konzentrieren. Die Forschung in diesem Bereich dient dem Ziel, zu einem besseren Verständnis der Entwicklung des Verkehrsbedarfs und der Auswirkungen der Verkehrssysteme in Europa zu gelangen.

Dabei geht es um die Entwicklung gemeinschaftsweit harmonisierter Verfahren zur Analyse der Verkehrsentwicklung und der Verkehrsfluesse sowie deren Wechselwirkungen. Des weiteren müssen nicht nur die Auswirkungen der Industriestandorte und Vertriebsnetze auf den Bedarf, sondern auch die Ermittlungen von Veränderungen in den Industriestrukturen, in den logistischen Anforderungen und der Wahl der Verkehrsmittel im grossen Europäischen Wirtschaftsraum ermittelt werden.

Ferner müssen entsprechend der europäischen Verkehrspolitik die technologischen Innovationen von Forschungsarbeiten über ihre Einbindung in einen neuen funktionellen und institutionellen Rahmen (einschließlich der Erarbeitung von technischen Normen und Leitlinien für die transeuropäischen Verkehrsnetze) begleitet werden.

Schließlich sind zu diesem Zweck - insbesondere zur Optimierung der transeuropäischen Netze - neue harmonisierte Methoden zur Bewertung aller Auswirkungen des europäischen Verkehrssystems erforderlich.

Die GFS wird sich an den Arbeiten in diesem Bereich, insbesondere durch die Analyse der Sicherheit von Verkehrssystemen sowie ihrer Auswirkungen auf die Gesellschaft und auf die Umwelt im allgemeinen, beteiligen.

7. SOZIOÖKONOMISCHE SCHWERPUNKTFORSCHUNG

Die enge Wechselbeziehung zwischen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Gegebenheiten einerseits und Technologie, Wachstum und Beschäftigung andererseits prägt wesentlich das Umfeld, in dem die FTE-Aktionen dieses Bereichs durchgeführt werden sollten. Dieses neue Forschungsthema wird die Erneuerung und Erweiterung der für Entscheidungen notwendigen Wissensbasis unter Berücksichtigung der Entwicklung in Technologie und Know-how durch Aktivitäten zur Bewertung der wissenschafts- und technologiepolitischen Optionen ermöglichen.

Die jüngsten Entwicklungen in der Gemeinschaft verdeutlichen auch, daß es zunehmend wichtig ist, die Wissenschaft für die Allgemeinheit verständlich zu machen und die Verbindungen zwischen Wissenschaft, Forschung und Gesellschaft zu stärken.

Unter Berücksichtigung der Forschungsarbeiten, die im Rahmen anderer einschlägiger Teilbereiche des ersten Aktionsbereichs, insbesondere auf dem Gebiet der industriellen Technologien, durchgeführt werden, werden auch die sozioökonomischen Faktoren, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz fördern und zu allgemeinen Verbesserungen in diesem Bereich beitragen können, in die Überlegungen einbezogen.

Zusätzlich zu diesen horizontalen und zielgerichteten Forschungstätigkeiten sollen im Rahmen sämtlicher FTE-spezifischer Themen des ersten Aktionsbereichs (Bewertung der sozioökonomischen Folgen und Risiken), jedoch auch im zweiten (sozioökonomische Aspekte der internationalen wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit), im dritten (Steigerung der Effizienz beim Transfer der FTE-Ergebnisse) und im vierten Aktionsbereich (Ausbildung und Mobilität von Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlern) sozioökonomische Forschungsarbeiten durchgeführt werden. Dabei werden weiterhin enge Verbindungen zu den COST-Aktionen auf dem Gebiet der Sozialwissenschaften und zu europäischen Organisationen dieses Bereichs unterhalten.

A. Bewertung der wissenschafts- und technologiepolitischen Optionen Mit der Bewertung der wissenschafts- und technologiepolitischen Optionen in Europa soll für die Entscheidungsträger in der Wissenschafts- und Technologiepolitik auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene sowie für die Verantwortlichen in anderen, mit Wissenschaft und Technologie in Verbindung stehenden Bereichen der Gemeinschaftspolitik eine gemeinsame Wissensgrundlage bereitgestellt werden.

Diese Tätigkeiten erfolgen auf der Grundlage der Tätigkeiten im Rahmen des Programms MONITOR (FAST, SAST, SPEAR), durch die Arbeiten des Instituts für technologische Zukunftsforschung der GFS, durch die Tätigkeiten im Rahmen der Programme VALÜ, SPRINT und EUROSTAT und auf der Grundlage der Erfahrungen mit den spezifischen Programmen (Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen der Forschung), in Erfuellung einer Entscheidung, die bei der Genehmigung des Dritten Rahmenprogramms getroffen wurde.

Das Ziel besteht darin, Forschern, Entscheidungsträgern und FTE-Anwendern einen kohärenten Rahmen für die Bewertung der wissenschafts- und technologiepolitischen Optionen in Zusammenhang mit den auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene durchgeführten Aktivitäten an die Hand zu geben.

Hierzu zählen zukunftsgerichtete Studien zu den Beziehungen zwischen Wissenschaft, Technologie und Gesellschaft, die Beobachtung von Entwicklungen in Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, strategische Analysen hauptsächlich von grundlegenden Technologien und die Bewertung von FTE-Programmen und -politiken mit besonderem Schwerpunkt auf industrieller Wettbewerbsfähigkeit unter Berücksichtigung der globalen Dimension. Besonderes Augenmerk wird auf die Zusammenarbeit in Netzen gelegt. Bei Durchführung dieser Aktionen kommen auch Konzertierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Studien, Methodikforschung, offene Datenbanken, Verzeichnisse von Indikatoren, Jahrbücher für die Technologiebewertung usw.) angemessen zur Geltung. Gebührende Berücksichtigung finden Verbreitungsmaßnahmen (Workshops, Seminare). Diese Aktivitäten werden in enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden staatlichen Organisationen, parlamentarischen Stellen und Wissenschaftsnetzen für die Bewertung der wissenschaftlichen und technischen Entscheidungen auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene (insbesondere mit dem Europäischen Parlamentarischen Amt für die Bewertung der wissenschaftlichen und technischen Entscheidungen (STOA) und dem Europäischen Parlamentarischen Netz für Technologiebewertung (EPTAN)), öffentlichen und privaten Einrichtungen in diesem Bereich und Vertretern von betroffenen Wirtschaftszweigen und Sozialpartnern durchgeführt werden.

Eine begrenzte Anzahl von Aktionen sollte als Beitrag dafür vorgesehen werden, die Vorarbeiten und die Voruntersuchungen für neue gemeinschaftliche FTE-Aktivitäten in die Wege zu leiten, insbesondere zur Vorbereitung des Fünften Rahmenprogramms.

Die GFS wird zu diesen Tätigkeiten durch das Institut für technologische Zukunftsforschung beitragen, das eine zentrale Stelle zur Beobachtung technologischer Entwicklungen einrichten wird, in der Informationen über neue wissenschaftliche Erkenntnisse und technologische Innovationen gesammelt und analysiert sowie - im wesentlichen auf Antrag der Gemeinschaftsorgane - Zukunftsstudien und technologische Bewertungen durchgeführt werden sollen; hierbei wird den in diesem Bereich von einschlägigen internationalen Organisationen, z. B. der ÖCD, entfalteten Aktivitäten Rechnung getragen.

B. Forschungsarbeiten über die allgemeine und berufliche Bildung Die Geschwindigkeit des Wandels der wirtschaftlichen, gesellschaftswissenschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Kenntnisse und der zugehörigen Qualifikationen einerseits und der Systeme für die allgemeine und die berufliche Bildung - die Ausbildung der Ausbilder eingeschlossen - andererseits klafft immer weiter auseinander und macht es dadurch extrem schwierig, den Transfer zwischen diesen Bereichen in angemessener und ausgewogener Weise sicherzustellen. Zur Lösung dieser Probleme wurden auf nationaler Ebene beträchtliche Anstrengungen unternommen. Die jüngsten Entwicklungen auf europäischer Ebene mit der Schaffung von Forschungs- und Ausbildungsnetzen sowie dem Abschluß von Industrie- und Handelsabkommen auf Unternehmensebene erfordern gemeinsame Bemühungen der Europäer, um diesen Problemen mit ihrer zunehmend globalen Dimension Herr zu werden.

Die Zielsetzung der gemeinschaftlichen Forschungsaktivitäten in diesem Bereich sollte darin bestehen, die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zu unterstützen, Forschung, allgemeine Bildung und berufliche Bildung miteinander zu verknüpfen und ihre Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung durch Weitergabe positiver praktischer Erfahrungen zu verbessern.

Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip werden diese Maßnahmen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzen; sie werden mit den übrigen Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der allgemeinen und der beruflichen Bildung im Einklang stehen. Unter umfassender Berücksichtigung laufender Forschungstätigkeiten (auf lokaler, regionaler, nationaler und Gemeinschaftsebene) sollte dabei vier Forschungsbereichen Vorrang eingeräumt werden: erstens: Ausbildungsanforderungen für die Entwicklung eines wettbewerbsfähigen europäischen Arbeitsmarktes; zweitens: kostengünstige und sachgerechte Methoden der allgemeinen und beruflichen Bildung; drittens: Analyse des künftigen speziellen Ausbildungsbedarfs von Unternehmen einschließlich Innovationsmanagement; viertens: vergleichende Forschungsarbeiten über die Schlüsselfaktoren, die Art und Erfolg von Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung beeinflussen, wobei regionale Unterschiede und der Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Regionen zu betrachten sind.

Die Forschungstätigkeiten der Gemeinschaft auf diesem Gebiet sind notwendigerweise eng mit den Arbeiten zu koordinieren, die im Rahmen bestehender Gemeinschaftsprogramme für Berufsausbildung, insbesondere COMETT, FORCE, EUROTECNET, und ihrer Nachfolgeprogramme durchgeführt werden.

C. Forschungsarbeiten zu den Problemen der sozialen Integration und sozialen Ausgrenzung Ein neuer Forschungsbereich wird den Problemen der sozialen Integration gewidmet. Armut und soziale Ausgrenzung stellen für die Mitgliedstaaten grosse Probleme dar. Forschungsarbeiten in diesem Bereich sind erforderlich, um über einen besseren Einblick in die Sachverhalte diese Probleme angehen zu können.

Die Gemeinschaft wird ihre Forschungstätigkeit auf die verschiedenen Formen der sozialen Ausgrenzung, auf ihre Ursachen und mögliche Lösungen konzentrieren und hierbei dem Informationsaustausch über diese drei Aspekte besondere Beachtung schenken.

Die Voruntersuchungen werden sich auf die folgenden Themenbereiche richten:

- Formen und Prozesse der sozialen Ausgrenzung (einschließlich demographischer und regionaler städtischer Aspekte),

- Gründe, einschließlich Arbeitslosigkeit,

- Migration,

- integrationspolitische Erfahrungen auf nationaler und Gemeinschaftsebene,

- Beitrag technologischer Entwicklungen zur sozialen Integration.

ZWEITER AKTIONSBEREICH

Förderung der Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen im Bereich der gemeinschaftlichen Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration Dieser zweite Aktionsbereich deckt verschiedene, zusammenhängende Formen der Gemeinschaftsintervention ab. Die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit wird ausgebaut und wird auch Tätigkeiten der internationalen Forschungszusammenarbeit, die bisher ausserhalb des Rahmenprogramms durchgeführt wurden, mit umfassen. Beteiligt werden die Industrienationen, die Staaten in Mittel- und Osteuropa, die neuen unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion und die Entwicklungsländer. Eine derartige Zusammenarbeit kann auf bilateraler oder multilateraler Basis direkt oder über internationale Organisationen erfolgen. Mit dieser Zusammenarbeit sollen sowohl die Kapazitäten der Gemeinschaft im Bereich der Wissenschaft und Technologie gestärkt als auch die gemeinschaftliche Politik gegenüber Drittländern unterstützt werden. Dies erfolgt nach dem Grundsatz des gegenseitigen Nutzens.

Die Herausforderung besteht darin, den zusätzlichen Wert der FTE-Aktionen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten sowie der anderen gemeinschaftlichen Politiken durch eine selektive, dem gegenseitigen Nutzen dienende Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen, die die Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzt und mit diesen koordiniert werden kann, zu steigern. Eine wichtige Komponente dabei ist der Beitrag der Wissenschaft zur Lösung regionaler oder weltweiter Probleme und zur Verbesserung der Lage in den Entwicklungsländern und in den Ländern Mittel- und Osteuropas. Ferner ist eine ausreichende Flexibilität erforderlich, damit auf Entwicklungen in Drittländern reagiert werden kann. Falls gewerbliche Schutzrechte betroffen sind, findet die gemeinsame Erklärung des Rates und der Kommission vom Juni 1992 Anwendung, in der die Leitprinzipien für die Zuerkennung gewerblicher Schutzrechte aufgeführt sind.

Hauptzweck ist die Stärkung der Kapazitäten der Gemeinschaft im Bereich der Wissenschaft und Technologie, die Unterstützung bei der Durchführung der Gemeinschaftspolitik gegenüber Drittländern und der Beitrag zur Lösung regionaler oder weltweiter Probleme durch eine verbesserte Koordinierung mit den Mitgliedstaaten. Die Ausarbeitung von Normen kann in diesem Zusammenhang als gutes Beispiel für die Möglichkeiten einer nutzbringenden Zusammenarbeit dienen.

A. Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit in Europa 1. Zusammenarbeit mit anderen wissenschaftlich-technischen Kooperationsinitiativen in Europa Diese Aktion dient der Optimierung der europäischen Forschung durch zweckdienliche Zusammenarbeit, wobei einzelstaatliche Maßnahmen, sowohl der EG- als auch der EFTA-Länder, und Tätigkeiten von COST, EUREKA und anderen europäischen Organisationen berücksichtigt werden.

Die daraus abzuleitende Zielsetzung ist die Schaffung engerer Beziehungen zu diesen Initiativen und Organisationen auch auf Projektebene. Dadurch soll die Entwicklung von wissenschaftlich-technischen Spitzenforschungsnetzen gefördert werden, die über die Grenzen der Gemeinschaft hinausgehen.

Die konzertierten COST-Aktionen stellen eine Ergänzung der im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen durchgeführten Projekte dar und behalten ihren speziellen Charakter im Vergleich zu anderen europäischen Forschungsstrukturen.

Die Beziehungen zwischen Aktionen der Gemeinschaft und Aktionen von EUREKA werden insbesondere im Rahmen des dritten Aktionsbereichs verstärkt.

Es wird berücksichtigt, daß diejenigen EFTA-Länder, die dem Europäischen Wirtschaftsraum beigetreten sind, sich vollständig am Rahmenprogramm beteiligen und daß andere EFTA-Staaten durch bilaterale Zusammenarbeitsabkommen angeschlossen sind.

2. Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropas und den aus der ehemaligen Sowjetunion hervorgegangenen neuen unabhängigen Staaten Ziel dieser Maßnahme ist ein Beitrag zur Sicherung des wissenschaftlich-technischen Potentials dieser Staaten und zu dessen Umstrukturierung, beispielsweise durch die Förderung der Mobilität von Wissenschaftlern und den Ausbau der Beziehungen zwischen den örtlichen universitären Forschungsstätten und der Industrie.

Durch Zusammenarbeit auf Gebieten von beiderseitigem Interesse, die in Form von gemeinsamen Projekten erfolgen könnte, sowie durch verstärkte Kontakte zwischen Wissenschaftlern und Forschern ergibt sich auch für Wissenschaft und Technologie in der Gemeinschaft ein Nutzen.

Mit dieser Maßnahme sollen die anderen Gemeinschaftsaktivitäten, insbesondere PHARE und TACIS - beispielsweise zur Erneuerung der FTE-Infrastruktur - ergänzt und eine enge Verbindung mit den Aktionen der Mitgliedstaaten gesucht werden. Im Energiebereich könnten auch die "Energiezentren" in Anspruch genommen werden, die die Gemeinschaft in diesen Ländern eingerichtet hat.

Für die genannten Länder ist die Beteiligung an spezifischen Programmen des ersten Aktionsbereichs vorgesehen. Zur Erleichterung ihrer Beteiligung können gemeinschaftliche Finanzmittel im Rahmen des zweiten Aktionsbereichs zur Verfügung gestellt werden.

Ferner werden im Rahmen dieser Maßnahme spezifische Forschungsthemen im Zusammenhang mit dem gegenwärtig kritischen Bedarf in diesen Staaten behandelt, die nicht im ersten Aktionsbereich enthalten sind, wie die Bekämpfung von Umwelt- und Volksgesundheitsproblemen, insbesondere solchen, die durch schwere Unfälle verursacht werden.

B. Zusammenarbeit mit den aussereuropäischen Industriestaaten Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Förderung von Gemeinschaftsinteressen und die Optimierung ihrer Bemühungen auf dem Gebiet der FTE durch die Erleichterung des Zugangs zu den wissenschaftlich-technischen Einrichtungen dieser Staaten.

Es sollte hervorgehoben werden, daß diese Staaten, vor allem in Handel und Industrie, sowohl Partner als auch Konkurrenten der Gemeinschaft sind. Daher ist es wichtig, die Grundsätze der Selektivität in folgenden Bereichen zu respektieren: Zusammenarbeit, Konzentration auf wenige, sorgfältig ausgewählte Gebiete, Flexibilität bei den Kooperationsmodalitäten, ausgewogener beiderseitiger Nutzen und Nichtübertragung von Finanzmitteln.

Die Modalitäten einer Zusammenarbeit mit diesen Staaten umfassen die Verständigung über bestimmte Themen wie Megaprojekte, die Durchführung gemeinsamer Forschungs- und Studienvorhaben sowie den Austausch von Informationen und Fachleuten.

Die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit diesen Staaten dient zur Unterstützung der externen Maßnahmen der Gemeinschaft; gleichzeitig erhalten die Mitgliedstaaten gleichberechtigten Zugang zu den wissenschaftlich-technischen Grundlagen der genannten Drittländer. Eine Koordinierung mit den Mitgliedstaaten ist hier dringend erforderlich, um Doppelarbeit und eine zu starke Streuung von Finanzmitteln zu vermeiden und den Geltungsbereich gemeinschaftlicher Maßnahmen auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips besser festlegen zu können.

C. Wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern Die meisten Mitgliedstaaten haben eigene Programme zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern, deren Bedeutung oft mit kulturellen Traditionen oder früheren Beziehungen zusammenhängt. Der zweite Aktionsbereich soll in erster Linie die unterschiedlichen Forschungsinitiativen nach einem umfassenden, koordinierten Konzept zueinander in Beziehung bringen, bei dem Synergieeffekte zu Entwicklungsmaßnahmen der Gemeinschaft erzielt werden.

Die Maßnahme soll es erlauben, die auf die Probleme der Entwicklungsländer bezogenen wissenschaftlichen Anstrengungen in Europa beizubehalten bzw. in bestimmten Mitgliedstaaten sogar zu intensivieren. Gleichzeitig soll sie auf der Grundlage gemeinsamer Forschungsarbeiten im Rahmen von Projekten auf Kostenteilungsbasis sowie dank einer Festigung der Beziehungen mit Hilfe von Netzen die Stärkung des Forschungspotentials in den Entwicklungsländern selbst erleichtern.

Die Themen werden sich auf Fragen konzentrieren, die für alle Entwicklungsländer identisch und für ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung von herausragender Bedeutung sind, wie z. B. natürliche erneuerbare Ressourcen, Landwirtschaft, Umweltschutz und Gesundheitsforschung. Für jede einzelne Region sollte eine flexible Festlegung der Prioritäten in den Arbeitsprogrammen entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen in Betracht gezogen werden.

Darüber hinaus ist eine Beteiligung von Entwicklungsländern an bestimmten spezifischen Programmen des ersten Aktionsbereichs vorzusehen. Dies betrifft Themen von allgemeinem oder eindeutig definiertem beiderseitigen Interesse und gilt insbesondere für Länder mit einem bereits entwickelten wissenschaftlichen Potential.

Zur Erleichterung der Beteiligung von Laboratorien in Entwicklungsländern können gemeinschaftliche Finanzmittel im Rahmen des zweiten Aktionsbereichs zur Verfügung gestellt werden.

DRITTER AKTIONSBEREICH

Verbreitung und Verwertung der Ergebnisse der Gemeinschaftsmaßnahmen auf dem Gebiet der gemeinschaftlichen Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration Der dritte Aktionsbereich betrifft alle gemeinschaftlichen FTE-Tätigkeiten, ohne daß einem einzelnen Forschungsbereich besonderes Gewicht beigemessen wird. Mit diesem Aktionsbereich werden folgende Ziele angestrebt: Sicherstellung einer umfassenden Verbreitung der Forschungsergebnisse; Erleichterung ihrer optimalen Nutzung durch Anreize für die Umsetzung der Ergebnisse in Innovationen mit Unterstützung der Beteiligten; Förderung des Technologietransfers insbesondere an die kleinen und mittleren Unternehmen; Unterstützung von Initiativen auf nationaler bzw. regionaler Ebene, um ihnen eine gemeinschaftliche Dimension zu geben.

Die Gemeinschaft muß in erheblichem Umfang zu einer verbesserten Verbreitung und Verwertung der Forschungsergebnisse beitragen. Sie sollte auch bessere Voraussetzungen für den Transfer und die Aufnahme neuer Technologien - ungeachtet ihres Ursprungs - durch die Industrie und insbesondere durch die kleinen und mittleren Unternehmen in der gesamten Gemeinschaft schaffen, vor allem in den Mitgliedstaaten oder Regionen, denen Forschungs- und Entwicklungsprogramme in geringerem Masse zugute kommen.

Die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft haben sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene Konzepte zur Verwertung von Forschungsergebnissen und zur Verbreitung neuer Technologien verwirklicht. Einerseits sind jedoch diese Initiativen von Region zu Region sehr verschieden, und andererseits wird der gemeinschaftlichen Dimension oft nicht ausreichend Rechnung getragen, obwohl sie durchaus geeignet wäre, aufgrund des Binnenmarktes einen erheblichen Zusatznutzen zu gewährleisten. Die Bemühungen um Verbreitung und Verwertung der Forschungsergebnisse insbesondere im Rahmen der Programme VALÜ, SPRINT und THERMIE sind innerhalb des Vierten Rahmenprogramms durch geeignete Gemeinschaftsmaßnahmen fortzuführen und, falls sich dies im Licht der Bewertung als erforderlich erweist, zu verbessern.

Die Verbreitungs- und Verwertungsmaßnahmen müssen ferner mit den im Rahmen der spezifischen Programme durchgeführten und finanzierten Tätigkeiten koordiniert werden. Dabei ist der nichtlineare, komplexe und iterative Charakter des Innovationsprozesses genauso zu berücksichtigen wie die besonderen Merkmale des Technologietransfers und der Verwertung, die spezielle Kenntnisse und einen multisektoralen Ansatz erfordern.

Dieser Aktionsbereich zielt in erster Linie auf die kleinen und mittleren Unternehmen ab, die sich an spezifischen Programmen beteiligen oder die aus diesen Programmen gewonnenen Kenntnisse nutzen können. Er zielt ferner auf die grosse Gruppe der KMU ab, die in ihre Tätigkeiten die Kenntnisse und neuen Technologien einfließen lassen müssen, die sie zur Festigung bzw. Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit benötigen und die sie aufgrund ihres mangelnden internen FTE-Potentials ausserhalb erwerben müssen. Er umfasst Maßnahmen zur Verbesserung des Finanzrahmens für die Optimierung der Ergebnisse und die Verbreitung von Technologien.

Mit Blick auf die Synergie mit dem EUREKA-Programm ist eine bessere Verbreitung der Informationen über Vorhaben und Unterstützungsmaßnahmen erforderlich, um auf diese Weise die Berücksichtigung der Ergebnisse der gemeinschaftlichen Forschung in den EUREKA-Vorhaben zu erleichtern. Diese verbesserten Verbindungen sollten den Transfer von FTE-Ergebnissen auf die Märkte sowie die Festlegung von Normen erleichtern. Die Optimierung des Know-how-Transfers, eventuell in Verknüpfung mit EUREKA-Projekten, wird ebenfalls gefördert.

In den dritten Aktionsbereich fällt auch die Ad-hoc-Unterstützung für andere Gemeinschaftspolitiken, die durch Forschungseinrichtungen in der Gemeinschaft, einschließlich der GFS, geleistet werden kann.

A. Verbreitung und Nutzung der Forschungsergebnisse Dieser Bereich umfasst folgende Maßnahmen:

- die Intensivierung der Arbeiten des Schaltstellennetzes, um die FTE- und Demonstrationsmaßnahmen der Gemeinschaft besser bekanntzumachen, die Verbreitung von Informationen und die Verwertung der FTE-Ergebnisse zu erleichtern und die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zu fördern. Dieses Netz beruht unter anderem auf dem Ausbau des Informationsdienstes für Forschung und Entwicklung (CORDIS), wobei besonderes Gewicht auf die Qualität der Daten und den benutzerfreundlichen Zugang zu den Informationen gelegt wird;

- Sonderdienste, die sich in Ergänzung der durch die Schaltstellen angebotenen Dienste insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen wenden, um die transnationale und sektorübergreifende Verwertung der Forschungsergebnisse zu fördern. Dazu gehören die Unterstützung auf dem Gebiet der geistigen Eigentumsrechte, Marktstudien, Ausbildungsmaßnahmen, Förderungsmaßnahmen im Hinblick auf den Know-how-Transfer, die Gründung von Technologieclubs und die Förderung sektorübergreifender Betriebsvorhaben;

- Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz des Transfers von FTE-Ergebnissen (einschließlich Akzeptanz und Bewertung der sozialen Auswirkungen, Forschungsmanagement, einschließlich wirtschaftlicher Aspekte, und Pilotprojekte für die öffentliche Präsentation).

B. Verbreitung der Technologien bei den Unternehmen Ziel dieses Bereichs ist es, eine breitere Nutzung von Technologien, insbesondere durch kleine und mittlere Unternehmen, zu fördern und insbesondere zur Schaffung von Dienstleistungsnetzen in der Gemeinschaft für den Technologietransfer beizutragen, in denen die auf nationaler und regionaler Ebene zuständigen Stellen zusammengefasst werden.

Schwerpunkte sind die Verbesserung von Qualität und Effizienz der Dienste zur Förderung von Innovation und Technologietransfer sowie die Verbesserung der Übernahme neuer Technologien durch die Industrie, insbesondere durch kleine und mittlere Unternehmen und die traditionellen Industriezweige, um auf diese Weise eine grössere Zahl von Unternehmen als die an FTE-Tätigkeiten der Gemeinschaft beteiligten zu erreichen. Dabei soll ein koordiniertes Konzept zum Tragen kommen, das vom Bedarf der Unternehmen ausgeht und alle Gesichtspunkte des Transfers und der Nutzung von Technologien berücksichtigt.

Dieser Bereich umfasst:

- den Aufbau transnationaler Netze von Unternehmen, die am Transfer und an der Verbreitung von Technologien beteiligt sind, wozu insbesondere Stellen wie Forschungseinrichtungen und Einrichtungen zur technologischen Entwicklung, die technischen Zentren der einzelnen Wirtschaftszweige, Wissenschaftsparks usw. gehören; Ziele sind die Förderung der Technologienutzung in kleinen und mittleren Unternehmen sowie der Austausch bewährter Praktiken;

- die Durchführung von Maßnahmen zur Erleichterung der Verbreitung technologischer Möglichkeiten und der Annäherung zwischen Anbietern, Abnehmern und Vermittlern;

- die Demonstration von Mechanismen und Bedingungen für den Transfer und den Einsatz von Technologien durch neue Nutzer im Rahmen von überregionalen und sektorübergreifenden Pilotvorhaben; diese Vorhaben stützen sich auf Mittlerorganisationen, die für die Verbreitung von neuen Technologien und Managementpraktiken in KMUs einen grossen Multiplikatoreffekt haben;

- die Aufklärung der Unternehmen über die besten Technologiemanagementverfahren;

- eine bessere Kenntnis der Mechanismen sowie ein stärkerer Erfahrungsaustausch über die betreffenden Politiken und Instrumentarien.

C. Finanzrahmen für die Verbreitung der Technologien Da der jeweils verfügbare Finanzrahmen die industrielle Wettbewerbsfähigkeit beeinflusst, dient dieser dritte Bereich der Verbesserung der gemeinschaftlichen Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Verwertung, Anpassung und Verbreitung von Technologien durch eine geeignete Gemeinschaftsmaßnahme entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip.

Dieser Bereich umfasst:

- indirekte Maßnahmen zur Verbesserung der Verbindungen zwischen Kapitalgebern und den Trägern technologischer Projekte, zur Förderung effizienter Verfahren für das Aufbringen von Privatkapital und das spätere Abstossen einer Investition ("exit") sowie zur Analyse und Förderung der geeignetsten Rechtsformen. In diesem Zusammenhang sollen Instrumente wie der im Rahmen des SPRINT-Programms begonnene Versuch einer Technologiefinanzierung nach Leistungskennwerten erprobt werden;

- Pilotmaßnahmen zur Förderung des Transfers und der Nutzung von Technologien durch kleine und mittlere Unternehmen (z, B. Zuschüsse an kleine und mittlere Unternehmen, damit diese sich an Aktionen zur Verbreitung und Verwertung der Ergebnisse gemeinschaftlicher FTE-Tätigkeiten beteiligen können);

- technische und managementorientierte Unterstützung für öffentliche oder private Finanzinstitute, die in den Mitgliedstaaten ausgewählt werden oder dort zu errichten sind und die den kleinen und mittleren Unternehmen Mittel aus Beteiligungskapital zur Kofinanzierung bereitstellen.

Diese Aktionen sollen in enger Zusammenarbeit mit anderen Gemeinschaftsmaßnahmen aus diesem Bereich durchgeführt werden (Eurotech-Kapital, Europäischer Investitionsfonds, Unternehmenspolitik).

D. Wissenschaftliche Dienstleistungen für die Politik der Gemeinschaft Hierbei geht es um einen wissenschaftlichen Beitrag zur Durchführung der Gemeinschaftspolitiken auf Anfrage der jeweils verantwortlichen Direktionen überall dort, wo dies erforderlich ist. Dieser Bereich steht allen Forschungseinrichtungen in der Gemeinschaft, einschließlich der GFS, offen.

Diese im allgemeinen punktüllen und kurzfristigen Tätigkeiten eignen sich an sich kaum für eine langfristige Planung, da sie kurzfristig auftauchende Bedürfnisse der Generaldirektionen erfuellen sollen. Ihr Nutzen erweist sich ausschließlich bei der Durchführung des Rahmenprogramms.

VIERTER AKTIONSBEREICH

Förderung der Ausbildung und Mobilität von Forschern in der Gemeinschaft Das Ziel dieser Aktion besteht darin, die Ausbildung und Mobilität von Forschern in der Gemeinschaft auf Gebieten - einschließlich der Grundlagenforschung - zu fördern, die nicht für eine Unterstützung im Rahmen des ersten Aktionsbereichs in Frage kommen. Es besteht ein auch von der Industrie anerkannter Bedarf an Ausbildung und Spitzenforschung, die im wesentlichen der Initiative der Forscher selbst überlassen bleibt und die auf Gemeinschaftsebene in europäischen Forschungslaboratorien geplant und durchgeführt wird. Auf längere Sicht geht es darum, ein hohes Ausbildungsniveau für Wissenschaftler sicherzustellen; dies ist ein zentraler Punkt für die Innovationsfähigkeit der Gemeinschaft.

Der optimale Einsatz personeller Ressourcen ist ein grundlegender Parameter jeder sozioökonomischen Tätigkeit. Obwohl Europa in der Forschung über ein Humankapital verfügt, das weltweit eine Spitzenposition einnimmt, ist dessen Einsatz oft schwerfällig und wird durch Unterschiede behindert, die immer noch zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den verschiedenen Disziplinen bestehen. In diesem Zusammenhang ist es von entscheidender Bedeutung, daß männlichen und weiblichen Forschern gleiche Chancen eingeräumt werden. Die Entwicklung der personellen Ressourcen mittels "Ausbildung durch Forschung" und ihre bessere Nutzung durch grenzueberschreitende Mobilität und Zusammenarbeit sind wesentliche Mittel zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Rahmenprogramms.

Im vierten Aktionsbereich, der eine moderne Ausbildung in Laboratorien in der gesamten Gemeinschaft zum Ziel hat, wird das Konzept der Öffnung gewahrt und zusätzlich Wert auf die Partnerschaft mit der Industrie gelegt.

Die Hauptziele dieses Aktionsbereichs lassen sich wie folgt aufgliedern:

- Förderung der "Ausbildung durch Forschung" sowie Anstoß zu einem besseren Einsatz von hochqualifizierten Forschern innerhalb der Gemeinschaft im Weg der Zusammenarbeit;

- Verbesserung der Mobilität von europäischen Forschern in der ganzen Gemeinschaft und Förderung der Mobilität zwischen den Disziplinen sowie zwischen Hochschulen, Forschungsinstituten und Industrie, um auf diese Weise das Forschungspotential in den verschiedenen Disziplinen besser nutzen zu können;

- Förderung der transnationalen Zusammenarbeit, beispielsweise durch Vernetzung, zugunsten von Forschungstätigkeiten, die im wesentlichen von den Wissenschaftlern selbst vorgeschlagen werden und nicht für eine Unterstützung im Rahmen des ersten Aktionsbereichs in Frage kommen;

- Erleichterung des Zugangs aller europäischen Forscher zu den bestehenden, für die Spitzenforschung unerläßlichen Grossanlagen;

- Ausbau des wissenschaftlichen und technologischen Zusammenhalts in der Gemeinschaft und Schaffung eines günstigen Umfelds für die Erlangung eines allgemeinen wissenschaftlichen Spitzenniveaus durch Bereitstellung von Forschungsmöglichkeiten für wissenschaftliche Einrichtungen und Forscher aus allen Gebieten der Gemeinschaft. Die Rückkehr von Forschern aus benachteiligten Gebieten in ihre Herkunftsländer wird wie bisher finanziert.

Der Bereich muß sowohl exakte und Naturwissenschaften als auch Volkswirtschafts- und Betriebswirtschaftslehre sowie Sozial- und Humanwissenschaften umfassen, die zur Erreichung der FTE-Ziele der Gemeinschaft beitragen.

Die geplanten Tätigkeiten werden in drei Untergruppen zusammengefasst:

a) Vernetzung von Laboratorien aus unterschiedlichen Ländern Mit einer Vernetzung erhalten Forscher aus möglichst vielen Ländern der Gemeinschaft die Möglichkeit, ihre Bemühungen in einem Netz europäischer Laboratorien ("European laboratories without walls") zu vereinen und auf diese Weise Gruppen zu bilden, die zu höherwertigen Forschungsarbeiten in der Lage sind. Für eine Unterstützung können aber auch zahlenmässig kleine Vereinigungen von Laboratorien aus unterschiedlichen Ländern (einschließlich Partnerschaften) in Betracht kommen, wenn sie als Kern eines künftigen grösseren Netzes angesehen werden. Die Forscher erhalten eine finanzielle Unterstützung, die es ihnen ermöglicht, sich zu treffen, gemeinsame Versuche durchzuführen, Ergebnisse auszutauschen, in Ausnahmefällen die Zusatzkosten aufgrund von wissenschaftlichen Ausrüstungen zu decken, sofern diese für die gemeinsame Forschung innerhalb des Netzes erforderlich sind, oder das Forschungspersonal über Zeitverträge mit Gastwissenschaftlern (vorzugsweise aus anderen Ländern) zu verstärken.

b) Zugang zu Grossanlagen Die Tätigkeit der Gemeinschaft, die einzelstaatliche und internationale Anstrengungen ergänzen soll, umfasst dabei:

- die Unterstützung der Forscher, um ihnen den Zugang zu (den für die Forschung notwendigen und in der Gemeinschaft nur in geringer Zahl vorhandenen) Grossanlagen und -instrumenten zu erleichtern;

- Unterstützung zur Verbesserung von Grossanlagen (soweit eine Verbesserung notwendig ist), um für Forscher der Gemeinschaft erweiterte Zugangsmöglichkeiten zu schaffen und somit die effiziente Nutzung dieser Anlagen zu fördern.

c) Ausbildung durch Forschung und Förderung der Mobilität - Durchführung von Maßnahmen zur "Ausbildung durch Forschung" und zur Förderung der Mobilität von Forschern. Hier handelt es sich um dreimonatige bis dreijährige Auslandsaufenthalte europäischer Forscher, in erster Linie von Forschern mit einem Doktorgrad oder gleichwertigem Ausbildungsniveau, zur Weiterbildung und Spezialisierung. Die Mittel sollen die Kosten für die Mobilität und den Unterhalt sowie einen angemessenen Anteil der Forschungs- und Verwaltungskosten - auch bei den Aufnahmelaboratorien - decken. Ziel der getroffenen Regelungen wird es sein, den Forschern unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten vergleichbare Bedingungen für Vergütung und Unterstützung quer durch die Programme und in der ganzen Gemeinschaft zu gewährleisten. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Weiterbildung im Managementbereich zur betriebsinternen Bewältigung des technologischen Wandels;

- Harmonisierung der Durchführungsmodalitäten der Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der in den ersten drei Aktionsbereichen festgelegten spezifischen Programme. Dadurch soll gewährleistet werden, daß die Verfahren zur Auswahl der Stipendiaten, die Vergütungsmodalitäten und die Durchführungsmodalitäten bei allen spezifischen Programmen vergleichbar sind, ohne daß eine systematische Vereinheitlichung angestrebt würde;

- Fortsetzung der Analyse der verschiedenen Regelungen für die Vergabe von Gemeinschaftsmitteln in den einzelnen Mitgliedstaaten. Ferner sollten Anstrengungen unternommen werden, um allzu grosse Abweichungen von Land zu Land zu vermeiden;

- Koordinierung sämtlicher Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der spezifischen Programme mit dem Ziel einer Steigerung der Synergieeffekte;

- Organisation von "Eurokonferenzen", Vergabe von Wissenschaftspreisen und andere vergleichbare Maßnahmen wie beispielsweise Sommerkurse.

(a) Forschung und Ausbildung im Nuklearbereich fallen unter den Beschluß über das Euratom-Rahmenprogramm.

ANHANG IV

REGELUNGEN FÜR DIE FINANZIELLE BETEILIGUNG DER GEMEINSCHAFT

1. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an FTE-Aktionen innerhalb der spezifischen Programme erfolgt gemäß den nachstehenden Grundsätzen:

a) Indirekte Aktionen - Aktionen auf Kostenteilungsbasis mit Dritten (1) - Bei FTE-Projekten, einschließlich Arbeitsgemeinschaften für integrierte Projekte: nicht mehr als 50 % der Projektkosten und schrittweise geringere Beteiligung bei zunehmender Marktnähe. Diejenigen Universitäten, Hochschuleinrichtungen und anderen Forschungszentren, die keine analytische Haushaltsrechnung anwenden, erhalten eine Erstattung auf der Grundlage von 100 % der zusätzlichen Kosten;

- bei themenbezogenen Netzen sowie für Ausbildung und Mobilität der Forscher: 100 % der zusätzlichen Kosten.

- Bei Maßnahmen für bestimmte spezifische Programme, z. B. Durchführbarkeitsprämien: bis zu 100 % der Kosten der Maßnahme.

- Bei Vorbereitungs-, Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen bis zu 100 % der Kosten der Maßnahme.

- Konzertierte Aktionen Bei konzertierten Aktionen, die in der Koordinierung von FTE-Projekten bestehen (z. B. Konzertierungsnetze): bis zu 100 % der Kosten der Konzertierung.

b) Direkte Aktionen Bei direkten Aktionen der GFS, die aus FTE-Programmen oder Programmteilen bestehen, sowie wissenschaftlichen und technischen Unterstützungstätigkeiten mit institutionellem Charakter (d. h. die für die Durchführung anderer Gemeinschaftspolitiken notwendig sind und die Neutralität der GFS erfordern): in der Regel 100 % der Kosten.

c) Wettbewerbsorientierte Unterstützungstätigkeiten Für wissenschaftliche und technische Tätigkeiten zur Unterstützung anderer Gemeinschaftspolitiken, die sich für einen wettbewerbsorientierten Ansatz eignen: in der Regel 100 % der Kosten.

Abweichungen von diesen allgemeinen Grundsätzen sind nur unter den im jeweiligen spezifischen Programm vorgesehenen Bedingungen möglich.

2. Die Modalitäten einer möglichen finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft an Tätigkeiten gemäß Artikel 2 Absatz 2 dieses Beschlusses sind in den vom Rat gemäß Artikel 130o des Vertrages festgelegten diesbezueglichen Bestimmungen enthalten.

3. Die Modalitäten der finanziellen Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an der Umsetzung der spezifischen Programme werden in den in Artikel 130j des Vertrages genannten Regeln festgelegt.

(1) Die GFS kann zusammen mit Partnern mit Sitz in den Mitgliedstaaten an Aktionen auf Kostenteilungsbasis auf derselben Grundlage wie Dritte teilnehmen.

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