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Document 31978Y0824(01)

    Erklärung zur Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeit des Zahnarztes

    ABl. C 202 vom 24.8.1978, p. 1–1 (DA, DE, EN, FR, IT, NL)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (ES, PT)

    Legal status of the document In force

    31978Y0824(01)

    Erklärung zur Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeit des Zahnarztes

    Amtsblatt Nr. C 202 vom 24/08/1978 S. 0001 - 0001
    Spanische Sonderausgabe: Kapitel 06 Band 2 S. 0031
    Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 06 Band 2 S. 0031


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    Erklärung zur Richtlinie zur Koordinierung der Rechts - und Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeit des Zahnarztes

    Erklärung des Rates zu Artikel 1 Absatz 2 :

    Der Rat hat den Begriff " Vollzeitbasis " deshalb gewählt , weil in dieser Bestimmung anders als im Falle der Richtlinie " Koordinierung - Ärzte " keine Stundenzahl genannt ist .

    Der Rat erklärt , daß unter Unterricht auf Vollzeitbasis eine theoretische und praktische Ausbildung zu verstehen ist , die sich auf einen normalen , vollständigen , jährlichen universitären Studienzyklus mit dem im Anhang zu dieser Richtlinie vorgesehene Studienprogramm erstreckt .

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