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Document 31978Y0824(01)
Statement on the Directive concerning the coordination of provisions laid down by law, regulation or administrative action in respect of the activities of dental surgeons
Erklärung zur Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeit des Zahnarztes
Erklärung zur Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeit des Zahnarztes
ABl. C 202 vom 24.8.1978, p. 1–1
(DA, DE, EN, FR, IT, NL) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(ES, PT)
In force
Erklärung zur Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeit des Zahnarztes
Amtsblatt Nr. C 202 vom 24/08/1978 S. 0001 - 0001
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 06 Band 2 S. 0031
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 06 Band 2 S. 0031
++++ Erklärung zur Richtlinie zur Koordinierung der Rechts - und Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeit des Zahnarztes Erklärung des Rates zu Artikel 1 Absatz 2 : Der Rat hat den Begriff " Vollzeitbasis " deshalb gewählt , weil in dieser Bestimmung anders als im Falle der Richtlinie " Koordinierung - Ärzte " keine Stundenzahl genannt ist . Der Rat erklärt , daß unter Unterricht auf Vollzeitbasis eine theoretische und praktische Ausbildung zu verstehen ist , die sich auf einen normalen , vollständigen , jährlichen universitären Studienzyklus mit dem im Anhang zu dieser Richtlinie vorgesehene Studienprogramm erstreckt .