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Document 22018D0315

Empfehlung Nr. 1/2017 des Kooperationsrates EU-Armenien vom 20. November 2017 zu den Partnerschaftsprioritäten EU-Armenien [2018/315]

ABl. L 60 vom 2.3.2018, p. 51–55 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2018/315/oj

2.3.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 60/51


EMPFEHLUNG Nr. 1/2017 DES KOOPERATIONSRATES EU-ARMENIEN

vom 20. November 2017

zu den Partnerschaftsprioritäten EU-Armenien [2018/315]

DER KOOPERATIONSRAT EU-ARMENIEN —

gestützt auf das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits, insbesondere auf Artikel 78,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (1) (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 22. April 1996 unterzeichnet und trat am 1. Juli 1999 in Kraft.

(2)

Gemäß Artikel 78 des Abkommens, kann der Kooperationsrat geeignete Empfehlungen aussprechen, um die Ziele des Abkommens zu erreichen.

(3)

Gemäß Artikel 95 Absatz 1 des Abkommens treffen die Vertragsparteien alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Abkommen erforderlich sind, und sorgen dafür, dass die Ziele des Abkommens erreicht werden.

(4)

Im Rahmen der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik wurde eine neue Phase der Zusammenarbeit mit den Partnern vorgeschlagen, um das Engagement auf beiden Seiten zu fördern.

(5)

Die Union und Armenien haben vereinbart, zur Konsolidierung ihrer Partnerschaft eine Reihe von Prioritäten für den Zeitraum 2017-2020 anzunehmen, um die Resilienz und die Stabilität Armeniens zu unterstützen und zu stärken.

(6)

Die Vertragsparteien des Abkommens haben sich daher auf den Wortlaut der Prioritäten der Partnerschaft zwischen der EU und Armenien geeinigt, die durch Fokussierung der Zusammenarbeit auf einvernehmlich festgelegte gemeinsame Interessen die Umsetzung des Abkommens unterstützen werden —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Kooperationsrat empfiehlt, dass die Vertragsparteien die im Anhang dargelegten EU-Armenien-Partnerschaftsprioritäten umsetzen.

Artikel 2

Diese Empfehlung wird am Tag ihrer Annahme wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 20. November 2017.

Im Namen des Kooperationsrates

Die Europäische Union

F. MOGHERINI

Die Republik Armenien

E. NALBANDIAN


(1)  ABl. L 239 vom 9.9.1999, S. 3.


ANHANG

PRIORITÄTEN DER PARTNERSCHAFT ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND ARMENIEN

I.   KONTEXT

Das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (im Folgenden „Partnerschafts- und Kooperationsabkommen“) wurde am 22. April 1996 unterzeichnet und trat am 1. Juli 1999 in Kraft. Die EU und ihre Mitgliedstaaten einerseits und Armenien andererseits haben am 27. Februar 2017 die Verhandlungen über ein Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft (Comprehensive and Enhanced Partnership Agreement — CEPA) abgeschlossen, dessen Wortlaut derzeit im Hinblick auf die Unterzeichnung abschließend bearbeitet wird. Die Partnerschaftsprioritäten EU-Armenien dienen zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Partnern, auch im Rahmen des neuen Abkommens. Die Partnerschaftsprioritäten leisten einen Beitrag zur Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und Armenien sowie zur Förderung universeller Werte und von Stabilität, Resilienz, Sicherheit und Wohlstand auf der Grundlage von Demokratie, Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit, nachhaltigem wirtschaftlichem Wachstum und Offenheit. Sie stehen im Einklang mit den Prioritäten, die von der Republik Armenien und der EU festgelegt wurden, einschließlich der im Rahmen der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) (1) ermittelten Prioritäten. Die Partnerschaftsprioritäten richten sich nach den Grundsätzen der gemeinsamen Verantwortung und der Differenzierung und stützen sich auf die vier gemeinsamen Prioritäten (2), die beim Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft (ÖstP) in Riga im Jahr 2015 vereinbart und beim Treffen der Außenminister der Östlichen Partnerschaft im Mai 2016 als Orientierungsrahmen für die künftige Arbeit von beiden Seiten bestätigt wurden. Schließlich stehen die Partnerschaftsprioritäten auch mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung 2030 und dem Pariser Übereinkommen von 2015 über den Klimaschutz und dem darin zum Ausdruck gebrachten Engagement für Fragen der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit sowie des Klimawandels im Einklang.

Die EU und Armenien haben gemeinsame Interessen und Werte, insbesondere in Bezug auf das Engagement Armeniens für wirtschaftliche und politische Reformen sowie im Hinblick auf die regionale Zusammenarbeit, einschließlich der Zusammenarbeit im Rahmen der Östlichen Partnerschaft. Mit dem neuen umfassenden Abkommen wird die Rechtsgrundlage der bilateralen Beziehungen neu gestaltet; diese Dynamik sollte genutzt werden, um unter anderem durch die einvernehmliche Festlegung von Partnerschaftsprioritäten die Beziehungen zwischen der EU und Armenien zu stärken. Fundament dieses neuen übergeordneten Rahmens und der Kooperationsschwerpunkte ist das gemeinsame Interesse an der Stärkung unserer Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der sonstigen internationalen Verpflichtungen der EU und Armeniens.

Die Partnerschaftsprioritäten bauen auf der bisherigen fruchtbaren Zusammenarbeit — auch bei der Umsetzung des ENP-Aktionsplans, den sie ersetzen — auf. Diese Partnerschaftsprioritäten sollten die Agenda für den regelmäßigen politischen Dialog und die sektorbezogenen Dialoge gemäß dem neuen Abkommen bestimmen, das auch als Rahmen für die Umsetzung und Überwachung der Prioritäten dienen wird.

Die künftige finanzielle Zusammenarbeit zwischen der EU und Armenien und die damit verbundene Programmierung, vor allem im Zusammenhang mit dem nächsten Einheitlichen Unterstützungsrahmen für Armenien für den Zeitraum 2017-2020, werden sich auf diese Partnerschaftsprioritäten stützen.

II.   PRIORITÄTEN

Die Partnerschaftsprioritäten spiegeln gemeinsame Interessen wider und sind schwerpunktmäßig auf die Bereiche ausgerichtet, in denen die Zusammenarbeit von gegenseitigem Nutzen ist. Armenien und die Europäische Union werden auch weiterhin ihre wichtigsten gemeinsamen Ziele, nämlich Unterstützung der regionalen Stabilität auf der Grundlage gemeinsamer Werte und nachdrückliche Förderung von Demokratie und Menschenrechten, verfolgen. Die Zivilgesellschaft ist ein wichtiger Akteur im Rahmen der Östlichen Partnerschaft und die EU und Armenien werden ihre Beteiligung an der Umsetzung dieser Prioritäten weiter erleichtern. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit auf dem Weg zu nachhaltigem Wachstum stellt einen Bereich dar, in dem ein starkes gemeinsames Interesse besteht und wir daher alle Möglichkeiten ausloten werden, um das Unternehmensumfeld zu verbessern. Voraussetzung für beschleunigtes und inklusiveres Wachstum ist neben der Stärkung der einschlägigen Kompetenzen des in den öffentlichen Institutionen eingesetzten Personals die Verbesserung der Regierungsführung und der Infrastrukturverbindungen. Abhilfemaßnahmen in diesen Bereichen werden dazu beitragen, günstige Rahmenbedingungen für eine verstärkte Zusammenarbeit in Schlüsselsektoren und für eine verstärkte Mobilität zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger der EU und Armeniens zu schaffen. Die Prioritäten sind miteinander verknüpft und verstärken sich gegenseitig. Jedes Prioritätsfeld umfasst verschiedene Elemente, die zu einem multidisziplinären und sektorübergreifenden Ansatz zusammengefasst werden, um das jeweilige Ziel zu erreichen. Dazu gehört auch die gemeinsame aktive Mitwirkung in multilateralen Kooperationsforen, einschließlich der Östlichen Partnerschaft.

1.   Institutionelle Stärkung und gute Regierungsführung

Die EU und Armenien sind zur weiteren Zusammenarbeit bei der Förderung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundfreiheiten entschlossen. Sie werden gemeinsam auf die kontinuierliche Verbesserung der öffentlichen Verwaltung, der Regierungsführung und der Justiz hinarbeiten, die Korruptionsbekämpfung intensivieren und die Zivilgesellschaft stärken. Die Gleichstellung der Geschlechter und Umwelt- und Sozialfragen werden in allen Bereichen durchgehend berücksichtigt werden.

Dabei wird der Schwerpunkt auf der Um- und Durchsetzung einschlägiger Rechtsvorschriften, einschließlich der neuen Verfassung, liegen. Die Reform des Wahlsystems, die im September 2016 unter anderem auf der Grundlage der Empfehlungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und deren Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte verabschiedet wurde, gilt seit den Parlamentswahlen vom 2. April 2017. Die Vertragsparteien werden sich ferner darum bemühen, ein günstiges Umfeld für die Zivilgesellschaft, einschließlich der Organisationen der Sozialpartner, und für ihre Beteiligung an Entscheidungsprozessen zu schaffen. Die Zivilgesellschaft wurde bei der Festlegung dieser Partnerschaftsprioritäten konsultiert und wird bei der Überwachung ihrer Umsetzung ebenfalls eine wichtige Rolle spielen.

Die Vertragsparteien werden ihre Bemühungen um die Reform der öffentlichen Verwaltung, einschließlich der Kommunal- und der Strafverfolgungsbehörden, verstärken. Dabei legen sie besonderes Gewicht auf die Rechtsstaatlichkeit, die Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit, den Zugang zur Justiz und das Recht auf ein faires Verfahren. Als erster Schritt zur Reform der öffentlichen Verwaltung wird ein entsprechender Strategierahmen erstellt werden. Ziel der Zusammenarbeit ist die Stärkung der Rechenschaftspflicht und Effizienz staatlicher Stellen mittels verschiedener Instrumente wie zum Beispiel einer modernen, gleichstellungsorientierten Personalverwaltung und der verbreiteten Nutzung elektronischer Behördendienste, auch im Gesundheitswesen. Die Entwicklung und Bewertung politischer Ansätze werden auf der Grundlage fundierter Daten erfolgen, die u. a. durch eine qualitativ hochwertige Statistik bereitgestellt werden.

Die Korruptionsbekämpfung wird im Mittelpunkt der Verwaltungsreform und der Bemühungen Armeniens um Stärkung der Rechtsstaatlichkeit stehen. Bei der Zusammenarbeit liegt der Schwerpunkt auf der Stärkung der für Korruptionsbekämpfung zuständigen Stellen und der Überprüfung der geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere in Bezug auf das öffentliche Auftragswesen, das System für die Offenlegung von Vermögen (zur Sicherstellung einer ordnungsbemäßen Umsetzung) und die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, bei denen die wirtschaftlichen und sonstigen Risiken am höchsten sind (öffentliche Auftragsvergabe, Zollwesen, Genehmigungserteilung). Ziel dabei ist es, hohe ethische Standards zu gewährleisten und Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Vertragsparteien führen die entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen im Einklang mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung durch und arbeiten nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen des CEPA beim Schutz der finanziellen Interessen der EU und Armeniens zusammen.

Ziel der Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit ist es, die Rechenschaftspflicht der Sicherheitsakteure zu stärken und gemeinsame Anliegen im Kampf gegen das organisierte Verbrechen, den Drogenhandel und den Terrorismus, einschließlich der Finanzierung des Terrorismus und der Geldwäsche, unter Achtung der Bestimmungen über Justiz, Freiheit und Sicherheit, die in den verschiedenen Abkommen über die Beziehungen zwischen der EU und Armenien festgelegt sind, anzugehen. Die weitere Modernisierung des Grenzmanagements wird dazu beitragen, sowohl die Sicherheit des Landes zu stärken als auch die wirtschaftliche Entwicklung durch Erleichterung des legalen Austausches zu fördern. Ferner werden die Vertragsparteien bei der Einziehung von Erträgen aus Straftaten zusammenarbeiten, indem sie den armenischen Rechtsrahmen verbessern und eine vollwertige Vermögensabschöpfungsstelle einrichten.

2.   Wirtschaftliche Entwicklung und Marktchancen

Das gemeinsame Ziel der Vertragsparteien besteht in der nachhaltigen und inklusiven wirtschaftlichen Entwicklung Armeniens. Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum ist eine solide Wirtschaftspolitik, die die makroökonomische und finanzielle Stabilität gewährleistet. Dazu sollte unter anderem ein kontinuierliches Engagement für eine langfristig tragfähige Haushaltspolitik bei gleichzeitiger Erhaltung der Sozial- und Kapitalausgaben und Konsolidierung der Reserven zum Auffangen externer Schocks gehören. Für das öffentliche Finanzmanagement — ein wichtiger Faktor sowohl für gute Regierungsführung und Demokratie als auch für wirtschaftliche Entwicklung — gelten die Grundsätze der bewährten internationalen Praxis. Die Bankenaufsicht wird im Einklang mit den internationalen Normen und bewährten Verfahren weiter gestärkt werden, um die Robustheit und Resilienz des Finanzsektors zu erhöhen. Die Einnahmeerhebung wird durch die Modernisierung und Reform der Zoll- und Steuerverwaltung, einschließlich der internationalen Zusammenarbeit und einer verstärkten Betrugsbekämpfung, verbessert werden.

Ein verbessertes Unternehmensumfeld ist eine zentrale Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung. Hier liegt der Schwerpunkt auf einer weiteren Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und Verringerung des Verwaltungsaufwands, auf der Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in einem soliden und diversifizierten Finanzmarkt sowie auf verstärktem Schutz und verstärkter Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. Leistungsstarke Unternehmensförderorganisationen und Unternehmensverbände werden Wirtschaftsteilnehmer dabei unterstützen, neue Chancen zu nutzen und ihrer Stimme bei der Gestaltung der Wirtschaftspolitik mehr Gewicht zu verleihen. Die EU und Armenien sind darum bestrebt, die Fähigkeit armenischer Unternehmen zur Beteiligung an internationalen Wertschöpfungsketten, an denen auch Wirtschaftsteilnehmer aus der EU beteiligt sind und die zum Transfer von Technologie und Wissen beitragen, zu verbessern. In diesem Zusammenhang kommt den Unternehmensförderorganisationen eine entscheidende Rolle zu, und die Unterstützung der EU bei der Vermittlung zwischen armenischen und europäischen Unternehmen kann als Triebfeder für die Bemühungen auf nationaler Ebene dienen. Die Beteiligung Armeniens an internationalen Wertschöpfungsketten kann auch ausländische Direktinvestitionen umfassen und durch diese verstärkt und vorangetrieben werden. Ausländische Direktinvestitionen können zum Auf- und Ausbau lokaler Fähigkeiten und Kompetenzen beitragen; zu diesem Zweck ist es von wesentlicher Bedeutung, die Transparenz, Zuverlässigkeit und Effizienz des Investitionsrahmens zu verbessern. Zu einem für Unternehmen günstigen Investitionsumfeld gehört auch ein wirksamer Wettbewerb auf den Märkten für Produkte und Dienstleistungen, der durch eine starke, unabhängige Wettbewerbsbehörde sichergestellt wird, die den höchsten ethischen Standards genügt, Zugang zu einem wirksamen Durchsetzungsmechanismus für die kartellrechtlichen Vorschriften hat und Rechte des geistigen Eigentums einschließlich geografischer Angaben wirksam schützt. Die Berücksichtigung der Erleichterung der Geschäftstätigkeit als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen wird maßgeblich zur Wachstumsförderung beitragen. Moderne beschäftigungs- und sozialpolitische Maßnahmen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass die wirtschaftliche Entwicklung in inklusiver Weise zur Verbesserung der Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger Armeniens beiträgt. Hierzu gehören auch Institutionen, die für die wirksame Überwachung der Arbeitsbedingungen einschließlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz sorgen.

Wichtig dabei ist neben der Umsetzung der allgemeinen armenischen Entwicklungsstrategie und sektorspezifischer Strategien (KMU-Strategie, Empfehlungen aus der SBA-Bewertung, Exportförderungsstrategie, Strategie zur Entwicklung des ländlichen Raums usw.) und der aktiven Teilnahme an den EU-Programmen für KMU (COSME) und für Forschung und Innovation (Horizont 2020) die Modernisierung der Infrastruktur und des Regelungsumfelds im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie unter Ausschöpfung der entsprechenden Unterstützung durch die EU.

Der Förderung der digitalen Wirtschaft in Armenien, unter anderem durch Angleichung des digitalen Umfelds an den digitalen Binnenmarkt der EU, kommt große Bedeutung bei der Modernisierung der armenischen Wirtschaft und Gesellschaft zu.

Die Überwachung der Umsetzung dieser Strategien sollte einen Dialog zwischen öffentlichem und privatem Sektor sowie Konsultationen mit den relevanten Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich der Organisationen der Sozialpartner, umfassen.

Die grüne Wirtschaft bietet einen wichtigen Wachstumspfad in Richtung nachhaltiger Entwicklung. Umweltfragen, einschließlich des Klimawandels, werden in allen einschlägigen Politikbereichen berücksichtigt werden.

Die EU und Armenien haben eine wirksame Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft und regionale und ländliche Entwicklung begründet, um die Entwicklung von Bauernverbänden und den Aufbau von Wertschöpfungsketten in Armenien zu unterstützen. Die Subsistenzlandwirtschaft bietet zwar Chancen für die Ernährungssicherheit und die informelle Beschäftigung, doch ist es wichtig, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft u. a. durch den Aufbau von Kapazitäten und die Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln weiter zu steigern. Aufbauend auf den bisherigen Ergebnissen werden die Vertragspartien weiterhin auf die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts zwischen den Regionen des Landes hinarbeiten und dabei für eine enge Koordinierung mit der Reform der öffentlichen Verwaltung auf allen Ebenen sorgen.

3.   Konnektivität, Energieeffizienz, Umwelt- und Klimaschutz

Als Binnenland muss Armenien eine Reihe von Herausforderungen im Hinblick auf die Verkehrs- und sonstige Anbindung des Landes bewältigen. Auch innerhalb Armeniens leiden einige Gebieten unter ihrer Abgelegenheit und der schlechten Anbindung an die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Zentren des Landes. Die Zusammenarbeit mit der EU und anderen Ländern der Östlichen Partnerschaft, insbesondere Georgien, in den oben genannten Bereichen kann einen Beitrag zur Milderung der Auswirkungen der geografischen Lage des Landes leisten.

Das Wachstumspotenzial Armeniens könnte durch verbesserte Geschäftsmöglichkeiten, Verkehrs- und Logistikverbindungen und Wertschöpfungsketten — gestützt auf eine insgesamt verbesserte interne und grenzüberschreitende Vernetzung — erhöht werden. Straße, Schiene und Luft sind die wichtigsten Verkehrsträger in Armenien. Da die wichtigsten Handelspartner Armeniens die EU, Russland und China sind, wird die Fracht in der Regel auf der Schiene von den georgischen Häfen nach Armenien befördert. Die Vertragsparteien werden zusammenarbeiten, um Verfahren für eine zügige Abfertigung an den Grenzen zu entwickeln. Dies ist für alle Verkehrsträger unverzichtbar, um kostspielige Verzögerungen zu vermeiden.

Ferner werden die Vertragsparteien im Rahmen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) auf der Grundlage einer klaren Priorisierung zusammenarbeiten, um den Zugang Armeniens zu den internationalen Märkten zu verbessern. Auch die Zusammenarbeit im Bereich der Straßenverkehrssicherheit, einschließlich Infrastruktur und politischer Aspekte, wird gefördert. Investitionen in neue Infrastrukturen sollten sowohl umweltfreundlich als auch klimaverträglich sein.

Zur Gewährleistung einer wirksamen Anbindung und Marktentwicklung über die unmittelbare Nachbarschaft hinaus, ist es wichtig, eine Reform der Zivilluftfahrt durchzuführen, die letztendlich zum Abschluss eines Luftverkehrsabkommens mit der EU führen soll.

Eine gute Verwaltungspraxis im Umweltbereich (Umweltverträglichkeitsprüfungen, strategische Folgenabschätzungen, Zugang zu Umweltinformationen, Zugang zu den Gerichten in Umweltfragen) und die Berücksichtigung des Umwelt- und Klimaschutzes in allen einschlägigen Politikbereichen werden dazu beitragen, eine solide Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen. Verpflichtungen im Umweltbereich, wie sie im neuen Abkommen vorgesehen sind, werden die Grundlage für die einschlägigen Reformen bilden. Eine höhere Energieeffizienz wird schnell zu erheblichen dauerhaften Einsparungen führen und gleichzeitig den Übergang zu einer emissionsarmen und klimaresistenten Wirtschaft unterstützen; im Wohnsektor können entsprechende Maßnahmen mit der Arbeit des Konvents der Bürgermeister verknüpft werden. Solange die Kernenergie genutzt wird, um eine ausreichende Energieversorgung im Land aufrechtzuerhalten, ist die Gewährleistung eines hohen Niveaus der nuklearen Sicherheit erforderlich: Grundlage dafür sind die Standards der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) sowie die im CEPA genannten Standards und Verfahren der EU.

Eine verlässliche und erschwingliche Energieversorgung ist eine notwendige Voraussetzung für das Funktionieren einer modernen Gesellschaft; die Begrenzung ihrer Auswirkungen auf Umwelt und Klima ist wiederum Voraussetzung für die Nachhaltigkeit einer solchen Gesellschaft. Eine höhere Energie- und Ressourceneffizienz, auch im Wohnsektor, und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien werden dazu beitragen, dieses Ziel mithilfe zeitgemäßer Rechtsvorschriften in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen und Elektrizitätsmarkt zu erreichen. Diese Ziele könnten ebenfalls bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für Dienstleistungen und Infrastrukturen verfolgt werden.

Die Energieversorgungssicherheit kann auch durch Verbesserung und Ausbau der Energieverbindungen zu den Nachbarländern erhöht werden. Die weitere aktive Beteiligung Armeniens an der multilateralen Zusammenarbeit im Rahmen der Östlichen Partnerschaft ist von entscheidender Bedeutung für die Ermittlung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die für eine finanzielle Unterstützung durch die EU infrage kommen. Die Verbesserung der Energieeffizienz und die Förderung erneuerbarer Energien mit dem Aufbau von Kapazitäten auf der Grundlage einer klaren Prioritätensetzung bei den Investitionen sind der Schlüssel zur Gewährleistung der Versorgungsicherheit und der technischen Sicherheit im Energiesektor in Armenien.

Schließlich stellt die frühzeitige Annahme eines Fahrplans für die sichere Stilllegung des Kernkraftwerks Medzamor nach wie vor ein wichtiges Ziel dar. Dabei muss die Notwendigkeit berücksichtigt werden, durch Schaffung neuer Kapazitäten als Ersatz für dieses Kernkraftwerk die Energieversorgungssicherheit Armeniens zu sichern und die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen.

4.   Mobilität und direkte Kontakte zwischen den Menschen

Die Vertragsparteien verfolgen mit ihrer Zusammenarbeit das Ziel, die Mobilität ihrer Staatsangehörigen zu erleichtern, die Kontakte zwischen den Menschen durch gezielte Maßnahmen u. a. für junge Menschen, Studenten, Wissenschaftler, Künstler, Kulturschaffende und Geschäftsleute auszuweiten, wobei bekräftigt wird, dass eine verstärkte Mobilität der Bürger der Vertragsparteien in einem sicheren und gut verwalteten Umfeld nach wie vor ein Kernziel ist und zu gegebener Zeit die Aufnahme eines Dialogs über Visumfragen mit Armenien geprüft wird, sofern die Voraussetzungen für eine gut gesteuerte und gesicherte Mobilität erfüllt sind, einschließlich der wirksamen Umsetzung von Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen zwischen den Vertragsparteien. Sie werden bei der Bekämpfung der irregulären Migration zusammenarbeiten, einschließlich durch die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens, indem sie die Grenzschutzpolitik sowie die Schaffung von rechtlichen und operativen Rahmen voranbringen.

Die Steuerung der Migrationsströme wird auf der Grundlage des Abkommens über Visaerleichterungen bzw. des Rückübernahmeabkommens erfolgen. Die EU erkennt die Rolle Armeniens bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus Syrien an. Dadurch kommt das Land für eine finanzielle Unterstützung aus dem Regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise in Betracht (3).

Zur Bewältigung der Herausforderungen des globalen Marktes sind fundierte Kompetenzen auf allen Ebenen erforderlich, sei es in den Unternehmen oder in der öffentlichen Verwaltung. Die Vorschul-, Primar-, Sekundar- und Hochschulbildung, die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie das Zusammenwirken zwischen Bildungswesen und Unternehmenssektor müssen verbessert werden, damit sie ihren vollen Beitrag zur Entwicklung dieser Kompetenzen leisten können. Nach der Assoziierung Armeniens mit dem Programm „Horizont 2020“ wird besonderes Augenmerk auf Forschung und Innovation gelegt.


(1)  JOIN(2015) 50 final vom 18.11.2015.

(2)  Siehe die vier Abschnitte in Teil II: Prioritäten

(3)  Beschluss C(2014) 9615 der Kommission vom 10. Dezember 2014 über die Einrichtung des Regionalen Treuhandfonds der Europäischen Union als Reaktion auf die Syrien-Krise („Madad-Fonds“).


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