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Document 52009XC0108(03)

    Aktualisierung der Liste von Aufenthaltstiteln gemäß Artikel 2 Absatz 15 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) ( ABl. C 247 vom 13.10.2006, S. 1 , ABl. C 153 vom 6.7.2007, S. 5 , ABl. C 192 vom 18.8.2007, S. 11 , ABl. C 271 vom 14.11.2007, S. 14 , ABl. C 57 vom 1.3.2008, S. 31 , ABl. C 134 vom 31.5.2008, S. 14 , ABl. C 207 vom 14.8.2008, S. 12 )

    ABl. C 3 vom 8.1.2009, p. 5–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    8.1.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 3/5


    Aktualisierung der Liste von Aufenthaltstiteln gemäß Artikel 2 Absatz 15 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (ABl. C 247 vom 13.10.2006, S. 1, ABl. C 153 vom 6.7.2007, S. 5, ABl. C 192 vom 18.8.2007, S. 11, ABl. C 271 vom 14.11.2007, S. 14, ABl. C 57 vom 1.3.2008, S. 31, ABl. C 134 vom 31.5.2008, S. 14, ABl. C 207 vom 14.8.2008, S. 12)

    (2009/C 3/04)

    Die Veröffentlichung der Liste von Aufenthaltstiteln gemäß Artikel 2 Absatz 15 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) erfolgt auf der Grundlage der Angaben, die die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß Artikel 34 des Schengener Grenzkodexes mitteilen.

    Die Veröffentlichung im Amtsblatt wird durch monatliche Aktualisierungen auf der Webseite der Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit ergänzt.

    DEUTSCHLAND

    Änderung der in ABl. C 247 vom 13.10.2006 veröffentlichten Angaben

    Abschnitt I „Allgemein“ erhält folgende Fassung:

    „—

    Aufenthaltserlaubnis,

    Niederlassungserlaubnis,

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG,

    Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staates

    Eine vor dem 28. August 2007 ausgestellte ‚Aufenthaltserlaubnis — EU für Familienangehörige von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines EWR-Staates, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR sind‘, gilt gemäß § 15 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern als Aufenthaltskarte fort.

    Fiktionsbescheinigung,

    bei der auf Seite 3 das dritte Feld ‚der Aufenthaltstitel als fortbestehend (§ 81 Absatz 4 AufenthG)‘ angekreuzt ist. Die Einreise wird nur in Verbindung mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel oder Visum ermöglicht. Das erste und zweite Ankreuzfeld ermöglichen ausdrücklich nicht die visumfreie Einreise.

    Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft und ihre Familienangehörigen, die nicht Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind

    Zudem berechtigen die folgenden vor dem 1. Januar 2005 ausgestellten Titel zur visumfreien Einreise:

    Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG,

    Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland,

    Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland,

    Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland

    Diese Titel gelten anstelle eines Visums zur visumfreien Einreise nur dann, wenn sie in einem Pass bzw. im Zusammenhang mit einem Pass als Blattvisa erteilt wurden; sie gelten nicht, wenn sie in einem Ausweisersatz als Inlandsdokument erteilt wurden.

    Die ‚Aussetzung der Abschiebung (Duldung)‘ sowie die ‚Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber‘ gelten gleichfalls nicht für die visumfreie Einreise“.

    SPANIEN

    Ersetzung der im ABl. C 247 vom 13.10.2006 veröffentlichten Liste

    Autorización de Regreso

    (Rückkehrerlaubnis)

    Modelo uniforme de permiso de residencia conforme al Reglamento (CE) no 1030/2002 del Consejo de 13 de junio de 2002

    (Aufenthaltstitel nach einheitlichem Format gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002)

    Tarjeta de extranjeros „régimen comunitario“

    (Ausländerkarte gemäß Gemeinschaftsregelung)

    Tarjeta de extranjeros „estudiante“

    (Ausländerkarte für Studenten)

    Lista de personas que participan en un viaje escolar dentro de la Unión Europea

    (Liste der Teilnehmer einer Schülerreise innerhalb der Europäischen Union)

    Inhabern der folgenden gültigen, vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit ausgestellten Akkreditierungsnachweise ist die visumfreie Einreise gestattet:

    Botschafterausweis (rot)

    Auf dem Einband steht „Documento de Identidad Diplomático“ (Diplomatenausweis) und auf der linken Seite der Vermerk „Embajador/Ambassador“ (Botschafter); ausgestellt für akkreditierte Botschafter.

    Diplomatenausweis (rot)

    Auf dem Einband steht „Documento de Identidad Diplomático“ (Diplomatenausweis); ausgestellt für das in einer diplomatischen Vertretung akkreditierte Personal mit Diplomatenstatus. Die Ausweise der Ehepartner und Kinder werden mit dem Buchstaben „F“ gekennzeichnet.

    Konsularausweis (dunkelgrün)

    Auf dem Einband steht „Documento de Identidad Consular“ (Konsularausweis); ausgestellt für in Spanien akkreditierte Konsularbeamte im gehobenen Dienst. Die Ausweise der Ehepartner und Kinder werden mit dem Buchstaben „F“ gekennzeichnet.

    Konsularkarte für Verwaltungsbedienstete (hellgrün)

    Auf dem Einband steht „Tarjeta de Identidad Consular“ (Konsularkarte); ausgestellt für in Spanien akkreditierte Konsularbedienstete im Verwaltungsdienst. Die Karten der Ehepartner und Kinder werden mit dem Buchstaben „F“ gekennzeichnet.

    Ausweis für Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals diplomatischer Missionen (gelb)

    Auf dem Einband steht „Documento de Identidad Diplomático“ (Diplomatenausweis); ausgestellt für Verwaltungsbedienstete einer akkreditierten diplomatischen Vertretung. Die Ausweise der Ehepartner und Kinder werden mit dem Buchstaben „F“ gekennzeichnet.

    Ausweis für diplomatisches Personal sowie Verwaltungs- und technisches Personal von internationalen Organisationen und Vertretungen der Europäischen Union (blau)

    Auf dem Einband steht „Documento de Identidad Diplomático“ (Diplomatenausweis); ausgestellt für diplomatisches Personal sowie Verwaltungs- und technisches Personal, das bei internationalen Organisationen oder Vertretungen der Europäischen Union akkreditiert ist. Die Ausweise der Ehepartner und Kinder werden mit dem Buchstaben „F“ gekennzeichnet.

    Ausweis für das Hauspersonal von diplomatischen Vertretungen, Konsulaten, internationalen Organisationen oder Vertretungen der Europäischen Union und für das private Dienstpersonal von akkreditierten Diplomaten oder Konsularbeamten (grau)

    Auf dem Einband steht „Documento de Identidad Diplomático“ (Diplomatenausweis); ausgestellt für das Hauspersonal von diplomatischen Vertretungen, Konsulaten, internationalen Organisationen oder Vertretungen der Europäischen Union und für das private Dienstpersonal von akkreditierten Diplomaten oder Konsularbeamten. Die Ausweise der Ehepartner und Kinder werden mit dem Buchstaben „F“ gekennzeichnet.

    Identitätskarte für Eltern und Kinder (18 bis 23 Jahre) von akkreditiertem Personal (beige)

    Auf dem Einband steht „Tarjeta de Identidad“ (Identitätskarte); ausgestellt für Eltern und Kinder (18 bis 23 Jahre) von akkreditiertem Personal.

    UNGARN

    Ersetzung der im ABl. C 247 vom 13.10.2006 veröffentlichten Liste

    Aufenthaltstitel

    Bevándoroltak és letelepedettek részére kiadott tartózkodási engedély, matrica nemzeti útlevélben elhelyezve

    (Aufenthaltstitel für Inhaber einer Einwanderungs- oder Niederlassungserlaubnis, Aufkleber im nationalen Reisepass, ausgestellt im Format gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002.

    Datum der Einführung: 1. Juli 2007.

    Unter „MEGJEGYZÉSEK“ (Anmerkungen) folgende Anmerkungen je nach Art des Aufenthaltstitels:

    a)

    „bevándorlási engedély“ — für eine Einwanderungserlaubnis;

    b)

    „letelepedési engedély“ — für eine Niederlassungserlaubnis;

    c)

    „ideiglenes letelepedési engedély“ — für einen befristeten Aufenthaltstitel;

    d)

    „nemzeti letelepedési engedély“ — für eine nationale Niederlassungserlaubnis;

    e)

    „huzamos tartózkodási engedéllyel rendelkező- EK“ — für eine Niederlassungserlaubnis EG)

    Tartózkodási engedély

    (Aufenthaltstitel — Karte gültig in Verbindung mit dem nationalen Reisepass, ausgestellt im Format gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002)

    Tartózkodási engedély

    (Aufenthaltstitel — im nationalen Reisepass angebrachter Aufkleber, ausgestellt im Format gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002)

    Letelepedési engedély

    (Unbefristeter Aufenthaltstitel gültig in Verbindung mit dem nationalen Reisepass, in dem die Erteilung dieses Aufenthaltstitels vermerkt ist

    Art: laminierte Karte

    Ausstellungszeitraum: zwischen 2002 und 2004

    Gültigkeit: Bis zu 5 Jahre ab Ausstellung, aber nicht über 2009 hinaus)

    Tartózkodási engedély az Európai Gazdasági Térség Állampolgárai (EGT) és családtagjai számára

    (Aufenthaltstitel für Bürger eines EWR-Landes (Europäischer Wirtschaftsraum) und deren Familienangehörige

    Art: laminierte Karte, zweiseitig bedruckter thermisch laminierter Ausweis aus Papier im ID-2 Format (105 × 75 mm).

    Jahr der Einführung: 2004.

    Gültigkeit: Bis zu 5 Jahre, aber nicht über den 29. Juni 2012 hinaus)

    Állandó tartózkodási kártya

    (Unbefristeter Aufenthaltstitel gültig in Verbindung mit nationalem Reisepass

    Datum der Einführung: 1. Juli 2007 auf der Grundlage des Gesetzes I von 2007 zur Regelung der Einreise von Personen, die zu Freizügigkeit und Aufenthalt berechtigt sind.

    Wird der Titel für einen daueraufenthaltsberechtigten EWR-Bürger oder einen Familienangehörigen eines solchen EWR-Bürgers ausgestellt, ist er in Verbindung mit dem nationalen Ausweis oder dem nationalen Reisepass gültig.

    Ist der Inhaber Drittstaatsangehöriger, ist er nur in Verbindung mit dem nationalen Reisepass gültig)

    Tartózkodási kártya EGT állampolgár családtagja részére

    (Aufenthaltstitel für Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EWR-Staats)

    Datum der Einführung: 1. Juli 2007 auf der Grundlage des Gesetzes I von 2007 zur Regelung der Einreise von Personen, die yu Freizügigkeit und Aufenthalt berechtigt sind. Gültigkeit: höchstens fünf Jahre. Der zweiseitig bedruckte, thermisch laminierte Ausweis aus Papier ist im ID-2 Format.

    Unter „EGYÉB MEGJEGYZÉSEK“ (sonstige Anmerkungen): „tartózkodási kártya EGT állampolgár családtagja részére“ (Aufenthaltstitel für Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EWR-Staats)

    Tartózkodási kártya magyar állampolgár harmadik ország állampolgárságával rendelkező családtagja részére

    (Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige ungarischer Staatsangehöriger sind)

    Art: Aufkleber im nationalen Reisepass

    Datum der Einführung: 1. Juli 2007, wird noch ausgestellt

    Gültigkeit: 5 Jahre ab Ausstellung

    Aufkleber „Tartózkodási engedély“ (Aufenthaltserlaubnis)

    Unter „AZ ENGEDÉLY TÍPUSA“ (Art des Titels): „Tartózkodási kártya“ (Aufenthaltstitel)

    Unter „MEGJEGYZÉSEK“ (Anmerkungen): „tartózkodási kártya magyar állampolgár családtagja részére“ (Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige ungarischer Staatsangehöriger sind)

    Humanitárius tartózkodási engedély

    (Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen

    Art: Karte gültig in Verbindung mit dem nationalen Reisepass, ausgestellt im Format gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002)

    Anmerkung:

    Der Aufenthaltstitel, der aus humanitären Gründen für Asylbewerber (gemäß Abschnitt 29 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes II von 2007) bzw. Personen, die mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt sind (gemäß Artikel 25 des Schengener Durchführungsübereinkommens), ausgestellt wurden, gestattet dem Inhaber lediglich den Aufenthalt in Ungarn. Er berechtigt nicht zur Einreise in ein anderes EU-Land oder einen Drittstaat.

    Sonstige Dokumente:

    A menedékes személyazonosságát és tartózkodási jogát igazoló dokumentum

    (Bescheinigung der Identität und der Aufenthaltsberechtigung einer Person, die vorübergehenden Schutz genießt, gültig in Verbindung mit dem nationalen Reisepass, ausgestellt im Format gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002)

    Menekült, illetve oltalmazott személyek részére kiadott magyar személyazonosító igazolvány menekültek esetén a konvenciós úti okmánnyal, oltalmazottak esetén a magyar hatóságok által kiállított úti okmánnyal együtt

    (Ausweis für Flüchtlinge und Personen, denen subsidiärer Schutz gewährt wird

    Ist der Inhaber Flüchtling, gilt der Ausweis in Verbindung mit dem gemäß dem Genfer Abkommen von 1951 ausgestellten Reisedokument.

    Ist der Inhaber Subsidiarschutzberechtigter, ist der Ausweis in Verbindung mit dem für ihn ausgestellten Reisedokument gültig)

    Diáklista

    (Liste der an einer Schulreise innerhalb der EU teilnehmenden Personen)

    Igazolvány diplomáciai képviselők és családtagjaik részére

    (Sonderbescheinigung für Diplomaten und ihre Familienangehörigen (Diplomatenausweis), erforderlichenfalls in Verbindung mit einem vom Außenministerium erteilten D-Visum)

    Igazolvány konzuli képviselet tagjai és családtagjaik részére

    (Sonderbescheinigung für Mitglieder konsularischer Vertretungen und ihre Familienangehörigen (Konsularausweis), erforderlichenfalls in Verbindung mit einem vom Außenministerium erteilten D-Visum)

    Igazolvány képviselet igazgatási és műszaki személyzete és családtagjaik részére

    (Sonderbescheinigung für Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals diplomatischer Missionen und ihre Familienangehörigen, erforderlichenfalls in Verbindung mit einem vom Außenministerium erteilten D-Visum)

    Igazolvány képviselet kisegítő személyzete, háztartási alkalmazottak és családtagjaik részére

    (Sonderbescheinigung für das Dienstpersonal diplomatischer Missionen, Privatbedienstete und ihre Familienangehörigen, erforderlichenfalls in Verbindung mit einem vom Außenministerium erteilten D-Visum).


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