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Document 32009R1125

Verordnung (EG) Nr. 1125/2009 der Kommission vom 23. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags hinsichtlich ihres Anhangs I Teil III.2, Teil III.3 und Teil III.7

ABl. L 308 vom 24.11.2009, p. 5–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/1125/oj

24.11.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 308/5


VERORDNUNG (EG) Nr. 1125/2009 DER KOMMISSION

vom 23. November 2009

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags hinsichtlich ihres Anhangs I Teil III.2, Teil III.3 und Teil III.7

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrages (1), insbesondere auf Artikel 27,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (2) wurden verbindliche Formulare für die Anmeldung staatlicher Beihilfen eingeführt.

(2)

Die Kommission hat eine Mitteilung über Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit einzeln anzumeldender Ausbildungsbeihilfen mit dem Gemeinsamen Markt (3) und eine Mitteilung über Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit einzeln anzumeldender staatlicher Beihilfen für benachteiligte und behinderte Arbeitnehmer mit dem Gemeinsamen Markt (4) angenommen, wodurch die Anpassung einiger Anmeldeformulare im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 erforderlich geworden ist.

(3)

Aufgrund eines Fehlers muss das Anmeldeformular im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 angepasst werden.

(4)

Die Verordnung (EG) Nr. 794/2004 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I Teil III.2 der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 wird durch Anhang I der vorliegenden Verordnung ersetzt.

Artikel 2

Anhang I Teil III.3 der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 wird durch Anhang II der vorliegenden Verordnung ersetzt.

Artikel 3

Anhang I Teil III.7a Frage 2.3 und Teil III.7b Frage 2.3 der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 werden gemäß Anhang III der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 4

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 23. November 2009

Für die Kommission

Neelie KROES

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1.

(2)  ABl. L 140 vom 30.4.2004, S. 1.

(3)  ABl. C 188 vom 11.8.2009, S. 1.

(4)  ABl. C 188 vom 11.8.2009, S. 6.


ANHANG I

TEIL III.2

FRAGEBOGEN ZU AUSBILDUNGSBEIHILFEN

Dieser Fragebogen ist für die Anmeldung von Einzelbeihilfen nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission (1) zu verwenden, für die die Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit einzeln anzumeldender Ausbildungsbeihilfen mit dem Gemeinsamen Markt („Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit“) (2) gelten. Er ist auch für Einzelbeihilfen und Beihilferegelungen zu verwenden, die aus Gründen der Rechtssicherheit bei der Kommission angemeldet werden.

Kommt die angemeldete Maßnahme mehreren Beihilfeempfängern zugute, sind die nachstehenden Angaben für jeden einzelnen Beihilfeempfänger zu übermitteln.

VEREINBARKEIT DER BEIHILFE NACH ARTIKEL 87 ABSATZ 3 BUCHSTABE C EG-VERTRAG — EINGEHENDE WÜRDIGUNG

Ausbildungsbeihilfen können nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden.

Mit dieser eingehenden Würdigung soll gewährleistet werden, dass hohe Ausbildungsbeihilfen nicht den Wettbewerb in einem dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufenden Maße verfälschen, sondern vielmehr das gemeinsame Interesse fördern. Dies ist der Fall, wenn der Nutzen der staatlichen Beihilfen durch Wissensweitergabe größer ist als die Gefahren für Wettbewerb und Handel.

Im Folgenden wird dargelegt, welche Informationen für die eingehende Würdigung erforderlich sein können. Diese Erläuterungen sollen die Entscheidungen der Kommission und die ihnen zugrunde liegenden Erwägungen transparent machen und für Berechenbarkeit und Rechtssicherheit sorgen. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, alle Angaben zu übermitteln, die ihrer Ansicht nach für die Würdigung der Beihilfemaßnahme nützlich sein können.

Kommt eine als Einzelbeihilfe angemeldete Maßnahme mehreren Beihilfeempfängern zugute, sind die nachstehenden Angaben für jeden einzelnen Beihilfeempfänger zu übermitteln.

Merkmale der angemeldeten Maßnahme

1.

Bitte beschreiben Sie kurz die angemeldete Maßnahme, d. h. das bzw. die Ziele der Beihilfe, das Beihilfeinstrument, die Struktur/Organisation der Ausbildungsmaßnahme, die Beihilfeempfänger, das Budget, den Beihilfebetrag, den Auszahlungszeitplan, die Beihilfeintensität und die beihilfefähigen Kosten.

2.

Bezieht sich die Maßnahme auf die Herstellung, Verarbeitung und/oder Vermarktung der in Anhang I EG-Vertrag aufgeführten Agrarerzeugnisse?

ja

nein

3.

Bezieht sich die Maßnahme auf die Herstellung, Verarbeitung und/oder Vermarktung der in Anhang I EG-Vertrag aufgeführten Fischerei- und/oder Aquakulturerzeugnisse?

ja

nein

4.

Ist die Beihilfe für den Seeverkehr bestimmt?

ja

nein

Falls ja, beantworten Sie bitte die nachstehenden Fragen:

a)

Ist der Auszubildende kein aktives, sondern ein zusätzliches Besatzungsmitglied?

ja

nein

b)

Wird die Ausbildung an Bord von Schiffen durchgeführt, die im Gemeinschaftsregister eingetragen sind?

ja

nein

5.

Bezieht sich die angemeldete Maßnahme auf:

 

Spezifische Ausbildungsmaßnahmen (3):

ja

nein

 

Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen (4)

ja

nein

 

Eine Kombination von spezifischen und allgemeinen Ausbildungsmaßnahmen:

ja

nein

 

Ausbildungsbeihilfen für benachteiligte Arbeitnehmer (5):

ja

nein

6.

Bitte geben Sie eine genaue Beschreibung des Ausbildungsvorhabens und gehen Sie dabei ein auf das Ausbildungsprogramm, die zu vermittelnden Fähigkeiten, den Zeitplan, die Zahl der Ausbildungsstunden, die Teilnehmer, die Veranstalter, das Budget usw.

7.

Bitte machen Sie nähere Angaben zum Beihilfeempfänger wie seinen Namen, die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, den Jahresumsatz, die Zahl der Beschäftigten und die Unternehmenstätigkeit.

8.

Nennen Sie bitte gegebenenfalls den bei dieser Anmeldung zugrunde gelegten Wechselkurs.

9.

Bitte nummerieren Sie alle dem Anmeldeformular als Anhänge beigefügten Unterlagen und geben Sie die jeweiligen Nummern in den entsprechenden Teilen des Fragebogens an.

Ziel der Beihilfe

10.

Bitte erläutern Sie ausführlich, welche Ziele von gemeinsamem Interesse mit der angemeldeten Maßnahme verfolgt werden.

Vorliegen positiver externer Effekte  (6)

11.

Bitte weisen Sie nach, dass die Ausbildungsmaßnahme zu positiven externen Effekten führen wird, und fügen Sie die entsprechenden Unterlagen bei.

Zum Nachweis positiver externer Effekte können die nachstehenden Faktoren angeführt werden. Bitte kreuzen Sie an, welche dieser Faktoren für die angemeldete Maßnahme relevant sind, und übermitteln Sie entsprechende Nachweise:

Art der Ausbildungsmaßnahme

Übertragbarkeit der durch die Ausbildungsmaßnahme erworbenen Fertigkeiten

Teilnehmerkreis der Ausbildungsmaßnahme

Geeignetes Instrument (7)

12.

Bitte erläutern Sie, inwieweit die angemeldete Maßnahme ein geeignetes Instrument zur Förderung von Ausbildungsmaßnahmen darstellt, und fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei.

Anreizeffekt und Erforderlichkeit der Beihilfe (8)

Zum Nachweis des Anreizeffekts muss der Mitgliedstaat belegen, dass ohne die Beihilfe, d. h. in der beihilfefreien Fallkonstellation, weniger oder schlechtere Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt worden wären.

13.

Wurde mit dem (den) geförderten Vorhaben schon vor der Stellung des Beihilfeantrags bei den nationalen Behörden begonnen?

ja

nein

Falls ja, geht die Kommission davon aus, dass die Beihilfe keinen Anreiz für den Beihilfeempfänger darstellt.

14.

Falls nein, geben Sie bitte Folgendes an:

Beginn des Ausbildungsvorhabens am:

Antragstellung bei den nationalen Behörden am:

Bitte fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei.

15.

Bitte führen Sie die internen Unterlagen des Beihilfeempfängers zu Ausbildungskosten, Teilnehmern und Inhalten sowie zum Zeitplan für zwei unterschiedliche Szenarien bei: zum einen für das Ausbildungsvorhaben ohne staatliche Beihilfe und zum anderen für das Ausbildungsvorhaben mit staatlicher Beihilfe. Bitte erläutern Sie anhand dieser Angaben, inwiefern die Beihilfe zur Ausweitung des Ausbildungsangebots oder zur qualitativen Verbesserung der geplanten Ausbildungsmaßnahmen führt.

16.

Bitte bestätigen Sie, dass die Arbeitgeber nicht gesetzlich verpflichtet sind, die Art von Ausbildungsmaßnahmen durchzuführen, die Gegenstand des angemeldeten Vorhabens ist.

17.

Bitte geben Sie die Ausbildungsbudgets des Beihilfeempfängers aus vergangenen Jahren an.

18.

Bitte erläutern Sie den Zusammenhang zwischen dem Ausbildungsprogramm und der Unternehmenstätigkeit des Beihilfeempfängers.

Verhältnismäßigkeit der Beihilfe (9)

Beihilfefähige Kosten

Die beihilfefähigen Kosten sind nach Artikel 39 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 zu ermitteln und auf jene zusätzlichen Kosten zu beschränken, die zur Ausweitung des Ausbildungsangebots und zur qualitativen Verbesserung der Ausbildungsmaßnahmen erforderlich sind.

19.

Kosten, die im Rahmen der Maßnahme voraussichtlich entstehen werden:

Personalkosten für die Ausbilder

Reise- und Aufenthaltskosten der Ausbilder und der Ausbildungsteilnehmer

sonstige laufende Aufwendungen wie unmittelbar mit dem Vorhaben zusammenhängende Materialien und Ausstattung

Abschreibung von Werkzeugen und Ausrüstungsgegenständen, soweit sie ausschließlich für das Ausbildungsvorhaben verwendet werden

Kosten für Beratungsdienste betreffend die Ausbildungsmaßnahme

Indirekte Kosten (Verwaltungskosten, Miete, Gemeinkosten, Fahrtkosten und Teilnahmegebühren) bis zur Höhe der Gesamtsumme der oben genannten sonstigen beihilfefähigen Kosten

Personalkosten für die Ausbildungsteilnehmer (10).

20.

Bitte legen Sie eine ausführliche Berechnung der beihilfefähigen Kosten für die angemeldete Maßnahme vor und stellen Sie sicher, dass die beihilfefähigen Kosten auf den Teil der zusätzlichen Kosten beschränkt bleiben, die für eine Ausweitung des Ausbildungsangebots oder eine qualitative Verbesserung von Ausbildungsmaßnahmen erforderlich sind.

21.

Bitte weisen Sie nach, dass die Beihilfe auf das Minimum beschränkt ist, d. h. auf den Teil der zusätzlichen Kosten für die Ausbildungsmaßnahme, den das Unternehmen nicht unmittelbar durch die neu erworbenen Fertigkeiten seiner Mitarbeiter amortisieren kann.

Beihilfeintensität bei allgemeinen Ausbildungsmaßnahmen

22.

Welche Beihilfeintensität gilt für die angemeldete Maßnahme?

23.

Wird die angemeldete allgemeine Ausbildungsmaßnahme zugunsten behinderter oder benachteiligter Arbeitnehmer durchgeführt?

ja

nein

24.

Größe des begünstigten Unternehmens:

Großes Unternehmen

ja

nein

Mittleres Unternehmen

ja

nein

Kleines Unternehmen

ja

ein

Beihilfeintensität bei spezifischen Ausbildungsmaßnahmen

25.

Welche Beihilfeintensität gilt für die angemeldete Maßnahme?

26.

Wird die angemeldete spezifische Ausbildungsmaßnahme für behinderte oder benachteiligte Arbeitnehmer durchgeführt?

ja

nein

27.

Größe des begünstigten Unternehmens:

Großes Unternehmen

ja

nein

Mittleres Unternehmen

ja

nein

Kleines Unternehmen

ja

nein

Untersuchung der Wettbewerbs- und Handelsverzerrungen (11)

28.

Bitte erläutern Sie, ob der Beihilfeempfänger bereits früher Ausbildungsbeihilfen erhalten hat, und machen Sie genauere Angaben dazu (Zeitpunkt, Beihilfebetrag, Laufzeit der Ausbildungsvorhaben).

29.

Bitte nennen Sie das jährliche Ausbildungsbudget des Beihilfeempfängers (Ausbildungsbudget insgesamt für jedes der drei vergangenen Jahre, Anteil der Ausbildungskosten an den Gesamtkosten) und erläutern Sie die Auswirkungen der Beihilfe auf die Kosten des Beihilfeempfängers (z. B. prozentualer Anteil der jährlichen Ausbildungskosten und der Gesamtkosten, den die Beihilfe abdeckt).

30.

Bitte nennen Sie die sachlich und die räumlich relevanten Märkte, auf denen der Beihilfeempfänger tätig ist und auf die sich die Beihilfe auswirken dürfte.

31.

Geben Sie für jeden dieser Märkte Folgendes an:

Grad der Marktkonzentration

Marktanteil des Beihilfeempfängers

Marktanteile der anderen auf diesen Märkten tätigen Unternehmen

32.

Bitte beschreiben Sie die Wettbewerbssituation auf den relevanten Märkten und ihre Struktur und fügen Sie entsprechende Nachweise bei (z. B. Marktzutritts- und Marktaustrittsschranken, Produktdifferenzierung, Art des Wettbewerbs zwischen Marktteilnehmern).

33.

Bitte beschreiben Sie die Merkmale des Wirtschaftszweigs bzw. der Branche, in der der Beihilfeempfänger tätig ist (z. B. Bedeutung der Fachkräfte für die Unternehmenstätigkeit, Bestehen von Überkapazitäten, Finanzierungsstrategien der Wettbewerber für ihre Ausbildungsmaßnahmen).

34.

Übermitteln Sie bitte gegebenenfalls Informationen über die Auswirkungen auf den Handel (Verlagerung von Handelsströmen).

KUMULIERUNG

35.

Wird die im Rahmen der angemeldeten Maßnahme gewährte Beihilfe mit anderen Beihilfen kumuliert?

ja

nein

Falls ja, erläutern Sie bitte die für die angemeldete Beihilfemaßnahme geltenden Kumulierungsvorschriften:

SONSTIGE ANGABEN

36.

Bitte machen Sie an dieser Stelle alle sonstigen Angaben, die Ihrer Ansicht nach für die beihilferechtliche Würdigung der Maßnahme(n) relevant sind.


(1)  Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) (ABl. L 214 vom 9.8.2008, S. 3).

(2)  ABl. C 188 vom 11.8.2009, S. 1.

(3)  Im Sinne von Artikel 38 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008.

(4)  Im Sinne von Artikel 38 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008.

(5)  Im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008.

(6)  Vgl. Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit, Abschnitt 2.1.

(7)  Vgl. Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit, Abschnitt 2.2.

(8)  Vgl. Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit, Abschnitt 2.3.

(9)  Vgl. Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit, Abschnitt 2.4.

(10)  In Bezug auf die Personalkosten für Ausbildungsteilnehmer dürfen nur die tatsächlich abgeleisteten Ausbildungsstunden nach Abzug der produktiven Stunden berücksichtigt werden.

(11)  Dieser Abschnitt gilt nicht für Maßnahmen im Umfang von weniger als 2 Mio. EUR, sofern Frage 10.3 in Teil I dieses Anhangs ordnungsgemäß beantwortet wird.“


ANHANG II

„TEIL III.3

FRAGEBOGEN ZU STAATLICHEN BEIHILFEN FÜR BENACHTEILIGTE UND BEHINDERTE ARBEITNEHMER

Dieser Fragebogen ist für die Anmeldung von Einzelbeihilfen nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben h und i der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 zu verwenden, für die die Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit einzeln anzumeldender staatlicher Beihilfen für benachteiligte und behinderte Arbeitnehmer mit dem Gemeinsamen Markt (‚Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit‘) (1) gelten. Er ist auch für Einzelbeihilfen und Beihilferegelungen zu verwenden, die aus Gründen der Rechtssicherheit bei der Kommission angemeldet werden.

Kommt die angemeldete Maßnahme mehreren Beihilfeempfängern zugute, sind die nachstehenden Angaben für jeden einzelnen Beihilfeempfänger zu übermitteln.

VEREINBARKEIT DER BEIHILFE NACH ARTIKEL 87 ABSATZ 3 BUCHSTABE C EG-VERTRAG — EINGEHENDE WÜRDIGUNG

Beihilfen für benachteiligte und behinderte Arbeitnehmer können nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden.

Mit dieser eingehenden Würdigung soll gewährleistet werden, dass hohe Beihilfen für benachteiligte und behinderte Arbeitnehmer nicht den Wettbewerb in einem dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufenden Maße verfälschen, sondern vielmehr das gemeinsame Interesse fördern. Dies ist der Fall, wenn der Nutzen der staatlichen Beihilfen durch einen Nettozuwachs der Beschäftigung benachteiligter und behinderter Arbeitnehmer der Zielgruppen größer ist als die Gefahren für Wettbewerb und Handel.

Im Folgenden wird dargelegt, welche Informationen für die eingehende Würdigung erforderlich sein können. Diese Erläuterungen sollen die Entscheidungen der Kommission und die ihnen zugrunde liegenden Erwägungen transparent machen und für Berechenbarkeit und Rechtssicherheit sorgen. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, alle Angaben zu übermitteln, die ihrer Ansicht nach für die Würdigung der Beihilfemaßnahme nützlich sein können.

Kommt eine als Einzelbeihilfe angemeldete Maßnahme mehreren Beihilfeempfängern zugute, sind die nachstehenden Angaben für jeden einzelnen Beihilfeempfänger zu übermitteln.

Merkmale der angemeldeten Maßnahme

1.

Bitte beschreiben Sie kurz die angemeldete Maßnahme, d. h. das Ziel der Beihilfe, das Beihilfeinstrument, die Beihilfeempfänger, die Zielgruppen von Arbeitnehmern, den Beihilfebetrag, den Auszahlungszeitplan, die Laufzeit, die Beihilfeintensität und die beihilfefähigen Kosten.

2.

Bezieht sich die Maßnahme auf die Herstellung, Verarbeitung und/oder Vermarktung der in Anhang I EG-Vertrag aufgeführten Agrarerzeugnisse?

ja

nein

3.

Bezieht sich die Maßnahme auf die Herstellung, Verarbeitung und/oder Vermarktung der in Anhang I EG-Vertrag aufgeführten Fischerei- und/oder Aquakulturerzeugnisse?

ja

nein.

4.

Bitte machen Sie nähere Angaben zum Beihilfeempfänger wie seinen Namen, die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, den Umsatz, die Zahl der Beschäftigten und die Unternehmenstätigkeit.

5.

Bezieht sich die angemeldete Maßnahme auf die

 

Einstellung benachteiligter Arbeitnehmer (2):

ja

nein

 

Einstellung stark benachteiligter Arbeitnehmer (3):

ja

nein

 

Einstellung behinderter Arbeitnehmer (4):

ja

nein

6.

Nennen Sie bitte gegebenenfalls den bei dieser Anmeldung zugrunde gelegten Wechselkurs.

7.

Bitte nummerieren Sie alle dem Anmeldeformular als Anhänge beigefügten Unterlagen und geben Sie die jeweiligen Nummern in den entsprechenden Teilen des Fragebogens an.

Ziel der Beihilfe

8.

Bitte erläutern Sie ausführlich, welche Ziele von gemeinsamem Interesse mit der angemeldeten Maßnahme verfolgt werden.

Im gemeinsamen Interesse liegendes Gleichheitsziel (5)

9.

Bitte weisen Sie nach, dass die angemeldete Maßnahme zu einem Nettozuwachs der Beschäftigung benachteiligter und behinderter Arbeitnehmer der Zielgruppen führen wird, und quantifizieren Sie den Zuwachs.

10.

Anhand nachstehender Faktoren kann belegt werden, dass mit der angemeldeten Maßnahme ein im gemeinsamen Interesse liegendes Gleichheitsziel angestrebt wird. Bitte geben Sie an, welche dieser Faktoren für die angemeldete Maßnahme relevant sind, und übermitteln Sie entsprechende Nachweise:

Anzahl und Gruppen der von der Maßnahme betroffenen Arbeitnehmer

Beschäftigungsquoten bei den von der Maßnahme betroffenen Arbeitnehmergruppen auf gesamtstaatlicher und/oder regionaler Ebene und in dem (den) betreffenden Unternehmen

Arbeitslosenquoten bei den von der Maßnahme betroffenen Arbeitnehmern auf gesamtstaatlicher und/oder regionaler Ebene

Geeignetes Instrument (6)

11.

Bitte erläutern Sie, inwieweit die angemeldete Maßnahme ein geeignetes Instrument zur Steigerung der Beschäftigung benachteiligter und/oder behinderter Arbeitnehmer darstellt, und fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei.

Anreizeffekt und Erforderlichkeit der Beihilfe (7)

Zum Nachweis des Anreizeffekts muss der Mitgliedstaat belegen, dass der Lohnkostenzuschuss ausschließlich für einen benachteiligten oder behinderten Arbeitnehmer in einem Unternehmen gezahlt wird, das die Einstellung ohne die Beihilfe nicht vorgenommen hätte.

12.

Wurde mit dem (den) geförderten Vorhaben schon vor der Stellung des Beihilfeantrags bei den nationalen Behörden begonnen?

ja

nein

Falls ja, geht die Kommission davon aus, dass die Beihilfe für den Beihilfeempfänger keinen Anreiz darstellt, einen Nettozuwachs der Beschäftigung benachteiligter oder behinderter Arbeitnehmer zu bewirken.

13.

Falls nein, geben Sie bitte Folgendes an:

Aufnahme der Beschäftigung am:

Antragstellung bei den nationalen Behörden am:

Bitte fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei.

14.

Führt die Einstellung dazu, dass – im Vergleich zur Situation ohne Beihilfe – in dem (den) betreffenden Unternehmen mehr benachteiligte oder behinderte Arbeitnehmer beschäftigt werden?

ja

nein

15.

Falls nein, ist bzw. sind die Stelle(n) im Anschluss an das freiwillige Ausscheiden, die Invalidisierung, den Eintritt in den Ruhestand aus Altersgründen, die freiwillige Reduzierung der Arbeitszeit oder die rechtmäßige Entlassung eines Mitarbeiters wegen Fehlverhaltens und nicht infolge des Abbaus von Arbeitsplätzen frei geworden?

ja

nein

16.

Bitte beschreiben Sie etwaige bestehende oder frühere Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen in dem betreffenden Unternehmen und nennen Sie dabei die Gruppen und die Anzahl von Arbeitnehmern, für die Beihilfen gezahlt wurden.

Verhältnismäßigkeit der Beihilfe (8)

Beihilfefähige Kosten

Die beihilfefähigen Kosten sind nach den Artikeln 40 und 41 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 zu ermitteln und auf jene zusätzlichen Kosten zu beschränken, die für einen Nettozuwachs der Beschäftigung benachteiligter und behinderter Arbeitnehmer erforderlich sind.

17.

Kosten, die im Rahmen der Maßnahme voraussichtlich entstehen werden:

Bruttolohn (d. h. Lohn vor Steuern)

Pflichtbeiträge wie Sozialversicherungsbeiträge

Kosten für die Betreuung von Kindern und die Pflege von Eltern

18.

Bitte legen Sie für die angemeldete Maßnahme eine ausführliche Berechnung der beihilfefähigen Kosten und des abgedeckten Zeitraums (9) vor und stellen Sie sicher, dass die beihilfefähigen Kosten auf die Kosten beschränkt sind, die für einen Nettozuwachs der Beschäftigung benachteiligter oder behinderter Arbeitnehmer der Zielgruppen erforderlich sind.

19.

Bitte weisen Sie nach, dass die Beihilfe auf das Minimum beschränkt ist, d. h., dass der Beihilfebetrag die Netto-Mehrkosten, die bei Beschäftigung benachteiligter oder behinderter Arbeitnehmer der Zielgruppen im Vergleich zur Beschäftigung nicht benachteiligter oder behinderter Arbeitnehmer anfallen, nicht übersteigt.

Beihilfeintensität im Falle benachteiligter Arbeitnehmer

20.

Welche Beihilfeintensität gilt für die angemeldete Maßnahme?

Beihilfeintensität im Falle behinderter Arbeitnehmer

21.

Welche Beihilfeintensität gilt für die angemeldete Maßnahme?

Untersuchung der Wettbewerbs- und Handelsverzerrungen (10)

22.

Bitte machen Sie Angaben zum Beihilfebetrag, zum Auszahlungszeitplan und zum Beihilfeinstrument.

23.

Bitte erläutern Sie, ob der Beihilfeempfänger bereits früher Beihilfen für benachteiligte oder behinderte Arbeitnehmer erhalten hat, und machen Sie genauere Angaben dazu (Zeitpunkt, Beihilfebetrag, Gruppen und Anzahl der betreffenden Arbeitnehmer, Zeitraum der Lohnkostenzuschüsse).

24.

Bitte geben Sie die Beschäftigungskosten des Beihilfeempfängers an (Beschäftigungskosten insgesamt, Kosten für die Beschäftigung benachteiligter und behinderter Arbeitnehmer der Zielgruppen, Anteil der Beschäftigungskosten an den Gesamtkosten) und erläutern Sie die Auswirkungen der Beihilfe auf die Kosten des Beihilfeempfängers (z. B. prozentualer Anteil der Beschäftigungskosten und Gesamtkosten, den die Beihilfe abdeckt).

25.

Bitte nennen Sie die sachlich und die räumlich relevanten Märkte, auf denen der Beihilfeempfänger tätig ist und auf die sich die Beihilfe auswirken dürfte.

26.

Geben Sie für jeden dieser Märkte Folgendes an:

Grad der Marktkonzentration

Marktanteil des Beihilfeempfängers

Marktanteile der anderen auf diesen Märkten tätigen Unternehmen

27.

Bitte beschreiben Sie die Wettbewerbssituation auf den relevanten Märkten und ihre Struktur und fügen Sie entsprechende Nachweise bei (z. B. Marktzugangs- und Marktaustrittsschranken, Produktdifferenzierung, Art des Wettbewerbs zwischen Marktteilnehmern).

28.

Bitte beschreiben Sie die Merkmale des Wirtschaftszweigs bzw. der Branche, in der der Beihilfeempfänger tätig ist (z. B. Bedeutung der Personalkosten in dem Wirtschaftszweig bzw. in der Branche, Bestehen von Überkapazitäten).

29.

Bitte beschreiben Sie die Lage auf dem nationalen/regionalen Arbeitsmarkt (z. B. Arbeitslosen- und Beschäftigungsquoten, Lohnniveau, Arbeitsrecht).

30.

Übermitteln Sie bitte gegebenenfalls Informationen über die Auswirkungen auf den Handel (Verlagerung von Handelsströmen).

KUMULIERUNG

31.

Wird die im Rahmen der angemeldeten Maßnahme gewährte Beihilfe mit anderen Beihilfen kumuliert?

ja

nein

32.

Falls ja, erläutern Sie bitte die für die angemeldete Beihilfemaßnahme geltenden Kumulierungsvorschriften:

SONSTIGE ANGABEN

33.

Bitte machen Sie an dieser Stelle alle sonstigen Angaben, die Ihrer Ansicht nach für die beihilferechtliche Würdigung der Maßnahme(n) relevant sind.“


(1)  ABl. C 188 vom 11.8.2009, S. 6.

(2)  Im Sinne von Artikel 2 Absatz 18 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008.

(3)  Im Sinne von Artikel 2 Absatz 19 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008.

(4)  Im Sinne von Artikel 2 Absatz 20 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008.

(5)  Vgl. Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit, Abschnitt 2.1.

(6)  Vgl. Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit, Abschnitt 2.2.

(7)  Vgl. Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit, Abschnitt 2.3.

(8)  Vgl. Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit, Abschnitt 2.4.

(9)  Bei Beschäftigung benachteiligter Arbeitnehmer sind die Lohnkosten über einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten (bzw. im Falle stark benachteiligter Arbeitnehmer von höchstens 24 Monaten) nach der Einstellung beihilfefähig. Bei Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer sind die Lohnkosten, die während der Beschäftigung des behinderten Arbeitnehmers anfallen, beihilfefähig.

(10)  Dieser Abschnitt gilt nicht für Maßnahmen im Umfang von weniger als 5 Mio. EUR für die Beschäftigung benachteiligter Arbeitnehmer und weniger als 10 Mio. EUR für die Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer, sofern Frage 10.3 in Teil I dieses Anhangs ordnungsgemäß beantwortet wird.


ANHANG III

1.

Frage 2.3 von Teil III.7a von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 wird durch Folgendes ersetzt

„2.3.

Sind die im Rahmen der Regelung gewährten Beihilfen mit Krediten verbunden, deren Restlaufzeit nach der Auszahlung des ersten Teilbetrags der Kreditsumme an das Unternehmen längstens sechs Monate beträgt?“

2.

Frage 2.3 von Teil III.7b von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 wird durch Folgendes ersetzt

„2.3.

Sind die Beihilfen mit Krediten verbunden, deren Restlaufzeit nach der Auszahlung des ersten Teilbetrags der Kreditsumme an das Unternehmen längstens sechs Monate beträgt?“


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