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Document 32013R0524
Beilegung von Streitigkeiten aus Onlinekäufen zwischen Verbrauchern und Händlern
Beilegung von Streitigkeiten aus Onlinekäufen zwischen Verbrauchern und Händlern
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDUNG?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Das Beschwerdeverfahren bezieht beide Parteien sowie die von ihnen vereinbarte Schlichtungsstelle (alternative Streitbeilegung, AS) ein. Diese Einrichtungen, die teils nur online tätig sind, agieren als neutrale Parteien, z. B. als Ombudsleute oder Schlichter. Sie haben die Aufgabe, eine Lösung vorzuschlagen bzw. durchzusetzen oder die Parteien zusammenzubringen, um ihnen die Lösungsfindung zu erleichtern.
Das gesamte Verfahren kann über das Internet schnell abgewickelt werden, sodass eine Beilegung in den meisten Fällen innerhalb von 90 Tagen möglich sein sollte.
OS-Plattform
Die OS-Plattform wird von der Europäischen Kommission entwickelt, betrieben und gepflegt. Sie wird im Januar 2016 an den Start gehen und ist
Die Plattform bietet verschiedene Funktionen. Dazu gehören die Bereitstellung eines elektronischen Beschwerdeformulars, die Unterrichtung des Beschwerdegegners über die Beschwerde, die Ermittlung der zuständigen nationalen Schlichtungsstellen und die elektronische Fallbearbeitung.
Jedes EU-Land muss eine OS-Kontaktstelle benennen, in der mindestens zwei OS-Berater tätig sind. Ferner wird die Kommission ein Netzwerk von OS-Kontaktstellen einrichten.
Sobald das elektronische Beschwerdeformular über die OS-Plattform eingereicht wurde, nimmt die Plattform zeitnah Kontakt mit dem Beschwerdegegner auf und fordert ihn zu einer Erwiderung auf. Sie übermittelt die Beschwerde außerdem an die von den Parteien vereinbarte Schlichtungsstelle. Wenn die Schlichtungsstelle die Zuständigkeit übernimmt, bemüht sie sich um eine schnelle Beilegung der Streitigkeit und unterrichtet die OS-Plattform anschließend über den Ausgang des Verfahrens.
Alternative Streitbeilegung
Die OS-Plattform ist über das Portal Ihr Europa zugänglich. Außerdem wird sie mit allen eingerichteten nationalen Schlichtungsstellen verlinkt, die gemäß der Richtlinie über alternative Streitbeilegung der EU eingerichtet und der Europäischen Kommission bekannt gegeben wurden.
Die Verordnung über die Online-Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und die Richtlinie über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten wurden jeweils im Mai 2013 verabschiedet.
Die OS-Plattform ist für Verbraucher und Händler seit 15. Februar 2016 verfügbar.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 9. Januar 2016 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 sowie der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 1-12)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 63-79)
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1051 der Kommission vom 1. Juli 2015 über die Modalitäten für die Ausübung der Funktionen der Plattform zur Online-Streitbeilegung, über die Modalitäten des elektronischen Beschwerdeformulars und die Modalitäten der Zusammenarbeit der Kontaktstellen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ABl. L 171 vom 2.7.2015, S. 1-4)
Letzte Aktualisierung: 30.08.2016