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Document 52002DC0619

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuß über die Durchführung des Beschlusses 1999/784/EG des Rates vom 22. November 1999 über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle

/* KOM/2002/0619 endg. */

52002DC0619

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuß über die Durchführung des Beschlusses 1999/784/EG des Rates vom 22. November 1999 über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle /* KOM/2002/0619 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS über die Durchführung des Beschlusses 1999/784/EG des Rates vom 22. November 1999 über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort

1. Dieser Bericht bezieht sich auf die Durchführung des Beschlusses 1999/784/EG des Rates [1] über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle. Es handelt sich um einen Zwischenbericht, der die bilateralen Beziehungen zwischen der Kommission und der Informationsstelle beschreibt und die wichtigsten Aktivitäten dieser Stelle seit Annahme des Ratsbeschlusses veranschaulicht.

[1] ABl. L 307 vom 2.12.1999, S. 61.

2. Kapitel II enthält Hintergrundinformationen über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Informationsstelle und die parallele Entwicklung einer statistischen Informationsinfrastruktur durch Eurostat.

3. In Kapitel III des Berichts sind die Hauptmerkmale der Informationsstelle zusammengefasst und die wichtigsten, für die Mitgliedschaft der Gemeinschaft erforderlichen Rechtsakte aufgelistet. Ferner ist ein Finanzbericht über diese Mitgliedschaft enthalten.

4. Kapitel IV gibt einen globalen Überblick über die Aktivitäten der Informationsstelle seit Ende 1999 bis Mitte 2002. Die beiden Hauptbereiche (Markt/Finanzen und Recht) werden näher erläutert.

5. Kapitel V berichtet über die Verbreitung der von der Informationsstelle in den wichtigsten Branchen erhobenen und analysierten Informationen.

6. Kapitel VI umfasst eine Gesamtbewertung der Gemeinschaftsbeteiligung anhand der Ziele von 1999 sowie der Umsetzung der bilateralen Beziehungen zwischen Kommission und Informationsstelle.

I. Einleitung

Dieser Bericht bezieht sich auf die Durchführung des Beschlusses 1999/784/EG des Rates [2] über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle. Es handelt sich um einen Zwischenbericht, der zum einen die Aktivitäten der Kommission im Rahmen der bilateralen institutionellen Beziehungen mit der Informationsstelle und zum anderen die wichtigsten Maßnahmen beschreibt, die diese Stelle im Hinblick auf die branchenspezifischen Anforderungen von Industrie und staatlichen Stellen seit Annahme des Ratsbeschlusses getroffen hat.

[2] ABl. L 307 vom 2.12.1999, S. 61.

II. Beteiligung der Gemeinschaft

Die Informationsstelle wurde vom Europarat durch die am 15. Dezember 1992 angenommene Entschließung (92)70 des Ministerkomitees für eine Anlaufzeit von drei Jahren in Form eines Teilübereinkommens errichtet. Mit der Entschließung (97)4 vom 20. März 1997 bestätigte das Ministerkomitee den Fortbestand der Informationsstelle auf unbegrenzte Dauer.

Rechtsgrundlage für die Beteiligung der Gemeinschaft an der Informationsstelle ist Artikel 157 Absatz 3 EG-Vertrag (ex-Artikel 130). In diesem Artikel geht es um Gemeinschaftstätigkeiten für die Wirtschaft.

Entsprechend den Zielen dieser Rechtsgrundlage trägt der Beschluss der Gemeinschaft, Vollmitglied der Informationsstelle zu werden, dazu bei, den europäischen audiovisuellen Sektor mit dringend benötigten, detaillierten Informationen über Marketing, Finanzen, Rechtsvorschriften, Rechtsprechung usw. zu versorgen.

Die Informationsstelle hat sich als äußerst effizient bei der raschen Zusammenstellung solcher Informationen und deren Verbreitung in der Öffentlichkeit, auch unter den Wirtschaftsakteuren (insbesondere KMU), erwiesen.

Darüber hinaus ist die Arbeit der Informationsstelle für die EU-Industrie von großem Wert, da sie eine Vielzahl von Ländern, einschl. Beitrittsländer, sowie den EWR und die meisten anderen europäischen Staaten abdeckt.

Der weite Erfassungsbereich der von der Informationsstelle bereitgestellten Informationen und ihre Fähigkeit, ,maßgeschneiderte" Forschungsarbeiten durchzuführen, sind nicht nur für die Industrie von großem Interesse, sondern auch für die politischen Entscheidungsträger - sowohl auf nationaler als auch auf Gemeinschaftsebene.

Die Informationsstelle ist nicht die einzige Quelle für statistische Informationen über den audiovisuellen Sektor. Seit 1999 hat Eurostat an der Entwicklung einer statistischen Struktur gearbeitet, um vor allem eine breite Basis für die Erstellung verschiedener harmonisierter Reihen auf EU-Ebene zu schaffen, die die Konzipierung politischer Strategien und die Überwachung ihrer Auswirkungen, die Teilnahme an internationalen Verhandlungen und die Beobachtung der Entwicklungen in Nebenbereichen des audiovisuellen Sektors untermauern sollen.

Die Sachverständigen der Informationsstelle und die Sachverständigen von Eurostat halten zwei Mal jährlich regelmäßige Koordinierungssitzungen ab, um Doppelarbeit in Bereichen zu vermeiden, die in die Zuständigkeit beider Institutionen fallen, insbesondere im Zusammenhang mit Marktstatistiken. Außerdem nimmt die Informationsstelle an Sitzungen der Eurostat-Arbeitsgruppe ,Statistiken zum audiovisuellen Sektor", Eurostat hingegen an den Sitzungen des Beratenden Ausschusses der Informationsstelle teil, in dem die Fach- und Berufsverbände vertreten sind.

So konzentriert sich Eurostat vor allem auf die Weiterentwicklung von Bereichen, in denen offizielle Statistiken von besonderem Nutzen sind (z. B. breit angelegte, harmonisierte Unternehmens-, Haushalts- und Arbeitskräfteerhebungen, Zahlungsbilanz usw.), während die Informationsstelle wichtige Arbeiten auf einer feiner gegliederten Ebene durchführt, wie sie von den Industrieunternehmen benötigt werden (z. B. Erfassung der Besucherzahlen für einzelne Kinofilme, Zusammenstellung detaillierter Angaben über führende Unternehmen anhand veröffentlichter Informationen usw.). Darüber hinaus hat die Informationsstelle ihren Wirkungsbereich weiter ausgebaut, um Bereiche zu integrieren, die über die statistische Erhebung hinauszugehen. Dabei handelt es sich um die Zusammenstellung und Verbreitung rechtlicher Informationen und die Bereitstellung von branchenspezifischen Informationen.

III. Durchführung des Ratsbeschlusses

Gemäß Artikel 1 des Ratsbeschlusses wird die Gemeinschaft Mitglied der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle, die durch ein Teilübereinkommen des Europarates errichtet wurde. Gemäß Artikel 2 des Beschlusses vertritt die Kommission die Gemeinschaft in ihren Beziehungen zur Informationsstelle. Gemäß Artikel 5 beteiligt sich die Gemeinschaft bis Ende 2004.

3.1. Gestaltung der Beteiligung

Die Kommission hat seit Gründung der Informationsstelle an deren Aktivitäten teilgenommen und ist in ihren konstituierenden Organen vertreten. Sie hat stets im selben Umfang wie die größten Teilnehmerländer zur Finanzierung der Informationsstelle beigetragen.

Anfang 2000 ist die Kommission zwecks Durchführung des Ratsbeschlusses in Verhandlungen mit dem Europarat und der Informationsstelle eingetreten. Bei den Diskussionen war vor allem zu klären, wie sich die Gemeinschaft an der Informationsstelle beteiligen konnte, ohne gleichzeitig Mitglied des Audiovisuellen EUREKA zu sein - wie dies bei anderen Teilnehmern der Fall ist. Außerdem ging es u. a. darum, speziellen Finanzierungsvorschriften der Kommission Rechnung zu tragen, die sich insbesondere auf die Verwendung nicht ausgeschöpfter Mittel und die Verpflichtungen im Falle eines nicht fristgerechten Ausscheidens aus der Informationsstelle beziehen.

Das Ministerkomitee des Europarates hat am 21. September 2000 die Entschließung (2000)7 angenommen, durch die der Informationsstelle eine neue Satzung und Haushaltsordnung gegeben wird, die entsprechend den oben genannten Erfordernissen der Kommission überarbeitet wurde.

Abgesehen von der Entschließung des Europarates hat die Kommission durch den Beschluss C(2000)3308 [3] Frau Viviane Reding, für audiovisuelle Politik zuständiges Kommissionsmitglied, ermächtigt, die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle als Abkommen in Form eines Briefwechsels mit dem Generalsekretariat des Europarates förmlich zu bestätigen. Dieser offizielle Briefwechsel erfolgte am 16. und 22. November 2000.

[3] Der Beschluss C(2000)3308 wurde nicht veröffentlicht.

Eine entsprechende Vereinbarung war diesem Briefwechsel im Anhang beigefügt. Sie dient dazu, die jährlichen Verpflichtungen der Kommission zu präzisieren, die sich aus der Beteiligung der Gemeinschaft an der Informationsstelle ergeben. Dieses Schriftstück wird jedes Jahr aktualisiert und von der Kommission und der Informationsstelle unterzeichnet.

3.2. Finanzbeitrag der Gemeinschaft

Im Finanzbogen, der dem Entwurf des Ratsbeschlusses beigefügt war, sind die Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen auf insgesamt 1,325 Mio. EUR über einen Zeitraum von sechs Jahren hinweg angesetzt.

Wie bereits erwähnt, wurde die Teilnahme der Gemeinschaft an der Informationsstelle erst im November 2000 förmlich bestätigt, d. h. etwa ein Jahr nach Annahme des Ratsbeschlusses. Um die Kontinuität der Zusammenarbeit mit der Informationsstelle im Jahr 1999 sicherzustellen, hat die Kommission - in Erwartung des Abschlusses der Verhandlungen zur förmlichen Bestätigung der Mitgliedschaft an der Informationsstelle - am 31. Januar 2000 einen Zuschussvertrag mit der Informationsstelle unterzeichnet. Dieser Zuschussvertrag bezog sich auf eine Summe, die dem theoretischen satzungsgemäßen Beitrag entsprach und die den Betrag, der im Finanzbogen im Anhang zu dem Entwurf des Ratsbeschlusses für das Jahr 1999 angesetzt war, nicht überstieg.

Die Bestimmungen des Zuschussvertrags standen im Einklang mit den Vorschriften der Kommission über die Gewährung von Zuschüssen. Insbesondere wurde der an die Informationsstelle zu zahlende Betrag als ein Prozentsatz der tatsächlichen, im Bezugsjahr (1999) angefallenen Gesamtkosten der Informationsstelle berechnet. Dieser Ansatz unterscheidet sich von den Bestimmungen der Vereinbarung insofern, als die Höhe des jährlichen Finanzbeitrags gemäß der Vereinbarung nicht direkt an die tatsächlichen Kosten desselben Jahres geknüpft, sondern von vornherein festgelegt ist, wobei überschüssige Zahlungen vom Beitrag des übernächsten Jahres abgezogen werden.

Im Jahr 1999 wurde in Anwendung des Finanzierungsmechanismus des Zuschussvertrags ein Beitrag geleistet, der um 8 528 EUR unter dem vorgesehenen Maximalbetrag lag. Seitdem hat die Informationsstelle von der Kommission verlangt, diesen Betrag zu begleichen, den sie als eine fällige Zahlung ansieht. Die Kommission hat dies immer bestritten, mit dem Argument, dass sie all ihre finanziellen Verpflichtungen erfuellt hat. Zum aktuellen Zeitpunkt ist diese Frage noch nicht beigelegt, und der Exekutivrat der Informationsstelle hat kürzlich beschlossen, ein Expertenpanel einzuberufen, das zweckmäßige Lösungsvorschläge in dieser Sache vorlegen soll. Es ist darauf hinzuweisen, dass dasselbe Panel auch Vorschläge für eine weitere Forderung der Informationsstelle in Bezug auf Beiträge aus dem Jahr 1993 ausarbeiten soll. Auch hier ist die Kommission der Auffassung, dass in diesem Fall keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Informationsstelle bestehen. Sie stellt fest, dass die Einberufung des Expertenpanels auf Initiative der Informationsstelle geschieht und dass sich daraus keine für die Kommission bindenden Schlussfolgerungen ergeben können.

Die Verpflichtungen und Zahlungen in den Jahren 1999 bis 2002 waren wesentlich niedriger als die in dem Kommissionsentwurf für den Ratsbeschluss vorgesehenen Beträge. Auch der Finanzierungsanteil der Gemeinschaft war wesentlich niedriger als die von der Kommission vorgesehenen Anteile.

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IV. Tätigkeit der Informationsstelle

Gemäß der Satzung der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle "besteht ihr Ziel darin, den Informationsfluss innerhalb der audiovisuellen Industrie zu verbessern und den Überblick über den Markt sowie dessen Transparenz zu fördern. Bei der Verwirklichung dieses Ziels achtet die Informationsstelle insbesondere darauf, die Zuverlässigkeit, die Kompatibilität und die Vergleichbarkeit der Informationen sicherzustellen".

Um diesem Auftrag gerecht zu werden, konzentriert sich die Informationsstelle bei ihrer Tätigkeit auf zwei Schwerpunkte: Veröffentlichung von jährlichen Statistiken über den audiovisuellen Markt sowie über bestimmte Finanzthemen; regelmäßige Herausgabe eines Newsletters zu Rechtsfragen. Ferner werden Veröffentlichungen zu verschiedenen Anlässen erstellt.

4.1. Markt- und Finanzbereich

Die Tätigkeit der Informationsstelle im Markt- und Finanzbereich ist darauf ausgerichtet, Informationen und Daten zu sammeln und zur Verfügung zu stellen, damit Fachleute die wichtigsten Entwicklungen in den verschiedenen Branchen der europäischen audiovisuellen Märkte (Film, Fernsehen, Video, Multimedia) besser verstehen können. Solche Informationen sind zum einen nützlich für Marktanalysten und liefern zum anderen eine Orientierungshilfe für Unternehmen, insbesondere KMU, bei der Ausarbeitung ihrer Geschäftspläne und Projektfinanzierungen.

Die wichtigsten Themen, mit denen sich die Informationsstelle befasst: Überblick über die Finanzressourcen der gesamten audiovisuellen Industrie (mit einer detaillierten Analyse der öffentlichen Finanzierung und der Verbraucherausgaben), quantitative Analyse der Produktion und Verbreitung von Kinofilmen und anderen audiovisuellen Werken, Verbraucherverhalten (Zuschauerschaft, Kauf audiovisueller Ausrüstungen und Programme, Kinobesucher usw.) und Austausch zwischen Europa und anderen Regionen der Welt.

Die Datenerhebung stützt sich auf ein umfassendes Netz von Partnern und Informationsanbietern und umfasst ebenfalls eine qualitative Dimension der ,Marktforschung". Die Informationsstelle hält an ihrer Strategie der Zusammenarbeit mit spezialisierten, gesamteuropäischen Informationsanbietern fest (Fach- und Berufsverbände, Privatunternehmen, die internationale Netzwerke betreiben, oder akademische Einrichtungen, die ein Netz von Korrespondenten unterhalten, usw.). Wo notwendig, hat die Informationsstelle die Vernetzung nationaler Quellen selbst in die Hand genommen (z. B. die Informationsnetze LUMIERE und KORDA über die Filmindustrie). Auch die Zusammenarbeit mit europäischen und nationalen Verwaltungen, die dem Exekutivrat der Informationsstelle angehören, liefert zusätzliche Informationen aus verschiedenen nationalen Quellen. Ferner arbeitet die Informationsstelle eng mit den Fach- und Berufsverbänden zusammen, die in ihrem Beratenden Ausschuss vertreten sind.

Das Jahrbuch ist die wichtigste Veröffentlichung der Informationsstelle. Im Jahr 2002 erschien die achte Ausgabe. Das ,Jahrbuch" umfasst fünf Bände, die zu verschiedenen Zeitpunkten des Jahres herausgegeben werden. Die meisten Informationen dieser Veröffentlichung werden auch online für diejenigen Marktteilnehmer zur Verfügung gestellt, die einen raschen Zugriff auf Informationen in einem flexiblen elektronischen Format benötigen.

Eine weitere jährliche Veröffentlichung ist ,FOCUS - Trends of the World Film Market". Diese Veröffentlichung wird seit 1997 in Zusammenarbeit mit Cannes Market herausgegeben und während dieser Veranstaltung in weitem Umfang unter den Teilnehmern verteilt.

Der Bericht EUROFICTION ist die dritte jährliche Veröffentlichung der Informationsstelle. Die siebte Ausgabe wird im Herbst 2002 erscheinen. EUROFICTION ist nahezu einmalig in seiner Art und präsentiert Daten und Trendanalysen über national produzierte Fernsehfilme in den fünf größten europäischen Ländern (Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und Vereinigtes Königreich). Außerdem beinhaltet der Bericht jedes Jahr Monografien über zwei weitere europäische Länder.

Neben den genannten Veröffentlichungen, die in regelmäßigen Abständen erscheinen, gibt die Informationsstelle ein breitgefächertes Angebot von Berichten und Studien heraus. Anhang 1 enthält einen Überblick über diese Arbeiten aus den Jahren 1999 bis 2002.

Die Informationsstelle hat zwei spezialisierte Datenbanken eingerichtet: LUMIERE (über Kinobesucherzahlen in Europa) und KORDA (über nationale und regionale öffentliche Förderprogramme für Filme und audiovisuelle Produktionen in Europa). Mit diesen beiden Datenbanken verfügt die Informationsstelle über ein neues Instrument, das ihr die Durchführung neuartiger Analysen mit zusätzlichem Nutzen sowie eine effiziente Verbreitung der Informationen an Fachleute und in der Öffentlichkeit ermöglicht.

Seit dem Jahr 2000 hat sich die Informationsstelle auch um eine Anpassung und Erweiterung der Datenbank AMADEUS bemüht (ursprünglich in der Hand einer externen Beraterfirma), die die Finanzdaten von rund 5 Millionen Unternehmen in Europa - darunter 25 000 im audiovisuellen Sektor - enthält. Die Informationsstelle ist nun in der Lage, detaillierte Finanzanalysen der verschiedenen Industriebranchen in einem Großteil der Mitgliedstaaten zu erstellen.

4.2. Rechtsbereich

Um die audiovisuelle Industrie mit umfassenden Informationen und Stellungnahmen zu versorgen, hat die Informationsstelle ein weites Netz juristischer Korrespondenten geschaffen, die nachweislich über Erfahrung auf bestimmten Fachgebieten verfügen. Dieses Netz spielt eine Schlüsselrolle bei der Durchführung zahlreicher Projekte, indem es Basisinformationen liefert, die später von der Informationsstelle verknüpft, strukturiert und weiterbearbeitet werden. Die Arbeiten der Informationsstelle gelangen in Form von Print- und Online-Publikationen/Diensten sowie durch Workshops, Seminare, Präsentationen und die Beantwortung spezifischer Informationsanfragen an die Öffentlichkeit. Angesprochen sind Branchenvertreter (von Berufs- und Fachverbänden, KMU usw.), Anwaltskanzleien, staatliche Stellen, EU-Institutionen, Regulierungsbehörden, Verwaltungsbehörden, nationale und europäische Abgeordnete, Forschungsinstitute usw.

Im IRIS-Newsletter veröffentlicht die Informationsstelle rechtliche Informationen über Rundfunk, Film, neue Medien/Technologien und zugehörige Rechtsbereiche. Der Newsletter berichtet regelmäßig über internationale und Gemeinschaftsthemen sowie über Entwicklungen in den einzelnen europäischen Ländern. Auch einige nichteuropäische Märkte werden erfasst. Seit 1999 wird die IRIS-Leserschaft in zehn Ausgaben pro Jahr (sechs Ausgaben bis Mitte 2002) über die wichtigsten einschlägigen Entwicklungen in etwa 850 Artikeln informiert. IRIS ist ebenfalls als Online-Publikation erhältlich.

Seit Januar 2001 wird IRIS alle zwei Monate um eine Ausgabe von IRIS Plus ergänzt. Hierbei handelt es sich um eine vergleichende, kontextbezogene Übersicht über rechtliche Aspekte ausgewählter Themen von besonderer Bedeutung. Des weiteren umfasst der IRIS-Newsletter drei Updates (jedes Jahr im Mai) zum Stand der Unterzeichnungen und Ratifizierungen einschlägiger europäischer Abkommen und anderer internationaler Verträge. Im März 2001 wurde eine Übersichtstabelle über nationale Rechtsvorschriften zu Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung veröffentlicht.

Die kontinuierliche Beobachtung wichtiger Entwicklungen in Europa hat ferner zur Einrichtung einer umfassenden juristischen Datenbank geführt. Diese Datenbank - mit der Bezeichnung IRIS Merlin - soll der Öffentlichkeit online zugänglich gemacht werden. Sie erleichtert die Suche nach IRIS-Artikeln und bietet außerdem ein Register zugehöriger Unterlagen. Das Projekt befindet sich im fortgeschrittenen Stadium und dürfte bis Ende des Jahres für die Öffentlichkeit verfügbar sein.

Neben dem systematischen monatlichen Update des IRIS-Newsletters hat die Rechtsinformationsabteilung der Informationsstelle zahlreiche Projekte zu ausgewählten Themen durchgeführt (Anhang 2). Hierbei verdienen zwei detaillierte Forschungsarbeiten besondere Aufmerksamkeit: ,Fernsehen und Medienkonzentration - Regulierungsmodelle auf nationaler und europäischer Ebene" und ,Die rechtliche Zuständigkeit für Rundfunkveranstalter in Europa". Beide Arbeiten sind in der Reihe IRIS Special veröffentlicht.

V. Verbreitung der Arbeiten der Informationsstelle

Die Branche ist einhellig der Auffassung, dass die Informationsstelle in den letzten Jahren ihre Effizienz bezüglich der Bereitstellung umfassender Informationen in vielen Bereichen des audiovisuellen Sektors beträchtlich gesteigert hat. Dieses Ergebnis wurde dank einer konsequenten Veröffentlichungspolitik erzielt, die - im Einklang mit der Finanzierungsquelle - kostenfreien Veröffentlichungen den absoluten Vorrang gibt vor dem kommerziellen Verkauf. Die Umstrukturierung der Website der Informationsstelle im Jahre 2001 (www.obs.coe.int), die auch Links zu Websites ausgewählter Quellen für spezialisierte Informationen umfasst, hat zur Stärkung dieser Kommunikations- und Veröffentlichungspolitik beigetragen.

Schließlich beantwortet die Informationsstelle regelmäßig Informationsanfragen, die häufig von KMU, aber auch von Berufs- und Fachverbänden, Forschungsinstituten, Regulierungsbehörden, Mitgliedern des Exekutivrates und des Beratenden Ausschusses der Informationsstelle sowie nationalen und europäischen Abgeordneten ausgehen.

Die Arbeiten der Informationsstelle werden im Allgemeinen auf Deutsch, Englisch und Französisch veröffentlicht.

5.1. Markt- und Finanzbereich

Die Veröffentlichungen der Informationsstelle im Markt- und Finanzbereich erscheinen in unterschiedlicher Auflage.

Der Verkauf des statistischen Jahrbuchs beläuft sich im Allgemeinen auf etwa 700 bis 800 Exemplare, während über 1 000 Exemplare kostenfrei an die Mitglieder der Organe der Informationsstelle (Exekutivrat, Beratender Ausschuss usw.), an ihr Netz professioneller Partner und an andere Einrichtungen wie Nationalbibliotheken und MEDIA-Desks verteilt werden. Im Jahr 2001 ging der Verkauf des Jahrbuchs zurück, was auf seine späte Veröffentlichung zurückzuführen ist, die wiederum mit der Verfügbarkeit einiger wichtiger Daten zusammenhing. Um dem entgegenzuwirken, wurde das Jahrbuch ab 2002 in fünf themenspezifische Veröffentlichungen unterteilt, die zu verschiedenen Zeitpunkten erscheinen, sobald wichtige statistische Daten vorliegen.

Der Jahrbuch Online Premium Service zählt 50 bis 100 kommerzielle Kunden, vor allem Beraterfirmen und Entwicklungsabteilungen von Rundfunkanstalten.

FOCUS - Trends of the World Film Market wird kostenfrei an 10 000 Leser verteilt, darunter 7 500 Kunden von Cannes Market.

Die Studie EUROFICTION richtet sich an ein begrenzteres Zielpublikum (20 bis 30 verkaufte Exemplare pro Jahr) und wird kostenfrei an etwa 250 Mitglieder des Netzes der Informationsstelle verteilt.

5.2. Rechtsbereich

Der Verkauf der IRIS-Veröffentlichungen liegt hauptsächlich in den Händen von externen Vertriebsstellen, die etwa 800 Exemplare absetzen. Der Direktverkauf der Informationsstelle hält sich in Grenzen (weniger als 100 Abonnements). Die Informationsstelle betreibt zurzeit eine Politik der kostenfreien Verbreitung, vor allem anlässlich von Konferenzen und Festspielen. Der IRIS-Newsletter wird auf regelmäßiger Basis an öffentliche Einrichtungen und politische Entscheidungsträger verteilt.

Die Verteilung der IRIS-Sonderausgaben erfolgt direkt von der Informationsstelle aus. Die Veröffentlichung IRIS Fokus ,Urheberrechte im digitalen Zeitalter" wurde seit 2000 über 100 Mal verkauft und in weitem Umfang kostenfrei verteilt (fast 800 Exemplare). Der Bericht ist ebenfalls auf der Website der Informationsstelle frei zugänglich.

Über 500 Exemplare der IRIS Spezial-Veröffentlichungen ,Fernsehen und Medienkonzentration" (2001) und ,Die rechtliche Zuständigkeit für Rundfunkveranstalter in Europa" (Frühjahr 2002) wurden jeweils kostenfrei verteilt. Die erste Arbeit wurde außerdem an über 100 kommerzielle Kunden verkauft.

In IRIS Plus publizierte Artikel werden auf speziellen Veranstaltungen kostenfrei verteilt. Diese Vorgehensweise hat effektiv dazu beigetragen, den Bekanntheitsgrad dieser Veröffentlichungsreihe zu steigern.

5.3. Internet

Fast alle Arbeiten und Veröffentlichungen der Informationsstelle können kostenfrei oder auf kommerzieller Basis auf den Websites der Informationsstelle eingesehen werden, deren Hauptwebsite einen konstanten Erfolg in der Öffentlichkeit verzeichnen: Nach den jüngsten Statistiken belaufen sich die monatlichen ,Besucherzahlen" auf über 11 000.

Kürzlich wurden neben dieser Hauptwebsite zwei weitere Websites zu Markt- und Finanzfragen eingerichtet, um ein möglichst breites Publikum mit den Informationsdiensten zu versorgen. Während die ,Lumiere"-Website, die Statistiken über Kinobesucher bietet, rund 4 000 Mal pro Monat angesteuert wird, liegt die neuere ,Korda"-Website mit ihrem Angebot an Finanzstatistiken bei nahezu 800 ,Besuchern".

Analysen der Internet-Kontakte zeigen, dass ein breites Spektrum von Nutzern aus zahlreichen Ländern regelmäßig auf die Website der Informationsstelle zugreifen. Einige davon sind von der Website ,Audiovisuelle Politik" der Europäischen Kommission dorthin gelangt, die über einen speziellen Link verfügt.

5.4. Sonstige Verbreitungstätigkeiten und Konferenzen

Der Informationsstelle ist daran gelegen, aktiv an Konferenzen und Workshops mitzuwirken, um die Verbreitung der Ergebnisse ihrer Tätigkeit zu fördern. Außerdem unterstützt bzw. organisiert sie eine Reihe von branchenbezogenen Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit ihren Partnerinstitutionen. Häufig arbeitet die Informationsstelle spezielle Berichte aus und verteilt sie als Diskussionsgrundlage an die Teilnehmer dieser Veranstaltungen.

Ferner gibt die Informationsstelle über zehn Pressemitteilungen im Jahr heraus. Diese werden vielfach von Fachleuten und politischen Entscheidungsträgern genutzt und von den internationalen Medien weiterverbreitet.

Anhang 3 gibt einen kurzen Überblick über Veranstaltungen, die unter Mitwirkung der Informationsstelle organisiert werden bzw. wurden.

VI. Schlussfolgerungen

Über die formelle Beteiligung an einer multilateralen internationalen Organisation hinaus - gegenwärtig sind 35 Länder sowie die Europäische Gemeinschaft Vollmitglieder der Informationsstelle, der Europarat und das Audiovisuelle EUREKA haben Beobachterstatus - haben die Kommission und die Informationsstelle eine enge Partnerschaft im audiovisuellen Bereich entwickelt. Dies kommt sowohl der Industrie zugute, die permanent mit aktuellen Informationen versorgt wird und dadurch einen besseren Überblick gewinnt, als auch den staatlichen Stellen, die in besserer Kenntnis der Marktsituation nutzbringende Diskussionen mit Vertretern der Industrie führen können.

Diese Ergebnisse sind zurückzuführen auf die kontinuierliche Entwicklung eines gut strukturierten, effizienten Netzes von Quellen, das es der Informationsstelle ermöglicht, mit den kompetentesten Informationsquellen der verschiedenen Industriebrachen eng zusammenzuarbeiten.

Die Informationsstelle ist ein Modell für die Integration der Aktivitäten staatlicher Stellen und privater Unternehmen aus mehreren Ländern, das einem breiten Spektrum von Nutzern wertvolle Ergebnisse bietet - und zwar zu vernünftigen Kosten, wenn man die Finanzbeiträge der teilnehmenden Einrichtungen betrachtet - und der Branche Zugang zu Informationen verschafft.

Anhang 1: Wichtigste Berichte der Informationsstelle im Markt- und Finanzbereich

,Öffentliche Fördereinrichtungen für die Film- und audiovisuelle Industrie in Europa"; Band I: ,Vergleichende Analyse von nationalen Förderprogrammen"; Band II: ,Nationale Monographien": Dieser Bericht, der 1999 von der Informationsstelle gemeinsam mit dem CNC (Centre national de la cinématographie, Frankreich) herausgebracht wurde, gibt einen vollständigen Überblick über die öffentlichen Finanzierungssysteme in der Europäischen Union.

,Developments of digital television in the European Union" (Entwicklungen des Digitalfernsehens in der Europäischen Union): Ein im Jahr 1999 von der Informationsstelle ausgearbeiteter Bericht für eine Konferenz, die im Rahmen der finnischen EU-Präsidentschaft organisiert wurde.

,Hörfunk- und Fernsehsysteme in Europa 2000/2001": Diese Veröffentlichung (ursprünglich in deutscher Sprache vom Hans-Bredow-Institut verfasst und auf Englisch und Französisch übersetzt) beschreibt die audiovisuelle Landschaft in 33 europäischen Staaten.

,Europäische Filme in den europäischen Fernsehdiensten": Dieser Bericht, der im Jahr 2000 in Zusammenarbeit mit Médiamétrie und ETS (Essential Television Statistics) erstellt wurde, enthält ausführliche Informationen über Anzahl und Herkunft der Filme, die von den größten unverschlüsselten Fernsehkanälen in Europa ausgestrahlt wurden, sowie eine Rangliste erfolgreicher Filme im europäischen Fernsehen.

,Wirtschaft europäischer TV-Fiktionsprogramme - Marktwerte und Verhältnis Sender-Produzent": Der von INA (Institut national de l'audiovisuel) in Zusammenarbeit mit den Eurofiction-Mitarbeitern verfasste Bericht wurde von der Informationsstelle kofinanziert und im Jahr 2000 veröffentlicht. Weitere Mittel wurden vom CNC bereitgestellt. Die Arbeit stützt sich auf eine einzigartige Methodik und liefert zum ersten Mal eine Einschätzung des wirtschaftlichen Werts der TV-Produktion in Europa. Ein Update dieses Berichts wird gegenwärtig bei INA vorgenommen (mit Kofinanzierung vonseiten der Informationsstelle, des CNC (Centre national de la cinématographie, Frankreich) und des DDMA (Direction de développement des médias, Frankreich)).

Die Berichte ,The Film Industry in the Russian Federation" (Die Filmindustrie in der Russischen Föderation) und ,The Video industry in the Russian Federation" (Die Videoindustrie in der Russischen Föderation) wurden im Jahr 2001 veröffentlicht. Diese beiden Berichte wurden von zwei anerkannten russischen Beratern im Auftrag der Informationsstelle verfasst.

,Der Verleih von Filmen aus Drittländern in der Europäischen Union (1996-2001)": Ein für die Konferenz ,Der Film- und Fernsehsektor in der Europäischen Union und in Drittländern" erstellter Bericht, die im Rahmen der spanischen EU-Präsidentschaft organisiert wurde (Madrid, 18./19. April 2002).

Verschiedene Länderberichte, bereitgestellt von nationalen Verwaltungen oder Sachverständigen, sind auf der Website der Informationsstelle veröffentlicht (Belgien, Tschechische Republik, Estland, Deutschland, Island, Italien, Russische Föderation, Portugal, Spanien und Vereinigtes Königreich).

Eine Studie über die Auswirkungen der Digitaltechnologie auf die Verbreitung von Filmen befindet sich in Vorbereitung.

Anhang 2: Wichtigste Berichte der Informationsstelle im Rechtsbereich

Thema: Die rechtliche Zuständigkeit für Rundfunkveranstalter in Europa (Richtlinie ,Fernsehen ohne Grenzen", Konvention des Europarates)

IRIS Spezial: veröffentlicht im März 2002 auf der Grundlage eines im November mit IViR (Institut für Informationsrecht) und EPRA (European Platform of Regulatory Authorities); veranstalteten Workshops. Behandelt werden Rechtsfragen und aktuelle Rechtsprechung.

Thema: Fernsehen und Medienkonzentration

IRIS Spezial: veröffentlicht im Februar 2001. Behandelt werden: Regulierungsmodelle in DE, GB, ES, IT, FR; die von der Europäischen Union geschaffenen Rahmenbedingungen (durch Rechtsetzung und Rechtsprechung); Regulierung in den USA; die Situation in der Russischen Föderation.

Thema: Konvergenz

Im Jahr 2001 lag der Schwerpunkt der Veröffentlichungsreihe IRIS Plus auf der Frage der Konvergenz, die unter zwei Gesichtspunkten untersucht wurde: Anwendbarkeit der Vorschriften für traditionelle Medien (insbesondere Rundfunk) auf die neuen Medien; Eignung der gegenwärtigen organisatorischen Struktur und Aufteilung der Kompetenzen von Regulierungsbehörden und anderen Kontrollinstanzen (z. B. im Rahmen des Wettbewerbsrechts) für konvergierende Medien.

Zwei Workshops wurden veranstaltet, um Informationen und Anregungen zu sammeln, die in insgesamt vier IRIS Plus-Veröffentlichungen zum Thema Konvergenz festgehalten wurden (IRIS Plus 2001-6, IRIS Plus 2001-8, IRIS Plus 2001-10, IRIS Plus 2002-2).

Thema: Zugangskontrolle

IRIS Plus 2001-2: ,Diskriminierungsfreier Zugang zu digitalen Zugangskontrolldiensten".

Thema: Urheberrechte im digitalen Zeitalter

IRIS Fokus (2000) präsentiert vier Artikel, in denen folgende Themen behandelt werden: Rechtsinstrumente der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und europäische Richtlinien zum Urheberrechtsschutz; Rechtsprechung in verschiedenen Ländern zum Eigentum an elektronischen Rechten; vertraglicher und rechtlicher Rahmen für elektronische Rechte auf nationaler Ebene; verschiedene Internet-Vertriebsformen für audiovisuelle Werke (MP3, Napster, Scour, Gnutella).

Ferner befasst sich IRIS Plus 2002-4 mit dem Thema ,Filme im Internet".

Thema: Selbstregulierung

IRIS Plus 2002-6 ,Co-Regulierung der Medien in Europa"; Workshop zu diesem Thema am 6./7. September 2002, organisiert vom Europäischen Hochschulinstitut Florenz in Zusammenarbeit mit IViR (Institut für Informationsrecht) und EMR (Institut für Europäisches Medienrecht).

Thema: Filmproduktion und -förderung

,Filmproduktion und -verleih in Europa: Die Bestimmung des Herstellungslandes" (Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Niederlande, Norwegen, Vereinigtes Königreich und auf europäischer Ebene) (Online-Publikation, Januar 2000); IRIS Plus 2001-4 ,Nationale Filmproduktionsförderung: rechtliche Besonderheiten und Trends" (DE, FR, IT, ES, UK sowie Hintergrundinformationen auf EU-Ebene).

Thema: Öffentlicher Rundfunk

IRIS Fokus 2000-6: ,Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in ausgewählten Staaten Mittel- und Osteuropas dargestellt am Beispiel der Länder Bulgarien, Polen, Slowakei, Tschechische Republik und Ungarn"; Forschungsbeitrag zu einer vom Hans-Bredow-Institut durchgeführten Studie und Veröffentlichung der Ergebnisse in ,Der schweizerische Öffentliche Rundfunk im Netzwerk" (IPMZ Zürich, 2001) und in ,Der öffentliche Rundfunk im Netzwerk von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft" (NOMOS Baden-Baden/Hamburg, 2001).

Thema: Werbung

,Regulation on Advertising Aimed at Children in EU-Member States and some Neighbouring States" (Regelungen für Werbung, die sich an Kinder richtet, in den EU-Mitgliedstaaten und in einigen Nachbarstaaten) (Mai 2000); ,Kurze Werbeeinblendungen bei Fußballspielen" (Mai 2002).

Thema: Länderberichte

Türkei: ,Law Relevant to the Audiovisual Sector" (Rechtsvorschriften für den audiovisuellen Sektor) (Online-Publikation, Juli 2001); Russische Föderation: ,The Russian System of Licensing of Television and Radio Broadcasting" (Das russische System der Rundfunklizenzen) (Online-Publikation, Juli 2001).

Mitte 2002: Verschiedene Projekte sind in Vorbereitung, u. a. die IRIS-Merlin-Datenbank sowie die Einrichtung einer Reihe von Hyperlinks zu juristischen Quellen. Bei dem ersten Projekt handelt es sich um eine umfassende Sammlung von IRIS-Artikeln, einschl. Quellenangaben, die der Öffentlichkeit per Internet zugänglich gemacht werden, um Forschungen im Rechtsbereich zu ermöglichen. Das zweite Projekt bezieht sich auf die Erstellung einer strukturierten Liste von Links zu Quellen im Rechtsbereich, die Zugang zu rechtlichen und politischen Dokumenten bieten.

Anhang 3: Von der Informationsstelle organisierte Workshops

Markt- und Finanzbereich

,Film Information and Statistics" (Informationen und Statistiken zum Filmwesen) im Rahmen der Konferenz ,Audiovisual Policies and their Implementation in the European Union and in Turkey" (Audiovisuelle Politik und ihre Umsetzung in Europa und in der Türkei), organisiert vom türkischen Kulturministerium (Eskisehir, 4. April 2001)

,Analyse von Fallstudien zum Erfolg europäischer Kinofilme", organisiert im Rahmen des Europäischen Filmforums (Straßburg, 8.-13. November 2001)

,The Film and Video industry in the Russian Federation and their relations with other European countries" (Die Film- und Videoindustrie in der Russischen Föderation und ihre Beziehungen zu anderen europäischen Ländern), organisiert im Rahmen des Internationalen Filmfestivals Moskau (Moskau, 26. Juni 2002)

Rechtsbereich

,How to distinguish between broadcasting and new media services - Broadcasters' access to new Media markets" (Abgrenzung zwischen Rundfunk und neuen Mediendiensten - Zugang der Rundfunkanstalten zu den neuen Medienmärkten) (Amsterdam, 16. Juni 2001)

,Medienaufsicht an der Schwelle des 21. Jahrhunderts - Gestaltung und Kompetenzen der Aufsichtsbehörden im Zeichen der Konvergenz" (Saarbrücken, 6. November 2001)

,Die rechtliche Zuständigkeit für Rundfunkveranstalter in Europa" (Amsterdam, 24. November 2001)

,Workshop über Co-Regulierung der Medien in Europa" (Florenz, 6./7. September 2002)

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