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Document 52017DC0148

    BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT Fortschrittsbericht über eine Benchmark für die Lernmobilität

    COM/2017/0148 final

    Brüssel, den 30.3.2017

    COM(2017) 148 final

    BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

    Fortschrittsbericht über eine Benchmark für die Lernmobilität


    1.    Einführung

    In der jüngsten Mitteilung der Kommission „Investieren in Europas Jugend“ 1 werden die positiven Auswirkungen der Lernmobilität auf Beschäftigungsfähigkeit und bürgerschaftliches Engagement hervorgehoben. In einem anderen Land zu lernen, zu studieren oder einer Ausbildung nachzugehen, ist eine einzigartige Erfahrung und kann neue Perspektiven eröffnen. Die Kompetenzen, die im Rahmen einer Mobilitätserfahrung erworben werden, etwa Problemlösungs- und Anpassungsfähigkeit sowie Toleranz und Zuversicht, werden von Arbeitgebern geschätzt und sind in der heutigen Gesellschaft unentbehrlich.

    Die Kommission fördert die Lernmobilität junger Menschen im Rahmen ihrer politischen Konzepte und Programme, die auch eine spezielle Benchmark und die Unterstützung durch das Programm Erasmus+ umfassen.

    In seinen Schlussfolgerungen zu einer Benchmark für die Lernmobilität (2011/C 372/08) 2 fordert der Rat die Kommission auf, „dem Rat bis Ende 2015 über die Ergebnisse im Hinblick auf eine Überprüfung und gegebenenfalls Überarbeitung der [...] europäischen Benchmark Bericht zu erstatten“.

    Der Rat fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten außerdem zur Durchführung einer Reihe weiterer Maßnahmen auf, die sich insbesondere auf Indikatoren für die Mobilität von Studentinnen und Studenten, jungen Menschen und Lehrkräften beziehen. Im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen besteht jedoch keine Verpflichtung zur Berichterstattung an den Rat. Hierzu stehen separate Unterlagen der Kommission zur Verfügung, in denen die Maßnahmen eingehender beschrieben werden.

    Hintergrund der Schlussfolgerungen des Rates von 2011 ist der strategische Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung 2020, in dem die Kommission ersucht wird, „bis Ende 2010 einen Vorschlag für eine Benchmark in diesem Bereich vorzulegen, der sich zunächst auf die physische Mobilität zwischen Ländern im Bereich der Hochschulbildung konzentrieren [...] sollte.“ 3 Den Schlussfolgerungen des Rates ging eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 24. Mai 2011 zur Entwicklung von Benchmarks zu Bildung für Beschäftigungsfähigkeit und zu Mobilität zu Lernzwecken (Dok. 10697/11) 4 voraus.

    Mit dem vorliegenden Bericht wird die Verpflichtung zur Berichterstattung an den Rat über die erzielten Fortschritte bei der Mobilitätsbenchmark im Hinblick auf die Fortsetzung der Arbeit bis 2020 eingelöst.

    Die aus zwei Indikatoren bestehende Benchmark für die Lernmobilität wird im Anhang der Schlussfolgerungen von 2011 folgendermaßen definiert:

    – „Bis 2020 sollten in der EU durchschnittlich mindestens 20 % der Hochschulabsolventen eine Studien- oder Ausbildungsphase (einschließlich Praktika) im Ausland absolviert haben, die mindestens 15 ECTS-Leistungspunkte abdeckt oder eine Mindestdauer von 3 Monaten umfasst.“

    – „Bis 2020 sollten in der EU durchschnittlich mindestens 6 % der 18- bis 34-Jährigen mit abgeschlossener beruflicher Erstausbildung eine mit der Berufsausbildung zusammenhängende Ausbildungsphase (einschließlich Praktika) von mindestens zwei Wochen(3) oder, sofern im ‚Europass‘ verzeichnet, auch von kürzerer Dauer im Ausland absolviert haben. (3) = 10 Werktage

    Der Schwerpunkt der Benchmark liegt auf der ausgehenden Mobilität, mit anderen Worten auf dem Ausmaß, in dem Menschen ins Ausland gehen, um Lernerfahrungen und Qualifikationen zu erwerben. Innerhalb der EU steht dieses Ziel mit den Grundsätzen der Freizügigkeit von Personen und Arbeitskräften im Binnenmarkt in Verbindung.

    Die EU-Benchmark misst die Zahl der Absolventen, die während ihres Studiums mobil waren und ihre Qualifikation erfolgreich abgeschlossen haben. Sie hat keinen direkten Bezug zu einem geografischen Gebiet, in den Schlussfolgerungen von 2011 wird jedoch betont: „Lernmobilität bedeutet physische Mobilität einschließlich weltweiter Mobilität.“ Die Messung des Indikators der Benchmark für die Mobilität in der Berufsausbildung wird in der Praxis durch das in den Schlussfolgerungen genannte Instrument (eine Haushaltserhebung bei einer bestimmten, breit angelegten Altersgruppe) begrenzt, während die Quelle für den Indikator im Bereich der Hochschulbildung nicht festgelegt ist.

    Das zuständige Beratungsgremium der Kommission, die Ständige Arbeitsgruppe für Benchmarks und Indikatoren (Standing Group of Indicators and Benchmarks — SGIB), wurde im Januar und Februar 2016 zum Entwurf dieses Berichts konsultiert, nachdem bereits im Dezember 2015 eine erste Erörterung in der SGIB stattgefunden hatte. Soweit die Ergebnisse für diesen Bericht einschlägig sind, wird darauf verwiesen. Sie werden von der Kommission für die Bewertung der technischen Durchführbarkeit der zukünftigen Arbeiten herangezogen.

    In dem Bericht werden die seit 2011 durchgeführten Arbeiten sowie die verfügbaren Informationen behandelt und Schlussfolgerungen für die Indikatoren der Mobilitätsbenchmark für den Bereich der Hochschulbildung bzw. der Berufsausbildung gezogen (Abschnitte 2 und 3). Darüber hinaus werden die von der Kommission vorgeschlagenen weiteren Arbeiten dargestellt (Abschnitt 4).

    2.    Die Benchmark für Mobilität in der Hochschulbildung

    2.1.    Seit 2011 durchgeführte Arbeiten

    Eine in den Jahren 2011 und 2012 tätige Taskforce von Eurostat erarbeitete einen Vorschlag für eine Methodik und für Mittel zur Datenerhebung, die die Anforderungen des Benchmarkindikators für den Bereich Hochschulbildung erfüllen. Vor der Einigung über die Schlussfolgerungen des Rates lagen die Daten nicht im richtigen Format vor. Die Taskforce stellte fest, dass das größte Problem in der Machbarkeit einer Datenerhebung entsprechend der Benchmarkdefinition lag.

    Die Definition des Benchmarkindikators und die nachfolgenden Arbeiten wurden in enger Zusammenarbeit mit Akteuren, die am Bologna-Prozess beteiligt waren, 5 durchgeführt, wie dies auch in der Schlussfolgerung des Rates gefordert wird. Dabei wurde auch ein breiterer Schwerpunkt auf bessere Daten zur Lernmobilität gelegt (auch gemäß der Strategie „Mobilität für besseres Lernen“ für den Europäischen Hochschulraum/den Bologna-Prozess 6 ).

    Die Daten zur Lernmobilität werden über die Bildungsdatenerhebungen gewonnen, die von der UNESCO, der OECD und von Eurostat (UOE) durchgeführt werden, wobei vor allem Verwaltungsinformationen herangezogen werden. Eurostat entwickelte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten (über die Taskforce), der OECD, der UNESCO, der Generaldirektion EAC und sonstigen maßgeblichen Kommissionsdienststellen ein methodologisches Handbuch zur Lernmobilität sowie Datenerhebungstabellen. 7 Die für die Benchmark bestimmten Daten aus EU-Mitgliedstaaten werden auf der Grundlage einer 2013 erlassenen Verordnung der Kommission 8 erhoben, welche im Zeitraum 2015 bis 2018 schrittweise durchgeführt wird.

    2022 werden für den Bezugszeitraum 2016-2020 die Daten für 5 Jahre vorliegen, da das Ziel im Jahr 2020 erreicht sein soll. 2019 wird das Jahr sein, in dem die Situation spezifischer im Hinblick auf die Zeit nach 2020 zu bewerten sein wird. Hierfür werden die Daten aus zwei Jahren (2016 und 2017) die faktengesicherte Grundlage bilden.



    2.2.    Vorhandene Informationen

    Für den Indikator der Benchmark für die Hochschulbildung liegen zwei Arten von Daten vor: Daten über die Mobilität „zum Erwerb von Leistungspunkten“ und über die Mobilität „zum Erwerb von Abschlüssen“. Diese beiden Arten werden im Folgenden getrennt behandelt, da die Methodik und die Datenanforderungen sich erheblich unterscheiden.

    – Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten

    Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten ist definiert als zeitlich begrenztes Praktikum im Ausland im Zusammenhang mit einer Ausbildung und/oder einem Studium im Rahmen der Einschreibung in ein Hochschulbildungsprogramm an einer „Heimathochschule“, der (normalerweise) dazu dient, Studienbausteine (d. h. von der Heimathochschule anerkannte Studienleistungen) zu erwerben. Hochschulabsolventen, die einen Auslandsaufenthalt zum Erwerb von Leistungspunkten absolviert haben, sind definiert als Absolventen eines bestimmten Hochschulbildungsprogramms (definiert nach der ISCED) 9 , welche sich zum Studium und/oder für ein Praktikum im Ausland aufgehalten und zur Erlangung des Abschlusses an ihre „Heimathochschule“ zurückgekehrt sind. Die Daten zur Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten werden den nationalen statistischen Behörden von den Heimathochschulen geliefert (und anschließend in einem vereinbarten Format an Eurostat weitergeleitet).

    Bei Eurostat sind Daten über die Mobilität von Hochschulabsolventen noch nicht verfügbar. Die Mitgliedstaaten beginnen 2017 damit, die Daten für den Bezugszeitraum 2016 (Schuljahr 2015-2016) an Eurostat zu übertragen; die Veröffentlichung erfolgt in der ersten Jahreshälfte 2018. Zu diesem Zeitpunkt werden die Daten über die Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten nahezu vollständig vorliegen 10 , da sie auf Daten aus den Ländern beruhen, in die die Studierenden nach dem entsprechenden Auslandsaufenthalt zurückkehren (d. h. den Mitgliedstaaten der EU der 28), und die Daten gemäß der im September 2013 verabschiedeten Verordnung obligatorisch an Eurostat übertragen werden müssen. 11

    Bis dahin liefern die Programmdaten für Erasmus+ die besten Informationen über die Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten auf EU-Ebene. Darin ist jedoch die Mobilität außerhalb des Programms nicht enthalten, und die einzigen derzeit verfügbaren Daten sind Einschreibungsdaten, welche als Näherungswert für den maßgeblichen Teil des Benchmarkindikators nicht infrage kommen, da dieser Daten zu Absolventen erfordert.

    Mobilität zum Erwerb von Studienabschlüssen

    Mobilität zum Erwerb von Studienabschlüssen ist definiert als das physische Überschreiten einer Staatsgrenze zwecks Einschreibung in ein zu einem Abschluss führendes Hochschul-Studienprogramm im Bestimmungsland. Mobile Hochschulabsolventen sind Absolventen, die ihren Hochschulabschluss nicht in ihrem Herkunftsland 12 erwerben.

    Die Daten über mobile Hochschulabsolventen werden auf der Ebene des Bestimmungslandes erhoben. Bei der Berechnung der Gesamtzahl der ausgehend mobilen Absolventen aus der EU nach Herkunftsländern müssen daher Zahlen aus allen Bestimmungsländern innerhalb und außerhalb der EU berücksichtigt werden. Die Verlässlichkeit des Indikators zur ausgehenden Mobilität ist somit abhängig von der Qualität und Ausführlichkeit der Angaben anderer Länder sowie davon, für wie viele Bestimmungsländer Daten zur Verfügung stehen.

    Die ersten Ergebnisse der neuen UOE-Datenerhebung in Bezug auf die Mobilität zur Erzielung von Abschlüssen lagen im Herbst 2015 vor. Das Zentrum für Forschung zum lebenslangen Lernen (Center for Research in Education and Lifelong Learning, CRELL) der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre, JRC) analysierte und veröffentlichte die ersten Schätzungen zur ausgehenden Mobilität europäischer Hochschulstudierender insgesamt (ISCED-Niveaus 5-8) sowie getrennt für die einzelnen ISCED-Niveaus. 13

    Die EU-Benchmark auf Grundlage der verfügbaren Daten weist für den Bezugszeitraum 2013 (Studienjahr 2012/2013) den Wert von 2,9 % auf. Damit liegt sie weit unter der Zielvorgabe von 20 %, aber das liegt daran, dass zurzeit nur unvollständige Daten zur Verfügung stehen. Wie oben erwähnt, liegen noch keine Daten für die Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten vor. Daten über die Mobilität zum Erwerb von Abschlüssen sind wegen der einigen Mitgliedstaaten gewährten Ausnahmeregelung hinsichtlich der Pflicht zur Datenübermittlung sowie infolge fehlender Informationen aus zahlreichen Bestimmungsländern außerhalb der EU derzeit nur für einige Bestimmungsländer vorhanden. Es ist daher wahrscheinlich, dass die tatsächliche Benchmark beträchtlich höher liegt.

    Was die einzelnen Länder betrifft, so zeigen die Daten, dass CY und LU (mit 63 % bzw. 68 %) weit über der Benchmark liegen, denn die meisten Studierenden aus diesen Ländern studieren entweder an Hochschulen in Nachbarländern oder im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz (welche beide traditionell viele mobile Studierenden anziehen) und erwerben dort ihren Abschluss. Trotz der nur zum Teil erfassten Daten sei auf den erheblichen Anteil der Absolventen aus BG, DE, EE, IE, EL, LT, LV, MT, SK und FI hingewiesen (zwischen 5 und 13 %). In den meisten Fällen gingen viele dieser Studierenden aufgrund historischer und oft sprachlicher Verbindungen in benachbarte Länder. Die Daten zeigen auch, dass ein höheres Bildungsniveau in der Regel mit einem höheren Maß an Lernmobilität einhergeht, wobei die höchsten Anteile auf der Ebene der Promotion zu finden sind.

    Die ersten Daten über die Mobilität zum Erwerb von Abschlüssen zeigen, dass die Mitgliedstaaten die Verordnung der Kommission im Allgemeinen korrekt einhalten. Einige Länder dürfen aufgrund von Ausnahmeregelungen die Daten später liefern (EL und FR den Hauptteil der Daten, ES und PL besondere Teile).

    Wie bereits erwähnt, ist die Benchmark nicht auf die Mitgliedstaaten beschränkt. Viele Studierende, die aus der EU stammen, erwerben ihren Abschluss in Ländern außerhalb der Union, sodass auch Daten aus diesen Ländern erhoben werden müssen. 14 Folglich wurden ab 2014 auch von der OECD und der UNESCO (in Zusammenarbeit mit Eurostat) Datenerhebungsmechanismen eingerichtet. Anders als für die Mitgliedstaaten der EU ist die Bereitstellung von Daten allerdings fakultativ, und die Nicht-EU-Länder kamen dem im ersten Erhebungsjahr in recht unterschiedlichem Maße nach.

    Nach den ersten Ergebnissen stellten von den außereuropäischen Ländern nur Australien, Brasilien, Kanada, Chile, Israel und Neuseeland Daten im notwendigen Format bereit. Geplant (aber nicht erreicht) ist, dass die Benchmark auch Länder wie die Vereinigten Staaten – welche dafür bekannt sind, dass sie den Großteil der mobilen Studierenden aus den EU-Ländern aufnehmen – und damit 95 % der gesamten weltweiten Mobilität erfasst. 15

    2.3.    Schlussfolgerungen auf der Grundlage der durchgeführten Arbeiten und derzeit verfügbaren Fakten

    Abschnitt 2.2 zeigt, dass anhaltende Anstrengungen erforderlich sind, um die Qualität der Daten zur Lernmobilität in der Hochschulbildung im Hinblick auf die Verfügbarkeit vergleichbarer Daten über die Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten zu verbessern und um sicherzustellen, dass Daten zu Absolventen aus den Mitgliedstaaten, die in Ländern außerhalb der EU ihren Abschluss erwerben, für die wichtigsten Bestimmungsländer vollständig vorliegen.

    Die Kommission unterstützt die derzeitige Definition des Indikators für die Benchmark der Mobilität in der Hochschulbildung. Auch in der Konsultation der SGIB wurde angegeben, dass diese Benchmark unverändert bleiben sollte, da sie nach Ansicht der SGIB entsprechend einem Interesse an weltweiter Mobilität sinnvoll definiert ist. Weitere Anstrengungen sind notwendig, um einschlägige Daten für Länder außerhalb der EU zu gewinnen und so den derzeit erfassten Bereich bis 2018 zu erweitern. 16

    Ein erstes Ziel wäre es, eine vollständige Abdeckung der Bologna-Länder zu erreichen, da deren Benchmarks ähnlich ambitioniert sind. Die jüngsten Datenerhebungen für die Nicht-Bologna-Länder zeigten jedoch, dass für die wichtigsten Länder Daten nur in beschränktem Umfang zur Verfügung stehen. 17

    Zweitens sollte eine verstärkte Zusammenarbeit mit der OECD und der UNESCO an der weltweiten Faktenbasis durch weitere Verbesserung der bereits vereinbarten Erhebung internationaler Daten ein vorrangiges Ziel sein. Es wäre wichtig, solche Daten zu erhalten, zumal viele Studierende aus der EU in den Vereinigten Staaten studieren. Die Kommission arbeitet über gemeinsame politische Ziele im Zusammenhang mit der Lernmobilität eng mit der OECD und der UNESCO zusammen und hat daher eine enge Zusammenarbeit bei der Datenerhebung entwickelt.

    Die OECD hat darauf hingewiesen, dass signifikante Änderungen an der UOE-Erhebung von 2014 einige Länder möglicherweise an der Bereitstellung der Daten gehindert haben. Die 2014 durchgeführte UOE-Datenerhebung wurde wegen der Überarbeitung der wichtigsten Klassifikation für das Bildungswesen ISCED 2011 ebenfalls gründlich überarbeitet. Das UNESCO-Institut für Statistik (UNESCO-UIS) gab an, die betreffenden Länder seien nicht in der Lage, ihre Datenerhebungsinstrumente anzupassen (aller Wahrscheinlichkeit nach wäre die Erhebung neuer Daten notwendig).

    Eine weitere Entwicklung neben der Verbesserung der Datenerhebung und der Methodik betrifft die Verbreitung der vorhandenen Daten für den Indikator der Benchmark. Eurostat plant die Verbreitung von Daten zur ausgehenden Mobilität für das vom Europäischen Statistischen System und seinem Verhaltenskodex abgedeckte geografische Gebiet. 18 Wichtig für die Kommission wäre jedoch auch die Bereitstellung von Daten, die die weltweite Mobilität von Studierenden aus der EU zum Erwerb von Abschlüssen widerspiegeln, wie angesichts der herausragenden Rolle der Lernmobilität in der Hochschulpolitik auf EU- und internationaler Ebene in der Formulierung des Benchmarkindikators gefordert wird.

    Für diese zukünftigen Arbeitsfelder leistete die SGIB weitgehende Unterstützung. Die Teilnehmer an der Konsultation waren sich darin einig, dass die Benchmark richtig definiert wurde und ihre technische Umsetzung fortgesetzt werden sollte, indem die Daten über die Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten hinzugefügt und die Daten über die Mobilität zum Erwerb von Abschlüssen ergänzt werden.

    Da die Arbeit derzeit nur teilweise abgeschlossen ist, wird eine Neubewertung des Fortschritts im Hinblick auf die Fortsetzung und Entwicklung der Arbeit bis Ende 2019 in Erwägung gezogen.

    Der Zeitrahmen für den Erhalt der vollständigen Daten reicht im Prinzip bis 2018, da in diesem Jahr die Daten über die Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten für die EU-Länder zur Verfügung gestellt werden. Für Länder außerhalb der EU bedeutet dies, dass die Datenerhebungsinstrumente für den Bezugszeitraum 2016 (zu melden im Jahr 2017) vorhanden sein sollten. Die Kommission beabsichtigt daher, diese Länder zu ermutigen, Daten so bald wie möglich bereitzustellen.

    Es ist somit klar, dass die Schaffung einer rechtlichen Grundlage dazu geführt hat, dass regelmäßig Daten guter Qualität zur Lernmobilität in der Hochschulbildung gemeldet werden. Zugleich erfordert die Einrichtung eines solchen Datenerhebungssystems Zeit. Diese beiden Feststellungen in Verbindung mit der übergeordneten wachsenden politischen Bedeutung der Lernmobilität in der Hochschulbildung haben Auswirkungen auf den Fortgang der Arbeiten auf diesem Gebiet (siehe Abschnitt 4).



    3.    Die Benchmark für die Mobilität in der Berufsausbildung

    3.1.    Seit 2011 durchgeführte Arbeiten

    Als die Benchmark für die Mobilität in der Berufsausbildung angenommen wurde, gab es keine europäischen harmonisierten Datenquellen, die Daten für den Indikator bereitstellen konnten. Im Zeitraum 2011-2012 befasste sich daher eine Taskforce von Eurostat mit technischen Problemen im Zusammenhang mit zu diesem Zweck möglicherweise einzusetzenden Haushaltserhebungen und mit der Erstellung eines allgemeinen Indikators für die Lernmobilität der Jugend. Nach dem Indikator der Benchmark für die Mobilität in der Berufsausbildung sollte diese in der Gruppe der 18- bis 34jährigen gemessen werden. Die Taskforce kam zu dem Schluss, dass eine zuverlässige Schätzung der Mobilität in der Berufsausbildung für diese Altersgruppe nur durch ein repräsentatives Umfrageinstrument möglich ist.

    Die Schlussfolgerungen der Taskforce wurden von den Leitern der Sozialstatistik erörtert, und die Arbeiten führten dazu, dass innerhalb des Europäischen Statistischen Systems (ESS) die Durchführung einer Piloterhebung über die Lernmobilität durch Haushalterhebungen vereinbart wurde. Die Länder hatten die Wahl, ob sie an der Piloterhebung teilnehmen wollten (es gab keine gesetzliche Verpflichtung), und die Kommission stellte Mittel für die Länder zur Verfügung, die sich dafür entschieden. 19 Die ESS-Vereinbarung umfasste die Liste der Variablen, die Anforderungen an die Stichprobe und die Qualität sowie das Format und die Fristen für die Datenübermittlung.

    3.2.    Vorhandene Informationen

    Wie in den Schlussfolgerungen des Rates zu einer Benchmark für die Lernmobilität (2011/C372/08) gefordert, wurde die Piloterhebung 2014 in Form von Haushaltserhebungen durchgeführt, entweder im Rahmen der EU-Arbeitskräfteerhebung oder als eigenständige Erhebung (BG, ES und SE). 16 Mitgliedstaaten nahmen an der Piloterhebung teil (BE, BG, EE, ES, IT, LV, LT, HU, NL, AT, PL, PT, RO, SI, SK, SE), von denen 10 die angebotene finanzielle Unterstützung durch die Kommission annahmen (BG, ES, IT, LT, HU, NL, AT, RO, SI und SE). Die Daten von den 16 Ländern, die die Piloterhebung durchführen, werden, wie in dem Eurostat-Bericht nachgewiesen, als vergleichbar angesehen. 20

    Darüber hinaus stellten einige Mitgliedstaaten auch einige Informationen aus nationalen administrativen Quellen zur Verfügung (darunter auch CZ, DE und das VK). Die Mitgliedstaaten können sich für eine kurze oder eine lange Fassung des Fragebogens entscheiden. Mit der langen Version soll auch die Mobilität junger Menschen gemessen werden.

    Aus dem Eurostat-Bericht geht hervor, dass verlässliche Ergebnisse mit einem Variationskoeffizienten von weniger als 15 % nur für sechs Länder, nämlich BE, IT, HU, NL, AT und SE, erzielt wurden. Die Daten für fünf weitere Länder können im Hinblick auf die Anforderungen an die Stichprobengröße ebenfalls als verlässlich gelten, weisen jedoch einen Variationskoeffizienten von mindestens 15 % auf; dies gilt für BG, ES, PL, PT und SI. Für drei Länder, EE, LV und LT, können die Ergebnisse für die Mobilität in der Berufsausbildung wegen Bedenken bezüglich der Zuverlässigkeit der Daten nicht veröffentlicht werden. Überdies ist bei zwei Ländern die Zuverlässigkeit der Ergebnisse niedrig, nämlich bei RO und SK. Dies zeigt, dass das Hauptproblem der gewählten Methode darin lag, über eine Stichprobenerhebung zuverlässige Daten für kleine Populationen zu gewinnen.

    Die Kumulierung der Ergebnisse der 16 Länder, für die Daten vorliegen, führt in der Berufsausbildung zu einer durchschnittlichen Mobilität von 3,1 % (gewichtetes Mittel der 16 Länder).

    Hieraus kann geschlossen werden, dass eine Haushaltserhebung nicht das beste Mittel zur Erfassung der Mobilität in der Berufsausbildung ist, da diese kostspielige große Stichproben erfordern würde, jedoch keine Gewähr für Daten von verlässlicher Qualität für den EU-Endwert bietet.

    3.3.    Schlussfolgerungen auf der Grundlage der durchgeführten Arbeiten und derzeit verfügbaren Fakten

    Angesichts des Resultats der Piloterhebung zur Mobilität in der Berufsausbildung wird die Kommission mit den wichtigsten Interessenträgern auf Ebene der Mitgliedstaaten mögliche Optionen für eine tragfähige und dauerhafte Lösung zur Verbesserung der faktengesicherten Grundlage des Indikators für die Benchmark zur Mobilität in der Berufsausbildung erörtern.

    Hierbei muss der Aufwand auf jeden Fall in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag stehen, die gewählten Überwachungsinstrumente müssen daher zuverlässige und regelmäßige Daten liefern, ohne das statistische System über Gebühr mit Arbeit und Kosten zu belasten.

    Die Kommission zieht aus der Pilotdatenerhebung und den Gesprächen mit den Mitgliedstaaten den Schluss, dass die Verwendung von Verwaltungsdaten eine bedenkenswerte Lösung zur Untermauerung der Benchmark für die Mobilität in der Berufsausbildung wäre und die Machbarkeit der Heranziehung solcher Daten geprüft werden sollte. In einigen EU-Mitgliedstaaten sowie in weiteren Teilnehmerländern des Programms Erasmus+ sind einschlägige Verwaltungsdaten bereits vorhanden.

    Aus politischer Sicht bietet die Umstellung auf Verwaltungsdaten deutliche Vorteile, nämlich die Möglichkeit, die Daten zu Teilnehmern an Erasmus+ mit anderen Daten zur Mobilität in der Berufsausbildung 21 zu kumulieren, und die Aussicht auf häufigere und aktuellere Daten. Dieser bereits für den Indikator der Benchmark für die Hochschulbildung verwendete Ansatz würde es der Kommission ermöglichen, die Ziele künftiger politischer Maßnahmen und Programme der EU gleichzeitig mit der Mobilität in der Berufsausbildung zu überwachen.

    Die SGIB Konsultation ergab, dass 12 der 15 antwortenden Länder mit einem Wechsel der Datenquelle grundsätzlich einverstanden wären. Zwei wären nicht einverstanden (wegen mangelnder Datenverfügbarkeit oder aufgrund einer Präferenz für Umfragedaten). 22 Die Kommission schlägt daher vor, die Machbarkeit einer Datenerhebung aus administrativen Quellen zu prüfen.

    Es sollte betont werden, dass ein Wechsel der Datenquelle bedeuten würde, dass die Definition der Benchmark leicht überarbeitet werden müsste, da sich aus der gegenwärtigen Formulierung der Benchmark (wegen der erfassten Altersgruppe) die Notwendigkeit einer Datenerfassung über Haushaltserhebungen ergibt.

    Daher würde im Rahmen der vorgeschlagenen Machbarkeitsstudie ähnlich wie beim Ansatz für den Hochschulbereich geprüft, ob Einrichtungen im Bereich der Berufsausbildung Informationen über die Lernmobilität ihrer Ausbildungsteilnehmer und Absolventen liefern könnten. Diese Option wurde auch in den Anmerkungen der SGIB zur politischen Relevanz des Indikators sowohl auf nationaler Ebene als auch auf der Ebene einzelner Einrichtungen betont.

    Eine Änderung der Benchmarkdefinition für den Bereich der beruflichen Bildung kann nur unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie im Hinblick auf die auf administrativer/institutioneller Ebene verfügbaren Fakten (Daten aus administrativen Quellen) ins Auge gefasst werden. Außerdem ist weiter zu erörtern, ob der Schwerpunkt auf der eingehenden oder der ausgehenden Lernmobilität liegen soll. Von der derzeitigen Benchmarkformulierung werden die mobilen Absolventen einer Berufsausbildung, die aus der EU stammen aber in einem Nichtmitgliedstaat leben (und zwischen 18 und 34 Jahren alt sind), nicht erfasst.

    Diese Arbeiten werden in Zusammenarbeit mit Eurostat in enger Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern auf europäischer, nationaler und institutioneller Ebene auf dem Gebiet der beruflichen Aus- und Weiterbildung durchgeführt. Eine Machbarkeitsstudie erfordert allerdings Zeit, es ist daher unwahrscheinlich, dass das Ziel im Zusammenhang mit der Mobilität in der Berufsausbildung vor 2020 bewertet werden kann.



    4.    Ausblick

    In dem gemeinsamen Bericht 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) wird auf die erzielten Fortschritte eingegangen und es werden neue Prioritäten für 2020 festgesetzt, wobei betont wird, dass die Lernmobilität ein vorrangiges Anliegen darstellt, während ein wichtiges Problem darin besteht, dass „für die evidenzbasierte Beobachtung der Mobilität [...] bessere Daten benötigt [werden].“ 23

    Die Aufstockung des Haushalts für das EU-Programm Erasmus+ (2014-2020) um 40 % gegenüber dem Vorgängerprogramm, dem Programm für lebenslanges Lernen (2007-2013), zeugt deutlich vom fortgesetzten und verstärkten Engagement der Kommission und der Mitgliedstaaten für eine weitere Steigerung der Lernmobilität in der Zukunft. Eine solche wurde von der Kommission in der Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens 24 vorgeschlagen, und die positiven Auswirkungen der Mobilität wurden in der jüngsten Initiative „Investieren in Europas Jugend“ bekräftigt, in der die Kommission unterstrich, „dass die Mobilität junger Menschen von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, das europäische Bewusstsein und die europäische Identität zu fördern“.

    In der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen 25 wird ebenfalls die Bedeutung der Lernmobilität herausgestellt, indem die Notwendigkeit von mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden unterstrichen wird. Die Mitgliedstaaten werden zu mehr Engagement einschließlich finanzieller Unterstützung aufgerufen.

    Diesen jüngsten Initiativen ging eine Reihe von Mitteilungen der Kommission und Beschlüssen des Rates seit 2011 voraus, welche wiederum auf den erheblichen Faktenbelegen für die Wichtigkeit aufbauen, die der Lernmobilität in der Politik der EU, der Mitgliedstaaten und verschiedener Einrichtungen beigemessen wird. 26 Die Forschungserkenntnisse über den Nutzen der Lernmobilität für die Gesellschaft und den Einzelnen deuten darauf hin, dass sie sich auch positiv auf die Beschäftigungsfähigkeit auswirkt 27 und Einrichtungen von ihr profitieren.

    Aus dem ersten Mobilitätsanzeiger 28 für den Bereich der Hochschulbildung geht indessen hervor, dass die Rahmenbedingungen für die Mobilität zu Lernzwecken in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind; die größten Hindernisse bestehen noch bei der Information, der Unterstützung der Lernenden und der Anerkennung. Eine entsprechende Untersuchung für den Bereich der beruflichen Bildung ergab ähnliche Ergebnisse. In diesem Zusammenhang wird im gemeinsamen Bericht betont, dass Maßnahmen in den Bereichen Transparenz, Qualitätssicherung sowie Validierung und Anerkennung von Fähigkeiten und Qualifikationen weiterverfolgt und erfasst werden müssen. 29

    Die Weiterentwicklung der Evidenzbasis im Hinblick auf die quantitativen Daten zur Lernmobilität sollte in diesem breiteren Kontext gesehen werden. Die Evidenzbasis für politische Maßnahmen zur Erhöhung der Lernmobilität wird durch die Benchmarkindikatoren aktiv unterstützt, nicht nur EU-weit, sondern auch auf nationaler und regionaler Ebene sowie auf der Ebene von Einrichtungen. Eine verbesserte Evidenzbasis ist von entscheidender Bedeutung für fundierte politische Entscheidungen über zukünftige Lernmobilitätsprogramme auf EU- und nationaler Ebene.

    In diesem Zusammenhang unterstreicht die Kommission in dem Bericht, dass sie die Absicht hat

    1) den Indikator der Benchmark für die Lernmobilität in der Hochschulbildung weiter nach dem von den Mitgliedstaaten und den kooperierenden Organisationen festgelegten Verfahren umzusetzen und

    2) Optionen zur Umsetzung des Indikators der Benchmark für die Mobilität in der beruflichen Bildung auf der Grundlage der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zur Erhebung entsprechender Mobilitätsdaten aus administrativen Quellen aufzuzeigen und zu erörtern. Als Folgemaßnahme zu den Ergebnissen dieser Konsultation wird die Kommission, falls angebracht, einen Vorschlag zur Überarbeitung der Definition des Indikators der Benchmark für die Mobilität in der beruflichen Bildung vorlegen.

    Die Kommission ersucht den Rat, diese Entwicklungen zu unterstützen.

    (1)

    COM(2016) 940 final vom 7.12.2016.

    (2)

      http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2011.372.01.0031.01.ENG&toc=OJ:C:2011:372:TOC

    (3)

    ABl. C 119 vom 28.5.2009. Die Fortsetzung des Absatzes lautet: „[...], der sich zunächst auf die physische Mobilität zwischen Ländern im Bereich der Hochschulbildung konzentrieren, sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte berücksichtigen sowie den bisherigen Bemühungen und den im Rahmen des Bologna-Prozesses vereinbarten Zielen, die erst kürzlich auf der Konferenz in Löwen und Louvain-la-Neuve unterstrichen wurden, Rechnung tragen sollte. Überdies wird die Kommission ersucht zu prüfen, ob diese Benchmark auf die Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und die Mobilität der Lehrer ausgedehnt werden könnte.“

    (4)

      https://www.eumonitor.nl/9353000/1/j4nvgs5kjg27kof_j9vvik7m1c3gyxp/vipo5nwh1fzn/f=/10697_11.pdf

    (5)

      http://www.ehea.info/ . Im Kommuniqué von Leuven/Louvain-la-Neuve wird die Benchmark zur Lernmobilität in Absatz 18 beschrieben und definiert und in den Absätzen 19 bis 21 sowie Absatz 26 näher erläutert ( http://media.ehea.info/file/2009_Leuven_Louvain-la-Neuve/06/1/Leuven_Louvain-la-Neuve_Communique_April_2009_595061.pdf ).

    (6)

     Angenommen auf der Ministerkonferenz in Bukarest (2012) als Teil des offiziellen Bukarester Kommuniqués. http://www.ehea.info/Uploads/%281 %29/2012 %20EHEA%20Mobility%20Strategy.pdf .

    (7)

     Das Handbuch zur Methodik sowie die Datenerhebungstabellen können unter folgendem Link abgerufen werden: Handbuch zur Methodik: https://circabc.europa.eu/sd/a/3bc0cfff-6ba0-462b-a799-5b75490868b7/Methodological%20manual%20on%20LM_rev_28072015.pdf , Datenerhebungstabellen: https://circabc.europa.eu/sd/a/849a866e-d820-4006-a6af-21cb1c48626b/UOE2016manual_12072016.pdf .

    (8)

    Siehe die VERORDNUNG (EU) Nr. 912/2013 der KOMMISSION vom 23. September 2013 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen im Hinblick auf Statistiken über die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung.

    (9)

     Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (International Standard Classification for Education) – http://www.uis.unesco.org/Education/Pages/international-standard-classification-of-education.aspx .

    (10)

    Mit Ausnahme von IT und PL, denen Ausnahmeregelungen gewährt wurden: Italien bis zum 31. Dezember 2019 für Absolventen der ISCED-Stufe 8, aufgeschlüsselt nach Art des Mobilitätsprogramms und nach Bestimmungsland, und Polen bis zum 31. Dezember 2018 für die ISCED-Stufen 6 bis 8.

    (11)

    Bei der Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten erfordert der Indikator der Benchmark Daten über Absolventen, die sich in ihrer Studienzeit zu Studienzwecken im Ausland aufgehalten haben. In der Praxis können die Daten daher erhoben werden, wenn die jeweiligen Studierenden bei ihrem Abschluss den Auslandsaufenthalt zum Erwerb von Leistungspunkten registrieren.

    (12)

    Im Idealfall wäre das Herkunftsland als das Land zu definieren, in dem die vorherige Ausbildung absolviert wurde, d. h. „das Land, in dem das Abschlusszeugnis der Sekundarstufe II verliehen wurde“, bei der Datenerhebung für die Studienjahre 2012/2013 und 2013/2014 durften die Mitgliedstaaten jedoch ihre nationale Definition des Herkunftslandes zugrunde legen, nach der es sich entweder um das Land, in dem die vorangehende Ausbildung absolviert wurde, das Land des üblichen Aufenthaltsortes oder das Land der Staatsangehörigkeit handelt.

    (13)

      https://crell.jrc.ec.europa.eu/?q=publications/learning-mobility-technical-report , siehe insbesondere Tabelle 1 auf Seite 20. Dieser Indikator der Benchmark ist definiert als der EU-Durchschnitt. In der UOE-Datensammlung werden Daten aus Vollerhebungen eingeholt (z. B. für alle in der Bevölkerung definierten Einheiten), die Ergebnisse sind somit zuverlässig für die jeweiligen Länder und für die festgelegte Aufschlüsselung.

    (14)

    Die EU-Mitgliedstaaten wissen nicht notwendigerweise und können auch nicht wissen, welche der Schülerinnen und Schüler, die die Sekundarstufe II abgeschlossen haben, später ihren Hochschulabschluss im Ausland erwerben. Die verlässlichsten Daten hierzu werden in den Ländern erhoben, in denen die Studentinnen und Studenten ihren Abschluss erwerben.

    (15)

    Die wichtigsten fehlenden Bestimmungsländer außer den Vereinigten Staaten sind südostasiatische Länder wie Korea und Japan sowie Mexiko, China und Indien.

    (16)

    In den Schlussfolgerungen des Rates vom 25. und 26. November 2013 zur globalen Dimension der europäischen Hochschulbildung wird dieser Ansatz unterstützt.

    (17)

    Bericht über die Umsetzung des Bologna-Prozesses 2015, Kapitel 7, Eurydice 2015; Daten liegen für Armenien, Aserbaidschan, Moldau, Montenegro und Serbien sowie für die Schweiz und Norwegen vor.

    (18)

     http://ec.europa.eu/eurostat/web/quality/european-statistics-code-of-practice

    (19)

     Im Gegensatz zu dem Verfahren, das für den Indikator der Benchmark für die Hochschulbildung festgelegt wurde. Den Ländern wurden sowohl für die Piloterhebung zur Mobilität in der Berufsausbildung als auch für den Teil zur Hochschulbildung Finanzhilfen angeboten (wobei diese für den Hochschulbereich kaum in Anspruch genommen wurden).

    (20)

     Dok 2015-ETS-05 und sein Anhang: https://circabc.europa.eu/w/browse/92373d62-bba3-42d2-be57-578a165bd0bb . An der ESS-Vereinbarung nahmen ursprünglich 20 Länder teil, in CZ, EL, FR und LU wurden aber letztlich keine Piloterhebungen durchgeführt. FR erklärte, es werde 2016 eine Piloterhebung durchzuführen.

    (21)

     Dies gilt auch für die Benchmark im Bereich der Hochschulbildung (sobald die Daten über die Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten im richtigen Format zur Verfügung stehen).

    (22)

    Ein anderes Land merkte an, dass dieser Bereich nur von begrenztem politischen Interesse sei, und schlug vor, die Aktion nicht weiterzuverfolgen.

    (23)

      http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52015XG1215(02)&from=DE ; Abschnitt 2.3 Absatz 4.

    (24)

    COM(2016) 603 final vom 14.9.2006, S. 3. http://ec.europa.eu/budget/mff/lib/COM-2016-603/COM-2016-603_en.pdf .

    (25)

     „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen“ (COM(2016) 381/2), siehe S. 16, Abschnitt „Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden“.

    (26)

    Die Schlussfolgerungen des Rates von 2011 enthalten eine lange Liste von Bezugsdokumenten bis zum Jahr 2011. Für den Zeitraum 2012 bis 2015 sind folgende Rechtsakte bedeutsam: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32013R1288 , http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32013R1288 , http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52011XG1220(07).

    (27)

     Siehe beispielsweise  http://ec.europa.eu/education/library/study/2014/erasmus-impact_en.pdf , http://www.voced.edu.au/content/ngv%3A40712 , http://www.pedz.uni-mannheim.de/daten/edz-b/gdbk/10/vetpro_de.pdf .

    (28)

    https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/mwikis/eurydice/index.php/Publications:Towards_a_Mobility_Scoreboard:_Conditions_for_Learning_Abroad_in_Europe . 

    (29)

     Die Mobilitätsanzeiger für den Bereich der Hochschulbildung (2. Auflage) und der Berufsausbildung sind auf einer am 8.12.2016 veröffentlichten gemeinsamen Plattform zugänglich: http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/news/online-platform-mobility-scoreboard_en .

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