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Document 52023DC0630

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Verteidigung der Demokratie

COM/2023/630 final

Straßburg, den 12.12.2023

COM(2023) 630 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

über die Verteidigung der Demokratie


1.EINLEITUNG

Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sind grundlegende Werte der Europäischen Union. 1 Sie bilden das Fundament aller Errungenschaften der EU bei der Förderung von Frieden, Wohlstand, wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit, sozialem Zusammenhalt und Stabilität auf dem gesamten Kontinent und weltweit. 2 Das Wesentliche einer Demokratie besteht darin, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung frei äußern und am demokratischen Leben teilnehmen, ihre politischen Vertreter wählen und ihre Zukunft mitbestimmen können. Die Bürgerinnen und Bürger sollten in der Lage sein, sich ihre eigene Meinung in einem öffentlichen Raum zu bilden, in dem unterschiedliche Ansichten geäußert werden können, in dem sie das Recht auf Widerspruch und auf den Wechsel der Regierung durch Wahlen, ohne internationale oder nationale Einflussnahme, haben. Mit der Vielzahl an Wahlen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene stellen die EU und ihre Mitgliedstaaten eine der stärksten demokratischen Erfahrungen in der Welt dar. Europäische Demokratie und die damit verbundenen Rechte und Freiheiten bilden den Kern ihrer offenen und transparenten Gesellschaften.

Doch die Demokratie muss sich auch mit Herausforderungen und Feinden auseinandersetzen. Autoritäre Regime, sowohl im In- als auch im Ausland, betrachten sie als Bedrohung. Die Folge ist, dass einige dieser Regime nun eine bewusste Politik zur Torpedierung des demokratischen Prozesses in der EU verfolgen. Ihr Ziel ist es, demokratische Institutionen zu untergraben, Druck auf die Medien auszuüben und den Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft einzuschränken. Eine solche Politik kann von Versuchen, die gesellschaftliche Spaltung auszunutzen und Misstrauen und Ernüchterung in Bezug auf etablierte Institutionen anzufachen, bis zur Schwächung der demokratischen Stimme der Bürgerinnen und Bürger und der Zivilgesellschaft 3 reichen, indem Informationen manipuliert, Desinformation betrieben und unmittelbar verzerrend in Wahlkampagnen eingegriffen wird. 4 Erfahrungen aus jüngster Zeit zeigen, wie schnell diejenigen, die Hass in unserer Gesellschaft schüren wollen, neue Chancen ergreifen können und dass die EU bei der Bekämpfung dieser zerstörerischen Kräfte an vorderster Front stehen muss 5 .

Die Einflussnahme auf unseren demokratischen Prozess, die von außerhalb der EU erfolgt und bei der auch Stellvertreter eingesetzt werden, erhält in zunehmendem Maße politische Aufmerksamkeit sowohl auf nationaler Ebene als auch in den Organen der EU. Die Kommission teilt viele der vom Europäischen Parlament 6 geäußerten Bedenken, unter anderem hinsichtlich dessen, dass eine abgestimmte EU-Strategie gegen die Einflussnahme aus dem Ausland und die Manipulation von Informationen erforderlich ist 7 . Freie und faire Wahlen sind ein Eckpfeiler der Demokratie und unabhängige, transparente Wahlprozesse sind für ein wettbewerbsorientiertes Wahlumfeld von entscheidender Bedeutung, damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität der Wahlen und ihre Ergebnisse gewährleistet werden kann. Es gibt zunehmend Beweise für Fälle, in denen beispielsweise Abgeordnete im Vorfeld von Wahlen Opfer von Hacking-Angriffen wurden, über Stellvertreter verdecktes Lobbying stattfand, falsche Forschungsergebnisse herausgegeben wurden, um Menschenrechtsverstöße zu übertünchen, und für Websites, die vorgeben, unabhängige Medienplattformen zu sein, während sie verdeckt Kampagnen zur politischen Einflussnahme fördern. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der auch ein Krieg gegen die Demokratie und alle Werte, für die die EU steht, ist, hat das Risiko einer verdeckten Einflussnahme von außen weiter verstärkt. Eine kürzlich durchgeführte Eurobarometer-Umfrage zeigt, dass 81 % der Befragten in der EU der Meinung sind, dass die Einflussnahme aus dem Ausland auf unsere demokratischen Systeme ein ernsthaftes Problem darstellt, das angegangen werden muss. 8

In der EU hat sich zunehmend die Erkenntnis durchgesetzt, dass zum Schutz der Demokratie, zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und zum Schutz von Grundrechten und Grundfreiheiten die Initiative ergriffen werden muss. Die Arbeit an den von der Kommission im Jahr 2020 im Europäischen Aktionsplan für Demokratie 9 vorgestellten Maßnahmen ist auf einem guten Weg und hilft durch die Förderung der Integrität von Wahlen, den Schutz der Freiheit und des Pluralismus der Medien und die Verstärkung des Kampfes gegen Desinformation, Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland die demokratische Widerstandskraft zu stärken. In dieser Mitteilung wird dargelegt, welche Arbeit die Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem Hohen Vertreter bisher an all diesen Fronten geleistet hat und wie sie durch wichtige Rechtsvorschriften und andere politische Initiativen die gesellschaftliche Widerstandskraft von innen heraus und die direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger stärkt. 10

Gleichzeitig hat die EU auf die unterschiedlichen Risiken der Einflussnahme aus dem Ausland in vielfältiger Weise reagiert. Dies schließt unter anderem die Bewältigung von Risiken für die wirtschaftliche Sicherheit ein, die durch die Teilnahme von mit Drittländern verbundenen Akteuren, die nicht in erster Linie von marktwirtschaftlichen Grundprinzipien geleitet werden, am Binnenmarkt entstehen. Zu diesen Maßnahmen zählte ein Vorschlag für ein neues Instrument zur Bekämpfung wirtschaftlichen Zwangs durch Drittländer, 11 Vorschriften für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen, bei denen die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung gefährdet sein könnten, 12 sowie Maßnahmen in den Bereichen der Cybersicherheit 13 , der Forschungssicherheit 14 und der Abwehr hybrider Bedrohungen 15 . Unter besonders schwerwiegenden Umständen hat die EU im Rahmen von EU-Sanktionsregelungen restriktive Maßnahmen verhängt, um auf Bedrohungen oder Gefahren für die grundlegenden Interessen der Union und die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu reagieren 16 .

In dieser Mitteilung wird das in der Rede zur Lage der Union 2022 angekündigte Paket zur Verteidigung der Demokratie eingeführt. Im Mittelpunkt des Pakets steht ein Legislativvorschlag mit dem Ziel der Verbesserung von Transparenz und demokratischer Rechenschaftspflicht, indem einerseits verdeckte ausländische Einflussnahme aufgeklärt und andererseits mithilfe gemeinsamer Standards für im Namen von Drittländern ausgeübte Tätigkeiten der Interessenvertretung das Funktionieren des Binnenmarkts verbessert wird. Der Vorschlag wurde mittels einer umfassenden Konsultation von Öffentlichkeit und Interessenträgern und einer vollständigen Folgenabschätzung ausgearbeitet.

Die anstehende Wahl zum Europäischen Parlament wird ein entscheidender Testfall für die Stabilität unserer demokratischen Prozesse sein. Ein Teil des Pakets ist eine gezielte Empfehlung zur Förderung freier, fairer und stabiler Wahlen und zu ihrem Schutz vor Cyberangriffen und anderen Bestrebungen zur Verzerrung oder Manipulation unseres Demokratie- und Wahlumfelds.

Die Kommission arbeitet ferner mit den Mitgliedstaaten zusammen, um einen zivilgesellschaftlichen Raum zu fördern und zu schützen, in dem eine aktive und unabhängige Zivilgesellschaft und die Bürgerinnen und Bürger die Voraussetzungen und Instrumente für ein stärkeres Engagement erhalten. Dies kann dazu beitragen, unsere Demokratien widerstandsfähiger zu machen. Diese Maßnahme baut auf bereits getätigten Investitionen auf und nutzt neue Wege der Bürgerbeteiligung am öffentlichen Raum, die von der Konferenz zur Zukunft Europas und deren Folgemaßnahmen gestärkt wurden. 17 In einer gezielten Empfehlung werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Organisationen der Zivilgesellschaft in politische Entscheidungsprozesse und ihre wirksame Beteiligung daran gefördert werden können.

Das Paket zur Verteidigung der Demokratie ist Teil einer Reihe von Initiativen, die einen proaktiven Ansatz zur Wahrung der Werte der EU darstellen. Seit 2020 untersucht die Kommission in ihren jährlichen Berichten über die Rechtsstaatlichkeit die Lage in den Mitgliedstaaten. Die Anfang 2023 vorgelegten Initiativen zur Korruptionsbekämpfung 18 und zur Ethik 19 zielen auch darauf ab, die Demokratie vor den zersetzenden Auswirkungen der Korruption, einschließlich der von ausländischen Akteuren ausgehenden Korruption, zu schützen. Die jüngste Gemeinsame Mitteilung über die Bekämpfung von Hass 20 zielt darauf ab, die Maßnahmen der EU gegen Hass zu verstärken und ein inklusives, vielfältiges und demokratisches Europa zu fördern. Die Kommission setzte Strategien zur Bekämpfung von Diskriminierung um, mit denen auch die Chancengleichheit für inklusive Beteiligung und Mitwirkung gefördert wird. 21 Der Bericht von 2022 über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union 22 befasste sich insbesondere mit dem zivilgesellschaftlichen Raum und seiner Rolle beim Schutz und bei der Förderung dieser Grundrechte. Die Menschen und ihre Rechte in den Mittelpunkt des digitalen Wandels zu stellen, ist ein weiterer zentraler Grundsatz des Ansatzes der EU bezüglich der Digitalisierung und des technologischen Fortschritts. 23  Dieser Ansatz bildet auch den Kern der Erweiterungspolitik der EU und an ihm orientiert sich im Einklang mit dem EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2020–2024) 24 die weltweite Arbeit der EU zur Unterstützung und Förderung der Demokratie und der universellen Werte auf dem Gebiet der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit. Die EU verpflichtet sich, in all ihren Maßnahmen, mit Organisationen zusammenzuarbeiten, die die demokratischen Werte und die Grundrechte achten, wie sie in Artikel 2 EUV und in der Charta verankert sind.

2.    SICHERSTELLUNG VON TRANSPARENZ BEI DER VERTRETUNG AUSLÄNDISCHER INTERESSEN im demokratischen Raum DER EU durch harmonisierte Anforderungen

Die EU ist weltoffen und arbeitet aktiv mit Partnern auf der ganzen Welt zusammen. Ein transparenter, offener Austausch zwischen Ländern und Kulturen und der Zugang zu Informationen sind Teil unserer Identität und auf allen Ebenen für alle Seiten vorteilhaft. Regierungen, Behörden und politische Akteure außerhalb der EU haben die Möglichkeit, ihre Ansichten darzulegen, und können versuchen, diese Ansichten in die demokratische Debatte einzubringen und die Politik im Hinblick auf verschiedene Themen zu beeinflussen. Wenn sie das über Einrichtungen tun, die ihre Interessen vertreten, gründet sich die Legitimität einer solchen Interessenvertretung auf ihre Transparenz und Rechenschaftspflicht.

In der EU wächst jedoch die Sorge, dass die Offenheit unserer Gesellschaften zur Einflussnahme durch ausländische Regierungen genutzt werden könnte, in der Absicht, die öffentliche Meinung zu manipulieren und die demokratische Debatte zu verzerren; dies bedroht die Demokratien in der EU. 25 Dieses Risiko ist aufgrund einer dynamischen Bedrohungslage gestiegen und die Regierungen von Drittländern können öffentliche Mittel für breit angelegte, anhaltende und mitunter verdeckte Kampagnen zur Einflussnahme und Förderung ihrer politischen und geopolitischen Interessen 26 auf Kosten inländischer Interessengemeinschaften nutzen. Vergleichbare Daten zu diesem Phänomen in der EU sind kaum vorhanden. Dies hat unter anderem eine eingeschränkte Rechenschaftspflicht und Aufsicht zur Folge. Transparenz und Offenheit in der Art und Weise, wie ausländische Interessen vertreten werden, ist der beste Weg, um die Integrität unseres demokratischen Raums zu schützen und Einflussnahme aus dem Ausland zu verhindern. 27 Generell ist ein politisches und institutionelles System, das auf Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im öffentlichen Leben beruht, die beste Garantie gegen Korruption 28 und öffentliche Stellen sollten höchste Transparenzstandards anstreben, da sie ein wichtiger Teil breiter angelegter Anstrengungen zur Korruptionsbekämpfung sind.

Regierungen von Drittländern nutzen zur Förderung ihrer politischen Ziele neben offiziellen diplomatischen Kanälen und Prozessen 29 zunehmend Tätigkeiten der Interessenvertretung. Derzeit sind in den Mitgliedstaaten die Transparenzanforderungen und Berichtspflichten für Tätigkeiten der Interessenvertretung auf unterschiedliche Weise und in unterschiedlichem Umfang geregelt. In einigen nationalen Rechtsvorschriften ist eine Registrierung zwingend vorgeschrieben, während andere auf Selbstregulierung setzen. Inhaltlich können sich die Vorschriften, beispielsweise bezüglich der Arten von Tätigkeiten und Einrichtungen, die unter die Verpflichtungen fallen, unterscheiden. In Anbetracht dessen, dass es sich bei der Interessenvertretung zunehmend um eine grenzübergreifende Tätigkeit handelt, ist eine Reaktion der EU erforderlich, um das Auftreten zusätzlicher Hindernisse im Binnenmarkt und das Risiko eines Flickenteppichs aus Regulierungslandschaften zu verhindern. Durch Fragmentierung werden zusätzliche Kosten geschaffen und es entsteht Rechtsunsicherheit, wenn Anbieter in getrennte Konformitätsstufen investieren und sich an die unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Rechtsordnungen in der EU anpassen müssen. Wenn die EU nicht tätig wird, nehmen die Mitgliedstaaten die ermittelten Risiken und Bedrohungen für die Demokratie einseitig in Angriff 30 , wodurch sie den Binnenmarkt untergraben und Versuche von Drittländern, in ihren Bestrebungen zur verdeckten Einflussnahme auf unseren demokratischen Prozess voneinander abweichende Rechtsvorschriften zu ihrem Vorteil zu nutzen, erleichtern.

Aus diesem Grund legt die Kommission einen Vorschlag für einen harmonisierten Ansatz zur Beseitigung von Hindernissen im Binnenmarkt und zur Ausstattung der EU mit Instrumenten zur Sicherung der Transparenz vor, die sie in die Lage versetzen werden, die Demokratie zu verteidigen, eine offene Gesellschaft zu bleiben und die Grundrechte, insbesondere die Freiheit der Meinungsäußerung und den Zugang zu Informationen, zu schützen. Ziel ist es, ein gemeinsames hohes Maß an Transparenz und demokratischer Rechenschaftspflicht in der gesamten EU in Bezug auf Lobbykampagnen, die als Dienstleistung erbracht werden, sowie ähnliche Tätigkeiten zu gewährleisten, die von Einrichtungen im Namen einer Regierung eines Drittlandes durchgeführt werden, die versuchen, Einfluss auf die Entwicklung, Formulierung oder Umsetzung von politischen Maßnahmen oder Rechtsvorschriften oder von öffentlichen Entscheidungsprozessen zu nehmen. Auf diese Weise wird der Ansatz mittelfristig zu einem besseren Verständnis und zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Größenordnung, die Trends und die an solchen Tätigkeiten beteiligten Akteure beitragen. Dadurch würden die Bürgerinnen und Bürger der EU sowie die Behörden die Möglichkeit erhalten, die Beweggründe für solche Tätigkeiten zu verstehen und zu erkennen, welche Drittländer in die Einflussnahme auf die demokratische Debatte und die Entscheidungsprozess in der EU investieren.

Der Vorschlag der Kommission würde die Integrität und Offenheit der öffentlichen Debatte erhöhen, indem er sicherstellt, dass dann, wenn Drittländer versuchen, durch Vermittler Einfluss auf demokratische Prozesse der EU zu nehmen, dies auf transparente Weise geschieht. Die Meinungsäußerungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die akademische Freiheit und die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung sind für die demokratische Debatte von entscheidender Bedeutung und sollten durch die vorgesehenen begrenzten und verhältnismäßigen Transparenzanforderungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Entscheidung, welche Dienstleistungen sie anbieten wollen, ist Sache der Dienstleister. Finanzmittel, die Organisationen der Zivilgesellschaft oder andere von einer Regierung eines Drittlandes erhalten haben und die in keinem Zusammenhang mit einer Tätigkeit der Interessenvertretung stehen, würden nicht unter die Anforderungen fallen. Der Vorschlag enthält ferner umfassende Schutzbestimmungen, damit sichergestellt werden kann, dass Einrichtungen, die den Transparenzanforderungen unterliegen, nicht stigmatisiert werden und dass ihnen aufgrund der bloßen Tatsache ihrer Registrierung keine Folgen entstehen. 31  

Der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Richtlinie 32 liegt auf Tätigkeiten der Interessenvertretung, d. h. Tätigkeiten zur Beeinflussung demokratischer Prozesse, die wirtschaftlicher Art sind und im Namen von Drittländern durchgeführt werden. Sie würde für alle Einrichtungen gelten, die anstreben, Einfluss auf die Entwicklung, Formulierung oder Umsetzung von politischen Maßnahmen oder Rechtsvorschriften oder von öffentlichen Entscheidungsprozessen in der EU zu nehmen. Hierzu könnten Lobby- und PR-Unternehmen, Denkfabriken, Organisationen der Zivilgesellschaft, private Forschungsinstitute und Forschungsdienstleistungen anbietende öffentliche Forschungsinstitute, sowie Berater und interne Lobbyisten gehören, die im Namen von Drittländern tätig sind, um das öffentliche Leben und den demokratischen Prozess in der EU zu beeinflussen 33 . In diesem Fall muss die Tatsache, dass eine ausländische Regierung hinter der Tätigkeit steht, transparent sein. Der Vorschlag schließt ausdrücklich Tätigkeiten wie die diplomatische Vertretung oder die rechtliche Vertretung in einem Gerichtsverfahren aus 34 .

Die Richtlinie würde fair und diskriminierungsfrei mit minimalen administrativen Formalitäten anwendbar sein. Sie würde die in ihren Anwendungsbereich fallenden Einrichtungen obligatorischen, aber begrenzten und angemessenen Registrierungsanforderungen unterwerfen. Die Mitgliedstaaten würden aufgefordert, nationale Register einzurichten oder anzupassen, um die Transparenz der Tätigkeiten im Bereich der Interessenvertretung zu gewährleisten. Zur Erleichterung der Registrierung und Durchsetzung sollten solche Register über einfache und klare Zugangsanforderungen verfügen. Die Mitgliedstaaten sollten aufgefordert werden, zur Begrenzung des Verwaltungsaufwands dafür zu sorgen, dass registrierungspflichtige Einrichtungen Daten, die bereits an andere nationale Register übermittelt wurden, nach Möglichkeit erneut verwenden können (Grundsatz der „einmaligen Erfassung“). Informationen über die mit dieser Richtlinie eingeführten Registrierungspflichten und ‑formalitäten sollten über das einheitliche digitale Zugangstor 35 zur Verfügung gestellt werden, mit dem eine einzige Anlaufstelle eingerichtet wird, bei der Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger Auskünfte über Vorschriften und Verfahren im Binnenmarkt erhalten. 36 Die wichtigsten Elemente der registrierten Daten wären öffentlich zugänglich und würden so unter uneingeschränkter Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften Transparenz und eine verstärkte öffentliche Kontrolle ermöglichen. 37

Im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes 38 und Leitlinien der Venedig-Kommission des Europarats 39 würde die Richtlinie zudem Schutzbestimmungen enthalten, um zu vermeiden, dass Registrierungsanforderungen zur Einschränkung von Grundrechten und Grundfreiheiten wie der Meinungsäußerungs- und Vereinigungsfreiheit, der akademischen oder künstlerischen Freiheit oder zur unzulässigen Einschränkung des zivilgesellschaftlichen Raums missbraucht werden. Erstens wären unabhängige Aufsichtsbehörden nur in hinreichend begründeten Fällen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit berechtigt, begrenzte Eintragungen anzufordern. Die Aufsichtsbehörde sollte über eindeutig festgelegte und gebundene Befugnis verfügen und für Aufsichts- und Durchsetzungstätigkeiten zuständig sein, unter anderem für die Sicherstellung dessen, dass aus der Registrierung keine nachteiligen Folgen entstehen. Zweitens sollten verhältnismäßige Geldbußen für Verstöße verhängt werden, die einer gerichtlichen Überprüfung und wirksamen Rechtsbehelfen unterliegen, um mögliche abschreckende Wirkungen zu vermeiden. Mit der Richtlinie würde zum Austausch von Informationen zwischen Aufsichtsbehörden auch ein Rahmen für die Zusammenarbeit geschaffen.

Eine vollständige Harmonisierung in den Bereichen, die in den Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Richtlinie fallen, würde die Mitgliedstaaten daran hindern, im Rahmen der harmonisierten Vorschriften zusätzliche Vorschriften beizubehalten oder einzuführen. Damit würde das Risiko voneinander abweichender und möglicherweise unverhältnismäßiger und repressiver nationaler Vorschriften und Praktiken weiter begrenzt. 40 Zugleich stünde es den Mitgliedstaaten nach dem Grundsatz der Subsidiarität frei, für Bereiche, die nicht unter die Richtlinie fallen, Vorschriften festzulegen, beispielsweise Vorschriften in Bezug auf Kontakte zwischen ihren Beamten und Interessenvertretern.

Dieser Vorschlag wäre ein erster entscheidender Schritt zur Bekämpfung ausländischer Einflussnahme auf der Grundlage eines Rahmens, der die Transparenzanforderungen im Binnenmarkt harmonisiert und einen Überblick über die in der EU vertretenen Interessen von Drittländern ermöglicht. Er stellt eine gezielte, angemessene Reaktion auf aktuelle Anliegen dar. Seine Umsetzung und insbesondere die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Vorschriften müssten laufend überprüft werden und es müsste rechtzeitig bewertet werden, ob Überarbeitungen oder weitere Schritte, unter anderem auch im Hinblick auf den Handlungsbereich 41 , erforderlich sind; ebenso müsste die Möglichkeit der Schaffung eines Portals auf Unionsebene, das nationale Register miteinander verbindet, Gegenstand der Überlegungen sein. Parallel dazu wird die Kommission weiterhin die Reformen in den Mitgliedstaaten überwachen und unterstützen, damit die Transparenz bei der Lobbyarbeit gewährleistet werden kann. In den Berichten über die Rechtsstaatlichkeit wird dies als Schlüsselelement für die Förderung von Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im öffentlichen Leben anerkannt 42 . Darüber hinaus wird die Kommission regelmäßige Sitzungen der Interessengruppen organisieren, um sich über die Anwendung der Vorschriften auszutauschen.

Auf EU-Ebene werden im Transparenz-Register der EU 43 Tätigkeiten erfasst, die von Interessenvertretern mit dem Ziel durchgeführt werden, Einfluss auf die Formulierung oder Umsetzung politischer Maßnahmen oder Rechtsvorschriften oder die Entscheidungsprozesse der EU-Organe zu nehmen. Bürgerinnen und Bürger sowie Interessengruppen können dort den möglichen Einfluss von Interessenvertretern auf Entscheidungsträger beobachten und auf diese Weise eine ethische, transparente Interessenvertretung fördern. Das Register wird durch einen Verhaltenskodex sowie interne Transparenzmaßnahmen in den EU-Organen ergänzt, in denen Zusammenkünfte und andere Interaktionen mit Lobbyisten geregelt werden. 44 Das Transparenz-Register der EU hat zwar einen anderen Anwendungsbereich als die vorgeschlagene Richtlinie 45 , erfasst jedoch bereits Tätigkeiten ausländischer Einflussnahme, wenn diese von ausländischen Einrichtungen ohne diplomatischen Status oder Einrichtungen, die im Namen von Drittländern Lobbyarbeit bei den EU-Organen betreiben, ausgeübt werden. 46 Sobald das Ergebnis der Beratungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die vorgeschlagene Richtlinie vorliegt, wird die Kommission prüfen, auf welche Weise Fragen wie die Doppelregistrierungen am besten gelöst werden können und ob mögliche Verknüpfungen zwischen den nationalen Registern im Rahmen der Richtlinie und dem Transparenz-Register entwickelt werden können.

Die vorgeschlagene Richtlinie würde die Vorschriften ergänzen, die im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste für digitale Dienste und nach dem Vorschlag für politische Werbung für Anbieter von Werbediensten und Herausgeber gelten, wobei der Anwendungsbereich hier ein anderer ist. 47 Die im Europäischen Forschungsraum vorgeschlagenen konkreten Präventivmaßnahmen zur Schaffung eines Bewusstseins für Einflussnahme aus dem Ausland und zum Aufbau von Resilienz im gesamten Sektor, die auf dem Instrumentarium zur Bekämpfung ausländischer Einflussnahme auf Forschung und Innovation 48 aufbauen, stellen ebenfalls eine Ergänzung dar. Sie steht auch im Einklang mit den Normen auf internationaler Ebene 49 . Die Kommission wird auch Maßnahmen wie den Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf die Information der Bürgerinnen und Bürger, die Stärkung der Resilienz und die aktive Einbeziehung des Themas der Einflussnahme auf den europäischen demokratischen Raum unterstützen, unter anderem durch Schulungen, Förderung der Medienkompetenz, Sensibilisierung und kritisches Denken. Darüber hinaus hat die Kommission eine Reihe von Maßnahmen 50 zur Unterstützung der Verwaltung der Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung von Reformen, der Antizipierung künftiger Trends und der Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit zur Förderung demokratischer Strukturen eingeführt. Auch auf nationaler Ebene unternommene Anstrengungen, mit denen Reformen zur Stärkung demokratischer Strukturen und Prozesse vorangetrieben werden sollen, werden unterstützt. 51  

Mit diesem Vorschlag will die Kommission dazu beitragen, nicht nur in der EU, sondern auch auf globaler Ebene Standards für die kohärente, ausgewogene und verhältnismäßige Bekämpfung verdeckter ausländischer Einflussnahme unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte zu setzen. Da bei diesem Ansatz der Schwerpunkt auf Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht gelegt wird und gezielte, von strengen Schutzvorkehrungen begleitete Vorschriften eingeführt werden, wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Ausübung der Grundrechte und dem öffentlichen Interesse erreicht.

Das Verständnis des Phänomens der ausländischen Einflussnahme nimmt weltweit immer mehr zu und es werden zunehmend Maßnahmen zu seiner Bekämpfung ergriffen. In einer Reihe von Rechtsordnungen außerhalb der EU – beispielsweise in Australien, den Vereinigten Staaten, Kanada und dem Vereinigten Königreich – wurden Rechtsrahmen eingeführt oder vorbereitet, um die Transparenz der Einflussnahme ausländischer Regierungen durch spezifische Offenlegungs- und Registrierungsanforderungen für die Lobbyarbeit im Namen ausländischer Regierungen zu regeln.

In anderen Rechtsordnungen wurden Gesetze über „ausländische Agenten“ eingeführt, die über Transparenzanforderungen hinausgehen und die nachweislich Grundrechte und Grundfreiheiten verletzen. Mit solchen Gesetzen wurde das Ziel verfolgt, den zivilgesellschaftlichen Raum einzuengen, indem bestimmte Organisationen der Zivilgesellschaft und Verteidiger der Menschenrechte – die häufig auf Finanzmittel aus dem Ausland, auch der EU, angewiesen sind – stigmatisiert und eingeschüchtert und ihre Aktivitäten eingeschränkt werden. So ermächtigt beispielsweise das russische Gesetz über „ausländische Agenten“ die Behörden wirkungsvoll, die Arbeit unabhängiger zivilgesellschaftlicher Organisationen durch übergriffige Kontrollen, die unmittelbare Aufsicht über Programme und Veranstaltungen und die Drohung diese sowie nicht konforme Organisationen aufzulösen und gegen sie und ihre Mitglieder Strafverfahren einzuleiten – auch wenn die ausländische Unterstützung vollkommen transparent ist. Die Kennzeichnung als „ausländischer Agent“ im Rahmen solcher Gesetze beeinträchtigt die finanzielle Stabilität einer Organisation aufgrund der hohen Geldstrafen, die gegen diejenigen verhängt werden, die sich nicht an die Vorschriften halten. Zudem schadet sie ihrer Glaubwürdigkeit, denn sie geht mit Assoziationen von Spionage einher, was wiederum Gewalt – online und offline – gegen Mitglieder der betroffenen zivilgesellschaftlichen Organisationen auslösen kann. Solche Gesetze über „ausländische Agenten“ sind zutiefst undemokratisch und verstoßen nachweislich gegen internationale Gesetze und Normen 52 .

Nicht alle Risiken einer Einflussnahme aus dem Ausland sind mit staatlichen Akteuren verbunden. Manche nichtstaatlichen Einrichtungen können ähnliche Taktiken anwenden, um Maßnahmen zu fördern, die unmittelbar gegen die Werte der EU verstoßen, z. B. Maßnahmen, die darauf ausgelegt sind, Polarisierung zu verstärken und zu Hass anzustacheln. Dies trifft insbesondere auf das Internet zu, wie sich in jüngster Zeit durch eine explosionsartige Zunahme gewaltbereiter, extremistischer, hasserfüllter und spaltender Inhalte gezeigt hat.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, wachsam zu bleiben und untereinander sowie auf EU-Ebene Informationen über solche nichtstaatlichen Einrichtungen auszutauschen, auch wenn sie nicht mit einer ausländischen Regierung verbunden oder von ihr abhängig sind. Im Einklang hiermit enthält die von der Kommission vorgeschlagene Neufassung der Haushaltsordnung einen neuen Grund für den Ausschluss von EU-Finanzmitteln wegen „Anstiftung zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt“. Der neue Grund wäre auf Mittel anwendbar, die in direkter und indirekter Mittelverwaltung verausgabt werden, auch dann, wenn auf nationaler Ebene kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist. Darüber hinaus führt die Kommission interne Sensibilisierungsmaßnahmen ein und entwickelt interne Arbeitsmethoden, um eine strengere Kontrolle bei der Projektauswahl 53 sicherzustellen.

3 DEN EUROPÄISCHEN AKTIONSPLAN FÜR DEMOKRATIE VORANBRINGEN

Der im Dezember 2020 angenommene Europäische Aktionsplan für Demokratie (EDAP) zielt darauf ab, die Widerstandskraft der Demokratien in der EU zu stärken und Leitaktionen für diejenigen Bereiche zu ermitteln, in denen unsere Systeme und unsere Bürgerinnen und Bürger am stärksten gefährdet sind. Mit diesen Aktionen soll die Integrität von Wahlen besser geschützt, Freiheit und Pluralismus der Medien gesichert und Desinformation bekämpft werden. 54 Im Aktionsplan wurde auch anerkannt, dass eine gesunde Demokratie die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger sowie eine aktive Zivilgesellschaft voraussetzt, und zwar nicht nur zu Zeiten von Wahlen, sondern jederzeit, und dass engagierte, informierte und mündige Bürgerinnen und Bürger und eine lebendige Zivilgesellschaft von entscheidender Bedeutung sind, um die Widerstandskraft unserer Demokratien, auch gegenüber Einflussnahme aus dem Ausland, zu gewährleisten.

Mit einer Erfassung des Stands der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Aktionsplans für Demokratie (EDAP) 55 werden in diesem Abschnitt Bereiche hervorgehoben, in denen die EU angesichts bestehender und sich wandelnder Herausforderungen proaktiv handeln kann.

3.1    Schutz der Integrität von Wahlen und Förderung der demokratischen Teilhabe vor der Europawahl 2024 und darüber hinaus

Freie und faire Wahlen sind zentraler Bestandteil unserer Demokratie. Wenn hier keine Maßnahmen ergriffen werden, können Risiken für den Wahlprozess sowohl den Prozess an sich verzerren als auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Fairness und Integrität von Wahlen untergraben.

Zusammen mit dieser Mitteilung legt die Kommission eine Empfehlung für inklusive und stabile Wahlverfahren in der Europäischen Union und für die Stärkung des europäischen Charakters und eine effiziente Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament vor. 56 Sie richtet sich an die Mitgliedstaaten, die europäischen und nationalen politischen Parteien, Stiftungen und Wahlkampforganisationen im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Wahlen im Allgemeinen und im Hinblick auf die bevorstehende Europawahl im Besonderen. Ihr Ziel ist die Förderung hoher demokratischer Standards für Wahlen in der EU sowie die Unterstützung einer hohen Wahlbeteiligung, einer inklusiven Beteiligung, einer einfachen und gleichberechtigten Ausübung des Wahlrechts sowie stabiler Wahlverfahren. Zu diesem Zweck wurden besondere Empfehlungen zur Förderung der Wahlbeteiligung und der inklusiven Beteiligung mit besonderem Schwerpunkt auf der Gleichstellung der Geschlechter und der Berücksichtigung der Bedürfnisse bestimmter Gruppen aufgenommen. 57  

Die Cybersicherheit von Wahltechnologien bedarf der ständigen Verbesserung. In der Empfehlung werden in Anbetracht der in der überarbeiteten Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Union (NIS-2-Richtlinie) 58 und der Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen 59 festgelegten Anforderungen spezielle Vorschläge zur Gewährleistung der Sicherheit, Integrität und Stabilität von Wahlen und wahlbezogenen Einrichtungen und Infrastrukturen dargelegt. Aufbauend auf den ersten Erfahrungen aus dem Jahr 2019 60 fand am 21. November 2023 eine neue EU-Planübung statt, an der die Kommission, das Europäische Parlament, die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit und die Mitgliedstaaten teilnahmen. Die NIS-Kooperationsgruppe sollte auch die Überprüfung des Kompendiums zur Cybersicherheit von Wahltechnologien fortsetzen, um sicherzustellen, dass es mit der sich wandelnden Bedrohungslage Schritt hält.

Neben der unmittelbaren Gefahr für die Wahlinfrastruktur stellt die vorsätzliche und koordinierte Manipulation des Informationsumfelds durch ausländische staatliche Akteure ebenso eine Bedrohung für die Demokratie und die Sicherheit dar. Es gibt zahlreiche Berichte über groß angelegte koordinierte Anstrengungen, bei denen unterschiedliche Taktiken, Techniken und Verfahren wie die Nutzung unechter Konten in sozialen Medien, der Einsatz des „Gefällt mir“-Buttons, Kommentaren oder das Teilen von Informationen zur künstlichen Steigerung ihrer Sichtbarkeit, die Verbreitung von Desinformation durch manipulierte audiovisuelle Inhalte wie Deepfakes 61 oder die verdeckte Ansprache von Wählern, um sie zu beeinflussen und das Wahlergebnis zu manipulieren, miteinander kombiniert werden. Darüber hinaus kann es in Abstimmung mit Aktivitäten in anderen Bereichen, beispielsweise Cyber-Bedrohungen bei „Hack-and-leak“-Operationen, zur Manipulation von Informationen kommen. Aus diesem Grund wird auf der Grundlage der Eurobarometer-Daten in der Empfehlung eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz wahlbezogener Informationen vor Manipulation und Desinformation 62 vorgeschlagen.

Eine freie und faire demokratische Debatte beruht auf Rechtmäßigkeit und Fairness. Überwachungsinstrumente können unter bestimmten Voraussetzungen von Behörden aus Gründen der nationalen Sicherheit genutzt werden, die Nutzung von Spähsoftware zur Gewinnung eines politischen Vorteils ist jedoch etwas ganz Anderes. In der Empfehlung wird betont, dass Überwachungsinstrumente niemals dazu genutzt werden sollten, Einfluss auf die demokratische Debatte zu nehmen; der Einsatz solcher Instrumente gegen politische Akteure und Journalisten mit dem Ziel politischer Gewinne ist inakzeptabel. Die Kommission hat stets deutlich gemacht, dass der Begriff der nationalen Sicherheit im Einklang mit den in der EU-Rechtsprechung festgelegten Kriterien ausgelegt werden sollte. In den Länderkapiteln des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit wird dieses Thema behandelt, insofern es um das Funktionieren der institutionellen Kontrolle und Gegenkontrolle geht. Der Vorschlag für ein europäisches Medienfreiheitsgesetz enthält zudem starke Schutzbestimmungen bezüglich des Einsatzes von Spähsoftware gegen Medien, Journalisten und ihre Familien 63 . Das Europäische Parlament hat mit einem Untersuchungsausschuss zur Untersuchung des Einsatzes von Pegasus und ähnlicher Überwachungs- und Spähsoftware (PEGA-Ausschuss) einen wichtigen Arbeitsschwerpunkt im Bereich Spähsoftware eingerichtet. In seiner Entschließung vom Juni 2023 verurteilte das Parlament den rechtswidrigen Einsatz von Spähsoftware aufs Schärfste und forderte Maßnahmen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene 64 . Die Kommission bereitet derzeit eine nicht legislative Initiative vor, in der einerseits die Grenzen und andererseits das Zusammenspiel zwischen EU-Recht – insbesondere dem Besitzstand auf dem Gebiet des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre – und nationaler Sicherheit geklärt werden. 65

Weitere Empfehlungen umfassen die Nutzung von Wahlkampfzusagen und Verhaltenskodizes durch politische Parteien, um die Integrität von Wahlen und faire Wahlkampagnen zu fördern; des Weiteren werden Anstrengungen zur Gewährleistung der Transparenz politischer Werbung und die Förderung der Wahlbeobachtung als wirksames Mittel empfohlen, um die Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Beteiligung am Wahlprozess zu ermutigen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Wahlen zu erhöhen. Ebenfalls behandelt wird die Finanzierung politischer Parteien und Stiftungen im Hinblick auf eine Eingrenzung des Risikos einer verdeckten ausländischen Einflussnahme, unter anderem durch verdeckte Spenden, mit dem Ziel die Rahmenbedingungen im Wahlprozess zu verzerren.

Die Empfehlung baut auf den entscheidenden Schritten auf, die die Kommission seit 2020 unternommen hat, um Schlupflöcher zu schließen und sicherzustellen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger ihr eigenes Urteil bilden und Wahlentscheidungen in einem öffentlichen Raum treffen können, in dem eine Vielzahl von Meinungen frei von in- oder ausländischer Einflussnahme geäußert werden kann.

Was den digitalen Raum betrifft, so werden in den Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste 66 die Verantwortlichkeiten von Online-Plattformen und Suchmaschinen bei der Bewältigung der Risiken für den zivilgesellschaftlichen Diskurs und die Wahlprozesse dargelegt, die sich aus der Funktionsweise, Gestaltung oder Nutzung ihrer Dienste ergeben, unter anderem durch Desinformation, unechte Nutzung oder Taktiken, die künstlich erzeugte Inhalte beinhalten. Die Vorschriften sehen auch mehr Transparenz und die Unterstützung der Menschen beim Treffen fundierter Entscheidungen über die Informationen, die sie online sehen, vor. Darüber hinaus wird die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung 67 eine bessere öffentliche Kontrolle und Rechenschaftspflicht in Bezug auf politische Werbedienstleistungen ermöglichen, unter anderem durch ein europäisches öffentliches Archiv für politische Online-Anzeigen; ferner wird sie strengere Bedingungen für die Verwendung personenbezogener Daten für die Zielgruppenansprache und die Bereitstellung politischer Werbung einführen. Um der Gefahr der Einflussnahme aus dem Ausland entgegenzuwirken, wird mit der Verordnung auch das Sponsoring politischer Werbung durch Akteure aus Drittländern in den drei Monaten vor Wahlen oder Referenden verboten. Zudem wird die Rolle der europäischen politischen Parteien und Fraktionen bei der Europawahl anerkannt. Im Jahr 2021 schlug die Kommission ferner eine Überarbeitung der Vorschriften über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen vor. 68 Der Vorschlag zielt darauf ab, europäischen politischen Parteien mehr Möglichkeiten zu geben, ihrer Rolle beim Aufbau und der Förderung eines wahrhaft europäischen politischen Raums gerecht zu werden, und gleichzeitig ihr Handeln vor Einflussnahme aus dem Ausland zu schützen. Die Durchsetzung dieser Vorschriften hat für die Kommission oberste Priorität. Was das Gesetz über digitale Dienste betrifft, so beaufsichtigt die Kommission die Anwendung der Vorschriften durch sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen und setzt sie durch.

Obwohl die Organisation nationaler Wahlen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, stützt sie sich auf internationale Standards und unterliegt dem umfassenderen Rahmen des EU-Rechts. Eine verstärkte gegenseitige Unterstützung und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ist inzwischen gut etabliert; dabei steht die Arbeit von Gremien wie dem Europäischen Kooperationsnetz für Wahlen im Mittelpunkt, wobei zur Förderung der Informationssicherheit und zur Bekämpfung von Desinformation auch EU-Strukturen genutzt werden. Zur Vorbereitung der Wahl zum Europäischen Parlament organisierte die Kommission im Oktober 2023 eine hochrangige Veranstaltung zu Wahlen, bei der Mitgliedstaaten, EU-Organe, nichtstaatliche Organisationen und Hochschulen zusammenkamen, um Ideen zur Förderung der Wahlbeteiligung, zur Stabilität der Wahlsysteme und zu fairen, inklusiven Wahlen in der gesamten Union vorzustellen.

Im Januar 2022 wurde ein Gemeinsamer Mechanismus für die Stabilität von Wahlen ins Leben gerufen, dessen Ziel darin besteht, durch den Austausch zwischen Experten, insbesondere über Desinformation und Cyberbedrohungen, in den Mitgliedstaaten Kapazitäten für die Bewältigung von Risiken für Wahlen aufzubauen. Der Mechanismus wurde auch dazu genutzt, die Erstellung des Kompendiums über die elektronische Stimmabgabe und andere IKT-Praktiken 69 zu unterstützen; darüber hinaus wurde er für gezielten Austausch über die Frage genutzt, wie bei Wahlen die Gleichbehandlung und eine ausgewogene Berichterstattung in den Medien sichergestellt werden kann. Austausche zwischen nationalen Parlamenten könnten ebenfalls ein wertvoller Weg zum Erfahrungsaustausch sein und die Kommission wird solche Austausche fördern.

In den letzten Jahren hat die EU ihre Methodik der externen Wahlbeobachtung verfeinert, unter anderem durch gemeinsame Leitlinien auf der Grundlage internationaler Standards, die ihre Fähigkeit zur Bewältigung der Nutzung neuer Technologien im Wahlprozess konsolidieren. Bewährte Verfahren werden regelmäßig im Rahmen des Europäischen Kooperationsnetzes für Wahlen und im Kontext der Grundsatzerklärung für die internationale Wahlbeobachtung erörtert.

Allerdings handelt die EU nicht isoliert. Im Rahmen des Europäischen Aktionsplans für Demokratie hat die Kommission ihre Bemühungen fortgesetzt, zur Stärkung der Resilienz in Drittländern beizutragen, um Gesellschaften und Behörden besser mit den Mitteln für eine Reaktion auf gemeinsame externe Bedrohungen des demokratischen Prozesses auszustatten. Anstrengungen dieser Art stellen eine Priorität in der Erweiterungspolitik der EU dar. 70 Die EU fördert auch die internationale Zusammenarbeit in Wahlangelegenheiten zwischen EU-Netzen, Partnerländern und internationalen Organisationen wie dem Europarat, der UNESCO und der OSZE. 71 Der Europäische Auswärtige Dienst führt in enger Abstimmung mit anderen internationalen und regionalen Beobachtungsorganisationen Wahlbeobachtungseinsätze durch. Er ergänzt diese Tätigkeiten durch die gezielte Unterstützung von Regierungen, der Zivilgesellschaft und von unabhängigen Medien, um einen Beitrag zur Stärkung der Widerstandskraft gegenüber ausländischer Informationsmanipulation und Einflussnahme sowie zur Verhinderung dieser und zur Abschreckung davon zu leisten, wobei unter anderem Einblicke in die Art und Weise, wie diese Art von ausländischer Informationsmanipulation und Einflussnahme im Zusammenhang mit Wahlen schon eingesetzt wurde, gewährt werden. Die Maßnahmen der EU umfassten auch die Teilnahme an den beiden Gipfeltreffen für Demokratie 72 und die finanzielle Unterstützung von Kapazitätsaufbau und Wahlreformen, unter anderem auch in den Ländern in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU 73 .

3.2Stärkung der Medienfreiheit und des Medienpluralismus

Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine hat uns auch auf dramatische Weise vor Augen geführt, welch wesentliche Rolle Journalisten bei der Information der Bürgerinnen und Bürger über die Realität vor Ort spielen. Die russischen Behörden betreiben eine systematische Maßregelung und Zensur unabhängiger Medien, die bei der Bekämpfung von Propaganda nach wie vor von entscheidender Bedeutung sind.

Im Rahmen des Europäischen Aktionsplans für Demokratie sind die Anstrengungen der EU zum Schutz der Freiheit der Medien und zur Bekämpfung von Desinformation zwei Seiten einer Medaille. Im Rahmen dieser Vision schlug die Kommission wichtige neue Initiativen zur Verbesserung der Sicherheit von Journalisten 74 und zum Schutz von Journalisten und Verteidigern der Menschenrechte vor der missbräuchlichen Nutzung strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung (strategic lawsuits against public participation, SLAPP) vor. 75 Mit der Richtlinie zur Bekämpfung strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung wird ein System wirkungsvoller verfahrensrechtlicher Garantien für grenzübergreifende SLAPP-Klagen eingeführt, das Gerichte in die Lage versetzt, sich mit missbräuchlichen Rechtsstreitigkeiten zu befassen und von möglichen neuen SLAPP-Klagen abzuschrecken. Die Richtlinie enthält Vorschriften, die eine frühzeitige Abweisung solcher Klagen erlauben und wirksame Rechtsbehelfe für die Opfer von strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung vorsehen. Diese Vorschriften bilden zusammen mit der entsprechenden Empfehlung ein starkes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung und zum Schutz der öffentlichen Teilhabe und der Freiheit der Meinungsäußerung in der EU.  Die Kommission schlug außerdem vor, gewisse Aspekte der die Mediendienste betreffenden nationalen Vorschriften im Rahmen des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes zu harmonisieren. Der Vorschlag hat zum Ziel, sich mit fragmentierten nationalen Regulierungsansätzen in Bezug auf Medienfreiheit und Medienpluralismus sowie mit der redaktionellen Freiheit auseinanderzusetzen und die freie Erbringung von Mediendiensten innerhalb des Binnenmarkts sicherzustellen. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf die Unabhängigkeit und solide Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien sowie auf die Transparenz von Medieneigentum und die Vergabe staatlicher Werbeaufträge – beides wichtige Ziele im Europäischen Aktionsplans für Demokratie – gelegt. Nach den neuen Bestimmungen müssten Mitgliedstaaten auch die Auswirkung nationaler Maßnahmen und Medienkonzentrationen auf die Freiheit und den Pluralismus der Medien prüfen. Hinsichtlich der Verbreitung von Medieninhalten im Online-Umfeld baut der Vorschlag für ein Europäisches Medienfreiheitsgesetz auf dem durch das Gesetz über digitale Dienste geschaffenen horizontalen Rahmen auf.

Die Kommission bewertet Medienfreiheit und Medienpluralismus außerdem in ihrem jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit. In dem Bericht werden in den Mitgliedstaaten stattfindende Entwicklungen im Hinblick auf Themen wie die Unabhängigkeit der nationalen Medienaufsichtsbehörden, die Transparenz von Medieneigentum, die Fairness und Transparenz staatlicher Werbung, die Verwaltung öffentlich-rechtlicher Medien und die bestehenden Rahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Journalisten ausführlich behandelt. Dieses Vorhaben basiert auf einem ständigen Dialog mit den zuständigen Behörden und Interessenträgern der Mitgliedstaaten und hat dazu geführt, dass auf nationaler Ebene eine Reihe von Reformen eingeleitet wurde. 76  

Die finanzielle Tragfähigkeit der Medien ist ein wichtiger Faktor für redaktionelle Integrität und die Unabhängigkeit der Medien. 77 Seit der Annahme des Aktionsplans für die Medien und den audiovisuellen Sektor im Dezember 2020 78 hat die Kommission insbesondere mit Maßnahmen zur Steigerung privater Investitionen in Nachrichtenmedien ihre Unterstützung für die Medienresilienz ausgebaut. Der Aktionsplan für die Medien und den audiovisuellen Sektor rief dazu auf, die Maßnahmen und die Unterstützung für den Sektor der Nachrichtenmedien durch das Angebot eines besseren Zugangs zu Darlehen und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Medien zu bündeln; auch wird die Einrichtung und Umsetzung eines Datenraums für Medien vorgeschlagen.

Die Kommission verstärkte darüber hinaus die Finanzmittel für Organisationen der Nachrichtenmedien. Im Rahmen des Programms Kreatives Europa 2021–2027 wurden rund 75 Mio. EUR für Projekte und Initiativen zur Förderung von Medienpluralismus, Journalismus und Medienkompetenz bereitgestellt. Zu den Maßnahmen zählen die Überwachung des Medienpluralismus sowie die Unterstützung von Medienräten, eines Krisenreaktionsmechanismus für Medienfreiheit und spezieller Bereiche wie Investigativjournalismus oder lokale Berichterstattung. Da die Nachfrage nach Finanzmitteln die im Rahmen des Programms Kreatives Europa verfügbaren Mittel übersteigt, wird die Kommission weiterhin nach Wegen zur Unterstützung dieser Bereiche suchen. 79

Da die EU die Unterstützung und den Schutz für die Freiheit der Medien innerhalb der EU verstärkt, tut sie dies auch im Ausland, wobei sie die Länder in direkter Nachbarschaft besonders berücksichtigt. 80 Im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die EU Mittel zur Unterstützung von Journalisten und Medien in der Ukraine im Wert von 30 Mio. EUR bereitgestellt. Auch die Unterstützung für russische unabhängige Medien wurde erhöht und muss langfristig aufrechterhalten werden. 81

Zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat wurde eine vorläufige politische Einigung über die vorgeschlagene Richtlinie zur Bekämpfung strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung erzielt. Es wird davon ausgegangen, dass auch die Mitgesetzgeber in Kürze eine Einigung über das Europäische Medienfreiheitsgesetz erzielen. Die Um- und Durchsetzung der neuen Vorschriften werden wichtige nächste Schritte sein. Die Mitgliedstaaten sollten sich außerdem weiterhin für die umfassende Umsetzung der Empfehlung zur Sicherheit von Journalisten und der Empfehlung zur Bekämpfung strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung einsetzen. Mehrere Fälle missbräuchlicher Klagen, die von Drittländern oder in deren Namen angestrengt wurden, unterstreichen darüber hinaus, wie wichtig starke EU-weite Vorschriften zur Eindämmung solcher strategischen Klagen und zum Schutz des demokratischen Raums sind.

3.3Bekämpfung von Desinformation sowie Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland

Der Schutz der europäischen Demokratien vor den Bedrohungen und schädlichen Auswirkungen von Desinformation, Informationsmanipulation und Einflussnahme, insbesondere durch ausländische Akteure, war in den letzten Jahren eine Priorität der EU. 82

Mit solchen Operationen der manipulativen Einflussnahme und Desinformationskampagnen wird der Zweck verfolgt, die demokratische Debatte zu untergraben und die gesellschaftliche Spaltung zu verschärfen. Diese Operationen sind häufig finanziell gut ausgestattet und staatlich gefördert; ausgeführt werden sie von feindlichen Akteuren und stellen somit eine Bedrohung der Sicherheit für die EU-Demokratien dar. 83 Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Gefahr für den europäischen Informationsraum verdeutlicht und erhöht, da der Kreml in zunehmendem Maße Desinformationskampagnen führt und Einflussnahme ausübt und dies als strategisches, abgestimmtes Instrument zur Bedrohung der Sicherheit und Demokratie sowie zur Unterstützung seines Angriffskrieges nutzt. 84 Der Konflikt im Mittleren Osten, der auf die terroristischen Angriffe der Hamas in Israel folgte, löste ebenfalls weitverbreitete Desinformations- und Hasskampagnen aus. 85   Verschärft wird dies durch die Digitalisierung, zu der auch Gestaltungselemente auf Online-Plattformen, die die Verbreitung von Desinformation mit beispielloser Geschwindigkeit und Effizienz ermöglichen, sowie neue, durch künstliche Intelligenz betriebene Tools, die von böswilligen Akteuren genutzt werden können, gehören.

Auf die Frage, wie oft sie ihrer Meinung nach Desinformation ausgesetzt waren, antworteten 35 % der Befragten in einer kürzlich durchgeführten Eurobarometer-Umfrage mit „häufig“ oder „sehr häufig“ und bei 33 % lautete die Antwort „manchmal“. Die Befragten empfanden soziale Online-Netzwerke als vorrangiges Medium, über das sie am häufigsten zum Ziel wurden (64 %), gefolgt von Fernsehen (36 %), Online-Zeitungen und Nachrichtenmagazinen (22 %) sowie Video-Sharing Websites (21 %). 86

Die EU hat im Rahmen des Europäischen Aktionsplans für Demokratie ihre Anstrengungen zur Verbesserung ihrer Fähigkeit zur Reaktion auf diese neue, sich wandelnde Bedrohungslage – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene – verstärkt. Die bestehende Zusammenarbeit innerhalb der Kommission sowie zwischen den Organen und Einrichtungen der EU und darüber hinaus wurde unter Einbeziehung maßgeblicher Interessenträger in der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Privatwirtschaft sowie internationaler Partner ausgebaut. Mittels des Netzes zur Bekämpfung von Desinformation der Kommission stärkte die EU ihre strategische Kommunikation gegen Desinformation. Das vom EAD geführte Schnellwarnsystem sorgte weiterhin für ein gemeinsames Lagebewusstsein und ließ Mitgliedstaaten, EU-Organe und internationale Partner an wirksamen Herangehensweisen bei der Reaktion auf die Bedrohung durch ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme 87   teilhaben. Zu den Initiativen zählen die Aufdeckung, die aktive Entlarvung von Desinformation (Debunking) und die Warnung davor (Prebunking), gezielte Kampagnen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie sowie eine umfassende, konstante Reaktion auf die vom russischen Staat geförderte Desinformation im Zusammenhang mit seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine. 88 Die Ergebnisse zeigten sich in der Fähigkeit, Herausforderungen schneller und besser abgestimmt wirksam begegnen zu können. Dies leistete zudem einen deutlichen Beitrag zur demokratischen Widerstandskraft. 

Die internationale Zusammenarbeit wurde mit Unterstützung des Krisenreaktionsmechanismus der G7 89 gestärkt und die enge Zusammenarbeit mit der NATO wurde fortgesetzt, wobei ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme als eine der wichtigsten sicherheitspolitischen Bedrohungen für die Kooperation zwischen der EU und der NATO 90 hervorgehoben wurde. Der EU-US-Handels- und Technologierat und die Gemeinsame Erklärung des Gipfeltreffens EU-USA vom Oktober 2023 verliehen der engen transatlantischen Zusammenarbeit bezüglich dieser Bedrohung neuen Schwung, insbesondere hinsichtlich weiterer Fortschritte bei der strategischen Zusammenarbeit und der Verbesserung der Kompatibilität der Ansätze zur Bekämpfung von ausländischer Informationsmanipulation und Einflussnahme. 91 Darüber hinaus setzte die EU ihre diplomatischen Instrumente wirksam ein, um gegen ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme vorzugehen, insbesondere durch die Einführung restriktiver Maßnahmen gegen Einzelpersonen und Medienkanäle, die sich nach dem Angriffskrieg gegen die Ukraine an ausländischer Informationsmanipulation und Einflussnahme beteiligten. Vervollständigt wurde dies durch die Entwicklung eines verstärkten EU-Instrumentariums zur Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland (FIMI) 92 , das einen gemeinsamen analytischen Rahmen und eine gemeinsame Methodik für die Erhebung systematischer Beweise für solche Vorfälle bietet, um auf diese Weise das Verständnis der Taktiken, Techniken und Verfahren zur Manipulation und Einflussnahme zu verbessern. 93 Dies ergänzt die Arbeit der StratCom-Arbeitsgruppe des EAD in den Bereichen Sensibilisierung und Kapazitätsaufbau, Unterstützung der EU-Delegationen und Kontaktaufnahme mit der Zivilgesellschaft. Dies dient dem Zweck, die Manipulation des Informationsumfelds in der EU und deren Nachbarschaft für Akteure auf dem Gebiet der ausländischen Informationsmanipulation und Einflussnahme wie Russland und China zu erschweren. 94  

Ein zentrales Element des Ansatzes der Kommission bei der Bekämpfung von Desinformation war deren Arbeit zur Gewährleistung einer stärkeren Rechenschaftspflicht für Online-Plattformen. 52 % der Europäer denken, dass Online-Plattformen mehr tun sollten, um die Verbreitung von falschen und irreführenden Informationen zu verhindern. 95 Das Gesetz über digitale Dienste verpflichtet die Betreiber sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen zur regelmäßigen Bewertung der systemischen Risiken ihrer Dienste für die Gesellschaft, unter anderem für die Freiheit der Meinungsäußerung, bzw. des Risikos, dass ihre Dienste als Instrument für Desinformationskampagnen genutzt werden, nicht zuletzt im Hinblick auf den Schutz von Wahlprozessen. 96 Als wichtiges Mittel zur Minderung solcher Risiken 97 werden sie aufgefordert, sich an der Erstellung freiwilliger Verhaltenskodizes und Krisenprotokolle zu beteiligten. Ein Beispiel ist der ehrgeizige neue Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation, der im Juni 2022 von einem weiten Kreis von Unterzeichnern unterschrieben wurde. 98 Hier ist bedeutsam, dass zu dem Verhaltenskodex ein robuster Überwachungsrahmen und ein Transparenz-Zentrum gehören, damit die Transparenz und Rechenschaftspflicht sichergestellt werden können. Im Januar und September 2023 erstatteten die Unterzeichner des Verhaltenskodex, unter anderem auch Online-Plattformen, Bericht über ihre Fortschritte und boten ein beispielloses Maß an Informationen über die Art und Weise, wie sie ihren Verpflichtungen zur Bekämpfung von Desinformation nachkommen.

Im Vorfeld der Europawahl 2024 führt die Kommission einen der Wahl vorausgehenden Dialog und arbeitet mit den Online-Plattformen und anderen Unterzeichnern des Verhaltenskodex zusammen. Darüber hinaus konzentriert sich die Arbeit im Rahmen des Verhaltenskodex auch auf die Bewältigung des Gefahrenpotenzials der neuen KI-gestützten Instrumente, die in Kampagnen zur Desinformation und ausländischen Einflussnahme eingesetzt werden könnten. Der Abschluss der Verhandlungen über das vorgeschlagene KI-Gesetz stellt in diesem Zusammenhang eine Priorität dar, da dieses Gesetz die erforderlichen Leitplanken und die nötige Transparenz zur Nutzung von KI schaffen würde. 99

Zur Befähigung der Bürgerinnen und Bürger fundierte Entscheidungen zu treffen, unterstützt die Kommission im Rahmen verschiedener EU-Programme eine breite Palette innovativer Projekte zur Bekämpfung von Desinformation, insbesondere mithilfe zivilgesellschaftlicher Organisationen und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung oder unter Beteiligung von Journalisten mit dem Ziel, die mediale und digitale Kompetenz zu fördern und den Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellung beim Erkennen von Desinformation sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU zu leisten. 100 Als Bestandteil des Aktionsplans für digitale Bildung (2021–2027) veröffentlichte die Kommission Leitlinien für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte zur Bekämpfung von Desinformation und zur Förderung der digitalen Kompetenz durch allgemeine und berufliche Bildung. 101 Ebenso haben sowohl Erasmus+ als auch das Europäische Solidaritätskorps Mittel für Basisprojekte zur Förderung der Medienkompetenz bereitgestellt. 102

Parallel dazu unterstützte die EU von der örtlichen Bevölkerung betriebene Initiativen für den Kampf gegen Desinformation mittels verstärkter Faktenprüfung, beispielsweise die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien 103 , und mittels der Entwicklung des Europäischen Normenkodex für Faktenprüforganisationen 104 . Bei der Bekämpfung von Desinformation bezüglich des Angriffskrieges gegen die Ukraine hat sich dies als hilfreich erwiesen. 105 Im Rahmen ihres weiter gefassten Auftrags zur Bekämpfung von Desinformation gründete die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien eine besondere europäische Arbeitsgruppe für Wahlen, die sich der Entdeckung früher Anzeichen potenziell gefährlicher Desinformationskampagnen, die sich in der gesamten EU ausbreiten könnten, und der Koordination spezieller Aktivitäten im Bereich der Medienkompetenz widmet. Die Arbeitsgruppe 106 wird im Rahmen der Vorbereitung auf die Europawahl ihre Sachkenntnis auch den europäischen Organen zur Verfügung stellen.

Parallel dazu treibt der Hohe Vertreter die Arbeit an der weiteren Stärkung des gesamtgesellschaftlichen Ansatzes für die Weitergabe von Informationen in Form eines Informations- und Analysezentrums für Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland voran. Es bildet einen festen Bestandteil des Instrumentariums gegen Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland und dient dazu, ein stärkeres gemeinsames Lagebewusstsein zu ermöglichen, die gemeinsame Methodik für die Erfassung systematischer Beweise für Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland weiterzuentwickeln und einen zuverlässigen Rahmen für den Informationsaustausch zwischen maßgeblichen Interessenträgern einzurichten, der auch die Gemeinschaft der Verteidiger zusammenführt, damit sie Informationen über Vorfälle im Zusammenhang mit Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland sammeln und weitergeben. Das Zentrum stellt auch eine Folgemaßnahme zu der im Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung geäußerten Forderung nach einem Datenraum zur Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland dar. Die Kommission wird ihre eigene Fähigkeit zur Aufdeckung, Überwachung, Analyse und Bekämpfung von sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene betriebenen Desinformationsaktivitäten weiter stärken. Im Rahmen des Programms Horizont Europa wurde über ein Drittel der mehr als 300 Mio. EUR betragenden Unterstützung der Demokratieforschung für die Finanzierung von Forschungs- und Innovationsvorhaben mobilisiert, um ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme sowie andere unzulässige Beeinflussungen der politischen Entscheidungsfindung besser aufdecken und verstehen zu können. 107 In Zukunft wird es wichtig sein, diese ehrgeizigen Ziele aufrechtzuerhalten und aus den gewonnenen Erkenntnissen Nutzen zu ziehen.

Zivilgesellschaftliche Akteure stehen bei der Bekämpfung von Desinformation und der Aufdeckung ausländischer Einflussnahme an vorderster Front, unter anderem durch Basisinitiativen und die Expertengemeinschaft, die sich mit der Analyse und Bekämpfung ausländischer Informationsmanipulation und Einflussnahme sowie Desinformation befasst. Ein starkes Engagement der Zivilgesellschaft ist von entscheidender Bedeutung für die rasche und effiziente Bewertung der sich ständig wandelnden Bedrohungslage, ihrer Akteure und der Werkzeuge, die sie benutzen. Die Kommission wird ihre Unterstützung für die Arbeit der unabhängigen Gemeinschaft des Zentrums der Europäischen Beobachtungsstelle für digitale Medien fortsetzen. Im Mittelpunkt der Forschungs- und Sensibilisierungsarbeit standen Desinformation und ausländische Einflussnahme innerhalb der EU, wobei insbesondere Daten genutzt wurden, die durch den Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation und dessen Bestimmungen über Transparenz und den Zugang zu Daten erzeugt worden waren. Zur Unterstützung der Faktenprüfungsarbeit im Rahmen der Umsetzung des Verhaltenskodex und zur Gewährleistung hoher fachlicher Standards und der Unabhängigkeit von Faktenprüfern wird die Kommission zur Unterstützung des Kodex für fachliche Integrität des Europäischen Faktencheck-Netzwerks (EFCSN) auch die Finanzierung von Schulungsmaßnahmen fortsetzen.

3.4Inklusive zivilgesellschaftliche Mitwirkung und Teilhabe für demokratische Widerstandskraft in Europa

Die Stärkung der Verbindungen zwischen den Menschen und den demokratischen Institutionen, die ihnen dienen und sie vertreten, bildet das Fundament der demokratischen Widerstandskraft. Ein starker, sicherer und befähigender zivilgesellschaftlicher Raum und engagierte, informierte und mündige Bürgerinnen und Bürger sind eine wesentliche Garantie für die Widerstandskraft unserer Demokratien, ob zu Zeiten von Wahlen oder darüber hinaus. 108 Im jüngsten Eurobarometer betrachteten beinahe neun von zehn Befragten (87 %) die Zivilgesellschaft (Verbände, nichtstaatliche Organisationen) als wichtig für die Förderung und den Schutz von Demokratie und gemeinsamen Werten, unter anderem auch hinsichtlich der Förderung einer gut informierten, pluralistischen demokratischen Debatte. Aus den Daten geht auch hervor, dass über die Hälfte der Befragten eine Verstärkung der Mitwirkung zivilgesellschaftlicher Organisationen am Entscheidungsprozess auf nationaler Ebene (56 %) und europäischer Ebene (54 %) für erforderlich erachtet. Etwa zwei Drittel der Befragten sprechen sich für eine höhere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Entscheidungsprozess auf nationaler (68 %) und europäischer Ebene (66 %) aus. 109

Die Stärkung der Handlungskompetenz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Organisationen der Zivilgesellschaft und die Bereitstellung geeigneter Instrumente für ihr zivilgesellschaftliches Engagement sind Querschnittsprioritäten, die die verschiedenen Säulen des Europäischen Aktionsplans für Demokratie, ebenso wie die der Charta und der Berichte über die Rechtsstaatlichkeit einbeziehen. Ferner wurde eine große Bandbreite an Finanzierungsmöglichkeiten bereitgestellt, um die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, die Mitwirkung der Zivilgesellschaft und das Vertrauen in die Demokratie zu erhöhen; insbesondere im Rahmen von EU-Programmen wie „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“, „Kreatives Europa“, „Erasmus+“ und „Horizont Europa“. Im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung 110 wurde darüber hinaus technische Unterstützung für Verwaltungsreformen in den Mitgliedstaaten geleistet, um in den öffentlichen Verwaltungen und Behörden Kapazitäten für partizipative Verfahren aufzubauen. Auch die Aufnahme der Bürgerbeteiligung in die Gestaltung und Umsetzung von Politik bildete im Rahmen des Partnerschaftsprinzips der EU-Kohäsionspolitik eine Priorität. 111 Die Konferenz zur Zukunft Europas erbrachte wertvolle Erfahrungen bezüglich der Frage, wie die Bürgerbeteiligung am politischen Entscheidungsprozess durch die Umsetzung deliberativer Prozesse gestärkt werden kann. Darüber hinaus trug sie zur Stärkung der demokratischen Widerstandskraft bei und führte zur Umsetzung einer neuen Phase der Bürgerbeteiligung, wobei europäische Bürgerforen nun in den politischen Entscheidungsprozess der Europäischen Kommission eingebettet sind.

Parallel dazu wurden der Förderung der medialen und digitalen Kompetenz in zunehmendem Maße Unterstützung und Finanzmittel gewidmet, um Menschen aller Altersstufen Instrumente an die Hand zu geben, mit denen sie sich im heutigen Informations- und Medienumfeld zurechtfinden, verschiedene Arten von Medien und deren Funktionsweise erkennen und ein kritisches Verständnis der unterschiedlichen Arten von Medien, einschließlich sozialer Medien, entwickeln können und so in der Lage sind, fundierte Entscheidungen zu treffen. Da die Möglichkeiten eines Online-Engagements immer umfassender und alltäglicher werden, kann Online-Hetze die Menschen davon abhalten, ihre Ansichten zum Ausdruck zu bringen und sich an Online-Diskussionen zu beteiligen. Die Förderung eines respektvollen, befähigenden, sichereren Umfeldes, in dem die Menschen ihre Meinung äußern können, ist eine Priorität. Zu diesem Zweck hat die Kommission eine Initiative zur Erweiterung der Liste der EU-Straftatbestände um Hetze und Hasskriminalität vorgeschlagen. 112 Sie wird den Rechtsrahmen des Gesetzes über digitale Dienste, den Rahmenbeschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit 113 und die Anstrengungen im Rahmen des Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hetze 114 ergänzen.

Neue und sinnvolle Methoden der Beteiligung, der Beratung und der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger über alle Generationen hinweg können die repräsentative Demokratie stärken. Diese Formen der Teilhabe bieten den Bürgerinnen und Bürger weitere Möglichkeiten, sich an der demokratischen Debatte zu beteiligen und zur Politikgestaltung beizutragen, wobei die verfassungsrechtlichen Traditionen und Besonderheiten der einzelnen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind. Auf lokaler, nationaler und gesamteuropäischer Ebene gesammelte Erfahrungen mit partizipatorischer und deliberativer Demokratie zeigen, dass diese Verfahren helfen können, bestehende Klüfte zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Entscheidungsträgern zu überbrücken und unterschiedliche Gruppen von Menschen zusammenzubringen, um gemeinsame Empfehlungen zu erarbeiten. Auf der Grundlage der Konferenz zur Zukunft Europas wurden neue Wege geschaffen, um sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger diese stärkere Rolle in der Gestaltung der EU-Politik 115 erhalten. Diese Formen der Mitwirkung ergänzen etablierte Verfahren zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsprozessen auf EU-Ebene, wie beispielsweise öffentliche Konsultationen und Konsultationen von Interessenträgern oder Vorschriften zur Transparenz und den Zugang zu Informationen und Dokumenten. Die Kommission hat zur Stärkung der Beteiligung von Interessenträgern an verschiedenen Stadien politischer Entscheidungsprozesse Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung angenommen, in denen die Grundsätze dargelegt werden, die sie bei der Vorbereitung neuer Initiativen und Vorschlägen sowie bei der Bewertung und Überwachung der Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften befolgt. 116

Bildung spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, bei den Bürgerinnen und Bürger Interesse für Mitwirkung und Teilhabe zu wecken und die Bindung an demokratische Werte zu fördern. Förderung und Schutz der demokratischen Werte Europas sind eine zentrale Dimension der 2022 angenommenen europäischen Hochschulstrategie, da Hochschulen einen Beitrag zur Förderung aktiver Bürgerschaft, Toleranz, Gleichstellung und Vielfalt, Offenheit und kritischem Denken leisten. Erasmus+ (2021–2027) fördert durch verschiedene Finanzierungsströme in den EU-Mitgliedstaaten und darüber hinaus Teilhabe und zivilgesellschaftliche Mitwirkung am demokratischen Leben in Europa. Die Förderung inklusiver demokratischer Teilhabe ist ein Leitgedanke der EU-Jugendstrategie (2019–2027). 117 Im Paket zur Unionsbürgerschaft von 2023 wird die Bedeutung der politischen Bildung, die auch Kenntnisse der Rechte der EU-Bürgerinnen und ‑Bürger umfasst 118 , und der Wählererziehung für die Förderung der politischen Teilhabe sowie den Aufbau von Widerstandskraft gegenüber Desinformation bei den Bürgerinnen und Bürgern anerkannt.

Organisationen der Zivilgesellschaft sind eine der tragenden Säulen einer funktionierenden Demokratie. Sie fungieren als Wächter über demokratische Stiftungen und Einrichtungen. Sie ziehen Regierungen zur Rechenschaft und helfen, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit zu schützen und zu fördern, indem sie Einzelpersonen und Gemeinschaften Unterstützung leisten und ihnen bei der Förderung ihrer Interessen helfen. Darüber hinaus befähigen sie Privatpersonen, sich in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu engagieren, und tragen insgesamt zur Steigerung einer sinnvollen Beteiligung der Öffentlichkeit bei.

Die Kommission arbeitet in vielen Bereichen bei der Politikgestaltung mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen. Konsultation und Dialog ermöglichen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verteidigern der Menschenrechte, ihre Ansichten zur Gesetzgebung und Politik der EU vorzustellen. Das Portal „Ihre Meinung zählt“ ist die Anlaufstelle für Konsultationen 119 und ermöglicht allen interessierten Parteien, vor und nach der Annahme einen Beitrag zu Initiativen 120 zu leisten. Organisationen der Zivilgesellschaft sind Bestandteil der Partnerschaft mit regionalen und lokalen Behörden sowie Wirtschafts- und Sozialpartnern, was ihnen die Möglichkeit zur Mitwirkung während der Ausarbeitung, Durchführung und Evaluierung von mit EU-Mitteln finanzierten kohäsionspolitischen Programmen eröffnet.

Darüber hinaus hat die Kommission in verschiedenen Politikbereichen regelmäßige Dialoge mit zivilgesellschaftlichen Akteuren ins Leben gerufen, mit denen eine effektivere Kommunikation und Beteiligung an der Politikgestaltung ermöglicht wird. Ein strukturierter Dialog mit der Zivilgesellschaft findet über Foren und Plattformen statt und deckt ein breites Spektrum an Politikbereichen ab. 121 Die Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten sind wichtige lokale Akteure für die Bürgerbeteiligung. Sie haben bereits Tausende von Veranstaltungen organisiert – von Bürgerdialogen bis zu partizipatorischen Ad-hoc-Veranstaltungen – insbesondere während der Konferenz zur Zukunft Europas, in deren Rahmen über 6 000 Veranstaltungen in den Mitgliedstaaten stattfanden, auf denen insgesamt mehr als 700 000 Teilnehmer zusammenkamen. Diese Arbeit kann durch weitere Initiativen zur Anbindung an die lokale Ebene erweitert und ergänzt werden. 122

Der Schutz, die Unterstützung und die Stärkung der Handlungskompetenz von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Menschenrechtsverteidigern nehmen, wie im Bericht von 2022 über die Anwendung der Charta der Grundrechte 123 hervorgehoben wird, eine zentrale Stelle in der Arbeit der EU an der Sicherstellung eines vitalen zivilgesellschaftlichen Raums ein. Der Bericht hebt hervor, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschrechtsverteidiger in einem ihre Handlungskompetenzen stärkenden, sicheren und unterstützenden Umfeld arbeiten können. Im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2022 wird dargelegt, inwiefern sich die ohne ungerechtfertigte Einflussnahme ausgeübte Tätigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen auf die EU-Rechtsprechung 124 und europäische Standards stützt 125 ; darüber hinaus geben die Berichte einen Überblick über die Schritte, die in den Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Lage zivilgesellschaftlicher Organisationen unternommen wurden. Als Beispiele sind die Vereinfachung der Registrierungsverfahren, die Einrichtung von Strukturen zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen und die Überarbeitung der Vorschriften über den Betrieb zivilgesellschaftlicher Organisationen und ihren Zugang zu Finanzmitteln zu nennen. In den Rechtsstaatlichkeitsberichten von 2022 und 2023 wurden besondere Empfehlungen an eine Reihe von Mitgliedstaaten gerichtet. Im September 2023 legte die Kommission darüber hinaus einen Vorschlag für eine Gesetzgebungsinitiative zu grenzübergreifenden Tätigkeiten von Vereinen 126 vor, deren Ziel in der Beseitigung von Hemmnissen auf dem Binnenmarkt bestehen wird, damit Vereinigungen im Binnenmarkt Erfolg haben können; die Gesetzgebungsinitiative wird die im Rahmen des derzeitigen Pakets getroffenen Maßnahmen ergänzen.

Um die Bürgerbeteiligung weiter zu fördern und Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger zur Beteiligung an der Politikgestaltung zu befähigen, und um andere Maßnahmen auf EU-Ebene zu ergänzen, legt die Kommission eine Empfehlung zur Förderung der Mitwirkung und der wirksamen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und Organisationen der Zivilgesellschaft an politischen Entscheidungsprozessen 127 vor. Die Empfehlung zielt darauf ab, die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und Organisationen der Zivilgesellschaft an der öffentlichen Politikgestaltung zu fördern und den Aufbau demokratischer Widerstandskraft in der Union zu unterstützen. Ein weiteres Ziel der Empfehlung besteht darin, die Förderung zivilgesellschaftlicher Mitwirkung und des Schutzes der Demokratien zu erleichtern und die Achtung der Grundrechte in den Mitgliedstaaten zu fördern. Die Empfehlung ermutigt die Mitgliedstaaten, eine wirksame und inklusive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen der Zivilgesellschaft an politischen Entscheidungsprozessen 128 mit einer weit gefächerten Vertretung der unterschiedlichen Gruppen und Instanzen in der Gesellschaft sicherzustellen und auf diese Weise Ausgrenzung, Marginalisierung und Diskriminierung zu verringern; ferner werden sie ermutigt, den Kapazitätsaufbau von Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen der Zivilgesellschaft und öffentlichen Verwaltungen in traditionellen ebenso wie in neu entstehenden öffentlichen Räumen zu unterstützen. Die Empfehlung stützt sich im Einklang mit etablierten Standards und bewährten Verfahren für gemeinsame Gestaltung und deliberative Demokratie auch auf die Erkenntnisse der Konferenz zur Zukunft Europas und die laufende Arbeit des Kompetenzzentrums für partizipative und deliberative Demokratie. 129 In Anerkennung der Notwendigkeit, in der gesamten Union (und darüber hinaus) ein gemeinsames Niveau des Schutzes und der Mitwirkung zivilgesellschaftlicher Organisationen sicherzustellen, werden die Mitgliedstaaten in der Empfehlung aufgefordert, ein förderliches Umfeld für zivilgesellschaftliche Organisationen und Verteidiger der Menschenrechte zu schaffen und aufrechtzuerhalten, das diesen ermöglicht, sich wirksam an solchen politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. In der Empfehlung wird ferner eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die die Mitgliedstaaten treffen sollten, um Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschrechtsverteidiger zu schützen und zu verteidigen, damit ein vitaler zivilgesellschaftlicher Raum sichergestellt werden kann.

Finanzielle Unterstützung ist für eine vitale Zivilgesellschaft von wesentlicher Bedeutung. Die EU stellt Organisationen der Zivilgesellschaft bereits umfangreiche Finanzierungsmöglichkeiten für den Aufbau ihrer Kapazitäten und die Durchführung von Projekten, die zur Förderung der EU-Werte beitragen, bereit. Eine grundlegende Voraussetzung für eine Finanzierung durch die EU ist die Achtung der Werte der EU. Die Achtung der EU-Werte bildet bereits einen Bestandteil der Finanzhilfevereinbarung, die jeder Empfänger von EU-Finanzmitteln unterschreiben muss; die Kommission hat darüber hinaus an Leitlinien gearbeitet, um die Folgen, die Verletzungen der EU-Werte für Empfänger haben, deutlicher darzulegen. Die Kommission führt darüber hinaus Pilotprojekte zur Verstärkung von Kontroll- und Überprüfungsverfahren für Haushaltsprogramme in einschlägigen Ausgabenfeldern ein, die ein erhöhtes Risiko für Missbrauch und Missachtung von EU-Werten mit sich bringen. Die Mitgliedstaaten sollten wirksame Mechanismen einrichten, um bei der Verwaltung von EU-Mitteln den gleichen Ansatz zu verfolgen. Das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ konzentriert sich stark auf die Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft, damit sie die Rechte und Werte der EU schützen und fördern. Die Kommission wird auch in Zukunft eine gezielte Zuweisung von Mitteln für Schwerpunktbereiche im Rahmen des Europäischen Aktionsplans für Demokratie fortführen und zweckbestimmte Mittel aus einer Reihe verfügbarer EU-Programme mobilisieren, um die Ziele des heutigen Pakets im Hinblick auf die Bekämpfung von Desinformation sowie die Förderung der Integrität von Wahlen und des Medienpluralismus zu unterstützen. Zur Vereinfachung der Navigation durch die verschiedenen Programme wird die Kommission das von ihr eingerichtete Instrument über verfügbare Mittel mit einfachen Suchfunktionen weiter verbessern und fördern, damit schnell und einfach auf einschlägige Informationen über Mittel zur Demokratieförderung zugegriffen werden kann. 130 Die Kommission und der EAD werden über die Vertretungen der Kommission in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten und die EU-Delegationen weltweit weiterhin in Eigeninitiative mit Bürgerinnen und Bürgern und Organisationen der Zivilgesellschaft vor Ort zusammenarbeiten, um sie für die im Rahmen der verschiedenen EU-Programme verfügbaren Möglichkeiten zu sensibilisieren und die Weitergabe von Informationen darüber zu verbessern. Abbildung 5 zeigt einen kurzen Überblick über die im Rahmen von EU-Programmen gebotenen Möglichkeiten; weitere Möglichkeiten stehen im Rahmen der EU-Strukturfonds und des Instruments für technische Unterstützung zur Verfügung (z. B. zur Finanzierung der Zivilgesellschaft und zum Aufbau von Kapazitäten und institutioneller/administrativer Infrastruktur für deliberative zivilgesellschaftliche Mitwirkung und politische Teilhabe).

4    SCHLUSSFOLGERUNG

Im Juli 2019 forderte Präsidentin von der Leyen einen neuen Schub für die europäische Demokratie, mit einem größeren Mitspracherecht für die Europäerinnen und Europäer und mehr Anstrengungen seitens der EU für den Schutz und die Stärkung unserer Demokratie. Dies fand seinen Ausdruck im Europäischen Aktionsplan für Demokratie von 2020, der einen wichtigen Beitrag zum Kampf gegen Desinformation und Informationsmanipulation und zum Schutz fairer Wahlen sowie der Freiheit und des Pluralismus der Medien leistete.

Seit dem Beginn des Mandats der derzeitigen Kommission musste sich die EU mit einer Abfolge von Krisen in den Bereichen Geopolitik, Wirtschaft, Klima und Gesundheit auseinandersetzen. Die Art und Weise, in der es der EU gelang, auf diese Krisen zu reagieren, hat gezeigt, dass sie sich auf ihre starke liberale Demokratie, das Vertrauen in ihre Organe und die Achtung unserer gemeinsamen Grundsätze und Werte verlassen kann. Diese Krisen haben uns jedoch auch die Bedrohung durch ausländische Einflussnahme und die aus einem hochgradig volatilen internationalen Kontext entstehenden Risiken vor Augen geführt: Einige Akteure wendeten für das Ziel, die Demokratie und das Vertrauen in unsere Institutionen zu untergraben, Ressourcen in gewaltigem Umfang auf.

Mit dem Paket zur Verteidigung der Demokratie wird das Ziel verfolgt, diese Maßnahmen im Vorfeld der Wahl zum Europäischen Parlament zu verstärken. Dieses Paket ist die Antwort auf diese Herausforderungen unter uneingeschränkter Achtung unserer Grundrechte und Grundwerte, wobei es unter anderem auch auf den Erkenntnissen der Konferenz zur Zukunft Europas aufbaut. Die Kommission freut sich auf die umfassende Mitwirkung des Europäischen Parlaments und des Rates, damit bei allen Gesetzgebungsvorschlägen im Bereich Demokratie noch vor der Wahl zum Europäischen Parlament entscheidende Fortschritte erzielt werden; und sie freut sich auf den großen Kreis der beteiligten öffentlichen und privaten Akteure auf nationaler Ebene, damit die Umsetzung des Europäischen Aktionsplans für Demokratie und dieses neuen Pakets zur Verteidigung der Demokratie gewährleistet werden kann.

(1)      Artikel 2 EUV.
(2)      Artikel 8 EUV und Artikel 21 EUV.
(3)      Organisationen der Zivilgesellschaft werden häufig auch als nichtstaatliche, gemeinnützige, überparteiliche und gewaltfreie Strukturen bezeichnet, in denen sich Menschen organisieren, um gemeinsame Ziele und Ideale zu verfolgen. Ihr Tätigkeitsfeld reicht von der lokalen bis hin zur nationalen, regionalen und internationalen Ebene und sie können städtische und ländliche, formelle und informelle Organisationen umfassen.
(4)      Als wichtigste Trends wurden Versuche ermittelt, das Vertrauen in bzw. die Bindung an demokratische Institutionen und die repräsentative Demokratie auszuhöhlen, demokratische Kontrollen und Gegenkontrollen zu beseitigen, destabilisierend auf Wahlkampagnen einzuwirken, Druck auf die freien Medien und den zivilgesellschaftlichen Raum auszuüben und illegale Spähsoftware gegen demokratische Akteure einzusetzen.
(5)      COM(2023) 772 final.
(6)      Am 1. Juni 2023 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung zur Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation, an ( 2022/2075(INI) ).
(7)    Siehe: Commission response to European Parliament resolution on foreign interference in all democratic processes in the EU, including disinformation (Antwort der Kommission auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation).
(8)       Flash Eurobarometer 528 (2023) zum Thema „Bürgerschaft und Demokratie“.
(9)      COM(2020) 790.
(10)      COM(2022) 404.
(11)      COM(2021) 775 final. Das Ziel dieses Rechtsaktes besteht darin, Drittländer davon abzuhalten, Handel oder Investitionen einzuschränken oder mit solchen Einschränkungen zu drohen, um eine Änderung der EU-Politik in Bereichen wie Klimawandel, Steuern oder Lebensmittelsicherheit zu bewirken.
(12)       Verordnung (EU) 2019/452 vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union .
(13)       Die Cybersicherheitsstrategie | Gestaltung der digitalen Zukunft Europas (europa.eu) .
(14)     Ein EU-Konzept zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherheit (europa.eu) .
(15)      JOIN(2016) 18 final; JOIN(2018) 16 final; EU-Strategie für eine Sicherheitsunion 2020. Schlussfolgerungen des Rates über einen Rahmen für eine koordinierte Reaktion der EU auf hybride Kampagnen (Juni 2022)
(16)      Siehe beispielsweise die medienbezogenen Restriktionen in der Verordnung (EU) 2022/350 vom 1. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
(17)      Die Konferenz zur Zukunft Europas war selbst eine mutige Erklärung der europäischen Institutionen zur deliberativen Demokratie: eine breit angelegte und vertiefte Konsultation der Bürgerinnen und Bürger, einschließlich der hochgradig innovativen, nach dem Zufallsprinzip ausgewählten europäischen Bürgerforen und der Plenarversammlung der Konferenz, in der der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einem aktiven europäischen zivilgesellschaftlichen Raum bekräftigt wurde, der unserer repräsentativen Demokratie einen Mehrwert bringen kann und durch den die Rolle der Zivilgesellschaft bei der aktiven Beteiligung an unserer Demokratie gestärkt wird. Siehe auch die Mitteilung der Kommission zu den Folgemaßnahmen: COM(2022) 404 final.
(18)      Mitteilung über die Bekämpfung von Korruption, JOIN(2023) 12 final mit den beigefügten Vorschlägen COM (2023) 234, HR(2023) 108 und JOIN(2023) 13.
(19)      Vorschlag für eine Vereinbarung über die Einrichtung eines interinstitutionellen Gremiums für ethische Normen, COM(2023) 311 final.
(20)      Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat: Kein Platz für Hass: ein Europa, das geeint gegen Hass steht, COM(2023) 772 final.
(21)      Die Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025, der EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020–2025, der strategische Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma 2020–2030, die Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ Personen, die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030.
(22)

     Ein vitaler zivilgesellschaftlicher Raum für die Wahrung der Grundrechte in der EU, COM(2022) 716 final.

(23)      Siehe die Europäische Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen .
(24)       EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020–2024 .
(25)      Im Flash Eurobarometer 522 (2023) zum Thema Demokratie bezeichneten 43 % der Europäerinnen und Europäer Propaganda und/oder falsche bzw. irreführende Informationen aus einer nicht demokratischen ausländischen Quelle und verdeckte ausländische Einflussnahme auf Politik und Wirtschaft ihres Landes als eine der größten Bedrohungen der Demokratie.
(26)      Eine Schätzung der Beträge, die tatsächlich von Drittländern in einzelnen Mitgliedstaaten und der gesamten EU zu dem Zweck ausgegeben werden, Einfluss auf demokratische Prozesse zu nehmen, ist aufgrund der Art solcher Tätigkeiten schwierig, denn sie erfolgen naturgemäß verdeckt. Sobald diese Richtlinie umgesetzt worden ist, sollte eine klarere Übersicht über die von Drittländern für die Interessenvertretung in der EU ausgegebenen Beträge verfügbar sein.
(27)       Flash Eurobarometer 528 (2023) zum Thema „Bürgerschaft und Demokratie“.
(28)      COM(2023) 800 final.    
(29)      OECD (2021): Lobbying in the 21st Century (Lobbyarbeit im 21. Jahrhundert). Auf dieser Konferenz wird gezeigt, dass die zunehmende Komplexität der innerstaatlichen politischen Entscheidungsprozesse und Verhandlungen auf internationaler Ebene die Grenzen zwischen Lobbyismus und Diplomatie verschwimmen lassen.
(30)      Einige Mitgliedstaaten prüfen die Einführung nationaler Rechtsvorschriften unterschiedlicher Art. Vgl. SWD(2023) 661.
(31)      Die vorgeschlagene Richtlinie würde ungeachtet der jeweils beteiligten Einrichtung alle im Namen von Drittländern ausgeübten Tätigkeiten der Interessenvertretung abdecken. Die Aufnahme in das Register sollte daher nicht zu einer negativen Etikettierung oder Fragen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit oder Legitimität der betroffenen Einrichtung führen und somit die Gefahr einer Stigmatisierung erheblich mindern.
(32)      COM(2023) 637.
(33)      Während die Erbringung von Mediendienstleistungen nicht in den Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Richtlinie fallen würde, träfe dies für Interessenvertretungstätigkeiten, die von Mediendiensten im Namen von Einrichtungen aus Drittländern ausgeübt werden, zu.
(34)      Dies lässt im Rahmen einer Sanktionsregelung der EU verhängte restriktive Maßnahmen unberührt.
(35)      Eingerichtet im Rahmen der Verordnung (EU) 2018/1724.
(36)      Zur weiteren Begrenzung des Verwaltungsaufwands sollten die nationalen Behörden sowie die Aufsichtsbehörden einerseits und die Kommission andererseits mithilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) in Verwaltungsfragen zusammenarbeiten und Informationen austauschen; das IMI wurde im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der EU-Länder in den Binnenmarkt betreffenden Politikbereichen eingerichtet. Eine gezielte Überarbeitung dieser Verordnung ist ebenfalls Teil dieses Pakets.
(37)      Registrierte Einrichtungen können beantragen, dass alle bereitgestellten Informationen oder Teile davon nicht öffentlich zugänglich gemacht werden, wenn überwiegende, eine Zurückhaltung der Veröffentlichung rechtfertigende Interessen bestehen; zu ihnen können Erwägungen in Bezug auf Grundrechte zählen, wenn beispielsweise die Veröffentlichung solcher Informationen die Einrichtung oder ihre Angestellten bzw. Partnerverbände gefährden würde.
(38)      Urteil des Gerichtshofs vom 18. Juni 2020, Kommission/Ungarn, C-78/18, ECLI:EU:C:2020:476.
(39)      Bericht der Venedig-Kommission über die Finanzierung von Vereinigungen CDL-AD(2019)002.
(40)    So könnten die Mitgliedstaaten beispielsweise daran gehindert werden, von den Einrichtungen, die in den Anwendungsbereich der Initiative fallen, zu verlangen, dass sie sich „als Organisation, die Unterstützung aus dem Ausland erhält“, registrieren lassen oder auf ihrer Website und in ihren Veröffentlichungen und anderem Pressematerial anzugeben, dass sie Organisationen sind, die Unterstützung aus dem Ausland erhalten.
(41)      Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs dieses Vorschlags auf alle Interessenvertretungen im Namen einer Einrichtung würde voraussichtlich 3,5 Millionen Einrichtungen betreffen.
(42)      Die Kommission richtete 2022 und 2023 in ihren jährlichen Berichten über die Rechtsstaatlichkeit Empfehlungen an eine Reihe von Mitgliedstaaten.
(43)      Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register.
(44)       Transparenz-Register (europa.eu) .
(45)      Das Transparenz-Register ist ein allgemeines Lobbyregister, in dem an die EU-Organe gerichtete Interessenvertretungstätigkeiten erfasst werden. Eine Differenzierung nach Interessenvertretungen im Namen von Drittländern erfolgt nicht. Das Register gilt nicht für Lobbytätigkeiten, die sich an Behörden der Mitgliedstaaten richten. Seine rechtliche Struktur ist ebenfalls anders: Im Gegensatz zu den verbindlichen nationalen Registern, die im Vorschlag vorgesehen sind, ist das Transparenz-Register im Allgemeinen freiwillig, obgleich die EU-Organe für bestimmte Arten von Tätigkeiten eine vorherige Registrierung verlangen.
(46)      Dies würde Anwaltskanzleien, gewerbsmäßige Beratungsfirmen oder eigenständige Lobbyisten, die von Regierungen oder Behörden von Drittländern mit Lobbyarbeit bei Unionsorganen beauftragt werden, sowie Einrichtungen wie ausländische Agenturen, Investmentfonds und öffentlich-private Kooperationen ohne diplomatischen Status umfassen. Von diesen Akteuren wird erwartet, dass sie sich registrieren und Informationen über ihre Tätigkeiten bereitstellen; falls es sich um Vermittler handelt, wird erwartet, dass sie im Register ihre Kunden nennen und Angaben zu den durch ihre Tätigkeiten jährlich erzielten Beträgen machen.
(47)      Siehe Abschnitt 3.1.
(48)      Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über die Bekämpfung ausländischer Einflussnahme auf FuI („Tackling R&I Foreign Interference“) (SWD(2022) 12).
(49)      Insbesondere die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entwickelten Grundsätze für Transparenz und Integrität in der Lobbyarbeit (OECD, 2009) und die Empfehlung des Europarats zur gesetzlichen Regulierung von Lobbytätigkeiten im Kontext der öffentlichen Willensbildung (Recommendation on the legal regulation of lobbying activities in the context of public decision-making) (CM/Rec(2017)2, 22. März 2017).
(50)      COM(2023) 667 final, Den europäischen Verwaltungsraum stärken .
(51)      Instrument für technische Unterstützung/ Unterstützung von Reformen (europa.eu) .
(52)      Im Juni 2022 erging ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Sache Ecodefence u. a. gegen Russland , in dem das Gericht ausführte, dass das Gesetz die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verletze, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert sei. Die Venedig-Kommission hat auch entsprechende Stellungnahmen abgegeben: https://www.venice.coe.int/webforms/events/?id=3271 . Die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte und die Sonderverfahren des Menschenrechtsrats haben bei mehreren Gelegenheiten ähnliche Bedenken in Bezug auf die Rechtsvorschriften geäußert und Russland aufgefordert, der Schikanierung, Kriminalisierung und Inhaftierung von Menschenrechtsverteidigern sowie der erzwungenen Auflösung von Menschenrechtsorganisationen ein Ende zu setzen und die schwerwiegenden Einschränkungen der Meinungsäußerungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit aufzuheben. Die EU und ihre Delegationen haben dieses Gesetz ebenfalls aufs Schärfste verurteilt, siehe: Erklärung der EU-27 zum 10. Jahrestag des Gesetzes über ausländische Agenten, Juli 2022 .
(53)      Siehe Fünfter Fortschrittsbericht über die Umsetzung der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion (COM(2022) 745 vom 13.12.2022).
(54)      Dies schließt auch die Manipulation von Informationen und die Einflussnahme aus dem Ausland ein.
(55)      Eine umfassende Übersicht und weitere Informationen sind auch dem Anhang zu entnehmen.
(56)      C(2023) 8626.
(57)      In der Empfehlung werden bestimmte Gruppen berücksichtigt, darunter Menschen mit Behinderungen, jüngere Wählerinnen und Wähler, mobile Bürgerinnen und Bürger sowie durch Ausgrenzung gefährdete Menschen. Darüber hinaus hat die Kommission, wie in der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 (COM(2021) 101 vom 3.3.2021) angekündigt, einen Leitfaden für gute Wahlpraxis erstellt, der sich mit der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen befasst ( Guide of good electoral practice addressing the participation of citizens with disabilities ).
(58)      Richtlinie (EU) 2022/2555 vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union.
(59)    Richtlinie (EU) 2022/2557 vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen.
(60)      Eine erste EU-Planübung wurde im April 2019 mit dem Ziel organisiert, zu prüfen, wie wirkungsvoll die Reaktionspraktiken und Krisenpläne der Mitgliedstaaten und der EU waren, und um Wege zu ermitteln, wie Vorfälle im Bereich der Cybersicherheit, die Auswirkungen auf die Europawahl haben könnten, verhindert, erkannt und abgemildert werden können.
(61)      Deepfakes bezeichnen Bilder bzw. Audio- oder Videoinhalte, die von Systemen künstlicher Intelligenz erzeugt oder manipuliert wurden und beträchtliche Ähnlichkeit mit existierenden Personen, Orten oder Ereignissen aufweisen, sodass sie einer Person fälschlicherweise als echt erscheinen könnten. Mit dem Vorschlag für das KI-Gesetz – COM(2021) 206 – würde die Kennzeichnung von KI-Inhalt und die Offenlegung seines Ursprungs sichergestellt.
(62)

     In einer Eurobarometer-Umfrage, in der die Befragten gebeten wurden, die wichtigsten Aspekte freier und fairer Wahlkampagnen zu bewerten, betrafen die häufigsten Antworten i) Debatten und Kampagnen, in denen Hetze, Manipulation und Lügen vermieden werden, ii) die Notwendigkeit, dass Kandidaten und politische Parteien gleichberechtigte Zugangsmöglichkeiten zu den Medien zu haben, und iii) Wähler, die wissen, wer Kandidaten und politische Parteien finanziert. Siehe Flash Eurobarometer 522 (2023) zum Thema „Demokratie“ bzw. Flash Eurobarometer 528 (2023) zum Thema „Bürgerschaft und Demokratie“.

(63)      COM(2022) 457 final.
(64)       P9_TA(2023)0244 Prüfung des Einsatzes von Pegasus und ähnlicher Überwachungs- und Spähsoftware (Empfehlung).
(65)      Siehe: Commission response to the European Parliament Recommendation following the investigation of alleged contraventions and maladministration in the application of Union law in relation to the use of Pegasus and equivalent surveillance spyware (Antwort der Kommission auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments nach der Prüfung von behaupteten Verstößen gegen das Unionsrecht und Missständen bei dessen Anwendung im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pegasus und ähnlicher Überwachungs- und Spähsoftware).
(66)       EUR-Lex – 32022R2065 – DE – EUR-Lex (europa.eu) .    
(67)      COM(2021) 731 final. Am 6. November 2023 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung. Die förmliche Annahme wird für Anfang 2024 erwartet. Während das gesamte Regelwerk 18 Monate nach seinem Inkrafttreten gelten wird, werden Bestimmungen wie die Nichtdiskriminierungsklausel und die Begriffsbestimmungen sofort, noch vor der Europawahl, wirksam.
(68)      COM(2021) 734 final.
(69)       Compendium on e-Voting and other ICT Practices (Kompendium über die elektronische Stimmabgabe und andere IKT-Praktiken).
(70)      In der überarbeiteten Erweiterungsmethode der EU sind Fortschritte bei Reformen im Zusammenhang mit der Wahrung von Grundwerten wie Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit von entscheidender Bedeutung für die Bestimmung des allgemeinen Fortgangs des Beitrittsprozesses.
(71)      Die EU hat im Laufe der letzten zehn Jahre Wahlunterstützungsprojekte im Wert von über 380 Mio. EUR finanziert. Diese länderbezogenen Maßnahmen werden durch weltweite Demokratieprogramme wie der im Dezember 2021 ins Leben gerufenen Initiative „Team Europa Demokratie“ (Team Europe Democracy, TED), die Aktionen der EU und der Mitgliedstaaten koordiniert, unterstützt. Das Programm zur Initiative „Jugend und Frauen in der Demokratie“ fördert die zivilgesellschaftliche und politische Teilhabe in der gesamten Welt, insbesondere in Bereichen wie der Wahlbeobachtung und der demokratischen Reformen.
(72)      Die Teilnahme der EU an den Gipfeltreffen für Demokratie in den Jahren 2021 und 2023 bot die Gelegenheit zur Verstärkung der Allianzen für Demokratie und der öffentlichen Darstellung der Arbeit, die die EU für die Unterstützung der Demokratie auf weltweiter Ebene geleistet hat. Weitere Informationen sind dem Anhang zu entnehmen.
(73)      Ein Beispiel ist ein Projekt zur Förderung von Wahlreformen in den Ländern des westlichen Balkans, das bis Mitte 2024 läuft (Haushalt von 1,715 Mio. EUR) und vom Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) durchgeführt wird.
(74)      C(2021) 6650 vom 16. September 2021.
(75)      COM(2022) 177 final und C(2022) 2428 vom 27. April 2022. Am 30. November erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie zur Bekämpfung strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung (Anti-SLAPP-Richtlinie). Die Kommission arbeitet eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um sie bei der Umsetzung der Empfehlung zur Bekämpfung strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung zu unterstützen.
(76)      Siehe COM(2023) 800 final.
(77)      Empfehlung (EU) 2022/1634 der Kommission vom 16. September 2022 zu internen Schutzvorkehrungen für redaktionelle Unabhängigkeit und Transparenz von Medieneigentum (C(2022) 6536). Siehe auch die Mitteilung zu den Aussichten der europäischen Medienbranche COM(2020) 784 final.
(78)      COM(2020) 784 final.
(79)      Weitere Einzelheiten und Beispiele für die Finanzierung sind dem Anhang zu entnehmen.
(80)      Im Rahmen des Programms „Europa in der Welt – Menschenrechte und Demokratie“ 2021–2027 sind schätzungsweise 185 Mio. EUR für die Unterstützung unabhängiger Medien und die Nutzung der Digitalisierung weltweit vorgesehen. Die neue Finanzpartnerschafts-Rahmenvereinbarung zum Schutz unabhängiger Medien wurde im Oktober 2023 ins Leben gerufen und soll nichtstaatlichen Organisationen, die sich für den Schutz des unabhängigen Journalismus und die Bekämpfung von Desinformation weltweit einsetzen, nachhaltige Unterstützung leisten. Im Zusammenhang mit der Erweiterung unterstützen zahlreiche regionale Programme Medienfreiheit und Medienpluralismus, beispielsweise das Medienprogramm der Länder des westlichen Balkans mit einem Budget von 40,5 Mio. EUR. Weitere Informationen sind dem Anhang zu entnehmen.
(81)      Die Kommission hat dieses Jahr eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für ein Pilotprojekt veröffentlicht, mit dem im Exil arbeitende unabhängige Medien und Journalisten aus der Ukraine sowie aus Belarus und Russland, die ihren Sitz verlegt haben und von Mitgliedstaaten aus arbeiten, unterstützt werden sollen, damit sie weiterhin Inhalte produzieren und sie ohne redaktionelle Einflussnahme bei ihrem Publikum verbreiten können.
(82)      Neben dem Europäischen Aktionsplan für Demokratie selbst bieten auch die Arbeit des Sonderausschusses des Europäischen Parlaments zur Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse sowie die Schlussfolgerungen des Rates zur Manipulation von Informationen und Einmischung aus dem Ausland vom 18. Juli 2022, zu ergänzenden Anstrengungen zur Stärkung der Resilienz und Abwehr hybrider Bedrohungen vom 10. Dezember 2019 und zur Stärkung der Resilienz und Abwehr hybrider Bedrohungen, einschließlich der Desinformation, im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 15. Dezember 2020 weitere Informationen.
(83)       https://www.eeas.europa.eu/countering-disinformation/tackling-disinformation-information-work-eeas-strategic-communication_en?s=2803
(84)      Unterstellungen, dass die EU-Sanktionen der Grund für Lebensmittelknappheiten seien, und Versuche, den UN-Sicherheitsrat zur Informationsmanipulation zu missbrauchen, sind nur zwei Beispiele, die zeigen, wie solche Aktivitäten die internationale Gemeinschaft und die internationale Zusammenarbeit ins Visier nehmen können.
(85)      Die Kommission führt derzeit Verhandlungen über einen neuen Verhaltenskodex zur Bekämpfung von illegaler Online-Hetze und strebt an, ihn Anfang 2024 als Verhaltenskodex im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste einzuführen. Er sollte dazu beitragen, die Prävention zu verbessern und eine zunehmende Bedrohung durch Hetze zu antizipieren, bevor sich die entsprechenden Inhalte viral verbreiten.
(86)       Flash Eurobarometer 522 (2023) zum Thema „Demokratie“.
(87)      Einen Überblick über das Schnellwarnsystem finden Sie unter: Rapid Alert System | EEAS (europa.eu) . Einen Überblick über das Netz gegen Desinformation erhalten Sie unter: DG COMM Management Plan 2022 (Managementplan der GD COMM 2022).
(88)      Dies schließt Mitteilungen und Kampagnen in sozialen Medien zur Entlarvung (Debunking) russischer Desinformation bezüglich der Sanktionen sowie der Sicherheit der Lebensmittel- und Energieversorgung ein, die 2022 über 10 Millionen Impressionen erzielten. In den Mitgliedstaaten entwickelten die Vertretungen der Kommission mit Leitinitiativen wie der Initiative „Decodeurs d’Europe“ in Frankreich passende Antworten für lokale Kontexte. Die Vertretung in Sofia rief ein Anti-Desinformationsnetz ins Leben und führte in Zusammenarbeit mit bulgarischen Faktencheckern eine erfolgreiche Debunking-Kampagne, während sich die Vertretung in Vilnius mit unabhängigen Journalisten zusammentat, um inspirierende Videos über aus der Ukraine geflüchtete Menschen, die sich erfolgreich in die litauische Gesellschaft integriert haben, zu drehen. Siehe auch: EUvsDisinfo .
(89)       http://www.g8.utoronto.ca/summit/2022elmau/2022-05-06-rrm-data.pdf  
(90)       https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/01/10/eu-nato-joint-declaration-10-january-2023/  
(91)       US-EU-statement-final.pdf (europa.eu) .
(92)      Dies wurde im Europäischen Aktionsplan im Verteidigungsbereich dargelegt und basierte auf der Aufgabenstellung des Strategischen Kompasses; siehe: https://www.eeas.europa.eu/eeas/strategic-compass-security-and-defence-1_en .
(93)       https://www.eeas.europa.eu/eeas/1st-eeas-report-foreign-information-manipulation-and-interference-threats_en  
(94)      Der EAD bietet auch Einblicke in die Art und Weise, wie bestimmte Gruppen durch ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme ins Visier genommen werden, und unterstreicht die schädlichen Auswirkungen derartiger Manipulationen auf die Gesellschaft: https://www.eeas.europa.eu/eeas/fimi-targeting-lgbtiq-people_en .
(95)       Flash Eurobarometer 522 (2023) zum Thema „Demokratie“.
(96)      Die Kommission verstärkte ihre Anstrengungen zur Bekämpfung schädlicher und illegaler Online-Inhalte, insbesondere im Hinblick auf diese beispiellose Zeit des Konflikts und der Instabilität. Siehe die Empfehlung der Kommission vom 20.10.2023 zur Koordinierung der Reaktion auf Vorfälle, die sich insbesondere aus der Verbreitung illegaler Inhalte ergeben, bis zum Beginn der vollständigen Anwendung der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste).
(97)      Nach dem Gesetz über digitale Dienste müssen Dienste sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen und unterliegen der öffentlichen Kontrolle sowie unabhängigen Prüfungen.
(98)      Das Gesetz folgte auf die Leitlinien der Europäischen Kommission für die Stärkung des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation vom 26. Mai 2021 (COM(2021) 262 final): https://disinfocode.eu/ . Bislang gibt es über 40 Unterzeichner.
(99)      In diesem Zusammenhang plant die Kommission, einen KI-Pakt (künstliche Intelligenz) ins Leben zu rufen, wobei sie die freiwillige Selbstverpflichtung der Branche anstrebt, dem KI-Gesetz vorzugreifen und bereits vor dem Ende der gesetzlichen Frist die Umsetzung der Vorschriften dieses Gesetzes einzuleiten. Siehe dazu:  https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/ai-pact .
(100)      Einzelheiten sind dem Anhang zu entnehmen.
(101)      COM(2020) 624 final.
(102)      Siehe auch Abschnitt 3.4; weitere Einzelheiten und Beispiele sind im Anhang zu finden.
(103)       https://edmo.eu/  
(104)       https://eufactcheckingproject.com/ vom Europäischen Faktencheck-Netzwerk (European Fact-Checking Standards Network, EFCSN).
(105)      Die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien gründete eine spezielle Arbeitsgruppe zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen praktischen Anwendern; dies führte im Wege von Faktenchecks zur Ermittlung von über 2 000 Vorfällen mit Desinformation bezüglich des Krieges in der Ukraine und zur Veröffentlichung von Berichten und Untersuchungen zu neu aufkommenden und dem allgemeinen Trend entsprechenden Narrativen.
(106)       EDMO Task Force on 2024 European Elections .
(107)      Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von Horizont Europa „Für die Demokratie eintreten“ (2023) beinhaltet 18 Mio. EUR zur Finanzierung von bis zu sechs Projekten zur Schließung von Forschungslücken bezüglich der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland. Insgesamt wurden im Rahmen von Horizont Europa in den Jahren von 2021 bis 2024 über 100 Mio. EUR für Forschungsarbeiten zur Einflussnahme aus dem Ausland oder eng damit verwandten Fragen wie der unzulässigen Beeinflussung der politischen Entscheidungsfindung, Desinformation und digitaler Kompetenz mobilisiert.
(108)      In einem kürzlich erstellten Arbeitspapier wird hervorgehoben, dass zivilgesellschaftliche Mitwirkung auf lokaler Ebene nicht nur einen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung leisten, sondern auch zum guten Funktionieren der Demokratie beitragen kann, indem das Vertrauen der Menschen in öffentliche Einrichtungen gestärkt wird. Siehe das REGIO-Arbeitspapier „The geography of EU discontent and the regional development trap in Europe“ (Die Geografie der Unzufriedenheit in der EU und die Falle der regionalen Entwicklung in Europa). Horizont Europa hat ebenfalls seine Förderung der Forschung zur Entwicklung eines besseren Verständnisses der Unzufriedenheit der Menschen mit der Demokratie und der Möglichkeiten, wie sie durch demokratische Innovation, unter anderem durch zivilgesellschaftliche Mitwirkung und Initiativen für eine deliberative Demokratie, bewältigt werden kann.
(109)       Flash Eurobarometer 528 (2023) zum Thema „Bürgerschaft und Demokratie“.
(110)      Die Mittelzuweisungen im Rahmen dieses Instruments belaufen sich für den Zeitraum 2021–2027 auf insgesamt 864 Mio. EUR.
(111)      Dank des Partnerschaftsprinzips gewinnt die Kohäsionspolitik für die Bürgerinnen und Bürger der EU an Nähe und Wiedererkennbarkeit. Die Mitwirkung von Partnern ist für die Gewährleistung von Transparenz und demokratischer Rechenschaftspflicht für öffentliche Investitionen von wesentlicher Bedeutung. Die Kommission und die OECD führten ein Pilotprojekt durch, um zu sondieren, wie innovative Methoden der Bürgerbeteiligung auf die Kohäsionspolitik angewendet werden können; wobei der Schwerpunkt auf fünf Behörden in ganz Europa lag. Im Juli 2022 wurden in sechs Mitgliedstaaten Folgeprojekte in die Wege geleitet. Weitere Beispiele für Maßnahmen sind dem Anhang zu entnehmen.
(112)      COM(2021) 777 final.
(113)      Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.
(114)       Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hetze im Internet .
(115)      COM(2022) 404.
(116)       Better Regulation Guidelines (Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung).
(117)      Weitere Einzelheiten sind dem Anhang zu entnehmen.
(118)      Ein „ Guide to EU citizenship “ (Leitfaden für die Unionsbürgerschaft), den die Kommission am 6. Dezember 2023 zusammen mit dem Paket zur Unionsbürgerschaft vorlegte, ist in diesem Zusammenhang ein nützliches Instrument, mit dem das Bewusstsein für die Unionsbürgerschaft weiter gestärkt werden soll.
(119)       Ihre Stimme zählt (europa.eu) .
(120)    Durch allgemeine Rückmeldungen oder den Austausch von Meinungen oder Wissen in einer laufenden Konsultation oder Aufforderung zur Stellungnahme über das Portal „Ihre Stimme zählt“. Dies kann durch gezielte Konsultationen ergänzt werden. Ferner besteht die Möglichkeit, bei der Kommission förmliche Beschwerden einzureichen, wenn der Verdacht eines Verstoßes gegen EU-Recht besteht, während die Europäische Bürgerbeauftragte Beschwerden von Einzelpersonen und Organisationen über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU untersuchen kann.
(121)      Als Beispiele sind unter anderem das Ständige Forum der Zivilgesellschaft gegen Rassismus, die Plattform für Menschen mit Behinderungen und das Europäische Migrationsforum zu nennen. Die Plattform für Opferrechte wurde im Jahr 2020 ins Leben gerufen, um den Dialog und den Austausch bewährter Verfahren und Informationen zwischen ihren Mitgliedern, von denen zwei Drittel aus der Zivilgesellschaft stammen, zu erleichtern. Siehe COM(2022) 716 final, S. 31.
(122)      Ein Beispiel ist die Initiative „Europa fängt in der Gemeinde an“, https://building-europe-with-local-councillors.europa.eu/index_de .
(123)      COM(2022) 716 final.
(124)      Urteil des Gerichtshofs vom 18. Juni 2020, Kommission/Ungarn, C-78/18, ECLI:EU:C:2020:476.
(125)      Siehe insbesondere die Empfehlung Rec(2007)14 des Ministerkomitees des Europarates über den rechtlichen Status von Nichtregierungsorganisationen in Europa.
(126)

      Binnenmarkt – Vorschlag für eine Gesetzgebungsinitiative zu grenzübergreifenden Tätigkeiten von Vereinen COM(2023) 516 final.

(127)      C(2023) 8627.
(128)      Allgemein verstanden als nichtstaatliche, gemeinnützige, überparteiliche und gewaltfreie Strukturen, in denen sich Menschen organisieren, um gemeinsame Ziele und Ideale zu verfolgen. Den etablierten Begriffsbestimmungen der EU entsprechend reicht ihr Tätigkeitsfeld von der lokalen bis hin zur nationalen, regionalen und internationalen Ebene und sie können städtische und ländliche, formelle und informelle Organisationen umfassen. Dies schließt auch „Menschenrechtsverteidiger“ ein.
(129)      Die Kommission erarbeitet derzeit auch interne Leitlinien, in denen Grundsätze festgelegt und ein Instrumentarium für partizipative und deliberative Formate und Verfahren bereitgestellt wird. Dies wird auch eine Charta der Grundsätze für erfolgreiche Bürgerbeteiligung umfassen. Siehe auch: Competence Centre on Participatory and Deliberative Democracy (Kompetenzzentrum für partizipative und deliberative Demokratie).
(130)       Funding & tenders (europa.eu) (Finanzierung und Ausschreibungen).
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Straßburg, den 12.12.2023

COM(2023) 630 final

ANHANG

der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

über die Verteidigung der Demokratie


UMSETZUNG DES EUROPÄISCHEN AKTIONSPLANS FÜR DEMOKRATIE

Bereich des Europäischen Aktionsplans für Demokratie

Ziele und Maßnahmen

Sachstand/bisher erzielte Ergebnisse

Schutz der Integrität von Wahlen und Förderung der demokratischen Teilhabe

Vorschläge für Rechtsvorschriften zur Gewährleistung von mehr Transparenz bei gesponserten Inhalten in einem politischen Kontext („politische Werbung“)

Ein Vorschlag für eine Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung wurde am 25. November 2021 angenommen. Am 6. November 2023 wurden interinstitutionelle Verhandlungen abgeschlossen, wobei mit der förmlichen Annahme des vereinbarten Standpunkts durch die beiden gesetzgebenden Organe Anfang 2024 gerechnet wird.

Der vereinbarte Kompromisstext sieht für alle Medienformen einen gemeinsamen hohen Transparenzstandard für politische Werbedienstleistungen vor, der die Bürgerinnen und Bürger, die Zivilgesellschaft und die zuständigen Behörden in die Lage versetzt, Quelle und Zweck solcher Werbung eindeutig zu erkennen, was wiederum eine bessere öffentliche Kontrolle und Rechenschaftspflicht ermöglicht. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stärken auch den Schutz personenbezogener Daten, indem strengere Bedingungen und mehr Transparenz in Bezug auf das Targeting und die Bereitstellung politischer Werbung eingeführt werden. Nach der vorläufigen Vereinbarung ist die Verwendung personenbezogener Daten für das Targeting bei politischer Online-Werbung im Internet nur zulässig, wenn die Daten von der betroffenen Person erhoben wurden und eine ausdrückliche Einwilligung erteilt wurde, wobei dies mit einem Verbot der Verwendung besonderer Kategorien personenbezogener Daten für Zwecke des Targeting (wie Religion, ethnische Herkunft oder sexuelle Orientierung) verbunden ist. Die neuen Vorschriften gelten für politische Werbung, die üblicherweise gegen Entgelt geleistet wird, sowie politische Werbung, die intern oder im Rahmen einer politischen Werbekampagne erstellt wird, wobei dem Schutz von unter redaktioneller Verantwortung stehenden Inhalten oder persönlichen Meinungsäußerungen – die vom Anwendungsbereich ausgenommen sind – besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Darüber hinaus sieht die politische Vereinbarung auch vor, dass die Kommission ein europäisches öffentliches Archiv für politische Online-Werbung einrichtet. Um der Gefahr einer Einflussnahme aus dem Ausland entgegenzuwirken, wird mit der Verordnung darüber hinaus das Sponsoring von Werbung außerhalb der EU in den drei Monaten vor Wahlen verboten. Die Rolle der europäischen politischen Parteien und Fraktionen in dem Verfahren der Europawahl wird durch eine spezielle Nichtdiskriminierungsklausel ebenfalls anerkannt.

Die neuen Vorschriften gelten 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten, wobei die Nichtdiskriminierungsklausel und die Begriffsbestimmungen unverzüglich, also rechtzeitig vor der Europawahl gelten.

Links zum Thema:

Legislative proposal for regulation on the transparency and targeting of political advertising (Legislativvorschlag für eine Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung)

Technology and Democracy: Understanding the influence of online technologies on political behaviour and decision-making (Technologie und Demokratie: zum Verständnis des Einflusses von Online-Technologien auf politisches Verhalten und Entscheidungsfindung)

 

Annahme von unterstützenden Maßnahmen und Leitlinien für politische Parteien und Mitgliedstaaten zur Transparenz gesponserter politischer Inhalte

Die Kommission hat im Rahmen des Europäischen Kooperationsnetzes für Wahlen den Austausch bewährter Verfahren in Fragen der Transparenz politischer Werbung, einschließlich der Unterstützung und Leitlinien für politische Parteien und Mitgliedstaaten, weiterhin gefördert.

Überarbeitung der Verordnung (EU/Euratom) Nr. 1141/2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen

Am 25. November 2021 wurde ein Vorschlag für eine Überarbeitung der Vorschriften über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen angenommen. Mit der vorgeschlagenen Verordnung erhalten politische Parteien und Stiftungen mehr Möglichkeiten, ihrer Rolle beim Aufbau und der Förderung eines wahrhaft europäischen politischen Raums gerecht zu werden und gleichzeitig sicherzustellen, dass ihr Handeln frei von unzulässiger Einflussnahme ist. Dies würde den politischen Parteien auf europäischer Ebene die Interaktion mit ihren Mitgliedsparteien auf nationaler Ebene sowie grenzüberschreitende Interaktionen erleichtern; es würde die Transparenz, insbesondere in Bezug auf politische Werbung und Spenden, erhöhen, übermäßigen Verwaltungsaufwand abbauen und ihre finanzielle Tragfähigkeit erhöhen.

Die interinstitutionellen Verhandlungen laufen noch.

Links zum Thema:

Statute and funding of European political parties and foundations (Satzung und Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen)

Einführung eines gemeinsamen operativen Mechanismus und anderer Unterstützungsmaßnahmen, die auf der Arbeit des Europäischen Kooperationsnetzes für Wahlen aufbauen, um stabile Wahlverfahren zu fördern und weitere praktische Maßnahmen zum Schutz der Wahlinfrastruktur vor Bedrohungen, einschließlich Cyberangriffen, zu treffen

Im Januar 2022 begann die Kommission mit der Einführung eines „gemeinsamen Mechanismus für die Resilienz bei Wahlen“, mit dem die Entsendung gemeinsamer Expertenteams und der Expertenaustausch zwischen Mitgliedstaaten gefördert wird. Mit diesem Instrument für den Kapazitätsaufbau soll die Resilienz von Wahlverfahren gegen verschiedene Arten von Bedrohungen, insbesondere im Bereich der Online-Forensik, der Desinformation und der Cybersicherheit von Wahlen, gestärkt werden. Bislang haben Rumänien, Litauen und Schweden von diesem Mechanismus Gebrauch gemacht.

Mithilfe des Mechanismus organisierte die Kommission gemeinsam mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) und dem Europäischen Parlament am 21. November 2023 eine Planübung zur Förderung der Cybersicherheit von Wahlverfahren, wobei sie auf den Erfahrungen aufbaute, die während der Veranstaltung von 2019 gesammelt wurden.

Der Mechanismus wurde auch zur Unterstützung der Arbeit der Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Erstellung des Kompendiums über die elektronische Stimmabgabe und des Leitfadens für gute Wahlpraxis, der sich mit der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen am Wahlverfahren befasst, genutzt.

Links zum Thema: 

European cooperation network on elections (Europäisches Kooperationsnetz für Wahlen)

Towards cybersecure EU elections 2019 (Auf dem Weg zu cybersicheren EU-Wahlen 2019)

EU-Cybersicherheitsübung: freie und faire Europawahlen (europa.eu)

 

Ausrichtung einer hochrangigen Veranstaltung durch die Kommission, bei der verschiedene mit Wahlen befasste Behörden zusammenkommen, um die in diesem Plan umrissenen Herausforderungen anzugehen

Die hochrangige Veranstaltung zum Thema Wahlen fand am 23. und 24. Oktober 2023 in Brüssel statt. Auf der von der Europäischen Kommission ausgerichteten Veranstaltung kamen verschiedene nationale Behörden und Interessenträger zusammen und befassten sich vorrangig mit den Schwerpunktthemen demokratische Teilhabe und Integrität von Wahlen. Die Veranstaltung bot nationalen politischen Entscheidungsträgern und Praktikern die Möglichkeit zur Teilnahme an Diskussionen und einem Austausch über bewährte Verfahren, wie die Wahlbeteiligung gefördert und die Bürgerinnen und Bürger befähigt werden können, sich auf inklusive Weise an Wahlen zu beteiligen; ferner wurden Maßnahmen zur Sicherstellung der Resilienz der Wahlsysteme und der Fairness und Transparenz der Wahlen in der gesamten Union erörtert.

Stärkung der Zusammenarbeit im Hinblick auf Gleichbehandlung und ausgewogene Medienberichterstattung bei Wahlen

Um die Zusammenarbeit zwischen den für Medienpolitik und den für Wahlangelegenheiten zuständigen Behörden zu stärken, fand im Mai 2022 eine gemeinsame Sitzung statt, an der die Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA), das Schnellwarnsystem und das Europäische Kooperationsnetz für Wahlen teilnahmen, um die Gleichbehandlung und die Medienberichterstattung bei Wahlen zu erörtern.

Im März 2023 fand ein Folgetreffen derselben Akteure statt, bei dem im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Wahl zum Europäischen Parlament 2024 insbesondere die besten Mittel und Wege zur Bekämpfung von Desinformation erörtert wurden; dies schloss auch Folgemaßnahmen zum gestärkten Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation ein.

Links zum Thema:

Joint meeting – Summary of the Meeting of May 2022 (Gemeinsame Sitzung – Zusammenfassung der Sitzung vom Mai 2022)

Joint meeting – Summary of the Meeting of March 2023 (Gemeinsame Sitzung – Zusammenfassung der Sitzung vom März 2023)

Ausarbeitung eines Kompendiums über die elektronischen Stimmabgabeverfahren

Die Kommission veröffentlichte ein Kompendium über die elektronische Stimmabgabe und andere IKT-Praktiken. Das Kompendium wurde gemeinsam mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Kooperationsnetzes für Wahlen (European Cooperation Network on Elections, ECNE) erstellt und baut auf dem Fachwissen des Europarates auf.

In das Kompendium flossen Beiträge von Mitgliedern einer informellen Expertenuntergruppe des ECNE zur elektronischen Stimmabgabe und eine kurze Studie über die elektronische Stimmabgabe sowie im Wahlverfahren eingesetzte IKT-Praktiken ein, die von einem Netz von Wissenschaftlern zum Thema Unionsbürgerschaft erstellt worden war.

Links zum Thema:

Democracy and electoral rights – Commission activities (Demokratie und Wahlrechte – Tätigkeiten der Kommission)

Compendium of e-Voting and other ICT Practices (Kompendium über die elektronische Stimmabgabe und andere IKT-Praktiken)

Study on E-Voting practices in the EU (Studie über die elektronischen Stimmabgabeverfahren in der EU)

Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen EU-Netzen, Partnerländern und internationalen Organisationen zum Aufbau von Kapazitäten und zum Austausch bewährter Verfahren zur Abwehr von Bedrohungen für Wahlen und Förderung hoher internationaler Standards für den Einsatz neuer Technologien

Die Kommission und der EAD unternahmen verstärkte Anstrengungen zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen der EU, internationalen Organisationen und Partnerländern zum Aufbau von Kapazitäten und Austausch bewährter Verfahren für die Abwehr von Bedrohungen für Wahlen und den Schutz demokratischer Prozesse.

Die Initiative „Team Europa Demokratie“ (Team Europe Initiative on Democracy, TED) wurde im Dezember 2021 ins Leben gerufen. Dieser innovative Koordinierungsmechanismus zwischen der EU und 14 Mitgliedstaaten trägt zur Kohärenz der Politik in diesem Bereich bei. Er setzt im Einklang mit den im Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024 festgelegten Prioritäten gemeinsame Ziele in den folgenden drei Schlüsselbereichen fest: „Rechenschaftspflicht und Rechtsstaatlichkeit“, „Politische und gesellschaftliche Beteiligung“, „Medien und Digitales“. Der Mechanismus umfasst auch ein Netz für Demokratie, das der Zivilgesellschaft und auf diesen Bereich spezialisierten internationalen Akteuren offensteht und im Juni 2023 eingerichtet wurde.

Zu diesem Zweck wurde eine Reihe von Programmen zur Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der Demokratieförderung entworfen und eingeleitet. Ein Beispiel ist das 42 Mio. EUR umfassende WYDE-Programm (Women and Youth in Democracy Initiative – Initiative „Frauen und Jugend in der Demokratie“). Der erste Baustein, das von der Europäischen Partnerschaft für Demokratie umgesetzte Programm WYDE|Civic engagement (Zivilgesellschaftliche Mitwirkung), begann 2022. Darüber hinaus unterstützt es die EU-Delegation bei der Umsetzung ihrer Länderstrategie für Menschenrechte und Demokratie, indem an der Basis tätige Organisationen für junge Menschen finanziert werden, die sich für das Eintreten für demokratische Reformen, Rechenschaftspflicht und die Beobachtung inländischer Wahlen einsetzen. WYDE|inter pares setzt sich für die Verstärkung der interparlamentarischen Zusammenarbeit ein, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Inklusion junger Menschen und Frauen in das politische Leben liegt.

Am 28. März 2023 gaben Dänemark und die Europäische Kommission im Rahmen einer Nebenveranstaltung zum Gipfeltreffen außerdem den Startschuss für die Initiative für digitale Demokratie, ein von mehreren Gebern finanziertes Programm zur Stärkung der lokalen Zivilgesellschaft, um die inklusive Demokratie im digitalen Zeitalter zu schützen und zu fördern, wobei der Schwerpunkt auf dem gleichberechtigten Zugang zu digitalen Technologien, der Inklusion junger Menschen, der Klimagerechtigkeit und dem Umgang mit KI-Risiken liegt (EU-Beitrag von 11 Mio. EUR). Die EU setzt sich darüber hinaus für die Umsetzung der Empfehlungen der UNESCO zur Ethik der KI sowie der UNESCO-Leitlinien zur Regulierung von Plattformen ein. Das Ziel dieser beider Maßnahmen besteht darin, die Menschenrechte im Zusammenhang mit der Entwicklung der KI und der Entwicklung von Regulierungsverfahren für digitale Plattformen weltweit zu schützen.

Im Kontext der EU-Erweiterung finanzierte die Kommission Unterstützungsmaßnahmen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR), deren Ziel in der Nachverfolgung von Empfehlungen in Bezug auf Wahlen und in der Unterstützung von Wahlreformen in den Ländern des westlichen Balkans seit 2017 besteht. Die derzeitige Phase (Mittelausstattung von 1,7 Mio. EUR) läuft bis Mitte 2024. Auf bilateraler Ebene werden mehrere zusätzliche Initiativen zur Förderung der Beteiligung der Zivilgesellschaft an Wahlverfahren und der demokratischen Debatte finanziert.

Die Teilnahme der EU am ersten (2021) und zweiten (2023) Demokratiegipfel bot Gelegenheit zur Verstärkung der Bündnisse für Demokratie und zur Darstellung der Arbeit, die die EU zur Unterstützung der Demokratie auf weltweiter Ebene geleistet hat. Die EU beteiligte sich an dem Aktionsjahr vor dem zweiten Gipfel, indem sie sich in Koalitionen mehrerer Interessenträger, den sogenannten „Demokratie-Kohorten“, einbrachte, wobei der Schwerpunkt auf den Bereichen „politische und zivilgesellschaftliche Mitwirkung junger Menschen“ und „deliberative Demokratie“ lag.

Links zum Thema:

Team Europe Democracy (TED) | Team Europe Initiative and Joint Programming tracker (europa.eu) (Team Europa Demokratie | Tracker zu Team-Europa-Initiativen und zur gemeinsamen Programmplanung (europa.eu))

Promoting inclusive democracy in the digital age: EU and Denmark launch the Digital Democracy Initiative (europa.eu) (Förderung inklusiver Demokratie im digitalen Zeitalter: EU und Dänemark starten Initiative für digitale Demokratie (europa.eu))

Summit for Democracy: EU launches milestone programmes to empower youth as key actors of democracy (europa.eu) (Demokratiegipfel: EU startet wegweisende Programme zur Stärkung der Rolle junger Menschen als Schlüsselakteure der Demokratie (europa.eu))

Summary for Democracy: March 2023 Summit (Zusammenfassung für Demokratie: Gipfel vom März 2023)

Support to Electoral Reforms in the Western Balkans | OSCE (Unterstützung der Wahlreformen in den Ländern des westlichen Balkans | OSZE)

The Youth Democracy Cohort (Jugendbeteiligungskohorte für Demokratie) 

Konsolidierung der Fähigkeit von EU-Wahlbeobachtungsmissionen in Drittländern, den Online-Wahlkampf zu beobachten und zu bewerten und ihre Empfehlungen weiterzuverfolgen

Die EU entsandte in den Jahren 2021 und 2022 35 Wahlbeobachtungsmissionen, Expertenmissionen und Folgemissionen. Eine solide Methodik und begleitende Instrumente zur Beobachtung der sozialen Medien werden nun in jeder EU-Wahlbeobachtungsmission, deren Empfehlungen auf diesen Bereich ausgeweitet wurden, einheitlich eingesetzt. Die Beobachtung sozialer Medien wird nun standardmäßig bei jeder Wahlbeobachtungsmission in die Arbeit des Kernteams der Experten miteinbezogen.

Im Rahmen der laufenden Arbeit mit den Unterzeichnerorganisationen der Grundsatzerklärung für die internationale Wahlbeobachtung leitet der Europäische Auswärtige Dienst eine Arbeitsgruppe, deren Tätigkeitsschwerpunkt auf den Auswirkungen des Datenschutzes auf die Integrität von Wahlen liegt. Das Ziel besteht darin, zu umreißen, worin die Leitprinzipien und bewährten Verfahren bestehen, die zur Gewährleistung des Datenschutzes in einem Wahlverfahren befolgt werden sollten, um auf diese Weise die Integrität der Wahl zu erhöhen und das Recht der Wähler auf den Schutz ihrer Privatsphäre und ebenso auf den Zugang zu öffentlichen Dokumenten zu wahren.

Zuvor wurden in der Grundsatzerklärung für die internationale Plenartagung für Wahlbeobachtung, die im Dezember 2022 vom EAD und dem Europäischen Parlament in Brüssel gemeinsam ausgerichtet wurde, gemeinsame (nicht verbindliche) Leitlinien für die Beobachtung der Online-Kampagne und die Grundprinzipien für Wahl-IKT angenommen, die jetzt zum Einsatz kommen.

Links zum Thema: 

EU Election Observation Missions (Wahlbeobachtungsmissionen der EU)

Declaration of Principles for International Election Observations (Grundsatzerklärung für die internationale Wahlbeobachtung)

Guidelines for Observation of Election Campaigns on Social Networks (Leitlinien für die Beobachtung von Wahlkampagnen in sozialen Netzwerken)

Förderung der Nutzung der EU-Strukturfonds zur finanziellen Unterstützung der Zivilgesellschaft und zum Aufbau von Kapazitäten und einer institutionellen/administrativen Infrastruktur für eine deliberative zivilgesellschaftliche Mitwirkung und politische Teilhabe

Die Kommission koordinierte eine Reihe von Veranstaltungen und Projekten zur Sensibilisierung und zum Aufbau von Kapazitäten für die Bürgerbeteiligung in der Gestaltung und Umsetzung der Kohäsionspolitik in einem breiteren, strategisch angelegten politischen Kontext der EU.

Der Partnerschaftsgrundsatz bildet den Kern der Kohäsionspolitik der EU. Den Interessenträgern – und über sie auch den Bürgerinnen und Bürgern – bei Entscheidungen Gehör zu verschaffen, die sie unmittelbar betreffen, ist für die Durchsetzung der Legitimität der EU-Politikgestaltung und der demokratischen Rechenschaftspflicht für Investitionen der EU und der nationalen Behörden von großer Bedeutung. Der Verhaltenskodex für Partnerschaften stellt sicher, dass die regionalen, lokalen und städtischen Behörden sowie die Zivilgesellschaft, die Umwelt- und Sozialpartner und Nichtregierungsorganisationen in die Gestaltung und Durchführung der Investitionsprojekte vor Ort einbezogen werden.

Im Jahr 2022 rief die Kommission die European Community of Practice on Partnership (ECoPP) (praxisorientierte Gemeinschaft für Partnerschaften) ins Leben, in der sich 159 Vertreter der Zivilgesellschaft, der Behörden sowie regionaler und lokaler Interessenträger zusammengefunden haben, um beim Einsatz von EU-Mitteln ein partnerschaftliches Vorgehen zu fördern. Das Netz hat konkrete Leitlinien zum politischen Rahmen für Partnerschaften sowie Instrumente zur Stärkung der Partnerschaften in der gesamten EU hervorgebracht. Darüber hinaus sind im Rahmen der Kohäsionspolitik Investitionen in Höhe von 26,9 Mrd. EUR geplant, die unter das politische Ziel „Bürgernahes Europa“ fallen und in deren Rahmen lokale Behörden befähigt werden sollen, integrierte, ortsbezogene Investitionen in ganz Europa unter enger Einbeziehung der Menschen vor Ort und anderer Interessenträger zu tätigen.

Im Juli 2020 leiteten die Kommission und die OECD eine Kooperation ein, mit der Behörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die deliberative Prozesse (beispielsweise Bürgerjuries, Stimmabgabe, Haushaltsplanung) einführen wollen, im Zusammenhang mit der Gestaltung, Durchführung und Überwachung von durch den EFRE, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Kohäsionsfonds finanzierten Investitionen technische Unterstützung geleistet werden soll. Im Anschluss an die erste Phase, die mit der Veröffentlichung des Abschlussberichts über die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Kohäsionspolitik „ Engaging citizens in cohesion policy “ endete, begann die zweite Phase im Juli 2022. Aktuell befinden sich in Belgien, Italien, Polen, Rumänien und Spanien acht deliberative Prozesse in der Durchführung oder Vorbereitung.

Ein weiteres Beispiel ist ein Pilotprojekt, das 2022 in zehn europäischen Städten durchgeführt wurde und bei dem es um zivilgesellschaftliche Mitwirkung in Bezug auf grüne Infrastruktur in städtischen Gebieten ging. Eine Veröffentlichung über diese Arbeit ist in Form eines online abrufbaren Atlasses erschienen, in dem unter anderem das Grundprinzip der Bürgerbeteiligung auf städtischer Ebene erläutert wird und Leitlinien für die Durchführung zur Verfügung gestellt werden.

Die Kommission erstellt derzeit ein Schulungspaket zur gemeinschaftlichen Gestaltung und zu deliberativen Verfahren, dessen Zielgruppe öffentliche Verwaltungen auf allen Entscheidungsebenen sind. Dieses Paket umfasst auch einen Kurs für Schulungsleiter. Das vollständige Paket wird voraussichtlich im ersten Quartal 2024 über die EU-Akademie veröffentlicht.

Die Kommission erarbeitet ferner eine Studie über die Rolle öffentlicher Räume bei der Ermöglichung demokratischer Verfahren. Diese ist Teil einer umfassenderen Vision, in deren Rahmen die Notwendigkeit einer Neudefinition demokratischer Infrastrukturen erwogen wird. Der Wissenschafts- und Politikbericht, der sich auf die Beiträge weltweiter Experten stützt, soll im Frühherbst 2024 veröffentlicht werden.

Im September 2021 rief die Kommission ein Kompetenzzentrum für partizipative und deliberative Demokratie ins Leben, dessen Aufgabe der Aufbau von Kapazitäten und die Entwicklung von bewährten Verfahren für die partizipative und deliberative Bürgerbeteiligung ist und das sich an alle Entscheidungsebenen richtet. Das Kompetenzzentrum unterstützt die Dienststellen der Kommission und die Mitgliedstaaten auf der Grundlage des aktuellsten Materials zur partizipativen und deliberativen Demokratie.

Im Bereich der Außenbeziehungen fördert das Instrument „Europa in der Welt“ (NDICI/Europa in der Welt), ein zivilgesellschaftliches Programm (1,5 Mrd. EUR), die Zivilgesellschaft als Akteurin der Regierungsführung, während das Programm „Menschenrechte und Demokratie“ (1,5 Mrd. EUR) gezielte Maßnahmen umfasst, mit denen Menschenrechte, Demokratie, Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger geschützt und entsprechende Kapazitäten aufgebaut werden sollen. So fördert die EU beispielsweise das mit 30 Mio. EUR ausgestattete Programm Protect.Defenders.eu, das Menschenrechtsverteidigern in der ganzen Welt überlebenswichtige Unterstützung leistet. Die EU stellte auch Mittel in Höhe von 50 Mio. EUR für ein System für ein förderliches Umfeld für die Zivilgesellschaft EU SEE bereit, das der Überwachung des förderlichen Umfelds für die Zivilgesellschaft dient und bei Veränderungen frühzeitig Warnungen herausgibt; des Weiteren werden langfristige Kapazitäten aufgebaut und eine flexible finanzielle Unterstützung bereitgestellt.

Das EU-Programm für entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit (186 Mio. EUR) arbeitet gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und lokalen Behörden in Europa daran, die Bürgerinnen und Bürger der EU zur Bewältigung weltweiter Herausforderungen und Krisen zu befähigen und europäische Werte, Gerechtigkeit, Menschenrechte und Demokratie, Mitverantwortung, Gerechtigkeit und nachhaltige Entwicklung auf lokaler und weltweiter Ebene zu fördern. 

Darüber hinaus leistet die Kommission erhebliche finanzielle Unterstützung für die Zivilgesellschaft in den Ländern des westlichen Balkans und in der Türkei. Im Rahmen des IPA II (2014–2020) stellte die EU der Zivilgesellschaft und den Medien in der gesamten Region über die Fazilität für die Zivilgesellschaft und das Medienprogramm rund 333 Mio. EUR zur Verfügung. Für den Zeitraum 2021–2023 sind bereits 218,5 Mio. EUR zugewiesen worden und für den Zeitraum 2024–2027 sind ähnliche Beträge vorgesehen.

Die Unterstützung erfolgt über verschiedene Kanäle und in unterschiedlicher Art und Weise, unter anderem durch Finanzhilfen für zivilgesellschaftliche Organisationen zu unterschiedlichen Themen sowie durch technische Hilfe beim Aufbau ihrer Kapazitäten. Der Europäische Fonds für Demokratie setzt unter anderem eine Regelung zur flexiblen Weitergabe von Finanzhilfen für die Unterstützung der Demokratie unter sich verändernden Rahmenbedingungen um (z. B. Anschubfinanzierungen, Grund- und Überbrückungsfinanzierungen sowie die Unterstützung kleiner Initiativen). Weitere Unterstützung wird im Rahmen des EU-Instruments für Demokratie und Menschenrechte bereitgestellt.

Links zum Thema:

Engaging citizens in cohesion policy: pilot project final report | en | OECD (Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Kohäsionspolitik, Abschlussbericht zum Pilotprojekt | en | OECD)

Competence Centre on Participatory and Deliberative Democracy (Kompetenzzentrum für partizipative und deliberative Demokratie)

Summit for Democracy: EU launches milestone programmes to empower youth as key actors of democracy (europa.eu) (Demokratiegipfel: EU startet wegweisende Programme zur Stärkung der Rolle junger Menschen als Schlüsselakteure der Demokratie (europa.eu))

European Endowment for Democracy – home (democracyendowment.eu) (Europäischer Fonds für Demokratie – Startseite (democracyendowment.eu))

DEAR: Development Education and Awareness Raising Programme (europa.eu) (Programm für entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit (europa.eu)) 

The European Instrument for Democracy and Human Rights – EIDHR (Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte)

Nutzung von EU-Mitteln und Möglichkeiten im Rahmen der EU-Jugendstrategie, der politischen Bildung, des Programms Kreatives Europa und der Gleichstellungsagenda zur Förderung des Zugangs zu demokratischer Teilhabe und des Vertrauens in die Demokratie    

Die Konferenz zur Zukunft Europas wirkte als wichtiger Katalysator für neue Formen der Bürgerbeteiligung und deliberativer Prozesse. Durch eine neue Generation von in den politischen Entscheidungsprozess der Europäischen Kommission eingebetteter europäischer Bürgerforen entstand eine neue Phase der Bürgerbeteiligung. Zur Unterstützung wird derzeit ein neuer Leitfaden ausgearbeitet, in dem Grundsätze und Formate für die Bürgerbeteiligung und deliberative Prozesse festgelegt werden. Ergänzt wird dies durch eine neue zentrale Online-Anlaufstelle für Bürgerbeteiligung, in der bestehende Instrumente, insbesondere das Portal für öffentliche Konsultationen, die Europäische Bürgerinitiative und ein neuer interaktiver Raum, dem Anregungen aus der Plattform für die Konferenz zur Zukunft Europas zugrunde liegen, zusammengeführt werden.

Darüber hinaus steht eine große Bandbreite an Finanzierungsmöglichkeiten zur Förderung des Zugangs zu demokratischer Teilhabe, zivilgesellschaftlicher Mitwirkung, Vertrauen in die Demokratie und Forschung an damit zusammenhängenden Fragen bereit, insbesondere im Kontext der Programme Kreatives Europa, Erasmus+ und Horizont Europa. Dies steht vollständig im Einklang mit der einschlägigen politischen Agenda der EU, insbesondere in den Bereichen Kultur und Medien, Jugend, Bildung und Forschung.

Im Kulturbereich veröffentlichte die Kommission im Juni 2023 den Bericht Kultur und Demokratie – die Fakten. Wie die Beteiligung der Bürger an kulturellen Aktivitäten zivilgesellschaftliche Mitwirkung, Demokratie und sozialen Zusammenhalt stärkt. Der Schwerpunkt des EU-Arbeitsplans für Kultur (2023–2026) liegt weiterhin auf der Förderung der kulturellen Teilhabe und der Rolle der Kultur in der Gesellschaft (die als eine von vier Prioritäten, nämlich „Kultur und die Förderung der Demokratie im Hinblick auf eine Kulturbürgerschaft in Europa“ definiert wird) mit gezielten Tätigkeiten zur Stärkung der Demokratie und der zivilgesellschaftlichen Mitwirkung durch kulturelle Teilhabe. In diesem Zusammenhang wird die Kommission konkrete Beispiele erfassen und den Mitgliedstaaten und Interessenträgern zur Verfügung stellen, die zeigen, wie man wirksame Synergien zwischen Schulen und Kulturagenten schaffen kann, die darauf ausgelegt sind, die zivilgesellschaftliche Mitwirkung, die demokratische Einstellung und die Resilienz von Schülern mittels eines zweijährigen Projekts mit dem Titel „Kultur- und Demokratiestudien und kollegiales Lernen“ zu stärken.

Im Rahmen von Kreatives Europa werden im Wege einer Reihe von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen Projekte finanziert, die speziell auf verschiedene Aspekte der demokratischen Teilhabe abzielen; zu ihnen zählen Projekte zur Zukunft der Demokratie, zu den Auswirkungen von Ungleichheiten und zur Rolle der Kultur beim Demokratieaufbau, bei der Inklusion und beim interkulturellen Dialog. In den Jahren 2023 und 2024 wurde eine mit 10 Mio. EUR ausgestattete Maßnahme eingerichtet, mit der in erster Linie lokale, regionale oder investigative Medien und andere, für die Demokratie bedeutsame Medien unterstützt werden sollen. Darüber hinaus erhalten journalistische Partnerschaften weiterhin finanzielle Unterstützung, um die Resilienz der Medien und somit eine Vielfalt von Angeboten auf dem Markt zu fördern.

Die Kommission unterstützt darüber hinaus im Rahmen der Arbeitsgruppe „Gleichstellung und Werte in der allgemeinen und beruflichen Bildung“ Maßnahmen des „Voneinander Lernens“, unter anderem zu Fragen im Zusammenhang mit politischer Bildung, der EU-Werte und der europäischen Dimension der Lehre; in der Arbeitsgruppe finden sich von den Mitgliedstaaten und anderen Teilnehmerländern ernannte Bildungsexperten, Organisationen von Interessenträgern und Sozialpartner zusammen. Im Jahr 2023 veröffentlichte die Arbeitsgruppe ein Themenpapier zur politischen Bildung (in englischer Sprache) .

Die Kommission unternahm eine Reihe unterschiedlicher Aktivitäten, um speziell die Beteiligung junger Menschen zu fördern, unter anderem indem sie ein Europäisches Jahr der Jugend (2022), den EU-Jugenddialog und das Programm „Junge europäische Botschafter“ organisierte. Erasmus+ (2021–2027) fördert durch mehrere Finanzierungsströme die Beteiligung und die zivilgesellschaftliche Mitwirkung am demokratischen Leben Europas, zu denen speziell jungen Menschen gewidmete Maßnahmen – auch auf internationaler Ebene – zählen (beispielsweise die Unterstützung von Jugendorganisationen in den Ländern des westlichen Balkans oder des südlichen Mittelmeerraums).

Finanzhilfen stehen auch im Rahmen des Programms Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (Citizens, Equality, Rights and Values, CERV) zur Verfügung, insbesondere der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in Bezug auf die Mitwirkung und Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern, die Ende 2022 eingeleitet wurde und deren Schwerpunkt auf der Wahl zum Europäischen Parlament 2024 sowie den Anstrengungen, die zur Förderung der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Wahlen und der zivilgesellschaftlichen Mitwirkung in der EU erforderlich sind.

Im Rahmen von Horizont Europa werden mit einer Reihe von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen Forschungsarbeiten finanziert, die sich gezielt mit verschiedenen Aspekten der demokratischen Teilhabe befassen, unter anderem Projekte zur Zukunft der Demokratie, zu den Auswirkungen von Ungleichheiten, der Rolle der Bildung sowie dem Einfluss sozialer Online-Netzwerke und neuer Medien. Im Arbeitsprogramm 2023–2024 sind zusätzlich zu den 125 Mio. EUR aus dem Programm 2021–2022 zur Unterstützung von 47 laufenden Forschungsvorhaben zwei jährliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema Demokratie und Regierungsführung (Finanzausstattung von insgesamt 170 Mio. EUR) vorgesehen.

Für die Auseinandersetzung mit Fragestellungen im Zusammenhang mit Bildung, Gleichstellung, sozialer Sicherung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit oder der Qualität der öffentlichen Verwaltung können Mitgliedstaaten auf Antrag Unterstützung aus dem Instrument für technische Unterstützung erhalten.

Links zum Thema:

Communication “Conference on the Future of Europe, Putting vision into concrete action” (Mitteilung „Konferenz zur Zukunft Europas – Von der Vision zu konkreten Maßnahmen“)

EU-Förderprogramme und aus dem EU-Haushalt sowie aus NextGenerationEU finanzierte Mittel

Culture and democracy, the evidence. How citizens’ participation in cultural activities enhances civic engagement, democracy and social cohesion : lessons from international research (Kultur und Demokratie, der Beweis. Wie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an kulturellen Aktivitäten die zivilgesellschaftliche Mitwirkung, die Demokratie und den sozialen Zusammenhalt verbessert: Lehren aus der internationalen Forschung)

Erasmus+-Projektergebnisplattform

Von der EU unterstützte europäische Medienplattformen

Horizont Europa: Arbeitsprogramme und Research and innovation funding for democracy and governance (europa.eu) (Finanzierung von Forschung und Innovation für Demokratie und Regierungsführung (europa.eu))

Instrument für technische Unterstützung (TSI) (europa.eu)

Bekämpfung von Hetze und Förderung von Respekt in der öffentlichen Debatte durch Erweiterung der Liste der „EU-Straftaten“ um Hasskriminalität und Hetze

Im Jahr 2021 nahm die Kommission unter anderem im Hinblick auf die Förderung eines von Respekt geprägten, förderlichen und sichereren Umfelds für die öffentliche Debatte eine Mitteilung mit dem Titel „Ein inklusiveres und besser schützendes Europa: Erweiterung der Liste der EU-Straftatbestände um Hetze und Hasskriminalität“ an. Damit wird einem künftigen Beschluss des Rates, die Liste der EU-Straftatbestände nach Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags um Hasskriminalität und Hetze, einschließlich Online-Hetze, zu erweitern, der Weg geebnet.

Im Rat laufen noch die Beratungen über den Beschluss, die Liste der EU-Straftatbestände um Hetze und Hasskriminalität zu erweitern.

Die Kommission finanziert im Rahmen von IPA II das Programm „Reporting Diversity Network 2.0.“ (Netz für Diversität in der Berichterstattung) (1 Mio. EUR, August 2020 bis August 2024), mit dem ein regionales Netz von Organisationen der Zivilgesellschaft befähigt wird, gemeinsam auf das Ziel hinzuwirken, die Qualität der medial übermittelten Informationen zu beeinflussen, die sich auf die Wahrnehmung von ethnischer Zugehörigkeit, Religion und Geschlecht als dringliche Themenbereiche auswirken, die für das allgemeine Verständnis und die Toleranz in den Ländern des westlichen Balkans maßgeblich sind. Das Projekt stellt der gesamten Zivilgesellschaft Instrumente, Ressourcen und Fakten zur Verfügung, um inklusivere Medien und eine wirksame Politikgestaltung zur Förderung von Toleranz voranzubringen.

Im Rahmen von IPA II und III unterstützt die Kommission mittels einer eigens dazu bestimmten Komponente der horizontalen Fazilität von EU und Europarat (12 Mio. EUR) dessen Arbeit zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hetze in den Ländern des westlichen Balkans. Durch regionale und länderspezifische technische Hilfe fördert sie die Angleichung an europäische Standards und den Bereich der Grundrechte betreffende Empfehlungen der Kommission in den Länderberichten.

Links zum Thema:

Mitteilung über ein inklusiveres und besser schützendes Europa

Reporting Diversity Network – Reporting Diversity Network (Netz für Diversität in der Berichterstattung)

Stärkung der Medienfreiheit und des Medienplura-lismus

Empfehlung zur Gewährleistung des Schutzes, der Sicherheit und der Handlungskompetenz von Journalisten und anderen Medienschaffenden in der Europäischen Union unter Berücksichtigung neuer Bedrohungen im Internet, denen insbesondere Journalistinnen ausgesetzt sind

In der im September 2021 angenommenen Empfehlung zur Sicherheit von Journalisten von 2021 werden Maßnahmen vorgestellt, mit denen Mitgliedstaaten die Sicherheit von Journalisten verbessern können. Die Empfehlung enthält einen Katalog praktischer Maßnahmen hinsichtlich einer wirksamen, unparteiischen Untersuchung und Verfolgung von Straftaten, unabhängiger Reaktions- und Unterstützungsmechanismen, des Zugangs zu Veranstaltungsorten und Informationen, der Sicherheit bei Demonstrationen, Schulungen und Online-Sicherheit sowie zur digitalen Befähigung. Zum Schutz derjenigen, die durch Bedrohungen und Angriffe besonders gefährdet sind, u. a. Journalistinnen, Journalisten, die Minderheiten angehören, und Journalisten, die über Gleichstellungsfragen berichten, wurden intensivierte Maßnahmen empfohlen. Im Juli 2023 gab die Kommission eine unabhängige externe Studie in Auftrag, um Informationen über die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Empfehlung zu sammeln. Im Rahmen der Studie werden länderspezifische Kurzdarstellungen erstellt und die Verfahren der Länder bewertet und Schlüsselindikatoren sowie eine Überwachungs- und Evaluierungsmethodik entwickelt. Diese Methodik wird in künftigen Berichterstattungen zum Einsatz kommen und voraussichtlich die Vollständigkeit und Kohärenz der Berichterstattung im Rahmen der Empfehlung verbessern. Die vorläufigen Ergebnisse der Studie werden auf dem vierten Nachrichtenmedienforum am 4. Dezember 2023 in Brüssel erörtert. Darüber hinaus setzt die Kommission die Finanzierung von Maßnahmen fort, deren Schwerpunkt auf der Bereitstellung juristischer und praktischer Unterstützung für Journalisten innerhalb und außerhalb der EU liegt.

Im Rahmen von IPA III finanziert die Kommission das Programm „SafeJournalists Network“ (1,44 Mio. EUR, April 2023 bis Juli 2026), dessen Umsetzung durch ein Konsortium unter Führung des unabhängigen Journalistenverbandes von Serbien erfolgt; seine Ziele bestehen darin, durch die Unterstützung einer regionalen Frühwarnplattform, in der Angriffe und Bedrohungen gegenüber Journalisten gemeldet werden, sowie durch die weitere Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungs- und Justizbehörden und durch die angemessene, rasche Nachverfolgung derartiger Fälle einen Beitrag zur Schaffung eines förderlichen Umfelds zu leisten.

Im Rahmen der horizontalen Fazilität mit dem Europarat wird in den Ländern des westlichen Balkans die Anwendung der Rechte und Pflichten von Medienakteuren im Einklang mit europäischen Standards ebenso wie die Verbesserung des Rechtsrahmens durch regionale und länderspezifische Mittelzuweisungen unterstützt (4 Mio. EUR, Januar 2023 bis Dezember 2026).

Links zum Thema: 

Empfehlung der Kommission zur Gewährleistung des Schutzes, der Sicherheit und der Handlungskompetenz von Journalisten und anderen Medienschaffenden in der Europäischen Union  

Home – SafeJournalists (Startseite – SafeJournalists)

Promoting and protecting freedom of expression and media – Horizontal Facility (coe.int) (Förderung und Schutz der Freiheit der Meinungsäußerung und der Medien – Horizontale Fazilität (coe.int))

Strukturierter Dialog – im Rahmen des „European News Media Forum“ – mit den Mitgliedstaaten, Interessenträgern und internationalen Organisationen zur Vorbereitung und Umsetzung der Empfehlung

Während des ersten europäischen Forums der Nachrichtenmedien (23.–25. März 2021) fand im Hinblick auf die Ausarbeitung der Empfehlung ein strukturierter Dialog über die Sicherheit von Journalisten statt. An dem Forum nahmen maßgebliche Vertreter von Interessenträgern teil, unter anderem internationale und nationale Einrichtungen sowie Einrichtungen der EU, Journalisten- und Verlegerverbände, Forscher, NRO und Online-Plattformen. Nachdem während der 2. und 3. Auflage des Dialogs die Transformation und Innovation im Bereich der Medien erörtert worden waren, fand am 4. Dezember 2023 in Brüssel eine neue Auflage des Forums zur Erörterung der vorläufigen Ergebnisse der unabhängigen externen Studie zu den Tätigkeiten statt, die die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Empfehlung unternommen hatten.

Links zum Thema: 

Event report on the structured dialogue on the safety of journalists (Veranstaltungsbericht über den strukturierten Dialog über die Sicherheit von Journalisten)

European News Media Forum on Safety of Journalists (Europäisches Nachrichtenmedienforum über die Sicherheit von Journalisten)

Nachhaltige Finanzierung von Projekten mit Schwerpunkt auf juristischer und praktischer Unterstützung für Journalisten innerhalb und außerhalb der EU, einschließlich Sicherheitstraining und Schulungen im Bereich Cybersicherheit für Journalisten sowie diplomatische Unterstützung

Die Kommission finanziert Projekte im Bereich der juristischen und praktischen Unterstützung für Journalisten sowohl in den Mitgliedstaaten als auch weltweit. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf Soforthilfe und Krisenreaktion bei Verletzungen der Presse- und Medienfreiheit sowie auf dem Kapazitätsaufbau und der Weiterbildung von Journalisten.

Im Rahmen der zweiten Auflage der Krisenreaktion bei Verstößen gegen die Medienfreiheit (MFRR-II), die bis Oktober 2023 läuft, wurden 669 Meldungen mit 1121 angegriffenen Personen oder Einrichtungen dokumentiert. Sie bot für 22 Rechtssachen in 11 Ländern, in die mit rechtlichen Schritten konfrontierte Medienkanäle und Journalisten involviert waren, finanzielle Unterstützung an. Was den Notfallfonds für praktische Unterstützung betrifft, so gingen im Rahmen des Projekts 457 Anträge auf praktische Unterstützung ein und in 44 dieser Fälle wurden Finanzhilfen in Höhe von durchschnittlich 1 600 EUR pro Finanzhilfe gewährt. In Bezug auf die Interessenvertretung und Sensibilisierung im Bereich der Medienfreiheit und der Sicherheit von Journalisten wurden von der Krisenreaktion bei Verstößen gegen die Medienfreiheit 94 Erklärungen und offene Briefe zu wichtigen Themen der Presse- und Medienfreiheit in 27 Ländern veröffentlicht. Die vierte Auflage der Krisenreaktion bei Verstößen gegen die Medienfreiheit begann im November 2023 und wird bis Ende Oktober 2025 laufen.

Das Projekt Free Media Hub EAST wurde im Juli 2023 begonnen und wird bestehende, etablierte unabhängige russische und belarussische Medien unterstützen, die in der EU arbeiten. Im Rahmen des Projekts werden über 2,2 Mio. EUR an Finanzhilfen gewährt, Hilfe und psychologische Unterstützung bereitgestellt, Investitionen in technologische Lösungen getätigt und die Zusammenarbeit zwischen lokalen Zentren, in denen sich diese im Exil arbeitenden Medien in der EU befinden (vor allem in Deutschland, Lettland, Litauen, Polen und Tschechien) gestärkt werden.

Der „Fonds für grenzübergreifenden Investigativjournalismus“ (cross-border investigative journalism fund, IJ4EU) ermöglichte fast 300 Journalisten aus der gesamten EU, investigative Kooperationen zu transnationalen Themen, die von öffentlichem Interesse waren, durchzuführen. Aus dem Fonds IJ4EU wurde 43 Projekten eine Summe von 1 110 868,65 EUR zugewiesen. An drei Journalistenteams wurden darüber hinaus im Rahmen des IJ4EU Impact Award zusätzlich Preise in Höhe von 15 000 EUR verliehen. Der Fonds bot auch fachliche Schulungen und Mentoring für freischaffende Journalisten an und leistete sämtlichen Begünstigten praktische, juristische und redaktionelle Unterstützung; ergänzt wurde dies durch Fürsprache bei Verletzungen der Pressefreiheit. Die Unterstützung des Investigativjournalismus wird im Rahmen des von Juli 2023 bis Juni 2025 laufenden Projekts „Collaborative Investigative Journalism Initiative“ (Initiative für kooperativen investigativen Journalismus) fortgesetzt.

Außerhalb der EU setzen die Delegationen weiterhin im Einklang mit dem Handbuch für die Sicherheit von Journalisten Maßnahmen um. Für die EU-Delegationen wurden Schulungsunterlagen und Informationsmaterial zum Umgang mit gegen Journalisten gerichtete Übergriffe entwickelt. Die EU unterstützt ferner maßnahmenbezogene Finanzhilfen, die von Organisationen der Zivilgesellschaft und Medienorganisationen zur Bereitstellung von Rechtshilfe, Kapazitätsaufbau, finanzieller Hilfe sowie allgemeinen Sicherheits- und Cybersicherheitsschulungen gewährt werden. Die EU setzt ihre finanzielle und technische Unterstützung fort und arbeitet dabei mit Partnern im Mediensektor sowie anderen vertrauenswürdigen Akteuren wie dem Europäischen Fonds für Demokratie zusammen. Die meisten EU-Delegationen stuften die Freiheit der Meinungsäußerung/Medienfreiheit und die Sicherheit von Journalisten in ihren Länderstrategien für Menschenrechte 2021–2024 als eine Hauptpriorität ein. Als Beispiele sind unter anderem das Programm NDICI/Menschenrechte und Demokratie, mit dem unter anderem Projekte zur Verbesserung der fachlichen Kompetenzen, Fähigkeiten und Kapazitäten von Journalisten, Bloggern und Medienschaffenden unterstützt werden. Darüber hinaus unterstützt es von Medien entwickelte Initiativen zur Selbstregulierung und Standardsetzung. Im Rahmen dieses Programms wies die EU für den Zeitraum 2022–2023 länderspezifische Finanzmittel (die von den EU-Delegationen verwaltet werden) zu, die lokale Maßnahmen zur Förderung dieser Zielsetzungen ermöglichen. Das NDICI-Programm umfasst auch eine globale Maßnahme zur Unterstützung der Medien und Nutzung neuer Technologien mit dem Ziel, die Demokratie zu fördern und zu schützen, den Bedrohungen für Demokratie und Wahlverfahren zu begegnen, die Unabhängigkeit der Medien zu wahren und die Herausforderungen Zusammenhang mit neuen Technologien zu bewältigen.

Im Rahmen des IPA-Instruments (Fazilität für die Zivilgesellschaft und das Medienprogramm) kann die Kommission bei der Unterstützung unabhängiger Medien und des Medienpluralismus in den Ländern des westlichen Balkans und der Türkei mit einer Reihe sowohl ganzheitlicher als auch spezialisierter regionaler Programme im Wert von über 42 Mio. EUR (Oktober 2023) eine solide Erfolgsbilanz vorweisen. Die Programme zielen auf verschiedene systemische Aspekte der Medienfreiheit ab, hauptsächlich jedoch auf die umfassenderen Aspekte eines förderlichen Umfelds für die Medien (einschließlich der Sicherheit von Journalisten, der Bekämpfung von Desinformation usw.), des Zugangs zu Finanzmitteln und der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit, der beruflichen Standards der Medien und hochwertiger Inhalte. Einige Beispiele hierfür sind:

·„Support to Media Freedom and Pluralism in the Western Balkans“ (Unterstützung der Medienfreiheit und des Medienpluralismus in den Ländern des westlichen Balkans) (10 Mio. EUR, März 2023 bis August 2025); Ziel dieses Programms war es, die wirtschaftliche Nachhaltigkeit unabhängiger Medienunternehmen zu verbessern, ihre Kapazitäten für hochwertige Berichterstattung zu verbessern und den regionalen Austausch und die Vernetzung zwischen Medienunternehmen und anderen Akteuren im Medienmarkt zu erleichtern.

·Drei direkte maßnahmenbezogene Finanzhilfen für den Europäischen Fonds für Demokratie zur gezielten Unterstützung von Medienunternehmen und zivilgesellschaftlichen Akteuren (37,6 Mio. EUR, davon etwa die Hälfte für Medien) und jährliche Betriebskostenzuschüsse (2 Mio. EUR pro Jahr); diese Regelung dient der flexiblen Weitergabe von Finanzhilfen zur Unterstützung der Demokratie unter sich rasch verändernden Rahmenbedingungen.

In den letzten fünf Jahren finanzierte die EU darüber hinaus in Ländern außerhalb der EU Projekte im Wert von über 120 Mio. EUR zur Unterstützung der Freiheit der Meinungsäußerung und unabhängiger Medien. Beispiele für Maßnahmen sind:

·Besondere Unterstützung für Journalisten und Medien in der Ukraine (30 Mio. EUR)

·Unterstützung für unabhängigen Journalismus in der südlichen Nachbarschaft, die sich im Jahr 2021 auf 15 Mio. EUR belief, über den Europäischen Fonds für Demokratie gewährte Finanzhilfen

·Im Februar 2022 trat ein umfangreiches Programm zur Unterstützung unabhängiger russischer Medien in Kraft, das Soforthilfe sowie Maßnahmen für einen längerfristigen Kapazitätsaufbau und andere Unterstützungsmaßnahmen vorsieht

·Beginn der Verfahren zur Auswahl maßgeblicher Organisationen für die Durchführung von Tätigkeiten zum Schutz unabhängiger Medien im Kontext des thematischen Rahmens der Partnerschaften für Menschenrechte und Demokratie

·ProtectDefenders intensivierte seine Arbeit zum Schutz von Journalisten in Krisenländern. Im Jahr 2021 unterstützte dieser Mechanismus zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern rund 550 Journalisten weltweit

·In Afghanistan wurden mit der UNESCO und Internews zwei Programme für Medien innerhalb des Landes sowie für die Arbeit aus dem Ausland vereinbart

·Unterstützung von Medien und Assises de Journalism

Im Rahmen des Programms „Europa in der Welt – Menschenrechte und Demokratie“ 2021–2027 sind schätzungsweise 185 Mio. EUR für die Unterstützung unabhängiger Medien und die Nutzung der Digitalisierung weltweit vorgesehen. Die neue Finanzpartnerschafts-Rahmenvereinbarung über den Schutz unabhängiger Medien wird eine stärkere strategische Zusammenarbeit mit ausgewählten Nichtregierungsorganisationen (NRO), die sich für den Schutz der Medienfreiheit auf der ganzen Welt einsetzen, ermöglichen. Die Vereinbarung wurde für eine Laufzeit von vier Jahren (2023–2027) mit drei führenden Konsortien geschlossen. Bis zu 20 Mio. EUR werden bereitgestellt. Die Ziele bestehen darin, die Resilienz gefährdeter Journalisten und Medienunternehmen zu stärken, Hetze, Extremismus und Desinformation zu bekämpfen, jungen Journalisten, die unter schwierigen Bedingungen tätig sind, Zugang zu beruflicher Weiterbildung und Möglichkeiten zum Lernen bereitzustellen und grenzübergreifende Netze von Medienentwicklungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Organisationen aufzubauen und zu festigen.

Links zum Thema:

Media Freedom and Rapid Response (Medienfreiheit und Krisenreaktion)

IJ4EU – Investigative Journalism for Europe (Investigativer Journalismus für Europa)

Handbook for Safety of Journalists (Handbuch für die Sicherheit von Journalisten)

International cooperation and development – Calls for proposals and tenders (Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung – Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Ausschreibungen)

Home – SafeJournalists (Startseite – SafeJournalists)

The European Endowment for Democracy (EED) (democracyendowment.eu) (Europäischer Fonds für Demokratie (democracyendowment.eu))

WB6 MEDIA | Support to Media Freedom and Pluralism in the Western Balkans (Unterstützung der Medienfreiheit und des Medienpluralismus in den Ländern des westlichen Balkans)

Einrichtung einer Expertengruppe zu strategischen Klagen gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit (SLAPP-Klagen) für die Erfassung und den Austausch bewährter Verfahren für die juristische Unterstützung von Journalisten und anderer Maßnahmen

Die Expertengruppe für SLAPP-Klagen (strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung) wurde im Jahr 2021 eingerichtet und unterstützte die Kommission bei der Vorbereitung des Anti-SLAPP-Pakets. Die Gruppe, die aus Angehörigen der Rechtsberufe und aus Juristenverbänden bestand, kam achtmal zusammen. Die Gruppe unterstützt die Mitgliedstaaten weiterhin bei der Umsetzung der Empfehlung.

Links zum Thema:

Expert group against SLAPP (Expertengruppe für SLAPP-Klagen)

Vorlage einer Initiative zum Schutz von Journalisten und der Zivilgesellschaft vor SLAPP-Klagen

Im April 2022 legte die Kommission ein Maßnahmenpaket gegen SLAPP-Klagen vor, in dem sie gesetzgeberische Vorkehrungen zur Eindämmung missbräuchlicher Gerichtsverfahren gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger sowie eine große Bandbreite nicht gesetzgeberischer Maßnahmen zur Unterstützung von Aktionen auf nationaler Ebene vorschlägt, mit denen einige der Ursachen für SLAPP-Klagen wie beispielsweise Ehrenschutzvorschriften angegangen werden sollen. Am 30. November erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie zur Bekämpfung missbräuchlicher Klagen gegen öffentliche Beteiligung (Anti-SLAPP-Richtlinie).

In Bezug auf die Empfehlung sollten die Mitgliedstaaten der Kommission die auf nationaler Ebene erhobenen aggregierten Daten ab Ende 2023 jährlich melden, wobei die Datenschutzanforderungen uneingeschränkt zu beachten sind. Die Kommission wird jedes Jahr eine Zusammenfassung der eingegangenen Beiträge veröffentlichen.

Links zum Thema:

Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“)

Unterstützung der EU-Zusammenarbeit zwischen nationalen Medienräten, anderen Selbstregulierungsstellen der Medien, unabhängigen Medienregulierungsbehörden und Netzwerken von Journalisten sowie Initiativen zur Förderung journalistischer Partnerschaften und Standards

Die Kommission unterstützt die Zusammenarbeit zwischen nationalen Medienräten, anderen Selbstregulierungsstellen der Medien, unabhängigen Medienregulierungsbehörden und Netzwerken von Journalisten sowie Initiativen zur Förderung journalistischer Partnerschaften und Standards, insbesondere mittels finanzieller Unterstützung für Projekte im Rahmen verschiedener Programme (z. B. Horizont 2020, Horizont Europa und Kreatives Europa).

Ein Beispiel ist das Pilotprojekt „Medienräte im digitalen Zeitalter“, dessen Schwerpunkt darin besteht, die wichtige Rolle von Presse- und Medienräten in Zeiten abnehmenden Vertrauens gegenüber Journalisten und Medienunternehmen, verbunden mit zunehmender Desinformation in den neuen Medien, hervorzuheben. Das Projekt befasst sich anhand der folgenden vier Hauptkomponenten mit den digitalen Herausforderungen: wissenschaftliche Arbeiten zur Bereitstellung von Daten und Analysen zu bestehenden Presseräten, Sensibilisierungskampagne zur Förderung der Selbstregulierung der Medien, Sichtbarkeit und Austausch über die Arbeit von Medienräten auf internationaler Ebene und Stärkung bestehender Organisationen bzw. Unterstützung künftiger Organisationen. Dieses Projekt wird im Rahmen des Projekts „Media Councils in the Digital Age 4“ (Medienräte im digitalen Zeitalter 4), das von Juli 2023 bis Juni 2025 läuft, fortgesetzt. Weitere Projekte sind Vorhaben im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen „Medien für Demokratie – demokratische Medien“ von Horizont Europa oder das im Rahmen des Programms Kreatives Europa finanzierte Projekt „European Excellence exchange for journalism“ (Europäischer Austausch von Exzellenz im Journalismus), mit dem ein Wissenszentrum für Journalisten bereitgestellt wird, über das Journalisten auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens und gemeinsamer Regeln in Kontakt kommen können.

Ein weiteres Beispiel ist das Programm „Strengthening Quality News and Independent Journalism in the Western Balkans and Turkey II“ (Stärkung hochwertiger Nachrichten und des unabhängigen Journalismus in den Ländern des westlichen Balkans und der Türkei II“) (2,2 Mio. EUR, Januar 2023 bis Dezember 2025), dessen Ziel darin besteht, ein auf Vertrauen beruhendes Engagement der Bürgerinnen und Bürger und der Medien zu stärken, Medien und Journalisten Ressourcen bereitzustellen und durch Bildung, Ausbildung, Mentoring und redaktionelle Unterstützung sowie technische und finanzielle Unterstützung die Voraussetzungen zu schaffen, dass sie qualitativ hochwertige Inhalte produzieren können, indem herausragende Leistungen in den Bereichen Qualitäts- und Investigativjournalismus veröffentlicht und gefördert werden.

Im Rahmen der horizontalen Fazilität der EU und des Europarats wird mit regionalen und länderspezifischen Mittelzuweisungen in Ländern des westlichen Balkans das Ziel verfolgt, die Achtung sowohl der Rechte als auch der Pflichten von Journalisten, Journalistenverbänden, Selbstregulierungsstellen und anderen Medienorganisationen im Einklang mit dem Rechtsprechungssystem des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Standards des Europarats unter anderem durch die Zusammenarbeit mit Medienregulierungsbehörden und dem Justizwesen sicherzustellen (4 Mio. EUR, Januar 2023 bis Dezember 2026).

Links zum Thema:

Media Councils in the Digital Age (Medienräte im digitalen Zeitalter)

Promoting and protecting freedom of expression and media – Horizontal Facility (coe.int) (Förderung und Schutz der Freiheit der Meinungsäußerung und der Medien – Horizontale Fazilität (coe.int))

Horizon Europe projects on the future of liberal democracy (Projekte im Rahmen von Horizont-Europa zur Zukunft der liberalen Demokratie)

Einrichtung des Überwachungsmechanismus für die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich (Media Ownership Monitor) und Weiterentwicklung möglicher Orientierungshilfen zur Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich

Das Pilotprojekt zum Überwachungsmechanismus für die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich begann im September 2021 und seine zweite Phase wurde im September 2023 abgeschlossen. Im Rahmen des Projekts wird eine Datenbank mit Informationen über die Eigentumsverhältnisse und die Kontrolle der relevantesten Nachrichtenmedien in 27 Mitgliedstaaten bereitgestellt. Das Projekt deckt die relevantesten Medien ab, die im Hinblick auf die Nachfrage (Marktanteil) und/oder Agenda (Zitat und/oder Empfehlung durch andere Pressedienste) ausgewählt wurden. Die Stichproben umfassen sowohl nationale als auch regionale Medien. Alle Daten wurden aus öffentlich zugänglichen Quellen erhoben.

Im September 2023 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zu einem Europäischen Medienfreiheitsgesetz und eine begleitende Empfehlung zu internen Schutzvorkehrungen für redaktionelle Unabhängigkeit und Transparenz von Medieneigentum an. Die Verordnung enthält eine Reihe von Informationspflichten für Anbieter von Mediendiensten, die Folgendes umfassen: eingetragener Name, Kontaktdaten, Namen der direkten, indirekten und wirtschaftlichen Eigentümer. In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Regulierungsbehörden mit der Entwicklung und Pflege einer speziellen Online-Datenbank für Medieneigentum mit aufgeschlüsselten Daten über verschiedene Medienarten zu betrauen. Die interinstitutionellen Verhandlungen laufen noch.

Links zum Thema:

Euromedia Ownership Monitor (Monitor für Medieneigentum Euromedia)

Europäisches Medienfreiheitsgesetz

Empfehlung zu internen Schutzvorkehrungen für redaktionelle Unabhängigkeit und Transparenz von Medieneigentum

Förderung von Maßnahmen für eine transparente und gerechte Vergabe staatlicher Werbeaufträge

In dem von der Kommission im September 2022 angenommenen Vorschlag für ein Europäisches Medienfreiheitsgesetz sind Anforderungen an die Vergabe staatlicher Werbeaufträge an Medien vorgesehen, sodass diese nach transparenten, objektiven, verhältnismäßigen und nichtdiskriminierenden Kriterien sowie in offenen, verhältnismäßigen und nichtdiskriminierenden Verfahren bewilligt werden. Die Mitgliedstaaten müssten die ausgegebenen Beträge und die Begünstigten staatlicher Werbung veröffentlichen. Die interinstitutionellen Verhandlungen über den Vorschlag laufen noch.

Links zum Thema:

Europäisches Medienfreiheitsgesetz

Empfehlung zu internen Schutzvorkehrungen für redaktionelle Unabhängigkeit und Transparenz von Medieneigentum

Sondierung von Optionen für die weitere Unterstützung der Medienvielfalt und Förderung eines europäischen Ansatzes zur Herausstellung audiovisueller Mediendienste von allgemeinem Interesse

Am 16. September 2022 wurde eine unabhängige Studie über Medienpluralität und Medienvielfalt im Internet veröffentlicht. In der Studie werden gesetzgeberische Maßnahmen und branchenspezifische Praktiken im Zusammenhang mit der Herausstellung und Auffindbarkeit von Inhalten und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erfasst; darüber hinaus wird die Wirksamkeit derartiger Maßnahmen beurteilt. In der Studie wurde festgestellt, dass Inhalte und Dienste, die stärker herausgestellt werden, Auswirkungen auf die Expositionsvielfalt und den Medienpluralismus haben können. Allerdings stellt die Bewertung der praktischen Auswirkungen auf den Medienpluralismus und die Exposition der Nutzer mit der Vielfalt der Medien, die von den derzeitigen Maßnahmen der Branche zur Priorisierung von Inhalten ausgehen können, eine Herausforderung dar. Die Gründe hierfür hängen mit der Nutzung algorithmengesteuerter inhaltlicher Empfehlungen und dem fast gänzlich fehlenden Zugang zu Daten zusammen. Im Anschluss daran werden in der Studie politische Optionen und Empfehlungen zur Entwicklung transparenter, einer Rechenschaftspflicht unterliegender Herausstellungssysteme vorgeschlagen und erörtert.

Im Laufe des Jahres 2021 wurden in der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (European Regulators Group for Audiovisual Media Services, ERGA) bewährte Verfahren ausgetauscht und es fand ein Workshop zur Herausstellung von Inhalten von allgemeinem Interesse statt, woraus ein Bericht resultierte. Im September wurde ein Workshop veranstaltet, der in das Endergebnis einfließen wird. Die Arbeit der ERGA wurde 2022 mit weiteren Leitlinien bzw. Analysen zur Wirksamkeit von Algorithmen und Empfehlungssystemen bei der Gewährleistung einer angemessenen Herausstellung audio-visueller Mediendienste von allgemeinem Interesse sowie der Herausstellung europäischer Leistungen fortgesetzt. Die angemessene Herausstellung audiovisueller Mediendienste von allgemeinem Interesse gemäß Artikel 7a der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) ist einer der Bereiche, in denen das neue Europäische Gremium für Mediendienste Leitlinien im Rahmen des künftigen Europäischen Medienfreiheitsgesetzes herausgeben soll.

Die Kommission widmet der Produktion unabhängiger Nachrichten über Angelegenheiten der EU zudem eine volle Haushaltslinie („Multimedia-Aktionen“). Zu den Begünstigten zählen Euronews, Radionetze, Datenjournalismus-Initiativen oder der European Newsroom, in dem sich führende europäische Nachrichtenagenturen zusammenfinden. Ergänzt wird dies durch eine Reihe von Pilotprojekten zur Medien- und Bürgerbefähigung wie den europäischen Medienplattformen, deren Ziel in der Verbesserung des Zugangs der Bürgerinnen und Bürger der EU zu vertrauenswürdigen Informationen besteht, oder der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, wie junge Menschen europaweit mit Nachrichten über relevante, wichtige Angelegenheiten versorgt werden können, sodass auf diese Weise ihr demokratisches Engagement gestärkt wird. Weitere Finanzhilfen stehen zur Unterstützung kleiner Online-Medien bei der Durchführung von Forschungsarbeiten und Aktivitäten zur Förderung der Medienkompetenz mit dem Ziel der Unterstützung des Kampfes gegen Desinformation bereit; Unterstützung wird auch für Nachrichtenmedien angesichts von „Nachrichtenwüsten“ geleistet.

Links zum Thema:

Study on media plurality and diversity online (Studie über Medienpluralität und Medienvielfalt im Internet)

Europäische Medienplattformen

ERGA – European Regulators Group for Audio-visual Media Services report (Bericht der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste)

Multimedia-Aktionen Gestaltung der digitalen Zukunft Europas (europa.eu)

Bekämpfung von Desinformation und Informationsmanipulation

In diesem Zusammenhang werden die Dienststellen der Kommission und der EAD mit den Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und den Unternehmen an präziseren gemeinsamen Definitionen und Methoden arbeiten, um gegen verschiedene Kategorien von Desinformation und Einflussnahme vorzugehen.

Der EAD trieb in Zusammenarbeit mit der Kommission, den Mitgliedstaaten, internationalen Partnern und anderen Interessenträgern die Arbeit an einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Terminologie voran und im Juni 2021 wurde ein „Non-Paper“ mit einem Vorschlag für eine Definition des Begriffs der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland (FIMI) veröffentlicht, in dem die Bedrohung, der das Informationsumfeld ausgesetzt ist, deutlicher beschrieben wird. Die Terminologie ist seither in mehreren Dokumenten der Europäischen Union sowie auch außerhalb der EU, darunter in der Erklärung der G7-Außenminister von 2022 und in der Gemeinsamen Erklärung zur Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO 2023 verwendet worden.

Im gesamten Zeitraum 2021–2022 wurden die Zivilgesellschaft, die Wissenschaft, die Industrie und andere Interessenträger in einer speziellen Reihe von Expertengesprächsrunden konsultiert und es wurde zusammen daran gearbeitet, ein gemeinsames Verständnis zu fördern und sicherzustellen, dass analytische Kapazitäten bereitstehen, die den Kriterien der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland entsprechen. Die Arbeiten werden unter anderem im Rahmen spezieller Projekte fortgesetzt, um das Verständnis der unterschiedlichen Bausteine der Definition des Begriffs der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland weiter zu verbessern. Die Zivilgesellschaft hat die Definition ebenfalls zur Kenntnis genommen, wie in einem Bericht des EU DisinfoLab aus dem Jahr 2023 veranschaulicht wird.

Links zum Thema:

EU Strategic Compass on Security and Defense (Strategischer Kompass für Sicherheit und Verteidigung der EU)

FIMI Conclusions (July 2022) (Schlussfolgerungen zu Manipulation und Einmischung aus dem Ausland – Juli 2022)

EUvsDisinfo  

EEAS Stratcom Activity report 2021 (Tätigkeitsbericht 2021 der Abteilung Stratcom des EAD),  EEAS Stratcom Activity report 2022 (Tätigkeitsbericht 2022 der Abteilung Stratcom des EAD)

G7 Rapid Response Mechanism Annual Report 2021 (G7-Krisenreaktionsmechanismus Jahresbericht 2021)

G7 Foreign Ministers Statement 2022 (Erklärung der Außenminister der G7, 2022)

Joint Declaration on EU-NATO cooperation (Gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO)

EU DisinfoLab – FIMI : towards a European redefinition of foreign interference (Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland: auf dem Weg zu einer europäischen Neudefinition von Einmischung aus dem Ausland)

Entwicklung des Instrumentariums der EU zur Bekämpfung ausländischer Einmischung und Einflussnahme, einschließlich neuer Instrumente, die es ermöglichen, den Tätern Kosten aufzuerlegen, sowie Stärkung der strategischen Kommunikationstätigkeiten und der Taskforces des EAD

Der EAD legte im April 2021 ein gemeinsames Konzeptpapier des EAD und der Europäischen Kommission zur Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland vor, in dem die vier Dimensionen dieses Instrumentariums benannt wurden, nämlich: Lagebewusstsein, Aufbau von Resilienz, Störung/Regulierung und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Auswärtigen Dienst der EU, einschließlich GASP und diplomatischer Reaktionen. Jeder Bereich umfasst verschiedene Arten von Instrumenten, die geeignet sind, die Auswirkungen von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland zu verhindern oder zu verringern, von der Verfolgung dieser Aktivitäten abzuschrecken oder auf sie zu reagieren. Im März 2023 bestätigte die Horizontale Gruppe „Stärkung der Resilienz und Abwehr hybrider Bedrohungen“ das aktualisierte Konzeptpapier über Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland und die Existenz des Instrumentariums. 

Der Rat nahm im Juli 2022 Schlussfolgerungen zur Manipulation und Einmischung aus dem Ausland an. Der EAD und die Dienststellen der Kommission setzten die Gespräche mit den Mitgliedstaaten über Instrumente, die eine Erhöhung der Kosten für die Täter ermöglichen, fort.

Derzeit werden Anstrengungen zur weiteren Stärkung der internen Kapazitäten und Fähigkeiten der Teams und Taskforces des EAD für strategische Kommunikation unternommen; dies schließt auch ein Netz von 27 Stratcom-Beauftragten ein, deren Aufgabe die Lenkung der strategischen Kommunikationsanstrengungen vor Ort ist.

Die EU setzt darüber hinaus auch ihre diplomatischen Instrumente ein, um durch staatliche Akteure gegen Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland (FIMI) vorzugehen. Insbesondere verhängte die EU ab März 2022 Sanktionen gegen Russia Today (RT), Sputnik und andere Kanäle aufgrund ihrer entscheidenden Rolle bei der Informationsmanipulation und Einflussnahme in Bezug auf den Angriff auf die Ukraine (vollständige Liste in Anhang XV zur Verordnung 833/2014). Darüber hinaus schärfen öffentliche Kanäle wie EUvsDisinfo weiterhin das Bewusstsein für kremlfreundliche Informationsmanipulation und Einflussnahme und zeigen deren koordinierten Charakter auf. Im Jahr 2022 erreichte das Projekt EUvsDisinfo über seine Website mehr als 2,7 Millionen Menschen und über ihre Social-Media-Kanäle 19,3 Millionen mehr.

Links zum Thema:

Strategic Compass (Strategischer Kompass)

FIMI Conclusions (July 2022) (Schlussfolgerungen zu Manipulation und Einmischung aus dem Ausland – Juli 2022)

EUvsDisinfo  

EEAS Stratcom Activity report 2021 (Tätigkeitsbericht 2021 der Abteilung Stratcom des EAD),  EEAS Stratcom Activity report 2022 (Tätigkeitsbericht 2022 der Abteilung Stratcom des EAD)

W eltkarte der EU-Sanktionen

Einführung eines neuen Protokolls zur Stärkung der bestehenden Kooperationsstrukturen zur Bekämpfung von Desinformation, sowohl in der EU als auch auf internationaler Ebene

Die Maßnahmen der EU, die als Reaktion auf die beispiellosen Wellen von ausländischer Informationsmanipulation, Einflussnahme und Desinformation im aktuellen geopolitischen Kontext erfolgten, haben gezeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen EU-Organen gut funktioniert. Die bestehenden Kooperationsstrukturen haben sich als flexibel und dazu in der Lage erwiesen, ohne die Notwendigkeit neuer formaler Regelungen auf sich ändernde Erfordernisse zu reagieren. Das Engagement in den jeweiligen Netzen wie dem Schnellwarnsystem und dem Netz gegen Desinformation hat sich als äußerst nützlich erwiesen, um einen zeitnahen Austausch von Analysen, Erkenntnissen und Produkten sowie von Kommunikationsplänen und ‑strategien zu gewährleisten.

Der EAD setzt sich mithilfe der für die strategische Kommunikation zuständigen Abteilung des EAD und des von ihr verwalteten Schnellwarnsystems für die Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme sowie Desinformation aus dem Ausland ein, um den täglichen Austausch mit EU-Mitgliedstaaten und internationalen Partnern zu erleichtern.

Die Dienststellen der Kommission befassen sich mit verschiedenen Aspekten der Desinformation in der EU (z. B. in Bezug auf Wahlen, Cybersicherheit, Medienfreiheit und Online-Plattformen). Ab dem Jahr 2018 verstärkte die Kommission durch das Netz gegen Desinformation, das sich aus den Dienststellen der Kommission und Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der EAD und das Europäische Parlament Beobachterstatus haben, ihre interne Koordination. Das Netz ermöglicht der Kommission die Bündelung und wirksame Nutzung der Kapazitäten, sodass sie Desinformation durch abgestimmte Maßnahmen kraftvoll beantworten kann. Unmittelbar nach der Invasion der Ukraine intensivierte die Kommission ihre Zusammenarbeit mit Online-Plattformen, um die Umsetzung der Sanktionen gegen russische Medien zu überwachen und ihre Anstrengungen zur Bekämpfung von Desinformation im Zusammenhang mit dem Konflikt zu koordinieren.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten ferner im Rahmen des Europäischen Kooperationsnetzes für Wahlen zusammen, um Fälle, in denen es zu einer Einmischung in Wahlverfahren gekommen ist, zu erörtern und bewährte Verfahren auszutauschen. Die Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen Netzen ist von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund veranstaltete das Schnellwarnsystem im Dezember 2023 eine gemeinsame Sitzung mit der horizontalen Gruppe „Stärkung der Resilienz und Abwehr hybrider Bedrohungen“ und dem Europäischen Kooperationsnetz für Wahlen.

Im Rahmen ihrer außenpolitischen Maßnahmen finanzierte die EU darüber hinaus unabhängige regionale Organisationen, die sich für die Förderung von Civic Tech für Demokratie und den Zugang zu verlässlichen Informationen rund um Wahlverfahren einsetzen.

Links zum Thema:

Activity Report 2021 (Tätigkeitsbericht 2021) 

Activity Report 2022 (Tätigkeitsbericht 2022)

EEAS Stratcom (Abteilung Stratcom des EAD)

Report on FIMI Threats (Bericht über Bedrohungen durch Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland)

Management Plan 2022 DG Communication (Managementplan 2022 der GD Kommunikation)

Entwicklung eines gemeinsamen Rahmens und einer gemeinsamen Methodik für die systematische Erhebung von Daten über Einmischung aus dem Ausland und Aufnahme eines strukturierten Dialogs mit der Zivilgesellschaft, Akteuren der Privatwirtschaft und anderen einschlägigen Interessenträgern, um die Bedrohungslage regelmäßig zu überprüfen

Der EAD hat einen gemeinsamen analytischen Rahmen und eine gemeinsame Methodik für die systematische Erhebung von Daten über Aktivitäten im Bereich der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland vorgeschlagen. Diese Methodik wird eine noch effektivere und noch stärker kooperationsbetonte Weitergabe und Analyse von Informationen sowohl innerhalb der EU als auch auf internationaler Ebene unterstützen. Der erste EAD-Bericht über Bedrohungen durch Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland wurde im Februar 2023 veröffentlicht und dient dem Ziel, einen Machbarkeitsnachweis für den gemeinsamen Rahmen zu erbringen, der den gegenseitigen Austausch komplexer Erkenntnisse zeitnah, auf interoperable Weise und in großem Maßstab ermöglicht. In diesem Sinne fördert der EAD eine gemeinschaftliche Herangehensweise an die Weitergabe von Informationen in Form eines Informationsaustausch- und Analysezentrums (Information Sharing and Analysis Centre, ISAC), dessen Ziel darin besteht, die Erhebung und Weitergabe von Daten über Vorfälle im Zusammenhang mit Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland unter vertrauenswürdigen Partnern zu erleichtern.

Das Engagement der EU und der Vereinigten Staaten im EU-US-Handels- und Technologierat beinhaltet auch einen gemeinsamen Standard für den strukturierten Austausch von Informationen über Bedrohungen durch FIMI zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten sowie die diesem Standard zugrunde liegende gemeinsame Methodik zur Ermittlung, Analyse und Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland. Im weiteren Verlauf planen die Europäische Union und die Vereinigten Staaten, die Nutzung dieses Standards durch Interessenträger weltweit zu unterstützen. Im Oktober 2023 vereinbarten beide Seiten während des Gipfeltreffens zwischen der EU und den USA eine Ausweitung ihrer Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland auf der Grundlage gemeinsamer Grundsätze wie zweckbestimmten Strategien, internen Organisationsstrukturen, Kapazität, Zivilgesellschaft und multilateralem Engagement. Diese Zusammenarbeit sollte darauf abzielen, gleich gesinnte Partner, auch im Rahmen koordinierter Aktivitäten der USA und der EU, bei der Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland zu unterstützen und gleichzeitig das Recht auf freie Meinungsäußerung gemeinsam mit den Partnerländern zu wahren. Ein ständiger Dialog mit der Zivilgesellschaft, der Privatwirtschaft und anderen einschlägigen Interessenträgern wurde ins Leben gerufen. Durch den gezielten Austausch mit Experten, der auch in Form von Expertenrunden über die Bewertung von Bedrohungen stattfindet, sollen Erkenntnisse externer Interessenträger über das Lagebewusstsein bezüglich Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland gewonnen werden und die Grundlage für die Herangehensweisen bilden.

Vom Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien (EUISS) wurde ein neues EU-Projekt (3 Mio. EUR) ins Leben gerufen und durchgeführt, mit dem Instrumente zur praktischen Unterstützung entwickelt werden sollen, um den Austausch von Informationen, Erkenntnissen und Beweisen im Bereich der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland zu erleichtern.

Links zum Thema:

The 1st EEAS Report on FIMI Threats (1. EAD-Bericht über Bedrohungen durch Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland)

FPI project on Countering Foreign Interference (Projekt des Dienstes für außenpolitische Instrumente zur Bekämpfung ausländischer Einflussnahme)

Verstärkte Unterstützung des Kapazitätsaufbaus bei nationalen Behörden, unabhängiger Medien und der Zivilgesellschaft in Drittländern, um Desinformation und Einflussnahme aus dem Ausland aufzudecken und darauf zu reagieren

Im Oktober 2022 gab EUvsDisinfo anlässlich der Globalen Woche für Medien- und Informationskompetenz den Bereich „LEARN“ frei; dies ist eine spezielle Webseite, auf der die Mechanismen, Taktiken, gemeinsamen Narrative und Akteure hinter der Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland sowie Desinformation und Informationsmanipulation erläutert werden.

In der Region des westlichen Balkans engagierte sich die EU in proaktiver, faktenbasierter Kommunikation und im Aufbau von Kapazitäten für den Umgang mit Bedrohungen durch Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland in Einrichtungen. Im Jahr 2022 unterstützte die EU mehr als 250 Journalisten, die über wirksame Möglichkeiten zur Förderung des professionellen Journalismus in der Region diskutierten. Im Jahr 2021 wurde Unterstützung bei der Ausrichtung der Medienkompetenzkonferenz EU-Westbalkan geleistet, um Desinformation, die Herausforderungen des professionellen Journalismus, die Bedeutung der Medienkompetenz im neuen Medienumfeld und Resilienzstrategien zu erörtern. Außerdem wurden neue Studien gefördert, wie z. B. „Evolution of Propaganda Narratives on Ukraine“ (Entwicklung von Propagandanarrativen über die Ukraine) und die Initiative für den Kapazitätsaufbau „ Connecting media community in the age of disinformation “ (Vernetzung der Mediengemeinschaft im Zeitalter der Desinformation) (Sarajewo, 24. Februar 2023). 

Die zugunsten der Länder des westlichen Balkans und der Türkei aufgelegte Fazilität für die Zivilgesellschaft und das Medienprogramm schließen ebenfalls eine Reihe von Maßnahmen ein, deren Ziel die Bekämpfung von Desinformation bei Begünstigten des IPA III ist. Beispiele sind unter anderem:

- „Building Trust in Media in South East Europe: Support to Journalism as a Public Good“ (Schaffung von Vertrauen in die Medien in Südosteuropa: Unterstützung des Journalismus als öffentliches Gut) (3 Mio. EUR, Juli 2023 bis Juli 2026). „Our Media: A civil society action to generate media literacy and activism, counter polarisation and promote dialogue“ (Unsere Medien: eine Maßnahme der Zivilgesellschaft zur Schaffung von Medienkompetenz und ‑aktivismus, zur Bekämpfung der Polarisierung und zur Förderung des Dialogs) (1,3 Mio. EUR, Februar 2023 bis Januar 2025).

- „Reporting Digital Rights and Freedom“ (Berichterstattung über digitale Rechte und Freiheiten) (1,3 Mio. EUR, Januar 2023 bis Dezember 2025) zur Erweiterung der Kenntnisse und Kompetenzen der Medien und der Zivilgesellschaft bezüglich der Verbindung zwischen Verletzungen digitaler Rechte und Desinformation.

-„SEECheck network – fighting disinformation and misinformation through a network of fact-checkers“ (Bekämpfung von Desinformation und Fehlinformation durch ein Netz von Faktenprüfern) (1,24 Mio. EUR, Januar 2023 bis Juni 2026); mit diesem Netz sollen professionelle Netzwerke, unabhängige Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen gestärkt werden.

Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft umfasste das 2020 angenommene COVID-19-Solidaritätsprogramm der EU eine Komponente mit 10 Mio. EUR zur Befähigung lokaler zivilgesellschaftlicher Organisationen zur Abmilderung der Auswirkungen auf die am stärksten gefährdeten und die unverhältnismäßig stark betroffenen Gruppen. Diese Komponente umfasst die Unterstützung von Überwachungs- und Interessenvertretungstätigkeiten lokaler zivilgesellschaftlicher Organisationen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Desinformation über COVID-19, der Beobachtung und Berichterstattung über Maßnahmen zur Einschränkung der bürgerlichen Freiheiten sowie ihrer Aufhebung.

Mit der Fazilität für die Zivilgesellschaft der Östlichen Partnerschaft wurde 2019 die Schaffung eines Forschungslabors der Region Südkaukasus für digitale Forensik unterstützt, in dessen Rahmen ein Netz von Forschungsspezialisten aufgebaut wurde, das sich insbesondere mit vom Kreml beeinflusster Desinformation befasst. Darüber hinaus wird über das mit 8 Mio. EUR ausgestattete EU-Programm für unabhängige Medien Unterstützung geleistet, mit dem die unmittelbare und langfristige finanzielle Lebensfähigkeit unabhängiger Medien in der Region verbessert werden soll. Insgesamt unterstützt die EU derzeit die unabhängige Medienlandschaft in den östlichen Partnerländern mit mehr als 30 Mio. EUR.

Auch unabhängige Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen, die die Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland und Desinformation in der Ukraine und Moldau bekämpfen, erhielten Unterstützung. Im Rahmen des regionalen Projekts „EU4Independent“ der Östlichen Partnerschaft wurden Journalisten aus der Region gebeten, für die EU zu sensibilisieren und regionale Kontakte zu fördern. Im Juni 2022 wurden 80 Vertreter von Faktenprüfern, Journalisten und zivilgesellschaftlichen Organisationen aus der Östlichen Nachbarschaft und aus Zentralasien nach Brüssel eingeladen.

Die EU leistete darüber hinaus russischen unabhängigen Medien, die vor dem russischen Regime fliehen mussten, Unterstützung und unternahm zudem Anstrengungen zur Bekämpfung von Informationsmanipulation und Desinformation aus dem Kreml.

In der südlichen Nachbarschaft bietet das Medienpaket für den Süden von 2021 (15 Mio. EUR, 2022–2026) umfassende Unterstützung für den unabhängigen Mediensektor, um sicherzustellen, dass er unabhängig, pluralistisch und resilient bleibt und in der Lage ist, sich gegen aktuelle Bedrohungen zu verteidigen und kritisches zivilgesellschaftliches Denken zu fördern. Darüber hinaus fördert die Partnerschaft durch die Unterstützung des Europäischen Fonds für Demokratie die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen Organisationen, die Medien bei der Bekämpfung von Desinformation und bei der gemeinsamen Arbeit mit den am stärksten gefährdeten, unabhängigen Medien unterstützen.

In der Region Naher Osten und Nordafrika bot die Arbeit des regionalen Medienbeauftragten der EU ein zusätzliches Instrument, mit dessen Hilfe die EU mit arabischsprachigen Zielgruppen in Kontakt treten konnte. Es fand eine Zusammenarbeit mit lokalen Experten aus der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und den Medien statt, um die Entwicklung der facettenreichen Bedrohung durch ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme in der Region nachzuvollziehen und dafür zu sensibilisieren. Seit Februar 2022 hat der regionale Medienbeauftragte mehr als 150 Interviews mit panarabischen Kanälen zur russischen Invasion der Ukraine geführt, um gegen vom Kreml angeführte ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme vorzugehen. 

In der indopazifischen Region wurde die Arbeit an Kooperationen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und an der Unterstützung unabhängiger Medien außerhalb der unmittelbaren Nachbarschaft der EU aufgenommen.

Als Antwort auf das dringende Erfordernis, die Fähigkeiten der EU in Hinblick auf die strategische Kommunikation im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und zunehmende ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme in der Region zu stärken, wurde eine Arbeitsgruppe „Subsahara-Afrika“ gegründet.

Im Rahmen umfangreicher Anstrengungen zur Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland findet seit 2022 parallel zur Annahme des Strategischen Kompasses für Sicherheit und Verteidigung ein Pilotprojekt zur Unterstützung ausgewählter GSVP-Missionen und Operationen sowohl auf zivilem als auch militärischem Gebiet statt, deren Ziel der Aufbau von Resilienz gegen ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme ist.

Darüber hinaus hat das Instrument für technische Hilfe und Informationsaustausch (TAIEX) Erweiterungs- und Nachbarschaftsländer aktiv bei der Bekämpfung von Desinformation unterstützt. In den Ländern des westlichen Balkans wurde 2022 ein regionaler Online-Workshop des TAIEX veranstaltet, an den sich länderspezifische Veranstaltungen für Montenegro, Albanien und den Kosovo anschlossen. Im Jahr 2023 fanden mehrere TAIEX-Workshops statt, und zwar ein Workshop über die Herausforderungen und Veränderungen bestehender Mechanismen mit dem Ziel, die Verbreitung von Desinformation zu sanktionieren , und ein TAIEX-Studienbesuch bei Modellen von Kooperationsmechanismen zur Einrichtung einer Überwachungsstelle für die Bekämpfung von Desinformation und Hetze . In der Nachbarschaft wurde im Februar 2023 ein an mehrere Länder gerichteter zweitägiger TAIEX-Workshop über Strategien zur Bekämpfung von Desinformation organisiert, um die Ukraine, Moldau und Georgien bei der Aufdeckung und Analyse von Desinformation sowie der Konzipierung angemessener Reaktionen darauf zu unterstützen. Als Folgemaßnahme wurden auf Ersuchen Moldaus und der Ukraine für 2024 TAIEX-Workshops geplant, bei denen es jeweils um die Themen Wahlen und ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme sowie die Zusammenarbeit mit afrikanischen Amtskollegen bei der Bekämpfung von Desinformation gehen wird.

Die neue Finanzpartnerschafts-Rahmenvereinbarung über den Schutz unabhängiger Medien dient unter anderem dem Ziel, bei Medienakteuren Kapazitäten zur Bekämpfung von Desinformation aufzubauen. Über sie wird im Zeitraum 2023–2027 bis zu 20 Mio. EUR bereitgestellt. Im Rahmen von „NDICI – Europa in der Welt“ wird eine Maßnahme zur stärkeren Sensibilisierung und Resilienz im Hinblick auf Desinformation im Zeitalter der KI durchgeführt. Diese Maßnahme umfasst den Aufbau von Beziehungen zwischen Akteuren in Europa und ausgewählten Ländern in Afrika und in lateinamerikanischen und karibischen Staaten sowie die Stärkung der Süd-Süd-Zusammenarbeit.

Links zum Thema:

Neu finanzierte Horizont-Europa-Projekte (im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen 2021 und 2022) zu demokratischer Politik und Rechtsstaatlichkeit in den Nachbarschaftsländern der EU (Ost und Süd) und in den EU-Kandidatenländern

TAIEX online workshop on the new geopolitical consequences of disinformation in the Western Balkans (TAIEX-Online-Workshop über die neuen geopolitischen Folgen von Desinformation in den Ländern des westlichen Balkans)

TAIEX Workshop on Challenges and changes to existing mechanisms aimed at sanctioning the spread of disinformation (TAIEX-Workshop über die Herausforderungen und Veränderungen bestehender Mechanismen mit dem Ziel, die Verbreitung von Desinformation zu sanktionieren)

TAIEX Workshop on Challenges and changes to existing mechanisms aimed at sanctioning the spread of disinformation (TAIEX-Workshop über die Herausforderungen und Veränderungen bestehender Mechanismen mit dem Ziel, die Verbreitung von Desinformation zu sanktionieren)

Herausgabe von Leitlinien für die Stärkung des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation 

Am 26. Mai 2021 veröffentlichte die Kommission Leitlinien zu Möglichkeiten der Stärkung des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation, nachdem zuvor seine Funktionsweise seit der Einführung im Jahr 2018 bewertet worden war.

Links zum Thema:

Leitlinien der Kommission COM(2021) 262 final  

Zusammenkunft der Unterzeichner des Verhaltenskodex und einschlägiger Interessengruppen zur Verbesserung des Kodex im Einklang mit den Leitlinien

Der gestärkte Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation wurde am 16. Juni 2022 unterzeichnet und von 34 Unterzeichnern, zu denen große Online-Plattformen, Akteure aus der Online-Werbebranche, kleinere oder spezialisierte Plattformen, Organisationen aus Forschung und Zivilgesellschaft, Faktenprüfer und Anbieter technischer Lösungen zur Bekämpfung von Desinformation zählen, vorgestellt.

Mit dem neuen Kodex sollen die Ziele der Leitlinien der Kommission vom Mai 2021 erreicht werden, indem ein breiteres Spektrum an Verpflichtungen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation im Internet festgelegt wird. Zu diesen zählen die Demonetisierung der Verbreitung von Desinformation, die Gewährleistung der Transparenz politischer Werbung, die Stärkung der Nutzer, die Verbesserung der Zusammenarbeit mit Faktenprüfern, die Erleichterung des Zugangs zu Daten für Forscher und die Gewährleistung der Integrität der Plattform-Dienste durch die Umsetzung und Förderung von Schutzmaßnahmen gegen eine Reihe manipulativer Verhaltensweisen und Praktiken, die in ihren Diensten nicht zulässig sind. Die Liste solcher Verhaltensweisen umfasst Formen manipulativer Verhaltensweisen, mit denen Desinformation verbreitet werden kann, wie beispielsweise die Einrichtung unechter Konten oder Botnets, der Einsatz irreführender manipulierter Medien (z. B. „Deep Fakes“, „Cheap Fakes“) und die unauthentische Koordinierung der Erstellung oder Verstärkung von Inhalten, einschließlich Versuchen, Plattformalgorithmen zu täuschen bzw. zu manipulieren (z. B. Möglichkeiten, Menschen hinsichtlich der Beliebtheit von Inhalten irrezuführen). Auf dieser Grundlage verpflichteten sich die Unterzeichner, klare Strategien zu verabschieden, zu verstärken und umzusetzen, die das gesamte Spektrum der ermittelten Verhaltensweisen und Praktiken abdecken. Da sich solche von böswilligen Akteuren eingesetzten Taktiken, Techniken und Verfahren stets weiterentwickeln, wird diese Liste regelmäßig überprüft.

Die Dienststellen der Kommission und der EAD haben darüber hinaus ihre Zusammenarbeit mit Online-Plattformen intensiviert, um die Anstrengungen zur Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland und Desinformation im Zusammenhang mit den großen geopolitischen Krisen miteinander abzustimmen. Die Kommission verfolgt im Rahmen des Kodex die Umsetzung der Sanktionen der EU gegen RT, Sputnik und andere sanktionierte Medien durch die Plattformen. Die Unterzeichner des Kodex kommen regelmäßig zusammen, um Informationen auszutauschen und ihre Maßnahmen zur Eindämmung von Desinformation im Zusammenhang mit bestimmten Krisensituationen im Rahmen der ständigen Arbeitsgruppe und ihrer Untergruppe für Krisenreaktion zu koordinieren.

Die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien hat eine spezielle Arbeitsgruppe geschaffen, die die Lage in Bezug auf Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine beobachtet. Zwischen dem 24. März 2022 und Oktober 2023 hat das EDMO-Netzwerk für Faktenprüfungen mehr als 2500 Faktenprüfungen zum Krieg durchgeführt und mehrere damit zusammenhängende Untersuchungen, Berichte und spezielle regelmäßige Überblicke erstellt.

Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung Hilfe beim Aufbau der erforderlichen Kapazitäten beantragen, um mit Desinformation umgehen und Kampagnen zur Einflussnahme aus dem Ausland wirksam bekämpfen zu können.

Links zum Thema:

The 2022 Code of Practice on Disinformation (Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation aus dem Jahr 2022)

European Digital Media Observatory (Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien)

EDMO Task Force on disinformation on the war in Ukraine (EDMO-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Desinformation über den Krieg in der Ukraine)

Instrument für technische Unterstützung (TSI) (europa.eu)

Festlegung eines dauerhaften Rahmens für die Überwachung des Kodex

Der Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation aus dem Jahr 2022 umfasst einen verstärkten Überwachungsrahmen auf der Grundlage qualitativer Berichterstattungselemente und Indikatoren für Dienstebenen, mit denen die Wirksamkeit seiner Umsetzung gemessen wird. Die Unterzeichner kamen überein, ein Transparenzzentrum einzurichten, das der Öffentlichkeit einen klaren Überblick über die Maßnahmen bietet, die sie zur Umsetzung ihrer Verpflichtungen ergriffen haben; das Transparenzzentrum wird regelmäßig anhand der einschlägigen Daten aktualisiert werden.

Ende Januar 2023 legten die Unterzeichner des Verhaltenskodex ihre ersten Berichte über die Ausgangslage vor, in denen sie über den anfänglichen Sachstand bei den zur Erfüllung bzw. Durchführung der Verpflichtungen und Maßnahmen unternommenen Schritten berichteten und einen ersten Satz qualitativer und quantitativer Meldungen für den ersten Monat der Umsetzung vorlegten. Unterzeichner, die als sehr große Online-Plattformen im Sinne des Gesetzes über digitale Dienste designiert wurden, berichten alle sechs Monate über ihre im Rahmen des Kodex getroffenen Maßnahmen, während andere Unterzeichner einmal jährlich Bericht erstatten. Alle großen Online-Plattformen, die den Kodex unterzeichnet haben (Google, Meta, Microsoft und TikTok), legten im September 2023 einen zweiten Satz von Berichten vor, in denen ein vollständiger Umsetzungszeitraum von sechs Monaten abgedeckt wird. Die Berichterstattung umfasst erstmals auch die Veröffentlichung eines ersten Satzes struktureller Indikatoren, die Erkenntnisse über Desinformation in den Plattformdiensten liefern.

Alle Berichte sind im Transparenzzentrum, das im Februar 2023 eingerichtet wurde, öffentlich zugänglich.

Die Unterzeichner kamen ferner überein, durch eine ständige Arbeitsgruppe und mehrere Untergruppen mit besonderen Arbeitsbereichen und zu erbringenden Leistungen einen Rahmen für die weitere Zusammenarbeit zu schaffen. Die Unterzeichner werden weiterhin regelmäßig zusammenkommen, um sicherzustellen, dass der Kodex weiterhin seinen Zweck erfüllt, unter anderem um Desinformation im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine zu verringern.

Links zum Thema:

The 2022 Code of Practice on Disinformation (Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation aus dem Jahr 2022), https://disinfocode.eu/

Unterstützung neuer innovativer Projekte zur Bekämpfung von Desinformation im Rahmen verschiedener EU-Programme, insbesondere durch Organisationen der Zivilgesellschaft und Hochschuleinrichtungen unter Einbeziehung von Journalisten

Zur Unterstützung von Projekten zur Bekämpfung ausländischer Informationsmanipulation und Einflussnahme, einschließlich Desinformation und hybriden Bedrohungen, weist die EU jährlich Mittel zu, beispielsweise im Rahmen der Programme der Union „Horizont Europa“ oder „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“, „Erasmus+“ sowie im Rahmen von Projekten, die über das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument, NDICI) finanziert werden.

Im Rahmen von Erasmus+ wird Unterstützung für den Ausbau der digitalen Fähigkeiten und der Medienkompetenz junger Menschen geleistet, um die Resilienz junger Menschen gegen Desinformation, Fake News und Propaganda zu erhöhen. Im Mittelpunkt der eTwinning-Aktivitäten standen 2021 Medienkompetenz und Desinformation; hierzu fand im Oktober 2021 eine spezielle Konferenz statt, es entstand ein Instrumentarium für Lehrkräfte mit dem Titel „Desinformation erkennen und bekämpfen“ und es fanden zahlreiche eTwinning-Kooperationen wie „Lügendetektoren“, „Besseres Internet für Kinder“ und „Anne Frank Haus“ statt.

Im März 2022 brachte die Kommission den aktualisierten Referenzrahmen für digitale Kompetenzen (DigComp) 2.2 heraus, in dem ein gemeinsames Verständnis geschaffen wird, was digitale Kompetenz im 21. Jahrhundert bedeutet, wobei auch speziell auf die Notwendigkeit einer kritischen Auseinandersetzung mit Online-Informationen, Desinformation, Fehlinformation und andere Aspekte eingegangen wird.

Im Rahmen von Horizont Europa wurden auch weiterhin Forschungsprojekte finanziert. Im Rahmen des Arbeitsprogramms 2021–2022 wurde die Projektarbeit an der Desinformationsforschung im Kontext einer postpandemischen Welt (9 Mio. EUR), an der Politik und der Auswirkungen sozialer Netzwerke im Internet und neuer Medien (9 Mio. EUR), an der Bekämpfung von Desinformation und der Wiederherstellung von Vertrauen in der digitalen Welt (8 Mio. EUR) und an Instrumenten zur Bekämpfung von Desinformation auf der Grundlage von KI sowohl für Medienschaffende als auch für Bürgerinnen und Bürger (18 Mio. EUR) aufgenommen. In den Arbeitsprogrammen von Horizont Europa für 2023–2024 wurden weitere 30 Mio. EUR für die Finanzierung der Forschung zur Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland und von KI-basierten Lösungen für die Sicherstellung eines pluralistischen Zugangs zu aussagekräftigen Informationen, qualitativ hochwertigen Inhalten und seriöser Online-Interaktion für Medienschaffende und Bürgerinnen und Bürger vorgesehen.

Außerdem veröffentlichte die Kommission im Oktober 2022 im Rahmen ihres Aktionsplans für digitale Bildung Leitlinien für Lehrkräfte und Bildungspersonal zur Förderung digitaler Kompetenzen und zur Bekämpfung von Desinformation durch allgemeine und berufliche Bildung. Die in allen Amtssprachen der EU verfügbaren Leitlinien wurden mit Unterstützung der Gemeinschaft der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Wissenschaft sowie Nichtregierungsorganisationen, Sendeanstalten und des Privatsektors ausgearbeitet.

Die EU unterstützte die Entwicklung der Europäischen Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO). Die EDMO hat seit 2020 eine engagierte Gemeinschaft aufgebaut, die bei der Nachverfolgung, Aufdeckung und Bekämpfung von Desinformation eine Vorreiterrolle spielt. Die EDMO umfasst eine zentrale digitale Plattform sowie nationale und regionale Zentren, die ihr Wissen über lokale Informationsumgebungen nutzen, um Desinformationskampagnen in Europa zu erkennen, zu analysieren und aufzudecken. Mit den inzwischen bestehenden 14 EDMO-Zentren deckt das EDMO-Netz alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen im EWR ab.

Die Arbeit der EDMO und ihrer Zentren ist im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und der russischen Propaganda von entscheidender Bedeutung gewesen, denn sie ermittelt durch Faktenprüfungen, die Veröffentlichung von Berichten und durch Untersuchungen zu aufkommenden und tendenziellen Narrativen Tausende von Desinformationsfälle im Zusammenhang mit dem Krieg. Darauf aufbauend ist die EDMO derzeit mit der Gründung einer speziellen Arbeitsgruppe für Wahlen befasst, deren Aufgabe die Aufdeckung früher Anzeichen für potenziell gefährliche Desinformationskampagnen, die sich über die gesamte EU ausbreiten könnten, und die Koordinierung gezielter Aktivitäten zur Förderung der Medienkompetenz sein wird. Die Arbeitsgruppe wird im Rahmen der Vorbereitung auf die Europawahlen ihre Sachkenntnis auch den europäischen Organen zur Verfügung stellen.

Die Kommission förderte darüber hinaus die Ausarbeitung des Kodex für fachliche Integrität europäischer Faktenprüfer, der am 15. September 2022 veröffentlicht wurde. 1 Die Standards des Kodex, die von der Qualität bei der Informationsbeschaffung bis zu Überparteilichkeit und finanzieller Transparenz reichen, müssen von Faktenprüforganisationen eingehalten werden, damit sie verifizierte Mitglieder des Europäischen Faktencheck-Netzwerks (EFCSN) werden können; das EFCSN ist ein Netz von Faktenprüforganisationen, die unabhängig, nach ethischen Grundsätzen und mit der Verpflichtung, dem öffentlichen Interesse zu dienen, arbeiten.

Links zum Thema:

European Digital Media Observatory (Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien)

Leitlinien für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte zur Bekämpfung von Desinformation und zur Förderung der digitalen Kompetenz durch allgemeine und berufliche Bildung

European Fact-Checking Standards Network (EFCSN) (Europäisches Faktencheck-Netzwerk)

Neu finanzierte Horizont-Europa-Projekte (im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen 2021 und 2022):

· Tools to fight disinformation based on AI for both media professionals and citizens (Instrumente zur Bekämpfung von Desinformation auf der Grundlage von KI sowohl für Medienschaffende als auch für Bürgerinnen und Bürger)

· AI-based solutions to ensure pluralistic access to meaningful information, quality content and trustworthy online interaction for media professionals and citizens  (KI-basierte Lösungen für die Sicherstellung eines pluralistischen Zugangs zu aussagekräftigen Informationen, qualitativ hochwertigen Inhalten und seriöser Online-Interaktion für Medienschaffende und Bürgerinnen und Bürger)

Zu den Horizont-2020-Projekten zur Widerlegung von Falschmeldungen und zur Bereitstellung von Instrumenten für Journalisten zur Bekämpfung von Desinformation und Fehlinformation (bereits abgeschlossen) gehören:

· FANDANGO – FAke News discovery and propagation from big Data ANalysis and artificial intelliGence Operations (Erkennung und Ausbreitung von Fake News auf der Grundlage von Big-Data-Analysen und Operationen künstlicher Intelligenz) 

· WeVerify – WIDER AND ENHANCED VERIFICATION FOR YOU (Umfassendere und verbesserte Verifizierung für Sie) 

· TRUTHCHECK – Fake News Recognition applying Service-based Cross-Media Analytics (Erkennung von Fake News unter Anwendung dienstbasierter medienübergreifender Analysen) 

· NEWTRAL – First real-time fact-checking tool to fight against the fake news and disinformation (Erstes Instrument zum Echtzeit-Faktencheck zum Kampf gegen Fake News und Desinformation)

· Factmata – A SCORING SYSTEM FOR ONLINE CONTENT (Bewertungssystem für Online-Inhalte)

· DYNNET – Opinion Dynamics (Meinungsdynamik) 

· GoodNews – Fake news detection in social networks using geometric deep learning (Erkennung von Fake News in sozialen Netzwerken mittels geometrischen tiefen Lernens)

· AI4Dignity – Collaborative AI Counters Hate (Kooperative KI im Einsatz gegen Hass)

Zu den Horizont-2020-Projekten, die Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau für die Zivilgesellschaft, die Medienbranche und andere Fachkräfte umfassen, zählen:

· EU-HYBNET – Empowering a Pan-European Network to Counter Hybrid Threats (euhybnet.eu) (Stärkung eines paneuropäischen Netzes zur Bekämpfung hybrider Bedrohungen (euhybnet.eu)), ein von Horizont 2020 finanziertes Projekt

·Horizon Europe: Detecting, analysing and countering foreign information manipulation and interference (europa.eu) (Horizont Europa: Erkennung, Analyse und Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland (europa.eu)) (ATHENA, ADAC.io, SAUFEX) 

· Developing a better understanding of information suppression by state authorities as an example of foreign information manipulation and interference (europa.eu) (Entwicklung eines besseren Verständnisses der Informationsunterdrückung durch Behörden als Beispiel für Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland (europa.eu)) (RESONANT, ARM, DE-CONSPIRATOR))

Mehr Unterstützung und Finanzmittel für die Diversifizierung von Initiativen, darunter durch Organisationen der Zivilgesellschaft, um Medienkompetenz zu fördern und Bürgerinnen und Bürgern dabei zu helfen, Desinformation innerhalb und außerhalb der EU zu erkennen

Das Programm Kreatives Europa unterstützt die Förderung der Medienkompetenz vor allem im Rahmen des SEKTORENÜBERGREIFENDEN Aktionsbereichs.

Mit der Maßnahme zur Förderung der Medienkompetenz im Rahmen des Programms Kreatives Europa wird das Ziel verfolgt, den Bürgerinnen und Bürgern die Entwicklung eines kritischen Verständnisses und einer kritischen Nutzung der Medien zu ermöglichen. Zu diesem Zweck unterstützen Maßnahmen im Bereich der Medienkompetenz den Wissensaustausch und den Austausch über Strategien und Verfahren zur Förderung der Medienkompetenz. Die Unterstützung sieht in einer sich ständig wandelnden digitalen Medienlandschaft und unter Berücksichtigung des derzeitigen Nutzerverhaltens in verschiedenen Altersgruppen die Entwicklung innovativer grenzübergreifender Initiativen und Gemeinschaften im Bereich der Medienkompetenz in ganz Europa vor. Diese Maßnahmen laufen parallel zu der Unterstützung, die Nachrichtenmedien bei der Anpassung an die strukturellen und technologischen Veränderungen, denen sie gegenüberstehen, angeboten wird.

Am 19. Dezember 2022 veröffentlichte die Kommission eine mit 990 500 EUR ausgestattete Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Europäischen Festival für Journalismus und Medieninformationskompetenz, das darauf abzielt, den Dialog, die Zusammenarbeit und die Partnerschaft in der EU zwischen Journalisten, Medien, einschließlich öffentlich-rechtlicher Medien, Organisationen der Zivilgesellschaft und Fachleuten für Medienkompetenz zu verstärken. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Jugend, einschließlich Studierenden im Fach Journalistik, Menschen und sozialen Medien.

Die Expertengruppe für Medienkompetenz setzt ihre Beratungen, Sensibilisierungsarbeit und die Verbreitung von Informationen über Initiativen im Bereich Medienkompetenz in ganz Europa fort. Die Gruppe tritt zweimal jährlich offiziell zusammen.

Über Erasmus+ (2021 wurden 387 Projekte, in denen es um Medienkompetenz und die Auseinandersetzung mit Desinformation geht, zur finanziellen Unterstützung ausgewählt) und das Europäische Solidaritätskorps (2021 und 2022 wurden 46 Projekte, in denen es um Medienkompetenz und die Auseinandersetzung mit Desinformation geht, sowie weitere 39 Projekte zum Thema digitale Sicherheit finanziert) stehen ebenfalls weiterhin finanzielle Mittel zur Verfügung.

Das AKP-EU-Kulturprogramm (40 Mio. EUR) zur Unterstützung der Kultur- und Kreativbranche in Staaten Afrikas sowie des karibischen und pazifischen Raums (AKP) verfolgt unter anderem das Ziel, eine Reihe bereichsübergreifender Themen wie visuelle Kompetenz und einen kulturbasierten Bildungsansatz zu fördern. Durch die Bereitstellung von Finanzhilfen nach dem Kaskadenprinzip vor Ort trägt das Programm zur Bildung und Aufklärung junger Menschen bei, um sie zu kritischem Denken anzuregen, damit sie unterscheiden lernen, was wahr ist und was falsch, sich für staatsbürgerliche Werte einsetzen und Stereotype und andere Formen der Diskriminierung infrage stellen.

Die EU-UNESCO-Expertenfazilität unterstützt unter anderem pluralistische Medien (beispielsweise die Stimmen indigener Völker in mexikanischen Medien und Radiosendern). Eine neue Runde der EU-UNESCO-Expertenfazilität befindet sich in der Gründungsphase.

Die Fazilität für die Zivilgesellschaft und das Medienprogramm schließt ebenfalls eine Reihe von Maßnahmen ein, deren Ziel die Verbesserung der Medienkompetenz von Begünstigten des IPA III-Instruments ist (Beispiele wie das Projekt „Schaffung von Vertrauen in die Medien in Südosteuropa“ wurden bereits angeführt). Mit dem kürzlich gestarteten Projekt „Unsere Medien: eine Maßnahme der Zivilgesellschaft zur Schaffung von Medienkompetenz und ‑aktivismus, zur Bekämpfung der Polarisierung und zur Förderung des Dialogs“ (1,3 Mio. EUR, Februar 2023 bis Januar 2025) wird eine größere Medien- und Informationskompetenz durch die Einbeziehung von Medienschaffenden und Selbstregulierungsstellen sowie junger Menschen in den Aktivismus zum Schutz der Medienfreiheit gefördert.

In der südlichen Nachbarschaft bietet das Medienpaket für den Süden seit 2021 (15 Mio. EUR, 2022–2026) umfassende Unterstützung für den unabhängigen Mediensektor, um sicherzustellen, dass er unabhängig, pluralistisch und resilient bleibt und in der Lage ist, sich gegen aktuelle Bedrohungen zu verteidigen und kritisches zivilgesellschaftliches Denken zu fördern.

Im Rahmen ihrer Regionalpolitik und Stadtentwicklung setzt sich die Kommission auch dafür ein, Journalismus und Medienkompetenz durch eine Reihe von Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu fördern. Hierzu zählen 1) ein spezielles offenes Online-Lehrmodul für Journalismus-Hochschulen mit Schwerpunkt auf der EU und ihrer Kohäsionspolitik, 2) die sogenannten „ EUinMyRegion Media Trips “ für lokal und regional berichtende Journalisten, an dem bisher etwa 150 Journalisten teilnahmen, 3) ein Programm, das Studierenden im Fach Journalistik und jungen Journalisten Schulungen, Mentoring und praktische Ausbildungsmaßnahmen bietet („ Youth4Regions “) sowie 4) eine zweckbestimmte Haushaltslinie in Höhe von 7 Mio. EUR im Rahmen der Informationsmaßnahmen zur EU-Kohäsionspolitik, mit der zwölfmonatige Informations- und Kommunikationsmaßnahmen über den Mehrwert der EU-Kohäsionspolitik für das Leben der Bürgerinnen und Bürger finanziert werden. Bisher erhielten mehr als 150 Organisationen Finanzhilfen, dank derer sie mit ihren Kommunikationstätigkeiten durch die Presse sowie durch Fernsehen und Radio, Veranstaltungen und Online-Plattformen Millionen von Menschen in 25 Mitgliedstaaten erreichen konnten.

Durch die Krisenreaktionssäule des NDICI wurden über 50 Mio. EUR zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und der Medien weltweit mobilisiert (unter anderem in den Ländern des westlichen Balkans, der östlichen und südlichen Nachbarschaft, in Zentralasien und Afrika), um durch Schulungen in Faktenprüfung, durch die Unterstützung eines unabhängigen, investigativen Journalismus und weitere Maßnahmen die Resilienz des Informationsumfeldes und der Gesellschaften insgesamt gegen Desinformation zu erhöhen.

Eine erfolgreiche Initiative, die im Rahmen des vorherigen MFR/Stabilitätsinstruments ins Leben gerufen wurde, läuft noch. „Social Media 4 Peace“, eine Partnerschaft mit der UNESCO, nimmt viele Interessenträger auf nationaler Ebene in den Blick; dieser Multi-Stakeholder-Ansatz ist eine innovative Lösung zur Bewältigung von Fragen im Hinblick auf die Moderation von Inhalten auf globaler, regionaler und nationaler Ebene und zur Überbrückung der Kluft zwischen Regulierungsstellen, Plattformen und Zivilgesellschaften.

(1)

     Der Kodex wurde im Rahmen eines Projekts entwickelt, an dem Faktenprüforganisationen aus mehr als 30 Ländern in ganz Europa beteiligt waren. Die endgültige Fassung des Kodex wurde von 44 der 45 teilnehmenden Organisationen angenommen.

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