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Document 52023DC0619

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm der Niederlande 2023 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Niederlande 2023

COM/2023/619 final

Brüssel, den 24.5.2023

COM(2023) 619 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm der Niederlande 2023 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Niederlande 2023

{SWD(2023) 619 final}


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm der Niederlande 2023 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Niederlande 2023

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 3 trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität wird den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für Reformen und Investitionen bereitgestellt und so für einen EU-finanzierten Konjunkturimpuls gesorgt. Den Prioritäten des Europäischen Semesters entsprechend trägt die Fazilität zur wirtschaftlichen und sozialen Erholung und zur Umsetzung nachhaltiger Reformen und Investitionen bei, insbesondere mit dem Ziel, den ökologischen und digitalen Wandel zu fördern und die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten widerstandsfähiger zu machen. Sie hilft auch, die öffentlichen Finanzen zu stärken und das mittel- und langfristige Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum anzukurbeln, den territorialen Zusammenhalt in der EU zu stärken und die weitere Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte zu unterstützen. Der maximale finanzielle Beitrag, der den einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität jeweils gewährt werden kann, wurde am 30. Juni 2022 gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 aktualisiert.

(2)Am 22. November 2022 nahm die Kommission den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum 2023 4 an und leitete damit das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2023 ein. Am 23. März 2023 billigte der Europäische Rat die auf die vier Komponenten der wettbewerbsfähigen Nachhaltigkeit abstellenden Prioritäten des Berichts. Am 22. November 2022 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht 2023 an, worin die Niederlande als einer der Mitgliedstaaten genannt wurden, bei denen wegen bestehender oder drohender Ungleichgewichte eine eingehende Überprüfung angezeigt war. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung der Niederlande 2023 an. Die Kommission legte außerdem eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets vor, die am 16. Mai 2023 vom Rat angenommen wurde, sowie den Vorschlag für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2023 mit einer Analyse der Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte, der am 13. März 2023 vom Rat angenommen wurde.

(3)Wenngleich sich die Volkswirtschaften der EU bemerkenswert resilient zeigen, wirkt sich der geopolitische Kontext doch nach wie vor negativ aus. Die EU steht fest an der Seite der Ukraine und richtet den Fokus ihrer wirtschafts- und sozialpolitischen Agenda darauf, auf kurze Sicht die negativen Auswirkungen der Energieschocks auf schwächer aufgestellte Haushalte und Unternehmen abzumildern und gleichzeitig die Anstrengungen fortzusetzen, um auf mittlere Sicht den ökologischen und digitalen Wandel zu vollziehen, ein nachhaltiges und inklusives Wachstum zu fördern, die makroökonomische Stabilität zu wahren und die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der EU zu steigern.

(4)Am 1. Februar 2023 legte die Kommission die Mitteilung „Ein Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter“ 5 vor, um die Wettbewerbsfähigkeit der klimaneutralen Industrie der EU zu stärken und den schnellen Übergang zur Klimaneutralität zu unterstützen. Der Plan ergänzt die laufenden Anstrengungen im Rahmen des europäischen Grünen Deals und von REPowerEU. Er zielt darauf ab, ein günstigeres Umfeld für die Ausweitung der EU-Produktionskapazität für klimaneutrale Technologien und Produkte zu schaffen, die zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele der EU benötigt werden, und den Zugang zu relevanten kritischen Rohstoffen sicherzustellen, auch durch Diversifizierung der Beschaffung, indem die geologischen Ressourcen in den Mitgliedstaaten ausgenutzt und Rohstoffe maximal recycelt werden. Der Plan umfasst vier Säulen: ein vorhersehbares und vereinfachtes Regelungsumfeld, einen schnelleren Zugang zu Finanzmitteln, den Ausbau von Kompetenzen und einen offenen Handel für robuste Lieferketten. Am 16. März 2023 legte die Kommission außerdem die Mitteilung „Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU: Blick über 2030 hinaus“ 6 vor, die nach neun sich gegenseitig verstärkenden Faktoren gegliedert ist und die Schaffung eines wachstumsfördernden Rechtsrahmens zum Ziel hat. In der Mitteilung werden politische Prioritäten gesetzt, mit denen aktiv für strukturelle Verbesserungen, gezielte Investitionen und Regulierungsmaßnahmen zugunsten der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten gesorgt werden soll. Die nachstehenden Empfehlungen helfen diese Prioritäten anzugehen.

(5)Das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung verläuft 2023 weiterhin parallel zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität. Die vollständige Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne bleibt für die Verwirklichung der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters unerlässlich, da mit diesen Plänen alle oder wesentliche Teile der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen der letzten Jahre angegangen werden. Ebenso relevant bleiben die länderspezifischen Empfehlungen von 2019, 2020 und 2022 auch für Aufbau- und Resilienzpläne, die nach den Artikeln 14, 18 und 21 der Verordnung (EU) 2021/241 überarbeitet, aktualisiert oder geändert wurden.

(6)Die am 27. Februar 2023 angenommene REPowerEU-Verordnung 7 zielt darauf ab, die Abhängigkeit der EU von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland rasch zu beenden. Dies wird zur Energieversorgungssicherheit und zur Diversifizierung der Energieversorgung der EU beitragen und zugleich den Einsatz erneuerbarer Energien, die Energiespeicherkapazitäten und die Energieeffizienz erhöhen. Die Verordnung ermöglicht es den Mitgliedstaaten, ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen ein neues REPowerEU-Kapitel hinzuzufügen, um wichtige Reformen und Investitionen zu finanzieren, die zur Verwirklichung der REPowerEU-Ziele beitragen werden. Diese Reformen und Investitionen werden auch dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der klimaneutralen Industrie der EU im Sinne des Industrieplans zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter zu stärken und die länderspezifischen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten für den Energiebereich von 2022 und gegebenenfalls 2023 umzusetzen. Mit der REPowerEU-Verordnung wird eine neue Art von nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung eingeführt, die den Mitgliedstaaten für die Finanzierung neuer energiebezogener Reformen und Investitionen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzpläne zur Verfügung gestellt wird.

(7)Am 8. März 2023 nahm die Kommission eine Mitteilung mit haushaltspolitischen Leitlinien für 2024 an. Damit soll die Ausarbeitung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der Mitgliedstaaten unterstützt und so die politische Koordinierung verstärkt werden. 8 Die Kommission erinnerte daran, dass die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts Ende 2023 außer Kraft gesetzt wird. Sie forderte für 2023/2024 eine Haushaltspolitik, die darauf abstellt, die mittelfristige Schuldentragfähigkeit zu sichern und das Potenzialwachstum auf nachhaltige Weise zu erhöhen. Die Mitgliedstaaten wurden aufgerufen, in ihren Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen 2023 darzulegen, wie ihre Haushaltsplanungen nicht nur die Einhaltung des Defizit-Referenzwerts von 3 % des BIP, sondern auch einen plausiblen und stetigen Schuldenabbau oder einen mittelfristig dem Vorsichtsgebot entsprechenden Schuldenstand gewährleisten. Die Kommission rief die Mitgliedstaaten dazu auf, die nationalen finanzpolitischen Maßnahmen zum Schutz der Haushalte und Unternehmen vor dem Energiepreisschock auslaufen zu lassen, allen voran die am wenigsten gezielten Maßnahmen. Sie wies darauf hin, dass die Mitgliedstaaten – sollte neuerlicher Energiepreisdruck eine Verlängerung von Entlastungsmaßnahmen erforderlich machen – ihre Maßnahmen deutlich gezielter als in der Vergangenheit auf schwächer aufgestellte Haushalte und Unternehmen ausrichten sollten. Die Kommission schlug vor, die haushaltspolitischen Empfehlungen quantifiziert und differenziert sowie auf Basis der Nettoprimärausgaben zu formulieren, wie sie es in ihrer Mitteilung über Leitlinien für eine Reform des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung 9 vorgeschlagen hatte. Sie empfahl, dass alle Mitgliedstaaten die national finanzierten Investitionen weiterhin aufrechterhalten und sicherstellen sollten, dass Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds, insbesondere mit Blick auf den ökologischen und digitalen Wandel und die Resilienz, tatsächlich abgerufen werden. Die Kommission kündigte ihre Absicht an, dem Rat im Frühjahr 2024 auf Basis der Ist-Daten für 2023 gemäß den geltenden Rechtsvorschriften die Eröffnung defizitbedingter Verfahren bei einem übermäßigen Defizit vorzuschlagen.

(8)Am 26. April 2023 legte die Kommission Legislativvorschläge für eine umfassende Reform der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU vor. Die Vorschläge zielen in erster Linie darauf ab, die Tragfähigkeit der öffentlichen Schuldenstände zu erhöhen und durch Reformen und Investitionen ein nachhaltiges und integratives Wachstum in allen Mitgliedstaaten zu fördern. Den Mitgliedstaaten soll bei der Ausgestaltung ihrer mittelfristigen Pläne mehr Kontrolle gegeben werden, wobei zugleich die Durchsetzung verschärft werden soll, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten ihre Zusagen aus den mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plänen einhalten. Ziel ist es, die legislativen Arbeiten 2023 abzuschließen.

(9)Am 8. Juli 2022 legten die Niederlande der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 jener Verordnung hat die Kommission die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des Aufbau- und Resilienzplans anhand der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Bewertungsleitlinien bewertet. Am 4. Oktober 2022 nahm der Rat einen Beschluss an, mit dem er die Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans der Niederlande billigte. 10 Die Freigabe von Tranchen ist erst möglich, nachdem die Kommission in einem Beschluss nach Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241 festgestellt hat, dass die Niederlande die im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten einschlägigen Etappenziele und Zielwerte in zufriedenstellender Weise erreicht haben. Eine zufriedenstellende Erreichung setzt voraus, dass es bei zuvor erreichten Etappenzielen und Zielwerten nicht wieder zu Rückschritten gekommen ist.

(10)Am 28. April 2023 legten die Niederlande ihr nationales Reformprogramm 2023 und am 28. April 2023 gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ihr Stabilitätsprogramm 2023 vor. Um den Verbindungen zwischen diesen beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden sie gemeinsam bewertet. Nach Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/241 muss sich im nationalen Reformprogramm 2023 auch die halbjährliche Berichterstattung der Niederlande über die Fortschritte bei der Durchführung ihres Aufbau- und Resilienzplans niederschlagen.

(11)Am 24. Mai 2023 veröffentlichte die Kommission den Länderbericht für die Niederlande 2023 11 . Bewertet werden darin die Fortschritte der Niederlande bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen des Rates aus dem Zeitraum 2019 bis 2022 und der Stand der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans durch die Niederlande. Ausgehend von dieser Bewertung wird im Länderbericht aufgezeigt, bei welchen Herausforderungen noch Handlungsbedarf besteht, weil sie mit dem Aufbau- und Resilienzplan nicht oder nur teilweise angegangen werden, und welche Herausforderungen neu hinzugekommen sind oder sich abzeichnen. Ferner werden in dem Bericht die Fortschritte der Niederlande bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der EU in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung sowie bei den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung bewertet.

(12)Die Kommission nahm eine eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 für die Niederlande vor, deren Ergebnisse am 24. Mai 2023 veröffentlicht wurden. 12 Sie gelangte zu dem Schluss, dass in den Niederlanden makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Insbesondere die mit einer hohen privaten Verschuldung und einem hohen Leistungsbilanzüberschuss zusammenhängenden Anfälligkeiten, die grenzüberschreitende Auswirkungen haben, bestehen trotz gewisser Anzeichen der Besserung weiterhin fort. Trotz der jüngsten Datenrevisionen sind der Leistungsbilanzüberschuss sowie die private Verschuldung im internationalen Vergleich hoch und liegen über den wirtschaftlichen Fundamentaldaten. Der hohe Leistungsbilanzüberschuss ging 2022 aufgrund einer Verschlechterung des realen Austauschverhältnisses der Ex- und Importe (wobei die Leistungsbilanz in konstanten Preisen gestiegen ist) und eines steigenden Defizits bei den Primäreinkommen zurück. Mit der Verbesserung des realen Austauschverhältnisses der Ex- und Importe dürfte sich der Überschuss 2023 deutlich erholen und 2024 stabilisieren. Beim Abbau von Investitionshemmnissen wurden begrenzte politische Fortschritte erzielt, doch muss noch mehr getan werden. Die Verschuldung nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften und privater Haushalte ist nach wie vor hoch: Letzteres gibt mehr Anlass zur Sorge, da die Haushalte dadurch anfällig für Schocks werden, wobei diese Risiken durch die hohen, zunehmend überbewerteten Wohnimmobilienpreise noch gestiegen sind. Beim Schuldenstand dürfte sich der leicht rückläufige Trend in Zukunft fortsetzen. Trotz leicht sinkender Wohnimmobilienpreise bleibt der Druck auf dem Wohnimmobilienmarkt bestehen, zumal der Neubau von Wohnraum nach wie vor deutlich hinter den Regierungszielen zurückbleibt. Gleichzeitig wird schuldenfinanziertes Wohneigentum immer noch durch eine begünstigende Besteuerung subventioniert, während politische Maßnahmen in Bezug auf den privaten Mietmarkt dessen Entwicklung zu gefährden drohen.

(13)Nach den von Eurostat validierten Daten 13 verringerte sich der gesamtstaatliche Haushaltssaldo der Niederlande von einem Defizit von 2,4 % des BIP im Jahr 2021 auf einen ausgeglichenen Haushalt im Jahr 2022, während der gesamtstaatliche Schuldenstand von 52,5 % des BIP Ende 2021 auf 51,0 % Ende 2022 zurückging.

(14)Die zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Energiepreisanstiegs getroffenen Maßnahmen haben sich auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo ausgewirkt. 2022 umfassten die einnahmenverringernden Maßnahmen eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Energie und eine Senkung der Verbrauchsteuer auf Otto- und Dieselkraftstoffe, während die ausgabensteigernden Maßnahmen einen Rabatt auf die Energierechnungen im November und Dezember und die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte mit hohen Energierechnungen umfassten. Diese Maßnahmen werden zum Teil durch neue Steuern auf die Zufallsgewinne von Energieerzeugern und Energieversorgern gegenfinanziert, und zwar durch einen Solidaritätsbeitrag entsprechend der Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates in Höhe von 33 %. Die Kommission schätzt die Netto-Haushaltskosten für diese Maßnahmen im Jahr 2022 auf 0,6 % des BIP. Der gesamtstaatliche Haushaltssaldo wird auch durch die Budgetkosten für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine beeinflusst, die für 2022 auf 0,1 % des BIP geschätzt werden. Derweil gingen die Kosten für befristete COVID-19-Sofortmaßnahmen von schätzungsweise 1,8 % des BIP im Jahr 2021 auf 0,3 % des BIP im Jahr 2022 zurück.

(15)Am 18. Juni 2021 empfahl der Rat den Niederlanden 14 , im Jahr 2022 unter Berücksichtigung des von der Aufbau- und Resilienzfazilität ausgehenden Impulses einen stützenden finanzpolitischen Kurs zu verfolgen und die national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten.

(16)Nach Schätzungen der Kommission war der finanzpolitische Kurs 15 im Jahr 2022 mit 0,5 % des BIP, wie vom Rat empfohlen, stützend. Wie vom Rat empfohlen, unterstützten die Niederlande die Erholung weiterhin mit Investitionen, die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2022 auf 0,2 % des BIP (2021: ebenfalls 0,2 % des BIP). Die national finanzierten Investitionen leisteten einen kontraktiven Beitrag von 0,1 Prozentpunkt zum finanzpolitischen Kurs 16 . Somit haben die Niederlande die national finanzierten Investitionen nicht aufrechterhalten, was der Empfehlung des Rates widerspricht. Gleichzeitig hat der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne neue einnahmenseitige Maßnahmen) einen expansiven Beitrag von 0,4 BIP-Prozentpunkten zum finanzpolitischen Kurs geleistet. Somit haben die Niederlande das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben hinreichend unter Kontrolle gehalten.

(17)Das makroökonomische Szenario, das den Haushaltsprojektionen des Stabilitätsprogramms zugrunde liegt, ist realistisch. Die Regierung rechnet mit einem realen BIP-Wachstum von 1,6 % im Jahr 2023 und von 1,4 % im Jahr 2024. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2023 hingegen von einem leicht höheren realen BIP-Wachstum von 1,8 % im Jahr 2023 und einem leicht geringeren Wachstum von 1,2 % im Jahr 2024 aus. Dies ist insbesondere auf geringfügige Unterschiede bei den Aussichten für die Inlandsnachfrage in beiden Jahren zurückzuführen.

(18)In ihrem Stabilitätsprogramm 2023 geht die Regierung davon aus, dass das gesamtstaatliche Defizit 2023 auf 3,0 % des BIP ansteigen wird. Grund für den Anstieg im Jahr 2023 sind in erster Linie die Kosten des Energiepakets, steigende Zinsausgaben und zusätzliche Ausgabenpläne im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem ökologischen Wandel, der Begrenzung übermäßiger Stickstoffeinträge, Bildung und Wohnraumangebot. Dem Programm zufolge soll die gesamtstaatliche Schuldenquote von 49,3 % Ende 2022 auf 48,4 % Ende 2023 zurückgehen. Die Kommission rechnet in ihrer Frühjahrsprognose 2023 für 2023 mit einem öffentlichen Defizit von 2,1 % des BIP. Dies liegt unter dem im Stabilitätsprogramm projizierten Defizit, was in erster Linie darauf zurückzuführen ist, dass die Ergebnisdaten zum Haushaltssaldo für 2022 besser ausgefallen sind als im Stabilitätsprogramm angenommen. Die Kommission rechnet in ihrer Frühjahrsprognose 2023 mit einer höheren gesamtstaatlichen Schuldenquote von 49,3 % zum Jahresende 2023. Die Differenz rührt daher, dass die Ergebnisdaten für 2022 infolge einer hohen Bestandsanpassung im Jahr 2022 höher ausgefallen sind als im Stabilitätsprogramm angenommen.

(19)Der gesamtstaatliche Haushaltssaldo dürfte 2023 weiterhin durch die finanzpolitischen Maßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Energiepreisanstiegs beeinflusst werden. Dabei handelt es sich um verlängerte Maßnahmen aus dem Jahr 2022 (insbesondere die Senkung der Verbrauchsteuer auf Otto- und Dieselkraftstoffe und die Förderung einkommensschwacher Haushalte) und neue Maßnahmen, etwa eine Deckelung der Strom- und Gaspreise und eine Förderregelung für energieintensive KMU. Die Netto-Haushaltskosten dieser Entlastungsmaßnahmen werden in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission für 2023 auf 1,1 % des BIP 17 veranschlagt. Die meisten Maßnahmen im Jahr 2023 scheinen nicht gezielt auf die am schwächsten aufgestellten Haushalte oder Unternehmen ausgerichtet zu sein und erhalten das Preissignal zur Senkung der Energienachfrage und zur Steigerung der Energieeffizienz nicht. Folglich wird der Umfang der gezielten Entlastungsmaßnahmen, der bei der Bewertung der Einhaltung der Empfehlung für 2023 zu berücksichtigen ist, in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission im Jahr 2023 auf 0,5 % des BIP geschätzt (gegenüber 0,1 % des BIP im Jahr 2022). Die Kosten des vorübergehenden Schutzes von Vertriebenen aus der Ukraine für den Haushalt werden den Prognosen zufolge gegenüber 2022 stabil bleiben.

(20)Am 12. Juli 2022 empfahl der Rat 18 den Niederlanden, dafür zu sorgen, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben 2023 mit einem weitgehend neutralen politischen Kurs 19 im Einklang steht, unter Berücksichtigung der fortgesetzten befristeten und gezielten Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie die aus der Ukraine flüchtenden Menschen. Die Niederlande sollten sich bereithalten, die laufenden Ausgaben an die sich wandelnde Situation anzupassen. Außerdem wurde den Niederlanden empfohlen, die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und digitalen Wandel sowie die Energiesicherheit unter Berücksichtigung der REPowerEU-Initiative auszuweiten, unter anderem durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und von anderen Unionsfonds.

(21)Für 2023 wird in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission vor dem Hintergrund der hohen Inflation von einem expansiven finanzpolitischen Kurs (1,1 % des BIP) ausgegangen. Im Vorjahr 2022 war der finanzpolitische Kurs expansiv (0,5 % des BIP). Es wird erwartet, dass das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) im Jahr 2023 einen expansiven Beitrag von 0,9 % des BIP zum finanzpolitischen Kurs leisten wird. Darin ist der Anstieg der Kosten für die gezielten Entlastungsmaßnahmen zugunsten der vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen um 0,4 % des BIP enthalten. Der expansive Beitrag der national finanzierten laufenden Nettoprimärausgaben wird also nur teilweise durch die gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und für die aus der Ukraine flüchtenden Menschen verursacht. Darüber hinaus wird das expansive Wachstum der national finanzierten Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) durch nicht zielgerichtete Energiemaßnahmen, dauerhafte Erhöhungen der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst und der Sozialleistungen sowie durch höhere Ausgaben für das Gesundheitswesen getrieben. In der Summe steht das projizierte Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben nicht mit der Empfehlung des Rates in Einklang. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben betrugen 2023 0,2 % des BIP, während die national finanzierten Investitionen einen neutralen Beitrag von 0,0 Prozentpunkten zum finanzpolitischen Kurs leisteten. Somit planen die Niederlande, zusätzliche Investitionen über die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds zu finanzieren, und dürften die national finanzierten Investitionen aufrechterhalten 20 . Geplant ist die Finanzierung öffentlicher Investitionen für den ökologischen und digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit, etwa Investitionen in Offshore-Windparks und Erleichterungen bei deren Bau, Anreize für die Verwendung von Wasserstoff und Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Schülern; diese Investitionen werden zu einem Teil aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie aus anderen EU-Fonds finanziert.

(22)Dem Stabilitätsprogramm zufolge soll das gesamtstaatliche Defizit 2024 auf 2,6 % des BIP zurückgehen. Dieser Rückgang im Jahr 2024 ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass Energiemaßnahmen auslaufen. Dem Programm zufolge wird die gesamtstaatliche Schuldenquote bis Jahresende 2024 auf 48,7 % des BIP steigen. Auf der Grundlage der zum Prognosestichtag bekannten Politikmaßnahmen rechnet die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2023 für 2024 mit einem öffentlichen Defizit von 1,7 % des BIP. Dieser Wert liegt unter dem im Programm prognostizierten Defizit, was hauptsächlich dem Basiseffekt zu verdanken ist, der sich aus der niedrigeren projizierten Defizitquote im Jahr 2023 ergibt. Die Kommission rechnet in ihrer Frühjahrsprognose 2023 mit einer ähnlichen gesamtstaatlichen Schuldenquote von 48,8 % zum Jahresende 2024.

(23)Dem Stabilitätsprogramm zufolge sollen 2024 alle Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich auslaufen. Die Kommission geht ebenfalls von einer vollständigen Beendigung der Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich im Jahr 2024 aus. Dies beruht auf der Annahme, dass es zu keinen neuerlichen Energiepreisanstiegen kommt.

(24)In der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates wird für die jährliche Verbesserung des strukturellen Haushaltssaldos in Richtung auf das mittelfristige Ziel ein Richtwert von 0,5 % des BIP vorgegeben. 21 Mit Blick auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen 22 wäre für 2024 eine Verbesserung des strukturellen Saldos um mindestens 0,3 % des BIP angemessen. Um eine solche Verbesserung sicherzustellen, sollte das Wachstum der national finanzierten Nettoprimärausgaben 23 der vorliegenden Empfehlung entsprechend im Jahr 2024 nicht über 3,5 % hinausgehen. Gleichzeitig sollten die noch verbleibenden Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich (die sich nach aktuellen Schätzungen der Kommission 2023 auf 1,1 % des BIP belaufen dürften) beendet werden, solange die Energiemarktentwicklungen dies ermöglichen, wobei mit den am wenigsten zielgerichteten Maßnahmen begonnen und die entstehenden Einsparungen zum Abbau des öffentlichen Defizits genutzt werden sollten. Den Schätzungen der Kommission zufolge würde dies bewirken, dass das Wachstum der Nettoprimärausgaben unter dem für 2024 empfohlenen Höchstwert bleibt. Allerdings steht der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission zufolge das Wachstum der national finanzierten Nettoprimärausgaben im Jahr 2023 nicht mit der Empfehlung des Rates in Einklang. Sollte sich das bestätigen, wäre ein geringeres Wachstum der Nettoprimärausgaben im Jahr 2024 angemessen.

(25)Unter der Annahme einer unveränderten Politik rechnet die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2023 mit einem Wachstum der national finanzierten Nettoprimärausgaben um 1,7 % im Jahr 2024, was unter der empfohlenen Wachstumsrate liegt. Die Anpassung, von der die Kommission in ihrer Prognose ausgeht, steht im Einklang mit den Einsparungen, die sich aus der vollständigen Beendigung der Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich ergeben.

(26)Laut Programm sollen die öffentlichen Investitionen von 3,4 % des BIP im Jahr 2023 auf 3,5 % des BIP im Jahr 2024 ansteigen. Die höheren Investitionen spiegeln höhere national finanzierte Investitionen und höhere von der EU, insbesondere über die Aufbau- und Resilienzfazilität, finanzierte Investitionen wider. Das Programm enthält Reformen und Investitionen, die zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und zu einem nachhaltigen und integrativen Wachstum beitragen dürften. Dazu gehören Reformen und Investitionen in den Bereichen Bildung, Forschung und Entwicklung, Arbeitsmarkt und ökologischer und digitaler Wandel, die ebenfalls Teil des Aufbau- und Resilienzplans sind.

(27)Im Stabilitätsprogramm wird ein mittelfristiger haushaltspolitischer Pfad bis 2027 skizziert. Dem Programm zufolge wird das gesamtstaatliche Defizit voraussichtlich im Jahr 2026 auf 2,8 % des BIP und im Jahr 2027 auf 3,2 % des BIP anwachsen. Das gesamtstaatliche Defizit soll daher bis 2026 unter 3 % des BIP verbleiben und 2027 auf über 3 % des BIP anwachsen. Laut Programm soll die gesamtstaatliche Schuldenquote von 48,7 % Ende 2024 auf 52,7 % Ende 2027 steigen.

(28)Die in den letzten Jahren rasch steigenden Wohnimmobilienpreise haben zu einem überbewerteten Wohnimmobilienmarkt geführt. Angesichts der sich verschärfenden Finanzierungsbedingungen erreichte der Wohnimmobilienmarkt Mitte 2022 jedoch einen Wendepunkt, da die Wohnimmobilienpreise als Reaktion auf die steigenden Hypothekenzinsen zu sinken begannen. Die Hypothekenschulden im Verhältnis zum BIP sind in den Niederlanden im internationalen Vergleich nach wie vor hoch. Dies ist auf relativ hohe Beleihungsgrenzen und großzügige steuerliche Entlastungen bei Hypothekenzahlungen zurückzuführen. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Hypothekenzinsen wird zwar allmählich zurückgeschraubt, ist aber nach wie vor hoch. Die daraus resultierende hohe Verschuldung der privaten Haushalte macht Letztere anfällig für wirtschaftliche Schocks, was jetzt, da die Risiken von Immobilienpreiskorrekturen zugenommen haben, besonders relevant ist. Gleichzeitig ist der private Mietmarkt vergleichsweise klein, was zu einem begrenzten Angebot an erschwinglichen und verfügbaren Alternativen zum Kauf eines Hauses führt. Der Mangel an erschwinglichen Mietwohnungen beeinträchtigt auch die Arbeitskräftemobilität. Durch die Beseitigung von Investitionshemmnissen, auch im Wohnungsbau, könnte die Regierung ihre Pläne für eine Erweiterung des Wohnungsangebots erfolgreich umsetzen, und dies könnte somit zum Abbau außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte sowie zu einem besser funktionierenden Wohnungsmarkt beitragen.

(29)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b und Anhang V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium enthält der Aufbau- und Resilienzplan ein umfassendes Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die bis 2026 umzusetzen sind. Der Aufbau- und Resilienzplan der Niederlande wurde zwar erst 2022 angenommen, seine Umsetzung ist nun aber im Gange. Eine zügige Aushandlung der operativen Vereinbarung wird der Umsetzung des Plans zugutekommen und ist für die Einreichung des ersten Zahlungsantrags erforderlich, die voraussichtlich Ende 2023 erfolgt. Die Umsetzung ist im Gange, und zum gegenwärtigen Zeitpunkt scheinen die Risiken einer Nichtausschöpfung angesichts der relativ geringen Mittelausstattung begrenzt zu sein. Die Ausarbeitung eines REPowerEU-Kapitels ist im Gange. Eine zügige Aufnahme des neuen REPowerEU-Kapitels in den Aufbau- und Resilienzplan wird die Finanzierung zusätzlicher Reformen und Investitionen zur Unterstützung der strategischen Ziele der Niederlande im Bereich Energie und ökologischer Wandel ermöglichen. Die systematische und wirkungsvolle Einbeziehung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften, der Sozialpartner und anderer relevanter Interessenträger ist für die erfolgreiche Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans sowie anderer, über den Plan hinausreichender wirtschafts- oder beschäftigungspolitischer Maßnahmen nach wie vor von Bedeutung, da nur so sichergestellt werden kann, dass die politische Agenda insgesamt auf breiter Basis mitgetragen wird.

(30)Die Kommission hat 2022 alle kohäsionspolitischen Programmunterlagen der Niederlande gebilligt. Um in den Niederlanden den ökologischen und digitalen Wandel zu vollziehen, die wirtschaftliche und soziale Resilienz zu stärken und eine ausgewogene territoriale Entwicklung zu erreichen, müssen die kohäsionspolitischen Programme komplementär zum Aufbau- und Resilienzplan samt seinem REPowerEU-Kapitel unter Ausnutzung von Synergien zügig umgesetzt werden.

(31)Neben den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die mit dem Aufbau- und Resilienzplan angegangen werden, stehen die Niederlande vor einer Reihe weiterer Herausforderungen in den Bereichen Arbeitsmarktsegmentierung, Personal- und Fachkräftemangel, Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und übermäßige Stickstoffeinträge.

(32)Der Anteil flexibler Beschäftigungsformen auf dem Arbeitsmarkt (Arbeitnehmer mit flexiblen oder befristeten Arbeitsverträgen und Selbstständige ohne abhängig Beschäftigte) ist in den Niederlanden nach wie vor hoch. Dies deutet auf eine steigende Gefahr der Arbeitsmarktsegmentierung hin, die sich besonders am Rand des Arbeitsmarkts verzerrend auswirkt. Dies kann die Chancenungleichheit verstärken und die Produktivität belasten. Ein gewisses Maß an Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt kann die Wirtschaft anpassungsfähiger machen und auch individuelle Präferenzen mitunter besser berücksichtigen. Der übermäßige Rückgriff auf flexible Beschäftigungsformen kann sich jedoch negativ auf die Beschäftigten und die Wirtschaft insgesamt auswirken. So ist beispielsweise für Personen mit flexiblen Arbeitsverträgen die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungen und das lebenslange Lernen schwierig, was wiederum die Investitionen in Kompetenzen verringert. Die niederländische Regierung beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die Unterschiede zwischen unbefristeten und flexiblen Arbeitsregelungen anzugehen. Geplant sind die Abschaffung von Nullstundenverträgen und die Ersetzung von Abrufverträgen in ihrer derzeitigen Form durch eine neue Vertragsart, die den Beschäftigten mehr Einkommenssicherheit bietet, sowie die Verbesserung der Arbeitsplatzsicherheit für Leiharbeitnehmer. Rasche Fortschritte bei der Umsetzung dieser Pläne sind wichtig, um sicherzustellen, dass für die Wahl einer bestimmten Arbeitsvertragsart die arbeitsplatzspezifischen Bedürfnisse oder die Präferenzen der Arbeitnehmer maßgeblich sind und gleichzeitig die Beschäftigung und soziale Position der Menschen in flexiblen Beschäftigungsverhältnissen verbessert und die Segmentierung des Arbeitsmarkts verringert wird. 

(33)Der Personal- und Fachkräftemangel war bereits vor der COVID-19-Pandemie ein Merkmal des niederländischen Arbeitsmarkts, aber er hat sich seither in allen Sektoren noch verschärft. In Sektoren wie IKT, Gesundheitswesen, Bildung und in technischen Berufen gibt es strukturelle Mängel, die bereits vor der Pandemie existierten und u. a. aufgrund der demografischen Entwicklung noch weiterbestehen dürften. Trotz einer insgesamt hohen Erwerbsbeteiligung gibt es in den Niederlanden nach wie vor einen Pool an Arbeitskräften, deren Potenzial ungenutzt oder nicht ausgeschöpft ist, etwa Menschen mit Migrationshintergrund und Teilzeitbeschäftigte. Wenn Beschäftigte erst einmal in einer Teilzeitbeschäftigung sind, entscheiden sich nur wenige dafür, ihre Arbeitszeit zu erhöhen. Dies lässt sich zum Teil durch die hohen Grenzsteuersätze, bestehende Verpflichtungen (oder die Vorwegnahme künftiger Verpflichtungen) im Zusammenhang mit der informellen Betreuung von Kindern oder anderen Familienangehörigen und/oder der Qualität der Arbeit und der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben erklären. Um den Personal- und Fachkräftemangel zu beheben, braucht es einen umfassenden Ansatz, wobei gleichzeitig auch sektorspezifische Bedürfnisse und Hindernisse sowie produktivitätssteigernde Investitionen angegangen werden müssen. Um den Personal- und Fachkräftemangel zu beheben, könnte eine Kombination von Maßnahmen erwogen werden. Zu diesen Maßnahmen könnten gehören: i) die weitere Senkung des Grenzsteuersatzes und/oder eine erhöhte Transparenz beim Grenzsteuersatz für Einzelpersonen, ii) Lohnerhöhungen in Sektoren mit strukturellen Mängeln, insbesondere in jenen mit einer erhöhten Dichte an öffentlichen und halböffentlichen Arbeitgebern, iii) die Förderung der Qualität der Arbeit und der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, iv) eine verbesserte Berufsberatung, v) ein verbesserter Zugang zu einer hochwertigen und erschwinglichen Kinderbetreuung. Darüber hinaus könnte die Stärkung von Weiterbildungs- oder Umschulungsmöglichkeiten durch gezielte und maßgeschneiderte Maßnahmen, insbesondere für Personen am Rande des Arbeitsmarktes und Nichterwerbstätige, dazu beitragen, den Personal- und Fachkräftemangel zu verringern und die sozialen Wirkungen zu verbessern.

(34)Obwohl die Niederlande Maßnahmen ergriffen haben, um ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu verringern, machten Erdöl und Erdgas 38 % bzw. 41 % ihres Energiemixes aus, was die niederländische Wirtschaft anfällig für weltweite Preisentwicklungen macht. Um die Zielvorgaben der EU für 2030 im Bereich der erneuerbaren Energien zu erreichen, müssen die Niederlande zusätzliche Anstrengungen unternehmen. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch belief sich trotz ehrgeizigerer Ziele bei der Installation zusätzlicher Kapazitäten für erneuerbare Energien im Jahr 2021 auf lediglich 13,0 % und liegt damit unter dem auf EU-Ebene vereinbarten Ziel und dem EU-Durchschnitt von 21,8 %. Infolgedessen gehören die Niederlande in Bezug auf den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch nach wie vor zu den Mitgliedstaaten mit der schlechtesten Leistung und weisen eine der größten Lücken zwischen dem Anteil von 2021 und den Zielvorgaben für 2030 auf. Der Ausbau des Stromnetzes sowohl für die Übertragung als auch für die Verteilung ist von entscheidender Bedeutung, um die Nutzung der Onshore- und der Offshore-Infrastruktur für erneuerbare Energien zu beschleunigen. Aufgrund zunehmender Engpässe im Stromnetz sind die Netzbetreiber häufig gezwungen, Anträge neuer Stromerzeuger und -verbraucher auf Netzzugang abzulehnen. Da der Gasverbrauch in Wohngebäuden etwa 25 % des gesamten Erdgasverbrauchs in den Niederlanden ausmacht, können Energieeffizienzverbesserungen beim Gebäudebestand (z. B. durch Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz, um Renovierungen anzustoßen, und eine strengere Durchsetzung der Anforderungen an Energieaudits für die Industrie) erheblich zur weiteren Verringerung der CO2-Emissionen und der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen beitragen. Der Erdgasverbrauch in den Niederlanden ist von August 2022 bis März 2023 gegenüber dem durchschnittlichen Gasverbrauch im Vergleichszeitraum der fünf Vorjahre um 29 % zurückgegangen, womit das Reduktionsziel von 15 % übertroffen wurde. Die Niederlande werden ermutigt, ihre Bemühungen um eine vorübergehende Senkung der Gasnachfrage bis zum 31. März 2024 fortzusetzen. 24  

(35)Aufgrund der negativen Auswirkungen übermäßiger Stickstoffeinträge in Naturgebieten, die hauptsächlich der intensiven niederländischen Agrarwirtschaft geschuldet sind, ist die Erteilung von Genehmigungen für bestimmte stickstoffausstoßende Projekte, insbesondere Bauvorhaben, derzeit ausgesetzt. Die niederländische Regierung ergreift Maßnahmen zur Reduzierung der Stickstoffeinträge, insbesondere anhand von Programmen zur integrierten Entwicklung auf Provinzebene. Weitere Unterstützung ist erforderlich, um die Landwirtschaft nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten, indem beispielsweise die Verkleinerung des Viehbestands und die Beschleunigung des Übergangs zu einer kreislauforientierten und/oder ökologischen Landwirtschaft gefördert sowie Digitalisierung und Innovation vorangetrieben werden.

(36)Durch den Personal- und Fachkräftemangel in Bereichen und Berufen, die für den ökologischen Wandel von zentraler Bedeutung sind, einschließlich Fertigung, Inbetriebnahme und Instandhaltung klimaneutraler Technologien, entstehen Engpässe für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Schul- und Berufsbildungssysteme hoher Qualität, die sich den veränderten Erfordernissen am Arbeitsmarkt anpassen, sowie gezielte Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen sind unerlässlich, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Arbeitsmarktinklusion sowie die Reallokation von Arbeitskräften zu fördern. Um das ungenutzte Arbeitskräfteangebot zu erschließen, müssen diese Maßnahmen zugänglich sein, insbesondere für diejenigen Personen und in Wirtschaftszweigen und Regionen, die am stärksten vom ökologischen Wandel betroffen sind. Den Niederlanden fehlten 2022 Arbeitskräfte in 108 Berufen, die besondere Kompetenzen oder Kenntnisse für den ökologischen Wandel erfordern, darunter Fachleute für Umweltschutz, Isolierfacharbeiter und Bautechniker.

(37)Vor dem Hintergrund der Bewertung der Kommission hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2023 geprüft; seine Stellungnahme 25 spiegelt sich in Empfehlung 1 wider.

(38)Da die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets eng miteinander verflochten sind und gemeinsam zum Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion beitragen, empfahl der Rat den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, unter anderem im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen zu ergreifen, um i) die Schuldentragfähigkeit zu erhalten und im Jahr 2023 von einer breit angelegten Stützung der Gesamtnachfrage abzusehen, gezieltere haushaltpolitische Maßnahmen vorzusehen, um die Auswirkungen der hohen Energiepreise abzufedern, und über geeignete Wege nachzudenken, wie die Unterstützung bei nachlassendem Energiepreisdruck zurückgefahren werden kann; ii) die öffentlichen Investitionen auf hohem Stand zu halten und private Investitionen zu fördern, um den ökologischen und digitalen Wandel zu unterstützen; iii) Lohnentwicklungen zu fördern, die den Kaufkraftverlust abschwächen, gleichzeitig aber Zweitrundeneffekte auf die Inflation zu begrenzen, die aktive Arbeitsmarktpolitik weiter zu verbessern und den Fachkräftemangel anzugehen; iv) die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und zu gewährleisten, dass die Unterstützung der Unternehmen in der Energiekrise kostenwirksam und befristet ist und sich auf überlebensfähige Unternehmen beschränkt sowie Anreize für den ökologischen Wandel aufrechterhält, und v) die Makrofinanzstabilität zu erhalten, die Risiken zu beobachten und zugleich weiter an der Vollendung der Bankenunion zu arbeiten. Im Falle der Niederlande tragen die Empfehlungen 1, 2, 3 und 4 zur Umsetzung der ersten, zweiten, dritten, vierten und fünften Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet bei. 

(39)Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm 2023 und das Stabilitätsprogramm 2023 geprüft. Seine Empfehlungen nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in Empfehlung 1 wider. Die in Empfehlung 1 genannten Maßnahmen tragen dazu bei, Anfälligkeiten in Verbindung mit der hohen privaten Verschuldung und dem hohen Leistungsbilanzüberschuss anzugehen. Die Empfehlungen 2 und 4 tragen zur Umsetzung von Empfehlung 1 bei, soweit es um höhere Investitionen geht. Die Empfehlung 1 trägt dazu bei, sowohl gegen Ungleichgewichte vorzugehen als auch die Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet im Einklang mit Erwägungsgrund 38 umzusetzen —

EMPFIEHLT, dass die Niederlande 2023 und 2024 Maßnahmen ergreifen, um

1.die geltenden Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich bis Ende 2023 zurückzufahren und die dadurch erzielten Einsparungen zum Abbau des öffentlichen Defizits zu nutzen; für den Fall, dass neuerliche Energiepreisanstiege Entlastungsmaßnahmen erforderlich machen, sicherzustellen, dass diese Maßnahmen gezielt auf den Schutz schwächer aufgestellter Haushalte und Unternehmen ausgerichtet werden, für die öffentlichen Haushalte tragbar sind und die Anreize zum Energiesparen erhalten;

eine dem Vorsichtsgebot entsprechende Finanzpolitik zu gewährleisten und zu diesem Zweck insbesondere den nominalen Anstieg der national finanzierten Nettoprimärausgaben im Jahr 2024 auf höchstens 3,5 % zu begrenzen;

die national finanzierten öffentlichen Investitionen aufrechtzuerhalten und die effektive Abrufung von Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie anderen EU-Fonds zu gewährleisten, um insbesondere den ökologischen und digitalen Wandel zu fördern;

für die Zeit nach 2024 weiterhin eine auf schrittweise und nachhaltige Konsolidierung gerichtete mittelfristige Haushaltsstrategie zu verfolgen und diese mit Investitionen und Reformen zu kombinieren, die einem höheren und nachhaltigen Wachstum förderlich sind, um auf mittlere Sicht eine dem Vorsichtsgebot entsprechende Haushaltslage zu erreichen;

die Verschuldungsanreize für private Haushalte und die Verzerrungen auf dem Markt für Wohnimmobilien zu verringern; die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Wohnraum auf dem privaten Mietmarkt zu fördern; Investitionshemmnisse, auch im Wohnungsbau, zu beseitigen.

2.ihren Aufbau- und Resilienzplan weiterhin stetig umzusetzen und das REPowerEU-Kapitel zügig fertigzustellen, damit rasch mit dessen Umsetzung begonnen werden kann; die kohäsionspolitischen Programme komplementär zum Aufbau- und Resilienzplan unter Ausnutzung von Synergien zügig umzusetzen.

3.die Anreize für die Nutzung flexibler oder befristeter Arbeitsverträge zu vermindern; dem strukturellen Personal- und Fachkräftemangel unter Berücksichtigung der sektorspezifischen Bedürfnisse entgegenzuwirken, auch durch die Nutzung von nicht ausgeschöpftem Arbeitskräftepotenzial und durch die Stärkung von Weiterqualifizierungs- und Umschulungsmöglichkeiten, insbesondere für Personen am Rande des Arbeitsmarktes und Nichterwerbstätige.

4.die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, indem der Rückgriff auf erneuerbare Energien beschleunigt, die Rahmenbedingungen zur Förderung von Investitionen in den Ausbau der Stromübertragungs- und -verteilernetze verbessert und die Energieeffizienzmaßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs ausgeweitet und beschleunigt werden, insbesondere in der baulichen Umwelt; die Umstellung auf eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern; ihre politischen Anstrengungen mit Blick auf die Vermittlung und den Erwerb der nötigen Kompetenzen für den ökologischen Wandel zu verstärken.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2)    ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
(3)    Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17).
(4)    COM(2022) 780 final.
(5)    COM(2023) 62 final.
(6)    COM(2023) 168 final.
(7)    Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 in Bezug auf REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) 2021/1060 und (EU) 2021/1755 sowie der Richtlinie 2003/87/EG (ABl. L 63 vom 28.2.2023, S. 1).
(8)    COM(2023) 141 final.
(9)    COM(2022) 583 final.
(10)    Durchführungsbeschluss des Rates vom 4. Oktober 2022 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans der Niederlande (ST 12275/22; ST 12275/22 ADD 1).
(11)    SWD(2023) 619 final.
(12)    SWD(2023) 640 final.
(13)    Eurostat, Euroindikatoren 47/2023 vom 21.4.2023.
(14)    Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Niederlande 2021 (ABl. C 304 vom 29.7.2021, S. 88).
(15)    Gemessen wird der finanzpolitische Kurs als Veränderung der Primärausgaben (abzüglich diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen) ohne befristete Sofortmaßnahmen aufgrund der COVID-19-Krise, aber einschließlich der mit nicht rückzahlbarer Unterstützung (Zuschüssen) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben im Verhältnis zum mittelfristigen Potenzialwachstum. Weitere Einzelheiten sind Kasten 1 des finanzstatistischen Anhangs zu entnehmen.
(16)    Sonstige national finanzierte Investitionsausgaben leisteten einen expansiven Beitrag von 0,2 BIP-Prozentpunkten.
(17)    Dieser Wert gibt die Höhe der jährlichen Budgetkosten dieser Maßnahmen unter Einberechnung von laufenden Einnahmen und Ausgaben sowie gegebenenfalls Investitionsausgaben wieder.
(18)    Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 zum nationalen Reformprogramm der Niederlande mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Niederlande 2022 (ABl. C 334 vom 1.9.2022, S. 154). 
(19)    Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission wird das mittelfristige Potenzialwachstum der Niederlande (Zehnjahresdurchschnitt), das zur Messung des finanzpolitischen Kurses herangezogen wird, auf nominal 7,9 % geschätzt.
(20)    Von sonstigen national finanzierten Investitionsausgaben wird ein expansiver Beitrag von ‑0,2 BIP-Prozentpunkten erwartet.
(21)    Siehe Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates, der von Mitgliedstaaten mit einem Schuldenstand von über 60 % des BIP oder mit ausgeprägteren Risiken hinsichtlich der Schuldentragfähigkeit auch eine Anpassung um mehr als 0,5 % des BIP verlangt.
(22)    Nach Schätzungen der Kommission müssten die Niederlande ihren strukturellen Primärsaldo im Verhältnis zum BIP um durchschnittlich 0,35 Prozentpunkte pro Jahr erhöhen, um auf mittlere Sicht einen plausiblen Schuldenabbau oder einen dem Vorsichtsgebot entsprechenden Schuldenstand zu erreichen. Diese Schätzung basiert auf der Herbstprognose 2022 der Kommission. Ausgangspunkt für diese Schätzung waren die Defizit- und Schuldenstandsprojektionen für 2024, die auf der Annahme beruhen, dass die Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich 2024 beendet werden.
(23)    Die Nettoprimärausgaben sind definiert als national finanzierte Ausgaben ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen, ohne Zinsausgaben und ohne Ausgaben aufgrund konjunkturbedingter Arbeitslosigkeit.
(24)     Verordnung (EU) 2022/1369 des Rates
(25)    Stellungnahme nach Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.
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