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Document 52020DC0550

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus

COM/2020/550 final

Brüssel, den 13.5.2020

COM(2020) 550 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus

I.EINLEITUNG

Unter der COVID-19-Krise der vergangenen Monate haben nicht nur die Erkrankten selbst und ihre Familien gelitten, sie hat auch von Firmen, Unternehmern und Arbeitskräften einen schweren finanziellen Tribut gefordert. Fast jedem hat sie Opfer abverlangt. Besonders betroffen sind Personen, die im Gesundheitswesen an vorderster Front im Einsatz waren oder für die besonders strikte Ausgangsbeschränkungen galten.

Wenn in den kommenden Monaten richtig, sicher und koordiniert gehandelt wird, könnten die Europäerinnen und Europäer die Möglichkeit erhalten, dringend benötigte Pausen, Entspannung und frische Luft zu genießen und wieder Zeit mit Freunden und Angehörigen in ihrem eigenen Mitgliedstaat oder jenseits von Grenzen zu verbringen. Viele haben sich mit dieser Hoffnung getröstet, doch möchten sie auch sicher sein, dass es geöffnete Hotels, Campingplätze und Restaurants, Kneipen und Cafés geben wird, dass Wanderwege, Ufer und Radwege zugänglich sein werden und kulturelle Angebote keinen Beschränkungen mehr unterliegen, dass es entsprechende Verkehrsmittel gibt, um dorthin zu gelangen, und vor allem, dass alles getan wurde, um sicherzustellen, dass sie so sicher wie möglich vor Ansteckung sind.

Die kommenden Monate sollten für die dynamischen europäischen Tourismusstrukturen, die sich aus zahlreichen Elementen wie Reisen, Verkehr, Unterkunft, Verpflegung, Erholung zu Land und zu Wasser, Kultur oder Natur zusammensetzen, keine verlorenen Monate werden. Der Tourismus trägt direkt und indirekt fast 10 % zum BIP der EU bei und die Branche hat die EU mit 563 Millionen internationalen Besuchern und 30 % der weltweiten Einnahmen im Jahr 2018 zum weltweit führenden Reiseziel gemacht. 1  

Für viele Mitgliedstaaten, Regionen und Städte in Europa leistet der Tourismus einen wesentlichen Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Gefüge. Darüber hinaus bietet er dringend benötigte Arbeitsplätze und Einkommen, wobei er häufig in solchen Regionen eine besonders große Rolle spielt, in denen es keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere für gering qualifizierte Arbeitskräfte gibt. Diese Strukturen wurden stark erschüttert. Die Welttourismusorganisation (UNWTO) geht von einem Rückgang des internationalen Tourismus um 60 % bis 80 % im Vergleich zum Vorjahr aus, was weltweiten Verlusten in Höhe von 840 Mrd. EUR bis 1,100 Mrd. EUR an Exporteinnahmen entspricht. Und die nächsten Monate werden entscheidend sein: In einer durchschnittlichen Sommersaison (Juni bis August) unternehmen die Einwohner der EU 385 Millionen Urlaubsreisen und geben dafür 190 Mrd. EUR aus. 2  

Mit dieser Mitteilung und den begleitenden Initiativen wird ein koordinierter Rahmen geschaffen, damit ganz Europa eine ruhige und vor allem sichere Tourismussaison genießen kann, und zwar schrittweise in diesem Sommer und anschließend im Winter und darüber hinaus. Dadurch soll auch die Nachhaltigkeit unserer wertvollen Tourismusstrukturen für künftige Generationen gefördert werden.

Ziel ist es, die Mitgliedstaaten bei der Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen zu unterstützen und die Wiederaufnahme von Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialleben im Einklang mit epidemiologischen Kriterien und Kriterien der öffentlichen Gesundheit zu ermöglichen.

Aufbauend auf dem gemeinsamen europäischen Fahrplan für die Aufhebung der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 3 stützt sich dieser koordinierte Rahmen auf gemeinsame, objektive und nichtdiskriminierende Grundsätze, Kriterien und Empfehlungen, die den Mitgliedstaaten, zuständigen Behörden, Branchenverbänden, Wirtschaftsbeteiligten und Bürgerinnen und Bürgern als Richtschnur für die nächsten Schritte zur Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen dienen sollen. 

Eine zu rasche Aufhebung von Maßnahmen könnte jedoch einen plötzlichen erneuten Anstieg der Infektionszahlen nach sich ziehen. Bis ein Impfstoff oder eine Behandlung verfügbar ist, müssen die Bedürfnisse und Vorteile von Reisen und Tourismus gegen die Risiken abgewogen werden, die sich daraus ergeben, dass die Ausbreitung des Virus erleichtert wird sodass der Anstieg der Infektionszahlen eine Wiedereinführung von Ausgangsbeschränkungen erforderlich machen könnte. Aus diesem Grund sollten Vorsorgepläne auf allen Ebenen – von der Ebene der EU über die der Mitgliedstaaten bis hin zu einzelnen Betrieben, Verkehrsunternehmen und anderen Segmenten der Tourismusbranche – eingeführt werden, damit auf der Grundlage konkreter Kriterien rasch und koordiniert geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.

Begleitend zu dieser Mitteilung werden in einem Paket Garantien und Klarheit für die Menschen geboten und ein Weg zur Erholung des Tourismus- und Verkehrssektors gezeichnet, um sicherzustellen, dass die EU ihre weltweite Führungsposition für nachhaltigen und innovativen Tourismus behält.

Das Paket umfasst Leitlinien und Empfehlungen zu Folgendem:

-Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit: Leitlinien für die Wiederherstellung der Freizügigkeit und die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen

-Wiederherstellung von Verkehrsdiensten und Verkehrsverbindungen in Sicherheit: Leitlinien für Verkehrsdienste

-Sichere Wiederaufnahme der touristischen Dienstleistungen: Leitlinien für den Tourismus, insbesondere das Gastgewerbe

-Überwindung der Liquiditätskrise und Wiederherstellung des Verbrauchervertrauens: Empfehlung zu Gutscheinen



II.DEN MENSCHEN DIE MÖGLICHKEIT, DAS VERTRAUEN UND DIE SICHERHEIT FÜR EINE WIEDERAUFNAHME DES REISENS GEBEN

Viele Europäerinnen und Europäer möchten in den Sommermonaten gerne wegfahren und eine Pause einlegen, gleichzeitig wünschen sie sich aber eine Garantie, dass sie sicher reisen und ihren Urlaub sicher verbringen können.

a)    Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit

Seit Beginn der Pandemie haben praktisch alle Mitgliedstaaten Beschränkungen für nicht unbedingt notwendige Reisen eingeführt, häufig verbunden mit Quarantäneauflagen bei grenzüberschreitenden Reisen. Die Außengrenzen der EU wurden für nicht unbedingt notwendige Reisen geschlossen, und viele Mitgliedstaaten haben vorübergehend wieder Kontrollen an den Binnengrenzen eingeführt. Dies bedeutete, dass Millionen europäischer Bürgerinnen und Bürger plötzlich nicht mehr zu Arbeits-, Bildungs- oder Vergnügungszwecken reisen konnten 4 , wobei viele monatelang von ihren Familien und Freunden getrennt waren.

Es ist Voraussetzung für den europäischen Tourismus, dass sich die Europäerinnen und Europäer in der EU frei bewegen können.

Die Mitteilung „Hin zu einem abgestuften und koordinierten Vorgehen zur Wiederherstellung der Freizügigkeit und zur Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen“ 5 , die von der Kommission als Teil dieses Pakets angenommen wurde, enthält Empfehlungen für eine schrittweise Aufhebung der Beschränkungen der Freizügigkeit und der Kontrollen an den Binnengrenzen in der EU. Darin wird ein flexibles stufenweises Vorgehen vorgeschlagen, das eine enge Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission erfordert, um die Grenzkontrollen schrittweise aufzuheben und somit uneingeschränkte Freizügigkeit in der EU zu gewährleisten und die Integrität des Schengen-Raums wiederherzustellen.

Soweit es den Mitgliedstaaten gelingt, die Verbreitung des Virus zu verringern, sollten pauschale Beschränkungen des freien Verkehrs aus und in andere(n) Gebiete(n) oder Regionen in Mitgliedstaaten mit ähnlichem Gesamtrisikoprofil durch gezieltere Maßnahmen ersetzt werden, die die physischen Distanzierungsmaßnahmen und eine wirksame Rückverfolgung und Untersuchung von Verdachtsfällen ergänzen.

Im Einklang mit dem gemeinsamen europäischen Fahrplan sollten die Reisebeschränkungen innerhalb der EU zunächst in Gebieten mit vergleichbarer epidemiologischer Lage und ausreichenden Kapazitäten in Bezug auf Krankenhäuser, Tests, Überwachung und Ermittlung von Kontaktpersonen aufgehoben werden. Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) entwickelt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Gemeinsamen Forschungsstelle eine Karte zum Ausmaß der COVID-19-Übertragung einschließlich auf subnationaler Ebene und wird diese aktuell halten. Die Mitgliedstaaten werden um die Übermittlung von Daten ersucht, um sicherzustellen, dass diese Karte vollständig und aktuell ist und ein transparentes Instrument zur Bereitstellung von Informationen auf EU-Ebene darstellt, das von Behörden, Verkehrsunternehmen, Dienstleistern und Reisenden genutzt werden kann.

Bei der schrittweisen Aufhebung von Beschränkungen der Freizügigkeit und der Öffnung der Binnengrenzen müssen Verhältnismäßigkeit und die Nichtdiskriminierung zwischen EU-Bürgern sichergestellt werden. Hebt ein Mitgliedstaat aus epidemiologischen Gründen seine Beschränkungen für Grenzübertritte in oder aus bestimmten Regionen oder Gebieten eines anderen Mitgliedstaats auf, so muss dies unterschiedslos für alle Personen, die in diesen Gebieten wohnen, unabhängig davon, ob sie Staatsangehörige des betreffenden Mitgliedstaats sind 6 , und für alle Teile der Union mit einer vergleichbaren epidemiologischen Lage gelten. Dies schafft für den gewöhnlichen Bürger Klarheit darüber, wohin er reisen kann und ermöglicht entsprechende Planung.

Die Kommission gibt den Mitgliedstaaten Orientierungshilfen, damit sie die Beschränkungen der Freizügigkeit und die Kontrollen an den Binnengrenzen schrittweise und koordiniert aufheben können.

Der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, unter anderem im Rahmen der „COVID-19-Informationsgruppe – Inneres“, wird diesen Prozess weiter erleichtern.

Die Kommission ersucht die Mitgliedstaaten, dem ECDC Daten zur Verfügung zu stellen, um sicherzustellen, dass die Karte zum Ausmaß der COVID-19-Übertragung auf subnationaler Ebene vollständig und stets aktuell ist.

b)    Wiederherstellung sicheren Verkehrs

Mit der Mitteilung „COVID-19: Leitlinien für die schrittweise Wiederherstellung der Verkehrsdienste und Verkehrsverbindungen“ 7 stellt die Kommission Leitlinien auf der Grundlage eines Rahmens von Grundsätzen und eines gemeinsamen Instrumentariums zur Verfügung.

Dies wird dazu beitragen, dass Verkehrsdienste aller Art in der gesamten EU in kohärenter und nachvollziehbarer Weise wieder aufgenommen werden: Ergreifen koordinierter und risikobasierter nicht diskriminierender und verhältnismäßiger Maßnahmen, deren Umfang und Dauer auf das zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderliche Maß beschränkt sind; Ergreifen gezielter Maßnahmen statt allgemeiner Verbote; Aufhebung der Beschränkungen für den Individualverkehr; Verbesserung des Schutzes im Kollektivverkehr.

Die Kommission wird darauf hinarbeiten, dass die in den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen über die Grenzen hinweg und zwischen den Regionen kompatibel, koordiniert und gegenseitig anerkannt sind. Auch dies wird den Menschen mehr Freiheit, Schutz und Sicherheit beim Reisen bieten.

Diese Leitlinien befassen sich auch mit der Frage, wie die Gesundheit von Arbeitnehmern und Passagieren im Verkehrssektor geschützt und das Risiko von Infektionen an Verkehrsknotenpunkten und in Fahrzeugen bei allen Verkehrsträgern minimiert werden kann. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der epidemiologischen Gegebenheiten und des sich wandelnden Bedarfs an Verkehrsverbindungen müssen die Mitgliedstaaten die Maßnahmen proaktiv anpassen, um das richtige Gleichgewicht zwischen dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Wiederherstellung der Verkehrsdienste in Verbindung mit anderen Wirtschaftstätigkeiten wie dem Tourismus zu gewährleisten. Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (OSHA) hat zudem einen Leitfaden mit allgemeinen Gesundheits- und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz für die Rückkehr an den Arbeitsplatz 8 veröffentlicht.

Die Kommission gibt den Mitgliedstaaten Orientierungshilfen, damit sie die Verkehrsdienste und Verkehrsverbindungen in koordinierter Weise schrittweise wiederherstellen können.

c)    Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken

Mit der Mitteilung „COVID-19: EU-Leitlinien für die schrittweise Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen und für Gesundheitsprotokolle im Gastgewerbe“ 9 legt die Kommission Grundsätze fest, die den Mitgliedstaaten als Orientierungshilfe bei der Wiederaufnahme von Tourismusaktivitäten und der Entwicklung von COVID-bezogenen Protokollen für Betriebe des Gastgewerbes dienen sollen, die das Infektionsrisiko sowohl für Gäste als auch für das Personal minimieren.

Dieser Leitfaden stützt sich auf die Empfehlungen des ECDC und zielt darauf ab, Touristen und Arbeitskräfte unter Einhaltung der Vorschriften für die öffentliche Gesundheit und der in den Mitgliedstaaten geltenden Maßnahmen zur physischen Distanzierung zu schützen. Solche Maßnahmen sollten flexibel sein und je nach der Gesundheitslage vor Ort eine schrittweise Wiedereröffnung der Tourismussegmente ermöglichen. In den Leitlinien werden eine Reihe von Grundsätzen vorgeschlagen, die mindestens eingehalten werden sollten und die gleichzeitig strengen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen genügen, außerdem wird die Bedeutung stets aktueller und leicht zugänglicher Informationen für Reisende hervorgehoben.

Das bedeutet für die Menschen, dass es klar verständliche und vernünftige Regeln geben wird, die ihnen Sicherheit bei Folgendem gewährleisten:

·Aufenthalt in Hotels, auf Campingplätzen, in Zimmern mit Frühstück oder anderen Ferienunterkünften;

·Essen und Trinken in Restaurants, Kneipen und Cafés;

·Besuch von Stränden und anderen Freizeitaktivitäten im Freien. 10



Die Kommission bietet den Mitgliedstaaten Leitlinien, damit sie ihre Tourismusdienstleistungen schrittweise wieder aufnehmen und angemessene Gesundheits- und Arbeitsschutzprotokolle umsetzen können.

d.    Nutzung digitaler Technologien

Es muss den Menschen in Europa ermöglicht werden, sich selbst und andere durch verantwortungsvolles Verhalten zu schützen. Sie benötigen Informationen – auch auf digitalem Wege – über grenzüberschreitendes Reisen, über touristische Einrichtungen sowie über Sicherheit und Gesundheitsschutz an dem Ort, an den sie reisen wollen. Diese Informationen brauchen sie sowohl für die Planung der Reise als auch während des Urlaubs. Außerdem müssen sie sicher sein, dass in allen Mitgliedstaaten bei den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften dieselben Kriterien angewandt werden.

Die Menschen in Europa dürften sich in diesem Sommer und in den folgenden Monaten für Tourismusziele im Inland und im europäischen Ausland entscheiden. Um sich zu vergewissern, dass sie sicher reisen und ihren Urlaub sicher verbringen können, benötigen sie einfachen Zugang zu aktuellen Informationen über die Lage an den Grenzen, Reisebeschränkungen, Reisehinweise, Maßnahmen im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit sowie verfügbare Tourismusdienste, und sie müssen wissen, wohin sie sich bei gesundheitlichen Problemen wenden können. Die Kommission wird eine spezielle Website mit einer interaktiven Karte einrichten, auf der Informationen der Mitgliedstaaten und der Tourismus- und Reisebranche zusammengeführt werden.

Digitalen Technologien und Daten kommt bei der Bekämpfung der Pandemie eine wichtige Rolle zu. Smartphone-Apps könnten für Strategien zur Ermittlung von Kontaktpersonen hilfreich sein und die Gesundheitsämter bei der Überwachung und Eindämmung der Ausbreitung des Virus unterstützen. Auch die künstliche Intelligenz und die Robotik können – insbesondere an Orten mit regelmäßigem Tourismusaufkommen – dazu beitragen, die physische Distanzierung im Einklang mit den Datenschutzvorschriften zu überwachen oder die Desinfizierung zu erleichtern. Die Kommission wird über die Zentren für digitale Innovation gezielte Unterstützung für lokale Tourismusunternehmen anbieten, um ihnen dabei zu helfen, die neue Situation in der bevorstehenden Tourismussaison zu bewältigen (z. B. Desinfektions- und Reinigungsroboter, Steuerung von Menschenmengen und intelligente Buchungssysteme). Dies schließt auch einen speziellen Hackathon für die Nutzung digitaler Technologien im Tourismusbereich ein. 11  

Zugleich kann diese Technik den Menschen die notwendigen Mittel an die Hand geben, damit sie selbst wirksame und gezieltere Maßnahmen zur physischen Distanzierung ergreifen. Besonders relevant sind solche Apps in der Phase nach der Lockerung von Eindämmungsmaßnahmen, wenn das Infektionsrisiko zunimmt, da immer mehr Menschen miteinander in Kontakt kommen.

Wenn das Reisen in der EU wieder aufgenommen wird, können Behörden, Pendler, Geschäftsreisende und Touristen von Kontaktnachverfolgungs-Apps profitieren, wobei die Privatsphäre, die Datenschutzbestimmungen und der Grundsatz der freiwilligen Nutzung zu beachten sind. Hierbei ist Interoperabilität von entscheidender Bedeutung, damit die Nutzer durch ihre App überall in Europa gewarnt werden. Die Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten darauf hin, dies sicherzustellen: Heute wird ein Protokoll über die Grundsätze der Interoperabilität veröffentlicht, das von den Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission über das Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste entwickelt wurde.

 

Außerdem können Unternehmen und Regierungen digitale Lösungen zur Planung und Steuerung der Touristenströme nutzen, beispielsweise im Hinblick auf die Höchstzahl der Übernachtungen in einer bestimmten Region, die Höchstzahl der Besucher von kulturellen Einrichtungen und Kulturerbestätten oder die Zeitplanung für Museumsgäste und Restaurantbesucher.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden den europäischen grenzübergreifenden Interoperabilitätsrahmen für Smartphone-Apps zur Hilfe bei der Ermittlung von Kontaktpersonen weiterentwickeln.

Die Kommission wird eine spezielle Website mit einer Karte einrichten, die Informationen zum Tourismus auf dem neuesten Stand zusammenführt.

Die Kommission wird im Einklang mit den Datenschutzvorschriften innovative Lösungen unterstützen, um mithilfe von künstlicher Intelligenz und Robotik die COVID-19-Pandemie zu bekämpfen und Tourismusunternehmen bei der Bewältigung der neuen Situation zu helfen.

e.    Schutz der Rechte

Im Voraus gezahlte Beträge für stornierte Transport- und Reiseleistungen werden nicht immer direkt erstattet. Es kann vorkommen, dass Verbraucher Stornogebühren für touristische Dienstleistungen zahlen sollen, obwohl es ihnen gar nicht möglich war, die Leistungen in Anspruch zu nehmen. Deshalb ist es wichtig, dass sie Zugang zu verlässlichen Informationen und effizienten Hilfs- und Streitbeilegungsstellen haben.

Verbraucher mit Wohnsitz in der Union können kostenlose Unterstützung durch das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren in Anspruch nehmen, wenn sie Urlaub in einem anderen EU-Land gebucht haben. In den letzten Wochen haben diese Zentren, die Verbraucher bei grenzüberschreitenden Käufen unterstützen, einen Anstieg der Informationsanfragen verzeichnet (über 5000 in der letzten Woche des Monats April 2020). 12 Auch die nationalen Streitbeilegungsstellen haben eine Zunahme der Streitigkeiten im Bereich Tourismus festgestellt.

Transparente Reisebuchungsverfahren sind derzeit besonders wichtig, um Anreize für Reisen zu schaffen und faire Geschäftspraktiken zu gewährleisten, damit kein Anbieter unbillige Vorteile aus irreführenden Behauptungen zu ziehen versucht, wie etwa der unzutreffenden Aussage, dass in bestimmten Gebieten eine hohe Nachfrage herrschen würde. Das von der Kommission koordinierte Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz steht im Dialog mit Reiseplattformen im Internet und Autovermietungen über die Transparenz und Fairness von Online-Buchungen und hat diese bereits über den bestehenden Informationsbedarf im Zusammenhang mit Reisebeschränkungen informiert.

Die Kommission unterstützt die Europäischen Verbraucherzentren bei der Entwicklung von Tipps und Informationen zu Stornierungen von Unterkünften, Autoanmietungen und Veranstaltungen, die als Individualdienstleistungen gebucht wurden. 13 Die Kommission wird prüfen, inwieweit die Dienste des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren auf der Grundlage von Partnerschaften mit ähnlichen Einrichtungen in Drittländern auf Reisende ausgeweitet werden können, die in Drittländern ihren Wohnsitz haben. Die Kommission wird auch den Aufbau von Kapazitäten für Stellen zur alternativen Streitbeilegung unterstützen, die Verbrauchern und Händlern dabei helfen, einvernehmliche Lösungen zu finden.

III.DEN TOURISMUS WIEDER AUF KURS BRINGEN

Die oben genannten Maßnahmen sollten es den Menschen ermöglichen, sicher zu reisen, und das nötige Vertrauen schaffen. Aber allein werden sie nicht ausreichen, um eine erfolgreiche Sommersaison sicherzustellen. Unsere Tourismusbranche befindet sich in einer schwierigen Lage und braucht einen Plan, um die Krise zu überwinden und sich zu erholen.



a)    Die entscheidende Bedeutung des Tourismus

Der Tourismus ist die viertgrößte Exportkategorie der EU und strahlt auf die europäische Wirtschaft insgesamt aus: 1 Euro der durch den Tourismus erzielten Wertschöpfung führt zu zusätzlichen 56 % indirekter Wertschöpfung in anderen Wirtschaftszweigen.

Der Tourismus ist ein komplexes System mit vielen Akteuren: Anbieter von Informationen und Dienstleistungen offline und online (Fremdenverkehrsämter, digitale Plattformen, Anbieter von Reisetechnologie), Reisebüros und -veranstalter, Anbieter von Unterkünften, Destinationsmanagement-Organisationen sowie Anbieter touristischer Attraktionen und von Personenbeförderungsleistungen. Außerdem stützen sich Tourismus und Verkehr auf wichtige Industriezweige (z. B. Baugewerbe, Flugzeugbau, Schiffbau). Dies schließt große multinationale Konzerne und kleine Unternehmen ein – 90 % der Akteure sind KMU. Der Tourismus ist in vielen verschiedenen Arten von Gebieten und Regionen präsent: Stadtzentren, Inseln, Küstengebiete, ländliche und abgelegene Gebiete sowie Gebiete in äußerster Randlage der EU 14 .

Quelle: WTTC

Der Tourismus bildet für viele Mitgliedstaaten das Rückgrat der Wirtschaft (vier von ihnen gehören zu den weltweit wichtigsten Zielen im Hinblick auf die Zahl internationaler Touristen und auf die Einnahmen). 15  Die Abhängigkeit von touristischen Aktivitäten ist in den Regionen in Europa unterschiedlich. Die Auswirkungen auf Inseln, Küstenregionen und Gebiete in äußerster Randlage sind stark, da sie von touristischen Aktivitäten und vom internationalen Flugverkehr abhängig sind. Auch in ländlichen Gebieten mit begrenzter Anbindung, die vom Tourismus abhängen, haben sich die Folgen stark bemerkbar gemacht.



Karte der regionalen Anfälligkeit. Quelle: JRC. Der Anfälligkeitsindex ist eine einer Peer-Review unterzogene Einstufung unter Berücksichtigung zweier Indikatoren: Tourismusintensität und Saisonabhängigkeit.

 

b)    Die Auswirkungen der Krise

Durch die Pandemie sind die touristischen Strukturen in der EU einer beispiellosen Belastung ausgesetzt. Infolge von Reise- und anderen Beschränkungen kam der Tourismus im ersten Quartal 2020 in der EU und auch weltweit allmählich zum Stillstand. Die OECD schätzt diesen Rückgang mit 45 % bis 70 % ein, je nach Dauer der Gesundheitskrise und Tempo der Erholung.

Tourismusunternehmen sind mit einer akuten Liquiditätskrise konfrontiert. Schätzungen der Industrie zufolge belaufen sich die Einnahmeverluste auf europäischer Ebene bei Hotels und Restaurants auf 85 %, bei Reiseveranstaltern und Reisebüros auf 85 %, im Eisenbahnfernverkehr auf 85 % und bei Kreuzfahrtanbietern und Fluggesellschaften auf 90 %. Die Reise- und Tourismusbranche in der EU verzeichnet einen Rückgang der Buchungen um 60 % bis 90 % im Vergleich zu den entsprechenden Vorjahreszeiträumen. KMU sind von der Krise am schwersten betroffen: Es mangelt ihnen an Liquidität und sie stehen vor einer ungewissen Zukunft; sie haben Schwierigkeiten, sich über Wasser zu halten, Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten und ihr befähigtes Personal nicht zu verlieren.

Ohne dringende Maßnahmen und Soforthilfe zur Überbrückung der Zeit bis zur Wiederaufnahme der Tourismusströme droht vielen Unternehmen in den kommenden Wochen oder Monaten die Insolvenz.

Auch Arbeitsplätze sind bedroht. Der Tourismus ist in hohem Maße von Saison- und Zeitarbeitskräften (23 % 16 ) abhängig, darunter viele junge Menschen (37 % der Beschäftigten im Tourismus sind jünger als 35), Frauen (59 %) und Beschäftige aus dem Ausland (15 % aus EU- und Nicht-EU-Ländern zusammen). 17 Diese Arbeitsplätze sind häufig in Regionen konzentriert, in denen es keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, und werden oft von gering qualifizierten Arbeitskräften eingenommen; in vielen Regionen entfallen auf den Tourismus 10 % bis 50 % der Gesamtbeschäftigung, darunter Inseln, abgelegene Gebiete und Gebiete in äußerster Randlage. Der Tourismus umfasst auch einen wichtigen Teil der Akteure der Sozialwirtschaft und trägt somit zur sozialen Inklusion bei. Ohne dringende Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung könnte die Krise zu einem Verlust von etwa 6 Millionen Arbeitsplätzen in Europa führen und die Existenzgrundlage vieler weiterer Menschen in verschiedenen Mitgliedstaaten beeinträchtigen; häufig betrifft dies die wirtschaftlich am stärksten gefährdeten Menschen.

c)    Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe

Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat bereits auf der Grundlage des im März 2020 verabschiedeten befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen direkte Zuschüsse bis zu 800 000 EUR oder Darlehen oder Garantien über höhere Beträge zu sehr günstigen Bedingungen gewährt; in einigen Fällen wurde Unternehmen eine Entschädigung für die durch die Pandemie erlittenen Schäden bewilligt.

Die EU hat 1 Mrd. EUR als Garantie für den Europäischen Investitionsfonds freigegeben, wodurch eine Darlehensgarantie in Höhe von 8 Mrd. EUR gehebelt wird, um 100 000 KMU in der gesamten EU, unter anderem im Tourismus, zu helfen.

Die Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise verschaffen den Mitgliedstaaten eine erhebliche Flexibilität bei der Umlenkung der Kohäsionsfinanzierung, um im Tourismus tätigen KMU sofortige Liquidität zur Verfügung zu stellen und ihnen dabei zu helfen, sich auf die Sommer- und die Wintersaison 2020 vorzubereiten. Die Finanzierung des Betriebskapitals von KMU kann vor allem Arbeitskosten, Material und Betriebsmittel, Vorräte und Gemeinkosten, zu zahlende Mieten und Versorgungsleistungen abdecken. Dies umfasst auch die Möglichkeit, dass Unternehmen und regionale Behörden Finanzmittel für die Einhaltung der Gesundheitsschutzverfahren erhalten, was Reinigungs- und Schutzausrüstung sowie die Anpassung des öffentlichen Raums und der gesundheitsbezogenen und medizinischen Kapazitäten einschließt, um dem Bedarf durch eine höhere Besucherzahl gerecht zu werden.

Über die Unterstützung von Tourismusunternehmen bei der Anpassung an die Gesundheitsschutzanforderungen hinaus sollte finanzielle Unterstützung der EU und auf nationaler Ebene zur Verfügung stehen, um zusätzliche Investitionen zur Stärkung der Anpassungsfähigkeit zu stimulieren.

Um die am stärksten von der Krise betroffenen Regionen zu unterstützen, sollten die Mitgliedstaaten umfassende Konjunkturerholungsstrategien auf der Grundlage bestehender intelligenter Spezialisierung und territorialer Strategien im Rahmen der Kohäsionspolitik entwickeln. Solche Strategien sollten in einer ersten Phase durch einen besseren Zugang zu Finanzmitteln den Anbietern von Tourismus- und damit zusammenhängenden Dienstleistungen bei der Wiederbelebung ihrer Tätigkeit helfen. Dies sollte mit Maßnahmen zur Förderung von Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Investitionen in Kompetenzen im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds einhergehen, um nachhaltigen Tourismus und nachhaltige Mobilität sowie wirtschaftliche Diversifizierung zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Schocks zu fördern.

Außerdem sollten mit diesen Strategien die derzeitigen Kohäsionsfondsmittel in Investitionen fließen, mit denen das Vertrauen der Touristen wiederhergestellt wird, wie etwa die Verwaltung des öffentlichen Raums und die Umsetzung von Gesundheitsschutz- und Sicherheitsverfahren. Die Kommission wird sicherstellen, dass die Unterstützung von Regionen, die stark vom Tourismus abhängig sind, im Rahmen der nächsten Kohäsionsprogramme wirkungsvoller ausgerichtet wird.

Darüber hinaus wird die Kommission die Zusammenarbeit zwischen den Regionen fördern, um intelligente Lösungen für die Erholung der touristischen Strukturen zu entwickeln. Auf der Grundlage des jüngsten erfolgreichen Pilotprojekts wird die Kommission eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für eine interregionale Partnerschaft für den Tourismus veröffentlichen, um neue intelligente Lösungen für die Erholung der Branche zu teilen, zu erproben und umzusetzen und so eine neue Wertschöpfungskette eines innovativen, verantwortungsvollen und nachhaltigen Tourismus zu schaffen.

Die Kommission wird im Rahmen der laufenden Anpassungen der Kohäsionsfonds die Mitgliedstaaten und Regionen, die am stärksten vom Abschwung des Tourismus betroffen sind, ermutigen, die Möglichkeiten der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise zur Unterstützung von KMU im Tourismusbereich zu nutzen.

d)    Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung

Der größte Liquiditätsengpass in der Reise- und Tourismusbranche ist das Fehlen neuer Buchungen vor dem Hintergrund einer beispiellosen Zahl von Erstattungsanträgen für Annullierungen. Um die geltenden Unionsvorschriften in diesem Bereich zu präzisieren, hat die Kommission am 18. März Auslegungsleitlinien zu den EU-Verordnungen über Passagierrechte angenommen und am 19. März informelle Leitlinien zur Anwendung der Richtlinie über Pauschalreisen veröffentlicht.

Mit der Empfehlung der Kommission zu Gutscheinen für Passagiere und Reisende als Alternative zur Rückerstattung von Zahlungen für annullierte Pauschalreisen- und Beförderungsdienstleistungen im Kontext der COVID-19-Pandemie 18 , möchte die Kommission sicherstellen, dass Gutscheine für Passagiere und Reisende eine tragfähige und attraktive Alternative zur Erstattung annullierter Reisen werden. Beförderer und Reiseveranstalter sollten einen gemeinsamen Ansatz verfolgen, bei dem Passagiere und Reisende eine attraktive und verlässliche Wahl zwischen einer Barerstattung im Einklang mit ihren gesetzlichen Rechten nach dem EU-Recht oder der Annahme eines Gutscheins haben.

Um Passagieren und Reisenden Anreize zu bieten, anstelle einer Erstattung Gutscheine zu akzeptieren, sollten Gutscheine vor Insolvenz des Emittenten geschützt sein und innerhalb eines Jahres erstattet werden können, wenn sie nicht eingelöst wurden. Die Anbieter sollten auch bestimmte Merkmale kombinieren, um Gutscheine für Passagiere oder Reisende attraktiv zu machen. So sollten Gutscheine beispielsweise Flexibilität in Bezug auf das Spektrum der Dienstleistungen, für die sie genutzt werden können, und ihre Übertragbarkeit bieten. Das würde das Vertrauen von Passagieren und Reisenden in neue Buchungen erhöhen. Weithin zugängliche gesicherte Gutscheine stellen für die Anbieter eine kosteneffiziente Lösung bereit, um für Passagiere und Reisende eine Kostenerstattung zu ermöglichen.

Beförderungsunternehmen und Veranstalter sollten Reisenden und Passagieren Gutscheine anbieten, die eine attraktive und zuverlässige Alternative zur Barerstattung darstellen und die in der Empfehlung der Kommission beschriebenen Merkmale aufweisen. Gutscheine sollten im Falle einer Insolvenz der Beförderer und Veranstalter geschützt sein und nach einem Jahr erstattet werden können, wenn sie nicht eingelöst wurden.

Verbraucher- und Fahrgastverbände auf Unionsebene und auf nationaler Ebene sollten Reisende und Passagiere ermutigen, anstelle einer Erstattung in Geld Gutscheine anzunehmen, die die in dieser Empfehlung beschriebenen Merkmale aufweisen.

Unternehmens-, Verbraucher- und Fahrgastverbände auf Unionsebene und auf nationaler Ebene sowie die Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich ihrer nationalen Durchsetzungsstellen, sollten dazu beitragen, alle betroffenen Parteien über diese Empfehlung zu informieren, und bei ihrer Umsetzung zusammenarbeiten.

e)    Rettung von Arbeitsplätzen

Der Europäische Sozialfonds unterstützt Kurzarbeitsregelungen zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Außerdem wird durch die Initiative zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosenrisiken in Notsituationen (SURE) sowohl finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 100 Mrd. EUR bereitgestellt, um die Mitgliedstaaten bei der Deckung der Kosten nationaler Kurzarbeitsregelungen und ähnlicher Maßnahmen, mit denen Unternehmen Arbeitsplätze sichern können, zu unterstützen. Solche öffentlichen Programme ermöglichen es Unternehmen, die Arbeitszeit zu verkürzen und gleichzeitig ihren Arbeitnehmern Einkommensunterstützung zu bieten.

Eine der wichtigsten Prioritäten besteht darin, Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren, bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen. Dies erfordert Partnerschaften zwischen Arbeitsvermittlungsstellen, Sozialpartnern und Unternehmen, um rasche Stellenvermittlung und Umschulung zu erleichtern, wobei der Schwerpunkt auf jungen Menschen liegt und auch Saisonarbeitskräfte unterstützt werden müssen.

Um die Anpassungsfähigkeit zu erhöhen und in Zukunft einen Mangel an Fachkräften zu vermeiden, die für den ökologischen und digitalen Wandel 19 erforderlich sind‚ sollten die Mitgliedstaaten auch durch nationale und EU-Mittel (z. B. den Europäischen Sozialfonds, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, das Programm InvestEU und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) die bestehenden Möglichkeiten für Weiterqualifizierung verbessern.

Auf EU-Ebene bietet das Konzept für die sektorale Zusammenarbeit im Bereich Kompetenzen einen Rahmen für die strategische Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten Interessenträgern, um dem kurz- und mittelfristigen Qualifikationsbedarf in ausgewählten Sektoren, darunter der Tourismusbranche 20 , gerecht zu werden. Die bevorstehende aktualisierte Kompetenzagenda wird die sektorale Zusammenarbeit bei der Bewältigung des Qualifikationsbedarfs weiter unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf Kompetenzen für einen erfolgreichen digitalen und ökologischen Wandel liegen wird. Regionen mit intelligenten Spezialisierungsstrategien für den Tourismus und europäische Cluster, die im Tourismus tätig sind, könnten in dieser Hinsicht ihre Kräfte bündeln und durch die Programme Erasmus und Interreg unterstützt werden.

f)    Förderung des lokalen Tourismus

Kurzfristig werden der Inlandstourismus und der Intra-EU-Tourismus vorherrschen. 267 Millionen Europäerinnen und Europäer (62 % der Bevölkerung) machen jährlich mindestens eine private Freizeitreise, und 78 % der Europäer verbringen ihren Urlaub in ihrem Heimatland oder in einem anderen EU-Land 21 .

Wird die Krise kreativ genutzt, dann kann sie den Europäern nach der Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen die Möglichkeit bieten, die große Vielfalt an Kultur und Natur in ihren eigenen oder anderen EU-Ländern zu genießen und das ganze Jahr über neue Erfahrungen zu sammeln.



22 23 24 Viele europäische Regionen und Städte sind stark vom Kulturtourismus abhängig. Technologische Möglichkeiten haben dazu beigetragen, den Kulturtourismus während dieser Pandemie neu zu erfinden, indem sie neue Gelegenheiten für kreative Ausdrucksformen eröffnet und das Publikum erweitert hat. Die verschiedenen Formen des Tourismus – der Küsten-‚ Meeres- und Binnenschifffahrtstourismus sowie der ländliche Tourismus – sind in vielen Regionen der EU präsent und schaffen innovative, lokalisierte Tourismusangebote für Geschäfts- und Freizeitmöglichkeiten außerhalb der Saison. Es ergeben sich neue Möglichkeiten, versteckte oder vergessene Natur- und Kulturschätze im näheren heimatlichen Umfeld zu entdecken und vor Ort hergestellte Erzeugnisse auszuprobieren. Das vorgeschlagene Europäische Jahr der Schiene 2021 könnte sich auf diesen speziellen Verkehrsträger konzentrieren, um den Intra-EU-Tourismus zu fördern.

In Mitgliedstaaten, in denen „Patengutscheine“ verwendet werden, unterstützen Kunden mit Begeisterung ihre bevorzugten Hotels und Restaurants. Solche Regelungen könnten sich auch auf andere Tourismusbranchen erstrecken, beispielsweise Kultur und Unterhaltung. Die Kommission wird ein IT-Portal einrichten, um diese vorzustellen. Das Portal wird Anbieter im Tourismusbereich mit allen Initiativen und Plattformen, die solche Systeme anbieten, vernetzen. Es wird den Bürgerinnen und Bürgern dabei helfen, alle Initiativen und Angebote in der gesamten EU zu finden. Zusätzlich und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten wird die Kommission zu Zusagen für die Einführung von Patengutscheinsystemen aufrufen. Dieser Aufruf wird sich an örtliche Tourismusorganisationen, aber auch an Marktteilnehmer, die im Tourismussektor tätig sind, wie kleine und große Online-Plattformen (über die viele Tourismusunternehmen mit ihren Kunden in Verbindung stehen), Kreditkartenunternehmen und Zahlungssystemanbieter richten.

Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu Zusagen für die Einführung von Gutscheinsystemen aufrufen und eine Online-Plattform einrichten, auf der Akteure, die zugesagt haben, mit Anbietern im Tourismussektor vernetzt werden.

Die Kommission wird im Rahmen ihres strategischen Ansatzes für eine nachhaltige blaue Wirtschaft den Übergang zu einem nachhaltigeren Modell des Küsten- und Meerestourismus fördern. Darüber hinaus wird der Agrotourismus als nachhaltiges Tourismusmodell in ländlichen Gebieten unterstützt.

Ab Juni wird Europeana 25 ‚die europäische Plattform für digitales Kulturerbe, ihr touristisches Angebot ausweiten, indem sie hochwertige europäische Kultur und verborgene Schätze präsentiert. Mit der begleitenden Internet-App „Cultural gems“ 26 wird in der zweiten Jahreshälfte eine Kampagne gestartet, mit der „Bürgerbotschafter“ den Nahverkehrstourismus unterstützen können.

In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten wird die Kommission ihre bisherigen Bemühungen fortsetzen, den Informationsaustausch zu unterstützen und die Europäerinnen und Europäer dazu zu ermutigen, die Vielfalt der Landschaften, Kulturen und Erfahrungen in Europa zu entdecken; dies schließt die Initiativen „Hauptstadt des intelligenten Tourismus“ 27 und „Herausragende europäische Reiseziele“ 28 ein.

IV.ZUSAMMENARBEIT

Tourismus, Verkehr und Grenzfragen werden durch eine komplexe Reihe von Politikrahmen geregelt, die getrennt auf verschiedenen Ebenen – auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene – entwickelt und umgesetzt werden. Städte und manchmal auch Regionen sind für ein breites Spektrum an Tourismus- und Verkehrspolitik verantwortlich. Die Vielfalt der touristischen Strukturen spiegelt sich in seiner Governance wider, bringt aber auch Herausforderungen mit sich, da sich politische Maßnahmen, die auf den verschiedenen Ebenen ohne Koordinierung durchgeführt werden, gegenseitig neutralisieren oder sogar behindern können.

Zusammen mit lokalen, regionalen und nationalen Maßnahmen sollten die Aktionen und Leitlinien dieses Pakets dazu beitragen, die touristischen Strukturen auf eine solide Grundlage zu stellen. Damit aber alles funktioniert, muss es eine echte Zusammenarbeit in einer Reihe von Politikrahmen und zwischen Akteuren geben, die für den Tourismus relevant sind:

Horizontal zwischen lokalen, regionalen und nationalen Behörden und mit der Kommission;

Vertikal zwischen Zollbeamten, Verkehrsanbietern, Beherbergungsbetrieben und allen anderen Akteuren der Tourismusbranche, insbesondere zur Operationalisierung und zur praktischen Umsetzung der Leitlinien.

Um eine angemessene und rechtzeitige Koordinierung zwischen allen Akteuren auf der Grundlage etablierter Kanäle zu gewährleisten, wird die Kommission Koordinierungsmechanismen schaffen, die alle Agenturen und EU-Einrichtungen, die an der Ausarbeitung von COVID-19-bezogenen Leitlinien beteiligt sind, in enger Abstimmung mit dem bestehenden Krisenmanagementsystem miteinander verbinden.

V.NEUE PERSPEKTIVEN – AUF DEM WEG ZU EINER NACHHALTIGEN ZUKUNFT

Über die unmittelbaren Schritte hinaus sollten wir uns mit der Zukunft des Tourismus und des Verkehrs in der EU auseinandersetzen und prüfen, wie diese widerstandsfähiger und nachhaltiger gemacht werden können, indem wir aus der Krise lernen und neue Trends und damit verbundene Verbrauchermuster antizipieren.

 

Unser gemeinsames Ziel sollte darin bestehen, Europa in Bezug auf Wert, Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation als wichtigstes Reiseziel der Welt zu erhalten. Diese Vision sollte als Richtschnur für den Einsatz von Finanzmitteln und Investitionen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene dienen.

Im Mittelpunkt dieses neuen Ziels steht die Nachhaltigkeit‚ die sowohl zum europäischen Grünen Deal als auch zu starken Gemeinschaften beiträgt. Im Einklang mit dem strategischen Ansatz für eine nachhaltige blaue und grüne Wirtschaft sollte es unser Ziel sein, erschwingliche und nachhaltigere Verkehrsmittel und eine bessere Konnektivität zu ermöglichen, eine intelligente Steuerung der Tourismusströme auf der Grundlage solider Mess- und Hilfsmittel zu fördern, das touristische Angebot zu diversifizieren und Möglichkeiten außerhalb der Saison zu erweitern, Nachhaltigkeitserfordernisse für Tourismusfachkräfte zu entwickeln und die Vielfalt der Landschaften und der Kulturen in Europa aufzuwerten sowie gleichzeitig das natürliche Land- und Meereskapital Europas zu schützen und wiederherzustellen. Dazu sollte auch die Förderung nachhaltiger Tourismusunterkünfte (durch freiwillige Regelungen wie das EU-Umweltzeichen und EMAS) gehören. Dieses ehrgeizige Ziel eines nachhaltigen Tourismus sollte die Grundlage für Investitionsentscheidungen auf EU-Ebene bilden, kann aber nur in Verbindung mit einem starken Engagement auf regionaler und lokaler Ebene funktionieren.

Ebenso kann der Tourismus vom digitalen Wandel profitieren, indem dieser neue Wege für die Steuerung von Reise- und Touristenströmen, Chancen und eine größere Auswahl sowie eine effizientere Nutzung knapper Ressourcen bietet. Die Nutzung von Big-Data-Analysen ermöglicht es, genaue Segmente von Touristenprofilen zu schaffen, miteinander zu teilen und dazu beizutragen, Trends und Bedürfnisse von Reisenden zu verstehen. Durch sie kann der Tourismus in die Lage versetzt werden, unmittelbar auf die sich verändernde Nachfrage von Kunden zu reagieren und Vorhersageanalysen zu erstellen. Schließlich würde die Anwendung der Blockchain-Technologie es Tourismusunternehmen ermöglichen, auf alle verfügbaren Informationen über sichere Transaktionen zuzugreifen.

Digitale Werkzeuge können auch vertrauensbildende Maßnahmen sein, um den Menschen die Garantie zu geben, dass Reisen und Tourismus sicher sein können. Dies bedeutet Investitionen in digitale Kompetenzen, einschließlich Cybersicherheit und Förderung digitaler Innovationen, sowie die Anbindung von Tourismusunternehmen und -akteuren an bestehende Datenräume auf lokaler und regionaler Ebene (z. B. durch die laufenden Arbeiten am europäischen Datenraum zur Mobilität). Dies ist besonders wichtig in ländlichen und in abgelegenen Gebieten und in Gebieten in äußerster Randlage, in denen der Tourismus fragmentiert ist und in hohem Maße vom Zugang zu Informationen, Verkehrsmitteln und Reisemöglichkeiten abhängt.

Bei diesem Übergang muss den KMU besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Wie in der jüngsten KMU-Strategie angekündigt, wird die Kommission mit Netzen in ganz Europa wie dem Enterprise Europe Network, der europäischen Cluster-Allianz und europäischen digitalen Innovationszentren zusammenarbeiten, um Nachhaltigkeit und Digitalisierung zu fördern und lokale Tourismusunternehmen dabei zu unterstützen, widerstandsfähiger und wettbewerbsfähiger zu werden. Dies erfordert sektorübergreifende Verbindungen, einen interdisziplinären Wissensfluss, stärkere Vernetzungen und den Aufbau von Kapazitäten, um eine raschere Einführung von Produkt-, Dienstleistungs- und Prozessinnovationen zu gewährleisten. Diese Netze sollen auch den Tourismus mit anderen Industriezweigen verbinden, um die Einführung neuer Lösungen zu beschleunigen und sektorübergreifende Investitionen in Tourismusstrukturen durch IKT, erneuerbare Energien, Gesundheits- und Biowissenschaften, Agrar- und Ernährungswirtschaft, maritime Wirtschaft, Kultur und Kreativwirtschaft, einschließlich der Medienbranche, zu fördern.

Die derzeitige Lage erfordert eine koordinierte Reaktion auf europäischer Ebene für einen kurzfristigen Weg aus der Krise, aber auch für die Gestaltung des Aufschwungs und die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen auf längere Sicht.

Sobald es die Situation im Gesundheitsbereich zulässt, wird die Europäische Kommission ein europäisches Tourismuskonvent veranstalten, um gemeinsam mit EU-Institutionen, der Industrie, den Regionen und Städten sowie den Interessenträgern über den europäischen Tourismus von morgen nachzudenken und gemeinsam mit der Ausarbeitung eines Fahrplans 2050 für nachhaltige, innovative und widerstandsfähige europäische Tourismusstrukturen („Europäische Tourismusagenda 2050“) zu beginnen.

(1)

UNWTO.

(2)

Eurostat – Ankünfte in Beherbergungsbetrieben – monatliche Daten (2019).

(3)

Gemeinsamer europäischer Fahrplan für die Aufhebung der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19, ABl. C 126 vom 17.4.2020.

(4)

Der UNWTO zufolge umfasst Tourismus die Tätigkeiten von Personen, die an Orte außerhalb ihrer gewohnten Umgebung reisen und sich dort zu Freizeit-, Geschäfts- oder sonstigen Zwecken weniger als ein Jahr aufhalten.

(5)

C(2020) 3250.

(6)

Vorbehaltlich spezifischer Maßnahmen für Risikogruppen.

(7)

 C(2020) 3139. 

(8)

COVID-19: RÜCKKEHR AN DEN ARBEITSPLATZ – Anpassung der Arbeitsplätze und Schutz der Arbeitnehmer: https://osha.europa.eu/de/publications/covid-19-back-workplace-adapting-workplaces-and-protecting-workers/view .

(9)

C(2020) 3251.

(10)

Einschließlich Bereiche mit Ausgaben im Freien, Kantinen, Sporthäfen.

(11)

https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/digital-innovation-hubs

(12)

Die Daten des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren zu COVID-19 sind abrufbar unter: https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/consumers/resolve-your-consumer-complaint/european-consumer-centres-network-ecc-net_de .

Die Verbraucheranfragen betreffen hauptsächlich Flugreisen, die Buchung von Unterkünften und Pauschalreisen.

(13)

  https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/consumers/resolve-your-consumer-complaint/european-consumer-centres-network-ecc-net/faq-cancellations-individually-booked-accommodations-car-rental-and-events-due-covid-19_de  

(14)

EU-Gebiete in äußerster Randlage im Sinne von Artikel 349 AEUV: 9 EU-Regionen im Atlantik, im Indischen Ozean, in der Karibik und in Lateinamerika; bis auf ein Gebiet handelt es sich um Inseln, die vom Tourismus abhängig sind. Der Vertrag sieht maßgeschneiderte EU-Maßnahmen zur Unterstützung dieser Gebiete vor.

(15)

Frankreich, Spanien, Italien, Deutschland.

(16)

Innerhalb der Europäischen Union bestehen hier bedeutende Unterschiede (von 5 % befristeter Arbeitsverträge im Tourismus in Malta bis zu 45 % in Griechenland). Außerdem gibt es große Unterschiede zwischen verschiedenen Segmenten der Tourismusbranche (27 % befristete Arbeitsplätze im Beherbergungsbereich, 12 % bei Reisebüros und Reiseveranstaltern, 9 % beim Luftverkehr). Quelle: https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Tourism_industries_-_employment#Characteristics_of_jobs_in_tourism_industries.

(17)

Eurostat: https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Tourism_industries_-_employment#Characteristics_of_jobs_in_tourism_industries.

(18)

C(2020) 3125.

(19)

  https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/support-business/skills_de

(20)

https://nexttourismgeneration.eu/

(21)

Eurostat, „Menschen unterwegs. Statistiken zur Mobilität in Europa“, 2019.

(22)

Kulturtourismus, der 40 % des Tourismus in Europa ausmacht, ist besonders betroffen, da die meisten kulturellen Aktivitäten, wie Messen und Festivals, abgesagt wurden und Einrichtungen wie Museen geschlossen wurden (92 %).

(23)

Mehr als die Hälfte (51,7 %) der touristischen Beherbergungsbetriebe in der EU befinden sich in Küstengebieten, und 30 % der Übernachtungen der Europäer erfolgen in Seebadeorten.

(24)

Eurostat zufolge lagen 2018 45 % der Beherbergungskapazität (gemessen in Schlafgelegenheiten) der EU-27 in ländlichen Gebieten.

(25)

https://www.europeana.eu/

(26)

https://culturalgems.jrc.ec.europa.eu/

(27)

https://smarttourismcapital.eu/. Göteborg und Málaga sind die europäischen „Hauptstädte des intelligenten Tourismus“ im Jahr 2020.

(28)

https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/eden/destinations_de

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