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Document 52019DC0508

    Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Griechenlands 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Griechenlands 2019

    COM/2019/508 final

    Brüssel, den 5.6.2019

    COM(2019) 508 final

    Empfehlung für eine

    EMPFEHLUNG DES RATES

    zum nationalen Reformprogramm Griechenlands 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Griechenlands 2019


    Empfehlung für eine

    EMPFEHLUNG DES RATES

    zum nationalen Reformprogramm Griechenlands 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Griechenlands 2019

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

    auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

    unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

    unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

    nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

    nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

    nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

    nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)Am 21. November 2018 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht an, mit dem das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2019 eingeleitet wurde. Dabei wurde der europäischen Säule sozialer Rechte, die am 17. November 2017 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission proklamiert wurde, gebührend Rechnung getragen. Die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts wurden am 21. März 2019 vom Europäischen Rat gebilligt. Am 21. November 2018 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht an, in dem sie Griechenland als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an, die am 21. März 2019 vom Europäischen Rat gebilligt wurde. Am 9. April 2019 nahm der Rat die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (im Folgenden „Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet“) an.

    (2)Als Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, und angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften in der Wirtschafts- und Währungsunion sollte Griechenland die vollständige und fristgerechte Umsetzung der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet, die in den Empfehlungen 1 und 2 ihren Niederschlag findet, sicherstellen. Insbesondere werden Reformen zur Umsetzung der für die Zeit nach dem Abschluss des Programms eingegangenen Verpflichtungen und die gezielte Ausrichtung der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik in den genannten Bereichen dazu beitragen, der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet nachzukommen.

    (3)Der Länderbericht 2019 für Griechenland 3 wurde am 27. Februar 2019 veröffentlicht. Darin wurden die Fortschritte Griechenlands bei der Verwirklichung seiner nationalen Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 bewertet. Im Länderbericht wurde außerdem eine eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 vorgenommen, deren Ergebnisse ebenfalls am 27. Februar 2019 veröffentlicht wurden 4 . Die Analyse führt die Kommission zu dem Schluss, dass in Griechenland übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Diese Ungleichgewichte wurden insbesondere in Bezug auf den hohen öffentlichen Schuldenstand, den negativen Nettoauslandsvermögensstatus, die zahlreichen notleidenden Kredite in den Bankbilanzen und die nach wie vor hohe Arbeitslosenquote festgestellt. Darüber hinaus werden bei den in den letzten Jahren eingeleiteten tief greifenden institutionellen und strukturellen Reformen, die auf die Modernisierung der Wirtschaft und des Staates abzielen, mehrere Jahre der konsequenten Umsetzung erforderlich sein, bis sie ihre volle Wirkung entfalten werden.

    (4)Am 26. April 2019 übermittelte Griechenland sein nationales Reformprogramm 2019 und am 30. April 2019 sein Stabilitätsprogramm 2019. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

    (5)Gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 kann die Kommission einen Mitgliedstaat zur Überarbeitung seiner Partnerschaftsvereinbarung und der jeweiligen Programme und zur Unterbreitung von Änderungsvorschlägen auffordern, wenn dies für die Förderung der Umsetzung der einschlägigen Empfehlungen des Rates notwendig ist. In den Leitlinien für die Anwendung von Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der europäischen Struktur- und Investitionsfonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung 6 hat die Kommission erläutert, wie sie diese Bestimmung anzuwenden gedenkt.

    (6)Griechenland befindet sich derzeit in der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und unterliegt der Übergangsregelung für den Schuldenabbau. Es sollte auch weiterhin für eine solide Haushaltslage sorgen, die die Einhaltung des am 30. Juni 2017 im Beschluss (EU) 2017/1226 7 für 2018 und die Folgejahre festgelegten Primärüberschussziels von 3,5 % des BIP sicherstellt. Im Frühjahr 2018 hat der Rat im Rahmen des Europäischen Semesters keine länderspezifische Empfehlung an Griechenland gerichtet, da das Land zu diesem Zeitpunkt einem makroökonomischen Anpassungsprogramm unterlag und deshalb gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 8 von der Überwachung und Bewertung im Rahmen des Europäischen Semesters befreit war. Die Vorschriften sehen für die Zeit nach Abschluss des Programms vor, dass Griechenland einer verstärkten Überwachung unterliegt und gleichzeitig in den Rahmen des Europäischen Semesters der wirtschafts- und sozialpolitischen Koordinierung integriert wird, wobei Synergien zwischen den Verfahren der verstärkten Überwachung und des Europäischen Semesters so umfassend wie möglich genutzt werden sollten.

    (7)In seinem Stabilitätsprogramm 2019 plant Griechenland für den Zeitraum 2019-2022 einen Gesamtüberschuss zwischen 1,1 % und 1,7 % des BIP. Das mittelfristige Haushaltsziel – ein struktureller Haushaltsüberschuss von 0,25 % des BIP – soll ab dem Jahr 2020 erfüllt werden. Dem neuberechneten strukturellen Saldo 9 zufolge dürfte dieses mittelfristige Haushaltsziel im gesamten Programmzeitraum übertroffen werden, und die gesamtstaatliche Schuldenquote dürfte bis 2022 schrittweise auf 153,3 % des BIP zurückgehen. Das diesen Haushaltsprojektionen zugrunde liegende makroökonomische Szenario, das von einer unabhängigen Einrichtung befürwortet wurde, ist günstig. Gemäß der Frühjahrsprognose 2019 der Kommission soll 2019 ein struktureller Überschuss von 1,9 % des BIP und 2020 ein struktureller Überschuss von 0,8 % des BIP erzielt werden; damit würde das mittelfristige Haushaltsziel übertroffen. Den Prognosen zufolge wird der gesamtstaatliche Schuldenstand auf einem Abwärtskurs bleiben und die Übergangsregelung für den Schuldenabbau im Jahr 2019 sowie die Schuldenregel im Jahr 2020 eingehalten. Insgesamt lässt die Frühjahrsprognose 2019 der Kommission – in der die nach dem Stichtag ergriffenen neuen Maßnahmen allerdings nicht berücksichtigt werden – darauf schließen, dass Griechenland die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts in den Jahren 2019 und 2020 einhalten dürfte. Ebenso deutet die Frühjahrsprognose darauf hin, dass Griechenland das im Rahmen der verstärkten Überwachung angestrebte Primärüberschussziel von 3,5 % des BIP erreichen dürfte.

    (8)Im Stabilitätsprogramm und in der Frühjahrsprognose 2019 der Kommission werden neue dauerhafte Maßnahmen, die kurz nach den einschlägigen Einreichungs- und Stichtagen angekündigt bzw. angenommen wurden, nicht berücksichtigt. Die Kommission schätzt die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den Haushalt im Jahr 2019 und in den Folgejahren auf mehr als 1,0 % des BIP. Ferner wird festgestellt, dass die Annahme dieser neuen Maßnahmen ein Risiko für das im Rahmen der verstärkten Überwachung angestrebte Primärüberschussziel darstellt, das im Beschluss (EU) 2017/1226 vom 30. Juni 2017 festgelegt ist. Darüber hinaus dürften die neuen Maßnahmen den strukturellen Saldo verringern, was Bedenken hinsichtlich der Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels im Jahr 2020 aufwirft. Allerdings wird im Herbst 2019 eine Neubewertung vorgenommen, in deren Rahmen der anwendbare Richtwert für die Wachstumsrate der Nettoausgaben im Jahr 2020 überprüft wird. Während der gesamtstaatliche Schuldenstand den Prognosen zufolge auf einem Abwärtskurs bleiben dürfte, könnten einige Risiken hinsichtlich der Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau bestehen. Dies wird im Herbst infolge der neu angenommenen Maßnahmen neu bewertet werden müssen. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Finanzhilfeprogramms des Europäischen Stabilitätsmechanismus unterliegt Griechenland im Rahmen des Europäischen Semesters einer Überwachung nach Abschluss des Programms und gemäß der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 der verstärkten Überwachung. Durch die Aktivierung der verstärkten Überwachung für Griechenland 10 wird die Tatsache anerkannt, dass das Land auf mittlere Sicht weitere Maßnahmen ergreifen muss, um die Ursachen oder potenziellen Ursachen makroökonomischer Ungleichgewichte anzugehen, und dass es Strukturreformen umsetzen muss, die eine robuste und nachhaltige wirtschaftliche Erholung unterstützen. Griechenland hat sich am 22. Juni 2018 in der Euro-Gruppe verpflichtet, alle im Rahmen des Programms verabschiedeten wichtigen Reformen fortzuführen und vollständig abzuschließen. Griechenland hat sich ferner verpflichtet, in den Bereichen haushaltspolitische und strukturelle finanzpolitische Maßnahmen, Sozialfürsorge, Finanzstabilität, Arbeits- und Produktmärkte, Privatisierung und öffentliche Verwaltung spezifische Maßnahmen durchzuführen. Griechenland unterliegt der vierteljährlichen Berichterstattung über die Fortschritte bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen der verstärkten Überwachung. Dabei kann ein positiver Bericht auf Sechsmonatsbasis die Freigabe von Schuldenerleichterungsmaßnahmen im Umfang von 0,7 % des BIP pro Jahr bewirken. Die Freigabe der ersten Tranche politikabhängiger Schuldenerleichterungsmaßnahmen im Umfang von 970 Mio. EUR wurde im April 2019 von der Euro-Gruppe beschlossen. Der dritte Bericht im Rahmen der verstärkten Überwachung, in dem die Fortschritte Griechenlands bei der Umsetzung seiner Verpflichtungen bewertet werden, wurde am 5. Juni 2019 veröffentlicht.

    (9)Reformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und der Qualität der Institutionen, insbesondere der Effizienz des Justizsystems, würden die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit Griechenlands erhöhen, die Zahlungsdisziplin verbessern und erhebliche Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen und Unternehmensansiedlungen haben. Trotz der jüngsten Verbesserungen bestehen im griechischen Justizsystem nach wie vor Herausforderungen und Ineffizienzen, da die Beschlussfassung häufig zu lange dauert und der Verfahrensrückstau die Produktivität der Gerichte beeinträchtigt. Daher sind weitere gezielte Maßnahmen in diesem Bereich entscheidend, auch um das reibungslose Funktionieren des Finanzsystems zu unterstützen und die Erschließung des Investitionspotenzials zu erleichtern.

    (10)Aufgrund der über mehrere Jahre unzureichenden Investitionen hat sich in Griechenland ein beträchtlicher Investitionsrückstand gebildet. Verstärkte wachstumsfördernde Investitionen sind nun unbedingt erforderlich, um das längerfristige Wachstum zu stützen und die regionalen Unterschiede zu verringern. Im Länderbericht wurden die prioritären Bereiche für Investitionen des öffentlichen und des privaten Sektors genannt.

    (11)Umfangreichere Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung sind von entscheidender Bedeutung, um die Produktivität und das langfristige inklusive Wachstum in Griechenland zu verbessern und die Wachstumshindernisse in den innovativen Sektoren zu beseitigen. Im griechischen Bildungssystem gibt es vielfältige Herausforderungen zu bewältigen, wie unzureichende Ressourcen, geringe Autonomie, schwache Leistungen in grundlegenden (auch digitalen) Fertigkeiten und ein anhaltendes Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage. Auf allen Ebenen fehlt es weitgehend an Rechenschaftspflichten und Überwachungsmechanismen, die für eine qualitative Verbesserung des Bildungssystems notwendig sind. Die Förderung einer hochwertigen und inklusiven allgemeinen und beruflichen Bildung, die Schaffung enger Verbindungen zwischen Bildung und Arbeitsmarkterfordernissen, die Verbesserung der Attraktivität der Berufsbildung und eine verstärkte Teilnahme am lebenslangen Lernen sind wichtig, um ein nachhaltiges Wachstum zu unterstützen.

    (12)In Griechenland ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen, der im Jahr 2018 bei 70 % der Arbeitslosen lag, sehr hoch, und auch die hohe Jugendarbeitslosigkeitsquote und die schwache Erwerbsbeteiligung der Frauen sind problematisch. Maßnahmen sollten insbesondere auf die Verbesserung der Beschäftigungschancen, die Förderung der Erwerbsbeteiligung und günstigere Bedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen abzielen. Ein wirksamer sozialer Dialog und eine verantwortungsvolle Sozialpartnerschaft können in Griechenland ein Umfeld begünstigen, das die Umsetzung nachhaltiger Reformen ermöglicht und ihre Akzeptanz unterstützt und schließlich für einen besser funktionierenden Arbeitsmarkt sorgt.

    (13)Die Einkommensschere geht in Griechenland weit auseinander, und seine Sozialtransfers verringern das Armutsrisiko sehr viel weniger als in sämtlichen anderen Ländern der EU (um 15,83 % im Jahr 2017 gegenüber einem EU-Durchschnitt von 33,98 %). Der Schwerpunkt der Investitionen sollte auf der Verbesserung des Zugangs zu inklusiven, erschwinglichen und hochwertigen sozialen Dienstleistungen sowie auf der Entwicklung von Kindertagesstätten liegen. Durch die Unterstützung der am stärksten von Armut betroffenen Personen und die Förderung der sozialen Integration der von Armut bedrohten Kinder, von Menschen mit Behinderungen, von Migranten und von Flüchtlingen ließe sich die soziale Inklusion in Griechenland verbessern, wobei immer auch den geografischen Unterschieden Rechnung zu tragen wäre.

    (14)Griechenland hat 2017 eine weitreichende Reform des medizinischen Grundversorgungssystems eingeleitet, die den Zugang zu Versorgungsleistungen entscheidend verbessern wird aber noch weitere Investitionen erfordert, da lokale Gesundheitseinrichtungen (sogenannte „TOMYs“) eingerichtet werden müssen.

    (15)Das griechische Verkehrssystem steht vor großen Herausforderungen. Es ist weitgehend straßengebunden und stark mineralölabhängig. Die Hauptverbindungen sind entlang der Achse Athen–Thessaloniki ausgerichtet. Die Transportkosten bleiben hoch. Dahingegen sind die Servicequalität, die Sicherheitsnormen und die Marktdurchdringung intelligenter Beförderungssysteme nach wie vor niedrig. Neue Investitionen sind erforderlich, um den kombinierten Verkehr auszubauen und die regionale Integration und Stadtentwicklung zu fördern.

    (16)Mit Blick auf die Angleichung der Umweltschutzstandards des Landes an den Rest der EU ist die Behandlung von festen Abfällen und von kommunalem und industriellem Abwasser der wichtigste Bereich, in dem zusätzliche Investitionen erforderlich sind. Die Bewirtschaftung fester Abfälle stellt nach wie vor eine große strukturelle Herausforderung dar, da Griechenland nach wie vor stark auf Deponierung und mechanisch-biologische Abfallbehandlung zurückgreift, anstatt auf modernere Techniken zu setzen. Zudem erreicht der Anteil der recycelten Siedlungsabfälle nur etwa ein Drittel des EU-Durchschnitts. Investitionen sind auch erforderlich, um die Wasserbehandlung zu verbessern, die Grundwasserversalzung zu bekämpfen und die Maßnahmen zur Hochwasservermeidung sowie zur Renaturierung der Wasserläufe zu verstärken.

    (17)Die unzureichend entwickelten Infrastrukturen erhöhen die Energiekosten für Unternehmen und Haushalte und behindern die Erschließung erneuerbarer Energiequellen. Hinsichtlich der elektrischen Versorgung der Inseln und der Anbindung an die Nachbarländer hat Griechenland besondere Probleme zu bewältigen. Ein weiterer Ausbau der gewerblichen Gasversorgung würde das Wachstum des Marktes unterstützen. Bei der Reform sowohl des Gas- als auch des Strommarktes sollte auf neue Infrastrukturmöglichkeiten gesetzt werden.

    (18)Der digitale Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft gestaltet sich nach wie vor schwierig, da der Zugang zu Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen und die digitalen Kompetenzen weit unter dem EU-Durchschnitt liegen. Griechenland muss insbesondere in Informations- und Kommunikationstechnologien investieren, nicht zuletzt, um den Rückstand aufzuholen, der durch die krisenbedingte Investitionsflaute entstanden ist. Die unzureichende Hochgeschwindigkeitsbreitbandversorgung stellt für dynamische exportorientierte Unternehmen ein großes Hindernis dar. Die Investitionen in Innovation und die Kompetenzen der Menschen reichen nicht aus, um das Produktivitätswachstum zu stützen. Die mangelnden digitalen Kompetenzen in weiten Kreisen der Bevölkerung führen nicht nur dazu, dass die Betroffenen keine Arbeit finden, sondern sie behindern auch die Entwicklung innovativer Unternehmen.

    (19)Es sind neue Strategien für eine „intelligente Spezialisierung“ auf nationaler und regionaler Ebene sowie zusätzliche Maßnahmen zur Behebung der akutesten Schwächen des Forschungs- und Innovationssystems erforderlich, um marktorientierte Investitionen in Forschung und Entwicklung zu verstärken, da diese weiterhin zu gering sind und das Wachstumspotenzial Griechenlands beeinträchtigen. Fortschritte im Bereich der wissenschaftlichen Fachkompetenz werden durch die geringe Intensität der öffentlichen Forschung und Entwicklung, das Fehlen eines leistungsbasierten Finanzierungssystems und die schwachen Verbindungen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft gebremst. Umfangreichere Investitionen sind auch erforderlich, um die schwache technologische Entwicklung anzukurbeln, die sich daran ablesen lässt, dass im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten sehr viel weniger Patente angemeldet werden, und um das Potenzial von neugegründeten sowie expandierenden Jungunternehmen umfassend auszuschöpfen.

    (20)Ein übergreifender Investitionsbedarf besteht bei der Sanierung benachteiligter Stadtgebiete, Inseln und Berggebiete, da die von der Wirtschaftskrise verursachten Schäden und Qualitätseinbußen bei Sachanlagen und Humankapital angegangen werden müssen. Die nachhaltige Sanierung benachteiligter und/oder deindustrialisierter Gebiete in den Ballungsräumen Athen-Piräus und Thessaloniki und den wichtigsten Städten in anderen Landesteilen (Patras, Iraklio, Larisa, Ioannina, Agrinio und Chalkida) ist eine besondere kurz- bis mittelfristige Priorität. Zu den längerfristigen Prioritäten gehören die Entwicklung einer nachhaltigen Produktionstätigkeit, die Verbesserung der Verkehrs- und Sicherheitssysteme, Energieeffizienz und erneuerbare Energien, Umweltschutz und die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Naturkatastrophen und sozioökonomischen Krisen. In den benachteiligten Gebieten sollten die Maßnahmen auch auf soziale Inklusion, die Integration von Migranten und den Erwerb von Kompetenzen abzielen, um die Arbeitslosigkeit zu verringern, und auf kulturelle Aktivitäten, die dazu beitragen können, die Attraktivität dieser Gebiete zu erhöhen. Diese Herausforderungen im Rahmen integrierter Stadtsanierungsstrategien anzugehen, ist das sicherste Mittel, um optimale wirtschaftliche, soziale und ökologische Ergebnisse zu erzielen.

    (21)Die Programmplanung der EU-Fonds für den Zeitraum 2021-2027 könnte dazu beitragen, einige der in den Empfehlungen festgestellten Lücken zu schließen, insbesondere in den in Anhang D des Länderberichts 11 behandelten Bereichen. Dies würde es Griechenland ermöglichen, diese Fonds unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede optimal für die ermittelten Sektoren zu nutzen. Der Ausbau der Kapazitäten des Landes zur Verwaltung dieser Fondsmittel ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg dieser Investitionen.

    (22)Im Rahmen des Europäischen Semesters 2019 hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Griechenlands umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2019 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm 2019 und das nationale Reformprogramm 2019 bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Griechenland berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit Vorschriften und Leitlinien der Union beurteilt. Dies spiegelt die Notwendigkeit wider, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf Unionsebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken.

    (23)Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2019 geprüft und ist zu der Auffassung gelangt, dass Griechenland den Stabilitäts- und Wachstumspakt voraussichtlich einhalten wird.

    (24)Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm 2018 und das Stabilitätsprogramm 2018 geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 und 2 wider. Diese Empfehlungen tragen auch zur Umsetzung der ersten vier Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet bei —

    EMPFIEHLT, dass Griechenland 2019 und 2020

    1.im Einklang mit den am 22. Juni 2018 in der Euro-Gruppe für die Zeit nach dem Abschluss des Programms eingegangenen Verpflichtungen seine Reformen weiterführt und vollständig umsetzt, um eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung zu erreichen und die übermäßigen makroökonomischen Ungleichgewichte zu beseitigen;

    2.den Schwerpunkt seiner investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede und der erforderlichen sozialen Inklusion auf Verkehr und Logistik, Umweltschutz, Energieeffizienz, erneuerbare Energie und Vernetzungsvorhaben, digitale Technologien, Forschung und Entwicklung, Bildung, Kompetenzen, Beschäftigungsfähigkeit‚ Gesundheit sowie Stadtsanierung legt.

    Geschehen zu Brüssel am […]

       Im Namen des Rates

       Der Präsident

    (1)    ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
    (2)    ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
    (3)    SWD(2019) 1007 final.
    (4)    COM(2019) 150 final.
    (5)    Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).
    (6)    COM(2014) 494 final.
    (7)    Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1226 des Rates vom 30. Juni 2017 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/544 zur Genehmigung des makroökonomischen Anpassungsprogramms für Griechenland (2015/1411) (ABl. L 174 vom 7.7.2017, S. 22).
    (8)    Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind (ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 1).
    (9)    Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und befristete Maßnahmen nach Neuberechnung der Kommission unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.
    (10)    Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1192 der Kommission vom 11. Juli 2018 über die Aktivierung einer verstärkten Überwachung für Griechenland (ABl. L 211 vom 22.8.2018, S. 1) und Durchführungsbeschluss (EU) 2019/338 der Kommission vom 20. Februar 2019 über die Verlängerung der verstärkten Überwachung Griechenlands (ABl. L 60 vom 28.2.2019, S. 17).
    (11)    SWD(2019) 1007 final.
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