EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52019DC0503

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik 2019

COM/2019/503 final

Brüssel, den 5.6.2019

COM(2019) 503 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik 2019


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik 2019

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Am 21. November 2018 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht an, mit dem das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2019 eingeleitet wurde. Dabei wurde der europäischen Säule sozialer Rechte, die am 17. November 2017 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission proklamiert wurde, gebührend Rechnung getragen. Die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts wurden am 21. März 2019 vom Europäischen Rat gebilligt. Am 21. November 2018 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem sie die Tschechische Republik nicht als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei.

(2)Der Länderbericht 2019 für die Tschechische Republik 2 wurde am 27. Februar 2019 veröffentlicht. Darin wurden die Fortschritte der Tschechischen Republik bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 13. Juli 2018, bei der Umsetzung der Empfehlungen der Vorjahre und bei der Verwirklichung ihrer nationalen Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 bewertet.

(3)Am 30. April 2019 übermittelte die Tschechische Republik ihr nationales Reformprogramm 2019 und ihr Konvergenzprogramm 2019. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(4)Die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen wurden bei der Programmplanung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Zeitraum 2014-2020 berücksichtigt. Nach Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 kann die Kommission einen Mitgliedstaat zur Überarbeitung seiner Partnerschaftsvereinbarung und der jeweiligen Programme und zur Unterbreitung von Änderungsvorschlägen auffordern, wenn dies für die Förderung der Umsetzung der einschlägigen Empfehlungen des Rates notwendig ist. In den Leitlinien für die Anwendung von Maßnahmen zur Verknüpfung der Wirksamkeit der europäischen Struktur- und Investitionsfonds mit der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung hat die Kommission erläutert, wie sie diese Bestimmung anzuwenden gedenkt. 4

(5)Die Tschechische Republik befindet sich derzeit in der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts. In ihrem Konvergenzprogramm 2019 geht die tschechische Regierung davon aus, dass man sich von einem Haushaltsüberschuss von 0,3 % des BIP im Jahr 2019 zu einem Defizit von 0,2 % im Jahr 2020 bewegen und dann voraussichtlich schrittweise auf ein Defizit von 0,5 % bis 2022 zurückfallen wird. Ausgehend vom neu berechneten strukturellen Saldo 5 wird das mittelfristige Haushaltsziel, das von einem strukturellen Defizit von 1 % im Jahr 2019 zu einem strukturellen Defizit von 0,75 % des BIP ab dem Jahr 2020 geändert wurde, im gesamten Programmzeitraum weiterhin übertroffen werden. Die gesamtstaatliche Schuldenquote soll dem Konvergenzprogramm 2019 zufolge bis 2022 schrittweise auf 29,7 % des BIP zurückgehen. Das makroökonomische Szenario, das diesen Haushaltsprojektionen zugrunde liegt, ist plausibel. Die Risiken für die Erreichung der Haushaltsziele scheinen sich im Großen und Ganzen die Waage zu halten: Es wird mit einem weiteren Anstieg der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst und der sozialen Transferleistungen bei einem leichten Rückgang der Gesamteinnahmen im Verhältnis zum BIP gerechnet. Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2019 der Kommission dürfte der strukturelle Saldo auf etwa -0,1 % des BIP im Jahr 2019 und auf -0,4 % des BIP im Jahr 2020 zurückgehen, womit das mittelfristige Haushaltsziel erneut übertroffen würde. Insgesamt ist der Rat der Auffassung, dass die Tschechische Republik die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts in den Jahren 2019 und 2020 einhalten dürfte.

(6)Was die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen anbelangt, besteht in der Tschechischen Republik ein mittleres Risiko, hauptsächlich aufgrund der mit der Alterung der Bevölkerung zusammenhängenden Kosten. Die Rentenausgaben, die bis 2070 um etwa 2 BIP-Prozentpunkte steigen sollen, sind der Hauptfaktor, der sich negativ auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auswirkt. Die Risiken im Hinblick auf die langfristige Tragfähigkeit sind auf eine ungünstige demografische Entwicklung sowie auf die Deckelung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 65 Jahre zurückzuführen. Folglich wird sich der Altersabhängigkeitsquotient – Maßzahl für das Verhältnis älterer Menschen zur Erwerbsbevölkerung – nahezu verdoppeln und im Jahr 2070 etwa 50 % betragen. Durch jüngste Maßnahmen wurde die Angemessenheit der Renten verbessert. Neben einer großzügigeren Indexierung der Rentenleistungen hat die Regierung den Grundrentenbetrag erhöht und die Renten älterer Ruhegeldempfänger aufgestockt. Indes werden diese Schritte nicht von politischen Maßnahmen begleitet, die die Tragfähigkeit verbessern würden. So erfolgt etwa die Koppelung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die gestiegene Lebenserwartung nicht automatisch. Derzeit muss jede Änderung des Rentenalters (gesetzliches Renteneintrittsalter und Vorruhestand) von der Regierung vorgeschlagen und vom Parlament gebilligt werden. Solche Maßnahmen können auch durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen flankiert werden, die eine längere Berufstätigkeit und die Erwerbsbeteiligung unterrepräsentierter Gruppen fördern. Der projizierte Anstieg alterungsbedingter öffentlicher Gesundheitsausgaben beläuft sich bis 2070 auf 1,1 BIP-Prozentpunkte, was ebenfalls die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang könnten eine weitere Konsolidierung des Krankenhaussektors und Investitionen in die primäre und integrierte Gesundheits- und Sozialfürsorge die Kosteneffizienz des Gesundheitssystems verbessern.

(7)Die Tschechische Nationalbank kann zwar makroprudenzielle Obergrenzen für Hypothekendarlehen mit Empfehlungscharakter festlegen, sie verfügt jedoch nach den geltenden Rechtsvorschriften nur über begrenzte Sanktionsbefugnisse, da sie formal nicht berechtigt ist, diese Obergrenzen durchzusetzen. Generell halten sich die tschechischen Banken an die Empfehlungen; es ist jedoch davon auszugehen, dass rechtsverbindliche Obergrenzen eine höhere Konformität bei den Banken mit sich bringen würden, sodass die finanzielle Stabilität gewährleistet würde und die Risiken für die Kreditnehmer verringert würden. Ein Gesetzesvorschlag zur Änderung des tschechischen Zentralbankgesetzes wird derzeit erörtert.

(8)Obwohl in Sachen Korruption leichte Verbesserungen erzielt wurden, stellt diese für Unternehmen nach wie vor eine Sorge dar und kann die Wirtschaftstätigkeit beeinträchtigen. Positiv zu vermerken ist, dass die im Jahr 2017 eingeführten Reformen, unter anderem zur Vergabe öffentlicher Aufträge, derzeit umgesetzt werden und einige noch ausstehende Maßnahmen mittlerweile von der Regierung angenommen und dem Parlament zur weiteren Erörterung übermittelt wurden. Dazu gehören Vorschläge, die die Ausweitung der Zuständigkeit des Obersten Rechnungshofs auf die Regionen und Gemeinden vorsehen bzw. Ernennungen in staatlichen Unternehmen betreffen – ein Bereich, in dem es zu Interessenkonflikten kommen kann und in dem mithin eine Regulierung von wesentlicher Bedeutung ist. Die Vorschläge zum Schutz von Hinweisgebern und zur Lobbyarbeit wurden jedoch noch nicht angenommen.

(9)Der tschechische Arbeitsmarkt entwickelt sich sehr gut. Die Beschäftigung hat in den vergangenen sieben Jahren stetig zu- und die Arbeitslosigkeit stark abgenommen. Dennoch wird das Arbeitsmarktpotenzial von Frauen mit kleinen Kindern, Geringqualifizierten und Menschen mit Behinderungen nach wie vor zu wenig genutzt. Angesichts des Arbeitskräftemangels besteht hier ein klares Potenzial, diese Gruppen stärker am Arbeitsmarkt zu beteiligen. Trotz der jüngsten Maßnahmen, mit denen ein flexiblerer Elternurlaub und mehr Kinderbetreuungseinrichtungen geschaffen wurden, sind das Beschäftigungsgefälle und das geschlechtsspezifische Lohngefälle nach wie vor hoch. Die Beschäftigungsquote von Frauen liegt immer noch deutlich unter der von Männern. Die geringe Verfügbarkeit erschwinglicher Kinderbetreuungseinrichtungen, der Anspruch auf langen Elternurlaub, die geringe Inanspruchnahme flexibler Arbeitsregelungen und das Fehlen von Langzeitpflegeeinrichtungen haben nach wie vor erhebliche Auswirkungen auf die Beteiligung am Arbeitsmarkt. 2017 besuchten nur 6,5 % der Kinder unter drei Jahren formelle Kinderbetreuungseinrichtungen (gegenüber einem EU-Durchschnitt von 34,2 %). Geringqualifizierte stellen zwar nur einen kleinen Teil der Bevölkerung dar, aber ihre Beschäftigungsquote liegt deutlich unter der Quote der Arbeitskräfte mit mittlerem bis hohem Qualifikationsniveau. Auch die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen ist weiterhin niedrig. Aufgrund begrenzter Kapazitäten erhalten Arbeitsuchende von den öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen derzeit nicht die nötige individuelle, fortlaufende Unterstützung. Ein Ausbau der Kapazitäten der öffentlichen Arbeitsvermittlungen in den Bereichen Outreach und Aktivierung würde in Verbindung mit einer wirksamen und zielgerichteten aktiven Arbeitsmarktpolitik dazu beitragen, die Erwerbsbeteiligung benachteiligter Gruppen zu erhöhen.

(10)Arbeitskräftemangel, demografische Zwänge und eine produktionslastige Wirtschaft machen mehr Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung erforderlich – auch für die erwerbstätigen Erwachsenen –, um sicherzustellen, dass das Land mit den strukturellen Veränderungen in der Wirtschaft, wie etwa mit künftigen technologischen Veränderungen, zurecht kommt. Insbesondere im digitalen Sektor könnte sich auch aufgrund künftiger Automatisierung und Robotisierung ein qualitatives Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage ergeben. Für die neuen Arbeitsstellen wird es neuer Kompetenzen und erheblicher Investitionen bedürfen, insbesondere in höhere berufliche und fachliche Qualifikationen sowie digitale Fertigkeiten, für die voraussichtlich im Zuge der Automatisierung mechanischer Arbeiten ein Bedarf entstehen wird. Auch wenn es in jüngster Vergangenheit mehrere Initiativen zur Einführung einer umfassenden Kompetenzstrategie gegeben hat, so konnten diese bislang nicht in ein echtes umfassendes System zusammengeführt werden.

(11)Der Bildungserfolg hängt immer noch stark vom sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler ab. Eine Reform zur Schaffung eines inklusiveren Bildungswesens wurde 2016 mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds auf den Weg gebracht. Ihr Erfolg hängt letztlich von der Verfügbarkeit einer ausreichenden und nachhaltigen nationalen Finanzierung, weiteren Ausbildungsprogrammen für Lehrkräfte und Förderlehrkräfte und einer verstärkten Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Vorteile der inklusiven Bildung ab. Obgleich die Auswirkungen der Reform zur Schaffung eines inklusiveren Bildungswesens insgesamt als positiv zu betrachten sind, ist ihr Beitrag zur Teilnahme von Roma-Kindern an der allgemeinen Bildung nach wie vor begrenzt. Ursachen des stagnierenden Bildungsniveaus sind geringe Investitionen, die geringe Attraktivität des Lehrerberufs und sozioökonomische Unterschiede. Aufgrund des geringen Ansehens des Lehrerberufs, der im Vergleich zu anderen Berufen niedrigen Gehälter (trotz jüngster Erhöhungen) und der begrenzten Entwicklungsmöglichkeiten mangelt es an Lehrkräften. Für talentierte junge Menschen bleibt der Lehrerberuf vergleichsweise unattraktiv. Der Mangel an qualifizierten Lehrkräften – gepaart mit ungünstigen demografischen Prognosen – deutet darauf hin, dass es schwieriger werden könnte, Lehrkräfte einzustellen und zu halten.

(12)Obwohl die Tschechische Republik ein Transitland ist, ist der vollständige Ausbau der europäischen Verkehrsnetze, einschließlich der TEN-V-Korridore, noch lange nicht abgeschlossen. Auch die Nahverkehrsinfrastruktur ist weiterhin unzureichend, was einerseits die Bezahlbarkeit von Wohnraum und andererseits die Möglichkeit der Menschen, zur Arbeit zu pendeln, einschränkt. Unzureichende Verkehrsverbindungen wirken sich auch negativ auf die Wirtschaftstätigkeit aus, insbesondere in abgelegenen Regionen. In den Metropolregionen ist ein Prozess der Suburbanisierung im Gange, jedoch kann die Nahverkehrsinfrastruktur – insbesondere die Eisenbahninfrastruktur – mit dieser Entwicklung nicht Schritt halten. Das Land zeigt schwache Leistungen bei der Dekarbonisierung, insbesondere im Hinblick auf den Anteil erneuerbarer Energie im Verkehrssektor und den Einsatz von Elektrofahrzeugen. Ferner könnte sich herausstellen, dass der vorgesehene Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht ausreicht, um den künftigen Bedarf zu decken. Mehr Investitionen in eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur könnten auch zu einer Verringerung der Luftverschmutzung und Lärmbelastung beitragen und die entsprechenden Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit, insbesondere in städtischen Gebieten, mildern. In Bezug auf die digitale Infrastruktur gibt es Verbesserungen, wenngleich die Kluft zwischen städtischen und ländlichen Gebieten fortbesteht, da nur 59 % der Haushalte in ländlichen Gebieten über schnelle Breitbandnetze verfügen. Die Modernisierung der älteren Kupferkabelinfrastruktur und Lösungen mit drahtlosem Festnetzzugang werden nicht ausreichen, um die Konnektivitätsziele bis 2025 zu erreichen. Um den künftigen Konnektivitätsbedarf zu decken, sind Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität (d. h. Glasfasernetze) und geeignete nachfrageseitige Maßnahmen erforderlich.

(13)Die Energieintensität der tschechischen Wirtschaft ist nach wie vor eine der höchsten in der EU, da sich die Energieeffizienz nur langsam verbessert, insbesondere in der Bauwirtschaft. Im Industrie- und Wohnungssektor ist die Energieintensität am höchsten. Die Verbesserung der Energieeffizienz ist auch eine Möglichkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der Tschechischen Republik zu steigern, und zwar durch Senkung der Energiekosten für Haushalte und Unternehmen, Entwicklung weniger verschmutzender Industrien und Aufstieg in der Wertschöpfungskette. Kohle, der größte Verursacher von CO2-Emissionen, dominiert den Stromsektor und stellt eine erhebliche Bedrohung für die lokale Luftqualität dar. Die Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs sind in den letzten 5 Jahren stark gestiegen. Was die Anpassung an den Klimawandel und die Risikoprävention anbelangt, fehlt es an geeigneten Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Vorsorge und Katastrophenresilienz.

(14)Administrative und regulatorische Hürden können die Investitionstätigkeit hemmen. Viele tschechische Unternehmen sehen den Verwaltungs- und Regelungsaufwand als ein großes Investitionshindernis an. Sich rasch ändernde Rechtsvorschriften und komplexe Verwaltungsverfahren behindern nach wie vor die Geschäftstätigkeit. Die Kosten für die Durchsetzung von Verträgen, häufige Änderungen der steuer- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Schwierigkeiten beim Erhalt von Baugenehmigungen wirken sich im Land möglicherweise investitionshemmend aus. Zudem variiert der Verwaltungsaufwand erheblich zwischen den Regionen. Rezente Vorschläge zielen darauf ab, die Komplexität der Planungsverfahren zu verringern, insbesondere bei großen Infrastrukturprojekten. Darüber hinaus beabsichtigt die Regierung, bis 2021 unter Einbeziehung der Sozialpartner einen Entwurf für ein neues Baugesetz auszuarbeiten. Die Verantwortung für die Marktüberwachung von Produkten ist auf verschiedene Organisationen verteilt, was zu Überschneidungen führt und eine Herausforderung für eine effiziente Koordinierung und wirksame Zusammenarbeit darstellt.

(15)Auch wenn im öffentlichen Auftragswesen Fortschritte in Bezug auf Transparenz und Schulungsangebot erzielt werden konnten, gibt es bei den einschlägigen Vergabeverfahren weiterhin Nachholbedarf in puncto Wettbewerbsfähigkeit (bei einem hohen Prozentsatz der Verfahren gibt es nur einen Bieter), Anwendung qualitativer Kriterien und Vertrauen in öffentliche Einrichtungen. Die überwiegende Mehrheit der Vergabeentscheidungen beruht weiterhin auf dem niedrigsten Preis, da die Annahme eines strategischen Ansatzes noch aussteht. Es wurde bereits mehr Gewicht auf die zentrale Auftragsvergabe und auf die Nutzung gemeinsamen Fachwissens gelegt, die praktische Umsetzung erfolgt indes relativ langsam, trotz des nachgewiesenen Potenzials dieses Ansatzes.

(16)Die Tschechische Republik hat noch kein voll funktionsfähiges Innovationsökosystem auf der Grundlage inländischer Forschung und Entwicklung geschaffen. Die Innovationsfähigkeit des Landes fällt im EU-Vergleich – trotz eines Anstiegs der Forschungs- und Entwicklungsintensität – weiterhin moderat aus. Dieser Umstand kann auf öffentliche Investitionen zurückgeführt werden, denen es an einer kohärenten Strategie zur Verbesserung der bescheidenen Forschungsleistungen und zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem privaten Sektor und der Wissenschaft fehlt. Produktivitätsgewinne werden vor allem von großen ausländischen Unternehmen generiert, während inländische Unternehmen bei der Wertschöpfung zurückbleiben. Darüber hinaus hat sich die totale Faktorproduktivität – ein Indikator dafür, wie effizient Kapital und Arbeit in der Produktion eingesetzt werden – relativ langsam entwickelt. Eine verstärkte Konzentration auf inländische Innovationen könnte die Produktivität in der Wirtschaft insgesamt, auch für kleine und mittlere Unternehmen, steigern.

(17)Die Programmplanung der EU-Fonds für den Zeitraum 2021-2027 könnte dazu beitragen, einige der in den Empfehlungen festgestellten Lücken zu schließen, insbesondere in den in Anhang D des Länderberichts 6 behandelten Bereichen. Dies würde es der Tschechischen Republik ermöglichen, diese Fonds für die ermittelten Sektoren optimal zu nutzen und dabei den regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen. Der Ausbau der Kapazitäten des Landes für die Verwaltung dieser Fonds ist wichtig für den Erfolg dieser Investitionen.

(18)Im Rahmen des Europäischen Semesters 2019 hat die Kommission die Wirtschaftspolitik der Tschechischen Republik umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2019 veröffentlicht. Sie hat auch das Konvergenzprogramm 2019 und das nationale Reformprogramm 2019 sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der an die Tschechische Republik gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in der Tschechischen Republik berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf Unionsebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit Unionsvorschriften und -leitlinien beurteilt.

(19)Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm 2019 geprüft und ist zu der Auffassung 7 gelangt, dass die Tschechische Republik den Stabilitäts- und Wachstumspakt voraussichtlich einhalten wird —

EMPFIEHLT, dass die Tschechische Republik 2019 und 2020

1.die langfristige finanzielle Tragfähigkeit des Renten- und Gesundheitssystems verbessert; ausstehende Anti-Korruptionsmaßnahmen annimmt;

2.die Beschäftigung von Frauen mit kleinen Kindern, unter anderem durch Verbesserung des Zugangs zu erschwinglicher Kinderbetreuung, und von benachteiligten Gruppen fördert; Qualität und Inklusivität der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung verbessert, auch durch die Förderung technischer und digitaler Kompetenzen und die Förderung des Ansehens des Lehrerberufs;

3.den Verkehr und vor allem dessen Nachhaltigkeit, die digitale Infrastruktur, den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft und die Energiewende, einschließlich Energieeffizienz, unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede in den Mittelpunkt ihrer investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik stellt; den Verwaltungsaufwand für Investitionen verringert und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge einen stärker auf Qualität ausgerichteten Wettbewerb ermöglicht; die Hindernisse beseitigt, die der Entwicklung eines voll funktionsfähigen Innovationsökosystems im Wege stehen.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2)    SWD(2019) 1002 final.
(3)    Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).
(4)    COM(2014) 494 final.
(5)    Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und befristete Maßnahmen nach Neuberechnung der Kommission unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.
(6)    SWD(2019) 1002 final.
(7)    Nach Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.
Top