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Document 52018DC0699

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Umsetzung der politischen Verpflichtungen der EU in Bezug auf Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit: dritter zweijährlicher Bericht

COM/2018/699 final

Brüssel, den 17.10.2018

COM(2018) 699 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Umsetzung der politischen Verpflichtungen der EU in Bezug auf Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit:
dritter zweijährlicher Bericht

{SWD(2018) 440 final}


1. EINLEITUNG

Dies ist der dritte Bericht, in dem die Fortschritte der EU und ihrer Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer gemeinsamen Politik zur Ernährungssicherheit 1 beleuchtet werden. Diesem Bericht ist ein Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen beigefügt, das zusätzliche Informationen zu Analysen und Fallstudien bietet. Im gesamten Bericht spiegeln verschiedene Beispiele wider, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten die Unterstützung weiter verstärkt haben und auf die Empfehlungen und Schlussfolgerungen des Rates aus dem Jahr 2016 eingegangen sind.

2. GLOBALE UND EUROPÄISCHE STRATEGIEENTWICKLUNGEN

Mit 821 Mio. Menschen, die weltweit Hunger leiden, stieg die Nahrungsmittel- und Ernährungsunsicherheit 2017 im zweiten Jahr in Folge an, nachdem sie über ein Jahrzehnt lang stetig zurückgegangen war. Die chronische Unterernährung von Kindern ist zurückgegangen, allerdings ist immer noch jedes vierte Kind unter fünf Jahren betroffen. Man rechnet damit, dass die Weltbevölkerung bis 2050 die Neun-Milliarden-Marke überschritten haben wird, wodurch der Wettbewerb um begrenzte Ressourcen steigt. Hinzu kommen die zunehmend schneller voranschreitenden Auswirkungen des Klimawandels, Konflikte und der wachsende Druck auf Land und natürliche Ressourcen sowie auf die Nahrungsmittel-, Wasser- und Energieversorgung. Diese Herausforderungen werden die Versorgung der rasch wachsenden Bevölkerung mit ausreichend gesunden und nahrhaften Lebensmitteln durch die Agrar- und Ernährungswirtschaft erheblich beeinträchtigen.

Die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG), insbesondere Ziel Nr. 2, sollen diesbezüglich neuen Auftrieb geben und Länder mobilisieren, die bis 2030 „Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern“ wollen. Im Einklang mit dem rechtebasierten Ansatz der EU, einschließlich des Rechts auf Nahrung, stellen die Beendigung des Hungers und die Verbesserung des Ernährungszustands der am stärksten gefährdeten Menschen die zentralen Aufgaben im Rahmen des neuen Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik 2 dar. Die Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union aus dem Jahr 2016 betont, dass die Anstrengungen zur Konfliktverhütung und zur Bekämpfung der Hauptursachen wie Ungleichheit, Ressourcenknappheit und Klimawandel angesichts ihrer Auswirkungen auf Wüstenbildung, Landverödung, Wasserknappheit und Nahrungsmittelkrisen verstärkt werden müssen. Dadurch unterstützen die EU und die Mitgliedstaaten Regierungen dabei, nachhaltige Präventions- und Aktionsstrategien umzusetzen, die zur Stärkung der Resilienz beitragen.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten erachten die Änderung der Rolle der Frau weiterhin als wesentliche Notwendigkeit. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung eines transformativen Ansatzes, der nicht nur darauf abzielt, den Frauen einen besseren Zugang zu Ressourcen zu verschaffen, sondern auch darauf, ihnen Rechtsgleichheit zu gewährleisten und so sicherzustellen, dass Maßnahmen sowohl Frauen als auch Männern zugutekommen und sie stärken.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten tragen zur Stärkung gefährdeter Menschen in Partnerländern bei, indem sie die Schaffung von besseren Arbeitsplätzen und Einkommensmöglichkeiten fördern. Seit dem Start des externen Investitionsplans im Jahr 2017 arbeitet die EU zusammen mit Finanzinstituten daran, die wirtschaftliche Dynamik in Partnerländern anzukurbeln oder neu zu beleben, um das ausgewogene Wachstum der ländlichen Wirtschaft zu stärken. Um dem komplexen Zusammenhang zwischen Ernährungsunsicherheit, ländlicher Armut und Zuwanderung weiter entgegenzuwirken, verstärkt die EU die Zusammenarbeit und den Dialog innerhalb ihrer Partnerschaft mit der Afrikanischen Union (AU) und organisiert die Wirtschaftsforen EU-Afrika, die die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche und Frauen erleichtern sollen. Das Wirtschaftsforum fand zuletzt im November 2017 in Abidjan statt, wobei der Schwerpunkt auf dem Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften im Bereich der Agrarindustrie lag. Ein solcher Schwerpunkt geht mit dem Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika einher, um den Hauptursachen von Instabilität, Flucht und irregulärer Migration entgegenzuwirken, zu einer besseren Migrationssteuerung beizutragen und Möglichkeiten zu nutzen.

Die Förderung von Innovation und Forschung ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Verbesserung von Landwirtschaft und Lebensmittelsystemen. Am Gipfeltreffen „One Planet Summit“ im Jahr 2017 sagten die EU und die Bill and Melinda Gates Foundation für die Zeitspanne 2018–2020 je 270 Mio. EUR für die gemeinsame Arbeit an klimabezogener Innovation und Forschung im Bereich Landwirtschaft in Drittländern zu. Landwirtschaft spielt eine Schlüsselrolle, da dieser Sektor für die national festgelegten Beiträge vieler Länder von zentraler Bedeutung ist; die EU und ihre Mitgliedstaaten tragen durch die Zusammenarbeit im Rahmen von Programmen für nachhaltige Landwirtschaft zur Unterstützung dieses Sektors bei. Unter der Leitung Frankreichs strebt die EU an, durch die Mitgliedstaaten und andere Organisationen 1 Mrd. USD zu mobilisieren. Darüber hinaus hat die an den Fahrplan EU-Afrika für Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft (FNSSA) geknüpfte Forschungs- und Innovationspartnerschaft EU-Afrika ihre Arbeit aufgenommen, die im Rahmen des Programms Horizont 2020 und des Programms für die Forschungsfinanzierung der Afrikanischen Union („African Union Research Grants“) finanziert wird.

Die Staats- und Regierungschefs der G7 verpflichten sich weiterhin dazu, bis 2030 500 Mio. Menschen von Hunger und Mangelernährung zu befreien und haben 2017 auf dem Gipfeltreffen in Taormina 3 beschlossen, ihre gemeinsame Förderung der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit und einer nachhaltigen Landwirtschaft in Subsahara-Afrika durch eine Reihe von Maßnahmen, unter anderem durch eine stärkere öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA), auszubauen. In Anerkennung des ländlichen Wandels als wichtigen Prozess zur Schaffung von Arbeit, Erhöhung der Einkommen und zum Erreichen von Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit haben die Staats- und Regierungschefs der G20 im Jahr 2017 die Initiative für Jugendbeschäftigung im ländlichen Raum ins Leben gerufen, die Teil der G20-Partnerschaft ist.

3. BERICHTERSTATTUNG UND FORTSCHRITT

Dieser Abschnitt bietet eine Momentaufnahme zu den von der EU und den Mitgliedstaaten für die Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit bereitgestellten Mitteln und den jüngsten Fortschritten auf dem Weg zur Erfüllung der Leistungskriterien der politischen Prioritäten.

Bereitgestellte Mittel 4

Im Vergleich zum ersten und zweiten Bericht wurde die jährliche Finanzhilfe der EU und ihrer Mitgliedstaaten für die Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit auf 4200 Mio. EUR erhöht, was einem Anstieg von 14,7 % seit 2014 und 24,8 % seit 2012 entspricht. Dieser Betrag machte etwa 6 % der gesamten Öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) im Jahr 2016 aus, stellt jedoch im Vergleich zur ODA der Jahre 2012 und 2014 5 einen leichten Rückgang von etwa 8 % dar.

Während die Unterstützung globaler Initiativen und die Bereitstellung globaler öffentlicher Güter zur Unterstützung der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit stabil geblieben sind (19 % – ein Rückgang von 25 % im Vergleich zu 2014), stieg die Unterstützung auf Länderebene im Jahr 2016 von 66 % auf 69 % an. Die regionale Unterstützung für Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit stieg von 9 % auf 12 %.

Tabelle 1 zeigt, dass die Unterstützung für Subsahara-Afrika im Jahr 2016 weiter zugenommen hat und 53 % der Unterstützung für die Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit ausmacht. Während 2016 die Unterstützung für Asien leicht rückläufig war, wurde die Unterstützung für Lateinamerika, die Karibik und die Länder der Nachbarschaftsregion erhöht. Insgesamt sind keine größeren Veränderungen feststellbar und die Daten zeigen, dass die Unterstützung der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit trotz äußerem Druck und Notmaßnahmen für die EU und ihre Mitgliedstaaten weiterhin oberste Priorität hat.

Tabelle 1: Geografische Verteilung der Hilfszahlungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten zur Förderung der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit in den Jahren 2012, 2014 und 2016

Tabelle 2 bietet einen Überblick über die bereitgestellten Mittel und zeigt die Anzahl der Programme, die Höhe der Beträge sowie die Anzahl der Länder, die Unterstützung erhalten haben. Der größte Teil der Unterstützung entfällt nach wie vor auf die politische Priorität 1, wenngleich diese von 60 % auf 50 % zurückgegangen ist, wobei die Unterstützung für die anderen fünf politischen Prioritäten erhöht wurde. Insgesamt ist die Anzahl der Programme in den letzten zwei Jahren angestiegen und die Zahl der Länder, die hinsichtlich ihrer Nahrungsmittel- und Ernährungsunsicherheit unterstützt werden, ist bezüglich der Maßnahmen zu Ernährungs- und Sozialschutz gestiegen. Zudem erhielten die Berücksichtigung geschlechterspezifischer Fragen und die Beiträge zur Anpassung an den Klimawandel und Abmilderung seiner Auswirkungen große Aufmerksamkeit. Im Jahr 2016 kamen 57 % der Unterstützung Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung zugute, 43 % förderten die Anpassung an den Klimawandel und 16 % leisteten einen Beitrag zur Abmilderung der Auswirkungen des Klimawandels. Etwa 12 % der gesamten Unterstützung war für die Forschung bestimmt.



Tabelle 2: Fortschritte bei den Leistungskriterien

Fortschritte bei den politischen Prioritäten und Leistungskriterien

Dieser Abschnitt enthält einen Überblick über die unternommenen Bemühungen, wobei detailliertere und spezifischere Beispiele im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen aufgeführt sind.

Die politische Priorität 1 erhält weiterhin die größte Aufmerksamkeit, was zeigt, dass diese Unterstützung zentraler Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten ist. Zu den Bemühungen in diesem Bereich gehören die Unterstützung zur Stärkung der Resilienz von ländlichen Gemeinschaften, die nachhaltige Intensivierung der Produktion, die Finanzierung der Entwicklung der Agrarindustrie, die klimafreundliche Landwirtschaft und die Förderung einer zentraleren Stellung der Wissenschaft in der Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der Landwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf die Förderung von Innovationen für eine größere Wirkung. Viele Projekte betreffen den ländlichen Wandel und territoriale Ansätze und tragen zur Schaffung von angemessenen Beschäftigungsmöglichkeiten in ländlichen Gebieten, insbesondere für junge Menschen und für Frauen, bei.

Die politische Priorität 2 zeigt, dass wirksame Governance nach wie vor ein Schlüsselbereich der Unterstützung ist. 2017 schloss sich die EU mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zusammen, um eine Veranstaltung auszurichten und dem fünften Jahrestag der Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Regelung der Nutzungs- und Besitzrechte an Land, Fischgründen und Wäldern zu gedenken, wobei auch der Fortschritt bei der Anwendung dieser Leitlinien demonstriert wurde. Die EU und ihre Mitgliedstaaten unterstützen eifrig Initiativen wie verschiedene regionale Wirtschaftsgemeinschaften und das Umfassende Programm zur Entwicklung der afrikanischen Landwirtschaft (CAADP).

Im Rahmen der politischen Priorität 3 wurde die Unterstützung regionaler Initiativen in den letzten Jahren allmählich verstärkt, z. B. durch Unterstützung regionaler Fischereiprogramme und weitere Unterstützung zur Stärkung der Kapazitäten für regionale gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen.

Während die politische Priorität 4 im letzten Bericht einen Abfall der bereitgestellten Mittel erfuhr, verzeichnet dieser Bericht eine deutlich stärkere Unterstützung für soziale Schutzmechanismen (121 Mio. EUR mehr) sowie einen Anstieg bei der Anzahl der Programme und Länder, in denen Partnerschaften zwischen der EU und/oder den Mitgliedstaaten erfolgreich sind.

Unter der politischen Priorität 5 wurden die Bemühungen durch Stärkung eines gemeinsamen sektorübergreifenden Ansatzes, um Unterernährung anzugehen, seit 2014 kontinuierlich fortgesetzt und so die Zusammenarbeit zur Förderung der Verpflichtung und Leitung auf Länderebene und die Rechenschaftslegung der EU und der Mitgliedstaaten für ihre Unterstützung auf nationaler und globaler Ebene vorangetrieben.

Die politische Priorität 6 erfuhr mit einer Erhöhung um 107 Mio. EUR gegenüber 2014 gebührende Aufmerksamkeit. Der globale Bericht über Ernährungskrisen 2018 („Global Report on Food Crises 2018“) wies darauf hin, dass fast 124 Mio. Menschen von einer Ernährungskrise betroffen sind, und zeigte, dass die Triebkräfte der Ernährungsunsicherheit bekämpft werden müssen. Im Einklang mit der globalen Strategie der EU und den Aktivitäten der Mitgliedstaaten bei der Operationalisierung des Zusammenhangs zwischen humanitärer Hilfe, Entwicklung und Frieden arbeitet die EU gemeinsam mit anderen Partnern des Globalen Netzwerks gegen Ernährungskrisen an gemeinsamen Analysen und koordinierten Maßnahmen.

Tabelle 3: Einzelne Beispiele von Maßnahmen, die Wirkung zeigen

Politische Priorität 1

Deutschland unterstützt die Verbesserung der Resilienz und der Lebensbedingungen von Kleinbauern in über 81 Ländern. Durch das globale Programm Grüne Innovationszentren (Bestandteil der Initiative „EINEWELT ohne Hunger“) wurden 600 000 Kleinbauern ausgebildet (40 % Frauen, 30 % junge Menschen) und eine Produktivitätssteigerung von 35 % erreicht. Österreich hat in Äthiopien 348 513 Landwirten (davon 23,6 % Frauen) bei der Verbesserung ihrer landwirtschaftlichen Produktivität geholfen, über 6000 Haushalte profitierten von Rehabilitationsmaßnahmen in Wassereinzugsgebieten und 52 von 78 Befragten konnten Geld sparen.

Politische Priorität 2

Als Teil der Initiative „America Latina y Caribe sin Hambre“ beteiligte sich Spanien aktiv daran, Parlamentarier davon zu überzeugen, dass Hunger einer der wichtigsten Faktoren bei der Governance von Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit ist.

Politische Priorität 3

Italien förderte die Entwicklung von Küstengemeinden im Mittelmeerraum, wobei es gelang, 2000 Fischer mit kollektiven Zuschüssen, Frauen mit 60 Zuschüssen für die Einrichtung von Gastronomiebetrieben, die Ausbildung von 500 Fischern, die Gründung von drei Vereinigungen von Fischern/Landwirten und den Bau eines Hafens für 100 Fischerboote zu unterstützen.

Politische Priorität 4

Irland beteiligte sich am Programm für produktive Sicherheitsnetze in Äthiopien, durch das 10 200 000 Menschen als Reaktion auf die El Nino-Dürre im Jahr 2016 Ernährungshilfe erhielten.

Politische Priorität 5

Belgien unterstützte die Wertschöpfungsketten von Hühnern und Sonnenblumen in zwei Bezirken im Norden Tansanias, wo das Einkommen der Empfänger trotz der Dürren in den Jahren 2009–2010 um 24 % gestiegen ist. Auch in den Empfängerhaushalten hat der Konsum von Eiern und Hühnern deutlich zugenommen, was sich positiv auf den Nährwert der Lebensmittel aller Familienmitglieder, insbesondere der Kinder, auswirkt.

Politische Priorität 6

Frankreich unterstützte ein Resilienzprojekt im Südosten des Senegal, in dessen Rahmen die Nahrungsmittelproduktion und Ernährungshilfe verstärkt wurde, wodurch nun 61 % der Programmteilnehmer bezüglich ihres Nahrungsmittelverbrauchs einen akzeptablen Wert gemäß der Kategorisierung des Welternährungsprogramms (WFP) erreichen; demgegenüber erreichen lediglich 36 % der Nichtteilnehmer einen akzeptablen Wert. Das Vereinigte Königreich hat zusammen mit der Kommission und anderen Beteiligten erfolgreich zur Entwicklung der „IPC Chronic Food Insecurity Classification“ (Klassifizierung der IPC zur chronischen Ernährungssicherheit) beigetragen, die eine evidenzbasierte Entscheidungsfindung im Bereich der Ernährungssicherheit fördert.

Koordinierung, Komplementarität und Kohärenz

Der neue Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik rückt die gemeinsame Programmplanung in den Mittelpunkt der Bemühungen der EU hinsichtlich der Umsetzung der Agenda 2030 und der Unterstützung der nationalen Entwicklungspläne der Partnerländer, indem er die Koordinierung und Kohärenz der Entwicklungshilfe der EU und der Mitgliedstaaten verbessert. Die gemeinsame Programmplanung konnte erhebliche Fortschritte verzeichnen, wobei 45 Länder konkrete Schritte in Richtung einer gemeinsamen Programmplanung unternommen haben und sich 17 weitere Länder erstmals an einer gemeinsamen Programmplanung beteiligten. Die Zahl der Programmplanungsdokumente stieg von 10 im Jahr 2014 auf 26 im Februar 2018. In Laos und im Senegal bewies die gemeinsame Programmplanung ihren zusätzlichen Nutzen, indem sie in Schlüsselbereichen wie der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit beachtliche Ergebnisse erzielte.

Kasten 1: Gemeinsame Programmplanung der EU im Senegal

Seit 2013 arbeiten die EU und ihre Mitgliedstaaten im Senegal an einer gemeinsamen Programmplanung. Das zweite Programmplanungsdokument, das im Einklang mit dem „Plan for an Emerging Senegal“ (Plan für ein aufstrebendes Senegal) steht und den Zeitraum 2018–2023 abdeckt, wurde kürzlich gebilligt. Die gemeinsame Analyse ergab, dass das Thema nach wie vor ein wichtiges Anliegen des Landes ist, auch wenn in den letzten Jahren einige positive Erfolge bei der Bekämpfung von Mangelernährung erzielt werden konnten. Die gemeinsame Programmplanung begegnet diesen Herausforderungen, indem sie sich auf die Wechselwirkungen zwischen Ernährung, Ernährungssicherheit und Landwirtschaft, insbesondere in ländlichen Gebieten, konzentriert. Die EU, Frankreich, Italien und Spanien arbeiten gemeinsam an der Förderung von Ernährungssicherheit und der Bekämpfung von Mangelernährung.

Kasten 2: Die gemeinsame Programmplanung der EU in Laos

Die gemeinsame Programmplanung in Laos lief 2012 an und brachte die „Joint Transition Strategy“ (Gemeinsame Strategie für den Wandel) für den Zeitraum 2014–2015 hervor. Nach dieser ersten Phase haben die EU und sieben Mitgliedstaaten sowie die Schweiz die „European joint programming for Leo People's Democratic Republic 2016–2020“ (gemeinsame europäische Programmplanung für die Demokratische Volksrepublik Laos im Zeitraum 2016–2020) gebilligt. Die Ernährung gehört zu den sieben Schwerpunktbereichen der Strategie, in denen die EU hauptsächlich mit Frankreich, Deutschland und der Schweiz zusammenarbeitet. Die gemeinsame Programmplanung in Laos ist ein ausgezeichnetes Beispiel dafür, wie die EU+ die Ernährungspolitik von Laos unterstützt und den Stellenwert der Ernährung in anderen Sektoren sichert. Um dies zu veranschaulichen, unterstützen die EU und Frankreich gemeinsam vorrangige Maßnahmen rund um ernährungssensible Wertschöpfungsketten und Beratungsdienste für den ländlichen Raum, während die EU und Deutschland gemeinsam Investitionen in saubere Trinkwasserinfrastrukturen unterstützen.


4. ERGEBNISBERICHTERSTATTUNG

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben eine Vielzahl von Ergebnissen übermittelt, die einen Einfluss vor Ort zeigen. In Tabelle 4 findet sich eine Auswahl. Die Niederlande, das Vereinigte Königreich und die Kommission stellen weiterhin aggregierte Daten aus ihren Programmen zur Verfügung und präsentieren eine Reihe von Unternehmensergebnissen. Während die Bemühungen um eine Vereinfachung der Methoden zur Messung und Berichterstattung der Wirkung auf aggregierter Ebene fortgesetzt werden, bleiben Herausforderungen bestehen. Die im Folgenden aufgeführten Ergebnisse sind nicht als vollständig oder vergleichend zu verstehen, sondern als Momentaufnahme verschiedener Methoden, die verschiedene Zeiträume und unterschiedliche Kriterien abdecken. Die laufenden Arbeiten an gemeinsamen Indikatoren und die Anwendung effizienter Methoden im Rahmen der SDG-Berichterstattung werden diesen Prozess weiter verbessern.

Tabelle 4: Einfluss vor Ort

Die Niederlande (2017)

33 700 000 unterernährte Menschen erhielten Hilfe, von der etwa 15 500 000 nachweislich in Form einer verbesserten Ernährung profitierten.

7 370 000 kleinbäuerliche Familienbetriebe erhielten Unterstützung, von der 1 950 000 nachweislich in Form von Produktivitäts- und/oder Einkommenssteigerungen profitierten und 1 590 000 einen besseren Zugang zu den Märkten erhielten.

1 360 000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche wurden verbessert, davon 366 890 mit ökoeffizienteren Verfahren und 179 360 Hektar, deren Resilienz gegenüber Stress und Schocks gestärkt wurden.

1 220 000 Landwirte erhielten sichere Landnutzungsrechte.

Vereinigtes Königreich

Von 2015 bis 2017 erhielten 26 300 000 Kinder unter fünf Jahren und schwangere Frauen im Rahmen von ernährungsbezogenen Programmen Unterstützung (davon 15 200 000 Frauen oder Mädchen).

In den Jahren 2016 und 2017 unterstützte das Vereinigte Königreich Investitionsvorhaben in der Agrarindustrie, von denen über 2 Mio. Landwirte in Entwicklungsländern profitierten.

Von 2011 bis 2015 erhielten 8 900 000 Menschen (davon 4 600 000 Frauen) Unterstützung durch Programme für Bartransfers.

Von 2011 bis 2015 sorgten 3 700 000 Menschen (darunter 1 900 000 Frauen) für Ernährungssicherheit.

Von 2011 bis 2015 halfen 6 100 000 Menschen (darunter 3 000 000 Frauen) bei der Verbesserung ihrer Land- und Eigentumsrechte.

Kommission (2013–2017)

11 976 000 Frauen im gebärfähigen Alter und Kinder unter fünf Jahren profitierten von ernährungsbezogenen Programmen.

14 159 000 Menschen mit unzureichender Nahrungsversorgung erhielten Hilfe durch Sozialtransfers.

Auf 3 675 000 Hektar Land wurden Verfahren zur nachhaltigen Landbewirtschaftung eingeführt.

3 841 000 Menschen nahmen Beratungsdienste für den ländlichen Raum in Anspruch, um ihre Erträge aufzuwerten

und die Verbindungen zwischen Landwirten und dem Markt zu verbessern.

815 000 Menschen wurden bei der Sicherung von Landnutzungsrechten unterstützt, wodurch sie eine nachhaltige Existenzgrundlage erhielten.

5. THEMENSCHWERPUNKT

Wie 2016 vom Rat gefordert konzentriert sich dieser Bericht stärker auf zwei spezifische Themen.

Klimaresiliente Ansätze

Die Landwirtschaft gehört zu den Sektoren, die am stärksten vom Klimawandel betroffen sind. Die EU und ihre Mitgliedstaaten fördern eine landwirtschaftliche Entwicklung, die mehreren Zwecken dient: der Verbesserung der natürlichen Ressourcenbasis und der Umwelt, der Eindämmung des Klimawandels, der Steigerung der Land- und Arbeitsproduktivität sowie der Verbesserung der Nahrungsmittelversorgung. Dies resultiert in einer Win-Win-Situation, in der Einkommen generiert und ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. Im Jahr 2014 trugen 38 % der gesamten Unterstützung für die Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit zur Anpassung an den Klimawandel bei. 2016 stieg dieser Anteil auf 43 %.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten beziehen systematisch Klimaschutzaspekte in ihre bestehenden landwirtschaftlichen Entwicklungsprogramme mit ein und fördern spezifische Anpassungs- und Abmilderungsmaßnahmen in diesem Bereich. Durch die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die agroökologische Intensivierung von Landwirtschaft in Familienbetrieben, die nachhaltige Planung von ländlichen Gebieten und Risikomanagement werden klimaresiliente Ansätze in die Programme miteinbezogen. Beratung, Informationen, lokal angewandte Technologien und Unterstützung der Infrastruktur werden bereitgestellt, damit die Resilienz der Partnerländer in Bezug auf durch Klima hervorgerufenen Stress und Schocks gestärkt wird. Zudem unterstützen die Mitgliedstaaten und die EU gemeinsam die Forschung und den Wissenserwerb zu klimaresilienten landwirtschaftlichen Verfahren durch die Beratungsgruppe für Internationale Agrarforschung und andere Forschungsprogramme. Darüber hinaus unterstützten sie im April 2018 eine Debatte im Rahmen eines FAO-Symposiums über die Rolle der Agrarökologie beim Aufbau einer nachhaltigen Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Dies geht mit der Unterstützung der national festgelegten Beiträge der Partnerländer und der Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung gemäß dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen einher. Internationale Organisationen und Fonds wie der IFAD, der globale Klimaschutzfonds und die globale Umweltfazilität werden von der EU und ihren Mitgliedstaaten unterstützt, um Abmilderung und Anpassung auf allen Ebenen zu fördern.

Kasten 3: Unterstützung von Forschung und Wissenserwerb zu ernährungssensiblen und klimaresilienten Agrartechnologien

Die EU und ihre Mitgliedstaaten konzentrieren sich weiterhin auf die Rolle der – insbesondere weiblichen – Kleinbauern, die über nachhaltige Nahrungsmittelsysteme verfügen, und unterstützen die Forschung und den Wissenserwerb zu ernährungssensiblen und klimaresilienten Agrartechnologien und Techniken im Rahmen von Forschungszentren und Forschungsprogrammen der Beratungsgruppe für Internationale Agrarforschung. Es werden Anstrengungen zur Integration von lokalen Techniken und zur Nutzung der agroökologischen und sozioökonomischen Auswirkungen von Verfahren unternommen.

 

Kasten 4: Das „Rural Village Water Resources Management Project“ (Projekt zur Bewirtschaftung der Wasserressourcen in ländlichen Dörfern) in Nepal

Das Projekt wurde 2006 mit finanzieller Beteiligung von Finnland und Nepal gestartet. Das Projekt befindet sich nun in der dritten Phase, die 2022 ausläuft und das Ziel verfolgt, den Dörfern durch nachhaltige Bewirtschaftung der lokalen Wasserressourcen zu mehr Wohlstand und weniger Armut zu verhelfen. So konnte unter anderem Folgendes erreicht werden: häusliche Wasserversorgung nach nationalen Standards für 144 000 Empfänger, sanitäre Grundversorgung einschließlich Toiletten im Haushalt für 358 000 Empfänger, Bewässerung für 28 000 Empfänger, Strom durch Mikro-Wasserkraft für 41 000 Empfänger, bessere Kochherde für 67 000 Empfänger und durch Bewirtschaftung eines Kleingartens gewährleistete Existenzgrundlage für 164 000 Empfänger.

Ernährungssensible landwirtschaftliche Verfahren

Unter- und Mangelernährung behindern Entwicklung enorm und stellen eine lebenslange Belastung dar. Geeignete landwirtschaftliche Maßnahmen können für die Bereitstellung nachhaltiger Lösungen in Bezug auf den Zugang zu Lebensmitteln und die Qualität der Ernährung von entscheidender Bedeutung sein. Der Ansatz der ernährungssensiblen Landwirtschaft zielt darauf ab, die Produktion einer Vielzahl von erschwinglichen, nahrhaften, an die Umgebung angepassten und sicheren Lebensmitteln in ausreichender Menge und Qualität zu gewährleisten und auf diese Weise den Ernährungsbedarf der Bevölkerung nachhaltig zu decken.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind zusammengetreten, um ein umfassenderes Verständnis und einen sektorübergreifenden Ansatz zu entwickeln. Gemeinsam arbeiten sie an der Gestaltung ernährungssensibler agrarpolitischer Maßnahmen und Strategien, die Frauen in sehr armen Ländern in den Mittelpunkt stellen, der Umsetzung nationaler ernährungssensibler Maßnahmen und Strategien durch die Verbesserung von Fähigkeiten und Know-how, der Überwachung von Programmen unter anderem anhand von Indikatoren zur Ernährungsvielfalt und Erschwinglichkeit sowie an stärkeren Nachweisen für kostenwirksame Ansätze in Bezug auf den Ertrag von Ernährungsinvestitionen im Agrarsektor.

Beispiele für ernährungssensible landwirtschaftliche Verfahren sind die Förderung ernährungssensibler Wertschöpfungsketten, innovative Ansätze zur Nahrungsmittelanreicherung, nährstoffreiche lokale Diversifizierung und Heimgartenanlagen im Rahmen von Projekten zur ländlichen Entwicklung in Ländern, in denen ein umfassender Ansatz zur Entwicklung der Existenzgrundlagen in Gemeinden verfolgt wird. Nationale und lokale Interessenträger werden zur Teilnahme ermutigt und ihre leitende Rolle bei der Förderung nachhaltiger Produktionsverfahren wie der ökologischen Landwirtschaft, der nachhaltigen Grünlandbewirtschaftung und des integrierten Pflanzenschutzes wird begünstigt. Auch die Beratungsgruppe für Internationale Agrarforschung wird hinsichtlich der ernährungssensiblen Landwirtschaft unterstützt.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten unterstützen die Arbeit der UNICEF im Bereich der gemeindebasierten Ernährung und schließen sich der Initiative „Scaling Up Nutrition“ an. Was den öffentlich-privaten Bereich betrifft, so konzentriert sich die aktuelle Unterstützung der „Global Alliance for Improved Nutrition“ (Globale Allianz für verbesserte Ernährung, GAIN) durch eine Reihe von Mitgliedstaaten auf das Erzielen besserer Ergebnisse bezüglich der Ernährung von Armen in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen durch marktbasierte Lösungen im Ernährungssystem.

6. GESAMTERKENNTNISSE UND EMPFEHLUNGEN

Durch die Berichterstattung über ihre zuletzt bereitgestellten Mittel in Höhe von 4200 Mio. EUR im Jahr 2016 sowie über ihre politische Beteiligung haben die EU und ihre Mitgliedstaaten gezeigt, dass sie die zentralen Probleme im Bereich der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit konsequent auf die globale Agenda setzt und dass ihre Anstrengungen hinsichtlich der Verbesserung der Ernährung und der Förderung einer besseren Existenzgrundlage im Agrarsektor verstärkt wurden. Die im beigefügten Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen enthaltene Analyse zeigt die Bedeutung folgender Punkte:

1.Aufrechterhaltung der Ernährungssicherheit als ein Hauptanliegen der Entwicklungszusammenarbeit, damit systemische Probleme im globalen Ernährungssystem und Entwicklungsherausforderungen, bei denen der Ernährungs- und Landwirtschaftssektor eine Schlüsselrolle spielt, angegangen werden können. Als globaler Akteur müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten die internationale Agenda weiterentwickeln und mit allen Partnern zusammenarbeiten, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen begegnen zu können.

2.Fortsetzung der gemeinsamen Anstrengungen in Bezug auf die Entwicklung eines strategischen Ansatzes für Ernährungskrisen entlang des humanitären, entwicklungs- und friedenspolitischen Zusammenhangs und Stärkung des globalen Netzwerks gegen Ernährungskrisen im Hinblick auf eine gemeinsame Analyse, eine gemeinsame strategische Zuweisung von Ressourcen und koordinierte Maßnahmen.

3.Fortsetzung der Bemühungen um eine gemeinsame Vision im Bereich der Ernährung und Aufbau eines gemeinsamen Verständnisses der EU und ihrer Mitgliedstaaten von einer ernährungssensiblen Landwirtschaft, was bei der Unterstützung aller möglichen Bereiche, in denen sich die Landwirtschaft auf die Ernährung auswirkt, hilfreich sein wird.

4.Verstärkte Aufmerksamkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten für die entscheidende Rolle der Landwirtschaft beim Klimawandel (wie im UNFCCC betont) und bei der Erreichung der SDGs. Die Unterstützung könnte aus der aktuellen Arbeit zur Umsetzung des Pariser Abkommens stammen, wie z. B. der „Koroniyia Joint Work on Agriculture“ (Gemeinsame Arbeit an der Landwirtschaft in Korosina) und anderer einschlägiger Verpflichtungen zur Unterstützung der Länder bei der Einhaltung ihrer national festgelegten Beiträge.

5.Verstärkte Unterstützung von Frauen bei der Bekämpfung von Ernährungssicherheit auf nationaler und lokaler Ebene. Die bessere Erfassung der Beiträge von Frauen könnte zusätzliche Aufmerksamkeit erhalten. Die Bemühungen könnten sich auch auf Ansätze zur Erreichung, Begünstigung und Stärkung von Frauen konzentrieren, und die EU und ihre Mitgliedstaaten könnten eine systematische geschlechtsspezifische Berichterstattung über relevante Indikatoren durchführen.

6.Beschleunigung der Arbeit an einer Ergebniskette und an gemeinsamen Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte und Ergebnisse auf aggregierter Ebene. Es wäre sinnvoll zu zeigen, wie die EU zur Erreichung der SDG2-Ziele beiträgt. Wissen und Leitlinien zur Messung der Auswirkungen müssen für alle Bereiche, einschließlich des privaten Sektors, geeignet sein.

7.Verbesserung der nationalen und regionalen Kapazitäten zur Landwirtschaftsforschung, die der Innovation durch Partnerschaften förderlich sind. Diese Bemühungen könnten entwicklungsorientierte Innovationen in der Landwirtschaft fördern, insbesondere durch Kapazitätsentwicklung und Partnerschaften wie beispielsweise der „Development-Smart Innovation through Research in Agriculture“ (DeSIRA, Entwicklungsorientierte Innovation durch Landwirtschaftsforschung).

8.Weitere Verankerung der Jugendbeschäftigung im Politikdialog und Investition in die Schaffung von Arbeitsplätzen und Ausbildungsmöglichkeiten sowie Sicherstellung der Berücksichtigung der Jugend in allen Phasen der Politik und der Projekte. Die von den EU-Mitgliedstaaten sowie durch den externen Investitionsplan und den Treuhandfonds für Afrika unternommenen Anstrengungen sollten weiterverfolgt und ausgeweitet werden, wobei gegebenenfalls eine Verbindung zu G20-Initiativen hergestellt werden sollte.

9.Förderung des regionalen Agrarhandels durch Unterstützung der bestehenden Bemühungen um einen nachhaltigen Ansatz für die Ernährungssysteme. Dazu gehören die Anbindung der Landwirte an die Märkte, die Wahrung der Menschen- und Arbeitsrechte sowie der Schutz der Rechte der lokalen Gemeinschaften durch die Anwendung der Grundsätze für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Investitionen und die Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Regelung der Nutzungs- und Besitzrechte an Land, Fischgründen und Wäldern.

10.Zusammenarbeit mit allen legitimen Akteuren des Ernährungssystems bei der Ausweitung globaler Institutionen und Prozesse zur Steuerung des nachhaltigen Wandels der Ernährungssysteme durch Stärkung von Zusammenarbeit und Kohärenz sowie evidenzbasierter Maßnahmen.

(1)

EU-Politikrahmen zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Verbesserung der Ernährungssicherheit, KOM(2010) 127.

(2)

ABl. C 201/1 vom 30.6.2017.

(3)

http://www.g7italy.it/en/documenti-altri (auf Englisch).

(4)

Es sei darauf hingewiesen, dass viele Mitgliedstaaten zusätzliche Mittel bereitgestellt haben, die weit über die hier erfassten Gesamtbeträge hinausgehen. Für die Zwecke dieses Berichts werden jedoch nur bereitgestellte Mittel über 100 000 EUR berücksichtigt. Zudem greift man innerhalb der EU und ihrer Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Methoden der Berichterstattung zurück. Die in diesem Bericht vorgelegten Zahlen spiegeln ausschließlich die für diesen Bericht angewandte spezifische Methode wider.

(5)

Wie die vorangegangenen Berichte gibt auch dieser dritte Bericht – herausgegeben im Jahr 2018 – die neuesten verfügbaren offiziellen Zahlen wieder, welche das Jahr 2016 betreffen.

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