EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 10.10.2018
COM(2018) 690 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion - Sechzehnter Fortschrittsbericht
I. EINLEITUNG
Für unsere Bürgerinnen und Bürger ist ihre Sicherheit eines der wichtigsten Anliegen. Die Europäer erwarten zu Recht, beschützt zu werden. Die Union spielt eine wichtige Rolle dabei, für mehr innere Sicherheit zu sorgen und auf die Anliegen der Bürger einzugehen. In seiner Rede zur Lage der Union 2018 betonte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, dass nur ein starkes und vereintes Europa die Bürger vor inneren wie äußeren Bedrohungen – einschließlich terroristischer Gefahren – schützen kann. In den vergangenen Jahren wurde die europäische Sicherheitsarchitektur durch neue Rechtsvorschriften und politische Initiativen im Rahmen der Sicherheitsunion, eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und eine gestärkte Rolle der EU-Agenturen, insbesondere von Europol und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, modernisiert. In seiner Rede forderte Präsident Juncker zudem eine Führungsrolle, um die Sicherheitsunion zu vollenden und so die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen, was die innere Sicherheit betrifft.
Anlässlich der Rede zur Lage der Union 2018 hat die Kommission eine Reihe von Maßnahmen für mehr Sicherheit in der EU und zum besseren Schutz der EU-Außengrenzen vorgelegt. Die Kommission hat auch neue Vorschriften präsentiert, damit terroristische Inhalte schnell aus dem Internet entfernt werden können. Zu diesem Zweck werden klare, gezielte Regeln, um den Missbrauch von Online-Diensten für die Verbreitung terroristischer Propaganda zu verhindern, mit strikten Vorkehrungen zum Schutz der freien Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in einer offenen, demokratischen Gesellschaft kombiniert. Die Kommission hat Maßnahmen vorgeschlagen, die dazu beitragen sollen, dass die Wahlen zum Europäischen Parlament im kommenden Jahr frei, fair und sicher ablaufen – einschließlich einer Empfehlung über Wahl-Kooperationsnetze, mehr Transparenz im Internet, besseren Schutz vor Cyberangriffen und die Bekämpfung von Desinformationskampagnen. Um mit der ständig voranschreitenden Bedrohung im Cyberbereich Schritt zu halten, hat die Kommission eine Verordnung vorgeschlagen, um Ressourcen und Fachwissen in der Cybertechnologie durch die Schaffung eines Netzes von Kompetenzzentren für Cybersicherheit zu bündeln. Als Teil einer umfassenden Reaktion auf grenzüberschreitende terroristische Bedrohungen hat die Kommission eine Initiative vorgestellt, mit der nach und nach die Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) auf terroristische Straftaten ausgeweitet werden sollen, die mehr als einen Mitgliedstaat betreffen. Zudem hat die Kommission vorgeschlagen, den Schutz der Außengrenzen durch mehr Zuständigkeiten und eine größere Handlungsfähigkeit der Europäischen Grenz- und Küstenwache zu verstärken.
Die Kommission legte diese Vorschläge beim Treffen der Staats- und Regierungschefs in Salzburg am 19. und 20. September 2018 vor. Hier wurde die Notwendigkeit europäischer Lösungen betont, um so die Mitgliedstaaten noch stärker zu befähigen, anhaltende und neu entstehende Bedrohungen zu bewältigen. Je näher die Europawahlen rücken, desto näher müssen wir auch unserem gemeinsamen Ziel – mehr Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger in der EU – kommen. Von den Beratungen in Salzburg gingen daher positive Impulse für die Annahme vorrangiger Gesetzgebungsinitiativen vor den Europawahlen im Mai 2019 aus, unter anderem mit Blick auf die jüngsten Initiativen, die die Kommission im Zuge der Rede zur Lage der Union 2018 präsentiert hatte. Die kommenden Monate werden entscheidend dafür sein, die noch anhängigen Gesetzgebungsvorschläge so weit wie möglich voranzubringen, damit die interinstitutionellen Verhandlungen noch während der aktuellen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments abgeschlossen werden können.
Es muss mehr getan werden, damit die Initiativen im Rahmen der Sicherheitsunion Ergebnisse zeitigen und so unsere gemeinsame Sicherheit und unsere Abwehrfähigkeit gegen Cyberbedrohungen – die das regelbasierte System in der Welt untergraben – zu erhöhen. Am 4. Oktober 2018 wurde bekannt, dass die Büros der Organisation für das Verbot chemischer Waffen in Den Haag im April 2018 Ziel einer Cyberattacke des russischen militärischen Nachrichtendienstes geworden waren. Diese wurde von den niederländischen Nachrichtendiensten in Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich gestoppt. Der Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk, der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker und die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin Federica Mogherini äußerten sich gemeinsam sehr besorgt über diesen Versuch, die Integrität der Organisation für das Verbot chemischer Waffen zu gefährden, und verurteilten derartige Vorgänge. Umso entschiedener muss die EU im Bereich der Digitalisierung auch weiterhin die Widerstandsfähigkeit ihrer Institutionen und jener der Mitgliedstaaten sowie von internationalen Partnern und Organisationen stärken. Dies verdeutlicht außerdem, wie wichtig Maßnahmen im Bereich der Sicherheitsunion sind, um die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung von Gefahren zu unterstützen, die durch Cyberattacken und durch den Cyberspace ermöglichte Angriffe, durch hybride Bedrohungen und chemische, biologische, radiologische und nukleare Risiken entstehen.
Im vorliegenden 16. Fortschrittsbericht zur Sicherheitsunion wird der allgemeine Sachstand dargelegt. Besonders hervorgehoben werden die jüngsten Initiativen der Kommission im Zuge der Rede zur Lage der Union 2018 sowie die seit dem letzten Bericht vom Juni 2018 erzielten Fortschritte, einschließlich der zwischen den Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission in ihrer Gemeinsamen Erklärung vom 14. Dezember 2017 vereinbarten gesetzgeberischen Prioritäten (siehe auch die Liste aller Initiativen im Zuge der Sicherheitsunion in Anhang I).
II. GESETZGEBERISCHE PRIORITÄTEN UMSETZEN
Bei einer Reihe von gesetzgeberischen Prioritäten im Rahmen der Sicherheitsunion wurde in den vergangenen Monaten eine Einigung erzielt: Die beiden gesetzgebenden Organe einigten sich über den Vorschlag zur Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystems (ETIAS), das es möglich machen wird, bei visumfrei in die EU reisenden Personen vorab Kontrollen zu Sicherheit und irregulärer Migration vorzunehmen; sie kamen überein, das Schengener Informationssystem – das am meisten genutzte Informationsaustauschsystem für Sicherheit und Grenzmanagement in Europa – zu stärken; sie verständigten sich über den Vorschlag zur Stärkung des Mandats von eu-LISA, der EU-Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts; auch wurde eine Einigung über strengere Vorschriften zur strafrechtlichen Verfolgung von Geldwäsche erzielt; hinzu kommen neue Maßnahmen, um im Rahmen der Fünften Geldwäscherichtlinie die EU-Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verschärfen. Bei allen Maßnahmen, die noch nicht angenommen wurden, sollte dieser letzte Schritt rasch erfolgen.
Bei zahlreichen anderen Vorschlägen wurde noch keine Einigung erzielt, und es sind weitere Anstrengungen erforderlich.
1.Solidere und intelligentere Informationssysteme für das Sicherheits- und das Grenzmanagement sowie für die Migrationssteuerung
Um zu gewährleisten, dass die Mitarbeiter der Strafverfolgungs- und Grenzschutzbehörden der Mitgliedstaaten über vollständige, präzise und verlässliche Informationen verfügen, wann und wo auch immer sie diese benötigen, hat die Kommission im Dezember 2017 Legislativvorschläge zur Förderung der Interoperabilität der EU-Informationssysteme in den Bereichen Sicherheit, Grenzmanagement und Migrationssteuerung vorgelegt und diese Vorschläge im Juni 2018 geändert. Mit Hilfe der vorgeschlagenen Maßnahmen können die nationalen Behörden Mehrfachidentitäten aufdecken und gegen Identitätsbetrug vorgehen. Der Rat erhielt am 14. Juni 2018 ein Verhandlungsmandat, das am 12. September 2018 hinsichtlich der entsprechenden Änderungen ergänzt wurde. Der Ausschuss des Europäischen Parlaments für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) dürfte in den kommenden Tagen über sein Verhandlungsmandat abstimmen; die anschließende Bestätigung des Mandats durch das Plenum des Europäischen Parlaments ist für die Woche vom 22. Oktober 2018 vorgesehen. Alle drei Organe haben sich in der Gemeinsamen Erklärung darauf verständigt, den Erlass der vorgeschlagenen Verordnungen über die Interoperabilität vor den Europawahlen im kommenden Jahr sicherzustellen. Dazu muss der von den beiden gesetzgebenden Organen vorgesehene ehrgeizige Zeitplan eingehalten werden.
Die Verhandlungen über den Legislativvorschlag zur Ausweitung des Europäischen Strafregisterinformationssystems auf Drittstaatsangehörige – eine weitere gesetzgeberische Priorität im Bereich des Informationsaustauschs – stehen kurz vor dem Abschluss. Der Vorschlag sieht die Einrichtung einer zentralen Datenbank vor, mit der rasch überprüft werden kann, ob einem Mitgliedstaat Informationen über Verurteilungen eines Nicht-EU-Bürgers vorliegen. Die endgültige Einigung über das Dossier ist in Reichweite, und die für den 17. Oktober 2018 geplante nächste Trilog-Sitzung sollte es den beiden gesetzgebenden Organen ermöglichen, die Gespräche über diese vorrangige Initiative im Sinne der Gemeinsamen Erklärung abzuschließen.
In Bezug auf den Vorschlag der Kommission, Eurodac durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs dahin gehend zu stärken, dass es nicht nur die Identifizierung von Asylbewerbern, sondern auch von illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen und irregulär in die EU einreisenden Personen umfasst, wurden in den vergangenen Monate keine Fortschritte erzielt – trotz der vorläufigen politischen Einigung der beiden gesetzgebenden Organe im Juni 2018. Es ist dringend erforderlich, dass Rat und Parlament diese vorrangige Rechtsetzungsinitiative entsprechend der Einigung im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung abschließen. Notwendig ist dies einerseits, um zu gewährleisten, dass Daten über illegal aufhältige Drittstaatsangehörige und irregulär in die Union eingereiste Personen Teil der vorgeschlagenen Interoperabilität der EU-Informationssysteme werden, und andererseits als Teil der Bemühungen um eine rasche Lösung in der Frage der Asylreform. Der Vorschlag zur Stärkung von Eurodac ist eines der fünf am weitesten fortgeschrittenen Dossiers im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems; wie bei den anderen fortgeschrittenen Dossiers sollten die gesetzgebenden Organe die Verhandlungen vor Ende 2018 abschließen.
Darüber hinaus laufen im Europäischen Parlament und im Rat die Arbeiten am Legislativvorschlag zur Stärkung des Visa-Informationssystems (VIS) vom Mai 2018. Der Vorschlag sieht vor, den Anwendungsbereich der Datenbank auszuweiten: Künftig soll sie Daten über Dokumente für längerfristige Aufenthalte und deren Inhaber enthalten, weiterreichende Datenbankabgleiche sind vorgesehen, um mögliche Migrations- und Sicherheitsrisiken vor der Visum-Ausstellung oder bei der Ausstellung von Dokumenten für längerfristige Aufenthalte zu ermitteln; auch soll die Kapazität erhöht werden, um Straftaten zu verhüten, aufzudecken und zu verfolgen. Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, ihr Verhandlungsmandat bis Ende 2018 anzunehmen und spätestens Anfang 2019 in die Trilog-Beratungen einzusteigen. Dies ist erforderlich, damit die beiden gesetzgebenden Organe in der laufenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments eine Einigung über dieses Dossier erzielen können.
Um solidere und intelligentere Informationssysteme für das Sicherheits- und das Grenzmanagement sowie für die Migrationssteuerung zu errichten, fordert die Kommission das Europäische Parlament und den Rat auf:
Prioritäten der Gemeinsamen Erklärung:
·im Oktober 2018 in Trilog-Beratungen über die Legislativvorschläge zur Interoperabilität einzutreten und bis zum Jahresende zu einer Einigung zu gelangen;
·im Oktober 2018 eine Einigung über den Legislativvorschlag zur Ausdehnung des Europäischen Strafregisterinformationssystems auf Drittstaatsangehörige zu erzielen;
·die Verhandlungen über den Legislativvorschlag zu Eurodac bis Ende 2018 abzuschließen;
Des Weiteren:
·ihr Verhandlungsmandat über den Legislativvorschlag zur Stärkung des Visa-Informationssystems bis Ende 2018 anzunehmen.
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2.Mehr Sicherheit durch ein verbessertes Außengrenzenmanagement
Die innere Sicherheit ist abhängig vom verstärkten Schutz der Außengrenzen. Die Kommission nahm anlässlich der Rede zur Lage der Union am 12. September 2018 Legislativvorschläge zur Stärkung des Mandats der Europäischen Grenz- und Küstenwache sowie des Mandats der Asylagentur der Europäischen Union und für eine verstärkte Rückkehr/Rückführung an. In Kombination werden diese Vorschläge die erforderlichen Instrumente für eine wirksame Migrationssteuerung an den Außengrenzen liefern.
Die Kommission hat eine Reihe von Veränderungen bei der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache vorgeschlagen, insbesondere durch eine eigene Einsatzkomponente: eine ständige Reserve von 10 000 Einsatzkräften der Europäischen Grenz- und Küstenwache mit Exekutivbefugnissen bis zum Jahr 2020 für sämtliche Aktivitäten, um den Mitgliedstaaten vor Ort effektive, zuverlässige und schnell verfügbare Unterstützung zu bieten. Das sorgt dafür, dass die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache über die erforderlichen Kapazitäten – einschließlich eigener Ausrüstung – verfügt, um die EU-Außengrenzen zu schützen, Sekundärmigration zu verhindern und die Rückkehr/Rückführung irregulärer Migranten wirksam umzusetzen.
Der Vorschlag wird auch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten verstärken und die Möglichkeiten für den Informationsaustausch zwischen der Agentur und Europol weiter verbessern – auch mit Blick auf personenbezogene Daten in Zusammenhang mit Menschen, die grenzüberschreitender Kriminalität verdächtig sind. Dieser Vorschlag stellt für die Kommission eine klare Priorität dar, weshalb sie das Europäische Parlament und den Rat auffordert, die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften noch während der laufenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments anzunehmen. Damit dies geschieht, sollten die beiden gesetzgebenden Organe ihr Verhandlungsmandat bis spätestens Ende 2018 annehmen, damit die Trilog-Verhandlungen Anfang 2019 beginnen können.
Damit die Sicherheit durch ein verbessertes Management der Außengrenzen erhöht wird, fordert die Kommission das Europäische Parlament und den Rat auf:
Initiativen im Rahmen der Lage der Union 2018:
·ihr Verhandlungsmandat für die Legislativvorschläge zur Stärkung der Europäischen Grenz- und Küstenwache und der Asylagentur der Europäischen Union sowie den Gesetzgebungsvorschlag zur Rückführungsrichtlinie bis Ende 2018 anzunehmen, damit die Rechtsvorschriften während der laufenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments verabschiedet werden können.
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3.Radikalisierung verhindern
Das Vorgehen gegen terroristische Propaganda im Internet ist weiterhin eine der größten Herausforderungen im Kampf gegen den Terrorismus und bei der Verhütung von Radikalisierung. Die jüngsten terroristischen Anschläge auf Unionsgebiet haben gezeigt, wie Terroristen konsequent und systematisch das Internet missbrauchen, um sich das Vertrauen von Anhängern zu erschleichen und diese anzuwerben, um terroristische Taten vorzubereiten und möglich zu machen, um mit ihren Gräueltaten zu protzen und andere zu drängen, es ihnen nachzutun – und um Ängste bei der Bevölkerung zu schüren. Hosting-Dienstleister haben auf die Forderungen der Behörden reagiert und Maßnahmen ergriffen, um terroristische Inhalte auf ihren Plattformen durch freiwillige Regelungen und Partnerschaften zu bekämpfen. Dazu gehört auch das EU-Internetforum, das im Dezember 2015 ins Leben gerufen wurde. Auf Seiten der Hosting-Dienstleister und der Mitgliedstaaten muss beim Vorgehen gegen terroristische Online-Propaganda jedoch noch entschiedener gehandelt werden.
Um dieses gravierende Problem anzugehen und als Reaktion auf nachdrückliche Forderungen des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates wurde die Rede zur Lage der Union 2018 von Präsident Juncker durch einen Legislativvorschlag für einen klaren, harmonisierten Rechtsrahmen zur Verhinderung des Missbrauchs von Hosting-Dienstleistern für die Verbreitung terroristischer Online-Propaganda flankiert. Der Vorschlag stützt sich auf die Empfehlung der Kommission vom März 2018 zu Maßnahmen, die von Anbietern von Online-Diensten und den Mitgliedstaaten zu ergreifen sind, um die Anstrengungen zum Vorgehen gegen illegale Online-Inhalte – und insbesondere terroristische Inhalte – zu verstärken.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden dazu beitragen, das reibungslose Funktionieren des digitalen Binnenmarkts zu gewährleisten sowie gleichzeitig die Sicherheit zu erhöhen, das Vertrauen in das Internet zu vergrößern und die Garantien für die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit zu stärken. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten werden mit Entfernungsanordnungen Hosting-Dienstleister verpflichten können, terroristische Online-Propaganda binnen einer Stunde aus dem Netz zu nehmen – in dem Zeitraum also, in dem terroristische Inhalte sich besonders schnell verbreiten und damit den größten Schaden anrichten. Gemäß dem Vorschlag werden die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass ihre zuständigen Behörden über die nötigen Kapazitäten zum Vorgehen gegen terroristische Inhalte im Internet verfügen. Der Vorschlag wird auch Klarheit schaffen, was die Verantwortung der Hosting-Dienstleister angeht, alle geeigneten, angemessenen und verhältnismäßigen Maßnahmen für die Sicherheit ihrer Dienste zu ergreifen und terroristische Online-Inhalte rasch und wirksam zu erkennen und zu entfernen. Dabei ist die fundamentale Bedeutung der Meinungs- und Informationsfreiheit in einer offenen und demokratischen Gesellschaft zu berücksichtigen. Der Vorschlag enthält auch eine Reihe notwendiger Garantien, um die uneingeschränkte Achtung von Grundrechten wie der Meinungs- und Informationsfreiheit in einer offenen und demokratischen Gesellschaft zu gewährleisten – zusätzlich zu den durch das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf garantierten Rechtsschutzmöglichkeiten.
Dieser Vorschlag stellt für die Kommission eine klare Priorität dar, weshalb sie das Europäische Parlament und den Rat auffordert, die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften noch während der laufenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments anzunehmen. Damit dies geschieht, sollten die beiden gesetzgebenden Organe ihr Verhandlungsmandat bis spätestens Ende 2018 annehmen, damit die Trilog-Verhandlungen Anfang 2019 beginnen können.
Parallel zu der Gesetzgebungstätigkeit zur Bekämpfung terroristischer Inhalte im Internet wird die Kommission weiter mit den Hosting-Dienstleistern im freiwilligen Rahmen des EU-Internetforums zusammenarbeiten, um die Zugangsmöglichkeiten zu terroristischen Online-Inhalten zu verringern und die Partner aus der Zivilgesellschaft in die Lage zu versetzen, den Umfang effektiver Online-Narrative zu vergrößern. Das Forum wird im Dezember 2018 auf Ministerebene erneut einberufen.
Zugleich unterstützt die EU weiterhin die Radikalisierungsprävention in den Mitgliedstaaten und in den Gemeinschaften vor Ort. Am 1. und 2. Oktober 2018 trat das EU-Netz politischer Entscheidungsträger im Bereich Prävention zusammen, um mit der Umsetzung der Empfehlungen der hochrangigen Sachverständigengruppe gegen Radikalisierung zu beginnen. Dies wird in die Arbeit des neu eingerichteten Lenkungsausschusses für Maßnahmen der Union zur Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung einfließen, der am 24. Oktober 2018 in Wien erstmals zusammenkommt. Am 11. Oktober 2018 wird die vierte hochrangig besetzte Konferenz des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung (RAN) Minister und Praktiker zusammenbringen, um sowohl Herausforderungen durch Kinder (einschließlich minderjähriger Flüchtlinge) anzugehen, die aus Gebieten in der Gewalt von Terroristen zurückkehren, als auch Herausforderungen durch die Entlassung radikalisierter Häftlinge – darunter auch terroristischer Straftäter – aus dem Gefängnis. Als Teil des Arbeitsprogramms 2018 des Fonds für die innere Sicherheit für polizeiliche Zusammenarbeit und die Prävention von Straftaten, mit dem insgesamt 70 Mio. EUR bereitgestellt werden, wird die Kommission eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für eine gezielte Finanzierung im Umfang von 5 Mio. EUR zur Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung starten.
Um Radikalisierung zu verhindern, fordert die Kommission das Europäische Parlament und den Rat auf:
Initiative im Rahmen der Lage der Union 2018:
·bis Ende 2018 ihr Verhandlungsmandat für den Legislativvorschlag zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte anzunehmen, damit die Rechtsvorschriften während der laufenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments angenommen werden können.
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4.Bedrohungen aus dem Cyberspace bewältigen und die Cybersicherheit verbessern
Die Abwehrfähigkeit unserer Demokratien gewährleisten – das ist ein entscheidender Aspekt der Sicherheitsunion: Angriffe auf Infrastruktur für Wahlen und Informationssysteme für Wahlkampagnen sind hybride Bedrohungen, gegen die die Union dringend vorgehen muss. Politisch motivierte Massen-Desinformationskampagnen im Internet, auch die durch Drittstaaten gesteuerten mit dem klaren Ziel, Wahlen zu diskreditieren und ihnen die Legitimität abzusprechen, haben sich zu einer wachsenden Bedrohung für unsere Demokratien entwickelt. Um diesen komplexen Bedrohungen zu begegnen, hat die Kommission eine Reihe von Initiativen auf den Weg gebracht, die von Maßnahmen gegen Cybervorfälle zur Stärkung der Cybersicherheit der Union bis hin zu Maßnahmen zur Bekämpfung von Online-Desinformation und -Manipulation – unter anderem durch den Missbrauch personenbezogener Daten – reichen.
Wie jüngst von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2018 angekündigt, hat die Kommission am 12. September 2018 eine Reihe von Maßnahmen zur Gewährleistung freier und fairer Europawahlen vorgelegt. In einer Empfehlung zu Wahl-Kooperationsnetzen, Transparenz im Internet, zum Schutz vor Cybervorfällen und zur Bekämpfung von Desinformationskampagnen ermutigt die Kommission die Mitgliedstaaten, ein nationales Wahl-Kooperationsnetz der einschlägigen Behörden – in den Bereichen Wahlen, Cybersicherheit, Datenschutz und Strafverfolgung – zu schaffen und eine Kontaktstelle zu benennen, die sich an einem Wahl-Kooperationsnetz auf europäischer Ebene beteiligt. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten prüfen, ob ihre Wahlgesetze angesichts von Online-Kampagnen noch aktuell sind. Zudem müssen sie sicherstellen, dass Wahlvorschriften und -sanktionen, die offline gelten – etwa zu Aspekten wie Transparenz und Wahlkampffinanzierung – auch für Online-Aktivitäten durchgesetzt werden können. Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten sowie europäische und nationale politische Parteien, Stiftungen und Wahlkampforganisationen nachdrücklich auf, die in der Empfehlung aufgeführten Maßnahmen umzusetzen.
Darüber hinaus hat die Kommission einen Leitfaden zur Anwendung des EU-Datenschutzrechts vorgelegt, der nationalen Behörden und den politischen Parteien auf europäischer und nationaler Ebene sowie anderen am Wahlprozess beteiligten Akteuren helfen wird, die datenschutzrechtlichen Pflichten nach dem EU-Recht in Zusammenhang mit Wahlen anzuwenden. Ferner legte die Kommission einen Legislativvorschlag für eine gezielte Änderung der Verordnung von 2014 über die Parteienfinanzierung vor, der es ermöglichen wird, Bußgelder für Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zu verhängen, die auf eine Beeinflussung des Ergebnisses der Europawahlen abzielen. Diese Sanktionen belaufen sich auf bis zu 5 % des Jahresbudgets der betreffenden europäischen politischen Partei oder Stiftung. Der Vorschlag stellt für die Kommission eine klare Priorität dar. Daher fordert sie das Europäische Parlament und den Rat nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen gezielten Änderungen rechtzeitig vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 erfolgen. Damit dies geschieht, sollten die beiden gesetzgebenden Organe ihr Verhandlungsmandat rasch annehmen, damit die Trilog-Gespräche unverzüglich beginnen können.
Mit der Umsetzung des europäischen Ansatzes zur Bekämpfung von Desinformation im Internet, wie im April 2018 dargelegt‚ fördert die Kommission ein transparenteres und vertrauenswürdigeres Online-Umfeld, in dem Verantwortung übernommen wird. Online-Plattformen und die Werbebranche haben am 26. September 2018 praktische Verhaltensregeln zur Selbstregulierung bei Desinformation im Internet vorgestellt, die weitreichende Verpflichtungen zum Vorgehen gegen Online-Desinformation umfassen. Die Kommission wird die durch diese Verhaltensregeln erzielten Fortschritte aufmerksam verfolgen, die ersten Ergebnisse untersuchen und bis Ende 2018 darüber Bericht erstatten.
Insbesondere mit der hochrangig besetzten Konferenz über Cyberbedrohungen für Wahlen am 15. und 16. Oktober 2018 will die Kommission für das Thema sensibilisieren und ihren Dialog mit den Behörden der Mitgliedstaaten fortsetzen; die Ergebnisse der Konferenz werden in das nächste Kolloquium über Grundrechte (26./27. November 2018) mit dem Schwerpunkt „Demokratie in der Europäischen Union“ einfließen. Die Analyse der Ergebnisse der praktischen Verhaltensregeln und die Schlussfolgerungen der hochrangigen Konferenz werden in einen gemeinsamen Aktionsplan zum Vorgehen gegen Desinformation Eingang finden. Diesen werden die Kommission und die Hohe Vertreterin bis Jahresende als Folgemaßnahme zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2018 und der Rede zur Lage der Union 2018 vorlegen. In dem Aktionsplan wird über die Fortschritte bei der Umsetzung der Mitteilung zur Bekämpfung von Desinformation im Internet berichtet. Er baut auf den Erfahrungen der East Stratcom Task Force auf, und in ihm werden Vorschläge für ein besser abgestimmtes Vorgehen gegen Desinformation in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten unterbreitet. Der Aktionsplan wird auch das Mandat und die Ressourcen der drei Task Forces sowie Möglichkeiten prüfen, wie diese ihre Kapazitäten zur Bekämpfung von Desinformation erhöhen können, die ihren Ursprung in den drei Regionen hat. Dies wird dazu beitragen, dass die Anstrengungen auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten ausreichend intensiv sind, um der Komplexität von Desinformationskampagnen feindlicher Akteure entgegenwirken zu können.
Auch die Bekämpfung der Cyberkriminalität und mehr Sicherheit im Cyberspace haben für die EU weiterhin Priorität. Am 12. September 2018 verabschiedete die Kommission im Rahmen der Lage der Union 2018 einen Legislativvorschlag für eine Verordnung zur Bündelung von Ressourcen und Fachwissen im Bereich der Cybersicherheitstechnologie. Um mit den sich stetig wandelnden Bedrohungen aus dem Cyberspace Schritt zu halten, wird mit dem Vorschlag ein Netz nationaler Koordinierungszentren geschaffen, damit verfügbare Finanzmittel für die Zusammenarbeit im Bereich Cybersicherheit, Forschung und Innovation zielgenauer und koordinierter eingesetzt werden können. Ein neues Europäisches Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung wird EU-Finanzmittel für Cybersicherheit im Rahmen der vorgeschlagenen Programme „Digitales Europa“ und „Horizont Europa“ verwalten und gemeinsame Investitionen der Union, der Mitgliedstaaten und der Industrie zur Förderung der Cybersicherheitsbranche der EU erleichtern. Darüber hinaus wird es im Rahmen des künftigen Europäischen Verteidigungsfonds, der kürzlich von der Kommission vorgeschlagen wurde, grundsätzlich möglich sein, Cyberabwehrprojekte zu unterstützen. Das Europäische Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung könnte auf Wunsch von Mitgliedstaaten als Projektmanager für derartige Projekte fungieren. Dieser Vorschlag hat für die Kommission ganz klar Priorität, daher fordert sie das Europäische Parlament und den Rat auf, die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften während der laufenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments anzunehmen. Damit dies geschieht, sollten die beiden gesetzgebenden Organe ihr Verhandlungsmandat bis spätestens Ende 2018 annehmen, damit die Trilog-Verhandlungen Anfang 2019 beginnen können.
Als Teil der Maßnahmen, die in der Gemeinsamen Mitteilung
„Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen“ vom September 2017 erläutert sind, fanden am 13. September und am 1. Oktober 2018 zwei Trilog-Sitzungen der gesetzgebenden Organe zum vorgeschlagenen Rechtsakt zur Cybersicherheit statt. Um die Kapazitäten für die Cybersicherheit und die Abwehrbereitschaft der Mitgliedstaaten und der Unternehmen zu erhöhen und die Zusammenarbeit und Koordinierung von Mitgliedstaaten und EU-Organen, -Einrichtungen und sonstigen Stellen zu verbessern, wird der Vorschlag das Mandat der EU-Agentur für Netz- und Informationssicherheit erneuern und sie in EU-Agentur für Cybersicherheit umbenennen. Darüber hinaus wird mit dem Vorschlag ein EU-Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung von Produkten, Systemen und Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie geschaffen. Alle drei Organe haben erneut ihre Entschlossenheit bekräftigt, im Einklang mit der Gemeinsamen Erklärung die Verhandlungen über den Vorschlag bis zum Jahresende abzuschließen.
Auch beim Legislativvorschlag über unbare Zahlungsmittel, einem weiteren Element des Pakets zur Cybersicherheit vom September 2017, sind Fortschritte zu verzeichnen. Die vorgeschlagenen Vorschriften aktualisieren den Rechtsrahmen der EU zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Bereich der unbaren Zahlungsmittel: Neue Herausforderungen und technologische Entwicklungen wie virtuelle Währungen und mobile Zahlungen werden ins Visier genommen, Hindernisse für die operative Zusammenarbeit ausgeräumt und die Prävention sowie die Unterstützung von Opfern verstärkt. Die beiden gesetzgebenden Organe haben am 26. September 2018 eine erste Trilog-Sitzung abgehalten, und alle drei Organe haben ihre Bereitschaft bekundet, sich rasch über den Vorschlag zu einigen.
Um Bedrohungen aus dem Cyberspace entgegenzuwirken und die Cybersicherheit zu erhöhen, fordert die Kommission das Europäische Parlament und den Rat auf:
Initiativen im Rahmen der Lage der Union 2018:
·zu gewährleisten, dass die vorgeschlagenen gezielten Änderungen der Verordnung über die Parteienfinanzierung rechtzeitig vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 erfolgen;
·bis zum Jahresende ihr Verhandlungsmandat für den Legislativvorschlag über das Europäische Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und das Netz nationaler Koordinierungszentren anzunehmen, damit die Rechtsvorschriften während der laufenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments verabschiedet werden können;
Priorität der Gemeinsamen Erklärung:
·vor Jahresende eine Einigung über den vorgeschlagenen Rechtsakt zur Cybersicherheit zu erzielen;
Des Weiteren:
·während der laufenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments eine Einigung über den Legislativvorschlag zu unbaren Zahlungsmitteln zu erreichen.
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5.Terroristen den Handlungsspielraum nehmen
Die EU hat entschlossene Maßnahmen ergriffen, um Terroristen und anderen Straftätern den Handlungsspielraum zu nehmen. Systematische Sicherheitskontrollen für alle Personen, die die Außengrenze überschreiten, und die Datenverarbeitung im Rahmen der Richtlinie über Fluggastdatensätze erschweren es Terroristen, in die Union einzureisen und sich dort zu bewegen. Die Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung hilft Terrorangriffen dadurch vorzubeugen, dass Umtriebe wie die Terrorismusfinanzierung, Trainings oder Reisen zu terroristischen Zwecken sowie die Organisation oder Erleichterung derartiger Reisen unter Strafe gestellt werden. Striktere Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Rahmen der Fünften Geldwäscherichtlinie sowie kürzlich vereinbarte Vorschriften zum strafrechtlichen Vorgehen gegen Geldwäsche erschweren es Terroristen, sich Geld zu beschaffen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Instrumente so rasch wie möglich umzusetzen, um Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche entschiedener zu bekämpfen. Der verschärfte Rechtsrahmen für die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen sowie das fortgesetzte Vorgehen gegen den illegalen Handel mit Feuerwaffen beschränken das Feuerwaffenangebot für Terroristen und andere Straftäter.
Zwar sind erhebliche Fortschritte im Kampf gegen den Terrorismus und andere Bedrohungen der Sicherheit in der EU zu verzeichnen, jedoch gibt es kein gemeinsames Vorgehen der Union bei der Ermittlung, Verfolgung und Verurteilung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten. Als einzige Unionsinstanz, die befugt ist, strafrechtliche Ermittlungen durchzuführen, Straftaten vor den zuständigen nationalen Gerichten zu verfolgen und die Urheber vor Gericht zu bringen, verfügt die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) über großes Potenzial, die derzeitigen Anstrengungen zur Bekämpfung terroristischer Straftaten in der Europäischen Union maßgeblich voranzubringen. Als Folgemaßnahme zur Rede zur Lage der Union 2017 legte die Kommission am 12. September 2018 eine Initiative vor, um die Zuständigkeit der EUStA auf die Untersuchung und Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten auszuweiten – zusammen mit einem Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Änderung von Artikel 86 AEUV in Bezug auf die Zuständigkeiten der EUStA. Die Kommission ersucht den Europäischen Rat, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament diese Initiative voranzubringen und über die Ausweitung der Zuständigkeiten der EUStA auf terroristische Straftaten zu entscheiden, die mehr als einen Mitgliedstaat betreffen.
Auch wenn die EU bereits über strenge Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung verfügt, haben die jüngsten Fälle von Geldwäsche, zu denen es bei einigen Banken in der EU gekommen ist, doch die Befürchtung geweckt, dass diese Vorschriften in der EU nicht immer wirksam überwacht und durchgesetzt werden. Die Kommission schlug am 12. September 2018 als Teil der Lage der Union 2018 vor‚ die Rolle der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde bei der auf die Geldwäschebekämpfung abzielenden Überwachung im Finanzsektor zu stärken. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden die Überwachung von Finanzinstituten in der EU weiter intensivieren, um besser gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen zu können. Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zu unterstützen und die einschlägigen Gesetzgebungsmaßnahmen so rasch wie möglich anzunehmen – spätestens bis Anfang 2019.
Bei den allermeisten Fällen sind elektronische Beweismittel für strafrechtliche Ermittlungen wichtig. Immer häufiger müssen die Justizbehörden ein Ersuchen an einen anderen gerichtlichen Zuständigkeitsbereich richten, um solche Beweismittel von den Diensteanbietern einzuholen. Leichter und schneller und auch über Grenzen hinweg an diese Beweismittel zu gelangen, ist für die effektive Ermittlung und Verfolgung von Straftaten einschließlich Terrorismus und Cyberkriminalität sehr wichtig. Deshalb sollten die gesetzgebenden Organe die Vorschläge der Kommission vom April 2018 zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Sammlung elektronischer Beweismittel für Strafverfahren dringend annehmen. Im Rat sind die Beratungen noch nicht abgeschlossen. Die bevorstehende Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ am 11. und 12. Oktober 2018 ist eine wichtige Gelegenheit für die Minister, zentrale Aspekte der Vorschläge zu erörtern, vor allem den Umfang der Initiative sowie Verfahrensaspekte und die erforderlichen Garantien, um bis spätestens Dezember 2018 eine Einigung über den Standpunkt des Rates zu erzielen. Angesichts der Bedeutung elektronischer Beweismittel für strafrechtliche Ermittlungen bei fast allen Arten von Straftaten fordert die Kommission das Europäische Parlament und den Rat auf, dringend an dieser prioritären Gesetzgebungsinitiative zu arbeiten, ihr Verhandlungsmandat spätestens bis zum Jahresende anzunehmen und unverzüglich in Trilog-Gespräche einzutreten. Auf diese Weise könnte dieser Rechtsakt noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 verabschiedet werden – wie es von allen drei Organen in der Gemeinsamen Erklärung vereinbart wurde.
Die Kommission verfolgt weiterhin aufmerksam die Entwicklungen bei den elektronischen Beweismitteln in Nicht-EU-Ländern, darunter das Gesetz zur Regelung der rechtmäßigen Verwendung von Daten im Ausland (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act; CLOUD Act) der Vereinigten Staaten, über das bei der Tagung der Justiz- und Innenminister der EU und der USA am 8. und 9. November 2018 in Washington auf politischer Ebene beraten wird. Die Kommission beobachtet auch sehr genau den Verlauf der Verhandlungen mit Blick auf ein Zweites Zusatzprotokoll zum Budapester Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität zum Zugang zu elektronischen Beweismitteln. Die Vorschläge der Kommission zu elektronischen Beweismitteln sind eine solide Grundlage für ein koordiniertes und kohärentes Vorgehen sowohl innerhalb der EU als auch durch die EU auf internationaler Ebene. Die Kommission beabsichtigt, so bald wie möglich die Annahme zweier Empfehlungen für Verhandlungsrichtlinien zu den internationalen Aspekten der Vorschläge zu elektronischen Beweismitteln vorzuschlagen, wie vom Rat „Justiz und Inneres“ im Juni 2018 gefordert, nämlich des Zweiten Zusatzprotokolls zum Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität und des Abkommens zwischen der EU und den Vereinigten Staaten über den grenzübergreifenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln. Der Zeitplan für die Annahme der beiden Empfehlungen, die zusammen erfolgen würde, hängt von den Fortschritten bei den Beratungen über die Vorschläge zu elektronischen Beweismitteln und von ausreichender Klarheit über die Parameter und Schutzmaßnahmen künftiger EU-interner Arrangements sowie von den Garantien ab, die in den Rechtssystemen von Drittstaaten-Partnern erforderlich sind.
Angesichts der Bedeutung von Finanzinformationen für Ermittlungen legte die Kommission im April 2018 einen Legislativvorschlag vor, um die Verwendung von finanziellen und sonstigen Informationen zur Verhütung, Untersuchung oder Verfolgung schwerer Straftaten zu erleichtern Mit dieser vorrangigen Gesetzgebungsinitiative soll bestimmten Strafverfolgungsbehörden und Vermögensabschöpfungsstellen direkter Zugang zu Informationen über Bankkonten in zentralisierten nationalen Bankkontenregistern gegeben und die Zusammenarbeit zwischen nationalen zentralen Meldestellen und Strafverfolgungsbehörden verstärkt werden. Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, angesichts der Zustimmung aller drei Organe in der Gemeinsamen Erklärung zu den gesetzgeberischen Prioritäten dringend an der vorrangigen Gesetzgebungsinitiative zu arbeiten, um die Verabschiedung dieses Rechtsakts vor den Europawahlen 2019 sicherzustellen. Dies setzt voraus, dass die beiden gesetzgebenden Organe ihr Verhandlungsmandat schnell annehmen und unverzüglich in Trilog-Gespräche eintreten.
Terroristen haben bei vielen Anschlägen in der EU selbst hergestellte Sprengstoffe verwendet, und bei einer noch größeren Zahl gescheiterter und vereitelter Angriffe waren ebenfalls selbst hergestellte Explosivstoffe im Spiel. Um den Zugriff von Terroristen auf gefährliche Ausgangsstoffe für Explosivstoffe – die für selbst hergestellte Sprengstoffe missbraucht werden können – so weit wie möglich zu unterbinden, hat die Kommission im April 2018 einen Gesetzgebungsvorschlag zur Stärkung der Beschränkungen für die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe vorgelegt. Aufbauend auf der Empfehlung der Kommission vom Oktober 2017 sollen durch diese Initiative Sicherheitslücken mit einer Reihe von Maßnahmen geschlossen werden. Dazu zählen das Verbot zusätzlicher Chemikalien, die für selbst hergestellte Sprengstoffe genutzt werden könnten, obligatorische Prüfungen der Strafregistereinträge von Personen, die eine Lizenz für den Erwerb beschränkter Stoffe beantragen, und eine Klarstellung, dass Vorschriften für Wirtschaftsteilnehmer ebenso für Unternehmen gelten, die im Internet aktiv sind. Damit diese Ziele erreicht werden, ist es wichtig, dass die beiden gesetzgebenden Organe ihr Verhandlungsmandat bis Jahresende annehmen und spätestens Anfang 2019 in die Trilog-Beratungen einsteigen. Nur so können die Mitgesetzgeber noch in der laufenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments eine Einigung über dieses Dossier erzielen.
Um Terroristen und anderen Straftätern den Missbrauch oder die Fälschung von Dokumenten zu erschweren, die genutzt werden, um in die EU einzureisen oder sich in ihr zu bewegen, zugleich aber EU-Bürgern eine einfachere Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit zu ermöglichen, hat die Kommission im April 2018 einen Legislativvorschlag zur Verbesserung der Sicherheitsmerkmale der nationalen Personalausweise und Aufenthaltsdokumente vorgelegt. Der Vorschlag enthält Mindeststandards für die Dokumentensicherheit nationaler Personalausweise, insbesondere die Notwendigkeit eines biometrischen Lichtbilds und von Fingerabdrücken, die mit einem Chip auf dem Ausweis gespeichert werden. In dem Vorschlag werden auch die Mindestangaben auf den Aufenthaltsdokumenten für Unionsbürger, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, sowie die vollständige Harmonisierung der Aufenthaltskarten für Familienangehörige aus Drittstaaten festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass die beiden gesetzgebenden Organe bis November 2018 ihr Verhandlungsmandat erhalten, was eine Grundlage für rasche Fortschritte und die Annahme des Dossiers während der laufenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments schaffen dürfte.
Um Terroristen keinen Handlungsspielraum mehr zu lassen, fordert die Kommission den Europäischen Rat auf:
Initiative im Rahmen der Lage der Union 2018:
·die Initiative zur Ausweitung der Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft voranzubringen.
Die Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat zudem:
Initiative im Rahmen der Lage der Union 2018:
·die Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde bei der Überwachung der Geldwäschebekämpfung im Finanzsektor zu unterstützen und die einschlägigen Rechtsvorschriften so bald wie möglich, spätestens aber Anfang 2019 zu verabschieden;
Prioritäten der Gemeinsamen Erklärung:
·dringend ihr Verhandlungsmandat für die Legislativvorschläge zu elektronischen Beweismitteln anzunehmen und unverzüglich Trilog-Gespräche zu führen;
·dringend ihr Verhandlungsmandat für den Legislativvorschlag zur erleichterten Verwendung von Finanzdaten anzunehmen und unverzüglich in die Trilog-Verhandlungen einzusteigen;
Des Weiteren:
·bis Ende 2018 ihr Verhandlungsmandat über den Legislativvorschlag zur Stärkung der Beschränkungen für die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe anzunehmen;
·bis November 2018 ihr Verhandlungsmandat über den Legislativvorschlag zur Verbesserung der Sicherheitsmerkmale nationaler Personalausweise und Aufenthaltsdokumente anzunehmen.
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III.
UMSETZUNG WEITERER VORRANGIGER DOSSIERS IM SICHERHEITSBEREICH
1.Umsetzung vereinbarter Maßnahmen in der Sicherheitsunion
Die Maßnahmen der EU im Rahmen der Sicherheitsunion können den nationalen Behörden an vorderster Front nur dann größtmögliche Vorteile und Unterstützung bieten, wenn alle Mitgliedstaaten die Unionsinstrumente vollständig umsetzen. Deshalb unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten bei der vollständigen Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen im Zuge der Sicherheitsunion, u. a. indem sie den Austausch bewährter Verfahren ermöglicht und Finanzmittel bereitstellt. Die Kommission wird – wo nötig – jedoch nicht zögern, alle ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu nutzen, um das Unionsrecht durchzusetzen. Dazu gehören gegebenenfalls auch Vertragsverletzungsverfahren wie in den folgenden Fällen von Nichtmitteilung.
Nach dem Verstreichen der Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinie über Fluggastdatensätze am 25. Mai 2018 hat die Kommission am 19. Juli 2018 Vertragsverletzungsverfahren gegen 14 Mitgliedstaaten eingeleitet, weil sie die Verabschiedung nationaler Rechtsvorschriften zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie – einem wichtigen Instrument im Kampf gegen Terrorismus und andere schwere Straftaten – nicht mitgeteilt haben. Parallel dazu unterstützt die Kommission weiterhin alle Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen, die Entwicklung ihrer Systeme zur Erfassung von Fluggastdatensätzen zu vervollständigen, unter anderem indem sie den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren ermöglicht. Im Arbeitsprogramm 2018 des Fonds für die innere Sicherheit sind weitere Mittel in Höhe von 1,5 Mio. EUR für die Interkonnektivität der nationalen PNR-Zentralstellen vorgesehen.
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung endete am 6. Mai 2018. Daher leitete die Kommission am 19. Juli 2018 Vertragsverletzungsverfahren gegen 19 Mitgliedstaaten ein, weil sie die Verabschiedung nationaler Rechtsvorschriften zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie nicht mitgeteilt hatten.
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie) in nationales Recht lief am 9. Mai 2018 ab. Daher leitete die Kommission am 19. Juli 2018 Vertragsverletzungsverfahren gegen 17 Mitgliedstaaten ein, weil sie die Verabschiedung nationaler Rechtsvorschriften zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie nicht mitgeteilt hatten. Die Frist für die Ermittlung von Betreibern, die den Anforderungen der Richtlinie genügen, sogenannten „Betreibern wesentlicher Dienste“ (OES), wird am 9. November 2018 enden. Als Teil des sektorspezifischen Ansatzes bei der Cybersicherheit erarbeitet die Kommission Leitlinien zu den Anforderungen an den Energiesektor im Hinblick auf die Cybersicherheit. Eine ranghoch besetzte Konferenz, die vom österreichischen Ratsvorsitz und der Kommission gemeinsam veranstaltet wird, findet am 11. Oktober 2018 in Brüssel statt.
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung endete am 8. September 2018, die Frist für die Umsetzung der Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen am 14. September 2018. Die Kommission prüft derzeit die von den Mitgliedstaaten eingegangenen Mitteilungen und wird ihre Befugnisse als Hüterin der Verträge nutzen, um gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, damit die vollständige Umsetzung dieser Instrumente sichergestellt wird. Die Kommission prüft auch die Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie und arbeitet darauf hin, dass die Vorschriften vor Ort umgesetzt werden. Die Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen 20 Mitgliedstaaten eingeleitet, weil sie die Verabschiedung nationaler Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie nicht mitgeteilt haben. Sie wird ihre Befugnisse bei Bedarf auch weiterhin nutzen, um die vollständige Umsetzung dieser Richtlinie sicherzustellen.
Die Kommission fordert alle Mitgliedstaaten auf, alle in der Sicherheitsunion vereinbarten EU-Maßnahmen und -instrumente vollständig umzusetzen und anzuwenden.
Da die Umsetzungsfrist abgelaufen ist, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, dringend die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die folgenden Richtlinien vollständig in nationales Recht umzusetzen und dies der Kommission mitzuteilen:
·die EU-Richtlinie über Fluggastdatensätze; hier müssen acht Mitgliedstaaten noch die Umsetzung in nationales Recht mitteilen, zwei Mitgliedstaaten müssen die Mitteilung der Umsetzung noch abschließen;
·die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung; hier müssen elf Mitgliedstaaten noch die Umsetzung in nationales Recht mitteilen, während zwei Mitgliedstaaten die Mitteilung der Umsetzung noch abschließen müssen;
·die Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen; hier müssen acht Mitgliedstaaten noch die Umsetzung in nationales Recht mitteilen, drei Mitgliedstaaten müssen die Mitteilung der Umsetzung noch abschließen;
·die Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung; hier müssen neun Mitgliedstaaten noch die Umsetzung in nationales Recht mitteilen, zehn Mitgliedstaaten müssen die Mitteilung der Umsetzung noch abschließen;
·die Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen; hier müssen 21 Mitgliedstaaten noch die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht mitteilen, fünf müssen die Mitteilung der Umsetzung noch abschließen, und
·die Vierte Geldwäscherichtlinie; hier muss ein Mitgliedstaat noch die Umsetzung in nationales Recht mitteilen, drei Mitgliedstaaten müssen noch die Mitteilung der Umsetzung abschließen.
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2. Schutz des öffentlichen Raums
Um unseren Schutz vor dem Terrorismus und unsere Widerstandsfähigkeit zu erhöhen, unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten weiter beim Schutz des öffentlichen Raums. Sie setzt so den Aktionsplan vom Oktober 2017 mit Maßnahmen zur Förderung von Aktivitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene um. Das Forum der Betreiber, eine kommissionsgeführte Gruppe zur Förderung öffentlich-privater Partnerschaften und zum Austausch mit privaten Akteuren, veranstaltete am 26. und 27. September 2018 eine thematische Sitzung mit dem Hotel- und Gastronomie- sowie dem Handelssektor mit Interessenträgern aus Restaurants, Hotels, Krankenhäusern sowie Einkaufs- und Kongresszentren. Die Sitzung des Forums mit sämtlichen Sektoren findet am 26. und 27. November 2018 statt. Um den Austausch bewährter Verfahren zu fördern, schlägt die Kommission vor, Fördermittel von 25,4 Mio. EUR an im Zuge einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen durch den Fonds für die innere Sicherheit im Jahr 2017 ausgewählte Projekte zu vergeben. Darüber hinaus wird die Kommission anlässlich der Europäischen Woche der Regionen und Städte vom 8. bis 11. Oktober 2018 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Initiative Innovative Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung als Teil des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung starten. Sicherheit wird eines von vier Themen bei dieser Aufforderung sein, die ein Gesamtvolumen von 100 Mio. EUR hat; die Frist für das Einreichen von Vorschlägen läuft im Januar 2019 ab. Ferner hat die Kommission im Rahmen der Städteagenda für die EU eine Partnerschaft für die Sicherheit im öffentlichen Raum angeregt. Diese wird es den Mitgliedstaaten, Vertretern der Städte und anderen Interessenträgern ermöglichen, gemeinsam einen Aktionsplan für bessere Rechtsetzung, bessere Kenntnisse und eine bessere Finanzierung zu konzipieren, um den öffentlichen Raum sicherer zu machen.
Als Teil des Arbeitsprogramms 2018 des Fonds für die innere Sicherheit hat die Kommission zusammen mit diesem Bericht eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für weitere Finanzmittel im Umfang von 9,5 Mio. EUR für den Schutz des öffentlichen Raums sowie für Vorschläge zur Bewältigung chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer (CBRN-)Gefahren, zur Unterstützung des Schutzes kritischer Infrastrukturen und zur Beschränkung des Zugangs zu Explosivstoffen sowie Ausgangsstoffen für diese Stoffe auf den Weg gebracht. Zusätzlich setzt die Kommission ihre Arbeiten zur Umsetzung der Gemeinsamen Mitteilung über die Stärkung der Resilienz und den Ausbau der Kapazitäten zur Abwehr hybrider Bedrohungen sowie des Aktionsplans für eine gesteigerte Abwehrbereitschaft gegen chemische, biologische, radiologische und nukleare Sicherheitsrisiken fort – eine Reaktion auf eine Aufforderung des Europäischen Rates vom März 2018, die Abwehrfähigkeit gegen diese Bedrohungen zu erhöhen.
3. Außenpolitische Dimension
Die EU und Kanada haben am 20. Juni 2018 förmliche Verhandlungen über ein überarbeitetes Abkommen beider Seiten über Fluggastdatensätze aufgenommen. Am 18. und 19. September 2018 fand in Ottawa eine zweite Verhandlungsrunde statt, derzeit läuft das Follow-up auf technischer Ebene. Die Kommission unterrichtete den Rat am 1. Oktober 2018 auf der Ebene der Arbeitsgruppen und wird den LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments in den kommenden Tagen über die guten Fortschritte bei den Verhandlungen informieren.
Als Teil der verstärkten EU-Zusammenarbeit mit den Ländern des Westbalkans im Sicherheitsbereich unterzeichnete die Kommission im Namen der EU mit allen sechs Partnern aus der Region am 5. Oktober 2018 bei der Tagung der Justiz- und Innenminister der EU und des Westbalkans in Tirana einen Gemeinsamen Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung für den westlichen Balkan. Der Aktionsplan sorgt für eine gemeinsame Ausrichtung und eine gemeinsame Grundlage im Hinblick auf konkrete Ziele, um die bestehenden Herausforderungen im Sicherheitsbereich zu bewältigen, einschließlich einer systematischen Stärkung der regionalen Zusammenarbeit. Die fünf Ziele des Plans sind ein solider Rahmen für die Terrorismusbekämpfung, die wirksame Prävention und Bekämpfung von gewaltsamem Extremismus, wirkungsvoller Informationsaustausch und eine erfolgreiche operative Zusammenarbeit, der Aufbau von Kapazitäten zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und ein besserer Schutz von Bürgern und Infrastruktur. Für jedes Ziel werden Maßnahmen für die Partner des westlichen Balkans (einschließlich einer regionalen Dimension) sowie Maßnahmen für die Unterstützung durch die EU aufgezeigt. Darüber hinaus bemüht sich die EU im Rahmen der Digitalen Agenda für den westlichen Balkan um eine engere Zusammenarbeit mit den Partnern in der Region bei der Cybersicherheit, insbesondere mit Unterstützung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA).
Nach der Paraphierung der Statusvereinbarungen über die operative Zusammenarbeit mit Albanien im Februar 2018 und mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Juli 2018 haben die Kommission und die Republik Serbien am 20. September 2018 eine Statusvereinbarung über die operative Zusammenarbeit mit Serbien paraphiert, die Teams der Europäischen Grenz- und Küstenwache den Einsatz im Land ermöglicht. Am 5. Oktober 2018 wurde die Statusvereinbarung mit Albanien unterzeichnet. Die Agentur kann diese Partner im Westbalkan nun beim Grenzmanagement unterstützen und – insbesondere bei plötzlich auftretenden Veränderungen der Migrationsströme – gemeinsame Aktionen ausführen. Die Verhandlungen mit Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina dauern noch an.
Die EU nahm am 28. und 29. Juni 2018 an der vom Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN) gemeinsam mit dem VN-Büro für die Bekämpfung des Terrorismus organisierten ersten hochrangigen Konferenz der Leiter von Einrichtungen zur Terrorismusbekämpfung teil. Mehr als 1000 Teilnehmer aus 150 Ländern, 51 zivilgesellschaftlichen sowie 30 internationalen und regionalen Organisationen kamen zusammen, um die multilaterale Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung zu stärken und neue Partnerschaften gegen die komplexe, grenzüberschreitende Bedrohung durch den Terrorismus aufzubauen.
Auf der Tagung der hochrangiger Beamter der EU und der Vereinigten Staaten zum Thema Justiz und Inneres am 25. und 26. September 2018 in Wien wurden sicherheitsrelevante Aspekte der transatlantischen Zusammenarbeit wie die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung, der Austausch von Fluggastdatensätzen, die Sicherheit des Luftraums und die Kooperation bei chemischen Bedrohungen thematisiert. Die Tagung diente der Vorbereitung des Ministertreffens EU-USA zum Thema Justiz und Inneres am 8. und 9. November 2018 in Washington.
Der Dialog zwischen der EU und Australien zur Terrorismusbekämpfung am 12. Juli 2018 in Brüssel befasste sich mit der Zusammenarbeit mit Europol, dem Austausch von Fluggastdatensätzen, den Anstrengungen Australiens bei der Terrorismusbekämpfung, gewaltbereitem Extremismus in Südostasien und der Zusammenarbeit im Globalen Forum „Terrorismusbekämpfung“ und in der Anti-ISIL-Koalition.
Im Zuge der Bemühungen der EU, die Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Terrorismusbekämpfung mit den südlichen Partnern zu verstärken, besuchte vom 16. bis 18. Juli 2018 eine gemeinsame ranghoch besetzte EU-Mission Algerien. Im Mittelpunkt der Gespräche standen die Bemühungen zur Terrorismusbekämpfung in der Sahelzone.
IV. FAZIT
Die Europäer erwarten von ihrer Union, dass sie sie beschützt, wie Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2018 betont hat. Die kommenden Monate werden entscheidend dafür sein, dass bei allen anhängigen Legislativvorschlägen im Rahmen der Sicherheitsunion im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 Ergebnisse erzielt werden: im Sinne der Gemeinsamen Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten der EU für 2018-19 und schöpfend aus der positiven Dynamik des informellen Treffens der Staats- und Regierungschefs in Salzburg.
Die Kommission, die auf den Fortschritten der vergangenen Jahre hin zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion aufbaut, fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, dringend die Arbeit sowohl an den in der Gemeinsamen Erklärung vereinbarten vorrangigen Rechtsetzungsinitiativen als auch an den jüngsten Initiativen im Rahmen der Sicherheitsunion fortzusetzen, die die Kommission anlässlich der Lage der Union 2018 vorgelegt hat. Falls erforderlich müssen die beiden gesetzgebenden Organe das Tempo ihrer Arbeit beschleunigen, um in der laufenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments eine Einigung über alle Dossiers zu erzielen.