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Document 52018DC0496

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Zwischenbewertung der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe für den Zeitraum Mitte 2014 bis Mitte 2017

COM/2018/496 final

Brüssel, den 28.6.2018

COM(2018) 496 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT


über die Zwischenbewertung der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe
für den Zeitraum Mitte 2014 bis Mitte 2017

{SWD(2018) 353 final}


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung    

2. Zweck und Umfang der Bewertung    

3. Wichtigste Ergebnisse    

4. Schlussfolgerungen    

5. Ausblick    



BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

UND DEN RAT

über die Zwischenbewertung der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe

für den Zeitraum Mitte 2014 bis Mitte 2017

1. Einleitung

1. Die Europäische Union (EU) rief 2014 die laut dem Vertrag von Lissabon 1 vorgesehene EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe (nachstehend „die Initiative“) ins Leben. Für die Initiative sind drei Rechtsakte maßgeblich: die Verordnung (EU) Nr. 375/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 2 (nachstehend „die Verordnung“), die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1244/2014 der Kommission vom 20. November 2014 3 sowie die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1398/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2014 4 . Die Initiative „soll dazu beitragen, dass die Union mehr bedarfsorientierte humanitäre Hilfe leisten kann, und die Handlungsfähigkeit und Resilienz schutzbedürftiger oder von Katastrophen betroffener Gemeinschaften in Drittländern stärken. Gleichzeitig bietet sie den Unionsbürgern die Möglichkeit, durch die Beteiligung an humanitären Maßnahmen in Drittländern ihre Solidarität mit den Menschen in Not zu beweisen.“ 

2. Im Rahmen der Initiative werden in Konsortien von zusammengeschlossenen Organisationen aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern für die Entsendung und Vorbereitung auf die Entsendung (einschließlich der Lehrlingsausbildung) von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe in Drittländer finanzielle Mittel bereitgestellt. Zudem erfolgt die Finanzierung von Projekten für die Befähigung von Organisationen aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern zur Einhaltung der Standards und Verfahren, welche für die Teilnahme an der Initiative erforderlich sind, sowie zur Verbesserung ihres Kapazitätsaufbaus – auch im Bereich der Betreuung von Freiwilligen. Standards, Verfahren und ein Zertifizierungsverfahren, ein Schulungsprogramm zur Vorbereitung der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe auf die Entsendung in Drittländer, eine Datenbank mit infrage kommenden EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe, ein Netzwerk und ein Kommunikationsplan werden ebenfalls im Zuge der Initiative geschaffen.

3. Zur Umsetzung der Initiative wurde ein Betrag von 147 936 000 EUR für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020 vorgesehen. Trotz zunehmender Erfolge im Rahmen der Initiative verfehlt ihre Umsetzung deutlich die in dem mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020 gesetzten Erwartungen an den Haushaltsvollzug und die Anzahl der geschulten und entsendeten Freiwilligen.

4. In diesem Bericht werden die Ergebnisse der Zwischenbewertung (nachstehend „die Bewertung“) der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe unter Beifügung einer Arbeitsunterlage mit den genauen Feststellungen der Bewertung erläutert. Zugrunde gelegt werden hierbei die im Rahmen der externen Bewertung vorgelegten Fakten sowie die in Gesprächen mit den Interessenträgern und im Wege einer offenen Konsultation erhaltenen Rückmeldungen. Zudem werden vor dem Hintergrund der Empfehlungen und der Notwendigkeit einer höheren Inanspruchnahme der Initiative mögliche Bereiche für eine Weiterentwicklung der Initiative in dem Bericht aufgezeigt.

2. Zweck und Umfang der Bewertung

5. Nach Artikel 27 Absatz 4 Buchstabe b) der Verordnung hat die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Zwischenbericht über die Bewertung zu unterbreiten. Der Hauptzweck dieser Zwischenbewertung liegt in der Lieferung einer unabhängigen Einschätzung der erzielten Ergebnisse sowie der qualitativen und quantitativen Aspekte der Durchführung der Verordnung innerhalb der ersten drei Jahre nach ihrem Erlass im Jahr 2014; diese soll auch eine Darstellung, wie sich der Beitrag der Initiative auf den humanitären Sektor auswirkt, und eine Beurteilung der Kosteneffizienz des Programms umfassen. Dementsprechend wird die Umsetzung der Initiative in dem Zeitraum von Mitte 2014 bis Mitte 2017 in der Bewertung untersucht.

6. Die externe Bewertung fand zwischen Mai und November 2017 statt. 5 Die Phase, in der umfassende Informationen zusammengetragen wurden, beinhaltete eine eingehende Prüfung der Unterlagen sowie ausführliche Konsultationen mit den Interessenträgern (auch auf Kommissionsebene und mit Vertretern von Mitgliedstaaten, Entsendeorganisationen, Aufnahmeorganisationen, EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe und weiteren wichtigen Akteuren). Dabei kamen verschiedene Instrumente zum Einsatz, u. a. Online-Umfragen und halbstrukturierte telefonische oder persönliche Befragungen. Es gab sechs gezielte Umfragen 6 und es wurden drei Missionen vor Ort durchgeführt – in Lateinamerika und der Karibik, im Nahen und Mittleren Osten sowie in Südostasien 7 . Über einen Zeitraum von drei Monaten (August bis Oktober 2017) fand online eine offene Konsultation statt, in deren Rahmen insgesamt 30 Antworten eingingen. Vervollständigt wurde dieser methodische Ansatz durch drei Fallstudien über verschiedene im Rahmen der Initiative durchgeführte Projekte (d. h. Zertifizierung, Entsendung und technische Hilfe sowie Kapazitätsaufbau).

7. Insgesamt liefern die Umfragen und die Stellungnahmen bei den Befragungen hilfreiche Erkenntnisse zu der Umsetzung der Initiative. Da zum Zeitpunkt der Bewertung keine Projektabschlussberichte zur Verfügung standen und in den ersten Jahren nur eine begrenzte Inanspruchnahme der Initiative zu verzeichnen war, kann diese Zwischenbewertung lediglich als Anhaltspunkt für ihre Gesamtwirkung auf die lokale Bevölkerung, die Stärkung der Kapazitäten von Interessenträgern, die Entwicklung von Fähigkeiten und die möglichen Auswirkungen der von den EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe geleisteten Tätigkeiten auf den humanitären Sektor dienen.

3. Wichtigste Ergebnisse

8. Die von dem externen Bewerter mit den verschiedenen Interessenträgern durchgeführten Befragungen ergaben, dass die fünf Ziele der Initiative 8 laut der Verordnung für die Begünstigten der Initiative, die Entsende- und Aufnahmeorganisationen und Freiwilligen relevant sind. Die lokale Bevölkerung zieht insbesondere Nutzen aus Maßnahmen der Ermutigung zu lokaler Freiwilligenarbeit und zum Aufbau von Kapazitäten für die lokale Verbesserung der Fähigkeiten, Katastrophenvorsorge zu treffen. Grundsätzlich sind die verschiedenen, im Rahmen der Initiative durchgeführten Maßnahmen für die Ziele der Initiative relevant. Das Ziel der Verbreitung der Grundsätze der humanitären Hilfe der Union wird allerdings nur von einer kleinen Anzahl von Interessenträgern (hauptsächlich Freiwilligen) als relevant angesehen. Demnach ist diesem Punkt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Initiative mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Das Interesse etablierter humanitärer Partnerorganisationen mit einer Partnerschaftsrahmenvereinbarung ist durchweg sehr gering, was für eine Initiative, die dem Sektor für humanitäre Hilfe dienen soll, ein Problem darstellt. Die teilnehmenden Entsende- und Aufnahmeorganisationen halten die Initiative tendenziell für geeignet, ihre Bedürfnisse zu erfüllen, und im Einklang mit den Bedürfnissen der Aufnahmeorganisationen können Freiwillige mit den richtigen Profilen entsendet werden.

9. Was die Erreichung der fünf Ziele der Initiative anbelangt, ist eine mangelnde Wirksamkeit festzustellen und die Vorgaben des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2014-2020 sind bei Weitem noch nicht erreicht. Obgleich die Zahlen für 2017 eine starke Inanspruchnahme der finanziellen Mittel für Kapazitätsaufbaumaßnahmen / technische Hilfe aufzeigen, wurden die Haushaltsmittel in den ersten drei Jahren nicht vollständig ausgeschöpft. Die zwar steigende Anzahl der Freiwilligen bleibt deutlich unter der Zielvorgabe. Über 200 EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe wurden im Rahmen humanitärer Projekte in Drittländer entsendet. Dennoch liegt diese Zahl weit unter den anvisierten 4 000 EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe bis zum Jahr 2020. Als Hauptgrund hierfür sind die einer Teilnahme entgegenstehenden Hemmnisse zu nennen, wie etwa die Zertifizierung von Organisationen oder die Notwendigkeit, für die Beantragung von EU-Mitteln Partnerschaften mit anderen Organisationen einzugehen. Insbesondere für außerhalb etablierter Netzwerke tätige Organisationen stellt dies ein besonderes Problem dar. Die Suche nach Konsortialpartnern und die für die Steuerung eines Konsortiums zum Tragen kommenden Verwaltungsverfahren beeinträchtigen die Wirksamkeit. Die Wirksamkeit der Abläufe zur Schaffung des Freiwilligendienstes könnte durch Verfahrensbeschleunigungen weiter erhöht werden. Bisher leistete die Initiative aufgrund ihrer geringen Haushaltsmittelausstattung und zögerlichen Inanspruchnahme nur einen begrenzten Beitrag zur Stärkung der Fähigkeit der EU, humanitäre Hilfe zu leisten. Aus den für die Bewertung durchgeführten Umfragen lässt sich ableiten, dass die Freiwilligen eine Verbesserung ihrer Fähigkeiten durch die Entsendung erleben. Die wenigen in den Anfangsjahren der Initiative angebotenen Praktika schufen mehr Möglichkeiten für die Menschen, einen Beitrag zur humanitären Hilfe zu leisten. Bisher lassen sich keine Hinweise erkennen, dass die im Rahmen der Initiative festgelegten Standards für Freiwilligendienste positive Auswirkungen auf die nationalen Standards der EU-Mitgliedstaaten hatten. Einige Organisationen erachten die Bildung von Konsortien als schwierig, insbesondere, wenn sie außerhalb etablierter Netzwerke arbeiten.

10. Die Verfahren und Anforderungen mit beträchtlichen Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Initiative werden im Einzelnen in drei Rechtsakten geregelt. Auch wenn dies auf der einen Seite einen gewissen Verwaltungsaufwand für die Organisationen mit sich bringt, wirkt es sich auf der anderen Seite auch positiv auf die Erfahrungen von den Freiwilligen aus, da so transparentere Abläufe für die Teilnahme geschaffen und das Lernen sowie die persönliche Weiterentwicklung während der Entsendung unterstützt werden. Insbesondere für Organisationen, die ihre nationalen Freiwilligenprogramme parallel zu der Initiative betreiben, können neue EU-Vorschriften und -Verfahren zur Betreuung der Freiwilligen eine Last darstellen. Einige Organisationen schreckt das Verfahren ab, denn es kann bis zu 18 Monate in Anspruch nehmen: von der Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen über das Auswahlverfahren, die öffentliche Bekanntgabe von freien Stellen für Freiwillige, die Schulung von Freiwilligen bis hin zur Entsendung von Freiwilligen. In dem Bestreben, die Attraktivität der Initiative in den Augen der Interessenträger zu steigern, bemüht sich die Kommission ständig, die Verfahren innerhalb des Rechtsrahmens zu vereinfachen und zu beschleunigen. Insbesondere für hauptsächlich im Bereich humanitärer Hilfsprojekte (Nothilfeprojekte) der EU tätige Organisationen, für die andere Verfahren bei der Verwaltung von Finanzhilfen gelten, stellen sich die Bewerbungs-, Auswahl- und Meldeverfahren sehr aufwendig dar. Es wurde ein wirksames Überwachungssystem eingeführt, welches entsprechend weiterentwickelt werden könnte, um neben den quantitativen Informationen auch qualitative Informationen und Ad-hoc-Berichte zu verarbeiten. Da im jetzigen Stadium weder Projektabschlussberichte noch einschlägige Finanzdaten zur Verfügung stehen, können Kosten-Nutzen-Analysen hier nur eine vorläufige Bewertung leisten. Die externe Bewertung bescheinigt der Kommission bei den auf der Anzahl der geschulten und versicherten Freiwilligen beruhenden Dienstleistungsaufträgen ein kostenbewusstes Verhalten. Für die Initiative werden einfachere Verfahren, eine intensivere Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation über ihre etwaigen positiven Auswirkungen auf Organisationen in und außerhalb der EU und ihre Arbeitsweise sowie ein engerer Bezug zu den humanitären und Entwicklungszielen bzw. der Finanzausstattung der EU benötigt.

11. Im Hinblick auf die Kohärenz der Initiative mit den Instrumenten für die humanitäre Hilfe, Entwicklung und Katastrophenschutz gibt es noch Verbesserungspotenzial. Als ein eigenständig eingeführtes Instrument war die Initiative nicht in die bestehenden EU-Instrumente zur humanitären Hilfe eingebunden worden. Da keine Freiwilligen in von bewaffneten Konflikten heimgesuchte Regionen entsendet werden dürfen, sind einige Drittländer, in die ein beträchtlicher Teil der humanitären Hilfe fließt, von dem Anwendungsbereich der Initiative ausgeschlossen. Was die Kohärenz mit der Politik im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit der EU anbelangt, so ermöglicht die weitgefasste Definition von humanitärer Hilfe in der Verordnung Synergien, da Freiwillige in unterschiedlichste Projekte entsendet werden können, u. a. Maßnahmen, die Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung miteinander verknüpfen und die Widerstandsfähigkeit der lokalen Bevölkerung insgesamt fördern und stärken. Auch wenn keine formale Einbindung der Initiative in die Ziele für nachhaltige Entwicklung vorliegt, gibt die Mehrheit der teilnehmenden Aufnahmeorganisationen an, sowohl auf dem Gebiet der humanitären Hilfe als auch im Bereich Entwicklung tätig zu sein. Angesichts der Phase, in der sich die Initiative derzeit befindet, kann die interne Konsistenz der durchgeführten Maßnahmen zwar nicht abschließend bewertet werden, die Ausgestaltung Letzterer lässt aber auf eine solche schließen.

12. Durch gemeinsame Standards bei der Betreuung der Freiwilligen aus allen EU-Ländern, eine gemeinsame Aus- und Fortbildung und finanzielle Mittel für Kapazitätsaufbaumaßnahmen und technische Hilfe entsteht im Rahmen der Initiative Mehrwert auf EU-Ebene. Die Initiative ermöglicht die Zusammenarbeit von Organisationen unterschiedlicher Ausrichtung (z. B. im humanitären Bereich, der Entwicklungshilfe, im Zivilschutz, Freiwilligenorganisationen) und Größe. Sie steht nicht nur den Partnern offen, die eine Partnerschaftsrahmenvereinbarung unterzeichnet haben, sondern allen bereits im Bereich der humanitären Hilfe tätigen oder daran interessierten Organisationen aus der EU. Ein Beispiel: Nur 3 % der humanitären Partnerorganisationen, die eine Partnerschaftsrahmenvereinbarung unterzeichnet haben, sind Organisationen aus Mitgliedstaaten, die der EU 2004 oder später beigetreten sind. 9 Doch ist der Anteil dieser Organisationen an der Gesamtzahl aller zertifizierten Organisationen sehr viel höher (20 %). Durch die Initiative konnte hier also ein breites Spektrum an Organisationen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten eingebunden werden.

4. Schlussfolgerungen

13. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der externen Bewertung und der eigenen Erfahrungen gelangt die Kommission auch in Anbetracht des Dialogs mit den Interessenträgern in dem ersten Durchführungszeitraum zu der allgemeinen Schlussfolgerung, dass die Initiative Mehrwert schafft und ihre Ziele für die Interessenträger relevant sind. Nichtsdestotrotz wirft die Bewertung das Schlaglicht auf eine Reihe von Herausforderungen, welche im Hinblick auf die Erhöhung der Wirksamkeit der Initiative und die Steigerung ihrer Attraktivität sowohl für die Organisationen als auch die Freiwilligen in Angriff genommen werden sollten. Die entsprechenden Punkte werden in der beigefügten Arbeitsunterlage herausgestellt und in den nachfolgenden Abschnitten zusammengefasst.

 

14. Die Maßnahmen im Rahmen der Initiative werden in drei Rechtsakten in allen Einzelheiten geregelt. In den ersten drei Jahren der Umsetzung erwies sich die Schaffung einer Basis von Interessenträgern unter Einbindung von Organisationen als eine langwierige Angelegenheit. Zusätzlich zogen sich die Verfahren sowie der Übergang von EU-finanzierten Kapazitäten und technischer Hilfe zu Entsendungsprojekten hin. Es wird davon ausgegangen, dass die Organisationen mehr Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und ein höheres Interesse an der Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe entwickeln, sobald eine ausreichende Anzahl von Organisationen das Zertifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat und infolge der technischen Hilfe und Unterstützung beim Kapazitätsaufbau die Standards erfüllt.

15. Um die Beteiligung von Organisationen an der Initiative zu steigern, müssen einfachere Prozesse und Verwaltungsverfahren umgesetzt werden. Die sowohl von den teilnehmenden Organisationen als auch den noch nicht in die Initiative eingebundenen Organisationen erhaltenen Rückmeldungen zeigen deutlich, dass die Verfahren einer Überprüfung unterzogen werden sollten. Aus Sicht der Entsendeorganisationen stellt beispielsweise der Zertifizierungsprozess eine Herausforderung dar. Daher sollten kurz- bis mittelfristig der Überprüfung des Zertifizierungsprozesses und der besseren Unterstützung von interessierten Organisationen Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die technischen Hilfsprojekte zur Unterstützung der Organisationen bei der Erreichung der erwarteten Standards in den Bereichen Betreuung und Sicherheit sowie Gefahrenabwehr für die Freiwilligen sollten effektiver mit den Zertifizierungsverfahren für Organisationen aus der EU verknüpft werden.

16. Die Attraktivität der Initiative ließe sich durch eine Verkürzung des derzeitigen Zeitraums von eineinhalb Jahren bis zur Entsendung (von der Veröffentlichung der Aufforderungen bis zur tatsächlichen Entsendung) erreichen. Dadurch würden sich unter Umständen mehr Entsendungsmöglichkeiten für die EU-Bürger ergeben und die Abbruchrate sinken.

17. Wie in der Verordnung vorgesehen, muss das Interesse seitens der in der humanitären Hilfe im weiteren Sinne aktiven Organisationen gestärkt werden. EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe werden in Maßnahmen etwa zur Förderung der Resilienz und zur Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung, in verschiedene mit der humanitären Hilfe verknüpfte Sektoren (Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene, soziales Geschlecht, Logistik), aber auch in Entwicklungsprojekte im Bereich der Ernährungssicherheit, Armutsbekämpfung und wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit entsendet. Der Ausbau von Synergien mit bestehenden Programmen und Projekten der Kommission ist bereits Teil der in dem jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission für 2018 gesteckten Ziele.

18. Die Kommission erkennt die Notwendigkeit an, die Konsistenz der Ansätze für Freiwilligendienste in Drittländern mit anderen Freiwilligenstrukturen der EU zu erhöhen. Kohärenz und Synergien mit dem europäischen Freiwilligendienst und dem europäischen Solidaritätskorps sind anzustreben. Die Komplementarität zwischen dem humanitären und dem Entwicklungssektor sollte optimiert werden.

19. In dem anfänglichen Durchführungszeitraum lag der Schwerpunkt hauptsächlich auf der Organisationsentwicklung. Ein schrittweiser Übergang von der Finanzierung von Prozessen (Unterstützung der Freiwilligenbetreuung oder der organisatorischen Leistungsfähigkeit und Kapazität) zu humanitären, wirkungsorientierten Maßnahmen böte sich an, um die Erwartungen der Interessenträger in dieser Hinsicht aufzugreifen.

20. Deutlichere Aussagen zu ihrer Wirkung würden in den Augen der Organisationen und Freiwilligen zu einer höheren Attraktivität der Initiative beitragen und sich förderlich auf ihre Umsetzung auswirken. Ein im Einklang mit der Interventionslogik der Initiative stehender Kontrollrahmen wurde geschaffen. Derzeit werden darüber ausschließlich quantitative Daten erhoben; hier sollte eine Ergänzung mit qualitativen Daten über die Auswirkungen von Projekten im Bereich des humanitären Sektors, des Katastrophenrisikomanagements oder zur Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung stattfinden. Die Leistungsindikatoren sollten hinsichtlich ihrer Relevanz und Zweckmäßigkeit für die Erfassung zuverlässiger, belastbarer und vergleichbarer Daten geprüft werden. Zusätzlich zu den aktuellen, auf die Entsendung von Freiwilligen bezogenen Leistungsindikatoren sollten auch Leistungsindikatoren zu den Fortschritten bei den Kapazitätsaufbaumaßnahmen und der technischen Hilfe entwickelt werden, wofür der Großteil der im Rahmen der Initiativen bereitgestellten Mittel verwendet wird. Auf diese Weise ließen sich die Auswirkungen der Initiative auf die lokale Bevölkerung, die teilnehmenden Organisationen und Freiwilligen besser beurteilen und die Schnittstellen zu den EU-Freiwilligenprojekten für humanitäre Hilfe sowie Projekten im Bereich der humanitären Hilfe und Katastrophenvorsorge verdeutlichen. Eine optimierte Zusammenarbeit mit den zuständigen Außenstellen im Einsatzland für die humanitäre Hilfe und den Delegationen der EU, auch zur Überwachung der EU-Freiwilligenprojekte für humanitäre Hilfe, sollte intensiver geprüft werden.

5. Ausblick

21. Die Bewertung liefert nützliche Analysen und Einblicke in die Umsetzung der Initiative sowie auch bezüglich derzeitiger Mängel. Gleichzeitig werden Bereiche vorgeschlagen, in denen sich Verbesserungen anbieten. Die Kommission wird die Ergebnisse und Empfehlungen der Bewertung im Rahmen eines doppelten Ansatzes in folgender Weise zur Geltung bringen: sie wird einerseits Maßnahmen in Betracht ziehen, die sich innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens kurz- bis mittelfristig umsetzen lassen, und andererseits auch Schritte erwägen, die grundlegendere Änderungen der Rechtsvorschriften für die EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe erfordern würden.

22. Bei dem ersten Maßnahmenpaket werden die Ergebnisse der Bewertung direkt in die Programmausgestaltung und Ressourcenzuteilung einfließen. Die Kommission arbeitet bereits an Maßnahmen, die ab jetzt bis zum Ende des aktuellen Umsetzungszeitraums 2020 durchgeführt werden und eine Beschleunigung der Verfahren, Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, Verbesserung der Unterstützung interessierter Organisationen, weitere Förderung der Finanzierungsmöglichkeiten und Vorstellung von Erfolgsgeschichten erreichen sollen. Dies wird beispielsweise durch eine weitere Vereinfachung des Zertifizierungsprozesses für Organisationen mit Partnerschaftsrahmenvereinbarungen erreicht werden, sodass doppelte Abläufe in den beiden Verwaltungsverfahren entfallen, die elektronischen Formulare für die Zertifizierungen weniger umfangreich ausfallen, sich kürzere Zeiten von der Veröffentlichung der Aufforderung bis zur Entsendung von Freiwilligen zum Tragen ergeben und die Werbemaßnahmen, um die Errungenschaften der Freiwilligen vor Ort herauszustellen, verstärkt werden. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die verstärkte Entsendung von EU-Freiwilligen in Projekte der Kommission für humanitäre Hilfe und zur Reduzierung des Katastrophenrisikos sowie der Entwicklungszusammenarbeit.

23. Der zweite Maßnahmenkatalog ist mit der laufenden Arbeit der Kommission zur Zukunft der EU-Programme im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens verbunden. Die Ergebnisse dieser Zwischenbewertung werden einen nützlichen Beitrag zu der Gestaltung des Vorschlags der Kommission zu den Ausgabenprogrammen nach 2020 leisten. Die Kommission wird hier bestrebt sein, eine maßgebliche Vereinfachung der Verfahren durch Eliminierung der Faktoren zu erreichen, welche die Entsendung von Freiwilligen verzögern und den teilnehmenden Organisationen Verwaltungsaufwand aufbürden. Synergien und die Abstimmung mit anderen Freiwilligenprogrammen, insbesondere dem europäischen Solidaritätskorps, sind beabsichtigt. Die Kommission wird auf mehr Klarheit für Unionsbürger, welche Gelegenheiten für Freiwilligenarbeit innerhalb und außerhalb der EU wahrnehmen möchten, hinarbeiten. Eine bessere Koordination mit den Zielen der EU für die Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung sowie humanitärer Entwicklungshilfe zur Steigerung der Beteiligung von humanitären und Entwicklungsorganisationen und der Anzahl möglicher Freiwilligentätigkeiten wird in Betracht gezogen werden.

24. Auf Grundlage der bisherigen Praxis, verinnerlichter Erfahrungen und einer Befassung mit den Empfehlungen in der Zwischenbewertung wird die Kommission die Initiative in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den Organen und Einrichtungen der EU, Organisationen und Bürgern umsetzen und weiterentwickeln. Nach wie vor werden die Rückmeldungen der Interessenträger die wichtigste Triebfeder für Verbesserungen darstellen und der Initiative in der nächsten Umsetzungsphase bis 2020 und darüber hinaus zu einer höheren Wirkung verhelfen.

(1)    Artikel 214 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
(2)    Verordnung (EU) Nr. 375/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe („EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe“) (Amtsblatt (ABl.) L 122 vom 24.4.2014, S. 1).
(3)    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1244/2014 der Kommission vom 20. November 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 375/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe („EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe“) (ABl. L 334 vom 21.11.2014, S. 52).
(4)    Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1398/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2014 zur Festlegung von Standards für Freiwilligen-Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe (ABl. L 373 vom 31.12.2014, S. 8).
(5)    Der Abschlussbericht kann abgerufen werden unter: https://ec.europa.eu/echo/funding-evaluations/evaluations/thematic-evaluations_en. 
(6)    Zielgruppen im Rahmen der Umfragen: EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe (Kandidaten und Entsendete), Entsendeorganisationen von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe und deren Partner, Aufnahmeorganisationen von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe, (bisher noch nicht beteiligte) Partner mit einer Partnerschaftsrahmenvereinbarung der Generaldirektion humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (GD ECHO), (bisher noch nicht beteiligte) Partner im Kontext des Pilotprojekts für EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe sowie Vertreter der Mitgliedstaaten (die Gruppe „Humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe“ (COHAFA) des Rates, die Gruppe „Katastrophenschutz“ (PROCIV) des Rates und der Ausschuss für humanitäre Hilfe (HAC)).
(7)    Lateinamerika und Karibik: Haiti und Ecuador, Naher und Mittlerer Osten: Jordanien und Libanon, Südostasien: Myanmar und Kambodscha.
(8)      In Artikel 7 der Verordnung Nr. 375/2014 heißt es: „Die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe verfolgt folgende operative Ziele: Beitrag zur Stärkung und Verbesserung der Fähigkeit der EU zur Leistung humanitärer Hilfe; Verbesserung der Fähigkeiten, des Wissensstands und der Kompetenzen der Freiwilligen vor Ort im Bereich der humanitären Hilfe und der Modalitäten und Bedingungen ihres Einsatzes; Aufbau der Kapazitäten der Aufnahmeorganisationen und Stärkung der Freiwilligenarbeit in Drittländern; Verbreitung der im Europäischen Konsens für die humanitäre Hilfe vereinbarten Grundsätze der humanitären Hilfe der EU; Verbesserung des Zugangs von Unionsbürgern zur Teilnahme an humanitären Hilfsaktivitäten und -maßnahmen durch Verbesserung der Kohärenz und Einheitlichkeit der Freiwilligenprogramme der Mitgliedstaaten“.
(9)  Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
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