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Document 52018DC0038

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Anwendung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2016

COM/2018/038 final

Brüssel, den 19.1.2018

COM(2018) 38 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

über die Anwendung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2016


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

über die Anwendung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2016

1.Einleitung

Gemäß den Verordnungen des Rates über den Bereitschaftsdienst (Nr. 495/77) und über besonders beschwerliche Arbeit (Nr. 858/2004) unterbreitet die Kommission dem Rat jedes Jahr einen Bericht über die Anzahl der Beamten und sonstigen Bediensteten, nach Laufbahngruppen, die die in diesen Verordnungen genannten Vergütungen erhalten, sowie über die Höhe der entsprechenden Gesamtausgaben.

Der vorliegende Bericht betrifft das Jahr 2016. Er stützt sich auf die zur Zeit seiner Erstellung vorliegenden vollständigen Jahresangaben. Er bezieht sich auf alle Organe und Einrichtungen und enthält aus Gründen der Vollständigkeit auch die Angaben zur Schichtarbeit (Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates).

2.Vergütung für Bereitschaftsdienst

Rechtsgrundlage für diese Vergütung sind Artikel 55 und 56b des Statuts und die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates vom 8. März 1977, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1945/2006 des Rates vom 11. Dezember 2006.

Die Vergütung wird ausschließlich an Beamte und sonstige Bedienstete gezahlt, die aus Forschungsmitteln besoldet werden und

in einem Institut der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) oder

im Rahmen indirekter Maßnahmen dienstlich verwendet werden oder

aus Verwaltungsmitteln besoldet werden und

zur Bedienung oder Überwachung technischer Anlagen,

bei einem Sicherheitsdienst,

bei einer Dienststelle für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT),

in einer Abteilung, die Unterstützung für Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) oder für Regelungen zur Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet oder

bei Regelungen zur Bereitstellung von Hilfsdiensten für die Mitgliedstaaten im Rahmen der Koordinierung in Krisen oder Notfällen rund um die Uhr („MS 24/7“) oder bei Diensten mit einem bestätigten Bedarf an regelmäßigen Bereitschaftsdiensten für die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen einer Regelung zur Bereitstellung von Hilfsdiensten für die Mitgliedstaaten dienstlich verwendet werden.

Die Vergütung für Bereitschaftsdienste wird in Punkten ausgedrückt. Die Zahl der Punkte für jede tatsächlich geleistete Stunde Bereitschaftsdienst wird wie folgt festgelegt:

Bereitschaftsdienst zu Hause an Werktagen: 2,15 Punkte;

Bereitschaftsdienst zu Hause am Wochenende und an Feiertagen: 4,3 Punkte;

Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz an Werktagen: 11 Punkte;

Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz am Wochenende und an Feiertagen: 22 Punkte.

Jeder Punkt entspricht 0,032 % des Grundgehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe 1, Dienstaltersstufe 1 (= 0,9056 EUR im Jahr 2016).

2.1.Anzahl der Begünstigten (Beamte/Zeitbedienstete und Vertragsbedienstete) 1

Organ/Einrichtung

AD

AST/SC

Vertragsbedienstete (AC)

Insgesamt

FG I

FG II

FG III

FG IV

Kommission

88,33

203,33

37,33

7

12

2

350

- davon JRC

40

83

14

2

2

1

142

Rat

13

47

2

0

0

0

62

Parlament

0

0

0

0

0

0

0

Gerichtshof

7

11

0

0

1

0

19

Rechnungshof

0

0

10

0

0

0

10

EWSA

0

0

0

0

0

0

0

AdR

0

0

0

0

0

0

0

EDSB

0

0

0

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

0

0

0

EAD

7

9

0

0

0

0

16

Insgesamt

115,33

270,33

49,33

7

13

2

457

2.2.Anzahl der Begünstigten nach Art des Bereitschaftsdienstes

Organ/Einrichtung

Zu Hause

Zu Hause und am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz

Insgesamt

Kommission

330

0

20

350

- davon JRC

123

0

19

142

Rat

62

0

0

62

Parlament

0

0

0

0

Gerichtshof

19

0

0

19

Rechnungshof

10

0

0

10

EWSA

0

0

0

0

AdR

0

0

0

0

EDSB

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

EAD

16

0

0

16

Insgesamt

437

0

20

457

2.3.Anzahl der Begünstigten nach Tätigkeit

Organ/Einrichtung

JRC

Indirekte Maßnahmen

Technische Anlagen

Sicherheit

IKT

GASP/ESVP

MS 24/7

Insgesamt

Kommission

142

0

65

40

71

0

32

350

- davon JRC

142

0

0

0

0

0

0

142

Rat

0

0

0

15

40

7

0

62

Parlament

0

0

0

0

0

0

0

0

Gerichtshof

0

0

14

5

0

0

0

16

Rechnungshof

0

0

0

10

0

0

0

10

EWSA

0

0

0

0

0

0

0

0

AdR

0

0

0

0

0

0

0

0

EDSB

0

0

0

0

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

0

0

0

0

EAD

0

0

0

4

9

3

0

16

Insgesamt

142

0

79

74

120

10

32

457

3.Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit

Rechtsgrundlage für die Entschädigung sind Artikel 56c des Statuts und die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates vom 29. April 2004, mit der die Verordnung (Euratom) Nr. 1799/72 des Rates ersetzt wurde.    

Die Entschädigungen für besonders beschwerliche Arbeit werden in Punkten für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde ausgedrückt, wobei zu unterscheiden ist zwischen besonderen Arbeitsbedingungen aufgrund des „Personenschutzes“, des „Arbeitsplatzes“ und der „Art der Arbeit“. Die Zahl der Punkte variiert zwischen 2, z. B. für einen durchschnittlichen Lärmpegel von über 85 Dezibel, und 50 für das Tragen eines autonomen Feuerschutzanzuges. Jeder Punkt entspricht 0,032 % des Grundgehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe 1, Dienstaltersstufe 1 (= 0,9056 EUR im Jahr 2016).

3.1.Anzahl der Begünstigten (Beamte/Zeitbedienstete und Vertragsbedienstete)

Organ/Einrichtung

AD

AST/SC

Vertragsbedienstete (AC)

Insgesamt

FG I

FG II

FG III

FG IV

Kommission

37

161

29

0

0

6

233

- davon JRC

37

156

19

0

0

6

218

Rat

0

0

0

0

0

0

0

Parlament

0

0

0

0

0

0

0

Gerichtshof

0

0

0

0

0

0

0

Rechnungshof

0

0

0

0

0

0

0

EWSA

0

0

0

0

0

0

0

AdR

0

0

0

0

0

0

0

EDSB

0

0

0

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

0

0

0

EAD

0

0

0

0

0

0

0

Insgesamt

37

161

29

0

0

6

233

4.Vergütung für Schichtarbeit

Rechtsgrundlage für die Vergütung sind Artikel 56a des Statuts und die Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates vom 9. Februar 1976, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1873/2006 des Rates vom 11. Dezember 2006.

Die Vergütung wird ausschließlich an Beamte und sonstige Bedienstete gezahlt, die aus Forschungsmitteln besoldet werden und

in einem Institut der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) oder

im Rahmen indirekter Maßnahmen dienstlich verwendet werden oder

aus Verwaltungsmitteln besoldet werden und

bei einer Dienststelle für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT),

bei einem Sicherheitsdienst,

in einer Telefonzentrale oder einem Informationsdienst, einer Rezeption,

in einer Abteilung, die Unterstützung für Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) oder für Regelungen zur Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet,

bei einem Dienst, der Unterstützung im Rahmen der Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet, oder

zur Bedienung oder Überwachung technischer Anlagen dienstlich verwendet werden.

Die folgende Aufstellung enthält die Anzahl der gewährten Vergütungen pro Organ/Einrichtung für das Jahr 2016.

4.1.Anzahl der Begünstigten (Beamte/Zeitbedienstete und Vertragsbedienstete)

Organ/Einrichtung

AD

AST/SC

Vertragsbedienstete (AC)

Insgesamt

FG I

FG II

FG III

FG IV

Kommission

15

80

18

16

3

0

132

- davon JRC

7

31

6

0

0

0

44

Rat

0

77

1

8

0

0

86

Parlament

0

47

499

15

9

0

570

Gerichtshof

0

0

0

0

0

0

0

Rechnungshof

0

0

14

0

0

0

14

EWSA

0

0

0

0

0

0

0

AdR

0

0

0

0

0

0

0

EDSB

0

0

0

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

0

0

0

EAD

0

37

0

1

0

0

38

Insgesamt

15

241

532

40

12

0

840


Für die monatliche Vergütung sind vier Sätze vorgesehen (Zahlen von 2016):

Satz 1: Zweischichten-Dienst, mit Ausnahme der Wochenenden und der Feiertage: 407,50 EUR;

Satz 2: Zweischichten-Dienst, einschließlich Nachtdienst, Wochenenden und Feiertage: 615,05 EUR;

Satz 3: 24-stündiger Schichtdienst, mit Ausnahme der Wochenenden und der Feiertage: 672,48 EUR;

Satz 4: 24-stündiger Schichtdienst, 7 Tage pro Woche: 916,81 EUR.

4.2.Anzahl der Begünstigten nach Sätzen

Organ/Einrichtung

Satz 1

Satz 2

Satz 3

Satz 4

Insgesamt

407,50 EUR 

615,05 EUR

672,48 EUR 

916,81 EUR 

Kommission

18

16

8

90

132

- davon JRC

0

16

8

20

44

Rat

43

0

0

43

86

Parlament

284

197

0

89

570

Gerichtshof

0

0

0

0

0

Rechnungshof

1

0

0

13

14

EWSA

0

0

0

0

0

AdR

0

0

0

0

0

EDSB

0

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

0

EAD

28

0

0

10

38

Insgesamt

374

213

8

245

840

4.3.Anzahl der Begünstigten nach Tätigkeit

Organ/Einrichtung

JRC

Koord.

Krise/
Notfall

IKT

Sicherheit

Zentrale/
Rezeption

GASP/
ESVP

Techn. Anlagen

Indirekte Maßnahmen

Insgesamt

Kommission

44

16

17

54

0

0

1

0

132

- davon JRC

44

0

0

0

0

0

0

0

44

Rat

0

0

0

86

0

0

0

0

86

Parlament

0

0

0

550

20

0

0

0

570

Gerichtshof

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Rechnungshof

0

0

0

13

1

0

0

0

14

EWSA

0

0

0

0

0

0

0

0

0

AdR

0

0

0

0

0

0

0

0

0

EDSB

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

0

0

0

0

0

EAD

0

0

14

14

0

10

0

0

38

Insgesamt

44

16

31

717

21

10

1

0

840

5.Betroffene Dienststellen und Begründung

Der Rat, die Kommission, der EAD (der einen großen Teil der ehemaligen GD RELEX übernommen hat) und der Rechnungshof greifen auf den Bereitschaftsdienst und die Schichtarbeit zurück und vergüten diese gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass das Europäische Parlament keinen Bereitschaftsdienst unterhält und lediglich Vergütungen für Schichtdienst zahlt.

Nur die Kommission wendet die Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit innerhalb der JRC und des Amtes für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel (OIB) an.

5.1.Begründung für den Bereitschaftsdienst

Kommission:    
Gemeinsame Forschungsstelle (JRC):    
Im Jahr 2016 gewährte die Kommission 350 Bediensteten Vergütungen für Bereitschaftsdienste. Etwa 41 % (142) sind in einem der Forschungszentren beschäftigt, was einen leichten Rückgang im Vergleich zu 2015 darstellt. Dieser Rückgang ist die Folge 1) der Streichung der Vergütung für das Team „Feuer- und Rettungseinsätze in Karlsruhe und 2) des Ersatzes des zeitweiligen Bereitschaftsdienstes „IPR WINTER 2015/16“ durch einen Rahmenvertrag. Der Bereitschaftsdienst war wie in den Vorjahren im Allgemeinen sicherheitsbedingt (Brandbekämpfung, Strahlenschutz, Strahlenüberwachung usw.). Meistens wird der Bereitschaftsdienst für die Gemeinsame Forschungsstelle zu Hause geleistet. Eine Ausnahme bilden Ispra und Karlsruhe, wo der Bereitschaftsdienst aufgrund der spezifischen Aufgaben am Arbeitsplatz oder zu Hause und am Arbeitsplatz geleistet wird.

Sonstige Dienststellen    
In den anderen Generaldirektionen der Kommission ist die Situation gegenüber 2015 nahezu unverändert. Der Bereitschaftsdienst fällt vor allem in den Bereichen Sicherheit, technische Anlagen, IT-Dienstleistungen sowie Unterstützung der Mitgliedstaaten an.    

Rat: 2016 zahlte der Rat Vergütungen für Bereitschaftsdienst an 62 Beamte und Bedienstete (Erhöhung um 15 Personen im Vergleich zu 2015). Diese Mitarbeiter waren mit IKT-Dienstleistungen, Sicherheitsdiensten und der Unterstützung der GASP/ESVP betraut. Der Bereitschaftsdienst wurde im Jahr 2016 ausschließlich zu Hause geleistet.

Rechnungshof: 2016 erhielten 10 Bedienstete Vergütungen für Bereitschaftsdienste zu Hause.

EAD: 2016 erhielten 16 Mitarbeiter Vergütungen für Bereitschaftsdienste zu Hause. Betroffen waren drei Arbeitsbereiche: Sicherheitsdienste, Unterstützung für GASP/ESVP sowie Dienststelle für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

Gerichtshof: 2016 erhielten 19 Bedienstete Vergütungen für Bereitschaftsdienst zu Hause. Dieser Dienst wurde im November 2014 in der Generaldirektion Infrastrukturen für die Überwachung der technischen Anlagen und die Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherheit eingerichtet.

5.2.Begründung für die Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit

Kommission: Die Kommission ist das einzige Organ, das diese Art der Vergütung 2016 in Anspruch genommen hat. Das Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel (OIB) hat diese Möglichkeit 2008 in einer seiner Dienststellen (dem Vervielfältigungsdienst) eingeführt – in der Gemeinsamen Forschungsstelle wurde sie bereits vorher angewendet.

2016 verteilte sich die Gesamtzahl der unter beschwerlichen Bedingungen geleisteten Arbeitsstunden wie folgt:

Ø67 066,91 Stunden im Zusammenhang mit Personenschutz (z. B. Tragen unbequemer Schutzkleidung),

Ø117 496,59 Stunden im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz (z. B. hoher Lärmpegel, gefährliche Bereiche) und

Ø13 779,53 Stunden im Zusammenhang mit der Art der Arbeit (z. B. Handhabung gefährlicher Stoffe).

5.3.Begründung für die Schichtarbeit

Kommission: Innerhalb der Kommission haben die Gemeinsame Forschungsstelle (aufgabenbedingt) und die GD HR (Sicherheitsdienst und Prävention) den größten Bedarf an dieser Art von Arbeitsorganisation (44 bzw. 46 Personen im Jahr 2016).

In den übrigen Generaldirektionen (Verwaltungsmittel) wurde 2016 von 42 Personen Schichtdienst in folgenden Bereichen geleistet:

Sicherheit und Prävention: 8 (OIL)

Technische Anlagen: 1 (OP)

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT): 17 (GD COMM)

Unterstützung der Mitgliedstaaten: 16 (GD ECHO)

Der Schichtdienst der GD COMM wurde im Jahr 2015 eingerichtet, um den Pressespiegel für den Präsidenten, das Kollegium und den Dienst des Sprechers sicherzustellen.

Der Schichtdienst in der GD ECHO wurde 2013 mit der Schaffung eines Überwachungs- und Informationszentrums eingerichtet, um die Mitgliedstaaten und die Kommission im Falle von Katastrophen zu unterstützen.

In der Kommission kommen die vier Vergütungssätze zur Anwendung, wobei der Satz 4 (Schichtdienst) vor allem bei den Sicherheitsdiensten anfällt.

Rat: Die Inbetriebnahme des neuen Gebäudes Europa hatte eine wichtige und direkte Auswirkung auf die für die Sicherheit von Gütern und Personen des Organs zuständigen Dienste.

Zur Inbetriebnahme und zum Funktionieren des neuen Gebäudes musste die Personenanzahl im Sicherheitsbüro, deren Aufgaben Schichtarbeit zu Satz 1und Satz 4 erforderlich macht, neu organisiert und aufgestockt werden.

Der Präventionsdienst hat das Team für Schichtarbeit (Satz 1) in der ersten Jahreshälfte erhöht, um ab 1. Juli 2016 auf durchgängigen Schichtbetrieb umzustellen. Dies wurde einerseits durch die Inbetriebnahme des Gebäudes Europa notwendig und andererseits durch die Tatsache, dass die Teammitglieder zu ihren gewöhnlichen Aufgaben weitere Aufgaben übernommen haben, die zuvor von externen Bediensteten ausgeführt wurden.

Die Neuorganisation dieser Dienste, die Beamte der Funktionsgruppe AST und Vertragsbedienstete umfassen, hat die Vergütungen von 61 im Jahr 2015 auf 86 im Jahr 2016 ansteigen lassen.

Europäisches Parlament: Um den Schutz von Personen, Informationen und Infrastruktur sowie von Veranstaltungen, die an Feiertagen, Wochenenden und am Abend stattfinden, zu gewährleisten, in den Gebäuden die ständige Anwesenheit von Sicherheitspersonal sicherzustellen und gleichzeitig Überstunden zu vermeiden, die eine Aufstockung der Mittel des Europäischen Parlaments zur Folge hätten, wurde beschlossen, die Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates vom 9. Februar 1976, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1873/2006 des Rates vom 11. Dezember 2006, anzuwenden und anstelle von Überstunden spezifische Arbeitszeiten einzuführen. Das im Bereich Sicherheit und Prävention tätige Personal erhält daher eine Vergütung für Schichtarbeit.

Nach dem starken Anstieg der der Zahl der Vergütungen für Schichtarbeit im Jahr 2015 (503) beträgt diese im Europäischen Parlament 570 für das Jahr 2016. Diese Vergütung kommt vor allem im Bereich Sicherheit und kaum mehr im Bereich Telefon/Rezeption zur Anwendung. Der Anstieg für 2016 betrifft neuerlich den Bereich Sicherheit.

Es gibt den Zweischichten-Dienst (Satz 1), den Zweischichten-Dienst, einschließlich nachts, am Wochenende und an Feiertagen (Satz 2) sowie den durchlaufenden Schichtbetrieb (Satz 4).

Rechnungshof: Seit 2011 gibt es beim Rechnungshof Schichtdienst in den Bereichen Sicherheit und Telefon/Empfang. Es gibt den Zweischichten-Dienst (Satz 1) und den durchlaufenden Schichtbetrieb (Satz 4). Im Jahr 2016 erhielten 14 Personen Vergütungen für Schichtdienst.

EAD: Im Jahr 2016 wurden vom EAD in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Sicherheit und GASP/ESVP insgesamt 38 Vergütungen für Schichtdienst gezahlt.



6.Haushaltsausgaben, aufgeschlüsselt nach Organ/Einrichtung und Vergütung/Entschädigung (in EUR)

Organ/Einrichtung

Schichtarbeit

Bereitschaftsdienst

Besonders beschwerliche Arbeit

Insgesamt

Kommission

953 248,28

1 301 223,86

613 435,60

2 867 907,74

- davon JRC

256 513,34

552 639,63

575 072,36

1 384 225,33

Rat

500 310,65

179 622,87

0

679 933,52

Parlament

3 382 177,87

0

0

3 382 177,87

Gerichtshof

0

14 631,00

0

14 631,00

Rechnungshof

118 897,50

13 544,95

0

132 442,45

EWSA

0

0

0

0

AdR

0

0

0

0

EDSB

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

EAD

226 741,80

60 942,48

0

287 684,28

Insgesamt

5 181 376,10

1 569 965,16

613 435,60

7 364 776,86

Die Ausgaben für diese drei Arten von Vergütungen/Entschädigungen beliefen sich 2016 für alle Organe/Einrichtungen der EU auf 7 364 776,86 EUR (6 394 289,11 EUR im Jahr 2015).

(1)

Beim OLAF stellt der Sicherheitsdienst (0,33 AD/0,33 AST/SC/0,33 FG I = insgesamt 1 Begünstigter) den Bereitschaftsdienst rund um die Uhr sicher.

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