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Document 52018DC0345

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN RECHNUNGSHOF ÜBER DIE VERWALTUNG DES GARANTIEFONDS DES EUROPÄISCHEN FONDS FÜR STRATEGISCHE INVESTITIONEN IM JAHR 2017

    COM/2018/345 final

    Brüssel, den 28.5.2018

    COM(2018) 345 final

    BERICHT DER KOMMISSION

    AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN RECHNUNGSHOF

    ÜBER DIE VERWALTUNG DES GARANTIEFONDS DES EUROPÄISCHEN FONDS FÜR STRATEGISCHE INVESTITIONEN IM JAHR 2017

    {SWD(2018) 268 final}


    Inhaltsverzeichnis

    1.    Einführung    

    2.    Operative Rahmenbedingungen    

    3.    Finanzkonten    

    3.1.    Jahresabschluss des EFSI-GF zum 31. Dezember 2017    

    3.2.    EFSI-Geschäfte im Rahmen der EU-Garantie    

    3.3.    Finanzströme und bedeutende Haushaltstransaktionen im Jahr 2017    

    4.    Verwaltung des EFSI-GF im Jahr 2017    

    4.1.    Haushaltsführung    

    4.2.    Marktentwicklungen im Jahr 2017    

    4.3.    Größere externe Cashflows    

    4.4.    Zusammensetzung und Hauptrisikomerkmale des Portfolios    

    4.5.    Wertentwicklung    

    5.    Bewertung der Angemessenheit des Zielbetrags und des Umfangs des EFSI-GF    

    1.Einführung

    Rechtsgrundlage für diesen Bericht ist die Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 – der Europäische Fonds für strategische Investitionen 1 (im Folgenden „EFSI-Verordnung“). Ende 2017 wurde die EFSI-Verordnung durch die Verordnung (EU) 2017/2396 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2017 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung 2 („EFSI 2.0“) geändert. Mit EFSI 2.0 wurde insbesondere die EU-Garantie aufgestockt und die Zielquote angepasst. Die Vereinbarung über die Verwaltung des EFSI und über die Gewährung der EU-Garantie (im Folgenden „EFSI-Vereinbarung“) wurde von der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank (im Folgenden „EIB“) am 22. Juli 2015 unterzeichnet. Die erste Änderungs- und Anpassungsvereinbarung zur EFSI-Vereinbarung wurde am 21. Juli 2016 unterzeichnet. Die Unterzeichnung der zweiten Änderungs- und Anpassungsvereinbarung zur EFSI-Vereinbarung erfolgte am 21. November 2017. Die dritte Änderungs- und Anpassungsvereinbarung zur EFSI-Vereinbarung wurde am 9. März 2018 unterzeichnet.

    Artikel 16 Absatz 6 der EFSI-Verordnung sieht vor, dass die Kommission bis zum 31. Mai jedes Jahres 3 dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Rechnungshof einen jährlichen Bericht über die Verwaltung des EFSI-Garantiefonds (im Folgenden „EFSI-GF“) im vorangegangenen Kalenderjahr einschließlich einer Bewertung der Angemessenheit des Zielbetrags, des Umfangs des EFSI-GF und der Notwendigkeit einer Auffüllung übermittelt. Dieser Jahresbericht enthält die Darstellung der Finanzlage des EFSI-GF zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres, der Finanzströme während des vorangegangenen Kalenderjahres und die bedeutenden Transaktionen sowie alle einschlägigen Informationen über die Finanzkonten. Ferner soll der Bericht Informationen über die Haushaltsführung, die Leistung und die Risiken des EFSI-GF zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres enthalten.

    2.Operative Rahmenbedingungen

    Die EU-Garantie 4 deckt die Finanzierungs- und Investitionsvereinbarungen ab, die von der EIB im Rahmen des Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“ (im Folgenden „IuI-Fenster“) und vom EIF im Rahmen des Finanzierungsfensters „KMU“ (im Folgenden „KMU-Fenster“) unterzeichnet werden. Die EFSI-Geschäfte sind teils durch die EU-Garantie gedeckt, teils werden sie auf eigenes Risiko der EIB-Gruppe durchgeführt. 5

    Nach Artikel 12 der EFSI-Verordnung dient der EFSI-GF als Liquiditätspuffer, aus dem die EIB bei einer Inanspruchnahme der EU-Garantie Zahlungen erhält. Im Einklang mit der zwischen der EU und der EIB geschlossenen EFSI-Vereinbarung werden die Garantieleistungen aus dem EFSI-GF gezahlt, wenn ihr Betrag höher ist als die Mittel, die der EIB auf dem EFSI-Konto zur Verfügung stehen. Das von der EIB verwaltete EFSI-Konto wurde für die EU-Einnahmen aus den EFSI-Geschäften im Rahmen der EU-Garantie und aus eingezogenen Beträgen eingerichtet. Ferner werden daraus im Rahmen des verfügbaren Saldos im Falle einer Inanspruchnahme der EU-Garantie Zahlungen geleistet.

    Die Mittelausstattung des EFSI-GF wird schrittweise erhöht, um dem mit der EU-Garantie abgesicherten höheren Risiko Rechnung zu tragen.

    Nach Artikel 12 Absatz 4 werden die EFSI-GF-Mittel direkt von der Kommission verwaltet und gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung mit angemessener Vorsicht investiert.

    Die EIB und der EIF sind dafür verantwortlich, die Risiken der mit der EFSI-Garantie abgesicherten einzelnen Geschäfte zu bewerten und zu überwachen. Auf der Grundlage ihrer Berichte und kohärenter und vorsichtiger Annahmen über die künftigen Aktivitäten wahrt die Kommission die Angemessenheit des Zielbetrags und des Umfangs des EFSI-GF, der Gegenstand der Überprüfung ist. Gemäß Artikel 16 Absatz 3 der EFSI-Verordnung haben die EIB und der EIF der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof im März 2018 einen entsprechenden Bericht vorgelegt.

    Nach Artikel 16 Absatz 2 der EFSI-Verordnung muss der Jahresbericht der EIB an das Europäische Parlament und den Rat spezifische Informationen über die aggregierten Risiken im Zusammenhang mit den im Rahmen des EFSI getätigten Finanzierungen und Investitionen sowie über Inanspruchnahmen der EU-Garantie enthalten.

    3.Finanzkonten

    Die Finanzinformationen zum EFSI werden nachfolgend in drei Abschnitte untergliedert dargestellt: 1.) Finanzlage des EFSI-GF zum 31. Dezember 2017, 2.) von der EIB-Gruppe im Rahmen der EU-Garantie durchgeführte EFSI-Geschäfte zum 31. Dezember 2017 und 3.) Finanzströme und bedeutende Transaktionen im Jahr 2017.

    3.1.  Jahresabschluss des EFSI-GF 6 zum 31. Dezember 2017

    Das Nettovermögen des Garantiefonds belief sich zum 31. Dezember 2017 auf 3,504 Mrd. EUR. Die Vermögenswerte setzten sich zusammen aus dem Investitionsportfolio, eingestuft als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte (3,414 Mrd. EUR), einem Fremdwährungsterminverkauf von USD mit positivem Nettogegenwartswert, eingestuft als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden (6 Mio. EUR), kurzfristigen Bankeinlagen (40 Mio. EUR) sowie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (44 Mio. EUR).

    Ausgehend von der Ergebnisrechnung 2017 schloss der EFSI-GF das Jahr mit einem wirtschaftlichen Ergebnis von 2,4 Mio. EUR ab. 10,6 Mio. EUR wurden durch Zinserträge und bei der Veräußerung von festverzinslichen Wertpapieren realisierte Gewinne erwirtschaftet. Dem standen betriebliche Aufwendungen und finanzielle Ausgaben in Höhe von 8,2 Mio. EUR einschließlich des Nettoergebnisses des Fremdwährungsverkaufs zur Absicherung des Wechselkursrisikos des auf USD lautenden Portfolioanteils und seiner Wechselkursneubewertung gegenüber.

    3.2. EFSI-Geschäfte im Rahmen der EU-Garantie

    Das Risiko der EU aufgrund der EU-Garantie für laufende ausgezahlte EFSI-Geschäfte der EIB-Gruppe belief sich zum 31. Dezember 2017 auf 10,128 Mrd. EUR; insgesamt stehen für die EU-Garantie laut rechtlicher Verpflichtung 7 16 Mrd. EUR zur Verfügung. Der Betrag von 10,128 Mrd. EUR wird in den Erläuterungen zum Jahresabschluss der EU für 2017 als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen.

    Im Jahr 2017 generierten die von der EIB verwalteten EFSI-Geschäfte im Rahmen des EFSI-Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“ für die EU Einnahmen in Höhe von 61,0 Mio. EUR. Davon wurde im Jahresabschluss der EU für 2017 eine Forderung der Kommission gegenüber der EIB in Höhe von 31,9 Mio. EUR zum 31. Dezember 2017 ausgewiesen.

    Für die vom EIF im Rahmen des Finanzierungsfensters „KMU“ verwalteten EFSI-Geschäfte fielen 2017 für die EU schätzungsweise 12,7 Mio. EUR an Verwaltungskosten für den EIF an. Dieser Betrag ist am 30. Juni 2018 an den EIF auszuzahlen.

    3.3.Finanzströme und bedeutende Haushaltstransaktionen im Jahr 2017 

    Im Jahr 2017 wurden gemäß dem Beschluss der Kommission C(2017) 706 8 zur Finanzierung des Fonds Haushaltsmittel in Höhe von 2,641 Mrd. EUR für die Ausstattung des EFSI-GF gebunden.

    Im Verlauf des Jahres wurde ein Gesamtbetrag von 2,490 Mrd. EUR effektiv in den EFSI-GF eingezahlt. Davon stammte der größte Teil aus Zahlungsermächtigungen des Gesamthaushalts der EU, während 39,2 Mio. EUR vom EFSI-Konto (als zweckgebundene Einnahmen) eingezogen und 0,4 Mio. EUR als zusätzliche Mittel am Ende des Haushaltsjahres übertragen wurden.

    4.Verwaltung des EFSI-GF im Jahr 2017

    4.1.Haushaltsführung

    Die Anlage der Fondsmittel erfolgt nach Maßgabe der Grundsätze, die im Beschluss der Kommission C(2016) 165 vom 21. Januar 2016 zur Billigung der Leitlinien für die Verwaltung der Vermögenswerte des Garantiefonds für den Europäischen Fonds für strategische Investitionen niedergelegt sind.

    Nach diesen Leitlinien müssen die verwalteten Vermögenswerte mit Blick auf eine mögliche Inanspruchnahme der Garantie ausreichend liquide, jedoch gleichzeitig darauf ausgerichtet sein, unter Wahrung eines hohen Maßes an Sicherheit und Stabilität die Rendite und das Risikoniveau zu optimieren.

    Die Anlage- und Risikomanagementstrategien wurden mit Blick auf die Investitionsziele und die zu erwartenden Marktbedingungen beschlossen. Bei den Investitionen wurde das Ziel einer stärkeren Diversifizierung in verschiedenen festverzinslichen Vermögensklassen verfolgt.

    4.2.Marktentwicklungen im Jahr 2017

    Bestimmende Themen an den Märkten waren 2017 unter anderem der verbesserte weltwirtschaftliche Ausblick, die zeitweise bestehenden politischen Risiken und die sich wandelnden Einschätzungen hinsichtlich Zeitpunkt und Tempo einer geldpolitischen „Normalisierung“ in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften.

    Die Aussichten auf ein kräftigeres und synchroner verlaufendes Wachstum weltweit wurden durch unerwartet gute neue Daten insbesondere im Euroraum bestätigt.

    Derweil blieb der weltweite Inflationsdruck insgesamt recht gering, sodass die großen Zentralbanken ihre insgesamt akkommodierende Geldpolitik fortsetzen konnten. In den Vereinigten Staaten konnte die Federal Reserve Bank (Fed) ihre lockere Geldpolitik dank der sich aufhellenden Wachstumsaussichten wie geplant allmählich zurücknehmen. Im Euroraum hat die Europäische Zentralbank (EZB) ebenfalls eine allmähliche Normalisierung angedeutet.

    Die geldpolitischen Signale wurden von den Märkten genauestens verfolgt, wobei in den entsprechenden Datenmeldungen versucht wurde, Zeitpunkt und Tempo der Normalisierung vorherzusagen.

    Der Euro wertete kräftig auf, worin die besseren Wachstumsaussichten für die Binnenwirtschaft, die Erwartung einer letztlichen Normalisierung der EZB-Geldpolitik und ein zunehmendes Anlegerinteresse an Euro-Werten zum Ausdruck kamen.

    Der europäische Rentenmarkt wurde durch die Volatilität der Märkte geprägt und die Staatsanleiherenditen unterlagen – insbesondere um die französischen Präsidentschaftswahlen herum – starken Schwankungen. Danach wurden die politischen Risiken insgesamt als geringer empfunden und die Renditeabstände europäischer Staatsanleihen (zu deutschen Staatsanleihen) gingen gegenüber ihren Höchstständen generell wieder zurück. Die in den Anleiherenditen zum Ausdruck kommenden längerfristigen Inflationserwartungen hielten sich derweil innerhalb dieser Grenzen. Im Ergebnis schwankte die Rendite 10-jähriger Bundesanleihen zwischen 0,16 % vor den Präsidentschaftswahlen in Frankreich und 0,60 %, bevor sie am Jahresende bei 0,43 % lag.

    Die Renditen längerfristiger US-Anleihen stiegen zunächst bis März an und schwenkten dann auf einen Abwärtstrend ein, der bis September 2017 anhielt. Dieser Abwärtstrend spiegelte die durchwachsenen Datenmeldungen und Zweifel der Märkte wider, ob die US-Regierung wachstumsfreundliche Reformen würde durchsetzen können. Die marktbasierten Inflationserwartungen in den Vereinigten Staaten hielten sich – teils aufgrund der niedrigen Ist-Daten für die Inflation – in Grenzen. Im September schlug die Stimmung um, und die US-Anleiherenditen zogen an, was teilweise auf unerwartet gute Konjunkturdaten und Steuerreformfortschritte zurückzuführen war, die die Erwartung nährten, dass die Regierung ihre Neuverschuldung ausweiten und der Preisauftrieb möglicherweise zunehmen würde. Abgesehen von diesen Schwankungen im Laufe des Jahres schlossen die Renditen 10-jähriger US-Anleihen zum Jahresende in gleicher Höhe wie am Jahresanfang (rund 2,40 %). Unterdessen stiegen die kürzerfristigen Renditen im Jahresverlauf an, da die Fed die Zinsen im März, Juni und Dezember um jeweils 25 Basispunkte 9 anhob und damit den Zielkorridor für den US-Leitzins auf 1,25 % bis 1,5 % nach oben schob.

    4.3.Größere externe 10 Cashflows 

    Dem Fonds wurden 2,490 Mrd. EUR an Zahlungsermächtigungen für 2017 zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wurde schrittweise von April bis Dezember 2017 in den EFSI-GF eingezahlt.

    Im Jahr 2017 gab es keine Inanspruchnahmen der Garantie aus dem Fonds. An die EIB wurde ein Betrag von insgesamt 0,4 Mio. EUR für Finanzierungskosten 11 gezahlt.

    Der Haushaltsplan der EU sieht derzeit vor, dass im Laufe des Jahres 2018 rund 1,800 Mrd. EUR in den EFSI-GF eingezahlt werden sollen, wodurch sein Gesamtvermögen auf voraussichtlich 5,308 Mrd. EUR anwachsen wird.

    4.4.Zusammensetzung und Hauptrisikomerkmale des Portfolios

    Ende Dezember 2017 bestand das Portfolio überwiegend aus Staatsanleihen (42,5 % des Marktwerts) und Anleihen subnationaler und supranationaler Organisationen und Behörden (SSA) (21,5 % des Marktwerts) sowie aus gedeckten Schuldverschreibungen (25,5 % des Marktwerts). Der Rest entfiel hauptsächlich auf ungesicherte Schuldverschreibungen von Unternehmen und Finanzinstituten. Etwa 18 % des Portfolios wurden in auf USD lautende liquide Anlagen mit hohem Rating (AA/AAA) investiert. Das Wechselkursrisiko dieser Anlagen wurde abgesichert.

    Die Portfoliolaufzeit 12 betrug Ende 2017 3,47 Jahre. Das Durchschnittsrating liegt bei A-.

    Der Großteil des Portfolios ist in liquiden Wertpapieren angelegt, und ein angemessener Teil (16 % des Portfolio-Gesamtwerts) wird in weniger als zwölf Monaten fällig.

    Das Profil des Portfolios im Hinblick auf Laufzeit, Kreditrisiko und Liquidität ist auf die prognostizierten Cashflows aus den mit der EU-Garantie abgesicherten EFSI-Geschäften (z. B. projizierte Inanspruchnahmen, Einnahmen) abgestimmt.

    4.5.Wertentwicklung

    Die Wertentwicklung im laufenden Jahr (YTD) wird zeitgewichtet berechnet, damit sie durch die Größe des Portfolios, die im Jahresverlauf beträchtlich angewachsen ist, nicht verzerrt wird.

    Die absolute YTD-Wertentwicklung des Fonds belief sich 2017 auf 0 %. Diese Nullrendite ist vor dem Hintergrund negativer Zinssätze (insbesondere für Anlagen, die am Markt als „kreditrisikofrei“ wahrgenommen werden, und für liquide Risikopositionen in Europa 13 ) sowie steigender Zinsen in den Vereinigten Staaten 14 zu sehen.

    5.Bewertung der Angemessenheit des Zielbetrags und des Umfangs des EFSI-GF

    Bis Ende 2017 wurden im Rahmen des EFSI insgesamt Vereinbarungen über eine Gesamtsumme von 37,4 Mrd. EUR in 28 Mitgliedstaaten unterzeichnet 15 , davon 27,4 Mrd. EUR (278 Transaktionen) durch die EIB und 10,0 Mrd. EUR (328 Transkationen) durch den EIF. Dies ist ein erheblicher Anstieg gegenüber 2016, als sich die unterzeichneten Vereinbarungen zum Jahresende auf insgesamt 21,3 Mrd. EUR beliefen.

    Ende 2017 belief sich das Gesamtrisiko aus den durch die EU-Garantie gedeckten Auszahlungen auf fast 10,1 Mrd. EUR, gegenüber 4,4 Mrd. EUR im Jahr 2016.

    Das Risiko für den EU-Haushalt, das bezogen auf die unterzeichneten (ausgezahlten und noch nicht ausgezahlten) Transaktionen durch mögliche künftige Zahlungen im Rahmen der Garantie entstehen könnte, belief sich auf 13,5 Mrd. EUR.

    Im Rahmen des IuI-Fensters belief sich das Risiko aufgrund laufender ausgezahlter durch die EU-Garantie gedeckter Geschäfte auf 9,57 Mrd. EUR; davon entfielen 9,36 Mrd. EUR auf Transaktionen vom Typ „Fremdkapital“ und 0,21 Mrd. EUR auf Transaktionen vom Typ „Eigenkapital“ 16 .

    Etwaige Verluste aus diesen Geschäften werden gemäß der EFSI-Vereinbarung durch die EU-Garantie gedeckt. Die EU-Garantie im Rahmen des Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“ wird für EIB-Geschäfte vom Typ „Fremdkapital“ in Form von Erstausfallgarantien auf Portfoliobasis gewährt. Für Geschäfte vom Typ „Eigenkapital“, bei denen die EIB ebenso viele Mittel zu denselben Konditionen (pari passu) auf eigenes Risiko investiert, wird die EU-Garantie in Form von uneingeschränkten Garantien gewährt.

    Im Rahmen des KMU-Fensters belief sich das Risiko aufgrund laufender durch die EU-Garantie gedeckter Geschäfte Ende 2017 auf 0,539 Mrd. EUR, davon 0,491 Mrd. EUR für Garantietransaktionen und 0,048 Mrd. EUR für Geschäfte vom Typ „Eigenkapital“ 17 .

    Etwaige Verluste aufgrund dieser Geschäfte würden zunächst aus der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität, der COSME-Kreditbürgschaftsfazilität, der Bürgschaftsfazilität für die Kultur- und Kreativbranche und dem EaSI-Bürgschaftsinstrument bestritten. Beim Eigenkapitalprodukt des KMU-Fensters würden etwaige Verluste durch die EU-Garantie im Rahmen des EFSI und die Erstverlustabsicherung von InnovFin – Eigenkapital (beim Unter-Fenster 2) gedeckt.

    Der Zielbetrag des EFSI-GF wurde in der EFSI-Verordnung ursprünglich auf 50 % der Gesamtgarantieverpflichtungen der EU festgesetzt. Seit Inkrafttreten von EFSI 2.0 beträgt der Zielbetrag 35 % der Gesamtgarantieverpflichtungen der EU. 18

    Die Risikobewertung der verschiedenen Produkte, denen die EU-Garantie zugutekommt, zeigt, dass der EU-Haushalt mit einer Zielquote von 35 % für die Dotierung des EFSI-GF unter Berücksichtigung von Einziehungen, Einnahmen und Rückflüssen aus EIB-Finanzierungen für den Fall einer möglichen Inanspruchnahmen der EU-Garantie im Großen und Ganzen angemessen geschützt ist.

    (1)

       ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1.

    (2)

       ABl. L 345 vom 27.12.2017, S. 34.

    (3)

       Der vorliegende Bericht ist der dritte Bericht über den EFSI-GF. Der letztjährige Bericht findet sich in COM(2017) 326 final vom 16.6.2017.

    (4)

       Durch EFSI 2.0 wurde die EU-Garantie von 16 Mrd. EUR auf 26 Mrd. EUR aufgestockt.

    (5)

       Die Garantie der EIB-Gruppe wurde durch EFSI 2.0 von 5 Mrd. EUR auf 7,5 Mrd. EUR erhöht.

    (6)

         Der nicht geprüfte Jahresabschluss des EFSI-Garantiefonds wird in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zum EFSI-GF-Bericht offengelegt.

    (7)

         Nach Artikel 11 von EFSI 2.0 darf die EU-Garantie den Betrag von 26 Mrd. EUR zu keiner Zeit und den Betrag von 16 Mrd. EUR erst ab dem 6. Juli 2018 übersteigen.

    (8)

         Beschluss der Kommission C(2017) 706 vom 12. Februar 2017 zur Annahme des als Finanzierungsbeschluss geltenden Jahresarbeitsprogramms 2017 der GD ECFIN im Bereich Wirtschaft und Finanzen einschließlich Auftragsvergabe und Finanzhilfen.

    (9)

          Ein Basispunkt entspricht 0,01 %.

    (10)

         „Extern“ meint außerhalb des Fonds. Zu den externen Cashflows zählen unter anderem Cashflows aus dem/in den EU-Haushalt oder von der/an die EIB für Einnahmen aus der Garantie bzw. Inanspruchnahmen der Garantie, jedoch keine Cashflows, die bei der Vermögensverwaltung entstehen (z. B. Zahlungen an/von Gegenparteien für den Erwerb/Verkauf von Wertpapieren).

    (11)

         Siehe Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe d der zweiten Änderungs- und Anpassungsvereinbarung zur EFSI-Vereinbarung.

    (12)

         Die Laufzeitangaben beziehen sich auf die „modifizierte Laufzeit“, die die Preissensibilität einer Anleihe gegenüber Zinsbewegungen misst. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Wertpapierkurse und Zinssätze im umgekehrten Verhältnis zueinander stehen.

    (13)

         So lag beispielsweise die Durchschnittsrendite von fünfjährigen Bundesanleihen im Jahr 2017 bei 34 Basispunkten.

    (14)

         Die Renditen zweijähriger US-amerikanischer Treasury Bonds erhöhten sich beispielsweise im Jahresverlauf um 69 Basispunkte. Auch wenn steigende Renditen mit der Zeit bessere Wiederanlagemöglichkeiten eröffnen, führen sie anfangs doch auch zu einem negativen Neubewertungseffekt.

    (15)

         Die Differenz zwischen den Gesamtunterzeichnungen und den unterzeichneten Risikopositionen hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. davon, dass bei Transaktionen vom Typ „Eigenkapital“ keine EIB-Beteiligung vorgesehen ist und bei den Rückzahlungen aufgrund der angewandten Wechselkurse Differenzen entstehen können.

    (16)

         Ende 2017 betrug das insgesamt unterzeichnete (ausgezahlte und nicht ausgezahlte) Risiko des IuI-Portfolios, das durch die EU-Garantie abgesichert ist, 25,2 Mrd. EUR, davon 23,57 Mrd. EUR für Transaktionen vom Typ „Fremdkapital“ und 1,63 Mrd. EUR für Transaktionen vom Typ „Eigenkapital“. Da mit der EU-Garantie jedoch Erstverluste abgesichert werden, beschränken sich die potenziellen Verluste für den EU-Haushalt beim IuI-Fenster auf höchstens 12,13 Mrd. EUR.

    (17)

         Laut Jahresabschluss der EU für Ende 2017, ohne Garantieverträge, deren Verfügbarkeitszeitraum 2018 beginnt, ohne für Garantietransaktionen im Rahmen von COSME gebundene und noch nicht ausgezahlte Beträge und ohne Beträge, die für Geschäfte vom Typ „Eigenkapital“ gebunden und noch nicht ausgezahlt wurden. Die Einbeziehung aller letztgenannten Kategorien hätte eine Exposition aufgrund laufender (ausgezahlter und nicht ausgezahlter) potenziell durch die EU-Garantie gedeckter Geschäfte in Höhe von 1,34 Mrd. EUR zur Folge.

    (18)

         Siehe Artikel 12 Absatz 5 der EFSI-Verordnung in der durch EFSI 2.0 geänderten Fassung.

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