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Document 52017DC0084

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Durchführung der finanziellen Unterstützung für die überseeischen Länder und Gebiete im Rahmen des 11. Europäischen Entwicklungsfonds

COM/2017/084 final

Brüssel, den 21.2.2017

COM(2017) 84 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

über die Durchführung der finanziellen Unterstützung für die überseeischen Länder und Gebiete im Rahmen des 11. Europäischen Entwicklungsfonds


Einleitung

Der Übersee-Assoziationsbeschluss 1 bildet den Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen den überseeischen Ländern und Gebieten 2 (ÜLG), den Mitgliedstaaten, mit denen sie verbunden sind, und der Europäischen Union. Im Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union 3 (AEUV) besteht das Ziel des Übersee-Assoziationsbeschlusses darin, die nachhaltige Entwicklung der ÜLG zu unterstützen und die Werte der Union in der Welt zu fördern.

Die finanzielle Unterstützung für die ÜLG wird in erster Linie über den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) bereitgestellt: Für den Programmierungszeitraum 2014-2020 wurden den ÜLG 364,5 Mio. EUR aus dem 11. EEF zugewiesen 4 .

Gemäß Artikel 91 des Übersee-Assoziationsbeschlusses werden in diesem Bericht die Fortschritte dargelegt, die bei der Durchführung der den ÜLG im Rahmen des 11. EEF gewährten finanziellen Hilfe 2016 erzielt wurden.

ÜLG-Finanzmittel des 11. EEF

Die den ÜLG zur Verfügung stehenden Finanzmittel des 11. EEF verteilen sich auf der Grundlage von Anhang II des Übersee-Assoziationsbeschlusses wie folgt:

229,5 Mio. Euro für die territorialen (bilateralen) Zuweisungen;

100 Mio. EUR für die Unterstützung der regionalen Zusammenarbeit und Integration;

21,5 Mio. EUR für humanitäre Hilfe und Soforthilfe sowie zur Unterstützung bei Schwankungen der Ausfuhrerlöse;

5 Mio. EUR für die Finanzierung von Zinsvergütungen und technischer Hilfe im Rahmen der ÜLG-Investitionsfazilität der EIB;

8,5 Mio. EUR für Studien und technische Hilfe gemäß Artikel 81 des Übersee-Assoziationsbeschlusses.

Nach den Kriterien des Übersee-Assoziationsbeschlusses kommen 16 ÜLG für eine territoriale Zuweisung aus dem 11. EEF 5 in Betracht. Grönland erhält auf der Grundlage des „Grönland-Beschlusses“ 6 direkt Mittel aus dem EU-Haushalt.

Ziel der regionalen Programme ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen ÜLG derselben Region, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen und ähnliche Prioritäten haben. Die aus der regionalen Mittelzuweisung finanzierten Maßnahmen dienen der Ausarbeitung und Umsetzung umfassender regionaler Programme und Projekte zur Bewältigung dieser Herausforderungen. Verknüpfungen mit anderen Finanzierungsquellen, auch mit anderen Finanzinstrumenten der Europäischen Union, im Rahmen der Zusammenarbeit mit benachbarten AKP-Staaten und/oder Drittländern sowie mit den Regionen in äußerster Randlage der EU sind ausdrücklich erwünscht.

Programmierungsprozess für die ÜLG-Finanzmittel des 11. EEF

Im Übersee-Assoziationsbeschluss 7 ist ein spezifischer Programmierungsprozess für die ÜLG vorgesehen. Im Gegensatz zu der Hilfe für die Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) stützt sich die Programmierung nicht auf nationale Richtprogramme, sondern auf einen einstufigen Prozess, d. h. die Ausarbeitung eines Programmierungsdokuments, das zwei Komponenten umfasst: a) die Strategie der EU (Teil A) und b) das Aktionsdokument (Teil B). 

Für die Genehmigung der ÜLG-Programmierungsdokumente ist jeweils lediglich ein förmlicher Beschluss der Kommission erforderlich, der sich sowohl auf die strategische Ausrichtung als auch auf die ausführliche Programmgestaltung erstreckt. Somit kann das Programmierungsdokument erst angenommen werden, wenn die Strategie und das Aktionsdokument ausgearbeitet und förmlich gebilligt wurden. Budgethilfe ist die bevorzugte Durchführungsmodalität bei den territorialen Mittelzuweisungen für die ÜLG.

Die ÜLG tragen die Hauptverantwortung für die Erstellung der Programmierungsdokumente, einschließlich der Festlegung der Prioritäten, auf denen ihre Strategien beruhen, und müssen für die erforderlichen Konsultationen auf lokaler Ebene sorgen. Auf Wunsch der ÜLG wurde ihnen gemäß Artikel 81 des Übersee-Assoziationsbeschlusses auch technische Hilfe zur Begleitung des Programmierungsprozesses zur Verfügung gestellt.

Zur Unterstützung verschiedener Aspekte der Programmierung für den Zeitraum 2014-2020 haben die ÜLG spezifische Orientierungshilfen erhalten:

Für die ÜLG wurden spezifische, detaillierte Programmierungsvorgaben ausgearbeitet, die den Ländern und Gebieten als Grundlage dienten. Diese Leitlinien umfassen sowohl Orientierungshilfen als auch spezielle Vorgaben für die verschiedenen Phasen der Ausarbeitung des Programmierungsdokuments.

Die EU-Leitlinien für Budgethilfe (Anhang 10) enthalten spezifische, weniger detaillierte Angaben zur Bewilligung und Verwaltung von Budgethilfemaßnahmen in den ÜLG.

Zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den ÜLG, den AKP-Staaten und benachbarten Ländern sowie den Regionen in äußerster Randlage wurde ein Orientierungsvermerk erstellt, um die Durchführung gemeinsamer Projekte anzuregen, die aus dem EEF und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert werden.

Konsultationen

Seit Beginn des Programmierungsprozesses haben zwischen den ÜLG und der Europäischen Kommission (sowohl auf der Ebene der zentralen Dienststellen als auch auf der der Delegationen) eingehende Konsultationen stattgefunden.

Im Anschluss an die Annahme des Übersee-Assoziationsbeschlusses und des entsprechenden Finanzrahmens wurde die Programmierung für die ÜLG auf dem 12. ÜLG-EU-Forum im Dezember 2013 gestartet. Nachdem die Europäische Kommission den ÜLG und den Mitgliedstaaten, mit denen sie verbunden sind, die Richtbeträge der Mittelzuweisungen und die Programmierungsvorgaben mitgeteilt hatte, leitete sie den Konsultationsprozess ein mit dem Ziel einer Einigung über die möglichen Bereiche der Zusammenarbeit.

Seither hat die Europäische Kommission die ÜLG während des gesamten Programmierungsprozesses durch Finanzierung und/oder Förderung der Organisation spezieller Seminare, Workshops und Konferenzen aktiv unterstützt, um die Erörterung gemeinsamer Prioritäten und Ziele zu ermöglichen.

Aufbauend auf den Ergebnissen der zwei regionalen ÜLG-Konferenzen für den pazifischen Raum (November 2014) und den karibischen Raum (Februar 2015), auf denen die regionale Zusammenarbeit mit nicht zu den ÜLG gehörenden Akteuren in diesen Teilen der Welt angeregt wurde und die ÜLG Fortschritte bei der Identifzierung von Schwerpunktbereichen (und Teilbereichen davon) für die beiden regionalen Programme (Pazifik: Klimawandel und biologische Vielfalt; Karibik: nachhaltige Energie und biologische Vielfalt der Meere) erzielen konnten, wurden 2016 weitere Workshops und Sitzungen organisiert, um den Dialog zwischen den Beteiligten zu fördern und die Programmierung voranzubringen.

Zwei regionale Konsultationstreffen mit den karibischen ÜLG fanden im Februar bzw. im September 2016 statt, die es ermöglichten, in der Identifizierungsphase des Regionalprogramms für den karibischen Raum Fortschritte zu machen. Ein drittes Konsultationstreffen soll Anfang 2017 stattfinden, um die Programmformulierung abzuschließen. Darüber hinaus fand im Februar 2016 ein Workshop zum thematischen Programm des 11. EEF statt, der den ÜLG die Gelegenheit bot, einen grundsätzlichen Konsens über die wichtigsten Prioritäten der beiden Schwerpunktbereiche (nachhaltige Energie und Klimawandel, einschließlich Reduzierung des Katastrophenrisikos) zu erzielen.

Ferner fanden umfassende Konsultationen zwischen den ÜLG im pazifischen Raum statt, die nicht nur Fortschritte bei der Programmierung ermöglichten, sondern auch Gelegenheit zu Beratungen über ein weiteres Vorankommen bei der regionalen Integration und der Zusammenarbeit mit den benachbarten AKP-Staaten boten. Diesbezüglich werden die Konsultationen fortgesetzt, um potenzielle Synergien zwischen dem AKP-Regionalprogramm und dem ÜLG-Regionalprogramm für den pazifischen Raum besser ermitteln und definieren zu können.

Darüber hinaus kamen auf der Ebene der im Rahmen des Übersee-Assoziationsbeschlusses eingerichteten Instanzen die Überlegungen zu den strategischen Prioritäten voran. Auf technischer Ebene fanden 2016 vier trilaterale Treffen zwischen der Kommission, Vertretern der ÜLG und den Mitgliedstaaten, mit denen die ÜLG verbunden sind, statt, die der Kommission, den ÜLG und den Vertretern der Mitgliedstaaten die Möglichkeit zum Dialog boten.

Außerdem trat im Juni 2016 eine Partnerschafts-Arbeitsgruppe zum Thema „Umwelt und Klimawandel“ zusammen, die sich mit der Komponente „nachhaltige Energie“ des thematischen Programms befasste und das entschiedene Engagement der ÜLG in diesem Bereich bekräftigte. Das Treffen dieser Arbeitsgruppe fand in Verbindung mit dem 2. Gipfeltreffen für nachhaltige Energie, an dem die ÜLG-Energieminister teilnahmen, statt, sodass die politische Unterstützung auf höchster Ebene sichergestellt war und die Ergebnisse berücksichtigt werden konnten.

Auf politischer Ebene fand im Februar 2016 das 14. ÜLG-EU-Forum statt, auf dem – anknüpfend an die Schlussfolgerungen des 13. ÜLG-EU-Forums von 2015 – das gegenseitige Engagement in wichtigen Fragen von gemeinsamem Interesse thematisiert und erneut bekräftigt wurde. Erörtert wurden der Klimawandel, das Investitions- und Wachstumspotenzial für die ÜLG und die Notwendigkeit, auf der Suche nach Lösungen gemeinsame Ansätze zu verfolgen. Damit wurde ein direkter Beitrag zu den thematischen und regionalen Programmen geleistet.

Insbesondere mit der Unterzeichnung einer Gemeinsamen Erklärung zwischen der Europäischen Union und 22 überseeischen Ländern und Gebieten über eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Energie 8 wurde ein engerer Zusammenhang zwischen den energiepolitischen Verpflichtungen der überseeischen Länder und Gebiete und der Unterstützung hergestellt, die von der Europäischen Union im Rahmen der verfügbaren Mittel des 11. Europäischen Entwicklungsfonds geleistet werden könnte. Ferner bekannten sich die ÜLG erneut nachdrücklich zu nachhaltiger Energie im Einklang mit dem globalen Klimaschutzübereinkommen, das auf der 21. Vertragsstaatenkonferenz vereinbart wurde. Dieses Engagement wurde auf dem 2. Gipfeltreffen der ÜLG-Energieminister im Juni 2016 erneut bekräftigt.

Schließlich boten die trilateralen Treffen zwischen der Kommission, den territorialen/regionalen Anweisungsbefugten der ÜLG und den Mitgliedstaaten, mit denen die ÜLG verbunden sind, am Rande des 14. ÜLG-EU-Forums Gelegenheit zur Erörterung und Inangriffnahme etwaiger Probleme im Zusammenhang mit der Programmierung und Verwendung der Finanzmittel sowie zur konkreten Planung der nächsten Schritte mit einzelnen ÜLG wie auch auf regionaler Ebene.

Die Lage im Jahr 2016

Im Jahr 2015 wurde die strategische Ausrichtung der Programme festgelegt und es wurden für alle Programme Schwerpunktbereiche vorgeschlagen. Auf dieser Grundlage konnten 2016 bei der Programmidentifizierung und formulierung erhebliche Fortschritte erzielt werden.

In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass als Schwerpunktbereiche für die territorialen Zuweisungen folgende Themenkomplexe vorgeschlagen wurden:

Umweltfragen, Klimawandel, erneuerbare Energien und Reduzierung des Katastrophenrisikos (5 der 16 ÜLG, auf die 21 % der territorialen Mittelzuweisungen im Rahmen des 11. EEF entfallen)

Soziale Entwicklung (Jugend) oder Beschäftigung/berufliche Eingliederung sowie allgemeine und berufliche Bildung (5 der 16 ÜLG, auf die 33 % der territorialen Mittelzuweisungen des 11. EEF entfallen)

Nachhaltiger Tourismus (3 der 16 ÜLG, auf die 26 % der territorialen Mittelzuweisungen des 11. EEF entfallen)

Konnektivität und Zugänglichkeit/digitale Entwicklung (3 der 16 ÜLG, auf die 20 % der territorialen Mittelzuweisungen des 11. EEF entfallen)

Für die regionalen Programme wurden folgende Schwerpunktbereiche vorgeschlagen:

Karibischer Raum: Nachhaltige Energie und biologische Vielfalt der Meere

Pazifischer Raum: Umweltschutz und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen. Teilbereiche: a) Klimawandel und b) biologische Vielfalt

Indischer Ozean: Beobachtung, Bewirtschaftung und Erhaltung der terrestrischen und marinen Ökosysteme

Thematisches Programm (alle ÜLG): Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen. Teilbereiche: a) Klimawandel, einschließlich Reduzierung des Katastrophenrisikos, und b) nachhaltige Energie

Diese Prioritäten greifen die Ziele für nachhaltige Entwicklung auf und sind im Einklang mit den Zielen des Übersee-Assoziationsbeschlusses auf die drei Grundpfeiler der Entwicklung ausgerichtet: wirtschaftliche Entwicklung, soziale Entwicklung und Umweltschutz.

Für die territorialen Zuweisungen wurde von den meisten ÜLG die Budgethilfe als Durchführungsmodalität vorgeschlagen, was im Falle mancher Länder und Gebiete – wie etwa Bonaire, Curaçao, Französisch-Polynesien, Saba, Sint Eustatius und Wallis und Futuna – eine positive Neuerung gegenüber der bislang praktizierten Projektförderung bedeutet. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission Budgethilfeprogramme durch einen regelmäßigen Dialog unterstützt und bei Bedarf auch ad hoc technische Hilfe (TH) gewährt, z. B. zur Bewertung der Förderfähigkeit im Rahmen der Budgethilfe, oder in die aus dem 11. EEF finanzierten Programme eine TH-Zuweisung für den Aufbau von Kapazitäten und die Unterstützung der lokalen Verwaltung bei der Durchführung des 11. EEF aufgenommen.

2016 wurde die gemäß Artikel 81 des Übersee-Assoziationsbeschlusses vorgesehene technische Hilfe für die Unterstützung der nationalen und der regionalen Anweisungsbefugten bei der Programmierung in vollem Umfang bereitgestellt. Ende 2016 waren im Hinblick auf die Ausarbeitung der ÜLG-Sektorstrategien oder die Feststellung der Förderfähigkeit der ÜLG im Rahmen der Budgethilfe TH-Verträge und Studien im Wert von insgesamt 2,71 Mio. EUR vergeben worden.

Auf territorialer Ebene wurde im Falle von zehn der sechzehn Programme die Strategie konsolidiert und die Identifizierungsphase abgeschlossen (Anguilla, Falklandinseln, Französisch-Polynesien, Neukaledonien, Pitcairninseln, Saba, Sint Eustatius, St. Pierre und Miquelon, Turks- und Caicosinseln, Wallis und Futuna); bei sechs Programmen wurde die Formulierungsphase erfolgreich abgeschlossen (Anguilla, Saba, Sint Eustatius, St. Pierre und Miquelon, Turks- und Caicosinseln und Neukaledonien).

Von diesen sechs Programmen wurden vier förmlich angenommen: i) der Beschluss der Kommission über das Programmierungsdokument für St. Pierre und Miquelon im Rahmen des 11. EEF wurde im September 2016 angenommen und ii) die Beschlüsse der Kommission über die Programmierungsdokumente für Saba, Sint Eustatius und die Turks- und Caicosinseln wurden im Dezember 2016 angenommen. 

Das Programmierungsdokument für St. Pierre und Miquelon wurde am 13. Oktober 2016 in Brüssel von Kommissionsmitglied Mimica und Präsident Artano unterzeichnet. Der anschließende Besuch der Europäischen Kommission in St. Pierre und Miquelon im Oktober 2016 bot Gelegenheit für den Politikdialog und erleichterte die Fertigstellung der Unterlagen für die Auszahlung der ersten Tranche von 7 Mio. EUR im Dezember 2016.

Auf regionaler Ebene ist die Identifizierungsphase für die Regionalprogramme für den karibischen und den pazifischen Raum noch nicht abgeschlossen.

Aufbauend auf den 2016 erzielten Fortschritten wird 2017 daher ein entscheidendes Jahr für die Partnerschaft zwischen der EU und den ÜLG sein: Beide Seiten haben sich vorgenommen, dafür zu sorgen, dass in den ersten Monaten des Jahres weitere Programme des 11. EEF angenommen werden können.

Europäische Investitionsbank (EIB)

Im Rahmen der ÜLG-Investitionsfazilität 9  zur Finanzierung von Zinsvergütungen und technischer Hilfe (5 Mio. EUR aus den ÜLG-Mitteln des 11. EEF), die von der EIB verwaltet wird, wurde ein Zinszuschuss von 600 000 Mio. EUR für eine Maßnahme in Tahiti (Französisch-Polynesien) gewährt.

Der Übersee-Assoziationsbeschluss sieht zudem weitere Finanzierungen (bis zu 100 Mio. EUR im Zeitraum 2014-2020) aus Eigenmitteln der EIB vor. 

2015 schloss die EIB eine Darlehensvereinbarung mit Neukaledonien, die aus den Eigenmitteln für ÜLG 10 finanziert wird. Sie betrifft ein Investitionsdarlehen in Höhe von 20 Mio. EUR für den Bau eines neuen Krankenhauses, das das führende Krankenhaus für das gesamte Gebiet werden und die bestehenden vier Krankenhäuser ersetzen soll. Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit der französischen Entwicklungsorganisation Agence Française de Developpement durchgeführt. Nach Abschluss des Ratifizierungsverfahrens für die Garantievereinbarung durch alle Mitgliedstaaten wurde das Darlehen am 1. September 2016 vollständig ausgezahlt.

Ausblick

Die Aufrechterhaltung der Dynamik im Jahr 2017 wird entscheidend dafür sein, dass die ÜLG die territoriale Programmierung effizient abschließen und zügig und erfolgreich die Programmierung der regionalen Mittelausstattung voranbringen können, unter anderem durch eine verstärkte Koordinierung.

Im kommenden Jahr wird zudem ganz wesentlich sein, dass weitere Überlegungen zur Entwicklungszusammenarbeit der EU mit den ÜLG vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Anfang 2017 anstehenden Bewertung der Leistungen des 11. EEF angestellt werden.

(1)

 Beschluss 2013/755/EU des Rates über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union.

(2)

Überseeische Länder und Gebiete der EU: Grönland, Neukaledonien und Nebengebiete, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Wallis und Futuna, St. Pierre und Miquelon, St. Barthélemy, Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius, Sint Maarten, Anguilla, Kaimaninseln, Falklandinseln, Südgeorgien und Südliche Sandwichinseln, Montserrat, Pitcairninseln, St. Helena und Nebengebiete (inzwischen umbenannt in St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha), Britisches Antarktis-Territorium, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Turks- und Caicosinseln, Britische Jungferninseln und Bermuda.

(3)

Vierter Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 47).

(4)

Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet (ABl. L 210 vom 6.8.2013, S. 1).

(5)

 Anhang 1 des Berichts enthält eine Übersicht über die Richtbeträge der territorialen und der regionalen Mittelzuweisungen.

(6)

Im Beschluss 2014/137/EU des Rates über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits sind für den Zeitraum 2014-2020 217,8 Mio. EUR für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Grönland in Bereichen von beiderseitigem Interesse vorgesehen.

(7)

Vierter Teil des Übersee-Assoziationsbeschlusses.

(8)

Gemeinsame Erklärung der Europäischen Union und der überseeischen Länder und Gebiete Grönland, Neukaledonien, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Wallis und Futuna, St. Barthélemy, St. Pierre und Miquelon, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius, Sint Maarten, Anguilla, Kaimaninseln, Falklandinseln, Montserrat, Pitcairninseln, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha, Turks- und Caicosinseln, Britische Jungferninseln und Bermuda über verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Energie.

(9)

Eingerichtet gemäß Anhang II C des Beschlusses 2001/822/EG des Rates, der EEF-Mittel zur Förderung von wirtschaftlich lebensfähigen Unternehmen vorsieht.

(10)

Zwei Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 60 Mio. EUR in den Bereichen erneuerbare Energien und IKT sind in Vorbereitung.

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Brüssel, den 21.2.2017

COM(2017) 84 final

ANHANG

des

BERICHTS DER KOMMISSION AN DEN RAT

über die Durchführung der finanziellen Unterstützung für die überseeischen Länder und Gebiete im Rahmen des 11. Europäischen Entwicklungsfonds


Anhang

1)Beschlüsse der Kommission aus dem Jahr 2016

ÜLG

(in Mio. EUR)

Schwerpunktbereich

Kommissionsbeschluss

St. Pierre und Miquelon

26,35

Nachhaltiger Tourismus und maritime Vernetzung

C(2016) 5993 vom 27.9.2016

Saba

3,55

Erneuerbare Energien

C(2016) 8490 vom 20.12.2016

Sint Eustatius

2,45

Energie

C(2016) 8493 vom 20.12.2016

Turks- und Caicosinseln

14,60

Bildungswesen

C(2016) 8291 vom 13.12.2016

Insgesamt

46,95

2)Aufteilung der Richtbeträge und vorgeschlagene Schwerpunktbereiche für die territorialen Mittelzuweisungen im Rahmen des 11. EEF – noch anzunehmende Kommissionsbeschlüsse

a)Richtbeträge der territorialen Mittelzuweisungen im Rahmen des 11. EEF

ÜLG

(in Mio. EUR)

Vorgeschlagener Schwerpunktbereich

Anguilla

14,05

Bildungswesen

Aruba

13,05

Bildungswesen

Bonaire

3,95

Soziale Entwicklung – Jugend

Curação

16,95

Erneuerbare Energien

Falklandinseln

5,90

Konnektivität und Zugänglichkeit

Französisch-Polynesien

29,95

Tourismus

Montserrat

18,40

Nachhaltige Energie

Neukaledonien

29,80

Beschäftigung und berufliche Eingliederung

Pitcairninseln

2,40

Tourismus

St. Helena und Nebengebiete

21,50

Konnektivität und Zugänglichkeit

Sint Maarten

7,00

Wasser- und Sanitärversorgung

Wallis und Futuna

19,60

Digitale Entwicklung

Insgesamt

182,55

b)Richtbeträge der regionalen Mittelzuweisungen im Rahmen des 11. EEF

Region

(in Mio. EUR)

Vorgeschlagener Schwerpunktbereich

Karibischer Raum

40,00

Nachhaltige Energie und biologische Vielfalt der Meere

Pazifischer Raum

36,00

Klimawandel und biologische Vielfalt

Indischer Ozean

4,00

Beobachtung, Bewirtschaftung und Erhaltung der terrestrischen und marinen Ökosysteme

Thematisches Programm (alle ÜLG)

16,00 – 18,00

Klimawandel, einschließlich Reduzierung des Katastrophenrisikos, und nachhaltige Energie

Maßnahmen zur Unterstützung der Vereinigung der überseeischen Länder und Gebiete (OCTA)

2 – 4,00

Technische Hilfe für die OCTA

Insgesamt

100,00

3)Fazilität für technische Zusammenarbeit (TCF) des 11. EEF

Fazilität für technische Zusammenarbeit (TCF)

(in Mio. EUR)

Anmerkung

Insgesamt

8,50

Im Zeitraum 2015-2016 wurden 3 Mio. EUR gebunden (TCF I).

(Bis Ende 2016 wurden Verträge im Wert von 2,71 Mio. EUR geschlossen.)

Im Übersee-Assoziationsbeschluss sind die Gesamtbeträge für die territorialen und die regionalen Programme sowie für die technische Hilfe festgelegt.

Bei der Festlegung der Richtbeträge der spezifischen territorialen Zuweisungen werden die Bevölkerungszahl, die Höhe des Bruttoinlandsprodukts, die Höhe früherer EEF-Zuweisungen und mögliche Sachzwänge aufgrund der abgeschiedenen Lage der in Artikel 9 des Übersee-Assoziationsbeschlusses genannten ÜLG berücksichtigt. 

Bei der Festlegung der Richtbeträge der spezifischen regionalen Mittelzuweisungen wird berücksichtigt, dass eine kritische Masse erreicht werden muss, um die angestrebte Wirkung zu erzielen. Zudem soll gemäß dem Übersee-Assoziationsbeschluss in diesem Rahmen die Zusammenarbeit zwischen den ÜLG und Regionen in äußerster Randlage, AKP-Staaten und Drittländern gefördert werden.

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