EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 1.12.2017
COM(2017) 721 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über die Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan
Stand: 31. Dezember 2016
{SWD(2017) 435 final}
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Document 52017DC0721
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on guarantees covered by the general budget Situation at 31 December 2016
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan Stand: 31. Dezember 2016
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan Stand: 31. Dezember 2016
COM/2017/0721 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 1.12.2017
COM(2017) 721 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über die Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan
Stand: 31. Dezember 2016
{SWD(2017) 435 final}
Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung
2.Durch den EU-Haushalt garantierte Transaktionen und andere Krisenbewältigungsmechanismen
3.Entwicklungen bei den garantierten Transaktionen
3.1.Direkt von der Kommission verwaltete Transaktionen
3.1.1.Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)
3.1.2.Zahlungsbilanzfazilität (BoP)
3.1.3.Makrofinanzhilfedarlehen (MFA)
3.1.4.Euratom-Darlehen
3.2.Entwicklung der EIB-Finanzierungen in Drittländern
4.Vom EU-Haushalt abgedeckte Risiken
4.1.Risikodefinition
4.2.Gesamtrisikozusammensetzung
4.3.Vom EU-Haushalt gedecktes jährliches Risiko
4.3.1.Forderungen gegenüber Mitgliedstaaten
4.3.2.Forderungen gegenüber Drittländern
5.Der Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen
5.1.Abruf von Garantiebeträgen
5.1.1.Rückgriff auf Kassenmittel
5.1.2.Übertragungen aus dem EU-Gesamthaushaltsplan
5.1.3.Inanspruchnahme des Garantiefonds und Rückzahlungen.
5.2.Entwicklung des Garantiefonds
6.Der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI)
1.Einleitung
Der vorliegende Bericht dient der Überwachung der Kreditrisiken, die dem Haushalt der Europäischen Union aus den Garantien und Darlehen erwachsen, deren Vergabe direkt durch die Europäische Union oder indirekt im Rahmen der Garantie, die der EIB zur Finanzierung von Projekten außerhalb der Union gewährt wurde, erfolgt.
Dieser Bericht wird im Einklang mit Artikel 149 der Haushaltsordnung 1 vorgelegt, wonach die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über den Stand der EU-Haushaltsgarantien und der mit diesen Garantien verbundenen Risiken vorzulegen hat.
Der Bericht ist wie folgt strukturiert: Abschnitt 2 bietet einen Überblick über die wesentlichen Merkmale der durch den EU-Haushalt garantierten Transaktionen; zudem werden mehrere andere, zusätzliche Krisenmanagementmechanismen, die keinerlei Risiko für den EU-Haushalt darstellen, erläutert. Abschnitt 3 beschreibt die Entwicklung der garantierten Transaktionen. In Abschnitt 4 werden die größten durch den EU-Haushalt gedeckten Risiken beleuchtet. In Abschnitt 5 werden der Abruf von Garantiebeträgen und die Entwicklung des Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (der „Garantiefonds“) 2 erläutert, und in Abschnitt 6 wird auf die Entwicklung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) 3 eingegangen.
Eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen („Arbeitsunterlage“) ergänzt diesen Bericht mit ausführlichen Tabellen und Erläuterungen. Sie enthält auch eine makroökonomische Analyse der Länder, denen EU-Darlehen und/oder -Garantien gewährt wurden und auf die der Großteil der Forderungen des Fonds entfällt.
2.Durch den EU-Haushalt garantierte Transaktionen und andere Krisenbewältigungsmechanismen
Die vom EU-Haushalt gedeckten Risiken resultieren aus unterschiedlichen Darlehens- und Garantieoperationen, die sich in vier Kategorien einteilen lassen:
2.1 Darlehen der Europäischen Union mit makroökonomischen Zielen
Diese Darlehen umfassen 1) Makrofinanzhilfen („macro-financial assistance“, „MFA“) 4 an Drittländer, 2) Zahlungsbilanzdarlehen („balance of payments loans“, „BoP“) 5 zur Unterstützung von nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörenden Mitgliedstaaten mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten und 3) Darlehen im Rahmen des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus („EFSM“) 6 zur Unterstützung von Mitgliedstaaten, welche aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse, die sich ihrer Kontrolle entziehen, von gravierenden wirtschaftlichen oder finanziellen Störungen betroffen oder ernstlich bedroht sind Die Darlehen werden in Verbindung mit einer Finanzhilfe durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) aktiviert.
2.2 Darlehen mit mikroökonomischen Zielen
Diese Überschrift bezieht sich auf Euratom-Darlehen.
2.3 Durch EU-Garantien gedeckte Finanzierungen der Europäischen Investitionsbank („EIB“) in Drittländern („EIB-Finanzierungen in Drittländern“) 7
Garantierte EIB-Finanzierungen in Drittländern sowie MFA- und Euratom-Darlehen an Drittländer werden seit 1994 durch den Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (der „Garantiefonds“) abgesichert, Zahlungsbilanz-, EFSM- und Euratom-Darlehen an Mitgliedstaaten dagegen direkt durch den EU-Haushalt.
Der Garantiefonds deckt Ausfälle bei Darlehen und Darlehensgarantien für Drittländer bzw. Vorhaben in Drittländern ab. Er wurde eingerichtet, um
·einen „Liquiditätspuffer“ zu bilden, damit nicht jedes Mal der EU-Haushalt in Anspruch genommen werden muss, wenn bei einem garantierten Darlehen ein Zahlungsausfall oder Zahlungsverzug auftritt, und
·ein Instrument zu schaffen, das einen Finanzrahmen für die Entwicklung der EUGarantiepolitik bei EU- und EIB-Darlehen an Drittländer absteckt und damit zur Haushaltsdisziplin beiträgt 8 .
Die Deckung durch den Garantiefonds entfällt, wenn ein Drittland zu einem Mitgliedstaat wird, wobei das entsprechende Risiko direkt auf den EU-Haushalt übergeht. Die Mittelausstattung des Garantiefonds erfolgt aus dem EU-Haushalt und muss auf einem bestimmten Prozentsatz des vom Garantiefonds gedeckten ausstehenden Darlehens- und Garantiebetrags gehalten werden. Diese so genannte Zielquote beträgt gegenwärtig 9 %. 9 Reichen die Mittel des Garantiefonds nicht aus, so werden die entsprechenden Gelder aus dem EU-Haushalt bereitgestellt.
2.4 Durch EU-Garantien gedeckte Finanzierungen der Europäischen Investitionsbank („EIB“) und des Europäischen Investitionsfonds („EIF“) in Mitgliedstaaten – Europäischer Fonds für strategische Investitionen (EFSI)
Der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ist das Kernstück der Investitionsoffensive für Europa und zielt darauf ab, Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union langfristig zu stärken.
Die EU-Garantie deckt einen Teil der Finanzierungs- und Investitionsvereinbarungen, die von der EIB im Rahmen des Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“ („IuI-Fenster“) und vom EIF im Rahmen des Finanzierungsfensters „KMU“ („KMU-Fenster“) unterzeichnet wurden, während der andere Teil auf eigenes Risiko der EIB-Gruppe durchgeführt wird.
Die EIB und der EIF bewerten und überwachen die Risiken der einzelnen Geschäfte und berichten der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof darüber.
Garantiefonds des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI-GF) 10
Nach Artikel 12 der EFSI-Verordnung 11 dient der EFSI-GF als Liquiditätspuffer, aus dem die EIB bei einer Inanspruchnahme der EU-Garantie Zahlungen erhält. Im Einklang mit der zwischen der EU und der EIB geschlossenen EFSI-Vereinbarung werden die Garantieleistungen aus dem EFSI-GF gezahlt, wenn ihr Betrag höher ist als die Mittel, die der EIB auf dem EFSI-Konto zur Verfügung stehen. Das von der EIB verwaltete EFSI-Konto wurde für die EU-Einnahmen aus den EFSI-Geschäften im Rahmen der EU-Garantie und eingezogenen Beträgen eingerichtet. Ferner werden daraus, im Rahmen des verfügbaren Saldos, Zahlungen im Falle einer Inanspruchnahme der EU-Garantie geleistet.
Die Mittelausstattung des EFSI-GF wird schrittweise erhöht, um der steigenden Exposition aufgrund der EU-Garantie Rechnung zu tragen.
Nach Artikel 12 Absatz 4 werden die für den Garantiefonds bereitgestellten Mittel direkt von der Kommission verwaltet und gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung mit angemessener Vorsicht investiert.
2.5 Krisenbewältigungsmechanismen, die nicht durch den EU-Haushalt gedeckt sind
Als Reaktion auf die Krise wurden außerdem mehrere weitere Mechanismen eingerichtet, die jedoch keinerlei Risiko für den EU-Haushalt beinhalten:
- Darlehensfazilität für Griechenland („Greek Loan Facility“, „GLF“) 12 , die über bilaterale Darlehen der anderen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets finanziert und von der Kommission zentral verwaltet wird.
- Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) 13 : Die EFSF wurde von den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Juni 2010 als vorläufiger Rettungsmechanismus eingerichtet, um Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Rahmen eines makroökonomischen Anpassungsprogramms finanziellen Beistand zu leisten. Der Vertrag zur Einrichtung eines dauerhaften Rettungsschirms, des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), trat am 27. September 2012 in Kraft. Seit dem 1. Juli 2013 werden die bestehenden Programme der EFSF für Griechenland (gemeinsam mit dem IWF und einigen Mitgliedstaaten) sowie Irland und Portugal (gemeinsam mit dem IWF, einigen Mitgliedstaaten und EU/EFSM) 14 fortgeführt, allerdings werden keine neuen Finanzierungsprogramme aufgelegt oder Vereinbarungen über Darlehensfazilitäten getroffen.
Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) 15 : Der ESM ist ein wichtiger Teil der umfassenden EU-Strategie zur Sicherung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die von Finanzierungsproblemen betroffen oder bedroht sind, finanzieller Beistand gewährt wird. Der ESM ist eine auf der Grundlage des Völkerrechts errichtete zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Luxemburg, deren effektive Darlehenskapazität bei 500 Mrd. EUR liegt.
3.Entwicklungen bei den garantierten Transaktionen
Dieser Abschnitt beschreibt die Entwicklung bei den garantierten Transaktionen. Zunächst wird auf die unmittelbar von der Kommission verwalteten Transaktionen eingegangen und im Anschluss auf die von der EIB verwalteten.
|
||||
Ausstehender Kapitalbetrag |
Aufgelaufene Zinsen |
Insgesamt |
% |
|
Mitgliedstaaten* |
||||
Euratom |
241,06 |
0,80 |
241,86 |
0,29 % |
BoP |
4200,00 |
71,60 |
4271,60 |
5,13 % |
EIB |
1651,32 |
13,15 |
1664,47 |
2,00 % |
EFSM |
46 800,00 |
655,79 |
47 455,79 |
57,01 % |
Zwischensumme Mitgliedstaaten** |
52 892,38 |
741,34 |
53 633,72 |
64,43 % |
Drittländer*** |
||||
MFA |
2946,60 |
17,30 |
2963,90 |
3,56 % |
Euratom |
10,37 |
0,02 |
10,39 |
0,01 % |
EIB**** |
26 482,04 |
156,89 |
26 638,94 |
32,00 % |
Zwischensumme Drittländer |
29 439,01 |
174,21 |
29 613,23 |
35,57 % |
Insgesamt |
82 331,40 |
915,55 |
83 246,95 |
100,00 % |
*
Direkt durch den EU-Haushalt gedecktes Risiko. Hierunter fallen auch Euratom- und EIB-Darlehen,
** Diese Zahlen beinhalten keine EFSI-Transaktionen; bis zum Berichtsstichtag wurden in diesem Rahmen 4392 Mio. EUR ausgezahlt. *** Das durch den Fonds gedeckte Risiko ist auf 20,03 Mrd. EUR begrenzt. **** Darlehen mit Forderungsübergang an die EU infolge der Syrien-Ausfälle bei EIB-Darlehen sind ebenfalls erfasst (Betrag: 247,20 Mio. EUR). Diese Darlehen wurden in den Jahresabschlüssen der EU für 2015 und 2016 in voller Höhe abgeschrieben. |
Ausführlichere Angaben zu den ausstehenden Beträgen, insbesondere zu geltenden Obergrenzen, ausgezahlten Beträgen und Deckungssätzen, enthalten die Tabellen A1, A2a, A2b und A3 der Arbeitsunterlage.
3.1.Direkt von der Kommission verwaltete Transaktionen
3.1.1.Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)
In seinen Schlussfolgerungen vom 9./10. Mai 2010 hat der Ecofin-Rat das Finanzvolumen des Mechanismus auf 60 Mrd. EUR festgesetzt. 16 Zusätzlich haben sich die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets bereit erklärt, diese Mittel erforderlichenfalls aufzustocken. Die Höhe der ausstehenden Darlehen oder Kreditlinien, die Mitgliedstaaten gewährt werden, ist gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung Nr. 407/2010 17 auf den bei den Mitteln für Zahlungen bis zur Eigenmittel-Obergrenze vorhandenen Spielraum begrenzt.
Gemäß den Ratsbeschlüssen über einen finanziellen Beistand der Union für Irland 18 (bis zu 22,5 Mrd. EUR) und Portugal 19 (bis zu 26 Mrd. EUR) wurden 22,5 Mrd. EUR an Irland und 24,3 Mrd. EUR an Portugal ausgezahlt (die übrigen 1,7 Mrd. EUR wurden von Portugal nicht beantragt). Entsprechend verfügt der EFSM über eine restliche Kapazität von 13,2 Mrd. EUR, die gegebenenfalls für weitere Hilfen verfügbar sind. 20
Im April 2013 beschlossen die Eurogruppe und der ECOFIN-Rat eine Verlängerung der gewichteten durchschnittlichen Höchstlaufzeit der EFSM-Darlehen von 12,5 auf 19,5 Jahre, um den begünstigten Ländern die Möglichkeit zu geben, eine Verlängerung der Laufzeit der einzelnen Darlehenstranchen bis höchstens 2026 zu beantragen.
Entwicklungen im Jahr 2016
Am 11. Januar 2016 ging ein Antrag Portugals auf Verlängerung des EFSM-Darlehens über 4,75 Mrd. EUR ein, das 2011 ausbezahlt wurde und am 3. Juni 2016 fällig gewesen wäre. Das Darlehen wurde in drei Transaktionen mit Laufzeiten bis 2023 (1,5 Mrd. EUR), 2031 (2,25 Mrd. EUR) und 2036 (1 Mrd. EUR) refinanziert. Infolge dieser Laufzeitverlängerung beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der EFSM-Darlehen an Portugal jetzt 14,9 Jahre.
3.1.2.Zahlungsbilanzfazilität (BoP)
Der mittelfristige finanzielle Beistand der EU im Rahmen der Zahlungsbilanzfazilität wurde Ende 2008 wieder aktiviert, um Ungarn und in weiterer Folge Lettland und Rumänien mit einer Gesamtzusage von 14,6 Mrd. EUR bei der Wiederherstellung des Marktvertrauens zu unterstützen, wovon 13,4 Mrd. EUR ausgezahlt wurden.
Entwicklungen im Jahr 2016
Im April 2016 zahlte Ungarn seine letzte Darlehenstranche über 1,5 Mrd. EUR zurück. Der ausstehende Betrag von BoP-Darlehen sank somit von 5,7 Mrd. EUR auf 4,2 Mrd. EUR im Jahr 2016.
Zum 31. Dezember 2016 waren von der Gesamtkapazität der Zahlungsbilanzfazilität über 50 Mrd. EUR noch 45,8 Mrd. EUR für eventuell erforderliche weitere Hilfen verfügbar.
3.1.3.Makrofinanzhilfedarlehen (MFA)
Beschlüsse über Makrofinanzhilfen werden in der Regel vom Europäischen Parlament und vom Rat erlassen (Artikel 212 AEUV). Jedoch kann der Rat einen Beschluss auf Vorschlag der Kommission erlassen, wenn die Lage in einem Drittland eine umgehende finanzielle Hilfe erfordert (Artikel 213 AEUV); dieses Verfahren kam im Fall des zweiten Makrofinanzhilfepakets für die Ukraine im Jahr 2014 zur Anwendung.
Entwicklungen im Jahr 2016
Die zweite Tranche des Darlehens für die Kirgisische Republik 21 (10 Mio. EUR der beschlossenen 15 Mio. EUR) wurde im April 2016 ausgezahlt.
Am 6. Juli 2016 beschlossen das Europäische Parlament und der Rat eine weitere Makrofinanzhilfe für Tunesien 22 von bis zu 500 Mio. EUR in Form von Darlehen (drei Darlehenstranchen in Höhe von 200 Mio. EUR, 150 Mio. EUR und 150 Mio. EUR).
Am 14. Dezember 2016 beschlossen das Europäische Parlament und der Rat eine weitere Makrofinanzhilfe für das Haschemitische Königreich Jordanien 23 von bis zu 200 Mio. EUR in Form von Darlehen (zwei Darlehenstranchen jeweils in Höhe von 100 Mio. EUR).
Die Rückzahlungen der Empfängerländer beliefen sich auf 70 Mio. EUR (Bosnien und Herzegowina: 4 Mio. EUR, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien: 10 Mio. EUR, Montenegro: 1,34 Mio. EUR, Serbien: 54,66 Mio. EUR).
Der Betrag der ausstehenden MFA-Darlehen ist zwischen 31. Dezember 2015 und 31. Dezember 2016 von 3006,6 Mio. EUR auf 2946,6 Mio. EUR gesunken.
75 % des gesamten ausstehenden Betrags an MFA-Darlehen gehen auf Darlehen an die Ukraine zurück.
Entwicklungen nach dem 31. Dezember 2016 (bis zum 30. Juni 2017)
Die zweite Tranche des der Ukraine im Rahmen des dritten Programms MFA III gewährten Darlehens 24 (600 Mio. EUR) wurde im April 2017 ausgezahlt.
Die zweite Tranche des Georgien gemäß MFA gewährten Darlehens (13 Millionen) wurde im Mai 2017 ausgezahlt.
3.1.4.Euratom-Darlehen
Die von Euratom an Mitgliedstaaten oder an bestimmte Drittländer (derzeit Russische Föderation, Armenien, Ukraine) gewährten Darlehen dürfen insgesamt 4 Mrd. EUR nicht übersteigen, wovon rund 92 % bereits ausgezahlt sind. Von den bewilligten 4 Mrd. EUR verbleiben 326 Mio. EUR.
Ein Darlehen in Höhe von 300 Mio. EUR für die Ukraine, das für die Erhöhung der Betriebssicherheit von Kernkraftwerken bestimmt ist, wurde am 7. August 2013 unterzeichnet, und die Garantievereinbarung wurde vom ukrainischen Parlament am 15. Mai 2014 ratifiziert. Das Darlehen wird in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) gewährt, die parallel dazu ein weiteres Darlehen in Höhe von 300 Mio. EUR gewährt.
Am 27. Mai 2015 autorisierte die Kommission die Auszahlungen im Rahmen des Euratom-Darlehens an Energoatom in einer Höhe von bis 100 Mio. EUR, unter der Voraussetzung, dass Energoatom den von der EBWE gewährten Darlehensbetrag in einer Höhe von mindestens 50 Mio. EUR in Anspruch genommen hat. Aufgrund von Verzögerungen bei der Durchführung des Projekts waren bis 31. Dezember 2016 keine Euratom-Auszahlungen erfolgt.
Für diese Darlehen bestehen auch staatliche Garantien, die 100 % der am Jahresende ausstehenden Summen decken.
Entwicklungen im Jahr 2016
2016 wurden keine Mittel ausgezahlt. Zurückgezahlt wurden 22,62 Mio. EUR von Bulgarien, 19 Mio. EUR von Rumänien und umgerechnet 7,1 Mio. EUR von der Ukraine.
Entwicklungen nach dem 31. Dezember 2016
Die erste Euratom-Tranche (in Höhe von 50 Mio. EUR) wurde im Mai 2017 ausgezahlt.
3.2.Entwicklung der EIB-Finanzierungen in Drittländern
Entwicklungen im Jahr 2016
Im Rahmen des allgemeinen Mandats der EIB für den Zeitraum 2014-2020 waren zum 31. Dezember 2016 Finanzierungen in Höhe von insgesamt 10,741 Mrd. EUR unterzeichnet und davon nur 1,882 Mrd. EUR ausgezahlt worden, wodurch ein ausstehender Kapitalbetrag in Höhe von 1,893 Mrd. EUR verblieb (siehe Tabelle A3 der Arbeitsunterlage).
Weitere Informationen über die durch die EIB-Mandate abgedeckten Länder enthalten die Tabellen A1, A3 und A4 der Arbeitsunterlage.
Angaben zu früheren EIB-Außenmandaten finden sich in Tabelle A3 der Arbeitsunterlage.
Bei den Zins- und Tilgungszahlungen der syrischen Regierung kam es 2016 zu weiteren Ausfällen. Die EIB hat zur Deckung dieser Ausfälle auf den Garantiefonds zurückgegriffen (siehe Abschnitt 5.1.3).
Die Beträge, die im Rahmen der im vorliegenden Abschnitt genannten Fazilitäten zum 31. Dezember 2016 ausstanden, sind im obigen Abschnitt 3 (Tabelle 1) aufgeführt.
4.Vom EU-Haushalt abgedeckte Risiken
4.1.Risikodefinition
Die Risiken für den EU-Haushalt erwachsen aus den bei den garantierten Transaktionen ausstehenden Kapitalbeträgen und Zinsen.
Für die Zwecke dieses Berichts werden die vom EU-Haushalt (direkt oder indirekt über den Garantiefonds) gedeckten Risiken nach zwei Methoden berechnet:
–Berechnung des „gedeckten Gesamtrisikos“, d. h. des zu einem bestimmten Termin bei den betreffenden Transaktionen insgesamt ausstehenden Kapitals einschließlich aufgelaufener Zinsen 25 ;
–Berechnung des „jährlichen Risikos für den EU-Haushalt”, d. h. des Betrags, den die EU in einem Haushaltsjahr maximal an jährlich fällig werdenden Zahlungen übernehmen müsste, falls alle garantierten Darlehen ausfallen. 26
4.2.Gesamtrisikozusammensetzung
Bis 2010 erwuchs das größte Risiko im Sinne der insgesamt ausstehenden gedeckten Beträge in erster Linie aus den Darlehen an Drittländer. Angesichts der gravierenden Auswirkungen der Finanzkrise auf die öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten hat die EU seit 2011 ihre Darlehenstätigkeit in diesem Bereich verstärkt, um zur Deckung des staatlichen Finanzierungsbedarfs der Mitgliedstaaten beizutragen.
Infolgedessen hat sich die Risikozusammensetzung verändert. Zum 31. Dezember 2016 betrafen 64 % der insgesamt ausstehenden Beträge 27 Anleihetransaktionen im Zusammenhang mit direkt durch den EU-Haushalt gedeckten Darlehen an Mitgliedstaaten (gegenüber 45 % zum 31.12.2010).
4.3.Vom EU-Haushalt gedecktes jährliches Risiko
Unter Berücksichtigung der zum 31. Dezember 2016 ausstehenden Darlehen (siehe Tabelle 1 oben) beläuft sich der Höchstbetrag, den die EU (direkt bzw. über den Garantiefonds) im Jahr 2017 auszahlen müsste, falls sämtliche garantierte Darlehen ausfallen, auf 5,777 Mrd. EUR. Diese Summe entspricht den Tilgungsbeträgen und Zinszahlungen im Zusammenhang mit den 2017 fälligen garantierten Darlehen, vorausgesetzt notleidende Darlehen werden nicht vorzeitig fällig gestellt (Einzelheiten siehe Tabelle A4 der Arbeitsunterlage).
4.3.1.Forderungen gegenüber Mitgliedstaaten
Im Jahr 2017 beläuft sich das jährliche Risiko im Zusammenhang mit Transaktionen mit Mitgliedstaaten für die EU auf bis zu 2858 Mio. EUR (49,5 % des jährlichen Gesamtrisikos). Dieses Risiko betrifft:
a) EIB-Darlehen und/oder vor dem EU-Beitritt des Mitgliedstaats gewährte Euratom-Darlehen,
b) Darlehen im Rahmen der Zahlungsbilanzfazilität und
c) Darlehen im Rahmen des EFSM.
Tabelle 2: Rangfolge der Mitgliedstaaten nach ihrem jährlichen Risiko für den EU-Haushalt im Haushaltsjahr 2017 (in Mio. EUR)
Rang |
Land |
Darlehen |
Maximales jährliches Risiko |
Anteil des Landes am jährlichen Risiko im Zusammenhang mit Mitgliedstaaten (MS) |
Anteil des Landes am jährlichen Gesamtrisiko (MS und Nicht-MS) |
1 |
Rumänien |
a+b) |
1453,75 |
50,9 % |
25,2 % |
2 |
Irland |
c) |
607,25 |
21,2 % |
10,5 % |
3 |
Portugal |
c) |
591,22 |
20,7 % |
10,2 % |
4 |
Bulgarien |
a) |
73,39 |
2,6 % |
1,3 % |
5 |
Kroatien |
a) |
38,01 |
1,3 % |
0,7 % |
6 |
Lettland |
a+b) |
26,34 |
0,9 % |
0,5 % |
7 |
Tschechische Republik |
a) |
25,93 |
0,9 % |
0,4 % |
8 |
Polen |
a) |
21,53 |
0,8 % |
0,4 % |
9 |
Slowakische Republik |
a) |
14,24 |
0,5 % |
0,2 % |
10 |
Litauen |
a) |
4,42 |
0,2 % |
0,1 % |
11 |
Ungarn |
a) |
2,12 |
0,1 % |
0,04 % |
Insgesamt |
2858,20 |
100 % |
49,5 % |
4.3.2.Forderungen gegenüber Drittländern
Im Jahr 2017 beläuft sich das jährliche Risiko im Zusammenhang mit Forderungen gegenüber Drittländern für den Garantiefonds auf maximal 2918,8 Mio. EUR (50,5 % des jährlichen Gesamtrisikos). Das Risiko im Zusammenhang mit Drittländern ergibt sich aus EIB-, MFA- und Euratom-Darlehen (Einzelheiten siehe Tabelle A2b der Arbeitsunterlage). Der Garantiefonds deckt garantierte Darlehen an Drittländer mit Laufzeiten bis 2042 ab.
Nachstehend sind die zehn Länder (von insgesamt 48) mit den höchsten 2017 fälligen Rückzahlungen aufgeführt. Auf sie entfallen 2415 Mio. EUR bzw. 83 % des vom Garantiefonds getragenen jährlichen Gesamtrisikos im Zusammenhang mit Drittländern. Die Wirtschaftslage dieser Länder wird in Abschnitt 3 der Arbeitsunterlage analysiert und kommentiert. Die Ländertabellen enthalten auch die von den Ratingagenturen abgegebenen Bonitätsbewertungen für die einzelnen Länder.
Tabelle 3: Rangfolge der zehn Drittländer mit der höchsten Exposition gemäß dem jährlichen Risiko für den EU-Haushalt im Jahr 2017 (in Mio. EUR)
Rang |
Land |
Maximales jährliches Risiko |
Anteil des Landes am jährlichen Risiko im Zusammenhang mit Drittländern |
Anteil des Landes am jährlichen Gesamtrisiko (MS und Nicht-MS) |
1 |
Türkei |
1025,74 |
35,1 % |
17,8 % |
2 |
Tunesien |
283,98 |
9,7 % |
4,9 % |
3 |
Ägypten |
278,37 |
9,5 % |
4,8 % |
4 |
Marokko |
221,09 |
7,6 % |
3,8 % |
5 |
Serbien |
204,78 |
7,0 % |
3,5 % |
6 |
Südafrika |
99,73 |
3,4 % |
1,7 % |
7 |
Ukraine |
88,12 |
3,0 % |
1,5 % |
8 |
Libanon |
85,15 |
2,9 % |
1,5 % |
9 |
Brasilien |
65,14 |
2,2 % |
1,1 % |
10 |
Bosnien und Herzegowina |
62,94 |
2,2 % |
1,1 % |
Insgesamt (für die obersten zehn) |
2415,03 |
82,7 % |
41,8 % |
5.Der Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen
5.1.Abruf von Garantiebeträgen
5.1.1.Rückgriff auf Kassenmittel
Falls ein Schuldner der EU sein Darlehen nicht rechtzeitig zurückzahlen kann, wird der Schuldendienst zu Fälligkeitsterminen vorläufig durch Mittel aus dem EU-Haushalt gedeckt. Die Kommission greift im Rahmen des Schuldendienstes auf ihre Kassenmittel zurück, um Zahlungsrückstände und dadurch bedingte etwaige Kosten zu vermeiden. 28
Angesichts der Tatsache, dass die meisten Ausgaben jeweils im ersten Quartal eines Jahres stattfinden, erfolgt die Schuldentilgung für die darauffolgenden Monate sowie zum Anfang eines jeden Monats, in dem der Kassenbestand am höchsten ist.
Im Jahr 2016 wurden aufgrund eines technischen Ausfalls bei einer Zahlung eines Schuldners Barmittel in Höhe von etwa 1 Mio. EUR für einen begrenzten Zeitraum von 16 Tagen verwendet.
5.1.2.Übertragungen aus dem EU-Gesamthaushaltsplan
Falls ein oder mehrere Mitgliedstaaten ihren rechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen und die Eigenmittel der EU nicht ausreichen, kann die Kommission verfügbare Mittel des EU-Haushalts verwenden und der Schuldenrückzahlung Vorrang vor anderen nicht verpflichtenden Ausgaben einräumen. Erweist sich dies gemäß dem mehrjährigen Finanzrahmen als unzureichend, können die Mitgliedstaaten nach Unionsrecht zu weiteren Beiträgen verpflichtet werden, die erforderlich sind, um die Schuld zurückzuzahlen und den Haushalt auszugleichen, bis zu einer Obergrenze von 1,20 % des EU-BNE. Erforderlichenfalls ist es nach Unionsrecht zulässig, dass die Mitgliedstaaten einen Beitrag unabhängig von ihrem Anteil zum EU-Haushalt leisten.
Da 2016 keine Ausfälle vonseiten der Mitgliedstaaten zu verzeichnen waren, wurden auch keine Mittel angefordert.
5.1.3.Inanspruchnahme des Garantiefonds und Rückzahlungen.
Kommt der Empfänger eines von der EU gewährten oder garantierten Drittlanddarlehens seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, wird der Garantiefonds in Anspruch genommen, der binnen drei Monaten nach Zahlungsaufforderung anstelle des säumigen Schuldners die erforderliche Zahlung leistet.
Die von der EIB abgerufenen Beträge werden vom Garantiefondskonto nach Genehmigung durch die Dienststellen der Kommission abgebucht. Wenn die EU eine Zahlung im Rahmen der EU-Garantie leistet, gehen die Rechte und Rechtsmittel der EIB gemäß der Garantievereinbarung auf die EU über. 29
Die Beitreibungsverfahren für Forderungen, in die die EU eingetreten ist, hat die EIB zu übernehmen. 30
EIB-Darlehen für Projekte in Syrien
Ab Dezember 2011 hatte die EIB Ausfälle bei bestimmten Zins- und Darlehensrückzahlungen der syrischen Regierung zu verbuchen. Da offizielle Zahlungsaufforderungen erfolglos blieben, begann die EIB im Mai 2012, den Garantiefonds in Anspruch zu nehmen. Die Entwicklung der Garantieleistungen für notleidende Darlehen in Syrien ist Tabelle 4a zu entnehmen.
Tabelle 4a: Inanspruchnahme des Garantiefonds aufgrund notleidender Darlehen in Syrien (in Mio. EUR)
Jahr (Abruf aus dem Garantiefondskonto) |
Abgerufene und gezahlte Garantieleistungen |
Betrag der geschuldeten Tranchen |
Verzugszinsen und aufgelaufene Zinsen 31 |
Beigetriebener Betrag |
Insgesamt |
2012 |
2 |
24,0 |
0,0 |
2,2 |
21,8 |
2013 |
8 |
59,3 |
1,4 |
0,0 |
60,7 |
2014 |
8 |
58,7 |
1,5 |
0,0 |
60,2 |
2015 |
8 |
58,7 |
1,5 |
0,0 |
60,2 |
2016 |
12 |
103,8 |
2,4 |
0,0 |
106,2 |
Insgesamt |
38 |
304,4 |
6,8 |
2,2 |
309,1 |
Die gegenüber Syrien zum 31. Dezember 2016 ausstehenden garantierten Darlehen beliefen sich auf insgesamt 555 Mio. EUR 32 ; mit einer Endfälligkeit der Darlehen im Jahr 2030.
TAV Tunisie S.A. (Enfidha-Flughafen)
Am 29. Juni 2016 nahm die EIB im Rahmen ihres Mandats für die Darlehenstätigkeit in Drittländern die EU-Garantie für ein TAV Tunisie S.A. (Enfidha-Flughafen) gewährtes Darlehen in Anspruch.
Am 29. September 2016 zahlte die Europäische Kommission gemäß der oben genannten abgerufenen Garantieleistung 4,65 Mio. EUR (zur Zahlung von Rückständen und Zinsen) an die EIB, was derzeit mit der EIB erörtert wird.
Die Leistungen aus dem Garantiefonds für das notleidende Darlehen von TAV Tunisie S.A. (Enfidha-Flughafen) sind Tabelle 4b zu entnehmen.
Tabelle 4b: Inanspruchnahme des Garantiefonds in Bezug auf TAV Tunisie S.A. (Enfidha-Flughafen) (in Mio. EUR)
Jahr des Abrufs |
Abgerufene und gezahlte Garantieleistungen |
Betrag der geschuldeten Tranchen |
Verzugszinsen und aufgelaufene Zinsen32 |
Beigetriebener Betrag |
Insgesamt |
2016 |
1 |
4,56 |
0,09 |
0,00 |
4,65 |
Insgesamt |
1 |
4,56 |
0,09 |
0,00 |
4,65 |
Die gegenüber TAV Tunisie S.A. (Enfidha-Flughafen) zum 31. Dezember 2016 ausstehenden garantierten Darlehen beliefen sich auf insgesamt 64,4 Mio. EUR 33 ; das letzte mit einer Endfälligkeit im Jahr 2028.
Entwicklungen nach dem 31. Dezember 2016 (bis zum 30. Juni 2017)
Bis Ende Juni 2017 gingen sechs weitere Anträge auf Garantieleistungen in Bezug auf Syrien für einen Gesamtbetrag von 28,38 Mio. EUR (einschließlich Zinsen und Verzugszinsen) sowie ein weiterer Antrag in Bezug auf TAV Tunisie S.A. (Enfidha-Flughafen) für einen Gesamtbetrag von 2,21 Mio. EUR (einschließlich Zinsen und Verzugszinsen) ein.
5.2.Entwicklung des Garantiefonds
Nach der Garantiefondsverordnung ist der Fonds mit einer angemessenen Dotierung (Zielbetrag) auszustatten, die auf 9 % der gesamten Kapitalverbindlichkeiten aus allen Transaktionen zuzüglich aufgelaufener Zinsen festgesetzt wurde. Mit einem Dotierungsmechanismus wird sichergestellt, dass dieser Zielbetrag erreicht wird.
Auf der Grundlage des Dotierungsmechanismus wurden im Februar 2016 257,12 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt an den Garantiefonds gezahlt. Im Februar 2017 belief sich der Betrag auf 240,54 Mio. EUR.
Zum 31. Dezember 2016 betrug das Nettoguthaben 34 des Garantiefonds 2505,14 Mio. EUR. Das Verhältnis zwischen dem Nettoguthaben des Fonds und den Kapitalverbindlichkeiten 35 (29 365,98 Mio. EUR) im Sinne der Garantiefondsverordnung lag unter dem Zielbetrag. Daher wurde in den Entwurf des EU-Haushaltsplans für 2018 ein Dotierungsbetrag von 137,80 Mio. EUR aufgenommen.
Zeitgleich zur Halbzeitüberprüfung des EIB-Außenmandats sollte auch eine Prüfung durchgeführt werden, um die wichtigsten Parameter des Garantiefonds, insbesondere die Zielquote, zu bewerten. Deshalb wurde der Garantiefonds durch einen externen Auftragnehmer evaluiert unter Berücksichtigung des Risikoprofils und seiner Wirksamkeit angesichts der Entwicklung der durch den Garantiefonds gedeckten Finanzierungen in Drittländern und der verbundenen Risiken. Der Bericht wurde im August 2016 vorgelegt, und die wesentliche Schlussfolgerung war, dass eine Zielquote von 9 % weiterhin als optimal für das derzeitige Risikoniveau des Darlehensportfolios erachtet wird, selbst bei einer weiteren Bonitätsherabstufung der Hauptschuldner. Daher wird die Zielquote von 9 % unverändert beibehalten.
6.Der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) 36
Die EU-Garantie deckt Finanzierungs- und Investitionsvereinbarungen, die von der EIB im Rahmen des Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“ („IuI-Fenster“) und vom EIF im Rahmen des Finanzierungsfensters „KMU“ 37 („KMU-Fenster“) unterzeichnet wurden. Diese Geschäfte sind teils durch die EU-Garantie gedeckt, teils werden sie auf eigenes Risiko der EIB-Gruppe durchgeführt.
Nach Artikel 12 der EFSI-Verordnung dient der EFSI-Garantiefonds („EFSI-GF“) als Liquiditätspuffer, aus dem die EIB bei einer Inanspruchnahme der EU-Garantie Zahlungen erhält. Im Einklang mit der zwischen der EU und der EIB geschlossenen EFSI-Vereinbarung werden die Garantieleistungen aus dem EFSI-GF gezahlt, wenn ihr Betrag höher ist als die Mittel, die der EIB auf dem EFSI-Konto zur Verfügung stehen. Das von der EIB verwaltete EFSI-Konto wurde für die EU-Einnahmen aus den EFSI-Geschäften im Rahmen der EU-Garantie und eingezogenen Beträgen eingerichtet. Ferner werden daraus, im Rahmen des verfügbaren Saldos, Zahlungen im Falle einer Inanspruchnahme der EU-Garantie geleistet.
Die Mittelausstattung des EFSI-GF wird schrittweise erhöht, um der steigenden Exposition aufgrund der EU-Garantie Rechnung zu tragen.
Die EFSI-GF-Mittel werden direkt von der Kommission verwaltet und gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung mit angemessener Vorsicht investiert.
Entwicklungen im Jahr 2016
Die Exposition aufgrund der EU-Garantie für laufende ausgezahlte EFSI-Geschäfte der EIB-Gruppe belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 4,392 Mrd. EUR; insgesamt stehen für die EU-Garantie laut rechtlicher Verpflichtung 16 Mrd. EUR zur Verfügung (Artikel 11 der EFSI-Verordnung). Der Betrag in Höhe von 4,392 Mrd. EUR wird in den Erläuterungen zu den Jahresabschlüssen der EU für 2016 als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen.
Im Rahmen des IuI-Fensters belief sich die Exposition aufgrund laufender ausgezahlter durch die EU-Garantie gedeckter Geschäfte auf 4,02 Mrd. EUR, davon 3,98 Mrd. EUR für Geschäfte vom Typ „Fremdkapital“ und 0,04 Mrd. EUR für Geschäfte vom Typ „Eigenkapital“. 38
Im Rahmen des KMU-Fensters belief sich die Exposition aufgrund laufender durch die EU-Garantie gedeckter Geschäfte Ende 2016 auf 369,7 Mio. EUR, davon 364,8 Mio. EUR für Garantietransaktionen und 5 Mio. EUR für Geschäfte vom Typ „Eigenkapital“.
Das Nettovermögen des Garantiefonds stand am 31. Dezember 2016 bei 1,020 Mrd. EUR.
Bis Ende 2016 wurden im Rahmen des EFSI Vereinbarungen über kumuliert insgesamt 21,3 Mrd. EUR in 28 Mitgliedstaaten unterzeichnet: Die EIB unterzeichnete Vereinbarungen über Beträge in Höhe von 14,2 Mrd. EUR 39 (121 Geschäfte), der EIF über Beträge in Höhe von 7,1 Mrd. EUR (225 Geschäfte). Dies stellt unter dem Strich einen erheblichen Anstieg gegenüber 2015 dar, als Vereinbarungen über insgesamt 1,2 Mrd. EUR unterzeichnet wurden.
Weitere Informationen zur Verwaltung des EFSI-Garantiefonds sind der neuesten Fassung des Berichts an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Rechnungshof über die Verwaltung des Europäischen Garantiefonds für strategische Investitionen 40 und der zugehörigen Arbeitsunterlage zu entnehmen.