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Document 52017DC0326

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOF ÜBER DIE VERWALTUNG DES EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR STRATEGISCHE INVESTITIONEN IM JAHR 2016

COM/2017/0326 final

Brussels, 16.6.2017

COM(2017) 326 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOF

ÜBER DIE VERWALTUNG DES EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR STRATEGISCHE INVESTITIONEN IM JAHR 2016

{SWD(2017) 235 final}


Inhaltsverzeichnis

1.    Einführung    

2.    Operative Rahmenbedingungen    

3.    Finanzkonten    

3.1.    Jahresabschluss des EFSI-GF zum 31. Dezember 2016    

3.2.    EFSI-Geschäfte im Rahmen der EU-Garantie    

3.3.    Finanzströme und bedeutende Haushaltstransaktionen im Jahr 2016    

4.    Verwaltung des EFSI-GF im Jahr 2016    

4.1.    Haushaltsführung    

4.2.    Marktentwicklungen im Jahr 2016    

4.3.    Grosse externe Geldströme    

4.4.    Zusammensetzung und Hauptrisikomerkmale des Portfolios    

4.5.    Leistung    

5.    Bewertung der Angemessenheit des Zielbetrags und des Umfangs des EFSI-GF    

1.Einführung

Rechtsgrundlage für diesen Bericht ist die Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 – der Europäische Fonds für strategische Investitionen 1 (im Folgenden „EFSI-Verordnung“). Die Vereinbarung über die Verwaltung des EFSI und über die Gewährung der EU-Garantie (im Folgenden „EFSI-Vereinbarung“) wurde von der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank (im Folgenden „EIB“) am 22. Juli 2015 unterzeichnet. Eine Änderung dieser Vereinbarung wurde am 21. Juli 2016 unterzeichnet.

Artikel 16 Absatz 6 der EFSI-Verordnung sieht vor, dass die Kommission bis zum 31. Mai jedes Jahres 2 dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Rechnungshof einen jährlichen Bericht über die Verwaltung des EFSI-Garantiefonds (im Folgenden „EFSI-GF“) im vorangegangenen Kalenderjahr einschließlich einer Bewertung der Angemessenheit des Zielbetrags, des Umfangs des EFSI-GF und der Notwendigkeit der Aufstockung übermittelt. Dieser Jahresbericht enthält die Darstellung der Finanzlage des EFSI-GF zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres, der Finanzströme während des vorangegangenen Kalenderjahres und die bedeutenden Transaktionen sowie alle einschlägigen Informationen über die Finanzkonten. Ferner enthält der Bericht Informationen über die Haushaltsführung, die Leistung und die Risiken des EFSI-GF zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres.

Im Jahr 2016 führte die Kommission eine interne Bewertung des EFSI durch, die mit dem Legislativvorschlag 3 einherging, den die Kommission zur Aufstockung des EFSI und Festsetzung der Zielquote basierend auf den Ergebnissen der internen Bewertung am 14. September 2016 (im Folgenden „EFSI-2.0-Vorschlag“) annahm.

2.Operative Rahmenbedingungen

Die EU-Garantie deckt (bis 16 Mrd. EUR) Finanzierungs- und Investitionsvereinbarungen, die von der EIB im Rahmen des Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“ (im Folgenden „IuI-Fenster“) und vom EIF im Rahmen des Finanzierungsfensters „KMU“ (im Folgenden „KMU-Fenster“) unterzeichnet wurden. Die EFSI-Geschäfte sind teils durch die EU-Garantie gedeckt, teils werden sie auf eigenes Risiko der EIB-Gruppe durchgeführt (mindestens 5 Mrd. EUR).

Nach Artikel 12 der EFSI-Verordnung dient der EFSI-GF als Liquiditätspuffer, aus dem die EIB bei einer Inanspruchnahme der EU-Garantie Zahlungen erhält. Im Einklang mit der zwischen der EU und der EIB geschlossenen EFSI-Vereinbarung werden die Garantieleistungen aus dem EFSI-GF gezahlt, wenn ihr Betrag höher ist als die Mittel, die der EIB auf dem EFSI-Konto zur Verfügung stehen. Das von der EIB verwaltete EFSI-Konto wurde für die EU-Einnahmen aus den EFSI-Geschäften im Rahmen der EU-Garantie und eingezogenen Beträgen eingerichtet. Ferner werden daraus, im Rahmen des verfügbaren Saldos, Zahlungen im Falle einer Inanspruchnahme der EU-Garantie geleistet.

Die Mittelausstattung des EFSI-GF wird schrittweise erhöht, um der steigenden Exposition aufgrund der EU-Garantie Rechnung zu tragen.

Nach Artikel 12 Absatz 4 werden die EFSI-GF-Mittel direkt von der Kommission verwaltet und gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung mit angemessener Vorsicht investiert.

Die EIB und der EIF bewerten und überwachen die Risiken der einzelnen Geschäfte und haben der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof nach Artikel 16 Absatz 3 der EFSI-Verordnung im März 2017 darüber berichtet. Auf der Grundlage dieser Berichte und kohärenter und vorsichtiger Annahmen über die künftigen Aktivitäten wahrt die Kommission die Angemessenheit des Zielbetrags und des Umfangs des EFSI-GF, der Gegenstand der Überprüfung ist.

Nach Artikel 16 Absatz 2 der EFSI-Verordnung muss der Jahresbericht der EIB für das Europäische Parlament und den Rat spezifische Informationen über die aggregierten Risiken im Zusammenhang mit den im Rahmen des EFSI getätigten Finanzierungen und Investitionen sowie über Inanspruchnahmen der EU-Garantie enthalten.

3.Finanzkonten

Die Finanzinformationen zum EFSI werden nachfolgend untergliedert in drei Abschnitte dargestellt: 1) die Finanzlage des EFSI-GF zum 31. Dezember 2016, 2) die von der EIB-Gruppe im Rahmen der EU-Garantie durchgeführten EFSI-Geschäfte zum 31. Dezember 2016 und 3) die Finanzströme und bedeutenden Haushaltstransaktionen im Jahr 2016.

3.1. Jahresabschluss des EFSI-GF 4 zum 31. Dezember 2016

Das Nettovermögen des Garantiefonds stand am 31. Dezember 2016 bei 1,020 Mrd. EUR. Die Vermögenswerte setzten sich zusammen aus dem Investitionsportfolio, eingestuft als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte (948 Mio. EUR), kurzfristige Bankeinlagen (45 Mio. EUR) sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (26 Mio. EUR).

Ausgehend von der Erklärung der finanziellen Leistungsfähigkeit für 2016 beschloss der EFSI-GF das Jahr mit einem wirtschaftlichen Ergebnis von 0,9 Mio. EUR. 1,2 Mio. EUR wurden aus Zinserträgen und aus bei der Veräußerung von festverzinslichen Wertpapieren realisierten Gewinnen erwirtschaftet. Dem standen betriebliche Aufwendungen von 0,3 Mio. EUR einschließlich des zugrundeliegenden Fremdwährungsterminverkaufs von USD zur Absicherung des Wechselkursrisikos des auf USD lautenden Portfolioanteils gegenüber.

3.2. EFSI-Geschäfte im Rahmen der EU-Garantie

Die Exposition aufgrund der EU-Garantie für laufende ausgezahlte EFSI-Geschäfte der EIB-Gruppe belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 4,392 Mrd. EUR; insgesamt stehen für die EU-Garantie laut rechtlicher Verpflichtung 16 Mrd. EUR zur Verfügung (Artikel 11 der EFSI-Verordnung). Der Betrag in Höhe von 4,392 Mrd. EUR wird in den Erläuterungen zu den Jahresabschlüssen der EU für 2016 als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen.

Im Jahr 2016 generierten die von der EIB verwalteten EFSI-Geschäfte im Rahmen des EFSI-Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“ Einnahmen in Höhe von 16,1 Mio. EUR für die EU. Davon ist im Jahresabschluss der EU für 2016 eine Forderung von 11 Mio. EUR aufgeführt. Dieser Betrag wurde im Januar 2017 auf dem EFSI-Konto verbucht. Solche Beträge werden anschließend als zweckgebundene Einnahme für den EFSI-GF eingezogen.

Für die vom EIF im Rahmen des Finanzierungsfensters „KMU“ verwalteten EFSI-Geschäfte fielen 2016 für die EU 0,945 Mio. EUR an Verwaltungskosten für den EIF an. Dieser Betrag ist am 30. Juni 2017 an den EIF auszuzahlen. Ferner wurden 2016 über eine gesonderte Haushaltslinie an den EIF im Rahmen des KMU-Fensters Entgelte für Unternehmensgründungen von 5 Mio. EUR gezahlt.

3.3.Finanzströme und bedeutende Haushaltstransaktionen im Jahr 2016 

2016 wurden gemäß dem Beschluss der Kommission C(2016) 311 5 zur Finanzierung des Fonds Haushaltsmittel in Höhe von 2,100 Mrd. EUR für die Ausstattung des EFSI-GF gebunden.

Im Verlauf des Jahres wurde in den EFSI-GF effektiv ein Gesamtbetrag von ca. 1,018 Mrd. EUR eingezahlt. Der größte Teil stammte von Zahlungsermächtigungen des Gesamthaushalts der EU, und 6,3 Mio. EUR wurden vom EFSI-Konto (als zweckgebundene Einnahme) eingezogen.

4.Verwaltung des EFSI-GF im Jahr 2016

4.1.Haushaltsführung

Die Anlage der Fondsmittel erfolgt nach Maßgabe der Grundsätze, die im Beschluss der Kommission C(2016) 165 vom 21. Januar 2016 zur Genehmigung der Leitlinien für die Verwaltung der Vermögenswerte des Garantiefonds für den Europäischen Fonds für strategische Investitionen aufgeführt sind.

Diese Leitlinien sehen vor, dass eine ausreichende Liquidität der verwalteten Mittel in Bezug auf die potenziellen Inanspruchnahmen der Garantie bei gleichzeitiger Optimierung des Ertrags- und Risikoniveaus zu gewährleisten ist, wobei ein hoher Grad an Sicherheit und Stabilität gewahrt werden muss.

Anlage- und Risikomanagementstrategien wurden mit Blick auf die Investitionsziele und die zu erwartenden Marktbedingungen beschlossen. Bei den Investitionen wurde das Ziel einer stärkeren Diversifizierung in verschiedenen festverzinslichen Vermögensklassen verfolgt.

4.2.Marktentwicklungen im Jahr 2016

Im Jahr 2016 war der europäische Rentenmarkt durch eine erhöhte Marktvolatilität gekennzeichnet. Die Renditen von Staatsanleihen gingen aufgrund des niedrigen nominalen Wachstums und der akkommodierenden Geldpolitik bis September weiter zurück. Weitere wichtige Meilensteine waren 2016 die Marktreaktionen auf das Referendum im Vereinigten Königreich am 23. Juni 2016 über die Mitgliedschaft in der Europäischen Union und die Präsidentschaftswahl in den USA im November 2016.

Während der Bildung des EFSI-GF-Portfolios von April bis Dezember 2016 vollzog sich bei der Entwicklung der europäischen Renditekurve bei Fälligkeiten nach 7-jähriger Laufzeit eine deutliche Wende. Insbesondere die kurz- und mittelfristigen Zinssätze gingen um 15 bis 35 Basispunkte zurück (1 Basispunkt = 0,01 %), wodurch die Anleihekurse stiegen (Kurse verhalten sich umgekehrt proportional zu den Zinssätzen). Langfristige Zinssätze hingegen stiegen um 10 Basispunkte, was sich auf die Renditekurve derart auswirkte, dass sie ihren steilsten Anstieg seit über einem Jahr verzeichnete. Vor allem die Zinssätze bei bestimmten maßgeblichen Fälligkeiten schwankten in dieser Zeit erheblich 6 .

Speziell im ersten Halbjahr bestand eine hohe Marktvolatilität, da die Marktstimmung durch die nachlassende Konjunktur in China, einige Schwächen bei der Erholung der US-amerikanischen Wirtschaft und sinkende Rohstoffpreise – was Sorge vor einer Rezession auslöste – sowie durch Änderungen in den Modalitäten des Erweiterten Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Expanded Asset Purchase Programme, EAPP) der EZB beeinflusst wurde. Die Renditen der sogenannten Kern- und Semi-Kernländer (DE, FR, NL usw.) waren bei Fälligkeiten nach bis zu 7-jähriger Laufzeit (je nach Hoheitsgebiet) negativ. Am Ende des zweiten Quartals führte das Referendum im Vereinigten Königreich zu einem unvermittelten, aber kurzlebigen Anstieg der Volatilität, auf den ein erheblicher Rückgang der Renditen folgte. Die Rendite für deutsche Staatsanleihen mit 10-jähriger Laufzeit sank erstmals auf unter null.

Im dritten Quartal kehrte auf den Anleihenmärkten wieder mehr Ruhe ein; der Höhepunkt in dieser Zeit war der Umschwung in der Geldpolitik Japans im September (mit der Ankündigung einer Deckelung der Renditen japanischer Staatsanleihen), was den Erwartungen der Marktteilnehmer bezüglich einer finanzpolitischen Stützung der globalen Volkswirtschaften Auftrieb gab.

Im letzten Quartal 2016 wandelte sich der Rentenmarkt aufgrund größerer politischer Risiken. Die Volatilität nahm zu, und die mittel- bis langfristigen Referenzzinssätze stiegen; insbesondere die Rendite für deutsche zehnjährige Anleihen kehrte wieder ins Plus zurück. Kurzfristige Zinssätze hingegen verharrten im hohen Minusbereich. Neben der Unsicherheit unter den Marktteilnehmern hinsichtlich des geldpolitischen Kurses großer Zentralbanken war der wichtigste Faktor die zu erwartende Politik des neu gewählten Präsidenten der USA.

Der Ausgang der US-amerikanischen Präsidentschaftswahl führte zu einer umfassenden Neubewertung vieler Anlageklassen, da man den wirtschaftspolitischen Plänen des künftigen Präsidenten für ein Konjunkturprogramm, eine Steuerreform und Deregulierungen großes Gewicht beimaß. Ab seiner Wahl bis zum Jahresende honorierte der Markt Erwartungen an ein stärkeres Wachstum und eine höhere Inflation, während mögliche Risiken im Zusammenhang mit bestimmten Themen seines Wahlkampfs im Hinblick auf die Handels- und Außenpolitik heruntergespielt wurden. In der Folge kam es auf den entwickelten Märkten zu einer starken Verlagerung hin zu Aktien und weg von Anleihen.

4.3.Grosse externe 7 Geldströme 

Zunächst wurden dem Fonds 500 Mio. EUR an Zahlungsermächtigungen für 2016 zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wurde schrittweise von April bis Juli 2016 in den EFSI-GF eingezahlt.

Im Dezember 2016 flossen weitere 518 Mio. EUR in den Fonds, wovon der größte Teil auf Zahlungsermächtigungen entfiel, die von anderen Haushaltslinien im Rahmen des globalen Übertragungsverfahrens umgewidmet worden waren.

Im Jahr 2016 gab es keine Inanspruchnahmen der Garantie oder andere Abflüsse aus dem Fonds.

Der Haushaltsplan der EU sieht derzeit vor, dass im Laufe des Jahres 2017 rund 2,3 Mrd. EUR in den EFSI-GF eingezahlt werden sollen, wodurch sein Gesamtvermögen auf den vorgesehenen Stand von 3,3 Mrd. EUR steigen wird.

4.4.Zusammensetzung und Hauptrisikomerkmale des Portfolios

Ende Dezember 2016 bestand das Portfolio überwiegend aus von Staaten (42 % des EFSI-GF-Marktwerts) sowie von unterstaatlichen Emittenten und supranationalen Organisationen und Behörden (SSA) (23 %) begebenen Wertpapieren. Der Rest entfiel hauptsächlich auf von Unternehmen und Finanzinstituten begebene gedeckte Schuldverschreibungen und ungesicherte Schuldverschreibungen. Etwa 15 % des Portfolios (in der 42 %-Allokation von Staaten enthalten) wurden in auf USD lautende liquide Anlagen mit hoher Bewertung (AAA) investiert. Das Wechselkursrisiko dieser Anlagen ist abgesichert.

Die Portfoliolaufzeit 8 betrug Ende 2016 3,5 Jahre. Das Durchschnittsrating liegt bei A.

Der Löwenanteil des Portfolios ist in liquiden Wertpapieren angelegt, und ein angemessener Teil (23 % des Portfolio-Gesamtwerts) wird in weniger als zwölf Monaten fällig.

Das Profil des Portfolios im Hinblick auf Laufzeit, Kreditrisiko und Liquidität ist auf die prognostizierten Zahlungsströme im Ergebnis der EFSI-Geschäfte im Rahmen der EU-Garantie (z. B. projizierte Inanspruchnahmen, Einnahmen) abgestimmt.

4.5.Leistung

Da die ersten Zuflüsse beim EFSI-GF am 11. April 2016 eingingen, bezieht sich die Leistung seit Jahresbeginn bis dato (Year-to-date, YTD) auf den Zeitraum April-Dezember 2016 und wird zeitanteilig gewichtet berechnet, damit sich der Umfang des Portfolios, der während des Jahres erheblich wuchs, nicht auswirkt.

Der Fonds erzielte 2016 eine absolute YTD-Leistung von 0,23 %. Diese knapp positive Rendite wurde vor dem Hintergrund volatiler Märkte und stark negativer Zinssätze, speziell für vom Markt als „kreditrisikofrei“ angesehene und liquide Expositionen, erzielt. 9

5.Bewertung der Angemessenheit des Zielbetrags und des Umfangs des EFSI-GF

Bis Ende 2016 wurden im Rahmen des EFSI Vereinbarungen über kumuliert insgesamt 21,3 Mrd. EUR in 28 Mitgliedstaaten unterzeichnet: Die EIB unterzeichnete Vereinbarungen über 14,2 Mrd. EUR 10 (121 Geschäfte), der EIF über 7,1 Mrd. EUR (225 Geschäfte). Dies stellt unter dem Strich einen erheblichen Anstieg gegenüber 2015 dar, als Vereinbarungen über insgesamt 1,2 Mrd. EUR unterzeichnet wurden.

Ende 2016 belief sich die Exposition aufgrund laufender ausgezahlter durch die EU-Garantie gedeckter Geschäfte auf fast 4,4 Mrd. EUR, während es 2015 noch 0,2 Mrd. EUR waren. Die Exposition des EU-Haushalts aufgrund möglicher zukünftiger Zahlungen im Rahmen der Garantie für unterzeichnete Geschäfte (ausgezahlt und nicht ausgezahlt) belief sich auf 11,2 Mrd. EUR.

Im Rahmen des IuI-Fensters belief sich die Exposition aufgrund laufender ausgezahlter durch die EU-Garantie gedeckter Geschäfte auf 4,02 Mrd. EUR, davon 3,98 Mrd. EUR für Geschäfte vom Typ „Fremdkapital“ und 0,04 Mrd. EUR für Geschäfte vom Typ „Eigenkapital“ 11 .

Etwaige Verluste aus diesen Geschäften werden durch die EU-Garantie gemäß der EFSI-Vereinbarung gedeckt. Die EU-Garantie im Rahmen des Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“ wird für EIB-Geschäfte vom Typ „Fremdkapital“ in Form von Erstausfallgarantien auf Portfoliobasis gewährt. Für Geschäfte vom Typ „Eigenkapital“, bei denen die EIB ebenso viele Mittel zu denselben Konditionen (pari passu) auf eigenes Risiko investiert, wird die EU-Garantie in Form von uneingeschränkten Garantien gewährt.

Im Rahmen des KMU-Fensters belief sich die Exposition aufgrund laufender durch die EU-Garantie gedeckter Geschäfte Ende 2016 auf 369,7 Mio. EUR, davon 364,8 Mio. EUR für Garantietransaktionen und 5,0 Mio. EUR für Geschäfte vom Typ „Eigenkapital“ 12 .

Etwaige Verluste aufgrund dieser Geschäfte würden in erster Linie durch die Beiträge der InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität, der COSME-Kreditbürgschaftsfazilität und des EaSI-Bürgschaftsinstruments gedeckt. Im Falle des Eigenkapitalprodukts des KMU-Fensters würden etwaige Verluste von der EU-Garantie im Rahmen des EFSI und der Erstverlustabsicherung von InnovFin – Eigenkapital (im Falle von Unter-Finanzierungsfenster 2) gedeckt.

Der Zielbetrag des EFSI-GF wird auf 50 % der gesamten EU-Garantieverpflichtungen, die sich derzeit auf 16 Mrd. EUR belaufen, festgesetzt. Dieses Ziel wurde errechnet, bevor der EFSI seine Arbeit aufnahm. Die interne Bewertung des EFSI 13 durch die Kommission ergab, dass die Ausstattung des Garantiefonds risikolos verringert werden könnte.

Die Risikobewertung der verschiedenen durch die EU-Garantie unterstützten Produkte zeigt, dass der EU-Haushalt im Großen und Ganzen bei möglichen Inanspruchnahmen im Rahmen der EU-Garantie mit einem korrigierten Zielsatz für die Dotierung des EFSI-GF von 35 % (wie von der Kommission im EFSI-2.0-Vorschlag angeführt) unter Berücksichtigung von Einziehungen, Einnahmen und Rückflüssen aus EIB-Finanzierungen angemessen geschützt ist. Der Rechnungshof hat diese Einschätzung bestätigt 14 .

(1)

   ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1.

(2)

     Dieser Bericht ist der zweite zum EFSI-GF. Der Bericht aus dem letzten Jahr ist im Dokument COM(2016) 353 final vom 31.5.2016 zu finden.

(3)

     COM(2016) 597 final und die begleitenden Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen SWD(2016) 297 und 298 final.

(4)

     Der geprüfte Jahresabschluss des EFSI-Garantiefonds wird im Bericht in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zum EFSI-GF für 2016 offengelegt.

(5)

     Beschluss der Kommission C(2016) 311 vom 27. Januar 2016 zur Annahme des als Finanzierungsbeschluss geltenden Jahresarbeitsprogramms 2016 der GD ECFIN im Bereich Wirtschaft und Finanzen einschließlich Auftragsvergabe und Finanzhilfen.

(6)

     Beispiel: Zehnjährige Bundesanleihen erzielten Anfang April 10 Basispunkte. Darauf folgte ein Rückgang auf rund -19 Basispunkte bis Anfang Juli und bis zum Jahresende ein Anstieg auf +20 Basispunkte.

(7)

     „Extern“ wird bezogen auf den Fonds definiert. Externe Geldströme beinhalten auch Ströme aus dem/in den EU-Haushalt oder aus der/in die EIB für Einnahmen mit der Garantie oder Inanspruchnahmen der Garantie, jedoch keine „endogenen“ Geldströme für die Vermögensverwaltung (z. B. Zahlungen/Eingänge für/von Gegenparteien beim Erwerb/Verkauf von Wertpapieren).

(8)

     Laufzeitangaben bezeichnen eine „modifizierte Laufzeit“, die die Preissensibilität einer Anleihe gegenüber Zinssatzbewegungen misst. Diese Angabe beruht auf dem Prinzip, dass ein Wertpapierkurs und Zinssätze im umgekehrten Verhältnis zueinander stehen.

(9)

     So lag beispielsweise die Durchschnittsrendite von fünfjährigen Bundesanleihen bei -46 Basispunkten (im Bereich von -29 bis -63 Basispunkten).

(10)

     Der Unterschied zwischen Gesamtunterzeichnungen und unterzeichneter Exposition hängt von mehreren Faktoren ab, wie etwa bei letzterer vom Ausschluss einer EIB-Beteiligung an Geschäften vom Typ „Eigenkapital“ sowie Unterschieden aufgrund von Rückzahlungen und angewandten Wechselkursen.

(11)

     Ende 2016 betrug die insgesamt unterzeichnete (ausgezahlte und nicht ausgezahlte) Exposition des IuI-Portfolios, bei der die EU-Garantie in Anspruch genommen wurde, 13,38 Mrd. EUR, davon 12,84 Mrd. EUR für Geschäfte vom Typ „Fremdkapital“ und 0,54 Mrd. EUR für Geschäfte vom Typ „Eigenkapital“. Wegen der Erstausfallgarantien der EU-Garantie wurden jedoch potenzielle Verluste für den EU-Haushalt im Rahmen des IuI-Fensters bei 10,6 Mrd. EUR gedeckelt.

(12)

     Wie im Jahresabschluss der EU für Ende 2016 belegt, ausgenommen Garantieverträge, deren Verfügbarkeitszeitraum 2017 beginnt, für Garantietransaktionen für COSME gebundene und nicht ausgezahlte Beträge und solche, die für Geschäfte vom Typ „Eigenkapital“ gebunden und nicht ausgezahlt wurden. Die Einbeziehung aller letztgenannten Kategorien hätte eine Exposition aufgrund laufender (ausgezahlter und nicht ausgezahlter) potenziell durch die EU-Garantie gedeckter Geschäfte in Höhe von 701,3 Mio. EUR zur Folge.

(13)

     SWD(2016) 297 final.

(14)

     Stellungnahme Nr. 2/2016 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) 2015/1017 und zu der gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/1017 vorgenommenen Bewertung durch die Kommission.

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