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Document 52016DC0578

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT 9. FINANZBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT HAUSHALTSJAHR 2015

COM/2016/0578 final

Brüssel, den 14.9.2016

COM(2016) 578 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

9. FINANZBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT

HAUSHALTSJAHR 2015

{SWD(2016) 293 final}


INHALT

1.HAUSHALTSVERFAHREN

2.KASSENFÜHRUNG UND MITTELBEWIRTSCHAFTUNG

3.VOLLZUG DES EGFL-HAUSHALTS 2015

4.ANMERKUNGEN ZUM EGFL-HAUSHALTSVOLLZUG FÜR 2015

5.VOLLZUG ZWECKGEBUNDENER EINNAHMEN

6.AUFSCHLÜSSELUNG NACH AUSGABENARTEN

Anhang 1

Anhang 2

Anhang 3

Anhang 4-I

Anhang 4-II

Anhang 5

Anhang 6

Haushaltsverfahren 2015 – EGFL-Mittel

Anteil des Mittelvolumens des EGFL am Gesamthaushalt der EU 2009-2015

Analyse des Haushaltsvollzugs für den EGFL – Haushaltsjahr 2015

Analyse des Haushaltsvollzugs für den EGFL – Haushaltsjahr 2015, zweckgebundene Einnahmen C4

Analyse des Haushaltsvollzugs für den EGFL – Haushaltsjahr 2015, zweckgebundene Einnahmen C5

Haushaltsvollzug für den EGFL nach Artikeln und Mitgliedstaaten – Haushaltsjahr 2015

Entwicklung der Verteilung der Ausgaben des EGFL - Haushaltsjahre 2009 bis 2015

Anmerkung: Diesem Bericht ist ein ausführliches Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen beigefügt. Der Text (in englischer Sprache) und die dazugehörigen Tabellen (ebenfalls in englischer Sprache) sind auch auf der Website der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung verfügbar (http://ec.europa.eu/agriculture/cap-funding/financial-reports/eagf/index_de.htm).

 

1.HAUSHALTSVERFAHREN 1

1.1.Erster Haushaltsentwurf 2015 und Berichtigungsschreiben 1/2015

Der Haushaltsentwurf (HHE) 2015 wurde von der Kommission am 24. Juni 2014 angenommen und der Haushaltsbehörde vorgelegt. Für den aus Rubrik 2 des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 finanzierten Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) wurden Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 43 903,8 Mio. EUR vorgeschlagen.

Der Rat gab am 2. September 2014 eine Stellungnahme zum ersten Haushaltsentwurf 2015 ab, in der er eine Kürzung der EGFL-Mittel für Verpflichtungen um 48,5 Mio. EUR vorsah. Das Europäische Parlament sah in seiner Stellungnahmen vom 22. Oktober 2014 eine Anhebung der EGFL-Mittel um 41 Mio. EUR vor.

Am 15. Oktober 2014 genehmigte die Kommission das Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Haushaltsentwurf 2015, in dem sie eine Verringerung der EGFL-Mittel für Verpflichtungen gegenüber dem ersten Haushaltsentwurf um 448 Mio. EUR vorschlug.

1.2.Feststellung des Haushaltsplans 2015

Die Kommission übermittelte am 27. November 2014 einen neuen Haushaltsentwurf, in dem sie für den EGLF Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 43 455,8 Mio. EUR vorschlug. Nach der Vorlage dieses neuen Haushaltsentwurfs für 2015 fand am 8. Dezember 2014 ein intensiver Trilog zwischen den drei Beteiligten (Kommission, Rat und Europäisches Parlament) statt. Der Rat stimmte dem Kompromisspaket am 12. Dezember 2014 zu. Schließlich wurde der Haushaltsplan 2015 am 17. Dezember 2014 vom Europäischen Parlament angenommen. Insgesamt sind im Haushaltsplan für den EGFL Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 43 455,8 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 43 447,6 Mio. EUR veranschlagt.

Die Differenz zwischen den Mitteln für Verpflichtungen und den Mitteln für Zahlungen ist darauf zurückzuführen, dass für bestimmte von der Kommission direkt durchgeführte Maßnahmen getrennte Mittel verwendet werden. Diese Maßnahmen betreffen in erster Linie die Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die allgemeine operative Unterstützung und die Koordinierung in der Landwirtschaft.

Von den bewilligten EGFL-Mitteln für Verpflichtungen für den Politikbereich 05 in Höhe von 43 455,8 Mio. EUR waren 2400,7 Mio. EUR für Marktmaßnahmen im Rahmen von Kapitel 05 02, 40 908,6 Mio. EUR für Direktbeihilfen im Rahmen von Kapitel 05 03, 87,3 Mio. EUR für das Audit der Agrarausgaben im Rahmen von Kapitel 05 07 und 50,9 Mio. EUR für die allgemeine operative Unterstützung und Koordinierung im Rahmen von Kapitel 05 08 vorgesehen.

Einzelheiten siehe Anhang 1.

Anschließend wurden im Laufe des Haushaltsjahrs 2015 mit dem Berichtigungshaushaltsplan 7 die EGFL-Mittel für Artikel 05 08 06 (Maßnahmen zur Information über die Gemeinsame Agrarpolitik) um 0,1 Mio. EUR und Artikel 05 08 09 (EGFL – Operative technische Unterstützung) um 0,8 Mio. EUR gekürzt.

1.3.Zweckgebundene Einnahmen des EGFL 2

Gemäß Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr. 1306/2013 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik 3 werden die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Konformitätsabschlussbeschlüssen, aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten und aus der Milchabgabe als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet. Nach den einschlägigen Bestimmungen können zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung jeglicher EGFL-Ausgaben verwendet werden. Ungenutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2015 wurden die Höhe der zweckgebundenen Einnahmen im Haushaltsjahr 2015 und die Höhe der vom Haushaltsjahr 2014 auf das Haushaltsjahr 2015 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen geschätzt. Diese Schätzung belief sich auf 1768,6 Mio. EUR und wurde bei der Annahme des Haushaltsplans 2015 durch die Haushaltsbehörde berücksichtigt. Einzelheiten:

Die Einnahmen aus Berichtigungen beim Konformitätsabschluss und aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten wurden mit 868,6 Mio. EUR bzw. 165 Mio. EUR, die Einnahmen aus der Milchabgabe mit 405 Mio. EUR veranschlagt. Somit wurde der Gesamtbetrag der im Laufe des Haushaltsjahres 2015 erwarteten zweckgebundenen Einnahmen auf 1 438,6 Mio. EUR geschätzt.

Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2014 auf das Haushaltsjahr 2015 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen wurden mit 330 Mio. EUR angesetzt.

Im Haushalt 2015 wurden diese ursprünglich angesetzten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 1768,6 Mio. EUR sechs Regelungen zugewiesen:

362,4 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisation im Sektor Obst und Gemüse, einschließlich für die außergewöhnlichen Stützungsmaßnahmen für Mitglieder dieser Organisationen;

106,9 Mio. EUR für die außergewöhnlichen Stützungsmaßnahmen für Erzeuger, die nicht Mitglieder von Erzeugerorganisationen sind, im Rahmen der sonstigen Maßnahmen für den Sektor Obst und Gemüse;

0,9 Mio. EUR für Maßnahmen für die Lagerhaltung von Magermilchpulver im Sektor Milch und Milcherzeugnisse;

2,9 Mio. EUR für Maßnahmen für die Lagerhaltung von Butter und Rahm im Sektor Milch und Milcherzeugnisse;

50,5 Mio. EUR für die außergewöhnlichen Stützungsmaßnahmen für Milcherzeuger und die private Lagerung von Käse im Rahmen der sonstigen Maßnahmen für den Sektor Milch und Milcherzeugnisse;

1245 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung (Direktbeihilfen).

Die Summe der von der Haushaltsbehörde für die vorgenannten Regelungen bewilligten Mittel und der dafür bestimmten zweckgebundenen Einnahmen entspricht geschätzten verfügbaren Mitteln von

903,9 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisation im Sektor Obst und Gemüse, einschließlich für die außergewöhnlichen Stützungsmaßnahmen für Mitglieder dieser Organisationen;

107,6 Mio. EUR für die außergewöhnlichen Stützungsmaßnahmen für Erzeuger, die nicht Mitglieder von Erzeugerorganisationen sind, im Rahmen der sonstigen Maßnahmen für den Sektor Obst und Gemüse;

50,6 Mio. EUR für die außergewöhnlichen Stützungsmaßnahmen für Milcherzeuger und die private Lagerung von Käse im Rahmen der sonstigen Maßnahmen für den Sektor Milch und Milcherzeugnisse;

29 587 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung (Direktbeihilfen).

Hier sei erwähnt, dass die Haushaltsbehörde keine Mittel für Maßnahmen für die Lagerhaltung von Magermilchpulver bzw. von Butter und Rahm im Sektor Milch und Milcherzeugnisse bewilligt hat.

1.4.Anteil des Mittelvolumens des EGFL am Gesamthaushalt der EU

Für den Anteil des endgültigen Mittelvolumens des EGFL (Mittel für Verpflichtungen) am Gesamthaushalt der EU im Zeitraum 2009-2015 wird auf Anhang 2 verwiesen.

2.KASSENFÜHRUNG UND MITTELBEWIRTSCHAFTUNG 

2.1.Mittelbewirtschaftung 

2.1.1.Für das Haushaltsjahr 2015 verfügbare Mittel: 

EUR

Ausgabenteil des

Haushaltsplans (1)

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Einnahmenteil des Haushaltsplans (ZE) (2)

Prognosen

1. Ursprüngliche Mittelansätze für den EGFL, davon

43 455 780 762

43 447 624 585

1. Freigabebescheide

868 600 000

1a. Mittelansätze unter geteilter Verwaltung

43 388 597 789

43 388 597 789

2. Unregelmäßigkeiten

165 000 000

1b. Mittelansätze unter direkter Verwaltung

67 182 973

59 026 796

3. Zusatzabgabe der Milcherzeuger

405 000 000

2. Berichtigungshaushalt

-900 000

-900 000

Gesamtprognose AR

1 438 600 000

3. Übertragung zum/aus dem EGFL im Jahr

-107 268

4. Endgültige Mittelansätze für den EGFL, davon:

43 454 880 762

43 446 617 317

4a. Mittelansätze unter geteilter Verwaltung

43 388 791 789

43 388 791 789

4b. Mittelansätze unter direkter Verwaltung

66 088 973

57 825 528

(1)    In den Haushalt 2015 eingesetzte Mittel nach Abzug der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen im Haushaltsjahr 2015 sowie der gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 966/2014 voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2014 auf das Haushaltsjahr 2015 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen.

(2)    ZE: Einzuziehende zweckgebundene Einnahmen. Diese Beträge erscheinen nicht in den Einnahmen des Haushaltsplans (p.m.) 4 , werden jedoch in den Erläuterungen zum Haushaltsplan angeführt.

2.1.2.Ausführung der für das Haushaltsjahr 2015 verfügbaren Mittel

EUR

Ausführung der Mittel für Verpflichtungen

Ausführung der Mittel für Zahlungen

Geteilte Verwaltung (1)

44 883 460 321,82

44 883 460 321,82

Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung

64 654 779,75

56 154 302,09

Insgesamt

44 948 115 101,57

44 939 614 623,91

(1) Gebundene Beträge. Verpflichtungen und Zahlungen abzüglich zweckgebundener Einnahmen in Höhe von 1 631 635 502,23 EUR (siehe Nummer 5 und Anhang 4-I) für die geteilte Verwaltung: . 43 251 824 819,59 EUR.

Im Haushaltsjahr 2015 wurden Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 44 948 115 101,57 EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von insgesamt 44 939 614 623,91 EUR in Anspruch genommen.

2.1.3.Ausführung der bewilligten Mittel – Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung der Kommission 

EUR

Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung

Mittel für Verpflichtungen

Aufgehobene Mittel-bindungen

Mittel für Zahlungen

Übertrag auf 2016 (2)

Mittelansätze (C1) (1)

66 088 973,00

-

57 825 528,22

-

Ausführung (C1)

64 654 779,75

-

41 675 092,27

13 821 274,51

In Abgang gestellte Mittel

1 434 193,25

-

2 329 161,44

-

(1) C1 bezeichnet die bewilligten Haushaltsmittel. Dieser Betrag schließt die Übertragung von Mitteln für Verpflichtungen und für Zahlungen in Höhe von insgesamt -194 000,00 EUR auf „geteilte Mittelverwaltung“, eine Übertragung aus dem EGFL von Mitteln für Zahlungen in Höhe von -107 267,78 EUR und einen Berichtigungshaushalts von -900 000,00 EUR für Mittel für Verpflichtungen und für Zahlungen ein.

(2) Übertrag auf 2016 nur für nichtgetrennte Mittel.

Im Haushaltsplan 2015 waren Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 66,1 Mio. EUR für Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung vorgesehen. Im Jahr 2015 wurde ein Betrag von 64,7 Mio. EUR gebunden. Der Saldo dieser Mittel (1,4 Mio. EUR) ist verfallen.

Bei den EGFL-Mitteln für Verpflichtungen für Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung durch die Kommission handelt es sich größtenteils um getrennte Mittel.

Der automatische Übertrag auf 2016, der sich lediglich auf nichtgetrennte Mittel bezieht, beläuft sich auf 13,8 Mio. EUR.

2.2.Monatliche Zahlungen 

2.2.1.Monatliche Zahlungen an die Mitgliedstaaten im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

2.2.1.1.Monatliche Zahlungen auf der Grundlage der buchmäßigen Erfassung

Gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 „leistet die Kommission die monatlichen Zahlungen für die Ausgaben, die die zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten im Laufe des Referenzmonats getätigt haben“. Die monatlichen Zahlungen werden dem Mitgliedstaat spätestens am dritten Arbeitstag des zweiten Monats überwiesen, der auf den Monat folgt, in dem die Ausgaben getätigt wurden.

Bei den monatlichen Zahlungen handelt es sich um eine Rückerstattung der Nettoausgaben (nach Abzug der Einnahmen), die bereits angefallen sind. Sie erfolgen auf der Grundlage der monatlichen Ausgabenerklärungen der Mitgliedstaaten 5 . Die monatliche buchmäßige Erfassung der Ausgaben und Einnahmen unterliegt Überprüfungen und Berichtigungen auf der Basis dieser detaillierten Ausgabenerklärung. Zudem werden diese Zahlungen nach den Prüfungen der Kommission im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens endgültig.

Die von den Mitgliedstaaten vom 16. Oktober 2014 bis zum 15. Oktober 2015 getätigten Zahlungen unterliegen der Regelung der monatlichen Zahlungen.

Für das Haushaltsjahr 2015 belief sich der Nettogesamtbetrag der getätigten monatlichen Zahlungen nach Abzug von Rechnungsabschluss- und anderen Berichtigungen, auf 43 251 824 819,59 EUR.

2.2.1.2.Beschlüsse über monatliche Zahlungen für 2015

Für das Haushaltsjahr 2015 hat die Kommission zwölf Beschlüsse über die monatlichen Zahlungen erlassen. Im Dezember 2015 wurde darüber hinaus ein zusätzlicher Beschluss über monatliche Zahlungen erlassen, um die bereits gewährten Zahlungen entsprechend den zulasten des Haushaltsjahres zu verbuchenden Ausgaben zu berichtigen.

3.VOLLZUG DES EGFL-HAUSHALTS 2015

3.1.Inanspruchnahme der EGFL-Haushaltsmittel

Die ausgeführten Haushaltsmittel beliefen sich auf insgesamt 44 948,1 Mio. EUR. Diese Ausgaben wurden durch die ursprünglichen Mittelansätze und unter Verwendung der zweckgebundenen Einnahmen für den Politikbereich 05 (Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) finanziert, die sich aus dem gesamten Betrag der aus dem Haushaltsjahr 2014 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 341,3 Mio. EUR sowie einem Teil der zweckgebundenen Einnahmen von 2015 (735,2 Mio. EUR von insgesamt 1631,6 Mio. EUR) zusammensetzen.

Im Politikbereich 05 (Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) betrugen die Ausgaben für marktbezogene Maßnahmen 2666,9 Mio. EUR und diejenigen für Direktbeihilfen 42 168 Mio. EUR. Die für bestimmte Marktmaßnahmen und Direktbeihilfen angefallenen Ausgaben überschritten die bewilligten Haushaltsmittel und wurden zum einen Teil durch die Übertragung von Mitteln aus anderen Haushaltsposten und zum anderen Teil durch Einnahmen gedeckt, die dem EGFL-Haushalt zugewiesen waren.

Einzelheiten zum Haushaltvollzug in den einzelnen Politikbereichen finden sich in Anhang 3.

In Anhang 5 sind die Ausgaben für Marktmaßnahmen, Direktbeihilfen und das Audit der Agrarausgaben nach Artikeln und Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt.

4.ANMERKUNGEN ZUM EGFL-HAUSHALTSVOLLZUG FÜR 2015

Es folgen Anmerkungen zur Ausführung der Haushaltsmittel des EGFL 2015 sowie zur Verwendung der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen 2015 auf der Grundlage der in den Anhängen 3, 4-I und 4-II genannten Einzelheiten.

4.1.Kapitel 05 02: Agrarmarkt-Interventionen

4.1.1.Einleitung

Die Gesamtzahlungen für dieses Kapitel des Haushaltsplans für 2015 beliefen sich auf 2666,9 Mio. EUR und wurden aus den bewilligten Haushaltsmitteln in Höhe von 2343 Mio. EUR und zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 323,8 Mio. EUR finanziert. Mit den zuletzt genannten Mitteln wurden die Ausgaben in den Sektoren Obst und Gemüse sowie Milch und Milcherzeugnisse finanziert (Einzelheiten siehe Nummern 4.1.3 und 4.1.6). Mittel in Höhe von 54,9 Mio. EUR wurden auf andere Teile des EGFL-Haushalts übertragen. Der verbleibende Saldo der zweckgebundenen Einnahmen 2015 in Höhe von 199,8 Mio. EUR wurde auf 2016 übertragen. Bei den Haushaltsposten, bei denen der Bedarf die Haushaltsmittel überschritt, wurden die zusätzlichen Ausgaben durch Mittelübertragungen von anderen Haushaltsposten gedeckt. Auch bei den Marktstützungsmaßnahmen, bei denen ein Minderverbrauch der Mittel zu verzeichnen war, wurden die dadurch verfügbaren Mittel auf andere Haushaltsposten übertragen, um zusätzliche Ausgaben je nach Bedarf zu decken.

4.1.2.Olivenöl 

Der Minderverbrauch von 2 Mio. EUR ist darauf zurückzuführen, dass einige Mitgliedstaaten für ihre Arbeitsprogramme 2014/15 im Rahmen der Qualitätsverbessrungsmaßnahmen geringere Ausgaben getätigt haben, als im Haushaltsplan 2015 für diese Programme vorgesehen waren.

4.1.3.Obst und Gemüse 

Insgesamt wurden im Haushaltsplan 2015 Mittel in Höhe von 1305,5 Mio. EUR bereitgestellt, um den Bedarf aller Maßnahmen für diesen Sektor zu decken. Die Haushaltsbehörde bewilligte Haushaltsmittel in Höhe von 836,2 Mio. EUR, da sie die diesem Sektor zugewiesenen Einnahmen in Höhe von 469,3 Mio. EUR berücksichtigte. Die Ausgaben der Mitgliedstaaten im Jahr 2015 beliefen sich auf 1118,6 Mio. EUR. Der Mittelverbrauch für alle aus diesem Artikel finanzierten Regelungen blieb hinter dem im Haushaltsplan 2015 veranschlagten Gesamtbedarf zurück. Der Restbetrag der nicht verwendeten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 147 Mio. EUR wurde auf das Haushaltsjahr 2016 zur Deckung des Bedarfs in diesem Jahr übertragen (Einzelheiten hierzu sind im Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen enthalten).

4.1.4.Weinbauerzeugnisse

Der Minderverbrauch von 63,2 Mio. EUR gegenüber den für 2015 veranschlagten Mittelbedarf für nationale Stützungsprogramme ist darauf zurückzuführen, dass die Ausgaben einiger Mitgliedstaaten für die in ihren Stützungsprogrammen für den Weinsektor vorgesehenen Maßnahmen „Absatzförderung“ und „Investitionen“ niedriger waren als die im Haushaltsplan 2015 für diese Programme vorgesehene Mittelobergrenze.

1.1.1.Absatzförderung

Der bei den Zahlungen der Mitgliedstaaten für Absatzförderungsmaßnahmen beobachtete Mehrverbrauch von 2,3 Mio. EUR gegenüber den Haushaltsansätzen für 2015 geht darauf zurück, dass die Mitgliedstaaten für ihre von der Kommission genehmigten Absatzförderungsprogramme höhere Ausgaben getätigt haben, als im Haushaltsplan 2015 für diese Programme vorgesehen waren.

Die Kommission setzte für die Direktzahlungen der Europäischen Union Mittel von rund 1,2 Mio. EUR ein, was beinahe dem Betrag entsprach, der im Haushaltsplan 2015 für diese Zahlungen vorgesehen war.

4.1.6.Milch und Milcherzeugnisse

Insgesamt wurden im Haushaltsplan 2015 Mittel in Höhe von 131,4 Mio. EUR bereitgestellt, um den Bedarf aller Maßnahmen für diesen Sektor zu decken. Die Haushaltsbehörde bewilligte Haushaltsmittel in Höhe von 77,1 Mio. EUR, da sie die diesem Sektor zugewiesenen Einnahmen von voraussichtlich 54,3 Mio. EUR berücksichtigte. Die Ausgaben der Mitgliedstaaten im Jahr 2015 beliefen sich auf 119,6 Mio. EUR. Der Mittelverbrauch für alle aus diesem Artikel finanzierten Regelungen blieb hinter dem im Haushaltsplan 2015 veranschlagten Gesamtbedarf zurück. Der Restbetrag der nicht verwendeten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 52,7 Mio. EUR wurde auf das Haushaltsjahr 2016 zur Deckung des Bedarfs in diesem Jahr übertragen (Einzelheiten hierzu sind im Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen enthalten).

4.1.7.Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Bienenzucht und sonstige tierische Erzeugnisse

Insgesamt wurden im Haushaltsplan 2015 Mittel in Höhe von 40,8 Mio. EUR bereitgestellt, um den Bedarf aller Maßnahmen für diesen Sektor zu decken. 2015 haben die Mitgliedstaaten Ausgaben in Höhe von 44,2 Mio. EUR getätigt, die aus bewilligten Haushaltsmitteln in Höhe von 40,8 Mio. EUR und durch Mittelübertragungen in Höhe von 3,4 Mio. EUR aus anderen Politikbereichen des Haushaltsplans 2015 finanziert wurden (Einzelheiten hierzu sind im Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen enthalten).

4.2.Kapitel 05 03: Direktbeihilfen

Die Gesamtzahlungen für dieses Kapitel des Haushaltsplans für 2015 beliefen sich auf 42 168 Mio. EUR und wurden aus den bewilligten Haushaltsmitteln in Höhe von 40 561,4 Mio. EUR und zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 752,7 Mio. EUR finanziert. Aus den letztgenannten Mitteln wurden die Ausgaben für die einheitliche Betriebsprämienregelung bestritten (Einzelheiten siehe Nummer 4.2.1). Die nicht verwendeten bewilligten Haushaltsmittel beliefen sich auf 347,2 Mio. EUR, was sich aus der Differenz der bewilligten Mittel in Höhe von 40 561,4 Mio. EUR, die für die Erstattungen an die Mitgliedstaaten verwendet wurden, und den im Haushaltsplan 2015 ursprünglich bewilligten Mitteln in Höhe von 40 908,6 Mio. EUR ergibt. Die nichtverwendeten bewilligten Mittel wurden durch die Übertragung von bewilligten Mitteln in Höhe von 85,8 Mio. EUR aus anderen Teilen des EGFL-Haushalts verstärkt, so dass der nicht verwendete Betrag für die Reserve für Krisen in Höhe von 433 Mio. EUR wieder gebildet werden konnte, der im Jahr 2015 auf Basis der vorgeschlagenen Haushaltsdisziplin bereitgestellt und auf den Haushaltsartikel 05 03 09 übertragen wurde, damit der Betrag der tatsächlich angewandten Haushaltsdisziplin von 409,8 Mio. EUR zwecks Erstattung an die betreffenden Mitgliedstaaten auf der Jahr 2016 übertragen werden konnte. Der verbleibende Saldo der zweckgebundenen Einnahmen 2015 in Höhe von 696,6 Mio. EUR wurde auf 2016 übertragen. Bei den Haushaltsposten, bei denen der Bedarf die bewilligten Haushaltsmittel überschritt, wurden die zusätzlichen Ausgaben durch Mittelübertragungen von anderen bewilligten Mitteln für andere Haushaltsposten oder durch zweckgebundene Einnahmen gedeckt. Auch bei den Direktbeihilfen, bei denen ein Minderverbrauch der Mittel zu verzeichnen war, wurden die dadurch verfügbaren Mittel auf andere Haushaltsposten übertragen, um zusätzliche Ausgaben je nach Bedarf zu decken.

4.2.1.Artikel 05 03 01: Entkoppelte Direktbeihilfen

Die wichtigsten Regelungen, die aus den Mitteln dieses Artikels finanziert werden, sind die Betriebsprämienregelung, die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung und die entkoppelte besondere Stützung gemäß Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates. Alle Beihilfen dieses Artikels werden unabhängig von der Produktion gezahlt, sind jedoch an bestimme Bedingungen (z. B. Beachtung der Cross Compliance) gebunden. Der Mittelbedarf 2015 für entkoppelte Direktbeihilfen belief sich auf 38 642 Mio. EUR. Die Haushaltsbehörde bewilligte hierfür Mittel in Höhe von 37 397 Mio. EUR, nachdem sie zweckgebundene Einnahmen für diesen Sektor in Höhe von 1245 Mio. EUR berücksichtigt hatte. Die Mitgliedstaaten tätigten für alle Regelungen dieses Artikels Ausgaben in Höhe von 38 293,5 Mio. EUR und überstiegen damit die 2015 bewilligten Haushaltsmittel von 37 397 Mio. EUR um 896,5 Mio. EUR. Der letztgenannte Betrag gemeldeter Ausgaben wurde zum Teil durch Übertragung von anderen Haushaltsposten (143,8 Mio. EUR) und zum Teil durch zweckgebundene Einnahmen (752,7 Mio. EUR) gedeckt. (Einzelheiten hierzu sind im Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen enthalten).

4.2.2.Artikel 05 03 02: Andere Direktbeihilfen

Die Mittel dieses Artikels decken die Ausgaben für andere Direktbeihilfen, bei denen die Mitgliedstaaten beschlossen haben, mit eindeutigen Vorgaben und innerhalb klarer Grenzen in mehreren Sektoren die Zahlung dieser Beihilfen in gewissem Umfang weiter an die Produktion zu koppeln, um die Einstellung dieser Produktion zu vermeiden. Aus diesem Artikel werden dreizehn Regelungen finanziert.

Für diese Regelungen hat die Kommission den Mittelbedarf für 2015 mit 3078,4 Mio. EUR veranschlagt. Die Ausgaben der Mitgliedstaaten beliefen sich auf 3020,5 Mio. EUR. (Einzelheiten hierzu sind im Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen enthalten).

4.2.3.Artikel 05 03 09: Erstattung von Direktbeihilfen im Zusammenhang mit der Haushaltsdisziplin

Die Haushaltsbehörde hat für diesen Artikel keine Mittel vorgesehen. Dieser Artikel wurde erstmals im Haushaltsjahr 2014 eingeführt, um nichtgebundene, bewilligte Mittel, die lediglich das Haushaltsjahr 2014 betrafen, einfacher zusammenführen zu können. Ergänzt wurde er durch die Mittel aus der nicht in Anspruch genommenen Reserve für Krisen, damit diese auf das nächste Haushaltsjahr (2015) übertragen werden und aus ihnen die Erstattung der im Haushaltsjahr 2014 auf Direktbeihilfen angewandte Haushaltsdisziplin finanziert werden konnte 6 .

Aus dem Betrag von 868,2 Mio. EUR, der der im Haushaltsjahr 2014 angewandten Haushaltsdisziplin entspricht und in den Haushalt 2015 für Erstattungen übertragen wurde, erstatteten die Mitgliedstaaten 854 Mio. EUR. Die Differenz von 14,2 Mio. EUR fließt in den Haushalt 2015 zurück, um im Rahmen des ersten Änderungshaushalts im folgenden Haushaltsjahr an die Mitgliedstaaten zurückzugehen (Einzelheiten hierzu sind im Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen enthalten; siehe auch Nummer 4.2.4).

4.2.4.Artikel 05 03 10: Reserve für Krisen im Agrarsektor

Die für diesen Artikel veranschlagten Mittel sind zur Deckung der Kosten für Maßnahmen bestimmt, die zur Bewältigung großer Krisen erforderlich sind, welche sich auf die Agrarerzeugung oder den Vertrieb landwirtschaftlicher Erzeugnisse auswirken. Die Reserve wird gebildet, indem die Direktzahlungen zu Beginn jedes Jahres nach dem Verfahren der Haushaltsdisziplin gemäß den Artikeln 25 und 26 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 sowie Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 gekürzt werden. Die jährliche Mittelausstattung der Reserve darf 400 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten. Für das Haushaltsjahr 2015 belief sich der entsprechende Betrag der Krisenreserve in laufenden Preisen auf 433 Mio. EUR. Die Reserve wurde im Haushaltsjahr 2015 nicht in Anspruch genommen.

Für das Antragsjahr 2015 wurde die Haushaltsdisziplin ausschließlich mit Blick auf die Bildung der Krisenreserve von 433 Mio. EUR berechnet. Zum Ende des Haushaltsjahrs wurden allerdings nichtgebundene, bewilligte Mittel, die dem Betrag aus der tatsächlich im Antragsjahr 2015 angewandten Haushaltdisziplin entsprachen (unter Berücksichtigung des nicht verwendeten Reservebetrags), zwecks Übertrag auf den folgende Haushaltsjahr auf den Haushaltsposten 05 03 09 übertragen, um die Erstattung der den Landwirten im Kalenderjahr 2015 auferlegten Haushaltsdisziplin zu finanzieren.

4.3.Kapitel 05 07: Audit der Agrarausgaben

4.3.1.Artikel 05 07 01: Kontrolle der Agrarausgaben

Dieser Artikel enthält die Maßnahmen, die zur Verstärkung der Mittel der Vor-Ort-Kontrollen und zur Verbesserung der Überprüfungssysteme durchgeführt werden, um das Risiko von Betrug und Unregelmäßigkeiten zulasten des Unionshaushalts zu begrenzen. Er umfasst auch die Ausgaben, die erforderlich werden könnten, um etwaige buchmäßige und Konformitätsberichtigungen zugunsten von Mitgliedstaaten zu finanzieren (Einzelheiten hierzu sind im Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen enthalten).

4.3.2.Artikel 05 07 02: Regelung von Streitfällen

Die Mittel dieses Artikels dienen zur Deckung etwaiger Ausgaben, die der Kommission von einem Gericht angelastet werden können, insbesondere für Schadensersatzleistungen und Zinszahlungen. Am 27. September 2012 fällte der Gerichtshof der Europäischen Union sein Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10 (Jülich-II-Urteil). Im Haushaltsplan 2015 waren Mittel in Höhe von 60,5 Mio. EUR für die Zahlung von Ausgleichszinsen für Marktbeteiligte nach diesem Urteil vorgesehen. Die Mitgliedstaaten tätigten und meldeten allerdings Ausgaben in Höhe von rund 1,7 Mio. für solche Zahlungen. Deswegen wurden Mittel in Höhe von 58,8 Mio. EUR auf andere Posten des Haushaltsplans 2015 übertragen, um den Mittelbedarf dieser Posten zu decken.

5.VOLLZUG ZWECKGEBUNDENER EINNAHMEN 

5.1.Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

Die von 2014 auf 2015 tatsächlich übertragenen zweckgebundenen Einnahmen beliefen sich auf 341,3 Mio. EUR und wurden im Einklang mit Artikel 14 der Haushaltsordnung vollständig zur Finanzierung der Ausgaben des Haushaltsjahrs 2015 verwendet. Wie Anhang 4-II zu entnehmen ist, war dieser Betrag für Ausgaben in Höhe von 280,6 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen und für sonstige Maßnahmen (befristete Sondermaßnahmen) im Sektor Obst und Gemüse, in Höhe von 11 Mio. EUR für Maßnahmen für die Lagerhaltung von Magermilchpulver und Butter und für sonstige Maßnahmen (befristete Sondermaßnahmen) im Sektor Milch und Milcherzeugnisse und in Höhe von 49,7 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung bestimmt.

Wie Anhang 4-I zu entnehmen ist, beliefen sich die zweckgebundenen Einnahmen von 2015 auf 1631,6 Mio. EUR und kamen wie folgt zustande:

Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses in Höhe von 1066,6 Mio. EUR;

Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten in Höhe von 155,5 Mio. EUR;

Einnahmen aus der Milchabgabe in Höhe von 409,6 Mio. EUR.

Aus den zweckgebundenen Einnahmen von 2015 wurden Ausgaben für die folgenden Maßnahmen finanziert:

30,7 Mio. EUR für die außergewöhnlichen Stützungsmaßnahmen für Erzeuger, die nicht Mitglieder von Erzeugerorganisationen sind, im Rahmen der sonstigen Maßnahmen für den Sektor Obst und Gemüse;

0,2 Mio. EUR für Maßnahmen zur Lagerung von Magermilchpulver und 0,9 Mio. EUR für Maßnahmen zur Lagerung von Butter und Rahm im Sektor Milch und Milcherzeugnisse;

0,5 Mio. EUR für die außergewöhnlichen Stützungsmaßnahmen für Milcherzeuger und die private Lagerung von Käse im Rahmen der sonstigen Maßnahmen für den Sektor Milch und Milcherzeugnisse;

703 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung (Direktbeihilfen).

Der Restbetrag der zweckgebundenen Einnahmen von 2015 (896,4 Mio. EUR) wurde automatisch auf das Haushaltsjahr 2016 übertragen, um den Mittelbedarf in dem Jahr zu finanzieren.

Einzelheiten siehe die Anhänge 4-I und 4-II.

6.AUFSCHLÜSSELUNG NACH AUSGABENARTEN 

Die Ausgaben des EGFL beliefen sich auf 44 948,1 Mio. EUR. Im Folgenden werden diese Ausgaben nach den wichtigsten Berichterstattungskategorien aufgeschlüsselt, wobei der jeweilige Anteil an den Gesamtausgaben des EGFL für 2015 angegeben wird.

Lagerhaltung

Auf die Lagerhaltung entfielen Ausgaben in Höhe von 18,4 Mio. EUR (d. h. 0,04 % der Gesamtausgaben). Dieser Betrag entspricht im Wesentlichen den Ausgaben, die für die private Lagerhaltung von Butter getätigt wurden.

Ausfuhrerstattungen

Die Ausgaben für Ausfuhrerstattungen beliefen sich auf 0,3 Mio. EUR, d. h. 0,001 % der Gesamtausgaben, und dienten vor allem zur Zahlung noch offener Restbeträge für frühere Ausfuhren von Nicht-Anhang I-Erzeugnisse, Rindfleisch, Schweinefleisch und Geflügel.

Sonstige Marktmaßnahmen

Die Ausgaben für andere Marktmaßnahmen als Lagerhaltung und Ausfuhrerstattungen beliefen sich auf 2698 Mio. EUR, d. h. 6 % der Gesamtausgaben des Jahres. Zu dieser Kategorie gehören Ausgaben hauptsächlich für Olivenöl, Obst und Gemüse, Wein, Textilpflanzen, POSEI, Absatzförderungsmaßnahmen, Milch und Milchprodukte sowie Bienenzucht. Diese Ausgaben umfassen auch andere kleinere Beträge sowie die Berichtigungen. die sich aus dem Rechnungsabschluss und der Regelung von Streitfällen ergeben.

Direktbeihilfen

Die Ausgaben für Direktbeihilfen beliefen sich auf 42 168 Mio. EUR (d.h. 93,8 % der Gesamtausgaben).

Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung

Diese Ausgaben in Höhe von 64,7 Mio. EUR (Mittel für Verpflichtungen), d. h. 0,1 % der Gesamtausgaben, wurden direkt von der Kommission getätigt. Es handelte sich hauptsächlich um Ausgaben für landwirtschaftliche Buchführung, Erhebungen über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe, Informationen über die GAP, technische Hilfe usw.

Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der Abteilung Garantie des ehemaligen EAGFL

Für diese Programme können keine Mittel für Verpflichtungen mehr gebunden werden. Die Mitgliedstaaten sind jetzt dabei, diese Programme abzuschließen und unrechtmäßig gezahlte Beträge wiedereinzuziehen. Der endgültige Nettobetrag der Wiedereinziehungen für diesen Haushaltsartikel belief sich auf etwa 1,3 Mio. EUR.

Die Entwicklung der Aufgliederung der EGFL-Ausgaben nach Ausgabenarten im Zeitraum 2009-2015 ist Anhang 6 zu entnehmen.

(1)  Das Haushaltsverfahren wird in Anhang 1 erläutert.
(2) Diese Beträge erscheinen nicht in den Einnahmen des Haushaltsplans (Artikel 670 enthält die für den EGFL zweckgebundenen Einnahmen), in denen „p. m.“ („pro memoria“) angegeben ist, werden jedoch in den Erläuterungen zu diesem Artikel angeführt.
(3) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549.
(4) p.m.: „pro memoria“.
(5) Die Mitgliedstaaten übermitteln diese monatlichen Ausgabenerklärungen am 12. des Monats N+1.
(6)  Diese Mittel können gemäß Artikel 169 Absatz 3 der Haushaltsordnung (Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012) übertragen werden; gemäß Artikel 26 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 leisten die Mitgliedstaaten den Endempfängern Erstattungen, die in dem Haushaltsjahr, auf das die Mittel übertragen werden, von der Anwendung der Haushaltsdisziplin gemäß Artikel 26 Absätze 1 bis 4 betroffen sind.
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Brüssel, den 14.9.2016

COM(2016) 578 final

ANHÄNGE

des

BERICHTS DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

9. FINANZBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT

HAUSHALTSJAHR 2015

{SWD(2016) 293 final}



 
 
 
 
 

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