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Document 52016DC0349

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT Zweiter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei

    COM/2016/0349 final

    Brüssel, den 15.6.2016

    COM(2016) 349 final

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

    Zweiter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei


    1.Einleitung

    Der im ersten Bericht über die Umsetzung der Erklärung EU-Türkei 1 festgestellte Trend setzt sich fort: Die Erklärung EU-Türkei 2 zeigt trotz zahlreicher Herausforderungen erste Ergebnisse.

    Der deutliche Rückgang der Zahl der irregulären Migranten und Ayslsuchenden, die von der Türkei nach Griechenland übersetzen, zeugt von der Wirksamkeit der Erklärung – und vor allem davon, dass den Schleusern das Handwerk gelegt werden kann. Die klare Botschaft an die Migranten lautet, dass es sich nicht lohnt, in der Türkei ein Boot zu besteigen und sein Leben aufs Spiel zu setzen, da es einen legalen und sicheren Weg in Form der Neuansiedlung gibt. Im ersten Bericht wurde festgestellt, dass bei der operativen Umsetzung der Erklärung gute Fortschritte erzielt wurden, und es wurde herausgestellt, in welchen Bereichen dringend Maßnahmen getroffen werden müssen: Dabei handelt es sich insbesondere um die Verstärkung der täglichen Umsetzung der Rückführungs- und Neuansiedlungsverfahren im Einklang mit den einschlägigen EU-Bestimmungen und internationalen Bestimmungen.

    Im zweiten Bericht werden die erheblichen weiteren Fortschritte dargelegt, die seit dem ersten Bericht bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei erzielt wurden, und es werden die nächsten Schritte aufgezeigt, die getan werden müssen, um diese Fortschritte zu konsolidieren, so dass die Dynamik erhalten bleibt. Die genannten Schritte sind erforderlich, da die Rahmenbedingungen schwierig bleiben und weiterhin geopolische Risiken bestehen, während noch nicht alle Aspekte der Erklärung EU-Türkei umgesetzt sind.

    Gegenwärtiger Stand

    Seit dem ersten Bericht im April ist die Zahl der Migranten, die von der Türkei zu den griechischen Inseln übergesetzt sind, weiter zurückgegangen: So sind in den Monaten vor der Umsetzung der Erklärung täglich rund 1.740 Migranten über die Ägäis auf die griechischen Inseln gelangt. Seit dem 1. Mai hingegen ist die Zahl der täglichen Neuankömmlinge auf 47 gesunken. Am wichtigsten ist jedoch, dass die Zahl der Todesopfer in der Ägäis deutlich zurückgegangen ist. So waren vor der Erklärung EU-Türkei zum Beispiel im Januar 89 Todesopfer zu beklagen, während es seit dem 20. März sieben waren, wobei dies immer noch sieben Todesopfer zu viel sind.

    Verstärkte Koordinierung und Unterstützung durch die Kommission

    Wie bereits im April berichtet gewährleistet ein EU-Koordinator, der drei Teams in Brüssel, Athen bzw. Ankara leitet, die laufenden Kontakte zu den griechischen und türkischen Behörden, den EU-Agenturen, den internationalen Organisationen und den beteiligten Mitgliedstaaten.

    Die EU-Agenturen leisten auch die erforderliche Unterstützung bei der Umsetzung der Erklärung. In Griechenland werden momentan eingesetzt 3 : 43 Dolmetscher, 47 Asylexperten und 51 Begleitbeamte für Rückführungen. Dies entspricht dem festgestellten derzeitigen Bedarf.

    Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei bei der Verhinderung irregulärer Migration

    Laufende Patrouillentätigkeiten seitens der türkischen und der griechischen Behörden entlang ihre jeweiligen Küstenbereiche sind wichtig, um zu verhindern, dass Migranten die Ägäis überqueren. Die griechischen und die türkischen Behörden unterhalten nun einen regelmäßigen Informationsaustausch 4 . In den ersten fünf Monaten des Jahres 2016 verständigte die griechische Küstenwache ihre türkischen Kollegen von 120 Such- und Rettungsmaßnahmen, was in 42 Fällen zu einer spezifischen Reaktion führte; ferner übermittelte sie 189 Nachrichten über 268 Migrantenboote, wobei die türkischen Behörden in 31 Fällen reagierten.

    Im Rahmen der laufenden Operationen von Frontex und NATO werden die Frühwarn- und Überwachungsmaßnahmen sowie der Austausch operativer Informationen mit der griechischen und der türkischen Küstenwache weiter ausgebaut. Im April hat Frontex einen Verbindungsbeamten auf das NATO-Flaggschiff „Bonn“ entsandt. Im Gegenzug muss die NATO noch einen Verbindungsbeamten zu Frontex entsenden. Frontex und die NATO arbeiten derzeit an Standarddurchführungsverfahren und entwickeln in Bezug auf ihre Einsatzgebiete ein gemeinsames Lagebild, damit die NATO beim Einsatz in der Ägäis ihre hohe Entdeckungsrate weiter steigern und den Informationsaustausch über Schleuseraktivitäten, -routen und -methoden beschleunigen kann.

    Die EU setzt ihre Unterstützung der Kapazitäten der türkischen Küstenwache in der Ägäis durch ein mit 14 Mio. EUR dotiertes Programm fort, das auf die Beschaffung von schnellen Rettungsbooten und mobilen Radarsystemen abzielt. Im Mai stellte die Kommission 20 Mio. EUR für die Stärkung der Such- und Rettungskapazitäten der türkischen Küstenwache bereit.

    Die operative Zusammenarbeit wird auch über Verbindungsbeamte fortgesetzt. Die im April erfolgte Entsendung eines Frontex-Verbindungsbeamten nach Ankara ermöglichte regelmäßige operative Kontakte mit der türkischen Frontex-Kontaktstelle und eine tägliche Berichterstattung. 5 Am 2. Mai 2016 wurde ein türkischer Verbindungsbeamter zu Europol entsandt.

    Die türkischen Behörden haben für Schleuseraktivitäten und Menschenhandel zuständige Stellen eingerichtet – die jedoch noch nicht vollständig personell besetzt sind – und ergreifen gesetzgeberische Maßnahmen, mit denen für Schleuserkriminalität ein höheres Strafmaß eingeführt werden soll. Der Datenaustausch und die Maßnahmen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Risikoanalyse der für das Grenzmanagement zuständigen Behörden werden durch die Annahme einer Verordnung über die Einführung einer nationalen Zentralstelle für Koordinierung und gemeinsame Risikoanalyse ausgeweitet. An mindestens drei internationalen Flughäfen gibt es nun Analysestellen.

    Die von der Kommission eingerichtete interinstitutionelle Task Force für eine Informationsstrategie zur Migration hat daran gearbeitet, die Kanäle zu ermitteln, über die Asylsuchende und Migranten Informationen beziehen und gezielt die zu vermittelnden Botschaften festzulegen und zu verbreiten. Informations- und Kommunikationsmaterial wurde erstellt und vom Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen in den Registrierungszentren und den EU-Delegationen in den Herkunfts- und Transitländern der Migranten verteilt. Die Kommission hat auch Videos zum Thema Umverteilung und Neuansiedlung erstellt. In Zusammenarbeit mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen hat die Kommission mit Erfolg eine Informationskampagne 6 auf den Weg gebracht, die sich auf Berichte von Menschenhändlern und Schleusern zum Opfer gefallenen Personen stützt; momentan entwickelt sie neue Projekte, um gegen die Schleuserpropaganda, insbesondere in Afghanistan, vorzugehen.

    Die Kommission nutzt auch reguläre Medienkanäle, um Flüchtlinge und Migranten in Drittländern zu informieren, und stützt sich auf deren Netz aus lokalen Journalisten, Korrespondenten und Bloggern, die die Zielgruppen in ihren eigenen Sprachen ansprechen. Ferner wird zurzeit ein zentraler elektronischer „Informationsknotenpunkt“ für über 300 Millionen Migranten und Flüchtlinge weltweit entwickelt. 7

    2.Rückkehr/Rückführung aller neuen irregulären Migranten aus Griechenland in die Türkei

    Die Erklärung sieht die Rückführung aller neuen irregulären Migranten und Asylsuchenden vor, die aus der Türkei auf den griechischen Inseln ankommen und deren Asylanträge für unzulässig oder unbegründet erklärt wurden. Die einschlägigen Maßnahmen werden streng im Einklang mit den im EU-Recht und im Völkerrecht verankerten Normen und unter uneingeschränkter Achtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung durchgeführt.

    2.1    Aktueller Stand

    Seit dem 4. April, als die Rückführung irregulärer Migranten begann, wurden im Rahmen der Erklärung 462 Personen 8 , die nach dem 20. März illegal eingereist sind und keinen Antrag auf Asyl gestellt haben bzw. ihren Asylantrag freiwillig zurückgenommen haben, von Griechenland in die Türkei zurückgeführt; diese Zahl umfasst 31 Syrer, die freiwillig zurückgekehrt sind. Bei den übrigen Personen handelt es sich unter anderem um Pakistani, Afghanen, Bangladescher und Iraner sowie um Personen aus Irak, Indien, Kongo, Algerien, Sri Lanka, Marokko, Nepal, Somalia, Côte d’Ivoire, Ägypten und den Palästinensischen Autonomiebehörde. Insgesamt wurden im Laufe des Jahres 2016 1546 irreguläre Migranten von Griechenland in die Türkei zurückgeführt,

    Die Rückführungen liefen langsamer an als erwartet, denn sowohl die Abstellung und die Ausbildung von Asylexperten als auch die Einrichtung von Arbeitsbereichen für die Bearbeitung von Asylanträgen in den Registrierungszentren nahmen Zeit in Anspruch. Die Nachfrage nach Asyl ist deutlich angestiegen. So haben praktisch alle Migranten, die nach dem 20. März irregulär die griechischen Inseln erreichten, Asyl beantragt. Die für die Bewältigung des Bearbeitungsrückstands zuständigen Rechtsbehelfsausschüsse 9 , die für die Prüfung aller erstinstanzlichen Unzulässigkeitsentscheidungen gegen nach dem 20. März 2016 auf den griechischen Inseln eingetroffenen Antragsteller zuständig sind, benötigten Zeit für ihre Entscheidungen – mit denen in den meisten Fällen die erstinstanzlichen Unzulässigkeitsentscheidungen aufgehoben wurden: Mit den bislang erlassenen Rechtsbehelfsentscheidungen, die sich auf 70 Personen bezogen, wurde in nur zwei Fällen die Entscheidung der ersten Instanz über die Unzulässigkeit bestätigt.

    2.2    Rechtliche Schritte

    Um die volle Einhaltung des EU-Rechts und des internationalen Rechts zu gewährleisten, haben sowohl Griechenland als auch die Türkei eine Reihe legislativer und administrativer Schritte ergriffen. Die griechischen Behörden haben zugesagt, die Rechtsvorschriften weiter zu ändern, damit die neue Rechtsbehelfsbehörde und die neuen Rechtsbehelfsausschüsse eingerichtet werden können, die für die gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen der griechischen Asylbehörden über Anträge auf internationalen Schutz zuständig sein werden.

    Neben der Zusage, dass allen rückgeführten Syrern bei ihrer Rückkehr vorübergehender Schutz gewährt wird, haben die türkischen Behörden der Kommission schriftlich zugesichert, dass jeder Nicht-Syrer, der in der Türkei um internationalen Schutz ersucht, im Einklang mit internationalen Standards Schutz vor Zurückweisung gemäß dem geltenden Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz erhält. Die Türkei hat auch eine Verordnung über Arbeitsgenehmigungen für Personen verabschiedet, die um internationalen Schutz nachsuchen, und für Personen, denen der internationale Schutzstatuts gewährt wurde. Außerdem hat sie mit der Umsetzung eines Plans begonnen, mit dem der Rückstand bei der Bearbeitung von Anträgen auf internationalen Schutz deutlich (um 12 000 bis 13 000 pro Monat) verringert werden soll; dies wird die Bearbeitung von Asylanträgen von Nicht-Syrern beschleunigen. Mit diesen Anstrengungen soll erreicht werden, dass neue Anträge auf internationalen Schutz innerhalb von sechs Monaten bearbeitet werden. Die Türkei sagte ferner zu, der EU eine regelmäßige Kontrolle der Situation der in die Türkei zurückgekehrten bzw. zurückgeführten Syrer und Nicht-Syrer zu ermöglichen und dabei auch Zugang zu Flüchtlingslagern und Sammelstellen zu gewähren; ferner vereinbarte sie mit dem UNHCR, ihm Zugang zu Abschiebezentren zu ermöglichen, um die Umsetzung der Verfahren im Bereich des internationalen Schutzes zu überwachen. Die ersten Besuche in diesen Lagern und Abschiebezentren haben bereits stattgefunden. Das türkische Parlament begrüßte das am 1. Juni erfolgte Inkrafttreten der im Rückübernahmeabkommen EU-Türkei enthaltenen Bestimmungen in Bezug auf Drittstaatsangehörige. Das einschlägige Gesetz wurde am 18. Mai vom Präsidialamt unterzeichnet und am 20. Mai im Amtsblatt der Türkei veröffentlicht. Nun sind alle Voraussetzungen für das vorgezogene Inkrafttreten des Rückübernahmeabkommens – einschließlich der Bestimmungen in Bezug auf Drittstaatsangehörige – erfüllt. Der türkische Ministerrat muss jedoch noch eine Entscheidung über die Anwendung des Gesetzes erlassen, bevor Rückübernahmen von Drittstaatsangehörigen effektiv durchgeführt werden können.

    Die Kommission hat Griechenland weiterhin dadurch unterstützt, dass sie dem Land alle Elemente an die Hand gegeben hat, die den Schluss erlauben, dass die Türkei für den Zweck der im Rahmen der Erklärung EU-Türkei geplanten Rückführung irregulärer, ab dem 20. März 2016 über die Türkei auf den griechischen Inseln eingetroffenen Migranten in die Türkei ein sicheres Drittland und/oder Erstasylland im Sinne der Asylverfahrensrichtlinie ist.

    Am 5. Mai 2016 hat die Kommission den griechischen Behörden ihre schriftliche Beurteilung der von der Türkei ergriffenen Maßnahmen übermittelt. Nach Ansicht der Kommission hat die Türkei alle in der Kommissionsmitteilung vom 16. März 2016 10 aufgeführten legislativen und sonstigen Maßnahmen ergriffen, die erforderlich sind, um Griechenland in die Lage zu versetzen, Asylanträge sowohl syrischer als auch nichtsyrischer Antragsteller, die ab dem 20. März 2016 von der Türkei irregulär auf die griechischen Inseln übergesetzt sind, auf der Grundlage einer individuellen Prüfung für unzulässig im Sinne des Artikels 33 Absatz 2 Buchstabe b oder c der Asylverfahrensrichtlinie zu erklären. Auf der Tagung des Rates (Justiz und Inneres) vom 20. Mai 2016 haben die Mitgliedstaaten sich dieser Einschätzung angeschlossen. 11   

    In der Erklärung EU-Türkei wurde klargestellt, dass alle Asylanträge – im Einklang mit den im EU-Recht und im Völkerrecht verankerten Bestimmungen und unter Achtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung – einzeln bearbeitet werden müssen. Bis zum 12. Juni 2016 wurden von den 1429 Asylanträgen, die ab dem 20. März 2016 von Personen gestellt wurden, die von der Türkei auf die griechischen Inseln übergesetzt waren, 267 vom griechischen Asyldienst für unzulässig erklärt. Alle Asylanträge wurden einzeln geprüft.

    Bis zum 12. Juni 2016 waren bei den griechischen Rechtsbehelfsausschüssen 252 Rechtsbehelfe gegen die ergangenen Entscheidungen eingelegt worden, und die griechischen Rechtsbehelfsausschüsse hatten den Rechtsbehelfen in 70 Fällen stattgegeben und sie in 2 Fällen zurückgewiesen. Alle Rechtsbehelfe wurden einzeln geprüft. Einer der beiden Antragsteller, dessen Rechtsbehelf zurückgewiesen wurde, hat vor dem griechischen Verwaltungsgericht Klage eingereicht und einen Aufschub der Vollstreckung der Rechtsbehelfsentscheidung bis zur Urteilsverkündung beantragt. Mit der Entscheidung des Gerichts über den Aufschub ist in Kürze zu rechnen.

    Die jüngsten Entwicklungen zeigen deutlich, dass der in der Asylverfahrensrichtlinie vorgesehene Schutz, so wie er in der Mitteilung vom 16. März beschrieben wird, gewährleistet ist. Die laufende Unterstützung (über Projekte, die aus der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei finanziert werden) und die Steigerung der türkischen Asyl- und Aufnahmekapazitäten werden eine weitere Verbesserung der Einzelprüfung von Asylanträgen erleichtern. Dies verdeutlicht die bisherige Fragilität der Umsetzung der Erklärung

    2.3    Operative Schritte

    Mit Unterstützung der Kommission und von Frontex wurden die Registrierungszentren umgestaltet, um eine rasche Rückführung von den Inseln in die Türkei und die Einbindung der für Rückübernahme und Asylfragen zuständigen Beamten in die Infrastruktur und die Arbeitsabläufe der Registrierungszentren zu erleichtern. Trotz dieser Verbesserungen befinden sich nach wie vor rund 8450 Migranten auf den griechischen Inseln; diese Zahl übersteigt die Aufnahmekapazität, die bei 7450 Personen liegt. Dies führt dazu, dass die Einrichtungen, auch die für Minderjährige und andere gefährdete Gruppen, überfüllt und einem zu hohen Druck ausgesetzt sind. Eine wirksame Abhilfe wird auch weiterhin durch in den Registrierungszentren bestehende Mängel bei der Koordinierung seitens der Behörden erschwert.

    Die Gesamtaufnahmekapazität auf dem Festland und auf den Inseln muss dringend erheblich gesteigert werden. Griechenland hat damit begonnen, die Migranten auf die einzelnen Inseln zu verteilen und die am stärksten gefährdeten Gruppen in besonderen Einrichtungen unterzubringen. Diese Anstrengungen sollten unter anderem dadurch verstärkt werden, dass Personen, deren Asylantrag für zulässig erklärt wurde, von den Inseln weggebracht werden.

    Bei der Verbesserung der Sicherheit in den Hotspots wurden einige Fortschritte erzielt; dies gilt insbesondere für die Bereiche, in denen der Asyldienst und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen tätig sind. Die Sicherheit in griechischen Aufnahmelagern und Registrierungszentren muss jedoch angesichts der Überfüllung, der Frustration und der wiederholten Unruhen zwischen Migrantengruppen weiter verbessert werden, 12 um den Schutz der Migranten und der Helfer vor Ort zu gewährleisten.

    2.4     Finanzielle Unterstützung der EU

    Seit Vorlage des ersten Berichts am 20. April hat die Kommission im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds weitere 56 Mio. EUR Soforthilfe gewährt, um die Kapazitäten der griechischen Behörden zur Registrierung von Neuankömmlingen und zur Bearbeitung von Asylanträgen zu erhöhen. Diese Mittel sollen dazu beitragen, die Bedingungen für besonders hilfebedürftige Migranten zu verbessern sowie die Registrierungs- und Asylverfahren durch zusätzliche Humanressourcen, eine bessere IT-Infrastruktur, bessere Verfügbarkeit von Dolmetschern und besseren Zugang zu Informationen zu unterstützen. Die Mittel, die am 20. Mai gewährt wurden, sind für folgende Vorhaben vorgesehen:

    30 Mio. EUR für die Unterstützung der Arbeit des UNHCR an einem Notfallplan für Griechenland, für den Ausbau der Kapazitäten des griechischen Asyldienstes und für die neueingerichtete Dienststelle für Aufnahme und Identifizierung;

    13 Mio. EUR für die Internationale Organisation für Migration (IOM) zur Unterstützung der hilfebedürftigsten Migranten in Griechenland;

    13 Mio. EUR für das griechische Ministerium für innere Angelegenheiten und Verwaltungsreform und den griechischen Asyldienst zur Steigerung der Effizienz des Asylverfahrens, zur Unterstützung des Registrierungsprozesses und zur operativen Unterstützung der griechischen Polizei an den Außengrenzen.

    Darüber hinaus hat die Kommission am 24. Mai 25 Mio. EUR Soforthilfe für das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen bereitgestellt, um dieses in die Lage zu versetzen, die griechischen Behörden weiterhin und noch wirksamer zu unterstützen. Diese zusätzlichen Mittel sind für zusätzliche Experten der Mitgliedstaaten und zusätzliche Dolmetscher sowie für mobile Büros in den Registrierungszentren bestimmt, die bei der Bearbeitung der Asylanträge helfen sollen. Dies trägt zur Umsetzung der Erklärung und der Notfall-Umverteilungsregelung der EU bei.

    Die Gespräche mit den griechischen Behörden über weitere Soforthilfeanträge, unter anderem vonseiten des griechischen Gesundheitsministeriums, dauern an. Mit diesem Paket an Soforthilfeanträgen wäre die Umsetzung des Notfallplans für Griechenland vom März 2016 abgeschlossen.

    Die neue Soforthilfe wird zusätzlich zu den kürzlich gewährten Soforthilfen sowie den 509 Mio. EUR gewährt, die Griechenland für den Zeitraum 2014-2020 für seine nationalen Programme aus den einschlägigen Fonds (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und Fonds für die innere Sicherheit) erhält, über die ebenfalls beträchtliche Mittel zur Unterstützung der Umsetzung der Asyl- und Rückführungspolitik bereitgestellt werden.

    Außerdem wird weiterhin eine Aufstockung des operativen Haushaltsbudgets des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (ab Juli) erwogen.

    Zentrale Herausforderungen und nächste Schritte

    Mit der koordinierten Unterstützung der EU und ihrer Mitgliedstaaten sollte Griechenland:

    seine Kapazitäten zur individuellen Bearbeitung von Asylanträgen und Rechtsbehelfen gegen Asylbescheide so schnell wie möglich erhöhen, insbesondere durch Anwendung des Konzepts des sicheren Drittlands;

    die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um irreguläre Migranten, die nach dem 20. März 2016 eingetroffen sind, rasch in die Türkei zurückzuführen;

    seine Aufnahmekapazitäten auf den Inseln erhöhen und Menschen, deren Asylantrag für zulässig befunden wurde, ans Festland bringen;

    die Koordination, die Dienstleistungserbringung und die Sicherheit in den griechischen Aufnahmezentren an den Hotspots deutlich verbessern;

    die dem Land bereitgestellten Finanzmittel optimal nutzen und dabei die Komplementarität zwischen der Soforthilfe und den im Rahmen nationaler Programme finanzierten Maßnahmen gewährleisten sowie die operativen Haushaltsmittel des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen aufstocken.

    3.„Eins-zu-eins“-Neuansiedlung von Syrern aus der Türkei in der EU

    Gemäß der Erklärung wird für jeden von den griechischen Inseln in die Türkei zurückgeführten Syrer im Gegenzug ein Syrer aus der Türkei in der EU neu angesiedelt. Im Rahmen der bestehenden Verpflichtungen wird dabei den Migranten Vorrang eingeräumt, die zuvor weder illegal in die EU eingereist sind noch dies versucht haben. Die „Eins-zu-eins“-Regelung soll nicht nur zur Entspannung der Lage in der Türkei beitragen, sondern auch die Bereitschaft der EU demonstrieren, Opfern der Syrien-Krise legale Zuwanderungsmöglichkeiten zur Ansiedlung in der EU zu bieten.

    3.1    Aktueller Stand

    Hinsichtlich der Schaffung eines operativen Rahmens für die Durchführung von Umsiedlungen aus der Türkei in die EU sind erhebliche Fortschritte erzielt worden. Zusätzlich zu den 103 Syrern, die bereits im ersten Bericht erwähnt worden waren, wurden bis zum 8. Juni weitere 408 Syrer aus der Türkei in (Schweden, Deutschland, den Niederlanden, Luxemburg, Italien, Litauen und Portugal 13 ] neu angesiedelt, womit sich die Gesamtzahl von Neuansiedlungen aus der Türkei auf 511 erhöht. Es wurden bereits erheblich mehr Syrer neu angesiedelt, als auf der Grundlage der Erklärung EU-Türkei zurückgeführt wurden.

    Die Zahl der Neuansiedlungen muss weiter erheblich gesteigert werden, um den Menschen aus Syrien die klare Botschaft zu vermitteln, dass für sie ein sicherer und legaler Weg eingerichtet wurde, um in die EU zu gelangen. Außerdem befinden sich derzeit mehr als 2300 Syrer auf den griechischen Inseln, bei denen der Bescheid, dass ihr Asylantrag unzulässig ist, überprüft wird.

    3.2    Rechtliche Schritte

    Am 28. April 2016 wurden beschleunigte Standarddurchführungsverfahren zur Beschleunigung der Neuansiedlung vereinbart. 14

    Die legislativen Beratungen über den Vorschlag der Kommission vom 21. März kommen nur schleppend voran. Die Kommission hatte vorgeschlagen, die 54 000 Plätze, die ursprünglich für die Umverteilung vorgesehen waren, zur Verfügung zu stellen, um Syrern aus der Türkei legale Wege in die EU zu eröffnen, und zwar durch Neuansiedlung, Aufnahme aus humanitären Gründen oder andere legale Möglichkeiten wie Visa aus humanitären Gründen, Stipendien oder Familienzusammenführungsprogramme. 15 Die Kommission arbeitet eng mit den gesetzgebenden Organen zusammen, um dafür zu sorgen, dass der Vorschlag zeitnah angenommen werden kann.

    3.3    Operative Schritte

    Das Neuansiedlungs-Team, das die Kommission in der EU-Delegation in Ankara eingerichtet hat, koordiniert und unterstützt weiterhin die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit mit den wichtigsten Partnern (Internationale Organisation für Migration, UNHCR und türkische Generaldirektion für Migrationssteuerung). Im Zuge dieser Arbeit wurden die logistischen Aspekte des Neuansiedlungsverfahrens auf der Grundlage eines einheitlichen UNHCR-Formblatts für die Verweisung von Fällen an die Mitgliedstaaten standardisiert: Durch diese Methode werden die wichtigsten Standardinformationen zu den betreffenden Personen bereitgestellt. Außerdem steht den Mitgliedstaaten in Ankara ein mit Unterstützung der Internationalen Organisation für Migration eingerichtetes Befragungszentrum zur Verfügung, in dem sie Migranten aus Syrien im Hinblick auf eine etwaige Neuansiedlung befragen können.

    Zentrale Herausforderungen und nächste Schritte

    weitere erhebliche Steigerung der Zahl der Neuansiedlungen aus der Türkei in der EU;

    rasche Annahme des vorgeschlagenen Beschlusses über die Verwendung der ursprünglich für die Umverteilung vorgesehenen 54 000 Plätze für die Neuansiedlung und andere Aufnahmeverfahren;

    Gewährleistung einer reibungslosen Durchführung des erheblich ausgebauten Neuansiedlungsprogramms durch Koordination vor Ort in Ankara.

    4.Verhinderung der Entstehung von Ausweichrouten für die irreguläre Migration aus der Türkei

    Die allmähliche Eindämmung der irregulären Migrationsströme auf der östlichen Mittelmeerroute birgt das Risiko, dass andere Routen verstärkt genutzt werden. Die Kommission, der Europäische Auswärtige Dienst und Frontex beobachten die Situation genau. Bislang gibt es keine stichhaltigen Belege dafür, dass sich neue Routen als direkte Folge der Erklärung EU-Türkei herausbilden. Die Bemühungen zur Regulierung der Migrationsströme auf der östlichen Mittelmeerroute werden fortgesetzt.

    Wenngleich es bei direkt aus der Türkei stammenden Booten zu einigen vereinzelten Zwischenfällen gekommen ist, gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass diese auf eine Verlagerung von der östlichen auf die zentrale Mittelmeerroute zurückzuführen wären.

    Seitdem die Westbalkanroute durch die Grenzmaßnahmen de facto geschlossen ist, hat die Schlepperaktivität auf dieser Route zugenommen. Die Menschen suchen weiterhin nach Möglichkeiten, um über die westlichen Balkanstaaten in mitteleuropäische Mitgliedstaaten wie Österreich oder Deutschland zu gelangen. Die Zahl der Grenzüberquerungen von Griechenland und der Türkei nach Bulgarien ist zwar geringfügig gestiegen, doch die Gesamtzahl ist nach wie vor gering.

    Eine Reihe von Flüchtlingen ist vor kurzem in Kreta angekommen. Sie kamen aus Antalya im Süden der Türkei, und die Schleuser hatten ihnen versprochen, sie nach Italien zu bringen. Irreguläre Einwanderung auf Segelbooten oder Yachten aus der Türkei nach Italien ist jedoch kein neues Phänomen. Der tragische Zwischenfall, als ein Boot in der Nähe von Kreta kenterte, wird noch untersucht. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen kam das Boot aus Ägypten.

    5.Regelung über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen

    Die Erklärung sieht vor, dass die mit der Türkei getroffene Regelung zur freiwilligen Aufnahme aus humanitären Gründen angewandt wird, sobald die irregulären Grenzüberquerungen zwischen der Türkei und der EU unterbunden sind oder zumindest ihre Anzahl erheblich und nachhaltig zurückgegangen ist. Der Rat erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit der Kommission, dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen, dem UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration Standarddurchführungsverfahren für die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen. Der Text wurde am 7. Juni der Türkei übermittelt. Sobald die Standarddurchführungsverfahren festgelegt sind, sollte geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Regelung erfüllt sind.

    6.Visaliberalisierung

    Am 4. Mai 2016 wurde im Fortschrittsbericht der Kommission 16 über die Umsetzung des Fahrplans für die Visaliberalisierung festgestellt, dass die türkischen Behörden gute Fortschritte erzielt hatten, und die Türkei wurde aufgerufen, ihre Anstrengungen zur Erfüllung aller Voraussetzungen für die Visaliberalisierung umgehend zu verstärken. Sieben der 72 Voraussetzungen, die die Grundlage für den 2013 mit der Türkei aufgenommenen Visaliberalisierungsprozess bildeten, waren noch nicht erfüllt, davon einige besonders wichtige. Der Bericht wurde begleitet von einem Vorschlag 17 , die Türkei in die Liste der visumbefreiten Länder 18 aufzunehmen. Dieser Vorschlag unterlag der Voraussetzung, dass die türkischen Behörden die noch ausstehenden Benchmarks des Fahrplans umgehend erfüllen würden, wie sie am 18. März 2016 zugesagt hatten. Aus dem Bericht ging ferner hervor, dass aus praktischen und verfahrenstechnischen Gründen bei zwei 19 der sieben ausstehenden Vorgaben von einer längeren Umsetzungsfrist auszugehen ist, so dass sie nicht bis zur Veröffentlichung jenes Fortschrittsberichts erfüllt werden können. Daher haben die Kommission und die türkischen Behörden praktische Modalitäten für die Umsetzung dieser Vorgaben vor ihrer vollständigen Erfüllung vereinbart.

    Die anderen fünf noch zu erfüllenden Vorgaben aus dem Bericht vom 4. Mai sind:

    Verabschiedung der im Fahrplan vorgesehenen Maßnahmen zur Korruptionsprävention, d. h. die Gewährleistung wirksamer Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO);

    Angleichung der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten an EU-Standards, wobei insbesondere sicherzustellen ist, dass die Datenschutzbehörde unabhängig handeln kann und die Tätigkeiten der Strafverfolgungsbehörden in den Anwendungsbereich der Vorschriften fallen;

    Abschluss eines Abkommens über die operative Zusammenarbeit mit Europol;

    Übermittlung eines Angebots zur justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen an alle EU-Mitgliedstaaten;

    Überarbeitung der Rechtsvorschriften und praktischen Verfahren zur Terrorismusbekämpfung gemäß den europäischen Standards; insbesondere müssen der Begriff Terrorismus enger gefasst und Maßstäbe für die Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns eingeführt werden.

    Die Kommission wird die Türkei weiterhin bei den Arbeiten unterstützen, die sie noch durchführen muss, um die verbliebenen Vorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung zu erfüllen. Die Kommission erkennt die weiteren Fortschritte an, die die türkischen Behörden unter anderem seit dem dritten Fortschrittsbericht vom 4. Mai 2016 20 erzielt haben, insbesondere das Inkrafttreten der Bestimmungen des Rückübernahmeabkommens EU-Türkei vom 1. Juni 2016 in Bezug auf Drittstaatsangehörige. Dieser Vorgang sollte umgehend durch eine Entscheidung des türkischen Ministerrates abgeschlossen werden, um die effektive Rückübernahme zu ermöglichen. Bei der Zusammenkunft vom 2.-3. Juni verzeichnete die Kommission vielversprechende Gespräche mit den türkischen Behörden über konkrete Lösungen und praktische Maßnahmen, einschließlich der erforderlichen gesetzlichen und verfahrenstechnischen Änderungen in Bezug auf die noch ausstehenden Vorgaben. Die Zusammenarbeit zwischen der Türkei und dem Europarat in Bezug auf die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte können zu diesem Prozess beitragen. Die Arbeitsgruppe des Europarates trat am 13. Juni 2016 zusammen.

    Die gesetzgebenden Organe prüfen nicht nur die Vorschläge der Kommission zur Anpassung der Liste der visumbefreiten Länder, sondern auch den Vorschlag der Kommission 21 , den Mechanismus zur Aussetzung der Visumbefreiung auszubauen, wonach die Visumbefreiung für die Bürger einzelner Länder unter bestimmten Umständen ausgesetzt werden kann.

    7.Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei

    Die Fazilität verfügt für 2016/17 über eine Mittelausstattung von 3 Mrd. EUR. Davon stammt 1 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und die übrigen 2 Mrd. EUR von den Mitgliedstaaten der EU. Alle Mitgliedstaaten haben mittlerweile ihre Beitragszertifikate eingereicht 22 , die die zugesagten 2 Mrd. EUR abdecken 23 . Deshalb kann die Fazilität jetzt in vollem Umfang eingesetzt werden.

    Die Fazilitätsmittel werden für Projekte der humanitären oder der nichthumanitären Hilfe verwendet. Im Falle humanitärer Hilfe stellt die Kommission Mittel aus der Fazilität bereit und fordert ausgewählte humanitäre Organisationen zu Projektvorschlägen für die in der Aufforderung beschriebenen Hilfsmaßnahmen zugunsten von Flüchtlingen in der Türkei auf. Im Falle nichthumanitärer Hilfe muss die Kommission gemeinsam mit der Türkei ermitteln, welche Vorhaben mit den Zielen der Fazilität und den dort festgelegten Schwerpunktbereichen übereinstimmen. Nach Genehmigung durch die Mitgliedstaaten stellt die Kommission die Mittel im Haushalt in Form spezifischer Mittelbundungen bereit, so dass Verträge unterzeichnet werden können, durch die regelmäßige, fortschrittsabhängige Zahlungen ermöglicht werden.

    Lenkungsausschuss

    Der Lenkungsausschuss der Fazilität hat am 12. Mai vereinbart, dass die Mittel der Fazilität sechs Schwerpunktbereichen zugutekommen sollen: 1) humanitäre Hilfe, 2) Migrationssteuerung, 3) Bildung, 4) Gesundheit, 5) kommunale Infrastrukturen und 6) sozioökonomische Unterstützung. Er legte auch die beiden Durchführungszweige der Fazilität fest – humanitäre Hilfe und nichthumanitäre Hilfsmaßnahmen – und nahm den Entwurf der Bedarfsschätzung zur Kenntnis, die im Juni 2016 endgültig fertiggestellt werden soll. Die wichtigsten Grundsätze, auf die sich die Kommission bei der Handhabung der Fazilität stützen wird, sind Geschwindigkeit, Effizienz und Wirksamkeit sowie enge Arbeitsbeziehungen mit den türkischen Behörden.

    Verwendung der Fazilitätsmittel nach jetztigem Stand

    Von den Mitteln in Höhe von 1 Mrd. EUR, die aus dem EU-Haushalt in die Fazilität fließen, werden 250 Mio. EUR für 2016 und 750 Mio. EUR für 2017 bereitgestellt. Hinzu kommen 2 Mrd. EUR von den Mitgliedstaaten als externe zweckgebundene Einnahmen. Von den insgesamt 3 Mrd. EUR wurden bislang 740 Mio. EUR für humanitäre oder nichthumanitäre Hilfsprojekte bereitgestellt (Aufschlüsselung weiter unten). Davon wurden 150 Mio. EUR vertraglich gebunden. Von diesen wiederum wurden 105 Mio. EUR bislang ausbezahlt.

    Im Einzelnen:

    Am 3. Juni 2016 hat die Kommission in Bezug auf die Fazilitätskomponente der humanitären Hilfe einen humanitären Durchführungsplan veröffentlicht. Die Mittelausstattung für diesen Plan beträgt mehr als 500 Mio. EUR. Auf Basis dieses Plans sollen weitere EU-Haushaltsmittel in Höhe von 75 Mio. EUR bis Ende Juli 2016 vertraglich vergeben werden. Der Plan erstreckt sich erstmals auch auf Beiträge aus den Mitgliedstaaten, die zwischen September 2016 und dem Jahresende schrittweise vergeben werden sollen. Diese Mittel werden zusätzlich zu den 90 Mio. EUR bereitgestellt, die bereits vor dem 15. April 2016 für die Ausweitung der humanitären Hilfsmaßnahmen (Nahrungsmittel, Unterkünfte, Schutz, medizinische Versorgung, Bildung) gebunden wurden. Insgesamt wurden bereits mehr als 595 Mio. EUR für humanitäre Hilfe bereitgestellt, wovon 90 Mio. EUR vertraglich gebunden wurden. Von diesen wiederum wurden 70 Mio. EUR bislang ausbezahlt.

    Aus der Komponente für nichthumanitäre Hilfe wurden seit dem 20. April 2016 auf der Grundlage des Regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrienkrise (nachstehend: Treuhandfonds) Verträge über vier neue Türkei-Projekte in Höhe von rund 28 Mio. EUR unterzeichnet, die aus der Fazilität finanziert werden 24 . Durch diese Projekte sollen zusätzliche Bildungsinfrastrukturen für 24 000 Flüchtlingskinder, Qualifizierungsmaßnahmen für 24 000 junge Syrer 25 , soziale Unterstützung für mehr als 74 000 der hilfebedürftigsten Syrer 26 sowie ein besserer Zugang junger Syrer zu türkischen Hochschulen im kommenden Studienjahr 27 finanziert werden. Aus der nichthumanitären Komponente wurden ferner Mittel im Umfang von 20 Mio. EUR zur Erweiterung der Kapazitäten der türkischen Küstenwache zugewiesen. Insgesamt wurden bereits mehr als 145 Mio. EUR für nichthumanitäre Hilfe bereitgestellt, wovon 60 Mio. EUR vertraglich gebunden wurden. Von diesen wiederum wurden 35 Mio. EUR bislang ausbezahlt.

    Die Kommission ist dabei, weitere Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, kommunale & soziale Infrastruktur und sozioökonomische Unterstützung auszuarbeiten, die aus der Fazilität finanziert werden sollen und den Mitgliedstaaten vor Ende Juli zur Genehmigung vorgelegt werden dürften. Der hierfür vorgesehene Betrag beläuft sich voraussichtlich auf 1,250 Mrd. EUR.

    Die insgesamt vor Sommerende für 2016/17 bereitgestellten Mittel für humanitäre wie nichthumanitäre Hilfsmaßnahmen dürften sich damit auf 2 Mrd. EUR und die der vertraglich gebundenen Mittel auf über 1 Mrd. EUR erhöhen. Voraussetzung für Letzteres ist eine reibungslose und rechtzeitige Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden. Die Kommission wird sich nach Kräften um eine beschleunigte Auszahlung der Fazilitätsmittel bemühen.

    Nächste Schritte in der humanitären Hilfe

    Der oben erwähnte humanitäre Durchführungsplan verfolgt zweierlei Ziele.

    I.Entwicklung eines sozialen Grundsicherungsnetzes für Flüchtlinge in der Türkei: Hier soll zur Deckung des Grundbedarfs der bedürftigsten Flüchtlinge ein System für den regelmäßigen Ressourcentransfer mit Hilfe einer elektronischen Karte aufgebaut werden, wobei die jeweiligen Ressourcen den einzelnen Haushalten monatlich zugewiesen werden. So soll gewährleistet werden, dass der Bedarf der Flüchtlinge an Nahrungsmitteln, Unterkünften und Bildung auf berechenbarere und würdevollere und gleichzeitig kostengünstigere und effizientere Weise gedeckt wird.

    II.solide Schutzvorkehrungen für die bedürftigsten Flüchtlingsgruppen, u. a. mittels Projekten für informelle Bildung, Gesundheitsversorgung und Informationsverarbeitung. Eine Finanzierungsreserve soll vorgehalten werden, um rasch auf dringenden, unvorhergesehenen Bedarf an humanitärer Hilfe reagieren zu können. Die Maßnahmen des humanitären Durchführungsplans sollen ab Ende Juli 2016 anlaufen.

    Die humanitäre Hilfe im Rahmen der Fazilität wird im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften über humanitäre Hilfe und den im Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe 28 festgelegten Grundsätzen durchgeführt.

    Nächste Schritte in der nichthumanitären Hilfe

    Die Kommission trifft Vorbereitungen, um erhebliche Mittel für Sondermaßnahmen in drei Bereichen zur Verfügung zu stellen:

    I.Gewährleistung eines dauerhaften Zugangs von Flüchtlingskindern zum Schulunterricht und der Gesundheitsversorgung. Vorgesehen sind direkte Finanzhilfen über die zuständigen türkischen Ministerien auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen und beglichenen Kosten. Ziel ist es, dass diese Maßnahmen rasch und effizient durchgeführt werden und nachhaltig wirken.

    II.Ferner Bereitstellung – in Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen – substanzieller Mittel für kommunale und soziale Infrastruktur einschließlich Gesundheitsversorgung und Bildung sowie sozioökonomische Unterstützung. Ein entsprechendes Maßnahmenpaket wird bis Ende Juni 2016 zur Beratung und Vereinbarung mit den türkischen Behörden vorliegen.

    III.c) Schließlich Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Treuhandfonds insbesondere zur Förderung von Vorhaben, die von der Basis kommen und den Bereichen berufliche Bildung und Arbeitsmarktzugang zuzuordnen sind.

    Zentrale Herausforderungen und nächste Schritte

    Gewährleistung der vollständigen Durchführung der bereits auf den Weg gebrachten Projekte zur Bereitstellung von Nahrungsmitteln und Bildung, der Sondermaßnahme zur Unterstützung zurückgeführter Migranten und der Sondermaßnahmen für die türkische Küstenwache.

    Umsetzung des am 3. Juni 2016 angenommenen humanitären Durchführungsplans.

    Vorbereitung und Annahme der Sondermaßnahmen zur Bildungs- und Gesundheitsversorgung, zur kommunalen und sozialen Infrastruktur und zur sozioökonomischen Unterstützung sowie Aufstockung des Regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrienkrise bis Ende Juli 2016.

    Durchführung der fünf (mit 84 Mio. EUR) finanzierten Zusatzprojekte des Regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrienkrise bis zum Sommer 2016.

    Planung, Vorbereitung und Beschließung der weiteren Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Gesundheit und anderen Bereichen wie berufliche Bildung und Arbeitsmarktzugang, die über den Treuhandfonds finanziert werden sollen.

    Durchführung der 3. Sitzung des Lenkungsausschusses am 30. Juni 2016.

    8.Modernisierung der Zollunion

    Die EU und die Türkei unterhalten weiterhin enge Wirtschaftsbeziehungen. Im Jahr 2015 betrug das bilaterale Handelsvolumen 140 Mrd. EUR, und auf die EU entfallen zwei Drittel der Auslandsinvestitionen in die Türkei. Der Grad der wirtschaftlichen und industriellen Verflechtung und die zur Stärkung des Vertrauens der Investoren erforderlichen Reformen wurden Ende April auf dem ersten hochrangigen Wirtschaftsdialog zwischen der EU und der Türkei in Gegenwart von internationalen Finanzinstitutionen und Vertretern der Privatwirtschaft erörtert. Dabei wurde auch über die Notwendigkeit gesprochen, die zwanzig Jahre alte Zollunion, die als Haupttriebfeder dieser engen wirtschaftlichen Verflechtung wirkt, auszubauen und zu modernisieren.

    Die Kommission ist mit der Erstellung einer Folgenabschätzung befasst. 29 Im Rahmen der öffentlichen Konsultation 30 , die am 9. Juni abgeschlossen wurde, sind 173 Stellungnahmen eingegangen. Die meisten stammen von Unternehmen und Unternehmensverbänden aus der EU oder der Türkei, von denen viele bereits von der jetzigen Zollunion profitieren. Diese Stellungnahmen sowie eine angeforderte externe Studie werden in die Folgenabschätzung einfließen, die die Kommission im Oktober 2016 fertigstellen wird. Anschließend dürften Verhandlungsrichtlinien ausgearbeitet werden, die die Kommission im 4. Quartal 2016 annehmen und dem Rat als Entwurf vorlegen könnte.

    9.Beitrittsprozess

    Die Kommission hat im Rat am 29. April einen Entwurf für einen Gemeinsamen Standpunkt zu Kapitel 33 (Finanz- und Haushaltsvorschriften) vorgelegt, damit der Rat bis Ende Juni ein Beschluss über die Eröffnung dieses Kapitels fassen kann.

    Unbeschadet der Standpunkte der Mitgliedstaaten wurden die vorbereitenden Arbeiten für die Aufnahme von Verhandlungen zu fünf weiteren Kapiteln im Einklang mit den geltenden Bestimmungen in erhöhtem Tempo fortgesetzt. Die Kommission und der EAD haben im Frühjahr an folgenden Vorbereitungsdokumenten gearbeitet, um sie dem Rat vorzulegen:

    Im Bereich Energie (Kapitel 15) sind die Vorarbeiten abgeschlossen. Die Kommission hat am 29. April 2016 einen aktualisierten Screening-Bericht vorgelegt.

    In den wichtigen Bereichen Justiz und Grundrechte sowie Freiheit, Sicherheit und Recht (Kapitel 23 und 24) beabsichtigt die Kommission im Anschluss an die technischen Konsultationen vom April, die Dokumente mit Hilfe der im Mai von der Türkei erhaltenen Informationen bis Ende Juni fertigzustellen. Diese Kapitel decken eine Reihe zentraler Themen ab, darunter Grundrechte wie die Redefreiheit, das Justizwesen, die Antikorruptionspolitik, Migration und Asyl, Visumsbestimmungen, Grenzmanagement, polizeiliche Zusammenarbeit und die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus.  Die EU erwartet, dass die Türkei in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Grundrechte, einschließlich der freien Meinungsäußerung, höchste Standards erfüllt.

    Was den Bereich Bildung und Kultur (Kapitel 26) betrifft, so hat die Türkei am 24. März ihre aktualisierte Verhandlungsposition vorgelegt. Auf dieser Grundlage hat die Kommission am 2. Mai 2016 einen aktualisierten Entwurf für einen Gemeinsamen Standpunkt vorgelegt.

    Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) hat den Screening-Bericht zur Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik (Kapitel 31) aktualisiert, der am 20. Mai 2016 vorgelegt wurde.

    10.Die humanitäre Lage in Syrien

    Sowohl die EU als auch die Türkei wollen die humanitäre Lage in Syrien verbessern und weitere Vertreibungen verhindern. Es erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei, um die notwendige Hilfe zu mobilisieren und humanitäre Hilfe für notleidende Menschen in Syrien zu gewährleisten.

    Sowohl die EU als auch die Türkei stellen weiterhin beträchtliche Ressourcen für humanitäre Hilfe bereit. Die Zusammenarbeit der humanitären Task-Force der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien mit der Türkei ist hierfür eminent wichtig. Die EU und die Türkei arbeiten weiterhin aktiv – unter anderem im Rahmen der humanitären Task-Force der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien – zusammen, um einen uneingeschränkten und ungehinderten humanitären Zugang in ganz Syrien zu erreichen und Hindernisse zu überwinden. So konnte 2016 der humanitäre Zugang zu 820 000 Menschen in Not in belagerten und schwer erreichbaren Gebieten erleichtert werden.

    Die grenzüberschreitende Hilfe von den Nachbarländern – einschließlich der Türkei – aus ist weiterhin ein wesentliches Element der humanitären Bemühungen und hat angesichts der zunehmenden Kampfhandlungen und der wachsenden Schwierigkeiten, in Nordsyrien Zugang zu erhalten, noch an Bedeutung gewonnen. Im Jahr 2015 lag der Anteil der von der Türkei aus bereitgestellten Hilfe an der gesamten humanitären Hilfe der EU innerhalb Syriens bei 27 %. Diese humanitären Anstrengungen, u. a. lebensrettende Hilfsleistungen für die schätzungsweise 160 000 Binnenvertriebenen in Nordsyrien entlang der türkischen Grenze, bleiben wegen der jüngsten Intensivierung der Kampfhandlungen in ganz Syrien und insbesondere um Aleppo, Idlib und Al-Hasakeh eine vorrangige Aufgabe. Die Türkei leistet den Menschen auf der syrischen Seite der Grenze weiterhin essentielle Hilfe. Darüber hinaus spielt sie eine besonders wichtige Rolle in Bezug auf die Visumserteilung an Beschäftigte grenzüberschreitend tätiger NRO sowie deren Registrierung.

    Die EU wird auch weiterhin in ganz Syrien humanitär helfen und hat für 2016 einen Sockelbetrag von 140 Mio. EUR für lebensrettende Maßnahmen angesetzt, von denen die Hälfte bereits vergeben wurde. Diese Mittel kommen Bereichen wie Gesundheitsversorgung, Hygiene, Schutz und Soforthilfe zugute, um rasch auf Notlagen und neue Vertreibungen reagieren zu können. Vorrang genießen weiterhin belagerte, schwer erreichbare und vertreibungsanfällige Gebiete.

    11. Fazit

    Die Erklärung EU-Türkei zeitigt weiter konkrete Ergebnisse. Bei den Bemühungen, die Erklärung in die Praxis umzusetzen, sind weitere gute Fortschritte zu verzeichnen. So haben die griechischen und türkischen Behörden, die Kommission, die Mitgliedstaaten und EU-Agenturen mit der täglichen Durchführung der Rückführungs- und Neuansiedlungsverfahren im Einklang der EU-Vorschriften und der internationalen Bestimmungen begonnen.

    Nachdem inzwischen alle Mitgliedstaaten ihre Beitragszertifikate für den für 2016/17 zugesagten Gesamtbetrag von 2 Mrd. EUR eingereicht haben, kann die beschleunigte Auszahlung der Fazilitätsmittel in vollem Umfang durchgeführt werden. Projekte, mit denen syrische Flüchtlinge in der Türkei unterstützt werden sollen, wurden in die Wege geleitet, und die EU ist auf Kurs, um wie geplant bis Ende dieses Sommers Mittel von 1 Mrd. EUR zu vergeben. Damit wird gewährleistet, dass die Menschen, die internationalen Schutz benötigen, die erforderliche Unterstützung erhalten.

    Das bisher Erreichte ist aber noch fragil, und für die Schlussfolgerung, dass die Erklärung EU-Türkei in allen ihren Aspekten vollumfänglich funktioniere, ist es noch zu früh. Wie im ersten Bericht bereits erwähnt, gibt es keinen Grund zur Entwarnung, zumal eine der größten Herausforderungen – nämlich die tägliche Umsetzung des eigentlichen Rückführungs- und Neuansiedlungsprozesses in vollem Einklang mit den Vorschriften der EU und den internationalen Bestimmungen – noch nicht als vollumfänglich gemeistert angesehen werden kann. Die erfolgreiche Umsetzung der Erklärung hängt vor allem vom politischen Willen aller Seiten ab, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. In diesem Zusammenhang ist die Kommission der Auffassung, dass die folgenden Punkte dringend beachtet werden sollten:

    Griechenland sollte seine Kapazitäten zur individuellen Bearbeitung von Asylanträgen und Rechtsbehelfen gegen Asylbescheide so schnell wie möglich erhöhen, insbesondere durch Anwendung des Konzepts des sicheren Drittlands, um Rückführungen und Neuansiedlungen zu gewährleisten, und ferner seine Aufnahmekapazitäten auf den Inseln sowie die täglichen Arbeitsabläufe und die Koordinierung der Registrierungszentren mit Hilfe der EU und der Mitgliedstaaten verbessern.

    Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten ihre Bemühungen um Neuansiedlungen aus der Türkei in die EU konsolidieren.

    Das Europäische Parlament und der Rat sollten rasch das Beschlussfassungsverfahren in Bezug auf den Kommissionsvorschlag vom 21. März 2016 über die Verwendung der ursprünglich für die Umverteilung vorgesehenen 54 000 Plätze für die Neuansiedlung abschließen.

    Die Türkei sollte die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die verbleibenden Vorgaben für die Visaliberalisierung so bald wie möglich zu erfüllen, damit die EU die Visapflicht für türkische Staatsbürger rasch aufheben kann.

    Die Kommission wird im September 2016 einen dritten Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei vorlegen.

    (1)

         COM(2016) 231 final vom 20. April 2016 (im Folgenden „erster Bericht“).

    (2)

         http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/07-eu-turkey-meeting-statement/

    (3)

         Die Zahl der eingesetzten Experten wird vom Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen und von FRONTEX in Absprache mit der Kommission und den griechischen Behörden in Abhängigkeit vom ermittelten operationellen Bedarf festgesetzt. So wird das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen am 13. Juni beispielsweise weitere 20 Asylexperten anfordern. Frontex ist bereit, Sachverständige für Rückübernahme und Begleitbeamte für Rückführungen bereitzustellen und/oder ihre Zahl zu erhöhen und weiterhin die Transportmittel zur Verfügung zu stellen, die für die Rückführung irregulärer Migranten von Griechenland in die Türkei benötigt werden.

    (4)

         Das Koordinierungszentrum für Seenotrettung, das Operationszentrum der griechischen Küstenwache in Piräus und das Koordinierungszentrum der türkischen Küstenwache in Ankara für Rettungsmaßnahmen im Seeverkehr. Die Regionalen Befehlshaber der türkischen und griechischen Küstenwache in der Ägäis kamen am 26. Mai 2016 in Izmir zusammen, um ihre tägliche Zusammenarbeit weiter zu vertiefen.

    (5)

         Der Verbindungsbeamte erleichterte auch den Besuch einer Delegation der türkischen Generaldirektion für Migrationssteuerung (DGMM) im Hauptquartier von Frontex und bereitet momentan einen für Juli 2016 geplanten Gegenbesuch vor.

    (6)

         tellingtherealstory.org

    (7)

         Der Inhalt für ein derartiges Portal soll von führenden EU-Medien bereitgestellt werden, unter anderem von einem Konsortium, an dem Deutsche Welle, Radio France Internationale, France 24, RMC Arabic, ANSA und Radio Netherlands International beteiligt sind.

    (8)

         Dies bedeutet seit dem ersten Bericht vom 20. April 2016 einen Anstieg um 137 Rückführungen.

    (9)

         Eingerichtet durch Präsidialdekret 114/2010 für eine Übergangszeit, bis die neue Rechtsbehelfsbehörde und die neuen Rechtsbehelfsausschüsse ihre Arbeit aufnehmen werden.

    (10)

         COM(2016) 166 final vom 16. März 2016.

    (11)

         „Die Mitgliedstaaten schlossen sich der Analyse der Kommission bezüglich der von der Türkei seit dem 20. März ergriffenen Maßnahmen an; sie stimmten auch der Bewertung der Kommission zu, nach der die Türkei alle in der Mitteilung vom 16. März aufgeführten notwendigen Schritte unternommen hat. Die Mitgliedstaaten gaben ihrer Überzeugung Ausdruck, dass Migranten entsprechend der Erklärung EU-Türkei vom 18. März in die Türkei zurückgeführt werden können und sollten.“ Ergebnisse der Tagung des Rates (Justiz und Inneres) vom 20. Mai 2016, 9183/16.

    (12)

         Der stellvertretende Minister für Migrationspolitik, Ioannis Mouzalas, stellte in seinem Schreiben vom 9. Juni 2016, das er im Vorfeld der Tagung des Rates (Justiz und Inneres) am 9. und 10. Juni 2016 übermittelte, fest, dass die Sicherheitslage in den Registrierungszentren schwierig, aber zu bewältigen sei und dass die griechische Polizei ihren Sicherheitsapparat in und um die einzelnen Registrierungszentren verstärke.

    (13)

         Im dritten Bericht zu den Umverteilungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen (COM(2016)360 final) wird auf die Zahl der Personen verwiesen, die zwischen dem 12. April und dem 13. Mai 2016 neu angesiedelt wurden. Dieser zweite Bericht stützt sich auf die Zahl der Personen, die zwischen dem 20. April und dem 13. Juni 2016 neuangesiedelt wurden.

    (14)

         Bestätigt durch ein Schreiben der türkischen Behörden vom 10. Mai 2016 und ein Schreiben der Kommission im Namen der Mitgliedstaaten sowie Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz vom 12. Mai 2016.

    (15)

         Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1601 des Rates vom 22. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland (COM(2016) 171 final vom 21. März 2016).

    (16)

         COM(2016) 279 final vom 4. Mai 2016.

    (17)

         Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (ABl. L 81 vom 21.3.2001, S. 1). Der vorgesehene Zeitplan ermöglichte den nationalen Parlamenten eine wirksame parlamentarische Kontrolle.

    (18)

         Diese beiden Vorgaben betreffen a) die Anpassung des bestehenden biometrischen Passes durch Einbeziehung der EU-Standard-Sicherheitsmerkmale und b) die vollständige Umsetzung der Bestimmungen des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und der Türkei; einschließlich der Bestimmungen über Drittstaatsangehörige.

    (19)

         COM(2016) 278 final vom 4. Mai 2016.

    (20)

         COM(2016) 290 final vom Mittwoch, 4. Mai 2016.

    (21)

         Seit dem ersten Fortschrittsbericht vom 20. April 2016 haben zwölf Mitgliedstaaten ihre Beitragszertifikate eingereicht.

    (22)

         Von den zugesagten 2 Mrd. EUR sind bislang 1,285 Mrd. EUR einbezahlt worden. Der Restbetrag von 715 Mio. EUR dürfte in den kommenden Wochen eingehen.

    (23)

         Weitere Angaben zu den über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei geförderten Projekten unter http://ec.europa.eu/enlargement/news_corner/migration/index_en.htm.

    (24)

         Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GiZ) (18,2 Mio. EUR).

    (25)

         Search for Common Ground (1,75 Mio. EUR).

    (26)

         Stichting SPARK (5 Mio. EUR) und DAAD (2,7 Mio. EUR).

    (27)

         Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission „Der Europäische Konsens über die humanitäre Hilfe“ (ABl. C 25 vom 30.1.2008, S. 1).

    (28)

          http://ec.europa.eu/smart-regulation/roadmaps/docs/2015_trade_035_turkey_en.pdf

    (29)

          http://trade.ec.europa.eu/consultations/index.cfm?consul_id=198

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