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Dokuments 52016DC0141

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Fortschrittsbericht über die Einrichtung des Hotspots in Griechenland

COM/2016/0141 final

Brüssel, den 4.3.2016

COM(2016) 141 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Fortschrittsbericht über die Einrichtung des Hotspots in Griechenland


Als Teil der Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten, die einem starken Migrationsdruck an den Außengrenzen der EU ausgesetzt sind, wurde in der im Mai 2015 angenommenen Europäischen Migrationsagenda ein neues „Hotspot“-Konzept entwickelt. 1 Italien und Griechenland sind die beiden Mitgliedstaaten, in denen dieses „Hotspot“-Konzept derzeit angewandt wird.

Im Rahmen dieses Konzepts arbeiten alle relevanten EU-Agenturen und Experten der Mitgliedstaaten vor Ort mit den nationalen und lokalen Behörden zusammen, um den betroffenen Mitgliedstaaten zu helfen, ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nachzukommen. Dabei wurden fünf Schlüsselbereiche ermittelt: die Einrichtung funktionsfähiger Hotspots, die Umsetzung der Umverteilungsbeschlüsse, die Sicherstellung der effektiven Rückführung von Migranten, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben, die Verbesserung des Grenzmanagements und die Schaffung ausreichender und angemessener Aufnahmekapazitäten.

Im September 2015 unternahm die Kommission den nächsten Schritt, indem sie die vorrangigen Maßnahmen der EU zur Bewältigung der Flüchtlingskrise darlegte. 2 Zu diesen zählten die umfassende Anwendung der Umverteilungsregelung und der Einsatz von Teams zur Unterstützung der Migrationssteuerung an Hotspots. Im Oktober veröffentlichte die Kommission einen diesbezüglichen Lagebericht. 3 Dieser enthielt genaue Informationen über die in den wichtigsten Bereichen erforderlichen nächsten Schritte, einschließlich spezifischer Maßnahmen, die Griechenland umsetzen sollte.

Im Dezember 2015 veröffentlichte die Kommission einen detaillierten Bericht über die Umsetzung des Hotspot-Konzepts in Griechenland in den fünf vorstehend genannten Bereichen. 4 Am 10. Februar 2016 legte die Kommission einen Bericht über die Umsetzung der Prioritäten 5 vor, dem ein Bericht über den aktuellen Stand in Griechenland beigefügt war.

Um Griechenland bei der Umsetzung der Prioritäten zu unterstützen, hat die EU durch die umfangreiche finanzielle Unterstützung, die sie dem Land insbesondere in den letzten Monaten gewährt hat, ihre Solidarität mit Griechenland deutlich gezeigt. Zusätzlich zu den Mitteln, die Griechenland im Rahmen seiner nationalen Programme für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und den Fonds für die innere Sicherheit (ISF) zugewiesen wurden (insgesamt 509 Mio. EUR für den Zeitraum 2014-2020), erhielt das Land im vergangenen Jahr auch substanzielle Soforthilfe von rund 150 Mio. EUR im Rahmen des AMIF und des ISF. Im Rahmen der nationalen Programme wurden Vorfinanzierungen in Höhe von rund 70 Mio. EUR ausgezahlt (33 Mio. EUR für 2014/2015 und 37 Mio. EUR für 2016), und für die Soforthilfe wurden Vorfinanzierungen in Höhe von etwa 70,3 Mio. EUR bereitgestellt.

Durch die Mittelzuweisungen im Rahmen seiner nationalen Programme und die bislang zugunsten des Landes geleistete Soforthilfe ist Griechenland mit einem Gesamtbetrag von rund 660 Mio. EUR das Land, das die meisten EU-Mittel im Bereich Inneres erhält. Griechenland sollte alle im Rahmen der nationalen Programme verfügbaren Mittel bestmöglich nutzen und auch die Möglichkeiten anderer Finanzierungsmechanismen der EU wie den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) voll ausschöpfen.

Mit dem Anhang zu diesem Bericht, der eine Bestandsaufnahme der Umsetzung der Prioritäten in den fünf oben genannten Bereichen sowie die Maßnahmen, die noch zu ergreifen sind, enthält, wird die Analyse vom 10. Februar aktualisiert.

Anhang: 

Empfehlung vom Dezember 2015

Stand

Hotspots

Griechenland sollte den Bau der Hotspots auf Lesbos, Leros und Chios gemäß dem vorgesehenen Zeitplan abschließen. Mit den Bauarbeiten auf Kos sollte umgehend begonnen werden; auf Samos sollte ein Standort bestimmt werden, damit der Hotspot bis Ende Januar in Betrieb genommen werden kann.

✓ Vier Brennpunkte (Lesbos, Chios, Samos und Leros) haben mit der Unterstützung und vorübergehenden Koordinierung der Armee den Betrieb aufgenommen, doch müssen mehrere Maßnahmen noch abgeschlossen werden, damit sie ihre volle Geschwindigkeit erreichen (z. B. ein dritter Registrierschalter auf Lesbos, Fertigstellung der Unterkünfte auf Samos, bestimmte Dienste auf Leros und Samos usw.).

X Auf Kos wurde mit den Arbeiten begonnen (ehemaliges Lager Pyli), und der Hotspot könnte bis zum 4. März teilweise einsatzbereit sein.

X Das nationale Vergabeverfahren für die für den Betrieb der Hotspots erforderlichen Dienstleistungen (Verpflegung, Reinigung) ist noch nicht abgeschlossen. Die griechische Armee wird noch in dieser Woche eine beschleunigte Ausschreibung für folgende Dienstleistungen veröffentlichen: Beförderung, Verpflegung, medizinische Dienstleistungen, Reinigung für alle Hotspots und Aufnahmezentren.

Griechenland sollte, ausgehend von einer Bedarfsbestimmung für die einzelnen Inseln und unter Berücksichtigung der bei dem agenturübergreifenden Pilotprojekt gewonnenen Erkenntnisse, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, den EU-Agenturen und dem UNHCR die Organisation an den Hotspots optimieren. In diesem Zusammenhang sollte ein strukturiertes System der Ausschiffung an offiziellen Ausschiffungsorten sowie für die Beförderung zu den Hotspots eingerichtet werden.

✓ Frontex hat Küstenpatrouillen auf Lesbos, Chios und Samos stationiert. Die Ausschiffungsverfahren auf Leros laufen geordnet ab: Fast alle Migranten kommen auf der Insel Farmakonisi an und werden anschließend von der Küstenwache und Frontex-Beamten nach Leros überstellt.

✓ Kurzfristig haben die lokalen Behörden die Verantwortung für die Koordinierung der Beförderung von Migranten von den Ausschiffungsorten zu den Registrierzentren und von den Registrierzentren zu den Häfen übernommen.

X Die Regierung hat zugesagt, den Rahmenrechtsakt (in Form einer Änderung des Gesetzes 3907/2011) zur Einrichtung und Koordinierung der Hotspots in der Woche des 7. März dem Parlament vorzulegen. Nach Annahme des Rahmenrechtsakts werden per gemeinsamen Ministerialerlass Standardverfahren festgelegt, in denen die Aufgaben und Verfahren bei der Verwaltung der Hotspots definiert werden.

X Um die Ausschiffungsverfahren auf den Inseln weiter auszubauen, sollte rasch eine ausreichende Anzahl von Bussen bereitgestellt werden. Die Mitgliedstaaten sollten dringend auf die Nachfrage nach Bussen im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahren reagieren.

X Die Beförderung derjenigen, die keinen internationalen Schutz benötigen, von den Hotspots in die Hafteinrichtungen muss organisiert werden.

Ausgehend von einer differenzierten Bedarfserhebung sollten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Experten bereitstellen, damit die Hotspots unmittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten uneingeschränkt funktionsfähig sind. Griechenland sollte seinerseits dafür sorgen, dass genügend Teamleiter stationiert werden und dass in den Hotspots genügend Sicherheitspersonal bereitsteht.

X Die griechische Polizei sollte ihre Präsenz in den Hotspots weiter verstärken, um die Sicherheit der Zentren und des stationierten Personals der Agenturen zu gewährleisten.

X Frontex und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) haben ihre Präsenz ausgebaut (auf derzeit 516 bzw. 14 Beamte), doch werden mehr Experten benötigt, insbesondere da weitere Hotspots einsatzbereit sind. X Die Mitgliedstaaten haben nicht genügend Experten abgestellt.

X Griechenland sollte die noch fehlenden Teamleiter benennen.

Griechenland sollte umgehend und durch Rückgriff auf die in den Richtlinien 2004/18/EG und 2014/24/EU für Fälle von „Dringlichkeit“ oder „extremer Dringlichkeit“ vorgesehenen beschleunigten/vereinfachten Verfahren die erforderlichen zusätzlichen Fingerabdruckscanner erwerben.

Registrierung (Eurodac):

✓ Das EASO hat eine erste Lieferung von 25 Fingerabdruckscannern angefordert. Diese wurden bereits geliefert. Die vom EASO angeforderte zweite Lieferung von 65 Fingerabdruckscannern wird derzeit geliefert.

✓ Die griechische Polizei hat sechs Fingerabdruckscanner auf Lesbos zur Verfügung gestellt.

✓ Sowohl die Kommission als auch Frontex haben festgestellt, dass seit September 2015 erhebliche Fortschritte gemacht wurden und dass zum jetzigen Zeitpunkt sämtliche an die Hotspots weitergeleiteten Migranten über 14 Jahre dem Schengener Grenzkodex entsprechend registriert werden.

X Die Verbindung der Eurodac-Stationen mit dem IT-Netz und die Kapazität des zentralen Servers sind noch nicht sicher und funktionieren noch nicht zuverlässig. Die Kommission und eu-LISA unterstützen die griechische Polizei bei der Verbesserung der Funktionsweise ihrer IT-Systeme, damit deren Kapazität für die uneingeschränkte Unterstützung des Registriersystems ausreicht.

Die IT-Systeme sollten modernisiert werden, damit eine Vollversion des automatisierten Fingerabdruckidentifizierungssystems (AFIS) installiert und Verbindungen zu nationalen und EU-/internationalen Datenbanken eingerichtet werden können, und somit eine vollständige Überprüfung der eintreffenden Migranten mithilfe der Datenbank des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) bzw. der Interpol-Datenbank über gestohlene oder verlorene Reisedokumente (STLD) ermöglicht wird.

Sicherheitskontrollen:

✓ An den Hotspots sind nunmehr Terminals vorhanden, die neben der Abfrage der nationalen Polizeidatenbanken auch einen Abgleich von Drittstaatsangehörigen mit den SIS-, Interpol- und Europol-Datenbanken ermöglichen.

✓ Es wurde ein Antrag auf Zugang zur Europol-Datenbank zum Zweck von Sicherheitskontrollen gestellt.

✓ Das System für den einheitlichen automatisierten Zugang zu den entsprechenden sicherheitsrelevanten Datenbanken (nationale Datenbank, SIS und Interpol) wird mittlerweile an allen Hotspots eingesetzt.

X Systematische Abfragen dieser Datenbanken und entsprechende Folgemaßnahmen müssen sichergestellt werden. Ein vollautomatisches Fingerabdruckidentifizierungssystem sollte weiterentwickelt werden.

Griechenland sollte mit Unterstützung der Europäischen Kommission und der EU-Agenturen den Bedarf an Kulturmittlern/Dolmetschern ermitteln und deren Präsenz an den Hotspots verstärken.

X Die griechischen Behörden sollten ihren Bedarf an Kulturmittlern/Dolmetschern ermitteln.

X Die griechischen Behörden sollten einen

Dolmetscher-Pool aufbauen, z. B. durch einen Rahmenvertrag, damit Dolmetschdienste kurzfristig angefordert werden können.

Die Koordinierung sollte weiter verbessert werden, indem von den bereits eingeführten Koordinierungsmechanismen systematischer und effektiver Gebrauch gemacht wird. Die für die Inseln benannten Koordinatoren sollten durch spezielle Aufgabenbeschreibungen ermächtigt werden, alle relevanten staatlichen und nichtstaatlichen Akteure, die an den Hotspot-Standorten im Einsatz sind, zu koordinieren.

✓ Der Entwurf des Rechtsakts zur Einrichtung der Hotspots (siehe oben) wird konkrete Bestimmungen zur Ernennung der Hotspot-, der Polizei- und der besonderen Koordinatoren für die Beziehungen zu allen an den Hotspot-Verfahren beteiligten Akteuren enthalten.

X Sobald die neuen Rechtsvorschriften angenommen sind, sollten die griechischen Behörden rasch das entsprechende Verfahren zur Ernennung der in den Rechtsvorschriften vorgesehenen permanenten Hotspot-Koordinatoren anwenden.

EUROPOL sollte seine Präsenz in Griechenland verstärken und operationelle Vereinbarungen mit den griechischen Behörden über die Unterstützung bei der Bekämpfung der Schleusung schließen. Die Unterstützung sollte die Einleitung von Finanzermittlungen, Maßnahmen gegen Dokumentenfälschung und eine bessere Nutzung des Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen (ILO) in Drittländern als einschlägige Informationsquellen einschließen.

✓ Einen Europol-Verbindungsbeamten gibt es auf Lesbos sowie in der regionalen Taskforce der EU in Piräus.

✓ Frontex hat qualifizierte Dokumentenexperten an den Hotspots stationiert und Prüfgeräte für die Erkennung gefälschter Dokumente bereitgestellt.

X Die griechische Polizei hat beschlossen, an allen Hotspots ein neues und ausgereifteres Registrierungsdokument mit Sicherheitsmerkmalen zu verwenden. Ein neuer Stempel wird bereits verwendet, doch ist bislang noch nicht genügend Sicherheitspapier vorhanden.

X Griechenland sollte mehr Geräte für die Prüfung von Dokumenten anschaffen. Voraussichtlich wird ein diesbezüglicher Finanzierungsantrag gestellt werden.

X Die griechischen Behörden sollten Fälle von Dokumentenfälschung angemessen weiterverfolgen und die Strafverfolgungsmaßnahmen auf den Inseln verschärfen, um die Schleuserkriminalität einzuschränken.

Die griechische Polizei sollte die an den Hotspots eingesetzten Polizeibeamten in der Identifizierung gefälschter Dokumente schulen.

X Wird noch geprüft.

Umverteilung

Die Flüchtlinge müssen besser über das Umverteilungsprogramm informiert werden, unter anderem durch eine erhöhte Präsenz von Mitarbeitern des griechischen Asyldienstes und des EASO an den Hotspots sowie durch Erarbeitung und Verteilung von Informationsmaterial über das Umverteilungsverfahren und die damit verbundenen Rechte und Pflichten an Personen, die für eine Umverteilung in Betracht kommen. Die Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten sollten für eine Umverteilung in Betracht kommende Personen über die ihnen zugewiesenen Aufnahmeländer und deren Asyl- und Aufnahmesysteme informieren.

✓ Der Asyldienst arbeitet bereits auf Lesbos und Samos. Das EASO hat Experten nach Samos entsandt, die aufklären und unter anderem Informationsbroschüren verteilen sollen.

X An allen Hotspots sollten Migranten systematisch Informationen über ihre Rechte als Asylbewerber sowie ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Umverteilungsregelung erhalten. Der Asyldienst und das EASO sollten zu diesem Zweck Experten an die übrigen Hotspot-Standorte entsenden.

X Mehr Mitgliedstaaten sollten Informationspakete für Personen bereitstellen, die für eine Umverteilung in Frage kommen (bisher haben nur wenige Mitgliedstaaten (Belgien, Irland, Polen und Portugal) derartige Informationen zusammengestellt). Das EASO leitet zudem ein Verfahren für die Koordinierung der Bereitstellung von Informationen vor der Ausreise durch die Umsiedlungsmitgliedstaaten (Anleitungen werden derzeit ausgearbeitet).

Die Kapazitäten zur Registrierung und Bearbeitung von Asylanträgen müssen deutlich ausgebaut werden. Zu diesem Zweck will der griechische Asyldienst bis Mitte Februar 40 zusätzliche Mitarbeiter einstellen, damit täglich 100-120 Anträge registriert werden können. Um die Registrierung im erforderlichen Umfang auszubauen, sind weitere Personalaufstockungen notwendig.

✓ Das EASO unterstützt die griechischen Behörden auf Lesbos und Samos bei der Überprüfung der Staatsangehörigkeit der für eine Umverteilung in Frage kommenden Personen.

✓ 37 Personen werden bis April und (bis zu) 40 weitere Personen im Juni 2016 eingestellt. Die übrigen geplanten Stellen werden im Januar 2017 besetzt. Diese Stellen werden aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) finanziert.

✓ Ein Pilotprojekt zur Steigerung der Registrierungskapazitäten läuft in den kommenden Tagen mit der Unterstützung des EASO an.

Die Mitgliedstaaten sollten erheblich schneller auf Umverteilungsanfragen der griechischen Behörden reagieren (und von unverhältnismäßigen Ad-hoc-Kontrollen in Griechenland Abstand nehmen).

X Die Mitgliedstaaten antworten weiterhin nur zögerlich auf Umverteilungsanfragen, was zu einer hohen Entzugsquote beim Umverteilungsverfahren beiträgt.

X Die Mitgliedstaaten informieren vorab nicht angemessen über ihre Umverteilungspläne. Dies ist jedoch unbedingt notwendig, damit die griechischen Behörden die Effizienz des Verfahrens verbessern können.

X Mehrere Mitgliedstaaten fordern, dass systematische Sicherheitsbefragungen durchgeführt werden sollten.

Die Mitgliedstaaten sollten ihre Aufnahmezusagen im Rahmen des Umverteilungsprogramms deutlich erhöhen.

X Die Zahl der Aufnahmezusagen und der Umverteilungen ist nicht ausreichend. Bis zum 2. März hatten nur 16 Mitgliedstaaten Aufnahmezusagen gegenüber Griechenland gemacht. Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass die Zahl der Zusagen der Mitgliedstaaten während der letzten Wochen deutlich gestiegen ist und derzeit höher ist als die Zahl der von Griechenland registrierten, für eine Umverteilung in Frage kommenden Personen.

Weitere erforderliche Maßnahmen, die nach Annahme der Mitteilung im Dezember ermittelt wurden

Insgesamt 123 für eine Umverteilung in Frage kommende Personen sind untergetaucht, 88 haben ihren Antrag seit der Einführung des Systems zurückgezogen.

X Griechenland sollte sicherstellen, dass Asylbewerber, die umgesiedelt werden sollen, in dafür vorgesehenen Einrichtungen untergebracht werden, wo ihr Fall aufmerksam weiterverfolgt werden kann.

X Die Mitgliedstaaten sollten in Zusammenarbeit mit dem EASO gezielte Informationspakete fertigstellen, die den Asylbewerbern, die umgesiedelt werden sollen, bei der Bekanntgabe ihres Ziellandes übergeben werden (siehe oben).

Ein unbegleiteter Minderjähriger wurde nach Finnland überstellt. Zehn Anträge sind noch anhängig, davon wurden drei seit Beginn des Umverteilungsverfahrens von Finnland angenommen.

X Griechenland sollte spezielle Verfahren für die Überstellung unbegleiteter Minderjähriger entwickeln.

X Die Mitgliedstaaten sollten Aufnahmeplätze speziell für unbegleitete Minderjährige bereitstellen.

Einige Mitgliedstaaten haben sich auf andere Kriterien als die im Ratsbeschluss vorgesehenen Kriterien berufen, um eine Umverteilung abzulehnen.

X Die Mitgliedstaaten sollten sich bei der Ablehnung von Umverteilungsanträgen strikt an die im Ratsbeschluss vorgesehenen Kriterien halten. Insbesondere sollten keine Umverteilungsanträge aus Gründen abgelehnt werden, die mit den von den Mitgliedstaaten geäußerten Präferenzen hinsichtlich des Profils der umzuverteilenden Personen zusammenhängen.

Rückkehr / Rückführung

Die griechischen Behörden müssen eine klare Rückführungsstrategie ausarbeiten, in der die vorrangigen Drittstaaten für die Rückführung festlegt sind, und Mängel ihres Haftsystems beseitigen. Griechenland muss seine Verwaltungsverfahren straffen, um eine zügige Rückführung zu ermöglichen.

✓ Griechenland wendet vereinfachte Verfahren bei Rückführungsbeschlüssen für Drittstaatsangehörige an, die keinen Anspruch auf Schutz haben.

✓ Frontex startete am 15. Februar einen Plan zur operativen Unterstützung von Griechenland, Italien und Bulgarien.

X Griechenland sollte mit der Kommission und der technischen Unterstützung von Frontex vordringlich einen klaren Umsetzungspfad für den operativen Plan für Rückkehr und Rückübernahme festlegen, der sich auf klare Planung und Bedarfsbewertung durch Griechenland stützt und, wo nötig, Unterstützung für alle Aspekte der Durchführung des Rückführungsverfahrens vorsieht.

X Griechenland sollte alle Möglichkeiten nutzen, die die griechischen Rechtsvorschriften gemäß der Rückführungsrichtlinie bieten, um irreguläre Migranten bis zur Obergrenze von 18 Monaten zu inhaftieren und so zu verhindern, dass die Haft vor der tatsächlichen Abschiebung endet.

X Griechenland sollte die Möglichkeiten, die EU-finanzierte Rückführungsprogramme bieten, umfassend und rasch nutzen (insbesondere EURINT, ERIN und Eurlo).

Griechenland sollte die erzwungene und die freiwillige Rückkehr ausweiten und die notwendigen Schritte ergreifen, um die unverzügliche Inanspruchnahme der verfügbaren Mittel aus dem nationalen AMIF-Programm sicherzustellen.

✓ Im Rahmen des AMIF wurde ein Sofortprogramm für die unterstützte freiwillige Rückkehr (AVR - Assisted Voluntary Return) finanziert, mit dem die freiwillige Rückkehr von insgesamt 1000 Migranten unterstützt wurde. Bisher haben sich weit mehr als 1400 Migranten für die freiwillige Rückkehr registrieren lassen.

X Ein Vergabeverfahren für das neue AVR-Programm, das aus dem nationalen AMIF-Programm finanziert werden soll, wurde abgeschlossen, und die Vergabe selbst sollte so bald wie möglich abgeschlossen werden.

X Im Rahmen des AMIF wurde ein Sofortprogramm für die Rückführung finanziert (das von der griechischen Polizei durchzuführen ist). Allerdings läuft das Vergabeverfahren für Beförderungsleistungen (Flugtickets) für die Rückführung im Rahmen gewerblicher Flüge noch und muss dringend abgeschlossen werden.

Die Rückführungsmaßnahmen der griechischen Behörden sollten stärker auf diejenigen Staatsangehörigkeiten ausgerichtet werden, die an den Hotspots am stärksten vertreten sind (Staatsangehörige von Pakistan, aber auch von Afghanistan, Iran und Bangladesch), anstatt wie bisher auf Staatsangehörige Albaniens und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien.

X Operativer Plan siehe oben. Ein solcher Plan sollte die Staatsangehörigkeit der Migranten berücksichtigen, die derzeit im Zuge irregulärer Migrationsströme nach Griechenland einreisen und keinem Flüchtlingsprofil entsprechen.

Die Migranten sollten schon während ihres Aufenthalts an den Hotspots Informationen über die unterstützte freiwillige Rückkehr erhalten. In den Regionen an der Grenze zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sollte ebenfalls eine Informationskampagne in Erwägung gezogen werden.

✓ Die Internationale Organisation für Migration (IOM) hat auf Lesbos Büros eröffnet und ist auf Samos vor Ort präsent.

X Für Migranten, die von Idomeni aus zurückgeschickt werden, sollten dringend spezielle Ankunftsstellen an anderen Hotspots und in Zentralgriechenland eröffnet werden, die die unterstützte freiwillige Rückkehr anbieten.

X Die IOM sollte die abgewiesenen Migranten in allen Hafteinrichtungen in Griechenland über die Möglichkeit der unterstützten freiwilligen Rückkehr informieren.

Die Europäische Union sollte mit Unterstützung der Mitgliedstaaten ihre Vereinbarungen mit Drittländern weiter ausbauen, um die Rückübernahme von Migranten, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben, zu erleichtern. Dies gilt insbesondere auch für die Bemühungen im Hinblick auf die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen durch die Türkei.

✓ Der Gemischte Rückübernahmeausschuss hat die Ergebnisse der Gespräche mit den pakistanischen Behörden begrüßt. Vorrangig geht es nun darum, diese positive Entwicklung durch neue Flüge von Griechenland nach Pakistan in den nächsten Wochen zu untermauern.

✓ Am 1. und 2. März wurden 267 Migranten von der Türkei rückübernommen.

X Die griechischen Behörden sollten jedoch ihre Bemühungen ausbauen, insbesondere durch die Beschleunigung der Rückübernahmeanträge an die Türkei und die Verringerung des Risikos, dass Migranten während des Verfahrens untertauchen. Die Türkei sollte außerdem enger mit den griechischen Behörden zusammenarbeiten, damit die Anzahl der für die Rückübernahme zugelassenen und der tatsächlich rückübernommenen Migranten deutlich steigt (2015 hat die Türkei 5148 Anträge akzeptiert, aber nur acht Personen rückübernommen).

X Frontex sollte zusammen mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des neuen operativen Plans rasch praktische Vorkehrungen mit Griechenland treffen, um das Land bei der zügigen Bearbeitung von Rückübernahmeanträgen an die Türkei und der Beförderung der Migranten von dem Ort, an dem sie aufgegriffen werden und/oder inhaftiert sind, zu einem der drei im griechisch-türkischen Protokoll vereinbarten Abreiseorte unterstützen.

X Griechenland sollte erwägen, die Türkei um die Benennung eines Verbindungsbeamten zu ersuchen, der in Griechenland stationiert ist, um die Bearbeitung der Rückübernahmeanträge zu erleichtern.

X Griechenland sollte sicherstellen, dass alle von der Türkei für eine Rückübernahme akzeptierten Migranten auch wirklich anwesend sind (falls nötig durch Inhaftnahme vor der Abschiebung).

Frontex sollte dafür sorgen, dass bei den gemeinsamen Rückführungsflügen zwecks Rückführungsmaßnahmen regelmäßige Zwischenstopps in Griechenland eingelegt werden.

✓ Frontex koordiniert und unterstützt mit Hilfe der Mitgliedstaaten alle gemeinsamen Rückführungsmaßnahmen mit Zwischenstopps in Griechenland.

✓ Für den 16. März ist eine gemeinsame Rückführungsmaßnahme von Frontex nach Pakistan mit einer Zwischenlandung in Griechenland geplant. Diese markiert den ersten Schritt in einer Reihe neuer Bemühungen, verstärkt gemeinsame Rückführungsmaßnahmen von Frontex unter Beteiligung Griechenlands durchzuführen.

X Die griechischen Behörden sollten Frontex ihren jeweiligen Bedarf regelmäßig und zeitnah mitteilen, damit gemeinsame Rückführungsmaßnahmen geplant und durchgeführt werden können.

Die Bedingungen in den Hafteinrichtungen müssen dringend verbessert werden.

✓ Die griechischen Behörden erarbeiten derzeit einen Rahmenvertrag für die Erbringung von Verpflegungsleistungen in den geschlossenen Abschiebeeinrichtungen im Zeitraum 2016-2018. Auf der Grundlage der am 29. Januar 2016 angenommenen Rechtsvorschriften stellt die griechische Polizei Lebensmittel bereit, bis die betreffende Vereinbarung in Kraft tritt.

X Abgesehen von der Verpflegung sollten bestimmte geschlossene Abschiebeeinrichtungen, insbesondere auf den Inseln, ordnungsgemäß instandgehalten und falls nötig renoviert werden, um eine angemessene Unterbringung der Migranten gemäß den EU-Standards zu gewährleisten. Falls erforderlich sollten neue Standorte für Hafteinrichtungen auf den Inseln ermittelt und entwickelt werden, insbesondere im Hinblick auf die zügige Rückübernahme durch die Türkei.

Die Europäische Kommission sollte mit Unterstützung der Mitgliedstaaten ihre Zusammenarbeit mit Drittstaaten weiter ausbauen, um eine leichtere Rückübernahme von Migranten, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben, zu gewährleisten, unter anderem durch den zielgerichteten Einsatz des Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika.

✓ Sitzungen des Gemischten Rückübernahmeausschusses mit der Türkei bzw. Pakistan fanden am 19. Januar bzw. am 2. Februar 2016 statt. Die Kommission hat Afghanistan besucht und wird nach Nigeria reisen, um die Rückübernahme zu erörtern.

Verbesserung des Grenz-managements

Die griechischen Behörden und Frontex sollten rasch die operationellen Details des Einsatzes der Frontex-Beamten an der Nordgrenze Griechenlands festlegen.

✓ Der Frontex-Einsatz an der Nordgrenze Griechenlands läuft. Wie mit Frontex vereinbart, hat Griechenland 105 Polizeibeamte, darunter fünf Teamleiter, benannt, die mit 25 Frontex-Beamten zusammenarbeiten. Die Renovierung der Büros für die gemeinsamen Einsätze von Frontex und der griechischen Polizei im alten Bahnhof in der Nähe von Idomeni wurde abgeschlossen.

X Aufgrund mangelnder Zusagen von Seiten der Mitgliedstaaten konnte Frontex bislang nur neun dieser 25 Beamten entsenden. Eine mögliche Verlängerung des Mandats von Frontex in dieser Region würde auch ein weiteres Engagement der Mitgliedstaaten erfordern.

✓ Frontex wird die griechischen Behörden dabei unterstützen, die Identität von Drittstaatsangehörigen zu überprüfen und festzustellen, ob diese in den einschlägigen Datenbanken registriert sind.

Im Zuge der Aktivierung der Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke sollten die Mitgliedstaaten unverzüglich Mitarbeiter und Ausrüstungen bereitstellen, um den von Griechenland und Frontex ermittelten Bedarf voll zu decken.

✓ Die Operation „Poseidon“ in der Ägäis wurde am 28. Dezember 2015 eingeleitet. Derzeit sind für die Operation 775 Mitarbeiter abgestellt (243 Crewmitglieder, 248 Personen für die Abnahme von Fingerabdrücken, 53 Screening-Experten, 30 Experten für die Dokumentenprüfung, 75 Dolmetscher, 16 Debriefing-Experten, acht Frontex-Referenten, 31 Teamleiter und 71 Koordinierungspersonen).

X Die Zusagen der Mitgliedstaaten decken 83 % des gemeldeten Bedarfs.

Aufnahme-kapazität

Griechenland muss die Einrichtung von 7000 Aufnahmeplätzen auf allen fünf Hotspot-Inseln zügig abschließen.

✓ Die Aufnahmeplätze in den Hotspots sollten nach Abschluss der Bauarbeiten zur Verfügung stehen.

Griechenland muss die Aufnahme besonders schutzbedürftiger Personengruppen, insbesondere unbegleiteter Minderjähriger, verbessern.

✓ UNICEF, UNHCR und Save the Children haben ein Pilotprojekt für die Versorgung Minderjähriger auf Kos, Lesbos und in Idomeni eingeleitet, das auch auf Samos und Leros ausgeweitet werden soll.

✓ Als letzter Schritt des Registrierungsverfahrens ist in allen Hotspots eine medizinische Untersuchung vorgesehen.

X Griechenland sollte angemessene Kapazitäten für die Unterbringung Minderjähriger und anderer schutzbedürftiger Gruppen nach ihrer Überstellung von den Inseln schaffen.

Für die Bereitstellung von Lebensmitteln und anderen Grundbedarfsartikeln in den Aufnahmeeinrichtungen müssen strukturiertere Lösungen gefunden werden.

✓ Die griechischen Behörden erarbeiten derzeit einen Rahmenvertrag für die Erbringung von Verpflegungsleistungen in den Aufnahmeeinrichtungen für den Zeitraum 2016-2018.

Gemäß den auf dem Treffen der Staats- und Regierungschefs zu den Flüchtlingsströmen auf der Westbalkanroute eingegangenen Verpflichtungen sollte Griechenland seine Aufnahmekapazität weiter ausbauen.

 Die Gesamtzahl der derzeit in Aufnahmeeinrichtungen in Griechenland verfügbaren Plätze liegt bei 34 419 (ohne das Mietprogramm des UNHCR). Diese setzen sich folgendermaßen zusammen:

17 906 Aufnahmeplätze in offenen Aufnahmeeinrichtungen auf dem Festland (Elaionas, Elliniko, Attiko Alsos, Idomeni, Orestiada, Schisto, Diavata, Nea Kavala und Cherso). Einige dieser Einrichtungen sind nur für kurzfristige Aufenthalte geeignet, andere auch für längere Aufenthalte;

1221 Aufnahmeplätze in speziellen Einrichtungen für Asylsuchende und unbegleitete Minderjährige auf dem Festland und den Inseln;

5500 Aufnahmeplätze in Aufnahmeeinrichtungen an den Hotspots (einschließlich der 1100 Plätze in der Noteinrichtung Kara Tepe auf Lesbos);

4433 Aufnahmeplätze in Erstaufnahmeeinrichtungen auf den Inseln (außerhalb des Hotspots);

5359 Aufnahmeplätze in Abschiebeeinrichtungen.

Nach dem Abschluss des geplanten Ausbaus der Einrichtungen in Schisto und Diavata wird die Gesamtzahl der Aufnahmeplätze in Aufnahmeeinrichtungen in Griechenland auf 38 619 steigen (ohne das Mietprogramm des UNHCR).

Das UNHCR hat mit den NRO Praksis, Nostos, Iliaktida, Solidarity Now und Arsis Durchführungsvereinbarungen über die Bereitstellung von insgesamt 16 250 Aufnahmeplätzen im Jahr 2016 im Rahmen des Mietprogramms des UNHCR geschlossen. Ferner laufen Verhandlungen mit der Stadtverwaltung von Athen, Médecins du Monde und dem Griechischen Flüchtlingsrat über die Bereitstellung von 1880 zusätzlichen Aufnahmeplätzen im Jahr 2016, wodurch die Gesamtzahl der im Jahr 2016 eingerichteten Aufnahmeplätze auf 18 130 steigt. Die NRO Praksis stellt über ihr Hotelgutscheinsystem und in Wohnungen derzeit insgesamt 2788 Aufnahmeplätze bereit.

Das UNHCR sollte weitere Durchführungsvereinbarungen abschließen, um das Ziel von 20 000 Aufnahmeplätzen im Rahmen des Mietprogramms zu erreichen.

Mit der Unterstützung der Europäischen Kommission und des UNHCR sollte Griechenland seine Aufnahmekapazität weiter aufstocken und modernisieren, um für die Migranten und Flüchtlinge in seinem Hoheitsgebiet sorgen zu können.

X Mit der Unterstützung der Europäischen Kommission und des UNHCR sollte Griechenland seine Aufnahmekapazität weiter aufstocken und modernisieren, um für die Migranten und Flüchtlinge in seinem Hoheitsgebiet sorgen zu können.

Die Mitgliedstaaten sollten auf die Hilfeersuchen im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens unverzüglich reagieren.

X Im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens haben nur neun Mitgliedstaaten ihre Hilfe in Form von Sachleistungen angeboten.

(1)

     Mitteilung der Kommission „Die Europäische Migrationsagenda“ (COM(2015) 240 vom 13. Mai 2015).

(2)

     Mitteilung der Kommission „Bewältigung der Flüchtlingskrise: operative, haushaltspolitische und rechtliche Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda“ (COM(2015) 490 vom 23. September 2015).

(3)

     Mitteilung der Kommission „Bewältigung der Flüchtlingskrise: Lagebericht zur Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda (COM(2015) 510 vom 14. Oktober 2015).

(4)

     Mitteilung der Kommission „Fortschrittsbericht über die Einrichtung der Hotspots in Griechenland“ (COM(2015) 678 vom 15. Dezember 2015).

(5)

     Mitteilung der Kommission zum aktuellen Stand der Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda (COM(2016) 85 vom 10. Februar 2016).

Augša