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Document 52015DC0572

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK Bericht zur Lage der Energieunion 2015

COM/2015/0572 final

Brüssel, den 18.11.2015

COM(2015) 572 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION

Bericht zur Lage der Energieunion 2015

{SWD(2015) 208}
{SWD(2015) 209}
{SWD(2015) 217 bis 243}


1.    Einleitung

Die „Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie“ 1 der Europäischen Kommission hat der Union eine neue Dynamik bei der Verwirklichung des Übergangs zu einer emissionsarmen, sicheren und wettbewerbsfähigen Wirtschaft verliehen. Damit diese Dynamik nicht verloren geht, befasst sich dieser erste Bericht zur Lage der Energieunion 2 mit den Fortschritten der letzten neun Monate und nennt wichtige Themen, auf die die Politik im Jahr 2016, das für die Verwirklichung der Energieunion entscheidend ist, einen besonderen Schwerpunkt legen muss 3 . 

In wenigen Tagen werden Staats- und Regierungschefs aus aller Welt in Paris zusammentreffen, um eine Einigung darüber zu erzielen, wie eine der größten Herausforderungen der Menschheitsgeschichte – der Klimawandel – bewältigt werden kann. Durch den Bericht zur Lage der Energieunion wird der Beitrag Europas zu den Pariser Verhandlungen hervorgehoben, wobei der Schwerpunkt auf den Folgemaßnahmen liegt. Auch im Anschluss an die Pariser Konferenz muss Europa seine führende Rolle bei der Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen aufrechterhalten, sowohl durch die Umsetzung der Klima- und Energieziele bis 2030 als auch durch eine kohärente Energie- und Klimadiplomatie, die dafür sorgt, dass alle Länder ihre Verpflichtungen erfüllen.

Die ökonomischen Argumente für diese Umstellung sind überzeugend. Führende europäische Unternehmen ändern ihre Geschäftsmodelle. Durch die Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz werden in Europa Arbeitsplätze geschaffen, die neue Qualifikationen und Investitionen erfordern. Viele der Veränderungen im Zusammenhang mit der Umstellung der Wirtschaft werden in Städten und Gemeinden stattfinden. Wenn unsere Städte intelligenter werden, werden sie die Politik der EU für eine nachhaltige Energieerzeugung entscheidend stützen können.

Die Strom- und Gasmärkte funktionieren immer noch nicht so, wie es sein sollte. Damit die Umstellung auf eine Wirtschaft und Gesellschaft mit geringen CO2-Emissionen erfolgreich und sozial gerecht ist, sollten die Bürger mehr Verantwortung übernehmen, die neuen Technologien und den intensiveren Wettbewerb zur Senkung ihrer Energiekosten nutzen und aktiver am Markt teilnehmen.

Auch aufgrund der geopolitischen Ereignisse des Jahres 2015 in unmittelbarer Nachbarschaft der EU steht das Thema Energie nach wie vor ganz oben auf der Tagesordnung. Zur Bewältigung der Herausforderungen sind Sicherheit der Energieversorgung, Energieeffizienz, Infrastrukturentwicklung, Vollendung des Energiebinnenmarkts und Nachhaltigkeit in enger Abhängigkeit voneinander zu sehen. Die zweite Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse führt die Infrastrukturprojekte an, die dringend durchgeführt werden müssen, wenn wir unsere energiepolitischen Ziele erfüllen wollen.

Der Bericht zur Lage der Energieunion enthält die Bausteine für einen Umsetzungsmechanismus, der zu einer leichter vorhersehbaren, transparenteren und stabileren Politik führen wird. Die Leitlinien für die integrierten nationalen Energie- und Klimapläne bieten den Mitgliedstaaten die Grundlage für die Ausarbeitung ihrer Pläne für den Zeitraum 2021 bis 2030. Die vorgeschlagene Methodik für Schlüsselindikatoren ist der erste Schritt auf dem Weg zur Erfassung und Überwachung des Erfolgs bei der Verwirklichung der Energieunion.

Die Kommission hat in den vergangenen Monaten den Mitgliedstaaten zahlreiche Besuche abgestattet, um die Energieunion dort mit einem breiten Spektrum von Interessenträgern zu erörtern. Ferner wurden mit allen Mitgliedstaaten technische Gespräche geführt. Aufgrund dieser Kontakte war die Kommission in der Lage, für jeden Mitgliedstaat eine Evaluierung im Hinblick auf die Energieunion zu erstellen und strategische Schlussfolgerungen für alle fünf Dimensionen der Energieunion zu ziehen.

2.    Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen

Erzielte Fortschritte

Die Wirtschaft der EU ist derzeit unter den großen Volkswirtschaften weltweit diejenige, die Kohlenstoffe am effizientesten einsetzt. Sie ist besonders erfolgreich im Hinblick auf die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Treibhausgasemissionen. Zwischen 1990 und 2014 stieg die Summe der Bruttoinlandsprodukte der EU um 46 %, während die Treibhausgasemissionen um 23 % zurückgingen. Die EU ist eine von nur drei großen Volkswirtschaften 4 , die mehr als die Hälfte ihres Stroms ohne Treibhausgasemissionen erzeugen 5 .

Eines der Ziele der Energieunion ist die weitere Abkehr von einer auf fossile Brennstoffe gestützten Volkswirtschaft. 2015 wurden in drei Bereichen, die im Zentrum dieser Umstellung stehen, Fortschritte erzielt: Emissionshandel, erneuerbare Energien und zusätzliche Investitionen in CO2-arme Technologien und Energieeffizienz.

Die Einigung über die Einführung einer Marktstabilitätsreserve ab 2019 wird das EU-Emissionshandelssystems (ETS) stärken. Im Juli 2015 legte die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems vor. Dies ist der letzte Schritt, der ermöglichen soll, dass das EU-Emissionshandelssystem seine Rolle als wichtigstes europäisches Instrument zur Verwirklichung des Verringerungsziels für Treibhausgasemissionen bis 2030 in vollem Umfang erfüllt. Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, diesen Vorschlag vorrangig zu behandeln.

Zur Unterstützung ihres Ziels, Nummer eins bei den erneuerbaren Energien zu werden, legte die Kommission im Juli 2015 eine konsultative Mitteilung zur Umgestaltung des Strommarktes vor. Ein wichtiges Ziel dieser Mitteilung ist es, den Markt in die Lage zu versetzen, einen steigenden Anteil an erneuerbaren Energien aufzunehmen. Erneuerbare Energien werden zunehmend zu einer gängigen Energiequelle. Sie decken bereits heute den Bedarf von 78 Millionen Europäerinnen und Europäern, und die EU ist insgesamt bereits auf einem guten Weg, um beim Anteil der erneuerbaren Energien an der Deckung des Endenergieverbrauchs das für 2020 gesetzte Ziel von 20 % zu erreichen.

Die Umstellung auf eine Wirtschaft, die mit geringen CO2-Emissionen auskommt, erfordert beträchtliche Investitionen, insbesondere in Stromnetze, Energieerzeugung, Energieeffizienz und Innovation 6 . Im Rahmen des EU-Haushalts wird zu dieser Umstellung beigetragen, indem bei allen relevanten strategischen Initiativen die Klimaziele berücksichtigt werden, so dass mindestens 20 % der Haushaltsmittel für den Zeitraum 2014-2020 klimapolitisch ausgerichtet sind. Dies entspricht etwa 180 Milliarden EUR im genannten Zeitraum, von denen mehr als 110 Milliarden EUR über die europäischen Struktur- und Investitionsfonds bereitgestellt werden. Im Übrigen waren Projekte im Bereich nachhaltiger Energien unter den ersten, für die eine Garantie des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) genehmigt wurde, insbesondere in Dänemark, Finnland, Frankreich und Spanien sowie im Vereinigten Königreich.  

Im März 2015 legte die EU auf der Grundlage des Rahmens der Kommission für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 ein verbindliches EU-weites Ziel für die Emissionsverringerung von mindestens 40 % gegenüber den Werten von 1990 bis 2030 vor. Im September 2015 einigte sich die EU auf ihren Standpunkt für die Pariser Klimakonferenz (COP21) 7 . Damit bestätigte sie ihre Bereitschaft zur Aushandlung eines ehrgeizigen, verbindlichen und transparenten globalen Klimaschutzübereinkommens, das einen klar definierten Weg zur Eindämmung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf weniger als 2 °C vorgibt. Zum Zeitpunkt der Annahme dieses Berichts zur Lage der Energieunion haben mehr als 160 Länder, die derzeit für über 90 % der weltweiten Emissionen verantwortlich sind, die von ihnen angestrebten nationalen Beiträge (intended nationally determined contributions – INDC) übermittelt. Beiträge in diesem Umfang sind völlig neu, und sie werden zu einer erheblichen Verringerung der Emissionen weltweit führen. Anstelle der „Maßnahmen einiger weniger Staaten“ im Rahmen des Kyoto-Protokolls treten nun „Maßnahmen aller“.

Um diese Ziele zu erreichen, sind weitere durchgreifende Maßnahmen auf lokaler Ebene notwendig. Vor diesem Hintergrund lud die Kommission am 15. Oktober 2015 die Städtevertreter ein, um eine neue Runde des Bürgermeisterkonvents einzuleiten, bei dem es um die Anpassung an den Klimawandel und die Minderung seiner Folgen geht. Durch die neue Runde des Bürgermeisterkonvents werden Maßnahmen lokaler Behörden weltweit gefördert, auch in Regionen, die bisher nicht beteiligt waren.

Bis zur COP21 werden ferner mehr als 4000 Unternehmen Maßnahmen zusagen. Die konkrete Einlösung dieser Zusagen wird innovativen Unternehmen in der EU beträchtliche Geschäftsmöglichkeiten bieten und Wachstum und Arbeitsplätze schaffen. 

Weiteres Vorgehen

Unmittelbar im Anschluss an die Pariser Klimakonferenz müssen alle Länder auf ihre Zusagen konkrete Maßnahmen folgen lassen. Im ersten Halbjahr 2016 plant die Kommission daher die Vorlage von Vorschlägen zur Verwirklichung des Emissionsverminderungsziels von 30 % gegenüber 2005 in Nicht-EHS-Sektoren durch die Festsetzung nationaler Zielvorgaben für die Verringerung der Treibhausgasemissionen und die Einbeziehung von Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) .

Da etwa ein Drittel der Treibhausgasemissionen in Nicht-EHS-Sektoren im Verkehrsbereich anfallen, plant die Kommission eine Mitteilung über Maßnahmen, die den CO2-Ausstoß bei allen Verkehrsträgern eindämmen. Daran dürften sich Vorschläge zu CO2-Emissionsvorgaben für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, zu Überwachungsmaßnahmen für schwere Nutzfahrzeuge, zu fairen und effizienten Preisen sowie zu Vorschriften für den Marktzugang im Bereich des Straßenverkehrs anschließen.

Die wirksame Durchsetzung gesetzlicher Normen ist entscheidend für die Senkung der Emissionen im Straßenverkehr. Die Prüfsysteme haben die Treibhausgasemissionen und die Emissionen bestimmter Luftschadstoffe bei Weitem nicht vollständig erfasst. Vor diesem Hintergrund arbeitet die Kommission derzeit einen Vorschlag für die Anwendung des weltweit harmonisierten Prüfverfahrens für leichte Nutzfahrzeuge (WLTP) in der EU aus 8 . Sobald es 2017 in Kraft getreten ist, werden genauere Informationen über CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch vorliegen. Ferner werden ab 2017 Emissionstests unter realen Fahrbedingungen zur Erfassung der Luftschadstoffemissionen von Dieselfahrzeugen vorgeschrieben, womit die Stickoxidemissionen (NOx) dieser Fahrzeuge wirksam gesenkt werden sollen 9 . Im Übrigen bereitet die Kommission zur Zeit Vorschläge vor, die das System der Typgenehmigung und der Marktüberwachung stärken und die Unabhängigkeit der Fahrzeugprüfungen erhöhen sollen.

Die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie und die Nachhaltigkeitsstrategie für Bioenergie bis 2030, die 2016 vorgelegt werden sollen, dürften eine angemessene Grundlage für die Verwirklichung des verbindlichen EU-weiten Ziels für erneuerbare Energien von mindestens 27 % bis 2030 bilden. Es werden EU-Strategien und maßnahmen vorgestellt, durch die zusammen mit den Beiträgen, die die Mitgliedstaaten gemäß ihren nationalen Energie- und Klimaplänen leisten wollen, das Ziel erreicht werden dürfte. Um die richtigen Anreize zur Verringerung des CO2-Ausstoßes zu setzen, werden wir uns auch für die allmähliche Einstellung der Subventionen für fossile Brennstoffe einsetzen.

Schlussfolgerungen auf der Ebene der Mitgliedstaaten, der Regionen und der EU:

Die EU ist auf dem richtigen Weg, um bei den Treibhausgasemissionen ihr für 2020 gesetztes Ziel (Verringerung um 20 % bis 2020 im Vergleich zu 1990) zu erreichen. 2014 lagen die Emissionen in der EU um 23 % unter dem Wert des Jahres 1990. Laut den jüngsten Prognosen der Mitgliedstaaten dürften sie 2020 um 24 % darunter liegen.

Bei 24 Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie ihre nationalen EU-2020-Ziele in den Nicht-EHS-Sektoren mit den bestehenden Strategien und Maßnahmen erreichen. Vier Mitgliedstaaten (Belgien, Irland, Luxemburg und Österreich) müssen noch zusätzliche Anstrengungen unternehmen, damit sie auf nationaler Ebene ihre 2020-Ziele in den Nicht-EHS-Sektoren erreichen, oder sie müssen auf die Flexibilitätsregelung der Lastenteilungsentscheidung zurückgreifen 10 .

Im Hinblick auf erneuerbare Energien ist die EU insgesamt auf dem richtigen Weg, das für 2020 gesetzte Ziel zu erreichen. Alle Mitgliedstaaten bis auf drei (Luxemburg, Niederlande, Vereinigtes Königreich) haben ihr Zwischenziel für 2013/14 erfüllt (Grundlage: Daten des Jahres 2013) 11 . Einige Mitgliedstaaten (Frankreich, Luxemburg, Malta, die Niederlande und das Vereinigte Königreich sowie in einem geringeren Maße Belgien und Spanien) müssen prüfen, ob ihre politischen Maßnahmen und Instrumente ausreichend und wirksam sind, um die Ziele für erneuerbare Energien zu erreichen. Im Falle Polens und Ungarns ist die Verwirklichung dieser Ziele bis 2020 ebenfalls nicht sicher. Bei den anderen 19 Mitgliedstaaten ist es möglich, dass sie ihre Ziele für erneuerbare Energien bis 2020 übertreffen (einige sogar in beträchtlichem Umfang). Der steigende Anteil erneuerbarer Energien erhöht die Energieversorgungssicherheit Europas.

Ferner müssen die meisten Mitgliedstaaten sich stärker um eine bessere Integration der erneuerbaren Energien in den Markt und die Kohärenz zwischen Förderregelungen und der Funktionsweise insbesondere der Strommärkte bemühen. Alle Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die neuen Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen eingehalten werden, u. a. auch die grundlegenden Anforderungen, dass Beihilfen im Rahmen einer Ausschreibung anhand eindeutiger, transparenter und diskriminierungsfreier Kriterien gewährt und erneuerbare Energien dem Markt nähergebracht werden müssen.

Schweden ist bisher das einzige Land, das den Mechanismus der Zusammenarbeit mit einem anderen Land (Norwegen) im Bereich der erneuerbaren Energien nutzt. Die Tatsache, dass regionale Foren wie der Verbundplan für den baltischen Energiemarkt (BEMIP) nun auch die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der erneuerbaren Energien beinhalten, ist ermutigend. Wir brauchen mehr regionale Initiativen dieser Art, z. B. im Nordsee- und Mittelmeerraum.

3.    Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs

Erzielte Fortschritte

Um bis 2030 ein ehrgeiziges Niveau bei der Energieeffizienz zu erreichen, hat die Kommission mit der Einführung von Instrumenten begonnen, bei denen Energieeffizienz als eigenständige Energiequelle betrachtet wird. Als ersten Schritt schlug die Kommission im Juli 2015 eine überarbeitete Fassung der Richtlinie über die Energieverbrauchskennzeichnung vor 12 . Durch diesen Vorschlag werden die bestehenden Vorschriften für die Energieeffizienzkennzeichnung effizienter gestaltet und die Durchsetzung wird vereinfacht. Außerdem traten 2015 mehrere Ökodesign- und Energiekennzeichnungsvorschriften in Kraft, mit denen der Energieverbrauch und damit die Energiekosten der Haushalte gesenkt werden können. Zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr möchte die Kommission einen neuen Ökodesign-Arbeitsplan vorlegen, der nicht nur zu einer höheren Energieeffizienz beitragen, sondern in Zukunft auch die Kreislaufwirtschaft unterstützen wird.

Energieeffizienz spielt beim Europäischen Fonds für strategische Investitionen eine wichtige Rolle. Der Fonds unterstützt bereits strategische Projekte im Bereich der Energieeffizienz, zum Beispiel in Frankreich und Italien. Viele weitere Projekte sind zur Genehmigung vorgeschlagen. Hierdurch werden Investitionen aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds ergänzt.

Aus dem Bericht über die Verwirklichung des Energieeffizienzziels von 20 % bis 2020 13 , der dieser Mitteilung beiliegt, geht hervor, dass trotz erheblicher Fortschritte aufgrund der gemeinsamen Anstrengungen der Mitgliedstaaten entgegen den Prognosen für 2020 beim Primärenergieverbrauch nur 17,6 % eingespart werden können 14 . Die Kommission ist jedoch nach wie vor zuversichtlich, dass das Ziel von 20 % erreicht werden kann, wenn die bestehenden EU-Rechtsvorschriften ordnungsgemäß und vollständig umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten sollten ehrgeiziger werden und die Investitionsbedingungen müssen sich verbessern, so dass sich in Europa die Energieeffizienz auch in Zukunft weiter verbessert.

Weiteres Vorgehen

Es gibt nach wie vor zahlreiche Hindernisse für eine vollständige Ausschöpfung des Potenzials der Energieeffizienzmaßnahmen, z. B. Informationsdefizite und ein Mangel an gezielten Finanzinstrumenten. Dies führt zu einer begrenzten Nutzung der Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz und einem beschränkten Einsatz energieeffizienter Produkte und Technologien.

Für das Jahr 2016 plant die Kommission Legislativvorschläge zur Anpassung der Energieeffizienz-Richtlinie an das vorläufige Ziel von mindestens 27 % auf EU-Ebene bis 2030 (es ist vor 2020 zu überprüfen, wobei auf EU-Ebene 30 % angestrebt werden). Ebenso wichtig ist es, einen besonderen Schwerpunkt auf den Gebäudesektor zu legen, auf den etwa 40 % des Gesamtendenergieverbrauchs in der EU und etwa ein Viertel der direkten Treibhausgasemissionen der Nicht-EHS-Sektoren entfallen. Derzeit wird eine eingehende Bewertung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Hinblick auf ihre Überarbeitung vorgenommen.

Die Finanzierung der erforderlichen Anfangsinvestitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz stellt nach wie vor eine erhebliche Herausforderung dar. Bis 2030 müssen die Energieeffizienzinvestitionen auf das Fünffache der heutigen Beträge steigen 15 . Die Kommission wird mit ihren Partnern für 2016 vorrangig an Maßnahmen arbeiten, durch die kleinere Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz zusammengeführt werden können. Diese Maßnahmen dürften Investoren bessere Möglichkeiten für Energieeffizienzinvestitionen bieten und lokalen, regionalen und nationalen Plattformen und Programmen im Bereich der Energieeffizienz Kapital leichter zugänglich machen, insbesondere in den Mitgliedstaaten, in denen solche Mittel und Möglichkeiten am meisten fehlen. Sie werden den Ausbau der technischen Unterstützung und der Unterstützung der Projektentwicklung im Rahmen der Europäischen Plattform für Investitionsberatung (EIAH) beinhalten, die die Kommission und die Europäische Investitionsbank eingerichtet haben, um öffentlichen Projektträgern bei der Strukturierung ihrer Projekte zu helfen und Finanzierungsinstrumente mit Standardvorschriften und bedingungen, insbesondere im Bereich der Gebäudepolitik, zu fördern. Anfang 2016 wird die Kommission das Europäische Portal für Investitionsprojekte (EIPP) aktivieren. Es soll Investoren für vielversprechende Investitionsvorhaben in Europa interessieren. Die Interessenträger im Energiebereich sind aufgefordert, ihre Projekte einzusenden, so dass eine kritische Masse an noch nicht begonnenen Projekten aufgebaut werden kann.

Auf Heizung und Kühlung entfällt der größte Anteil des Energieverbrauchs in der EU. Für Anfang 2016 ist eine spezielle Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung geplant, mit der eine intelligente Umstellung dieses Sektors angestrebt wird. In der Strategie sollten u. a. Lösungen und Maßnahmen zur Verringerung der Nachfrage nach Heizung und Kühlung im Wohnungs-, im Tertiär- und im Industriesektor angeführt werden, wobei dafür zu sorgen ist, dass zumindest Qualität und Komfort der Dienstleistungen überwacht werden. Außerdem sollte die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert werden.

Schlussfolgerungen auf der Ebene der Mitgliedstaaten, der Regionen und der EU:

Die meisten Mitgliedstaaten müssen sich ehrgeizigere Ziele setzen und ihre Maßnahmen intensivieren, damit sie ihre nationalen Energieeffizienzziele bis 2020 erreichen.

Mehrere Mitgliedstaaten (Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Malta, Österreich, Schweden, Spanien, Ungarn, Zypern) haben ehrgeizigere nationale Ziele für 2020 gemeldet, entweder als Primär- oder Endenergieverbrauch; dies ist ermutigend. Gleichzeitig senkten jedoch fünf Mitgliedstaaten ihre Zielvorgaben für eines der beiden Ziele. Im Allgemeinen sind die nationalen Richtziele für 2020 z. B. von Finnland, Griechenland, Kroatien und Rumänien sowie – wenn sie als Endenergieverbrauch ausgedrückt werden, von Italien, Portugal und Zypern – im Hinblick auf das zu erwartende wirtschaftliche Wachstum nicht ehrgeizig genug.

Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, die Niederlande, Polen und Schweden werden ihren Primärenergieverbrauch in den Jahren 2014-2020 rascher reduzieren müssen als im Zeitraum 2005-2013, um ihre diesbezüglichen Richtziele bis 2020 zu erreichen. Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Litauen, Malta, Österreich und die Slowakei haben sich für 2020 Endenergieverbrauchsziele gesetzt, für die sie ihren Verbrauch im Zeitraum 2014-2020 rascher senken müssen als im Zeitraum 2005-2013.

Im Hinblick auf die Energieintensität besteht ein großer Unterschied zwischen dem Mitgliedstaat mit der höchsten (Bulgarien) und den Mitgliedstaaten mit der niedrigsten Energieintensität der Industrie (Dänemark und Irland). Dies ist weitgehend auf strukturelle Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zurückzuführen. Allerdings ist in allen Mitgliedstaaten außer Griechenland, Irland, Lettland und Ungarn die Energieintensität von Industrie und Baugewerbe zwischen 2005 und 2013 zurückgegangen.

Bei der Energiegewinnung zeigen die analysierten Leistungsindikatoren in den meisten Ländern eine Verschlechterung. Insbesondere der Anteil der Wärme aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie hocheffiziente Fernwärme und Fernkälte müssen von den Mitgliedstaaten weiter gefördert werden.

4.    Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt

Erzielte Fortschritte

Stromtrassen und Gasleitungen bilden das Rückgrat eines integrierten Energiemarktes. Seit der Vorlage der Rahmenstrategie für die Energieunion ist viel geschehen. Mit der Einweihung der Stromleitung zwischen Italien und Malta im April 2015 endete die Isolation des maltesischen Stromnetzes. Dank der Vollendung des Eastlink zwischen Finnland und Estland und der NordBalt-Verbindungsleitung zwischen Litauen und Schweden können die baltischen Staaten ab diesem Jahr am NordPool-Strommarkt teilnehmen. Ein weiteres Beispiel für eine gute Zusammenarbeit ist die LitPolLink-Initiative für einen Verbund zwischen Litauen und Polen, der im Dezember 2015 in Betrieb genommen wird. 2015 wurde ferner die neue Verbindungsleitung Frankreich-Spanien in Betrieb genommen, mit der sich die Übertragungskapazität zwischen den beiden Ländern verdoppelt. Mit dem neuen Flüssiggas(LNG)-Terminal in Klaipeda (Litauen) bietet sich dem baltischen Gasmarkt erstmalig die Möglichkeit der Diversifizierung der Energieversorgung, während durch die jüngste Vereinbarung über die Gasverbindungsleitung zwischen Polen und Litauen die Abschottung der baltischen Staaten vom Erdgasbinnenmarkt ein Ende findet. Die Verbindungsleitung zwischen Ungarn und der Slowakei ist ebenfalls ein wichtiger Meilenstein, und sowohl innerhalb der EU als auch an ihren Grenzen zur Ukraine wurde Ausrüstung installiert, die den Gasfluss in umgekehrter Richtung ermöglicht, was den Handel in beide Richtungen erleichtert. Ferner vereinbarten die baltischen Staaten als gemeinsames strategisches Ziel, ihre Stromnetze mit dem kontinentaleuropäischen Netz zu synchronisieren.

Im Jahr 2015 arbeitete die Kommission intensiv mit den Mitgliedstaaten zusammen, um eine hochrangige Gruppe für einen Gas- und Stromverbund auf der Iberischen Halbinsel und die Hochrangige Gruppe für Erdgas-Verbindungsleitungen in Mittel- und Südosteuropa (CESEC) einzusetzen und die Hochrangige Gruppe für den Ostseeraum (BEMIP) zu reformieren. Die Mitgliedstaaten haben ihre Zusammenarbeit in regionalen Gremien ausgebaut, was bereits Wirkung zeigt. So hat sich die Hochrangige Gruppe für Erdgas-Verbindungsleitungen in Mittel- und Südosteuropa auf eine Liste vorrangiger Vorhaben geeinigt 16 , deren Durchführung den Ländern der Region Zugang zu mindestens drei Gasquellen eröffnet.

Das von der Kommission eingerichtete Energieinfrastrukturforum hielt seine erste Sitzung am 9./10. November in Kopenhagen ab und wird an empfehlenswerten Verfahren in Fragen wie rechtliche Hindernisse, Infrastrukturentwicklung, öffentliche Akzeptanz und Finanzierung arbeiten.

Die Kommission hat sich mit den Mitgliedstaaten intensiv um die Beseitigung bestehender rechtlicher Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel mit Strom und Gas bemüht. In enger Zusammenarbeit wurden Probleme mit der vollständigen Umsetzung des dritten Energiepakets in verschiedenen Mitgliedstaaten angegangen. Mit der Initiative zur Marktorganisation der Kommission 17 soll der Weg für eine weitere Anpassung des EU-Rechtsrahmens an die Realität der immer stärker integrierten europäischen Energiemärkte geebnet werden. Die Kommission hat ferner wie bisher die Wettbewerbsvorschriften des Vertrags konsequent durchgesetzt.

Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt sollte in erster Linie den Verbrauchern konkrete Vorteile bringen. Dieser Grundsatz kommt in der Mitteilung „Verbesserte Möglichkeiten für die Energieverbraucher“ vom Juli 2015 18 voll zum Tragen. In der Mitteilung wird anerkannt, dass die Verbraucher ihre Rolle bei der Umstellung des Energiesystems immer noch nicht in vollem Umfang wahrnehmen können. Aus der Sicht der Verbraucher funktionieren die Strom- und Gasmärkte immer noch nicht so, wie es sein sollte, was auch aus dem Arbeitspapier über Verbrauchertrends hervorgeht, das zusammen mit dem Bericht zur Lage der Energieunion vorgelegt wird 19 .

Weiteres Vorgehen

Im Jahr 2016 müssen alle Akteure ihre Bemühungen im Zusammenhang mit Infrastrukturprojekten verstärken. Insbesondere Vorhaben von gemeinsamem Interesse (projects of common interest – PCI) müssen dringend politische Impulse erhalten. Obwohl 13 Projekte aus der ersten Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse bis Ende 2015 abgeschlossen sein werden und etwas mehr als 100 solcher Vorhaben sich in der Genehmigungsphase befinden, sind bei mehr als einem Viertel 20 Verzögerungen festzustellen, vor allem aufgrund von Problemen bei der Genehmigungserteilung und/oder Finanzierungsfragen. Die Verfahren dauern einfach zu lange, um effizient zu sein. Sollen diese Probleme erfolgreich angegangen werden, müssen die Mitgliedstaaten die Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E) vollständig umsetzen, insbesondere die Bestimmungen über die Erteilung von Genehmigungen.

Die zweite Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse 21 , die zusammen mit dieser Mitteilung angenommen wird, enthält die Projekte, die dringend durchgeführt werden müssen, wenn wir unsere energiepolitischen Ziele erreichen wollen. Die beiliegende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen 22 legt die Verbesserungen dar, die zur Verwirklichung der Basisinfrastruktur für einen integrierten europäischen Energiemarkt erforderlich sind. Die ersten Vorteile der im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen entwickelten Instrumente für Infrastrukturinvestitionen dürften im Jahr 2016 spürbar werden. Speziell für den Stromsektor plant die Kommission eine Mitteilung über die zur Erreichung des Stromverbundziels von 15 % bis 2030 erforderlichen Maßnahmen. Darüber hinaus wird die Kommission prüfen, wie Projekte an den Grenzen der EU und der Energiegemeinschaft auf beiden Seiten finanziert werden können.

Die Mitgliedstaaten und Interessenträger haben großes Interesse an einer Zusammenarbeit im Nordseeraum gezeigt. Fast die Hälfte der Kapitalausgaben für Stromvorhaben von gemeinsamem Interesse werden im Nordseeraum getätigt werden. Daher beabsichtigt die Kommission, eine hochrangige Gruppe für regionale Zusammenarbeit im Nordseeraum einzusetzen, die Regulierungs-, Finanz- und Raumordnungsprobleme behandeln soll, die der Durchführung dieser Vorhaben im Wege stehen.

Kontinuierliche Investitionen in die Netzinfrastruktur der Mitgliedstaaten werden ebenfalls notwendig sein, um regionale Engpässe zu vermeiden. Besonderen Anlass zur Sorge geben die Verzerrungen bei größeren einheitlichen Gebotszonen, die auf unzureichende nationale Infrastrukturen zurückzuführen sind. Bei der Überprüfung der Gebotszonen durch das Europäische Netz der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) sollten kritische Netzeinschränkungen ermittelt und gegebenenfalls getrennte Gebotszonen für benachteiligte Gebiete vorgeschlagen werden. Solche Gebotszonen könnten auch dazu dienen, das Augenmerk auf die Notwendigkeit höherer Netzinvestitionen zu lenken.

Darüber hinaus ist es wichtig zu gewährleisten, dass die vorhandenen Gas- und Strominfrastrukturen im Interesse der Marktintegration vollständig genutzt werden. Eine auch in Zukunft strenge Durchsetzung der Wettbewerbsregeln wird insbesondere darauf abzielen, dass die Märkte sich nicht durch eine künstliche Einschränkung der Nutzung vorhandener Kapazitäten abschotten.

Legislativvorschläge zur Umsetzung der neuen Marktorganisation sind für 2016 geplant. Mit ihnen werden vor allem eine bessere Verknüpfung von Großhandelsmarkt und Endkundenmarkt, der Ausbau der regionalen Zusammenarbeit und des grenzüberschreitenden Handels sowie die Schaffung kurz- und langfristiger Märkte angestrebt, um die richtigen Investitionssignale im Hinblick auf moderne Technologien an die Erzeuger und Verbraucher von Strom auszusenden. Ein überarbeitetes EU-Emissionshandelssystem dürfte ebenfalls angemessenere Signale für langfristige Investitionen in CO2-arme Technologien setzen. Die Kommission stellt sicher, dass staatliche Beihilfen der Mitgliedstaaten zur Unterstützung höherer Investitionen in ihre Energiemärkte entsprechend den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 23 vergeben werden, damit Marktverzerrungen vermieden werden. Darüber hinaus wird im Rahmen der laufenden beihilferechtlichen Sektoruntersuchung zu Stromkapazitätsmechanismen 24 geprüft, inwieweit die bestehenden und geplanten Kapazitätsmechanismen die Effizienz des Binnenmarkts behindern können.

Bei der Ausarbeitung der Legislativvorschläge wird die Kommission einen besonderen Schwerpunkt auf die Einbeziehung der Verbraucher in die nachfrageseitige Steuerung legen, um die Effizienz und Flexibilität der Energienetze zu erhöhen. In Zukunft sollten Informationen über Kosten und Verbrauch vorliegen, es sollte keine Schwierigkeiten beim Versorgerwechsel mehr geben, und eine aktive Beteiligung sollte belohnt werden.

Die Verbraucher – Privathaushalte und Industrie – wollen mehr Transparenz bei Energiepreisen und -kosten. Die Kommission will 2016 einen neuen Bericht über Energiepreise und -kosten veröffentlichen, der einen Überblick über Kosten, Steuern, Abgaben und Subventionen geben soll. Dieser dürfte zu einer fundierteren Diskussion über die unterschiedlichen Preisniveaus in den Mitgliedstaaten, die verschiedenen Komponenten der Energiepreise, ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und die Investitionen in Europa sowie ihren Einfluss auf das Verbraucherverhalten beitragen. In einem ersten Schritt legte die Kommission heute einen Vorschlag zur Verbesserung der europäischen Statistiken über Gas- und Strompreise vor 25 .

Bei der Überprüfung der wichtigsten Rechtsvorschriften wird die Kommission 2016 insbesondere darauf achten, dass schutzbedürftige Verbraucher geschützt werden, z. B. bei der Überprüfung der Richtlinie über Energieeffizienz oder bei dem Vorschlag über die neue Marktorganisation, in deren Rahmen die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten und Marktteilnehmer in Bezug auf schutzbedürftige Verbraucher besser abgestimmt werden können. Die Kommission will dafür sorgen, dass Finanzierungsprogramme für Energieeffizienzmaßnahmen armen und schutzbedürftigen Energieverbrauchern zugänglich sind, und wird sich um die Verbesserung der Erfassung von Daten zur Energiearmut bemühen.

Schlussfolgerungen auf der Ebene der Mitgliedstaaten, der Regionen und der EU:

Viele Mitgliedstaaten haben gute Fortschritte bei der Öffnung ihrer Großhandelsmärkte für den Wettbewerb erzielt, was erhebliche Vorteile gebracht hat. Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, und viele haben die notwendigen Vorschriften für wettbewerbsorientierte und liquide Märkte noch nicht vollständig umgesetzt.

In Bezug auf die Elektrizitätsinfrastruktur haben 22 Mitgliedstaaten das für 2020 vorgegebene 10 %-Ziel für die Stromverbundkapazität bereits erreicht oder sind auf gutem Wege dahin. Die acht Mitgliedstaaten, die zur Zeit noch unter dem Verbundziel für 2020 liegen, sind Irland, Italien, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, das Vereinigte Königreich und Zypern.

Für die weitere Vertiefung des Strombinnenmarktes werden noch Verbindungsleitungen benötigt (z. B. in Südwesteuropa), aber auch zwischen mehreren Mitgliedstaaten in Nord- und Osteuropa (z. B. Deutschland, Polen und der Tschechischen Republik) fehlen Verbindungsleitungen, und es werden weitere benötigt, um Mitgliedstaaten (Irland und das Vereinigte Königreich) noch stärker mit dem Rest Nordwesteuropas zu verbinden.

Die Regulierung der Endkundenpreise muss einem vor Kurzem ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge zeitlich begrenzt und auf Ausnahmefälle beschränkt sein 26 . Während weitere Mitgliedstaaten unlängst erfolgreich die Regulierung der Endkundenpreise abgeschafft haben (Irland, Lettland), sind in rund der Hälfte der Mitgliedstaaten die Preise für die Haushalte nach wie vor in unterschiedlichem Maße reguliert, was ein Hindernis für die Einbeziehung der Verbraucher und den Wettbewerb im Endkundengeschäft darstellen kann.

Alle Mitgliedstaaten müssen die Verbraucher über die im Zusammenhang mit der Energieeffizienz verfügbaren Optionen besser informieren und die Investitionsbedingungen für private Verbraucher weiter verbessern. Daneben bedarf es gezielterer Maßnahmen für schutzbedürftige Verbraucher, um die Energie- und Brennstoffarmut wirksam zu bekämpfen.

Die Einflussnahme seitens der Verbraucher durch die Einführung intelligenter Messsysteme ist nur in einigen Mitgliedstaaten (vor allem in Finnland, Italien und Schweden) tatsächlich verwirklicht worden, in einigen anderen (darunter Dänemark, Estland und die Niederlande) in geringerem Maße. In mehreren Mitgliedstaaten schreckt der verwaltungstechnische Aufwand die Verbraucher davon ab, zu einem neuen Lieferanten und besseren Vertragsbedingungen zu wechseln.

Auf regionaler Ebene waren bis Mitte 2015 die meisten Großhandelsmärkte für Strom in der EU an einen oder mehrere ihrer Nachbarn gekoppelt, und es zeichnet sich eine Angleichung der Preise ab. Bei Gas ist die Situation weniger einheitlich. Trotz einer gewissen Preiskonvergenz auf wichtigen europäischen Erdgas-Hubs gibt es nach wie vor deutliche Preisunterschiede und eine unzureichende Marktintegration in der EU, was zum Teil eine Folge langfristiger Verträge und fehlender Verbindungsleitungen ist. Die Endkundenmärkte sowohl für Strom als auch für Gas sind noch immer nationale Märkte (bzw. Märkte auf einer kleineren innerstaatlichen Ebene). Wir brauchen von allen Mitgliedstaaten weitere Anstrengungen, um die regionale Marktintegration voranzubringen.

5.    Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen

Erzielte Fortschritte

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben beschlossen, ein kohärenteres Handeln der EU in der Außen- und der Energiepolitik zu fördern, das geopolitischen Entwicklungen Rechnung trägt. Im Juli 2015 nahm der Rat Schlussfolgerungen zur Energiediplomatie zusammen mit einem Aktionsplan an 27 . Darin wird darauf abgehoben, dass intensivere bi- und multilaterale Dialoge, eine verstärkte Nutzung außenpolitischer Instrumente zur Unterstützung der Diversifizierung sowie die Förderung von transparenten, nachhaltigen und auf Regeln beruhenden Energiemärkten notwendig sind.

Im Zuge der Umstellung auf eine wettbewerbsfähige Wirtschaft, die mit geringen CO2-Emissionen auskommt, wird durch die Drosselung der Energienachfrage und die Nutzung erneuerbarer und anderer heimischer Energiequellen der Einsatz importierter fossiler Brennstoffe verringert. Bei den Investitionen in eine krisenfeste Infrastruktur müssen diese geänderten Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, um zu vermeiden, dass Vermögenswerte verloren gehen.

Das Jahr 2015 war gekennzeichnet durch die fortdauernden Spannungen zwischen Russland und der Ukraine, anhaltend niedrige Ölpreise, die sich auf die Energiemärkte in der ganzen Welt auswirkten, neue Initiativen für zusätzliche Infrastrukturen für Erdgas aus Russland, neue Perspektiven, die sich aus dem Nuklearabkommen mit dem Iran ergeben, sowie einem steten Rückgang der heimischen Produktion fossiler Brennstoffe.

Trotz der schwierigen politischen Lage hat sich die Ukraine während des Winters 2014/2015 als zuverlässiger Transitpartner für russisches Erdgas erwiesen. Nach Auffassung der EU ist es im Interesse aller Beteiligten, dass die Ukraine ein wichtiges Transitland bleibt. Die EU unterstützt aktiv die Bemühungen der Regierung der Ukraine und von Naftogaz, damit dies weiterhin der Fall ist, insbesondere die tiefgreifenden Strukturreformen im Erdgassektor, die die Ukraine derzeit durchführt. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass dieser Reformprozess fortgeführt wird. Die Kommission hat während des gesamten Jahres 2015 eine aktive Vermittlerrolle bei den Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland übernommen, um sicherzustellen, dass die Ukraine während des Winters mit Gas beliefert wird. Ergebnis war die Paraphierung eines verbindlichen Protokolls am 25. September 2015, das seit dem 9. Oktober 2015 umgesetzt wird. Die Kapazitäten für Gastransporte entgegen der Hauptflussrichtung – d. h. aus der EU, insbesondere aus der Slowakei, in die Ukraine – wurden im Verlauf des Jahres 2015 ebenfalls erheblich gesteigert, so dass die Ukraine in der Lage war, Erdgas über die EU zu importieren und somit ihre direkte Abhängigkeit von Russland zu verringern.

Die Kommission nimmt Kenntnis von den Plänen gewerblicher Unternehmen, weitere Gas-Pipelines zu bauen, die über die Ostsee zwischen Russland und Deutschland verlaufen sollen. Wenn die Nord-Stream-Pipelines 3 und 4 gebaut werden, würde dadurch keine neue Versorgungsquelle erschlossen, sondern dies würde die Fernleitungskapazität aus Russland in die EU weiter erhöhen, obschon diese schon jetzt lediglich zu 50 % genutzt wird. Diese Pipelines müssen vollständig mit dem EU-Recht in Einklang stehen. Die Kommission wird jedes einzelne Projekt dieser Art auf Einhaltung des europäischen Rechtsrahmens prüfen.

Die EU wird nur Infrastrukturprojekte unterstützen, die mit den Grundprinzipien der Energieunion, insbesondere auch mit der EU-Strategie zur Energieversorgungssicherheit 28 , in Einklang stehen. Die Diversifizierung der Energiequellen, -lieferanten und -versorgungswege ist von entscheidender Bedeutung für eine sichere und krisenfeste Versorgung der europäischen Bürger und Unternehmen. Die Versorgungssicherheit der Union im Energiebereich ist auch eng an die Energieversorgungssicherheit ihrer Nachbarländer gekoppelt 29 . Die Energiegemeinschaft spielt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle: sowohl bei der Förderung vorrangiger Verbundprojekte als auch bei der Gewährleistung, dass in der Region Regeln eingehalten werden, die mit denen der EU vereinbar sind. Vor diesem Hintergrund beschlossen die Länder des westlichen Balkans auf dem Wiener Gipfeltreffen die Errichtung eines regionalen Strommarktes. Innerhalb der Hochrangigen Gruppe für Erdgas-Verbindungsleitungen in Mittel- und Südosteuropa haben sechs Länder der Energiegemeinschaft gemeinsam mit neun EU-Ländern die Absichtserklärung unterzeichnet und einem Aktionsplan zugestimmt – ein hervorragendes Beispiel dafür, dass die Energieunion wächst und auch über die Grenzen der EU hinaus Vorteile bringt. Über das ganze Jahr 2015 hinweg hat sich die Kommission für den Reformprozess in der Energiegemeinschaft eingesetzt. Die Europäische Kommission unterzeichnete die Internationale Energiecharta gemeinsam mit anderen Partnern auf der Konferenz am 20./21. Mai 2015 in Den Haag.

Die jüngste Entdeckung der Gasvorkommen im östlichen Mittelmeer steigert das Potenzial des Mittelmeerraums, zur Energieversorgungssicherheit Europas beizutragen. Daher wurde die Zusammenarbeit durch die Einrichtung von drei Euro-Med-Plattformen intensiviert, die sich mit Gas, dem regionalen Strommarkt bzw. der Förderung von erneuerbarer Energie und Energieeffizienz befassen. Die Gespräche über die transkaspische Pipeline wurden wieder aufgenommen; außerdem wurden 2015 die Arbeiten zum südlichen Gaskorridor fortgesetzt.

In den letzten Monaten hat sich der Schwerpunkt eindeutig auf den Stromsektor verlagert. In einigen Mitgliedstaaten wurde im Verlauf der letzten zehn Jahre das Überangebot an Strom gesenkt und nun drohen Netzspannungsabsenkungen. Um zu bewerten, wo die wirklichen Probleme im Stromsystem liegen und wie diese am besten angegangen werden können, wurden mehrere Initiativen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Analyse einer angemessenen Stromerzeugung auf regionaler Ebene erfolgt und dabei eine gemeinsame Methodik zugrunde gelegt wird 30 . 

Weiteres Vorgehen

Die geopolitischen Herausforderungen werden auch im Jahr 2016 weiter bestehen. Die EU muss ihre neue Energiediplomatie konsequent verfolgen und gegenüber Drittländern mit einer Stimme sprechen. Sie muss zudem Aktionspläne für diese Energiediplomatie entwickeln, um die Diversifizierung auch durch außenpolitische Instrumente zu stärken.

Mit der für 2016 vorgesehenen Überarbeitung der Verordnung über die sichere Erdgasversorgung soll die Anfälligkeit der EU bei Versorgungsunterbrechungen verringert werden. Besonders wichtig wird es sein, die regionale Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken, sowohl um Versorgungsengpässe zu vermeiden und abzufedern als auch um für Solidarität im Notfall zu sorgen. Die Kommission beabsichtigt, gleichzeitig eine Strategie für Flüssigerdgas (LNG) und die Speicherung von Erdgas vorzulegen, damit die Europäische Union das Diversifizierungspotenzial, das sich durch Flüssigerdgas bietet, in vollem Umfang ausschöpfen kann. Parallel dazu unterstreicht die Kommission bei den laufenden Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) weiterhin die Bedeutung von Energie im Allgemeinen und Flüssigerdgas im Besonderen.

Im Hinblick auf größere Transparenz und um sicherzustellen, dass zwischenstaatliche Abkommen im Energiebereich im Einklang mit den geltenden EU-Rechtsvorschriften und Maßnahmen stehen, bereitet die Kommission zurzeit einen Vorschlag für die Überarbeitung des derzeitigen Beschlusses über zwischenstaatliche Abkommen vor.

Die Kommission beabsichtigt, bis Ende 2016 ein neues Rechtsinstrument für die Sicherheit der Stromversorgung vorzulegen, mit dem die Transparenz erhöht, eine gemeinsame Herangehensweise gewährleistet und leichter grenzüberschreitende Lösungen für eine sichere Stromversorgung entwickelt werden können. Dieses Instrument soll umfassend in die Neuorganisation des Strommarkts eingebunden werden.

Im Nuklearbereich wird mit der Veröffentlichung eines neuen hinweisenden Nuklearprogramms (PINC) im Jahr 2016 ein Überblick über die Investitionen gegeben, die die Mitgliedstaaten bis 2050 für alle Stufen des Brennstoffkreislaufs planen. Da die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten ihre Absicht erklärt haben, weiterhin auf diese Energiequelle zurückzugreifen, sollte durch diese Initiative mehr Klarheit über den langfristigen Investitionsbedarf und den Umgang mit den Verbindlichkeiten im Nuklearbereich geschaffen werden.

Schlussfolgerungen auf der Ebene der Mitgliedstaaten, der Regionen und der EU:

Die EU macht Fortschritte bei der Diversifizierung der Quellen, Versorgungswege und Lieferanten von Energie. Allerdings stammten 2013 rund 40 % der Erdgaseinfuhren der EU aus Russland, und auch heute noch sind eine Reihe von Mitgliedstaaten vollständig oder überwiegend von den Lieferungen aus Russland abhängig (Bulgarien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, die Slowakei, die Tschechische Republik und Ungarn).

Überdies haben drei Mitgliedstaaten (Bulgarien, Litauen und Portugal) den Infrastrukturstandard der Verordnung über die Sicherheit der Erdgasversorgung noch nicht erfüllt.

Es besteht Handlungsbedarf zur weiteren Anbindung insbesondere der baltischen Staaten und Finnlands an den mitteleuropäischen Gasmarkt, zur Verbesserung der Verbindungen zwischen den Mitgliedstaaten (z. B. zwischen Ungarn, Rumänien, Bulgarien und Griechenland sowie zwischen Portugal, Spanien und Frankreich) und im Hinblick darauf, dass alle Mitgliedstaaten Zugang zu Flüssigerdgas-Hubs bekommen und die Flüssigerdgas-Kapazitäten nutzen können, die einige Länder aufgebaut haben bzw. noch aufbauen können.

Auf regionaler Ebene haben die 2014 durchgeführten Stresstests deutlich aufgezeigt, welche Vorteile sich aus einer regionalen Zusammenarbeit im Hinblick auf die Vermeidung oder Abschwächung einer Gaskrise ergeben. Die Kommission fördert eine solche Zusammenarbeit bereits aktiv, z. B. mit der Hochrangigen Gruppe für Erdgas-Verbindungsleitungen in Mittel- und Südosteuropa (CESEC). Diese Arbeit sollte fortgesetzt werden.

Die Mitgliedstaaten müssen außerdem die (regionale) Zusammenarbeit im Hinblick auf die Sicherheit der Stromversorgung und die Angemessenheit der Stromerzeugung intensivieren.

6.    Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

Erzielte Fortschritte

Forschung, Innovation (FuI) und Wettbewerbsfähigkeit sind von größter Bedeutung, um die Umstellung des Energiesystems der EU zu beschleunigen und den Nutzen für Beschäftigung und Wachstum, den die Energieunion bringen kann, auszuschöpfen. Im September 2015 legte die Kommission die Mitteilung „Beschleunigung des Umbaus des europäischen Energiesystems durch einen integrierten Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan)“ 31 vor. Dadurch ergeben sich neue Impulse für die Entwicklung und Einführung CO2-armer Technologien durch eine bessere Koordinierung und Prioritätensetzung bei den Forschungs- und Innovationsanstrengungen in ganz Europa.

Finanzierung ist der zentrale Faktor, um Innovationen auf dem Markt zu bringen. Deshalb führen Kommission und Europäische Investitionsbank ihre Anstrengungen im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa und des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) fort. In diesem Sinne stellt die Fazilität für InnovFin-Energie-Demonstrationsprojekte Risikofinanzierung in Form von Darlehen, Kapitalbeteiligungen und Garantien bereit, die über die herkömmliche Unterstützung im Wege von Finanzhilfen hinausgeht. Dies dürfte der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen aus der Branche der innovativen Energietechnologien Auftrieb geben.

Das gegenwärtige EU-Emissionshandelssystem bietet auch Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionen in Innovation. Im Durchschnitt verwendeten die Mitgliedstaaten 2014 rund 87 % der gesamten Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems, d.h. einen Gesamtbetrag von 3,2 Mrd. EUR, für klima- und energiespezifische Zwecke oder planten, dies zu tun. Im Rahmen des Programms NER 300 sind Mittel in Höhe von insgesamt 2,1 Mrd. EUR für die Finanzierung innovativer Projekte in 20 Mitgliedstaaten vorgesehen. Dadurch dürften zusätzliche 2,7 Mrd. EUR an privaten Investitionen mobilisiert werden.

In ihren Vorschlägen für die Überarbeitung der Richtlinie über das Emissionshandelssystem vom Juli 2015 schlägt die Kommission einen neuen Innovations- und einen neuen Modernisierungsfonds vor. Der Innovationsfonds baut auf dem NER-300-Programm auf, weitet aber dessen Anwendungsbereich auf Innovationen für CO2-arme Technologien in der Industrie aus. Indem er Innovation und Demonstration auf dem Gebiet CO2-armer Technologien unterstützt, wird der Innovationsfonds auch zur Verwirklichung der wichtigsten Maßnahmen des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie beitragen. Der neue Modernisierungsfonds ist für Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) unter 60 % des EU-Durchschnitts gedacht und soll für die Modernisierung des Energiesystems und die Verbesserung der Energieeffizienz eingesetzt werden. Mit der überarbeiteten Richtlinie über das EU-Emissionshandelssystem werden außerdem stärker zielgerichtete Vorschriften hinsichtlich der Verlagerung von CO2-Emissionen („carbon leakage“) vorgeschlagen, mit denen die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Branchen gesichert werden soll, bei denen ein hohes Risiko der Produktionsverlagerung in Länder außerhalb der EU besteht.

Darüber hinaus ist das Rahmenprogramm „Horizont 2020“ ein entscheidendes Instrument zur Förderung der Forschungs- und Innovationsziele der Energieunion. Im Zeitraum 2014-2015 flossen aus seinem Budget mehr als 9 Mrd. EUR in die Förderung von Energieforschung (auch im Nuklearbereich), umweltfreundlichem Verkehr, Klimaschutz und Ressourceneffizienz, Bioökonomie und Schlüsseltechnologien. Außerdem gehören Forschung und Innovation auf dem Gebiet der Energie und der CO2-armen Technologien zu den am häufigsten gewählten Bereichen der intelligenten Spezialisierung (in mehr als 100 Regionen in der EU), was bedeuten dürfte, dass künftig erhebliche Finanzmittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds dafür bereitgestellt werden. Die von der Kommission im Jahr 2015 ins Leben gerufene Plattform für intelligente Spezialisierung im Bereich Energie 32 dürfte diese Arbeit unterstützen.

Weiteres Vorgehen

Die Kommission beabsichtigt, als Teil des Pakets zur Lage der Energieunion 2016 eine integrierte Strategie für die Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit vorzulegen. Diese integrierte Strategie sollte den Ergebnissen der Konsultation Rechnung tragen, die die Kommission bei den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern zu drei miteinander verbundenen Bereichen durchführen wird: Energietechnologien, Verkehr und globale Wettbewerbsfähigkeit. Sie beinhaltet eine Aufstockung der öffentlichen und privaten Investitionen in Forschung und Innovation, die Beseitigung von Negativanreizen für die Innovation und die Überwindung von Hindernissen, die privaten Investitionen im Wege stehen. Die Bottom-up-Forschung sollte als wesentliches Merkmal eines dynamischen Innovationsumfelds stärker gefördert werden.

2016 wird das Augenmerk auf eine wirksamere Koordinierung zwischen der Energieunion, dem digitalen Binnenmarkt und der Kreislaufwirtschaft gerichtet. Dies betrifft unter anderem die fortschreitende Digitalisierung des Energie- und des Verkehrssektors.

Die Umstellung des Energiesystems wird Änderungen in vielen Sektoren nach sich ziehen und verlangt daher eine engere Einbeziehung der Sozialpartner. Dazu könnte gehören, dass dafür gesorgt wird, dass Qualifikationen und Programme zur beruflichen Bildung besser auf die Bedürfnisse neuer Beschäftigungsprofile abgestimmt werden. Weiter könnten Arbeitsbedingungen in neuen Sektoren geprüft und eine sozial gerechte Umstellung in Sektoren oder Regionen, in denen Arbeitsplätze verloren gehen werden, unterstützt werden, Die Kommission hat Gespräche mit den Sozialpartnern auf europäischer Ebene aufgenommen und wird diesen Dialog 2016 fortsetzen. Sie legt den Mitgliedstaaten nahe, mit den Sozialpartnern auch zu erörtern, welche Folgen die Umstellung des Energiesystems haben wird und wie man sich am besten darauf einstellen und mit ihnen umgehen kann. 33

Schlussfolgerungen auf der Ebene der Mitgliedstaaten, der Regionen und der EU:

Die Unternehmen, Forschungsinstitute und innovativen Akteure der Hochschulen in der EU stehen generell in der globalen Energielandschaft gut da. Es gibt viele Mitgliedstaaten (darunter Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Österreich und das Vereinigte Königreich), die erhebliche Anstrengungen zur Förderung von Innovation und Geschäftsmöglichkeiten im Bereich der Energieeffizienz und der CO2-armen Technologien unternommen haben. Dies ist einer der Gründe dafür, weshalb trotz der Wirtschafts- und Finanzkrise in der Branche der erneuerbaren Energieträger die Beschäftigung gewachsen ist: Hier wurde in den letzten fünf Jahren in der EU nahezu eine halbe Million an zusätzlichen Arbeitsplätzen geschaffen.

Die jüngsten positiven Initiativen einiger Mitgliedstaaten (darunter Frankreich, die Niederlande und Portugal) haben zu stärker umwelt- und wachstumsfreundlichen Steuersystemen geführt. Dennoch gibt es in einer Reihe von Mitgliedstaaten nach wie vor Möglichkeiten, das Steuersystem so umzugestalten, dass Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit angekurbelt und gleichzeitig zur Verwirklichung der Ziele der Energieunion beigetragen wird 34 . Die Mitgliedstaaten, die eine solche Verlagerung der Steuerlasten vornehmen, sollten gleichzeitig sicherstellen, dass sich dies nicht unverhältnismäßig auf die Erschwinglichkeit von Energie auswirkt. Es bedarf bestimmter Grundvoraussetzungen, um Innovationen auf die Märkte zu bringen. Wenn sie die ökologischen und ökonomischen Kosten stärker einbeziehen, haben Steuerreformen – z. B. im Bereich Verkehr und Mobilität – durchaus das Potenzial, diese Umstellung zu unterstützen.



7.    Verwirklichung der Energieunion

Erzielte Fortschritte

Die Energieunion bedarf eines in der Gesetzgebung verankerten zuverlässigen und transparenten Steuerungsprozesses, damit alle energiebezogenen Maßnahmen auf europäischer, regionaler, nationaler und lokaler Ebene zur Erreichung ihrer Ziele beitragen.

Auf der politischen Ebene warb Vizepräsident Šefčovič in den vergangenen Monaten vielerorts für die Energieunion. Er führte Gespräche mit den nationalen Regierungen und Parlamenten, mit dem Europäischen Parlament sowie mit Interessengruppen und Bürgerinnen und Bürgern. Diese Besuche sowie die zahlreichen Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen vieler anderer Kommissionsmitglieder, insbesondere von EU-Kommissar Arias Cañete, sind von wesentlicher Bedeutung, um Meinungen einzuholen und über die Energieunion und ihre Möglichkeiten für die EU und ihre Mitgliedstaaten zu diskutieren.

Unterstützt durch die technischen Gespräche mit den Mitgliedstaaten ist durch diesen Prozess ein sehr viel klareres Bild von den Möglichkeiten, Stärken, Risiken und Schwächen der Energieunion auf Ebene der Mitgliedstaaten entstanden, wie auch in den beiliegenden Factsheets ersichtlich ist, die nach bilateralen Erörterungen mit den Mitgliedstaaten validiert worden sind 35 . Ein weiteres Ergebnis ist die vorgeschlagene Methodik für Schlüsselindikatoren 36 , die diesem Bericht über die Lage der Energieunion beigefügt ist. In dieser Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen wird die Situation in Bezug auf die fünf Dimensionen der Energieunion anhand dieser ersten Schlüsselindikatoren EU-weit verglichen. Künftig werden Schlüsselindikatoren verwendet, um die Fortschritte bei der Verwirklichung der Energieunion zu messen und zu überwachen.

Die Umstellung des Energiesystems verlangt strategische Planung. Derzeit haben nur etwa ein Drittel der Mitgliedstaaten umfassende Strategien für die Klima- und Energiepolitik, die über das Jahr 2020 hinaus reichen und nationale Richtziele für Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz enthalten. Angesichts der Notwendigkeit, verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in Bereichen zu schaffen, die häufig eine langfristige Planung erfordern, gibt dies Anlass zu ernster Besorgnis.

Weiteres Vorgehen

Integrierte nationale Energie- und Klimapläne, die auf alle fünf Dimensionen der Energieunion eingehen, sind unverzichtbare Instrumente für eine stärker strategisch ausgerichtete Planung. Ihnen wird eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Ziele für 2030 zukommen. Die diesbezüglichen Leitlinien im Anhang dieser Mitteilung zur Lage der Energieunion geben den Mitgliedstaaten die Grundlagen an die Hand, anhand deren sie mit der Ausarbeitung ihrer Pläne für den Zeitraum des 2030-Rahmens beginnen können.

Im Interesse der Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit für Projektträger und Investoren in einem sich rasch verändernden Umfeld sollten die Vorarbeiten unverzüglich anlaufen. Daher sollten die Mitgliedstaaten 2017 Entwürfe ihrer nationalen Pläne als Ausgangspunkt für weitere Erörterungen vorlegen, damit die Pläne 2018 fertiggestellt und bereits deutlich vor 2021 angewendet werden können.

Die nationalen Pläne müssen auch die Ergebnisse der Konsultationen auf regionaler Ebene in Bereichen widerspiegeln, die von einer verstärkten Zusammenarbeit mit den benachbarten Mitgliedstaaten profitieren würden. Für 2016 plant die Kommission die Veröffentlichung von Leitlinien, die aufzeigen sollen, wie die regionale Zusammenarbeit im weiteren Sinne intensiviert werden und die Kommission regionale Konzepte fördern kann.

Um die Fortschritte zu verfolgen, muss ein transparentes Überwachungssystem eingeführt werden, das auf Schlüsselindikatoren sowie auf Zwei-Jahres-Berichten der Mitgliedstaaten über die Fortschritte bei ihren nationalen Plänen beruht. Die Kommission beabsichtigt, die auf EU-Ebene erzielten kollektiven Fortschritte in ihrem jährlichen Bericht zur Lage der Energieunion zu bewerten und, falls notwendig, politische Maßnahmen vorzuschlagen, damit die Ziele der Energieunion verwirklicht werden.

Ausgehend von – unter anderem – einer Eignungsprüfung der bestehenden Berichtspflichten 37 und laufenden Erörterungen mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und Interessenträgern plant die Kommission für 2016 einen Vorschlag zur Straffung der Planungs- und Berichterstattungsanforderungen hinsichtlich klima- und energiepolitischer Maßnahmen, um im Einklang mit der Agenda für bessere Rechtsetzung bei den Mitgliedstaaten und der Kommission so rasch wie möglich unnötigen Verwaltungsaufwand abzubauen und die Planungs- und Berichterstattungsanforderungen an die Rahmenstrategie für die Energieunion anzugleichen.

8.    Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen

Entscheidend ist, dass wir die Ambitionen, die Ausgewogenheit und die Dynamik aufrechterhalten, die angestoßen wurden, als im Februar 2015 die Rahmenstrategie für die Energieunion lanciert wurde. 2016 wird ein wichtiges Jahr sein – ein Jahr der Ergebnisse, in dem die mit der Strategie für die Energieunion vorgegebene Vision in Gesetzgebungsinitiativen auf EU-Ebene umgesetzt wird, in dem wir externen Partnern gegenüber mit mehr Kohärenz auftreten werden und das im Zeichen der Weiterentwicklung und Verwirklichung der Energieunion stehen wird.

(1)

     COM(2015) 80.

(2)

     Ihm sind mehrere Berichte und Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen beigefügt, die zur Straffung der Berichtspflichten der Kommission beitragen sollen.

(3)

     Arbeitsprogramm der Kommission, COM(2015) 610. Bei der Ausarbeitung aller Vorschläge werden die Grundsätze der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit und der besseren Rechtsetzung beachtet. Bei einigen dieser Vorschläge wird es sich um REFIT-Initiativen handeln.

(4)

     Die anderen sind Brasilien und Kanada.

(5)

     27 % aus erneuerbaren Energiequellen und weitere 27 % aus Kernenergie.

(6)

     COM(2014) 15 und dazugehörige Folgenabschätzung.

(7)

     Schlussfolgerungen des Rates (Umwelt) vom 18.9.2015.

(8)

     Das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für leichte Nutzfahrzeuge (WLTP) wurde 2014 im Rahmen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) als Ersatz für das frühere Prüfverfahren „Neuer europäischer Fahrzyklus (New European Driving Cycle, NEDC)“ beschlossen.

(9)

     Dadurch wird sichergestellt, dass die realen Emissionen der Fahrzeuge die Emissionsgrenzwerte einhalten, wobei es Toleranzen in Bezug auf Ungenauigkeiten bei Prüfverfahren und Messgeräten geben wird, die nach und nach abgebaut werden.

(10)

     Siehe Fortschrittsbericht zur Klimapolitik, COM(2015) 576 + SWD(2015) 246.

(11)

     Da die Zwischenziele als Durchschnittswert zweier Jahre festgelegt sind, könnte diese Einschätzung sich ändern, sobald die Eurostat-Daten für 2014 vorliegen.

(12)

     COM(2015) 341.

(13)

     COM(2015) 574 und begleitende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2015) 245.

(14)

     COM(2014) 520.

(15)

     Bericht der Gruppe der in Energieeffizienzmaßnahmen investierenden Finanzinstitutionen (EEFIG-Bericht) ( www.eefig.eu ).

(16)

      http://ec.europa.eu/energy/en/topics/infrastructure/central-and-south-eastern-europe-gas-connectivity  

(17)

     COM(2015) 340.

(18)

     COM(2015) 339; beigefügt ist eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über beste Praktiken bei der Nutzung von erneuerbaren Energien für den Eigenbedarf, SWD(2015) 114.

(19)

     SWD(2015) 249.

(20)

     31 % der Stromprojekte und 25 % der Gasprojekte (laut dem ACER-Überwachungsbericht über die Durchführung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse).

(21)

     C(2015) 8052.

(22)

     SWD(2015) 247.

(23)

     ABl. C 200 vom 28. Juni 2014, S. 1.

(24)

     C(2015) 2814.

(25)

     COM(2015) 496.

(26)

     Rechtssache C-36/14, Europäische Kommission/Republik Polen.

(27)

     Schlussfolgerungen des Rates zur Energie- und Klimadiplomatie (10995/15 und 11029/15).

(28)

     COM(2014) 330.

(29)

     JOIN(2015) 50, mit SWD(2015) 500 als Begleitdokument.

(30)

     Siehe z. B. die Erklärung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Nachbarstaaten über die Sicherheit der Stromversorgung http://www.benelux.int/files/4414/3375/5898/Jointdeclaration.pdf . 

(31)

     C(2015) 6317.

(32)

      http://s3platform.jrc.ec.europa.eu/s3p-energy .

(33)

     In der EU-Agenda für neue Kompetenzen, die die Kommission derzeit erarbeitet, sollten Maßnahmen aufgezeigt werden, wie wir uns besser auf den Bedarf an Kompetenzen einstellen und die Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen verbessern können.

(34)

     Bericht über Steuerreformen in den EU-Mitgliedstaaten, 2015 (November) – Taxation Paper Nr. 58; http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/gen_info/economic_analysis/tax_papers/taxation_paper_58.pdf .

(35)

     Die Factsheets der Mitgliedstaaten finden sich in SWD (2015) 208-209, 217-242.

(36)

     SWD(2015) 243.

(37)

     Punkt 10 der REFIT-Initiativen, Anhang II des Arbeitsprogramms der Kommission (COM(2015) 610).

Top

Brüssel, den 18.11.2015

COM(2015) 572 final

ANHANG

AKTUALISIERTER FAHRPLAN FÜR DIE ENERGIEUNION

der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK

Lage der Energieunion

{SWD(2015) 208}
{SWD(2015) 209}
{SWD(2015) 217 bis 243}


Aktualisierter Fahrplan für die Energieunion –
November 2015

Erläuterung: VersS: Versorgungssicherheit / EBM: Energiebinnenmarkt / EE: Energieeffizienz / THG: Treibhausgase / FuI: Forschung und Innovation

Dieser Fahrplan ist gegenüber dem Fahrplan im Anhang der am 25. Februar 2015 verabschiedeten Mitteilung der Kommission „Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie“ (COM(2015)80) unverändert. Zu der Tabelle hinzugekommen ist lediglich die letzte Spalte, in der der aktuelle Stand der Initiativen angegeben wird, die bereits verabschiedet wurden oder bei denen sich der Zeitplan geändert hat. Die Spalte enthält keine neuen Informationen zu Initiativen, die bereits von Anfang an erst für 2016 oder später geplant sind.

Maßnahmen

Zuständige Stelle

Zeitplan (gemäß dem Anhang von COM(2015) 80)

VersS

EBM

EE

THG

FuI

Anmerkungen / aktueller Stand

Infrastruktur

Effektive Verwirklichung des Stromverbundziels von 10 %

Kommission

Mitgliedstaaten

Nationale Regulierungs-behörden

Übertragungs-netzbetreiber

2015-20

X

X

X

Verabschiedet am 25. Februar 2015 (COM(2015) 82)

2. Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) – führt zu delegiertem Rechtsakt der Kommission

Kommission

Mitgliedstaaten

2015

X

X

X

Delegierter Rechtsakt am 18. November 2015 erlassen (C(2015) 8052)

Mitteilung über die Fortschritte bei der Fertigstellung der Liste der wichtigsten Energieinfrastrukturen und über die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des Stromverbundziels von 15 % bis 2030

Kommission

2016

X

X

Einrichtung eines Energieinfrastruktur-Forums

Kommission

Mitgliedstaaten

2015

X

X

Erste Zusammenkunft des Energieinfrastruktur-Forums am 9./10. November 2015 in Kopenhagen

Strom

Initiative zur Marktorganisation und zu regionalen Strommärkten sowie Koordinierung der Kapazitäten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, Förderung des grenzüberschreitenden Handels und Erleichterung der Integration der erneuerbaren Energien

Kommission

2015-2016

X

X

X

X

Konsultative Mitteilung am 15. Juli 2015 verabschiedet (COM(2015) 340), Legislativvorschläge folgen 2016

Überprüfung der Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung

Kommission

2016

X

X

X

Endkundenmarkt

Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Energieverbraucher: Stärkung der Verbraucher durch Einbeziehung der nachfrageseitigen Steuerung; Förderung „intelligenter Technologien“; Verknüpfung von Großhandelsmarkt und Endkundenmarkt; allmähliche Abschaffung der regulierten Preise; flankierende Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Kunden

Kommission

Mitgliedstaaten

2015-2016

X

X

X

X

Mitteilung am 15. Juli 2015 verabschiedet (COM(2015) 339), Legislativvorschläge folgen 2016

Gas

Überarbeitung der Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung

Kommission

2015-2016

X

X

Für 2016 geplant

Strategie für Flüssigerdgas und dessen Speicherung

Kommission

2015-2016

X

Für 2016 geplant

Regulierungsrahmen

Überprüfung der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und des Regulierungsrahmens für den Energiesektor

Kommission

2015-16

X

X

X

Abgedeckt durch die am 15. Juli 2015 verabschiedete konsultative Mitteilung (COM(2015) 340), Legislativvorschläge folgen 2016

Erneuerbare Energien

Paket zu den erneuerbaren Energien: neue Richtlinie über erneuerbare Energien mit Zielvorgaben für 2030; beste Praktiken im Bereich der Nutzung von erneuerbaren Energien für den Eigenbedarf und der Förderprogramme; Nachhaltigkeitsstrategie für Bioenergie

Kommission

2015-2017

X

X

X

Leitlinien für beste Praktiken bei der Nutzung von erneuerbaren Energien für den Eigenbedarf am 15. Juli 2015 verabschiedet (SWD(2015) 141)

Paket zu den erneuerbaren Energien für 2016 geplant

Mitteilung über Energieerzeugung aus Abfällen

Kommission

2016

X

X

Klimaschutz

Legislativvorschlag zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems, 2021-2030

Kommission

2015

X

X

X

Vorschlag verabschiedet am 15. Juli 2015 (COM(2015) 337)

Legislativvorschläge für die Entscheidung über die Lastenteilung und die Einbeziehung von Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030

Kommission

2016

X

Maßnahmen im Verkehrsbereich

Faire und effiziente Preise für nachhaltigen Verkehr – Überarbeitung der Eurovignetten-Richtlinie und Rahmen für ein europäisches elektronisches Mautsystem

Kommission

2016

X

X

Überprüfung der Vorschriften für den Marktzugang für den Straßenverkehr zur Verbesserung der Energieeffizienz

Kommission

2016

X

X

Masterplan für die Einführung kooperativer intelligenter Verkehrssysteme

Kommission

Mitgliedstaaten

Industrie

2016

X

X

X

Überprüfung der Verordnungen zur Festsetzung von Emissionsnormen im Hinblick auf die Festlegung von Zielvorgaben für Personenkraftwagen und Lieferwagen für die Zeit nach 2020

Kommission

2016-2017

X

X

X

Einrichtung eines Überwachungs- und Berichterstattungssystems für schwere Nutzfahrzeuge (Lkw und Busse) im Hinblick auf die Verbesserung der Käuferinformationen

Kommission

2016-2017

X

X

X

Überprüfung der Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge

Kommission

2017

X

X

Mitteilung über die Verringerung der CO2-Emissionen des Verkehrssektors, einschließlich eines Aktionsplans für Biokraftstoffe der zweiten und dritten Generation sowie für sonstige alternative, nachhaltige Kraftstoffe

Kommission

2017

X

X

X

Für 2016 geplant

Energieeffizienz

Überprüfung der Energieeffizienz-Richtlinie

Kommission

2016

X

X

X

X

Überprüfung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einschließlich einer „Smart-Finance-Initiative für intelligente Gebäude“

Kommission

2016

X

X

X

X

Überprüfung der Rahmenvorschriften zur Energieeffizienz von Produkten (Richtlinie über die Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign-Richtlinien)

Kommission

2015

X

X

X

X

Vorschlag für eine Verordnung über die Energieeffizienzkennzeichnung verabschiedet am 15. Juli 2015 (COM(2015) 341)

Ökodesign-Arbeitsplan verbunden mit dem Paket zur Kreislaufwirtschaft vom Dezember 2015

Ausbau des gezielten Einsatzes von Finanzierungsinstrumenten zur Investitionsförderung im Bereich Energieeffizienz

Kommission

2015-

X

X

Wärme- und Kälteerzeugung

EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung – Beitrag der Wärme- und Kälteerzeugung zur Verwirklichung der Ziele der EU in den Bereichen Energie und Klimaschutz

Kommission

2015

X

X

X

X

X

Für 2016 geplant

Auswärtige Energie- und Klimapolitik

EU-Diplomatie im Bereich Energie- und Klimapolitik

Kommission

HV/VP

Mitgliedstaaten

2015

X

X

X

X

Schlussfolgerungen des Rates zur Klimadiplomatie am 20. Juli 2015 vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten) verabschiedet (11029/15)

Schlussfolgerungen des Rates zur Energiediplomatie am 20. Juli 2015 vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten verabschiedet (10995/15)

Überprüfung des Beschlusses über einen Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Energieabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern

Kommission

HV/VP

2016

X

X

Neue und verstärkte Energiedialoge mit Ländern, die für die EU-Energiepolitik von Bedeutung sind

Kommission

HV/VP

2015-

X

X

X

X

X

Vereinbarung über eine engere strategische Partnerschaft mit der Ukraine

Kommission

HV/VP

Europäisches Parlament

Rat

2015

X

X

Für 2016 geplant

Trilaterale Vereinbarung über die transkaspischen Pipelines mit Aserbaidschan und Turkmenistan

Kommission

HV/VP

Europäisches Parlament

Rat

2015

X

X

Für 2016 geplant

Initiative zur Stärkung der Energiegemeinschaft

Kommission

Vertragsparteien der Energie-gemeinschaft

HV/VP

2015

X

X

Grundlegende Beschlüsse auf der Sitzung des Ministerrats der Energiegemeinschaft im Oktober 2015 gefasst

Gemeinsamer Rechtsakt zur Versorgungssicherheit folgt

Stärkung der Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer in den Bereichen Gas, Strom, Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Kommission

HV/VP

2015-2016

X

X

Gas-Plattform im Juni 2015 gestartet

Plattform für den regionalen Strommarkt im Oktober 2015 gestartet

Plattform für erneuerbare Energien und Energieeffizienz wird 2016 gestartet

Annahme und Unterzeichnung einer neuen Internationalen Energiecharta im Namen der EU und von Euratom

Kommission

HV/VP

2015

X

X

Die Internationale Energiecharta wurde anlässlich der Konferenz vom 20./21. Mai 2015 in Den Haag unter anderen von der Europäischen Kommission unterzeichnet.

Industrielle Wettbewerbsfähigkeit

Neues europäisches FuI-Konzept für den Energiebereich zur Beschleunigung des Umbaus des Energiesystems, bestehend aus

- einem integrierten Plan für strategische Energietechnologien (SET)

- einer strategischen FuI-Agenda für den Verkehrsbereich

Kommission

2015-2017

X

Mitteilung zum SET-Plan am 15. September 2015 verabschiedet (C(2015) 6317)

Plattform für intelligente Spezialisierung im Bereich Energie 2015 gestartet

Integrierte Strategie der Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit für 2016 geplant

Analyse der Energiepreise und -kosten (einschließlich Steuern und Subventionen)

Kommission

2016 und danach alle 2 Jahre

X

Initiative zur weltweiten Führungsrolle der EU in den Bereichen Energie und Klimaschutz im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und Beschäftigung

Kommission

2015-2016

X

X

X

Verbunden mit der integrierten, umfassenden Strategie der Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

Verstärkte Handelspolitik zur Erleichterung der Ausfuhr von EU-Technologien

Kommission

2015-2019

X

X

X

Bereichsübergreifende Maßnahmen

Überprüfung der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen

Kommission    

2017-2019

X

X

X

X

X

Bericht über die Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung, einschl. einer Plattform und eines Fahrplans für die Partnerschaft Europa-Mittelmeer sowie Strategien für LNG, Energiespeicherung und den Südlichen Gaskorridor

Kommission

2015-2016

X

X

X

X

X

Bericht (SWD) am 18. November 2015 verabschiedet (SWD(2015) 404)

Strategie für LNG und dessen Speicherung für 2016 geplant

Daten, Analysen und Erkenntnisse für die Energieunion: Bündelung von Initiativen und Gewährleistung der leichten Zugänglichkeit aller in der Kommission und den Mitgliedstaaten vorhandenen relevanten Informationen

Kommission

2016

X

X

X

X

X

Nuklearbereich

Verordnung des Rates zur Aktualisierung der Informationsanforderungen des Artikels 41 Euratom-Vertrag im Lichte der Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung

Kommission

2015

X

X

Für 2016 geplant

Mitteilung über das hinweisende Nuklearprogramm (PINC) im Sinne von Artikel 40 Euratom-Vertrag

Kommission

2015

X

X

Für 2016 geplant

Top

Brüssel, den 18.11.2015

COM(2015) 572 final

ANHANG

LEITLINIEN FÜR DIE MITGLIEDSTAATEN ZU DEN NATIONALEN ENERGIE- UND KLIMAPLÄNEN ALS TEIL DER STEUERUNG DER ENERGIEUNION

der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK

Lage der Energieunion

{SWD(2015) 208}
{SWD(2015) 209}
{SWD(2015) 217 bis 243}


LEITLINIEN FÜR DIE MITGLIEDSTAATEN ZU DEN NATIONALEN ENERGIE- UND KLIMAPLÄNEN ALS TEIL DER STEUERUNG DER ENERGIEUNION

1.Einleitung

In der Mitteilung der Kommission über eine Rahmenstrategie für eine Energieunion vom 25. Februar 2015 heißt es, dass „die Energieunion ... einer integrierten Lenkung und Überwachung [bedarf], damit alle energiebezogenen Maßnahmen auf europäischer, regionaler, nationaler und lokaler Ebene auch zur Erreichung der Ziele der Energieunion beitragen“.

Im Oktober 2014 forderte der Europäische Rat anlässlich der Einigung über den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 „ein zuverlässiges und transparentes Governance-System ohne unnötigen Verwaltungsaufwand ..., das dazu beiträgt, dass die EU ihre energiepolitischen Ziele erreicht“, und am 19. März 2015 stellte der Rat fest, dass ein „zuverlässiges und transparentes Governance-System“ entwickelt werden muss. Integrierte und gestraffte nationale Pläne für die Klima- und Energiepolitik werden im Mittelpunkt dieses Steuerungssystems stehen. Das Steuerungssystem wird sich auf vorhandene Bausteine wie die nationalen Klimaprogramme und die nationalen Pläne für erneuerbare Energien und Energieeffizienz stützen.

Die Kommission wird bei der Umsetzung dieser gemeinsamen Ziele eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um gemeinsam bis 2030 und darüber hinaus für die erfolgreiche Verwirklichung der Energieunion zu sorgen, für die Mitgliedstaaten den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Transparenz zu erhöhen und die Investitionssicherheit zu gewährleisten.

Mit dem vorliegenden Dokument sollen den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Ausarbeitung ihrer nationalen integrierten Energie- und Klimapläne an die Hand gegeben sowie deren wichtigste Elemente vorgegeben werden.

Außerdem werden die wichtigsten Schritte des stufenweisen Prozesses bis zur Fertigstellung der nationalen Pläne im Jahr 2018 veröffentlicht und erläutert, einschließlich der zentralen Funktionen und Aufgaben der Mitgliedstaaten und der Kommission. Die Kommission wird 2016 eine Gesetzgebungsinitiative zur Straffung der derzeitigen Planungs- und Berichterstattungsanforderungen einleiten und zur Ergänzung und Präzisierung der vorliegenden Leitlinien ein Muster für den Aufbau der nationalen Energie- und Klimapläne vorlegen.

1.Allgemeine Grundsätze und Anwendungsbereich der nationalen Pläne

Der nationale Plan sollte einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen und die fünf Dimensionen der Energieunion in einem integrierten Ansatz, d. h. unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen diesen Dimensionen, behandeln. Je nach Bereich und Häufigkeit der Planungsprozesse können bestimmte Elemente bestehender Pläne beibehalten werden. Der nationale Plan sollte den Zeitraum 2021 bis 2030 abdecken, auf dem aufbauen, was jeder Mitgliedstaat mit seinen Maßnahmen bis 2020 erreichen soll, und einen Ausblick bis 2050 umfassen.

Die Mitgliedstaaten dürfen zwar ihre Maßnahmen den nationalen Gegebenheiten anpassen, die in ihren nationalen Plänen vorgegebene Richtung der nationalen energie- und klimapolitischen Ziele und Strategien sollte jedoch mit der Verwirklichung der vereinbarten Ziele der Energieunion im Einklang stehen, insbesondere mit den Zielvorgaben für 2030 (Verringerung der Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Stromverbindungsleitungen), über die der Europäische Rat im Oktober 2014 eine Einigung erzielte. Im Hinblick auf die Verringerung der Emissionen in dem nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallenden Sektor (Nicht-EHS-Sektor) wird bis 2030 der Ansatz gemäß der Lastenteilungsentscheidung beibehalten, wohingegen die Ziele auf EU-Ebene im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz durch gemeinsame Anstrengungen der Mitgliedstaaten sowie durch zusätzliche EU-Strategien und -Maßnahmen erreicht werden.

Es ist von großer Bedeutung, dass die nationalen Pläne langfristige Vorhersehbarkeit und Planungssicherheit für Investitionen bieten und zu einer verbesserten Zusammenarbeit und Kohärenz zwischen den klima- und energiepolitischen Konzepten der Mitgliedstaaten führen.

2.Inhalt der nationalen Pläne

Die nationalen Pläne sollten den Zeitraum 2021-2030 abdecken und einen Ausblick bis 2050 enthalten, um die Kohärenz mit den langfristigen politischen Zielen auf europäischer und nationaler Ebene zu gewährleisten.

Die nationalen Pläne sollten folgende Elemente beinhalten:

a) Gegenwärtiger Stand

Überblick über das nationale Energiesystem und den politischen Kontext des nationalen Plans unter Berücksichtigung der fünf Dimensionen der Energieunion (einschließlich des makroökonomischen Rahmens, der Treibhausgasemissionen, des Energiemixes und der Situation in allen Teilsektoren des Energiesystems);

Bewertung der Situation hinsichtlich der derzeitigen energie- und klimapolitischen Strategien und Maßnahmen, insbesondere der Förderregelungen und Steuersysteme für erneuerbare Energien und Energieeffizienz, aufbauend auf den Erfahrungen mit der Verwirklichung der Energie- und Klimaziele für 2020;

Überblick über die wichtigsten Fragen von grenzüberschreitender Bedeutung, einschließlich der Chancen und Herausforderungen für die regionale Zusammenarbeit und Integration;

Verwaltungsstruktur für die Umsetzung der nationalen Energie- und Klimapolitik, einschließlich der Aufgaben der wichtigsten Verwaltungsorgane und ihrer Interaktion.

Die nationalen Pläne können sich in Übereinstimmung mit diesen Leitlinien auf die bestehenden nationalen energie- und klimapolitischen Strategien der Mitgliedstaaten für die Jahre bis 2020 und bis 2030 und darüber hinaus stützen.

b) Ziele, Strategien und Maßnahmen für die fünf Dimensionen

Die nationalen Pläne sollten für jede Dimension der Energieunion Ziele enthalten. Im Hinblick auf die Energieziele für 2030 sollten in den Plänen die nationalen Beiträge dargelegt werden, die erforderlich sind, um die Ziele auf EU-Ebene gemeinsam zu erreichen. Bezüglich der Treibhausgasemissionen in den Nicht-EHS-Sektoren sollten in den Plänen die Strategien und Maßnahmen dargelegt werden, mit denen die Einhaltung der in der Lastenteilungsentscheidung verbindlich festgelegten nationalen Grenzwerte erreicht werden soll.

Die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Dimensionen sollten erläutert werden (z. B. der Beitrag der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz zur Senkung von Treibhausgasemissionen, der Infrastrukturbedarf, der sich aus einer stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien ergibt usw.).

Für jedes Ziel sollte der Plan eine Beschreibung der Strategien und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele umfassen. Dabei sollte auch bewertet werden, auf welche Weise diese Maßnahmen ineinandergreifen, um politische Kohärenz zu erreichen und Überschneidungen bei der Regulierung zu vermeiden.

Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen

Mittel- bis langfristige Ziele und Normen für die Versorgungssicherheit, unter anderem im Hinblick auf die Diversifizierung der Energiequellen und der Lieferländer, die Infrastruktur, die Speicherung, das Lastmanagement, die Fähigkeit zur Bewältigung von Einschränkungen bzw. Unterbrechungen der Lieferung eines Energieträgers und die Nutzung alternativer heimischer Energiequellen. Die Ziele sollten auch die regionale Zusammenarbeit beinhalten, und die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind auf regionaler Ebene zu koordinieren. Dabei sollten sich die nationalen Pläne auf die spezifischen Pläne für die Versorgungssicherheit stützen (Bewertungspläne, vorbeugende Aktionspläne und Notfallpläne), die im Einklang mit der Verordnung über die sichere Erdgasversorgung erstellt werden;

politische Strategien im Bereich der Energieversorgungssicherheit im weiteren Sinne, z. B. relevante politische Entscheidungen in den Bereichen Energieeinsparung oder Energiemix;

allgemeiner politischer Ansatz zur Sicherung der externen Energieversorgung, z. B. durch Infrastrukturen, gegebenenfalls auch die geplante Vorgehensweise bezüglich internationaler Regierungsvereinbarungen mit Drittländern.

Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt

Ausbau des Stromverbunds zwischen 2021 und 2030 (Verhältnis zwischen grenzüberschreitender Übertragungskapazität und installierter Erzeugungskapazität) vor dem Hintergrund des vereinbarten Ziels von 15 % für das Jahr 2030 und unter Berücksichtigung länderspezifischer Faktoren in den Mitgliedstaaten (wie Kosten und potenzielle Handelsströme). In diesem Zusammenhang sollten auch die wichtigsten Projekte angegeben werden, mit denen die notwendige Vernetzung bis 2030 erreicht werden soll;

für Energieinfrastrukturen: Art und Weise der Durchführung (einschließlich Zeitplan) der geplanten nationalen Infrastrukturvorhaben sowie der den Mitgliedstaat betreffenden Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI). Dabei sollten sich die nationalen Pläne auf die Verordnung zu den Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur stützen;

Ziele in Bezug auf Wettbewerb, Marktintegration und Marktkopplung; Einführung der Flexibilität im Stromsektor, einschließlich der Entwicklung von Märkten für kurzfristige Geschäfte, der Wettbewerbsfähigkeit der Energiemärkte im Bereich des Lastmanagements und der Einführung intelligenter Technologien und Netze;

Bewertung der Auswirkungen geplanter Infrastrukturinvestitionen und der Entwicklungen bei der Energieerzeugung auf die Großhandels- und Endpreise für Energie und auf die Integration mit den Märkten anderer Mitgliedstaaten.

Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung der Nachfrage

Geplante nationale Strategien und Maßnahmen zur Unterstützung des vereinbarten EU-weiten Energieeffizienzziels von mindestens 27 %, unter Berücksichtigung der infolge dieser Strategien und Maßnahmen erwarteten Energieeinsparungen sowie der Umsetzung bestehender EU-Rechtsvorschriften (das Ziel soll vor 2020 überprüft und ab dann auf 30 % angehoben werden);

Zielpfad für die Energieeinsparungen als Beitrag des Mitgliedstaats zum EU-Ziel; die Einsparungen sind als Gesamtverbrauch an Primär- und Endenergie bis 2030 zu quantifizieren;

nationale Strategien und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor; dazu gehören die nationalen Strategien für die Renovierung des Gebäudebestands und die nationalen Programme für Investitionen in Energieeffizienz.

Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen

Geplante Strategien und Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in allen wichtigen Emissionssektoren (einschließlich Verkehr und Landwirtschaft), um die verbindlichen nationalen jährlichen Grenzwerte in den Nicht-EHS-Sektoren bis 2030 zu erreichen, die im Rahmen der geänderten Lastenteilungsentscheidung festgelegt werden; Ausblick auf das langfristige Konzept und Ziel einer Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen (2050);

geplante nationale Strategien und Maßnahmen zur Unterstützung des vereinbarten verbindlichen EU-weiten Ziels für erneuerbare Energien von mindestens 27 %, unter Berücksichtigung der Umsetzung bestehender EU-Rechtsvorschriften und des Ausblicks bis 2050;

Zielpfad für den Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030, insbesondere Pfade für die relevanten Technologien sowie für die Stromnachfrage (installierte Kapazität und erzeugte Energie) als Beitrag des Mitgliedstaats zum gemeinsamen EU-Ziel;

geplante Maßnahmen zur Erhöhung der Flexibilität des Energiesystems in Bezug auf die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen; Stand der Strommarktkopplung und integration und diesbezügliche Pläne, regionale Maßnahmen für den Ausgleich und die Reserven sowie Angaben dazu, wie die Angemessenheit des Systems im Zusammenhang mit erneuerbaren Energieträgern beurteilt wird; geplante nationale Strategien und Maßnahmen zur Förderung anderer Technologien mit geringen CO2-Emissionen;

geplante nationale Strategien und Maßnahmen zur Verringerung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen;

bei Mitgliedstaaten, die die Entwicklung bestimmter Technologien fördern wollen, zudem eine Bewertung der Auswirkungen auf die Energiepreise und die Energieversorgungsunternehmen sowie auf die Marktintegration mit anderen Mitgliedstaaten.

Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

Auf nationaler Ebene festgelegte Ziele, Strategien und Maßnahmen, die einen angemessenen Beitrag zu dem neuen europäischen FuI-Konzept im Energiebereich zur Beschleunigung der Umstellung des Energiesystems gewährleisten, insbesondere zu den Maßnahmen des integrierten Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan);

nationale politische Strategien und Förderprogramme für Forschung und Innovation in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und CO2-arme Technologien (auch im Verkehrssektor) sowie deren Markteinführung, darunter auch Strategien zur Förderung von Forschungs- und Technologieeinrichtungen;

industriepolitische Strategien für die Wettbewerbsfähigkeit CO2-armer Technologien und die Wettbewerbsfähigkeit im weiteren Sinne, u. a. Subventionen, Auswirkungen auf Wachstum, Beschäftigung und Qualifikationen, Teilsektoren, Finanzen und Ressourcen;

gegebenenfalls Ziele im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit des Energiesystems und seinem Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft insgesamt und zum internationalen Handel mit Energietechnologien und -ausrüstungen aus der EU sowie im Zusammenhang mit dem Zugang zu Märkten von Drittländern.

c) Integrierte Prognosen und Indikatoren

Die nationalen Pläne sollten als analytische Grundlage des Plans einen gesonderten Abschnitt über Prognosen enthalten, darunter Referenz- und Strategieszenarien mit einer Bewertung der relevanten Auswirkungen der vorgeschlagenen Strategien und Maßnahmen. In den alle zwei Jahre vorzulegenden Berichten über den Stand der Durchführung der nationalen Pläne sollten die von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erarbeiteten Schlüsselindikatoren sowie aktualisierte Prognosen, Strategien und Maßnahmen zugrunde gelegt werden.

Aufgrund des bereichsübergreifenden Charakters der fünf Dimensionen der Energieunion müssen die politischen Ziele und Instrumente anhand integrierter methodischer Hilfsmittel beurteilt und validiert werden. Daher sollten die nationalen Pläne für das Energiesystem und für die Treibhausgasemissionen 1 Prognosen für den Zeitraum bis 2030 und darüber hinaus enthalten, auch einen Ausblick bis 2050. Bei den Prognosen sollte u. a. Folgendes berücksichtigt werden: der makroökonomische Kontext (z. B. erwartete Bruttoinlandsprodukte und Bevölkerungswachstum), strukturelle Veränderungen in der Wirtschaft, die sich voraussichtlich auf das Energiesystem und die Treibhausgasemissionen auswirken werden, globale Trends im Energiebereich (z. B. internationale Preisentwicklung bei fossilen Brennstoffen) sowie Kohlenstoffpreise, grenzüberschreitende Verbundleitungen und Technologiekosten. Die Kommission wird zu diesen Fragen technische Empfehlungen veröffentlichen. Die Mitgliedstaaten müssen erläutern, wenn sie – beispielsweise aufgrund von Modellanforderungen – von diesen abweichen.

Der nationale Plan sollte mindestens zwei Szenarien anführen: i) ein Referenzszenario auf der Grundlage der derzeitigen Entwicklungstrends und bestehenden Strategien und Maßnahmen auf EU-Ebene und nationaler Ebene und ii) mindestens ein Szenario („Strategieszenario“), das die Umsetzung der geplanten nationalen Ziele (insbesondere der Ziele für 2030) durch zusätzliche Strategien und Maßnahmen für die fünf Dimensionen der Energieunion widerspiegelt (im Einklang mit dem nationalen Plan). Dadurch kann verdeutlicht werden, wo potenzielle Synergien und Kompromisse zwischen den Strategien und Maßnahmen liegen.

Die Kommission kann die Mitgliedstaaten durch die Bereitstellung von Daten und Analysen unterstützen. Ein wichtiger Beitrag wird das neue EU-Referenzszenario für die Bereiche Energie, Verkehr und Treibhausgasemissionen sein, das in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ausgearbeitet wird und in der ersten Jahreshälfte 2016 veröffentlicht werden soll. Den Mitgliedstaaten könnten zur Unterstützung ihrer strategischen Planung, zur Ermittlung gemeinsamer Herausforderungen und zur Bewertung der Folgen der politischen Entscheidungen einzelner Mitgliedstaaten für die Verwirklichung der gemeinsamen Ziele der Energieunion auch Strategie- und Sensitivitätsszenarien zur Verfügung gestellt werden. Das EU-Referenzszenario wird auch Grundlage für die Bewertung der kollektiven Beiträge der Mitgliedstaaten zu den Zielen der Energieunion sein.

Die nationalen Prognosen sollten rechtzeitig vorgelegt werden, damit sie auf EU-Ebene aggregiert und anschließend der Gesamtzustand des Energiesystems und die erzielten Fortschritte bewertet werden können. Daher sollten Annahmen und Trends der wichtigsten Modellierungsergebnisse für das Energiesystem klar und transparent dargestellt werden.

Die Mitgliedstaaten sollten für die Berichte über den Stand der Durchführung ihrer nationalen Pläne Schlüsselindikatoren verwenden. Auf der Grundlage der im Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 vorgeschlagenen Indikatoren sowie der in den länderspezifischen Datenblättern bereits enthaltenen Indikatoren legt die Kommission in einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen 2 ein Konzept für Schlüsselindikatoren zur Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Energieunion und eine erste Analyse vor. Darin werden Indikatoren für die fünf Dimensionen der Energieunion vorgeschlagen, beispielsweise für Energiepreise, Wettbewerbsfähigkeit, Diversifizierung der Energieeinfuhren, Verringerung der CO2-Emissionen, Forschung und Innovation sowie Funktionsweise des Energiemarktes.

3.Regionale Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung der nationalen Pläne

Soll die Energieunion funktionieren, müssen sich die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung ihrer Energiepolitik untereinander abstimmen und zusammenarbeiten. Die nationalen Pläne sollten daher von Anfang an auf regionalen Konsultationen aufbauen.

Die Mitgliedstaaten sollten Bereiche ermitteln, die sich in ihrer Region für eine gemeinsame oder koordinierte Planung eignen, und sollten in einem frühen Stadium der Vorbereitung ihre Region einbeziehen. Die nationalen Pläne in einer Region sollten sich ergänzen und, soweit möglich, gegenseitig verstärken, wobei auf die Stärken der einzelnen Mitgliedstaaten zurückzugreifen ist, um die regionalen Herausforderungen auf die sicherste und kosteneffizienteste Weise zu bewältigen. Besonderes Augenmerk sollte auf der Gewährleistung eines abgestimmten Konzepts bei der Entwicklung neuer Energieressourcen und -infrastrukturen liegen.

Gemeinsame Konzepte und Ziele können die langfristige Berechenbarkeit und Investitionssicherheit erhöhen. Eine Koordinierung der nationalen Strategien dürfte daher auch Negativanreize vermeiden und mögliche nachteilige Auswirkungen der nationalen Strategien für andere Mitgliedstaaten abschwächen helfen. In den Plänen sollte daher bewertet werden, inwiefern die in ihnen angestrebten Ziele und Strategien sich auf andere Länder in der Region auswirken werden und auf welche Weise die bereichs- und teilsektorübergreifende regionale Zusammenarbeit gestärkt werden sollte.

Bestehende Foren für regionale Zusammenarbeit, darunter auch makroregionale Strategien, können zu diesem Zweck genutzt werden. Die Kommission wird sich aktiv an dem Prozess beteiligen und die Einrichtung geeigneter neuer Foren unterstützen. Ein Gleichgewicht zwischen den Regionen ist von entscheidender Bedeutung, so dass eine Zusammenarbeit in mehreren Dimensionen der Energieunion möglich ist.

Die Kommission wird den Mitgliedstaaten 2016 detailliertere Leitlinien für die regionale Zusammenarbeit im Rahmen der Verwirklichung der Ziele der Energieunion zur Verfügung stellen.

4.Berichte über die Durchführung der Pläne und Aktualisierungen

Die Mitgliedstaaten sollten ab 2020 alle zwei Jahre Berichte über den Stand der Durchführung der nationalen Pläne vorlegen. Diese Berichte werden ein wichtiges Instrument für die Mitgliedstaaten sein, die so erkennen können, wie die Verwirklichung der Ziele der Energieunion voranschreitet.

Die Kommission wird in ihrem Jahresbericht zur Lage der Energieunion über die Fortschritte berichten.

Im Zeitraum von 2021 bis 2030 ist eine einmalige Aktualisierung der nationalen Pläne vorgesehen, um im Hinblick auf die Verwirklichung der gemeinsam vereinbarten Ziele der Energieunion, insbesondere der Klima- und Energieziele für 2030, veränderten Gegebenheiten und Änderungen von Rechtsakten Rechnung zu tragen. Bei spezifischen Maßnahmen in den nationalen Plänen können im Bedarfsfall weitere Aktualisierungen vorgesehen werden.

5.Vorgehensweise und Zeitplan

Bei der Ausarbeitung der nationalen Pläne handelt es sich um einen dynamischen Prozess. Obwohl das Ergebnis der bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren für die wichtigsten einschlägigen EU-Rechtsvorschriften Auswirkungen auf die Gestaltung und Umsetzung der nationalen Strategien haben wird, muss mit der Ausarbeitung der nationalen Pläne 2016 begonnen werden, damit die Pläne – unter Berücksichtigung der entsprechenden EU-Rechtsvorschriften – weit vor 2020 fertiggestellt werden können.

Die bestehenden Planungs- und Berichterstattungspflichten in Politikbereichen, für die Ziele für 2020 vereinbart wurden, bleiben bis zum Jahr 2020 unverändert. Die Berichte werden zeitlich mit dem neuen Prozess der nationalen Energie- und Klimapläne abgestimmt. Für die Zeit nach 2020 wird die Kommission 2016 eine Gesetzgebungsinitiative zur Straffung der Planungs- und Berichterstattungsanforderungen vorlegen, damit der Verwaltungsaufwand verringert und Vereinfachung und Kohärenz zwischen den verschiedenen Planungs- und Berichtsströmen sichergestellt werden, ohne die Qualität der gemeldeten Informationen und Daten zu beeinträchtigen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten schon vor 2020 in der Lage sein, einen Teil der Berichterstattung zu konsolidieren und zu straffen, und zwar in den Bereichen, in denen dies ohne Änderung von Rechtsvorschriften und ohne Auswirkungen auf die wesentlichen Verpflichtungen möglich ist. Durch die Konsolidierung der regelmäßigen Berichte mit dem ersten Bericht zur Lage der Energieunion geht die Kommission bereits mit gutem Beispiel voran.

Der Zeitplan für die Aufstellung nationaler Energie- und Klimapläne mit den Aufgaben der Mitgliedstaaten und der Kommission ist der Tabelle am Ende dieses Abschnitts zu entnehmen.

Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, bis zum Herbst 2016 die ersten Ergebnisse ihrer integrierten Prognosen für ein Referenzszenario vorzulegen. Es sollten regionale Gespräche mit anderen Mitgliedstaaten eingeleitet werden. Ebenfalls 2016 wird die Kommission das EU-Referenzszenario 2016 fertigstellen, ein Muster für die nationalen Aktionspläne vorlegen und Leitlinien für die regionale Zusammenarbeit veröffentlichen. Auch die Legislativvorschläge für die geänderte Lastenteilungsentscheidung, erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Marktorganisation sowie Straffung der Planungs- und Berichterstattungspflichten werden im Laufe des Jahres 2016 vorgelegt.

Die politischen Prozesse im Zusammenhang mit den nationalen Plänen sollten 2017 eingeleitet werden, damit die Pläne auf nationaler Ebene umfassend politisch validiert und die Konsultationen mit der Region sowie den Interessenträgern abgeschlossen werden können. Bis März 2017 sollten integrierte Prognosen mit einem Referenzszenario und einem Strategieszenario an die Kommission übermittelt werden 3 . Diese Prognosen leisten einen wichtigen Beitrag zu den nationalen Plänen der Mitgliedstaaten. Die Entwürfe der nationalen Pläne sollten der Kommission 2017 vorgelegt werden. Danach erfolgt eine Konsultation mit anderen Mitgliedstaaten und der Kommission, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Energieziele und -vorgaben auf EU-Ebene gemeinsam erreicht werden. Anschließend wird die Kommission Empfehlungen zu den Entwürfen der nationalen Pläne aussprechen und diese im darauf folgenden Bericht zur Lage der Energieunion vorstellen.

2018 sollten der Kommission die endgültigen Pläne vorgelegt werden, in denen die Konsultationen mit anderen Mitgliedstaaten, Empfehlungen der Kommission und die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften zu berücksichtigen sind. Danach wird die Kommission den Bericht zur Lage der Energieunion veröffentlichen und darin eine erste Gesamtbewertung der nationalen Energie- und Klimapläne aufnehmen.

Was die für 2030 auf EU-Ebene vereinbarten Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz betrifft, wird die Kommission die in den nationalen Plänen der Mitgliedstaaten enthaltenen kollektiven Anstrengungen im Hinblick auf diese Ziele bewerten. Die Strategien und Maßnahmen auf EU-Ebene zur Ergänzung der nationalen Bemühungen um Erreichung der Ziele werden unter anderem Gegenstand der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie sein, die die Kommission 2016 vorlegen wird. Über die genaue Umsetzung einiger dieser Maßnahmen wird zu einem späteren Zeitpunkt auf der Grundlage der in den jeweiligen nationalen Plänen dargelegten kollektiven Anstrengungen der Mitgliedstaaten und der Berichte über den Stand der Verwirklichung der Ziele der Energieunion entschieden.

In Laufe des Prozesses wird die Kommission regelmäßige Sitzungen einberufen und in einen Dialog mit den Mitgliedstaaten treten, um technische Hilfestellung zu leisten, die Ausarbeitung der Pläne zu beobachten und das weitere Vorgehen zu erörtern.

Im Rahmen des Lenkungsprozesses wird die angemessene Beteiligung aller relevanten EU-Organe, insbesondere des Rates und des Europäischen Parlaments, sichergestellt.



Tabelle: Zeitplan für die Ausarbeitung nationaler Klima- und Energiepläne

Mitgliedstaaten

Europäische Kommission

2016

Beginn der Entwicklung einer Gesamtstrategie, der Festlegung der wichtigsten Ziele und der Erstellung eines Überblicks über die Maßnahmen für die nationalen Klima- und Energiepläne

Entwicklung integrierter methodischer Hilfsmittel zur Erstellung eines Referenzszenarios und eines Strategieszenarios als analytische Grundlage der nationalen Pläne, Vorstellung erster Ergebnisse für das Referenzszenario

Beginn der nationalen Konsultationen der Interessenträger zu den nationalen Plänen

Aufnahme der regionalen Gespräche mit anderen Mitgliedstaaten über die Ausarbeitung der nationalen Aktionspläne

Fertigstellung des EU-Referenzszenarios 2016 in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

Bereitstellung eines Musters für die nationalen Pläne, das die wichtigsten Variablen und Parameter für nationale integrierte Prognosen enthält

Bereitstellung von Leitlinien für die regionale Zusammenarbeit

Vorlage von Legislativvorschlägen für die geänderte Lastenteilungsentscheidung, erneuerbare Energien, Energieeffizienz (auch im Gebäudesektor), Marktorganisation sowie Straffung der Planungs- und Berichterstattungsanforderungen

Abhaltung technischer Sitzungen mit den Mitgliedstaaten, z. B. zu methodischen Hilfsmitteln und Schlüsselindikatoren

Veröffentlichung des 2. Berichts zur Lage der Energieunion

2017

Abschluss der Konsultationen der Interessenträger und der regionalen Konsultationen zu den nationalen Plänen

Einleitung der politischen Prozesse in den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den nationalen Plänen

Übermittlung integrierter Prognosen mit einem Referenzszenario und einem Strategieszenario an die Kommission

Vorlage der Entwürfe der auf der Grundlage der Leitlinien und des Musters der Kommission erstellten nationalen Pläne bei der Kommission

technische Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung der nationalen Pläne

Erleichterung und Unterstützung regionaler Konsultationen mit anderen Mitgliedstaaten über die nationalen Pläne, einschließlich der Schaffung geeigneter Foren

Durchführung der Konsultation von Mitgliedstaaten zu den nationalen Plänen und Abgabe von Empfehlungen zu den Entwürfen der Pläne

Veröffentlichung des 3. Berichts zur Lage der Energieunion

2018

Fertigstellung der nationalen Pläne unter Berücksichtigung der Peer Reviews der Mitgliedstaaten und der Empfehlungen der Kommission

Vorlage der endgültigen nationalen Energie- und Klimapläne

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Fertigstellung der nationalen Pläne

Veröffentlichung des 4. Berichts zur Lage der Energieunion mit einer ersten Gesamtbewertung der nationalen Energie- und Klimapläne und Vorlage des Berichts an den Rat und das Parlament

(1)

     Die Vorgaben der Verordnung über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen in Bezug auf die Übermittlung von Treibhausgasprognosen sind zu erfüllen.

(2)

     SWD(2015) 243.

(3)

     Aus Gründen der Vereinfachung wird das Datum so festgelegt, dass die Prognosen zur Erfüllung der Berichtspflichten in Bezug auf Treibhausgasprognosen im Rahmen der Verordnung über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen verwendet werden können.

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