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Document C2017/196/06

Programm „Hercule III“ — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — 2017 — Schulungen und Konferenzen zur Betrugsbekämpfung in der EU

OJ C 196, 20.6.2017, p. 8–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.6.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 196/8


Programm „HERCULE III“

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — 2017

Schulungen und Konferenzen zur Betrugsbekämpfung in der EU

(2017/C 196/06)

1.   Zielsetzung und Beschreibung

Diese Ankündigung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gründet sich auf die Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) zur Einführung des Programms „Hercule III“, insbesondere auf Artikel 8 Buchstabe b („Förderfähige Maßnahmen“), sowie auf den Finanzierungsbeschluss für 2017 zur Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms zur Umsetzung des Programms „Hercule III“ im Jahr 2017 (2), insbesondere auf Abschnitt 7.1 (Konferenzen, Seminare und IT-forensische Schulungen). Der Finanzierungsbeschluss für 2017 sieht vor, dass eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema „Schulungen und Konferenzen zur Betrugsbekämpfung in der EU“ durchgeführt wird.

2.   Förderungswürdige Antragsteller

Folgende Einrichtungen können im Rahmen des Programms finanziell gefördert werden:

nationale oder regionale Verwaltungsbehörden eines Mitgliedstaats, die die Verstärkung eines unionsweiten Vorgehens auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Union fördern,

oder

seit mindestens einem Jahr bestehende und tätige Forschungs- und Lehranstalten und gemeinnützige Einrichtungen eines Mitgliedstaats, die die Verstärkung eines unionsweiten Vorgehens zum Schutz der finanziellen Interessen der Union fördern.

3.   Förderfähige Maßnahmen

Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen förderungswürdige Antragsteller aufgefordert werden, Vorschläge für Maßnahmen in einem der folgenden drei Bereiche einzureichen:

1.

Entwicklung gezielter fachlicher Schulungen zum Aufbau von Netzen und Plattformen zwischen Mitgliedstaaten, Beitrittsländern, anderen Drittländern und internationalen öffentlichen Organisationen zwecks Erleichterung des Austauschs von Informationen, Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den von den Empfängern beschäftigten Mitarbeitern. Die Informationen und bewährten Verfahren beziehen sich unter anderem auf die Risiken und Gefahren für die finanziellen Interessen der Union sowie auf Untersuchungsmethoden und/oder Präventionsmaßnahmen;

2.

Veranstaltung von Konferenzen zum Aufbau von Netzen und Plattformen zwischen Mitgliedstaaten, Beitrittsländern, anderen Drittländern und internationalen öffentlichen Organisationen zwecks Erleichterung des Austauschs von Informationen, Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den von den Empfängern beschäftigten Mitarbeitern. Die Informationen und bewährten Verfahren beziehen sich unter anderem auf die Risiken und Gefahren für die finanziellen Interessen der Union sowie auf Untersuchungsmethoden und/oder Präventionsmaßnahmen;

3.

Organisation des Austauschs von Personal zwischen nationalen und regionalen Verwaltungsbehörden (insbesondere in benachbarten Mitgliedstaaten) als Beitrag zur Weiterentwicklung, Verbesserung und Aktualisierung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Mitarbeiter im Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen der Union.

Jeder Antragsteller darf im Rahmen dieser Aufforderung nur einen Antrag einreichen. Gegenstand jedes Antrags muss eine Maßnahme in nur einem der drei vorstehend genannten Bereiche sein. Anträge für eine Maßnahme in mehr als einem dieser Bereiche werden abgelehnt.

4.   Haushalt

Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen vorläufig Haushaltsmittel in Höhe von 1 000 000 EUR zur Verfügung. Der Finanzbeitrag erfolgt in Form einer Finanzhilfe. Die Finanzhilfen dürfen 80 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

Das finanzielle Mindestvolumen einer Maßnahme zum Thema „Schulungen“ beträgt 50 000 EUR, d. h., das Budget für eine Maßnahme, für die eine Finanzhilfe beantragt wird, darf diesen Betrag nicht unterschreiten.

Die Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuweisen.

5.   Frist

Spätester Abgabetermin für Anträge ist Mittwoch, der 9. August 2017. Anträge können nur über das Teilnehmerportal für das Programm „Hercule III“ eingereicht werden:

https://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/herc/index.html

6.   Weitere Informationen

Alle Unterlagen im Zusammenhang mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können von dem in Abschnitt 5 genannten Teilnehmerportal oder von folgender Website heruntergeladen werden:

http://ec.europa.eu/anti-fraud/policy/hercule_de

Etwaige Fragen oder Anfragen nach zusätzlichen Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind über das Teilnehmerprotal einzureichen.

Die betreffenden Fragen und Antworten können in anonymisierter Form in dem vom Teilnehmerportal abrufbaren Leitfaden für Antragsteller und auf der Website der Kommission veröffentlicht werden, wenn sie für andere Antragsteller hilfreich sein können.


(1)  Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Einführung eines Programms zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (Programm „Hercule III“) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 804/2004/EG (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 6).

(2)  Beschluss der Kommission zur Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms und zur Finanzierung des Programms „Hercule III“ im Jahr 2017 (C(2017) 1120 final vom 22. Februar 2017).


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