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Document C2009/253/12

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5645 — CPI CEE/Gazit Midas/Atrium European Real Estate) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 253 vom 23.10.2009, p. 26–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.10.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 253/26


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5645 — CPI CEE/Gazit Midas/Atrium European Real Estate)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 253/12

1.

Am 16. Oktober 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) („EG-Fusionskontrollverordnung“) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen CPI CEE Management LLC („CPI CEE“, USA) und Gazit Midas („Gazit“, Jersey) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung durch Umwandlung ihrer Wandel- und Optionsanleihen in Stammkapital die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Atrium European Real Estate Limited („Atrium“, Jersey).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

CPI CEE wird von Citi Property Investors („CPI“), einem Geschäftsbereich der Citibank international plc., verwaltet und beraten. CPI ist ein globales Immobilieninvestmentunternehmen der Citigroup,

Gazit Group ist ein multinationales Immobilieninvestmentunternehmen, das Renditeimmobilien (hauptsächlich um einen Supermarkt angelegte Shoppingcenter) in Europa, Nordamerika und Israel erwirbt, entwickelt und verwaltet,

Atrium ist eine Immobilienaktiengesellschaft, die sich auf die Entwicklung und das Management von Einzelhandelsimmobilien (vor allem Shoppingcenter) in Zentral- und Osteuropa, den GUS-Staaten und der Türkei spezialisiert hat.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5645 — CPI CEE/Gazit Midas/Atrium European Real Estate per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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