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Document 52004AE0531

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen im Bienenzuchtsektor“ (KOM(2004) 30 endg. — 2004/0003 (CNS))

OJ C 112, 30.4.2004, p. 114–117 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

30.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 112/114


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen im Bienenzuchtsektor“

(KOM(2004) 30 endg. — 2004/0003 (CNS))

(2004/C 112/29)

Der Rat beschloss am 30. Januar 2004, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 37 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen.

Am 24. Februar 2004 beauftragte das Präsidium des Ausschusses die Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz mit der Vorbereitung der Arbeiten zu diesem Thema.

Angesichts der Dringlichkeit der Arbeiten bestellte der Ausschuss auf seiner 407. Plenartagung am 31. März/1. April 2004 (Sitzung vom 1. April) Herrn CABALL I SUBIRANA zum Hauptberichterstatter und verabschiedete einstimmig folgende Stellungnahme.

1.   Einleitung

1.1

Nach der Mitteilung von 1994 über die Lage der Bienenzucht in Europa (1) schlug die Europäische Kommission die Verordnung (EG) Nr. 1221/97 (2) mit allgemeinen Durchführungsbestimmungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig vor, die im Juni 1997 vom Rat angenommen wurde.

1.2

Im November 1997 hat die Kommission mit der Verordnung (EG) Nr. 2300/97 (3) dazu die Durchführungsbestimmungen erlassen, und im Juni 2001 hat sie erstmals den gemäß Artikel 6 der Verordnung Nr. 1221/97 alle drei Jahre vorgesehenen Bericht über die Anwendung der Verordnung in den Mitgliedstaaten vorgelegt, in dem sie zu dem Schluss gelangte, dass ein zufrieden stellendes Niveau erreicht worden sei, weswegen sie die unveränderte Fortführung der Verordnung empfahl.

1.3

Im Januar 2004 hat die Kommission einen zweiten Bewertungsbericht über die einzelstaatlichen Durchführungsmaßnahmen vorgelegt, in dem sie den Erlass einer neuen Verordnung vorschlägt, um die für den Bienenzuchtsektor vorgesehenen Ziele an die aktuelle Lage in der Gemeinschaft anzupassen.

2.   Wesentlicher Inhalt des Vorschlags

2.1

Die Europäische Kommission schlägt vor, nationale Programme für einen Dreijahreszeitraum mit folgenden Schwerpunkten aufzulegen:

a)

technische Hilfe für Imker und Imkervereinigungen

b)

Bekämpfung der Varroatose

c)

Rationalisierung der Wanderimkerei

d)

Unterstützung der Wiederauffüllung des gemeinschaftlichen Bienenbestands

e)

Zusammenarbeit mit Organisationen, die auf die Durchführung von Programmen der angewandten Forschung auf dem Gebiet der Imkerei und der Imkereierzeugnisse spezialisiert sind.

2.2

Mit der neuen Verordnung werden Maßnahmen, die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 (4) finanziert werden, von den Imkereiprogrammen ausgeschlossen.

2.3

Die Mitgliedstaaten sollen eine Untersuchung über die Struktur des Bienenzuchtsektors in ihrem Gebiet durchführen, die sich sowohl auf die Erzeugung als auch die Vermarktung bezieht, und sie der Kommission zusammen mit dem Imkereiprogramm übermitteln.

2.4

Die Beteiligung der Gemeinschaft an der Finanzierung der Imkereiprogramme beläuft sich auf bis zu 50 % der Ausgaben der Mitgliedstaaten, die diese bis spätestens 15. Oktober des jeweiligen Jahres getätigt haben müssen. Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat alle drei Jahre einen Bericht über die Durchführung der Verordnung vor.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1

Die Bienenhaltung ist eine landwirtschaftliche Tätigkeit mit besonderen Merkmalen, die sie von anderen tierischen Erzeugungen unterscheiden und deren Hauptfunktionen die ländliche Entwicklung, der Beitrag zum ökologischen Gleichgewicht und die Erzeugung von Honig und anderen Imkereiprodukten als Wirtschaftstätigkeit sind. Zu betonen sind die große Bedeutung der Honigbienen als wichtige Bestäuber und ihr Beitrag zur Erhaltung einer artenreichen Natur. Nach Schätzungen der FAO beträgt der wirtschaftliche Wert der entomophilen Bestäubung durch Bienen das Zwanzigfache des Handelswerts aller Imkereierzeugnisse (5). In einigen Mitgliedstaaten wird die Imkerei in strukturschwachen Gegenden betrieben, in denen die ländliche Wirtschaft und Beschäftigung kaum anderweitig zu erhalten sind.

3.2

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss weist darauf hin, dass die Verordnung (EG) Nr. 1221/97 das einzige gemeinschaftliche Unterstützungsinstrument für die Bienenzüchter in der Europäischen Union und ihre Fortführung daher unerlässlich ist. Sie stützt sich allerdings auf eine Mitfinanzierungsregelung, die bei weitem nicht mit den gegenwärtig in der GAP ins Auge gefassten Beihilfen vergleichbar und für die Bewältigung der strukturellen Schwierigkeiten der Imkereibetriebe in der EU und die Erhaltung ihrer Einkommen absolut unzureichend ist. Die europäische Imkereiwirtschaft bewegt sich in einem instabilen Markt, der sehr stark vom Weltmarktpreis für Honig abhängig ist, sie hat mit zunehmenden klimatischen Widrigkeiten aufgrund des Klimawandels zu kämpfen und musste in einigen Gegenden ein durch Umweltgifte verursachtes Massensterben von Bienen hinnehmen.

3.3

Nach Auffassung des EWSA stehen die komplizierte Verwaltung dieser Verordnung und die zu große Strenge bei der Erfüllung der Kriterien für Ausgaben und Investitionen neben dem zeitversetzten Abschluss des Wirtschaftsjahres von EAGFL (15. Oktober) und Mitgliedstaaten (31. Dezember) und dem jährlichen Fristabschluss für die nationale Programme der Ausführung der jedem Land zugeteilten Ausgaben ganz erheblich im Wege. Der EWSA fordert daher die Kommission und den Rat auf, die Kriterien für die Bestimmung der Ausgaben und Investitionen, die für eine Bezuschussung in Frage kommen, mit dem Ziel zu vereinheitlichen, dass die jedem Land zugewiesene Beihilferegelung allen europäischen Imkern ein möglichst ausgewogenes Beihilfenniveau garantiert.

3.4

Die Kommission führt aus, dass die Bekämpfung der Varroatose und assoziierter Krankheiten der Senkung der durch die Behandlung von Bienenstöcken entstehenden Kosten diene. Die Behandlung der Bienenstöcke mit zulässigen Mitteln (von denen keine Rückstände im Honig bleiben) sei daher, so ihre Empfehlung in dem Bericht, der einzige Weg, um die Auswirkungen der Krankheit zu verhindern. Der EWSA betont erneut die Notwendigkeit, Untersuchungen und die Erforschung neuer Substanzen durch die pharmazeutische Industrie zu unterstützen, die die Folgen der Varroatose als einer der wichtigsten Ursachen für das Auftreten assoziierter Krankheiten verringern, denn in fast allen Mitgliedstaaten sind 41 % der veranschlagten Mittel allein für die Varroatosebekämpfung vorgesehen.

3.5

Die Bekämpfung der Varroatose und assoziierter Krankheiten muss auch weiterhin eine der vorrangigen Aufgaben des Sektors sein. Dabei muss die Mitfinanzierung dieser Maßnahme durch die Verordnung gewährleistet sein und in den zuständigen Gemeinschaftsinstitutionen eine wirkungsvolle Veterinärpolitik zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten auf den Weg gebracht werden.

3.6

Der Ausschuss hat sich in mehreren Stellungnahmen (6) zu der Notwendigkeit geäußert, dass Fragen des Inverkehrbringens von Honig im Binnenmarkt und andere Aspekte im Zusammenhang mit dem Weltmarkt im Verordnungsvorschlag berücksichtigt werden müssen. Die Kommission muss Qualitätskriterien für in der Europäischen Union erzeugten Honig aufstellen und den Verzehr europäischen Qualitätshonigs im Rahmen der innergemeinschaftlichen Absatzförderungspolitik sowie mit Hilfe von g.U., g.g.A. und g.t.S. fördern. Außerdem muss, wie die Kommission selbst einräumt, den für den Honigmarkt weit reichenden Folgen Rechnung getragen werden, die der Beitritt Chinas zur WTO und die Revision der gegenwärtigen Präferenzabkommen und gar der Abschluss neuer Abkommen haben werden, weil dies dauerhafte Instrumente der Politik zur Handelsliberalisierung auf dem Weltmarkt sind. Hier besteht die Gefahr eines unlauteren Wettbewerbs und eines für die europäischen Erzeuger fatalen Preis- und Einkommensrückgangs.

3.7

Der Ausschuss weist auf den anerkannten Nutzen von Honigqualitätskontrollen hin. Sie müssen daher sowohl im Hinblick auf Importhonige als auch für in der EU erzeugten Honig ausgeweitet werden (Analyse des botanischen Ursprungs und der Rückstände), denn Qualitätskontrollen sind einer der wenigen stabilisierenden Faktoren in diesem Markt. Unerlässlich werden sie gerade auch im Hinblick auf die neue Etikettierungsrichtlinie (7), denn das Etikett ist für den Verbraucher die einzige Möglichkeit, EU-Honig von Importhonigen zu unterscheiden. Nach Ansicht des EWSA sprechen diese Gründe dafür, die Honiganalysen betreffende Maßnahme entgegen der Absicht, die die Kommission in ihrem Vorschlag verfolgt, nicht zu streichen. Der Ausschuss schlägt daher vor, den Titel der Verordnung des Rates in der gegenwärtigen Form beizubehalten oder eventuell wie folgt zu formulieren: „... für Maßnahmen zur Verbesserung von Erzeugung und Vermarktung im Bienenzuchtsektor“.

3.8

Der EWSA hält eine engere Zusammenarbeit der zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten mit den repräsentativen Organisationen des Bienenhaltungssektors und Genossenschaften für wünschenswert. Dies würde die Verwaltung und Durchführung der Programme verbessern und die Transparenz ihrer Verwaltungsabläufe sicherstellen.

3.9

Angesichts der Bedeutung der Imkerei für die ländliche Entwicklung und die Wahrung des ökologischen Gleichgewichts dringt der Ausschuss auf mehr Unterstützung und Schutz für die Bienenzucht, denn die gegenwärtigen Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Verordnung Nr. 1221/97 reichen nicht aus, um die Imkerei für die Betriebe lohnenswert zu machen und den Trend zur immer weiteren Verringerung der Zahl der Berufsimker in der EU aufzuhalten.

3.10

Die Unterstützungsmechanismen, die die Verordnung Nr. 1221/97 bietet, sind von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung und professionelle Ausrichtung dieses Sektors, der die Anforderungen an die Multifunktionalität der europäischen Landwirtschaft erfüllt. Trotz der Knappheit der Haushaltsmittel, auf die die Kommission selbst hinweist, hält der Ausschuss daher eine Aufstockung der vorgesehenen Gesamtmittel und des Prozentsatzes der Mitfinanzierung im Rahmen dieser Verordnung für nötig.

3.11

Nach Ansicht des Ausschusses sollten die Mitgliedstaaten die Struktur der Imkereiwirtschaft zum Gegenstand einer detaillierten Untersuchung machen, die sie der Kommission im Rahmen der nationalen Dreijahresprogramme jährlich übermitteln müssten. Eine solche Untersuchung mit Angaben zu Produktion, Vermarktung und Preisbildung wäre ein wichtiges statistisches Instrument zur Beurteilung der Lage und der Entwicklung der Bienenzucht in der Europäischen Union.

3.12

Um insbesondere bei jungen Leuten die Kenntnis über den Bienenzuchtsektor und die dortigen Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern, sollten unter den vorrangigen Zielen des Verordnungsvorschlags auch Programme zur beruflichen Ausbildung des Imkernachwuchses vorgesehen werden.

4.   Besondere Bemerkungen

4.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt den Vorschlag der Kommission, die für den Sektor vorgesehenen Maßnahmen auf alle Imkereierzeugnisse auszuweiten. Er bemängelt jedoch gleichzeitig, dass der Vorschlag kaum Neues bringt, obwohl der Rat der Europäischen Union (8) eine deutliche Verbesserung der von der Kommission dargelegten Vorschläge unterstützt.

4.2

Der EWSA spricht sich dafür aus, den gesamten Mittelansatz (gegenwärtig 16,5 Mio. Euro für die EU-15) mindestens zu verdreifachen, um der Bedarfslage des Sektors gerecht zu werden. In Bezug auf die Finanzierung aus dem EAGFL Garantie schlägt er vor, den Prozentsatz mindestens auf 75 % der Ausgaben zu erhöhen. Darüber hinaus hält er eine Aufstockung der Haushaltsmittel im Hinblick auf die bevorstehende EU-Erweiterung für grundlegend. Die Erweiterung am 1. Mai 2004 — die sechste und gemessen an der Zahl der Neumitglieder bisher größte — wird einen 30 %-igen Anstieg des Bienenstockbestands in der Gemeinschaft mit sich bringen, denn in der Landwirtschaft der Beitrittsländer nimmt die Bienenzucht unbestritten einen wichtigen Platz ein. Die bisher vorgesehenen Mittel würden sich angesichts des Bedarfs der EU-25 sehr bescheiden ausnehmen.

4.3

Für sinnvoll hält der Ausschuss die Einrichtung einer europäischen Beobachtungsstelle mit 2 % der in der Verordnung vorgesehenen Mittel. Ihre Aufgabe wäre die Durchführung gemeinsamer Tätigkeiten, die im Einvernehmen zwischen der Kommission und den Vertretern der Imkereiwirtschaft nach dem in der Verordnung verankerten Grundsatz der Zusammenarbeit festgelegt werden.

4.4

Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass gemäß dem Gemeinschaftsrecht (9) ab dem 1. Januar 2005 die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln in allen Produktions- und Verarbeitungsstufen sichergestellt sein muss. Daher sollten Unterstützungsmaßnahmen für die diesbezüglichen Ausgaben und die Gewährleistung der Produktqualität vorgesehen werden.

4.5

Der EWSA hat ernste Zweifel, ob der von der Kommission vorgeschlagene Dreijahreszeitraum für die nationalen Programme wirklich sinnvoll ist, denn auch wenn er für die Mitgliedstaaten eine Verwaltungsvereinfachung bedeuten könnte, würde er die erforderliche Vorlage und jährliche Revision der nationalen Programme erschweren, voraussichtlich eine nachlassende Motivation zur Inanspruchnahme dieser Hilfen zur Folge haben und dadurch die bürokratischen Schwierigkeiten, die in einigen EU-Mitgliedstaaten festzustellen sind, noch vergrößern. Dies wäre zum Nachteil der europäischen Imker, die sich schon jetzt beklagen, dass sich in manchen Mitgliedstaaten der meiste Aufwand auf Maßnahmen gerichtet hat, die ihnen nicht unmittelbar zugute kommen.

4.6

Der Ausschuss weist darauf hin, dass die verfügbaren Mittel jedes Jahr auf der Grundlage der Mitteilungen der Mitgliedstaaten über ihre Ausgabenvorausschätzungen und je nach Bienenbestand verteilt werden. Er hält einen Dreijahreszeitraum für die nationalen Programme nur für zweckmäßig, sofern eine jährliche Revision vorgesehen wird, die der Mittelverteilung in der bisher gehandhabten Weise entsprechen muss, und sofern Mechanismen für die Neuzuweisung der Mittel, die in einigen Mitgliedstaaten voraussichtlich nicht abgerufen werden können, zu anderen Mitgliedstaaten innerhalb jedes EAGFL-Wirtschaftsjahres festgelegt werden.

4.7

Der Ausschuss begrüßt in diesem Zusammenhang die am 9. Oktober 2003 verabschiedete Entschließung des Europäischen Parlaments (10), in der die Einleitung von Maßnahmen befürwortet wird, um den Verlust von Bienenbeständen zu stoppen und die Bestände unverzüglich wieder aufzufüllen. Entsprechend begrüßt er auch den Vorschlag der Kommission, die Wiederauffüllung der gemeinschaftlichen Bienenbestände fortzuführen und zu unterstützen, als eine ausdrückliche Anerkennung dieses schwerwiegenden Problems.

4.8

Nach Auffassung des EWSA müssen neue Unterstützungsmaßnahmen geschaffen werden, u.a. eine zusätzliche finanzielle Beihilfe für die Bekämpfung der Varroatose und anderer Bienenkrankheiten (auch unter Berücksichtigung neu auftretender Krankheiten), um einen Ausgleich für die hohen Tierarzneimittelkosten zu schaffen.

4.9

Für notwendig hält der EWSA darüber hinaus die Schaffung einer Bestäubungsprämie, die den ökologischen Nutzen der Bienen für die Erhaltung von Artenreichtum und Natur honoriert, sowie eine jährliche Ausgleichszahlung für die Einkommensverluste, die durch das Nichtvorhandensein einer Gemeinschaftspräferenz in der europäischen Bienenzucht entstehen.

4.10

Richtig ist nach Ansicht des Ausschusses, dass im Verordnungsvorschlag entsprechend dem Titel, den er trägt, die Förderung von Qualitätshonig, eine bessere Vermarktung und der Verbraucherschutz als vordringlich angesehen werden und dazu u.a. Maßnahmen zur Unterstützung der gemeinsamen Vermarktung, zur Förderung von Investitionen in Anlagen in Verpackungs- und Typisierungszentren sowie Maßnahmen zur Absatzförderung der Imkereierzeugnisse vorgesehen sind. In dieser Hinsicht ist auch die Beibehaltung der Maßnahme betreffend Honiganalysen im Rahmen dieser Verordnung sehr angebracht, denn diese sind ein grundlegendes, strategisches Instrument zur Aufwertung der europäischen Imkereierzeugnisse, zur Sicherung ihrer Qualität und zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit für die Verbraucher.

4.11

Zur Verbesserung der statistischen Kenntnisse über die Struktur des Bienenzuchtsektors sollte sich die Kommission für die Schaffung nationaler Beobachtungsstellen in den Mitgliedstaaten unter Beteiligung der Erzeugerorganisationen einsetzen, zu deren Hauptaufgaben es gehören sollte, die Erzeuger-, Binnenmarkt- und Einfuhrpreise zu beobachten, aktuelle Angaben über die (festen und variablen) Erzeugungskosten der Imkereibetriebe zu ermitteln und die Entwicklung des Bienenbestands, der Vermarktungsstrukturen und der Verpackungskosten in den Mitgliedstaaten zu dokumentieren.

Brüssel, den 1. April 2004

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Roger BRIESCH


(1)  KOM(94) 256 endg.

(2)  ABl. L 173 vom 1.7.1997, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2070/98 (ABl. L 265 vom 30.9.1998, S. 1).

(3)  ABl. L 319 vom 21.11.1997.

(4)  ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 80, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1783/2003 (ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 70).

(5)  Angaben aus der Veröffentlichung „Frutales y abejas“ von Juan. B. Rallo García, 1986, spanisches Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung (MAPA), Reihe landwirtschaftlicher Veröffentlichungen. NIPO: 253-86-034-2, ISBN: 84-341-0529-2. Seite 13.

(6)  Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Durchführungsbestimmungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig“ (ABl. C 206 vom 7.7.1997, S. 60).

(7)  Richtlinie 2001/110/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über Honig (ABl. L 010 vom 12.1.2002, S. 47-52).

(8)  2410. Sitzung des Agrarrates am 18. Februar 2004 in Brüssel.

(9)  Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 (ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1-24).

(10)  Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Schwierigkeiten der europäischen Bienenzucht. Referenz: RSP/2003/2569.


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