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Europäische Qualitätscharta für Mobilität

Die Europäische Qualitätscharta für Mobilität ist auf die qualitativen Aspekte der Mobilität ausgerichtet und stellt ein Referenzdokument für Auslandsaufenthalte dar, das jugendlichen und erwachsenen Teilnehmern helfen soll, positive Erfahrungen zu sammeln. Der Anwendungsbereich der Charta erstreckt sich auf Auslandsaufenthalte Jugendlicher oder Erwachsener für formale und nicht formale Lernaktivitäten und folglich auf ihre persönliche und berufliche Entwicklung. Sie bietet Orientierungshilfen, die den Erwartungen der Teilnehmer und den legitimen Forderungen der Bildungseinrichtungen gerecht werden sollen. Damit verbessert die Charta den Rahmen für die Freizügigkeit der Personen im Bildungs- und Weiterbildungssektor, mit dem vor allem die Schaffung eines echten europäischen Raums für lebenslange Bildung und Weiterbildung sowie der wirtschaftliche, soziale und regionale Zusammenhalt gefördert werden soll.

RECHTSAKT

Empfehlung (EG) Nr. 2006/961 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur transnationalen Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu Bildungs- und Ausbildungszwecken - Europäische Qualitätscharta für Mobilität [Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Qualitätscharta für Mobilität stellt das Bezugsdokument für die Qualität von Auslandsaufenthalten zur Bildung und Weiterbildung dar. Sie ergänzt die Empfehlung von 2001 zur Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern, deren Anwendungsbereich sie übernimmt, unter qualitativen Gesichtspunkten.

Die Charta richtet sich an die Mitgliedstaaten und dort vor allem an die für Auslandsaufenthalte zuständigen Einrichtungen; sie gibt Orientierungshilfen für die Modalitäten der Mobilität von Jugendlichen oder Erwachsenen, die zu Lern- und sonstigen Zwecken, z. B. im Rahmen ihres beruflichen Werdegangs, einen Auslandsaufenthalt planen, um ihre persönliche und berufliche Entwicklung zu fördern. Durch stärkere Einbeziehung der Beteiligten will sie auch zur Verbesserung von Qualität und Effizienz der Bildungs- und Weiterbildungssysteme beitragen.

Die Charta zielt auch darauf ab, den Teilnehmern an Mobilitätsmaßnahmen in ihrem Aufnahmeland ebenso wie nach ihrer Rückkehr in ihr Herkunftsland zu noch positiveren Erfahrungen und zur Intensivierung und Vertiefung des Austauschs im Bereich Bildung und Weiterbildung zu verhelfen. Sie bietet damit Orientierungshilfen an, die darauf ausgerichtet sind:

  • die Erwartungen der Teilnehmer in Bezug auf angemessene Informationen vor ihrer Abreise, auf geeignete Infrastrukturen im Aufnahmeland sowie auf die bessere Nutzung ihrer Qualifikation nach ihrer Rückkehr in ihr Herkunftsland zu erfüllen,
  • die legitimen Forderungen der Bildungseinrichtungen vor allem im Aufnahmeland zu erfüllen; es wird erwartet, dass die Mobilitätskandidaten nicht ohne entsprechende Vorbereitung anreisen und dass ihr Aufenthalt sowohl für sie selbst als auch für die sie aufnehmenden Einrichtungen oder Unternehmen positiv verläuft.

Bei diesen Orientierungshilfen geht es um zehn Grundsätze, die freiwillig und flexibel angewandt werden, d. h. es können je nach Art des Aufenthalts Anpassungen vorgenommen werden. Die Grundsätze sind:

  • Orientierungshilfen und Informationen: Jedem Bewerber muss Zugang zu zuverlässigen und klaren Orientierungs- und Informationsquellen gewährt werden, was die Mobilitätsmöglichkeiten und ihre Bedingungen sowie auch die Charta selbst und die Rolle der Entsende- und Aufnahmeorganisationen angeht.
  • Bildungs- und Weiterbildungsplan: Dieser Plan wird von den Entsende- und Aufnahmeorganisationen und den Teilnehmern vor jedem Aufenthalt zu Bildungs- oder Weiterbildungszwecken erstellt und unterzeichnet. Der Plan muss die Ziele und die erwarteten Ergebnisse sowie die Mittel zu ihrer Verwirklichung beschreiben und eine Bewertung enthalten; darüber hinaus muss er die Probleme der Wiedereingliederung berücksichtigen.
  • Persönliche Gestaltung: Es ist auf den persönlichen Lernweg, die Qualifikation und die Motivation der Teilnehmer einzugehen, und es müssen Verbesserungen und Ergänzungen möglich sein.
  • Allgemeine Vorbereitung: Die Teilnehmer sollten vor ihrer Abreise eine allgemeine Vorbereitung erhalten, die auf ihren spezifischen Bedarf zugeschnitten ist. Die Vorbereitung sollte sich auf sprachliche, pädagogische, juristische, kulturelle und finanzielle Aspekte erstrecken.
  • Sprachliche Aspekte: Die Sprache trägt zur Verbesserung der Lerneffizienz, der interkulturellen Kommunikation und des Verständnisses der Kultur des Aufnahmelandes bei. Daher sollte vor der Abreise eine Einstufung der Sprachkenntnisse und die Möglichkeit von Kursen in der Sprache des Aufnahmelandes und/oder des Sprachunterrichts sowie der Unterstützung und der sprachlichen Beratung im Aufnahmeland in Erwägung gezogen werden.
  • Logistische Unterstützung: Die logistische Unterstützung der Teilnehmer könnte Informationsangebote und Hilfestellung bei Reisevorbereitungen, bei Versicherungsfragen, bei Fragen zur Portabilität von Beihilfen und staatlichen Darlehen, bei Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigungen, bei der Sozialversicherung und anderen praktischen Fragen umfassen.
  • Mentoring: Die Aufnahmeorganisationen sollten ein Mentoringsystem vorsehen, um den Teilnehmern während ihres gesamten Aufenthalts mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, und dies auch mit Blick auf ihre Integration.
  • Anrechnung: Ist eine im Ausland absolvierte Studien- oder Praktikumsphase integrierender Bestandteil eines Studiums oder einer offiziellen Ausbildung, so muss dies im Bildungs- und Ausbildungsplan erwähnt werden, und die Teilnehmer sollten unterstützt werden, um eine angemessene Anrechnung und Zertifizierung zu erhalten. Für andere Arten der Mobilität, vor allem im Rahmen der nicht formalen Bildung und Ausbildung, ist die Ausstellung eines geeigneten Dokuments erforderlich, z. B. eines Europasses.
  • Wiedereingliederung und Bewertung: Bei ihrer Rückkehr in ihr Herkunftsland sollten die Teilnehmer beraten werden, wie sie ihre während des Auslandsaufenthalts erworbenen Fähigkeiten nutzen können, und bei Langzeitauslandsaufenthalten sollten sie Hilfe bei der Wiedereingliederung erhalten. Die Bewertung der von ihnen gesammelten Erfahrungen soll es ermöglichen, festzustellen, ob die Ziele des Bildungs- und Ausbildungsplans erreicht worden sind.
  • Verpflichtungen und Zuständigkeiten: Die sich aus den hier aufgeführten Qualitätskriterien ergebenden Verpflichtungen sind von allen Partnern (Entsende- und Aufnahmeorganisationen sowie Teilnehmern) zu vereinbaren und vor allem schriftlich festzuhalten.

Bei der Anwendung der Charta geht es auf der Seite der Mitgliedstaaten darum, Mobilitätshindernisse zu beseitigen und ein Unterstützungs- und Infrastruktursystem zu entwickeln, das dazu beiträgt, das Bildungs- und Ausbildungsniveau in der Europäischen Union (EU) zu verbessern. Dazu gehört auch die Förderung der Mobilität durch leicht zugängliche Informationen.

Die Kommission wiederum ist aufgefordert, die Mitgliedstaaten zur Anwendung der Charta anzuhalten, die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern vor allem beim Austausch von Informationen und Erfahrungen im Zusammenhang mit der Anwendung der Maßnahmen fortzusetzen und verstärkt an der Entwicklung der Mobilitätsstatistiken zu arbeiten.

Die Anwendung der Charta einschließlich ihrer Bewertung fügt sich in das Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010" ein.

Kontext

Die Auswirkungen der Mobilität sind insofern wichtig, als die Mobilität als Teil der Freizügigkeit der Personen ein Mittel zur Förderung der Beschäftigung und zur Verringerung der Armut sowie zur Unterstützung der aktiven europäischen Staatsbürgerschaft ist und dabei das gegenseitige interkulturelle Verständnis in der EU sowie den wirtschaftlichen, sozialen und regionalen Zusammenhalt verbessert.

Als Ziel des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010" trägt die Mobilität zur Schaffung eines Europäischen Raums der allgemeinen und beruflichen Bildung bei. Damit spielt sie eine wesentliche Rolle bei der Verwirklichung der strategischen Ziele von Lissabon. Die Förderung der Mobilität und der Intensivierung des Austauschs erfolgt über Maßnahmen wie den Aktionsplan zur Förderung der Mobilität 2000 und die bereits genannte Empfehlung aus dem Jahr 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen und Lehrkräften sowie über Veranstaltungen wie das Europäische Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer 2006. Die genannte Charta verstärkt und ergänzt diese Maßnahmen ebenso wie die Erasmus-Studentencharta in qualitativer Hinsicht.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entschließung des Rates vom 3. Juni 2002 über Qualifikation und Mobilität [Amtsblatt C 162 vom 6.7.2002]

Mitteilung der Kommission vom 13. Februar 2002 an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan der Kommission für Qualifikation und Mobilität [COM(2002) 72 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft [Amtsblatt L 215 vom 9.8.2001]

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. Dezember 2000 zur Festlegung eines Aktionsplans zur Förderung der Mobilität [Amtsblatt C 371 vom 23.12.2000]

Letzte Änderung: 02.02.2007

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