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Document 52007DC0689

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Instrument für Heranführunghilfe (IPA) - Indikativer Mehrjahresfinanzrahmen 2009-2011

/* KOM/2007/0689 endg. */

52007DC0689

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Instrument für Heranführunghilfe (IPA) - Indikativer Mehrjahresfinanzrahmen 2009-2011 /* KOM/2007/0689 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 6.11.2007

KOM(2007) 689 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

INSTRUMENT FÜR HERANFÜHRUNGHILFE (IPA) INDIKATIVER MEHRJAHRESFINANZRAHMEN 2009-2011

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

INSTRUMENT FÜR HERANFÜHRUNGHILFE (IPA) INDIKATIVER MEHRJAHRESFINANZRAHMEN 2009-2011

Einführung

Der indikative Mehrjahresfinanzrahmen (Multi-Annual Indicative Financial Framework/MIFF) für das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) soll Informationen über die vorläufige Aufschlüsselung des IPA-Gesamtrahmens liefern, den die Kommission gemäß Artikel 5 der IPA-Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 vorgeschlagen hat. Er dient als Bindeglied zwischen dem politischen Rahmen des Erweiterungspakets und dem Haushaltsverfahren. Die für jedes Empfängerland und für Mehrländerprogramme erstellten indikativen Mehrjahresplanungsdokumente, auf deren Grundlage die Heranführungshilfe für die einzelnen Länder gewährt wird, tragen der im MIFF dargelegten vorläufigen Aufschlüsselung Rechnung.

Der MIFF basiert auf einem gleitenden dreijährigen Programmierungszyklus. In der Regel wird ein MIFF im letzten Quartal des Jahres n-2 für die Jahre n, n+1 und n+2 vorgelegt. Er ist Teil des Erweiterungspakets und enthält einen mit der Finanziellen Vorausschau in Einklang stehenden Vorschlag für die finanzielle Umsetzung der im Paket selbst dargelegten politischen Prioritäten. Der erste MIFF, der den Zeitraum 2008-2010 abdeckt (und Zahlen für das Jahr 2007 einschließt), wurde am 8. November 2006 angenommen. Der vorliegende zweite MIFF bezieht sich auf den Zeitraum 2009-2011. Er schlüsselt die Mittelzuweisungen für die Heranführungshilfe nach Ländern und Komponenten auf und enthält die für die regionalen und horizontalen Programme sowie die Unterstützungsausgaben vorgesehenen Beträge.

Die allgemeinen politischen Prioritäten für die Heranführungshilfe sind in den Beitrittspartnerschaften und den Europäischen Partnerschaften, den jährlichen Fortschrittsberichten und dem Erweiterungsstrategiepapier dargelegt, die alle Teil des Erweiterungspakets sind, das dem Rat und dem Europäischen Parlament jedes Jahr vorgelegt wird.

Strategische Finanzplanung

1. Aufteilung der Mittel auf die Länder

Der Ausgangspunkt für die Zuweisungen im Jahr 2007 war die Zusage der Kommission, dass 2007 kein Empfängerland weniger als im Jahr 2006 erhalten sollte. Zudem sollten Bosnien und Herzegowina wie auch Albanien nicht weniger als den jährlichen Durchschnittswert der Mittel erhalten, die ihnen in den Jahren 2004 bis 2006 gewährt worden waren. Die zweite Zusage hängt damit zusammen, dass ein Großteil der Mittel für diese beiden Länder bereits 2004 bereitgestellt worden war.

Die Zahlen für 2008 und die folgenden Jahre wurden anhand von Pro-Kopf-Zuweisungen berechnet, die in der Vergangenheit als Hilfsgrößen für den Bedarf und die Auswirkungen dienten. Demgegenüber sollten die westlichen Balkanstaaten ihre Position während der Laufzeit des derzeitigen Finanzrahmens über den durch CARDS gewährten Pro-Kopf-Durchschnitt der Jahre 2004-2006 hinaus verbessern, der 23 EUR (in den Preisen des Jahres 2004) betrug. Gemäß dem MIFF 2008-2010 sollte dieses Ziel für alle westlichen Balkanländer spätestens 2010 erreicht werden. Für 2011 sind für diese Länder ebenfalls Beträge in entsprechender Höhe veranschlagt.

Für die Kandidatenländer Kroatien und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist bis 2008 ein Betrag von über 30 EUR pro Kopf (in Preisen von 2004) geplant. Für Kroatien soll dieses Finanzierungsniveau in den Jahren 2009 bis 2011 beibehalten werden. Die Pro-Kopf-Zuweisungen für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien werden dagegen weiter erhöht, da ein angemessener Ausbau der Verwaltungskapazitäten unabhängig von der Größe des Landes bestimmte Mindestbeträge erfordert.

Die Pro-Kopf-Zuweisungen für die Türkei werden im Zeitraum 2007-2011 schrittweise erhöht, um der Größe und Aufnahmekapazität des Landes Rechnung zu tragen.

Der Bedarf und die Aufnahmekapazitäten der einzelnen Länder wurden bei der Zuweisung der Mittel berücksichtigt.

2. Aufteilung auf die Komponenten

Die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Komponenten erfolgte entsprechend der Leistungsfähigkeit der für die Durchführung der Komponenten III, IV und V erforderlichen dezentralen Verwaltungssysteme in den gegenwärtigen Kandidatenländern. Ferner wurde berücksichtigt, dass die Dotierung der Komponente II, die sich auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bezieht, mit der entsprechenden EFRE-Dotierung aus Rubrik 1b übereinstimmen muss.

Zahlenmaterial

In der nachstehenden Tabelle sind die oben genannten Zahlen in laufenden Preisen und in Euro angegeben. Die Zuweisungen werden nach Ländern und Komponenten, nach regionalen Programmen und Mehrländerprogrammen und nach Unterstützungsausgaben aufgeschlüsselt. Im Einklang mit der derzeitigen Praxis wird die Dotierung für den Kosovo[1], die Gegenstand eines separaten indikativen Mehrjahresplanungsdokuments sein wird, gesondert ausgewiesen. Zur besseren Übersicht werden auch die Zahlen für die Jahre 2007 und 2008 angegeben.

Unterstützungsausgaben

Diese Dotierung deckt die direkt mit der Durchführung des IPA-Instruments verbundenen Verwaltungskosten ab. 2007 und 2008 deckt sie darüber hinaus die Verwaltungskosten für die Auslaufphase der bisherigen Heranführungshilfe und somit auch der Bulgarien und Rumänien gewährten Heranführungshilfe ab.

Zuweisungen für regionale und horizontale Programme

Gemäß der IPA-Verordnung soll die Koordinierung der Geber einschließlich der internationalen Finanzinstitutionen verstärkt werden, um mit den gewährten Zuschüssen eine größtmögliche Hebelwirkung zu erzielen. Daher wird die bestehende Fazilität für Energieeffizienz auf die westlichen Balkanstaaten ausgedehnt und die private Investitionstätigkeit (Kleinstunternehmen und KMU) durch die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Fonds für Südosteuropa weiter gefördert. Ferner wird in Zusammenarbeit mit der EIB und anderen internationalen Finanzinstitutionen eine neue Infrastrukturfazilität entwickelt, um Investitionen in den Bereichen Verkehr, Energie, Umwelt und Soziales zu fördern. Eine Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft wird über die regionalen Programme und die Länderprogramme finanziert.

Auch 2008 werden Mittel für zivile Übergangsverwaltungen und insbesondere für die Mission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) und das Amt des Hohen Repräsentanten (OHR) in Bosnien und Herzegowina bereitgestellt.

Indikativer Mehrjahresfinanzrahmen: Aufschlüsselung der Mittelzuweisungen des Finanzrahmens 2009-2011 für das Instrument für Heranführungshilfe nach Land und Komponente

Land | Komponente | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 |

KROATIEN | Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 49 611 775 | 45 374 274 | 45 601 430 | 39 483 458 | 39 959 128 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 9 688 225 | 14 725 726 | 15 898 570 | 16 216 542 | 16 540 872 |

Regionale Entwicklung | 45 050 000 | 47 600 000 | 49 700 000 | 56 800 000 | 58 200 000 |

Entwicklung der Humanressourcen | 11 377 000 | 12 700 000 | 14 200 000 | 15 700 000 | 16 000 000 |

Entwicklung des ländlichen Raums | 25 500 000 | 25 600 000 | 25 800 000 | 26 000 000 | 26 500 000 |

Insgesamt | 141 227 000 | 146 000 000 | 151 200 000 | 154 200 000 | 157 200 000 |

EHEMALIGE JUGOSLA-WISCHE REPUBLIK MAZEDONIEN | Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 41 641 613 | 39 922 001 | 38 128 499 | 36 317 068 | 34 503 410 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 4 158 387 | 5 277 999 | 5 571 501 | 5 682 932 | 5 796 590 |

Regionale Entwicklung | 7 400 000 | 12 300 000 | 20 800 000 | 29 400 000 | 35 000 000 |

Entwicklung der Humanressourcen | 3 200 000 | 6 000 000 | 7 100 000 | 8 400 000 | 9 400 000 |

Entwicklung des ländlichen Raums | 2 100 000 | 6 700 000 | 10 200 000 | 12 500 000 | 14 000 000 |

Insgesamt | 58 500 000 | 70 200 000 | 81 800 000 | 92 300 000 | 98 700 000 |

TÜRKEI | Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 256 702 720 | 250 165 819 | 233 200 653 | 211 312 664 | 230 620 919 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 2 097 280 | 8 834181 | 9 399 347 | 9 587 336 | 9 779 081 |

Regionale Entwicklung | 167 500 000 | 173 800 000 | 182 700 000 | 238 100 000 | 291 400 000 |

Entwicklung der Humanressourcen | 50 200 000 | 52 900 000 | 55 600 000 | 63 400 000 | 77 600 000 |

Entwicklung des ländlichen Raums | 20 700 000 | 53 000 000 | 85 500 000 | 131 300 000 | 172 500 000 |

Insgesamt | 497 200 000 | 538 700 000 | 566 400 000 | 653 700 000 | 781 900 000 |

ALBANIEN | Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 54 318 790 | 61 111 756 | 70 917 079 | 82 711 421 | 84 301 650 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 6 681 210 | 9 588 244 | 10 282 921 | 10 488 579 | 10 698 350 |

Insgesamt | 61 000 000 | 70 700 000 | 81 200 000 | 93 200 000 | 95 000 000 |

BOSNIEN & HERZE-GOWINA | Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 58 136 394 | 69 854 783 | 83 892 254 | 100 688 099 | 102 681 861 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 3 963 606 | 4 945 217 | 5 207 746 | 5 311 901 | 5 418 139 |

Insgesamt | 62 100 000 | 74 800 000 | 89 100 000 | 106 000 000 | 108 100 000 |

MONTENEGRO | Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 27 490 504 | 28 112 552 | 28 632 179 | 29 238 823 | 29 843 599 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 3 909 496 | 4 487 448 | 4 667 821 | 4 761 177 | 4 856 401 |

Insgesamt | 31 400 000 | 32 600 000 | 33 300 000 | 34 000 000 | 34 700 000 |

SERBIEN | Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 181 496 352 | 179 441 314 | 182 551 643 | 186 206 679 | 189 956 810 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 8 203 648 | 11 458 686 | 12 248 357 | 12 493 321 | 12 743 190 |

Insgesamt | 189 700 000 | 190 900 000 | 194 800 000 | 198 700 000 | 202 700 000 |

KOSOVO[2] [3] | Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 68 300 000 | 121 993 920 | 63 339 798 | 64 484 594 | 65 828 286 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 0 | 2 706 080 | 2 760 202 | 2 815 406 | 2 871 714 |

Insgesamt | 68 300 000 | 124 700 000 | 66 100 000 | 67 300 000 | 68 700 000 |

Länderprogramme insgesamt | 1 109 427 000 | 1 248 600 000 | 1 263 900 000 | 1 399 400 000 | 1 547 000 000 |

Länderprogramme insgesamt | 1 109 427 000 | 1 248 600 000 | 1 263 900 000 | 1 399 400 000 | 1 547 000 000 |

Regionale und horizontale Programme | 108 980 000 | 140 700 000 | 160 000 000 | 157 700 000 | 160 800 000 |

VERWALTUNGSKOSTEN | 44 793 000 | 54 000 000 | 56 500 000 | 64 600 000 | 75 000 000 |

ENDBETRAG | 1 263 200 000 | 1 433 300 000 | 1 480 400 000 | 1 621 700 000 | 1 782 800 000 |

Angaben in Euro und in laufenden Preisen

[1] Im Sinne der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats.

[2] Im Sinne der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats.

[3] In ihrem Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Vorentwurf des Haushaltsplans für 2008 schlug die Kommission vor, im Rahmen einer umfassenderen Mobilisierung neuer Mittel zur Unterstützung von Stabilität und Entwicklung im Kosovo die IPA-Dotierung für den Kosovo 2008 um 60 Mio. EUR aufzustocken. Diese Mittel sind in der Zuweisung für den Kosovo für das Jahr 2008 berücksichtigt.

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