EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52003DC0312

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Halbzeitüberprüfung der sozialpolitischen Agenda

/* KOM/2003/0312 endg. */

52003DC0312

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Halbzeitüberprüfung der sozialpolitischen Agenda /* KOM/2003/0312 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - HALBZEITÜBERPRÜFUNG DER SOZIALPOLITISCHEN AGENDA

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen annehmen - die Möglichkeiten nutzen

2.1. Eine neuartige politische und wirtschaftliche Lage

2.2. Erweiterung

3. Die Lissabonner Strategie und der Besitzstand der sozialpolitischen Agenda

3.1 Die sozialpolitische Agenda: Ursprung und Entwicklung innerhalb der Lissabonner Strategie

3.2 Bisherige Fortschritte

3.2.1 Die Beschäftigungslage

3.2.2 Die soziale Lage

3.3 Die ,Kosten unterlassener Sozialpolitik"

3.4 Verbesserte Governance

3.4.1 Die Akteure

3.4.2 Die Kombinierung verschiedener Politikinstrumente

4. Der gemeinschaftliche Besitzstand im Sozialbereich - Konsolidierung der Sozialstandards in der gesamten EU

5. Politikbereiche und Aktionen

5.1 Mehr und bessere Arbeitsplätze

5.2 Antizipation und Nutzung des Wandels in der Arbeitsumwelt durch Herbeiführung eines neuen Gleichgewichts zwischen Flexibilität und Sicherheit in den Arbeitsbeziehungen

5.3 Bekämpfung der Armut und jeglicher Form von Ausgrenzung und Diskriminierung

5.4 Modernisierung des Sozialschutzes

5.5 Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen

5.6 Stärkung der sozialen Dimension der Erweiterung und der Außenbeziehungen der Europäischen Union

6. Schlussfolgerungen und Ausblick

ANHANG

1. Einleitung

Im Juni 2000 brachte die Europäische Kommission nach ausführlichen Anhörungen von Akteuren und interessierten Kreisen die sozialpolitische Agenda [1] für den Zeitraum 2000-2005 auf den Weg. Die Agenda enthält einen Fahrplan für Beschäftigungs- und Sozialpolitik und setzt die Ziele der Lissabonner Strategie für wirtschaftliche und soziale Erneuerung in konkrete Maßnahmen um.

[1] KOM(2000) 379 endg. vom 28.6.2000.

Im September desselben Jahres war das Europäische Parlament Gastgeber einer großangelegten Konferenz, auf der die Entschließung [2] ausgearbeitet wurde, die das Parlament im Oktober annahm.

[2] EP-Entschließung A5-291/2000 vom 25.10.2000.

Schließlich wurde die Agenda vom Europäischen Rat von Nizza [3] im Dezember 2000 gebilligt; über die im Rahmen ihrer sechs strategischen Leitlinien erreichten Fortschritte berichtet die Kommission jährlich in ihren Fortschrittsanzeigern [4].

[3] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Nizza (Dezember 2000).

[4] KOM(2001) 104 endg. vom 22.2.2001; KOM(2002) 89 endg. vom 19.2.2002; KOM(2003) 57 endg. vom 6.2.2003.

Von Anfang an wurde eine Halbzeitüberprüfung für 2003 angesetzt. Diese Überprüfung sollte auf der Grundlage der Bewertungen der vorangegangenen Jahre dazu beitragen, die neuen strategischen Maßnahmen festzulegen, die zur Vervollständigung der Agenda erforderlich sind, und zwar unter speziellem Bezug auf den Zeitraum 2004-2005.

Somit müsste die Halbzeitüberprüfung sicherstellen, dass die Agenda weiterhin auf dynamische und flexible Weise umgesetzt wird, dass man auf neue Herausforderungen und Bedürfnisse reagieren und gleichzeitig die Erfahrungen der ersten Jahre berücksichtigen kann.

Die Kommission organisierte Ende März 2003 eine Konferenz [5] zur Vorbereitung dieser Mitteilung. Bei dieser Gelegenheit stand ein öffentliches Forum zur Verfügung, auf dem die Zukunft der Beschäftigungs- und Sozialpolitik erörtert werden konnte. Aus dem umfassenden Meinungsaustausch der Hauptakteure ergaben sich wesentliche Komponenten dieser Mitteilung.

[5] Siehe http://europa.eu.int/comm/ employment_social/news/2003/jan/1041848954_de.html.

Auf der Konferenz wurde eine erfolgreiche Erweiterung als wichtigste Herausforderung der EU für die nächste Zeit ausgemacht. Mit der Überprüfung ergibt sich eine einzigartige Gelegenheit, diesem Umstand in vollem Maße gerecht zu werden. Allerdings wurde durch die Debatte auch die Auffassung bekräftigt, dass die allgemein anerkannten, die Agenda prägenden Herausforderungen - einschließlich der durchgehenden Strukturschwächen auf Arbeitsmärkten, der demografischen Trends, der weiterhin bestehenden Ungleichheit der Geschlechter, des Wandels in der Familienstruktur, des technologischen Wandels und der Anforderungen an die wissensbasierte Wirtschaft, der wirtschaftlichen Ungleichgewichte und der Armut, der Globalisierung der Wirtschaft - ebenfalls eine feste Grundlage für das zukünftige Tätigwerden der EU in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik bleiben sollten.

2. Die Herausforderungen annehmen - die Möglichkeiten nutzen

2.1. Eine neuartige politische und wirtschaftliche Lage

Die wirtschaftliche und politische Situation des Jahres 2003 [6] unterscheidet sich grundlegend von der im Jahre 2000. An die Stelle des Optimismus von Anfang 2000 ist seit 2001 ein Wirtschaftsabschwung getreten, der sich als langwieriger und tiefgreifender erweist als dies von den Wirtschaftsexperten ursprünglich vorausgesehen wurde. Außerdem ist die geopolitische Stabilität erschüttert worden und der Krieg gegen den Irak hat weiter zur Verunsicherung beigetragen.

[6] Siehe zum Beispiel Europäische Kommission (2003), Spring 2003 Economic Forecasts, European Economy Nr. 2/2003.

In den Bereichen, für die neuere Daten vorliegen, ergibt sich ein ganz anderes Bild als im Jahre 2000 erwartet wurde. Das Wirtschaftswachstum ist stark zurückgegangen, die Schaffung von Arbeitsplätzen hat sich verlangsamt, die Arbeitslosigkeit ist im Anstieg begriffen und das Vertrauen der Verbraucher und der Wirtschaft bleibt nach wie vor gering.

Allerdings sollte man sich dadurch den Blick für das, was in den letzten Jahren der Reformen in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik durch die Umsetzung der sozialpolitischen Agenda erreicht worden ist, nicht trüben lassen. Anfang dieses Jahr ist eine Zusammenfassung der Ergebnisse von der Kommission in ihrem Bericht für die Frühjahrstagung des Europäischen Rats veröffentlicht worden [7].

[7] KOM(2003) 5 vom 14.1.2003.

Mit der Halbzeitüberprüfung der Agenda soll ein Beitrag zur Politikformulierung geleistet werden, deren Aktionen die Grundlagen für ein fortgesetztes hohes, nicht-inflationäres Wachstum legen sollten. Sie sollte sich bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohlstand als nützlich erweisen und den sozialen Zusammenhalt verstärken.

Voraussetzung dafür ist, dass die Wettbewerbsfähigkeit verstärkt wird und Unternehmen in die Lage versetzt werden, neue Entwicklungsmöglichkeiten wahrzunehmen. Der Erfolg wird darauf beruhen, dass Strategien verfolgt werden, die die Interaktion zwischen verschiedenen Politikbereichen in vollem Umfang berücksichtigen, wie in der Lissabonner Strategie skizziert. Wirtschaftspolitik, Binnenmarkt, Unternehmenspolitik, allgemeine und berufliche Bildung, Forschung [8], Umweltpolitik - dies sind nur einige der Politikfelder, deren Wechselwirkung mit der Beschäftigungs- und Sozialpolitik von entscheidender Bedeutung ist, um Europa dazu zu verhelfen, planmäßig eine Verbesserung der Lebensqualität anzustreben, die allen in der Europäischen Union lebenden Menschen zugute kommt.

[8] Es wird damit gerechnet, dass etwa 1,2 Millionen zusätzliche Forschungskräfte, darunter 700 000 zusätzliche Forscher, erforderlich sind, um das Ziel von Barcelona zu erreichen, die Investitionen in Forschung und Entwicklung auf 3 % des BIP zu erhöhen. Siehe insbesondere ,In die Forschung investieren: Aktionsplan für Europa", KOM(2003)226.

Dass die europäische Wirtschaft anfällig gegenüber äußeren Einfluessen ist, spricht umso mehr dafür, die Lissabonner Strategien zu verfolgen und den Wandel zu beschleunigen, auch mit Hilfe der sozialpolitischen Agenda.

2.2. Erweiterung

Im May 2004 wird die Europäische Union 10 neue Mitgliedstaaten willkommen heißen - damit ist die Teilung Europas in der Folge des Zweiten Weltkriegs endgültig überwunden.

Die Erweiterung des Jahres 2004 unterscheidet sich von früheren Erweiterungen dadurch, dass die Unterschiede weiter zunehmen. Eine neue Herausforderung im sozialen Bereich betrifft die Diskriminierung ethnischer Minderheiten, insbesondere der Roma, für die Lösungen für die Problematik der Mehrfachdiskriminierung und -benachteiligung von höchster Bedeutung sind.

Bei der zunehmenden Unterschiedlichkeit geht es insbesondere auch um wirtschaftliche Divergenz. Das Durchschnittseinkommensniveau der zehn Beitrittsländern ist nicht einmal halb so hoch wie das durchschnittliche BIP pro Kopf der derzeitigen Mitgliedstaaten.

In dem Bericht von Wim Kok über die Erweiterung der Europäischen Union hieß es: ,Selbst in den positivsten Szenarien wird das wirtschaftliche Zusammenwachsen der neuen Mitgliedstaaten mit den derzeitigen Mitgliedern in einem langfristigen Prozess, der Jahrzehnte dauern kann, erfolgen. Die Kosten und Nutzen werden nicht unbedingt im gleichen Zeitraum auftreten: Die mit verstärktem Wettbewerb und der Anpassung verbundenen Kosten treten möglicherweise früher - in den ersten Jahren der Mitgliedschaft - auf. Jedoch können die langfristigen Vorteile sehr weit reichend sein, sofern eine geeignete Politik befolgt wird." [9]

[9] W. Kok (2003): Die Erweiterung der Europäischen Union - Errungenschaften und Herausforderungen. Bericht an die Europäische Kommission, S.37-38.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Wie die Erfahrung lehrt, tritt Konvergenz nicht von selber ein. Ganz im Gegenteil legt die Anschauung nahe, dass es mehrere Wege der Wirtschaftsentwicklung nach dem EU-Beitritt gibt; einiges spricht dafür, dass ein Rezept für schnellen Erfolg nicht existiert und dass sich möglicherweise Konvergenz- und Divergenzzeiten abwechseln.

In den neuen Mitgliedstaaten wird es weiterhin zu raschen Veränderungen der Wirtschaftsstruktur kommen. Dadurch werden ungeheure neue Möglichkeiten eröffnet, die genutzt werden sollten, um ein nachhaltiges Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum zu unterstützen und somit zu einer langfristigen Konvergenz bei den Einkommen beizutragen. Allerdings werden Teile der Bevölkerung auch nachteilig beeinflusst. Ein Hauptproblem der nahen Zukunft wird darin bestehen, diesen Prozess in den Griff zu bekommen.

Durch die Erweiterung wird die durchschnittliche Beschäftigungsquote in der Europäischen Union leicht verringert. Auf der Grundlage der Wirtschaftsprognosen für das Frühjahr 2003 und demografischer Erwägungen wird die Beschäftigungsquote im Jahre 2002 für die EU15 jetzt auf etwa 64,3 % geschätzt, wohingegen die Quote für die EU25 62,4 % erreichen würde - mehr als 7,5 % unter dem Lissabonner Ziel für 2010. Allerdings rechtfertigt der Rückgang bei der Erweiterung nicht ein Zurückschrauben der Lissabonner Beschäftigungsziele und sollte das Erreichen dieser Ziele auch gar nicht gefährden.

In Ländern [10] wie der Tschechischen Republik und Zypern liegen die Beschäftigungsquoten bereits über dem EU-Durchschnitt. Aus den Angaben geht auch der Unterschied bei Vollzeit- und Teilzeitarbeit zwischen den EU15-Ländern und den Beitrittsländern hervor.

[10] Angaben aus dem Bericht Beschäftigung in Europa 2002. Für Malta lagen keine Daten vor.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Ein Punkt, der in der öffentlichen Debatte über den Beitritt eine große Rolle spielte, ist die Mobilität der Arbeitskräfte in einem erweiterten Europa. Ungeachtet der entsprechenden Befürchtungen ist wohl am ehesten ein Szenario [11] zu erwarten, bei dem diese Mobilität sich gemäßigt bis begrenzt entwickelt und nach einem kurzen Aufschwung, der wahrscheinlich gerade nach der Beitrittszeit eintritt - mit etwa 250 000 betroffenen Personen jährlich - wieder zurück zu gehen beginnt und noch vor Ende des Jahrzehnts auf unter 100 000 betroffene Personen jährlich fällt.

[11] Siehe zum Beispiel das European Integration Consortium (DIW, CEPR, FIEF, IAS, IGIER) (2001): The impact of Eastern enlargement on employment and labour markets in the EU Member States (Auswirkungen der Osterweiterung auf Beschäftigung und Arbeitsmärkte in den EU-Mitgliedstaaten). Europäische Kommission. Dazu auch: K.F. Zimmermann (2003): Can migration from Eastern Europe alleviate the demographic burden of current EU Member States? DIW, Berlin.

Wie die Erfahrung zeigt, waren Befürchtungen über Mobilitätsphänomene bei früheren Erweiterungsrunden unbegründet. Ganz im Gegenteil haben sich in den betreffenden Ländern Entwicklungen ergeben, in deren Verlauf frühere Wanderarbeitnehmer nach dem EU-Beitritt ihres Heimatlandes in dieses zurückkehrten.

Wie sich die Erweiterung auf die Beschäftigungslage und die soziale Situation auswirkt, muss genau beobachtet werden. Selbstverständlich haben die zehn Beitrittsländer sich für verfassungsmäßige Rahmenbedingungen entschieden, in denen die Verbesserung der Sozialstandards, darunter auch durch sozialen Dialog und Regelungen im sozialen Bereich, einen wichtigen Bestandteil bildet [12]. In den nächsten Jahren muss man dieser Frage ganz besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen. Hier ist die ordnungsgemäße Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Sozialbereich von entscheidender Bedeutung.

[12] Zu diesem Punkt siehe auch W. Kok (2003): Die Erweiterung der Europäischen Union - Errungenschaften und Herausforderungen. Bericht an die Europäische Kommission, S.2.

3. Die Lissabonner Strategie und der Besitzstand der sozialpolitischen Agenda

3.1 Die sozialpolitische Agenda: Ursprung und Entwicklung innerhalb der Lissabonner Strategie

Durch den Gipfel von Lissabon wurde der Europäischen Union eine Strategie für wirtschaftliche und soziale Erneuerung für ein Jahrzehnt zu Teil. Ein Jahr später kam in Göteborg durch die EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung zu der Lissabonner Strategie eine Umweltdimension hinzu. Darüber hinaus machte sie deutlich, dass bestimmte soziale Trends nicht zukunftsfähig waren und dass die soziale Eingliederung als Teil des Strategie der nachhaltigen Entwicklung gefördert werden muss. Die Reaktion der EU wird den alle Aspekte des Lebens der Menschen berührenden Wandel auf eine Weise gestalten, die mit den Werten und Gesellschaftskonzepten der EU übereinstimmt und die bevorstehende Erweiterung gedanklich einbezieht.

Die Lissabonner Strategie gab die politische Ausrichtung für den Inhalt von Maßnahmen vor, sie schuf aber auch im selben Maße eine innovative Methode der Politikumsetzung, indem sie die offene Koordinierungsmethode als Instrument zur Verbesserung der EU-Governance einführte und allgemein verbreitete. Diese neue Koordinierungsmethode ergänzt das politische Instrumentarium, insbesondere, um die Mitgliedstaaten bei der schrittweisen Entwicklung eigener Strategien zu unterstützen.

Dieser politische Gesamtrahmen von Lissabon war das Fundament der sozialpolitischen Agenda, wie sie von der Kommission im Juni 2000 iniziiert wurde. Bei den Arbeiten der letzten drei Jahren zur Umsetzung der Agenda stand im Mittelpunkt die Formulierung struktureller Antworten auf die Frage, wie man das europäische Sozialmodell modernisieren und verbessern kann, um bestehenden und neuen sozialen Bedürfnissen besser zu entsprechen. Dafür ist eine Beachtung sozialer Rechte und sozialer Gerechtigkeit vonnöten, da hier Wohlfahrtsysteme gefragt sind, die wirtschaftliche Umwandlungen voranbringen können, wobei sie dem Einzelnen die Möglichkeiten geben, sein Potenzial voll auszuschöpfen. Dieses Schlüsselziel soll in den nächsten zwei Jahren weiter angestrebt werden.

3.2 Bisherige Fortschritte

3.2.1 Die Beschäftigungslage

Trotz des Anstiegs der Arbeitslosigkeit als Reaktion auf den Abschwung und des erwarteten Nettoverlustes an Arbeitsplätzen im Jahre 2003 [13] gibt es deutliche Anzeichen dafür, dass die Reformen in den letzten fünf Jahren weitreichende strukturelle Veränderungen in vielen, aber nicht allen europäischen Arbeitsmärkten hervorgerufen haben. Seit 1997, dem Jahr, in dem die europäische Beschäftigungsstrategie eingeleitet wurde, sind etwa 10 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen worden, von denen über die Hälfte von Frauen besetzt wurden. Im Jahre 2002, einem Jahr des Wirtschaftsabschwungs, kamen immer noch 500 000 Arbeitsplätze dazu. Strukturelle Verbesserungen sind auch dadurch deutlich geworden, dass die Langzeitarbeitslosigkeit zurückging. Darüber hinaus haben die Verbesserungen der Situation auf dem Arbeitsmarkt und der Nettozuwachs bei den Arbeitsplätzen nicht zu einem kurzfristigen Anstieg der Inflation geführt. Dessen ungeachtet bestehen weiterhin einige strukturelle Schwachpunkte.

[13] Europäische Kommission (2003), Spring 2003 Economic Forecasts. Veröffentlicht als European Economy Nr. 2/2003.

Zwar stieg die Beschäftigungsquote von 62,3 % im Jahre 1999, dem Jahr vor der Iniziierung der sozialpolitischen Agenda, auf 64,3 % im Jahr 2002, sie liegt jedoch immer noch deutlich unterhalb des Beschäftigungszwischenziels für 2005 von 67 %.

Darüber hinaus schwankt die Leistung erheblich von einem Land zum anderen - sowohl wenn es darum geht, eine Reformagenda erfolgreich umzusetzen, als auch dann, wenn die Beschäftigungsquote erhöht werden soll. Es sind noch zusätzliche Anstrengungen erforderlich, um die Lissabonner Beschäftigungsziele zu erreichen; dazu gehört auch die Absicht, bis Ende des Jahrzehnts einen Anteil von mindestens 50 % der älteren Arbeitnehmer im Erwerbsleben aufzuweisen und das durchschnittliche tatsächliche Renteneintrittsalter um fünf Jahre zu erhöhen. Außerdem schwankt die Leistung auch beträchtlich, was die Aufgabe betrifft, die Arbeitskräfte mit den Fähigkeiten auszustatten, die in einer zunehmend wissensbasierten Wirtschaft erforderlich sind, und das Anliegen, die Qualität der Arbeitsplätze zu verbessern und damit die Produktivität zu erhöhen.

Nachweislich sind Arbeitsmarktreformen und Investitionen in die Qualität der Arbeitsplätze eine unabdingbare Voraussetzung dafür, mehr Menschen Arbeit zu verschaffen und die Produktivität zu erhöhen [14]. Aus früheren Erfolgen und Simulationen geht hervor, dass Qualitätsverbesserungen auf europäischen Arbeitsmärkten eine Vorbedingung dafür sind, dass die Lücken weiter verringert werden, die hinsichtlich Alter, Geschlecht - insbesondere bei Personen mit Betreuungsaufgaben - und Qualifikationen existieren und weiterhin zu den größten Hindernissen gehören, die einer besseren Beschäftigungsleistung in der EU entgegenstehen; dasselbe gilt auch hinsichtlich der Aufgabe, die Lücken bei der regionalen Beschäftigungsleistung anzugehen.

[14] Siehe zum Beispiel ,Beschäftigung in Europa 2002", Veröffentlichung der Kommission.

Erwerbstätige, die auf Arbeitsplätzen verhältnismäßig niedriger Qualität beschäftigt sind - die keine Ausbildungs- und Laufbahnmöglichkeiten und keine Sicherheit bieten - sind weiterhin einem sehr viel höheren Risiko von Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt. Es besteht darüber hinaus eine echte Gefahr, in einem Teufelskreis aus niedrig qualifizierter Beschäftigung mit niedriger Produktivität, Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung gefangen zu werden.

3.2.2 Die soziale Lage

Die Überwachung der Erfolge bei der Bekämpfung der Armut und der Förderung der sozialen Eingliederung wird weiterhin dadurch behindert, dass in mehreren Bereichen keine aktuellen Daten zur Verfügung stehen. Allerdings müssten die Verbesserungen der Beschäftigungslage, insbesondere der Rückgang der strukturellen Arbeitslosigkeit um etwa 40 % in den letzten Jahren, dazu beigetragen haben, den sozialen Zusammenhalt zu verstärken.

Die Leistung schwankt beträchtlich von einem Land zum anderen, bei den Armutsquoten und auch bei der Einkommensverteilung. Zu dem letzteren Punkt ist zu bemerken, dass die Lücke zwischen dem Einkommen des obersten und des untersten Fünftels der Gesellschaft in den drei Mitgliedstaaten mit der besten Leistung halb so groß ist wie die in den drei Mitgliedstaaten mit der schlechtesten Leistung. Darüber hinaus sind beim Abbau geschlechtsbezogener Ungleichheiten oder bei der Verringerung der Zahl der Schulabbrecher nur geringe Fortschritte erreicht worden.

Ein ganz wesentlicher Teil der Reform des europäischen Sozialmodells ist die Modernisierung der Sozialschutzsysteme. Die langfristige Finanzierbarkeit und Qualität der Sozialschutzsysteme ist, insbesondere angesichts der Bevölkerungsalterung, von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der Reformen.

3.3 Die ,Kosten unterlassener Sozialpolitik"

Ein wichtiger Leitgedanke bei der sozialpolitischen Agenda war es, die Rolle der Sozialpolitik als produktiver Faktor zu stärken. Dieses Grundprinzip ist in den letzten Jahren ausgeweitet worden, insbesondere durch die Förderung der Qualität als treibender Kraft einer blühenden Wirtschaft, der Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen und eines stärkeren sozialen Zusammenhalts.

Nach drei Jahren treten die bisher erreichten Fortschritte am deutlichsten in der Europäischen Beschäftigungsstrategie zu Tage, da die Förderung der Qualität der Arbeitsplätze in vollem Umfang in die Strategie aufgenommen worden ist.

In den nächsten Jahren soll der Schwerpunkt des Interesses auf der Qualität der Arbeitsbeziehungen liegen. Die Fundamente sind gelegt worden [15]. Die Kommission wird die Arbeiten zum Thema Indikatoren und Erweiterung des Verständnisses der Gepflogenheiten bei den Arbeitsbeziehungen intensivieren. Dieser Aufgabe kommt entscheidende Bedeutung zu, da die Erweiterung einen verstärkten Aufbau von Kapazitäten erforderlich macht, damit bei diesem wesentlichen Bestandteil des europäischen Sozialmodells Ergebnisse gewährleistet werden [16].

[15] Zum Beispiel in dem Bericht der Hochrangigen Gruppe zur Zukunft der Arbeitsbeziehungen; in KOM(2002)341-1 und 341-2 vom 26.06.2002 über den europäischen sozialen Dialog und den Tripartiten Sozialgipfel und in dem autonomen Arbeitsprogramm der Sozialpartner für den Zeitraum 2003-2005 (im November 2002 vereinbart).

[16] Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rats von Barcelona (2002).

Auch im Sozialschutz sind bei der Arbeit im Bereich Qualität erhebliche Fortschritte erzielt worden. Ein Beispiel dafür sind Renten, insbesondere die Arbeiten zu angemessenen und nachhaltigen Renten. Diese Arbeiten sollten durch den gestrafften Ansatz beim Sozialschutz vertieft werden, insbesondere mit Hilfe der durchgängigen Anwendung der offenen Koordinierungsmethode.

Die Kommission ist dieser Linie gefolgt, die durch das Konzept der Sozialpolitik als produktiver Faktor und die Förderung der Qualität eingeleitet worden ist, indem sie ,die Kosten einer unzureichenden Sozialpolitik" [17] untersucht hat. Dieser Ansatz hängt zusammen mit dem Ansatz ,Bessere Rechtsetzung" und den Folgenabschätzungen, die bei wichtigen neuen zukünftigen Initiativen durchzuführen sind; dabei werden die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Konsequenzen neuer Rechtsvorschriften und politischer Maßnahmen untersucht, wobei man auf Kosten- und Nutzen-Aspekte in kürzerer und längerer Hinsicht achtet [18].

[17] Siehe zum Beispiel KOM(2002) 89 vom 19.2.2002 und KOM(2003) 57 vom 6.2.2003; D. Fouarge (2003): Costs of non-social policy: towards an economic framework of quality social policies - and the costs of not having them. Studie für die Europäische Kommission; Konferenz-Webseite http://europa.eu.int/comm/ employment_social/news/2003/jan/1041848954_en.html.

[18] KOM(2002) 275 endg., 276 endg., 277 endg., 278 endg. vom 5.6.2002.

Im Lichte dieser Analysen und Debatten lässt sich jetzt leichter einschätzen, dass die Rolle der Sozialpolitik von der dynamischen Entwicklung moderner, offener Volkswirtschaften und Gesellschaften untrennbar ist und dass sie ihnen sich im zeitlichen Verlauf kumulierende Vorteile bringt. Sozialpolitische Maßnahmen decken eine Vielzahl von Gebieten ab, darunter:

* Förderung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und von Investitionen in Forschung, allgemeine und berufliche Bildung - dadurch werden das Humankapital für eine wissensbasierte Wirtschaft aufgebaut, der Produktivitätszuwachs gefestigt und soziales Scheitern abgemildert. Aus Forschungsarbeiten geht hervor, dass höhere Bildungsabschlüsse die Produktivität und das Lebenseinkommen erheblich steigern [19]. Es kommt auf die Entwicklung von Fertigkeiten an, wenn man die Fähigkeit zur Anpassung an den Wandel am Arbeitsplatz stärken will.

[19] Siehe zum Beispiel A. de la Fuente (2002): Human capital in a global and knowledge-based economy. (Das Humankapital in der wissensbasierten globalen Wirtschaft). Studie für die Europäische Kommission.

* Investitionen in hohe Leistungsstandards (auch in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit) am Arbeitsplatz - dadurch wird die Produktivität gesteigert und Verluste durch Unfälle werden reduziert. Es wird geschätzt, das unzureichende oder unsichere Arbeitsbedingungen in der EU-Wirtschaft jährlich Kosten von etwa 3 % des BIP verursachen, wobei jährlich etwa 500 Millionen Arbeitstage verloren gehen [20].

[20] Siehe zum Beispiel KOM(2002) 118 vom 11.3.2002; zu diesem Thema finden sich auch zahlreiche Unterlagen bei der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - siehe http:// agency.osha.eu.int.

* Investitionen in aktive Maßnahmen zur sozialen Integration und allgemeine Chancengleichheit - dadurch werden die Aussichten verbessert, die Gruppen und Individuen in das Wirtschaftsleben eingliedern zu können, bei denen das Risiko besteht, dass sie ohne Hilfe zu einer Beteiligung am Wirtschaftsleben nicht in der Lage sind [21].

[21] So legen z. B. bei der OECD durchgeführte Arbeiten nahe, dass erhöhte Ausgaben für aktive soziale Maßnahmen - für aktive Arbeitsmarktpolitik, Zahlungen an Haushalte mit niedrigem Einkommen, Ausgaben für Familien- und Kinderbetreuung und Investitionen in die Gesundheit - sich ganz erheblich auf Produktivität und Wirtschaftswachstum auswirken können. R. Arjona, M. Ladaique und M. Pearson (2001): Growth, inequality and social protection. OECD.

* Investitionen in den sozialen Frieden - dadurch werden kostspielige soziale oder Arbeitskonflikte möglichst vermieden. Die Sozialpartnerschaft verstärkt das Soziakapital und die institutionelle Infrastruktur, mit deren Hilfe andere Maßnahmen wirksam werden können. Aus einem kürzlichen Bericht der Weltbank geht hervor, dass Sozialpartnerschaft zu verringerten Einkommensungleichgewichten, niedrigerer Arbeitslosigkeit sowie Inflation und auch zu höherer Produktivität und einer rascheren Reaktion auf wirtschaftliche Erschütterungen führen kann [22].

[22] Weltbank (2003): Unions and Collective Bargaining: Economic Effects in a Global Environment.

In ihren wesentlichen Teilen hat sich die Struktur des europäischen Sozialmodells als sehr widerstandsfähig erwiesen. Wie aus den Ergebnissen jüngster Eurobarometer-Erhebungen hervorgeht, findet das Modell in der Bevölkerung großen Anklang; nachweislich handelt es sich bei den dynamischsten Volkswirtschaften mit hoher Leistungsfähigkeit in der EU um die, in denen eine positive Wechselwirkung wirtschaftlicher und sozialer Maßnahmen stattfindet [23]. Desgleichen ist nachgewiesen worden, dass Arbeitsmarktreformen und Investitionen in die Qualität der Arbeitsplätze eine unerlässliche Voraussetzung dafür sind, Menschen Arbeit zu verschaffen und die Produktivität zu erhöhen [24].

[23] Siehe zum Beispiel KOM (2003) 5 vom 14.01.2003 und Europäische Kommission (2002): Public Finances in EMU 2002 (Öffentliche Finanzen in der WWU - 2002). European Economy Nr. 3/2002.

[24] Siehe zum Beispiel Europäische Kommission (2002): Beschäftigung in Europa; G. S. Lowe (2003): The case for investing in high quality work. Vortrag bei der Halbzeit-Überprüfung der sozialpolitischen Agenda durch die Europäische Kommission: Errungenschaften und Perspektiven - 19.-20. März 2003 in Brüssel (Siehe Konferenz-Webseite).

In diesem Zusammenhang spielen die Aktionsprogramme der Gemeinschaft [25] und die für ihr Image wichtigen Berichte, wie die Berichte über Beschäftigung in Europa, die soziale Lage, Arbeitsbeziehungen in Europa und Gleichstellung der Geschlechter eine entscheidende Rolle bei der vertieften Analyse der Beschäftigungslage und der sozialen Lage; sie tragen dazu bei, eine angemessene Reaktion auf die Herausforderungen und Bedürfnisse zu finden, mit denen das europäische Sozialmodell konfrontiert ist. Allerdings werden die Forschungsarbeiten durch einen Mangel an angemessenen, rechtzeitig zur Verfügung stehenden Daten und Statistiken behindert, was zu Schlussfolgerungen führt, die nicht optimal sind.

[25] Dies gilt insbesondere für die laufenden Aktionsprogramme über Beschäftigungsanreizmaßnahmen, soziale Integration, Bekämpfung von Diskriminierungen und Gleichstellung der Geschlechter.

3.4 Verbesserte Governance

Eine mit der sozialpolitischen Agenda einhergehende Neuerung bestand darin, dass sie von Anfang an im Hinblick darauf konzipiert wurde, eine verbesserte Form der Governance zu erreichen. Dazu gehört eine zweckmäßigere Einbeziehung der Akteure in Gestaltung und Umsetzung der Agenda und eine angemessene Kombinierung verschiedener Politikinstrumente.

3.4.1 Die Akteure

Durch die sozialpolitische Agenda wird es einem breiten Spektrum von Akteuren ermöglicht, sich aktiv und wirksam daran zu beteiligen, die Strategien im Zusammenhang mit dieser Agenda zu verfolgen: europäische Institutionen, Gremien und Agenturen; Mitgliedstaaten, darunter Behörden auf regionaler und lokaler Ebene; die Sozialpartner, die Zivilgesellschaft, einzelne Unternehmen.

In der Mitteilung über die sozialpolitische Agenda [26] hat die Kommission im Einzelnen dargelegt, wie sie die Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche aller Akteure in einer Agenda auffasste, die auf einer verbesserten Form von Governance beruht.

[26] KOM(2000) 379 endg. vom 28.6.2000.

Die Kommission wird unter Nutzung ihres Initiativrechts alle erforderlichen Vorschläge machen. Darüber hinaus wird sie eine Katalysatorrolle spielen und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Politiken der Mitgliedstaaten und anderer Akteure unterstützen. Desgleichen wird sie die Umsetzung der Agenda überwachen und steuern. Der Ministerrat und das Europäische Parlament müssen ihre legislative Verantwortung wahrnehmen. Innerhalb der Mitgliedstaaten sollten die nationalen Regierungen und die Behörden auf regionaler und lokaler Ebene die Umsetzung dieser Agenda selber in die Hand nehmen. Die Sozialpartner auf allen Ebenen sollten ihre Aufgaben in vollem Umfang erfuellen, insbesondere sollten sie Vereinbarungen aushandeln und die vertraglichen Rahmenbedingungen modernisieren und anpassen und einen Beitrag zu einer gesunden makroökonomischen Politik leisten. Die NRO werden eng in die Entwicklung von Einbeziehungsmaßnahmen und die Förderung der Chancengleichheit eingebunden.

Nach Auffassung der Kommission ist die unmittelbare Einbeziehung der Akteure eine Stärke der Agenda; ihrer Meinung nach sollte dieser Ansatz mit Nachdruck weiter verfolgt werden. Allerdings ist auf allen Ebenen Raum für weitere Verbesserungen, um zur Modernisierung des europäischen Sozialmodells beizutragen und sicher zu stellen, dass diese Agenda von breiten Kreisen angenommen und unterstützt wird.

3.4.2 Die Kombinierung verschiedener Politikinstrumente

Den Akteuren kommen unterschiedliche Rollen zu, je nach der verwendeten Methode und dem eingesetzten Instrument. Die Mitteilung über die sozialpolitische Agenda hob auch hervor, dass zur Bewältigung der Herausforderungen die angemessene Kombination verschiedener auf europäischer Ebene verfügbarer Instrumente gefunden werden müsste, und zwar unter uneingeschränkter Beachtung des EG-Vertrags. Zu diesen Instrumenten gehören folgende: die offene Koordinierungsmethode, Rechtsvorschriften, der soziale Dialog, die Strukturfonds, Aktionsprogramme, Mainstreaming-Maßnahmen, Politikanalyse und Forschungen. Die entsprechenden europäischen Einrichtungen, insbesondere die Europäische Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin), die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Bilbao) und die Stelle für die Überwachung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Wien), haben einen wichtigen Beitrag zu leisten, um die sozialpolitische Agenda weiter zu bringen.

Eine Folge dieser Vorgehensweise besteht darin, dass die Verwirklichung strategischer Zielsetzungen auf dem Erfolg eines breiten Spektrums von Initiativen und Maßnahmen beruht. Viel weist hier auch darauf hin, dass man in der ersten Hälfte der Umsetzung der sozialpolitischen Agenda weithin erfolgreich war. Es besteht jedoch kein Grund zur Selbstzufriedenheit, da die EU bis zur Verwirklichung der Lissabonner Zielsetzungen noch einen weiten Weg vor sich hat.

In Zukunft wird man sich noch stärker um die Evaluierung bestehender Strategien kümmern, wobei man insbesondere die Erfahrungen bei der Bewertung der Europäischen Beschäftigungsstrategie nutzen wird. Bei einer derartigen Politikevaluierung soll es zum Beispiel um die Finanzinstrumente zur Unterstützung des europäischen sozialen Dialogs im Jahre 2004 gehen sowie um die Halbzeitüberprüfung des erwähnten Eingliederungsprozesses im Jahre 2005.

Es soll auch eine gründliche Evaluierung der Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung durchgeführt werden, einschließlich der Aktionsprogramme für Beschäftigungsanreize, soziale Eingliederung, Bekämpfung von Diskriminierungen und Gleichstellung der Geschlechter sowie für das Europäische Jahr von Menschen mit Behinderungen. Damit wird es möglich, die angemessensten Folgemaßnahmen festzulegen.

4. Der gemeinschaftliche Besitzstand im Sozialbereich - Konsolidierung der Sozialstandards in der gesamten EU

Die Europäische Union verfügt über einen beachtlichen Besitzstand im Sozial- und Beschäftigungsbereich. Rechtsvorschriften, sei es in der Form von Richtlinien, Verordnungen oder sonstigen Regelungsinstrumenten, bilden einen wesentlichen Teil dessen, was in Europa erreicht worden ist. Eine Tabelle mit einer Übersicht über EU-Rechtsvorschriften im Beschäftigungs- und Sozialbereich ist als Anlage beigefügt (Anhang 1). Sie ebnen den Weg für Unternehmen, erleichtern das Funktionieren des Binnenmarkts und nehmen sich der sozialen Bedürfnisse von Arbeitnehmern in einem wirtschaftlich geeinten Europa an. Außerdem gehört auch die Koordinierung nationaler Maßnahmen zum gemeinschaftlichen Besitzstand im Sozialbereich.

Auf dem Gebiet der Beschäftigung und im sozialen Bereich betreffen die Regelungsinstrumente zunächst vor allem Arbeitnehmer (und manchmal ihre Familie) und Unternehmen. Arbeitsbedingungen, Freizügigkeit, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Gleichstellung von Frauen und Männern und Bekämpfung von Diskriminierungen - dies sind einige Beispiele für Faktoren mit ganz erheblichen Auswirkungen auf die Lebensqualität von Menschen in der Europäischen Union.

Die Europäische Kommission hat sich darauf verpflichtet, zu gewährleisten, dass der legislative Besitzstand in vollem Umfang beachtet wird. Der Europäische Rat hat auf jeder Frühjahrstagung diese Verpflichtung uneingeschränkt erneuert. In Stockholm setzte der Europäische Rat 2001 als Ziel, eine Umsetzungsquote von 98,5 % bei allen Richtlinien für den Binnenmarkt zu erreichen. In Barcelona im Jahre 2002 verpflichteten sich die Staats- und Regierungschefs auf eine Nulltoleranz für Maßnahmen, die seit mehr als zwei Jahren überfällig waren. Im Jahre 2003 bekräftigte der Europäische Rat diesen Ansatz und forderte einen Fortschrittsbericht für seine Frühjahrstagung 2004.

Es genügt jedoch nicht, einfach die Gemeinschaftsregelungen in einzelstaatliches Recht umzusetzen. Das Recht muss auch in der Praxis ordnungsgemäß angewendet werden. Die ordnungsgemäße Anwendung und Durchsetzung europäischer Rechtsvorschriften ist eine Vorbedingung dafür, dass die Europäische Union sachgemäß funktioniert und Bürgern, Arbeitnehmern, Verbrauchern und Unternehmen angemessene und gleiche Behandlung gewährleistet. Eine wirksame Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung ist auch von entscheidender Bedeutung, wenn gewährleistet werden soll, dass Gemeinschaftsrechte wirksam ausgeübt werden können.

In der zweiten Hälfte der Laufzeit der sozialpolitischen Agenda wird die Kommission aus der Übereinstimmung mit dem Besitzstand im Sozialbereich sowie aus der Kontrolle seiner Anwendung [27] eine vorrangige Priorität machen. Da eine enge Zusammenarbeit der Kommission mit den Mitgliedstaaten einen entscheidenden Punkt bei der wirksamen Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts darstellt, sollten sämtliche verfügbaren Instrumente wirksam genutzt werden, was eine effektive und rasche Behandlung von Problemen oder Streitfällen hinsichtlich der Nichtübereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht oder dessen unrichtiger Anwendung ermöglicht. Dabei wird sie großen Nutzen ziehen aus den Arbeitsgruppen und Netzen, die in den letzten Jahren eingerichtet worden sind, insbesondere, um die entsprechenden Dienste in den Mitgliedstaaten enger in Durchführung und Überwachung gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften und entsprechende Folgemaßnahmen einzubinden. Vor kurzem eingerichteten Strukturen, wie der Hochrangigen Gruppe für Arbeitsbeziehungen oder dem Netz der Arbeitsaufsichtsbeamten sollte eine wichtigere Rolle beim Aufspüren von Durchführungsproblemen zukommen und sie sollten dazu beitragen, Hindernisse auf nationaler Ebene zu überwinden, insbesondere durch einen Informationsaustausch.

[27] Siehe auch die Mitteilung der Kommission ,zur besseren Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts", KOM(2002)725 endgültig vom 11. Dezember 2002.

Derartigen Netzen und Gruppen, einschließlich der Hauptakteure auf nationaler Ebene, kommt eine entscheidende Rolle zu, was die Durchführung von Gemeinschaftsvorschriften und deren Beachtung anbelangt. Durch die Erweiterung wird die Aufgabe dieser Gruppen noch wichtiger. Sie werden dazu beitragen, zu gewährleisten, dass die legitimen Erwartungen der Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten auf die wirksamste und kostengünstigste Weise erfuellt werden können.

5. Politikbereiche und Aktionen

In der ersten Hälfte der Laufzeit der sozialpolitischen Agenda sind so gut wie alle Aktionen wie vorgesehen auf den Weg gebracht worden. In der zweiten Hälfte sollten die angemessenen Folgemaßnahmen durchgeführt werden. Dazu gehört, dass mit besonderer Aufmerksamkeit geprüft und sichergestellt wird, dass die eingeleiteten Maßnahmen in der gesamten Europäischen Union ordnungsgemäß umgesetzt und angewandt werden.

In den nachfolgenden Abschnitten findet sich eine detaillierte Liste vorgesehener Aktionen mit einem Zeitplan, denen die Struktur der politischen Ausrichtungen von Nizza zugrunde liegt; damit will man die Konsolidierung der in Angriff genommenen Arbeiten sicherstellen und, was noch wichtiger ist, neue geplante Maßnahmen ankündigen, um die noch verbliebenen Herausforderungen und neue Bedürfnisse in den Bereichen Beschäftigung und Sozialpolitik in Angriff zu nehmen. Diese Liste sollte eine volle Transparenz der Prioritäten und Aktivitäten für den Zeitraum bis 2005 gewährleisten. Allerdings liegt auf der Hand, dass die Agenda und ihre Umsetzung so ausreichend flexibel und dynamisch bleiben sollten, dass die geeignetsten Maßnahmen zur angemessenen Zeit ergriffen werden können.

5.1 Mehr und bessere Arbeitsplätze [28]

[28] Der kursiv gedruckte Text in einem Kasten ist jeweils aus der sozialpolitischen Agenda in der vom Europäischen Rat von Nizza (Dezember 2000) gebilligten Fassung entnommen worden.

Die Aussicht auf eine Erreichung der Vollbeschäftigung muss mit konsequenten Bemühungen einhergehen, damit eine größtmögliche Zahl von Arbeitnehmern am Arbeitsmarkt teilhaben kann; dazu müssen insbesondere verstärkt Politiken verfolgt werden, die auf die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen hinwirken, die eine bessere Verknüpfung von Berufs- und Familienleben ermöglichen, die einen Verbleib älterer Arbeitnehmer im Erwerbsleben erleichtern, die die Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen und die durch eine Mobilisierung aller Akteure, insbesondere aus der Sozial- und Solidarwirtschaft, Eingliederungsperspektiven für die Problemgruppen bieten. Die Option ,Wissensgesellschaft" setzt Investitionen in die Humanressourcen voraus, damit die Qualifikation und die Mobilität der Arbeitnehmer gefördert werden. Zugleich gilt es auch, die Qualität der Beschäftigung zu fördern und für die größtmögliche Zahl von Arbeitnehmern Strategien in den Bereichen Bildung und lebensbegleitendes Lernen zu entwickeln.

Es ist ein vorrangiges Anliegen, das Vollbeschäftigungspotenzial Europas auszuschöpfen; dazu gilt es, die Beschäftigungsquote bis 2010 so nahe wie möglich an 70 % heranzubringen - mit spezifischen Zielen von 60 % für Frauen und 50 % für ältere Arbeitnehmer -, wobei die unterschiedlichen Ausgangspositionen der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind.

Bei der Fünfjahres-Überprüfung der Europäischen Beschäftigungsstrategie wurde die positive Rolle der Strategie bestätigt, die die Beschäftigungsleistung unterstützt und die Strukturreformen der Mitgliedstaaten der letzten Zeit befördert hat. Dadurch wurde auch die Konzeption einer erneuerten Strategie angeregt, die besser ausgerüstet sein dürfte, um Herausforderungen wie die demografischen Entwicklungen, regionale Ungleichgewichte, Globalisierung und Umstrukturierung wirksamer zu bewältigen.

Die neugestaltete Beschäftigungsstrategie gründet sich auf drei übergreifende Ziele: Vollbeschäftigung durch steigende Beschäftigungsquoten, Qualität und Produktivität der Arbeitsplätze, Zusammenhalt und einen integrierenden Arbeitsmarkt; diese Ziele hängen miteinander zusammen und bedingen gegenseitig ihre Verwirklichung. Auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rats im März 2003 ist bekräftigt worden, dass der Beschäftigungsstrategie die führende Rolle bei der Erreichung der beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitischen Ziele der Lissabonner Strategie zukommt. Auf der Tagung wurde dazu aufgefordert, dass die neue Dreijahresperspektive der beschäftigungspolitischen Leitlinien eine sichere Grundlage für eine vereinfachte, besser geführte und wirksamere Strategie bieten soll. Am 8. April 2003 nahm die Kommission als Teil eines ,Orientierungspakets" mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik Vorschläge für beschäftigungspolitische Leitlinien and Empfehlungen [29] an. Die vorgeschlagenen beschäftigungspolitischen Leitlinien enthalten eine Liste von 10 Handlungsprioritäten, die den erwähnten übergreifenden Zielen zugrunde liegen sollen; dazu gehören neue Prioritäten wie die Überführung von nichtangemeldeter Erwerbstätigkeit in reguläre Beschäftigung und eine öffentlichkeitswirksamere Behandlung der Problematik der Zuwanderung.

[29] KOM(2003) 170, 176 und 177 vom 8 April 2003.

Der Umsetzung der Lissabonner Strategie und der sozialpolitischen Agenda wird zugute kommen, dass die wichtigsten Instrumente der Union für Strukturreformen - die Grundzüge der Wirtschaftspolitik, die Binnenmarktsstrategie und die beschäftigungspolitischen Leitlinien - in einer neuen Dreijahresperspektive gebündelt werden.

Indem sie über die Aufforderung der Frühjahrstagung des Europäischen Rates noch hinausging, richtete die Kommission eine europäische Task Force ,Beschäftigung" ein; diese hat die Aufgabe, praktische Reformmaßnahmen ausfindig zu machen, mit deren Hilfe die Mitgliedstaaten die überarbeitete Europäische Beschäftigungsstrategie umsetzen können.

Bis Ende 2003 soll die Halbzeitüberprüfung des Europäischen Sozialfonds beendet sein. Dann werden angemessene Schlussfolgerungen für den verbleibenden Teil des Programmplanungszeitraums 2000-2006 sowie für die zukünftigen ESF-Hilfen gezogen werden. Der ESF ist wohl das finanzielle Schlüsselinstrument der Europäischen Beschäftigungsstrategie, gleichzeitig spielt er aber auch im Prozess der sozialen Eingliederung ein Rolle. Desgleichen unterstützt er auch die Verwirklichung der gemeinsamen vereinbarten Doppelziele, nämlich Chancengleichheit für Frauen und Männer herzustellen und zu verstärken und Gender-Mainstreaming-Maßnahmen durchzuführen. Darüber hinaus wird die Tatsache, dass 2004 die zweite Phase der Gemeinschaftsinitiative EQUAL eingeleitet wurde, innovative Vorgehensweisen und den Austausch bewährter Verfahren fördern, insbesondere, was Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsstrategie, des Prozesses der sozialen Eingliederung und der Rahmenstrategie zur Gleichstellung der Geschlechter anbelangt.

Aktionen

Umsetzung der überarbeiteten Europäischen Beschäftigungsstrategie

* Umsetzung der überarbeiteten Europäischen Beschäftigungsstrategie; diese beruht auf den beschäftigungspolitischen Leitlinien und auf Empfehlungen und wird mit Hilfe eines jährlichen Gemeinsamen Beschäftigungsberichts (2004-2005) überwacht

* Überarbeitung und Entwicklung von Indikatoren für die Überwachung der Beschäftigungsstrategie zur Verwendung in den Gemeinsamen Beschäftigungsberichten (2004-2005)

* Verstärkung der Beschäftigungsanalyse für eine EU mit 25 Mitgliedstaaten (2004-2005)

* Nutzung der Berichte über die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien in den Mitgliedstaaten durch die Sozialpartner, mit dem Ziel, eine ,Peer Review" durch die Sozialpartner einzuleiten (2004)

* Nacharbeiten zu dem Bericht der Task Force ,Beschäftigung" (2004)

* Aufforderung an die Sozialpartner, einen Beitrag zu dem Dreiersozialgipfel vorzulegen (2004-2005)

* Verstärkung der Öffentlichkeitswirksamkeit des makroökonomischen Dialogs im Kontext der europäischen wirtschaftlichen und sozialen Governance (2004-2005)

Umsetzung des Aktionsplans für Qualifikation und Mobilität

* Einführung einer Europäischen Krankenversicherungskarte (2004)

* Mitteilung der Kommission zur wissensbasierten Wirtschaft mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und stärkerem sozialen Zusammenhalt (2005)

Rolle des Europäischen Sozialfonds

* Investitionen in die Humankapitalbildung durch den Europäischen Sozialfonds

* Bericht über die Halbzeitüberprüfung des Europäischen Sozialfonds (2004)

* Einleitung der zweiten Phase der Gemeinschaftsinitiative EQUAL (2004) und Einbeziehung der bereits entwickelten Innovationen und bewährten Verfahren in die Beschäftigungsstrategie und den Prozess der sozialen Eingliederung

5.2 Antizipation und Nutzung des Wandels in der Arbeitsumwelt durch Herbeiführung eines neuen Gleichgewichts zwischen Flexibilität und Sicherheit in den Arbeitsbeziehungen

Der tief greifende Wandel der Wirtschaft und der Arbeitswelt, der vor allem mit dem Entstehen der wissensbestimmten Wirtschaft und der Globalisierung zusammenhängt, beschleunigt sich in allen Mitgliedstaaten. Er erfordert neue kollektive Antworten, die den Erwartungen der Arbeitnehmer Rechnung tragen. Sozialer Dialog und Konzertierung müssen durch Antizipation der Entwicklungen in den Unternehmen, Branchen und Regionen die Voraussetzungen für eine Beteiligung der Arbeitnehmer am Wandlungsprozess schaffen. Die Ermittlung innovativer kollektiver Strukturen, die den neuen Beschäftigungsformen angepasst sind, soll die Möglichkeit bieten, die Mobilität und Einsatzbereitschaft des Einzelnen in immer vielfältigeren beruflichen Situationen durch die Gestaltung der Übergänge zwischen den aufeinander folgenden Situationen bzw. Beschäftigungen zu begünstigen. Die Maßnahmen zur Flankierung dieser Umgestaltung müssen sich in ausgewogener Weise auf die verschiedenen Gemeinschaftsinstrumente - insbesondere auf die offene Koordinierungsmethode - stützen und den Sozialpartnern einen breiten Spielraum für Eigeninitiative einräumen.

Die Schlüsselbotschaft der Lissabonner Strategie ist ,Umwandlung", woraus sich ein Strukturprozess wirtschaftlicher und sozialer Neuerungen ergibt. Dies führt zu der Strategie, sich dem Wandel zu verschreiben, als einem Faktor zur Erneuerung der europäischen Wirtschaft und der Förderung von Dynamik und Innovation, sowie auch zur Beschleunigung des Produktivitätszuwachses und zur Verstärkung der Fähigkeit der Unternehmen, die Rentabilität zu erhöhen. Staatliche Stellen und Sozialpartner in Europa und den EU-Mitgliedstaaten blicken auf eine lange Tradition zurück, die darauf beruht, den Wandel voran zu bringen und den Wandlungsprozess mit Regelungen und entsprechenden Verfahren zu begleiten.

Der sich durch die Erweiterung ergebende Konvergenzprozess wird die Notwendigkeit noch verstärken, einen solchen wirtschaftlichen Wandel in den Griff zu bekommen, um sicherzustellen, dass er zu einer nachhaltigen Verbesserung des Lebensstandards beiträgt, an der die Mehrheit Teil hat und die gleiche Möglichkeiten für alle bietet, Nutzen aus dem Wandel zu ziehen. Gleichzeitig werden weiterhin Maßnahmen erforderlich sein, um die soziale Stabilität aufrecht zu erhalten und die Bedürfnisse der Menschen zu berücksichtigen, die durch den Wandel benachteiligt worden sind.

Zur Bewältigung des Wandels braucht man Partnerschaft. Diese ist aber auch genau so entscheidend, will man Arbeitsbedingungen und Vertragsbeziehungen anpassen und verbessern. Sie liegt ebenfalls dem Aufbau von Sozialkapital zu Grunde. Den Sozialpartnern kommt eine entscheidende Rolle zu, wenn es darum geht, die Beschäftigungsverhältnisse zu modernisieren und die Qualität der Arbeitsbeziehungen zu verbessern, um diese Herausforderung zu meistern. Die Förderung der Anpassungsfähigkeit wird nach wie vor ein wesentliches Ziel für die Sozialpartner darstellen.

Die Ausweitung des branchenübergreifenden und sektoriellen sozialen Dialogs auf europäischer Ebene als spezielle Vertragskomponente ist ein Schlüsselinstrument für die Modernisierung und Weiterentwicklung des europäischen Sozialmodells. Mit der Verabschiedung ihres gemeinsamen Arbeitsprogramms für den Zeitraum 2003-2005 haben die Sozialpartner einen entscheidenden Schritt unternommen, um - vollständig autonom - die Umsetzung der Lissabonner Strategie zu unterstützen. Die Erweiterung wird sich ganz wesentlich auf das Funktionieren des sozialen Dialogs auswirken, da sozialpartnerschaftliche Strukturen erst noch aufgebaut und verstärkt werden müssen, insbesondere auf sektorieller Ebene. Die Kommission gedenkt diesen Prozess dadurch voran zu bringen, dass sie den Aufbau von Kapazitäten und die Förderung bewährter Verfahren angemessen verstärkt. Derartige Aktivitäten lassen sich Ziel gerichteter durchführen, wenn die Studie über Repräsentativität weitergeführt wird und Monografien über Sozialpartner verschiedener Sektoren in den neuen Mitgliedstaaten erstellt werden.

Darüber hinaus kann der Ansatz der Corporate Social Responsibility (CSR) (Soziale Verantwortung der Unternehmen) bei der Befähigung Europas zu einer nachhaltigen Entwicklung eine entscheidende Rolle spielen; dabei wird er einen Beitrag dazu leisten, annehmbare Kompromisse zu erzielen und Szenarien aufzubauen, bei denen für alle wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Bedürfnisse und Wünsche etwas erreicht wird.

Schließlich kommt auch der Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in den nächsten Jahren größte Bedeutung zu, insbesondere durch die weitere Umsetzung der neuen Strategie für Gesundheit und Sicherheit (2002-2006) und die Stärkung einer Kultur der Risikoprävention auf der Grundlage eines umfassenden Ansatzes zur Förderung des Wohlbefindens bei der Arbeit, wobei eine Vielzahl von Politikinstrumenten kombiniert wird.

Aktionen

Sozialpartnerschaft

* Mitteilung der Kommission über die Durchführung ausgehandelter Übereinkünfte mit Hilfe freiwilliger Vereinbarungen (2004)

* Bericht der Kommission über die Durchführung des autonomen Arbeitsprogramms der Sozialpartner (2005)

* Überprüfung des Europäischen Zentrums zur Beobachtung des Wandels, das Teil der Europäischen Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ist, zur Anpassung an die Erweiterung und zur Verstärkung des Netzes mit nationalen Zentren (2004-2005), sowie Aufbau eines Erfahrungsaustauschs durch die Stiftung über die Modernisierung der Arbeitsorganisation (2004)

Corporate Social Responsibility

* Bericht des Corporate Social Responsibility Forum (2004)

* Mitteilung der Kommission zur Corporate Social Responsibility (2005)

* Einrichtung einer beratenden Gruppe von Unternehmensvertretern im sozialen Bereich (2004)

Anhörung und Vereinbarungen

* Nacharbeiten zu der Diskussion der Sozialpartner über die sozialen Folgen der Umstrukturierung (2004)

* Anhörung der Sozialpartner zur Neugestaltung der Arbeitszeitrichtlinien (2004)

* Anhörung der Sozialpartner zu einer möglichen Überarbeitung der Richtlinie 2001/23/EG zur Behandlung von grenzüberschreitenden Übergängen von Unternehmen (2005)

* Nacharbeiten zu dem Diskussionspapier der Sozialpartner zu alternativen Streitbeilegungsverfahren (2004)

Arbeitsrecht

* Aushandlung und Verabschiedung einer Richtlinie des Parlaments und des Rates über den Schutz persönlicher Daten von Arbeitnehmern (2004-2005)

* Aushandlung und Verabschiedung anhängiger Legislativvorschläge zur Europäischen Vereinigung und zu den Vereinen auf Gegenseitigkeit (2004-2005)

* Mitteilung der Kommission über wirtschaftlich abhängige Beschäftigungsverhältnisse (2005)

Follow-up-Berichte und -Studien

* Studie zu den sozialen und rechtlichen Begleitumständen von grenzüberschreitenden Übergängen von Unternehmen (2004)

* Nacharbeiten zu der Studie über Einzelentlassungen (2004-2005)

* Einrichtung einer beratenden Sachverständigengruppe zur Erleichterung einer harmonischen und sachgemäßen Anwendung der Überarbeitung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern (2004-2005)

* Bericht der Hochrangigen Gruppe Hindernisse für Systeme der grenzüberschreitenden finanziellen Beteiligung (2004) sowie Informationsaustausch und Benchmarking (2005)

* Bericht über die Entwicklung des Arbeitsrechts (2004)

* Studie über grenzübergreifende Kollektivverhandlungen (2004)

* Einrichtung einer Fachgruppe Entwicklung von Indikatoren für die Qualität der Arbeitsbeziehungen (2004)

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz geht es darum, die im Jahre 2002 vereinbarte Strategie für Gesundheit und Sicherheit [30] vollständig umzusetzen und die entsprechenden Bestimmungen ordnungsgemäß anzuwenden. Dazu gehört Folgendes:

[30] KOM(2002) 118 vom 11.3.2002.

Rechtsvorschriften

* Vereinfachung der administrativen Folgemaßnahmen zu sämtlichen Rechtsvorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit (2005)

* Kodifizierung der Richtlinie über karzinogene Substanzen (2004)

* Kodifizierung der Richtlinie über Asbest und über Arbeitsmittel (2004 and 2005)

* Aushandlung und Verabschiedung von Richtlinien über physikalische Einwirkungen - elektromagnetische Felder (2004 fertig zu stellen) and optische Strahlung (2005 fertig zu stellen)

Anhörungen, Follow-up-Berichte und -Studien

* Analyse der Ergebnisse des gemeinsamen Programms der Sozialpartner über Stress (2004) und über psychische Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz (2005)

* Ausarbeitung praktischer Leitlinien zur Erleichterung der Anwendung der Richtlinien ,Chemische Agenzien" (2004) und ,Gerüste" (2005)

* Einrichtung einer Beobachtungsstelle für berufsbedingte Risiken innerhalb der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (2004)

5.3 Bekämpfung der Armut und jeglicher Form von Ausgrenzung und Diskriminierung

Die Rückkehr zu einem anhaltenden Wirtschaftswachstum und die Aussicht auf Vollbeschäftigung bedeuten nicht, dass die Fälle von Armut und Ausgrenzung in der Europäischen Union spontan zurückgehen. Deren Fortbestand kann aber vor diesem Hintergrund erst recht nicht mehr hinge nommen werden. Der Europäische Rat (Lissabon) hat betont, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um der Beseitigung der Armut entscheidende Impulse zu verleihen. Dieser Wille, der in jedem Mitgliedstaat auf höchster Ebene bekräftigt wird, muss sich in einer Mobilisierung sämtlicher vor Ort tätigen Akteure, insbesondere der NRO und der Sozialdienste niederschlagen; gleichzeitig müssen Maßnahmen getroffen werden, die allen Staatsangehörigen von Drittländern, die sich rechtmäßig im Gebiet der Union aufhalten, Gleichbehandlung garantieren.

Die Armut hat ein unannehmbares Ausmaß angenommen, wie die europäischen Staats- und Regierungschefs auf dem Lissabonner Gipfeltreffen einräumten. Damit war das Signal gegeben, eine Politik zur Bekämpfung der Armut in der gesamten Europäischen Union einzuleiten, und zwar auf der Grundlage einer verstärkten Kooperation der Mitgliedstaaten, wie sie durch die auf dem Gipfel von Nizza eingeführte offene Koordinierungsmethode zur sozialen Eingliederung verwirklicht wird. Durch die Erweiterung werden die Probleme soziale Ausgrenzung und Armut sogar noch dringlicher.

Solidarität und soziale Eingliederung sind die Grundlagen für ein hohes Ausmaß sozialen Zusammenhalts. Mit Hilfe der zweiten Generation der nationalen Aktionspläne sollte das Lissabonner Ziel für 2010 in Reichweite kommen, insbesondere dadurch, dass angemessene nationale Ziele gesetzt werden, um die Anzahl der Menschen erheblich zu verringern, die dem Risiko der Armut und der sozialen Ausgrenzung ausgesetzt sind. Will man hier erfolgreich sein, so ist ein integrierter und umfassender Ansatz erforderlich; dabei muss der Gedanke des Kampfes gegen Armut und Ausgrenzung in sämtliche relevanten Bereiche der öffentlichen Politikgestaltung einbezogen werden und es gehört auch eine geschlechtsspezifische Perspektive dazu. Fortschritte werden durch eine starke Partnerschaft auf allen Ebenen von staatlichen Stellen, Sozialpartnern, Nichtregierungsorganisationen und sonstigen betroffenen Parteien erreicht.

Wenn man die verschiedenen Aktionsbereiche auf den Gebieten Sozialschutz und soziale Eingliederung vereinfacht und straff in einen zusammenhängenden Rahmen innerhalb der offenen Koordinierungsmethode [31] zusammenführt, sollte dies dazu beitragen, echte Fortschritte zu erreichen.

[31] Siehe die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 20. und 21. März 2003, Ziffer 51.

Während des Jahres 2003 arbeitet die Kommission mit allen Beitrittsländern zwecks Unterzeichnung von Gemeinsamen Memoranden zur Eingliederung zusammen; ein Synthesebericht dazu soll auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2004 übermittelt werden, gleichzeitig mit dem gemeinsamen Bericht der Kommission und des Rates über die zweite Runde der nationalen Aktionspläne zur Eingliederung. Damit sind dann alle 25 Mitgliedstaaten in der erweiterten Union in der Lage, gemeinsam die nächsten Schritte auf diesem Wege zu tun.

Gleichzeitig muss die Europäische Union weiterhin grundlegende soziale Rechte stärken und wirksame Strategien und Maßnahmen entwickeln, um Diskriminierungen zu bekämpfen und Hindernisse zu beseitigen, die einer gesellschaftlichen Beteiligung aus Gründen der Rasse und der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung und der sexuellen Ausrichtung entgegenstehen. Es müssen auch Maßnahmen ergriffen werden, um eine Gleichbehandlung aller Staatsangehörigen von Drittländern zu gewährleisten, die sich legal in der Europäischen Union aufhalten.

Nicht diskriminiert zu werden ist eines der wichtigsten Menschenrechte und der Kampf gegen Diskriminierungen stellt ein wesentliches Anliegen der Europäischen Union dar. Als im Jahr 2000 das Antidiskriminierungspaket (zwei Richtlinien und ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm) angenommen wurde, stellte dies einen wichtigen Schritte vorwärts auf dem Weg zur Gleichbehandlung auf einer ganzen Reihe neuer Gebiete dar. Die Mitgliedstaaten sind jetzt damit beschäftigt, diese Rechtsvorschriften in ihr einzelstaatliches Recht umzusetzen und ihre eigenen Strategien und Maßnahmen zu entwickeln.

In den nächsten Jahren kommt es ganz entschieden darauf an, zu gewährleisten, dass die bahnbrechenden Rechtsvorschriften gegen Diskriminierungen in der erweiterten Europäischen Union ordnungsgemäß umgesetzt und uneingeschränkt durchgeführt werden. Einmal abgesehen davon, dass die bisher erreichten Fortschritte konsolidiert und erfasst werden müssen, geht es auch darum, eine zukünftige einschlägige Strategie voranzubringen, damit neue, sich nach der Erweiterung ergebende Herausforderungen angenommen werden können, wie z. B. die Diskriminierung ethnischer Minderheiten, insbesondere der Roma. In diesem Zusammenhang kommt der Arbeit des Verfassungskonvents im Bereich der Grundrechte große Bedeutung zu.

Aktionen

Soziale Eingliederung

* Gemeinsamer Bericht über die soziale Eingliederung (2004)

* Überarbeitete Indikatoren für Armut und soziale Ausgrenzung (2004)

* Anhörung der Sozialpartner zur Durchführbarkeit von Regelungen für Mindesteinkommen in der Folge der Empfehlung von 1992 betreffend die Garantie eines Mindesteinkommens (2004)

Behinderung

* Folgemaßnahmen zu dem EU-Aktionsplan und Mitteilung betreffend die Integration von Menschen mit Behinderungen (2004-2005)

* Bericht der Kommission über die Lage von Menschen mit Behinderungen (2005)

Bekämpfung von Diskriminierungen und Grundrechte

* Mitteilung der Kommission über die zukünftige Strategie zur Bekämpfung von Diskriminierungen (2004)

* Bericht an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Richtlinie des Rates 2000/43/EG (2005)

5.4 Modernisierung des Sozialschutzes

Die Sozialschutzsysteme, die ein wesentlicher Teil des europäischen Sozialmodells sind, stehen - auch wenn sie nach wie vor in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten fallen - alle vor denselben Herausforderungen. Um diesen wirksam begegnen zu können, muss die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten insbesondere durch den Ausschuss für Sozialschutz verstärkt werden. Die Modernisierung der Sozialschutzsysteme muss der erforderlichen Solidarität zuträglich sein - darum geht es bei den Maßnahmen im Renten- und Gesundheitsbereich und den Maßnahmen für einen aktiven Sozialstaat, der die Teilhabe am Arbeitsmarkt entschlossen fördert.

Die Modernisierung des europäischen Sozialmodells, bei der das Ziel der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit dem Grundsatz der Solidarität verknüpft wird, erfordert die Verbesserung des Sozialschutzes, damit man die Umwandlung in die wissensbasierte Wirtschaft und den Wandel bei den gesellschaftlichen und Familienstrukturen bewältigen kann. Zugrunde liegen sollte ihr die Rolle des Sozialschutzes als produktiver Faktor und man sollte berücksichtigen, welche Kosten durch die Unterlassung einer Sozialpolitik verursacht werden.

Eine verstärkte Zusammenarbeit in den verschiedenen Bereichen des Sozialschutzes macht eine intensivierte Einbeziehung aller relevanten Akteure auf allen Ebenen dringend erforderlich. Wenn man die einzelnen Bereiche in einem zusammenhängenden Rahmen innerhalb einer einzigen offenen Koordinierungsmethode bündelt, wird dadurch die soziale Dimension der Lissabonner Strategie erheblich verstärkt [32]. Ein grundlegender Teil der Maßnahmen der EU zum Sozialschutz betrifft den Rechtsrahmen zur Förderung der Freizügigkeit, insbesondere durch die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Die ursprüngliche Verordnung 1408/71 wird derzeit wesentlichen Änderungen unterzogen; hier werden auch in den kommenden Jahren weitere Legislativarbeiten erforderlich sein. Insbesondere gilt dies für die europäische Krankenversicherungskarte und für die Aktualisierung der Liste der nicht grenzüberschreitend übertragbaren Leistungen; hier sind Arbeiten im Gange. Ein weiteres wesentliches Element der Stimulierung der Freizügigkeit ist die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen.

[32] Siehe auch KOM(2003) 5 vom 14.1.2003.

Aktionen

Umsetzung der offenen Koordinierungsmethode

* Allmähliche Entwicklung in Richtung auf einen gebündelten Sozialschutzprozess, mit einem Jahresbericht über den Sozialschutz als Instrument für eine Bewertung der Fortschritte auf dem Weg zum übergreifenden Ziel der Modernisierung und Verbesserung des Sozialschutzes (2004-2005)

* Austausch bewährter Verfahren zu den wichtigsten Problemstellungen und Strategien zwecks Verbesserung der Koordinierung im Gesundheitsbereich (2004)

Rechtsrahmen zur Förderung der Freizügigkeit

* Abschluss der Verhandlungen über die Verordnung zur Vereinfachung und Modernisierung der Verordnung 1408/71 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (2004)

* Legislativvorschlag der Kommission für eine Durchführungsverordnung für die vereinfachte und modernisierte Koordinierungsverordnung (2004)

* Bericht der Kommission über die Durchführung der Richtlinie 98/49/EG über ergänzende Rentenansprüche (2004)

* Folgemaßnahmen nach der zweiten Phase der Anhörung der Sozialpartner zur Übertragbarkeit von Betriebsrentenansprüchen (2004)

5.5 Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen

Die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter muss übergreifend in der gesamten Sozialagenda umgesetzt und durch eine Reihe spezifischer Maßnahmen ergänzt werden, die sowohl den Zugang der Frauen zu Entscheidungsbefugnissen als auch eine Stärkung ihrer Rechte im Rahmen der Gleichstellung sowie die Verknüpfung von Familien- und Berufsleben betrifft.

Die schon seit langem bestehenden Verpflichtungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern auf europäischer Ebene sollten noch einmal bekräftigt werden.

Die in dem Fortschrittsanzeiger von Februar 2003 angekündigten Initiativen haben einen guten Verlauf genommen. Es wurde eine Mitteilung über die Implementierung des Gender-Mainstreaming in den Strukturfonds veröffentlicht [33]. Im Laufe des Jahres 2003 sollte ein Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Erweiterung der Gebiete vorgelegt werden, auf denen der Grundsatz der Gleichbehandlung gelten sollte und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts beseitigt werden sollten. Die Kommission hat auch eine umfassende Anhörung zur Neugestaltung der bestehenden Richtlinien zur Gleichbehandlung eingeleitet. Zusätzlich dazu sind eine gemeinsame Mitteilung zur häuslichen Gewalt und ein Bericht über Elternurlaub [34] in Vorbereitung.

[33] KOM(2002) 748 endgültig.

[34] Durchführung von Richtlinie 96/34.

Einen wichtigen Schritt wird innerhalb des Jahres 2004 die erste Berichterstattung für die Frühjahrstagung im März darstellen, bei der es um Entwicklungen in Richtung auf die Gleichstellung der Geschlechter und Orientierungen für die Einbeziehung der Geschlechterproblematik in sämtliche Politikfelder geht. Man sollte auch der Möglichkeit nachgehen, ein europäisches Gender-Institut einzurichten.

Das Jahr 2005 ist das letzte Jahr der laufenden Rahmenstrategie zur Förderung der Gleichstellung; die Kommission wird einen Vorschlag zur Verlängerung vorlegen. 2005 wird die Kommission eine Bestandsaufnahme mehrerer Initiativen im Bereich Frauen in der Entscheidungsfindung vornehmen.

Aktionen

* Jahresbericht für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates zum Thema Verstärkung der Geschlechtergleichstellung und des Gender-Mainstreaming (2004 and 2005)

* Neugestaltung der Richtlinien zur Gleichstellung in den Bereichen Beschäftigungs- und Sozialpolitik (2004)

* Mitteilung über eine neue Rahmenstrategie zur Gleichstellung 2006-2010 (2005)

* Mitteilung über Frauen in der Entscheidungsfindung (2005)

* Europäische Konferenz zur Feier von Peking +10 (2005)

5.6 Stärkung der sozialen Dimension der Erweiterung und der Außenbeziehungen der Europäischen Union

Die Erweiterung und die Außenbeziehungen stellen in mehrfacher Hinsicht eine Herausforderung und eine Chance für Gemeinschaftsmaßnahmen im Sozialbereich dar. Der Austausch von Erfahrungen und Strategien mit den Beitrittsländern muss entwickelt werden, insbesondere damit die Herausforderungen der Vollbeschäftigung und der Bekämpfung sozialer Ausgrenzung durch gemeinsames Handeln wirksamer in Angriff genommen werden, und eine integrierte Wirtschafts- und Sozialagenda, die dem europäischen Konzept in den internationalen Gremien entspricht, muss gefördert werden.

Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Kopenhagen (2002) intensiviert die Kommission ab 2003 die Begleitung der gesetzgeberischen und politischen Entwicklungen in den zehn Beitrittsländern im Hinblick auf deren optimale Vorbereitung auf die Mitgliedschaft. Was Beschäftigung und Soziales betrifft, so gehören dazu Bemühungen in den Bereichen Gesetzgebung, sozialer Dialog, Vorbereitung auf die Beteiligung an der Europäischen Beschäftigungsstrategie und an der offenen Koordinierungsmethode auf den Gebieten soziale Eingliederung und Renten sowie die Vorbereitung auf die zukünftige Tätigkeit des Europäischen Sozialfonds.

Darüber hinaus ermöglicht die Teilnahme der 10 Beitrittsländer an Gemeinschaftsprogrammen sowie an der Arbeit von Agenturen und an Ausschusssitzungen eine nützliche Vorbereitung auf den Beitritt, indem sie mit den Politiken und Arbeitsmethoden der Union vertraut gemacht werden.

Auf dem Feld der internationalen Kooperation sollte die soziale Dimension in den Außenbeziehungen der EU sowie ihrer Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und bei der bilateralen Kooperation aktiv gefördert werden. Hier sollte die soziale Entwicklung und Bekämpfung der Armut stark betont werden, die dazu beitragen, dass die Millennium-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen bis 2015 erreicht werden. Zu den Schlüsselelementen gehört die Beachtung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Dimension der Globalisierung durch die Förderung grundlegender Arbeitsnormen, einen integrierten Ansatz der nachhaltigen Entwicklung, die Förderung der Geschlechtergleichstellung in der Entwicklungszusammenarbeit und die Förderung von Gesundheit und Bildung als Schlüsselfaktoren der Armutsbekämpfung.

Aktionen

* Weiterführung und Verstärkung des Monitoring der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Beschäftigungs- und Sozialbereich durch die Beitrittsländer

* Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung der Übergangsbestimmungen zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer

* Weitere Vorbereitungsarbeiten für den Beitritt von Bulgarien und Rumänien sowie der Türkei

* Mitteilung der Kommission zur sozialen Dimension der Außenbeziehungen (2005)

* Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Gemeinschaft mit internationalen Organisationen auf den Gebieten Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, Gesundheit, Geschlechtergleichstellung, Sozialschutz und soziale Grundrechte

* Fortgesetzte Intensivierung der Beziehungen und Zusammenarbeit mit der ILO bei deren Agenda über angemessene Arbeit und der Förderung grundlegender Arbeitsnormen unter besonderer Beachtung des Kampfes gegen die Kinderarbeit

* Beitrag zur Umsetzung des Berichts der Weltkommission über die soziale Dimension der Globalisierung

* Beitrag zur UN-Konvention über die Menschenrechte von behinderten Personen

* Förderung der sozialen Dimension der Euromed-Kooperation und der Zusammenarbeit im Balkanraum

* Weiterführung der bilateralen Kooperation mit Japan und den USA

* Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung des Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über die Freizügigkeit sowie der sachgerechten Funktionsweise der Arbeitsgruppe Soziale Sicherheit

* Verhandlungen über die Bestimmungen zur Freizügigkeit und sozialen Sicherheit in den Assoziierungs- und Stabilisierungsabkommen zwischen der EU und Kroatien, Russland, Mazedonien, dem früheren Jugoslawien und Albanien

* Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses und des Gemischten Ausschusses EU-Schweiz zur Änderung der Anhänge über soziale Sicherheit dieser Abkommen im Hinblick auf den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten

Beschäftigung

* Gemeinsames Aktionsprogramm mit der Türkei (2004)

* Zusammenarbeit mit der OECD, um eine Konvergenz der Europäischen Beschäftigungsstrategie und der OECD Jobs Strategy sicherzustellen

Soziale Eingliederung

* Synthesebericht über Gemeinsame Memoranden zur sozialen Eingliederung der zehn Beitrittsländer (2004)

* Abschluss eines Gemeinsamen Memorandums zur sozialen Eingliederung mit Bulgarien und Rumänien(2004)

Sozialschutz

* Konferenz über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit im Zuge der Erweiterung (2004)

* Legislativvorschläge der Kommission für Beschlüsse der Assoziationsräte der EU-Assoziierungsabkommen mit Marokko, Tunesien, der Türkei und Mazedonien über die Koordinierung der sozialen Sicherheit (2004)

6. Schlussfolgerungen und Ausblick

Durch die sozialpolitische Agenda ist ein beträchtlicher Impuls gegeben worden, die Modernisierung des europäischen Sozialmodells voranzutreiben; dabei soll der Wohlfahrtsstaat neu gestaltet werden, um den neuen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen und Bedürfnissen der Europäischen Gesellschaft von heute und morgen zu entsprechen.

Die Halbzeitüberprüfung hat eine einzigartige Möglichkeit geboten, das in der Vergangenheit Erreichte zu überdenken und eine Ausrichtung für Schlüsselmaßnahmen für die Zukunft eines erweiterten Europa mit 25 Mitgliedstaaten zu finden.

2004 und 2005 werden die entscheidenden Jahre, um die Integration von zehn Ländern in die Europäische Union zu betreiben. Daher wird die Übereinstimmung mit dem Besitzstand im Sozialbereich - und insbesondere die Festlegung entsprechender Unterstützungsmaßnahmen - durch die Halbzeitüberprüfung zu einer Schlüsselpriorität. Der Europäische Sozialfonds wird eine wertvolle Hilfestellung dabei bieten, die Integration mit Hilfe seiner maßnahmenorientierten finanziellen Unterstützung zu erleichtern. Die Erweiterung kann nur dann gelingen, wenn sämtliche relevanten Akteure auf allen Ebenen in vollem Umfang in die Gestaltung und Umsetzung der Maßnahmen einbezogen sind.

Wissen und Verstehen sind Schlüsselbegriffe, will man ein Europa zu Stande bringen, in dem sich alles darum dreht, Lebensstandard und Lebensqualität zu verbessern, die der Gemeinschaft zu Gute kommen und allen die Möglichkeit bieten, Nutzen aus dem Wohlstand in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht zu ziehen. Die Europäische Kommission investiert erhebliche Mittel in Analysen; sie veröffentlicht deren Ergebnisse und überträgt die Erkenntnisse in angemessene Politikmaßnahmen. Die Analysen und Informationen der Europäischen Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dublin, der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Bilbao) und der Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Wien) leisten einen umfassenden Beitrag dazu. Die Lissabonner Zielsetzungen, die eine dynamische Wirtschaft mit nicht-inflationärem Wachstum, mehr und besseren Arbeitsplätzen, stärkerem sozialen Zusammenhalt und Respekt für die Umwelt voraussetzen, geben der Europäischen Union eine eindeutige langfristige Bestimmung. Das Ziel der Halbzeitüberprüfung der sozialpolitischen Agenda ist letzten Endes, zur Erreichung dieser strategischen Zielsetzung beizutragen.

Für die Zeit nach 2005 hat die Europäische Kommission eine Hochrangige Expertengruppe Zukunft der Beschäftigung und Sozialpolitik eingerichtet. Das Mandat dieser Gruppe besteht darin, die neuen Bedürfnisse zu untersuchen, mit denen die Europäische Union sich in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts auseinander setzen muss, und über die Hauptausrichtungen zukünftiger Tätigkeiten nachzudenken.

Im Jahre 2004 wird die Hochrangige Expertengruppe der Kommission einen Bericht vorlegen, der den entsprechenden Akteuren und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll. Die Ergebnisse dieses Berichts sollten in eine öffentliche Debatte über die zukünftige Richtung der Politik und der Maßnahmen der EU einfließen und der Kommission dazu verhelfen, 2005 eine neue Agenda auszuarbeiten, die den Bedürfnissen und Erwartungen der europäischen Gesellschaft und Wirtschaft angepasst ist.

Die Debatte über die neue Agenda soll weiter unterstützt werden durch eine Konferenz über die wichtigsten Lektionen aus der Evaluierung der Strategien und Instrumente der sozialpolitischen Agenda von 2000-2005.

ANHANG

1. ARBEITSRECHT

In Kraft befindliche Richtlinien

Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

Richtlinie 91/383/EWG des Rates vom 25. Juni 1991 zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis

Richtlinie 91/533/EWG des Rates vom 14. Oktober 1991 über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen

Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

Richtlinie 94/33/EG des Rates vom 22. Juni 1994 über den Jugendarbeitsschutz

Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen

Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (Termin 16.12.99)

Richtlinie 97/74/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zur Ausdehnung der Richtlinie 94/45/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen auf das Vereinigte Königreich

Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinigung über Teilzeitarbeit (Termin 20.01.2000) (98/23 Vereinigtes Königreich)

Richtlinie 98/23/EG des Rates vom 7. April 1998 zur Ausdehnung der Richtlinie 97/81/EG zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (07.04.2000)

Richtlinie 98/50/EG des Rates vom 29. Juni 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen (Termin 17.07.2001)

Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen - Kodifizierung ABl. 225/98 S.16-21

Richtlinie 1999/63/EG des Rates vom 21. Juni 1999 zu der vom Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (European Community Shipowners' Association ECSA) und dem Verband der Verkehrsgewerkschaften in der Europäischen Union (Federation of Transport Workers' Unions in the European Union FST) getroffenen Vereinbarung über die Regelung der Arbeitszeit von Seeleuten (Termin 30.06.2002)

Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Termin 10.7.2001)

Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen (Kodifizierung RL 77/187 und 98/50)

Richtlinien, deren Umsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist

Richtlinie 2000/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 2000 zur Änderung der Richtlinie 93/104/EG des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung hinsichtlich der Sektoren und Tätigkeitsbereiche, die von jener Richtlinie ausgeschlossen sind (Umsetzungsdatum 01.08.03)

Richtlinie 2000/79/EG des Rates vom 27. November 2000 über die Durchführung der von der Vereinigung Europäischer Fluggesellschaften (AEA), der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF), der European Cockpit Association (ECA), der European Regions Airline Association (ERA) und der International Air Carrier Association (IACA) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Arbeitszeitorganisation für das fliegende Personal der Zivilluftfahrt (01.12.03)

Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer (08.10.04)

Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft - (23.03.2005)

Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 80/987/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Änderung RL 80/987) (08.10.2005)

2. GLEICHBEHANDLUNG

In Kraft befindliche Richtlinien

Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen

Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen

Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit

Richtlinie 86/378/EWG des Rates vom 24. Juli 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit

Richtlinie 86/613/EWG des Rates vom 11. Dezember 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit - auch in der Landwirtschaft - ausüben, sowie über den Mutterschutz

Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz

Richtlinie 96/34/EG des Rates vom 3. Juni 1996 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub (97/75 Vereinigtes Königreich) (Termin: 15.12.1999)

Richtlinie 96/97/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit (Änderung RL 86/378)

Richtlinie 97/75/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zur Änderung und Ausdehnung der Richtlinie 96/34/EG zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub auf das Vereinigte Königreich (15.12.99)

Richtlinie 97/80/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 über die Beweislast bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (Termin: 01.01.2001) ( Vereinigtes Königreich 98/52)

Richtlinie 98/52/EG des Rates vom 13. Juli 1998 zur Ausdehnung der Richtlinie 97/80/EG zur Beweislast in Fällen geschlechtsbedingter Diskriminierung auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (22.07.2001)

Richtlinien, deren Umsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist

Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (19.07.2003)

Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (02.12.2003)

Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (05.10.2005)

3. FREIZÜGIGKEIT DER ARBEITNEHMER

In Kraft befindliche Richtlinien

Richtlinie 68/360/EWG des Rates vom 15. Oktober 1968 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen innerhalb der Gemeinschaft

Richtlinie 98/49/EG des Rates vom 29. Juni 1998 zur Wahrung ergänzender Rentenansprüche von Arbeitnehmern und Selbständigen, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu- und abwandern (Termin 25.01.2002)

Anwendbare Verordnungen des Rates

Verordnung 1612/69/EWG Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft

Verordnung 1408/71/EWG Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern

Verordnung 574/72/EWG Verfahren für die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71

Verordnung der Kommission

Verordnung 1251/1970/EWG Recht der Arbeitnehmer, nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zu verbleiben

4. GESUNDHEIT UND SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ

In Kraft befindliche Richtlinien

Richtlinie 78/610/EWG des Rates vom 29. Juni 1978 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern, die Vinylchloridmonomer ausgesetzt sind

Richtlinie 82/130/EWG des Rates vom 15. Februar 1982 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen in grubengasführenden Bergwerken

Richtlinie 83/477/EWG des Rates vom 19. September 1983 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz

Richtlinie 86/188/EWG des Rates vom 12. Mai 1986 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Lärm am Arbeitsplatz

Richtlinie 88/35/EWG der Kommission vom 2. Dezember 1987 zur Anpassung der Richtlinie 82/130/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen in grubengasführenden Bergwerken an den technischen Fortschritt

Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit

Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten

Richtlinie 89/655/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit

Richtlinie 89/656/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit

Richtlinie 90/269/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der manuellen Handhabung von Lasten, die für die Arbeitnehmer insbesondere eine Gefährdung der Lendenwirbelsäule mit sich bringt

Richtlinie 90/270/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten

Richtlinie 90/394/EWG des Rates vom 28. Juni 1990 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene bei der Arbeit

Richtlinie 91/269/EWG der Kommission vom 30. April 1991 zur Anpassung der Richtlinie 82/130/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen in grubengasführenden Bergwerken an den technischen Fortschritt

Richtlinie 91/322/EWG der Kommission vom 29. Mai 1991 zur Festsetzung von Richtgrenzwerten zur Durchführung der Richtlinie 80/1107/EWG des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit

Richtlinie 91/382/EWG des Rates vom 25. Juni 1991 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz

Richtlinie 92/29/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zum Zweck einer besseren medizinischen Versorgung auf Schiffen

Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz

Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

Richtlinie 92/91/EWG des Rates vom 3. November 1992 über Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer in den Betrieben, in denen durch Bohrungen Mineralien gewonnen werden

Richtlinie 92/104/EWG des Rates vom 3. Dezember 1992 über Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer in übertägigen oder untertägigen mineralgewinnenden Betrieben

Richtlinie 93/103/EG des Rates vom 23. November 1993 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bord von Fischereifahrzeugen

Richtlinie 94/44/EG der Kommission vom 19. September 1994 zur Anpassung der Richtlinie 82/130/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen in grubengasführenden Bergwerken an den technischen Fortschritt

Richtlinie 95/30/EG der Kommission vom 30. Juni 1995 zur Anpassung der Richtlinie 90/679/EWG des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit an den technischen Fortschritt

Richtlinie 95/63/EG des Rates vom 5. Dezember 1995 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit

Richtlinie 96/94/EG der Kommission vom 18. Dezember 1996 zur Festlegung einer zweiten Liste von Richtgrenzwerten in Anwendung der Richtlinie 80/1107/EWG des Rates zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit

Richtlinie 97/42/EG des Rates vom 27. Juni 1997 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene bei der Arbeit (Termin 27.06.2000)

Richtlinie 97/59/EG der Kommission vom 7. Oktober 1997 zur Anpassung der Richtlinie 90/679/EWG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit an den technischen Fortschritt

Richtlinie 97/65/EG der Kommission vom 26. November 1997 zur dritten Anpassung der Richtlinie 90/679/EWG des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit an den technischen Fortschritt

Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Termin 05.05.2001)

Richtlinie 98/65/EG der Kommission vom 3. September 1998 zur Anpassung der Richtlinie 82/130/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen in grubengasführenden Bergwerken an den technischen Fortschritt (Termin 31.12.1999)

Richtlinie 1999/38/EG des Rates vom 29. April 1999 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene bei der Arbeit und zu ihrer Ausdehnung auf Mutagene (Termin 29.04.2003)

Richtlinie 2000/39/EG der Kommission vom 8. Juni 2000 zur Festlegung einer ersten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (31.12.2001)

Richtlinie 2000/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit

Richtlinien, deren Umsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist

Richtlinie 1999/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können (30.06.2003)

Richtlinie 2001/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Termin: 19.04.04)

Richtlinie 2002/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen) (06.07.2005)

Richtlinie 2003/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Februar 2003 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm) (15.02.06)

Top