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Document 52000DC0202

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Organisation und Verwaltung des Internet - Internationale und europäische Grundsatzfragen 1998 - 2000

/* KOM/2000/0202 endg. */

52000DC0202

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Organisation und Verwaltung des Internet - Internationale und europäische Grundsatzfragen 1998 - 2000 /* KOM/2000/0202 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - Organisation und Verwaltung des Internet - Internationale und europäische Grundsatzfragen 1998 - 2000

EXECUTIVE SUMMARY

Einleitung

Mit der Organisation und Verwaltung der Internet-Infrastruktur sind mehrere beschränkte, aber wesentliche Koordinierungsaufgaben verbunden. In dieser Mitteilung werden folgende Themen behandelt:

- neuere einschlägige Entwicklungen im Zeitraum 1998-2000; - Übertragung der Zuständigkeiten der US-Regierung an die ICANN [1] - die wichtigsten Grundsatzfragen, die sich sowohl innerhalb der EU als auch international stellen, und - Vorschläge für das weitere Vorgehen der Europäischen Union.

[1] Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) - Zentralstelle für die Vergabe von Internet-Namen und -Adressen

In der Mitteilung wird auch auf die derzeitige Ausbreitung des Internet in Europa und seine zunehmende Bedeutung als wichtige wirtschaftliche und soziale Infrastruktur hingewiesen. Dies dürfte das bestehende System deutlich belasten. Die Kommission hat bereits einige Maßnahmen mit dem Ziel getroffen, die Kommunikationsinfrastruktur an eine wirtschaftlichere und effizientere Internet-Nutzung anzupassen; sie wird die Entwicklung der Lage weiterhin aufmerksam beobachten.

Internationale Aspekte

Die Teilnehmer aus der europäischen Wirtschaft haben eine entscheidende Rolle dabei gespielt, die Stellung der Europäischen Union auf allen Stufen der Koordinierung der Aufgaben in Verbindung mit der Internet-Infrastruktur zu verankern, nämlich im Vorstand und in den unterstützenden Organisationen der ICANN, beim DNS-Rootserver-System, bei den Internet-Registern und -Registrierungsstellen und in der IETF und dem World Wide Web Consortium. Ohne diesen Einsatz wäre der Beitrag der EU und der Mitgliedstaaten zum Allgemeinwohl viel wirkungsloser, wenn nicht gar unmöglich gewesen. Die Beibehaltung und Vertiefung der ICANN-Mitgliedschaft der europäischen Privatwirtschaft und ihre Beteiligung an den Arbeiten der ICANN ist sowohl aus Sicht der Internet-Nutzer als auch im Hinblick auf das Allgemeinwohl eine entscheidende Vorbedingung für eine erfolgreiche Beteiligung der EU.

In bezug auf die internationale Rolle der EU ersucht die Kommission den Rat und das Europäische Parlament, die derzeitige Rolle der Union als Teilnehmer, Koordinator und erforderlichenfalls Verhandlungspartner in diesem Bereich zu bestätigen. Dies betrifft die internationalen Organisationen, vor allem die WIPO und die ITU, bilaterale Beziehungen mit mehreren Regierungen, insbesondere der der Vereinigten Staaten sowie die Rolle der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten im ICANN-Beratungsausschuß der Regierungen (GAC). Diese internationalen Zuständigkeiten gehen über die einfache Anwesenheit und die Übersicht über die Vorgänge in der ICANN hinaus. Sie betreffen auch spezielle Aspekte der Maßnahmen der EU zum Wohle der Allgemeinheit:

- die internationale Neutralität der ICANN; - die verbleibende Verfügungsgewalt der US-Regierung über die Internet-Infrastruktur; - internationale Aspekte der Politik in bezug auf geistiges Eigentum, Wettbewerb und Datenschutz; - die Frage, inwieweit Register und Registrierungsstellen der ICANN unterstehen.

Wie sich gezeigt hat, ist die Schaffung und Aufrechterhaltung eines Umfeldes für eine neutrale internationale Rechtsprechung noch schwieriger als ursprünglich, bei der Einleitung dieses Prozesses im Jahre 1998, gedacht.

Die Europäische Union hat sich stets für eine global ausgewogene Beteiligung an den Strukturen zur Verwaltung des Internet und eine internationale Vertretung in den zuständigen Gremien der ICANN unter Beachtung des Grundsatzes der geografischen Vielfalt eingesetzt. Bisher sind jedoch viele Entwicklungsländer bei diesen Vorgängen nicht ausreichend vertreten. Daher wird die Kommission in Anbetracht der Rolle der Europäischen Union und ihrer Verantwortung für die Entwicklung sich bemühen - und darin auch Erfolg haben - Wege zu finden, wie die Entwicklungsländer besser an der Organisation und Verwaltung des Internet beteiligt werden können.

All diese Fragen werden in der Mitteilung ausführlicher besprochen. Ergänzend treten in allen Fällen die Schlußfolgerungen und Empfehlungen der Kommission hinzu.

EU-interne Erwägungen

Weiter werden in der Mitteilung eine Reihe von Bereichen behandelt, in denen die EU zum Wohle der Allgemeinheit tätig ist und die während der kommenden Monate fortlaufende Beachtung verdienen sowie auch weiter die Unterstützung des Rates und der Mitgliedstaaten und deren Zusammenarbeit benötigen, wenn die Ziel der Kommission erreicht werden sollen. Dazu gehören

- das Internet-Bereichsnamensystem: Nachfolgemaßnahmen zur kürzlich eingeleiteten Konsultierung der Allgemeinheit durch die Kommission über die Schaffung von .EU als neuem Internet-Bereichsnamen oberster Stufe. Zu dieser Frage wird eine weitere Mitteilung noch vor Juli 2000 ins Auge gefaßt;

- Rechte am geistigen Eigentum: Erarbeitung eines Verhaltenskodex oder anderer geeigneter Vorschriften in bezug auf die mißbräuchliche Registrierung von Bereichsnamen (,Cybersquatting");

- länderspezifische Bereichsnamen oberster Stufe (ccTLD): - Umsetzung der Leitlinien des ICANN-GAC - Erarbeitung und Umsetzung von Leitlinien für Datenschutz und Schutz der Privatsphäre - Entwicklung vorbildlicher Registrierungsverfahren durch die nationalen Register;

- Alternative Streitbeilegung (ADR): Entwicklung und Umsetzung von ADR-Konzepten im Lichte der einschlägigen WIPO-Empfehlungen für TLD-Register, die in der EU tätig sind;

- Wettbewerbspolitik: Die Kommission wird sich vergewissern, ob Vereinbarungen und Praktiken der Registrierung von Unternehmen im Zusammenhang mit der Organisation und Verwaltung des Internet unter die EU-Wettbewerbsregeln fallen (Artikel 81 und 82) und erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen auf der Grundlage ihrer unmittelbaren Befugnisse nach dem EG-Vertrag treffen.

Diese Entwicklung strategischer Leitlinien wird weiterhin koordiniert mit den Mitgliedstaaten erfolgen. Dazu ruft die Kommission ggf. die bestehende informelle Internet-Arbeitsgruppe zusammen.

Die Internet-Infrastruktur

Die Topografie und Leistung des Internet-Grundnetzes geben einen gewissen Anlaß zur Sorge. Die derzeitige Preisgestaltung und die verfügbare Bandbreite haben einen erheblichen Anteil des europäischen Internet-Verkehrs über den Atlantik und zurück umgeleitet. Die daraus resultierenden Kosten und mangelnde Effizienz stellen bereits jetzt eine Belastung dar und werden unerträglich werden, wenn in naher Zukunft Kommunikation und Handel zunehmend über das Internet erfolgen. Die Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der Internet-Kommunikation in Europa ist folglich von der Sicherheit und den Kosten der Internet- Verteiler (Exchange Points) in den USA abhängig. Die Kommission drängt darauf, die Informationen zu diesem Thema zu vervollständigen und ihre Politik der Förderung einer raschen Ausbreitung eines Internet-Grundnetzes mit sehr hoher Bandbreite in ganz Europa weiterzuverfolgen.

Schlußfolgerung

Angesichts der Schlußfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Lissabon kann die Bedeutung dieser Fragen nicht genug betont werden. Die gesamte Informationsgesellschaft und der elektronische Geschäftsverkehr in der Europäischen Union wie der übrigen Welt hängen von der Stabilität und Zuverlässigkeit des Internet im Zusammenhang mit seinem außerordentlich raschen Wachstum ab.

Das Europäische Parlament und der Rat werden ersucht, die von der Kommission in dieser Mitteilung vorgeschlagenen (und in Kapitel 10 dieser Mitteilung zusammengefaßten) Strategien und Maßnahmen zu billigen und ihre Umsetzung in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu unterstützen.

Organisation und Verwaltung des Internet Internationale und Europäische Grundsatzfragen

1 Einführung

Das Internet ist ein globales Kommunikationsnetz und letztlich für jeden verfügbar. Das ursprüngliche Ziel der IANA (Internet Assigned Numbers Authority) war, die zentralen Koordinierungsfunktionen des globalen Internet zum Wohle aller zu bewahren. Die US-Regierung hat außerdem erkannt, daß die zunehmend global vertretenen Internet-Nutzer bei Entscheidungen bezüglich der technischen Verwaltung des Internet Mitspracherecht haben sollten. [2] Das internationale Hauptanliegen bezüglich der Organisation und Verwaltung des Internet besteht derzeit also darin, sicherzustellen, daß das weltweite öffentliche Interesse am Internet tatsächlich in die Praxis umgesetzt wird. Alle im Rahmen der kürzlichen Initiative eEurope der Kommission vorgeschlagenen Aktionen hängen letztlich von der Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Internet-Infrastruktur in Europa und der übrigen Welt ab. In ihrer Mitteilung vom Juli 1998 an das Europäische Parlament und den Rat [3] [4] hat die Kommission über den Fortschritt berichtet, der in den USA und weltweit hinsichtlich der Übertragung einer Reihe von Funktionen zur Organisation und Verwaltung des Internet an die Privatwirtschaft gemacht wurde. Dieser Prozeß umfaßte die Übertragung von Funktionen, die zuvor der IANA oblagen, einer bei der US-Regierung unter Vertrag stehenden Behörde, an eine neue private Organisation, der Zentralstelle für die Vergabe von Internet-Namen und -Adressen (ICANN), und die Zusammenfassung der IANA-Funktionen in der ICANN. Seitdem haben die Kommissionsdienststellen während der Ausarbeitung der Strukturen und Betriebsbedingungen für die neue Organisation engen Kontakt zu den US-Behörden und europäischen und anderen internationalen Interessengruppen gehalten. Dies geschah in Koordination mit den Mitgliedstaaten.

[2] Im Weißbuch der US-Regierung vom Juli 1998 heißt es unter anderem:

[3] KOM(1998) 476 endg.

[4] Die Fußnoten zu dieser Mitteilung sind am Ende des Dokuments zusammengefaßt.

Neben dem Eingehen auf die eng definierten Koordinierungsfunktionen der ICANN unterrichtet diese Mitteilung den Rat und das Europäische Parlament über die neuesten Entwicklungen in anderen wichtigen Bereichen und schlägt weitere Maßnahmen vor, die eine intensive europäische Beteiligung an diesen Entwicklungen gewährleisten und fördern. Im einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:

* Die Verwaltungsstruktur und die Mitgliedschaft des neuen Systems müssen ein weltweit ausgewogenes Gleichgewicht der Interessen widerspiegeln.

* Das neue Registrierungssystem muß korrekt und termingerecht implementiert werden und akzeptable Regeln für Datenschutz, Wettbewerb, die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Geschäftsvorgängen [5] sowie einen angemessenen Schutz von Rechten am geistigen Eigentum beinhalten.

[5] Es ist darauf hinzuweisen, daß die ICANN zwar ein hohes Maß an Transparenz im globalen DNS sicherstellen muß, sie aber kein Ordnungshüter ist. Außerdem hat die ICANN keine Aufgabe akzeptiert, die dazu führen könnte, daß bestimmte Rechte am geistigen Eigentum wie Warenzeichen und Urheberrechte auf einer höheren Stufe (z.B. in einem abgegrenzten Gebiet) geschützt würden als dies derzeit geschieht.

* In Europa müssen angemessene Systeme sowohl für numerische Adressen als auch für Bereichsnamen entwickelt werden, damit der zunehmenden Internet-Verwendung und der steigenden Zahl der Internet-Anwendungen Rechnung getragen wird.

Europäische Interessengruppen werden ermutigt, in bestehenden und neuen Foren aktiv zu werden und den erforderlichen Fortschritt in diesen und anderen Bereichen zu gewährleisten.

2 Die neue Struktur

2.1 Die Zentralstelle für die Vergabe von Internet-Namen und -Adressen (ICANN)

Auf der Basis des im Juni 1998 erschienenen Weißbuchs der USA wurde im Oktober 1998 die Zentralstelle für die Vergabe von Internet-Namen und -Adressen (ICANN) gegründet und als Gesellschaft ohne Erwerbscharakter zum Wohl der Allgemeinheit im Bezirk Los Angeles, Kalifornien, registriert. In der Gründungsurkunde steht unter anderem folgendes:

,Die ICANN wird bei ihrer Arbeit das Wohl der Internet-Gemeinschaft als Ganzes im Auge haben und ihre Aufgaben im Einklang mit den relevanten Prinzipien des Völkerrechts, der anwendbaren internationalen Übereinkommen und des innerstaatlichen Rechts ausüben, ... durch offene und transparente Prozesse, die Wettbewerb und offenen Zugang zu Internet-Märkten ermöglichen."

Die am 25. November unterzeichnete Absichtserklärung sah vor, daß das US-Wirtschaftsministerium und die ICANN folgendes tun werden:

,... die Mechanismen, Methoden und Verfahren sowie die Maßnahmen gemeinsam erarbeiten, entwickeln und testen, die für die Übergabe der Verantwortung für die Verwaltung des Bereichsnamensystems von der US-Regierung auf eine private Organisation ohne Erwerbscharakter erforderlich sind."

Ab Oktober 2000 sollte die ICANN zuständig sein für die Koordinierung der Verwaltung des Bereichsnamensystems, die Zuweisung von IP-Adressenbereichen, die Koordinierung von neuen IP-Parametern und die Verwaltung des Systems der Root Name Server im Internet. Als das Weißbuch der USA veröffentlicht wurde, schien der Termin Oktober 2000 noch in weiter Ferne zu liegen. Angesichts der Verzögerungen ist dieser Termin jetzt jedoch eine Herausforderung für alle Beteiligten. Bedeutende Fortschritte wurden bis Ende 1999 gemacht, obwohl sich das US-Wirtschaftsministerium im Zusammenhang mit seinen Vereinbarungen mit der ICANN und NSI ein beträchtliches Maß an Aufsichtsbefugnissen über die ICANN vorbehalten hat. Wie und wann genau die US-Regierung diese Befugnisse aufgeben wird, steht noch nicht fest. Wenn es soweit ist, stellt sich die Frage, bis zu welchem Grad und wie die Aufsicht im Sinne des Allgemeinwohls über die zentralen Funktionen der ICANN ausgeübt wird. Die Kommission hat das US-Wirtschaftsministerium darauf aufmerksam gemacht, daß diese Fragen rechtzeitig gelöst werden müssen.

Bis Herbst 1998 war ein Anfangsvorstand der ICANN eingesetzt, der aus zehn Mitgliedern bestand, und die neue Organisation nahm ihre Arbeit auf. [6] Gegen Ende 1999 wurden neun zusätzliche Vorstandsmitglieder gewählt [7]. Alle Mitglieder der ICANN sind derzeit Amerikaner mit Sitz in den USA [8]. Es ist jetzt an der Zeit, daß die ICANN die Zusammensetzung ihres hochrangigen Personals, das die Strategien festlegt, breiter fächert. Diese Aufgabe sollte für den endgültigen CEO, der bald ernannt wird, eine hohe Priorität haben.

[6] Siehe http://www.icann.org und http://www.iana.org

[7] Die derzeitige Gliederung der ICANN ist im Anhang dieser Mitteilung dargestellt.

[8] Die Mitglieder setzen sich aus den ehemaligen Mitgliedern der IANA in Los Angeles, Kalifornien, und einem Teil der Mitglieder des Berkman Center der Harvard Law School in Cambridge, Massachusetts, zusammen.

2.1.1 Die Finanzierung der ICANN

Nach ihrer Versammlung in Santiago im August 1999 berief die ICANN eine aus zehn Vertretern der Betreiber der IP-Adressenregister, der Betreiber der Bereichsnamenregister und der Registrierungsstellen für Bereichsnamen bestehende Task Force ein, die dauerhafte Finanzierungsvereinbarungen für die ICANN erörtern sollte. In Los Angeles nahm der Vorstand der ICANN die Empfehlungen der Task Force an und beschloß deren Umsetzung innerhalb eines Jahres ab dem 1. Juli 1999. Ihre Empfehlungen betreffen das für eine gemeinnützige Organisation angemessene Kostendeckungsprinzip, Verbesserungen bei der ICANN-Haushaltsfinanzierung und die Aufteilung der Haushaltsmittel auf die einzelnen Gruppen von Beitragenden. Zu letzteren gehören:

i) Bereichsnamenregister, ii) Registrierungsstellen für Bereichsnamen und iii) IP-Adressenregister.

Die Anteile für das laufende Haushaltsjahr sind: 55% für gTLD-Register und -Registrierungsstellen, 35% für ccTLD-Register und 10% für IP-Adressenregister. Jede Finanzierungsgruppe sollte gerechte und verhältnismäßige Umlageschlüssel entwickeln. In bezug auf die ccTLD-Register hat der ICANN-GAC empfohlen, diese Finanzierungsabsprachen in Vereinbarungen zwischen der ICANN und den betreffenden Registerbetreibern und Registrierungsstellen aufzunehmen.

Der Ausgleich zwischen der Finanzierung durch die Bereichsnamenregister und die IP-Adressenregister könnte jedoch verbessert werden. Der gerechteste und schmerzloseste Weg, um langfristig an die nötigen Mittel zu gelangen, wäre eine geringe Gebühr für die Nutzung aller (jetzt und künftig) zugeteilten IP-Adressenblöcke. Dies könnte künftig auch einen kleinen Anreiz für eine effizientere Nutzung der zugeteilten IP-Adressenblöcke bieten. Die Finanzierung der ICANN sollte nicht von wenigen großen Bereichsnamenregistern abhängig werden. Außerdem verfügen eine Reihe kleiner Bereichsnamenregister vor allem in Entwicklungsländern nur über sehr geringe Mittel. Möglicherweise wird es für die ICANN nicht leicht sein, diese Beiträge von allen ccTLD-Registern weltweit einzutreiben. Den EU-Mitgliedern des Beratungsausschusses der Regierungen wurde von ihren nationalen Registern versichert, daß dies in der Europäischen Union kein Problem sein wird.

Der ICANN-Vorstand ist der Ansicht, daß sich seine unterstützenden Organisationen und die Mitgliedschaft ,ohne feste Aufgaben" selbst finanzieren sollten. Bestimmte Aktivitäten, wie die Bearbeitung von Anwendungen zur Zulassung von Registrierungsstellen, sollten für eine Sonderfinanzierung gekennzeichnet werden, damit keine unbeabsichtigten Subventionen in die Finanzstruktur der ICANN gelangen.

2.1.2 Mitgliedschaft der ICANN

Gegenwärtig ist vorgesehen, daß die neun Direktoren ohne feste Aufgaben von der ,Mitgliedschaft ohne feste Aufgaben" der ICANN in zwei Stufen im Zeitraum 2000-2002 gewählt werden. Seit kurzem können auch Einzelpersonen Mitglieder der ICANN werden. Derzeit wird ein Verfahren für die Wahl der Vorstandsmitglieder über das Netz erarbeitet. Dieses Verfahren muß so aussehen, daß eine repräsentative Mitgliedschaft zustandekommt, die den kulturellen und wirtschaftlichen Unterschieden in der globalen Anwendergemeinschaft und der Notwendigkeit Rechnung trägt, die Organisation vor einer Vorherrschaft von Minderheitsinteressen zu schützen.

Es werden noch andere Möglichkeiten in Erwägung gezogen. So könnten die Direktoren ,ohne feste Aufgaben" indirekt, über einen gewählten Rat der Mitglieder, gewählt werden, wobei fünf Sitze im Vorstand den in der ICANN-Struktur vertretenen geografischen Regionen vorbehalten blieben. Diese Direktoren würden dann von den entsprechenden Mitgliedern gewählt.

Das Ziel der Kommission und der Mitgliedstaaten, eine höhere europäische Beteiligung an diesen einzelnen Gruppen der Wählerschaft für die DNSO, konnte bisher nicht erreicht werden. Internet-Nutzer aus dem Bereich der öffentlichen Dienste wie Universitäten, Museen und Bibliotheken sowie lokale und regionale Gebietskörperschaften sind derzeit in der nicht-gewerblichen Wählerschaft unterrepräsentiert; das gleiche gilt für gewerbliche Nutzer im allgemeinen und KMU im besonderen in der Wählerschaft der Nutzer aus der Wirtschaft.

2.1.3 Schlußfolgerung bezüglich der Mitgliedschaft der ICANN

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament dringend auf, mit der Verbreitung von Informationen über die Verfahren bei der ICANN - einschließlich der Mitgliedschaft - unter allen Internet-Nutzern zu helfen, und zwar vor allem bei Einzelpersonen und dem Gemeinwohl verpflichteten Organisationen, um eine angemessene Teilnahme und Vertretung der betreffenden Interessengruppen sicherzustellen.

2.2 Der Beratungsausschuß der Regierungen (GAC)

Zum Teil als Reaktion auf das Interesse der Behörden weltweit, einschließlich der EU, sieht die Nebensatzung der ICANN einen Beratungsausschuß der Regierungen (GAC) vor, der folgende Aufgabe hat:

,Beratung der ICANN in Fragen, die Regierungen betreffen, insbesondere in Fragen, bei denen die Politik der ICANN, verschiedene Gesetze und internationale Übereinkommen ineinandergreifen."

Die Kommission und die Mitgliedstaaten beteiligen sich an der Arbeit des Beratungsausschusses der Regierungen. Der GAC vertritt Geschäftsprinzipien, die mit den ursprünglichen Zielen der EU für dieses Gremium übereinstimmen [9], und hat dem ICANN-Vorstand bereits Beratung in Fragen der Streitbeilegung, der geografischen Vielfalt und Verfahrensweisen für die ccTLD-Register angeboten. Die Teilnahme der EU an diesen Verhandlungen wurde im voraus durch die informelle Internet-Arbeitsgruppe, die regelmäßig von der Kommission einberufen wird, und die Telekommunikationsgruppe des Rates koordiniert. Zu Umfang und Aufgaben des GAC sind einige Bemerkungen notwendig:

[9] Siehe: http://www.noie.gov.au/docs/GAC_Operating_Principles.htm

(1) Der ICANN-GAC steht allen Regierungen offen [10] und hat derzeit rund 35 Mitglieder. Die Kommission hat die Absicht, die globale Beteiligung am ICANN-GAC durch die bilateralen Beziehungen der Europäischen Union weiter zu fördern. Dem GAC gehören derzeit als Mitglieder eine begrenzte Zahl internationaler Organisationen mit einem unmittelbarem Interesse an der Politik der ICANN an, u.a. die ITU, die WIPO und die OECD.

[10] Die Mitgliedschaft im Beratungsausschuß der Regierungen steht allen Regierungen offen. Außerdem steht die Mitgliedschaft auf Einladung des Beratungsausschusses der Regierungen durch seinen Vorsitzenden oder auf Einladung des ICANN-Vorstands auch getrennten Volkswirtschaften, die von internationalen Foren anerkannt werden, und multinationalen Regierungsorganisationen und Vertragsorganisationen offen (ICANN-Nebensatzung, Abschnitt 3a.).

(2) Der GAC hat nur eine beratende Funktion. Im allgemeinen wollen die Regierungen an der Organisation und Verwaltung der Internet-Infrastruktur wohl nicht als direkte Entscheidungsträger mitwirken. Dementsprechend unterstützen sie grundsätzlich die Haltung der US-Regierung in dieser Angelegenheit. Darüber hinaus ist der ICANN-Vorstand in der Praxis auf die Vorschläge des GAC eingegangen. Es kam bisher zu keinen Meinungsverschiedenheiten, die die Bereitschaft der Regierungen, offiziell nur eine sekundäre Rolle zu spielen, auf die Probe gestellt hätten. Sollte die ICANN jedoch ihren Einfluß auf andere Bereiche, die nach Ansicht der Regierungen die Interessen der Öffentlichkeit betreffen, stillschweigend oder de facto ausdehnen oder es zu einer grundlegenden Meinungsverschiedenheit zwischen dem Vorstand und dem GAC kommen, dann müßte das derzeitige Verhältnis wahrscheinlich überprüft werden.

(3) In den Geschäftsprinzipien des GAC werden folgende strategische Ziele beschrieben:

Sichere, zuverlässige und erschwingliche Internet-Dienste, einschließlich unterbrechungsfreien Betriebs und universaler Konnektivität;

die stabile Entwicklung des Internet im Interesse des Allgemeinwohls für staatliche, private, bildungspolitische und kommerzielle Zwecke weltweit;

transparente und nichtdiskriminierende Praktiken bei der Reservierung von Internet-Namen und -Adressen;

effektiver Wettbewerb auf allen geeigneten Ebenen und Bedingungen für einen fairen Wettbewerb, was allen Nutzerkategorien Vorteile bringt, z.B. größere Auswahl, niedrigere Preise und bessere Dienste, faire Informationspraktiken, einschließlich Respektierung der Privatsphäre und Fragen zum Verbraucherschutz, sowie Recht auf freie Meinungsäußerung.

Diese ehrgeizigen Ziele lassen sich weder in Europa noch weltweit automatisch oder von selbst erreichen. Die vereinbarten Ziele im Sinne des Allgemeinwohls erfordern die gemeinsamen Anstrengungen aller Internet-Teilnehmer. In Europa wird dies wegen der zahlreichen neuen Anforderungen an das Internet und der zahlreichen neuen Möglichkeiten, die das Internet bietet, in den nächsten zwei oder drei Jahren besonders wichtig. Es muß erkannt werden, daß die wirksame Koordinierung der Aufgaben in bezug auf die Internet-Infrastruktur durch die ICANN eine Grundvoraussetzung für viele andere Ziele und Wünsche im breiteren Zusammenhang der Internet-Politik darstellt, insbesondere für die Informationsgesellschaft, den elektronischen Geschäftsverkehr und die Kommunikation.

Schlußfolgernd ist festzustellen, daß die ICANN und der GAC, selbst im Rahmen ihres eng begrenzten Auftrages, bereits Entscheidungen treffen, die Regierungen in anderen Zusammenhängen normalerweise in internationalen Organisationen selber treffen würden.

Derzeit scheint ein Konsens zu bestehen, daß ein solches Vorgehen angesichts der Art des Internet und der Schnelligkeit der Ereignisse unmöglich ist und daß die gegenwärtige selbstregulierende Struktur, unterstützt durch eine aktive Überwachung zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit, die beste Lösung darstellt.

3 Internet-Adressierung

Damit die Anwender es einfacher haben, werden Internet-Namen im allgemeinen als Bereichsnamen angegeben, z.B. europa.cec.eu.int. Die zugrundeliegenden Adressen, die zur Weiterleitung der Daten von einem Host zu einem anderen verwendet werden, sind numerisch. [11] Dieses numerische System beruht gegenwärtig auf Binärzahlen der Länge 32 Bit (IPv4). Alle jetzigen und künftigen Internet-Anwendungen stützen sich auf diese Adressen. Die IPv4-Adressen stehen unter zunehmendem Druck, weil immer mehr Menschen, Organisationen und Anwendungen - einschließlich eines weiten Spektrums mobiler elektronischer Geräte - das Internet nutzen und der Trend weg von vorübergehenden Verbindungen hin zu Standleitungen geht. Daher werden fast jedes Gerät und fast alle Formen der Kommunikation in allen Bereichen des Alltags und der Gesellschaft Internet-Adressen verwenden. Gegenwärtig gibt es deutlich Hinweise darauf, daß der Bedarf an IP-Adressen für die Mobilkommunikation rasch anwachsen wird. Dies spräche sowohl für eine effizientere Nutzung der bestehenden IPv4-Adressenblöcke als auch für eine frühzeitige Einführung der IPv6-Adressen der nächsten Generation, die sich auf Binärzahlen der Länge 128 Bit stützen.

[11] Diese Adressen werden normalerweise als gruppierte Dezimalzahlen angegeben. Jedes Byte wird als Zahl zwischen 0 und 255 angegeben, und jeder Wert wird durch einen Punkt getrennt (z.B. 130.50.15.6).

Es gibt keine Rechte des geistigen Eigentums an IP-Adressenblöcken; sie werden als öffentliche Ressource betrachtet. Die direkten und indirekten finanziellen und anderen Bedingungen für die Reservierung von IP-Adressenblöcken müssen noch festgelegt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß sich diese Bedingungen darauf auswirken, ob sich die regionalen IP-Register künftig angemessen an der Finanzierung der ICANN beteiligen können.

Bei der Zuteilung von IP-Adressen müssen Grundsätze der Gruppierung berücksichtigt werden, die eine effiziente Leitweglenkung des IP-Verkehrs erleichtern. Im Interesse eines offenen, wettbewerbsorientierten Marktes für alle gegenwärtigen und künftigen Internet-Dienste ist es wichtig, daß die IP-Adressen autonom und neutral verwaltet werden. Viele neue und potentielle Anwender des IP-Adressierungssystems haben kürzlich ein besonderes Interesse an den Zielen der ASO und dem Betrieb der regionalen Registrierungsstellen zum Ausdruck gebracht. Der ICANN-Vorstand hat eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe gebildet, die sich aus allen erklärten interessierten Parteien zusammensetzt und die IP-Adressierungspolitik im Zusammenhang mit der ASO prüft und den Vorstand bis Mitte 2000 über die Ergebnisse informiert.

3.1 Schlußfolgerungen zur IP-Adressierung

Das IP-Adressierungssystem wird von der ICANN und den regionalen Registern verwaltet und unterliegt den Adressierungsanforderungen aller Internet-Dienste. Daher plant die Kommission die folgenden Maßnahmen:

* Überwachung der Entwicklungen in der ICANN und ihren einzelnen Gremien sowie der formulierten Ziele, weil die Zuteilung dieser Adressen sich direkt auf die Durchführbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Leitweglenkung und damit auf die Effizienz der Internet-Umgebung auswirkt

* Ermunterung der neuen Nutzergruppen, einschließlich des öffentlichen Bereichs, ihre Anforderungen zu definieren und zu entwickeln

* Förderung des rechtzeitigen Übergangs zu IPv6, insbesondere in den Organen der Europäischen Gemeinschaften und den öffentlichen Verwaltungen in den Mitgliedstaaten

* Förderung der globalen Ausdehnung des Internet, insbesondere in Entwicklungsländern, durch den Übergang vom IPv4- zum IPv6-Adressierungssystem

* Förderung der Entwicklung und Nutzung von IPv6 und ganz allgemein neuer Internet-Technologien in Verbindung mit geeigneten EU-Forschungsprojekten

* Förderung der Entwicklung und Implementierung verbesserter künftiger Namengebungs- und Adressierungssysteme, einschließlich Such- und -Verzeichnisdienste für das Internet sowie Technologien zur Leitweglenkung

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Implementierung des neuen Systems der Internet-Adressierung (IPv6) in ihren öffentlichen Verwaltungen zu fördern.

Zusätzliche Informationen zur IP-Adressierung und der ASO finden sich im Anhang dieser Mitteilung.

4 Internet-Protokolle

Durch Internet-Protokolle können die verschiedenen Organisationen im Internet zusammenarbeiten, um die Daten zwischen den Computern zu übertragen und in den Anwendungen darzustellen, die der Anwender tatsächlich sieht. [12] Die Entwicklung neuer Protokolle und die Implementierung geeigneter Software ist überaus wichtig für die Entwicklung neuer Internet-Dienste und wird an Bedeutung gewinnen, weil immer mehr Anwendungen mit dem Internet verbunden werden. Internet-Protokolle werden vornehmlich von der Internet Engineering Task Force (IETF) entwickelt, obwohl sich auch andere Einrichtungen, wie das World Wide Web Consortium, zunehmend an dieser Aufgabe beteiligen. [13]

[12] Beispiele für Internet-Protokolle sind TCP (Transmission Control Protocol), http (Hypertext Transfer Protocol), und ftp (file transfer protocol).

[13] Das Internet Architecture Board (IAB) hat die Urheberrechte an den RFC der IANA und der IETF der Internet Society übertragen. Diese Spezifikationen können gebührenfrei benutzt werden.

Die unterstützende Organisation für Protokolle (PSO) der ICANN kümmert sich um die oben genannten technischen Standards und ist hauptverantwortlich dafür, grundlegende Strategien für die Zuweisung von Protokollparametern zu entwickeln und zu empfehlen. Sie wacht über das unschätzbare Erbe an offenen Internet-Spezifikationen und -Standards, die unabhängig von den Betriebssystemen und Hardware-Plattformen beim Internet-Endbenutzer sind. Dieses Vermächtnis der IETF und der IANA muß unbedingt auf allen Dienst- und Infrastrukturebenen gepflegt und weiterentwickelt werden. Die PSO und letztlich der ICANN-Vorstand tragen in dieser Beziehung eine große internationale Verantwortung.

Die zunehmende gewerbliche Nutzung des Internet und der Wettbewerb zwischen Betreibern und Diensteanbietern darf auf keinen Fall ein Vorwand für unternehmenseigene oder geschlossene Schnittstellen werden. Dies würde die derzeitige universelle Interoperabilität des weltweiten Internet in Gefahr bringen.

4.1 Schlußfolgerungen zu Internet-Protokollen

Die Europäische Union ist aus der Sicht der Interoperabilität und des Wettbewerbs schon lange an der Standardisierung der Informationstechnologien interessiert. Da sich diese Technologien vor allem im Zusammenhang mit dem Internet global entwickeln, beabsichtigt die Kommission,

* die europäische industrielle und technische Unterstützung der PSO und deren Gremien sowie die Beteiligung an der PSO und deren Gremien weiterhin zu fördern;

* die internationale Zusammenarbeit zwischen den Normungsgremien, aus denen sich die PSO zusammensetzt, zu unterstützen;

* in Europa das Bewußtsein für die in Entwicklung befindlichen Protokolle und die Verwendung dieser Protokolle zu schärfen;

* eine stärkere Beteiligung der Organisationen, die an einschlägigen EU-Forschungsprojekten mitarbeiten, am Protokollentwicklungsprozeß zu unterstützen;

* sicherzustellen, daß die bestehende Neutralität der Internet-Spezifikationen in bezug auf Betriebssysteme und Hardware-Plattformen beibehalten und weiterentwickelt wird, insbesondere angesichts des zunehmenden Interesses der Nutzer an offener Software.

Zusätzliche Informationen über Internet-Protokolle und die PSO finden sich im Anhang dieser Mitteilung.

5 Bereichsnamen

Bereichsnamen sind Namen, durch die Internet-Server einfach identifiziert werden können, z.B. europa.eu.int. Das numerische IP-Adressierungssystem dagegen wird für die Netzkommunikation verwendet. Eine begrenzte Anzahl allgemeiner Bereichsnamen oberster Stufe (gTLD), wie .com, .net und .org, werden weltweit verwendet [14]. Rund 240 weitere nationale oder territoriale Register verwenden ein ähnliches System von Namen unter einem Ländercode (ccTLD) wie .ES, .DE oder .US.

[14] Weitere TLD sind .GOV, .MIL (ausschließlich für die US-Regierung), .INT, .EDU (ausschließlich für US-amerikanische Universitäten).

Die ICANN hat von der Internet Assigned Numbers Authority (IANA) die allgemeine Verantwortung für die Verwaltung dieser Namen übernommen. Zu ihren Aufgaben gehört die Übertragung der Befugnis für die Zuteilung von gTLD und ccTLD nach den in den RFC 920 (1984) und RFC 1591 (1994) aufgeführten Grundsätzen. Diese Requests for Comments enthalten Informationen über die Strukturen der Namen im DNS und über die Verwaltung von Bereichen.

Die ICANN wird in ihren einschlägigen Arbeiten von der unterstützenden Organisation für Bereichsnamen (DNSO) unterstützt, die aus einem Rat für Namen und einer Vollversammlung besteht und die folgenden sieben Gruppen umfassen sollte: Registrierungsstellen, gTLD-Register, ccTLD-Register, gewerbliche Anwender, nichtgewerbliche Anwender, Diensteanbieter und Urheberrechtsorganisationen.

5.1 Wettbewerb auf dem Markt der Registrierung von Bereichsnamen oberster Stufe

Eine der Hauptfunktionen der neuen Gesellschaft, die im US-Weißbuch von 1998 beschrieben und jetzt durch die ICANN verkörpert wird, bestand darin, bei der Registrierung von gTLD-Bereichsnamen sowohl bezüglich der gTLD-Registrierungsstellen als auch der gTLD-Register Wettbewerb einzuführen.

Hinsichtlich des Wettbewerbs zwischen den Registrierungsstellen hat die ICANN die nachfolgend beschriebenen Fortschritte gemacht. Bei der Schaffung von Alternativen zu den bestehenden gTLD hat die ICANN bis heute jedoch kaum Fortschritte erzielt. Vielmehr müssen erhebliche Probleme gelöst werden, bevor ein Konsens über die Schaffung neuer gTLD wahrscheinlich wird. Diese Angelegenheit ist ein Thema für die DNSO und wird vom ICANN-Vorstand erörtert. In diesem Zusammenhang wurde auch die Schaffung eines ausschließlich nichtgewerblichen Zwecken vorbehaltenen TLD durch die ICANN vorgeschlagen, in dem Registrierungen durch Einzelpersonen mit einer Anonymität erfolgen könnten, welche für gewerbliche Bereichsnamen unangemessen wäre.

Wie das NSI-Register kürzlich bestätigt hat, macht es bei seiner Registrierungspolitik und den Zulassungskriterien keinen Unterschied mehr zwischen der Registrierung unter den Bereichsnamen .COM, .NET und .ORG. Nach Ansicht der Kommission wird so eine Gelegenheit vertan, den verfügbaren Raum für Bereichsnamen verantwortlich und effizient zu verwalten.

5.2 Neue allgemeine Bereichsnamen oberster Stufe (gTLD - generic Top Level Domains)

Obwohl die Schaffung von zusätzlichen gTLD-Registern mindestens seit 1996 auf der Tagesordnung der Internet-Gemeinschaft steht und seitdem mehrere verschiedene Ansätze erörtert wurden, wurde noch keine Einigung erzielt. Anfang 1997 schlug der Internationale Ad-hoc-Ausschuß (IAHC) vor, sieben neue gTLD zu schaffen, die vom vorgeschlagenen CORE-Register betrieben werden sollten. Dieser Vorschlag wurde zwar nachhaltig unterstützt, ist aber auch auf Widerstand in den USA gestoßen, der im Juni 1997 zu der ursprünglichen Anfrage des US-Wirtschaftsministeriums und zu dem nachfolgenden Grünbuch und Weißbuch führte. Ein Gegenvorschlag im US-Grünbuch von Februar 1998, der darauf hinauslief, daß die US-Regierung selbst die Befugnis für eine Reihe neuer gTLD übertragen würde, wurde von der EU kritisiert, weil er tendenziell die Befugnis und rechtliche Zuständigkeit der USA in dieser Angelegenheit bestätigen würde. Das US-Weißbuch ging davon aus, daß der Anfangsvorstand der ICANN sowohl die Notwendigkeit neuer TLD erörtern als auch ein Qualifikationssystem für DNS-Register und DNS-Registrierungsstellen für bestehende und neue TLD aufstellen würde. Inzwischen wird es infolge der zahlreichen Namen, die bereits unter .COM usw. registriert sind, nahezu unmöglich, noch bedeutungsvolle - und kurze - Adressen zu erfassen, zumindest in der englischen Sprache [15].

[15] Die am 14. April 1999 veröffentlichte Studie ,Wired News Survey" stellte fest, daß von 25 500 englischen Standardwörtern im Wörterbuch nur 1760 noch nicht im Bereich .COM vergeben waren. Zum damaligen Zeitpunkt waren gerade 7,5 Millionen Bereichsnamen registriert. Über 3 Millionen Namen wurden in den darauffolgenden fünf Monaten registriert. Zwischenbericht Report of Working Group C of the ICANN/DNSO, Seite 10. Siehe: http://www.dnso.org/dnso/notes/19991023.NCwgc-report.html

Die Frage, ob, wie und wann neue gTLD eingeführt werden sollen, wurde von den Arbeitsgruppen der DNSO erörtert, und es wurde ein Zwischenbericht veröffentlicht, der einen Überblick über die verfügbaren Optionen gibt, aber keine Empfehlungen enthält [16]. Im März 2000 hat der ICANN-Vorstand sein Personal aufgefordert, bis Mitte Juli einen Bericht zu erstellen, auf dessen Grundlage er im Zuge der nächsten Sitzung des Vorstandes in Yokohama unter beratender Mitwirkung des Rates für Namen tätig werden könnte.

[16] http://www.dnso.org/dnso/notes/19991023.NCwgc-report.html

Der ICANN-GAC hat diese Vorgehensweise begrüßt und folgendes festgestellt:

Was die Erweiterung des Raumes für Bereichsnamen betrifft, so sollten zusätzliche gTLD nur nach gründlicher Überlegung und dem Erreichen eines Konsens geschaffen werden. Neue gTLD für bestimmte Benutzer [17], aber auch solche für eine allgemeinere oder ,offenere' Registrierung, sollten uneingeschränkt mit berücksichtigt werden.

[17] Der Hinweis auf neue TLD für bestimmte Benutzer bezieht sich auf das Konzept ,konzessionierter" TLD, für die eine klar definierte und möglicherweise restriktive Registrierungspolitik gälte und die weniger offen wären als die bestehenden gTLD.

Da ICANN für das Erreichen eines Konsens bei der Schaffung neuer gTLD verantwortlich ist, sollte ICANN bei der Schaffung neuer gTLD die Alpha-3-Codes gemäß ISO 3166-1, wohlbekannte und berühmte Beschreibungen von Sprachen oder Bewohnern bestimmter Länder, Gebiete oder Regionen sowie ISO 639-Codes für die Darstellung von Sprachen vermeiden, sofern keine Vereinbarung mit einschlägigen Regierungen oder Behörden besteht.

5.3 Zulassung miteinander konkurrierender Registrierungsstellen durch die ICANN

Die ICANN hat Leitlinien für die Zulassung der ersten Registrierungsstellen sowie eine Strategie verabschiedet, die im ersten Halbjahr 2000 geprüft werden soll. Bis zur Einführung von wettbewerbsorientierten Registrierungsdiensten im Juni ist Network Solutions Incorporated gemäß einem Kooperationsabkommen mit der US-Regierung von 1992 der einzige Anbieter von Registrierungsdiensten in den Bereichen .COM, .NET und .ORG. Bis Februar 2000 hat die ICANN 110 Unternehmen als Registrierungsstellen zugelassen, von denen 22 ihren Sitz in Europa haben. [18] Die Registrierungsstellen vergeben Bereichsnamen nach dem Grundsatz ,Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Dabei stützen sie sich auf eine gemeinsame Datenbank, um sicherzustellen, daß der beantragte Name frei ist.

[18] Die vollständige Liste zugelassener Registrierungsstellen ist zu finden unter: http://www.icann.org/registrars/accredited-list.html

Gemäß einer Vereinbarung zwischen NSI und dem US-Wirtschaftsministerium beträgt die Laufzeit der Registrierungsvereinbarung für NSI vier Jahre. Sie wird um weitere vier Jahre verlängert, wenn das NSI-Register innerhalb von 18 Monaten vollständig vom Betrieb der Registrierungsstelle getrennt wird und die Funktionen des Registers von einer Organisation ausgeführt werden, die nicht mit einer Registrierungsstelle verbunden ist und die zusichert, sich auch in Zukunft nicht mit einer Registrierungsstelle zu verbinden. Für die Übertragung des NSI-Registers und für die Benennung eines Nachfolgebetreibers durch die ICANN ist die Zustimmung des US-Wirtschaftsministeriums erforderlich.

Unbeschadet dieser Vereinbarungen ist NSI kürzlich eine Fusion mit der VeriSign Corporation eingegangen. Danach besitzt NSI einen Buchwert von 21 Mrd. US-$. Das US-Wirtschaftsministerium hatte offenbar keine Gelegenheit, dieser Übertragung der Registrierungsdienste von NSI zuzustimmen oder sie abzulehnen. Die neuen Registerbesitzer haben noch nicht ihre Absicht bestätigt, die derzeit vorgesehene vollständige Trennung des Registers vom Betrieb einer Registrierungsstelle aufrechtzuerhalten.

VeriSign ist hauptsächlich auf dem Gebiet der digitalen Zertifizierung tätig und hat dort eine marktbeherrschende Stellung. Daher stellt sich die Frage, ob eine derartige Zusammenfassung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Bereichsnamen und auf dem Gebiet der digitalen Zertifizierung angemessen ist. Zwar erkennt die EU die Bedeutung der digitalen Zertifizierung als Teil der Infrastruktur für elektronische Signaturen und den elektronischen Geschäftsverkehr an, doch sind weder der öffentliche Bereich noch die Privatwirtschaft in der EU bereit, der Firma VeriSign einen bevorrechtigten Platz in diesem neuen Markt einzuräumen.

Die hohe Bewertung der NSI/VeriSign-Vereinbarung deutet jedoch darauf hin, daß durch den Unternehmenszusammenschluß ein erheblicher Mehrwert erzielt werden kann, indem die riesige Datenbank des NSI-Registers für die Bereitstellung anderer Internetdienste - vermutlich einschließlich der digitalen Zertifizierung - genutzt wird. Dabei muß gefragt werden, wie VeriSign die Einhaltung einschlägiger europäischer Datenschutzgesetze und -vorschriften sicherstellen würde - eine Frage, auf die es noch keine Antwort gibt.

Schon vor dem geplanten Unternehmenszusammenschluß zwischen NSI und VeriSign hat die Kommission die Auswirkungen der Vereinbarungen vom November 1999 aus der Sicht der Wettbewerbspolitik der Gemeinschaft beurteilt und festgestellt, daß sie im großen und ganzen mit den wichtigsten Wettbewerbsfragen der Kommission übereinstimmen. Daher hat die Kommission ihre Untersuchungen in diesem Bereich beendet. Die Kommission will die Entwicklungen jedoch weiterhin überwachen, weil von diesen Vereinbarungen Märkte in aller Welt betroffen sind, und hat das US-Wirtschaftsministerium davon in Kenntnis gesetzt. [19] Diese neuen Entwicklungen verstärken ja nur die Bedeutung einer ständigen Überwachung dieser Angelegenheiten durch die Wettbewerbsbehörden in der EU und den USA.

[19] Schreiben vom 15.12.1999 an den Wirtschaftsminister, William Daley, von Herrn Monti und Herrn Liikanen, und Herr Daleys Antwort vom 3. März 2000.

5.4 Ausübung der Befugnisse der ICANN

Gemäß der Vereinbarungen mit dem US-Wirtschaftsministerium und NSI muß die ICANN gegenüber dem Register und allen zugelassenen Registrierungsstellen auch spezifizierten Verpflichtungen in bezug auf die Ausübung ihre Befugnisse nachkommen. Dies gilt insbesondere für die Konsensbildung.

Das US-Wirtschaftsministerium hat sich auch sein Recht zur Überwachung der Tätigkeiten der ICANN gesichert, einschließlich eventueller Änderungen der Vereinbarungen zwischen der ICANN und NSI. Außerdem darf die ICANN ohne vorherige Zustimmung des US-Wirtschaftsministeriums mit keinem Nachfolgeregister von NSI für die TLD .COM, .NET. und .ORG irgendeine Vereinbarung abschließen. Sollte das US-Wirtschaftsministerium seine Anerkennung der ICANN oder irgendeiner Nachfolgeorganisation durch Kündigung seiner Absichtserklärung zurückziehen, dann erklärt sich die ICANN damit einverstanden, dem US-Wirtschaftsministerium alle ihre Rechte aus bestehenden Verträgen mit Registern und Registrierungsstellen zu übertragen.

Trotz der von der US-Regierung immer wieder (zuletzt im November 1999) zugestandenen Befugnisse und Rechte hat das US-Wirtschaftsministerium der Kommission wiederholt versichert, daß es weiterhin die Absicht hat, seine Kontrollbefugnisse über diese Aufgaben in Verbindung mit der Internet-Infrastruktur abzugeben und bis Oktober 2000 an die ICANN zu übertragen.

Die Kommission hat der US-Regierung gegenüber erneut betont, daß diese restlichen Befugnisse des US-Wirtschaftsministeriums bezüglich der ICANN, wie im US-Weißbuch vorgesehen, tatsächlich abgegeben werden sollten. Die notwendige Regierungsaufsicht über die ICANN sollte auf multilateraler Grundlage erfolgen, in erster Linie durch den Beratungsausschuß der Regierungen.

Die Kommission wird alle erforderlichen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, daß die Grundsätze der Offenheit, Transparenz und Einhaltung internationaler Übereinkommen in der restlichen Übergangszeit und auch danach uneingeschränkt beachtet werden, wie es sowohl im US-Weißbuch als auch in der Satzung der ICANN vorgesehen ist.

5.5 InterNIC

Das InterNIC ist ein integriertes Netzinformationszentrum und ein ,WHOIS"-Dienst für die bestehenden gTLD .COM, .NET und .ORG. Die InterNIC-Bereichsnamen und die InterNIC-Webseiten werden von NSI an das US-Wirtschaftsministerium übertragen. Eine Übertragung der Webseiten an die ICANN in absehbarer Zeit ist zu erwarten, aber noch nicht erfolgt. In diesen und anderen Bereichen haben die Mitarbeiter der ICANN darauf hingewiesen, daß sie aus Personal- und Ressourcenmangel noch nicht alle Aufgaben wahrnehmen können, die der ICANN im Rahmen der Vereinbarungen mit dem US-Wirtschaftsministerium normalerweise übertragen würden.

Bis dahin wird NSI den Internet-Server internic.net als öffentlichen Informationsserver mit einem Verzeichnis der zugelassenen Registrierungsstellen für .COM, .NET und .ORG mit Querverweisen zu diesen Registrierungsstellen verwalten und den Begriff InterNIC nicht mehr für seine eigenen Tätigkeiten verwenden.

Ähnliche InterNIC- und ,Whois"-Dienste werden von den ccTLD-Registrierungsstellen und den regionalen IP-Registrierungsstellen (wie z.B. RIPE) geleistet.

5.6 Verwaltung des Systems der Rootserver

Die Root Name Server, die wichtige Internet-Adressen für die Kommunikationsweiterleitung bereitstellen, sind außerhalb der USA völlig untervertreten. (Die Root Name Server des Internet werden noch von Freiwilligen unter der Schirmherrschaft der IANA betrieben; allerdings führt die ICANN eine Studie zur Festlegung künftiger Anforderungen durch.) Von den weltweit dreizehn Root Name Servern befinden sich zehn in den USA, unter anderem auch der "A-Root"-Hauptserver, der noch auf dem Firmengelände von NSI steht. Die drei übrigen Root Name Server befinden sich in Tokio, London und Stockholm.

Die Vereinbarungen zwischen dem US-Wirtschaftsministerium, der ICANN und NSI enthalten keine Bestimmungen, die die Verwaltung des maßgebenden Rootservers betreffen. NSI wird diesen Server weiterhin entsprechend der Weisung des US-Wirtschaftsministeriums verwalten. Das US-Wirtschaftsministerium erwartet von der ICANN, daß sie einen technischen Vorschlag zur Verwaltung des maßgebenden Rootservers vorlegt. Die Verantwortung für die Verwaltung dieses Servers wird möglicherweise irgendwann der ICANN übertragen werden. Das US-Wirtschaftsministerium hat nicht die Absicht, seine Weisungsbefugnis hinsichtlich des maßgebenden Rootservers auf eine andere Organisation zu übertragen.

5.7 Länderspezifische Bereichsnamen oberster Stufe (ccTLD)

Die ICANN ist allgemein zuständig für die Anerkennung von länderspezifischen TLD auf der Basis der Alpha-2-Codes nach ISO 3166 und der Untergliederung einiger Codes auf der Basis von RFC 920 und RFC 1591 [20]. Die ICANN und zuvor die IANA halten sich nicht dafür zuständig, zu definieren, was ein Land ist. Daher haben sie sich an die zweistelligen Ländercodes in den Listen der Norm ISO 3166 gehalten. Diese Norm wird, wie andere ISO Normen auch, von einer Instanz gepflegt, deren Sekretariat in diesem Fall zum Deutschen Institut für Normung (DIN) gehört.

[20] Request for Comments (RFC) ist die Bezeichnung für ein Dokument, das einen Vorschlag oder eine endgültige Fassung für eine Politik oder Norm enthält und von der IANA veröffentlicht wird.

Das GAC hat die ICANN in diesem Bereich bereits beraten. In den Geschäftsprinzipien des GAC heißt es:

,Länderspezifische Bereichsnamen oberster Stufe werden im Namen der zuständigen Behörden oder Regierungen, die letztendlich die Aufsicht im Sinne des Allgemeinwohls über die ccTLD führen, von dem Register im öffentlichen Interesse, auch im Interesse der Internet-Gemeinschaft, in Übereinstimmung mit der universellen Konnektivität des Internet verwaltet."

Die IANA hat 243 ccTLD an Registerbetreiber weltweit übertragen [21]. Diese Entscheidungen zur Umsetzung von RFC 1591 haben zu zahlreichen Unklarheiten und Meinungsunterschieden zwischen den Registern und der lokalen Internet-Gemeinschaft oder der zuständigen Regierung bzw. Behörde geführt, die jetzt von der ICANN und dem GAC erörtert werden. Der Vorstand hat eine überarbeitete Erklärung zu den Vorgehensweisen [22] zur Konsultation veröffentlicht, und der GAC hat kürzlich ein ausführliches Papier mit Leitlinien für optimale Beziehungen zwischen den ccTLD-Registern, der ICANN und den zuständigen Behörden oder Regierungen gebilligt [23].

[21] Dabei handelt es sich in 46 Fällen um Gebiete (normalerweise Inseln) unter der Verwaltung unabhängiger Staaten (Frankreich: 4, VK: 16, USA: 5). Im Fall eines ccTLD gibt es keinen souveränen Staat (.aq für Antarktis).

[22] Siehe: http://www.icann.org/tld-deleg-prac.html

[23] Siehe: http://www.noie.gov.au/docs/gac1.htm und http://www.icann.org/gac/gac-cctldprinciples-23feb00.htm

Es wird erwartet, daß die ICANN mit der Unterstützung des GAC in der Lage sein wird, bei der Lösung der wenigen verbleibenden Probleme zu helfen, ohne die betriebliche Autonomie, über die die meisten ccTLD-Register zu Recht verfügen, zu sehr zu beeinträchtigen. Außerdem sollte die Weisungsbefugnis der ICANN gegenüber den ccTLD-Registern auf wenige kritische technische Parameter begrenzt werden. Das Registrierungsverfahren unter den ccTLD ist zwischen dem Register und seiner lokalen Internet-Gemeinschaft sowie der zuständigen Regierung bzw. Behörde zu regeln. Die ICANN hat sich nur dann einzuschalten, wenn die Interessen Dritter in anderen Teilen der Welt betroffen sind. Beispielsweise hat sich die Frage gestellt, ob ein ccTLD-Register, das kommerzielle Registrierungen von Organisationen außerhalb seines Territoriums akzeptiert, eine Streitbeilegungspolitik entsprechend der Streitbeilegungspolitik der WIPO verfolgen sollte, um die Interessen Dritter in anderen Teilen der Welt zu schützen.

Innerhalb der EU genießen nach Kenntnis der Kommission alle ccTLD-Register das Vertrauen der lokalen Internet-Gemeinschaft und der Behörden der Mitgliedstaaten. Dennoch wären - unter Berücksichtigung der Vorschriften für den Binnenmarkt und der Wettbewerbsregeln - eine stärkere Harmonisierung und eine bessere Abstimmung zwischen den Registrierungsverfahren der ccTLD-Register in der EU erstrebenswert. Die Kommission hat diese Angelegenheit dem CENTR [24] vorgetragen, in dem alle ccTLD-Register in der EU Mitglied sind. Der CENTR und seine Mitglieder werden ihre Untersuchungen zur Optimierung der ccTLD-Registrierungsverfahren in Europa voraussichtlich bis Mitte 2000 abgeschlossen haben und entsprechende Empfehlungen ausgeben.

[24] Council of European National TLD Registries (CENTR).

Nach der Annahme durch den GAC wurden seine diesbezüglichen Ratschläge veröffentlicht und an den ICANN-Vorstand und die ccTLD-Register gesandt [25].

[25] Siehe: http://www.icann.org/gac/gac-cctldprinciples-23feb00.htm

Angesichts des zwischen den Mitgliedstaaten und auf internationaler Ebene erreichten Konsens fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, die Empfehlungen des GAC in geeigneter Weise umzusetzen, insoweit diese sich auf die Beziehungen der Regierungen mit der ICANN und mit ihren innerstaatlichen ccTLD-Registern beziehen.

Auch wäre es für die ccTLD-Register in der Europäischen Union sinnvoll, ihre Verfahren und Praktiken so umzugestalten, daß sie bei ihrem täglichen Betrieb ein hohes Maß an Transparenz erreichen. Insofern die nationalen Register Registrierungen von Organisationen und Einzelpersonen außerhalb ihres Territoriums akzeptieren, sollte ihre Streitbeilegungspolitik den Interessen Dritter in anderen Mitgliedstaaten und anderswo uneingeschränkt Rechnung tragen.

Die Mitgliedstaaten sollten auch mit ihren Registerbetreibern aktiv an der Überprüfung der Registrierungspolitk und der Registrierungsverfahren der nationalen ccTLD-Register teilnehmen und die Register ermutigen, Registrierungsverfahren zu entwickeln und zu implementieren, die den Grundsätzen des Binnenmarkts und der Wettbewerbspolitik nicht widersprechen. In der Zwischenzeit wird die Kommission prüfen, ob die Registrierungsverfahren der nationalen ccTLD-Register vollständig im Einklang mit dem Binnenmarkt- und Wettbewerbsrecht der EU stehen.

5.8 Der vorgeschlagene neue Bereichsnamen oberster Stufe: .EU

Wie bereits erwähnt, fand die 1996 geplante Erweiterung des Internet-Bereichsnamensraums aus verschiedenen Gründen nicht statt, so daß diese Frage immer noch auf der Tagesordnung der ICANN steht. Angesichts der derzeitigen rasanten Ausdehnung des Internet in Europa spricht sich die Kommission für die umgehende Bildung eines TLD-Registers für .EU aus, damit das Internet-Bereichsnamensystem in Europa zusätzliche Identifizierungs- und Wachstumsmöglichkeiten bietet. [26]

[26] Schaffung von .EU als Internet-Bereichsnamen oberster Stufe, KOM(2000) 153, 2. Februar 2000.

Zu den Vorschlägen der Kommission wurde die Öffentlichkeit über das Netz um Stellungnahmen gebeten. Daraufhin wird eine Aktualisierung erfolgen und die Kommission beschließen, welche Schritte zu unternehmen sind. Außerdem müßte der Bereichsnamen .EU vom ICANN-Vorstand gebilligt werden.

Im Hinblick auf die Schaffung von .EU als Bereichsnamen oberster Stufe (TLD) erwägt die Kommission deutliche und spezifische Rechtsvorschriften, um ,Cybersquatting"-Problemen zu begegnen und den Schutz gewerblicher Eigentumsrechte im Zusammenhang mit dem neuen TLD sicherzustellen.

6 Rechte am geistigen Eigentum

6.1 Marken

Die meisten Fragen zu geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit dem DNS beziehen sich derzeit auf Marken. Die WIPO (und die Rechtsprechung) beschäftigen sich hauptsächlich mit der Beilegung potentieller oder tatsächlicher Streitigkeiten um Marken und Bereichsnamen. Doch ist dies nur ein Teil der Wahrheit. Urheberrechtsinhaber haben bereits ihr Interesse bekundet, die Bereichsnamen-Registrierungsdaten als Instrument zur Feststellung des Ursprungs von Urheberrechtsverletzungen und Piraterie zu verwenden. Die Frage der geistigen Eigentumsrechte an Bereichsnamen [27] und an den Registern (den Registrierungsdatenbanken) [28] hat sich ebenfalls gestellt.

[27] Siehe den Fall UMBRO: (Umbro International, Inc., Judgment Creditor v. 3263851 Canada, Inc. Judgment Debtor, and Network Solutions, Inc., Garnishee, At Law n° 174388) Nineteenth Judicial Circuit of Virginia - 3. Februar 1999.

[28] Siehe die Diskussion über die Rechte an der WHOIS-Datenbank unter: http://www.ntia.doc.gov/ntiahome/domainname/blileyrsp.htm

Die Kommission verfolgt die Politik, von der Bewilligung von Eigentumsrechten an Namen, besonders allgemeinen Bezeichnungen, abzuraten und den Umfang des Eigentums an bestimmten Datenbanken im Zusammenhang mit dem DNS im Interesse des Wettbewerbs und des Datenschutzes zu beschränken [29]. Die rechtliche Grundlage für diese Haltung in bezug auf den Schutz der geistigen Eigentumsrechte wurde jedoch noch nicht geschaffen, obwohl die bisherige Rechtsprechung ziemlich eindeutig ist. Die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für den künftigen Bereichsnamen oberster Stufe ,.EU" könnte die Einführung klarer europaweiter Leitgrundsätze erleichtern, die zu einer faktischen Harmonisierung einiger einzelstaatlicher Verfahren führen würden.

[29] Laut Gesetzesvorlagen im US-Kongreß über den Schutz von Datenbanken soll für die DNS Rootserver-Datenbanken und die WHOIS-Datenbank ausdrücklich keine Schutzbestimmung gelten.

6.2 Mißbräuchliche Registrierung von Bereichsanmen

Bereichsnamen waren ein leichtes Ziel für Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten und besonders Marken. Grundsätzlich lassen sich die Gefahren einer Markenverletzung im DNS durch die Durchsetzung von Registrierungsregeln begrenzen. Solche Regeln gelten normalerweise für nationale ccTLD.

Die grundsätzlich offenen allgemeinen TLD .COM, .ORG und .NET werden jedoch nach dem Grundsatz ,Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" reserviert. In den vergangenen fünf Jahren waren mehrere kostspielige Gerichtsverfahren erforderlich, um verletzte Rechte wiederherzustellen, z.B. im Falle unredlicher spekulativer Registrierungen von allgemein bekannten Marken. Andererseits muß auch ein Gleichgewicht in bezug auf kleine Unternehmen angestrebt werden, die in gutem Glauben und mit guten Gründen einen Namen registrieren lassen, der, wie sich dann herausstellt, eine größere und mächtigere Organisation interessiert.

6.3 Weltorganisation für geistiges Eigentum

Am 30. April 1999 hat die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ihren Abschlußbericht über den ,Internet Domain Name Process" [30] herausgegeben, an dem die EU und ihre Mitgliedstaaten aktiv mitgewirkt hatten. Der ICANN-Beratungsausschuß der Regierungen unterstützte die Umsetzung der Empfehlungen der WIPO. Die ICANN nahm das Prinzip eines einheitlichen Streitbeilegungsverfahrens für die gTLD an und leitete einen Prozeß zur Umsetzung anderer Aspekte der Empfehlungen der WIPO ein. Dazu müssen diese Empfehlungen von allen gTLD-Registrierungsstellen, einschließlich NSI, angewandt werden. Im Juli letzten Jahres ging eine beschlußfähige Anzahl dieser Registrierungsstellen, einschließlich NSI, eine Standardvereinbarung für alle gTLD-DNS-Registrierungen ein, mit der ein einheitliches Streitbeilegungsverfahren, wie von der EU befürwortet und von der WIPO empfohlen, erreicht werden würde. Diese Entwicklung ist begrüßenswert. Das Verfahren gilt derzeit nur bei der mißbräuchlichen Registrierung von Warenzeichen und Dienstleistungsmarken. Es kann auf diejenigen ccTLD ausgedehnt werden, die gewerbliche Registrierungen von außerhalb ihres eigenen Gebiets akzeptieren. Der ICANN-Vorstand hat andere Empfehlungen der WIPO an die unterstützende Organisation für Bereichsnamen (DNSO) weitergegeben, insbesondere den Schutz bekannter Marken und die Bildung neuer gTLD. Die daraus resultierende Verzögerung bei der Implementierung der Empfehlungen der WIPO wurde von Vertretern der Industrie kritisiert. [31]

[30] Veröffentlichung der WIPO Nr. 92-805-0779-6.

[31] Siehe das Schreiben der Internationalen Handelskammer an den Vorsitzenden des vorläufigen ICANN-Vorstands.

Die Politik bezüglich der geistigen Eigentumsrechte im Internet, die von der EU im März 1998 gefördert und von der Kommission und den Mitgliedstaaten in der Zwischenzeit unterstützt wurde, hat also Früchte getragen. Die Rolle der WIPO wurde wirksam gestärkt, und zahlreiche Anwender und Eigentümer von Marken haben akzeptiert, daß die Achtung von Markenrechten und einheitliche Streitbeilegungsverfahren für die verstärkte Nutzung des Internet im gewerblichen Bereich weltweit unabdingbar sind.

6.4 Sonstige Rechte auf Namen im DNS

Obwohl Markenrechte in bezug auf das DNS immer sicherer werden, können die Rechte an anderen Namenskategorien, einschließlich der Namen von Orten und berühmten Persönlichkeiten sowie geografischer Bezeichnungen, Schutz in einem Umfang rechtfertigen, der derzeit nicht gewährleistet werden kann. So haben nach der Annahme einer Gesetzesvorlage über das ,Cybersquatting" durch den US-Kongreß im November 1999 mehrere Mitglieder des ICANN-GAC die WIPO aufgefordert, Leitlinien für eine Strategie gegen das ,Cybersquatting" zu erarbeiten. Die Kommission, die an den Diskussionen beteiligt war, schließt sich dieser Initiative an. Auch hat der ICANN-Vorstand die WIPO aufgefordert, sich auf eine Liste ,berühmter Namen" zu einigen, damit für die DNS-Register und -Registrierungsstellen u.U. Verzeichnisse unzulässiger Namen erstellt werden können. Die WIPO scheint bereit zu sein, diese zusätzliche Arbeit auf sich zu nehmen. Derlei Entwicklungen dürften die Schaffung neuer gTLD deutlich erleichtern.

Doch muß daran erinnert werden, daß die US-Rechtsprechung die Streitbeilegungsverfahren beherrscht, worauf die Europäische Gemeinschaft bereits früher in ihrer Antwort an die US-Regierung bezüglich der Überwachung der Internetverwaltung hingewiesen hat. So werden alle Streitigkeiten im Rahmen der Vereinbarung über die Zulassung von Registrierungsstellen (Registrars Accreditation Agreement), die sich nicht auf Bereichsnamen und Marken beziehen, gemäß der Vereinbarung entsprechend der internationalen Schiedsgerichtsordnung des amerikanischen Verbands für Schiedsgerichtsbarkeit (American Arbitration Association) beigelegt und sollten in Kalifornien verhandelt werden.

6.5 Schlußfolgerungen

Die Kommission wird weiter vor allem mit der WIPO und der US-Regierung über die Streitbeilegung und die Einführung wirklich internationaler, alternativer Streitbeilegungsverfahren verhandeln.

Die Rechtsvorschriften und die Rechtsprechung einzelner Staaten sind i.a. auf den Standort der Bereichnamenregister gestützt, doch sie können sich außerhalb des jeweiligen Hoheitsgebiets auswirken. Die Kommission wird untersuchen, welche Folgen diese Entwicklung für die Interessen europäischer Organisationen und Einzelpersonen hat, die in den bestehenden gTLD-Registern eingetragen sind, und die erforderlichen Maßnahmen vorschlagen.

Angesichts der speziellen Fragen im Zusammenhang mit dem Streit um Bereichsnamen beabsichtigt die Kommission, einen Verhaltenskodex oder eine andere geeignete Regelung vorzuschlagen, wodurch die derzeitigen Mißbrauchsmöglichkeiten eingeschränkt würden. Ein solcher Vorschlag würde die Festlegung zu schützender Namenskategorien und die Behandlung von Warenzeichen und anderen anerkannten Marken umfassen.

Die Kommission wird sich bei der Umsetzung eines solches Verhaltenskodex - der zunächst für alle TLD-Register gelten würde, die in der Europäischen Union tätig sind - um die Unterstützung durch die Mitgliedstaaten bemühen. Außerdem wird sie alle erforderlichen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, daß die TLD-Register außerhalb des Gebiets der Union - einschließlich der bestehenden gTLD-Register - gleichwertige Verfahren anwenden.

7 Datenschutzaspekte

7.1 Registrierung und WHOIS-Daten

Der Bericht der ICANN über die Politik der Zulassung von Registrierungsstellen (Statement of Registrar Accreditation Policy), der auch die Vereinbarung über die Zulassung von Registrierungsstellen (Registrars Accreditation Agreement) einschließt, enthält Bestimmungen, wonach bei der Beantragung eines Bereichsnamens der Registrierungsstelle persönliche und andere Angaben zu machen sind. Diese Stelle leitet die Angaben an das Register und seine WHOIS-Datenbanken weiter (siehe Anhang zu dieser Mitteilung). Auch müssen die Registrierungsstellen der Öffentlichkeit den ständigen Zugang zu einer Datenbank ermöglichen, die Namen und Postanschrift (und weitere Angaben für die Kontaktaufnahme in administrativen und technischen Fragen) der Besitzer aller eingetragenen Bereichsnamen zweiter Stufe (z.B. beispiel.com) enthält.

Die genannten Angaben müssen vor allem an ein Register weitergeleitet werden, wobei Network Solutions Incorporated (NSI) derzeit das einzige Register ist, und teilweise an die ICANN und andere Dritte wie etwa an einen Treuhänder. Da dabei persönliche Daten verarbeitet werden, die unter die Richtlinie 95/46/EG fallen, müssen deren Anforderungen erfuellt werden.

7.2 Datenfluß bei der Registrierung von Bereichsnamen

Die Datenfluesse bei der Registrierung von Bereichsnamen durch NSI wurden von der ICANN und den Kommissionsdienststellen analysiert, und die Kommission hat Maßnahmen ergriffen, die die Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften sicherstellen sollen. Die Kommission hat gefordert, daß alle Registrierenden die Möglichkeit haben müssen, darüber unterrichtet zu werden, für welche speziellen Zwecke ihre persönlichen Daten gesammelt werden. Die Zwecke, für die die ICANN Daten verwenden darf, die sie in diesem Zusammenhang erhält, müssen genau eingegrenzt und auf das Funktionieren des Internet-Bereichsnamensystems beschränkt werden. Weiter hat die Kommission empfohlen, daß sich alle Server von Treuhändern, die als Datenbanken für die Bereichsnamen-Registrierung in Europa dienen, im gleichen Hoheitsgebiet wie die betreffende Registrierungsstelle befinden sollten.

Die Hauptmängel der derzeitigen Vereinbarung über die Zulassung von Registrierungsstellen beziehen sich auf die Definition des Zwecks, zu dem Daten zusammengetragen, gespeichert, übertragen oder anderweitig verarbeitet werden. Die an der Verarbeitung persönlicher Daten Beteiligten sollten sicherstellen, daß der Besitzer eines Bereichsnamens nach Inkenntnissetzung seine Zustimmung gibt, und beachten, daß sie kein Recht auf persönliche Daten haben.

Die Kommission hat dem ICANN-Vorstand eine ausführliche Stellungnahme zu diesen Fragen gesandt, und die Diskussion mit der ICANN und dem US-Wirtschaftsministerium wird fortgesetzt, damit eine Einigung über ein angemessenes Datenschutzniveau erreicht wird. Die Kommission vertritt die Ansicht, daß Registrierungsstellen, Register oder die ICANN und deren zugehörige Gremien keinerlei Rechte an persönlichen Daten der Datensubjekte für sich beanspruchen dürfen und daß alle Rechte an den Daten einzelner den betreffenden Einzelpersonen zufallen. Die Anwendung dieses Grundsatzes auf die ICANN selbst und die Bereichsnamensregister sind in Erwägung zu ziehen.

7.3 Transparenz und Zugang zu den Daten

Der Zugang, z.B. durch WHOIS-Dienste, zu den Daten, die von den Registrierungsstellen und dem Register aufbewahrt werden, stellt einen wichtigen Informationsdienst für die globale Internet-Gemeinschaft und für alle dar, die technisch für einen Internet-Host verantwortlich sind. Darüber hinaus hilft ein solcher Zugang, Streitigkeiten über Marken zu verringern, weil die Parteien, die ihre Rechte verletzt sehen, anhand dieser Daten feststellen können, welche Unternehmen und anderen Organisationen für die vorsätzliche oder unbeabsichtigte Markenverletzung verantwortlich sind. Daher ist der Zugang zu solchen Daten eine der Hauptempfehlungen im Abschlußbericht der WIPO. Die wichtigsten Aspekte der Bereichsnamen-Registrierung und der WHOIS-Daten werden im Anhang zu dieser Mitteilung ausführlicher erörtert.

Aus der Sicht des Schutzes des Privatsphäre braucht jedoch von den persönlichen Daten für einen bestimmten Zweck nur auf bestimmte Ansprechpartnerdaten zugegriffen zu werden. Praktische Vorkehrungen, z.B. die Garantie, daß nur die erforderlichen Daten gesammelt und auf der angemessenen Ebene und für den relevanten Zweck verarbeitet werden, können die Sorgen um den notwendigen Schutz der Privatsphäre im Bereichsnamenprozeß verringern.

Der Zugang zu diesen Daten für andere Zwecke, vor allem zur Verhinderung von Betrug, kann in Erwägung gezogen werden, sofern geeignete Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden, um die Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG sicherzustellen. Weiter muß auch die Verpflichtung beachtet werden, die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten, der Kommunikation und der Netze zu gewährleisten. [32]

[32] siehe Artikel 17 der Richtlinie 95/46/EG und Artikel 4 und 5 der Richtlinie 97/66/EG.

7.4 Schlußfolgerungen

Die Kommission wird ihre Diskussionen mit der ICANN und der US-Regierung über Fragen des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre fortsetzen, wobei auch die Art und Weise ein Thema sein wird, wie sich diese Fragen im Vertragswerk zwischen der ICANN und den Registern und Registrierungsstellen für Bereichsnamen wiederfinden. Außerdem wird die Kommission untersuchen, auf welche Weise die Datenschutzvorschriften von den nationalen ccTLD-Registern in den Mitgliedstaaten angewandt werden sollten.

Sollte sich dies als notwendig erweisen, kann die Kommission auch der ICANN und dem GAC empfehlen, interne Richtlinien mit dem Ziel zu verabschieden, die Sammlung, Verarbeitung und Nutzung persönlicher Registrierungsdaten zu beschränken.

8 Wettbewerbspolitik

8.1 Da das Internet und die von den Vereinbarungen in diesem Bereich betroffenen Märkte von Natur aus global sind und sich diese Vereinbarungen auch auf den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten auswirken können, wird die Kommission die Entwicklungen in bezug auf die Organisation und Verwaltung des Internet aus Sicht der Wettbewerbspolitik genau im Auge behalten. Insbesondere wird sie sich vergewissern, ob Vereinbarungen und Praktiken der Registrierung von Unternehmen unter die EU-Wettbewerbsregeln fallen (Artikel 81 und 82) und erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen auf der Grundlage ihrer unmittelbaren Befugnisse nach dem EG-Vertrag treffen. Die Wettbewerbsbehörden der EU und der USA haben sich bereits auf einen Rahmen für eine bilaterale Zusammenarbeit verständigt, die schon Früchte getragen hat.

8.2 Register für länderspezifische Bereichsnamen oberster Stufe (ccTLD-Register) in den Mitgliedstaaten

Die allgemeinen Grundsätze der Wettbewerbspolitik der EU gelten natürlich auch für den Betrieb der ccTLD-Register und insbesondere für den Betrieb des möglichen .EU-Registers.

Bei der Kommission sind eine Reihe von Klagen gegen die ccTLD-Registrierungsstellen in einigen Mitgliedstaaten wegen angeblicher Verletzung von Artikel 82 EG-Vertrag eingegangen. Im allgemeinen waren Unternehmen oder in ihrem Namen tätige DNS- Registrierungsbeauftragte die Kläger.

Die Kommission hat eine Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, in welchem Maße die kritisierten Praktiken eine Beschränkung des Wettbewerbs im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts darstellen. An einige der betroffenen ccTLD-Registrierungsstellen wurden formale Auskunftsverlangen gerichtet. Weitere Auskunftsverlangen könnten in Kürze folgen. Die Arbeiten der Kommission in Verband mit diesen Klagen sind noch nicht abgeschlossen.

8.3 Register für allgemeine Bereichsnamen oberster Stufe (gTLD-Register)

Der Startschuß für die Eröffnung des Wettbewerbs bei den gTLD fiel, als die ICANN ihre Leitlinien für die Zulassung von Registrierungsstellen für Internet-Bereichsnamen und ihre Leitlinien für die Auswahl von Registrierungsstellen für den Prüfstand für das gemeinsame Registrierungssystem (Selection of Registrars for the Shared Registry System Test-bed) für die Bereichsnamen .COM, .ORG und .NET verabschiedete.

Registrierungsstellen, die Namen im Auftrag ihrer Kunden in den Bereichen .COM, .NET und .ORG registrieren wollen, müssen die Registrierung bei NSI anfordern. Derzeit ist NSI die einzige Registrierungsstelle/-datenbank für diese Bereichsnamen, was diesem privaten Unternehmen die Möglichkeit gibt, den konkurrierenden Registrierungsstellen vertragliche Bedingungen aufzuerlegen, auf die die Wettbewerbsbehörden in den USA und Europa vor einiger Zeit aufmerksam geworden sind.

Eine komplexe und ungerechte Vertragsumgebung könnte die Politik der Zulassung von Registrierungsstellen und die von der ICANN vorgeschlagene Vereinbarung über die Zulassung von Registrierungsstellen ernstlich untergraben; dies könnte die Bemühungen hinsichtlich der Entwicklung der in den USA angesiedelten monopolistischen Infrastruktur hin zu einer international ausgewogeneren Umgebung gefährden.

Weitere wettbewerbspolitische Fragen werden im Zusammenhang mit der ICANN-Politik der Zulassung von Registrierungsstellen und den Vereinbarungen der ICANN mit dem US-Wirtschaftsministerium und NSI erörtert (siehe Abschnitte 5.3-5.5).

9 Internet-Infrastruktur und Weiterleitung des Internet-Verkehrs in Europa

Damit das Internet in Europa die enormen Erwartungen, die derzeit daran geknüpft werden, erfuellen kann, müssen die Ungleichgewichte in bezug auf Zugang, Nutzung, Inhalt und Kosten schnellstens reduziert werden. Voraussetzung sind

- ein preisgünstigerer Zugang, - eine erschwingliche und ausreichende Bandbreite bis zum Endnutzer, - ein breiteres Angebot relevanter Inhalte auf europäischen Webseiten, - eine viel stärkere Verwendung aller europäischen Sprachen, - ein Grundnetz, das alle Datenfluesse effizient bewältigen kann und - ein höheres Maß an Sicherheit für die gewerbliche Nutzung.

Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten unterstützen die Tendenz, alle Kommunikationsmedien im Internet zu vereinen und das Internet als Haupt- oder sogar ausschließliche Plattform für den elektronischen Geschäftsverkehr zu nutzen. Diese Ziele sind wesentlicher Bestandteil der Initiative eEurope, Politik der Informationsgesellschaft, einschließlich Forschung und Entwicklung. Doch ist die internationale Topographie des Internet immer noch unverhältnismäßig stark von der Kommunikation von und nach den USA abhängig. Der Internet-Verkehr hat zu einem unverhältnismäßig hohen Prozentsatz seinen Ursprung in den USA, wo sich derzeit die meisten Webserver befinden. Es gibt mehrere Gründe für diese Asymmetrie im Internet-Verkehr [33], auf die im Anhang zu dieser Mitteilung ausführlicher eingegangen wird.

[33] Diese Fragen sind derzeit in Europa infolge der rasanten Zunahme der Internet-Nutzung von besonderem Interesse. Noch kritischer sind diese Fragen wohl in anderen Teilen der Welt, in denen die asymmetrische Abhängigkeit vom Internet in den USA noch stärker ist.

Die Kommission hat bereits darauf aufmerksam gemacht, daß die Kapazität und die Preisstruktur der grenzüberschreitenden Mietleitungen in der Europäischen Union ein großes Problem darstellen und die Wettbewerbsfähigkeit aller Kategorien von Internet-Nutzern in Europa gefährden.

Der Preis für den Zugang für Internet-Nutzer ist auch ein Problem; sowohl die Telekommunikationsgebühren für eine angemessene Bandbreite als auch die Internet-Zugangsgebühren müssen gesenkt werden. Ein preiswerterer Breitbandzugang für kleine und mittlere Unternehmen als auch für den Privatnutzer würde den elektronischen Geschäftsverkehr stark fördern.

Die Kommission hat eine Empfehlung über die beste Praxis bei den Preisen für internationale und grenzüberschreitende Mietleitungen verabschiedet, und eine weitere Empfehlung über die Entbündelung des Teilnehmeranschlusses wird in Kürze folgen.

Die Kommission wird Informationen von den Anbietern des Internet-Grundnetzes und von den Internetanbietern in Europa einholen, um festzustellen, welche Maßnahmen zur Verbesserung der derzeitigen Situation hinsichtlich der Kapazität und der Leitweglenkung der Internet-Infrastruktur in Europa erforderlich sind.

Abschließend möchte die Kommission betonen, daß die Entwicklung der Internet-Infrastruktur für die Wirtschaft der Europäischen Union von entscheidender Bedeutung ist. Die Kommission schließt sich den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon an und hebt hervor, daß die Mitgliedstaaten so rasch wie möglich handeln müssen, um die Empfehlungen der Kommission zu den Preisen für Mietleitungen und zur Entbündelung des Teilnehmeranschlusses umzusetzen. Dies sollte zu einem erschwinglichen Zugang zum Internet und dessen häufigerer Nutzung im europäischen Alltags- und Wirtschaftsleben führen.

10 Schlussfolgerungen

In dieser Mitteilung hat die Kommission eine Reihe von Schlußfolgerungen gezogen und mehrere Empfehlungen gemacht, die sich sowohl auf ihre eigene Politik und deren Prioritäten beziehen als auch an die Mitgliedstaaten gerichtet sind. Eine Zusammenfassung:

Internet-Verwaltung

Die Kommission wird weiterhin in einschlägigen Foren mitarbeiten und europäische Interessengruppen ermutigen, sich ebenso zu beteiligen, damit sichergestellt wird, daß alle Interessen in den Verwaltungsstrukturen des Internet ausgewogen vertreten sind. Das neue Registrierungssystem muß korrekt und termingerecht implementiert werden. Dazu gehören auch akzeptable Regeln für Datenschutz und Wettbewerb sowie ein angemessener Schutz von Rechten am geistigen Eigentum. Weiter sollte erforderlichenfalls die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Geschäftsvorgängen möglich sein.

Die Kommission wird prüfen, wie sich in Europa angemessene Systeme sowohl für numerische Adressen als auch für Bereichsnamen entwickeln lassen, damit der zunehmenden Internet-Verwendung und der steigenden Zahl der Internet-Anwendungen Rechnung getragen werden kann.

Teilnahme an der ICANN und ICANN-Mitgliedschaft

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament dringend auf, mit der Verbreitung von Informationen über die Verfahren bei der ICANN - einschließlich der Mitgliedschaft - unter allen Internet-Nutzern zu helfen, und zwar vor allem bei Einzelpersonen und dem Gemeinwohl verpflichteten Organisationen, um eine angemessene Teilnahme und Vertretung der betreffenden Interessengruppen sicherzustellen.

Die globale Sicht

Die wirksame Koordinierung in bezug auf das Internet ist eine Grundvoraussetzung für viele andere Ziele und Wünsche im breiteren Zusammenhang der Internet-Politik, insbesondere für die Informationsgesellschaft, den elektronischen Geschäftsverkehr und die Kommunikation.

Selbst im Rahmen ihres eng begrenzten Auftrages treffen die ICANN und der GAC bereits Entscheidungen, die Regierungen in anderen Zusammenhängen normalerweise in internationalen Organisationen selber treffen würden.

Derzeit scheint ein Konsens zu bestehen, daß ein solches Vorgehen angesichts der Art des Internet und der Schnelligkeit der Ereignisse unmöglich ist und daß die gegenwärtige selbstregulierende Struktur, unterstützt durch eine aktive Überwachung zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit, die beste Lösung darstellt.

Der Rat und das Europäische Parlament werden ersucht, die derzeitige Vorgehensweise in diesen Fragen zu billigen.

Die Kommission wird alle erforderlichen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, daß die Grundsätze der Offenheit, Transparenz und Einhaltung internationaler Übereinkommen in der restlichen Zeit der Übertragung der Befugnisse durch die US-Regierung und auch danach uneingeschränkt beachtet werden, wobei die notwendige Regierungsaufsicht in erster Linie durch den Beratungsausschuß der Regierungen erfolgt.

Internet-Adressierung

Die Kommission wird eine Reihe von Schritten unternehmen, um den Übergang der Informationswirtschaft zum IP-Adressierungssystem, einschließlich der frühzeitigen Einführung des neuen Systems der Internet-Adressierung (IPv6), zu erleichtern.

Internet-Protokolle

Die Kommission wird bei ihrem Standardisierungskonzept für die Informationstechnologie die Entwicklung der Internet-Protokolle auch im Rahmen von EU-Forschungsprojekten uneingeschränkt berücksichtigen.

Grundsätze für ccTLD-Register

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Empfehlungen des GAC in geeigneter Weise umzusetzen, insoweit diese sich auf die Beziehungen der Regierungen mit der ICANN und mit ihren innerstaatlichen ccTLD-Registern beziehen. Die innerstaatlichen ccTLD-Register in der Europäischen Union sollten ihre Verfahren und Praktiken so umgestalten, daß sie bei ihrem täglichen Betrieb ein hohes Maß an Transparenz erreichen. Ihre Streitbeilegungspolitik sollte den Interessen Dritter in anderen Mitgliedstaaten und anderswo uneingeschränkt Rechnung tragen.

Die Mitgliedstaaten werden auch aufgefordert, mit ihren Registerbetreibern aktiv an der Überprüfung der Registrierungspolitk und der Registrierungsverfahren der nationalen ccTLD-Register teilzunehmen und die Register zu ermutigen, Registrierungsverfahren zu entwickeln und zu implementieren, die den Grundsätzen des Binnenmarkts und der Wettbewerbspolitik nicht widersprechen.

Die Kommission wird weiter prüfen, ob die Registrierungsverfahren der nationalen ccTLD-Register vollständig im Einklang mit dem Binnenmarkt- und Wettbewerbsrecht der EU stehen.

Der vorgeschlagene neue Bereichsnamen oberster Stufe: .EU

Zu den Vorschlägen der Kommission zu .EU als neuem Bereichsnamen oberster Stufe wurde die Öffentlichkeit über das Netz um Stellungnahmen gebeten. Daraufhin wird eine Aktualisierung erfolgen und die Kommission beschließen, welche Schritte zu unternehmen sind.

Alternative Streitbeilegung

Die Kommission wird weiter vor allem mit der WIPO und der US-Regierung über die Streitbeilegung und die Einführung wirklich internationaler, alternativer Streitbeilegungsverfahren verhandeln.

Die Rechtsvorschriften und die Rechtsprechung einzelner Staaten sind i.a. auf den Standort der Bereichnamenregister gestützt, doch sie können sich außerhalb des jeweiligen Hoheitsgebiets auswirken. Die Kommission wird untersuchen, welche Folgen diese Entwicklung für die Interessen europäischer Organisationen und Einzelpersonen hat, die in den bestehenden gTLD-Registern eingetragen sind, und die erforderlichen Maßnahmen vorschlagen.

Angesichts der speziellen Fragen im Zusammenhang mit dem Streit um Bereichsnamen beabsichtigt die Kommission, einen Verhaltenskodex oder eine andere geeignete, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten umzusetzende Regelung vorzuschlagen, wodurch die derzeitigen Mißbrauchsmöglichkeiten eingeschränkt würden. Ein solcher Vorschlag würde die Festlegung zu schützender Namenskategorien und die Behandlung von Warenzeichen und anderen anerkannten Marken umfassen.

Datenschutz und Schutz der Privatsphäre

Die Kommission wird ihre Diskussionen mit der ICANN und der US-Regierung über Fragen des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre fortsetzen, wobei auch die Art und Weise ein Thema sein wird, wie sich diese Fragen im Vertragswerk zwischen der ICANN und den Registern und Registrierungsstellen für Bereichsnamen wiederfinden. Außerdem wird die Kommission untersuchen, auf welche Weise die Datenschutzvorschriften von den nationalen ccTLD-Registern in den Mitgliedstaaten angewandt werden sollten.

Sollte sich dies als notwendig erweisen, kann die Kommission auch der ICANN und dem GAC empfehlen, interne Richtlinien mit dem Ziel zu verabschieden, die Sammlung, Verarbeitung und Nutzung persönlicher Registrierungsdaten zu beschränken.

Ferner wird die Kommission die Umsetzung der Zulassungsvereinbarungen der ICANN und der Politik der Registrierungsstellen überwachen und feststellen, ob die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG, 97/66/EG und der künftigen Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr eingehalten werden.

Wettbewerbspolitik

Die Kommission wird die Entwicklung bei der Vergabe von Internet-Namen and -Adressen aus der Sicht der Wettbewerbspolitik überwachen.

Internet-Infrastruktur

Die Kommission beabsichtigt, Informationen im Hinblick auf weitere Maßnahmen einzuholen, durch die die gegenwärtigen Ungleichgewichte bei der Kapazität der Internet-Infrastruktur und der Leitweglenkung des Internet-Verkehrs in Europa behoben werden könnten.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, so rasch wie möglich zu handeln, um die Empfehlungen der Kommission zu den Preisen für Mietleitungen und zur Entbündelung des Teilnehmeranschlusses umzusetzen. Dies sollte bald zu einem erschwinglichen Zugang zum Internet und dessen häufigerer Nutzung im europäischen Alltags- und Wirtschaftsleben führen.

Anhang

Organisation und Verwaltung des Internet Internationale und europäische Grundsatzfragen

Erläuterungen und zusätzliche Informationen

INHALT

1. Der Aufbau der ICANN

2. IP-Adressierung und die unterstützende Organisation für Adressen (ASO)

3. Internet-Protokolle und die unterstützende Organisation für Protokolle (PSO)

4. Datenschutz in Verbindung mit den bei der Registrierung von Bereichsnamen anfallenden Daten (WHOIS)

5. Internet-Infrastruktur: Topographie und Leitweglenkung für den Internet-Verkehr

6. Glossar

Der Aufbau der ICANN

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Beratende Ausschüsse Advisory Committee on Membership Advisory Committee on Independent Review Beratungsausschuß der Regierungen DNS Root Server Advisory Committee

// Ausschüsse des Vorstands

Audit Committee Committee on Conflicts of Interest Committee on Reconsideration Executive Committee Executive Search Committee

//

_______________

Auftrag der ICANN

Gemäß ihrer Satzung ist die ICANN eine Gesellschaft ohne Erwerbscharakter zum Wohl der Allgemeinheit, die entsprechend dem kalifornischen ,Non-profit Public Benefit Corporation Law" nicht für den privaten Nutzen irgendeiner Person, sondern für wohltätige und gemeinnützige Zwecke errichtet wurde. Die Gesellschaft wurde ausschließlich für wohltätige, bildungspolitische und wissenschaftliche Zwecke errichtet und wird für diese Zwecke arbeiten.

In der Satzung heißt es: ,Da das Internet ein internationales Netz der Netze ist, das keinem einzelnen Staat, keiner Einzelperson und keiner einzelnen Organisation gehört, verfolgt die ICANN die wohltätigen und gemeinnützigen Zwecke, die Bürde für die Regierungen zu verringern und das globale öffentliche Interesse an der betrieblichen Stabilität des Internet zu fördern, indem sie

i) die Zuweisung der technischen Parameter des Internet koordiniert, die zur Wahrung der universellen Konnektivität des Internet erforderlich sind;

ii) Funktionen in Verbindung mit der Koordinierung des IP-Adreßraums ausübt und überwacht;

iii) Funktionen in Verbindung mit der Koordinierung des Internet-Bereichsnamensystems (DNS) ausübt und überwacht, einschließlich der Entwicklung von Verfahrensgrundsätzen, um festzulegen, wie das ,DNS Root System" um neue Bereichsnamen oberster Stufe ergänzt werden kann;

iv) den Betrieb des maßgeblichen DNS Root Server Systems des Internet überwacht."

Befugnisse des Vorstands

Die Befugnisse der ICANN werden durch den Vorstand oder nach dessen Maßgabe ausgeübt.

In bestimmten, in der Nebensatzung spezifizierten Fragen in bezug auf Verfahrensgrundsätze, die den Betrieb des Internet oder die Belange Dritter wesentlich berühren - dazu gehört die Erhebung von Gebühren - kann der Vorstand nur durch Mehrheitsbeschluß all seiner Mitglieder tätig werden. In allen anderen Fragen kann der Vorstand nach Mehrheitsbeschluß der auf einer amtlichen Sitzung anwesenden Mitglieder handeln.

Die ICANN wird nicht als DNS-Register oder -Registrierungsstelle oder als IP-Adreßregister im Wettbewerb mit gemäß den Verfahrensgrundsätzen der Gesellschaft dazu bestimmten Einrichtungen tätig. Doch ist die ICANN dazu berechtigt, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die betriebliche Stabilität des Internet zu schützen, wenn ein Register oder eine Registrierungsstelle seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann oder ein anderer Notfall eintritt.

Die Gesellschaft wendet ihre Standards, Verfahrensgrundsätze, Verfahren oder Praktiken nicht ungerecht an oder behandelt irgendeine bestimmte Partei anders als die anderen, außer wenn dies durch schwerwiegende und vertretbare Gründe wie die Förderung eines wirksamen Wettbewerbs gerechtfertigt ist.

Zusammensetzung des Vorstands

Dem Vorstand gehören mindestens neun (9) und höchstens neunzehn (19) Direktoren an. Der Vorstand wählt jährlich einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden aus der Mitte der Direktoren, mit Ausnahme des Präsidenten. Die normale Amtszeit eines Direktors beträgt drei Jahre.

Der ICANN-Vorstand setzt sich aus neunzehn Direktoren zusammen, von denen neun keine festen Aufgaben haben und neun weitere von den drei unterstützenden Organisationen der ICANN gewählt werden. Dazu tritt der Präsident/CEO (von Amts wegen).

Die neun Direktoren ohne feste Aufgaben des Anfangsvorstands werden nach ihrer ersten Amtszeit durch neun von der ICANN-Mitgliedschaft ohne feste Aufgaben gewählte Direktoren ohne feste Aufgaben ersetzt. Jeder auf den Anfangsvorstand folgende Vorstand ist zusammengesetzt aus

i) drei (3) von der unterstützenden Organisation für Adressen gewählten Direktoren;

ii) drei (3) von der unterstützenden Organisation für Bereichsnamen gewählten Direktoren;

iii) drei (3) von der unterstützenden Organisation für Protokolle gewählten Direktoren;

iv) neun (9) Direktoren ohne feste Aufgaben, und zwar die Mitglieder ohne feste Aufgaben des Anfangsvorstands oder ihre Nachfolger

(v) der Person, die von Zeit zu Zeit Präsident der Gesellschaft ist (d.h. dem Geschäftsführer bzw. CEO).

Internationale Vertretung

Damit der Vorstand ein breites internationales Spektrum vertritt, i) muß im Vorstand (abgesehen vom Anfangsvorstand) zu allen Zeiten aus jeder der geografischen Regionen mindestens ein Direktor ohne feste Aufgaben kommen (d.h. Bürger eines Landes dieser Region sein) und ii) darf zu keiner Zeit eine einzige geografische Region mehr als die Hälfte (1/2) aller Direktoren ohne feste Aufgaben stellen.

Bei der Wahl der Direktoren durch alle unterstützenden Organisationen und durch den ,Rat ohne feste Aufgaben" sind alle anwendbaren Bestimmungen bezüglich der geografischen Vielfalt zu beachten.

Die ICANN umfaßt 5 ,geografische Regionen": Europa; Asien/Australien/pazifischer Raum; Lateinamerika/Karibische Inseln; Afrika; Nordamerika. Der Vorstand legt fest, welche Länder zu welcher Region gehören, und überprüft diese Entscheidung von Zeit zu Zeit, mindestens aber alle drei Jahre, um eventuelle Änderungen durchzuführen und damit der Entwicklung des Internet Rechnung zu tragen.

Derzeit setzt sich der ICANN-Vorstand geografisch wie folgt zusammen:

Nordamerika:

Europa:

Asien und pazifischer Raum:

Lateinamerika:

Afrika: --

IP-Adressierung und die unterstützende Organisation für Adressen (ASO)

Derzeit wird eine erweiterte und aufgerüstete Version des IP-Adressierungssystems eingeführt, die auf 128-Bit-Zahlen (IPv6) basiert. Damit sind wesentlich mehr Adressen verfügbar, nämlich 3x1036. Der Übergang von IPv4 zu IPv6 und die damit zu erwartende enorme Zunahme der Zahl der Adressen machen umfassende Überlegungen über europäische und weltweite Aspekte des IP-Adressierungssystems wie Organisation, Gruppierung und Leitweglenkung notwendig. Die IANA und RIPE haben kürzlich eine vorläufige Leitlinie für die Reservierung von IPv6-Adressen veröffentlicht [34]. IPv6-Adressen werden voraussichtlich hierarchisch von Betreibern für die oberste Stufe bzw. für die zweite Stufe reserviert, die Blöcke von IP-Adressen verwalten und für die Reservierung von kleineren Adressenblöcken für ihre Kunden oder Nutzer verantwortlich sein werden.

[34] Siehe: http://www.ripe.net

Die ASO soll Empfehlungen zur Internet-Politik und -Struktur bezüglich des Systems von IP-Adressen unterstützen, prüfen und erarbeiten. Derzeit besteht dieses System aus den drei regionalen Registern für Internet-Adressen, nämlich AP-NIC (Asien und pazifischer Raum), ARIN (Nord- und Südamerika) und RIPE-NCC [35] (Europa). Voraussichtlich werden zu gegebener Zeit neue regionale Register für Afrika und Lateinamerika aufgebaut, die dann ebenfalls Mitglieder der ASO werden. Rußland und andere GUS-Staaten bleiben wahrscheinlich bis auf weiteres RIPE-Mitglieder. Im November 1999 wählte die ASO drei Mitglieder für den ICANN-Vorstand.

[35] RIPE NCC gehören über 1300 Mitglieder aus 86 Ländern an, vor allem Internetanbieter. Das RIPE NCC nahm seine Arbeit 1992 auf. RIPE dagegen ist ein offenes Forum für die Koordinierung und Zielformulierung, das seit 1989 tätig ist.

Internet-Protokolle und die unterstützende Organisation für Protokolle (PSO)

Internet Internet-Protokolle werden über das Verfahren der ,Requests for Comments" (RFC) entwickelt; daher sind sie freiwillig und basieren auf Konsens. Da jedoch in allererster Linie die globale Interoperabilität gesichert werden muß, besitzen die RFC in der Praxis den Status bindender technischer Normen.

Die unterstützende Organisation für Protokolle (PSO)

Die unterstützende Organisation für Protokolle (PSO) kümmert sich um die oben genannten technischen Standards. Es handelt sich um ein auf Konsens basierendes Gremium mit beratender Funktion, das in die ICANN eingebunden ist. ICANN und eine Reihe von Organisationen zur Entwicklung von offenen internationalen Internet-Standards, nämlich IETF, World Wide Web Consortium, ITU und ETSI haben eine gemeinsame Absichtserklärung abgegeben. Jede dieser Organisationen hat zwei Mitglieder für den Protokollrat ernannt. Die PSO hat drei Mitglieder in den ICANN-Vorstand gewählt.

Die PSO hat in erster Linie die Aufgabe, grundlegende Strategien für die Zuweisung von Protokollparametern zu entwickeln und zu empfehlen. Die PSO wird eine offene Organisation sein, in der alle interessierten Personen mitarbeiten können.

Die unterstützende Organisation für Protokolle spielt zur Zeit zwar nur eine untergeordnete Rolle, kann jedoch zu einer bedeutenden Plattform für die globale Zusammenarbeit mit der Industrie bezüglich der Internet-Standards werden. Auch wenn die technische Arbeit in erster Linie von den Organisationen zur Entwicklung von Normen geleistet wird, vor allem von der IETF, muß sichergestellt werden, daß mögliche technische oder politische Meinungsverschiedenheiten auf angemessene Weise beigelegt werden.

Datenschutz in Verbindung mit den bei der Registrierung von Bereichsnamen anfallenden Daten (WHOIS)

Die Registrierung eines Bereichsnamens bringt es mit sich, daß der Besitzer des Bereichsnamens identifizierende Angaben machen muß. Der allgemein zugängliche Teil dieser Angaben wird nach dem verwendeten Protokoll als WHOIS-Daten bezeichnet. Diese Informationen sind hauptsächlich für technische Zwecke erforderlich, vor allem bei Schwierigkeiten bei der Zuordnung von Bereichsnamen, ermöglichen es aber auch, die von dem Registrierenden über das Netz gemachten Angaben zu validieren.

Es wurde auch vorgeschlagen, zur zuverlässigeren Identifizierung gewerblicher Betreiber bei der Registrierung Einzelangaben über das Unternehmen oder die Gesellschaft zu verlangen, sowie eine Steuernummer oder ähnliche Angaben, die als Teil der Registrierungsdaten auch abfragbar sein sollten. [36]

[36] Eine solche Abfrage sollte sich jedoch auf Bereichsnamen und Schlüsselworte beschränken und keine Personennamen zugänglich machen.

Die derzeitigen Probleme bei diesen speziellen WHOIS-Datenbanken fallen unter folgende drei Kategorien:

- Transparenz: Löschung unrichtiger oder veralteter Informationen

- Konsistenz: nach der Einführung des gemeinsamen Registrierungssystems durch NSI wurden die ursprünglichen gTLD-WHOIS-Daten über mehrere Registrierungsstellen verteilt. Diese Anomalie soll jetzt durch technische Maßnahmen behoben werden. Außerdem sind gTLD-WHOIS-Daten und ccTLD-WHOIS-Daten noch nicht auf übereinstimmende Weise verfügbar.

- Verwendungszweck: WHOIS-Daten sind öffentlich zugänglich, sollten aber nicht für nicht genehmigte Zwecke verwandt werden. Welches solche Zwecke sind, ist noch zu klären, insbesondere in Verbindung mit Datenschutzvorschriften. Die einschlägigen Arbeiten werden fortgesetzt.

Alle von der ICANN für die Bereichsnamen .COM, .NET und .ORG zugelassenen Registrierungsstellen müssen jetzt die Abfrage von Registrierungsdaten ermöglichen. Neben dem eingetragenen Namen und Angaben über die Registrierungsstelle müssen auch der Name, die Postanschriften und Ansprechpartnerdaten (E-Mail, Telefon- und Faxnummer) des Registrierenden und Angaben für die Kontaktaufnahme in administrativen und technischen Fragen bei eingetragenen Bereichsnamen zweiter Stufe zugänglich sein. Auch müssen zugelassene Registrierungsstellen ihre Kunden darüber unterrichten, für welche Zwecke solche Daten gesammelt werden und welchen Beschränkungen die Verarbeitung und Verwendung persönlicher Daten unterliegen. Die ICANN wird die Registrierungsstellen informieren, für welche Zwecke und unter welchen Bedingungen sie die von ihnen erhaltenen persönlichen Daten verwenden dürfen. [37] Auch müssen die Registrierungsstellen dafür sorgen, daß das gemeinsame Registrierungssystem nicht verwendet wird, um ungebeten kommerzielle Nachrichten elektronisch verschicken zu können; sie müssen also umfassende, automatische, wiederholte Abfragen verhindern, die das Ziel haben, Daten zu erhalten, aus denen die Identität der Kunden oder ähnliche Informationen abgeleitet werden können (Profilerstellung).

[37] Im Bericht der WIPO wird auch vorgeschlagen, der Registrierungsvertrag solle eine Bestimmung enthalten, wonach die Mitteilung falscher oder unvollständiger Angaben als Vertragsbruch gilt und zu einer vorübergehenden Aufhebung des fraglichen Bereichsnamens führt. Diese Empfehlung wurde in die Vereinbarung über die Zulassung von Registrierungsstellen aufgenommen.

Die Kommission wird die Umsetzung der Zulassungsvereinbarungen der ICANN und der Politik der Registrierungsstellen überwachen und feststellen, ob die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG, 97/66/EG und der künftigen Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr eingehalten werden.

Internet-Infrastruktur: Topographie und Leitweglenkung für den Internet-Verkehr

Gründe für die Asymmetrie im Internet-Verkehr in Europa sind die ursprüngliche Struktur des Internet, Ungleichgewichte in bezug auf die Herkunft der Inhalte und wirtschaftliche Faktoren, einschließlich des immer noch unzureichenden Angebots an Bandbreite für die Internet-Kommunikation in Europa zu konkurrenzfähigen Preisen.

Struktur

Anfangs beruhte die Entwicklung des Internet in den meisten Teilen der Welt auf dem Aufbau von Verbindungen zwischen nationalen Netzen und dem Internet in den USA. Das Ergebnis davon ist, daß die installierte Kapazität des Internet-Grundnetzes zwischen jedem Mitgliedstaat und den USA die mehrfache Bandbreite (Kapazität) hat wie die Verbindungen zwischen den Mitgliedstaaten. Die analoge Situation in anderen Teilen der Welt ist offenbar noch extremer.

Die Folge ist, daß ein hoher Prozentsatz des transeuropäischen Internet-Verkehrs über die USA umgeleitet wird. Abgesehen von den wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Situation bedeutet dies, daß die Kommunikation in Europa, auch Informationen mit kommerzieller Bedeutung, zu einem großen Teil von der Sicherheit und Zuverlässigkeit dieser transatlantischen Verbindungen abhängig sind.

Inhalt

Derzeit werden die meisten Webseiten auf Englisch verfaßt und auf Servern in den USA gespeichert. Von den 100 meistbesuchten Web-Standorten befinden sich 94 in den USA. Bei den sicheren Standorten, die für den elektronischen Geschäftsverkehr verwendet werden, liegt der Anteil derer, die sich in den USA befinden, derzeit sogar noch höher. Dieses Ungleichgewicht sollte bald behoben werden. Andernfalls wird das Internet weiterhin von US-orientierten Inhalten dominiert werden, was Sprache und Kultur angeht, und ein erheblicher Teil des wirtschaftlichen Wachstums, das sich aus dem elektronischen Geschäftsverkehr in Europa ergeben kann, wird darin bestehen, daß Waren und Dienstleistungen aus den USA eingeführt werden. Außerdem haben die Verlagerung bestehender Dienstleistungen und die durch das Internet hervorgebrachte Entwicklung neuer Produkte Auswirkungen auf das Mehrwertsteuersystem der EU, auf die die Kommission in Kürze in einem Vorschlag eingehen wird.

Wirtschaftliche Faktoren

Zusätzlich zu diesen wichtigen Gründen für die Asymmetrie im heutigen Internet erschweren wirtschaftliche Faktoren in Europa die Situation zum Nachteil der wirtschaftlichen Interessen europäischer Betreiber und Nutzer. Durch die Umleitung eines hohen Prozentsatzes des innereuropäischen Internet-Verkehrs über die USA sind die Geschäftsbeziehungen zwischen europäischen und amerikanischen Internetanbietern völlig unausgewogen. Beispielsweise akzeptieren, wenn überhaupt, nur wenige amerikanische Internetanbieter Verkehr aus Europa auf gleichberechtigter Grundlage, und aus Europa stammender Verkehr muß für das Privileg zahlen, ,Verteiler" in den USA passieren zu dürfen. Große amerikanische Internetanbieter dagegen erheben untereinander keine Gebühren für die gegenseitige Weiterleitung ihres Verkehrs. Darüber hinaus arbeiten nur wenige amerikanische Internet-Grundnetz-Anbieter mit europäischen Internetanbietern zusammen, während die europäischen Internetanbieter aufgrund der vorrangig amerikanischen Inhalte im Internet auf die amerikanischen Internetanbieter angewiesen sind. Einige große amerikanische Internetanbieter sind auch auf dem europäischen Markt aktiv. Derzeit ist nicht bekannt, ob deren Internet-Übertragungsgebühren genauso behandelt werden wie die Gebühren anderer europäischer Internetanbieter oder ob deren Geschäfte in Europa von den günstigeren Verbundvereinbarungen auf Gegenseitigkeit profitieren, die sie in den USA genießen. Diese Frage wird von den entsprechenden Kommissionsdienststellen untersucht werden. Außerdem muß der grenzüberschreitende Internet-Verkehr in der EU die Kosten in Verbindung mit den völlig überzogenen internationalen Mietleitungsgebühren tragen, die in der EU immer noch in unterschiedlichem Maße gelten, ungeachtet der Liberalisierung und des Wettbewerbs bei der Bereitstellung der Telekommunikationsinfrastruktur.

Kapazität

Die Liberalisierung der Telekommunikationsinfrastruktur wirft erfreulicherweise die ersten Früchte in bezug auf Bandbreitenangebot und niedrigere Zugangsgebühren ab. Die bevorstehende Empfehlung über die Entbündelung des Teilnehmeranschlusses dürfte deutliche Auswirkungen zeigen. Diese Entwicklungen benötigen jedoch einige Zeit, und die Kommission wird die Lage ständig beobachten, um ggf. weitere Maßnahmen zu treffen.

Die verfügbare Bandbreite für grenzüberschreitende Kommunikation bleibt in vielen Teilen der Europäischen Union unzureichend, was den ohnehin schon starken wirtschaftlichen Druck noch erhöht und dazu führt, daß der europäische Internet-Verkehr deswegen über US-amerikanische ,Verteiler" umgeleitet wird. Folglich sehen sich der europäische Internet-Verkehr und vor allem die Internetanbieter in der EU vor der unerfreulichen Wahl, entweder hohe Preise für unzureichende grenzüberschreitende Bandbreite innerhalb der Europäischen Union oder zweimal für teure transatlantische Verbindungen und zusätzlich die Vermittlung ihres Verkehrs in den USA zu zahlen. Dies stellt eine erhebliche Verzerrung auf dem globalen Markt für Internet-gestützte Dienste dar. Darüber hinaus hat diese Situation nachteilige Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Internetanbieter und anderer Betreiber und auf die zahlreichen Kunden, die das Internet für kommerzielle Zwecke, einschließlich des internationalen elektronischen Geschäftsverkehrs, nutzen. Natürlich dürften für die Beitrittskandidaten und die Mittelmeerländer entsprechende Sorgen gelten. Die Kommission untersucht derzeit die Gründe für die hohen Preise bei grenzüberschreitenden Mietleitungen und zieht weitere Maßnahmen in Erwägung, wenn sich die Lage nicht bessert.

Glossar zur Internet-Terminologie und Internet-Abkürzungen

ASO Unterstützende Organisation für Adressen [Address Supporting Organization], ein Gremium der ICANN

Benennung Benennung des als zuständig für die Schaffung der Registrierungsorganisation und des Registers anerkannten Übertragungsbefugten durch die einschlägige Regierung oder Behörde

CORE Council of Registrars (Rat der Registerführer), ein gemeinschaftlich betriebenes Register ohne Erwerbszweck, gegründet aufgrund des IAHC-Berichts. Mitglieder: 55 Unternehmen (Stand: 9/99)

ccTLD länderspezifische Bereichsnamen oberster Stufe (nach den aus zwei Buchstaben bestehenden Standardcodes für Länder und territoriale Einheiten der ISO-Norm 3166) [country code Top Level Domains]

Cybersquatting Spekulative (oder mißbräuchliche) Registrierung von Handelsmarken, die im Besitz Dritter sind

DNS Bereichsnamensystem [Domain Name System]

DNSO Unterstützende Organisation für Bereichsnamen [Domain Name Supporting Organization], ein Gremium der ICANN

GAC Beratungsausschuß der Regierungen [Governmental Advisory Committee] der ICANN

gTLD allgemeine Bereichsnamen oberster Stufe (wie .COM, .ORG, .INT usw.) [generic Top Level Domains]

IAHC Internationaler Ad-hoc-Ausschuß [International Ad Hoc Committee]

IANA Behörde für die Vergabe von Internet-Adressen (Vorgänger der ICANN) [Internet Assigned Numbers Authority]

ICANN Zentralstelle für die Vergabe von Internet-Namen und -Adressen (Nachfolgeorganisation der IANA) [Internet Corporation for Assigned Names and Numbers]

IETF Internet Engineering Task Force

InterNIC Konzept für ein integriertes Netzinformationszentrum, das von mehreren Unternehmen (einschließlich Network Solutions) in Zusammenarbeit mit der US-Regierung entwickelt wurde. Gemäß einer kürzlichen Vereinbarung mit der US-Regierung rückt Network Solutions von der Verwendung des Begriffes ,InterNIC" in Verbindung mit seinen Produkten und Dienstleistungen ab. InterNIC ist eine eingetragene Dienstleistungsmarke des US-Wirtschaftsministeriums

ISO Internationale Organisation für Normung [International Standards Organisation], Genf

ISOC Internet Society

NSI Network Solutions Incorporated, früher eine Tochtergesellschaft der Science Applications Investment Corporation (SAIC); wurde kürzlich von VeriSign, Inc., übernommen

PSO Unterstützende Organisation für Protokolle [Protocol Supporting Organization], ein Gremium der ICANN

RFC Request for Comments (Bitte um Kommentare): ursprünglich eine Bezeichnung für den Entwurf eines Internet-Standards durch die IETF. Wenn ein Standard sich aufgrund von Konsens durchgesetzt hat, wird der Titel (die RFC-Nr.) beibehalten

Übertragung Übertragung eines TLD in der ,Internet Root" durch die ICANN/IANA

Warehousing: Spekulative Registrierunvpg einer größeren Zahl von Worten oder Namen, nicht zwangsläufig zur unmittelbaren Nutzung, sondern in der Erwartung, sie später mit Gewinn weiterverkaufen zu können

WHOIS: Bezieht sich auf ein Protokoll, das für die Abfrage bestimmter Arten von Datenbanken verwandt wird. InterNic, RIPE und viele andere bieten eine WHOIS-Schnittstelle zu ihren frei zugänglichen Daten an. Da der Zugang zu diesen Datenbanken immer häufiger über das Web erfolgt, wird der Ausdruck mehr und mehr für die Art des Zugangs und der abgefragten Daten statt für das technische Netzprotokoll verwandt.

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