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Document 32019R1891

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1891 Des Rates vom 11. November 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

ST/12997/2019/INIT

ABl. L 291 vom 12.11.2019, p. 13–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2019/1891/oj

12.11.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 291/13


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/1891 DES RATES

vom 11. November 2019

zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

Der Rat der Europäischen Union —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/2063 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (1), insbesondere auf Artikel 17 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 13. November 2017 die Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela angenommen.

(2)

Der Rat betonte, dass die restriktiven Maßnahmen zielgerichtet, flexibel und reversibel sind und schrittweise eingeführt werden, die breite Bevölkerung nicht in Mitleidenschaft ziehen und darauf abzielen, einen glaubwürdigen und bedeutsamen Prozess zu fördern, der zu einer friedlichen Lösung auf dem Verhandlungsweg führen kann.

(3)

In Anbetracht der sich weiter verschlechternden Lage in Venezuela hat der Rat am 22. Januar 2018 die Durchführungsverordnung (EU) 2018/88 (2) angenommen, mit der sieben Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 aufgenommen wurden.

(4)

Am 28. Mai 2018 hat der Rat Schlussfolgerungen angenommen, denen zufolge die vorgezogenen Präsidentschaftswahlen in Venezuela, die zusammen mit den Regionalwahlen am 20. Mai 2018 durchgeführt wurden, weder frei noch fair waren. Die Union forderte die Abhaltung neuer Präsidentschaftswahlen und erklärte, dass sie zügig handeln werde, um zusätzliche gezielte und umkehrbare restriktive Maßnahmen zu verhängen.

(5)

Am 25. Juni 2018 hat der Rat im Nachgang zu den Schlussfolgerungen des Rates vom 28. Mai 2018 die Durchführungsverordnung (EU) 2018/899 (3) angenommen, mit der elf Personen benannt wurden.

(6)

Am 25. Oktober 2018 hat die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hohe Vertreterin") im Namen der Union eine Erklärung abgegeben, der zufolge die Union nach wie vor der Überzeugung ist, dass es nur eine demokratische politische und friedliche Lösung der derzeitigen Krise geben kann, und in der die Union unterstreicht, dass sie entschlossen ist, alle ihr zur Verfügung stehenden politischen Instrumente einzusetzen, um zu einer solchen Lösung beizutragen.

(7)

Am 6. November 2018 hat der Rat im Rahmen der jährlichen Überprüfung der angesichts der Lage in Venezuela geltenden restriktiven Maßnahmen die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1653 (4) angenommen, mit der die Begründung für eine benannte Person geändert wurde.

(8)

Im Januar, Februar, März und April 2019 hat die Hohe Vertreterin im Namen der Union Erklärungen zur Lage in Venezuela abgegeben, in denen die Bereitschaft der Union betont wurde, weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen, damit eine Wiederherstellung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erreicht wird, weitere Maßnahmen zu treffen und auf Beschlüsse und Handlungen, die zu einer weiteren Aushöhlung der demokratischen Institutionen und Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte führen, mit geeigneten Maßnahmen zu reagieren.

(9)

Am 8. Juli 2019 hat der Rat die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1169 (5) angenommen, mit der die Begründung für drei in der Liste aufgeführte Personen aktualisiert wurde.

(10)

Am 16. Juli 2019 hat die Hohe Vertreterin im Namen der Union eine Erklärung abgegeben, der zufolge der Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte deutlich und detailliert das Ausmaß und die Schwere der Menschenrechtsverletzungen, die Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit und den Abbau demokratischer Institutionen in Venezuela bestätigt. Ferner hat die Union ihre Bereitschaft bekundet, mit der Vorbereitung gezielter Maßnahmen gegen diejenigen Mitglieder der Sicherheitskräfte zu beginnen, die an Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind.

(11)

Im Nachgang zur Erklärung vom 16. Juli 2019 und in Anbetracht der weiterhin ernsten Lage in Venezuela hat der Rat am 26. September 2019 die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1586 (6) angenommen, mit der sieben Personen benannt wurden.

(12)

In diesem Zusammenhang hat der Rat gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/2063 die angesichts der Lage in Venezuela geltenden restriktiven Maßnahmen überprüft.

(13)

Da die politische, wirtschaftliche, soziale und humanitäre Krise in Venezuela und die Handlungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte untergraben, andauern, hat der Rat beschlossen, die geltenden restriktiven Maßnahmen einschließlich aller Benennungen zu verlängern. Diese Maßnahmen ziehen die breite Bevölkerung nicht in Mitleidenschaft und können bei Fortschritten im Hinblick auf die Wiederherstellung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte in Venezuela zurückgenommen werden.

(14)

Die einzelnen Benennungen in Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 wurden überprüft; die Angaben zu acht Personen sollten geändert werden.

(15)

Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 11. November 2019.

Im Namen des Rates

Der Präsident

F. MOGHERINI


(1)  ABl. L 295 vom 14.11.2017, S. 21.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) 2018/88 des Rates vom 22. Januar 2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 16 I vom 22.1.2018, S. 6).

(3)  Durchführungsverordnung (EU) 2018/899 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 160 I vom 25.6.2018, S. 5).

(4)  Durchführungsverordnung (EU) 2018/1653 des Rates vom 6. November 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 276 vom 7.11.2018, S. 1).

(5)  Durchführungsverordnung (EU) 2019/1169 des Rates vom 8. Juli 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 183 vom 9.7.2019, S. 1).

(6)  Durchführungsverordnung (EU) 2019/1586 des Rates vom 26. September 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 248 vom 27.9.2019, S. 1).


ANHANG

In Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 erhalten die Einträge 1, 3, 6, 10, 13, 15, 19 und 21 folgende Fassung:

 

Name

Angaben zur Person

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

„1.

Néstor Luis Reverol Torres

Geburtsdatum: 28. Oktober 1964

Geschlecht: männlich

Seit 2016 Minister für Inneres, Justiz und Frieden. Im April 2019 auch zum Vizepräsidenten der Dienststellen für öffentliche Arbeiten und Dienstleistungen und zum Exekutivsekretär des Generalstabs für das Elektrizitätswesen ernannt. Ehemaliger Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen einschliesslich der Folterung (politischer) Gefangener und für die Unterdrückung der demokratischen Opposition in Venezuela, einschliesslich des Verbots und der Niederschlagung politischer Demonstrationen durch von ihm befehligte Sicherheitskräfte.

22.1.2018

3.

Tibisay Lucena Ramírez

Geburtsdatum: 26. April 1959

Geschlecht: weiblich

Präsidentin des nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral – CNE). Durch ihre Handlungen und Maßnahmen hat sie die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, auch indem sie nicht dafür Sorge trug, dass der CNE im Einklang mit der venezolanischen Verfassung ein unparteiliches und unabhängiges Organ bleibt, wodurch sie der Einsetzung der verfassungsgebenden Versammlung und der Wiederwahl von Nicolás Maduro im Mai 2018 durch Präsidentschaftswahlen, die weder frei noch fair waren, Vorschub geleistet hat.

22.1.2018

6.

Tarek William Saab Halabi

Geburtsdatum: 10. September 1963

Geburtsort:

El Tigre, Bundesstaat Anzoátegui, Venezuela

Geschlecht: männlich

Von der verfassungsgebenden Versammlung ernannter Generalstaatsanwalt Venezuelas. In dieser Funktion und seinen früheren Funktionen als Bürgerbeauftragter und Präsident des Republikanischen Moralrates (Consejo Moral Republicano) hat er die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, indem er Maßnahmen gegen Gegner der Regierung Venezuelas und den Entzug der Befugnisse der Nationalversammlung öffentlich befürwortet hat.

22.1.2018

10.

Jesús Rafael Suárez Chourio

Geburtsdatum: 19. Juli 1962

Geschlecht: männlich

Oberster Befehlshaber der bolivarischen Armee und Generalstabschef des Oberbefehlshabers. Ehemaliger Oberbefehlshaber der venezolanischen bolivarischen nationalen Armee und ehemaliger Befehlshaber der venezolanischen Region für integrale Verteidigung Zentrum (REDI Central). Er ist verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, die von Kräften unter seinem Kommando während seiner Amtszeit als Oberbefehlshaber der venezolanischen bolivarischen nationalen Armee verübt wurden, einschließlich der übermäßigen Gewaltanwendung und der Misshandlung von Inhaftierten. Er hat die demokratische Opposition verfolgt und den Einsatz von Militärgerichten für Anklagen gegen zivile Demonstranten unterstützt.

25.6.2018

13.

Elías José Jaua Milano

Geburtsdatum: 16. Dezember 1969

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister der Volksmacht für die Bildung. Ehemals Vorsitzender der Präsidialkommission für die unrechtmäßige Verfassungsgebende Nationalversammlung. Durch seine führende Rolle bei der Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung ist er verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela.

25.6.2018

15.

Freddy Alirio Bernal Rosales

Geburtsdatum: 16. Juni 1962

Geburtsort: San Cristóbal, Bundesstaat Táchira, Venezuela

Geschlecht: männlich

Leiter des Nationalen Kontrollzentrums des Komitees für lokale Versorgung und Produktion (CLAP) und Protektor des Bundesstaates Táchira. Auch ein Generalkommissar des bolivarischen nationalen Geheimdienstes (SEBIN). Als Leiter des CLAP und Protektor des Bundesstaates Táchira kann er die Spezialkräfte (FAES) in Anspruch nehmen und auf die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten Einfluss nehmen. Er ist verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie, weil er die Verteilung von Hilfsmitteln im Rahmen des CLAP-Programms zu Wahlzwecken manipuliert hat. Außerdem ist er als Generalkommissar des SEBIN verantwortlich für dessen Tätigkeiten, die schwere Menschenrechtsverletzungen umfassen wie etwa willkürliche Festnahmen.

25.6.2018

19.

Nestor Neptali Blanco Hurtado

Geburtsdatum: 26. September 1982

Ausweisnummer: V-15222057

Geschlecht: männlich

Major in der bolivarischen Nationalgarde (GNB), arbeitet seit mindestens Dezember 2017 Hand in Hand mit Beamten der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen der DGCIM.

27.9.2019

21.

Carlos Alberto Calderon Chirinos

Ausweisnummer: V-10352300

Geschlecht: männlich

Führungskraft (bezeichnet als ‚Kommissar‘, ‚Direktor‘ und ‚Generaldirektor‘) im bolivarischen nationalen Geheimdienst (SEBIN). Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen des SEBIN. Insbesondere war er an Folterungen und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Insassen des El Helicoide, einer Haftanstalt des SEBIN, beteiligt oder dafür verantwortlich.

27.9.2019“


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