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Document 32009R0948R(03)

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 948/2009 der Kommission vom 30. September 2009 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ( ABl. L 287 vom 31.10.2009 )

ABl. L 149 vom 15.6.2010, p. 27–28 (DA, DE, ET, EN, IT, LV, HU, PT, SK)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/948/corrigendum/2010-06-15/2/oj

15.6.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 149/27


Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 948/2009 der Kommission vom 30. September 2009 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

( Amtsblatt der Europäischen Union L 287 vom 31. Oktober 2009 )

Seite 6, Kapitel 34:

anstatt:

„Seifen; organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel; zubereitete Schmiermittel; künstliche Wachse, zubereitete Wachse; Schuhcreme, Scheuerpulver und dergleichen; Kerzen und ähnliche Erzeugnisse; Modelliermassen, „Dentalwachs“ und Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips“

muss es heißen:

„Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und dergleichen, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, „Dentalwachs“ und Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips“;

Seite 171, die Zeile nach KN-Code 2204 29 82:

In der genannten Zeile ist in Spalte 3 die Ziffer „1“ zu streichen;

Seite 196, KN-Code 2710, Spalte 2:

anstatt:

„Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle den Charakter der Waren bestimmen, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle:“

muss es heißen:

„Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle:“;

Seite 196, KN-Code 27101:

anstatt:

„Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle den Charakter der Waren bestimmen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Ölabfälle:“

muss es heißen:

„Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Ölabfälle:“;

Seite 255, KN-Code 3403, Spalte 2:

anstatt:

„Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als charakterbestimmenden Bestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten:“

muss es heißen:

„Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als Grundbestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten:“;

Seite 313, Spalte 3:

 

KN-Code 4412 99 40:

anstatt

:

„10 (1)“

muss es heißen

:

„10“;

 

KN-Code 4412 99 50:

anstatt

:

„10 (1)“

muss es heißen

:

„10“;

Seite 809, Spalte 1:

anstatt:

„3003 90 10“

muss es heißen:

„3003 90 00“;

Seite 809, Spalte 1:

anstatt:

„3003 90 90“

muss es heißen:

„3003 90 00“;

Seite 811, Spalte 1:

anstatt:

„3907 20 21“

muss es heißen:

„3907 20 20“;

Seite 811, Spalte 1:

anstatt:

„3907 99 19“

muss es heißen:

„3907 99 90“;

Seite 812, Spalte 1:

anstatt:

„3912 39 80“

muss es heißen:

„3912 39 85“.


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