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Document 52006XC0622(02)

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 146 vom 22.6.2006, p. 8–8 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

22.6.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 146/8


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(2006/C 146/05)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Datum der Annahme des Beschlusses:

Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich (Nordirland)

Beihilfe Nr.: N 190a/2005

Titel: Änderung der Klimawandel-Abgabe (C 18/2001)

Zielsetzung: Durch die Maßnahme wird das Recht, freiwillige Klimawandelvereinbarungen zu treffen (und so in den Genuss des geltenden Systems von Klimawandel-Steuerermäßigungen zu kommen) auf Unternehmen aller Wirtschaftszweige ausgeweitet

mit einer Energieintensität von mindestens 12 % oder

mit einer Energieintensität von 3 % bis 12 %, wenn die Importquote der Branche mindestens 50 % die Exportquote der Branche mindestens 30 % beträgt.

Der Beschluss gilt für die neuen Klimawandelvereinbarungen mit der britischen Vereinigung für verdichtete Treibgase und der „Kaolin and Ball Clay Association“.

Rechtsgrundlage: Finance Act 2000

Haushaltsmittel: Ca. 25 Mio. GBP/Jahr

Laufzeit: Bis zum 31.3.2011

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/

Datum der Annahme der Entscheidung:

Mitgliedstaat: Belgien

Beihilfe Nr.: N 604/2003

Titel: Wiedereingliederung von Beschäftigten, die im Rahmen einer Umstrukturierung von ihrem Unternehmen entlassen wurden

Zielsetzung: Förderung einer aktiven Wiedereingliederungspolitik

Rechtsgrundlage: Loi-programme du 22 décembre 2003/Programmawet van 22 december 2003

Haushaltsmittel: 25 Mio. EUR für 2004 und 50 Mio. EUR für 2005

Beihilfeintensität oder –höhe: Erstattung der Wiedereingliederungskosten pro Arbeitnehmer höchstens 1 800 EUR; Senkung des Arbeitnehmerbeitrags um höchstens 1 200 EUR pro Arbeitnehmer; Senkung des Arbeitergeberbeitrags um höchstens 1 200 EUR pro Arbeitnehmer

Laufzeit: Pilotprojekt

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/


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