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Entwicklung des Bürgernetzes

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Entwicklung des Bürgernetzes

Diese Mitteilung kündigt Maßnahmen an, die auf dieEntwicklung eines lokalen und regionalen Personenverkehrssystems durch Bereitstellung geeigneter Instrumente für Behörden, Betreiber und Benutzergruppen und durch Schaffung eines politischen Rahmens, der eine nachhaltige Mobilität fördert, zielen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen: „Die Entwicklung des Bürgernetzes. Warum ein attraktiver lokaler und regionaler Personenverkehr wichtig ist, und wie die Europäische Kommission zu seiner Schaffung beiträgt" [KOM(1998) 431 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Im Amsterdamer Vertrag wird eine nachhaltige Entwicklung als eines der Ziele der europäischen Union genannt. Der Verkehr ist hierfür von zentraler Bedeutung.

Ein gut funktionierendes europäisches Verkehrssystem setzt einen attraktiven und umweltverträglichen lokalen und regionalen Personenverkehr voraus. Dieser ist vor allem Aufgabe lokaler, regionaler und nationaler Behörden, die zu diesem Zweck mit Verkehrsbetrieben und Benutzergruppen zusammenarbeiten. Von diesen wird weithin die absolute Notwendigkeit anerkannt, die Abhängigkeit vom privaten Pkw zu verringern und Verkehrssysteme umweltverträglicher zu gestalten.

Praktische Maßnahmen zur umweltverträglicheren Gestaltung von Verkehrssystemen und zur Verringerung einer übermäßigen Abhängigkeit vom privaten Pkw:

  • Verbesserung der Qualität und der Zugänglichkeit öffentlicher Verkehrsmittel und Erhöhung ihrer Fähigkeit, sich veränderten Benutzerbedürfnissen anzupassen;
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für Fußgänger und Radfahrer;
  • Verringerung der Notwendigkeit von Fahrten, beispielsweise durch Umkehrung des Trends, Siedlungen, Arbeitsplätze, Schulen usw. an ohne Pkw nur schwer erreichbaren Orten anzusiedeln;
  • Abbau psychologischer Barrieren, die einer Benutzung alternativer Verkehrsmittel im Wege stehen;
  • aktive Steuerung der Pkw-Nutzung in überlasteten Gebieten;
  • umfassende Berücksichtigung des Verkehrs in Strategien zur Raumplanung sowie zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des sozialen Zusammenhalts;
  • Förderung neuer, flexibler Arbeitszeitvereinbarungen;
  • Schaffung eines Haus-zu-Haus-Verkehrssystems unter Einbeziehung aller oben genannter Punkte, das von den Menschen als ein integriertes Bürgernetz genutzt werden kann.

Benötigt werden also integrierte Verkehrsdienste, die problemloses, kostengünstiges Reisen von Haus zu Haus ermöglichen, unabhängig davon, wie häufig umgestiegen werden muß oder welche Entfernungen zurückgelegt werden. In dieser Hinsicht von grundlegender Bedeutung ist die Intermodalität. Sie ermöglicht die Benutzung verschiedener Verkehrsmittel, die in ihrer Gesamtheit eine nahtlose Verkehrskette bilden.

Um unbeschadet des Subsidiaritätsprinzips die Rolle des lokalen und regionalen Personenverkehrs zu fördern, hat die Kommission ein über drei Jahre laufendes Arbeitsprogramm für folgende vier Schlüsselbereiche entwickelt:

  • Förderung des Informationsaustauschs durch Entwicklung eines europäischen Nahverkehrs-Informationsdienstes (ELTIS). Dieser Dienst besteht aus einer Datenbank mit Informationen über lokalen und regionalen Personenverkehr, die aus dem Netz der Städte und Regionen (POLIS) (EN) und vom Internationalen Verein für öffentliches Verkehrswesen (UITP) (EN) stammen; er wird auch elektronisch über das Internet zugänglich sein.
  • Förderung des Leistungsvergleichs im Bereich der Dienste, damit Behörden und Verkehrsbetriebe aus einem Leistungsvergleich zwischen ihrem Nah- und Regionalverkehrssystem und den Systemen anderer Länder Nutzen ziehen können. Die Kommission wird eine Mitteilung über den Leistungsvergleich („Benchmarking") im Verkehr vorlegen. Außerdem plant das Europäische Komitee für Normung (CEN) die Aufstellung von Standarddefinitionen, die bei der Festlegung von Qualitätskriterien für den Personenverkehr herangezogen werden können.Ab 1999 wird die Kommission versuchen, Behörden und Verkehrsbetriebe zu einer umfassenden Anwendung des Leistungsvergleichs zu veranlassen. Sie wird ein Handbuch über den Leistungsvergleich im Personennahverkehr veröffentlichen und dafür sorgen, daß die in diesem Zusammenhang erzielten Ergebnisse in einer Datenbank zusammengestellt und breiten Kreisen zugänglich gemacht werden.
  • Schaffung eines politischen und rechtlichen Rahmens, der eine bessere Nutzung lokaler und regionaler Personenverkehrssysteme ermöglicht, um dadurch zur Erreichung der Ziele der gemeinsamen Verkehrspolitik der Europäischen Union, nämlich Effizienz, Qualität und umweltgerechter Mobilität, beizutragen. Die Kommission spielt bei der Erarbeitung dieses politischen Rahmens eine wichtige Rolle. So fördert sie etwa eine vorbildliche Einbeziehung des Verkehrs in die Flächennutzungsplanung über ihre Instrumente wie transeuropäische Netze sowie Regional- und Kohäsionspolitik. Im Verkehrsbereich schöpft sie das Potential von Telematikanwendungen so weit wie möglich aus, um die Effizienz und Qualität von Verkehrsdiensten steigern und dazu beizutragen, Hindernisse für ihre Integration zu überwinden. Nach Auffassung der Kommission sollten die neuen Telematikanwendungen Informationen in Echtzeit bieten, die zu Hause oder am Arbeitsplatz einfach abrufbar sind, so viele Verkehrsträger wie möglich abdecken und auch über Fahrtstrecken und Fahrpläne öffentlicher Verkehrsmittel, den Grad an Überlastung des Straßennetzes, verfügbare Parkplätze usw. Auskunft geben. Außerdem ermöglicht die Ausschöpfung des Potentials des Regionalverkehrs eine höhere Mobilität für Frauen, Behinderte und ältere Menschen, eine Verringerung der Umweltverschmutzung, des Energieverbrauchs und der verkehrsbedingten CO2-Emissionen sowie den optimalen Einsatz öffentlicher Finanzmittel.
  • Wirkungsvoller Einsatz der Finanzierungsinstrumente der Europäischen Union. Die Europäische Kommission wird diese Fonds und Programme so verwalten, daß der Beitrag eines umweltverträglichen lokalen und regionalen Personenverkehrs so weit wie möglich genutzt werden kann. Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Leitlinien für den Ausbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN -T) etwa prüft die Kommission aufmerksam die Frage der Anbindung des Nah- und Regionalverkehrs an das TEN-T und untersucht, ob intermodale Fahrgastterminals in die TEN-Leitlinien aufgenommen werden sollten. Auch hat die Kommission als erste Projekte des Fünften Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung vier Leitaktionen vorgeschlagen, die für das Bürgernetz von besonders großer Bedeutung sind, nämlich „Nachhaltige Mobilität und Intermodalität", „Landverkehr und Meerestechnologien", „Stadt von morgen und kulturelles Erbe" und „Systeme und Dienste für den Bürger".

Insgesamt soll das Arbeitsprogramm den zahlreichen Einrichtungen in ganz Europa, die zur Entwicklung des Nah- und Regionalverkehrs für alle Bürger beitragen, nämlich Behörden, Verkehrsbetrieben und Benutzergruppen, eine praktische Hilfe sein.

Letzte Änderung: 05.09.2007

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