EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Europa

Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Europa

ZUSAMMENFASSUNG VON DOKUMENT:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Ein neuer Impuls für die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 (KOM(2010) 296 endgültig vom 9.6.2010)

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union (EU) hat sich das Ziel gesetzt, die berufliche Aus- und Weiterbildung zu modernisieren, um deren Attraktivität und Rolle in der allgemeinen Agenda der EU für Wachstum und Beschäftigung zu stärken.

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Sie schlägt die Wiederaufnahme der EU-weiten Kooperation im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung vor, da dies die Ziele der Strategie Europa 2020 und den strategischen Rahmen auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

In der Mitteilung wird auf die Schlüsselprioritäten für die berufliche Aus- und Weiterbildung des strategischen Rahmens für allgemeine und berufliche Bildung eingegangen.

Lebenslanges Lernen*

  • Der Zugang zu Weiterbildungsangeboten muss ausgeweitet werden, da immer mehr Menschen einen Karrierewechsel vornehmen.
  • Es wird mehr Flexibilität benötigt in der Frage, wie Lernergebnisse erworben und bewertet werden und wie sie zu Qualifikationen führen.
  • Arbeitgeber, Aus- und Weiterbildungsanbieter sowie Hochschulen müssen außerdem eine stärkere Rolle bei der Verbesserung der beruflichen Weiterbildungsangebote spielen.
  • Fähigkeiten, die außerhalb formaler allgemeiner und beruflicher Bildung erworben wurden, können über einen auf Lernergebnissen basierenden Ansatz für berufliche Qualifikationen validiert werden, auf der Grundlage:

Die Mitteilung hebt auch den dringenden Bedarf an transnationaler Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung hervor.

Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung

  • Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität, Effizienz und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung zählen:

Berufliche Aus- und Weiterbildung trägt dazu bei, die soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, und fördert integratives Wachstum. Benachteiligte Lernende können von berufspraktischem Lernen außerhalb des Klassenzimmers mit Relevanz für den Arbeitsmarkt stärker profitieren.

In der Mitteilung wird auch die Förderung von Kreativität und unternehmerischem Denken gefordert.

Nachfolgende Entwicklungen

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) hat 2015 einen Fortschrittsbericht zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für den Zeitraum 2010 bis 2014 veröffentlicht.

Aus diesem Bericht geht hervor, dass zwei Drittel der EU-Länder Reformen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung durchgeführt haben, insbesondere im Hinblick auf Schlüsselkompetenzen und berufspraktisches Lernen, mit einer stärkeren Interaktion zwischen Anbietern der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Akteuren im Beschäftigungsbereich.

Jedoch werden beispielsweise in den folgenden Bereichen weitere Fortschritte benötigt:

  • Förderung des lebenslangen Lernens,
  • Mobilität und
  • Validierung des nicht formalen Lernens*.

2015 verfassten die EU-Minister die Rigaer Schlussfolgerungen. Darin werden neue mittelfristige Prioritäten für die berufliche Aus- und Weiterbildung vorgeschlagen. Dazu zählen:

  • verstärkte Förderung des berufspraktischen Lernens,
  • Ausweitung des Zugangs zu beruflicher Aus- und Weiterbildung und
  • weitere Stärkung der Schlüsselkompetenzen in Aus- und Weiterbildungslehrplänen.

Die Bedeutung der beruflichen Aus- und Weiterbildung wurde auch in der Mitteilung der Europäischen Kommission „Neue Denkansätze für die Bildung“ und der Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie von 2013 hervorgehoben.

HINTERGRUND

Die Mitteilung ist von zentraler Bedeutung für den Kopenhagen-Prozess 2002, der die Leistungsfähigkeit, die Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der EU verbessern soll. Diesem folgte 2010 das Kommuniqué von Brügge, in dem eine Reihe kurzfristiger Vorschläge für die berufliche Aus- und Weiterbildung enthalten waren.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* Lebenslanges Lernen: Lernen einer Person während ihres gesamten Lebens zur Verbesserung von Kompetenzen, Fähigkeiten, Wissen und Qualifikationen.

* Nicht formales Lernen: Lernen in „nicht formalen“ Situationen (beispielsweise in Sportvereinen oder Jugendklubs) im Gegensatz zum „formalen“ Lernen (Schule, Universität etc.).

Letzte Aktualisierung: 14.10.2015

Top