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Stellungnahme

Stellungnahme

Eine Stellungnahme ist eine der fünf Arten von Rechtsakten, die die Organe der Europäischen Union (EU) annehmen können und die in Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) aufgeführt sind. Die vier weiteren in dem Artikel genannten Arten von Rechtsakten sind Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse und Empfehlungen. Die ersten drei sind verbindlich, Stellungnahmen und Empfehlungen sind es jedoch nicht.

Stellungnahmen im Sinne von Artikel 288 AEUV werden u. a. von folgenden EU-Organen abgegeben:

  • Europäische Kommission. Im Zusammenhang mit dem Antrag eines Landes auf Beitritt zur EU fordert der Rat der Europäischen Union die Kommission auf, ihre Stellungnahme zu diesem Antrag abzugeben.
  • Rat. Im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet gibt der Rat Stellungnahmen zu den Wirtschaftspartnerschaftsprogrammen der Mitgliedstaaten ab.

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