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Document 52023DC0759

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 7-10/2023

COM/2023/759 final

Brüssel, den 24.11.2023

COM(2023) 759 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Ausgaben des EGFL









Frühwarnsystem Nr. 7-10/2023


Inhaltsverzeichnis

1.Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2023

1.1.Interventionskategorien in bestimmten Sektoren im Rahmen der GAP-Strategiepläne (Haushaltsartikel 08 02 02)

1.2.Marktbezogene Ausgaben außerhalb der GAP-Strategiepläne (Haushaltsartikel 08 02 03)

1.3.Direktzahlungen außerhalb der GAP-Strategiepläne (Haushaltsartikel 08 02 05)

2.Agrarreserve (Haushaltsartikel 08 02 01)

3.Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL (Haushaltsposten 6 2 0 0)

4.Schlussfolgerungen

Anhang:

Vorläufige Inanspruchnahme von EGFL-Mitteln – Stand 31.8.2023

1.Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2023

Im Anhang dieses Berichts wird die vorläufige Ausführung des Haushalts im Zeitraum 16. Oktober 2022 bis 31. August 2023 dargestellt.

Der Stand der Ausführung wird mit dem Ausgabenprofil des gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2021/2116 eingerichteten Frühwarnsystems verglichen.

Nachstehend wird kurz auf bestimmte Haushaltsartikel und -posten eingegangen, bei denen die größten Unterschiede zwischen der Höhe der Ausführung und den Ausgabenprofilen zu verzeichnen sind.

1.1.Interventionskategorien in bestimmten Sektoren im Rahmen der GAP-Strategiepläne (Haushaltsartikel 08 02 02)

Alle Posten der sektoralen Interventionskategorien im Rahmen der GAP-Strategiepläne weisen eine erhebliche Abwärtsabweichung vom Profil auf (-41,5 Prozentpunkte). Der vorläufige Gesamtverbrauch für diesen Artikel beläuft sich auf 146,9 Mio. EUR und liegt damit um rund 398,2 Mio. EUR unter dem Profil.

Die bisher für die Haushaltsposten 08 02 02 01 – Sektor Obst und Gemüse, 08 02 02 02 – Bienenzuchtsektor und 08 02 02 05 – Sektor Olivenöl und Tafeloliven gemeldeten Ausgaben weisen eine Abweichung vom Profil von -148,2 Mio. EUR (-31,5 Prozentpunkte), -23,7 Mio. EUR (-44,7 Prozentpunkte) bzw. -6,2 Mio. EUR (-17,3 Prozentpunkte) auf.

Die unter den Erwartungen liegende Ausführung im Weinsektor (08 02 02 03) (-220,1 Mio. EUR) steht im Gegensatz zu der höheren Mittelausführung für diesen Sektor unter dem Haushaltsposten 08 02 03 07 (190,1 Mio. EUR). Dies deutet darauf hin, dass einige Mitgliedstaaten ihre Mittelzuweisungen für Interventionskategorien im Weinsektor im Rahmen der Pläne auf die nationalen Stützungsprogramme für Wein übertragen, die außerhalb der Pläne finanziert werden (siehe Nummer 1.2).

Bei Hopfen (08 02 02 04) erfolgte die Zahlung außerhalb des GAP-Strategieplans (siehe Anmerkung zu Posten 08 02 03 09 unter Nummer 1.2).

1.2.Marktbezogene Ausgaben außerhalb der GAP-Strategiepläne (Haushaltsartikel 08 02 03)

Der Mittelverbrauch für marktbezogene Ausgaben außerhalb der GAP-Strategiepläne ist im Allgemeinen höher als das Verbrauchsprofil, und zwar um 242,5 Mio. EUR (13,9 Prozentpunkte).

Die Durchführung der Maßnahmen in den Bereichen „Absatzförderung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen – Einzellandprogramme im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung“ (08 02 03 02) und „Olivenöl“ (08 02 03 05) liegt jedoch um -4,5 Mio. EUR (-5,4 Prozentpunkte) bzw. -2,3 Mio. EUR (-25,2 Prozentpunkte) unter dem Profil.

Bei den Ausgaben für Obst und Gemüse (08 02 03 06) ist die Ausführung hingegen um 97,1 Mio. EUR höher als erwartet (19,1 Prozentpunkte) und liegt bei den Stützungsprogrammen für den Weinsektor (08 02 03 07) sogar um 190,1 Mio. EUR über dem Profil (30,3 Prozentpunkte).

Die Zahlungen für Bienenzucht (08 02 03 08) übersteigen den veranschlagten Betrag und sind 5,5 Mio. EUR (110,1 Prozentpunkte) höher als Ende August erwartet.

Bei Hopfen erfolgte die gesamte Ausführung unter dem Posten 08 02 03 09 (Haushaltsposten für Hopfen unter „Marktbezogene Ausgaben außerhalb der GAP-Strategiepläne“) und nicht unter dem Posten 08 02 02 04 (Haushaltsposten für Hopfen unter „Sektorspezifische Interventionskategorien im Rahmen der GAP-Strategiepläne“).

Beim Posten 08 02 03 10 „Maßnahmen der öffentlichen und privaten Lagerhaltung“ wird die Abweichung vom Profil weiterhin bestehen, da die Mitgliedstaaten einen Teil des ursprünglich für das Haushaltsjahr 2023 veranschlagten Betrags für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch bereits im Haushaltsjahr 2022 gezahlt haben.

Derzeit gelten die Abweichungen von den Profilen für die oben genannten Maßnahmenarten als vorläufig, mit Ausnahme der Maßnahmen der öffentlichen und privaten Lagerhaltung.

Insgesamt dürften die veranschlagten Beträge den Bedarf decken.

1.3.Direktzahlungen außerhalb der GAP-Strategiepläne (Haushaltsartikel 08 02 05)

Der Mittelverbrauch für Direktzahlungen außerhalb der GAP-Strategiepläne entspricht im Allgemeinen dem Verbrauchsprofil. Bis Ende August 2023 meldeten die Mitgliedstaaten insgesamt 37 620,1 Mio. EUR für diesen Haushaltsartikel.

Zahlungen für die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung (08 02 05 02), die Umverteilungsprämie (08 02 05 03), Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (08 02 05 05) und die Regelung der fakultativen gekoppelten Stützung (08 02 05 09) entsprechen im Allgemeinen dem Ausgabenprofil.

Das Ausführungsprofil für die Basisprämienregelung (08 02 05 04) berücksichtigt die diesem Haushaltsposten zugewiesenen Einnahmen. Auf dieser Grundlage entsprechen die Ausgaben für diese Regelung dem Profil und sind nur -1,1 Mio. EUR (0,0 Prozentpunkte Abweichung) niedriger als erwartet (siehe Kasten „Nur zur Information“ im Anhang).

Die Zahlungen an Betriebsinhaber in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen (08 02 05 06) und für Junglandwirte (08 02 05 07) sind um -0,1 Mio. EUR (-2,3 Prozentpunkte) bzw. -19,4 Mio. EUR (-4,1 Prozentpunkte) niedriger als im Profil veranschlagt. Der für die Regelung für Junglandwirte veranschlagte Betrag dürfte gegen Ende des Jahres nicht vollständig ausgeführt worden sein. Die nicht ausgeführten Mittel werden zur Stärkung anderer Posten im Rahmen dieses Artikels übertragen, bei denen die Ausgaben den veranschlagten Bedarf übersteigen.

Bei der Kleinerzeugerregelung (08 02 05 10) ist die Ausführung um 2,3 Prozentpunkte (13,4 Mio. EUR) höher als erwartet.

2.Agrarreserve (Haushaltsartikel 08 02 01)

Für das Haushaltsjahr 2023 wurden 450 Mio. EUR zur Deckung der potenziellen Ausgaben im Rahmen der Agrarreserve bewilligt. Bis Ende August wurden fünf Maßnahmen verabschiedet, für die insgesamt 530,5 Mio. EUR bereitgestellt wurden:

·außergewöhnliche Marktstützungsmaßnahmen für den Eier- und Geflügelfleischsektor in Polen (17,0 Mio. EUR) 1 ,

·Notfallmaßnahme zur Unterstützung des Getreide- und des Ölsaatensektors in Bulgarien, Polen und Rumänien (56,3 Mio. EUR) 2 ,

·außergewöhnliche Marktstützungsmaßnahmen für den Eier- und Geflügelfleischsektor in Italien (27,2 Mio. EUR) 3 ,

·Notfallmaßnahme zur Unterstützung des Getreide- und des Ölsaatensektors in Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei (100,0 Mio. EUR) 4 und

·eine finanzielle Soforthilfe für die Sektoren in der Landwirtschaft, die von spezifischen Problemen betroffen sind, die sich auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe auswirken (330,0 Mio. EUR) 5 .

Die ersten drei Maßnahmen werden aus der Agrarreserve 2023 und somit aus dem Haushalt 2023 finanziert. Die Förderzeiträume für die beiden letzten Maßnahmen fallen in zwei unterschiedliche EGFL-Haushaltsjahre. Folglich werden sie sowohl aus der Agrarreserve 2023 als auch aus der Agrarreserve 2024 (Haushalt 2023 und Haushalt 2024) finanziert. Bis zum 31. August 2023 wurden Zahlungen in Höhe von 10,0 Mio. EUR gemeldet.

3.Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL (Haushaltsposten 6 2 0 0)

Aus der Tabelle im Anhang geht hervor, dass bis Ende August 2023 zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 505,5 Mio. EUR zusammengekommen waren. Diese umfassen:

·Einnahmen in Höhe von 503,1 Mio. EUR im Laufe des Haushaltsjahres. Dies betrifft hauptsächlich die Einnahmen aus Korrekturen im Rahmen von Konformitäts- und Rechnungsabschlussbeschlüssen, aber auch Einnahmen aus von den Mitgliedstaaten gemeldeten Unregelmäßigkeiten.

·Während bei der Annahme des Haushalts 2023 davon ausgegangen wurde, dass keine Beträge übertragen würden, beliefen sich die vom Haushaltsjahr 2022 auf das Haushaltsjahr 2023 übertragenen Einnahmen schließlich auf 2,3 Mio. EUR.

4.Schlussfolgerungen

Die vorläufige Ausführung des EGFL-Haushalts 2023 bis zum 31. August 2023 liegt geringfügig über dem berechneten Ausgabenprofil (408,2 Mio. EUR oder 1,0 Prozentpunkte).

Ein Betrag von 505,5 Mio. EUR an zweckgebundenen Einnahmen steht bereits zur Verfügung, und im Laufe des Haushaltsjahres dürften weitere Beträge hinzukommen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die Kommission davon aus, dass die bewilligten Mittel und die bis zum Ende des Haushaltsjahres zur Verfügung stehenden zweckgebundenen Einnahmen ausreichen werden, um alle Ausgaben zu decken.

(1)

 Durchführungsverordnung (EU) 2022/2406 der Kommission, ABl. L 317 vom 9.12.2022, S. 56.

(2)

 Durchführungsverordnung (EU) 2023/739 der Kommission, ABl. L 96 vom 5.4.2023, S. 80.

(3)

 Durchführungsverordnung (EU) 2023/834 der Kommission, ABl. L 105 vom 20.4.2023, S. 2.

(4)

 Durchführungsverordnung (EU) 2023/1343 der Kommission, ABl. L 168 vom 3.7.2023, S. 22.

(5)

 Durchführungsverordnung (EU) 2023/1465 der Kommission, ABl. L 180 vom 17.7.2023, S. 21.

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