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Document 52006DC0193

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik 2004 – 2005 gemäß Beschluss Nr. 20/2004/EG

/* KOM/2006/0193 endg. */

52006DC0193

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik 2004 – 2005 gemäß Beschluß Nr. 20/2004/EG /* KOM/2006/0193 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 31.5.2006

KOM(2006) 193 endgültig /2

Corrigendum:Annule et remplace le document KOM(2006) 193 du 4.5.2006.La note en bas de page 1 a éte modifiée. Seulement la version DE est concernée.

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik 2004 – 2005 gemäß Beschluss Nr. 20/2004/EG

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 4

2. Maßnahmen im Hinblick auf die Gewährleistung eines gleichmäßig hohen Verbraucherschutzniveaus 5

2.1. Maßnahme 1: Für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher relevante wissenschaftliche Beratung, Risikoanalyse u.a.m. 5

2.2. Maßnahmen 2: Ausarbeitung von Legislativ- und sonstigen (Selbst-) Regulierungsinitiativen 5

2.3. Maßnahme 3: Beobachtung und Bewertung von Marktentwicklungen, die sich auf die wirtschaftlichen und sonstigen Interessen der Verbraucher auswirken 5

2.4. Maßnahme 4: Erhebung und Austausch von Daten und Informationen zwecks Schaffung einer praktischen Grundlage für die Entwicklung der Verbraucherpolitik und für die Einbeziehung der Verbraucherinteressen in andere Bereiche der EU-Politik 6

3. Maßnahmen zur wirksamen Durchsetzung der Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz 6

3.1. Maßnahme 5: Koordinierung von Überwachungs-und Durchsetzungsmaßnahmen 6

3.2. Maßnahme 7: Überwachung und Bewertung der Sicherheit von anderen Produkten als Lebensmitteln sowie von Dienstleistungen 7

3.3. Maßnahme 8: Beobachtung des Funktionierensalternativer Streitbeilegungsmodelle 8

3.4. Maßnahme 9: (Gemeinsame Maßnahme) Finanzbeiträge für öffentliche Stellen oder gemeinnützige Einrichtungen, die Gemeinschaftsnetzen angehören und die Verbraucher bei der Wahrnehmung ihrer Rechte beraten und unterstützen 8

3.5. Maßnahme 10: (Gemeinsame Maßnahme) Finanzbeiträge für spezifische gemeinsame Überwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen 8

4. Maßnahmen für eine angemessene Beteiligung der Verbraucherorganisationen an den Politikbereichen der EU 9

4.1. Maßnahme 13: Fortbildung für das Personal von regionalen, nationalen und europäischen Verbraucherschutzorganisationen und sonstige Maßnahmen zum Ausbau ihrer Kompetenzen 9

4.2. Maßnahme 14: Maßnahmen zur Information über Verbraucherrechte 9

4.3. Maßnahme 15: Verbraucheraufklärung, einschließlich auf junge Verbraucher abzielende Maßnahmen, und Entwicklung interaktiver Online-Instrumente zur Aufklärung der Verbraucher 9

4.4. Maßnahmen 16 und 17: Finanzbeiträge zu den Betriebskosten europäischer Verbraucherorganisationen 10

5. Maßnahmen zur Förderung diverser Ziele 10

5.1. Maßnahme 18: Finanzbeiträge zu speziellen Projekten auf der Ebene der Gemeinschaft oder der Mitgliedstaatenzur Unterstützung der Verbraucherpolitik 10

5.2. Maßnahme 19: Evaluierung der aufgrund dieses Rahmens durchgeführten Maßnahmen 11

6. Schlussfolgerung 11

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik 2004 2005 gemäß Beschluss Nr. 20/2004/EG (Text von Bedeutung für den EWR)

1. EINLEITUNG

Mit dem Beschluss Nr. 20/2004//EG vom 8. Dezember 2003 ist ein allgemeiner Rahmen für Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik im Zeitraum 2004 2007 festgelegt worden. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über Umsetzung dieses Rahmens in den Jahren 2004 und 2005. Damit wird der Anforderung in Artikel 13 des Beschlusses, wonach ein Zwischenbericht zu erstellen ist, entsprochen[1].

Insgesamt beliefen sich die jährlichen Mittelbindungen (einschließlich EFTA-Beitrag) für 2004 und 2005 auf etwa 20,6 Mio. € (davon etwa 19,5 Mio. € für operationelle Mittel und die restlichen 1,1 Mio. € für Verwaltungsmittel). 2005 haben auch Bulgarien und Rumänien die Teilnahmekriterien erfüllt und im Dezember 2005 einen Beitrag in Höhe von 157 907 € geleistet. 2004 wurden 93% der operationellen Mittel und 85% der Verwaltungsmittel in Anspruch genommen. Für 2005 betrug diese Quote der in Anspruch genommenen Mittel jeweils ca. 97% für beide Arten von Mitteln.

Das in Artikel 11 vorgesehene jährliche Arbeitsprogramm wurde für 2004 von der Kommission am 31. März 2004 und dazu eine geänderte Fassung im Dezember 2004 angenommen. Das Programm für 2005 wurde am 5. April 2005 angenommen und am 17. Februar 2006 abgeändert.

Dieser Bericht gibt einen Überblick über die Ausgaben entsprechend der Mittelbindung für die einzelnen Ziele gemäß Artikel 3 bzw. nach Maßnahmen geordnet, wie in der Auflistung im Anhang zu dem Beschluss aufgeführt. Der Beratende Ausschuss der Vertreter der Mitgliedstaaten wurde zu den jährlichen Arbeitsprogrammen und zur Durchführung der Maßnahmen 9, 10, 16, 17 und 18 konsultiert.

2. MAßNAHMEN IM HINBLICK AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG EINES GLEICHMÄßIG HOHEN VERBRAUCHERSCHUTZNIVEAUS

2.1. Maßnahme 1: Für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher relevante wissenschaftliche Beratung, Risikoanalyse u .a. m.

Für die Jahre 2004 und 2005 belief sich die Mittelbindung für Sitzungen des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbraucherprodukte und als finanzielle Beteiligung an andere wissenschaftlichen Ausschüssen, die sich mit Verbraucheranliegen befassen, auf etwa 280 000 €. Verwendet wurde dieser Betrag für die Einberufung von 137 Sitzungen, aus denen insgesamt 55 Berichte und wissenschaftliche Stellungnahmen hervorgingen.

Im Rahmen der laufenden Tätigkeiten zur Gewinnung von Erkenntnissen über die Auswirkungen chemischer Stoffe auf die menschliche Gesundheit, insbesondere bei Verbraucherprodukten, flossen 500 000 € in die zweite Phase der Projekte CHEM RISK und CHEM TEST. Weiter wurden 41 371 € für eine Bewertung der Indikatoren reprotoxischer Folgewirkungen der Exposition gegenüber Chemikalien ausgegeben.

2.2. Maßnahmen 2: Ausarbeitung von Legislativ- und sonstigen (Selbst-) Regulierungsinitiativen

Im Rahmen der Vorarbeiten zur Überarbeitung des bislang geltenden Verbraucherrechts wurden rund 500 000 € für ein annotiertes Kompendium / eine Datenbank sowie eine vergleichende Analyse der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes („Acquis“) für Verbraucherfragen in den Mitgliedstaaten ausgegeben. Darunter fallen auch eine Überprüfung der einschlägigen Rechtsprechung sowie die Feststellung von Lücken und Schwächen im bisherigen „Acquis“ und von nach wie vor bestehenden Handelshemmnissen jeder Art. Die entsprechenden Ergebnisse werden im Herbst 2006 vorliegen.

Zur Besprechung verschiedener Aspekte des Gemeinsamen Bezugsrahmens für ein europäisches Vertragsrecht wurden 14 Seminare durchgeführt; die entsprechenden Kosten beliefen sich auf insgesamt 358 000 €. Weiter wurden 40 000 € für die Kofinanzierung einer Konferenz der britischen Ratspräsidentschaft zu dieser Thematik verwendet. Auf 163 000 € belief sich die Beteiligung an anderen von der Ratspräsidentschaft veranstalteten Konferenzen über aktuelle verbraucherpolitische Sachfragen. Gegenstand von Besprechungen des neuen Netzes für Verbraucherpolitik, dem hochrangige Beamte angehören, waren im November 2005 Optionen zur Verbraucherpolitischen Strategie 2007 – 2013 (21 000 €).

2.3. Maßnahme 3: Beobachtung und Bewertung von Marktentwicklungen, die sich auf die wirtschaftlichen und sonstigen Interessen der Verbraucher auswirken

Durchgeführt wurde eine zielgruppenspezifische Untersuchung (Kostenpunkt: rund 450 000 €) zur Bewertung der Einstellungen und Erwartungshaltungen der Verbraucher in Zusammenhang mit Produktetikettierung und dem Informationsgehalt der Produktkennzeichnung bei Lebensmitteln wie auch bei Non-Food-Erzeugnissen. In Angriff genommen wurde eine Untersuchung (Kostenpunkt: 264 200 €) als Vorarbeit für die Erstellung vergleichender Preiserhebungen für Dienstleistungen, die den Verbrauchern in den EU-Mitgliedstaaten angeboten werden. Zweck der Studie ist es, eine Methodik zu entwickeln und für Preisvergleiche besonders relevante Dienstleistungen auszumachen. Die Ergebnisse werden 2006 vorliegen. Aufgewendet wurden 2 000 € für den Zugang zu Datenbanken mit Preisinformationen. Zum Thema Verbraucherbenachteiligung fand im März 2005 eine Reflexionsveranstaltung statt, an der Wirtschaftsfachleute teilnahmen (26 200 €).

2.4. Maßnahme 4: Erhebung und Austausch von Daten und Informationen zwecks Schaffung einer praktischen Grundlage für die Entwicklung der Verbraucherpolitik und für die Einbeziehung der Verbraucherinteressen in andere Bereiche der EU-Politik

Zur Unterstützung der Politikerarbeitung und stärkeren Berücksichtigung verbraucherpolitischer Anliegen in wichtigen Politikbereichen der EU, die Auswirkungen auf die Verbraucherinteressen haben, wurden rund 2,1 Mio. € für Erhebungen über Einstellungen und Meinungen der Verbraucher zu Finanzdienstleistungen, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und Rechte der Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel bereitgestellt. 2005 beliefen sich die Kosten für die Weiterführung der zielgruppenspezifischen Untersuchungen über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zwecks Weiterverfolgung der Entwicklung in diesem Bereich auf etwa 440 000 €. Rund 650 000 € wurden für eine Erhebung über Verbraucherverhalten und –einstellungen zum Thema grenzüberschreitendes Einkaufen eingesetzt. Auf 1,25 Mio. € beliefen sich die Ausgaben für eine sämtliche EU-Mitgliedstaaten abdeckende Erhebung über die Zufriedenheit der Verbraucher mit spezifischen Dienstleistungen, und rund 403 000 € betrugen die Kosten für eine Untersuchung über Verbraucherbenachteiligung. Komplementär zu bereits durchgeführten Studien wurde eine Untersuchung über nationale Rechtsvorschriften und Rechtsprechung im Bereich der unlauteren Geschäftspraktiken in den neuen Mitgliedstaaten in Auftrag gegeben (90 000 €).

Mit dem Meinungsbild über Fahr-/Fluggastrechte konnten Inhalte für weitere Maßnahmen in Bezug auf die Rechte der Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel in die EU-Verkehrspolitik eingebracht werden. Die Einstellungen in Sachen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse flossen ein in den 2005 erschienenen Bericht „Bewertung der Marktleistung der netzgebundenen Wirtschaftszweige, die Leistungen der Daseinsvorsorge erbringen“. Die Daten aus den Erhebungen früherer Jahre wurden zusammengeführt und in der Publikation „Verbraucher in Europa – Zahlen, Daten, Fakten“ veröffentlicht (56 000 €). Der Bericht und die Ergebnisse aus den Erhebungen sind auf der Website Europa abrufbar.

3. MAßNAHMEN ZUR WIRKSAMEN DURCHSETZUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN ZUM VERBRAUCHERSCHUTZ

3.1. Maßnahme 5: Koordinierung von Überwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen

An die 220 000 € wurden ausgegeben für eine „Beurteilung der Durchführbarkeit und Entwicklung eines Prototyp-Modells“ einer Datenbank und eines IT-Systems zur Unterstützung der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über Zusammenarbeit im Verbraucherschutz. Die Ergebnisse wurden den Mitgliedstaaten präsentiert, und mit der Systementwicklung konnte 2006 begonnen werden.

3.2. Maßnahme 7: Überwachung und Bewertung der Sicherheit von anderen Produkten als Lebensmitteln sowie von Dienstleistungen

Im Rahmen der Maßnahmen zur Unterstützung der Durchführung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit wurde eine vergleichende Bestandsaufnahme der Vorgehensweisen und Verfahren zur Beurteilung der Sicherheit von Verbraucherprodukten durchgeführt. Die Bestandsaufnahme wird 2006 abgeschlossen werden; sie enthält eine vergleichende Gegenüberstellung der Vorgehensweisen bei der Bewertung der Gesundheits- und Sicherheitsrisiken bei Verbraucherprodukten, wie sie von den Aufsichts- und Durchsetzungsbehörden sowie den Prüf- und Zertifizierungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten der EU und in den EWR-Ländern angewandt werden. Bereitgestellt wurden ferner Mittel für die Entwicklung einer IT-Anwendung, die von Herstellern und Vertriebshändlern genutzt werden soll, um ihrer Verpflichtung zur Meldung gefährlicher Erzeugnisse an die nationalen Überwachungsbehörden, wie in der Richtlinie vorgeschrieben, nachzukommen. Eine Basisversion der Anwendung wird Anfang 2006 versuchsweise zur Anwendung gelangen; voll operationell werden soll die Anwendung im Laufe des Jahres. Auf Seminaren, die im November 2004 stattfanden, wurden mit den Kontaktstellen für das Schnellwarnsystem RAPEX die Leitlinien für die Erstattung von Meldungen über gefährliche Erzeugnisse erörtert. Hierfür beliefen sich die Ausgaben auf insgesamt 376 850 €.

Eine Bestandsaufnahme mit einer vergleichenden Analyse der nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit und der praktischen Durchführung der Richtlinie schlug mit 200 000 € zu Buche. Die Ergebnisse dieses Vorhabens werden der Verifizierung der Umsetzung dieser Richtlinie und des Maßnahmenvollzugs 2006 zugute kommen. Durchgeführt wurde ferner eine Untersuchung zur Entwicklung von Optionen und zur Schaffung eines Prototyps eines computergestützten System für den Datenaustausch zwischen den nationalen Behörden, die in dem gemäß Artikel 10 der Richtlinie geschaffenen Netzverbund mitwirken; hierfür beliefen sich die Kosten auf 207 345 €. Die Ergebnisse wurden den Mitgliedstaaten im Oktober 2005 präsentiert. Weiteres soll 2006 entschieden werden. Im März 2005 wurde auf einer Konferenz mit den Mitgliedstaaten die Programmplanung der Tätigkeiten im Bereich Marktüberwachung erörtert (125 000 €). Auf einer Sachverständigensitzung, die im August 2005 stattfand, wurden Optionen zur Verbesserung der Datenbank für Heim- und Freizeitunfälle besprochen (6 000 €). Im Anschluss daran wurde eine Durchführbarkeitsstudie in Angriff genommen, deren Kosten sich auf rund 100 000 € beliefen. Begonnen wurde mit technischen Bewertungen zur Absicherung der Tätigkeiten im Hinblick auf die Erarbeitung von Produktsicherheitsnormen für kindergesicherte Feuerzeuge, für kindersichere Treppenschutzgitter und für Leitern (etwa 48 000 €). Bereitgestellt wurden ferner 70 000 € für datentechnischen Support im Rahmen des Systems RAPEX.

3.3. Maßnahme 8: Beobachtung des Funktionierens alternativer Streitbeilegungsmodelle

Durchgeführt wurde eine vergleichende Untersuchung über Möglichkeiten, die den Verbrauchern in den EU-Mitgliedstaaten, den USA, Kanada und Australien zur Verfügung stehen, um zu ihrem Recht zu gelangen(Kostenpunkt: 185 400 €).

3.4. Maßnahme 9: (Gemeinsame Maßnahme) Finanzbeiträge für öffentliche Stellen oder gemeinnützige Einrichtungen, die Gemeinschaftsnetzen angehören und die Verbraucher bei der Wahrnehmung ihrer Rechte beraten und unterstützen

Insgesamt flossen im Jahr 2004 an die 4,7 Mio. € als finanzielle Beteiligung den Netzen für Verbraucherhilfe als Beteiligung an gemeinsamen Maßnahmen mit den nationalen Behörden zu. Darunter fallen Finanzbeiträge für die Übergangsphase von EEJ-Net im Jahr 2004 in 15 Mitgliedstaaten sowie in Norwegen und Island (nahezu 737 000 €) sowie für das erste Jahr des Bestehens des integrierten Europäischen Netzes für Verbraucherunterstützung („Consumer Helpnet“) im Jahr 2005 und dessen Ausweitung auf 6 neue Mitgliedstaaten (Tschechische Republik, Polen, Estland, Litauen, Zypern und Lettland). Im Jahr 2005 wurde ein Betrag von rund 4 Mio. € für dieses Helpnet bereitgestellt; darunter fallen auch Mittel für neue Büroräumlichkeiten in Malta und in der Slowakei sowie für die Entwicklung von IT-Instrumenten und die Gestaltung eines Logos. Durch die Zusammenlegung der Netze konnte ein einziger, zentraler Service für Verbraucher geschaffen werden, die Probleme bei grenzüberschreitenden Transaktionen haben, und die Kosten-Nutzen-Relation deutlich verbessert werden.

3.5. Maßnahme 10: (Gemeinsame Maßnahme) Finanzbeiträge für spezifische gemeinsame Überwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen

Im Jahr 2004 wurde eine gemeinsame Maßnahme der Behörden aus Deutschland, Österreich, Belgien, Estland und Luxemburg mit einem Betrag von 110 000 € kofinanziert; Gegenstand dieses Vorhabens ist die Entwicklung eines neuen Internet-gestützten Informations- und Kommunikationssystem für Marktüberwachung. Das System soll u. a. die Eingabe der Ergebnisse aus Sicherheitsprüfungen für Produkte vonseiten der Wirtschaft und die Auswertung von Statistiken erleichtern. Das Projekt soll bis Ende 2006 zum Abschluss gebracht werden. 2005 wurde eine gemeinsame Maßnahme mit 15 Mitgliedstaaten kofinanziert (Kostenpunkt: über 1 Mio. €). Diese Maßnahme betrifft die Weiterentwicklung vorbildlicher Praktiken in unterschiedlichen Bereichen der Marktüberwachung.

Mit einem Betrag von 77 128 € kofinanziert wurde ein gemeinsames Vorhaben in Zusammenarbeit mit den Behörden aus Italien, Deutschland, Zypern, Finnland und Frankreich. Bei dem Vorhaben geht es um die Schaffung eines Systems zur Online-Erfassung von Daten über Unfälle und Verletzungen infolge Verschluckens von Kleinteilen bei Non-Food-Artikeln durch Kleinkinder der Altersgruppe 0-3 Jahre. Mit dem Projekt, das die Bezeichnung „Susy Safe” trägt, sollen bei Verbraucherorganisationen und nationalen Marktaufsichtsbehörden Informationen eingeholt werden, die Aufschluss über die jeweilige Art der in die Zwischenfälle involvierten Produkte sowie über den Impact der sozioökonomischen Disparitäten im Zusammenhang mit dem jeweiligen Verletzungsrisiko geben, und Fragen der Verbraucherbildung betreffen. Erste Ergebnisse werden für Anfang 2007 erwartet.

4. MAßNAHMEN FÜR EINE ANGEMESSENE BETEILIGUNG DER VERBRAUCHERORGANISATIONEN AN DEN POLITIKBEREICHEN DER EU

4.1. Maßnahme 13: Fortbildung für das Personal von regionalen, nationalen und europäischen Verbraucherschutzorganisationen und sonstige Maßnahmen zum Ausbau ihrer Kompetenzen

Auf rund 1,3 Mio. € beliefen sich die Ausgaben für achtzehn in den Jahren 2004 und 2005 durchgeführte Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiter von Verbraucherverbänden. Mit diesen Veranstaltungen konnten über 400 Mitarbeiter von Verbraucherorganisationen, davon 50 % aus neuen Mitgliedstaaten sowie aus Rumänien und Bulgarien, in Management, Lobbying und Gemeinschaftsrecht weitergebildet werden. In den im Anschluss an die Veranstaltungen durchgeführten Evaluierungen äußerten sich die Teilnehmer sehr zufrieden mit den Fortbildungskursen. Sie entsprechen einem speziellen Bedarf hinsichtlich Erweiterung der Qualifikationen und Kenntnisse der Mitarbeiter von Verbraucherorganisationen in den neuen Mitgliedstaaten. Weiter fanden 2004 Seminare für Sachverständige für chemische Stoffe in Verbraucherprodukten, soweit diese Sachverständigen Verbraucherorganisationen angehören, und zum Thema der laufenden Überwachung der Produktsicherheit statt (87 500 €).

4.2. Maßnahme 14: Maßnahmen zur Information über Verbraucherrechte

Auf nahezu 2 Mio. € beliefen sich die Ausgaben für eine Informationskampagne über Verbraucherrechte und zur Propagierung der Verbraucherorganisationen in Polen. Diese Kampagne wurde am 16. Mai 2005 von EU-Kommissarin Danuta Huebner in Warschau gestartet. Vom polnischen Verbraucherverband wurde inzwischen gemeldet, dass die Zahl der Sympathisanten und der Anfragen von Verbrauchern seither merklich gestiegen sei. 2005 wurden über 2 Mio. € für die Durchführung ähnlicher Kampagnen in der Tschechischen Republik, in der Slowakei und in Slowenien verwendet. Für Erhebungen zur Messung der Impacts dieser Kampagnen wurden rund 130 000 € bereitgestellt.

Vorgesehen wurden ferner 126 000 € für die Pflege und Aktualisierung der über das Internetportal Europa zugänglichen Verbraucherschutz-Website. Auf 25 000 € beliefen sich die Ausgaben für den Druck des Dokuments „Verbraucherpolitische Strategie“, die Herausgabe der Verbraucherumfrage über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse als Papierausgabe, die Lagerung, den Vertrieb und für Bildmaterial für Veröffentlichungen. 50 000 € wurden verwendet für die Herausgabe einer Informationsbroschüre über die neuen Bestimmungen über unlautere Geschäftspraktiken.

4.3. Maßnahme 15: Verbraucheraufklärung, einschließlich auf junge Verbraucher abzielende Maßnahmen, und Entwicklung interaktiver Online-Instrumente zur Aufklärung der Verbraucher

2004 und 2005 beliefen sich die Ausgaben für die zweite und die dritte Ausgabe des für Heranwachsende der Altersgruppe 16-18 Jahre bestimmten „Europäischen Taschenkalenders für junge Verbraucher“ auf 3,2 Mio. €. Die Ausgabe 2005/2006 erschien in einer Auflage von 940 000 Stück. An der nächsten Ausgabe (2006/2007), die über eine Million Heranwachsende ansprechen soll, wirken nationale und regionale Behörden mit. Die Ergebnisse einer 2005 durchgeführten Evaluierung der bisherigen Ausgaben waren im Großen und Ganzen positiv. Annähernd 400 000 € wurden bereitgestellt für die Anpassung der im Jahr 2005 für die EU der 15 entwickelten Internet-Tools für Verbrauchererziehung in der Erwachsenenbildung in den neuen Mitgliedstaaten und 1 800 € für eine diesbezügliche Sachverständigensitzung. Rund 50 000 € wurden bereitgestellt für eine Bedarfsanalyse in Sachen Schaffung eines integrierten Europäischen Master-Studiengangs „Verbraucherschutz“.

4.4. Maßnahmen 16 und 17: Finanzbeiträge zu den Betriebskosten europäischer Verbraucherorganisationen

Finanzhilfen als Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rund 1,2 Mio. € für das Jahr 2004 bzw. 1,3 Mio. € für das Jahr 2005 wurden der Europäischen Vereinigung für die Koordinierung der Verbraucherbeteiligung in der Normung (ANEC) und etwa 1,2 Mio. € für 2004 bzw. 1,25 Mio. € für 2005 der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC zugewiesen. Die im Vergleich zu den Vorjahren höhere Finanzhilfe ist für die Einbeziehung der Verbraucherverbände aus den neuen Mitgliedstaaten auf EU-Ebene bestimmt.

5. MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DIVERSER ZIELE

5.1. Maßnahme 18: Finanzbeiträge zu speziellen Projekten auf der Ebene der Gemeinschaft oder der Mitgliedstaaten zur Unterstützung der Verbraucherpolitik

Als Ergebnis des im Jahr 2004 ausgeschriebenen Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen wurden insgesamt 15 spezifische Projekte mit einem Gesamtbetrag von etwa 2,3 Mio. € kofinanziert. Begünstigte waren in erster Linie nationale Verbraucherorganisationen und andere Nichtregierungsorganisationen. Fünf Projekte gelangten in den Genuss einer 75 %igen Kofinanzierung, wie sie den neuen Mitgliedstaaten vorbehalten ist. In dem Aufruf zu Vorschlägen 2005 wurden die Anforderungen in Bezug auf transnationale Partnerschaften strenger gefasst, und das Kriterium „Verbreitung der Ergebnisse“ erhielt mehr Gewicht. Für eine Kofinanzierung in Höhe von insgesamt rund 2,35 Mio. € ausgewählt wurden vier Projekte, davon zwei, bei denen der Schwerpunkt auf „Capacity Building“ bei den Verbraucherorganisationen in den neuen Mitgliedstaaten liegt. Die entsprechenden Finanzhilfe-Vereinbarungen sollen unterzeichnet werden, sobald die Projektkosten im Einzelnen endgültig geprüft und die entsprechenden Etats definitiv gebilligt sind. Die Entscheidungen über die Zuerteilung von Finanzbeiträgen ergingen innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Antragsfrist, und das Verzeichnis der finanzierten Projekte wurde auf der Website über das Portal Europa veröffentlicht.

Eingerichtet wurde ein Internet-Forum zur Vereinfachung der gegenseitigen Vernetzung und der Partnersuche. Das Forum hat sich zwar als nützliches, für jedermann zugängliches Instrument für die Beantwortung von Auskunftsersuchen erwiesen; es zeitigte aber keine nennenswerten Ergebnisse in Sachen Partnersuche. Die externen Kosten für die Evaluierung der Projektanwendungen beliefen sich auf 6 000 €. Als Folgemaßnahme zu Empfehlungen von der Jahrestagung der Verbraucherverbände, hat eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe von der Europäischen Beratenden Verbrauchergruppe im Februar 2005 die Möglichkeiten zur Verbesserung spezifischer Projekte erörtert (€4000).

5.2. Maßnahme 19: Evaluierung der aufgrund dieses Rahmens durchgeführten Maßnahmen

Auf 149 730 € beliefen sich die Ausgaben für eine Bewertung, der die Datenbank CLAB für missbräuchliche Vertragsbedingungen unterzogen wurde. Die Ergebnisse lassen Zweifel an der Kosten-Nutzen-Relation und an der Effektivität der Datenbank in der Weise, wie sie betrieben wird, zu. Für CLAB wurden keine weiteren Ausgaben geplant. Etwa 85 000 € wurden für eine Evaluierung der Finanzhilfen bereitgestellt, die den europäischen Verbraucherorganisationen im Zeitraum 2000-2003 zugeflossen sind. 230 000 € wurden im Jahr 2005 ausgegeben für eine Evaluierung zum Europäischen Verbrauchertag und für eine Folgenabschätzung der EU-verbraucherpolitischen Strategie 2002-2006 auf die nationalen Verbraucherschutzmaßnahmen.

Im Rahmen der Maßnahmen 6, 11 und 12 wurde keine Aktion finanziert.

6. SCHLUSSFOLGERUNG

Sinn und Zweck des Beschlusses Nr. 20/204/EG sollte sein, die Ausgaben streng an verbraucherpolitische Ziele zu binden. Unter den finanzierten Maßnahmen gewinnen solche, die auf Schaffung einer Wissensbasis für die Politikerarbeitung abstellen, zunehmend an Bedeutung; diese Maßnahmen werden weitgehend dazu genutzt, die Einbeziehung der Verbraucheranliegen in die übrigen EU-Politikbereiche zu unterstützen. In Angriff genommen wurden neue, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten durchzuführende Maßnahmen, u. a. im Bereich Marktüberwachung. Durch die Zusammenführung der Europäischen Verbraucherzentren konnte die Kosten-Nutzen-Relation verbessert werden und die Durchführung der Tätigkeiten der Zentren gemeinsam mit den Mitgliedstaaten den Zentren zu einer sichereren finanziellen Grundlage verhelfen. Aufgelegt wurden neue Initiativen in den Bereichen Verbraucherinformation und Verbraucherbildung, und es wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um qualitativ höherwertige Anträge auf Finanzhilfen für spezifische Projekte zu fördern. Neuen Instrumenten zur Unterstützung nationaler Verbraucherorganisationen, etwa der Maßnahmen im Bereich „Capacity Building“, wurde höhere Priorität eingeräumt. Beim derzeitigen Stand wäre für die meisten neuen Vorhaben eine Evaluierung noch verfrüht, da entsprechende Ergebnisse erst im Laufe der beiden kommenden Jahre vorliegen werden.

[1] Aus praktischen Gründen wurde entschieden, den vorliegenden Bericht erst nach Abschluß des Haushaltsjahres 2005 zu übermitteln um einen Mehrjahresbericht über die vollständige Haushaltsführung der Jahre 2004 und 2005 vorzulegen.

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