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Document 32010D0336

2010/336/GASP: Beschluss 2010/336/GASP des Rates vom 14. Juni 2010 zu EU-Maßnahmen zur Unterstützung des Vertrags über den Waffenhandel im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie

ABl. L 152 vom 18.6.2010, p. 14–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/336/oj

18.6.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 152/14


BESCHLUSS 2010/336/GASP DES RATES

vom 14. Juni 2010

zu EU-Maßnahmen zur Unterstützung des Vertrags über den Waffenhandel im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 26 Absatz 2 und Artikel 31 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 eine Europäische Sicherheitsstrategie angenommen, in der eine Weltordnung auf der Grundlage eines wirksamen Multilateralismus gefordert wird. In der Europäischen Sicherheitsstrategie wird anerkannt, dass die Charta der Vereinten Nationen den grundlegenden Rahmen für die internationalen Beziehungen bildet. Es ist ein vorrangiges Ziel der Europäischen Union, die Vereinten Nationen zu stärken und sie mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben und für ein effizientes Handeln erforderlichen Mitteln auszustatten.

(2)

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 6. Dezember 2006 die Resolution 61/89 mit dem Titel „Auf dem Wege zu einem Vertrag über den Waffenhandel: Aufstellung gemeinsamer internationaler Normen für die Einfuhr, die Ausfuhr und den Transfer von konventionellen Waffen“ angenommen.

(3)

Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 11. Dezember 2006 die förmliche Aufnahme des Prozesses zur Ausarbeitung eines rechtsverbindlichen internationalen Vertrags über den Waffenhandel begrüßt und mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass eine deutliche Mehrheit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen einschließlich aller Mitgliedstaaten der Union die Resolution 61/89 der Generalversammlung der Vereinten Nationen unterstützt hat. Der Rat bekräftigte erneut, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten eine aktive Rolle in diesem Prozess übernehmen werden, und hob hervor, wie wichtig die Zusammenarbeit mit anderen Staaten und regionalen Organisationen in diesem Prozess ist.

(4)

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat eine 28 Mitglieder umfassende Gruppe von Regierungssachverständigen (nachstehend „GGE“ genannt) eingesetzt, um die Diskussion über einen möglichen Vertrag über den Waffenhandel fortzusetzen. Die GGE hat während des gesamten Jahres 2008 Sitzungen abgehalten und ist zu dem Schluss gelangt, dass weitere Beratungen erforderlich sind und dass diesbezügliche Anstrengungen Schritt für Schritt und in offener und transparenter Weise im Rahmen der Vereinten Nationen unternommen werden sollten. Die GGE appellierte an die Staaten, die dazu in der Lage sind, hilfebedürftigen Staaten auf Ersuchen Unterstützung zu leisten.

(5)

Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 10. Dezember 2007 die Einsetzung einer GGE der Vereinten Nationen begrüßt und seine feste Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass ein umfassendes, rechtsverbindliches Instrument, das im Einklang mit den bestehenden einschlägigen völkerrechtlichen Verantwortlichkeiten der Staaten steht und gemeinsame internationale Standards für die Ein- und Ausfuhr und den Transfer konventioneller Waffen festlegt, einen bedeutenden Beitrag dazu leisten würde, die unerwünschte und verantwortungslose Verbreitung konventioneller Waffen zu bekämpfen.

(6)

Das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR) hat diesen Prozess mit einer zweiteiligen Studie unterstützt, die aus zwei eingehenden Analysen der Standpunkte der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in Bezug auf die Durchführbarkeit, den Anwendungsbereich und mögliche Parameter eines Vertrags über den Waffenhandel bestand. Die im Dezember 2007 und im Januar 2008 vorgelegten Analysen bildeten einen nützlichen Beitrag zur Arbeit der GGE.

(7)

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 24. Dezember 2008 die Resolution 63/240 mit dem Titel „Auf dem Wege zu einem Vertrag über den Waffenhandel: Aufstellung gemeinsamer internationaler Normen für die Einfuhr, die Ausfuhr und den Transfer von konventionellen Waffen“ angenommen, mit der eine offene Arbeitsgruppe (nachstehend „OAG“ genannt) eingesetzt wurde, um diejenigen Elemente in dem Bericht der GGE weiter zu prüfen, über deren Aufnahme in einen späteren rechtsverbindlichen Vertrag über die Ein- und Ausfuhr sowie den Transfer konventioneller Waffen ein Konsens erzielt werden könnte. Die OAG ist 2009 zweimal zusammengetreten und hat der Generalversammlung der Vereinten Nationen einen Bericht vorgelegt, in dem darauf hingewiesen wird, dass das Problem des unregulierten Handels mit konventionellen Waffen und deren Abzweigung in den illegalen Markt mit internationalen Maßnahmen bewältigt werden muss.

(8)

Auf der Grundlage der oben genannten Schlussfolgerungen des Rates hat die Union beschlossen, den Prozess zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel zu unterstützen, indem die Debatte auf Staaten, die nicht in der GGE vertreten sind, sowie auf andere Akteure, wie die Zivilgesellschaft und die Wirtschaft, ausgeweitet wird, um so das Verständnis dieser Frage zu vertiefen und zur Arbeit der OAG beizutragen. Zu diesem Zweck hat der Rat am 19. Januar 2009 den Beschluss 2009/42/GASP des Rates (1) zur Unterstützung von EU-Maßnahmen, mit denen im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie in Drittstaaten der Prozess zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel gefördert wird, angenommen.

(9)

Im Rahmen der Durchführung des Beschlusses 2009/42/GASP hat UNIDIR als Durchführungsstelle des Beschlusses zwischen Februar 2009 und Februar 2010 sechs regionale Seminare, eine Nebenveranstaltung sowie eine Eröffnungs- und eine Abschlussveranstaltung organisiert. Diese Maßnahmen ermöglichten den einschlägigen Interessenvertretern, darunter Vertretern der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und von Ländern, die nicht in der GGE vertreten sind, sich an informellen Gesprächen über einen Vertrag über den Waffenhandel zu beteiligen. Ferner bot die Durchführung des Beschlusses 2009/42/GASP die Möglichkeit, nationale und regionale Konzepte in den laufenden internationalen Prozess zu integrieren und zur Bestimmung des Anwendungsbereichs und der Auswirkungen eines Vertrags über den Handel mit konventionellen Waffen beizutragen.

(10)

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 2. Dezember 2009 die Resolution 64/48 mit dem Titel „Der Vertrag über den Waffenhandel“ angenommen, mit der beschlossen wurde, die Konferenz der Vereinten Nationen zu dem Vertrag über den Waffenhandel für das Jahr 2012 einzuberufen, um eine rechtsverbindliche Übereinkunft über die höchstmöglichen gemeinsamen internationalen Normen für den Transfer konventioneller Waffen auszuarbeiten. Ferner wurde in der Resolution beschlossen, dass die restlichen Tagungen der OAG als Vorbereitungsausschuss für die Konferenz der Vereinten Nationen zu betrachten sind.

(11)

In Anbetracht der Tatsache, dass die Maßnahmen des Beschlusses 2009/42/GASP im Mai 2010 enden und Vorbereitungen für eine erfolgreiche Konferenz der Vereinten Nationen zum Vertrag über den Waffenhandel im Jahr 2012 erforderlich sind, und angesichts der in der Resolution 64/48 enthaltenen Empfehlung, eine möglichst breite und wirksame Teilnahme an der Konferenz zu gewährleisten, sollte die Union die Vorbereitungen für die Konferenz der Vereinten Nationen unterstützen, damit sichergestellt wird, dass sie möglichst viele Seiten einschließt und in der Lage ist, konkrete Empfehlungen zu den Elementen eines künftigen Vertrags über den Waffenhandel abzugeben. Die Unterstützung der Union für den Prozess zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel sollte auch Maßnahmen zur Unterstützung nationaler Einfuhr- und Ausfuhrkontrollsysteme in Drittländern umfassen, die im Einklang mit einem künftigen Vertrag über den Waffenhandel stehen müssten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Um den Vertrag über den Waffenhandel zu unterstützen, trifft die Union Maßnahmen mit den folgenden Zielen:

Unterstützung der Vorbereitungen für eine Konferenz der Vereinten Nationen zum Vertrag über den Waffenhandel, um sicherzustellen, dass sie möglichst viele Seiten einschließt und in der Lage ist, konkrete Empfehlungen zu den Elementen des künftigen Vertrags über den Waffenhandel abzugeben;

Unterstützung der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen bei der Entwicklung und Verbesserung nationaler und regionaler Sachkompetenz bei der Durchführung wirksamer Kontrollen von Waffentransfers, um zu gewährleisten, dass ein künftiger Vertrag über den Waffenhandel bei seinem Inkrafttreten möglichst wirksam ist.

(2)   Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele führt die Union folgendes Projekt durch:

Ausrichtung von sieben Regionalseminaren, einer Eröffnungsveranstaltung, einer Abschlussveranstaltung und bis zu drei Nebenveranstaltungen und Verbreitung der Ergebnisse.

Eine ausführliche Beschreibung des oben genannten Projekts ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (nachstehend „Hoher Vertreter“ genannt) zuständig.

(2)   Die Durchführung des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekts wird durch das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR) gewährleistet.

(3)   UNIDIR nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit UNIDIR.

Artikel 3

(1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekts beträgt 1 520 000 EUR.

(2)   Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Europäische Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Hierfür schließt sie ein Finanzierungsabkommen mit UNIDIR ab. In diesem Abkommen wird festgehalten, dass UNIDIR zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.

(4)   Die Kommission bemüht sich, das in Absatz 3 genannte Finanzierungsabkommen so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige diesbezügliche Schwierigkeiten und den Zeitpunkt, zu dem das Finanzierungsabkommen geschlossen wird.

Artikel 4

Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Berichte, die nach der Ausrichtung jedes Regionalseminars, des Eröffnungs- und dem Abschlussseminars sowie der Nebenveranstaltungen erstellt werden, über die Durchführung dieses Beschlusses. Die Berichte werden von UNIDIR erstellt und dienen dem Rat als Grundlage für seine Bewertung. Die Kommission stellt Informationen über die finanziellen Aspekte der Durchführung des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekts zur Verfügung.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Seine Geltungsdauer endet 24 Monate nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens. Sie endet sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Beschlusses, falls bis dahin kein Finanzierungsabkommen geschlossen wurde.

Geschehen zu Luxemburg am 14. Juni 2010.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. ASHTON


(1)  ABl. L 17 vom 22.1.2009, S. 39.


ANHANG

1.   Ziel

Das Gesamtziel dieses Beschlusses besteht darin, die Vorbereitungen für eine Konferenz der Vereinten Nationen zum Vertrag über den Waffenhandel zu unterstützen, um sicherzustellen, dass diese möglichst viele Seiten einschließt und in der Lage ist, konkrete Empfehlungen zu den Elementen des künftigen Vertrags über den Waffenhandel abzugeben; ferner sollen die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen bei der Entwicklung und Verbesserung nationaler und regionaler Sachkompetenz bei der Durchführung wirksamer Kontrollen von Waffenausfuhren und -transfers unterstützt werden.

2.   Projektbeschreibung

2.1.   Projektziel

Folgende besonderen Ziele sollen durch das Projekt erreicht werden:

a)

Unterstützung der Vorbereitungen für die Konferenz der Vereinten Nationen zum Vertrag über den Waffenhandel, u. a. durch folgende Maßnahmen:

i)

stärkere Sensibilisierung von Vertretern der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft und Verbesserung ihres Wissens und Verständnisses in Bezug auf den Prozess zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel;

ii)

Förderung einer umfassenden, aktiven und wirksamen Teilnahme möglichst vieler Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen an den für 2010-2011 geplanten Tagungen des Vorbereitungsausschusses;

iii)

Festlegung und Ausarbeitung konkreter Vorschläge zum Inhalt eines Vertrags über den Waffenhandel, die im Hinblick auf Anwendungsbereich, Parameter und Auswirkungen höchst umfassend sein sollten;

iv)

Eintreten gegenüber Drittstaaten für höchstmögliche Normen für den Vertrag über den Waffenhandel, auch auf der Grundlage von regionalen Erfahrungen und Instrumenten;

v)

Unterstützung der Vorbereitung der Konferenz im Jahr 2012, indem die Verhandlungskapazitäten der Teilnehmer gestärkt werden;

b)

Unterstützung von Drittländern in ihrem Bemühen, Ausfuhr- und Transferkontrollsysteme je nach Sachlage zu errichten, zu verbessern und anzuwenden, insbesondere durch folgende Maßnahmen:

i)

Unterstützung bei der Einführung und Durchsetzung von Genehmigungssystemen;

ii)

Unterstützung im Hinblick auf eine bessere Einhaltung und Durchsetzung nationaler Kontrollen zur Durchführung eines künftigen Vertrags über den Waffenhandel, einschließlich Grenzkontrollen, und zur Überwachung von Waffenausfuhren und -transfers;

iii)

Unterstützung bei der Erstellung nationaler und regionaler Berichte über Waffeneinfuhren und -ausfuhren, um Transparenz und Rechenschaft beim Waffenhandel zu fördern;

iv)

Unterstützung für mehr Transparenz und Rechenschaft beim Waffenhandel durch die Beteiligung am Register der Vereinten Nationen für konventionelle Waffen (UN ROCA);

v)

Unterstützung einzelstaatlicher Bemühungen um die Kennzeichnung und Rückverfolgung von Kleinwaffen und leichten Waffen.

2.2.   Angestrebte Projektergebnisse

Die Durchführung des Projekts soll zu folgenden Ergebnissen führen:

a)

stärkere Sensibilisierung, höheres Wissen und besseres Verständnis der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in Bezug auf den Prozess der Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel;

b)

breite und substanziellere Beteiligung von Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen an den für 2010-2011 geplanten Tagungen des Vorbereitungsausschusses, u. a. durch die Formulierung von konkreten Vorschlägen zum Inhalt eines Vertrags über den Waffenhandel, der einen höchst umfassenden Anwendungsbereich und höchstmögliche Normen aufweisen sollte;

c)

stärkere Sensibilisierung von Drittstaaten hinsichtlich der Struktur und der Funktionsweise von Ausfuhrkontrollsystemen für konventionelle Waffen, u. a. durch Unterstützung mit dem Ziel, die Einhaltung und die Durchsetzung nationaler Kontrollen zur Durchführung eines künftigen Vertrags über den Waffenhandel, einschließlich Grenzkontrollen, zu verbessern und Waffenausfuhren und -transfers zu überwachen;

d)

Verbesserung der Waffenregistrierung und der Buchführung über Waffen, u. a. durch Kennzeichnung und Rückverfolgung, nationale Meldungen an das UN ROCA über und verbesserte nationale Kapazitäten für Ausfuhrkontrollen zwischen den Teilnehmerstaaten.

2.3.   Beschreibung der Maßnahmen

Im Rahmen des Projekts sind die Durchführung von sieben regionalen Seminaren, einer Eröffnungsveranstaltung, einer Abschlussveranstaltung sowie bis zu drei Nebenveranstaltungen und die Verbreitung der Ergebnisse vorgesehen.

Die Regionalseminare sind dreitägig und finden an einem noch festzulegenden Ort in den Zielregionen statt.

2.3.1.   Struktur der Regionalseminare

Die Seminare umfassen folgende Präsentationen und Diskussionen:

 

Erster Teil [TAG 1 und TAG 2 (Vormittag)]:

a)

allgemeiner Überblick über den Vertrag über den Waffenhandel, Hintergründe, möglicher Geltungsbereich, Parameter usw.;

b)

nationale und regionale Standpunkte zu dem Vertrag über den Waffenhandel, einschließlich der Vorstellung des Standpunkts der Union zu dem Vertrag über den Waffenhandel;

c)

weitere Aspekte des Vertrags über den Waffenhandel, einschließlich Transparenz und Unterstützungsmaßnahmen;

d)

Ausarbeitung von Empfehlungen für die Arbeit der Tagungen des Vorbereitungsausschusses.

 

Zweiter Teil [TAG 2 (Nachmittag) und TAG 3]:

a)

Vorstellung nationaler und regionaler Systeme zur Kontrolle des Handels mit konventionellen Waffen, einschließlich des Gemeinsamen Standpunkts des Rates 2008/944/GASP vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (1);

b)

Aspekte der Einführung und Durchsetzung von Genehmigungssystemen, einschließlich rechtlicher und administrativer Aspekte;

c)

Aspekte einer besseren Einhaltung und Durchsetzung nationaler Kontrollen zur Durchführung eines künftigen Vertrags über den Waffenhandel, einschließlich Grenzkontrollen, und zur Überwachung von Waffenausfuhren und -transfers;

d)

Aspekte der Waffenregistrierung und Buchführung über Waffen, einschließlich nationaler und regionaler Berichte über Waffenausfuhren und -transfers;

e)

Rolle und Funktionsweise des UN ROCA, einschließlich Unterstützung bei der Übermittlung nationaler Berichte an das Register;

f)

internationale und nationale Instrumente für die Kennzeichnung und Rückverfolgung von Kleinwaffen und leichten Waffen und Hilfe bei ihrer Umsetzung.

Die dreitägigen Seminare werden auch Arbeitsgruppensitzungen zu spezifischen Aspekten eines Vertrags über den Waffenhandel umfassen.

2.3.2.   Seminarteilnehmer

Der Teilnehmerkreis der Regionalseminare setzt sich wie folgt zusammen:

a)

diplomatisches und/oder militärisches/Verteidigungspersonal aus den Ländern der Regionen, insbesondere von Stellen, die für die nationale Politik in Bezug auf den Vertrag über den Waffenhandel zuständig sind, einschließlich nationaler Delegierter, die an dem Vorbereitungsausschuss für den Vertrag über den Waffenhandel teilnehmen;

b)

Fach- und Strafverfolgungspersonal aus den Ländern der Regionen, insbesondere von Ausfuhrkontroll- und Zollbehörden, sowie Strafverfolgungsbeamte (zwei Teilnehmer je Land);

c)

Vertreter internationaler und regionaler Organisationen, von in den Regionen vertretenen Nichtregierungsorganisationen (NROs), Reflexionsgruppen und der lokalen/regionalen Wirtschaft;

d)

Vertreter von UNIDIR und des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA, Abteilung „konventionelle Waffen“ und Regionalabteilung, gegebenenfalls einschließlich der Regionalzentren),

e)

nationale und internationale technische Experten für Aspekte der Ausfuhrkontrolle konventioneller Waffen, einschließlich Experten und Wirtschaftsvertreter der Union.

Je nach Größe der Regionen werden zu jedem Seminar 45 bis 80 Teilnehmer erwartet. Aus jedem eingeladenen Staat wird am ersten Teil der einzelnen Seminare jeweils ein Diplomat oder Militärangehöriger und am zweiten Teil ein Fachbeamter oder Strafverfolgungsbeamter teilnehmen. Der Hohe Vertreter wird in Absprache mit den zuständigen Ratsgremien auf der Grundlage eines Vorschlags von UNIDIR eine Auswahl der Länder und Teilnehmer treffen, die zu den einzelnen Seminaren eingeladen werden.

Die Teilnahme von Experten der Union an dem Seminar sollte auf einem im Hinblick auf die technische wie auch die politische Sachkompetenz angemessenen Niveau erfolgen.

2.3.3.   Beiträge: Forschungskomponente

Um sachkundige, substanzielle und rechtzeitige Beiträge zu dem Prozess der Vereinten Nationen zu gewährleisten, bedarf es einer soliden Forschungskomponente. UNIDIR wird bis zu zwölf Hintergrundstudien bei kompetenten Forschungsinstituten oder einzelnen Experten in Auftrag geben, die sich auf einige für das Projekt und die regionalen Seminare bedeutsame Schlüsselaspekte konzentrieren sollen. UNIDIR wird dem Hohen Vertreter eine engere Auswahl möglicher Forschungsinstitute oder einzelner Experten vorschlagen, die solides Wissen über spezielle Fragen eines Vertrags über den Waffenhandel besitzen. Der Hohe Vertreter wird auf der Grundlage dieser Auswahl und in Absprache mit den zuständigen Ratsgremien die am besten geeigneten Institute und Experten auswählen.

2.3.4.   Regionale Verteilung der Seminare

Die Regionalseminare werden für folgende Ländergruppen veranstaltet:

a)

ein Seminar für Nord-, Mittel- und Südamerika einschließlich der Karibik,

b)

ein Seminar für den Nahen und Mittleren Osten,

c)

ein Seminar für Nord-, West- und Zentralafrika,

d)

ein Seminar für Ostafrika und das Südliche Afrika,

e)

ein Seminar für Ostasien und den Pazifischen Raum,

f)

ein Seminar für Süd- und Zentralasien,

g)

ein Seminar für die Region „größeres Europa“.

Mögliche Veranstaltungsorte für die Seminare sind

a)

Buenos Aires oder Rio de Janeiro für Nord-, Mittel- und Südamerika einschließlich der Karibik,

b)

Kairo oder Beirut für den Nahen und Mittleren Osten,

c)

Rabat oder Accra für Nord-, West- und Zentralafrika,

d)

Nairobi oder Johannesburg für Ostafrika und das Südliche Afrika,

e)

Jakarta oder Peking für Ostasien und den Pazifischen Raum,

f)

New Delhi oder Astana für Süd- und Zentralasien,

g)

Moskau oder Belgrad für die Region „größeres Europa“.

Die endgültigen Veranstaltungsorte werden auf der Grundlage der verfügbaren Unterstützung vor Ort so festgelegt, dass ein Höchstmaß an Ressourcen und ein möglichst kleiner CO2-Fußabdruck erreicht werden. UNIDIR wird begründete Empfehlungen zu den Veranstaltungsorten unterbreiten, die vom Hohen Vertreter in Absprache mit den zuständigen Ratsgremien geprüft und gebilligt werden.

2.3.5.   Eröffnungs- und Abschlussveranstaltung

Auf einer eintägigen Eröffnungsveranstaltung sollen der internationalen Gemeinschaft die Ziele des Projekts vorgestellt und Beiträge der Zivilgesellschaft, von Forschern und NRO eingeholt werden, um Unterstützung für das Projekt zu sichern. Auf einer eintägigen Abschlussveranstaltung sollen die Ergebnisse des Projekts vorgestellt werden. Die endgültigen Veranstaltungsorte werden nach dem gleichen Verfahren bestimmt, wie es für die Auswahl der Veranstaltungsorte für die Regionalseminare vorgesehen ist. Die Eröffnungsveranstaltung könnte, abhängig vom Datum der Annahme dieses Beschlusses am Rande der Tagung des Vorbereitungsausschusses im Juli 2010 stattfinden.

2.3.6.   Nebenveranstaltungen

Eine erste Nebenveranstaltung wird am Rande der Tagung des Ersten Ausschusses (65. Generalversammlung der Vereinten Nationen) im Oktober 2010 mit dem Ziel durchgeführt, die in New York versammelten Interessenvertreter für das Projekt zu sensibilisieren und einige konkrete substanzielle Elemente zu erörtern, die für den Prozess zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel von Bedeutung sind.

Eine zweite Nebenveranstaltung wird im Rahmen der für 2011 geplanten vierten Tagung des Vorbereitungsausschusses für den Vertrag über den Waffenhandel in New York organisiert, um den in New York versammelten Interessenvertretern die bis dahin erreichten Ergebnisse des Projekts vorzustellen.

Eine dritte Nebenveranstaltung wird am Rande der Tagung des Ersten Ausschusses (66. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen) im Oktober 2011 organisiert, um den in New York versammelten Interessenträgern die bis dahin erzielten Ergebnisse des Projekts vorzustellen.

2.4.   Verbreitung der Ergebnisse

VERÖFFENTLICHUNG VON BERICHTEN

Zu jedem Seminar und jeder Veranstaltung wird eine kurze Zusammenfassung der Diskussionen, der Empfehlungen und Ideen für einen Vertrag über den Waffenhandel sowie der erörterten technischen Aspekte erstellt. Diese in Englisch abgefassten Seminarberichte werden online und auf elektronischen Datenträgern zugänglich gemacht und verbreitet.

Ferner wird ein Entwurf des Abschlussberichts mit einer Analyse der zusammenfassenden Berichte über die sieben Regionalseminare und die übrigen Veranstaltungen des Projekts erstellt, zu dem auf dem Abschlussseminar Kommentare abgegeben werden können. Der Abschlussbericht wird anschließend zur Verbreitung online und auf elektronischen Datenträgern zugänglich gemacht. Eine Zusammenfassung des Abschlussberichts wird online und als Papierversion zur Verfügung gestellt.

3.   Laufzeit

Der Durchführungszeitraum des Projekts beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommens.

4.   Zielgruppen

Zielgruppen dieses Projekts sind die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen mit besonderem Schwerpunkt auf den staatlichen Stellen, die für die Festlegung der nationalen Politik in Bezug auf den Vertrag über den Waffenhandel zuständig sind, Ausfuhrkontrollbehörden, Zollbehörden und Strafverfolgungsbeamten, die ihre Sachkompetenz verbessern müssen, um im Rahmen eines künftigen Vertrags über den Waffenhandel für einen verantwortungsvollen Waffenhandel zu sorgen und eine verantwortungslose Verbreitung konventioneller Waffen zu verhindern. Die Auswahl bestimmter Zielstaaten wird auf der Grundlage einer von UNIDIR unterbreiteten engeren Auswahl von Zielgruppen erfolgen, die der Hohe Vertreter in Absprache mit den zuständigen Ratsgremien prüfen und billigen muss.

5.   Durchführungsstelle

Mit der fachlich-technischen Durchführung dieses Beschlusses wird UNIDIR betraut. UNIDIR nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. UNIDIR wird mit dem UNODA und den Mitgliedern des Büros des Vorbereitungsausschusses für die Konferenz der Vereinten Nationen zu einem Vertrag über den Waffenhandel zusammenarbeiten.

Gegebenenfalls arbeitet UNIDIR auch mit Einrichtungen wie regionalen Organisationen, Reflexionsgruppen, NRO und der Wirtschaft zusammen. UNIDIR sorgt dafür, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.


(1)  ABl. L 335 vom 13.12.2008, S. 99.


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