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Document 52008DC0800

Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat - Europäisches Konjunkturprogramm

/* KOM/2008/0800 endg. */

52008DC0800

Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat - Europäisches Konjunkturprogramm /* KOM/2008/0800 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 26.11.2008

KOM(2008) 800 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN EUROPÄISCHEN RAT

Europäisches Konjunkturprogramm

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN EUROPÄISCHEN RAT

Europäisches Konjunkturprogramm

Den Worten Taten folgen lassen

Wirklich auf die Probe gestellt werden die Regierungen und Institutionen Europas vor allem in Krisenzeiten. Dann müssen sie beweisen, dass sie mit Phantasie, Entschlossenheit und Flexibilität handeln können, dass sie ihr Ohr am Puls der Bedürfnisse der Familien und der Gemeinschaften in ganz Europa haben, dass sie der Aufgabe gewachsen sind, auf die plötzliche Verschlechterung der Wachstums- und Beschäftigungsaussichten in Europa die richtige Antwort zu finden.

Europa wird in erster Linie an seinen Ergebnissen gemessen. Seit ihrem Amtsantritt stellt diese Kommission die Fähigkeit der Europäischen Union, für ihre Bürger konkrete Ergebnisse zu erzielen, in den Mittelpunkt. Sie wird gezielt in den Bereichen tätig, die die Menschen in der gesamten EU betreffen. Sie sucht die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Beteiligten auf allen Ebenen und hat deutlich gemacht, dass ihre Arbeit erst dann als getan gelten kann, wenn sich ihre Auswirkungen vor Ort bemerkbar machen.

Die gegenwärtige Wirtschaftskrise bietet erneut Gelegenheit, den Beweis anzutreten, dass Europa seinen Bürgern den besten Dienst erweist, wenn es konkrete Maßnahmen ins Zentrum rückt. Europa kann den Ausschlag geben.

In schwierigen Zeiten ist die Versuchung groß, sich einem Gefühl der Machtlosigkeit hinzugeben. Aber Europa ist nicht machtlos. Die Möglichkeiten der Regierungen, die Instrumente der Europäischen Union und eine kluge Koordinierung bilden zusammen ein mächtiges Gespann, das der Gefahr einer tiefen Rezession Einhalt gebieten kann. Wenn Europa bereit ist, rasch, selbstbewusst, ehrgeizig und gezielt zu handeln, kann es den Abschwung bremsen und die Wende herbeiführen. Wir gehen gemeinsam unter oder wir schwimmen gemeinsam an Land.

Die Europäische Union zeichnet sich besonders durch ihre Fähigkeit aus, die Zusammenarbeit unter Partnern zu fördern. Die Kombination der Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft gibt uns einen starken Hebel an die Hand, um die Wende herbeizuführen. Sie schafft die Grundlage dafür, dass die Stärken der einzelnen Teile Europas ihre optimale Wirkung entfalten und wir die globale Antwort auf die globale Krise entscheidend mitgestalten können.

Vergangenen Monat ha t die Kommission aufgezeigt, wie wir entschlossen und koordiniert auf die Wirtschaftskrise reagieren können. Ich freue mich, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten sich bei der Bewältigung ihrer jeweiligen Probleme von den gemeinsamen Grundsätzen leiten lassen, die unser Handeln auf europäischer Ebene bestimmen. Heute legt die Kommission ein Programm vor, um den Abschwung einzudämmen und Nachfrage und Vertrauen zu stärken, um Hunderttausende Arbeitsplätze zu retten und große und kleine Unternehmen in Erwartung einer Rückkehr des Wachstums vor dem Konkurs zu bewahren.

Das Europäische Konjunkturprogramm beruht auf zwei Säulen und einem Grundsatz:

- Die erste Säule ist ein massiver Kaufkraftschub für die Wirtschaft, um die Nachfrage zu beleben und das Vertrauen wiederherzustellen. Die Kommission schlägt als Dringlichkeitsmaßnahme vor, dass die Mitgliedstaaten und die EU umgehend eine Finanzspritze in Höhe von 200 Mrd. EUR (1,5 % des BIP) zur Verfügung stellen, um - bei uneingeschränkter Beachtung des Stabilitäts- und Wachstumspakts - einen sofortigen Nachfragesprung auszulösen.

- Die zweite Säule beruht auf der Notwendigkeit, mit kurzfristigen Maßnahmen Europas Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu stärken. Geplant ist ein umfassendes Maßnahmenprogramm für „intelligente“ Investitionen. Intelligente Investitionen sind Investitionen in die richtigen Qualifikationen für den Bedarf von morgen, Investitionen in Energieeffizienz, um Arbeitsplätze zu schaffen und Energie zu sparen, Investitionen in umweltfreundliche Technologien, um Wirtschaftszweige wie das Baugewerbe und die Automobilindustrie für die Märkte von morgen fit zu machen, auf denen Schadstoffarmut Trumpf ist, und schließlich Investitionen in Infrastruktur und Verbundsysteme zur Förderung von Effizienz und Innovation. Gleichzeitig werden die zehn Konjunkturmaßnahmen des Programms den Mitgliedstaaten dabei helfen, die richtigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen zu treffen, um den Herausforderungen von heute zu begegnen, den KMU neue Finanzierungsmöglichkeiten zu erschließen, die Verwaltungslast zu senken und Investitionen in die Modernisierung der Infrastruktur anzustoßen. So wird ein wettbewerbsfähiges Europa mit einer zunehmend schadstoffarmen Wirtschaft entstehen.

- Das Programm beruht auf dem Grundsatz von Solidarität und sozialer Gerechtigkeit. In Krisenzeiten müssen wir vor allem denen helfen, die unsere Unterstützung am meisten benötigen. Wir müssen Arbeitsplätze sichern, indem wir die Sozialabgaben senken. Wir müssen denjenigen, die ihre Arbeit verloren haben, umgehend langfristige Perspektiven im Rahmen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung sowie durch eine raschere Bereitstellung von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds bieten. Wir müssen die Energiekosten für die am stärksten Benachteiligten durch gezielte Energiesparmaßnahmen senken. Wir müssen dafür sorgen, dass auch diejenigen Menschen die Möglichkeit erhalten, das Internet als Kommunikationsmittel zu nutzen, die dies bisher nicht konnten.

Ich bin überzeugt, dass Krisenzeiten die Möglichkeit bieten, umzudenken und Strukturreformen einzuleiten, damit wir in der globalisierten Wirtschaft von morgen bestehen können. Dies ist eine große Chance für Europa.

Ein umfassendes und ehrgeiziges Konjunkturprogramm liegt nun vor. Je schneller wir es verwirklichen, desto früher wird die dringend benötigte Hilfe bei den Europäern ankommen.

José Manuel Durão Barroso

Brüssel, den 26. November 2008

1. EINLEITUNG

Die weltweite Finanzkrise hat die EU hart getroffen. Kreditverknappung, fallende Immobilienpreise und Kurstürze an den Börsen führen zu einem immer stärkeren Vertrauensverlust bei den Verbrauchern sowie zu einem Einbruch bei Nachfrage und Investitionen. Die Haushalte stehen enorm unter Druck. Die Auftragsbücher der Unternehmen sind leer. In Wirtschaftszweigen, die von Verbraucherkrediten abhängen – beispielsweise dem Baugewerbe und der Automobilindustrie – haben sich die Märkte in vielen Mitgliedstaaten drastisch verschlechtert.

Die jüngsten Wirtschaftsprognosen zeichnen ein düsteres Bild. Ohne Korrekturmaßnahmen wird der EU 2009 voraussichtlich ein Wachstum um die null Prozent sowie möglicherweise eine Rezession bevorstehen, und die Zahl der Arbeitslosen wird in den nächsten zwei Jahren um rund 2,7 Millionen steigen. In den Wochen nach Veröffentlichung der Prognosen hat sich die wirtschaftliche Situation noch weiter verschlechtert:

- Die Situation auf den Finanzmärkten ist nach wie vor kritisch und bleibt voraussichtlich länger als erwartet angespannt.

- Das Vertrauen der Haushalte und Unternehmen ist stärker als erwartet gesunken.

- Die Verlangsamung der Wirtschaftstätigkeit greift auf die Schwellenländer über, was sich negativ auf die europäischen Exporte auswirkt.

Die Eurozone und mehrere Mitgliedstaaten befinden sich bereits in einer Phase der Rezession. Dabei besteht die Gefahr, das sich die Situation noch weiter verschärft. Investitionen und private Käufe drohen aufgeschoben zu werden, wodurch ein Teufelskreis in Gang kommt: Die Nachfrage sinkt, Unternehmensaktivitäten werden zurückgefahren, es gibt weniger Innovationen und mehr Arbeitslose. Dies könnte in der EU zu einer schweren und lang anhaltenden Rezession führen. Nächstes Jahr wäre dann mit einem weiteren Konjunkturrückgang und möglicherweise weiteren Millionen von Arbeitslosen zu rechnen.

Europa muss schnell und entschlossen handeln, um diese Abwärtsspirale zu stoppen. Dabei sind alle zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen. Die Mitgliedstaaten und die Union müssen geschlossen vorgehen, sich auf europäischer Ebene abstimmen und ihre Maßnahmen in eine globale Krisenbewältigungsstrategie einfließen lassen. Im Kontext der Finanzkrise hat die Union dafür gesorgt, dass die Maßnahmen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten Hand in Hand gingen. Dieses Vorgehen hat sich bewährt und zu einem äußerst kritischen Zeitpunkt für Stabilität gesorgt. Die Mitgliedstaaten sollten nun erneut die Stärken der EU nutzen: effiziente Koordination, ein glaubwürdiger Rahmen durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt und die Lissabon-Strategie, sowie Größenvorteile durch den Euro und den weltweit größten Binnenmarkt. Das Zusammenspiel nationaler und EU-weiter Maßnahmen kann allen Mitgliedstaaten helfen, den Turbulenzen der weltweiten Wirtschaftskrise zu trotzen und sogar gestärkt aus der Krise hervorzugehen.

Insbesondere der Euro hat sich als unschätzbarer Wert für die EU-Wirtschaft und als Stabilitätsanker erwiesen. Dank der starken Position der unabhängigen Europäischen Zentralbank bietet der Euro Schutz gegen Wechselkursschwankungen, die die Wirtschaft destabilisieren und die nationalen Krisenbewältigungsmaßnahmen deutlich erschwert hätten.

Vor einem Monat hat die Kommission ihre Strategie zur Bewältigung der Finanzkrise vorgestellt, mit der die Probleme der Wirtschaft im weiteren Sinne angegangen werden und Europa eine Schlüsselrolle bei der weltweiten Reaktion auf die Finanzkrise eingeräumt werden soll[1]. Anfang November verständigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU darauf, dass ein koordiniertes Vorgehen nötig ist und baten für ihre Tagung im Dezember um Diskussionsvorschläge seitens der Kommission.

Europäisches Konjunkturprogramm

Das Europäische Konjunkturprogramm ist die Antwort der Kommission auf die derzeitige Wirtschaftslage. Angesichts des Ausmaßes der aktuellen Krise braucht die EU einen koordinierten Ansatz, der schlagkräftig genug ist, um das Vertrauen der Verbraucher und der Wirtschaft wiederherzustellen. Er muss alle politischen Hebel nutzen, die auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen. Die meisten wirtschaftspolitischen Hebel, insbesondere die zur kurzfristigen Ankurbelung der Verbrauchernachfrage, liegen in der Hand der Mitgliedstaaten. Gerade weil die einzelnen Mitgliedstaaten über einen ganz unterschiedlichen haushaltspolitischen Spielraum verfügen, ist eine effiziente Koordinierung umso wichtiger.

Alle Mitgliedstaaten werden Maßnahmen zur Krisenbewältigung ergreifen müssen. Durch die richtige Koordination der einzelnen nationalen Anstrengungen können verschiedene Ziele parallel in Angriff genommen und der Abschwung kurzfristig abgefedert werden. Ferner können damit auch diejenigen Strukturreformen vorangebracht werden, die es der EU ermöglichen, gestärkt aus der Krise hervorzugehen, ohne die längerfristige haushaltspolitische Stabilität zu beeinträchtigen. Das Europäische Konjunkturprogramm setzt daher insbesondere auf Innovation und eine stärkere ökologische Ausrichtung der EU-Investitionen. Die EU kann solchen „intelligenten Maßnahmen“ einen deutlichen Schub geben, indem sie ihre Maßnahmen und Finanzmittel so kombiniert, dass die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, diejenigen Investitionsvorhaben fortzuführen oder anzustoßen, die Arbeitsplätze schaffen, die Nachfrage ankurbeln und Europa noch besser in die Lage versetzen, aus der Globalisierung Nutzen zu ziehen.

Mit dem Konjunkturprogramm sollen folgende strategische Ziele erreicht werden:

- Schnelles Ankurbeln der Nachfrage und Stärkung des Vertrauens der Verbraucher;

- Abfedern der Auswirkungen des Konjunkturrückgangs auf die Menschen, insbesondere auf die wirtschaftlich Schwächsten: Viele Arbeiter und ihre Familien sind bereits Opfer der Krise oder drohen es zu werden. Mit gezielten Maßnahmen können sie dabei unterstützt werden, den Arbeitsplatzverlust besser zu verkraften, schnell wieder einen Job zu finden und der Langzeitarbeitslosigkeit zu entgehen;

- Europa für den Aufschwung rüsten, so dass die europäische Wirtschaft daraus Nutzen ziehen und – wie in der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung skizziert – den Anforderungen im Hinblick auf Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit gerecht werden kann. Das bedeutet, dass die notwendigen Strukturreformen vorangebracht werden, Förderung der Innovation und Aufbau einer wissensbasierten Wirtschaft;

- Beschleunigte Veränderung hin zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß. Unter diesen Voraussetzungen ist Europa gut aufgestellt, um seine Strategie zur Begrenzung des Klimawandels und zur Förderung der Energiesicherheit in die Tat umzusetzen. Diese Strategie wird neue Technologien fördern, neue „grüne Jobs“ schaffen, Geschäftsmöglichkeiten auf schnell wachsenden Weltmärkten eröffnen, die Energiekosten für Bürger und Unternehmen in einem überschaubaren Rahmen halten und die Abhängigkeit Europas von Energieeinfuhren aus dem Ausland verringern.

Zur Verwirklichung dieser Ziele ist das Europäische Konjunkturprogramm darauf ausgerichtet,

- durch koordiniertes Vorgehen Synergien zu nutzen und nachteilige Dominoeffekte zu verhindern;

- alle verfügbaren politischen Hebel zu nutzen, die die Finanzpolitik, die Außenpolitik sowie Struktur- und Finanzmarktreformen bieten;

- Sofortmaßnahmen und die mittel- und langfristigen Ziele der EU aufeinander abzustimmen;

- der Tatsache Rechnung zu tragen, dass es sich um ein Problem globalen Ausmaßes handelt und der Beitrag der EU auf die internationalen Maßnahmen abzustimmen ist.

Das Europäische Konjunkturprogramm umfasst ein ehrgeiziges Paket antizyklischer makroökonomischer Krisenbewältigungsmaßnahmen zur Unterstützung der Realwirtschaft. Ziel ist es, eine tiefe Rezession zu verhindern. Grundlage des Programms bilden der Stabilitäts- und Wachstumspakt und die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung.

- Vorgesehen ist eine sofortige Anschubfinanzierung in Höhe von 200 Mrd. EUR (1,5 % des BIP der EU), die sich aus zusätzlichen Haushaltsmitteln der Mitgliedstaaten von 170 Mrd. EUR (ungefähr 1,2 % des BIP der EU) sowie EU-Mitteln zur Unterstützung von Sofortmaßnahmen in Höhe von 30 Mrd. EUR (ungefähr 0,3 % des BIP) zusammensetzt;

- Gleichzeitig soll unsere Wirtschaft dank einer Reihe gemeinsamer, auf der Lissabon-Strategie basierender Schwerpunktmaßnahmen an langfristige Herausforderungen angepasst werden, wobei die Strukturreformen zur Steigerung des Wachstumspotenzials fortgeführt werden.

2. Unterstützung der Realwirtschaft und Stärkung des Vertrauens

Da die Volkswirtschaften aller Mitgliedstaaten eng miteinander verflochten sind, einen Binnenmarkt haben und viele politische Maßnahmen gemeinsam durchführen, muss unser Handeln währungs-, kredit- und haushaltspolitische Aspekte sowie Maßnahmen im Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung berücksichtigen.

2.1. Währungs- und kreditpolitische Aspekte

2.1.1. Die Rolle der Europäischen Zentralbank und anderer Zentralbanken

In der gegenwärtigen Phase spielt die Geldpolitik eine entscheidende Rolle. Angesichts der mittelfristig erwarteten Inflation hat die Europäische Zentralbank (EZB) für die Eurozone zusammen mit anderen EU-Zentralbanken bereits die Zinsen gesenkt. Die EZB hat signalisiert, dass es Spielraum für weitere Senkungen gibt. Sie hat bereits ihre Bedeutung für die Stabilisierung der Märkte durch die Vergabe von Krediten an Banken und ihren Beitrag zur Liquidität nachgewiesen.

2.1.2. Die Rolle der Banken

Ursache der Probleme der Realwirtschaft ist die Instabilität auf den Finanzmärkten. Ein zuverlässiger und effizienter Finanzsektor ist Voraussetzung für eine gesunde, wachsende Wirtschaft. Die Stabilisierung des Bankensystems ist daher der erste Schritt zur Eindämmung des Abschwungs und zur Förderung einer raschen und nachhaltigen Erholung. Die EU muss diese gemeinsamen Bemühungen um eine Wiederherstellung der Stabilität und des Vertrauens in den nach wie vor anfälligen Finanzsektor fortführen und die Voraussetzungen für eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung schaffen. Die Krise hat bei der aktuellen Governance der Finanzmärkte Risiken aufgezeigt, die in Zeiten schwerer Turbulenzen real und systemisch geworden sind oder dies werden könnten. Das Reformtempo wird in den kommenden Monaten aufrechterhalten, um die Stabilität wiederherzustellen und die Interessen der europäischen Bürger und Unternehmen zu schützen.

Entscheidend ist jedoch im Augenblick, dass die Banken ihre normale Aufgabe wieder wahrnehmen, Liquidität bereitstellen und Investitionen in die Realwirtschaft fördern. Die Mitgliedstaaten sollten die umfangreichen Finanzhilfen für den Bankensektor nutzen, um eine Rückkehr zur normalen Kreditvergabe zu beschleunigen und sicherzustellen, dass die Zinssenkungen an die Kreditnehmer weitergegeben werden. Die Kommission wird die Auswirkungen der zur Unterstützung des Bankensektors getroffenen Maßnahmen auf Wirtschaft und Wettbewerb weiterhin überwachen.

2.1.3. Die Rolle der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

Die gegenwärtige Krise erfordert verstärkte Interventionen der Europäischen Investitionsbank (EIB)-Gruppe. Die EIB erhöht in den nächsten zwei Jahren ihre jährlichen Interventionen in der EU um rund 15 Mrd. EUR. Diese verstärkte Aktivität in Form von Darlehen, Beteiligungskapital, Garantien und Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis wird auch zu einer positiven Hebelwirkung durch zusätzliche Investitionen aus privaten Quellen führen. Insgesamt trägt dieses von der EIB vorgeschlagene Paket dazu bei, in den nächsten zwei Jahren zusätzliche private Ressourcen zur Unterstützung weiterer Investitionen zu mobilisieren. Damit die EIB ihre Finanzierungstätigkeit ausbauen kann, sollten die Mitgliedstaaten noch vor Ende des Jahres als deutliches politisches Signal für die Märkte und zur Erhöhung der Darlehenskapazität der Bank beschließen, die EIB-Reserven zur Stärkung ihrer Kapitalbasis in der Größenordnung von 60 Mrd. EUR einzusetzen. Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) dürfte ebenfalls ihr derzeitiges Finanzierungsniveau in den neuen Mitgliedstaaten um 500 Mio. EUR pro Jahr aufstocken.

2.2. Haushaltspolitik

Die Wiederherstellung des Vertrauens hängt von der Fähigkeit Europas ab, die Nachfrage zu stärken, indem Haushaltspolitik im Rahmen der Flexibilität, die der überarbeitete Stabilitäts- und Wachstumspakts bietet, genutzt wird. Unter den derzeitigen Umständen kommt der Haushaltspolitik eine noch wichtigere Rolle bei der Stabilisierung der Wirtschaft und Erhaltung der Nachfrage zu.

Nur mit einem umfangreichen Konjunkturpaket kann Europa auf den erwarteten Abwärtstrend bei der Nachfrage und die negativen Auswirkungen auf Investitionen und Beschäftigung reagieren. Daher schlägt die Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten sich auf ein koordiniertes Konjunkturpaket einigen, das rechtzeitig, zielgerichtet und befristet ist und sofort durchgeführt wird.

Dieses koordinierte Konjunkturpaket im Rahmen der nationalen Haushalte sollte einen Umfang von 170 Mrd. EUR, d.h. 1,2 % des BIP der Union, haben, um zusätzlich zu den automatischen Stabilisatoren nachhaltig positive und rasche Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung in Europa zu zeitigen. Die dabei vorgesehenen Ausgaben und/oder Steuersenkungen müssen im Einklang stehen mit der Flexibilität des Stabilitäts- und Wachstumspakts und die Strukturreformen der Lissabon-Strategie unterstützen. Das Konjunkturpaket sollte zeitlich begrenzt sein. Anschließend sollten die Mitgliedstaaten für eine Verbesserung der öffentlichen Finanzlage sorgen und sich wieder auf die mittelfristigen Haushaltsziele besinnen.

Zur Optimierung ihrer Auswirkungen sollten die Haushaltsanreize die Ausgangslage der einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigen. Es ist klar, dass sich nicht alle Mitgliedstaaten in der gleichen Lage befinden. Die Mitgliedstaaten, die die guten Zeiten genutzt haben, um tragfähigere öffentliche Finanzen zu erreichen und ihre Wettbewerbsposition zu verbessern, haben jetzt mehr Spielraum. In den Mitgliedstaaten, insbesondere außerhalb der Euro-Zone, die mit erheblichen außen- und binnenwirtschaftlichen Ungleichgewichten zu kämpfen haben, sollte die Haushaltspolitik im Wesentlichen darauf abzielen, diese Ungleichgewichte zu korrigieren.

Das Konjunkturpaket muss zweckmäßig sein und auf folgenden Grundsätzen beruhen:

(1) Es muss rechtzeitig, befristet, zielgerichtet und koordiniert sein.

Nationale Konjunkturpakete sollten insbesondere

- rechtzeitig sein, so dass sie in Zeiten geringer Nachfrage rasch die Wirtschaftstätigkeit fördern, da Verzögerungen bei der Umsetzung dazu führen könnten, dass der finanzpolitische Impuls erst in der Erholungsphase spürbar wird;

- befristet sein, um eine ständige Verschlechterung der Haushaltslage zu vermeiden, die die Nachhaltigkeit gefährden und schließlich eine Finanzierung durch fortlaufende Steuererhöhungen erfordern würde;

- zielgerichtet auf die Quelle der wirtschaftlichen Herausforderung (zunehmende Arbeitslosigkeit, kreditabhängige Unternehmen/Haushalte usw.) sein und die Strukturreformen unterstützen, da dies die stabilisierende Wirkung der begrenzten Haushaltsmittel maximiert;

- koordiniert sein, so dass sie die positiven Auswirkungen multiplizieren und eine langfristige Tragfähigkeit des Haushalts gewährleisten.

(2) Es sollte Einnahmen- und Ausgabeninstrumente einsetzen.

Allgemein gilt, dass öffentliche Ausgaben, die nach eigenem Ermessen getätigt werden, kurzfristig positivere Auswirkungen auf die Nachfrage haben als Steuersenkungen. Dies liegt daran, dass einige Verbraucher lieber sparen als konsumieren, es sei denn, die Steuersenkungen sind zeitlich begrenzt. Angesichts der unterschiedlichen Situationen der Mitgliedstaaten sind folgende Maßnahmen in Erwägung zu ziehen[2]:

- Die öffentlichen Ausgaben haben kurzfristig Auswirkungen auf die Nachfrage. Maßnahmen, die rasch durchgeführt werden können und auf Haushalte ausgerichtet sind, die von dem Abschwung besonders hart betroffen sind, fließen nahezu unmittelbar in den Konsum. Dies gilt beispielsweise für zeitweilig erhöhte Transferzahlungen an Arbeitslose oder Haushalte mit niedrigem Einkommen oder für eine vorübergehende Verlängerung der Arbeitslosenunterstützung. Dies kann auch erfolgen durch die Bereitstellung öffentlicher Investitionen für Projekte, die den KMU zugute kommen, sowie für langfristige politische Ziele wie die Verbesserung der Infrastruktur oder den Kampf gegen den Klimawandel.

- Bürgschaften und Darlehenszuschüsse als Ausgleich für die derzeit ungewöhnlich hohen Risikoprämien können besonders wirksam in einem Umfeld sein, in dem Kredite allgemein knapp sind. Sie können dazu beitragen, den Mangel an kurzfristigem Betriebskapital zu überbrücken, der gegenwärtig für viele Unternehmen ein Problem darstellt.

- Gut konzipierte finanzielle Anreize für die Beschleunigung der Anpassung unserer Volkswirtschaften an langfristige Herausforderungen wie Klimawandel, wozu auch Anreize für Energieeffizienz gehören.

- Niedrigere Steuern und Sozialabgaben: niedrigere Sozialabgaben für Arbeitgeber können positive Auswirkungen auf die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen haben, während eine niedrigere Besteuerung von Arbeitseinkommen die Kaufkraft fördern kann, insbesondere für Niedriglohnempfänger.

- Eine vorübergehende Senkung des MwSt-Normalsatzes kann schnell vorgenommen werden und könnte finanzielle Anreize zur Konsumsteigerung bewirken.

(3) Es sollte im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfolgen.

Die Haushaltspolitik sollte im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfolgen, um einen einheitlichen und glaubwürdigen Politikrahmen zu schaffen. Aufgrund der 2005 erfolgten Überarbeitung des Paktes können die konjunkturellen Bedingungen besser berücksichtigt und die mittel- und langfristige Finanzdisziplin gestärkt werden. Der sich daraus ergebende Rahmen ist in guten Zeiten anspruchsvoller und bietet in schlechten Zeiten mehr Flexibilität. Außerordentliche Umstände, in denen eine Finanzkrise und eine Rezession gleichzeitig auftreten, rechtfertigen eine koordinierte Haushaltsexpansion in der EU. Für einige Mitgliedstaaten bedeutet dies, dass sie den Referenzwert von 3 % des BIP überschreiten. Mitgliedstaaten mit einem übermäßigen Defizit müssen in Zeiträumen wirtschaftlicher Erholung Abhilfe schaffen. Dies entspricht voll und ganz den Verfahren des Stabilitäts- und Wachstumspakts, die sicherstellen, dass das übermäßige Defizit zu gegebener Zeit korrigiert wird, wodurch die langfristige Tragfähigkeit des Haushalts gesichert wird.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wird daher sorgfältig angewendet, um eine glaubwürdige mittelfristige Finanzpolitik zu gewährleisten. Mitgliedstaaten, die antizyklische Maßnahmen ergreifen, sollten bis Ende Dezember 2008 ein aktualisiertes Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramm vorlegen. In dieser Aktualisierung sollten die Maßnahmen aufgeführt werden, mit deren Hilfe die schlechte Haushaltslage verbessert und eine langfristige Tragfähigkeit erreicht werden soll. Die Kommission überprüft die Haushaltsanreiz-Maßnahmen sowie die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme anhand aktualisierter Prognosen und berät die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die jeweilige Vorgehensweise, wobei sie sich auf folgende Ziele stützt:

- Gewährleistung der Reversibilität von Maßnahmen, die kurzfristig zu steigenden Defiziten führen;

- Verbesserung der mittelfristigen Haushaltspolitik durch Stärkung der nationalen Haushaltsvorschriften und Finanzrahmen;

- Sicherung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, vor allem durch Reformen, die den Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben eindämmen.

(4) Es sollte einhergehen mit Strukturreformen, die die Nachfrage stützen und die Widerstandskraft stärken.

Während die meisten unmittelbaren Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung durch kurzfristige währungs- und finanzpolitische Anreize zustande kommen, muss ein umfassendes Erholungsprogramm auch eine ehrgeizige Strukturreformagenda beinhalten, die auf die Bedürfnisse der einzelnen Mitgliedstaaten zugeschnitten ist, damit diese gestärkt aus der Krise hervorgehen. Dies liegt zum Teil daran, dass einige der Strukturreformen auch einen Beitrag zur kurzfristigen Stärkung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage leisten können. Ferner sind Strukturreformen nötig, um einige der tieferen Ursachen der gegenwärtigen Krise zu beseitigen und die für eine rasche Erholung erforderlichen Anpassungskapazitäten der Volkswirtschaft zu stärken.

Eine widerstandsfähige, flexible Wirtschaft trägt dazu bei, die negativen Auswirkungen einer Wirtschaftskrise zu mildern. Durch die Lissabon-Strategie wurden die wirtschaftlichen Grundlagen Europas bereits gestärkt. Entsprechend abgestimmt könnten die Strukturreformen der Lissabon-Strategie eine angemessene kurzfristige politische Reaktion auf die Krise darstellen, da sie für mehr wirtschaftliche Belastbarkeit und Flexibilität sorgen. Die Mitgliedstaaten sollten folgende Maßnahmen ins Auge fassen:

- Förderung der Kaufkraft durch besseres Funktionieren des Marktes: Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise der wichtigsten Märkte helfen, durch Senkung der Preise die Nachfrage aufrechtzuerhalten und somit die Kaufkraft der Privathaushalte zu fördern.

- Sofortige Inangriffnahme der Probleme bei der Wettbewerbsfähigkeit: Mitgliedstaaten mit Inflation und Problemen bei der Wettbewerbsfähigkeit müssen unverzüglich Maßnahmen zur Stärkung der Verbindung zwischen Lohnbildungsmechanismus und Produktivitätsentwicklungen ergreifen.

- Förderung von Beschäftigung und Erleichterung der Übergänge auf dem Arbeitsmarkt: Die Hauptherausforderung auf den heutigen Arbeitsmärkten ist es, den schädlichen Abbau von Arbeitsplätzen durch vorübergehend von kurzfristigen Nachfrageproblemen betroffene Industriezweige zu vermeiden. Hierzu könnten flexiblere Arbeitszeitregelungen oder eine verbesserte Arbeitsvermittlung beitragen.

- Bürokratieabbau für Unternehmen. Derartige Reformen steigern die Produktivität und stärken die Wettbewerbsfähigkeit. Zu den rasch umzusetzende Maßnahmen gehören anhaltende Bemühungen um eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei Unternehmensgründungen.

2.3. Maßnahmen in den vier vorrangigen Bereichen der Lissabon-Strategie

Um den größtmöglichen Nutzen zu erreichen, die Ziele des Konjunkturprogramms zum Schutz der Menschen zu verwirklichen, und zu verhindern, dass die Krise die Aufmerksamkeit von den langfristigen Interessen der EU und der Notwendigkeit, in ihre Zukunft zu investieren, ablenkt, sollte es eine enge Verbindung zwischen den finanziellen Anreizen und den in diesem Abschnitt beschriebenen Maßnahmen in den vier Schwerpunktbereichen der Lissabon-Strategie (Menschen, Wirtschaft, Infrastruktur und Energie, Forschung und Innovation) geben. Um dies zu erreichen, wird die Kommission am 16. Dezember 2008 für jeden einzelnen Mitgliedstaat einen Bericht vorlegen, der Vorschläge für Empfehlungen im Rahmen ihres jährlichen Lissabon-Pakets enthält

Eine geschickte Verknüpfung von EU-Strategien und EU-Mitteln kann als Katalysator für Schlüsselinvestitionen wirken, die der EU den Weg zu nachhaltigem Wohlstand in der Zukunft bereiten. Sie ist ebenso bedeutsam für die Schaffung stabiler, berechenbarer Rahmenbedingungen, um Vertrauen zu schaffen, Investitionen zu erleichtern und gemeinsame Probleme möglichst kostengünstig zu lösen. Einige der in diesem Abschnitt vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, durch die Bereitstellung von EU-Mitteln einen direkten Beitrag zu fiskalpolitischen Impulsen zu vermitteln und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Strategien zu unterstützen. Andere Maßnahmen bezwecken eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen sowie die Verringerung der Verwaltungslasten und die Beschleunigung von Innovationen. Diese Maßnahmen bilden ein integriertes Paket. Hinsichtlich der jeweiligen Auswirkungen auf den Haushalt ist den im vorangehenden Abschnitt dargelegten Grundsätzen Rechnung zu tragen.

2.3.1. Sicherung der Beschäftigung und Förderung der unternehmerischen Initiative

Am allerwichtigsten ist es, die europäischen Bürger vor den schlimmsten Auswirkungen der Finanzkrise zu bewahren, denn sie sind – ob als Arbeitnehmer, in Privathaushalten oder als Unternehmer – als erste betroffen. Bei der Bewältigung der Auswirkungen der Finanzkrise auf die Beschäftigung und in sozialer Hinsicht sollten die Mitgliedstaaten die Sozialpartner aktiv einbeziehen.

a) Menschen

Die Umsetzung aktiver Eingliederungs- und integrierter Flexicurity-Strategien mit den Schwerpunkten Aktivierung, Umschulung und Qualifizierung ist für die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, die rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt von Beschäftigten, deren Arbeitplatz gestrichen wurde, und zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit von ausschlaggebender Bedeutung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch eine angemessene soziale Sicherung, die sowohl Anreize zur Arbeitsaufnahme schafft als auch die Kaufkraft sichert.

1. Umfangreiche europäische Initiative zur Beschäftigungsförderung a) Die Kommission schlägt vor, die Kriterien für die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) zu vereinfachen und ab Anfang 2009 die Vorauszahlungen zu beschleunigen, damit die Mitgliedstaaten rascher auf bis zu 1,8 Mrd. EUR zugreifen können, um im Rahmen der Flexicurity-Strategien die Aktivierungsprogramme insbesondere in Bezug auf Geringqualifizierte rasch auszubauen (individuelle Beratung, intensive (Um-)Schulung und Weiterqualifizierung von Arbeitnehmern, Lehrlingsausbildung, subventionierte Arbeitsplätze sowie Zuschüsse für Selbständige und Unternehmensgründer) und ihre Programme dahingehend neu auszurichten, dass sich die Unterstützung auf die wirtschaftlich Schwächsten konzentriert, und in diesem Zeitraum einschlägige Projekte erforderlichenfalls vollständig aus Gemeinschaftsmitteln zu finanzieren; die Überwachung und Abstimmung von Maßnahmen zur Entwicklung von Fähigkeiten und zur Qualifizierung mit den Anforderungen vorhandener und absehbarer offener Stellen zu verbessern; dies wird in enger Zusammenarbeit der Sozialpartner, der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und der Universitäten zu leisten sein. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten schlägt die Kommission eine Neuausrichtung der Ausgabenpolitik des ESF vor, damit sichergestellt ist, dass den unmittelbaren Prioritäten entsprochen wird. b) Ferner wird die Kommission eine Überarbeitung der Regelungen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung vorschlagen, damit dieser rascher in Schlüsselsektoren tätig werden kann, um Schulungen und Stellenvermittlungen für diejenigen zu kofinanzieren, deren Arbeitsplatz gestrichen wurde, oder um Fachkräfte im Arbeitsmarkt zu halten, die bei einem erneuten Aufschwung der Wirtschaft benötigt werden. Die Kommission wird die für den Fonds verfügbaren Haushaltsmittel im Lichte der Umsetzung der überarbeiteten Regelungen überprüfen. 2. Nachfrage nach Arbeitskraft schaffen Die Mitgliedstaaten sollten in Betracht ziehen, bei niedrig entlohnten Tätigkeiten die Sozialabgaben des Arbeitgebers zu senken, um die Beschäftigungsfähigkeit Geringqualifizierter zu fördern. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten innovative Lösungen erwägen (z.B. Erledigung von Hausarbeiten und Kinderbetreuung gegen Dienstleistungsschecks, befristete Subventionen für die Einstellung Benachteiligter), die in Teilen der EU bereits erfolgreich praktiziert werden. Der Rat sollte noch vor dem Frühjahrsgipfel 2009 den Richtlinienvorschlag annehmen, demzufolge die MwSt-Ermäßigung für arbeitsintensive Dienstleistungen eine ständige Regelung werden soll. |

- b) Wirtschaft

Voraussetzung für Investitionen, Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Privatsektor sind ausreichende und erschwingliche Finanzierungsmöglichkeiten. Die Mitgliedstaaten müssen die Hebelwirkung einer umfangreichen finanziellen Unterstützung des Bankensektors nutzen, um dafür zu sorgen, dass die Banken ihre normale Kreditvergabe fortführen können. Um Kleinunternehmen und die unternehmerische Initiative zu unterstützen, müssen vonseiten der EU und der Mitgliedstaaten dringend Schritte zu einer erheblichen Verringerung der Verwaltungslasten von KMU und Kleinstunternehmen unternommen werden, insbesondere im Wege der raschen Umsetzung der entsprechenden Kommissionsvorschläge. Dazu sollte auch die europäische Regelung für kleine Unternehmen („Small Business Act“) möglichst rasch umgesetzt werden.

Die EU-Regeln für staatliche Beihilfen räumen den Mitgliedstaaten ein breites Spektrum an Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen, Regionen und Beschäftigten bzw. Arbeitslosen sowie zur Stimulierung der Nachfrage ein. Diese Regeln sorgen außerdem für gleiche Wettbewerbsbedingungen und gewährleisten, dass staatliche Beihilfen zur Unterstützung von EU-Zielen etwa auf den Gebieten FuE, Innovation, IKT, Verkehr oder Energieeffizienz eingesetzt werden und nicht durch Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Sektoren den Wettbewerb verfälschen. In der derzeitigen Ausnahmesituation ist der Zugang zu Finanzmitteln von größter wirtschaftlicher Bedeutung, weshalb die Kommission befristet geltende Leitlinien für die Genehmigung der staatlichen Unterstützung von Darlehen ausarbeiten wird (s.u.).

3. Verbesserung des Zugangs der Unternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten Die EIB hat ein Paket im Umfang von 30 Mrd. EUR für Darlehen an KMU zusammengestellt – gegenüber dem bisherigen Darlehensvolumen in diesem Bereich eine Aufstockung um 10 Mrd. EUR. Außerdem erhöht die EIB ihr Darlehensvolumen für mittelgroße Gesellschaften – ein Schlüsselelement der EU-Wirtschaft – um 1 Mrd. EUR pro Jahr. Eine weitere Milliarde Euro wird die EIB zudem dem EIF für eine Mezzanine-Finanzierungsfazilität zur Verfügung stellen. Die Kommission wird ein Bündel von Vereinfachungsmaßnahmen vorlegen, die insbesondere den Entscheidungsprozess bei staatlichen Beihilfen beschleunigen sollen. Jegliche staatliche Beihilfe sollte im Wege von Querschnittsregelungen zur Unterstützung der Lissabon-Ziele – Forschung, Innovation, Schulung, Umweltschutz und insbesondere saubere Technologien, Verkehr und Energieeffizienz – gewährt werden. Die Kommission wird den Mitgliedstaaten vorübergehend gestatten, Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln zu erleichtern, indem ihnen subventionierte Bürgschaften und Darlehenszuschüsse für Investitionen in Produkte gewährt werden, die über die EU-Umweltschutznormen hinausgehenden Anforderungen genügen[3]. 4. Verringerung der Verwaltungslasten und Förderung der unternehmerischen Initiative Um die Verwaltungslasten der Unternehmen deutlich zu verringern, den Cash-flow der Unternehmen zu unterstützen und mehr Menschen beim Sprung in die Selbständigkeit zu helfen, sollten die EU und die Mitgliedstaaten auf der Grundlage des „Small Business Act“ Folgendes bewerkstelligen: dafür sorgen, dass die Gründung eines Unternehmens überall in der EU binnen drei Tagen kostenlos vollzogen werden kann und dass die Formalitäten für die Einstellung des ersten Beschäftigten bei einer einzigen Anlaufstelle erledigt werden können; die Pflicht zur Erstellung von Jahresabschlüssen für Kleinstunternehmen aufheben (für die betroffenen Unternehmen würde dies Einsparungen von schätzungsweise 7 Mrd. EUR pro Jahr bedeuten) und das erforderliche Mindestkapital einer Europäischen Privatgesellschaft auf einen Euro beschränken; die Annahme des Vorschlags über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft beschleunigen, damit es ab Anfang 2009 die grenzübergreifenden Tätigkeiten von KMU erleichtern kann und sie in die Lage versetzt, in der gesamten EU anhand einheitlicher gesellschaftsrechtlicher Vorschriften tätig zu sein; dafür sorgen, dass die Behörden Rechnungen – auch von KMU – über Lieferungen und Dienstleistungen innerhalb eines Monats bezahlen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, und dass elektronische Rechnungen Papierrechnungen gleichgestellt werden (womit Kosteneinsparungen von bis zu 18 Mrd. EUR erzielt werden könnten); außerdem sollten alle Zahlungsrückstände öffentlicher Einrichtungen beglichen werden; die Gebühren für die Anmeldung und das Halten von Patenten um bis zu 75 % senken und die Kosten für eine Gemeinschaftsmarke halbieren. |

- 2.3.2 . Weiter in die Zukunft investieren

Wir erleben gerade den Beginn eines umfangreichen strukturellen Wandels hin zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß. Dies ist für die EU eine Chance zur Schaffung neuer Unternehmen, neuer Industrien und von Millionen neuer, gutbezahlter Stellen. Dabei sind alle Sektoren einzubeziehen: so werden beispielsweise mit dem jüngsten Beschluss zum GAP-Gesundheitscheck 3 Mrd. EUR für klimafreundliche Investitionen in die Entwicklung des ländlichen Raums gebunden. Rasche Maßnahmen können hier der Union sowohl kurz- als auch langfristig Vorteile verschaffen. Um die Investitionstätigkeit zu beschleunigen, gedenkt die Kommission, die Rechtsvorschriften für öffentlich-private Partnerschaften zur Durchführung von großen Infrastruktur- und Forschungsinvestitionen klarer zu fassen, um den Rückgriff auf diese Mischform der Finanzierung zu erleichtern.

c) Infrastruktur und Energie

Der Schlüssel zur Maximierung von Vorteilen und zur Minimierung von Kosten liegt in der gezielten Nutzung der Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz – etwa bei Gebäuden, Beleuchtungs-, Kühl- oder Heizungsanlagen – wie auch bei anderen technologischen Erzeugnissen – etwa Fahrzeugen und Maschinen. Bereits kurzfristig können Privathaushalte und Unternehmen von den umfänglichen positiven Auswirkungen profitieren.

Zugleich muss Europa aber noch rascher in seine Infrastruktur, insbesondere in die umweltfreundlichen Verkehrsarten im Rahmen der Transeuropäischen Netze (TEN), in Hochgeschwindigkeits-IKT-Netze, in Energieverbundnetze und in gesamteuropäische Forschungsinfrastrukturen, investieren. Die Beschleunigung von Infrastrukturinvestitionen wird nicht nur den in den meisten Mitgliedstaaten derzeit rapiden Rückgang der Investitionen im Bausektor auffangen, sondern steigert auch längerfristig das Potenzial Europas für ein nachhaltiges Wachstum. Insbesondere im Energiesektor würde eine Reihe ehrgeiziger europäischer Projekte dazu beitragen, die Energiesicherheit der EU zu verbessern und mehr Mitgliedstaaten in das europäische Stromverbundnetz einzubeziehen.

5. Beschleunigung von Investitionen zur Modernisierung der europäischen Infrastruktur Zumindest in den kommenden zwei Jahren steht nicht zu erwarten, dass die im Finanzrahmen veranschlagten Mittel im Wege des EU-Haushalts zur Gänze ausgegeben werden können. Die Kommission schlägt daher vor, für die Jahre 2009 und 2010 zusätzliche Mittel in Höhe von 5 Mrd. EUR für Projekte im Rahmen der transeuropäischen Energienetze und für Breitband-Infrastrukturprojekte bereitzustellen. Dazu müssten der Rat und das Parlament beschließen, den Finanzrahmen unter Einhaltung der durch den bewilligten Haushalt vorgegebenen Grenzen zu überprüfen. Mit einer Mittelausstattung von über 347 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007-2013 verfügt die Kohäsionspolitik über erhebliche Mittel zur Unterstützung öffentlicher Investitionen der Mitgliedstaaten und ihrer Regionen. Allerdings besteht die Gefahr, dass der auf den nationalen Haushalten lastende Druck die geplanten Investitionen verlangsamt. Um die Wirtschaft sofort in Schwung zu bringen, sollte die Durchführung der Strukturfonds beschleunigt werden. Dazu wird die Kommission vorschlagen, mehr Mittel zur Vorfinanzierung von Programmen bereitzustellen, damit Anfang 2009 bis zu 4,5 Mrd. EUR verfügbar sind; sollten die Mitgliedstaaten die flexiblen Möglichkeiten nutzen, um die Finanzierung von Projekten vorzuziehen, und dabei den von der Gemeinschaft finanzierten Anteil höher anzusetzen; wird die Kommission eine Reihe weiterer Maßnahmen vorschlagen, um die Durchführung von großen Investitionsvorhaben voranzubringen, den Einsatz von Mitteln im Wege der Finanzierungstechnik zu erleichtern, die Behandlung von Vorauszahlungen zu vereinfachen und die Möglichkeiten zur pauschalen Abrechnung förderfähiger Ausgaben bei allen Fonds zu erweitern. Die Kommission betont, dass diese Vorschläge rasch angenommen werden müssen. Bis Ende März 2009 wird die Kommission eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für transeuropäische Verkehrsprojekte (TEN-T) im Umfang von 500 Mio. EUR veröffentlichen. Diese Mittel könnten dann noch vor Ende 2009 für Baumaßnahmen verwendet werden. Damit werden vorhandene Mittel genutzt, die ansonsten im Rahmen der Halbzeitbilanz des Mehrjahresprogramms TEN-T im Jahr 2010 umgeschichtet würden. Parallel dazu wird die EIB für die Finanzierung von Investitionen zur Bekämpfung des Klimawandels, zur Sicherung der Energieversorgung und für Infrastrukturprojekte erheblich mehr Mittel bereitstellen – bis zu 6 Mrd. EUR mehr pro Jahr. Zugleich wird sie die Durchführung der beiden zusammen mit der Kommission entwickelten innovativen Finanzierungsinstrumente (Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis zur Unterstützung von FuE und Kreditgarantieinstrument für TEN-Verkehrsprojekte zur Förderung der Beteiligung des Privatsektors) beschleunigen. Die EBWE wird für Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Eindämmung des Klimawandels sowie zur Finanzierung von Infrastrukturdienstleistungen kommunaler und anderer Stellen mehr als doppelt so viel Mittel bereitstellen wie bisher. Die dadurch bewirkte Mobilisierung von Mitteln aufseiten des Privatsektors könnte zu Investitionen im Umfang von 5 Mrd. EUR führen. 6. Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden Die Mitgliedstaaten und die EU-Organe sollten gemeinsam dringende Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz privater und öffentlicher Gebäude sowie zur Förderung der raschen Markteinführung umweltfreundlicher Produkte treffen: Die Mitgliedstaaten sollten anspruchsvolle Ziele formulieren, damit öffentliche Gebäude ebenso wie Privat- und Sozialwohnungen den höchsten europäischen Energieeffizienznormen genügen und regelmäßig einer Energiezertifizierung unterzogen werden. Um ihre nationalen Ziele leichter zu erreichen, sollten die Mitgliedstaaten eine Ermäßigung der Grundsteuer für energieeffiziente Gebäude in Erwägung ziehen. Die Kommission hat gerade Vorschläge[4] unterbreitet, die auf eine erhebliche Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden abzielen, und sie ruft Rat und Parlament auf, der Annahme dieser Vorschläge Priorität einzuräumen. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten ihre operativen Strukturfondsprogramme neu ausrichten und dabei für Investitionen in die Energieeffizienz, auch im sozialen Wohnungsbau, einen höheren Anteil vorsehen. Um die Möglichkeiten in diesem Zusammenhang auszuweiten, schlägt die Kommission eine Änderung der Strukturfonds-Verordnungen zur Unterstützung dieser Neuausrichtung vor; diese Änderungen müssten rasch angenommen werden. Die Kommission wird mit der EIB und einer Reihe von nationalen Entwicklungsbanken zusammenarbeiten, um einen „2020-Fonds für Energie, Klimaschutz und Infrastruktur“ zur Finanzierung von Eigenkapital- und Quasi-Eigenkapitalprojekten aufzulegen. Die Kommission ruft Mitgliedstaaten und Wirtschaft dringend zur Entwicklung innovativer Finanzierungsmodelle auf (Finanzierung von Sanierungsarbeiten beispielsweise durch über mehrere Jahre gestreckte Rückzahlungen auf der Grundlage der eingesparten Energiekosten). 7. Förderung der raschen Markteinführung von umweltfreundlichen Produkten Die Kommission wird vorschlagen, auf umweltfreundliche Waren und Dienstleistungen ermäßigte MwSt-Sätze zu erheben, um insbesondere die Energieeffizienz bei Gebäuden zu steigern. Sie ermutigt die Mitgliedstaaten zu weiteren Anreizen für die Verbraucher, um die Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten zu stimulieren. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten rasch Umweltverträglichkeitsanforderungen in Bezug auf externe Stromversorgungseinrichtungen, den Stromverbrauch von Geräten im Stand-by-Modus und in ausgeschaltetem Zustand, Set-top-Boxen und Leuchtstofflampen anwenden. Die Kommission wird rasch Regelungen für andere Produkte mit einem sehr hohen Energiesparpotenzial – etwa Fernsehgeräte, Innenbeleuchtungen, Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Warmwasserbereiter und Klimaanlagen – ausarbeiten. |

- d) Forschung und Innovation

Die Finanzkrise und in ihrem Gefolge die Verknappung der öffentlichen und privaten finanziellen Ressourcen mag mancherorts zum Anlass dienen, geplante FuE- und Bildungsinvestitionen zu verzögern oder beträchtlich zu kürzen, wie in früheren Abschwungphasen schon geschehen. In der Rückschau hat sich jedoch erwiesen, dass diese Beschlüsse zu einer massiven Vernichtung von Kapital und Wissen mit sehr negativen Auswirkungen auf die mittel- bis längerfristigen Wachstums- und Beschäftigungsaussichten in Europa geführt haben. Demgegenüber gab es sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas Beispiele von Ländern, die in weiser Voraussicht in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ihre FuE- und Bildungsausgaben erhöht und damit die Grundlage für ihre starke Stellung auf dem Feld der Innovation gelegt haben.

8. Steigerung der Investitionen in FuE, Innovation und Bildung Die Mitgliedstaaten und die private Wirtschaft sollten die geplanten Investitionen in Bildung und FuE (entsprechend ihren nationalen FuE-Zielvorgaben) erhöhen, um Wachstum und Produktivität zu beleben. Sie sollten auch Maßnahmen zur Steigerung der privaten FuE-Investitionen in Betracht ziehen, beispielsweise steuerliche Anreize, Zuschüsse und/oder Subventionen. Die Mitgliedstaaten sollten weiter in die Verbesserung der Bildung investieren. 9. Entwicklung sauberer Technologien für Autos und im Bauwesen Zur Förderung der Innovation im produzierenden Gewerbe und insbesondere in der Bau- und der Automobilindustrie, die sich einem krisenbedingten Nachfrageeinbruch und erheblichen Herausforderungen beim Übergang zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft gegenübersehen, schlägt die Kommission drei große öffentlich-private Partnerschaften vor: Im Automobilsektor soll in einer „Europäischen Initiative für umweltfreundliche Kraftfahrzeuge“ die Forschung zu einem breiten Spektrum an Technologien und intelligenten Energieinfrastrukturen gebündelt werden, die für einen Durchbruch bei der Nutzung erneuerbarer und nicht verschmutzender Energieträger und der Senkung der CO2-Emissionen sowie für die Verkehrssicherheit und einen flüssigen Verkehr entscheidend sind. Die Finanzierung der mit mindestens 5 Mrd. EUR ausgestatteten Partnerschaft würden sich die Gemeinschaft, die EIB, die Wirtschaft und die Mitgliedstaaten teilen. Dabei würde die EIB kostenbasierte Darlehen für Automobilhersteller und Zulieferer bereitstellen, um Innovationen insbesondere in Technologien zur Verbesserung der Sicherheit und der Umweltfreundlichkeit von Kraftfahrzeugen, z.B. in Elektrofahrzeuge, zu finanzieren. Nachfrageseitige Maßnahmen wie beispielsweise die Senkung von Zulassungs- und anderen Kraftfahrzeugsteuern für emissionsarme Fahrzeuge durch die Mitgliedstaaten sowie Regelungen zur Verschrottung von Altfahrzeugen sollten in diese Initiative einbezogen werden. Darüber hinaus wird die Kommission den Aufbau eines Beschaffungsnetzes regionaler und lokaler Behörden unterstützen, in dem die Nachfrage nach sauberen Omnibussen und anderen Fahrzeugen gebündelt werden soll, und die Durchführung der Initiative „CARS21“ beschleunigen. Im Bausektor sollen in einer „Europäischen Initiative für energieeffiziente Gebäude“ umweltfreundliche Technologien und die Entwicklung energieeffizienter Systeme und Materialien für neue und renovierte Gebäude gefördert werden, um Energieverbrauch und CO2-Emissionen radikal zu senken[5]. Regulierungs- und Normierungsfragen sollten in dieser Initiative einen breiten Raum einnehmen, und auch hier ist an die Bildung eines Beschaffungsnetzes regionaler und lokaler Behörden gedacht. Für diese Partnerschaft wird mit einem Mittelbedarf in Höhe von 1 Mrd. EUR gerechnet. Die Initiative würde durch spezifische Maßnahmen unterstützt, die im Rahmen der Maßnahmen 5 und 6 zu Infrastruktur und Energieeffizienz vorgeschlagen werden. Eine „Initiative zur Fabrik der Zukunft“ soll die Technologienutzung im produzierenden Gewerbe fördern. Mit dieser sektorübergreifenden Initiative sollen EU-Unternehmen des produzierenden Gewerbes und insbesondere KMU durch Ausbau ihrer technologischen Grundlagen bei der Anpassung an den weltweiten Wettbewerbsdruck unterstützt werden, indem zukunftsträchtige Basistechnologien etwa für intelligente Maschinen und Herstellungsverfahren entwickelt und in ihre Tätigkeit integriert werden. Für diese Partnerschaft wird ein Mittelbedarf von 1,2 Mrd. EUR veranschlagt. 10. Hochgeschwindigkeits-Internet für alle Hochgeschwindigkeits-Internetverbindungen fördern die schnelle Verbreitung von Technologien, was wiederum Nachfrage nach innovativen Produkten und Dienstleistungen schafft. Die Ausstattung Europas mit dieser modernen Infrastruktur gleicht in ihrer Bedeutung dem Aufbau des Eisenbahnnetzes im neunzehnten Jahrhundert. Um die führende Position Europas bei Festnetz- und drahtloser Kommunikation auszubauen und die Entwicklung von Dienstleistungen mit hohem Mehrwert zu beschleunigen, sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Branche eine Breitband-Strategie zur Beschleunigung der Erneuerung und des Ausbaus der Netze entwickeln. Diese Strategie wird aus öffentlichen Mitteln gefördert, um unterversorgte oder nur unter hohen Kosten erreichbare Gebiete mit Breitband-Anschlüssen zu versorgen, wenn der Markt dies nicht leistet. Bis 2010 sollten die EU-Bürger zu 100 % mit Hochgeschwindigkeits-Breitbandanschlüssen versorgt sein. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten – auch zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der bestehenden Netze – wettbewerbsorientierte Investitionen in Glasfasernetze fördern und die Vorschläge der Kommission zur Bereitstellung von Frequenzen für drahtlose Breitbanddienste genehmigen. Aus den für die o.a. Maßnahme 5 veranschlagten Mitteln wird die Kommission in den Jahren 2009/10 für Investitionen in diese Breitbandnetze zusätzlich 1 Mrd. EUR bereitstellen. |

- 3. Einsatz für weltweite Lösungen

Die Herausforderungen, denen sich die EU heute gegenübersieht, sind Teil der weltweiten makroökonomischen Herausforderungen, die der Washingtoner Gipfel über die Finanzmärkte und die Weltwirtschaft hervorgehoben hat. Dieses Europäische Konjunkturprogramm wird Teil des EU-Beitrags zu einer engeren internationalen makroökonomischen Zusammenarbeit unter Einschluss der Schwellenländer sein, um zum Wirtschaftswachstum zurückzukehren, nachteilige Dominoeffekte zu vermeiden und die Entwicklungsländer zu unterstützen. Die EU hat in den vergangenen Jahrzehnten in großem Umfang vom wachsenden grenzüberschreitenden Kapitalverkehr und Handel mit den Industrie- und zunehmend auch den Schwellenländern profitiert. Die Finanzkrise hat gezeigt, wie stark die gegenseitige Abhängigkeit inzwischen geworden ist. Das Ausmaß und die Geschwindigkeit, mit denen ein Vertrauensverlust in einem Erdteil binnen kürzester Frist weltweit die Finanzmärkte erschüttert und auf die Realwirtschaft übergegriffen hat, geben zu Recht Anlass zu Besorgnis. In der Wirtschaft von heute stellt eine Krise auf einem systemrelevanten Finanzmarkt ein globales Problem dar und sollte entsprechend behandelt werden. Ein entscheidender Teil einer abgestimmten EU-Reaktion auf den wirtschaftlichen Abschwung muss in einem intensiveren Zusammengehen mit unseren internationalen Partnern und mit internationalen Organisationen liegen, um bei der Bewältigung der Herausforderungen im In- und Ausland und auch in den Entwicklungsländern, die mit am härtesten getroffen werden, zusammenzuarbeiten.

Den Welthandel in Gang halten

Die wirtschaftliche Erholung Europas hängt von der Fähigkeit unserer Unternehmen ab, die von den Weltmärkten gebotenen Chancen bestmöglich zu nutzen. Die Rückkehr Europas auf einen soliden Wachstumspfad wird auch von seiner Exportfähigkeit abhängen. Daher sind die Offenhaltung von Handelsverbindungen und Investitionsgelegenheiten auch das beste Mittel, die globalen Auswirkungen der Krise zu begrenzen, da die weltweite Erholung ganz wesentlich von der Wirtschaftslage der Schwellen- und Entwicklungsländer abhängt.

Wir müssen daher unser Engagement für weltweit offene Märkte fortsetzen, unseren eigenen Markt so offen wie möglich halten und darauf bestehen, dass die Drittländer das Gleiche tun, wozu insbesondere die Einhaltung der WTO-Regeln gewährleistet werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte sich Europa erneut in folgenden Bereichen engagieren:

- Einsatz für eine rasche Einigung über ein Welthandelsabkommen in der Doha-Runde der WTO. Entsprechend ihrer auf dem Washingtoner Gipfel vom 15. November erneuerten Zusage hat die Kommission nicht gezögert, zusammen mit den wichtigsten WTO-Partnern ihre Bemühungen um eine Einigung über die Modalitäten bis Jahresende zu intensivieren. Ein Erfolg der Handelsrunde würde kurzfristig ein starkes Signal des Vertrauens in die neue Weltwirtschaftsordnung aussenden. Daraus würden auf mittlere Sicht durch Senkung noch bestehender hoher Zölle in wichtigen Partnermärkten Verbrauchern und Unternehmen in der ganzen Welt Vorteile in Form niedrigerer Preise erwachsen.

- Weitere Unterstützung der der wirtschaftlichen und sozialen Konsolidierung in den Kandidatenländern und den Staaten des westlichen Balkans im gegenseitigen Interesse der EU und der Region. Dazu wird die Kommission ein mit 120 Mio. EUR ausgestattetes „Krisenbewältigungspaket“ zusammenstellen, um Darlehen internationaler Finanzinstitutionen in Höhe von 500 Mio. EUR zu mobilisieren.

- Schaffung eines dichten und umfassenden Netzes von Freihandelsabkommen mit den Nachbarländern als Schritt auf dem Weg zu einem stärker integrierten regionalen Markt. Mit ihrem Instrument der Nachbarschaftspolitik kann die EU auf der Mittelmeer-Union und den Plänen für eine neue Partnerschaft mit dem Osten aufbauen.

- Intensivierung der Bemühungen um den Abschluss neuer, anspruchsvoller Freihandelsabkommen mit anderen Handelspartnern.

- Aufbau enger Arbeitsbeziehungen mit der neuen US-Regierung, u.a. im Rahmen des Transatlantischen Wirtschaftsrats . Auch mit anderen wichtigen Industrieländern wie etwa Kanada und Japan wäre eine wirksame Zusammenarbeit auf der Regulierungsebene zu führen.

- Fortsetzung des Dialogs mit wichtigen bilateralen Partnern wie China, Indien, Brasilien und Russland zur Erörterung von Angelegenheiten des öffentlichen Beschaffungswesens und des Wettbewerbs sowie von Fragen des geistigen Eigentums.

Dem Klimawandel begegnen

Die Krise fällt in eine Zeit, in der ein umfassender Strukturwandel hin zur Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß kurz bevorsteht. Die Bekämpfung des Klimawandels kann große neue wirtschaftliche Chancen zur Entwicklung neuer Technologien, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Sicherung der Energieversorgung eröffnen.

Eine Einigung über die interne EU-Klimastrategie auf dem Europäischen Rat im Dezember und mit dem Europäischen Parlament würde die führende Rolle untermauern, die die EU bei den Bemühungen um ein ehrgeiziges internationales Klimaabkommen auf der Kopenhagener UN-Klimakonferenz Ende 2009 anstreben muss.

Die Entwicklungsländer unterstützen

Die aktuelle Krise wird den bestehenden Druck auf die Entwicklungsländer, die sich oftmals in einer weniger guten Ausgangsposition befinden, weiter erhöhen. Umso wichtiger ist es, dass die EU und andere Partner ihren Willen zur Einhaltung der Millenniumsentwicklungsziele bekräftigen. Zudem könnte es erforderlich sein, dass Industrieländer -regionen wie die EU neue, flexible und innovative Instrumente für die Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung der schnell zutage tretenden Auswirkungen der Krise entwickeln (z.B. die Nahrungsmittelhilfe-Fazilität der EU).

Die weitere Unterstützung von Schwellen- und Entwicklungsländern auf dem Weg zu nachhaltigem Wachstum ist im Vorfeld der internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung, die vom 29. November bis zum 2. Dezember in Doha stattfinden wird, von besonderer Bedeutung. Auf dieser Konferenz wird die EU – auch 2007 größter Geldgeber – das Ziel bekräftigen, die Entwicklungshilfe bis 2010 auf 0,56 % und bis 2015 auf 0,7 % des BNE anzuheben, und andere Geberländer auffordern, ebenfalls an diesen Zielvorgaben festzuhalten.

Die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung u.a. durch Verwirklichung der Zielvorgaben für den Entwicklungshilfeanteil am BNE und der Millenniumsentwicklungsziele, aber auch durch das Angehen der Herausforderungen im Hinblick auf verantwortungsvolles Regierungshandeln, ist in wirtschaftlichen Krisenzeiten von besonderer Bedeutung. Die gerechte Verteilung der Vorteile nachhaltigen Wachstums, die Bekämpfung des Klimawandels, die Sicherheit der Energie- und der Lebensmittelversorgung und verantwortungsvolles Regierungshandeln stellen miteinander verknüpfte Herausforderungen dar, bei deren Bewältigung auch den internationalen Finanzgremien ebenso wie anderen internationalen Organisationen eine wichtige Rolle zukommt.

4. Schlussfolgerungen

Unzweifelhaft stehen der EU in den kommenden Monaten schwierige Zeiten bevor, wenn die Folgen des Wirtschaftsabschwungs in der Welt und in Europa Beschäftigung und Nachfrage unter Druck setzen werden. Durch gemeinsames Handeln können die Mitgliedstaaten und die EU-Organe jedoch das Vertrauen bei Verbrauchern und Unternehmen wiederherstellen, das Kreditgeschäft wiederbeleben und Investitionen in unsere Volkswirtschaften stimulieren, so dass Arbeitsplätze geschaffen werden und Arbeitslose neue Stellen finden. Das in dieser Mitteilung vorgestellte Europäische Konjunkturprogramm soll die Grundlagen für eine rasche Einigung zwischen den Mitgliedstaaten schaffen, um die europäische Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen.

Die Europäische Kommission ruft das Europäische Parlament auf, dieses Europäische Konjunkturprogramm voll zu unterstützen.

Sie ersucht die Staats- und Regierungschefs, auf ihrer Tagung am 11. und 12. Dezember 2008

1. dieses Europäische Konjunkturprogramm zu genehmigen,

2. die Europäische Kommission und den Rat aufzufordern, gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass die Maßnahmen auf nationaler und auf EU-Ebene zusammengenommen mindestens ein Volumen von 1,5 % des BIP erreichen,

3. dafür zu sorgen, dass aktualisierte Stabilitäts- und Konvergenzprogramme einschließlich der nationalen Impulse nach Maßgabe der im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten Verfahren bewertet und die dabei mögliche Flexibilität genutzt wird,

4. die zehn Maßnahmen des Europäischen Konjunkturprogramms zu genehmigen und Rat und Parlament aufzufordern, die zur Durchführung dieser Maßnahmen gegebenenfalls erforderlichen gesetzgeberischen Schritte zu beschleunigen,

5. zu vereinbaren, die Fortschritte bei der Umsetzung des Programms auf der Grundlage eines Beitrags der Kommission vor dem Frühjahrsgipfel 2009 zu bewerten, um weitere Maßnahmen zu bestimmen, die auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten erforderlich sind, um die Konjunktur zu stimulieren,

6. weiter in enger Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern globale Lösungen zur Stärkung einer globalen Ordnungspolitik und zur Unterstützung des wirtschaftlichen Wiederaufschwungs zu entwickeln.

[1] Mitteilung vom 29. Oktober – KOM(2008) 706.

[2] Die allgemeinen Empfehlungen und spezifischen Maßnahmen im Zusammenhang mit den in dieser Mitteilung genannten vorrangigen Bereichen müssen den Binnenmarkt- und Wettbewerbsregeln, insbesondere den Regeln für staatliche Beihilfen, entsprechen.

[3] Dazu soll der Schwellenwert für die Nichtbeanstandung bei Risikokapital von derzeit 1,5 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR angehoben werden. Gestattet werden sollen zudem vorbehaltlich bestimmter Voraussetzungen und Höchstbeträge a) Beihilfen für Bürgschaften für Darlehen für bestimmte Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, Darlehen zu erhalten, und b) Beihilfen in Höhe von bis zu 50 % (bei KMU) bzw. 25 % (bei großen Unternehmen) des Leitzinssatzes für Darlehen für Investitionen in die Herstellung von Produkten, die neue, noch nicht geltende Gemeinschaftsnormen zur Verbesserung des Umweltschutzes früher als vorgeschrieben erfüllen oder über diese hinausgehen.

[4] KOM(2008) 755 vom 13.11.2008.

[5] Gegenwärtig entfallen rund 40 % des Energieverbrauchs auf Gebäude.

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