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Document 21976A1129(03)

Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung der Tabelle I im Anhang zum Protokoll Nr. 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island

ABl. L 298 vom 28.10.1976, pp. 16–21 (DA, DE, EN, FR, IT, NL)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (EL, ES, PT, FI, SV, CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/1976/2562/oj

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21976A1129(03)

Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung der Tabelle I im Anhang zum Protokoll Nr. 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island

Amtsblatt Nr. L 298 vom 28/10/1976 S. 0016 - 0021
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 2 Band 2 S. 0072
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 2 Band 2 S. 0072
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 8 S. 0177
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 6 S. 0166
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 6 S. 0166


Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung der Tabellen I und II im Anhang zum Protokoll Nr. 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Finnland

Brüssel, ...

Herr Botschafter!

Die Vertragsparteien des am 22. Juli 1972 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island haben im Gemischten Ausschuß die Möglichkeit geprüft, in der Tabelle I im Anhang zum Protokoll Nr. 2 des genannten Abkommens einige Änderungen vorzunehmen. Die beabsichtigten Änderungen sind in Anhang I aufgeführt.

Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis der Gemeinschaft mit diesen Änderungen zu bestätigen, und schlage vor, daß diese am 1. Januar 1977 in Kraft treten. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit diesen Änderungen und mit dem für das Inkrafttreten vorgesehenen Termin bestätigten.

Ich darf Sie ferner davon unterrichten, daß nichtkristallisierbarer Sorbit seit dem 1. Januar 1976 nicht mehr unter die Tarifnummer 29.04, sondern unter die Tarifnummer 38.19 des Gemeinsamen Zolltarifs fällt. Da diese Ware in der Tabelle I des Protokolls Nr. 2 des Abkommens zwischen der Gemeinschaft und Ihrem Land enthalten ist, wäre es in praktischer Hinsicht angebracht, die Zollisten des Abkommens entsprechend anzupassen. Diese Anpassungen sind in Anhang II enthalten. Die Änderung der Tarifnummer wirkt sich in keiner Weise auf die im Protokoll Nr. 2 vorgesehene Zollbehandlung dieser Ware aus.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Im Namen des Rates der Europäischen Gemeinschaften

ANHANG I Änderungen im Protokoll Nr. 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island

Die Tabelle I wird wie folgt geändert: -

Die Warenbezeichnung der Tarifstelle 29.16 A ex VIII andere erhält folgende Fassung:

Deutsche Fassung:

ex VIII. andere: -

Glycerinsäure, Glykolsäure, Zuckersäure, Isozuckersäure, Heptazuckersäure, ihre Salze und Ester.

Englische Fassung:

ex VIII. Other: -

Glyceric acid, glycolic acid, saccharic acid, isosaccharic acid, heptasaccharic acid, their salts and esters.

Französische Fassung:

ex VIII. autres: -

Acide glycérique, acide glycolique, acide saccharique, acide isosaccharique, acide heptasaccharique, leurs sels et leurs esters.

Italienische Fassung:

ex VIII. altri: -

Acido glicerico, acido glicolico, acido saccarico, acido isosaccarico, acido eptasaccarico, loro sali e loro esteri.

Niederländische Fassung:

ex VIII. andere: -

Glycerinezuur, glycolzuur, suikerzuur, isosuikerzuur, heptasuikerzuur, alsmede zouten en esters daarvan.

Die dänische Fassung bleibt unverändert.

ANHANG II Änderungen im Protokoll Nr. 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island

Die Tabelle I wird wie folgt geändert: -

In der Tarifnummer 38.19 erhält die Tarifstelle

ex T. andere:

folgende Fassung

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Brüssel, ...

Herr ...!

Ihr Schreiben mit folgendem Wortlaut habe ich erhalten:

"Die Vertragsparteien des am 22. Juli 1972 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island haben im Gemischten Ausschuß die Möglichkeit geprüft, in der Tabelle I im Anhang zum Protokoll Nr. 2 des genannten Abkommens einige Änderungen vorzunehmen. Die beabsichtigten Änderungen sind in Anhang I aufgeführt.

Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis der Gemeinschaft mit diesen Änderungen zu bestätigen, und schlage vor, daß diese am 1. Januar 1977 in Kraft treten. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit diesen Änderungen und mit dem für das Inkrafttreten vorgesehenen Termin bestätigten.

Ich darf Sie ferner davon unterrichten, daß nichtkristallisierbarer Sorbit seit dem 1. Januar 1976 nicht mehr unter die Tarifnummer 29.04, sondern unter die Tarifnummer 38.19 des Gemeinsamen Zolltarifs fällt. Da diese Ware in der Tabelle I des Protokolls Nr. 2 des Abkommens zwischen der Gemeinschaft und Ihrem Land enthalten ist, wäre es in praktischer Hinsicht angebracht, die Zollisten des Abkommens entsprechend anzupassen. Diese Anpassungen sind in Anhang II enthalten. Die Änderung der Tarifnummer wirkt sich in keiner Weise auf die im Protokoll Nr. 2 vorgesehene Zollbehandlung dieser Ware aus."

Ich bestätige das Einverständnis meiner Regierung mit dem Inhalt Ihres Schreibens sowie mit dem für das Inkrafttreten dieser Änderungen vorgeschlagenen Termin.

Genehmigen Sie, Herr ..., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Im Namen der Regierung der Republik Island

ANHANG I Änderungen im Protokoll Nr. 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island

Die Tabelle I wird wie folgt geändert: -

Die Warenbezeichnung der Tarifstelle 29.16 A ex VIII andere erhält folgende Fassung:

Deutsche Fassung:

ex VIII. andere: -

Glycerinsäure, Glykolsäure, Zuckersäure, Isozuckersäure, Heptazuckersäure, ihre Salze und Ester.

Englische Fassung:

ex VIII. Other: -

Glyceric acid, glycolic acid, saccharic acid, isosaccharic acid, heptasaccharic acid, their salts and esters.

Französische Fassung:

ex VIII. autres: -

Acide glycérique, acide glycolique, acide saccharique, acide isosaccharique, acide heptasaccharique, leurs sels et leurs esters.

Italienische Fassung:

ex VIII. altri: -

Acido glicerico, acido glicolico, acido saccarico, acido isosaccarico, acido eptasaccarico, loro sali e loro esteri.

Niederländische Fassung:

ex VIII. andere: -

Glycerinezuur, glycolzuur, suikerzuur, isosuikerzuur, heptasuikerzuur, alsmede zouten en esters daarvan.

Die dänische Fassung bleibt unverändert.

ANHANG II Änderungen im Protokoll Nr. 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island

Die Tabelle I wird wie folgt geändert: -

In der Tarifnummer 38.19 erhält die Tarifstelle

ex T. andere:

folgende Fassung:

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